StudJur-Online - Das junge Jura-Magazin

Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2007

Rezensionen Juli 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Reinicke / Tiedtke, Kreditsicherung, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2007

Wer einmal das Vergnügen gehabt hat (oder dies noch vor sich haben sollte), den mittlerweile allein verantwortlichen Autor Tiedtke als Dozenten persönlich zu hören, der wird nach diesem Erlebnis und nach der Lektüre dieses Werkes erkennen, dass hier eine Menge Herzblut in die Darstellung eingeflossen ist. Kaum ein anderer kann seinen studentischen Zuhörern so akribisch die Fehler des BGH aufzeigen, um im nächsten Atemzug zu erläutern, warum die bedauernswerten Bundesrichter ihre Entscheidung so und nicht anders treffen mussten. Die Absicherung von Forderungen, gerade im Bereich der Bürgschaft ist dabei eines der Steckenpferde des Autors und nach der Lektüre der inzwischen fast 500 Seiten dieses Werks verliert diese Institution ebenso wie andere vermeintlich komplizierte Sicherungsmechanismen ihren Schrecken für Klausur und Prüfung.

Die Gestaltung des Buches ist konservativ. Der Leser findet keine größeren Beispielsfälle, außer den in den Text integrierten Exempla. Auch Graphiken werden nicht verwendet, wenngleich im Sicherungsfall oft Mehrpersonenverhältnisse abzubilden sind. Immerhin ist die Rezeption der höchstrichterlichen Rechtsprechung exzellent gelungen, wenngleich nicht immer im Sinne des BGH, s.o.

Ohne größere Einleitungskapitel kommt der Autor rasch medias in res. Der Schuldbeitritt wird als erste Personalsicherheit vorgestellt, wobei gerade die Sonderfälle im Verbraucherdarlehensvertrag und die gesamtschuldnerische Haftung schön erfasst sind. Die Bürgschaft darf danach über beinahe 200 Seiten in aller Genauigkeit beleuchtet werden. Hier wird der Leser zunächst durch die Begrifflichkeiten und die Entstehung der Bürgschaft samt Anspruch geführt, hiernach werden die Einwendungen und Einreden ausführlichst ausgebreitet und auch im Rechtsverkehr übliche, in der Klausur hingegen selten geprüfte Ausgestaltungen des Bürgschaftsvertrags detailliert erläutert. Die Rückgriffsansprüche, insbesondere bei Vorliegen einer Gesamtschuld fordern sodann die Aufmerksamkeit des Lesers. Gelungen, wenngleich für Studenten und auch Referendare in der gesamten praktischen Breite nur schwer zu verstehen, ist die Darstellung der Bauvertragsbürgschaft, Gleiches gilt für die Zusammenhänge zwischen Bürgschaft und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dass der Autor sogar Staatsbürgschaften in die Darstellung aufnimmt, spricht für seine Akribie. Nach einem knappen Ausflug in die Ansprüche aus Garantievertrag widmet sich der Autor den Realsicherheiten im Mobiliar- und Immobiliarbereich.

Die Sicherungsübereignung wird anhand zahlreicher Details umfassend präsentiert, insbesondere die Abschnitte zur Insolvenz sowie zur Sicherungsabrede sind instruktiv. Im Abschnitt zur Sicherungsabtretung ist besonders die Abtretung künftiger Forderungen lesenswert. Der Eigentumsvorbehalt wird mit den Schwerpunkten Anwartschaftsrecht und verlängerter Eigentumsvorbehalt prüfungsgeeignet erklärt. Das Pfandrecht ist vor allem im Unterabschnitt zur Vereinbarung in AGB treffend erfasst. Im Hypothekenrecht werden der gutgläubige Erwerb und die möglichen Einwendungen und Einreden sehr exakt ausdifferenziert, sodass man für die Klausur die gängigen Fallgestaltungen erkennen kann. Zu empfehlen ist weiterhin das Unterkapitel zur Sicherungsgrundschuld als typisches Sicherungsinstrument im Vergleich zur schwerfälligeren Hypothek. Das Schlusskapitel ist dem Zusammentreffen ungleichartiger Sicherungsmittel gewidmet und auch hier setzt der Autor in der Zerlegung der BGH-Argumente einen gelungenen Schlusspunkt.

Wer sich ernsthaft mit wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen befassen will, muss dieses Buch als Grundlektüre kennen und gelesen haben. Man kann sicherlich seine Examina auch ohne dieses Lehrbuch bestehen, aber die beispielhafte Argumentation des Autors mit und gegen den BGH ist ein Genuss für jeden kritischen Juristen und ein exzellentes Training für spätere eigenständige Diskussionen und Streitpositionen. Die Lektüre lohnt sich bei vorhandener eigener Lesedisziplin wie kaum bei einem zweiten Lehrbuch.

 

Jauernig / Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 22. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Viele Studenten und Referendare sind bis zu den Examina mit der Frage überfordert, was mit einem Anspruch oder einer Forderung im Vollstreckungsfall eigentlich passiert. Die tatsächliche Rechtsdurchsetzung nach dem Erkenntnisverfahren bleibt für viele ein unbeschriebenes Blatt und allenfalls einige Klausurtypen sind bekannt, etwa die Versteigerung fremder Sachen oder diverse Vollstreckungsrechtsbehelfe. Um den Weg von der Entstehung der Forderung bis zu ihrer Vollstreckung aber richtig verstehen zu können, benötigt man eine gute theoretische Grundlage wie sie das vorliegende Lehrbuch auf knapp 275 Seiten bietet. Bereits in 22. Auflage führt dieser Klassiker der Ausbildungsliteratur nicht nur durch die Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts, sondern erläutert das stets parallel zu beachtende Insolvenzrecht gleich mit.

Die Gestaltung des Werks ist leider etwas unübersichtlich, da die opulente Verwendung verschiedener Schriftgrößen, Hervorhebungstechniken und die Verortung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext den Lektürefluss nicht befördert. Die Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel sind angenehm übersichtlich. Die Unterteilung des Textes in einen Hauptteil sowie kleiner gedruckte Beispiele, ausgiebigere Erläuterungen und juristische Streitthemen ist didaktisch gelungen. Graphiken, Muster oder ausführliche Fälle finden sich nicht.

Wie schon der Titel vermuten lässt, ist das Lehrbuch in zwei große Teile geordnet, wobei dem Zwangsvollstreckungs- wie dem Insolvenzrecht der gleiche Umfang eingeräumt wurde. Das Zwangsvollstreckungsrecht wiederum wird in einen allgemeinen Teil, unter anderem mit den Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen, sowie in einen besonderen Teil mit den einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung gegliedert. Innerhalb der Voraussetzungen zur Durchführung der Zwangsvollstreckung werden die drei klassischen Bereiche Titel, Klausel und Zustellung gut abgedeckt, wobei die Verschränkung mit möglichen Rechtsbehelfen stets präsent ist und nicht nur auf später folgende Unterkapitel beschränkt wird. Die Vollstreckungsorgane werden schön differenziert und gerade die klausurrelevante Drittwiderspruchsklage wird ausführlich behandelt. Danach folgt die Erläuterung von Vollstreckungsgrund und Vollstreckungsziel und der Leser erhält die durch die ZPO vorgegebene Unterteilung der Vollstreckungsvorgänge präsentiert. Lesenswert sind dabei die Abschnitte zur Zwangsversteigerung, die Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowie der Schuldnerschutz bei der Forderungspfändung. Weitere Kapitel befassen den Leser knapp mit dem einstweiligen Rechtsschutz oder dem Offenbarungseid.

Im Insolvenzrecht werden zunächst die Beteiligten des Verfahrens ausführlich vorgestellt und gerade die Rolle der Gläubiger ausgiebig beleuchtet. Absonderung und Aussonderung werden mit den passenden sachenrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Bezügen herausgestellt und auch die nicht einfach zu verstehende Insolvenzanfechtung durch den Verwalter ist eingängig beschrieben. Für Referendare zu empfehlen ist der Unterabschnitt zur eigentlichen Verfahrenseröffnung sowie zur Frage der Restschuldbefreiung. Weitere Kapitel thematisieren die Nachlassinsolvenz, das europäische Insolvenzrecht sowie den Insolvenzplan.

Das Lehrbuch bietet auf engem Raum geballtes Wissen und ist für den engagierten Leser eine Bereicherung seiner Studienanstrengungen. Als Einstiegswerk könnte es so manchen Leser gerade im Vollstreckungsbereich überfordern, da die Plastizität der Ausführungen im Hinblick auf die Umsetzung in Klausur und Prüfung bisweilen sparsam ist. Die Autoren sind aber stets darauf bedacht, die Materie instruktiv zu erläutern und können den Leser so auch kontinuierlich durch den schwierigen Stoff leiten.

 

Leipold, Erbrecht, 16. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007

Leipolds Standardlehrbuch zum Erbrecht ist in regelmäßiger Neuauflage erschienen und erfasst wie immer umfassend die ausbildungsrelevanten Neuentwicklungen der Rechtsprechung für das Erbrecht. Auf über 350 Seiten werden die Haupt- und Nebengebiete des Erbrechts in vier großen Kapiteln erfasst und dem Leser in didaktisch ansprechender Form angeboten.

Neben obligatorischen allgemeinen Einführungen zum Erbrecht erfassen die drei übrigen Abschnitte das gesetzliche Erbrecht, die Verfügung von Todes wegen und schließlich die Rechtsfolgen nach dem Erbfall. Dabei werden nicht nur klassische erbrechtliche Probleme angesprochen, sondern auch abrundende Unterkapitel beigefügt, etwa zum Erbschaftssteuerrecht oder zur Nachfolge in Gesellschaftsanteile. Auch das internationale Privatrecht findet eine angemessene Erwähnung. Umfassend thematisiert werden die Grundfragen des Erbrechts, beispielsweise Fragen zu Verwandtschaft und Abstammung, der Einfluss des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf das Erbrecht, die persönliche Errichtung des Testaments, die Vor- und Nacherbschaft und Probleme rund um die Erbscheinserteilung. Hinzuweisen ist darüber hinaus auf das hervorragende Kapitel zu erbrechtlichen Auslegungsprinzipien, zum Pflichtteilsergänzungsanspruch und zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Generell ist das Pflichtteilsrecht, auch unter Rezeption der wichtigen Entscheidung des BVerfG zur Gewährung des Pflichtteilsrechts der Kinder ein vorbildliches Stück Literatur in diesem Buch.

Dauerbrenner in der Klausur werden ausführlich dargestellt, so etwa der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen, die Einforderung von Vermächtnissen und die detailliert ausgeführte Anfechtung eines Testaments. Lobenswert ist außerdem hervorzuheben, dass dem Lebenspartnerschaftsrecht ein eigenes Unterkapitel gewidmet wurde. Sofort umsetzbar für den Leser wurde zudem das Kapitel zu Rechtsgeschäften unter Lebenden für den Todesfall ausgearbeitet. Für Referendare ist zudem die kompakte Darstellung der Rechtsmittel im Nachlassverfahren von Vorteil.

Die Gestaltung des Buches lässt eine effektive Lektüre zu, ohne dabei langweilig zu sein. Der dicht geschriebene Text wird durch zahlreiche Graphiken abstrahiert, Hervorhebungen lenken den Leser maßvoll auf dem Weg zu erbrechtlicher Erkenntnis. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind ausführlich und gut abgesetzt, das System der Kontrollfragen mit Platz zur Eigenbeantwortung macht die tatsächliche Bearbeitung attraktiv.

Das Werk ist nach wie vor eine sichere Bank für die Vorbereitung auf das erste Examen und auch im Rahmen des Referendariats wird sich mancher Blick lohnen. Die konkrete Anwendung des zu vermittelnden Wissens wird durch das didaktische Konzept des Autors angenehm erleichtert.

 

Schiek, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 1. Auflage, Verlag Sellier 2007

Was wäre geeigneter zum Verständnis der Materie des Antidiskriminierungsrechts, in Deutschland neuerdings zusammengefasst unter dem Konstrukt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, als die Lektüre einer Kommentierung, die bei den gemeinschaftsrechtlichen Wurzeln des AGG beginnt und den Leser so an der Genese der Normen und der inhaltlichen Bedeutung teilhaben lässt. Das vorliegende Werk steht unter der Federführung der schon im Europäischen Arbeitsrecht renommierten Autorin Schiek und bietet auf über 550 Seiten Wissenswertes zum AGG und zu weiteren relevanten Gesetzen.

Die Gestaltung ist für die Lektüre des Kommentars sehr förderlich, sodass man eher das Gefühl hat, ein Lehrbuch zu konsumieren. Die opulent ausgestatteten Fußnoten sollten aber platzsparender redigiert werden. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen, ebenso die einleitenden Übersichten zum Schrifttum. Die Auswahl der beigefügten Quellen ist hilfreich. Einzelne Ansprüche sind textlich so gegliedert, dass die Anwendung einfach ist. Man vermisst aber abstrahierende oder graphische Elemente.

Vorab bemerkenswert ist es für den Leser, dass man innerhalb der einzelnen Kommentierungen nicht nur Theorie und Fundstellen der Rechtsprechung auffinden kann. Vielmehr wird auch versucht, einzelne Aspekte sozialphilosophischer Strömungen moderner Autoren wie dem Ökonomen Sen in die Darstellung einzubeziehen, um das Thema Diskriminierung aus mehr als der rechtlichen Perspektive zu verstehen. Auch die Ummantelung der Kommentierungen in Vorbemerkungen, Grundstruktur der Norm und Verfahrensfragen am Ende ist für den Leser ein guter Service. Gelungen sind zudem die immer wieder eingestreuten Hinweise zum internationalen Privat- und Prozessrecht.

Zur Lektüre zu empfehlen sind zunächst die zahlreichen Einleitungen und Vorbemerkungen. Die allgemeine Einführung zur Genese des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts sowie zu den Auslegungsprinzipien ist hervorragende juristische und vor allem gemeinschaftsrechtliche Literatur. Die Begrifflichkeiten des Gesetzes werden gut ausgeleuchtet und abgegrenzt. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen zugunsten der vorhandenen und zukünftigen Arbeitnehmer sind ausführlich aufbereitet, wobei besonders die Fälle der zulässigen unterschiedlichen Behandlung gut nachvollziehbar dargestellt wurden. Die einzelnen Ansprüche der Arbeitnehmer und die Verbote für den Arbeitgeber werden instruktiv erfasst und in den passenden Kontext zur bisherigen Rechtslage gestellt.

Ein Schwerpunkt des Kommentars sind sicherlich die Auswirkungen des AGG auf den Zivilprozess samt Abhandlung der möglichen durchsetzbaren Ansprüche. Die Fragen der Beweislast werden ausführlich abgewogen und die schwierige Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung berücksichtigt. Ein weiterer Glanupunkt des Kommentars sind die Ausführungen zum Sozialrecht, die souverän zusammengetragen worden sind. Ein besonderer Dienst für den Leser sind zudem die Beschreibungen der Auswirkung des AGG auf Betriebsvereinbarungen anhand konkreter Beispiele.

Wer sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeits- und Sozialrecht befasst, kommt an diesem Kommentar gar nicht vorbei. Die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge sind exzellent hergestellt worden und die Verarbeitung zahlreicher Zusatzaspekte neben der eigentlichen Kommentierung ist für den Leser Gold wert. Für die Examensvorbereitung braucht man diesen Kommentar zwar nicht unbedingt, für die Schwerpunktvorbereitung und die Praxis jedoch umso mehr.

 

Schneider / van den Hövel, Richterliche Arbeitstechnik, 4. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Auf knapp unter 200 Seiten präsentiert der mittlerweile allein verantwortliche Autor van den Hövel Wissenswertes rund um das zivilrechtliche Richteramt. Im Buch zusammengefasst sind zwei früher getrennte Werke zur Arbeitstechnik und zur Beweiswürdigung. Die Gestaltung des Werks ist ohne Überraschungen. Der dichte Fließtext dominiert, bisweilen finden sich kursiv gedruckte Muster.

Der Inhalt des Buches hat einen deutlichen Schwerpunkt, nämlich die Grundsätze der Beweiserhebung und der Beweiswürdigung. Diese sind in ausführlicher und ausnehmend guter Art und Weise aufbereitet und in dieser Form nicht nur für den Berufsanfänger eine echte Lebenshilfe, sondern auch für jeden Referendar, der sich auf die Zivilstage oder das Assessorexamen vorbereitet. Streng- und Freibeweis werden intensiv mit allen zugänglichen Beweismitteln abgehandelt, ebenso wie die notwendigen Schritte davor und danach, nämlich Beweisbeschluss, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung. Der Rest des Buches ist hingegen für die Ausbildung nur bedingt brauchbar, was dem Autor aber nicht wirklich zum Nachteil gereicht: das Buch ist ausdrücklich für Berufsanfänger im Richteramt gedacht und der das Buch bearbeitende Referendar wird höchstens erkennen, ob sein Ausbildungsrichter vom dargestellten Idealbild des Autors abweicht oder nicht.

Allerdings ist auch die bloße antizipierende Lektüre nach dem Motto „was wäre, wenn ich Richter wäre“ nicht ganz so erquicklich wie erhofft. Dies liegt daran, dass das Buch sich nicht entscheiden kann, ob es ein konkreter Ratgeber sein will, oder Platitüden und allgemeine Anschauungen verbreiten mag. Generell kann man als Anfänger herzlich wenig mit Tipps anfangen wie: „learning by doing“ ist (retrospektiv!) die effektivste Methode, um sein Referat in den Griff zu bekommen, sowie „Fragen schadet niemandem“, um danach aber postwendend gesagt zu bekommen, dass man erst selbst denken sollte und ja nicht die falschen, da überflüssigen Fragen stellen sollte. Es ist geradezu bedenklich, dass der Autor davon ausgeht, dass die oft auch an den Gerichten erschreckend schlechte Referendarausbildung einen Juristen, selbst bei notenmäßiger Qualifikation zum Staatsdienst dazu befähigt, eine Akte formal und inhaltlich von Beginn an akzeptabel führen zu können. Es ist vielmehr ein Unding (wozu der Autor aber nichts kann), dass Assessoren zu Beginn ihrer Tätigkeit ins kalte Wasser geworfen und oft mit vollen Referaten überlastet werden, anstatt eine solide Einführung zu erhalten. Gerade hier könnte der Autor ansetzen, und Dinge wie die Verfügungstechnik oder die Aktenführung deutlich und transparent ausbreiten, aber die ersehnte Genauigkeit auch was die Formulierungen angeht, findet man höchstens ansatzweise im Kapitel zum Vergleich.

So bleibt als Fazit leider nur, dass dieses Buch weder Referendare noch angehende Richter abgesehen von der Beweisthematik wirklich brauchen: die richtigen Verfügungen, Urteile und Beschlüsse findet man im Tempel (Beck) oder im Förschel (Kohlhammer), die anderen Informationen sind höchstens als Mutmacher zu gebrauchen. Kulminiert wird dieser Eindruck durch das angesichts der Zielgruppe des Buches deplatzierte Kapitel zur Abordnung ans OLG, das den Berufseinsteiger am wenigsten interessieren wird, wenn er von Akten und Verwirrung erdrückt zu werden droht.

 

Ilzhöfer, Patent-, Marken- und Urheberrecht, 7. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Ein umfassendes Lehrbuch zum gewerblichen Rechtsschutz mitsamt dem Urheberrecht ist für viele Studenten der optimale Einstieg in die wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkte von Studium und Referendariat. Das vorliegende Werk ist seit über einem Jahrzehnt auf dem Markt und liegt nun in der siebten Auflage vor. Über 340 Seiten erwarten den Leser zu den im Titel klar definierten Themen.

Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen und beinhaltet neben dem angenehm angeordneten Fließtext eine Vielzahl von komprimierenden Aufzählungen, erläuternden Tabellen und zum Teil Graphiken zur Visualisierung von Prüfungsvorgängen. Auch kleine Fälle runden die Kapitel ab, mittels derer der Autor die Umsetzung des Stoffes vorantreibt.

Der Autor wählt einen geschickten Aufbau und führt den Leser sukzessive vom Allgemeinen zum Speziellen. Beginnend mit einer generellen Einführung zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht erläutert der Autor Begrifflichkeiten, grenzt die Materie zu anderen Rechtsgebieten ab und verweist auf relevante internationale Aspekte. Hiernach wird eine eigene Einleitung in das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes angeboten, wo unter anderem die Rolle des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Bundespatentgerichts und des BGH in den einzelnen Verfahren geklärt wird. Erst dann wird die erste Spezialmaterie angegangen und das Patentrecht umfassend erläutert. Dabei geht es um die Schutzgegenstände des Patentgesetzes, die Voraussetzungen für die Schutzbedürftigkeit oder auch den Bestand des Patents. Die folgenden Abschnitte befassen den Leser mit dem Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz, führen wiederum die Schutzvoraussetzungen vor Augen und stellen die Wirkungen der Schutzrechte dar. Sicherlich einer der Schwerpunkte des Werks liegt im Kapitel zum Markenrecht, wo sehr schön zwischen Marke, Geschäftsbezeichnung und Herkunftsangabe unterschieden wird, die markenrechtliche Schutzwirkung mit dem Schutz des Namensrechts nach dem BGB gegenübergestellt wird und auch die einzelnen Verletzungsfälle des Markenrechts, also etwa Identität oder Ähnlichkeit präzise abgebildet werden.

Der nächste große Abschnitt ist dem Urheberrecht gewidmet, wo zunächst die Voraussetzungen des Schutzrechts mit anschließenden Wirkungen abgearbeitet werden, um danach zu den verwandten Leistungsschutzrechten zu gelangen. Ein für alle vorgestellten Rechte geltendes Kapitel behandelt ausschließlich die Schutzrechtsverletzung, die daraus resultierenden Ansprüche und das anzuwendende Verfahren. Das Schlusskapitel thematisiert das Schutzrecht im Rechtsverkehr samt Anmeldungsvorgang. Ergänzt werden die Kapitel durch passende Fälle sowie einen Anhang mit einschlägigen Rechtsnormen und Verträgen.

Dieses Werk des praktisch erfahrenen Autors ist für wirtschaftsrechtlich Interessierte eine solide Grundlage für vertiefende Studien und zur Wiederholung der universitären Erkenntnisse gut geeignet. Die starke Verknüpfung mit anwendungsbezogenen Fragen macht die Materie rasch transparent und die Lektüre spannend.

 

Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare, 7. Auflage, Verlag Werner 2007

Fast drei Jahre sind vergangen, seitdem Referendare das vorliegende Werk endlich in neuer Auflage in den Händen halten können. Zum Glück sind außer wenig spektakulären prozessualen Gesetzesänderungen und Konkretisierungen der Rechtsprechung nach der ZPO-Reform 2002 nicht so viele Nova einzuarbeiten gewesen, als dass das hervorragende Gesamtkonzept des Buches hätte geändert werden müssen. Einzig das RVG hat der Autor in gewohnt instruktiver Manier einfließen lassen und macht auch diese überwiegend anwaltliche Materie leicht transparent. Mittlerweile wurde die Stoffmenge etwas reduziert, sodass nur noch etwas über 470 Seiten Stoff von den Bearbeitern bewältigt werden müssen. Wer das Buch aber genau in Augenschein nimmt, wird erkennen, dass die übersichtliche Gestaltung und eine Vielzahl von illustrierenden Graphiken und Schaubildern die Seitenzahl erhöht, sodass man für die Lektüre nicht mehr Zeit benötigt als für ein ausschließlich textbasiertes Konkurrenzwerk.

Wie bereits erwähnt ist ein besonders hervorzuhebender Pluspunkt definitiv das Layout. Zum einen wird der Text, typisch für die Studienreihe des Werner-Verlages, geräumig konzipiert. Die textinterne Gestaltung ist sparsam aber effektiv eingesetzt. Durch verschiedene Textgrößen wird der Leser sinnvoll geleitet. Zudem sind die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur lesetauglich in Fußnoten abgesetzt. Zum anderen verwendet der Autor in vorbildlicher Weise eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmittel, um den behandelten Stoff zu abstrahieren und dem Leser in anderer Form zu präsentieren. Es finden sich tabellarische Gegenüberstellungen, Diagramme, Schaubilder und Graphiken, die in knapper Form zusammenstellen, was man zu einem Thema wissen muss. Zum Teil werden diese Elemente auch gemischt, so dass man etwa die Tenorierung im Berufungsurteil gleichsam graphisch wie schriftlich serviert bekommt.

Inhaltlich herauszustellen sind zunächst einige formale Besonderheiten. Der Autor bemüht sich nicht nur um den klausurrelevanten Stoff, sondern bereitet auch die Arbeit in der Zivilstation vor, indem er detailliert und eingängig wesentliche Elemente eines Prozesses darstellt, so etwa den Ablauf der Beweisaufnahme. Da Referendare diese auch unter Aufsicht ihres Ausbilders durchführen können, sollte man dieses Kapitel vertieft bearbeiten, wenn sich die Gelegenheit zur Übernahme eines Teils der mündlichen Verhandlung bietet.

Der Leser findet sämtliche examensrelevanten Themen der Zivilprozessordnung vor, unterteilt in allgemeine und besondere oder vertiefende Themen. Prozessmaximen und Pflichten der Prozessbeteiligten kommen ebenso zur Geltung wie das Versäumnisverfahren, die Stufenklage oder die Rechtsmittel. Die Lektüre der Erledigung im Zivilprozess ist hierbei besonders zu empfehlen, ebenso wie das Kapitel zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Für Referendare ist des Weiteren die starke Anwendungsbezogenheit herauszustellen, da der Autor ein prozessuales Problem nicht nur beschreibt, sondern gleich mit praktischen Hinweisen und Formulierungen die Umsetzung forciert, so zu sehen bei Haupt- und Hilfsanträgen, Streitverkündung oder Rechtsnachfolge im Prozess. Auch selten geprüfte Rechtsgebiete werden in zum Teil kompakten Kapiteln gestreift und dennoch übersichtlich abgebildet, etwa das Familien(verfahrens)recht oder das Berufungsverfahren. Zu loben ist schließlich auch die Einrichtung eines kostenlosen Informationsservice auf der Homepage der Zeitschrift JA.

Dieses Buch ist auch in der siebten Auflage fantastisch. Kein Referendar sollte sich durch Umfang oder Preis davon abhalten lassen, seine Kenntnisse im Zivilprozessrecht mit diesem Standardwerk zu erlangen oder zu veredeln.

 

Kropholler, Studienkommentar BGB, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

In mittlerweile regelmäßiger Neuauflage hat der bereits fest im Kanon der Studienliteratur verankerte Kommentar von Kropholler eine kleine Jubiläumsauflage erreicht. In bewusst kompakter Manier werden auf deutlich über 1100 Seiten ausgewählte Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches für studentische Bedürfnisse kommentiert.

Die Gestaltung des Kommentars ist weiterhin angenehm, beinhaltet aber keine Überraschungen. Man kommt als Leser mit Textbild und Hervorhebungen gut zurecht, man wünscht sich manchmal wie in anderen Studienkommentaren Aufbauschemata oder Prüfungshilfen. Die Verweise auf Literatur und Rechtsprechung sind manchmal karg, was aber dem Konzept des Kommentars geschuldet ist. Dennoch überzeugt der Autor an passender Stelle mit der eingängigen Abbildung von Streitigkeiten zwischen Rechtsprechung und Literatur. Oftmals sind Themenkomplexe kommentiert und nicht die Einzelvorschriften, manchmal werden aber auch ganze Bereiche nur im Gesetzeswortlaut abgedruckt.

Ein inhaltliches Manko dieses Kommentars ist immer noch, dass im Gegensatz zum Studienkommentar Strafrecht bestimmte Anspruchsvoraussetzungen nicht eigens aufbereitet werden oder nur im Fließtext verborgen oder zusammengefasst sind. So kann ein Student mit diesem Kommentar als Einstiegswerk auf keinen Fall den Eigentumsherausgabeanspruch sauber durchprüfen, weil die eigentlich klaren Tatbestandsmerkmale einfach nicht unterscheidbar herausgehoben werden. Auch im Bereich des EBV könnte eine klarere Linie die Klausuranwendung erleichtern. Dasselbe gilt in abgeschwächtem Maße für den Anspruch nach § 823 BGB, wobei aber Einzelheiten der deliktischen Haftung umfassend und instruktiv dargestellt werden. Ganz anders, nämlich so übersichtlich, wie man sich das als Student wünscht, werden die Prüfungsvoraussetzungen bei der Stellvertretung, bei Detailfragen des Bereicherungsrechts wie etwa der Saldotheorie, bei der Anfechtung wegen Täuschung und Drohung oder Verfügungsbeschränkungen im gesetzlichen Güterstand aufbereitet.

Dem Bedarf nach knapper Kommentierung muss auch so manches Prüfungsgebiet Rechnung tragen, das man gleichwohl als in höherem Maße erläuterungsbedürftig ansehen könnte. Zu nennen ist hier der gutgläubige Erwerb kraft Erbscheins, die Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Hypothek oder die nicht wirklich dem Verständnis förderliche selektive Kommentierung der Voraussetzungen von Scheidung oder Unterhaltsansprüchen. Auch das Mietrecht wird in etlichen klausurrelevanten Bereichen auf Sparflamme präsentiert, gleichsam das Recht der BGB-Gesellschaft. Hingegen ganz hervorragend und ausführlich gestaltet sind die Abschnitte zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht, zum Kaufrecht, zum allgemeinen Schadensrecht oder zur Bürgschaft. Auch der Erwerb beweglicher Sachen durch Übereignung ist lesenswert, ebenso die Kommentierung der Geschäftsführung ohne Auftrag. Auch die Lektüre der Abschnitte zur Sittenwidrigkeit oder zur Rückabwicklung nach Erklärung des Rücktritts ist empfehlenswert.

Das Motto „Mut zur Lücke“, das der Autor in seinen einleitenden Worten propagiert, mag man nur eingeschränkt teilen: Man kann in den ersten Semestern mit diesem Werk sicherlich unter Zuhilfenahme anderer Lehrbücher effektiv in die Grundlagen des BGB einsteigen. Für weiterführende Fragen und sogar für Hausarbeiten kann dieser Kommentar aber schon nicht mehr vollends genügen, er ist dann einfach zu selektiv. Deshalb gilt: wer diesen Kommentar richtig ausnutzen will, muss ihn ab dem ersten Semester benutzen, später sind die Anforderungen an Prüfungsgenauigkeit und materielle Details aus anderen Werken zu entnehmen.

 

Tanck, Erbrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Nachdem im Nomos-Verlag die Formularbücher sowohl in der großen Sammlung als auch in den Einzeltiteln großen Erfolg auf dem Literaturmarkt erzielt haben, darf in der Reihe ein Werk zum Erbrecht nicht fehlen. Der fachanwaltlich auf das Thema spezialisierte Herausgeber hat ein umfangreiches und kenntnisreiches Autorenteam um sich geschart, um auf über 1130 Seiten die Feinheiten des Erbrechts nach gestalterischen und anspruchsdurchsetzenden Aspekten zu ordnen. Dem Werk beigefügt ist eine CD mit sämtlichen Formularen, auf die während der Darstellung Bezug genommen wird.

Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen. Der Fließtext ist übersichtlich gegliedert und zahlreich mit Mustern durchsetzt. Die Untermauerung der Erkenntnisse mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur ist umfangreich und die Hervorhebungstechnik im Text sparsam aber effektiv. Voraussetzungen von Ansprüchen oder Verfahrensschritten werden deutlich hervorgehoben, bisweilen ergänzen sogar kleinere Schaubilder den Text.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt eindeutig auf den Ansprüchen des Alleinerben, mit welchen das Buch auch beginnt. Anders als in theorielastigen Lehrbüchern wird der Leser gleich in medias res geführt und beschäftigt sich demnach zunächst mit der Frage, ob das Erbe überhaupt angenommen, oder nicht doch lieber ausgeschlagen werden sollte. Erst danach wird die eigentliche erbrechtliche Legitimation geprüft, die Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen thematisiert und danach auf das Unterkapitel zu den Auskunftsansprüchen des Erben übergeleitet. Knapp werden auch die Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer angesprochen, bevor es zur praktisch relevanten Vor- und Nacherbfolge samt Ansprüchen, Rechten und Pflichten geht. Folgerichtig widmen sich die Autoren nach dem Alleinerben dem Vermächtnisbedachten und stellen differenziert die verschiedenen Vermächtnismöglichkeiten dar, ebenso die Verfahrensmöglichkeiten, um an das zustehende Vermächtnis zu gelangen. Im folgenden Kapitel steht die Erbengemeinschaft im Mittelpunkt und der Leser muss sich mit der Verwaltung der Gemeinschaft und noch in größerem Maße mit der Auseinandersetzung befassen. Hier gefallen vor allem die Anregungen zu Schiedsvereinbarungen und Teilungsverträgen, alternativ die Vorgehensweisen bei  gerichtlicher Geltendmachung. Das Kapitel zum Pflichtteilsrecht birgt die zahlreichen Ergänzungs- und Auskunftsansprüche des übergangenen Erbberechtigten in detaillierten Unterabschnitten, wobei wiederum der Darstellung der prozessualen Vorbereitung und Durchsetzung der Ansprüche Lob gezollt werden muss, insbesondere der reinen Auskunfts- oder Zahlungs-, aber auch der Stufenklage. Ein für die Ausbildung eher wenig relevantes Kapitel erläutert die Stellung des Testamentsvollstreckers und die Abwicklung dieses Amtes samt der Pflicht zur Auseinandersetzung des Nachlasses, der Stellung im Prozess sowie Haftung und Entlassung des Vollstreckers. Sehr lesenswert sind die Ausflüge in den unternehmensrechtlichen Bereich, wo die Testamentsvollstreckung an Anteilen an Personengesellschaften vorgestellt wird. Wiederum zumindest in etlichen Bundesländern examensrelevant ist das Erbscheinsverfahren, das in einem eigenen Kapitel präsentiert wird. Hier werden die Feinheiten des FGG-Verfahrens deutlich herausgestellt, insbesondere bei den Rechtsmitteln.

Ein Glanzstück des Buches und für Referendare fast ein Lektüremuss ist das Kapitel zur Testamentsgestaltung. Hier kann man all die theoretischen Formulierungsansätze in praktischen Mustern nachvollziehen und sich mit ein wenig Engagement textsicher und rechtlich weiterbilden. Dies betrifft, um nur wenige Passagen zu nennen, die schwierigen Regularien der Erbengemeinschaftsauseinandersetzung, die richtige Wahl wechselbezüglicher Verfügungen und die Abgrenzung zwischen Vermächtnis und Auflage. Ebenfalls beratungsrelevant ist das folgende Kapitel zum Erb- oder auch Pflichtteilsverzicht, der in der Regel nur gegen Abfindung erklärt werden wird und deshalb anwaltlich abgesichert sein sollte. Weitere Kapitel betreffen die Nachlasspflegschaft und die Nachlassinsolvenz und führen geradewegs zum Schlussabschnitt, der sich mit der Mandatsführung in Erbsachen beschäftigt. Hier erfährt der Leser Wichtiges zur Sachverhaltsaufnahme und neuerdings noch viel wichtiger zu einer geschickten Vergütungsvereinbarung.

Das Erbrecht ist, sofern Prüfungsgegenstand, eines der Gebiete des Assessorexamens, in welchem die Kandidaten Praxisnähe demonstrieren müssen. Dies betrifft nicht nur Standardprobleme wie die Stufenklage oder die Abgrenzung von Erbteil und Vermächtnis, sondern gerade die lebensnahe Auslegung von Klauseln und Vorstellungen des Erblassers. Wenn man weiß, wie man diese selbst formuliert hätte, weiß man umso mehr, wie man eine vorgesetzte Formulierung zu bewerten hat. Wenn man sich als Referendar mit dem Thema Erbrecht auch nur halbwegs intensiv beschäftigen möchte, wird man mit diesem Formularbuch echtes Lern- und Lesevergnügen haben. Der Wissenszuwachs ist durch die Anschaulichkeit mit Händen zu greifen und die Umsetzung innerhalb von Stage und Examen dürfte wesentlich leichter fallen, als wenn man sich nur auf Lehrbücher und Klausursammlungen verlässt.

 

Smid, Praxishandbuch Insolvenzrecht, 5. Auflage, Verlag De Gruyter 2007

Trotz des langsam einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwungs ist das Insolvenzrecht eines der wichtigsten Felder anwaltlicher und damit auch gerichtlicher Beschäftigung, sodass es sich gerade Referendare kaum noch leisten können, nicht über die Grundlagen des Insolvenzrechts Bescheid zu wissen. Das vorliegende Werk stammt von einem hocherfahrenen Autor, der auf dem Gebiet des Insolvenzrechts schon lange Jahre publiziert und tätig ist. Entstanden aus einem Grundlagenwerk zum Insolvenzrecht kommt die nun vorliegende fünfte Auflage nicht mehr umhin, die gewaltig angewachsene Judikatur zu verarbeiten und die Neuregelungen des Gemeinschaftsrechts sowie die geplanten Änderungen des Insolvenzrechts in die Darstellung aufzunehmen. Auf über 700 Seiten findet der Leser die insolvenzrechtliche Materie zusammengefasst.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist konservativ und verlangt vom Leser hohe Konzentration. Der dichte Fließtext ist gut untergliedert und wird von langen Rechtsprechungszitaten und durch Beispielsfälle unterbrochen. Insofern sorgt der Autor ständig für den praktischen Rückbezug zum Leser. Graphische Elemente wie Schaubilder, Berechnungen, tabellarische Abbildungen oder Prüfungshilfen sind nicht enthalten. Die Fußnoten sind opulent.

Der Autor beginnt mit einer umfangreichen Einführung in die Grundlagen des Insolvenzrechts mit Geschichte, Aufgabe und Rechtsquellen. Schlusspunkt der Überlegungen ist die immer virulente Frage der Haftung. Das Regelinsolvenzverfahren dominiert den ersten großen Abschnitt des Buches und stellt die Verfahrensbeteiligten und die Voraussetzungen des Insolvenzantrags vor. Die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Rechten und Befugnissen des vorläufigen Verwalters liest sich spannend und die nachfolgenden Überlegungen zur vorgefundenen Masse sind zum Teil ernüchternd. Nachdem das Verfahren erst einmal eröffnet worden ist, muss sich der Leser mit den weiteren Details, nämlich der Wirkung des Eröffnungsbeschlusses, der Stellung des Insolvenzverwalters und der Geltendmachung von Forderungen für und gegen die Masse vertraut machen. Hier lauern etliche Fallen für die gewöhnliche Assessorklausur, etwa in den Befugnissen des Verwalters im Prozess oder dem Recht, die Absonderung oder Aussonderung bestimmter beschlagnahmter Gegenstände zu verlangen. Die Anmeldung und Zulassung von Forderungen zur Insolvenztabelle beinhaltet ebenfalls prozessuale Feinheiten, die während der Zivilstation beherrscht werden müssen. Schön dargestellt werden die im Verfahren möglichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe und die Stellung des Insolvenzrichters. Ein eigenes Unterkapitel betrifft das „materielle“ Insolvenzrecht und birgt unter anderem die sehr ausführlich dargestellte Geltendmachung von Anfechtungsrechten, diverse Schadensersatzansprüche, die Fortführung von Verträgen und Arbeitsverhältnissen und die Verwertung von Gegenständen. Der Abschluss des Verfahrens ist gleichzeitig der Schlusspunkt dieses Abschnitts.

Weitere Teile des Buches befassen den Leser mit der Eigenverwaltung mitsamt dem Insolvenzplanverfahren, diversen Sonderinsolvenzen wie etwa zum Nachlass oder zur Gütergemeinschaft sowie in ganz vorbildlicher Weise mit grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Hier werden die aktuellen europäischen Normen erläutert, die geltenden Mechanismen und handelnden Organe transparent gemacht und vor allem die prozessualen Problempunkte klar aufgezeigt. Das Unterkapitel zum Kollisions- und Sachenrecht ist wie nebenbei eine gelungene Erkenntnisquelle für vertiefende wissenschaftliche Studien und auch das anzuwendende Prozessrecht wird in souveräner Manier aufbereitet. Das Schlusskapitel des Buches ist der Verbraucherinsolvenz gewidmet und auch hier zeigt sich die große Aktualität der Ausführungen des Autors, indem er noch nicht in Gesetzesform gegossene Reformpläne bereits aufgreift und reflektiert.

Dieses Lehrbuch ist sicherlich keine leichte Kost, aber die Lektüre bringt den Leser bei entsprechendem Engagement schnell und effektiv in den Bemühungen um insolvenzrechtliches Verständnis voran. Die Ausführungen des Autors überzeugen in Prägnanz und Detailgenauigkeit und schaffen ideale Voraussetzungen für die Anwendung der oft sehr theoretischen Materie. Wer sich während des Vorbereitungsdienstes frühzeitig auf das Insolvenzrecht spezialisieren will, hat mit diesem Lehrbuch ein hervorragendes Grundlagenwerk zur Hand. Gleichwohl eignet es sich genauso zur Lektüre, wenn man nur gelegentlich insolvenzrechtliche Fragestellungen nachzuschlagen hat.

 

Koller / Roth / Morck, HGB, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Der Kompaktkommentar zum HGB aus dem Beck-Verlag ist neben gewöhnlichen Lehrbüchern das Ausbildungswerk, das man zur ersten Orientierung als Student oder Referendar heranzieht. Auf über 1200 Seiten findet man im handlichen Format die wesentlichen Informationen zum Handelsgesetzbuch und vertiefende Literaturhinweise.

Die Gestaltung des Kommentars entspricht voll und ganz dem Design der übrigen Kompaktkommentare, sodass der Leser einen dicht gestaffelten, zum Teil abgekürzten Informationsfluss aufnehmen kann oder muss, der die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur auch noch beinhaltet. Immerhin ist die Untergliederung gut gelungen und auch die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Vereinzelt werden Aufzählungen oder tabellarische Abbildungen eingesetzt.

Generell ist es natürlich nicht Sinn der Sache, einen Kommentar wie ein Lehrbuch zu benutzen und ihn von vorn nach hinten durchzuarbeiten. Dennoch beinhalten mittlerweile die meisten Kommentare lehrbuchreife Passagen, gerade wenn es um die Einleitungen zu bestimmten Abschnitten des zu kommentierenden Gesetzes geht. Wer sich dann diese Einleitungen genau durchliest, erhält oft auf kompakte Weise mehr Informationen als nach stundenlanger Lektüre in Lehrbüchern. Auch in diesem Kommentar sind einleitende Worte zum Handelsrecht an sich, zum Verfahrensrecht oder zu den internationalen Bezügen enthalten, nicht aber vor den einzelnen Büchern des HGB. Hier muss man dann die allgemeinen Ausführungen der kommentierten Normen konsumieren.

Für die Ausbildung lesenswert sind gleich mehrere der vorhandenen Kommentierungen. Hierzu gehören auf jeden Fall die Erläuterungen zum Handelsregister und den Auswirkungen der Eintragungen samt Problemen der Kenntnisnahme. Ebenfalls hervorzuheben sind die Kommentierungen zur Kommanditgesellschaft, insbesondere zu Haftungsgrenzen, Eintrittsregelungen, Rechten der Gesellschafter und Folgen der Insolvenz der Gesellschaft. Ebenso zu empfehlen sind korrelierend dazu die Kapitel zur OHG hinsichtlich der Rechtsnatur vor Eintragung, den Parallelen zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie zu den Haftungsverschiebungen durch Einwendungen der Gesellschafter. Im Übrigen sind Standardlektüre für Studenten die Darstellungen zur Prokura in Abgrenzung zur Handlungsvollmacht, zum Handelskauf samt Auswirkungen auf das besondere Schuldrecht sowie zum Kommissionsgeschäft und den Abgrenzungen zur Stellvertretung. Ergänzend sollten die Kapitel zum Frachtvertrag konsumiert werden, wo die Drittschadensliquidation kompakt zusammengefasst wird. Generell ist die Kompaktheit der Kommentierung ein eindeutiges Plus für den Leser in Ausbildung, da so die Grundlagen des Handelsrechts besser zum Tragen kommen als bei zu ausführlicher Detaildarstellung. Für den Wahlfachbereich und einschlägig Interessierte können zudem die Vorschriften zur Bilanzierung zur Lektüre empfohlen werden, wo die verschiedenen Rechnungsmöglichkeiten nach den geltenden Standards schön nachvollziehbar abgebildet werden und die Einzelheiten der Vermögensaufstellung und –berechnung schnell begreifbar werden.

Wer eine Spezialisierung im wirtschaftsrechtlichen Bereich frühzeitig anstrebt, sollte diesen Kommentar als Einstiegslektüre zu den gängigen Lehrbüchern so bald wie möglich heranziehen. Die Anschaffung ist auch für Studenten finanzierbar und die rasche Rezipierbarkeit der Darstellung schafft schnell Freude bei der Lektüre.

 

Faust, BGB Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Verlag Nomos 2007

Fast drei Jahre nach der gut aufgenommenen Erstauflage hat der Autor sein Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB aktualisiert und punktuell erweitert. Auf mittlerweile mehr als 270 Seiten kann der in der Regel studentische Leser die anhand der didaktischen Erfahrungen des Autors konzipierten Kapitel zu den Grundlagen des Zivilrechts bearbeiten und in Klausuren umsetzen.

Die Gestaltung des Lehrbuchs entspricht den Standards der Nomos-Lehrbuch-Reihe. Der relativ dicht gedruckte Fließtext beherbergt Fälle und Lösungsansätze. Die Fußnoten sind, obwohl der Autor sicherheitshalber im Vorwort auf die angeblich fehlende wissenschaftliche Ausrichtung verweist, durchaus zahlreich und vielfach zusätzlich sinnvoll weiterführend sowie optisch abgetrennt. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen runden die Kapitel jeweils ab. Beispiele, Hinweise und Anmerkungen ergänzen den Fließtext, könnten aber graphisch stärker akzentuiert werden. Die Hervorhebungstechnik im Text ist gelungen. Abbildungen findet man nur vereinzelt.

Nach einer umfangreichen Anleitung zur Arbeit mit diesem Buch beginnt der Autor seine Darstellung mit einem großen Kapitel zur Willenserklärung. Er trennt dabei klassisch die Verträge von Gefälligkeit und Realakt, erläutert die Auslegung von Willenserklärungen und behandelt den Zugang einer Willenserklärung zu Recht sehr ausführlich, wobei er den schwierigen Aspekt der Erwartbarkeit der Kenntnisnahme deutlich betont. Der Vertragsschluss wird danach relativ kompakt erfasst, um didaktisch geschickt zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip überzuleiten. Hier werden schuld- und sachenrechtliche Grundlagen abgeklärt und Fragen der Rückabwicklung erörtert. Weitere Kapitel befassen den Leser mit den Formvorschriften des BGB AT, mit den Vorgaben zur Rechts- und Sittenwidrigkeit von Verträgen oder auch Fragen zur Umdeutung und Bestätigung von Rechtsgeschäften. Weiterhin muss sich der Leser mit den Regelungen von AGB und völlig korrekt auch mit den Verbraucherschutzvorschriften beschäftigen. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist wie auch in Klausuren in diesem Lehrbuch ein Schwerpunkt und wird durch Ausführungen zur Rechtsfähigkeit ergänzt.

Mit das beste Kapitel stellt aber das zum Anfechtungsrecht und den dabei auftretenden Willensmängeln dar. Wie der Autor hier auch Unwägbarkeiten moderner Kommunikationsmittel einfließen lässt und anhand etlicher Beispielsvarianten auch diese Probleme lösbar macht, ist für Studenten bestes Geistestraining. Auch die genaue Aufstellung der Rechtsfolgen einer Anfechtung ist gelungen. Weitere Abschnitte thematisieren Rechtsfragen bei Stellvertretung und Botenschaft, wobei das Unterkapitel zu den Rechtsscheinvollmachten heraussticht, ebenso wie die Ausführungen zur Haftung des falsus procurator. Ebenfalls sehr lesenswert sind die Erklärungen zur Wissenszurechnung und zu Insichgeschäften. Abgeschlossen wird das Werk mit dem Verjährungsrecht.

Gerade im ersten Semester benötigt man eine grundsolide aber auch instruktiv lesbare Darstellung des BGB AT. Dieses Buch erfüllt die Erwartungen von Studenten mit Sorgfalt und Akribie und man kann sich nach Beachtung der vielen Klausurhinweise des Autors beruhigt in die Prüfungen der ersten Semester begeben.