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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Juli 2008

Rezensionen Juli 2008: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Dahs / Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

Das Revisionsrecht ist ein Klassiker in jedem Assessorexamen. Das vorliegende Lehrbuch bietet seit Jahren und nun in der siebten Auflage eine über 280 Seiten starke Spezialzusammenstellung zum Revisionsrecht, wobei praktische Aspekte besonders betont werden.

Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen und unterstützt eine effektive Lektüre des Lesers ungemein, obgleich das Werk rein textbasiert ist. Zu dem gut unterteilten Fließtext gesellen sich Beispiele und Fälle, eine dezente Hervorhebungstechnik und opulente Literaturhinweise sowie Fußnoten. Manchmal verirren sich konkrete Formulierungen in den Text, hier wünscht man sich deutlich mehr Muster, gerade was die Ausgestaltung der Rüge im Revisionsbegründungsschriftsatz angeht.

Die Darstellung beginnt mit mehreren kleinen Kapiteln zum Warmlesen, etwa zum Wesen der Revision, zur Revisionsberechtigung sowie zur Zuständigkeit der Gerichte. Die Einlegung der Revision thematisiert vor allem Frist und Beschwer, dazu aber auch Verzicht und Rücknahme. Mit über 200 Seiten der Schwerpunkt des Buches ist das Kapitel zur Revisionsbegründung. Hier verortet der Autor sowohl die eigentlichen Revisionsgründe, die Frage des Beruhens sowie die richtige Darstellung. Zunächst kann sich der Leser in die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorgaben einlesen. Hier nennt der Autor nicht nur die Standardprobleme aus der Strafverfahrensordnung, insbesondere wunderbar ausführlich die absoluten Revisionsgründe, sondern berichtet auch über verfassungsrechtliche Sachverhalte. Im Rahmen der relativen Revisionsgründe wird die Darstellung nach dem Zeitpunkt des Verfahrens untergliedert, sodass der Leser zwar den Schwerpunkt in den Fehlern während der Hauptverhandlung vorfindet, aber auch ein Augenmerk auf das Vor- und das Zwischenverfahren legen kann. Lesenswert sind die Verletzungsmöglichkeiten bei den Mitwirkungsrechten der Prozessbeteiligten. Im Bereich der Sachrüge überzeugt der Autor vor allem mit dem herausragenden Unterkapitel zu Fehlern bei der richterlichen Überzeugungsbildung, etwa bei der Beweiswürdigung, sowie mit der Erläuterung der Rechtsfehler bei der Strafzumessung.

Abgeschlossen wird das Werk wiederum mit kompakten Kapiteln, nämlich einem zum weiteren Verfahren, insbesondere über die Zulässigkeit der Revision sowie Ausführungen zur Hauptverhandlung, zum anderen zum Revisionsurteil selbst, wobei der Aufhebung des Urteils zu Recht maßgebliche Bedeutung beigemessen wurde.

Dieses Lehrbuch ist nach wie vor eine bestens geeignete Möglichkeit, das eigene Wissen zum Revisionsrecht im Strafprozess zu vertiefen oder zunächst erst einmal zu begründen. Die steten Verknüpfungen zu Verfahrenssituationen kommen den Bedürfnissen von Referendaren entgegen. Die Kompaktheit der Darstellung ermöglicht zudem eine effektive Lektüre im Rahmen der gedrängten Examensvorbereitung. Eine Anschaffung lohnt sich also vor allem im Referendariat und sei es als Rekapitulationslektüre.

 

Weiner / Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008

Wie kann man ein strafrechtliches Verfahren um Probleme aus dem Zivilrecht aufpeppen? Nichts einfacher als das, mit einem Adhäsionsantrag oder einem in der StPO vorgesehenen Schmerzensgeldvergleich, der auch nach ZPO-Kriterien vollstreckbar sein muss. Die Anwendung des Adhäsionsverfahrens wird aber sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis stiefmütterlich behandelt, sodass es Zeit war, dieses auch in Kommentaren nur flüchtig behandelte Thema in einem eigenen Handbuch zusammenzufassen.

Die Autoren sind allesamt praxiserfahren und können so die Anwendungsproblematik der Adhäsion gut nachvollziehen und plausibel machen, sowohl durch Beschreibung wie auch durch zahlreiche Muster und Anregungen. Neben den materiell-rechtlichen Problemen kann der Leser sich auch mit speziellen Fragen der Prozesskostenhilfe samt Beiordnung, der Gebührenabrechnung oder auch der europäischen Rechtslage zur Adhäsion befassen. Beeindruckend ist die Darstellung jedoch vor allem durch den hohen Anwendungsbezug, indem die jeweiligen Sachfragen aufgeworfen und mittels Anträgen, Beschlüssen und Urteilen aufgelöst werden. Die Kombination aus Straf- und Adhäsionsausspruch samt Vollstreckungsfrage muss in der Tenorierung erst einmal bewerkstelligt werden, ist aber dank der umsichtigen Beschreibung der Autoren problemlos. Auch Kostenfragen bei einem Grund- oder Teilurteil aber gleichzeitiger strafrechtlicher Verurteilung werden beantwortet, ebenso Varianten des Vergleichs mit den Anforderungen an die Protokollierung besprochen. Selbst die Einbeziehung von Rechtsnormen außerhalb der StPO wie die Hinweispflicht nach § 139 ZPO oder die Garantie des Art. 6 EMRK wird störungsfrei erledigt. Unterstützt wird die erstaunlich leichtgängige Lektüre durch ein gutes Gestaltungsbild des Buches, das durch ein übersichtliches Textbild, zahlreiche Muster und Aufzählungen sowie Berechnungen überzeugt.

Insgesamt ist dieses Handbuch ein Kleinod für jeden, der an einer effektiven Verzahnung von Straf- und Zivilrecht interessiert ist, da durch die konsequente Anwendung der Adhäsion Doppelverfahren vermieden werden können. Dies kann man auch schon als Referendar in der Anwaltsstation vorantreiben und sich so als effektive Mandantenstütze erweisen. Die Lektüre des Handbuchs lohnt sich bei entsprechender anwaltlicher Spezialisierung in der Ausbildung, für den praktischen Alltag ohnehin.

 

Göppinger, Kriminologie, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

Eines der Standardwerke zur Kriminologie ist nach 10 Jahren endlich neu aufgelegt worden und präsentiert sich dem Leser mit einem Umfang von mittlerweile fast 800 Seiten. Zahlreiche neue Ansätze und Erkenntnisse unter anderem zur Kriminalpolitik prägen das Lehrbuch ebenso wie die klassischen Grundlagen zur kriminologischen Systematik oder zur Prognose für die Strafrechtpflege.

Die Gestaltung des Werks überzeugt und bietet neben dem gut gegliederten und mit effektiven Hervorhebungen versehenen Fließtext tabellarische und andere graphisch gestaltete Übersichtselemente, die dem Leser die Anwendung der Materie erleichtern und Zusammenhänge projizieren. Schaubilder und ein exzellent recherchiertes Fußnotenregime runden das positive Gesamtbild ab. Typischerweise ist bei einem Lehrbuch dieses Umfangs die Fokussierung auf die Klausuranwendung gering.

Die Darstellung beginnt mit Grundlagen und Methoden der Kriminologie und präsentiert nicht nur historische Abhandlungen oder die Positionierung innerhalb der Wissenschaftslandschaft, sondern auch Forschungsansätze und anzuwendende Techniken. Zu einem sehr frühen Zeitpunkt wird der Leser dann mit psychiatrischen und pathologischen Befunden und Zusammenhängen konfrontiert und kann sich kompakt in psychische Störungen und seelische Abnormitäten einlesen. Sodann folgt ein Klassiker der kriminologischen Fallprüfung, nämlich die diversen Theorien zu Kriminalität samt Entwicklungen und weiterführenden Konzepten. Insbesondere die Lerntheorien, die Ansätze des labeling, die Viktimologie oder auch die Integration sozialer Bezüge werden sehr lesenswert aufbereitet. Für die Praxis und das Verständnis psychiatrischer Sachverständigengutachten elementar sind die vorgestellten Prognoseinstrumente. Im Kapitel zur angewandten Kriminologie informiert sich der Leser zur Erhebung von auswertungsrelevanten Daten, zu den Mitteln und Rahmenbedingungen der Analyse sowie zur kriminologischen Diagnose. Gelungen ist hier der ausführliche Hinweis auf Besonderheiten bei ausgewählten Deliktgruppen, etwa den Sexualstraftätern. Ebenfalls Standardwissen erwartet den Leser im Abschnitt zu den Erscheinungsformen der Kriminalität. Hier finden sich Ausführungen zur Kriminalstatistik ebenso wie die Bezüge zum Lebensalter, zum Migrationshintergrund oder zum Geschlecht. Sonderbereiche wie Wirtschaftskriminalität oder das große Forschungsfeld der organisierten Kriminalität werden souverän abgehandelt und selbst diffizile Materien wie die Sexual- oder Suchtmittelkriminalität sind so genau erläutert, dass der Leser rasch und transparent durch die Texte geführt wird.

Sodann wendet sich der Leser dem Täter an sich zu und erfährt die Grundlagen der Strafbarkeit, ihre Zwecke und die Abläufe der gängigen Verfahrensarten. Das Sanktionenregime ist in beeindruckender Weise ausgebreitet und man kann sich sehr genau die Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht vergegenwärtigen. Insbesondere die Erscheinungsformen des Vollzugs werden gut erfasst und die Schwierigkeiten des Systems der Maßregeln der Besserung und Sicherung aufgezeigt. Der Umgang mit Bewährungsprognosen und –entscheidungen wird ebenfalls verfahrensspezifisch unterschieden.

Dieses Lehrbuch ist nicht nur für den Schwerpunktbereich ein echter Meilenstein an Wissenswertem, sondern bietet für eine spätere Beschäftigung mit dem Strafrecht in der Praxis unschätzbare Informationen, um den dann zu bearbeitenden Fällen mit dem nötigen Hintergrundwissen zu begegnen. Gerade die Tätigkeit in den sensiblen Bereichen des Vollzugs oder auch der Umgang mit Prognoseinstrumenten muss von der Strafrechtspflege insgesamt beherrscht werden, um die Vorgaben des deutschen Strafrechts angemessen zu erfüllen. Die Lektüre dieses Standardwerks ist bereichernd und informativ und die Vielzahl der renommierten Autoren macht das Werk zu einem echten Kleinod kriminologischer Literatur. Eine klare Leseempfehlung für jeden Strafrechtler.

 

Fischer, StGB, 55. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

In der 55. Auflage darf der seit längerem federführende Autor Fischer endlich alleine auf dem Titel firmieren, sorgt dafür allerdings für erheblichen Anpassungsbedarf in anderen Kommentaren, die nun wohl nicht mehr „Tröndle/Fischer“ zitieren werden. Mit zahlreichen Neuerungen, gerade was die Legislative anbelangt, sorgt das absolute Standardwerk zum Strafgesetzbuch auf nun nahezu 2600 Seiten für Wissen und Durchblick und bietet zahlreiche weiterführende Hinweise und Vertiefungsmöglichkeiten. Auch die Rolle als meistgenutzter Examenskommentar kommt dem Werk weiterhin zu Recht zu, denn die inhaltliche Dichte und Übersichtlichkeit der Informationen zum materiellen Strafrecht ist schlicht erdrückend gut.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch für die Kurz-Kommentare des Beck-Verlages und birgt keine Überraschungen für den Leser. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind in den dichten Fließtext integriert und stören den Lesefluss regelmäßig. Die vor den eigentlichen Ausführungen verorteten Literaturhinweise sind zum Teil im Überfluss vorhanden und erleichtern die wissenschaftliche Vertiefung einer Thematik wesentlich. Verwendet wird ein Gemisch aus Hervorhebungen aus Fett- und Kursivdruck, was angesichts der Informationsfülle durchaus angebracht ist. Viele wörtliche Beispiele zieren die Ausführungen, sodass der Leser die Theorie rasch umzusetzen vermag. Im Gegensatz zu anderen Ausbildungskommentaren finden sich keine Prüfungsvorschläge oder andere spezifische Aufbauhilfen. Einige Gesetzestexte sind als Anhang mit abgedruckt.

Die Einleitung des Autors vor den eigentlichen Erläuterungen ist an erster Stelle lesenswert. Hier findet der Leser nicht nur Standardausführungen, sondern erfährt Wichtiges zur Harmonisierung des Strafrechts im europäischen Rechtsraum und dem derzeitigen status quo. Aus den ausbildungsrelevanten Vorschriften sind für Studenten und Referendare zahlreiche Kommentierungen hervorzuheben, die diesen Kommentar besonders wertvoll für die Prüfungsvorbereitung machen: Aus dem Allgemeinen Teil sind dabei zunächst die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurarbeit zu erwähnen, die der Autor in den exzellenten Ausführungen zu Versuch und Rücktritt, zum Fahrlässigkeitsdelikt oder auch zum Notwehrrecht verankert. Weitere Höhepunkte für Studium und Referendariat sind außerdem die schwierigen Überlegungen zur Wahlfeststellung, die passenden Verweise auf zivilrechtliche Rechtfertigungstatbestände und die umfangreich ausgestaltete Erklärung des strafrechtlichen Irrtumsregimes. Gerade die dabei immer wieder abgefragten alten Theorien werden hier in einen sicheren Kontext gestellt. Für Referendare sehr zu empfehlen sind zudem zahlreiche Normen des Strafzumessungsbereichs, etwa zur Bemessung einer Geldstrafe, zur Frage der Bewährungsprognose und zu den Voraussetzungen der Maßregel des Fahrerlaubnisentzugs. Auch die richtige Behandlung des Strafantrags und Fragen der Verjährung lassen sich anhand dieses Werks zuverlässig beantworten. Generell sind, wenngleich dies für die juristische Ausbildung leider nicht im gleichem Maße wie für die Praxis relevant ist, die Maßregeln der Besserung und Sicherung durch den Autor ganz vorzüglich ausgearbeitet worden und auch mögliche Rechtsentwicklungen, etwa im Unterbringungsrecht oder der Sicherungsverwahrung, wurden in die Darstellung integriert. Selbst frischeste Neuerungen wie die Reform der Führungsaufsicht oder Änderungen beim Widerruf gewährter Bewährung werden souverän und ausführlich mit durchaus kritischen Anmerkungen versehen.

Aber auch im Besonderen Teil kann der Autor mit klassischen, aktuellen und sogar selten thematisierten Problemen punkten. In der zu erwartenden Ausführlichkeit werden Prüfungsrenner wie der Betrug mitsamt seinen Spielarten, Abwandlungen wie der EC-Karten-Betrug oder auch die Leistungserschleichung treffend ausdifferenziert und aufbereitet. Auch andere Vermögensdelikte wie der Tatbestand der Untreue befinden sich auf dem neuesten Erkenntnisstand der Rechtsprechung und verschaffen dem Leser eine sichere Argumentationsgrundlage für den Ernstfall. Im Rahmen der Hehlerei sind die Handlungsvarianten sauber abgegrenzt und auch Detailfragen der möglichen Vortaten und Beteiligungsformen sind instruktiv dargestellt. Die Urkundenfälschung wird ebenfalls sauber anhand der drei Tatvarianten aufgespaltet. Gern geprüfte Delikte wie die Brandstiftungstatbestände bestechen insbesondere durch die gute Erfassung der Konkurrenzfragen und auch Dauerbrenner wie die Abgrenzung von Erpressung und Raub lesen sich in dieser Kommentierung leicht und flüssig. Die einfacheren Klausurtypen im Körperverletzungs- und Diebstahlsbereich lassen sich mit diesem Werk ebenfalls erfolgreich vorbereiten und selbst schwierige Denkleistungen wie der Pflichtwidrigkeitszusammenhang der Körperverletzung mit Todesfolge gelingen nach der Lektüre problemlos. Neue Tatbestände wie das Stalking, Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz oder die zahlreichen Ergänzungen zur Bekämpfung der Computerkriminalität werden leicht nachvollziehbar kommentiert und so für die rasche Rechtsanwendung transparent gemacht. Die Amtsdelikte sind eingängig, wenn auch zum Teil kompakt behandelt und auch die Kapitalverbrechen sind souverän ausgefertigt. Für Referendare wichtig sind insbesondere die nur selten so eingängig wie hier abgefassten Umweltdelikte, deren verwaltungsrechtliche Bezüge schön herausgestellt werden.

Dieser Kommentar ist nach wie vor für die juristische Ausbildung unverzichtbar. Der Autor vermag sowohl die klassischen Zusammenhänge treffend darzustellen als auch rechtliche Neuentwicklungen in geeigneter Weise in den ehrwürdigen Kommentar zu integrieren. Der Leser hat mit Werken wie diesem Spaß an der Juristerei und die Anschaffung sollte nicht unnötig aufgeschoben werden.

 

Hartmann / Schmidt, Strafprozessrecht, 2. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008

Die Lehrbücher des Rolf Schmidt Verlages stellen für die Leser die Rechtsgebiete in anspruchsvoller und erstaunlich detaillierter Weise zusammen, ohne dabei die wesentlichen Bedürfnisse gerade der Studenten aus den Augen zu verlieren. Das vorliegende Werk thematisiert das Strafprozessrecht auf beinahe 400 Seiten und komplettiert den strafrechtlichen Bereich des Verlages, der durch die seit langer Zeit maßgebenden Lehrbücher zum materiellen Strafrecht geprägt war.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist überzeugend und bietet dem Leser neben dem gut untergliederten Fließtext eine Vielzahl erleichternder graphischer und sonstiger Elemente, um den Stoff zu visualisieren und sonst zu vergegenwärtigen. Der Autor nutzt Schaubilder, Muster, Prüfungsübersichten, Aufzählungen, Beispiele, grau hinterlegte Definitionen und Hinweise für die Fallbearbeitung sowie Beispiele. Die Fußnoten sind umfangreich und bieten den besonderen Service der fett gedruckten Jahreszahlen und Bände der BGH-Rechtsprechungssammlung.

In den einleitenden Kapiteln präsentieren die Autoren die Aufgaben des Strafverfahrensrechts und einen ersten Überblick über die Stadien des Verfahrens, ebenso Wesentliches zur Gerichtszuständigkeit und ausführlich die Verfahrensprinzipien mit Anwendungsbeispielen, gelungen vor allem für den Zweifelsgrundsatz. Die Verfahrensbeteiligten werden in einem eigenen Kapitel behandelt und anhand passender Problemfelder näher expliziert, so zum Beispiel Polizei, Verteidigung, Gericht, Beschuldigter und Beweispersonen samt Rechten und Pflichten. Klassisch ist sodann das Folgekapitel zu den Zwangsmaßnahmen vornehmlich des Ermittlungsverfahrens aufgebaut, das viele der üblicherweise geprüften Klausurprobleme beinhaltet. Besprochen werden körperliche Eingriffe, Durchsuchung und Beschlagnahme, sehr schön hierbei die Führerscheinbeschlagnahme und die Verwertung von Zufallsfunden, Telekommunikations- und Raumüberwachung samt neuester technischer Problemkonstellationen sowie der Haftbefehl samt Rechtsschutzmöglichkeiten. Sodann wird der Gang des Verfahrens genau beleuchtet und dabei werden sogar Themenkomplexe wie die Einstellung des Verfahrens so umfassend angesprochen, wie es in für Studenten konzipierten Lehrbüchern selten der Fall ist. Die Beschreibung der Hauptverhandlung, anhand derer etliche Problemfelder aufgezeigt werden, ist ein exzellentes Konzept, um studentischen Lesern die Feinheiten der Erfordernisse des Strafverfahrens nahe zu bringen. Überzeugend sind hierbei vor allem die Konflikte zwischen Zeugnisverweigerung und Verlesungsverbot, die Unzulässigkeit von Beweisanträgen sowie die Grundsätze der Vernehmung mitsamt Beweisverwertungsverboten dargestellt. Gelungen ist das gesonderte Kapitel zum Strafurteil selbst, bei dem sogar die Verfahrensabsprache detailliert aufbereitet ist. Das Rechtsmittelrecht stellt sodann neben den besonderen Verfahrensarten, bei denen das Strafbefehlsverfahren zu Unrecht sehr kompakt erfasst wird, den Schlusspunkt des Buches dar und legt den Schwerpunkt auf die inhaltliche Prüfung der Revisionsgründe sowie auf Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Dieses Lehrbuch kann mit etablierten Werken zur Strafprozessordnung für den studentischen Bereich gut mithalten und sich zu einer echten Alternative entwickeln. Die Orientierung am tatsächlichen Verfahrensgang gefällt, ist aber in der Stringenz vor allem aus der Sicht ex post überzeugend. Einsteigern muss man deshalb die genaue Lektüre vor allem der guten Einführungstexte und sonstigen erläuternden Beschreibungen in den Kapitel nahe legen, um nicht vom hohen Anspruch der Darstellung abgeschreckt zu werden.

 

Park, Kapitalmarktstrafrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2008

Eines der wenigen kommentierenden Werke zum Wirtschaftsstrafrecht ist endlich in neuer Auflage erschienen. Der Herausgeber Park und seine Mitautoren haben auf beinahe 900 Seiten die Spezialmaterie Kapitalmarktstrafrecht beleuchtet. Interessant ist vor allem die Zusammenstellung des Autorenteams, das aus Praktikern und Wissenschaftlern besteht und so der Vielseitigkeit der Materie Genüge tun kann.

Die Gestaltung reiht sich nahtlos in die leserfreundliche Aufmachung der übrigen Nomos-Kommentare ein. Der Leser findet einen übersichtlich untergliederten Fließtext, separate Fußnoten, effektive Hervorhebungen und auflockernde Elemente wie Aufzählungen, Beispiele oder (Rück-)Bezüge auf Gesetzestexte. Beeindruckend ist das Angebot an vertiefender Literatur vor den einzelnen Normen oder Kommentierungsabschnitten.

Nach einer umfangreichen Einleitung und einem Abschnitt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin kann sich der Leser in zwei großen Teilen des Kommentars mit diversen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auseinander setzen. Dabei nehmen die klassischen Wirtschaftsdelikte des StGB, also Betrug und Untreue klare Einzelschwerpunkte ein. Weitere umfassende Kapitel befassen den Leser mit Insidergeschäften und Marktmanipulation, jeweils strafbar nach dem WpHG, sowie mit Börsenspekulationen, strafbar nach dem BörsG. Hinzu kommen Sammelkapitel zu Insolvenzdelikten, hier beeindruckend die Detailliertheit der Kommentierung der Handlungsalternativen, strafbaren falschen Angaben, unrichtigen Darstellungen sowie diverser Pflichtverletzungen. Abgeschlossen werden die strafrechtlichen Kapitel mit den Ausführungen zum Kreditwesengesetz.

Gelungen ist die klare Fokussierung auf den Kapitalmarkt, sodass der Leser sich auch bei den klassischen Straftatbeständen nicht mit müden Lehrbuchbeispielen herumärgern muss, sondern die Rechtsanwendung klar auf mögliche Sachverhalte konzentriert wird. So beschreiben die Autoren etwa Betrugsvarianten beim Zusammentreffen von unseriösen Teilnehmern des Aktienmarktes mit unerfahrenen Anlegern, bei Optionsgeschäften oder bei manipulativer Vermögensverwaltung. Auch die Anforderungen an Anleger zur Kenntnis über die zu tätigenden Geschäfte werden bei der Frage des Irrtums gut aufgezeigt. Lesenswert sind die in einer Art Glossar zusammengestellten Verhaltensweisen am Kapitalmarkt unter Aspekten möglicher Betrugsrelevanz. Gleiches gilt für die Untreuehaftung des Anlageberaters. Weiterhin hervorzuheben sind die gut abgegrenzten Details zu Insiderinformationen, wenn diese nicht auf fassbaren Tatsachen beruhen, sondern auf Prognosen oder Gerüchten, sowie der umfangreich abgebildete Täterkreis beim Insiderhandel. Selbst Ausnahmeregelungen wie die für Journalisten nach dem WpHG hinsichtlich des Vorwurfs der Marktmanipulation werden souverän erfasst. Ebenfalls bemerkenswert ist die dogmatische Akribie, mit der die Autoren die Tatbestände erläutern und den Leser damit anhand bekannter rechtlicher Strukturen sicher durch die Vielzahl möglicherweise unbekannter Finanzausdrücke zu führen wissen. Dies betrifft nicht nur Aspekte wie Konkurrenzen, Teilnahmeprobleme oder Strafzumessungsgesichtspunkte, sondern auch innerhalb der Vorschriften die richtige Einordnung von Formulierungen, Erläuterung von Ermessens- und Abwägungsspielräumen oder die Klärung von positiven und negativen Tatbestandsmerkmalen.

Im Abschnitt der deutlich weniger examensrelevanten Ordnungswidrigkeiten dominiert klar das WpHG und nur vereinzelt kommen Tatbestände aus dem HGB oder dem OWiG zur Sprache. Thematisiert werden etwa Marktmanipulation, Fehler bei Ad-Hoc-Mitteilungen, die Veröffentlichung von Finanzberichten oder Verschwiegenheitstatbestände.

Dieser Kommentar ist selbstverständlich nur für Spezialisten zu empfehlen, denen aber in jedem Fall. Die Übersichtlichkeit der Kommentierung bei beeindruckender Genauigkeit ist eine bemerkenswerte Leistung der Autoren, die den Leser geschickt durch eine komplexe Materie manövrieren. Vermittelt werden wirtschaftliche und rechtliche Aspekte eines ständig im Fluss befindlichen Rechtsgebietes und der Nutzer dieses Kommentars wird durch die Lektüre enorme Sicherheit bei der richtigen Erfassung von Sachverhalten und Problemkonstellationen erlangen. Gerade die guten und umsichtigen Erläuterungen und die sicheren Formulierungen machen den Kommentar auch für Referendare mit wirtschaftsstrafrechtlicher Ausrichtung zu einem sicheren Lektüretipp.

 

Peter, Das 1x1 der Hauptverhandlung, 1. Auflage, Anwaltverlag 2008

Die Fachliteratur für die Strafverteidigung wird immer umfangreicher und attraktiver. Neben diversen Titeln zu Sondersituationen des Strafverfahrens nimmt sich das vorliegende Werk dem Agieren und vor allem Reagieren des Strafverteidigers in, vor und nach der Hauptverhandlung an. Auf beinahe 350 Seiten fasst der prozessual und didaktisch erfahrene Autor die gängigen Situationen des Verfahrens zusammen und bietet dabei sowohl Handlungsanweisungen wie auch Warnungen vor unzulässigem Verhalten.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und bietet einen oft knackig kurzen Fließtext, der durch Aufzählungen, zahlreiche Muster und ein umfangreiches Fußnotenangebot umrahmt ist. Schaubilder fassen Gesagtes gut und instruktiv zusammen, Praxistipps geben zusätzliche Sicherheit. Die Hervorhebungen im Text sind effektiv eingesetzt.

Die inhaltliche Darstellung reicht von der Vorbereitung der Hauptverhandlung mit Akteneinsicht und Pflichtverteidigerbeiordnung bis hin zur Vergütungsvereinbarung. Sorgfaltspflichten gegenüber dem Mandanten werden ebenso klar formuliert wie Pflichten gegenüber Gericht und Rechtsordnung, so werden etwa Grenzen in der Wortwahl aufgezeigt. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen und Fragen der Zulassung der Öffentlichkeit müssen ebenso beherrscht werden wie Kritik an Besetzung und Unvoreingenommenheit des Gerichts. Des Weiteren muss der Verteidiger das Beweisantragsrecht und die Vernehmungslehre samt taktischem Vorgehen gegenüber Staatsanwaltschaft und Richter beherrschen, was auch im Kapitel zum Plädoyer noch einmal aufgegriffen wird. Selbst untergeordnete Verfahrenspassagen wie ein Adhäsionsantrag oder die Nachtragsanklage werden behandelt, wobei Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit wie die Nebenklage oder die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens deutlich artikuliert werden. Ausführlich widmet sich der Autor auch der Verfahrensabsprache sowie dem praktisch wichtigen Strafbefehlsverfahren.

Überzeugend an diesem Buch ist vor allem die Prägnanz, mit welcher der Autor das tatsächliche Handeln und rechtliche Agieren und Reagieren des Verteidigers porträtiert und mit Wissen untermauert. Die dabei vermittelten Kenntnisse über die StPO und andere Gesetze finden sich anderswo genauer, aber der Fokus auf eine Prozessperson ohne lahmes Herunterspulen von bereits zehnmal Geschriebenem ist beeindruckend. Die Lektüre des Werks eignet sich nicht nur für Referendare, die sich für einen anwaltlichen Schwerpunkt, insbesondere im strafrechtlichen Bereich entschieden haben, sondern auch für die Vorbereitung der Station b ei der Staatsanwaltschaft, um die Gedankenführung des Gegenübers bereits im Voraus kennen zu lernen. Diese Neueinführung bietet einen wichtigen Ausbildungsbaustein sowie lehrreiche und stellenweise amüsante Lektüre.

 

Von Ref. iur. Denise Kühn, Jena

Murmann, Püfungswissen Strafprozessrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

Das Strafprozessrecht wird von vielen Examenskandidaten in ihrer Examensvorbereitung oft vernachlässigt, obwohl das Risiko, in einer Examensklausur mit einer strafprozessrechtlichen Zusatzfrage konfrontiert zu werden, doch in den meisten Bundesländern sehr hoch ist. Auch im Hinblick auf die mündliche Prüfung sowie das Referendariat sollte man das Strafprozessrecht nicht außer Acht lassen. Unter Berücksichtigung dieses Wissens erstellte Murmann das „Prüfungswissen Strafrecht“, welches seinem Namen in jeder Hinsicht gerecht wird. Dabei konzentriert sich das Werk auf Fallgestaltungen, die es typischerweise in einer Klausur zu meistern gilt, wobei auf die Darstellung langatmiger Meinungsstreits verzichtet wird und die Vermittlung fundierter Grundkenntnisse im Vordergrund steht.

Nach einer kurzen Einleitung und der Beschreibung des Ziels des Strafverfahrens, wendet sich der Verfasser dem Gang des Strafverfahrens zu, was durch viele informative Grafiken und Übersichten prägnant und im Wesentlichen veranschaulicht wird. Ein sehr beliebtes Prüfungsthema schließt sich im Kapitel D an, in welchem die Prozessgrundsätze aufgezählt werden. Auf knapp 40 Seiten folgt die Erörterung von Maßnahmen im Ermittlungsverfahren, wobei insbesondere die Anordnung der Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), die körperliche Untersuchung gem. § 81 a StPO, die Folgen des Verstoßes gegen die Belehrungspflicht nach § 136 a StPO sowie die Durchsuchung und Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von Sachen behandelt werden. Es folgt ein Überblick über das Klageerzwingungsverfahren, das Privatklageverfahren sowie die prüfungsrelevanten Opportunitätseinstellungen der §§ 153 ff. StPO. Der Verfasser beschäftigt sich anschließend mit den Entscheidungen in der Hauptverhandlung und ihrer Anfechtung und setzt hier einen Schwerpunkt. Neben den Beweismitteln  werden die Beweiserhebungs- und die Beweisverwertungsverbote erklärt. Das letzte Kapitel beinhaltet Fragen rund um die Rechtskraft.

Positiv anzumerken ist, dass die Themen zunächst in ihren Grundlagen und später vertiefend in Form von Beispielsfällen näher erläutert werden. Auch findet man zahlreiche Verweise auf eine weiterführende Literatur, so dass auch dem interessierten Leser die Möglichkeit eröffnet wird, sich vertiefend mit der Thematik auseinanderzusetzen. Das „Prüfungswissen Strafprozessrecht“ richtet sich sowohl an Examenskandidaten als auch an Studierende, die sich einen Überblick über die Materie verschaffen wollen.

Gesamteindruck: Das Prüfungswissen Strafprozessrecht überzeugt in Hinsicht auf seine übersichtliche Darstellung der typischen StPO-Fragestellungen, in der kurz gefassten Zusammenstellung des Wesentlichen, was man als Examenskandidat beherrschen sollte sowie in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg

Schmidt, Strafrecht Allgemeiner Teil, 7. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008

Hält man Ende April 2008 ein Lernbuch in der Hand, welches bereits Literatur und Rechtsprechung von April 2008 aufgenommen hat, dann kann es sich eigentlich nur um ein Werk aus dem Verlag Rolf Schmidt handeln. Aktueller ist rechtswissenschaftliche Studienliteratur in gedruckter Form jedenfalls kaum für den Studenten erhältlich.

Wieder ist es Dr. Rolf Schmidt dabei gelungen, sein bereits in der 7. Auflage erscheinendes Buch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts kompakt aufzubereiten. In gewohnter Art und Weise wird zu Beginn fast eines jeden Kapitels ein Überblick gegeben, dem sich ein sehr ausführliches Aufbauschema anschließt. Sodann werden die im Aufbauschema verwendeten Gliederungspunkte detailliert kommentiert. Dabei fällt neben den einzelnen Hervorhebungen im Text besonders die Hervorhebung der Jahreszahlen in den Fußnoten auf, anhand derer man den aktuellen Stand in Lehre und Rechtsprechung noch schneller erfassen und zeitlich einordnen kann. Die ergänzenden Hinweise zur Fallbearbeitung, die weiterführenden Hinweise sowie zahlreiche kleinere Grafiken und Tabellen runden den positiven Gesamteindruck ab.

Durch die Verwendung einer durchgehenden Randnummerierung führt das ausführliche Stichwortverzeichnis den Leser direkt zu den ihn interessierenden Rechtsfragen, was das vorliegende Werk nicht nur zu einem umfangreichen Lernbuch, sondern auch zu einem umfassenden Nachschlagewerk insbesondere für Jura-Anfangssemester macht. Hervorzuheben ist, dass gerade dieser Zielgruppe vertiefend die schwer zugängliche Irrtumsproblematik durch den am Ende des Buches befindlichen zusätzlichen Anhang grafisch und mit Beispielsfällen erläutert wird.

Insgesamt erhält man in Anbetracht des moderaten Preises ein Lernbuch, das einen optimalen Einstieg in das Studium der Rechtswissenschaften gewährleistet; beginnt dieses doch oft mit der Übung im Strafrecht für Anfänger und damit mit den Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts.