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Rezensionen Juli 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Tempel / Grassnack / Kosziol / Seyderhelm, Materielles Recht im Zivilprozess, 5. Auflage, C.H. Beck 2009
Knapp vier Jahre nach der letzten Auflage ist eines der effektivsten praktischen Einführungswerke für Referendariat und gerichtliche Praxis mit erweitertem Autorenteam in einer Neuauflage erschienen. Zwar ist die Divergenz zwischen den aufgeführten Themen und dem tatsächlich im zweiten Examen geprüften materiellen Recht erkennbar, aber die Arbeit während der Zivilstation und gegebenenfalls in der zivilrechtlich geprägten Anwaltsstation wird maßgeblich von den hier behandelten Rechtsgebieten geprägt. Wer sich eine rasche Übersicht verschaffen will, sollte sich dieses Buches bedienen, das auf knapp 600 Seiten neun wesentliche Rechtsgebiete zusammenträgt, mit denen sich ein Zivilrichter befassen muss.
Trotz der gedrängten Stoffmenge gelingt es den Autoren, eine übersichtliche und effektive Gestaltung einzuhalten. Kleiner gedruckte Einschübe und Erläuterungen vertiefen das Gelesene, Aufzählungen treiben die Lektüre voran, die Reichhaltigkeit der Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung ist enorm. Es ist klar, dass die Texte selbst auf klare und knappe Informationsgewinnung ausgelegt sind und deshalb keine ellenlangen Diskussionen um Streitigkeiten stattfinden können. Wenn es aber relevante divergierende Meinungen gibt – und seien es die der Autoren, werden diese auch erläutert.
Die genannten neun Rechtsgebiete sind der Gebrauchtwagenkauf, die Wohnraummiete, Darlehensverträge, das private Baurecht, das Architektenrecht, der Bauträgervertrag, Reiseverträge, Makleransprüche und Verkehrsunfallschäden. Die Kapitel wurden nicht nur um legislative Neuerungen wie das VVG2008 oder das Rechtsdienstleistungsgesetz ergänzt, sondern auch maßgeblich in den Bereichen erweitert, die in der Praxis in hoher Fallzahl zu bearbeiten sind, nämlich die mietrechtlichen Betriebskosten sowie Schönheitsreparaturen.
Innerhalb der Abschnitte werden besonders problematische Bereiche ausführlich behandelt, etwa zu sehen bei Gründen für die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages, den verschiedenen Möglichkeiten eines Sachmangels am Kfz, der Halterhaftung nach dem StVG, bei den diversen Pflichten des Reiseveranstalters oder der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 573 BGB. Beeindruckend ist auch die Genauigkeit der Verarbeitung neuester Rechtsprechung, beispielsweise bei der komplizierten Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifes für Mietwagen.
Lobenswert ist neben dem Detailreichtum die pragmatische Art und Weise der Zusammenfassung von Themen wie etwa der Räumungsklage oder den Vergütungsansprüchen des Bauhandwerkers, sei es bei erfülltem Vertrag oder bei vorzeitiger Kündigung. Auch das in der Kürze erstaunlich grundlegend abgebildete Maklerrecht ist gerade für Referendare ein exzellenter Crash-Kurs zur Rezeption der variantenreichen Materie.
Eminent wichtig für das systematische Verständnis des Referendars sind zudem die dargestellten Verknüpfungen zwischen Anspruch und Gegenanspruch, die Aufzählung der diversen prozessualen Handlungsmöglichkeiten und die Auseinandersetzung mit Fragen der Beweislast. Insbesondere die Herausarbeitung dieser „formalen“ Aspekte des Zivilprozesses zeigt die gute Übersicht der Autoren über die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes. Dass das Werk nebenbei auch im gerichtlichen Alltag gerne herangezogen wird, ist ein sicherlich gewünschter Nebeneffekt.
Dieses Werk ist leider viel zu wenigen Referendaren wirklich bekannt, denn man sollte die Zivilstation nicht ohne dieses Buch bestreiten müssen. Die Kompaktheit der Darstellung entspricht genau den Lesebedürfnissen im Referendariat, die Genauigkeit der Inhalte steht in hervorragendem Verhältnis zur Schwerpunktsetzung bei den einzelnen Themen. Dieses Buch ist und bleibt eine echte Empfehlung für den Vorbereitungsdienst!
Weber, Sachenrecht II, 2. Auflage, Nomos 2009
Als Ergänzung zu dem bereits bei Nomos erschienen Titel zum Fahrnisrecht ist nunmehr das Liegenschaftsrecht in zweiter Auflage erschienen. Auf knapp unter 300 Seiten findet der in der Regel studentische Leser Wissenswertes zu Grundstücken und darauf bezogenen Rechten.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist sehr gut gelungen und setzt damit den ohnehin hohen Standard in der NomosLehrbuch-Reihe fort. Der Fließtext wird von echten Fußnoten umfangreich untermauert und durch effektiv eingesetzte Hervorhebungen ergänzt. Erfreulich sind die vielen Prüfungshilfen für diverse sachenrechtliche Ansprüche sowie die zahlreichen Beispiele, Hinweise und Tipps, die auch graphisch hervorgehoben sind. Nur selten zu finden sind Schaubilder, was eigentlich untypisch für Darstellungen zum Hypothekenrecht ist.
Die inhaltliche Konzeption zeichnet sich dadurch aus, dass zum einen prüfungstypische Schwerpunkte gesetzt werden, andererseits aber kein Thema außer Acht gelassen wird, der Leser mithin einen umfassenden Überblick über das Immobiliarsachenrecht erhält. Zunächst wird das Grundstücksrecht dem Mobiliarsachenrecht gegenüber gestellt und danach das Grundstück als Rechtsbegriff eingeführt, gelungen hier die treffenden Hinweise auf die grundstücksgleichen Rechte etwa in der Landwirtschaft, das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum. Im WEG-Recht kommt das Verfahrensrecht viel zu kurz, was aber dem Fokus auf Studenten geschuldet ist, und auch die Hinweise auf weiterführende Literatur dürften etwas antik sein, stammen die Artikel doch alle aus der Zeit um 1990. Die materiell-rechtlichen Grundlagen sind aber in der Kürze prägnant aufgeführt, insbesondere die Verwaltungsstruktur der WEG.
Das Folgekapitel beherbergt unter anderem das instruktiv ausgearbeitete Nachbarrecht, insbesondere die Ausführungen zu § 1004 BGB und Naturkräften sind gelungen, sowie das Sonderrecht in den neuen Bundesländern. Erst dann kann sich der Leser den Grundlagen des Grundbuchrechts widmen und dies in erstaunlichem Umfang hinsichtlich Aufbau und Eintragungsvoraussetzungen. Auch kleinere Probleme im Zusammenhang mit den Eintragungen im Grundbuch, etwa hinsichtlich des Ranges und möglicher Regressansprüche, werden wie selbstverständlich im Kontext passend behandelt. Der Klausurbedeutung entsprechend erhält der Grundbuchberichtigungsanspruch ein eigenes Unterkapitel.
Der Eigentumserwerb und dessen Sicherung sind sodann einer der Schwerpunkte des Lehrbuchs. Der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten wird ausführlich erläutert und die Details des Widerspruchs, unter anderem des Widerspruchs gegen eine Vormerkung oder einen anderen Widerspruch, sind gerade für Einsteiger instruktiv. Die Vormerkung selbst wird sehr genau dargestellt, Ersterwerb und gutgläubiger Erwerb sind korrelierend gegenüber gestellt und auch die Wirkungen, etwa bei Insolvenz und im Erbrecht, werden exakt abgebildet. Nach einem Ausflug ins dingliche Vorkaufsrecht darf sich der Leser ganz auf die Grundpfandrechte konzentrieren, wobei Hypothek und Grundschuld gleichwertig behandelt werden und Betonungen ausbildungsgerecht auf den Prüfungsschwerpunkten des gesetzlichen Übergangs der Hypothek oder der Sicherungsgrundschuld sowie dem Regime der Einwendungen und Einreden gesetzt werden. Komplettiert wird das Werk durch kleinere Kapitel, etwa zu Nießbrauch, Reallast oder Grunddienstbarkeit.
Wer sich dieses effektiv zu bearbeitende Lehrbuch zu Gemüte geführt hat, hat nicht nur einen schönen Einstieg in das Sachenrecht gefunden, sondern wird auch die womöglich bestehende Scheu vor dem nur scheinbar zu komplizierten Rechtsgebiet verlieren. Der Autor vermag es geschickt, anhand der sachenrechtlichen Prinzipien den Leser durch die einzelnen Probleme zu leiten und Lösungsansätze mit auf den Weg zu geben. Die Gewichtung der Themen ist optimal auf Studenten abgestimmt und man kann sich nach der Lektüre auf ein sicheres sachenrechtliches Grundwissen stützen.
Geiß / Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage, C.H. Beck 2009
Knapp drei Jahre seit der letzten Auflage ist eines der wenigen Lehrbücher zum Arzthaftpflichtrecht neu erschienen und an die bisher ergangene Rechtsprechung angepasst worden. Angesichts des überschaubaren Umfangs von knapp über 370 Seiten ist dieses Werk gerade für Referendare gut geeignet, um sich bereits während der mittlerweile neun- bis zwölfmonatigen Anwaltsstationen thematisch zu spezialisieren oder auch um beim Berufseinstieg und bei der Qualifikation zum Fachanwalt überzeugende Vorteile zu haben. Das Arzthaftungsrecht, das zum großen Komplex Medizinrecht zu zählen ist, erfasst dabei einen überwiegend zivilrechtlichen Bereich der Materie, wobei man sich vor einer Spezialisierung der Tatsache bewusst sein muss, dass das Medizinrecht auch wesentliche Aspekte im öffentlichen Recht (vgl. etwa das Werk von Quaas/Zuck) und im Strafrecht enthält.
Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen und entspricht den praktischen Bedürfnissen, eine stichwortorientierte Übersicht einschlägiger Rechtsprechung für den Einzelfall vorzufinden. Zahlreiche Aufzählungen mit Kurzbeschreibung der Entscheidung wechseln sich mit Fließtexten ab, in welchen die Hervorhebungstechnik in der Regel effektiv eingesetzt ist. Die Kombination aus konkreter Vertragsgestaltung und Haftungsfragen gelingt ebenfalls. Das Schlusskapitel fasst in einer tabellarischen Gegenüberstellung die Haftungsrisiken verschiedener Krankenhausaufnahmeverträge zusammen.
Die Autoren stellen von Beginn an unmissverständlich klar, dass Arzthaftungsrecht Richterrecht ist und man deshalb gar nicht anders kann als die Rechtsprechung des BGH ständig zu verfolgen. Nur die Kenntnis einer Vielzahl von Einzelfällen sorgt beim Anwender für den nötigen Gesamtüberblick. Vermittelt wird die Materie nach wie vor in fünf großen Kapiteln. Zunächst wird die Haftung aus dem Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient in vertragliche und deliktische Grundlagen aufgeteilt und der Umfang der Haftung geklärt. Das Folgekapitel befasst sich mit der Haftung aus Behandlungsfehlern und listet diese in akribischer Differenzierung nach generellen und konkreten Mängeln auf. Zusätzlich thematisiert werden die Kausalität und Fragen der Beweislast, wobei vor allem die kurzen Abschnitte zu Reserveursachen sowie zur Dokumentationspflicht lesenswert sind. Weiterhin relevant, wenn auch bei der Lektüre beinahe erschreckend, sind die aufgeführten Beweiserleichterungen, etwa bei groben Behandlungsfehlern. Sehr schwierig innerhalb der Praxis zu behandeln und deshalb auch für Referendare keine einfache Materie sind die Aufklärungspflichten und die Verstöße hiergegen, sowohl was die Behandlung als auch was potentielle Risiken betrifft. Auch hier sind die Darstellungen zu Kausalität und Beweislast exakt und instruktiv ausformuliert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich ganz dem Institut der Verjährung und stellt dabei die vorhandene Rechtsprechung der Oberlandesgerichte übersichtlich zusammen. Schließlich werden auf knapp 30 Seiten prozessuale Grundsätze des Arzthaftungsrechts aufgezeigt, die für Referendare vor allem hinsichtlich der Substantiierung des Klagevortrags sowie des Umgangs mit Sachverständigengutachten von Bedeutung sind, nicht was den fachlichen Inhalt der Gutachten betrifft, sondern wie sich Parteien und Gericht damit auseinander zu setzen haben.
Neu hinzugekommen sind die Erfordernisse der Aufklärung und Dokumentation, wenn es lediglich um Medikation geht, die Entscheidung des BGH zum off-label-use von Medikamenten oder auch die lesenswerte Einarbeitung der Entscheidung zur Beweislastverteilung, wenn ein Patient deswegen erkrankt, weil ein Mitglied des Behandlungsteams Träger von Krankheitskeimen war. Nicht vergessen wurde zudem, Stichwort „Robodoc“, die Einordnung computergesteuerter orthopädischer Operationen.
Insgesamt ist dieses Werk sicherlich sowohl für die Praxis und damit erst recht für das Referendariat Spezialliteratur. Dennoch kann man sich bei entsprechender thematischer Beschäftigung gerade nicht mehr auf die normalen Kommentare zum BGB verlassen, sondern muss sich für Einzelprobleme mit solchen Lehrbüchern befassen. Schon aus diesem Grund kann man dem einschlägig interessierten Referendar die Lektüre und die Arbeit mit diesem kompakten und pragmatischen Werk nur empfehlen, dies auch deshalb, da der erfahrene Autor bei noch fehlender gefestigter Rechtsprechung zu Reformgesetzen überzeugend die denkbare bzw. zu erwartende Linie der Rechtsprechung prognostiziert.
Leipold, Erbrecht, 17. Auflage, Mohr Siebeck 2009
In steter Regelmäßigkeit ist Leipolds Standardlehrbuch zum Erbrecht erschienen und erfasst wie immer umfassend die ausbildungsrelevanten Neuentwicklungen sowie neue Rechtsprechung für das Erbrecht, darunter die reformierte Erbschaftssteuer und bereits die Auswirkungen des FamFG. Auf über 370 Seiten werden die Haupt- und Nebengebiete des Erbrechts in vier großen Teilen und 25 Kapiteln erfasst und dem Leser in didaktisch ansprechender Form angeboten.
Neben obligatorischen allgemeinen Einführungen zum Erbrecht erfassen die drei übrigen Abschnitte das gesetzliche Erbrecht, die Verfügung von Todes wegen und schließlich die Rechtsfolgen nach dem Erbfall. Dabei werden nicht nur klassische erbrechtliche Probleme angesprochen, sondern auch abrundende Unterkapitel beigefügt, etwa zum (neuen) Erbschaftssteuerrecht oder zur Nachfolge in Gesellschaftsanteile. Auch das internationale Privatrecht findet eine angemessene Erwähnung. Umfassend thematisiert werden die Grundfragen des Erbrechts, beispielsweise Fragen zu Verwandtschaft und Abstammung, der Einfluss des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf das Erbrecht, die persönliche Errichtung des Testaments, die Vor- und Nacherbschaft und Probleme rund um die Erbscheinserteilung. Hinzuweisen ist darüber hinaus auf die hervorragenden Kapitel zu erbrechtlichen Auslegungsprinzipien oder auch zum Pflichtteilsergänzungsanspruch. Generell ist das Pflichtteilsrecht, auch unter Rezeption der wichtigen Entscheidung des BVerfG zur Gewährung des Pflichtteilsrechts der Kinder ein vorbildliches Stück Literatur in diesem Buch.
Dauerbrenner in der Klausur werden ausführlich dargestellt, so etwa der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen, die Einforderung von Vermächtnissen und die detailliert ausgeführte Anfechtung eines Testaments. Lobenswert ist außerdem hervorzuheben, dass dem Lebenspartnerschaftsrecht ein eigenes Unterkapitel gewidmet wurde. Sofort umsetzbar für den Leser wurde zudem das Kapitel zu Rechtsgeschäften unter Lebenden für den Todesfall ausgearbeitet. Für Referendare sind insbesondere die kompakte Darstellung des Nachlassverfahrens empfehlenswert, ebenso die Erläuterung zum gerne für zusätzliche Schwierigkeiten in der Klausur genutzten Testamentsvollstrecker sowie das Unterkapitel zu Behandlung und Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft.
Die Gestaltung des Buches lässt eine effektive Lektüre zu, ohne dabei langweilig zu sein. Der dicht geschriebene Text wird durch zahlreiche Graphiken abstrahiert, Hervorhebungen lenken den Leser maßvoll auf dem Weg zu erbrechtlicher Erkenntnis. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind ausführlich und gut abgesetzt, das System der Kontrollfragen mit Platz zur Eigenbeantwortung macht die tatsächliche Bearbeitung attraktiv.
Das Werk ist nach wie vor eine sichere Empfehlung für die Beschäftigung mit dem Erbrecht, sei es zur Vorbereitung auf das erste Examen oder im Rahmen des Referendariats. Die konkrete Anwendung des zu vermittelnden Wissens wird durch das didaktische Konzept des Autors angenehm erleichtert und man hat nach der Lektüre einfach das zufrieden stellende Gefühl ein wirklich gutes Buch gelesen zu haben.
Pohlmann, Zivilprozessrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Das vorliegende Buch ist eine Neuerscheinung und steht mit einer Vielzahl von Lehrbüchern zum Zivilverfahrensrecht in Konkurrenz. Es erscheint in der Reihe „Lernbücher Jura“ und impliziert dem Leser damit mehr als andere, theoretischere Werke den anwendungsorientierten Zugang zur Materie. Knapp unter 400 Seiten erwarten den Leser in diesem Werk zur ZPO. Die Gestaltung ist engagiert und nutzt eine Vielzahl von textlichen und graphischen Elementen, um den Leser aufmerksam zu halten, darunter Hervorhebungen, Schaubilder, Graphiken etc. Auch Muster eines Klageschriftsatzes und eines Urteils sind beigefügt sowie einige kurze Formulierungen für Tenorierungen. Kontrollfragen am Ende der Kapitel (Antworten am Ende des Buches) runden die Darstellung ab. Hinzu kommen zahlreiche Hinweise auf vertiefende Literatur und Aufsätze. Die übrigen Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind völlig überflüssigerweise in den Text gesetzt worden. Zahlreiche Beispiele und Beispielsfälle, die überwiegend auf BGH-Rechtsprechung abgestimmt sind, ermöglichen dem Leser die gedankliche Umsetzung des Stoffes. Dass das Buch nicht durchgehend randnummeriert ist, sollte in der Folgeauflage behoben werden.
Der Aufbau des Werks ist vertretbar, aber zu statisch, als dass es sich von anderen Büchern abheben würde. Der Ablauf des Zivilprozesses wird von dem des Mahnverfahrens getrennt, obwohl Praxis- und Referendarliteratur das Gegenteil praktiziert. Die Rechtsmittel werden in einem Umfang dargestellt, der in keinem rechten Maß zu anderen Kapiteln steht, zumal wenn man die Examensrelevanz etwa des Berufungsrechts nach der ZPO-Reform 2002 berücksichtigt. Innerhalb der Kapitel werden zusammengehörige Themen zum Nachteil des Lesers getrennt, etwa die Erledigterklärung, oder nicht verknüpft, etwa die Rechtsbehelfe im Säumnis- und Mahnverfahren. Die Gewichtung der Themen innerhalb der Kapitel lässt auch das eine oder andere Stirnrunzeln zu: Die Beweislast als zentrales Verständnisthema des Verfahrensrechts wird in zwei Randnummern abgehakt, der Einspruch gegen das zweite VU wird völlig ohne Verweis auf die späteren Kapitel zum Vollstreckungsbescheid besprochen, der einstweilige Rechtsschutz wird in gerade einmal drei Randnummern und einigen Bemerkungen im späteren Text „erläutert“.
Inhaltlich werden die Grundzüge des Zivilprozessrechts, aber auch nur diese, erfasst. Dennoch tun sich aus der ex post Sicht Schwächen in der Darstellung auf, die mit den Gegebenheiten der Praxis nur schwer vereinbart werden können - und auf diese sollen Studenten ja gerade vorbereitet werden. Auch das gerade den Zulauf der Repetitorien begründende assoziative Denken wird durch dieses Werk, das doch ein Lernbuch sein soll, nicht geschult. So fehlen an etlichen Stellen wesentliche Verknüpfungen, obwohl das Thema auf dem Tisch liegt: bei der Nennung des Insolvenzrechts wird § 240 ZPO nicht genannt; bei der richterlichen Hinweispflicht wird auf klassische Probleme wie den Umfang bei anwaltlicher Vertretung oder die mglw. folgende Gehörsrüge nicht eingegangen; beim fair trial Grundsatz wird die wegweisende EGMR-Entscheidung zur Parteieinvernahme des Gegners nicht erwähnt. Auch fehlt es an manchen Stellen bisweilen an spezifischen, vom Prüfer gerade dort gern gehörten Fachausdrücken, wie etwa dem kontradiktorischen Gegenteil bei der Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage oder der Zulässigkeit der Widerklage. Die Problematik der unzulässigen Feststellungsklage ist aber im späteren Kapitel zur Rechtskraft beschrieben, nur leider gibt es innerhalb der Kapitel keine Verknüpfung dieses Stichworts, etwa durch eine Fußnote. Die vielen Beispiele aus dem Familienrecht führen meiner Ansicht nach den Leser ein wenig in die Irre, da ja ab dem 01.09.2009 die ZPO dafür nicht mehr herangezogen wird und das Familienrecht nach Inkrafttreten des FamFG ohnehin noch mehr Sonderrecht ist als zuvor. Da hätte man bei einem 2009 erscheinenden Buch doch etwas mehr Mühe auf die Suche anderer Beispiele verwenden können. Schließlich werden Beispiele benutzt, die mir nicht ganz so eindeutig wie hier proklamiert erscheinen: gleich das erste Fallbeispiel zur falschen Anwendung der Geschäftsverteilung ist zumindest ohne das Problem der Willkür gelöst, sodass ich Zweifel habe, ob die Behauptung, die Entscheidung des nicht turnusmäßig eingesetzten Richters könne „erfolgreich“ angefochten werden, ohne dass eine umfassende Prüfung auch der Willkür der Abweichung vom Geschäftsverteilungsplan erfolgt, so bestehen bleiben kann. Was bleibt als Fazit? Dieses Buch bietet dem Einsteiger in das Verfahrensrecht eine Orientierung, womit er sich in Zukunft zu befassen hat, aber er wird nicht in der Weise geistig gefordert, dass er sich mit diesem Buch an Klausuren mit Examensniveau heranwagen könnte. Da man sich aber mit dem Verfahrensrecht typischerweise erst in höheren Semestern befasst, sollte man dem Leser schon etwas mehr zutrauen als – zugegeben – schöne Graphiken und lose Wissenshappen: Gerade die Verknüpfung von Wissen wird durch dieses „Lernbuch“ nicht gewährleistet, sondern man erhält Wissensinseln, die man erst anhand weiterer Werke zusammensetzen muss. Angesichts so hervorragender Lehrbücher in dieser Reihe wie von Detterbeck oder Stollmann ist das doppelt bedauerlich. Vor allem die Anwendung in der Examensklausur, d.h. zivilprozessualer Aufhänger mit anschließender materiell-rechtlicher Prüfung, wird meiner Ansicht zu wenig befördert. Wer sich allerdings auf einem Basisniveau über die ZPO informieren will, kann mittels dieses Werks sein Bedürfnis voll befriedigen.
Trautner / Turner, VOB kompakt, 1. Auflage, Werner 2009
Hoch spezialisiertes Wissen auf kleinem Raum bietet das handliche VOB kompakt. Die Neuerscheinung mit knapp unter 300 Seiten fasst das Vergaberecht und das VOB-Baurecht zusammen und führt den Leser durch die Materie anhand der Phasen eines Bauauftrags.
Die Gestaltung ist gut gelungen. Der Fließtext beinhaltet zwar die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung, ist aber nicht damit überfrachtet. Die grau hervorgehobenen zahlreichen Praxishinweise und Muster bieten eine schöne Konkretisierung der Ausführungen. Hinzu kommen Checklisten, insbesondere für prozessuales Vorgehen.
Die Kombination von Vergaberecht und Baurecht trägt dem Umstand Rechnung, dass umfangreiche Bauvorhaben doch meistens mit der öffentlichen Hand zu tun haben, sodass auch die späteren Kapitel zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren lehrreich sind. Instruktiv sind zudem die Details zur Rechtsprechung zum Vergaberecht inklusive der Nachprüfungsinstanzen. Das VOB-Recht dürfte dem Referendar aber eher als das Vergaberecht in anwaltlichen Stationen oder in der Zivilstation begegnen. Die Orientierung am Bauverlauf anstatt an der Reihenfolge der VOB selbst fördert dabei das praktische Verständnis für die Denkweise der Parteien. Gleich zu Beginn der VOB-Ausführungen lesen sich die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers sehr schön und auch die Frage der Nachträge zu einem Auftrag mit Unterscheidung zwischen Pauschalvertrag und Einzelbeauftragung wird prägnant abgehandelt. Ebenfalls herauszustellen ist die Beschreibung des Kündigungsrechts des Auftraggebers wegen Mängeln während der Ausführungen. Prozessuale Dauerbrenner wie die Nichteinhaltung der vereinbarten Frist mitsamt Möglichkeiten zur Verlängerung oder die immer wieder behauptete fiktive Abnahme eines Bauwerks werden pragmatisch erläutert. Auch materiell-rechtliche Prüfungsschwerpunkte wie die Mängelbeseitigung mit Sowiesokosten und Vorteilsausgleich oder auch die Unterscheidung zwischen kleinem und großem Schadensersatz lesen sich auch für den Einsteiger in die Materie leicht verständlich. Wiederum für die Prozessführung direkt umzusetzen sind die gelungenen Kapitel zur Hemmung der Verjährung der Gewährleistungsrechte durch Einleitung gerichtlicher Maßnahmen oder auch die Erwirkung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Selbst komplexe Themen wie die Prüfbarkeit der Schlussrechnung werden von den einschlägig tätigen Autoren nachvollziehbar aufbereitet. Den Schlusspunkt setzen knappe Ausführungen zur alternativen Streitbeilegung, unter anderem mit den im Baurecht beliebten Schiedsgerichtsverfahren.
Wer sich mit dem Baurecht über das BGB hinaus befassen will oder muss, dürfte anfangs mit einem Kommentar zur VOB überfordert, aber mit diesem Lehrbuch vollauf zufrieden sein. Das vorliegende Werk führt den Leser sicher durch die mitunter hochkomplizierte Materie und erfüllt die Erwartungen an ein Einstiegswerk vollauf. Nach der Lektüre steht der Weg für weiter führende Werke offen und man agiert nunmehr von einer sicheren Wissensgrundlage aus.
Motzke / Bauer / Seewald, Prozesse in Bausachen, 1. Auflage, Nomos 2009
Ein weiteres Werk aus der Reihe der Nomos-Prozesshandbücher widmet sich dem Bau- und Architektenrecht. Ein Autorenteam aus Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung trägt auf über 1500 Seiten zur Verknüpfung von Theorie und Praxis im Kopf des Rechtsanwenders bei, indem für den Bauprozess spezifische Situationen en detail dargestellt werden. Zentral gestellt wird dabei stets die Frage, was in der jeweiligen Verfahrenslage getan werden muss, ohne sich in theoretischen Streitigkeiten zu verlieren.
Die Gestaltung des Werks ist gelungen, wenngleich man einige Elemente vermissen dürfte. Neben dem gut geordneten Fließtext und einem abgetrennten ausführlichen Fußnotenangebot überzeugt die Aufmachung durch effektive Hervorhebungen und zahlreich eingestreute Hinweise. Auch die Auflistung zu Beginn der Kapitel, welche Prüfungsgesichtspunkte für den Leser und Rechtsberater in diesem Abschnitt anstehen, ist ein praktischer Leitfaden für die weitere Lektüre. Viele Muster unterstützen zusätzlich den Charakter des Werks als Prozesshandbuch, wobei leider eine CD-ROM zum Zugriff auf die Muster oder gar ein Online-Zugriff nicht vorhanden ist. Einige Tabellen werden im Architektenrecht benutzt, aber ansonsten ist dieses Handbuch graphikarm erstellt worden.
In insgesamt 15 Kapiteln wird der Leser durch das Bau- und Architektenrecht geführt. Zunächst wird das Baurechtsmandat selbst präzisiert. Der Vertrag mit dem Mandanten samt genauen Empfehlungen für Vergütungsvereinbarungen und haftungsrechtlichen Besonderheiten wird dabei ebenso angesprochen wie eine sinnvolle Herangehensweise an das Mandat oder die Büroorganisation. Mehrere Kapitel widmen sich den prozessualen Besonderheiten von Baustreitigkeiten. Dies betrifft zunächst das Beweissicherungsverfahren und vorbereitende Maßnahmen einerseits, andererseits die Nutzung des einstweiligen Rechtsschutzes. Sehr präzise bearbeitet wird hier die Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek, aber auch die Verteidigungsmöglichkeiten des Antragsgegners werden exakt abgehandelt. Zur Sicherung von Forderungen wird die Bauhandwerkersicherung ebenso vorgestellt wie mögliche vertragliche Instrumente der Absicherung. Hier fallen die diversen Bürgschaften als besonders detailliert beschrieben positiv auf. Das eigentliche Klageverfahren wird dann in einem gesonderten Kapitel besprochen. Gerade hier sollten Referendare ihre Lektüre intensivieren, denn die Erläuterungen zum notwendigen Inhalt der Klageschrift, zur korrekten Behandlung von Tatsachen- und Rechtsfragen bei der Beauftragung des Sachverständigen samt Reaktion auf das Gutachten oder auch die Erläuterungen zur Berufung sind hervorragende Ausbildungslektüre, auch wenn der Impetus des Werks natürlich dem Praktiker gilt. Sogar das im Baurecht oft gewählte Schiedsgerichtsverfahren wird recht umfassend präsentiert und selbst für die Mediation findet sich ein kleines Unterkapitel.
Das größte Kapitel thematisiert die Ansprüche für und gegen den Bauunternehmer. Unterteilt ist der Abschnitt in vier Klagemöglichkeiten: auf Vergütung, wegen Mängeln und wegen verschiedenen Zahlungsansprüchen. Dabei kommen die wesentlichen materiell-rechtlichen Probleme des Baurechts eingekleidet in prozessualen Kontext zur Sprache und beinhalten quasi einen kleinen Crashkurs zum Werkvertragsrecht und zur VOB/B. Erfreulich ist auch hier die hohe Nutzbarkeit durch Juristen in Ausbildung, wenn etwa das Mängelrecht genau expliziert wird oder Verjährungsfragen beantwortet werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird in einem eigenen Abschnitt zu Ansprüchen für und gegen Planer und andere BA beteiligte gesetzt. Hier kommt das Abrechnungsregime der Architekten nach der HOAI ebenso präzise zur Sprache wie die verschiedenen Vertragspflichten. Auch hier sind beide Seiten gleichermaßen berücksichtigt, sodass sich die Verteidigungsstrategien genauso interessant lesen wie die Klagevoraussetzungen zuvor. Kleinere Kapitel zum Unternehmer als Planer oder zu Ansprüchen gegen Sachverständige folgen und ebenfalls relativ kompakt im Vergleich zu den Kapiteln zuvor werden Prozesse zwischen Bauunternehmer und Lieferanten sowie die Haftung mehrere Baubeteiligter abgehandelt. Die letzten fünf Kapitel konfrontieren den Leser mit besonderen Themen, bspw. mit dem Versicherungsrecht, den Zusammenhängen zwischen Baurecht und Insolvenzrecht, hervorragend die Ausführungen zur Frage der Kündigung von Verträgen aber auch zu prozessualen Klassikern wie der Anwendung von § 240 ZPO, oder den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts. Lesenswert sind zudem die Erläuterungen zu Nachbarrecht und deliktischen Sorgfaltspflichten. Sowohl die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB werden exakt nachgezeichnet, spannend gerade für Sonderfälle wie Windkraftanlagen, als auch die Verkehrssicherungspflichten der Baubeteiligten genau differenziert, je nach Rolle auf der Baustelle. Nicht unerwähnt bleiben darf schließlich das instruktive Kapitel zum Bauträgergeschäft, wo alltäglich vorkommende wirtschaftliche Sachverhalte wie Bauherrenmodelle oder geschlossene Immobilienfonds in rechtliche Zusammenhänge gestellt werden.
Dieses Prozesshandbuch schlägt die für das Anwendungsverständnis so wichtige Brücke zwischen Recht und Verfahren und ist damit gerade für Referendare und Berufseinsteiger ein unverzichtbarer Helfer. Die Ausführungen sind pragmatisch und instruktiv und erfassen mögliche Rechtsprobleme am Bau in beachtlicher Breite. Natürlich gehört die Lektüre nicht zur Standardvorbereitung auf die Examina, aber bei einschlägigen Aufgabengebieten in Zivil- und Anwaltsstation wird man dieses Werk nicht mehr aus der Hand legen wollen.
Dütz, Arbeitsrecht, 13. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
In jährlicher Neuauflage prägt das Lehrbuch von Dütz mittlerweile das Angebot für Studenten zum Thema Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist sowohl zum ersten wie zum zweiten Staatsexamen ein Dauerbrenner für den zivilrechtlichen Pflichtfachbereich – sofern die Prüfungsordnungen das Gebiet nicht ausklammern. Studenten und oft auch nochmals Referendare benötigen eine kompakte und verständliche Einweisung in dieses Rechtsgebiet, um sich während der Prüfungsvorbereitung nicht in den zahlreichen Details der Materie zu verheddern. Das vorliegende Werk bietet auf beinahe 500 Seiten eine überschaubare Stoffsammlung, um sich mit der nötigen Intensität in das Arbeitsrecht einzuarbeiten.
Die Gestaltung des Buches ist typisch für die Reihe „Grundrisse des Rechts“, was bedeutet, dass man einen dichten Fließtext mit vielen verschiedenen Schriftgrößen vorfindet, in dem die zahlreichen fett gedruckten Schlüsselbegriffe Orientierung geben möchten. Hinzu kommen die üblichen in den Text platzierten Verweise auf die Rechtsprechung und andere Literatur. Sehr lobenswert sind die vielen Prüfungsschemata, die auch farblich abgehoben werden, um ihre Bedeutung zu unterstreichen.
Der Autor beschränkt sich in der Darstellung nicht darauf, zwischen Pflicht- und Wahlfachbereich zu trennen, sondern bietet dem Leser das gesamte Arbeitsrecht zur Lektüre an. Dies beinhaltet neben einem obligatorischen allgemeinen Einleitungskapitel die klassischen Rechtsprobleme rund um Begründung und Beendigung eines Arbeitsvertrages, Pflichten und Rechte aus diesem sowie Leistungsstörungen im Arbeitsvertrag, dazu aber auch die Bereiche des Koalitionsrechts, des Arbeitskampfes und des Mitbestimmungsrechts. Das Abschlusskapitel befasst sich mit arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.
Inhaltlich sollte der Leser seine Aufmerksamkeit auf bestimmte Punkte richten, die der Autor besonders gelungen darstellt. Dazu gehören etwa die Pflichtverletzungen im Arbeitsvertrag inklusive der Rechtsfigur des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, die Rechtsprobleme rund um Betriebsvereinbarungen und die klassische Frage der Definition des Arbeitnehmers. Auch das gern geprüfte fehlerhafte Arbeitsverhältnis wird leicht verständlich aufbereitet, ebenso die diversen Formen unverschuldeten Ausfalls der Arbeitsleistung mit guter Abgrenzung zwischen Krankheit und Urlaub. Sehr umfassend sind auch die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten thematisiert, wobei die Schwierigkeiten des Kündigungsschutzprozesses bereits hier besprochen werden und das Schlusskapitel die Thematik prozessual abrundet.
Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts gefallen insbesondere die Abbildung der Zusammenhänge zwischen Tarifvertrag und Einzelarbeitsvertrag sowie die akribische Auflistung der Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes, je nach Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit. Auch die mit dem Betriebsrat zu treffenden Betriebsvereinbarungen werden umfangreich erläutert.
Das Buch bietet vor allem für den arbeitsrechtlichen Neuling sicheres und solides Grundwissen, um für Klausuren im Pflichtfachbereich zu lernen. Für die Schwerpunktbereiche dient dieses Werk unproblematisch als Ausgangspunkt für vertiefte Studien. Ergänzen sollte man das Lehrbuch mit einer Fallsammlung, um die angebotenen Prüfungsschemata effektiv einsetzen zu können.
Schellhammer, Die Arbeitsmethode des Zivilrichters, 16. Auflage, C.F. Müller 2009
Dies ist eines der Bücher, die man im Leben (wenigstens) zweimal lesen sollte: einmal vor Beginn des Referendariats, einmal zu Beginn der beruflichen Laufbahn, sofern diese mit gerichtlicher Tätigkeit als Anwalt oder Richter irgendwie zusammenhängt. Auf knapp 330 Seiten erfährt man in klaren und abgewogenen Worten das Wesentliche zum Zivilverfahren von einem der erfahrensten Autoren auf dem deutschen Lehrbuchmarkt.
Die Gestaltung ist optimal auf das Thema abgestimmt. Der Fließtext ist gut untergliedert und von einem angemessen umfangreich gehaltenen Fußnotenangebot ergänzt. Aufzählungen, Formulierungen und grau hervorgehobene Beispiele sorgen für Aufmerksamkeitsspitzen des Lesers. Die beigefügten Musterakten explizieren den Stoff in nachhaltiger Weise.
Der Autor beschreibt in zehn Abschnitten die Arbeitsmethode des Zivilrichters und wendet sich direkt an den Referendar in Ausbildung. Im ersten Teil wird zunächst die Methodik an sich herausgearbeitet und vorgestellt, bevor dann die Wechselwirkung mit dem Gesetz und dessen Anwendung, dies auch im Gegensatz zur Sachverhaltsarbeit, im Mittelpunkt steht. Die Arbeit am Sachverhalt ist dann das Thema des dritten Teils, wobei die hier dargestellten Grundlagen zum Umgang mit Prozessstoff und Tatsachen auch bis in das Berufsleben hinein Gültigkeit besitzen und immer wieder nachgearbeitet werden können. Erfreulich ist das immer noch umfangreiche Kapitel zur Erstellung eines Gutachtens, wird doch in Assessorklausuren nicht einmal in der überwiegenden Zahl der Fälle eine echte oder volle gerichtliche Entscheidung verlangt. Die einzelnen Stationen werden sukzessive erläutert und die Unterschiede zwischen Schlüssigkeit und Beweisbedürftigkeit schön herausgestellt. Das Zivilurteil erhält danach einen eigenen Abschnitt, wobei schon die Tenorierung detailliert ausgearbeitet wurde, aber erst recht die umfassend präsentierten Entscheidungsgründe. Hier kommen auch die vielen Hinweise des Autors zur richtigen Sprachwahl gut zur Geltung. Unter dem Stichwort „Sonderfälle“ kann sich der Leser in 25 Unterkapiteln mit prozessualen Situationen befassen, die einzelne Prozesshandlungen wie die Klageänderung oder die Erledigung betreffen, aber auch rechtliche Einzelfragen wie die Säumnis oder die Prozessführungsbefugnis. Hinzu kommen spezielle Klagen und Verfahren wie die Drittwiderspruchsklage, die Wiederaufnahme oder die Abänderungsklage. Nach einem kürzeren Abschnitt zum Beschluss im Zivilprozess folgen Kapitel zur Verhandlungsführung und zu Vergleichsverhandlungen. Wer als Referendar das Glück hat, aktiv in der Zivilstation arbeiten zu dürfen, d.h. Verhandlungen selbst führen zu können, wird diesen Leitfaden für den äußeren Rahmen und die wertvollen Hinweise für den Umgang mit den Beteiligten gar nicht hoch genug einschätzen können. Das Schlusskapitel gehört schließlich einigen Gedanken zur Prüfung und umfasst Aktenvortrag, Hausarbeit und Zivilrechtsklausur mit sinnvollen praktischen und taktischen Tipps zum Umgang mit der gestellten Aufgabe.
Man sollte sich als Referendar dieses Buch einfach nicht entgehen lassen. Die Lektüre gehört dank der pragmatischen und effektiven Herangehensweise des Autors und dank der eingängigen und umsichtigen Darstellung zu einem der seltenen Höhepunkte während der juristischen Ausbildung. Die Empfehlung lautet deshalb ganz klar: kaufen und lesen, letzteres gerne mehrfach!
Xanke, Praxiskommentar Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, ZAP 2009
Obwohl die Dominanz des Standardwerkes von Hentschel im Straßenverkehrsrecht sehr groß ist, war es durchaus Zeit für ein neues Kommentarprojekt mit praktischer Sicht auf die Materie. Das vorliegende Werk bietet inklusive CD-ROM über 2700 Seiten an Kommentierungen und Gesetzestexten zum Straßenverkehrsrecht, zusammengestellt von einem ausschließlich aus Anwälten bestehenden Autorenteam.
Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm und verbindet geschickt textliche und visuelle Elemente. Die Abschnitte sind gut untergliedert, bieten teilweise Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur im Fließtext selbst, teilweise in eigenen Fußnoten, und eine gute Hervorhebungstechnik. Hinzu gesellen sich Kästen mit praktischen Hinweisen oder auch grau unterlegte Praxistipps. Enthalten sind zusätzlich einzelne Prüfungsschemata sowie ein umfangreicher Anhang mit Mustern und Formularen für diverse prozessuale Situationen.
Kommentiert werden, zum Teil auszugsweise, StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV, StGB, StPO und BGB. Ein eigenes Kapitel behandelt den Auslandsunfall und dazu gibt es einen Gesetzesanhang, etwa die BKatV oder das BImSchG. Die Kommentierung ist überwiegend lobenswert, sowohl was Ausführlichkeit als auch was die Zielgerichtetheit auf die praktische Anwendung betrifft. Leider findet man aber auch Schwachpunkte, auf die noch einzugehen sein wird. Generell kann man die Kommentierung der StVO, also gerade die prozessrelevanten Normen zu den einzelnen Straßenverkehrsverstößen, nur zur Lektüre empfehlen. Die Mischung zwischen beschreibenden und nur Rechtsprechung nachweisenden Elementen ist ausgewogen und detailliert. Aber auch die Vorschriften zur richtigen Beladung sowie zum Einsatz von Mobiltelefonen sind lesenswert besprochen und spiegeln die Judikatur gut wieder. Ebenfalls überzeugen können die später folgenden Normen zu den verwaltungsrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im StVG gefällt die Kommentierung des § 24a StVG, aber das ist in diesem Bereich eines der wenigen Highlights. Deutlich ausbaufähig, sowohl was die Systematik als auch die Nachweise zu Einzelfällen angeht, sind die Ausführungen im § 17 StVG und teilweise auch im § 7 StVG. Gerade das im Prozess immer wieder benötigte Argumentationsmuster um nachgewiesenes Verschulden, Betriebsgefahr und Unabwendbarkeit sollte gründlich überarbeitet werden. Akzeptabel ist das Fahrverbot im StVG kommentiert, wobei das Fehlen der Kommentierung der BKatV mit dem dort befindlichen Fahrverbot richtig schmerzt. Gerade um diesen Punkt ringen Verteidiger mit den Gerichten und da hätte man sich erstens eine ausführlichere, auf den Bußgeldprozess abgestimmte Kommentierung gewünscht und zudem eine Erörterung dieses Teils der BKatV.
Einen starken Eindruck hinterlässt dagegen das StGB, sowohl was die Straftatbestände als auch die Rechtsfolgenseite angeht. Die Blutalkoholberechnung in § 316 StGB, die Kommentierung der Rücksichtslosigkeit in § 315c StGB und ebendort die genaue Differenzierung, ob überhaupt ein Geschehen im Verkehr vorliegt, sind sehr lesenswert. In guten Zusammenhängen werden zudem die Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung und die Feinheiten der Sperrfrist dargestellt. Etwas dünn hingegen ist das verfahrensrechtliche Pendant ausgefallen, das neben der Blutentnahme und der arg kompakt kommentierten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht einmal Ansätze zur Frage der Pflichtverteidigerbeiordnung in Straßenverkehrssachen vorsieht. Auch Grundlagen zum Erreichen einer Einstellung des Verfahrens sind nicht enthalten. Nicht vorhanden ist zudem ein Abschnitt zum OWiG.
Das BGB wird im Rahmen der Schadensregulierung ausgezeichnet kommentiert, gerade § 249 BGB und auch die deliktsrechtlichen Unfallfolgen lesen sich ausführlich und prägnant, nur zu nennen die Debatte um Mietwagenkosten. Durchaus mehr Gewicht dürften aber in Zukunft die Normen zum Mitverschulden und vor allem zum Schmerzensgeld erhalten, gerade was in der Abwägung zu beachtende Aspekte angeht. Der verwaltungsrechtliche Teil bietet mehrere schöne Passagen, beispielsweise die Rechtsmittel bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Einholung von Sachverständigengutachten zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit und der Umgang mit den gefundenen Ergebnissen. Ebenfalls lesenswert sind die Kommentierungen zur EU-Fahrerlaubnis. Passend zu Europa muss noch das Kapitel zur Regulierung von EU-Auslandsunfällen gelobt werden, wo materiell-rechtliche, prozessuale und faktische Besonderheiten akribisch aufgeführt sind.
Insgesamt präsentiert sich der neue Praxiskommentar als verlässlicher Begleiter im prozessualen straßenverkehrsrechtlichen Alltag und ist in großen Teilen eine echte Herausforderung für bereits etablierte Kommentare. Man darf sich aber für die Folgeauflage Verbesserungen in zahlreichen Bereichen wünschen, um sich bewusst für diesen Kommentar als zunächst einzige Wissensquelle entscheiden zu können – gerade dies ist ja das Anschaffungskriterium beim Berufseinstieg, dass man sich eben keine Bibliothek zu einem Thema anschaffen muss. Momentan muss man für etliche Aspekte des Straßenverkehrsrechts noch weitere Medien heranziehen, um Mandantschaft und Gericht optimal zufrieden stellen zu können.
Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 11. Auflage, Luchterhand 2009
Das Stakkato der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Mietrecht, insbesondere zu Fragen der Nebenkosten, macht die stetige Neuauflage von Werken zum Mietrecht unumgänglich. Das vorliegende Handbuch befasst den Leser ausschließlich mit dem Thema der Mietnebenkosten und stammt von einem in der Materie höchst bewandten Autor, der schon mit der Neuauflage seines Fachanwaltkommentars zum Mietrecht Maßstäbe gesetzt hat. Auf knapp 500 Seiten komprimiert bietet das Handbuch Details in der nötigen Kompaktheit.
Die Gestaltung des Werks ist konservativ, aber für die Lektüre angenehm. Der Fließtext ist gut untergliedert und von der Auseinandersetzung mit zum Teil widerstreitender Rechtsprechung geprägt. Die Hervorhebungen sind effektiv und die Hinweise und Checklisten am Ende des Buches sind ein guter Service am Leser.
Auch wenn Mietrechtsmandate nicht zu den beliebtesten zählen, gerade wegen der zum Teil zähen und kleinanalytischen Auseinandersetzung um Abrechnungsfragen, kann man ohne sichere Wissensgrundlage eine ordentliche Beratung zum Thema schlicht nicht anbieten. Wer sich auf eine bis zu 12-monatige Anwaltsausbildung während des Vorbereitungsdienstes einlässt, wird bei nicht spezialisierten Anwälten um die Bearbeitung von Mietrechtsfällen nicht herumkommen, die gerade wegen der zeitraubenden Prüfung gerne vorbereitend an den Referendar abgegeben werden. Umso besser ist es dann, wenn man sich auf Werke wie dieses verlassen kann, wo akribisch die verschiedenen materiell-rechtlichen Aspekte behandelt und zudem prozessual ausgeleuchtet werden.
Im ersten Teil des Buches führt der Autor den Leser durch viele Grundbegriffe, erläutert etwa Betriebskosten und den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, bietet Fallkonstellationen zur Umsatzsteuer oder beschreibt die Zulässigkeit von Schätzungen, sei es durch die Parteien oder das Gericht. Bevor man sich dann der Nebenkostenumlegung mit Abrechnung widmen kann, informiert ein kurzes Kapitel zum seltenen Fall der echten Nebenkostenpauschale. Bei der Umlegung sind Vorauszahlung sowie form- und fristgerechte Abrechnung die Schwerpunkte der Darstellung. Prozessuale Klassiker wie die Einsicht der Belege samt Zurückbehaltungsrecht bei Weigerung aber auch die Konsequenzen der Insolvenz einer Vertragspartei werden souverän erklärt. Ein eigenes Kapitel gebührt der Kostenverteilung, also der Zulässigkeit von Abrechnungs- und Umlegungsmaßstäben. Dabei kommen Änderungsmöglichkeiten ebenso zur Sprache wie die Wohnflächenberechnung oder die Unterteilung zwischen Wohn- und Geschäftsräumen. Tief in das Mietrecht muss der Leser dann eintauchen, wenn er sich mit dem Kapitel zu den einzelnen Mietnebenkosten beschäftigt. Die laufenden Kosten des Grundstücks gehören ebenso dazu wie Wasserversorgung, Heizkosten, Gebäudereinigung oder Haftpflichtversicherung. Klassische Streitpunkte wie die Hausmeisterkosten oder die Nutzung des Kabelnetzes werden prägnant ausgearbeitet. Die Heizkostenverordnung wird dann in einem eigenen Teil dargestellt, insbesondere Fragen der Erfassung des Verbrauchs und der Kostenverteilung auf den Nutzer dominieren zu Recht die Unterkapitel. Das letzte beschreibende Kapitel ist dem Mietprozess um Nebenkosten vorbehalten und hier schließt sich der Kreis für den Referendar als Nutzer des Werks: nach den hervorragenden und detaillierten Sachinformationen der Kapitel zuvor kann man nun durch Kenntnisse zur Wahl der richtigen Klageart, zur Substantiierung des Sachvortrags oder zum Streitwert punkten. Die instruktiven, wenngleich knappen Ausführungen zur Zwangsvollstreckung runden die Thematik gelungen ab.
Insgesamt kann dieses Handbuch schon für den Gebrauch während der Ausbildung problemlos empfohlen werden, wenn man sich in der Station intensiv mit dem Mietrecht befassen muss. Für gewöhnliche Anforderungen mögen BGB-Kommentare genügen, aber wer sich mit vielen Fällen auseinander setzen muss und möglicherweise sogar schon seine Spezialisierung vorantreiben möchte, wird dieses Handbuch binnen kürzester Zeit sehr zu schätzen wissen. Zudem ist es eine ideale Ergänzung zum Fachanwaltskommentar desselben Autors.
Teubel / Schons, Erfolgshonorar für Anwälte, 1. Auflage, C.H. Beck 2008
Eine Weile lang war die bevorstehende Möglichkeit, Erfolgshonorare in Deutschland zu etablieren, ein Grund für viel Rauschen im Blätterwald, das sich jedoch nach gründlicher Analyse der Rechtslage und des Gesetzesentwurfes rasch gelegt hat. Umso besser, dass sich die beiden Autoren die Mühe gemacht haben, diese Analyse in Buchform zu präsentieren. Auf knapp unter 200 Seiten kann man sich nun über Gebührenvereinbarungen und Erfolgshonorare informieren.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen und die nahezu gleich gewichtete Menge von Erläuterungen und anschließenden Mustern zeigt den hohen Anwendungsbezug auf. Hinzu kommen effektive Hervorhebungen, abgetrennte Fußnoten sowie erläuternde Aufzählungen im Text.
Beginnend mit der Genese des anwaltlichen Erfolgshonorars zeichnen die Autoren die diversen Versuche nach, der Materie in legislativer Form Herr zu werden. Das Folgekapitel befasst den Leser dann gleich mit Vergütungsvereinbarungen. Thematisiert wird natürlich auch die Verknüpfung zur Zulässigkeit eines Erfolgshonorars, aber gerade die allgemeinen Rechtsfragen zur Vereinbarung werden prägnant erfasst. Insbesondere die Anforderungen der Formvorschriften des BGB werden gut nachvollziehbar aufgeführt und auch im Rahmen der AGB-Anwendung überzeugt die Klauselprüfung im Einzelnen, hier vor allem zur vorzeitigen Beendigung des Mandats. Zum Teil diffizile rechtliche Abwägungen muss der Leser im Unterkapitel zur Frage der unangemessen hohen Vergütung nachvollziehen und sich so den Kernpunkten der Debatte Schritt für Schritt annähern, wobei die Autoren die einzelnen Aspekte systematisch und damit instruktiv erläutern. Nach einem kleineren Kapitel zur Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG samt konkreter Abrechnung und Sonderregelungen für Verbraucher kann man in einem Schlusskapitel die Neuregelung zur Erfolgshonorarvereinbarung studieren, wobei besonders die Folgen der fehlerhaften Vereinbarung lesenswert erklärt sind. Sodann erhält der Leser auf über 40 Seiten Muster zu Vergütungsvereinbarungen, sei es für Stundenabrechnung, Pauschalvereinbarungen oder Mischformen. Auch auf die verschiedenen Rechtswege wird Rücksicht genommen. Schließlich werden auch Vereinbarungen mit Bezug zum Erfolgshonorar als Muster vorgestellt.
Das Buch ist zwar dem ersten Anschein nach hochspeziell, aber für die Vorbereitung auf den Berufseinstieg ist das Wissen um die korrekte Abrechnung unerlässlich. Dazu gehört aber eben auch die Kenntnis zur Vergütungsvereinbarung und wenn man wie hier die Muster nebst Erläuterung anwendungsfertig präsentiert bekommt, ist das zum einen eine große Arbeitserleichterung, zum anderen ein beachtlicher Ansporn an die eigene Abrechnungstätigkeit. Wer sich als zukünftiger Anwalt gewissenhaft um seine Vergütung kümmern möchte, sollte sich die Lektüre dieses Werks nicht entgehen lassen.
Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg
Wilhelm, Kapitalgesellschaftsrecht, 3. Auflage, DeGruyter 2009
Das Buch Kapitalgesellschaftsrecht von Jan Wilhelm ist mittlerweile schon in der 3. Auflage bei de Gruyter erschienen. Es führt durch das Recht der Kapitalgesellschaften und das Kapitalmarktrecht und versucht die Masse des Stoffes in mehreren Kapiteln genau und präzise, aber trotzdem knapp wiederzugeben.
Im ersten Kapitel wird zunächst erläutert, was Kapitalgesellschaftsrecht überhaupt ist, zudem die Kapitalgesellschaften und das Kapitalmarktrecht. Es leitet somit zu den weiterführenden Kapiteln hin und schafft eine Basis an Wissen. Nachdem die Gründung und das Kapital der Gesellschaften erläutert wurden, führt das Thema der Mitgliedschaftsrechte zum großen Kapitel über das Kapitalmarktrecht. Die Organisation der Gesellschaften sowie Grundzüge des Konzernrechts und der Rechnungslegung folgen. Abschließend werden noch die Beendigung und Umwandlung der Kapitalgesellschaften erläutert. Anzumerken ist weiterhin, dass in dem Lehrbuch neben der deutschen Rechtslage auch ständiger Bezug auf die europäischen Ausgestaltungsformen geschaffen wird. Es erfolgen insbesondere eine Berücksichtigung der Societas Europaea und der Verordnungsentwurf zu einer europäischen Privatgesellschaft.
In den Sachkapiteln ist zudem durchgehend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen berücksichtigt (MoMiG), welches am 1.11.2008 in Kraft getreten ist. Dieses hat die Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, die Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform v.a. im Bezug auf die englische Limited, und die Bekämpfung von Missbräuchen zum Ziel. Es führte somit zu einigen weitreichenden Änderungen im Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern, die eher auf die Problematiken zur alten Rechtslage Bezug nehmen, sind in diesem Lehrbuch Folgen und Änderungen, die sich aufgrund der Gesetzesänderung ergeben, gut aufgeführt. Es wird somit ein profunder Einblick in die neue Rechtslage ermöglicht.
Meiner Meinung nach ist das Buch auch in seiner äußeren Erscheinungsform gut gelungen, was schon das moderne Layout andeutet. Der Großteil des Inhalts ist in Fließtext wieder gegeben, wobei bei komplizierten Sachverhalten durchaus Schemata angeführt werden. Durch das Fett-Hervorheben einzelner Schlagworte werden dem Leser das Verständnis und die Orientierung im Text erleichtert. So lassen sich zudem Definitionen leichter auffinden. Ein weiterer Orientierungspunkt sind zudem die Randnummern, die sich an jedem Absatz befinden. Gut wirkt des Weiteren, dass im Fließtext nicht zusätzlich kursive Schrift verwendet wird, weil das teilweise eher Unübersichtlichkeit schafft, als einem besseren Verständnis zu dienen. Außerdem werden Beispiele oder weiterführende Hinweise durch ein kleineres Schriftbild abgehoben, so dass sich der Leser entscheiden kann, ob er sich diesen widmen möchte, oder sich nur auf den Fließtext und die darin eher abstrakt erfolgende Darstellung konzentrieren will. Zudem ist es als sehr positiv zu bewerten, dass die wichtigsten Fallentscheidungen des BGHs angeführt werden, da dies ein genaues Arbeiten an und mit der Rechtsprechung ermöglicht. In einer auf die Beispiele folgenden Analyse der Entscheidungen wird zudem auf Probleme hingewiesen, die durch eine auf diese Art und Weise entstehende anschauliche Darstellung vom Leser besser erfasst und verstanden werden können.
Fußnoten sind auch zur Genüge vorhanden. Zum einen mit weiterführenden Literaturhinweisen, zum anderen aber auch mit kurzen Erläuterungen entweder zu bestimmten Paragraphen oder sonstigen angesprochenen Fragen. Gut sind die Literaturhinweise zudem für das Nachbereiten von Meinungsstreitigkeiten. Denn diese zeigen wörtlich auf, welche Quellen welcher Meinung folgen. Die Meinungsstreitigkeiten werden aber an sich sehr übersichtlich dargestellt, was in vielen anderen Lehrbüchern leider nicht der Fall ist. Man kann meistens genau nachvollziehen, welche Meinung die Rechtsprechung vertritt, welche Meinung die herrschende ist und welche die der Minderheit oder die des Autors selbst.
Zu Beginn des Buches befinden sich des Weiteren ein sehr genaues Abkürzungsverzeichnis und ein Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur. Am Ende des Buches, neben dem üblichen Sachregister, ein Paragraphen- und Artikelregister und ein Register über die Entscheidungen. An beiden letzteren kann man bereits die eingehende Auseinandersetzung des Lehrbuchs mit Gesetz und Rechtsprechung erkennen. Die Register erleichtern zudem das Auffinden bestimmter Passagen, Textstellen und Problematiken, vor allem auch dadurch, dass auch hier wichtiges durch Fett-Schrift hervorgehoben wird und neben den wichtigsten Gerichtsentscheidungen deren jeweiliger Name angeführt wird.
Das Arbeiten mit diesem Lehrbuch ist sehr empfehlenswert. Denn es versucht ungeachtet der Stofffülle, den Anspruch an eine möglichst knappe, aber trotzdem präzise und vollständige Darstellung des Kapitalgesellschaftsrechts mit dem Kapitalmarktrecht zu erfüllen. Ungeachtet der inhaltlichen Qualität wird der Stoff zudem, für ein Lehrbuch in diesem Umfang, recht anschaulich und übersichtlich dargestellt und bildet außerdem Schwerpunkte bei Kernfragen.
Von Ref.iur. Michael Doll, Kleinfischlingen
Van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 4. Auflage, Anwaltverlag 2009
Anlässlich der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008) erscheint das Handbuch Versicherungsrecht zwei Jahre nach der letzten Bearbeitung wieder in neuer Auflage. Auf 2841 Seiten werden Informationen zu 25 Versicherungszweigen erläutert. Herausgeber des Handbuches ist Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht und seit mehr als 30 Jahren auf dem Gebiet des Versicherungsrechts forensisch tätig. 22 der 24 Autoren sind freiberuflich tätige Rechtsanwälte oder Syndikusanwälte von Versicherungsgesellschaften, die ihr in langjähriger Praxis erprobtes Know-how zur Verfügung stellen.
Im einleitenden Kapitel zum Versicherungsvertragsrecht werden anhand einer Synopse das alte und das neue VVG einander gegenübergestellt. Der Allgemeine Teil beginnt mit einer Darstellung der Rechtsprechung und Kommentierung zum alten VVG. Darüber hinaus wird auf die Übergangsvorschriften eingegangen. Es folgt dann eine gesonderte Darstellung der Probleme des Versicherungsvertragsrechts nach dem VVG 2008, wobei stets darauf aufmerksam gemacht wird, wann das alte VVG für Versicherungsfälle, die vor dem 01.01.2009 eingetreten sind, noch Bedeutung hat. In diesem Zusammenhang weisen die Autoren darauf hin, dass noch abgewartet werden muss, wie die Gerichte auf die Reform reagieren werden, da von wenigen Ausnahmen abgesehen noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen. Die einzelnen Kapitel beginnen jeweils mit einer kurzen Einführung zu der einschlägigen Versicherungsart. Der dadurch gewonnene Überblick wird abgerundet durch die Vorstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Die Ausführungen werden ergänzt durch praxisrelevante Hinweise, Tipps und Beispiele, die der Verständlichkeit dienen.
Sehr hilfreich und zeitsparend für die praktische Arbeit sind die im Anhang zu jedem Versicherungszweig abgedruckten Musterklagen. Ferner dienen Checklisten dem Vermeiden von Fehlern und sorgen dafür, dass man im hektischen Alltagsgeschäft keine wichtigen Punkte vergisst. Gerade in Bereichen, die nicht regelmäßig wiederkehren, kann so Sicherheit in der Mandatsbearbeitung gewonnen werden. Darüber hinaus findet der Leser im Anhang zu den jeweiligen Kapiteln auch die für die Mandatsbearbeitung unverzichtbaren neuen Versicherungsbedingungen. Das „Handbuch Versicherungsrecht“ ist auch Grundlage des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht der DeutschenAnwaltAkademie (DAA).
Das Handbuch behandelt beinahe sämtliche Probleme bei der Regulierung von Versicherungsansprüchen. Das Buch eignet sich nicht nur für auf das Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, sondern auch und vor allem für Allgemeinanwälte und Juristen, die einen schnellen Einstieg in die Materie suchen. Dem Leser wird das Wesentliche geboten, um versicherungsrechtliche Fälle erfolgreich bearbeiten zu können. Der Preis liegt mit 154,00 Euro im Bereich des Üblichen für derartige Anwaltshandbücher und ist angesichts des enormen Umfangs durchaus angemessen.
Heidel / Pauly / Amend, AnwaltFormulare, 6. Auflage, Anwaltverlag 2009
Das 2880 Seiten umfassende Buch erschien erstmals im Oktober 1997 und bietet über 1100 Muster für 59 anwaltliche Tätigkeitsfelder. Die Neuauflage berücksichtigt nicht nur die Neuerungen in der Gesetzgebung, z.B. das neue Versicherungsvertragsgesetz, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und die Reform des Unterhaltsrechts, sondern insbesondere auch die neuere Rechtsprechung. „Anwaltformulare“ soll als Arbeitsmittel für die tägliche Praxis der Anwälte dienen. Hinter ihm steht ein Konzept, das die ganze Breite anwaltlicher Tätigkeit in einem Band bringen soll. Dabei will das Werk eine solide Grundlage sein, um auch ungewohnte Fälle bearbeiten zu können.
Der Inhalt ist alphabetisch geordnet: von A wie Aktienrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung. Der Kapitelaufbau folgt dem Ablauf des Mandates: zunächst werden die jedem Rechtsgebiet bzw. Teilgebiet eigenen typischen Sachverhalte präsentiert, um einen verständlichen Einstieg in die Materie zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wird darauf geachtet, dass der Text nicht mit Details überfrachtet wird. Im zweiten Schritt werden die rechtlichen Grundlagen ermittelt und in knapper, präziser Art und Weise abgehandelt. Es wird dabei stets auf die praxisrelevanten Probleme Bezug genommen, ohne in lehrbuchartige Ausführungen abzugleiten. Wer sich dennoch intensiver mit einzelnen Themen beschäftigen möchte, kann den Vertiefungshinweisen folgen. Diese befinden sich in den Fußnoten und berücksichtigen hauptsächlich die höchstrichterliche Rechtsprechung. Im dritten Schritt erfolgt die Umsetzung des praxisrelevanten Wissens in konkrete Schriftsätze oder Verträge. Zur besseren Verständlichkeit werden die Muster in den Fußnoten näher kommentiert. Diese Erläuterungen weisen auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten oder auf Änderungen in der bisherigen Praxis hin.
Als besonderer Service ist dem Buch eine CD-Rom beigefügt, auf der sich sämtliche Muster-Schriftsätze befinden. Diese können dann bequem in die eigene Textverarbeitung übernommen werden und den individuellen Bedürfnissen angepasst und gespeichert werden. Im Druckwerk sind zu jedem Formular Referenznummern vergeben, die aus dem jeweils neben dem Formular angeordneten CD-Rom-Symbol entnommen werden kann. Auf der Homepage des Anwaltverlages befindet sich zudem eine Rubrik, die Informationen zu Problemlösungen und Aktualisierungen enthält.
Das Buch behandelt viele Themenbereiche, die dem Rechtsanwalt nicht jeden Tag begegnen und trotzdem geläufig sein müssen. Dies stellt oft ein Problem im Alltag – nicht nur des Allgemeinanwalts – dar. Dabei werden jeweils die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrensstadiums und besonderer Verfahrensarten berücksichtigt. Erläuterungen zu der zweckmäßigen Vorgehensweise und zahlreiche Praxistipps machen das Werk für jeden Rechtsanwalt interessant. Sehr hilfreich sind die kurzen Ausführungen zum Gebührenrecht, die jeweils dem schnellen Überblick dienen. Vor jedem Kapitel befinden sich Hinweise auf die Möglichkeit vertiefter Problembearbeitung. Zum Auffinden von Einzelproblemen kann das Stichwortverzeichnis herangezogen werden, in dem Verweise auf passende Muster mit „M“ gekennzeichnet sind.
Die Anwaltformulare bieten unglaublich viel: die Darstellung grundlegender prozessualer Situationen, zum Teil auch im Hinblick auf taktische Überlegungen mit Beispielen, Aufzählungen und konkreten Tipps. Das Buch eignet sich zum Nachschlagen einzelner Probleme, dient dem Vermeiden von Fehlern und gibt die notwendige Sicherheit bei angedachten Verfahrensweisen. Aufgrund des großen Umfangs des Buches und des hohen Praxisnutzens ist der Preis in Höhe von 168,00 Euro absolut in Ordnung - dies insbesondere auch deshalb, weil das Werk als ständiger Wegbegleiter im Berufsalltag dienen kann, die Arbeit in der Kanzlei erleichtert und dabei hilft, Zeit zu sparen.
Brinktrine / Schneider, Juristische Schlüsselqualifikationen, 1. Auflage, Springer 2008
Die Neuerscheinung mit dem Untertitel „Einsatzbereiche – Examensrelevanz – Examenstraining“ befasst sich mit den so genannten Schlüsselqualifikationen, die seit wenigen Jahren Bestandteil der staatlichen Pflichtfachprüfungen sind. Auf 144 Seiten versuchen die Autoren dieses neue Lerngebiet den Studenten näher zu bringen.
Mit dem am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Juristenausbildung wurde der juristische Fächerkanon um das ein oder andere Gebiet erweitert. Dazu gehören auch die Schlüsselqualifikationen. Neue, von Juristen herkömmlich nicht beherrschte Bereiche wie etwa Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre oder Kommunikationsfähigkeit mussten in das Curriculum integriert werden. Dies stellte und stellt nach wie vor eine große Herausforderung für die Fakultäten dar. Die Verfasser weisen darauf hin, dass dieses Werk auch für sie selbst eine Herausforderung darstellt und bitten vorab um Nachsicht, freundliche Aufnahme und Verbesserungsvorschläge hinsichtlich dieses Anleitungsbuches.
In den ersten beiden Paragraphen werden die Hintergründe und die Geschichte der Schlüsselqualifikationen vorgestellt. Ferner werden die gesetzlichen, insbesondere die landesrechtlichen Regelungen dargestellt. Damit sollte sich jeder Student beschäftigen, damit er genau weiß, welches Wissen von ihm verlangt werden darf und welches nicht. Paragraph 3 beschäftigt sich mit der Bedeutung des Begriffs „Schlüsselqualifikationen“. Im Rahmen eines kurzen Überblicks werden die einzelnen Schlüsselqualifikationen kurz und präzise präsentiert. Die sieben oben genannten Schlüsselqualifikationen werden zwar im Gesetz aufgelistet; der Gesetzgeber stellt aber auch mit dem Wörtchen „wie“ klar, dass es weitere als nur die enumerierten Schlüsselqualifikationen gibt. Danach folgt der theoretische Teil über die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Grundkurse in Rhetorik, Vortragstechnik, Diskussions- und Debattiertechnik, Gesprächsführung und Selbstorganisation und Zeitmanagement verdeutlichen, auf was es jeweils ankommt.
Im praktischen Teil über die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen werden Antworten auf die folgenden, im Zusammenhang mit der in der mündlichen Prüfung zu erbringenden Leistung stehenden Fragen gegeben: Welcher Art ist die Vortragsaufgabe? Wie halte ich einen guten Vortrag? Wie verhalte ich mich in der Fragerunde? Welche Kriterien gibt es für die Bewertung des Vortrags? Wie verhalte ich mich im weiteren Verlauf der mündlichen Prüfung? In Paragraph 6 werden einige Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und eine vertextete Version der Vorträge zusammengestellt, die in den von den Autoren veranstalteten Workshops zu den Schlüsselqualifikationen gehalten und auf Video aufgezeichnet wurden. Die Teilnehmer hatten dazu eine Stunde Vorbereitungszeit und mussten dann frei, nur anhand einiger Notizen auf Karteikarten oder Papier vortragen. Den jeweiligen Vorträgen schließt sich eine Bewertung an, bei der bewusst auf die Vergabe von konkreten Noten verzichtet wurde. Die Vorträge vermitteln einen realistischen Eindruck von dem, was im Bereich der Schlüsselqualifikationen geleistet werden kann. Die Vorträge eignen sich gut zur Vorbereitung auf den Vortrag im Examen. Dabei sollte sich der Kandidat nicht davor scheuen, den eigenen Vortrag auf Tonband, Video o.ä. aufzuzeichnen, um diesen danach kritisch nach Fehlern und Verbesserungsmöglichkeiten zu beleuchten.
Nach diesem Übungsteil berichten die Verfasser über die bisher gemachten Erfahrungen aus den Workshops zu den Schlüsselqualifikationen, aus Prüfungssimulationen und mündlichen Prüfungen. Die Vermittlung dieses Erfahrungsschatzes stellt einen wichtigen Teil dieses Buches dar, den Prüfungskandidaten bei der Vorbereitung nicht außer Acht lassen sollten. Wer sich damit intensiv beschäftigt, kann sich darauf einstellen, welche Themen der Aufgaben, Form der Aufgabenstellungen, Umfang bzw. Aufbereitung der Aufgaben, Form des Vortrags, Bewertungen des Vortrags etc. die Prüflinge typischerweise erwartet. Da sich das Buch auch an Prüfer richtet, werden auch Hinweise für diesen Personenkreis gegeben. Mit einem Ausblick auf die Zukunft schließt dieses Kapitel. Im letzten Paragraph wird eine „kommentierte Standardbibliothek zu den Schlüsselqualifikationen “ geboten, welche eine Vertiefung des Stoffes anhand empfehlenswerter Bücher ermöglichen soll.
Als eines der ersten Bücher zum Thema Schlüsselqualifikationen hat das Buch noch keine große Konkurrenz auf dem Markt. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass das Buch eng an den Examensanforderungen ausgerichtet ist. Den Leser erwartet ein unterhaltsames, leicht zu bewältigendes Einführungswerk, welches das Interesse auf mehr weckt. Die Anschaffung kann bei einem Preis von 19,95 Euro empfohlen werden.
Förster, AnwaltSkript Erbrecht, 3. Auflage, Anwaltverlag 2009
Vor zehn Jahren erschien das AnwaltSkript Erbrecht in Erstauflage. Der Autor setzte sich zum Ziel, mit diesem Buch eine Lücke zwischen den aus Studium und Referendariat bekannten Skripten und der speziellen Fachliteratur schließen zu wollen. Das 460 Seiten umfassende Werk wurde nun wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Sowohl die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung als auch die Erbrechtsreform und die Erbschaftssteuerreform werden berücksichtigt. Darüber hinaus wurde das AnwaltSkript vollständig überarbeitet und inhaltlich deutlich erweitert.
Wer sich mit diesem Buch intensiv beschäftigen möchte, sollte zunächst die mit dem Buch verfolgten Ziele des Autors kennen lernen. Die Zielsetzung des Buches ist in dessen Vorwort zur ersten Auflage erläutert. Besonders hervorzuheben ist der ehrgeizige Anspruch des Autors, Rechtsanwälten, Berufseinsteigern und Referendaren ein fundiertes Praxishandbuch zu präsentieren, das sowohl anwaltliches Fachwissen liefern soll als auch als Nachschlagewerk dienen soll. Darüber hinaus will Förster auch Möglichkeiten aufzeigen, wie der Anwalt zu seinen erbrechtlichen Kenntnissen auch die dazugehörige Mandantschaft erreichen kann.
Das Buch beinhaltet sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dabei gliedert sich das AnwaltSkript in zwei Teile: Teil 1 behandelt ausführlich die Grundlagen des Erbrechts, insbesondere die Themen Testamente, Erbverträge, Vorsorgende Verfügungen, vorweggenommene Erbfolge sowie das Thema Stiftung als Erbe. Teil 2 ist auf die tägliche Praxis abgestimmt und enthält Tipps zum Mandantengespräch, der Vergütung sowie der Nachsorge.
Die Einführungen zu den einzelnen Bereichen sind sehr verständlich gestaltet und angenehm zu erarbeiten. Inhaltlich gibt es einige sehr lesenswerte Kapitel. So kann man das Kapitel zum Pflichtteilsrecht mit Nachdruck zum Durcharbeiten empfehlen. Hier sollte der Leser ein besonderes Augenmerk auf die neueren Entwicklungen legen, vor allem zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des momentanen Pflichtteilrechts. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einer jüngeren Entscheidung die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgarantie des Artikels 14 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 GG.
Darüber hinaus überzeugen die gesamten Erläuterungen zum Erbscheinsverfahren. Auch das Kapitel zum Erbschaftssteuerrecht ist gut gelungen. Es werden vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht vermittelt, deren sichere Beherrschung von Mandanten erwartet werden kann und von großer Bedeutung ist.
Aufgrund seiner großen Erfahrung (Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster berät Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Verbände in allen Belangen des Erbrechts) weiß der Autor, welche Problemkonstellationen besondere Relevanz besitzen. Danach richtet sich die Schwerpunktsetzung in dem Buch. Besonders wichtige Bereiche werden ausführlicher behandelt als andere, die nur kurz angerissen oder gar nicht erörtert werden.
Der Text ist durch den richtigen Einsatz von Fettdruck, Übersichten und Hinweisbalken lesefreundlich gestaltet.
Die Verweisungen auf die zu dem jeweiligen Thema passende Rechtsprechung und weiterführende Literatur ermöglichen den Lesern eine gezielte Vertiefung des Wissens bei der Lösung von speziellen Problemen in der Mandatsbearbeitung. Mit vielen Checklisten, Formulierungsbeispielen und Mustern bietet das AnwaltSkript eine wertvolle Hilfe bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Als besonderer Service ist dem Buch eine CD-Rom beigefügt, auf der sich sämtliche abgedruckten Formulare und die relevanten Gesetzestexte als Datei befinden. Diese können bequem in die eigene Textverarbeitung übernommen werden und den individuellen Bedürfnissen angepasst und gespeichert werden. Im Druckwerk sind zu jedem Formular Referenznummern vergeben, die aus dem jeweils neben dem Formular angeordneten CD-Rom-Symbol entnommen werden kann.
Das Konzept des Autors überzeugt. Eine gelungene Schwerpunktsetzung sorgt dafür, dass das Buch als Einstiegswerk genutzt werden kann. Aufgrund des im Vergleich zu anderen Praxisbüchern relativ geringen Umfangs eignet es sich sowohl zur zügigen Durcharbeitung an einem Stück als auch zum Nachschlagen einzelner Probleme. Der Preis in Höhe von 39,00 Euro geht absolut in Ordnung.
Graf, Erb- und Nachlassrecht, 1. Auflage, Luchterhand 2008
Die 349 Seiten umfassende Neuerscheinung erscheint in der neuen Reihe „Anwaltstart“ des Luchterhand-Verlages. Diese Buchreihe soll Berufseinsteigern dabei helfen, Hindernisse beim Start in das Berufsleben zu überwinden und Sicherheit im neuen Tätigkeitsfeld geben. Nach und nach sollen in dieser Reihe Bände zu vielen weiteren Rechtsgebieten auf den Markt kommen.
Zunächst bekommt der Leser auf knapp 50 Seiten das erbrechtliche Grundwissen vermittelt. Lehrbuchartig werden die Grundbegriffe des Erbrechts ideal zur kurzen Wiederholung erläutert, wobei stets der Bezug zur Praxis gewahrt wird. Im Hauptteil behandelt das Werk das gesamte Erb- und Nachlassrecht materiellrechtlich und prozessual einschließlich des Internationalen Erbrechts (u.a. Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsprozess). Dabei wird auch auf die klassischen Beratungsbereiche eingegangen (z.B. Behindertentestament, Stiefkindertestament, Pflichtteilsvermeidung), teilweise ergänzt um für die Praxis bedeutende erbschaftssteuerliche Hinweise.
Lesenswert ist das kompakt gefasste Kapitel zum Internationalen Privatrecht, das der zunehmenden Bedeutung des internationalen Erbrechts gerecht wird. Wer sich intensiv mit dieser Darstellung auseinandersetzt und dabei den Gesetzestext konzentriert liest, wird bei Sachverhalten mit einer Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates zielsicher bestimmen können, welche Rechtsordnungen anzuwenden sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Leser auch Kapitel 6 widmen, das sich der verfahrensmäßigen Klärung erbrechtlicher Fragen, insbesondere der Erbenfrage widmet. Es werden die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrensstadiums und hinsichtlich besonderer Verfahrensarten erörtert. Erläuterungen zu der zweckmäßigen Vorgehensweise machen das Werk für jeden einen Erbrechtsfall bearbeitenden Juristen interessant.
Das letzte Kapitel, welches sich mit den Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Notargebühren beschäftigt, ist allerdings nur für einen ersten Einstieg geeignet. Es wird zu kurz auf die jeweiligen Gebührentatbestände eingegangen. In diesem Bereich, der vielen Jungpraktikern große Probleme bereitet, würde man sich etwas mehr Hinweise wünschen. Beispiele und Musterberechnungen etc. könnten in diesem ausbaufähigen Teil eine große Hilfe darstellen. Die Reformvorhaben im Erbrecht (im Wesentlichen im Pflichtteilsrecht) und FGG-Verfahren werden in diesem Werk berücksichtigt. Da dieses Buch auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten ist, legt der Autor konsequenterweise mehr Wert auf die Berücksichtigung der Rechtsprechung als auf Literaturbelege.
Der Inhalt des Buches wird in einem attraktiven Gewand präsentiert. Den Lesern wird es nicht schwer fallen, am Ball zu bleiben: zur Veranschaulichung und Konkretisierung dienen Tabellen, Übersichten und Musterformulierungen. Der Übersichtlichkeit dienen moderne textgestalterische Elemente wie Textbalken und der richtige Einsatz von Fettdruck und unterschiedlichen Schriftgrößen. Anhand von Checklisten, zahlreichen Beispielen und kleineren Fällen wird dem Leser eine sehr gute Möglichkeit geboten, den Stoff zu durchdringen. Darüber hinaus helfen die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten bei der Recherche nach geeigneter Fachliteratur weiter. Graf will nicht nur jungen Rechtsanwälten mit diesem Buch weiterhelfen, sondern richtet dieses auch an andere in der erbrechtlichen Praxis tätige Juristen wie Steuerberater, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und -verwalter.
Das Buch von Graf vermittelt dem Berufsanfänger, worauf er bei der Bearbeitung erbrechtlicher Fälle achten muss. Das Erbrecht ist zwar ein lukratives, aber auch ein schwieriges Tätigkeitsfeld. Dank der zahlreichen Praxistipps hilft dieses Werk dabei, Fehlerquellen gezielt auszuschalten. Der Preis in Höhe von 39,00 Euro ist angemessen.
Hausmann / Hohloch (Hrsg.), Handbuch des Erbrechts, 1. Auflage, Erich Schmidt 2008
Mit der 2096 Seiten umfassenden Neuerscheinung wollen die Autoren Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern einen umfassenden und wissenschaftlich untermauerten Überblick über das Erbrecht geben. Die Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform werden bereits berücksichtigt. Die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung ist eingearbeitet.
Das Buch behandelt nicht nur die dem eigentlichen Erbrecht zuzuordnenden Bereiche, die dem Rechtsberater geläufig sein müssen, sondern gibt Hinweise auf die damit eng zusammenhängenden Rechtsinstitute. Dabei werden vor allem auch die Geschäfte unter Lebenden mit erbrechtlichem Bezug berücksichtigt, nämlich insbesondere der Erbverzicht, der Erbschaftskauf und die Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sowie trans- und postmortale Vollmachten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Leser auch Kapitel 25 widmen, das sich der gerichtlichen Auseinadersetzung über erbrechtliche Fragen widmet. Es werden die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrensstadiums und hinsichtlich besonderer Verfahrensarten erörtert. Erläuterungen zu der zweckmäßigen Vorgehensweise machen das Werk für jeden einen Erbrechtsfall bearbeitenden Juristen interessant. Sehr praxisrelevant sind die Ausführungen zum Pflichtteilsrecht, mit Hilfe derer Probleme in dieser Materie sehr gut bewältigt werden können. Dabei wird auch näher auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch eingegangen. Dieser stellt einen außerordentlichen Pflichtteilsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben dar und ist gerichtet auf Zahlung einer Ergänzung zum Pflichtteil, für den Fall, dass der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Schenkungen an Dritte gemacht hat.
Darüber hinaus wird anhand einer Darstellung des internationalen und europäischen Erbschaftssteuerrechts die Tatsache berücksichtigt, dass Vermögens- und Kapitalbildung zunehmend internationaler wird. In grenzüberschreitende Erbschaften greifen mit hoher Wahrscheinlichkeit verschiedene Steuerrechtsordnungen auf das Steuerobjekt zu. Für den erb- und steuerrechtlich Beratenden sind diesbezügliche Kenntnisse mittlerweile unverzichtbar. Ohne diese sind nämlich haftungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, da nach einschlägiger Rechtsprechung der juristische Berater dazu verpflichtet ist, sich mit dem ausländischen Recht auseinanderzusetzen. Ansonsten muss ein Anwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass er die ausländische Gesetzesmaterie nicht beherrscht oder sich erst noch die notwendigen Kenntnisse verschaffen muss.
Die Autoren gehen auf neueste Entwicklungen im Erbrecht ein. So werden etwa die Konsequenzen aus der im November 2006 ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftssteuerrechts erörtert und die damit zusammenhängenden Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform dargestellt. Darüber hinaus wird auch auf die wesentlichen Inhalte der bevorstehenden Reformen des Erb- und Pflichtteilsrechts sowie des Nachlassverfahrensrechts hingewiesen. Das Buch enthält zahlreiche taktische Hinweise für erfolgreiche Mandatsbearbeitungen. Sehr hilfreich sind die zahlreichen Formulierungsvorschläge und Mustertexte zur Abfassung von Erbverträgen, Testamenten, Rechtsgeschäften auf den Todesfall etc., welche die Arbeit in der Kanzlei erleichtern und dabei helfen, Zeit zu sparen.
Aufgrund der Darstellung grundlegender prozessualer Situationen vor allem im Hinblick auf taktische Überlegungen mit Beispielen, Aufzählungen und konkreten Tipps bietet das Werk einen hohen Praxisnutzen. Das Buch eignet sich ferner auch gut zum Nachschlagen einzelner Probleme. Der Preis in Höhe von 148,00 Euro liegt im Bereich des Üblichen für derartige Praxisbücher.
Kienle, Internationales Privatrecht, 1. Auflage, Luchterhand 2008
Diese Neuerscheinung wurde in der bewährten Reihe „Referendarpraxis – Lernbücher für die Praxisausbildung“ des Luchterhand-Verlages veröffentlicht. Das Buch wendet sich insbesondere an Rechtsreferendare mit dem Wahlfach Internationales Privatrecht, jedoch auch an Studenten oder junge Praktiker, die sich in das Rechtsgebiet einarbeiten möchten.
Das Werk gliedert sich in eine Einleitung, einen prozessualen und einen materiellen Teil und wird mit einem Aktenvortrag abgeschlossen. In der Einleitung geht der Autor besonders auf Prüfungsschemata und die Besonderheiten von Richterklausuren und vor allem auch Anwaltsklausuren ein. Gerade diese kurzen Ausführungen sollte sich der Leser gut einprägen, da dadurch die Klausurtechnik vermittelt wird. Während die Darstellung der Rechtsquellen des IPR im Gegensatz zu vielen anderen Lehrbüchern angenehm kurz gehalten wird, werden die Grundbegriffe des IPR ausführlicher präsentiert. In diesem Zusammenhang darf der Lernende nicht darauf verzichten, sich ein solides Grundlagenwissen zu verschaffen. Entsprechend der Prüfungsabfolge in Aktenvortrag und Klausur ist dem Kapitel über das Kollisionsrecht im engeren Sinne ein Kapitel über die internationale Entscheidungszuständigkeit vorangestellt, während der Anerkennung ausländischer Entscheidungen ein eigenes Kapitel am Ende des Buches gewidmet ist.
Der Hauptteil des Buches, das dritte Kapitel, beschäftigt sich mit dem Auffinden des anwendbaren Rechts. Das IPR löst den Konflikt zwischen mehreren Rechtsordnungen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Abweichend von der üblichen Darstellungsweise sowie vom Aufbau der Kodifikation des IPR im EGBGB behandelt dieses Buch zunächst das IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, sodann des Sachenrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Damit lehnt es sich an den Aufbau des den Studenten und Referendaren bereits vertrauten BGB an.
Das Buch schließt ab mit der Vorstellung eines kompletten Aktenvortrags. Es handelt sich dabei um einen Aktenvortrag aus der Perspektive eines rechtsanwaltlichen Vertreters, der einen an das Nachlassgericht adressierten Erbscheinsantrag formulieren und dabei das Kollisionsrecht berücksichtigen muss. Diese Aufgabenstellung erscheint im Hinblick auf eine Prüfung nicht unwahrscheinlich und kann damit gut als Übungsmöglichkeit genutzt werden.
Gelungen ist die Aufbereitung des Stoffes durch zahlreiche Querverweise auf jeweils andere Randnummern, um ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus helfen Fälle, Vertiefungs- und Rechtsprechungsnachweise dabei, den Lernstoff zu vertiefen. Wo erforderlich, unterstützen Prüfungsschemata bei der Vorbereitung auf das Examen.
Das vorliegende Lehrbuch des Internationalen Privatrechts stellt das IPR kompetent, einprägsam und übersichtlich dar. Es kann damit Studenten oder Referendaren, die das IPR systematisch erlernen wollen, empfohlen werden. Mit diesem Werk kann man sich vor allem auch gezielt auf Klausuren oder mündliche Prüfungen im Wahlfach vorbereiten. Zur parallelen Lektüre empfiehlt sich eine Fallsammlung und / oder das Halten von Aktenvorträgen. Allerdings ist der Preis in Höhe von 25,00 Euro für das 189 Seiten umfassende Buch verhältnismäßig hoch.
Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg
Schmidt, BGB Allgemeiner Teil, 6. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2009
Betrachtet man das Verlagsprogramm von Prof. Dr. Rolf Schmidt, sieht man gleich auf den ersten Blick, dass wieder ein neues Jahr angebrochen ist. In gewohnter Regelmäßigkeit erscheinen alljährlich die Standardwerke zu den Grundlagenfächern der juristischen Ausbildung neu und in konstant vorbildlicher Qualität. So ist es nur konsequent, im Jahr 2009 die 6. Auflage des Lehr- und Lernbuches zum Allgemeinen Teil des BGB begrüßen zu können; Premiere feierte es exakt vor sechs Jahren im Jahr 2004.
Vom Aufbau her bietet es wenig neue Überraschungen zur Vorauflage. Es glänzt auf knapp 430 Seiten weiterhin mit verständlicher Sprache, klar strukturiertem Aufbau, umfangreichen höchstaktuellen Literatur- und Rechtsprechungsverweisen, den gewohnt hilfreichen Prüfungsschemata zur Klausurbearbeitung sowie zahlreichen Fallbeispielen. Ein gelungenes Stichwortverzeichnis und die Handlichkeit des Buchformats runden den äußeren Eindruck ab.
Viel entscheidender ist jedoch die inhaltliche Qualität. Gerade der Allgemeine Teil des BGB ist für den Studenten der rechtswissenschaftlichen Anfangssemester harter Stoff, verfügt er doch bis dato über kein oder nur geringes rechtliches Schulwissen. Umso leichter ist daher ein Einstieg, der nicht nur verständlich ist, sondern sich auch auf die wesentlichen Grundzüge und die Technik der Fallbearbeitung konzentriert. So ist es erfreulich, dass das Werk zunächst eine umfangreiche Einführung voranstellt, die nicht nur die Systematik des BGB, sondern auch die Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre näher bringt (S. 38 ff.). Der nachfolgende Aufbau ist klassisch und zugleich elementar: die Willenserklärung und das Zustandekommen von Verträgen. Dabei werden auch die Rechtsgeschäfte im Internet berücksichtigt, die den Alltag immer mehr bestimmen (S. 157 ff.). Dem zum Teil schwer zugänglichen Rechtsinstitut der Stellvertretung werden umfangreiche 70 Seiten gewidmet, wobei auch die schwierige Erläuterung und Abgrenzung zwischen Duldungs- und Anscheinsvollmacht samt seiner rechtlichen Streitigkeiten im Vergleich zu anderen Werken umfangreich und am Beispiel gelingt (S. 217 ff.).
Auch die drei wesentlichen weiteren ausbildungsrelevanten Probleme des Allgemeinen Teils des BGB werden souverän dargestellt: die Geschäftsfähigkeit (S. 240 ff.), die Anfechtung (S. 331 ff.) und die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwar im zweiten Buch des BGB angesiedelt sind, aber in jede Vorlesung zum BGB AT gehören (S. 387 ff.). Zudem werden auch die verbraucherschützenden Widerrufsrechte berücksichtigt (S. 152 ff.), die ebenfalls erst im zweiten Buch angesiedelt sind. Dadurch gelingt ein umfassender Überblick über die das Rechtsgeschäft und den Vertrag bestimmenden Problemkreise, ohne unnötig in mehrere Teile untergliedert zu werden. Abgerundet wird es schließlich durch die gewohnt am Ende angesiedelte Technik des Aufbaus einer materiellen Anspruchsklausur (S. 414 ff.), die nach dem Erlernen die nötige Sicherheit während einer Klausur geben soll. Dabei werden alle Ansprüche ihrer Prüfungsreihenfolge nach zusammengetragen, so dass sich dieser Abschnitt auch zur kurzfristigen zusammenfassenden Wiederholung eignet.
Das Buch ist daher sowohl für den Anfänger wie auch für den fortgeschrittenen Examenskandidaten zu empfehlen, der allein schon durch die wiederholende Lektüre des Buches einen guten Überblick bekommt, ohne Angst zu haben, dass wesentliche Probleme unberücksichtigt bleiben.
Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 12. Auflage, Verlag C.F. Müller 2009
In mittlerweile 12. Auflage ist das vorliegende Werk „Wirtschaftsprivatrecht – Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns“ im C.F. Müller Verlag in der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ erschienen. Der Autor Prof. Dr. Peter Müssig, der Privat- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Wirtschaft und Recht der Fachhochschule Frankfurt am Main lehrt, hat dabei den entsprechenden Bezug zum benötigten Studierendenwissen.
Die neue Auflage behält den übersichtlichen Aufbau im Layout bei und wurde abgesehen von weiteren Beispielen und Schaubildern auch um die neuesten Gesetzesaktivitäten und Gerichtsentscheidungen ergänzt. Der Autor arbeitet mit Leitübersichten und Leitfragen zur Verdeutlichung der im jeweiligen Kapitel anzugehenden Problematiken und veranschaulicht die Zusammenhänge anhand von zahlreichen Beispielen und Schaubildern. Weiterhin findet der Leser wichtige Stichworte am Rand – so erlaubt bereits ein „Durchblättern“ ein schnelles Auffinden aller relevanten Anhaltspunkte eines Themas. Zudem bedient er sich einer einfachen und einprägsamen Sprache, was ein schnelles Durcharbeiten der Inhalte ermöglicht.
Thematisch ist das Buch in 22 große Kapitel unterteilt, außergewöhnlich umfassend im Aufbau und mit 515 Seiten auch im Umfang. Dabei beinhaltet das „Wirtschaftsprivatrecht“ beginnend mit einer Einführung in die Begrifflichkeiten des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sehr umfangreiche Grundzüge zum Gesellschaftsrecht (S. 373 ff.) mit europäischen Bezügen (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – S. 459 ff.) sowie Darstellungen zum Arbeitsrecht (S. 335 ff.), kurz zum Wettbewerbsrecht (S. 464 ff.), kurz zum gewerblichen Rechtsschutz (S. 472 ff.), zum Wertpapierrecht (S. 477 ff.) und schließlich kurze Ausführungen zu zivilprozessualen Grundlagen (S. 494 ff.) sowie Grundlagen zur Insolvenz (S. 498 ff.). Auf diese Weise behandelt das vorliegende Werk nicht nur die wichtigen und pflichtigen Problematiken, die sich einem Studierenden während seiner Einführung in das Recht und seiner Vertiefung im Wirtschaftsprivatrecht stellen, es eignet sich auch zur Wiederholung und Vorbereitung auf die juristischen Staatsprüfungen (beim zweiten Staatsexamen zumindest für die Wirtschaftsrechtsklausur). Damit handelt es sich beim „Wirtschaftsprivatrecht“ um ein umfangreiches Lehrbuch über nahezu alle Rechtsgebiete, die bei der Arbeit im Wirtschaftsgeschehen benötigt werden könnten. Diese Tatsache macht es sowohl für Studierende der Rechts- als auch für Studierende der Wirtschaftswissenschaften – universitär oder an der Fachhochschule – äußerst interessant. Da der Autor mit seinen Erläuterungen kein besonderes rechtliches Vorwissen voraussetzt, eignet sich das vorliegende Buch ideal für den Einstieg in die angesprochenen Rechtsmaterien.
Das einzige vermeintliche Manko scheint allerdings ausgerechnet dem großen Umfang geschuldet zu sein: Da hier eine immense Menge an Inhalt verarbeitet wird, fehlt es dem besonders interessiertem Leser stellenweise sicherlich an tiefer gehenden Ausführungen. Diesem Anliegen wird aber bedingt durch die am Ende aufgeführten Literaturhinweise hinreichend Rechnung getragen. Hinweise im Fließtext finden sich allerdings bisweilen nicht. An dieser Stelle sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass dieses Werk für sich „nur“ den Status von Grundlagenliteratur beansprucht und keineswegs den Anspruch auf vertiefende Darlegungen erhebt. Es ist daher uneingeschränkt dem Studierenden der Anfangssemester, der sich fachunabhängig mit wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen auseinandersetzen muss, zu empfehlen. Zur Wiederholung des Wirtschaftsrechts kann es auch dem Examenskandidaten der Rechtswissenschaften ans Herz gelegt werden.
Von Ref.iur. Claudia Schmidt, Kaiserslautern
Benner, Referendarklausurenkurs Zivilrecht / Die Anwaltsklausur im Assessorexamen, 1. Auflage, C.F. Müller 2009
Anwaltsklausuren gewinnen im zweiten Staatsexamen immer mehr an Beliebtheit.
Die Autorin Susanne A. Benner, die sowohl Rechtsanwältin, Professorin und Leiterin von Referendararbeitsgemeinschaften ist, hat sich mit diesem Buch zum Ziel gesetzt, die Besonderheiten dieses Klausurtyps anhand von praktischen Übungsfällen zu vermitteln. Das Buch ist in drei Teile untergliedert: auf eine theoretische Einführung in die Anwaltsklausur folgen 10 Übungsfälle. Am Ende wird kurz die Technik des Aktenvortrags dargestellt.
Der erste Abschnitt will Strategien zur Lösung einer Anwaltsklausur vermitteln. Dabei wird vor allem auf systematisches Vorgehen bei der Klausurbearbeitung Wert gelegt. Grundlage ist zunächst das Mandantengespräch. Dabei ist vor allem zu analysieren, welches Ziel der Mandant anstrebt. Dies erfordert eine sorgfältige Sachverhaltserfassung. Danach folgen die Vorüberlegungen des Anwalts, wozu zunächst die materielle Rechtslage zu prüfen ist. Daran schließen sich die prozessualen Fragen an, wie zum Beispiel die Wahl der Verfahrensart. Dabei dürfen die maßgeblichen Fristen nicht aus den Augen gelassen werden. Der erste Teil endet mit zehn Grundregeln zur Anfertigung einer Klausur.
Den Schwerpunkt des Buches bilden die zehn Übungsfälle, die alle an Original-Examensklausuren aus verschiedenen Bundesländern angelehnt sind. Deren Reihenfolge hat die Autorin bewusst nach systematischen und didaktischen Aspekten ausgewählt. Will man sich nicht auf ein spezielles Thema vorbereiten, ist es also sinnvoll, sich an die gewählte Reihenfolge zu halten. Der Aufbau der Fälle folgt immer dem gleichen Schema: Auf den zur Verfügung gestellten Aktenauszug folgen Vorüberlegungen zum Aufbau und zur inhaltlichen Lösung des Falles. Daran schließt sich eine Gliederung und eine vollständig ausformulierte Lösung an. Erfahrungsgemäß machen die erforderlichen Schriftsätze den Prüflingen Schwierigkeiten. Die Formulierungsbeispiele im Buch bieten deshalb bei der Examensvorbereitung eine gute Stütze. Im Anschluss an jede Klausurlösung folgt ein Wiederholungs- und Vertiefungsteil zu den materiellen und prozessualen Problemen des Falles. Dies bietet eine gute Gelegenheit schon Gelerntes zu repetieren oder noch vorhandene Wissenslücken zu schließen. Auch die sich anschließenden Kontrollfragen, die im Frage-Antwort-Stil gehalten sind, tragen dazu bei. Inhaltlich hat die Autorin die Rechtsgebiete ausgewählt, auf die man im zweiten Staatsexamen am häufigsten trifft. So spielen die Klausuren zum Beispiel im Kauf- und Werkvertragsrecht. Auch die typische Verkehrsunfallklausur fehlt nicht. Schließlich werden auch Probleme aus dem Miet-, Delikts- und Sachenrecht behandelt. Abschließend widmet sich Frau Benner noch auf zwei Seiten dem Aktenvortrag in der mündlichen Staatsexamensprüfung. Dabei stellt sie dessen Aufbau dar und gibt Tipps zur zeitlichen Einteilung.
Das Schriftbild des Buches, das in der Reihe Referendariat des C.F. Müller Verlages erschienen ist, überzeugt durch seine klare Strukturierung. Bearbeiterhinweise wurden grau hinterlegt, sodass sie schnell zu erfassen sind. Die Lösungen wurden durch Fußnoten zu passender aktueller Rechtsprechung ergänzt. Des Weiteren werden Hinweise zu einschlägigen Kommentierungen gegeben. Dabei fällt positiv auf, dass ausschließlich die Kommentare zitiert werden, die auch im Examen zugelassen sind (Palandt, Zöller, Putzo). Insgesamt ist das Buch eine sinnvolle Ergänzung zur Examensvorbereitung.
Von Ass.iur. Christina Armbrüster, München
Holbeck / Schwindl, Arbeitsrecht, 9. Auflage, Verlag Luchterhand 2009
Eineinhalb Jahre nach seiner letzten Auflage ist nun die 9. Auflage dieses Lehrbuches erschienen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Referendar mit dem notwendigen Examenstoff des Individualarbeitsrechts vertraut zu machen. Diese Aufgabe wurde von den Autoren nicht ohne Grund gewählt, denn beide sind unter anderem in der Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig: Thomas Holbeck ist Richter am Arbeitsgericht und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Landshut und Ernst Schwindl ist Rechtsanwalt und Dozent für Arbeitsrecht.
Das Werk ist äußerst übersichtlich gestaltet und enthält auch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis. Positiv fallen in der Gestaltung die zahlreichen Überschriften mit wesentlichen Schlagwörtern sowie die grau unterlegten Felder mit Prüfungsschemata, Fällen und Hinweisen auf. Gut gelungen ist zudem das Inhaltsverzeichnis, da es äußerst detailliert die Inhalte des Buches wiedergibt.
Inhaltlich untergliedert sich das Werk in elf Kapitel, die durch eine klare und leicht verständliche Sprache überzeugen. In jedes Kapitel sind kurze Fälle eingefügt, die anschließend im Rahmen der allgemeinen Erläuterungen gelöst werden. So wird etwa in Kapitel vier bei der Höhe des Urlaubsanspruches zunächst ein kurzer Fall geschildert, in dem eine Arbeitnehmerin nicht an sechs (wie vom Gesetz in § 3 I BUrlG vorgesehen), sondern lediglich an fünf Tagen in der Woche arbeitet. In der Lösung wird hierzu vorgetragen, dass in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des BAG der Urlaubsanspruch stets in Relation zur individuellen Anzahl der Arbeitstage zu setzen und entsprechend umzurechnen sei. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Arbeitnehmerin nur 20 Arbeitstage Mindesturlaub im Jahr zustehen. Zusätzlich zu den Fällen enthält jedes Kapitel Hinweise zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts oder zu einzelnen Problempunkten sowie Prüfungsschemata, die die Anwendung des angeeigneten theoretischen Wissens in der Klausur erleichtern.
Das erste Kapitel behandelt auf knapp zwölf Seiten die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Urteils. Hier werden nicht nur eingehend die Zuständigkeiten beim arbeitsgerichtlichen Verfahren erläutert, sondern auch besondere Verfahren wie das Versäumnisurteil und das Mahnverfahren besprochen. Die anschließenden sechs Kapitel behandeln auf etwa sechzig Seiten die Begründung des Arbeitsverhältnisses, die Lohnzahlungspflicht, den Urlaub, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen, sonstige Lohnansprüche ohne Arbeit und die Wettbewerbsverbote. Das daran anschließende achte und mit 68 Seiten längste Kapitel beschäftigt sich eingehend mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei wird nicht nur auf die Kündigung, sondern auch auf die Anfechtung, das befristete Arbeitsverhältnis, den Aufhebungsvertrag, den Anspruch auf Weiterbeschäftigung und das Zeugnis eingegangen. Insbesondere in diesem Kapitel ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingearbeitet, die für das Zweite Staatsexamen eine bedeutende Rolle spielt. Die Kapitel neun und zehn beschäftigen sich mit den Ausbildungskosten und der Haftung. Probleme wie etwa die Mankohaftung oder der innerbetriebliche Schadensausgleich werden hier anhand von Fällen noch einmal aufbereitet. Zur Abrundung findet sich in Kapitel 11 noch eine Klausur, die in Umfang und Schwierigkeit einer Examensklausur entspricht und dem Leser eine umfangreiche und klar strukturierte Lösung bietet.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Lehrbuch sehr gut zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil des Zweiten Staatsexamens geeignet ist. Insbesondere werden alle wesentlichen Problemkreise des Individualarbeitsrechts abgedeckt. Einziger kleiner Kritikpunkt ist, dass tatsächlich nur das Individualarbeitsrecht thematisiert wird. Ein kleiner Einblick etwa in das Tarifvertragsrecht, das im Examen durchaus auch eine Rolle spielen kann, wäre hier noch wünschenswert gewesen; die nur kurzen Ausführungen hierzu in den Randnummern 72 f. erscheinen etwas zu knapp.
Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg
Grigoleit / Rieder, GmbH-Recht nach dem MoMiG, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Durch das Ende 2008 in Kraft getretene MoMiG wurde das GmbH-Recht tiefgreifend reformiert. Wegen der vielen neuen Regelungen, die größtenteils von erheblicher praktischer Bedeutung sind, ist der Bedarf an erläuternder Literatur in Praxis und Lehre groß. Diesem Ruf sind Hans Christoph Grigoleit und Markus S. Rieder gefolgt und bieten dem Leser kompakt auf 128 Seiten aufbereitet einen Überblick über die Änderungen.
Die Autoren beginnen ihr Werk mit einer darstellenden Übersicht zu den Zielen der Reform. Es folgt eine spannende Zusammenfassung der der Gesetzesgenese vorläufigen Situation und Problematik. Hierbei gehen sie insbesondere auf den europäischen Wettbewerb der Rechtsordnungen und Scheinauslandsgründungen ein. Die anschaulichen Ausführungen zur Sitztheorie und Gründungstheorie dürfen dem interessierten Leser hierbei sehr ans Herz gelegt werden: der Konflikt mit dem EuGH wird gut verständlich dargelegt. Der Hauptteil des Buches ist einer genauen Analyse der Inhalte der Neuerungen gewidmet. Besonders wertvoll machen die Erläuterungen hierbei kritische und tiefgehende Bewertungen nach jedem Abschnitt, durch die der Leser angeregt wird, sich auch selbst reflektiert mit der Materie zu befassen. Formulierungsbeispiele runden den sehr publikumsorientierten Eindruck ab. Diese praktischen Hilfestellungen werden noch erweitert durch Hinweise und Gestaltungsvorschläge im vierten Kapitel.
Insgesamt hinterlässt das Werk des Autorenduos einen durchwegs positiven Eindruck. Das bisweilen recht nüchterne Layout ist dem Konzept einer knappen und an Effizienz orientierten Darstellung geschuldet, tut dem überzeugenden Inhalt aber keinen Abbruch. Gerade der geringe Umfang, der Praxisbezug und die knappe, aber dadurch dennoch nicht an Tiefgang verlierende Erläuterung machen das opus zu einem echten Gewinn für die studierende und praxisorientierte Leserschaft. Einzig der studentenunfreundliche Preis von 39,50 € vermag den bestechenden Eindruck zu trüben. Bis auf dieses Manko kann „GmbH-Recht nach dem MoMiG“ jedoch allen gesellschaftsrechtlich Interessierten uneingeschränkt empfohlen werden.
Koenig / Paul / Traupel: European State Aid Law – Europäisches Beihilfenrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
EG-Beihilfenrecht ist ein sehr praxisnahes Gebiet, das auch immer mehr an Examensrelevanz gewinnt. Die Autoren präsentieren eine umfassende Textsammlung zum Europäischen Beihilfenrecht. Der Band enthält außerdem eine ausführliche Einführung in das Gebiet, in der u.a. die wichtigsten Schritte bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Beihilfe erläutert und die Hintergründe der im Folgenden abgedruckten Texte dargestellt werden. Diese sind jeweils gegenüberstehend auf Deutsch und Englisch wiedergegeben. Von der Sammlung umfasst sind der EGV, sowie beihilferechtlich relevantes sekundäres Gemeinschaftsrecht. Damit bietet sie den großen Vorteil, alle relevanten Vorschriften zusammengefügt und relativ platzsparend immer dabei haben zu können. Als Ergänzung zu einem Lehrbuch ist der Band gut für die Erarbeitung des Rechtsgebiets geeignet.
Hönn, Examens-Repetitorium Wettbewerbs- und Kartellrecht, 2. Auflage, C.F. Müller 2009
Hönns Werk zum Wettbewerbs- und Kartellrecht aus der Reihe Unirep Jura erscheint bereits in zweiter Auflage und richtet sich an Studenten im Schwerpunktstudium. Neu eingearbeitet ist die UWG-Novelle von 2008, deren Änderungen gut verständlich dargelegt werden.
Das Layout des Skriptes ist durchwegs positiv zu bewerten. In angenehm lesbarer Schrift gehalten, mit sinnvollen Absätzen und Unterteilungen, fördert die Gestaltung das Verständnis des Lesers. Besonders Wichtiges ist hervorgehoben, wie auch Fallbeispiele schon beim Durchblättern leicht erkennbar ins Auge fallen. Ergänzt werden die Darstellungen durch vertiefende Literaturhinweise und übersichtliche Skizzen und Schemata. Es wurde hierbei eine an der Leserschaft orientierte Auswahl an Veranschaulichungsmitteln getroffen, die vorbildlich ist.
Inhaltlich deckt Hönn ab, was man für eine Schwerpunktsprüfung im Wettbewerbsrecht wissen sollte: Das erste Kapitel über Grundlagen des Rechtsgebiets enthält Erläuterungen zu Markt und Wirtschaftsordnung und ausführliche Darstellungen zum Schutz des Wettbewerbs. Hierbei geht der Autor auch auf das Verhältnis zwischen nationalem, europäischem und internationalem Recht ein. Die Neuerungen der UWG-Novelle werden im zweiten Abschnitt zum Lauterkeitsrecht detailliert dargelegt. Außerdem finden die Verfahrensregelungen des Lauterkeitsrechts ihren berechtigten Platz. Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird tiefgehend im dritten Teil des Bands erklärt, Unternehmenszusammenschlüsse bilden den vierten und letzten Teil der materiellen Erörterungen. Abgerundet werden diese durch zahlreiche Kenntnisfragen im fünften Kapitel. Die Antworten zu diesen Fragen sind eher kurz und knapp, jedoch verständlich.
Insgesamt macht Hönns Werk einen überzeugenden Eindruck. Es eignet sich zwar nicht zur Einführung in das Rechtsgebiet, sondern setzt einiges Wissen voraus. Genau dieses Konzept spricht jedoch die Zielgruppe der Studenten, die sich auf die Prüfung im Schwerpunkt vorbereiten wollen, an. Theoretische Erläuterungen werden meist an kleineren oder größeren Fallbeispielen verdeutlicht und mit weiteren Hinweisen ergänzt. Zwar sind die Darstellungen nicht in der größtmöglichen wissenschaftlichen Tiefe gehalten, dies ist jedoch auch gar nicht nötig, und angesichts des erfreulich knappen Umfangs auch nicht möglich. Den Bedürfnissen der Leserschaft und den Anforderungen von Schwerpunktsprüfungen genügt es voll und ganz und kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.
Assmann, Fälle zum Zivilprozessrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Das neue Fallbuch zur ZPO von Dorothea Assmann enthält auf knapp 240 Seiten 15 Fälle zu Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung. Das Layout ist gut gegliedert und lesbar. Sinnvolle Absätze und Hinweise erleichtern das Verständnis, die Erläuterungen sind mit ausführlichen Fußnoten versehen, die eine individuelle Vertiefung der Materie erlauben.
Vor dem eigentlichen Fallteil beginnt die Autorin mit einer Einführung in die Prüfungsschritte der verschiedenen Klausurentypen im Zivilprozessrecht. Es werden die Richterklausur, die Anwaltsklausur, die Rechtsmittel- und Rechtsbehelfklausur thematisiert. Damit bietet dieses Buch, was so viele Bücher zur ZPO nicht haben: Struktur und Übersichtlichkeit. Ist das Zivilprozessrecht oft eher ein wegen Problemen der Systematisierung mit Vorsicht genossenes Gebiet, so kann sich der Leser mithilfe dieses Werks eine logische gedankliche Ordnung aneignen, die für erfolgreiche Klausuren doch so wichtig ist.
Auch die Falllösungen orientieren sich ganz an den Bedürfnissen der Leserschaft. Sachverhalte und Lösungsschemata sind unmittelbar vor den ausführlichen Lösungen abgedruckt, so dass mühseliges Blättern überflüssig wird. Die Lösungen sind ausführlich im Gutachtenstil ausformuliert, damit sich der Lernende ein Bild von dem machen kann, was von ihm in der Klausur erwartet wird. Inhaltlich decken die Fälle die wichtigsten Bereich und Probleme des Rechtsgebiets ab.
Das Fallwerk von Dorothea Assmann hält, was es verspricht und ist eine ideale Ergänzung zu einem guten ZPO-Lehrbuch. Durch die detaillierten und logischen Darstellungen kann sich das oft schlecht geordnete Wissen in diesem Bereich strukturiert setzen und ausführlich geübt werden. Die Fälle sind dazu beispielhaft gelöst und regen noch zur weiteren Vertiefung an. Aus diesen Gründen könnte sich das Buch zum Geheimtipp mausern und wird sicherlich von der Leserschaft gut angenommen werden.
Boesche, Wettbewerbsrecht, 3. Auflage, C.F. Müller 2009
In ihrem umfangreichen Werk zum Wettbewerbsrecht stellt Katharina Vera Boesche das Gebiet an den Anforderungen von Studenten im Schwerpunktbereich orientiert bereits in 3. Auflage dar. Das Buch zeichnet sich trotz der Ausführlichkeit der Ausführungen durch eine leichte und gut verständliche Lesbarkeit aus. Labsal verschafft auch das gelungene Maß bei der Verwendung von Hervorhebungen, Markierungen und Veranschaulichungstechniken wie Rahmen und Schattierungen. Unterschiede bei der Schriftgröße erleichtern zusätzlich das systematische Verständnis. Die theoretischen Erläuterungen werden durch viele Fälle veranschaulicht, die gut erfassbar im Gutachtenstil gelöst sind. Hierbei hebt sich Boesches Werk positiv von anderen Lehrbüchern ab, da nicht die Lösung der Fälle erst mühsam aus dem Fließtext herausgesucht werden muss, sondern sofort präsentiert wird. Sie zeichnen sich auch durch besonders umsichtige Ausführlichkeit aus, ohne aber durch Überflüssiges Überdrüssigkeit zu erzeugen.
Nach Erläuterungen zur Genese des Wettbewerbsrechts sowie zum Verhältnis zwischen diesem Gebiet und Anderen geht die Autorin hurtig zu den an wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten involvierten Personen und schließlich zu deren Ansprüchen über. Anschließend referiert sie zu verschiedenen Tatbeständen des Bereichs, wie vergleichender Werbung, unzumutbaren Belästigungen und irreführendem Verhalten. Besonders veranschaulichend sind die folgenden Abschnitte zu detailliert beschriebenen Beispielen unlauterer geschäftlicher Handlungen und anderen Unlauterkeits-Fallgruppen. Hiermit kann zuvor theoretisch Erlerntes noch einmal vertieft und das Verständnis anhand der Fallbeispiele geprüft werden.
Boesches Werk ist zur vollständigen Erschließung des Rechtsgebiets gut geeignet und bietet auch vertieft Lernenden interessante und anspruchsvolle Erläuterungen. Die klausurorientierte Darstellung tut ein Übriges, um allen interessierten Lesern den größtmöglichen Gewinn aus der Lektüre zu verschaffen.