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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2003

Thema August, Kriminologie / Jugendstrafrecht / Strafvollzug - Von Verena Krenberger, M.A. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg

Die Kriminologie als die einzige empirische Grundlagenwissenschaft im Bereich der Juristerei erweist sich manchmal als für den Studenten in der Theorie schwierig zu erlernen. Sie ist, abgesehen von ihren strafrechtlichen Grundlagen, so vollkommen anders aufgebaut als die klassischen Rechtsgebiete, bedient sich ganz anderer Hilfsmittel, wie Statistiken oder Befragungen, hat Bezugspunkte zu den der Rechtswissenschaft sonst so fern stehenden Sozialwissenschaften und fordert vom Studenten das Eindenken in psychologische, soziologische, biologische und historische Denkmuster. Doch gerade das macht sie auch so interessant, da sie allein in der Lage ist, den Grund für die abstrakte Beschäftigung mit dem gesellschaftlichen System des Rechts zu vermitteln. Da die Kriminologie inhaltlich kaum vom Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht zu trennen ist und auch in der Wahlfachgruppe meist diese drei gemeinsam Prüfungsstoff sind, werden hier in entsprechender Gewichtung Bücher zu allen drei Themengebieten besprochen. Die Grundlagenwerke zur Kriminologie werden hierbei etwas überwiegen, doch beinhalten sie meist auch Querverweise auf ihre Nachbargebiete. Als thematischer Abschluss der August-Rezensionen stehen drei Werke zur Vorstellung an, die man als Student respektive Referendar zum Beginn der Ausbildung benötigen könnte.


Hans-Dieter Schwind, Kriminologie, 13. Auflage, Hüthig 2003
Als das absolute Standardwerk im Bereich der Kriminologie soll hier als erstes das inzwischen in 13. Auflage erschienene Werk von Schwind vorgestellt werden. Der seit 2001 emeritierte Professor hält seit nunmehr 27 Jahren den Ruf einen Klassiker verfasst zu haben. Das knapp 700 Seiten umfassende Werk erhebt den Anspruch in den Bereichen der Didaktik, Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Verständlichkeit im Vergleich zum restlichen Markt Verbesserungen aufzuweisen, was auch nicht nur durch die Leserakzeptanz bestätigt werden kann.
Die saubere und klare Gliederung der einzelnen Kapitel wird durch ein die aktuelle Literatur berücksichtigendes Literaturverzeichnis zu Beginn jedes Kapitels ergänzt. Das Layout, mit Fettdruck der Schlagwörter, Grafiken und Übersichten ist optimal zum schnellen Textverständnis und für passende Zitierungen. Zum Beweis der Aktualität der Wissenschaft sind seit jeher Zeitungsausschnitte abgedruckt und auf aktuelle politische Geschehnisse (z.B. 11.9.2001) wird rekurriert.
Das vorliegende Werk ist eine unzweifelhafte Kaufempfehlung für alle, die sich mit Kriminologie zum ersten, aber auch zum wiederholten Male beschäftigen wollen. Die 13. Auflage bietet außerdem auch für diejenigen, die schon eine ältere Ausgabe besitzen einige Neuerungen, die einen Neukauf rechtfertigen: Auf dem Stand vom 1.1.2003 sind sämtliche Forschungs- und Gesetzesänderungen berücksichtigt, einige Kapitel erweitert, wie das Terrorismus- und das Europakapitel, das auch den EU-Osterweiterungsbeschluss mit einbezieht.
Aktueller ist es kaum machbar, abgesehen davon, dass der Autor sich immer noch weigert, die Rechtschreibreform umzusetzen.


Josef Kürzinger, Kriminologie, 2. Auflage, Boorberg 1996Abbildung des Buchtitels
Die Einführung in die Kriminologie von Professor Kürzinger, mittlerweile emeritierter Professor der Universität Freiburg und des Max-Planck-Instituts Freiburg, setzt beim Leser keinerlei Fachwissen voraus. Es werden im Rahmen der sinnvollen Gliederung nach Grundlegung, Methode, Ätiologie, Phänomenologie und Prävention, in aufmerksam kritischer Weise alle grundlegenden Probleme der Sozialwissenschaft Kriminologie aufgezeigt. Die zahlreichen Begriffsdefinitionen und der Fettdruck der Stichworte helfen dem Einsteiger beim systematischen Durcharbeiten des Buches. Von Nachteil geriert sich dabei der Fakt, dass das 1996 erschienene Werk noch mit Statistiken und Beispielen von vor 10 Jahren und mehr arbeitet. Auch fehlt der heute so wichtige Bezug zur zunehmenden Europäisierung der Kriminalität. Da sich aber die Grundlagen und die mit der Erfahrung des Praktikers sehr detailreich dargestellten Methoden der Wissenschaft über die Jahre nicht verändert haben, kann auch für dieses Buch noch eine klare Kaufempfehlung ausgesprochen werden, auch wenn man auf eine Neuauflage hoffen darf.


Bernd-Dieter Meier, Kriminologie, Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Der Autor des vorliegenden Werkes stellt an den studentischen Leser erhebliche Ansprüche indem er sein "Lehrbuch" als "Lernbuch" begreift. Damit ist klar: Spaß an der Wissenschaft soll nicht vermittelt werden. Davon zeugt auch das stringente, von wenigen Tabellen und Übersichten unterbrochene Layout. Die neben dem ausführlichen Inhaltsverzeichnis am Ende der Kapitel aufgeführten Empfehlungen zur vertieften Lektüre, gewähren dem Leser die Möglichkeit, das Buch auch nach dem "selbständig(en) (…) Durchdenken" öfters zur Hand zu nehmen, um die Querverweise zu rekonstruieren. Der Inhalt deckt im Großen und Ganzen die gesamte Bandbreite der kriminologischen Forschung ab, vor allem dank des aktuellen Erscheinungsdatums auch die wichtigen neuen Bereiche der Wirtschafts- und Europakriminalität. Die direkte Gegenüberstellung der Erkenntnisse der Täter- und Opferforschung ist äußerst gelungen und wohl so noch nicht da gewesen. Schade ist, dass der gerade in Bezug auf die Globalisierung so wichtige Forschungspunkt der Massenviktimisierung nicht berücksichtigt wird. Für alle, die mit dem nötigen Ernst und Fleiß und dem Marker in der Hand an dieses Buch herangehen, ist es nur zu empfehlen.


Michael Walter, Jugendkriminalität, 2. Auflage, Boorberg 2001

Auch wenn mit der 2. Auflage etliche inhaltliche Neuerungen einhergegangen sind (zu erkennen an den Buchstabenzusätzen der Randnummern), hat der Autor es dennoch versäumt, eine klare (wenn auch "nur" strafrechtlich relevante) Abgrenzung zwischen Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen mittels des Alters durchzuführen. Da sich das Buch ausdrücklich an Studenten richtet, die ja meist ohne Vorkenntnisse einsteigen, ist dies ein eklatanter Makel (zur Sicherheit sei angefügt: Kinder < 14 Jahre, Jugendliche < 18 Jahre, Heranwachsende < 21 Jahre, Erwachsene > 21 Jahre). Auch wenn mit der Darstellung der Jugendkriminalität nur ein begrenzter Abschnitt der Jugendkriminologie dargestellt werden soll, müssen doch die grundlegenden Schnittpunkte und Definitionen aufgezeigt werden.
Daneben enttäuscht das Werk durch seinen stringenten, durch gerade einmal 28 Abbildungen auf 330 Seiten aufgelockerten Textaufbau. Das Auffinden der klausurrelevanten Stichworte wird durch Kursiv- statt Fettdruck auch nicht eben erleichtert.
Inhaltlich ist an dem Buch kaum etwas auszusetzen. Es deckt alle Bereiche weitgehend ab, auch wenn die Gewichtung der einzelnen Themen wenig an der Praxis orientiert ist. Beispielsweise wird der in dieser Altersgruppe so relevanten Darstellung von Gewalt in den Medien und den daraus resultierenden Delikten nur ein kleiner Unterpunkt von 5 Seiten gewidmet.
Es ist ein Buch mit Quälpotential, aber für den kundigen Leser aufgrund des detailreich erläuterten Inhalts durchaus lesenswert.


Rolf Ackermann / Horst Clages / Holger Roll,
Handbuch der Kriminalistik, 2. Auflage, Boorberg 2003Abbildung des Buchtitels

Die Kriminaltaktik oder Kriminalistik ist als praktische und tatsächliche Arbeitsweise der Exekutive von der theoretischen Grundlagenwissenschaft der Kriminologie zu unterscheiden. Die Kriminologie stellt und beantwortet die theoretischen Fragen, die die Ausübung der Kriminalistik legitimieren.
Das vorliegende Buch richtet sich vornehmlich an Studenten der Fachhochschule, aber auch an Juristen an der Universität und an Praktiker. Es vermittelt einen Eindruck der täglichen Arbeit der Polizei mit Tatverdächtigen, Tätern, Opfern und Zeugen. Durch den Aufbau des Buches als klassisches Lehrbuch mit Zusammenfassungen, Überblicken und stichpunktartigen Aufzählungen kann es nicht als leichte Bettlektüre dienen. Dennoch ist es auch außerhalb von dem Thema entsprechenden kriminologischen Seminaren an der Universität wichtig zu erfahren, wie die praktische Umsetzung der Theorien erfolgt und wie die Polizei, als Partner des Richters, Staatsanwalts oder Anwalts überhaupt arbeitet. Auch wenn man sich die psychologischen Hintergründe besser aus anderen einschlägigen Werken exzerpiert, ist es doch auch für den noch in der Ausbildung befindlichen zukünftigen Teil der Exekutive interessant, erklärt zu bekommen, welche Arbeit seiner Anklage, seiner Zeugenvernehmung oder seinem Urteilsspruch vorausgeht.


Gerhard Nothacker, Jugendstrafrecht, 3. Auflage, Nomos 2001
Abbildung des Buchtitels
Die von Nothacker mittlerweile in 3. Auflage erscheinende Fallsammlung richtet sich vornehmlich an Studenten in Vorbereitung auf die Wahlfachgruppenprüfung des Ersten Staatsexamens. Nach einer äußerst umfangreichen Einleitung, die in guter Zusammenschau alle Probleme des Jugendstrafrechts aufgreift, folgen 30 Fälle mit Sachverhalt und Lösung. Auch wenn zur leichteren Überprüfung der eigenen Ergebnisse eine anfängliche Lösungsskizze sinnvoll wäre, lässt sich mit der angebotenen Volltextvariante auch gut arbeiten. Die Lösung orientiert sich an Urteilsbegründungen und rundet diese mit Literaturverweisen und Fettdruck der Schlagworte ab. Die erstaunlich umfangreichen Literatur- und Stichwortverzeichnisse erleichtern das themenweise Arbeiten mit dem Buch Bei dem ein oder anderen Fall wünscht man sich zwar eine etwas ausführlichere Lösung, da ja auch eine Klausur nicht mit 2 Seiten abgehandelt ist. Da aber alle Schlagworte auftauchen, ist dies kein inhaltlicher Mangel.
Auch wenn das recht handliche Buch zum Durcharbeiten einlädt, könnte man fast noch ein wenig mehr vertragen; durch die gelungene Aufmachung des Werkes würde man auch 10 Fälle mehr schaffen. Alles in allem ein nützlicher Begleiter in der Examensvorbereitung.


Günther Kaiser / Heinz Schöch, Stravollzug, 5. Auflage, Müller 2002

Dieses Buch hat gerade einmal zwei erwähnenswerte Mängel: Erstens beinhaltet es nur wenige Tabellen, keine Übersichten oder Grafiken. Zweitens ist es mit fast 570 Seiten hart an der Grenze des Erträglichen zur Klausurvorbereitung.
Alles andere an diesem Buch ist von höchster Qualität und nur lobenswert, weshalb es auch zurecht als "das" Standardwerk zum Strafvollzug bezeichnet wird. Die Autoren sind führend auf diesem ihren Gebiet, mit langjähriger Lehrerfahrung. Sie sind in der Lage ein Buch zu schaffen, das sämtliche Fragestellungen abdeckt und einen Einblick in die Praxis gewährt. Das Literaturverzeichnis beinhaltet die aktuellsten Forschungsergebnisse und Neuerungen rund um das Wissenschaftsgebiet des Strafvollzugs. In den Fußnoten wird die neueste relevante Rechtsprechung verarbeitet und es findet immer wieder ein Rückbezug zu den einschlägigen Normen statt. Es ist zwar schade, dass die 5. Auflage nun als Hardcover erschienen ist, was sich selbstverständlich auf den Preis auswirkt. Dennoch kann man guten Gewissens eine klare Kaufempfehlung aussprechen, denn wenn man einen einwandfreien Überblick über das Gebiet des Strafvollzugs haben möchte, muss man einmal in dieses Buch geschaut haben.


Klaus Laubenthal, Strafvollzug, 3. Auflage, Springer 2003Abbildung des Buchtitels
Da im Rahmen des weit gefassten Themenblocks auch zum Thema Strafvollzug nur eine begrenzte Auswahl an Werken pro Fachgebiet besprochen werden kann, wurden nur zwei Werke, Kaiser/Schöch und Laubenthal, ausgewählt, die für den Studenten positiv zu bewerten sind. Beide Werke zeigen vorbildhaft, wie ein didaktisch sinnvolles Lehrbuch aufgebaut sein sollte.
Prof. Laubenthal schafft es, durch viele der Praxis entliehene Beispiele, Tabellen, einem übersichtlichen Layout und einer klaren Sprache, den Stoff optimal zu vermitteln. Der Autor ist durch seine fachübergreifende Ausbildung zudem in der Lage, dem Leser die komplexen psychologischen Zusammenhänge und Schwierigkeiten, die sich durch den Freiheitsentzug ergeben und zu ihm führen, zu erklären.
Die um über 100 Seiten erweiterte Neuauflage bietet etliche Änderungen und Erweiterungen, die eine Neu- oder Erstanschaffung rechtfertigen. So wurde die aktuelle relevante Rechtsprechung ebenso eingebaut, wie auch das Literaturverzeichnis auf den neuesten Stand gebracht wurde. Es wurde ein gesamtes Kapitel zum Thema Datenschutz eingefügt, das sich mit den rechtlichen Grundlagen zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten auseinander setzt. Im Vergleich zum vorher besprochenen Werk, könnte das von Laubenthal eine kostengünstigere Alternative darstellen, eine Kaufempfehlung mit Nachdruck ist es auf jeden Fall.


Wolfgang Naucke, Strafrecht, 10. Auflage, Luchterhand 2002

Beim ersten Blick in das Inhaltsverzeichnis ist man mehr als erstaunt. Anstelle der sonst üblichen Einführung in die verschiedenen Deliktsarten, Begehungsarten und Probleme des StGB AT wird das Strafrecht unter verschiedenen Gesichtspunkten erläutert und der Sinn des Strafrechts dem Leser nahezubringen versucht. Man wird also an grundlegende Fragen herangeführt, die nur zum Teil etwas mit dem Studium des Rechts zu tun haben, sondern vielmehr als dessen Grundlage angesehen werden können. Dazu gehören etwa Kapitel zur Frage nach der Aufgabe des Strafjuristen in der Gesellschaft und der politischen Bedeutung der Strafgesetzgebung. Schließlich bleibt aber auch die Vermittlung von materiellem Wissen nicht außen vor. Vor allem zu loben sind die Ausführungen über die Internationalisierung des Strafrechts, sonst eher ein untergeordnetes Kapitel in AT-Lehrbüchern.
Sehr fragwürdig ist dagegen die Aufarbeitung des eigentlichen allgemeinen Teils des StGB. Hier werden die Normen von § 1 bis §§ 77 ff. aufgezählt (zum Glück nicht im Wortlaut) und eine kurze Inhaltsangabe und eventuell eine Zweckerläuterung gegeben. Hiernach folgen ausführliche, teilweise pseudo-philosophische Ausführungen über die Schuld und das Strafsystem, die in keiner Klausur verwertbar wären. Auch die späteren Ausführungen zum Prüfungsaufbau sind mit wissenschaftlichen Wiederholungsfragen versehen, deren Sinn sich dem Leser nicht wirklich erschließt.
Insgesamt ist dieses Lehrbuch für den praktischen Gebrauch im Studium nicht geeignet. Die Fragen, die im Werk behandelt werden, stellt man sich vielleicht zu Beginn der Ausbildung, kann jedoch zum genannten Zeitpunkt mit den Antworten in dieser Form nichts anfangen. Theoriebegeisterte Studenten mögen sich an der Lektüre jedoch durchaus delektieren können.


Claus Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band II, Beck 2003
Dieses Werk ist eine echte Herausforderung für jeden Leser und jeden Autor im Bereich des Strafrechts. Auf beinahe 900 Seiten werden gerade einmal 4 Themengebiete des Allgemeinen Teils des Strafrechts abgehandelt: Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassung und Konkurrenzen. Damit dürfte das Lehrbuch stellenweise wesentlich ausführlicher sein als so mancher Kommentar zum StGB. Besonders gelungen sind dabei die Kapitel zu den Sonderformen der Anstiftung sowie zur Akzessorietätsregelung der §§ 28, 29 StGB. Dank dieser Kapitel sollte Studenten diese Problematik nie mehr als abschreckend erscheinen. Ebenfalls hochwertig aufbereitet sind die Ausführungen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch des mittelbaren Täters und des Unterlassungstäters, wenn auch die Auseinandersetzung mit den aufgezählten Theorien nur den Fleißigsten zuzumuten sein dürfte.
Man muss sich beim Kauf aber darüber im Klaren sein, dass die Lektüre dieser Masse an Informationen vor allem denjenigen Juristen von Vorteil sein wird, die sich schon in Grundzügen mit den behandelten Problemen des AT befasst haben. Dann ist eine Vertiefung dieser Kenntnisse durch das Buch optimal gewährleistet. Für Anfänger ist die Lektüre jedoch schwierig wenn nicht unverständlich, da man als Laie den Zusammenhang der einzelnen Kapitel angesichts ihrer schieren Größe aus den Augen verlieren könnte. Trotz des dichten Textflusses ist die Lektüre aber denkbar angenehm, der gezielte Einsatz von Hervorhebungsmitteln sorgt für ein gutes Layout. Wer sich also schon mit dem AT des StGB befasst hat, wird dieses Werk mit Freude konsumieren.


Bernd-Dieter Meier, Strafrechtliche Sanktionen, Springer 2001
Abbildung des Buchtitels
Selten ist eine Warnung des Autors vor dem eigenen Buch im Vorwort zu finden, aber sie ist vollständig richtig: "Dieses Lehrbuch gehört nicht zur Reihe ‚Jura – leicht gemacht‘!" Man mag im Studium vielleicht den Grund für die Verurteilung von Delinquenten erlernt haben und diesen in einer Klausur auch sachgerecht prüfen können. Die nächste Frage wird allerdings in der Universitätslandschaft nicht abschließend und nicht einheitlich beantwortet: Wie sieht die Strafe denn nun aus? Mit diesem Problem müssen sich auch die Strafrichter quälen, wenn die ihnen zur Ausbildung zugewiesenen Referendare als erstes die Frage stellen "Wieviel Jahre Haft gebe ich dem Verurteilten denn im Allgemeinen?" An dieser Stelle sind die Ausführungen über Sinn und Zweck von Strafe sehr berechtigt, da man sich an der Schwelle zur Entscheidung darüber schon einmal darüber im Klaren sein sollte, was man mit einem Richterspruch oder einem Vorschlag hierzu anrichtet.
Die Kapitel über Arten der Strafe, alternativ dazu Maßregeln der Besserung und Sicherung und die Frage der Wiedergutmachung kann man sich eventuell auch anderweitig erschließen oder dies bereits getan haben. Von unabstreitbarer Relevanz und mangels vielfältiger anderer Literatur eine kleine "Pionierleistung" ist das mehr als 60 Seiten starke Kapitel der Strafzumessung, das jedem Referendar vor der Strafstation zur Lektüre nahe gelegt werden muss. Man kann zwar keine konkreten Vorgaben für bestimmte Delikte erwarten, denken muss man als Jurist schließlich selbst, aber die Behandlung der zur Verfügung stehenden Strafrahmen fällt nach der Lektüre des relevanten Kapitels wesentlich leichter. Dieses Lehrbuch ist für Forschende im Bereich der Strafvollzugswissenschaften wie für Referendare und angehende Strafrichter ein echter Gewinn!

Rolf Schmidt, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003
Rolf Schmidt / Klaus Priebe, Strafrecht Besonderer Teil 1 und 2, 2. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2003

Zur Zeit der Strafrechtsreform 1998 erschien Rolf Schmidt vielen Studenten als Retter in letzter Not. Außer seinem damals mit Stephanie Seidel veröffentlichten Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches gab es nur unter der Hand verteilte Repetitormaterialien zu den neuen Brandstiftungsdelikten und anderen Neuerungen im StGB. Schlecht gefahren ist man schon damals nicht mit dem guten Aufbau der Strafrechtslehrbücher von Rolf Schmidt und tut es auch heute nicht.
Bei allen Lehrbüchern ist das Layout zwar an der Grenze zur Unübersichtlichkeit, ist jedoch nach kurzer Lektüre erträglich, wird man doch durch grau unterlegte Definitionen, abgesetzte Aufzählungen, eingerahmte Hinweise und eingerückte Beispiele sicher durch den Text geführt. Besonders wichtig für Studenten, die sich ja typischerweise im Strafrecht die ersten Scheine verdienen, sind die übersichtlichen Prüfungsschemata. Dabei wird meistens noch in der Übersicht auf das Wesentliche hingewiesen und Besonderheiten im später folgenden Text erörtert. Vorteilhaft für die Lehrbücher wären jedoch in jedem Fall Randnummern, anhand derer man sich in ausführlichen Kapiteln mit kurzem Blättern einer Definition oder Ähnlichem rückversichern kann, damit man im Text weiter voranschreiten kann, ohne das Gefühl zu haben, man sei sich seiner Sache doch unsicher.
Mehr als lobenswert ist die Aktualität des Fußnoten und der dort enthaltenen Entscheidungen und Aufsätze dazu. Was bei einzelnen Punkten ein besonderer Service für die unterschiedliche Leserklientel hätte sein können, wäre die (durchgeführte) Unterscheidung zwischen der Lösung bestimmter Probleme im ersten und im zweiten Staatsexamen gewesen. Immerhin ist im Zweifel nur die Meinung des BGH im Assessorexamen relevant.

Der AT wird sinnvoll eingeleitet, nämlich mit den gängigsten und examensrelevanten Prinzipien, die man im Strafrecht anzuwenden hat. Auf fast 200 Seiten wird der Schwerpunkt auf das vorsätzlich begangene Erfolgsdelikt gelegt. Besonderes Lob verdient die Darstellung der Irrtümer im Rahmen des subjektiven Tatbestands sowie der nicht immer geläufigen Rechtfertigungsgründe aus BGB und StPO. Kompakt und verständlich sind daneben die Behandlung von § 28 StGB und der Aufbau der Konkurrenzen gestaltet worden, Gebiete, bei denen kaum ein Jurist mit Überzeugung sagen könnte, er beherrsche die Thematik.

Im BT1 wird lebensnotwendiges Handwerkszeug für die Examina vermittelt. Wer bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten im ersten Examen unsicher ist oder bei Verkehrs- und Urkundendelikten im zweiten Examen Schwächen zeigt, setzt sich automatisch dem Ruf aus, die dort grundlegenden Kenntnisse nicht zu beherrschen. Einige Details bei klausurtypischen Konstellationen werden leider etwas knapp abgehandelt, so etwa das Verhältnis zwischen § 113 und § 240 StGB, die Prüfung des Unmittelbarkeitszusammenhangs gerade bei § 227 StGB oder die Anwendung der actio libera in causa im Straßenverkehr. Mit der Lektüre aller drei Lehrbücher hat man sicher den Gesamtüberblick, aber man sollte als Autor damit rechnen, dass Leser bestimmte Probleme auch an Ort und Stelle im BT erklärt bekommen wollen und nicht auf den AT verwiesen werden wollen. Gelungen sind dagegen zahlreiche Problemfelder wie etwa die Darstellung des Gewaltbegriffs bei § 240 StGB, die Systematik der Brandstiftungsdelikte sowie der §§ 315b und c StGB.

Im BT2, der Behandlung der Vermögensdelikte, ist es dagegen für den Leser erleichternd, dass an den entscheidenden Stellen auch Rückbezüge zum AT geschaffen werden, so etwa zum Thema der Wahlfeststellung und vor allem zu Konkurrenzen. In einzelnen Tatbeständen und Deliktsgruppen ist die Übersichtlichkeit ein wenig verloren gegangen, wenn auch inhaltlich die wesentlichen Voraussetzungen zumindest für das erste Examen erfasst werden. Bei der Behandlung der §§ 249 ff. StGB etwa wird die für Referendare relevante Unterscheidung zwischen Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis zu §§ 253, 255 StGB zu knapp erläutert, leider auch nicht im späteren Verlauf in Falllösungen auf die Divergenz hingewiesen. Das Thema der Beteiligungsformen am Raub wird umfassend dargestellt, aber ebenfalls nur die unterschiedlichen Meinungen aufgezeigt, ohne diesbezüglich examenstaktische Hinweise zu geben (was in anderen Fällen geschieht). Ebenfalls anstrengend für Referendare ist das Lehrbuch, wenn Meinungen des BGH als "Mindermeinung", so etwa bei § 259 StGB, angegeben werden, dagegen die Meinung der OLG Köln als herrschende Meinung. Man muss also bei der Verwendung nach dem ersten Examen genau prüfen, welcher Meinung man im Zweifel zu folgen hat. Gelungen ist hingegen die ausführliche Behandlung des Betrugs, an welcher die meisten Lehrbücher aufzeigen, ob sie qualitativ tauglich sind oder nicht.

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