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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2004

August 2004: Handels- und Gesellschaftsrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)

Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht müssen stets den Spagat der Anforderungen unterschiedlicher Käuferklientel erfüllen: eine Gruppe will ein umfassendes Lehrbuch mit vollständigem Stoff zu Pflichtbereich und Wahlfachgruppe. Der andere Teil will gerade einmal die Grundzüge, also den Pflichtfachbereich näher erläutert haben, um sich nicht zuviel "unnötiges" Wissen anzeignen. Dabei sind gerade Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unabdingbar, wenn man sich im späteren Berufsleben nicht gerade im speziellsten öffentlichen Recht aufhalten möchte. Vor allem in Klausuren mit mehreren Beteiligten ist die Beherrschung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Muss und kann nicht nur oberflächlich angelesen werden. Das etablierte Werk von Eisenhardt schafft es, durch geschickte Themensetzung innerhalb der Kapitel beide Gruppen von Interessenten anzusprechen. Einen Großteil des Buches nimmt die Darstellung des Pflichtfachstoffes ein, der etwa die BGB-Gesellschaft, OHG und KG sowie den eingetragenen Verein umfasst. Innerhalb dieser Kapitel ist es zuweilen schade, dass sich anbietende Einfallstore für andere Rechtsgebiete nur knapp ausgenutzt werden, so etwa die prüfungsrelevante BGB-Innengesellschaft, unter anderem bei der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Auch das Problem der Anwendung der Rechtsprechung zur GbR durch die Verweisung des § 54 BGB auf den nicht rechtsfähigen Verein wird kaum behandelt. Dafür wird die Haftungsverfassung der GbR nach neür Rechtsprechung sehr schön dargestellt. Die Wahlfachinteressenten werden mit ausführlichen Abschnitten zur Aktiengesellschaft, zur GmbH, zur Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen und zu verbundenen Unternehmen beglückt. Auch die Neuregelungen des WpüG sind enthalten und systematisch erklärt. Die Gestaltung der Kapitel ist leider teilweise etwas langweilig. Das Gesellschaftsrecht eignet sich wie kein zweites Rechtsgebiet zur Visualisierung des behandelten Stoffes und zur Verdeutlichung der Beziehungen der handelnden Personen. Stattdessen sind neben dem reichlichen Fließtext, der reihentypisch auch die Literatur- und Rechtsprechungshinweise enthält, ab und zu eine Aufzählung und vereinzelte Tabellen zu finden. Die Kapitel sind zwar anschaulich und interessant geschrieben, aber man braucht auf diese Weise doch gewisse zusätzliche Energie, um das Buch konseqünt durchzuarbeiten. Auch die vorhandenen Beispiele hätten durch den ein oder anderen größeren Fall mit Lösung ersetzt werden können. Das Werk ist hervorragend geeignet, um den Einstieg ins Gesellschaftsrecht zu bewältigen oder vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Man muss sich jedoch mit den teilweise vorhandenen formalen Widrigkeiten abfinden.

Jung, Handelsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Selten kann man das Fazit einer Buchbesprechung vorwegnehmen aber: Dieses Buch ist brillant! Der Autor stellt das Thema Handelsrecht im Bereich des Pflichtfachstoffes umfassend, anschaulich und mit internationalen Bezügen dar, wobei auch Kapitel enthalten sind, die man bereits zum Wahlfachstoff zählen darf, so etwa das Speditionsgeschäft oder der Lagervertrag. Geradezu einzigartig ist der Variantenreichtum, mit welchem der Autor den behandelten Stoff dem Leser nahe bringt. Neben Standardelementen der Gestaltung von Lehrbüchern wie Beispielen und grau abgesetzten Merksätzen werden umfangreiche übungsfälle mit ausführlichen Lösungen in die Kapitel integriert. Am Ende jedes Abschnitts warten Kontrollfragen auf den Leser, die auch vollständig am Ende des Buches beantwortet werden und nicht etwa nur mit Verweisen auf entsprechende Randnummern. Anhand von übersichtlichen Tabellen schafft es der Autor, dogmatische Grundlagen leicht zu erklären und einen Bezug zu anderen Problemen herzustellen. Daneben bieten die Kapitel gut gestaltete graphische übersichten und Darstellungen, besonders der Auszug des Handelsregisters ist sehr gut mit eigenen Elementen des Autors versehen. Die Kapitel sind dem Inhalt nach klassisch gegliedert. Nach der Einführung zu Grundbegriffen des Handelsrechts wird die Person des Kaufmanns erörtert, danach folgen Ausführungen zum Handelsregister, zu Firma und Unternehmen. Gerade die Rechtsprobleme rund um den Inhaberwechsel gemäß §§ 25 ff. HGB sind kompakt und griffig erklärt und nach der Lektüre sofort in der Klausur unterzubringen. Ausführlich behandelt werden die Besonderheiten des Handelsverkehrs und dem Handelskauf ist ein eigenes Kapitel gewidmet, was seiner Bedeutung in zivilrechtlichen Klausuren auch vollauf gerecht wird. Die stets eingefügten knappen Prüfungsübersichten geben dem Leser die nötige Sicherheit bei der Bearbeitung der Materie. Besonderes Augenmerk sollte der Leser auf die Kapitel zum internationalen Handelsrecht legen, hier kann immer einmal ein Seitenproblem in einer Hausarbeit abgefragt werden. Dieses Lehrbuch ist für das Studium zeitlos: man kann es zum Einstieg ebenso empfehlen wie zur Examensvorbereitung oder zum Repetieren im Referendariat. Kein Leser wird den Kauf bereün.

Timm / Schöne, Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die zum bereits im Mai 2005 besprochenen Lehrbuch derselben Autoren zum Handels- und Wirtschaftsrecht passende Fallsammlung setzt den schon damals gewonnenen Eindruck kontinuierlich fort. Mit 28 Fällen zum Handels- und Gesellschaftsrecht wird der Stoff für den Pflichtfachbereich formidabel abgedeckt und auch Vorstöße in Bereiche des Wahlfaches werden unternommen. Die Gestaltung des Buches ist schon lesepsychologisch gut gelungen. Die Sachverhalte beginnen stets auf einer rechten Seite und nur in Ausnahmefällen reichen sie auf die nächste Seite, zum Beginn der Falllösung, hinein. So kann man von Beginn an nur aus Eigenantrieb den Fehler begehen, sich vor der eigenen gedanklichen Lösung einen Blick in den Lösungsvorschlag zu genehmigen. Die Lösungstexte sind stringent im Gutachtenstil verfasst und können dem Leser und Bearbeiter eine gute Anleitung für eigene Klausuren sein. Gelungen sind durchweg die Darstellungen von Meinungsstreitigkeiten und die Entscheidung für eine in der Klausur passende Lösung. Leider nicht hinzugefügt wurde eine Gliederung am Ende oder zu Beginn jeder Lösung. So hätte man nach eigener Lösung des Falles nur bei den Punkten genaür nachlesen können, die man selbst nicht übereinstimmend mit der Musterlösung herausgefunden hat. Sehr sinnvoll ist die Angabe der inhaltlichen Schwerpunkte des Falles sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch zu Beginn der Fälle vor dem Sachverhalt. So wird zwar die Problemaufmerksamkeit des Bearbeiters gleich auf wesentliche Punkte hingeleitet, aber bei einer Fallsammlung nur zum Handels- und Gesellschaftsrecht ist die so genutzte Weichenstellung nicht wirklich eine Vorwegnahme eigener Denkleistung des Lesers. Inhaltlich werden neben klassischen Problemen des Wirtschaftsrechts auch Ausflüge in "exotischere" Gefilde unternommen. Der Leser findet Aufgaben zur "Rosinentheorie" im Rahmen des § 15 HGB, zur Kommanditistenhaftung nach § 176 HGB, mehrere Fälle zum Kaufrecht mit handelsrechtlichem Bezug sowie zur Haftung der Gesellschafter der GbR. Ebenso finden sich aber Sachverhalte zur Insolvenzverschleppung, zum europäischen Gesellschaftsrecht, zum Kapitalmarktrecht und zur examensrelevanten Rechtsprechung des BGH zur GmbH. Durch diesen gelungenen Themenmix und durch die straffen und dennoch umfassenden Lösungstexte ist die Fallsammlung in jeder Lage der juristischen Ausbildung ein Gewinn für den Leser. Der Kauf eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Examenskandidaten und Referendare zur Versicherung der eigenen Kenntnisse. Empfehlenswert!

Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 7. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Der Titel verschleiert den wahren Umfang des Buches und ist beinahe ein Fall von Understatement. Der Autor bietet nicht nur wirtschaftliche Ausformungen des Privatrechts, etwa durch Darstellungen von Kaufrecht, Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht, sondern gibt einen Qürschnitt von zivilrechtlich relevantem Wissen auf gerade einmal 550 Seiten. Der Leser hat also, wenn er "nur" wirtschaftlich relevante Rechtsbezüge erwartet hat, ein deutliches Plus an potenziellem Wissen vor sich. Inhaltlich wird die Dogmatik der Rechtssubjekte, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen umfassend abgehandelt. Neben dem allgemeinen Teil des BGB mit handelnden Personen und Stellvertretung findet sich auch das allgemeine Leistungsstörungsrecht, etliche Vertragstypen des besonderen Schuldrechts, dazu das Abstraktionsprinzip samt Sachenrecht, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht. Außerhalb des BGB werden Kapitel zu Gefährdungshaftung, Gesellschaftsrecht oder etwa Wettbewerbsrecht angeboten und auch Prozessuales wird nicht vergessen. Sowohl zur Zivilprozessordnung wie zum Insolvenzrecht kann sich der Leser überblicksmäßig informieren. Auch wenn eine Normierung speziell im BGB so nicht existiert wird bei den besonderen Vertragstypen auch das Arbeitsrecht mit besprochen, ein weiterer Gewinn für den Leser und Käufer. Besonders lobenswert ist jedoch die Gestaltung des Buches. Der Autor veranschaulicht jedes Rechtsgebiet mit Prüfungsübersichten und Schemata, verwendet übersichtliche Randbemerkungen und zahlreiche Graphiken und Schaubilder. Auch existieren zahlreiche kurze Beispiele, es fehlen aber größere Fälle mit Lösungen. Das Buch ist im ganzen Studium eine echte Bereicherung. Zum einen erlaubt es einen kompakten und anschaulichen Einstieg in das Zivilrecht, zum anderen erläutert es umfassend die nötigen Anspruchsgrundlagen für die zivilrechtlichen Prüfungen in übungen und Examen. Es ist klar, dass man zur vertieften Bearbeitung weitere Medien konsultieren muss, aber als Ausgangspunkt ist dieses Werk bestens geeignet und eine zuverlässige Stütze.

Kilian, Europäisches Wirtschaftsrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003 Abbildung des Buchtitels
Das weithin verzweigte und unübersichtliche europäische Wirtschaftsrecht bedarf stets der verdeutlichenden Klarstellung und Erläuterung und so kann ein Lehrbuch zu diesem Thema gar nicht aktüll genug sein. Der Autor dieses Werkes befasst sich eingehend mit dem Rahmen und den Details wirtschaftlichen Handels in der Europäischen Gemeinschaft. Vor den speziellen Rechtsbereichen des Wirtschaftsrechts ermöglicht der Autor dem Leser einen Einblick ist die Grundzüge der europäischen Wirtschaftsverfassung mitsamt den dabei beteiligten Protagonisten. Besonders lesenswert ist dabei das Kapitel zur Rechtsetzung der EG, das durch hervorragende Schaubilder untermalt wird. Inhaltlich beschränken sich die danach folgenden Kapitel nicht auf die für das Wirtschaftsrecht typischen Themen wie die Grundfreiheiten, das Wettbewerbsrecht sowie das Arbeits- und Sozialrecht, sondern es werden auch neue und hochaktülle Themen behandelt, die mit dem Wirtschaftsrecht mittlerweile eng verzahnt sind. Dazu gehören das immer "europäischer" werdende Gesellschaftsrecht mit Europäischer AG und übernahmerichtlinien, Kapitalmarktrecht, Urheberrecht und IT-Recht. Die Fülle an Informationen, die Autor und Leser zu verarbeiten haben, ist an manchen Stellen offenbar so groß, dass nur eine zusätzliche tabellarische übersicht den nötigen Durchblick verschaffen kann und der Autor bietet dem Leser diesen Service mehrfach. Auch zahlreiche Graphiken, die das Zusammenspiel verschiedener Rechtsinstrumente veranschaulichen sollen, ermöglichen ein vertieftes Verständnis einzelner Probleme. Vorbildlich ist die Gegenüberstellung der europäischen und der deutschen Rechtslage, zum Beispiel im Kartellrecht. Durch diese Hilfestellungen wird dem deutschen Studenten und Referendar die übertragung bereits vorhandenen Wissens auf neue Sachverhalte wesentlich erleichtert. Unterstützend hinzu kommen zahlreiche Rechtsprechungsnachweise mit einer jeweils kurzen Darstellung der Entscheidung. Das Buch ist ausführlich und doch kompakt und somit genau auf Ausbildungsbedürfnisse zugeschnitten. Sowohl zum Einstieg in diese Spezialmaterie des Europarechts wie auch zur Vertiefung vorhandener Kenntnisse ist die Lektüre ein Gewinn.

Kropholler, Internationales Privatrecht, 5. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Internationale Privatrecht begegnet den Studenten innerhalb der Ausbildung eher selten, sofern sie nicht den Wahlfachbereich IPR anstreben. Die Beschäftigung im Rahmen von abzuleistenden Praktika ist da viel eher wahrscheinlich und auch Referendare dürften in den Stationen am Zivilgericht und bei der Anwaltschaft nicht zu selten mit dem EGBGB konfrontiert werden. Meist ist dann der erste Blick in den Kommentar schnell getan, aber die Lektüre der dort abgedruckten Erläuterungen führt selten zu dem gewünschten Wissenszuwachs, den jedoch das vorliegende Werk eindrucksvoll ermöglichen kann. Der Autor erleichtert dem Leser die Bewältigung des Stoffes schon dadurch, dass er eine Aufteilung in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil vornimmt, sowie das Verfahrensrecht an das Ende setzt. Inhaltlich besonders wichtig für die juristische Ausbildung auch unabhängig von einer Spezialisierung ist die Lektüre der Kapitel zu den allgemeinen Regeln bei der Kollision von Rechtsnormen verschiedener Staaten. Die Durcharbeitung der Thematik des nationalen ordre public dürfte ein gutes Training dafür sein, die eigenen Kenntnisse der Grundrechte des Grundgesetzes zu durchforsten und sie auf die Anwendung im Kollisionsfall durchzugehen. Zwar Sonderthemen aber rechtlich hoch interessant sind die Abschnitte zum intertemporalen und interlokalen Privatrecht. Diese Anknüpfungen dürften manchem noch gut in Erinnerung aus dem Staatsrecht sein, als die Auswirkungen des Beitritts der DDR und des Einigungsvertrages rechtlich verarbeitet werden mussten. Vorbildlich für die Leser eingebunden wurden zudem zahlreiche Rechtsqüllen des Völkerrechts und des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Auch die Darstellung des internationalen Verfahrensrechts ist gut gelungen. Für das Referendariat hervorzuheben ist das Kapitel zu den vertraglichen Schuldverhältnissen, wo auch kurz in das UN-Kaufrecht eingeführt wird. Die Klausurrelevanz von Vertragsklauseln zum Gerichtsstandort ist in Form von Nebenfragen im Assessorexamen durchaus gegeben. Deswegen sollte auch das sehr anschaulich erläuterte Unterkapitel zu Art. 27 EGBGB bisweilen einmal studiert werden. Die sieben Kapitel zu Familien- und Kindschaftsrecht zeigen eindrucksvoll, wo im IPR ein materieller Schwerpunkt zu finden sein wird. Das Layout des Buches ist hervorragend gelungen, der Text ist sinnvoll abgesetzt und mit Leerräumen versehen. Es fehlen jedoch deutliche Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen und der Autor verwendet keine Graphiken, übersichten oder Schemata. Dies wird aber dadurch ausgeglichen, dass der Fließtext eingängig geschrieben und somit einfach zu rezipieren ist. Studenten der einschlägigen Wahlfachgruppe werden die Investition in dieses Werk nicht bereün, weder zeitlich noch monetär. Für den Pflichtfachbereich und das Assessorexamen wird wohl die gelegentliche Lektüre in den juristischen Seminaren das Höchste der Gefühle bleiben, doch auch hierfür ist das Buch ein zuverlässiger Wissensbegleiter.

Hück / Windbichler, Gesellschaftsrecht, 20. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003 Abbildung des Buchtitels
Das Gesellschaftsrecht ist die Materie, an der sich die studentischen Geister scheiden. Die "praktisch" veranlagten Studenten spezialisieren sich auf dieses Fachgebiet, um später einen leichten Einstieg in große Kanzleien zu bewältigen, während eine andere Gruppe möglichst wenig mit diesem Gebiet zu tun haben möchte, sich aber im Gegensatz zu der anderen Gruppe als "klassische" Juristen ansehen. Ungeachtet dessen ist die Beschäftigung mit dem Gesellschaftsrecht für jeden Juristen ein Muss, da gerade in den Berufen der Jurisprudenz die Anwendung des Rechts auf organisierte Rechtssubjekte oftmals eine gewaltige Herausforderung darstellt, sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Behandelt werden in den einzelnen Kapiteln nicht nur die standardisierten Gesellschaftstypen, sondern auch Mischformen und das Recht der Umwandlung. Bedeutende Positionen nehmen zwangsläufig die Kapitel zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zur OHG und zur GmbH ein. Doch auch die Aktiengesellschaft wird ausführlich behandelt. In den genannten Kapiteln zu den Personen(handels)gesellschaften sind die Kapitel zur Haftung und zum Gesellschafterwechsel sehr lesenswert. Auch neüste Rechtsprechung des BGH zur Haftung der GbR und ihrer Gesellschafter ist eingefügt. Innerhalb der Grundlagen des Gesellschaftsrechts wird auch die Bezugnahme auf das europäische Recht nicht übersehen. Die Gestaltung des Textes setzt eindrucksvoll Schwerpunkte, ist jedoch zuweilen überfrachtet. So werden als Hervorhebungen im Text Fettdruck und Kursivdruck verwendet, was beim Zusammentreffen mit vielen Paragraphennennungen für Konfusion sorgen kann. Vorteilhaft für die Lektüre ist die Unterscheidung in Schriftgröße zwischen normalem Fließtext und kleineren Beispielen und weiterführenden Erläuterungen. Selten verwenden die Autoren graphische Elemente, immerhin finden sich einige Tabellen. Es fehlen aber Prüfungsübersichten, Schaubilder oder andere gerade im Gesellschaftsrecht gut einsetzbare Modelle. Das Buch wird zu Recht als "Klassiker" im Gesellschaftsrecht bezeichnet. Der Einstieg in die Materie ist ebenso möglich wie die Vertiefung eigener Kenntnisse. Die genannten Defizite des Werkes müssen mit Fallsammlungen und Klausuren ausgeglichen werden, um die Anwendung eigenen Wissens in der Prüfung zu perfektionieren.

Kling / Thomas, GK Wettbewerbs- und Kartellrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003 Abbildung des Buchtitels
Eine Zwitterstellung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht nehmen das Wettbewerbs- und Kartellrecht ein. Einerseits ist ein erheblicher Teil des Wirtschaftsrecht maßgebend für die Regulierung dieser Materien, andererseits ist der Einfluss staatlicher und europäischer Behörden unübersehbar, deren Verortung jedoch üblicherweise im öffentlichen Recht angelegt ist. Behandelt werden neben den Anspruchsgrundlagen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auch prozessrechtliche Fragen. Besonders für Referendare wurden Hinweise zum Aktenvortrag eingefügt. Das Kartellrecht (GWB) wird in seinen Grundbegriffen erläutert und die Konzeption und Systematik dargestellt. Stets Wert gelegt wird auf internationale Einflüsse auf die beiden Rechtsgebiete und besonders auf das Gemeinschaftsrecht, dem ein eigener Bereich gewidmet ist. Darin wird neben der Fusionskontrolle vor allem das Kartellrecht nach Art. 81 und 82 EG behandelt. Empfehlenswert ist besonders die Lektüre des Kapitels zum Kartellverbot und zur marktbeherrschenden Stellung in Art. 82 EG. Vorbildlich ist die Gestaltung des Textes und die Verwendung zahlreicher Elemente zur Intensivierung der Aufnahme des behandelten Stoffes. Die Autoren verwenden neben dem Fließtext und zahlreichen Aufzählungen auch übersichten, Schemata, Definitionen und allerlei graphische Schaubilder. So werden die besprochenen Rechtsprobleme auf eine Vielzahl von Möglichkeiten dargestellt und der Leser kann sich ein optimales Bild machen. Ebenfalls angeboten werden zahlreiche Entscheidungen zum Wettbewerbs- und Kartellrecht mit Nennung der jeweiligen Leitsätze. Teilweise werden Entscheidungen aber auch über eine oder mehrere Seiten ausgebreitet. Zur Zeit der Neuauflage im Raum stehende Gesetzesänderungen wurden bereits hinsichtlich der Entwürfe in das Buch zu integrieren versucht. Das Buch ist anspruchsvoll aber eine gute Unterstützung für die juristische Ausbildung. Die Verschränkung von Theorie und Praxis gelingt zum Glück für die Leser gut und sorgt für einen idealen Einstieg in eine Materie, deren Beherrschung zu einem Start in großen Kanzleien und Ministerien geradezu prädestiniert. Die Lektüre ist vor allem für den Wahlfachbereich sehr zu empfehlen.

Eickmann et al., Insolvenzordnung, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003 Abbildung des Buchtitels
Studenten und Referendare werden künftig nicht mehr darum herumkommen, sich mit Grundzügen des Insolvenzrechts zu befassen, zu sehr ist die Realität und auch die Rechtslage vor den Gerichten damit befasst, dass Unternehmen in Deutschland den Weg in die Zahlungsunfähigkeit gegangen sind. Neben einem Lehrbuch zum Insolvenzrecht eignet sich dieser Kommentare aus dem C.F.Müller-Verlag zum Einstieg in diese Rechtsmaterie, da er wie auch andere Kommentare dieses Verlages ausführlich und in ganzen Sätzen den Stoff aufbereitet und zum Teil lehrbuchartige Passagen zu finden sind. So wird die Bearbeitung nicht von Missverständnissen überschattet, die bei der ersten Bearbeitung der Thematik aufkommen könnten. Besonderes Augenmerk sollte der Leser auf die Kommentierung von §§ 103 und 107 InsO legen, da der Bearbeiter hier sehr anschaulich den übergang zum neün Schuldrecht beschreibt. Auch der Wechsel der Verfügungsmacht vom insolventen Unternehmer auf den Insolvenzverwalter mit den daran geknüpften zivilrechtlichen und zivilprozessualen Konseqünzen wird eingängig und übersichtlich dargestellt. Des Weiteren ist ein Blick in das komplizierte aber hier kompakt und klar behandelte Verbraucherinsolvenzverfahren zu empfehlen. Den einzelnen Kommentierungen stehen in der Regel ausführliche übersichten voran. Der Fließtext ist effektiv und stringent zu lesen, einzig die in den Text geschriebenen Fundstellen in Rechtsprechung und Literatur stören den Lesefluss und heben sich durch den Kursivdruck nicht wirklich prägend vom Resttext ab. Die wichtigen Begriffe der einzelnen Absätze werden fett hervorgehoben, so dass man eine Passage auch nach Schlagworten mit den Augen scannen kann. Inhaltlich vorbildlich sind die vielen Verweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung vor und in der Kommentierung. Sowohl die Summe der Nennungen wie die Aktualität überzeugen von der genaün Bearbeitung durch die Kommentatoren. Eine Karriere als Einstiegswerk für die Ausbildung wird wohl der Preis von knapp über 100 Euro verhindern, jedoch wird der Wissensgewinn durch die bloße Lektüre in den juristischen Seminaren schon vielfach erreicht. Für Berufsanfänger dürfte sich dagegen aufgrund der klaren Sprache und übersichtlichen Darstellung auch der Kauf lohnen.

Hübner, Handelsrecht, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Kenntnisse im Handelsrecht sind im Examen unverzichtbar, wenngleich die Häufigkeit nicht größer zu sein scheint als die einer Klausur im Familien- oder Arbeitsrecht. Jedoch lassen sich hier durch Kleinigkeiten große Probleme konstruieren, weswegen eine gute Einführung in die Materie Not tut. Die Gestaltung des Buches ist (noch) typisch für die Schwerpunkte-Reihe: es finden sich keine Graphiken oder Schaubilder, Prüfungsschemata oder tabellarische übersichten. Den Leitfaden durch die Kapitel bilden aber stets die Fälle und durch den Text verteilten Lösungshinweise. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind leider in den Fließtext eingearbeitet, die Gestaltung der Texte durch Fettdruck führt den Leser aber zielsicher zu den wesentlichen Punkten der jeweiligen Abschnitte. Sehr positiv für den Bearbeiter ist das kurze aber effektive Kapitel zur kaufmännischen Buchführung, in dem man seine Fähigkeit zur Bildung und Auflösung von Bilanzen und T-Konten verbessern oder wieder beleben kann. Behandelt werden an materiellem Recht die Standardthemen für den zivilrechtlichen Pflichtbereich, so das Handelsgeschäft und die Kaufmannseigenschaft, das Handelsregister, die Firma und das Unternehmen. Hinzu kommen die kaufmännischen Vollmachten und Hilfspersonen und der Handelskauf. Dazu kommen Sonderbereiche des Handelsrechts wie etwa der Speditionsvertrag, das genannte Kapitel zur Bilanzierung, die Ausführungen zu den Handelsvertretern oder zur Versicherung im kaufmännischen Rechtsverkehr. Nicht vorhanden sind Kapitel zu den Handelsgesellschaften. Insgesamt findet der Autor aber eine ausgewogene Mischung zwischen allgemeinen und besonderen Themen, um auch handelsrechtlich belesene Studenten für eine Lektüre zu gewinnen. Besonders erwähnenswert sind handelsrechtlich motivierte Inkurse in das allgemeine Zivilrecht, etwa, wenn Leasing und Factoring als typische Konstellationen des Handelsverkehrs repetierend dargestellt werden. Etwas schwierig erscheint es für Examenskandidaten und Referendare, wenn der Autor die Rechtsprechung zulasten von Literaturmeinungen als unpraktikabel zurückweist. Insofern sollte man genau darauf achten, worauf der Autor seine Ausführungen jeweils stützt. Das Buch bietet einen effektiven und einfachen Einstieg in das Handelsrecht. Auch für die Sonderthemen findet man hier einen kompakten überblick. Ergänzt werden muss die Materie durch Werke zu den Handelsgesellschaften und mit Fallsammlungen, etwa von Fezer aus derselben Reihe.

Waltermann, Sozialrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Sozialrecht ist als Teil des Zivilrechts und dort vor allem als Komponente der Wahlfachgruppe Arbeitsrecht ein sehr praktisches Thema, das aber in der Ausbildung Ð zu Unrecht Ð wenig Beachtung findet. Das kann zum einen daran liegen, dass die Materie in zu vielen Gesetzen verstreut ist aber auch daran, dass man selbst von Praktikern selten hört, dass es sich beim Sozialrecht um eines der einfacheren Rechtsgebiete handelt. Das vorliegende Lehrbuch will Klarheit im Sozialrecht schaffen und jedem Studenten oder anderen Interessierten die Grundlagen des Sozialrechts näherbringen. Der Autor verlässt sich dabei nicht auf den reinen Fließtext mit zahlreichen fett hervorgehobenen Schlüsselbegriffen, sondern er überträgt die in den Kapiteln behandelten Strukturen in Schaubilder und Graphiken, um die übersichtlichkeit weiter zu festigen. Daneben werden auch etliche Beispielsfälle und Lösungsvorschläge eingefügt, um die praktische Anwendung des Stoffes zu gewährleisten. Leider werden gerade bei darstellungsbedürftigen Themen wie etwa der klausurrelevanten Haftungsfreistellung im SGB VII oder beim Rechtsschutz im Sozialrecht keine übersichten für die Prüfung gegeben, sondern man muss sich diese aus dem Text selbst erstellen. Der Autor bietet dem Leser durch zwei Komponenten aber einen (noch) nicht alltäglichen Service, nämlich eine ausführliche Darstellung vorhandener Qüllen zum Sozialrecht, also auch im Internet, sowie eine übersicht über wichtige sozialrechtliche Daten und Ansprüche. Der Aufbau des Lehrbuches umfasst sowohl eine historische Komponente als auch die materiell-rechtlichen allgemeinen und besonderen Grundlagen des Sozialrechts. Die historischen Kapitel beinhalten etwa die Geschichte der sozialen Sicherung in Deutschland ebenso wie die Rechtsentwicklung der sozialrechtlichen Normen in Deutschland und in Europa bzw. im internationalen Bereich. Einen Großteil des Buches nimmt die Behandlung der gängigen Sozialversicherungen ein, also Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Ein sich im Moment stets erneürndes Thema wird ebenfalls ausführlich behandelt, nämlich die Förderung von Arbeit. Prüfungsrelevant sind auch die Kapitel zur Sozialhilfe und die soziale Förderung für Familien. Dazu gesellen sich am Ende des Buches verfahrensrechtliche Kapitel sowie Kapitel zum allgemeinen Teil der Sozialgesetzbücher. Der Zweck der "Schwerpunkte"-Reihe wird durch dieses Buch voll erfüllt. Man erhält eine stringente aber anspruchsvolle Einführung in das Sozialrecht und kann nach der Lektüre dieses Buches mit einiger Sicherheit sagen, ob man sich später mit der Materie vertieft befassen will, oder nicht. Die Bearbeitung ist zu empfehlen.

Mayer / Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Mayer, Gebührenkalkulator, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004

So manchem Referendar wird in einer der zahlreichen Anwaltsstationen ein ähnliches Schicksal blühen wie einst bei der Schuldrechtsreform: der ausbildende Anwalt weiß im Zweifel von der erfolgten Gebührenumstellung und ihrer Systematik genau so wenig wie der ihm zur Ausbildung zugewiesene Jurist. Jedoch ist dieser aufgrund seiner erfrischenden Jugend und des ohnehin bevorstehenden Examens viel besser geeignet, sich rasch in die Materie einzuarbeiten, um sie dann kanzleiintern zu präsentieren. Noch ist ein solches Szenario nicht bekannt, aber in etlichen Einführungslehrgängen an den Landgerichten zu den Anwaltsstationen beklagten so manche Anwälte, die sich als Ausbilder zur Verfügung gestellt hatten, dass ein Großteil der Anwaltschaft nicht einmal vom alten Gebührenrecht genug Kenntnisse hatte und so eine beträchtliche Summe an Einnahmen schlicht verschenkte. Die Kommentatoren haben wie bei jeder Rechtsrenovation damit zu kämpfen, dass es schlicht nicht viel Literatur und Rechtsprechung gibt, auf die man eine Kommentierung fundiert aufbaün kann. Dennoch lösen sie die Aufgabe der ausführlichen Nachweise hervorragend und man hat gerade nicht das Gefühl, nur eine ausführlichere Gesetzesbegründung zu lesen zu bekommen. Es finden sich in den Fußnoten eine Vielzahl von (natürlich) alten gerichtlichen Entscheidungen neben neün Monographien, Lehrbüchern und Aufsätzen, so dass man beinahe schon ein synoptisches Bild innerhalb der teilweise lehrbuchreifen Kommentierungen erhält. Gelungen sind in der Textgestaltung vor allem das übersichtliche Layout, die Vielzahl von Aufzählungen und die gelegentlichen wiederholenden Einschübe der Gesetzesformulierungen, um ein behandeltes Problem auch wirklich ins Gedächtnis des Lesers zu rufen. Optisch zumindest fragwürdig platziert sind die Seitenzahlen. Diese befinden sich auf den Innenseiten und erschweren das rasche Auffinden bestimmter Stellen. Das Sachverzeichnis am Ende des Kommentars ist allerdings auf die am Seitenaußenrand stehenden Paragraphen und Randziffern zugeschnitten, so dass hierfür eine rasche Orientierung gewährleistet ist. Vor allem für Referendare und somit potenziell angehende Anwälte sind Neürungen wie die Anforderungen an die Rechnungsstellung überlebenswichtiger Stoff, wenn auch nicht unbedingt für das Examen. Hier hätte eventüll auch die für einen Kommentar allerdings ungewöhnliche Hereinnahme einer Musterrechung zum Verständnis beitragen können. Ebenfalls lesenswert ist die gleich hierauf folgende Kommentierung zur Festsetzung der Vergütung, die vor allem auch vor- und außergerichtliche Situationen einschließt. Gerade Letzteres kann ganz simpler Stoff einer Verkehrsunfallklausur sein. Für Wahlfachfragen nicht uninteressant war bisher die Judikatur zu Gebühren in europäischen Verfahren. Auch diese ist kompakt aber anschaulich dargestellt worden. Ebenfalls sehr lernfreundlich aufbereitet ist die Regelung der Rechtsbehelfe gegen die Kostenfestsetzung. In der täglichen Arbeit in den ausbildenden Kanzleien wird neben der grundlegenden Kommentierung vor allem die Darstellung der einzelnen Gebührentatbestände sein. In diesen Abschnitten werden oft nicht nur materielle Probleme kurz wiederholt und angerissen, sondern auch prozessuale Zusammenhänge erschließen sich auf einmal oder wieder. Von Vorteil für die Zivilrechtsklausuren sind zudem die oftmals eingefügten Berechnungsbeispiele. Man wird sich als Referendar diesen Kommentar nur schwerlich selbst zulegen, aber die Lektüre und die Anschaffungsempfehlung an den Ausbilder dürften die eigene Anwaltsstation erheblich erleichtern. Man muss sich spätestens mit dem Blick auf das zukünftige Auskommen so früh wie möglich darüber im Klaren sein, was und wie viel man von wem woraus verlangen kann, vor allem aber von den fremden und eigenen Mandanten. Eine fast schon gimmick-hafte Beigabe stellt passend zum Kommentar der Gebührenkalkulator dar. Hier findet man keine materiellen Erläuterungen, aber man spart enorm viel Zeit. Man kann durch einfache Drehmechanismen für diverse Streitwerte die Gerichts- und Anwaltskosten mit und ohne Umsatzsteür aufgelistet bekommen, ohne überhaupt Streitwerttabellen oder Taschenrechner in die Hand nehmen zu müssen. Diese sind selbstverständlich im Innenteil mit abgedruckt, aber nutzen dürfte man hauptsächlich die vorgegebenen Werte auf dem Gebührenrad. Interessant für die rechtliche Gestaltung dürfte für Referendare vor allem das Prozessrisiko sein, anhand dessen sie einen Mandanten auch zu beraten haben. Dieses kleine Gebührenrädchen mit übersicht ist kein Muss, aber wer einmal am Ende eines langen Arbeitstages versucht hat, Kosten und Gebühren zu berechnen und sich dabei in den Tabellenspalten leicht verirrt, wird diese kleine Hilfeleistung mit Freude in das eigene Literaturreservoir einsortieren.

Schlömer / Dittrich, eBay & Recht, 1. Auflage, Verlag Springer 2004 Abbildung des Buchtitels
Regelmäßige Ebay-Nutzer können, sollten Sie juristisch vor- oder ausgebildet sein, von zahlreichen Merkwürdigkeiten berichten, wenn es um die Angebote des Internetauktionshauses oder gar die Abwicklung abgeschlossener Geschäfte geht. Nicht nur, dass vielen Nutzern nicht klar ist, was sie mit einem Angebot oder einem Gebot auslösen, auch die kruden Vorstellungen mancher Anbieter von Ausschlussmöglichkeiten jeglicher Haftung "nach EU-Recht" treiben dem Juristen Schreckensfalten ins Gesicht. Schlimmstenfalls trifft man dann auf einen Händler, der nicht liefert, oder einen Käufer der nicht zahlt, oder gar auf eine betrügerische Dreieckskonstellation. Die Schädigungs- aber vor allem die Selbstschädigungsmöglichkeiten beim Onlinehandel sind enorm. Umso besser also, wenn man sich ein wenig mit dem Handwerkszeug des Juristen auskennt und dies auch auf die Auktionsumstände anzuwenden weiß. Die Autoren sind erfahrene Zivilrechtler und zumindest teilweise darin geschult, Studenten und Referendaren juristische Sachverhalte und Prüfungsmethoden beizubringen. Bei potenziellen Laien als Lesern muss die Darstellung natürlich noch simpler strukturiert werden, damit nicht durch Verwendung von Fachchinesisch der Nutzen des Buches gegen Null tendiert. Ob es allerdings nötig ist, einen Autor auf dem Klappentext als "besonders herausragenden" Spezialisten zu deklarieren, bleibt dem Käufer zu entscheiden. Inhaltlich werden typische Problemkonstellationen abgehandelt, die bei Ebay täglich auftreten können. Dies betrifft etwa den Fernabsatzhandel, das Zustandekommen von Verträgen, Gewährleistungsrechte, grenzüberschreitende Transaktionen, Rückabwicklung von Verträgen, Einfordern von Rückständen etc. Für Studenten und Referendare hat dieses Buch neben der generellen Verbesserung des eigenen Internetauftretens in Zukunft auch einen erheblichen Ausbildungsnutzen. Zunächst einmal können sie ein Beispiel dafür in Augenschein nehmen, wie sie im Zweifel im späteren Beruf einem Mandanten einen einfachen juristischen Sachverhalt auseinandersetzen müssen, ohne dass dieser geistig abschaltet. Durch einfache aber klare Sprache müssen alltägliche Abläufe mit juristischer Relevanz dem Laien nahegebracht werden können. Daneben ist das Buch auch geeignet, gerade diese genannte Relevanz aufzudecken. Man ahnt als Jurist in Ausbildung oft nicht einmal, welche Schwierigkeiten sich in einer alltäglichen Materie verbergen. Des Weiteren bietet das Buch einen Einblick in die Kautelarjuristerei, nämlich bei der korrekten Formulierung von Widerrufsrechten oder den AGB, nach denen angeblich die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sein sollen. Schließlich wird eine kleine Einführung in die zwangsvollstreckungsrechtlichen Möglichkeiten für Verkäufer und Käufer gegeben, die nicht selten in Klausuren abgefragt werden, etwa das Mahnverfahren. Für die Examensvorbereitung ist das Buch weder gedacht, noch speziell geeignet. Die praktische Herangehensweise an einen Sachverhalt jedoch, das also, was die Universität in verstärktem Maße durch Bezug zur "Anwaltstätigkeit" erreichen will und soll, wird durch die Lektüre dieses Werks vorzüglich geschult. Auch die Verständigung mit juristischen Laien kann mit diesem Buch trainiert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Ratgebern ist dieser Ebay-Leitfaden schon ab dem Studium eine schöne Ergänzung zur Ausbildungsliteratur.

Rehbinder, Urheberrecht, 13. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Urheberrecht auf dem neüsten Stand bietet das Lehrbuch von Rehbinder, das in der mittlerweile 13. Auflage zu den Klassikern der Materie gehört. Besonders hervorzuheben ist das Ansinnen des Autors, die komplizierte und in allen Rechtsbereichen weit verzweigte Materie unter so vielen Aspekten wie möglich und dazu examensgeeignet darzustellen. Dieses Ziel wird von Anfang an akribisch verfolgt und so erwartet den Leser eine Einführung in die Grundlagen des Urheberrechts, die beinahe 20% des Buchumfangs einnimmt. Dieses Volumen muss von Studenten, die immer mehr an die fallspezifische Erlernung von Recht gewöhnt werden, erst einmal physisch wie psychisch bewältigt werden. Die danach folgenden Kapitel zu speziellen Themen erlauben dem Leser einen systematischen Einstieg in die Behandlung der vom Urheberrecht geschützten Positionen. Geklärt werden zunächst der Gegenstand, die Inhaberschaft und der Inhalt von Urheberrechten und erst hiernach erfolgt die Konfrontation mit dem Rechtsverkehr. Dazu gehören die Schranken urheberrechtlicher Positionen, die Schutzmöglichkeiten und selbstverständlich die Verwertung. Hoch aktüll sind die Darstellungen zu Rechten, deren Schutz in der Informationsgesellschaft unter die Räder zu kommen scheint, insbesondere Tonaufnahmen und Datenbanken. Besonders klausurrelevant sind diesbezüglich die Kapitel zum Rechtsschutz in Zivilrecht und Strafrecht sowie zur Zwangsvollstreckung, da gerade hier späterer anwaltlicher Handlungsbedarf gegeben sein wird. Sehr lesenswert ist das kurze Schlusskapitel zum internationalen Urheberrecht, das Anreize zur vertieften Bearbeitung bietet. Die einzelnen Abschnitte sind durchweg mit neüster Rechtsprechung untermaürt und der Fließtext lässt sich inhaltlich zügig und effizient bearbeiten, was auch auf der Erfahrung des Autors beruhen dürfte. Kein Glanzstück ist dagegen das Layout des Buches, das das Lesevergnügen und die konzentrierte Durcharbeitung des Werkes erheblich beeinträchtigt. Die Absätze sind dicht aneinander gereiht, keine übersicht, Graphik oder Skizze lässt einmal Platz zum Ausruhen oder Abstrahieren, die Verwendung der Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur im Text selbst ist ebenfalls ein gestalterisches Unding. Das Fazit bleibt deswegen gemischt. Die inhaltliche Erschließung des Urheberrechts wird vor allem im Studium mit diesem Lehrbuch ausgezeichnet gelingen. Das kann aber nur dann geschehen, wenn man sich zur lediglich äußerlich anstrengenden Lektüre entschließen kann. der Schwerpunkt nicht auf den Bezügen zum deutschen Recht liegt, so sind doch einzelne Kapitel für deutsche Studenten sehr lesenswert, vor allem über das Verhältnis von Völkerrecht zum Staatsrecht und zu den völkerrechtlichen Immunitäten. Gerade diese Bereiche können auch einmal am Rande einer Examensklausur, so etwa über Art. 25 GG oder §§ 18 ff. GVG relevant werden, so dass man sich hier das nötige Grundverständnis aneignen kann. Auch die zahlreichen Literaturhinweise ermöglichen dem weiterhin Interessierten die vertiefende Lektüre ausführlicherer Werke. Letztendlich zweifelhaft bleibt der relativ hohe Preis für ein Werk, das für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Völkerrecht nicht ausreichen kann.