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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2005

Rezensionen August 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Kropholler, Studienkommentar BGB, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Kommentare in vielen Rechtsbereichen sind immer öfter auch für untere Studiensemester erschwinglich und benutzbar formuliert worden, so dass der Zugriff auf diese Form der Wissensansammlung bereits ab dem ersten Semester beginnt. Mancher sieht darin ein Problem, als der Rückgriff auf Sekundärwissen die eigene Arbeit am Gesetz zu verdrängen droht und das Systemverständnis zugunsten des Faktenwissens vernachlässigt wird. Dieses Problem darf aber nicht den Anbietern von günstigen Einsteigerkommentaren angelastet werden, da diese nur ein Marktbedürfnis befriedigen. Die Arbeit am Gesetz vermittelt (immer noch) die Universität.

Das vorliegende Werk bietet auf knapp über 1100 Seiten eine Basiskommentierung zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Prägend sind zum einen die selektive Kommentierung, also die Auslassung bestimmter Paragraphen und Rechtsgebiete, etwa der Hemmung und Unterbrechung der Verjährung, sogar des zivilrechtlichen Notstands- und Selbsthilferechts oder der genehmigungspflichtigen Geschäfte bei Vormundschaft. Zum anderen erfolgt die Kommentierung im Fließtext. Das heißt für den Leser, dass er trotz des beschränkten Platzes nicht damit rechnen muss, dass der Autor ihn mit einer Abkürzungsflut überrollt, sondern er sich anhand verständlicher Sätze an die beschriebenen Probleme heranarbeiten kann. Gängiges Gestaltungsmittel sind auch die einleitenden Bemerkungen vor größeren Abschnitten, in denen der Leser auf bestimmte Zusammenhänge aufmerksam gemacht wird. Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben, die sparsam verwendeten Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur sind in den Text integriert. Naturgemäß nicht vorhanden sind abstrahierende Darstellungen.

Die schon genannten Aussparungen bei einigen Themengebieten machen das Werk definitiv nur für einen begrenzten Teil der Ausbildung nutzbar, nämlich für die abzuleistenden Übungen und in Maßen für die Examensvorbereitung. Doch auch gerade Rechtsgebiete, die in diesen Jahren durchaus prüfungsrelevant sind, finden nicht die nötige Ausarbeitung durch den Autor. Dazu gehören zahlreiche Vorschriften des Deliktsrechts, Vorschriften des Scheidungsrechts und vor allem die Sparkommentierung im Erbrecht. Hier fragt man sich bisweilen ernsthaft nach der Gewichtung der Ausführungen, wenn wichtige Normen nur abgedruckt sind, dagegen korrelierende Normen im Sachen- und Familienrecht eine ausführliche Bearbeitung erfahren.

Ganz vorbildlich hingegen zeichnen sich einige Kommentierungen aus, die ob ihrer Prägnanz beinahe ein eigenes Lehrbuch zum Thema ersetzen könnten. Dazu gehören etwa das im Rahmen der Verhältnisse umfassend vorgestellte Bereicherungsrecht, erstaunlicherweise die Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft mitsamt der Zugewinngemeinschaft sowie weite Teile des Schuldrechts. Hier setzt der Autor deutliche Schwerpunkte im allgemeinen Leistungsstörungsrecht und im Kauf- sowie im Mietrecht. Auch in Bereichen des Allgemeinen Teils, zum Beispiel bei Anfechtung oder Auslegung und beim Schadensrecht im allgemeinen Schuldrecht setzt der Autor Akzente.

Dieser Kommentar erleichtert das Verständnis für zivilrechtliche Zusammenhänge bereits in frühen Semestern und dürfte für die Anfängerübung und die Zwischenprüfung gute Dienste leisten. Im Laufe des Studiums aber wird die Arbeit mit diesem Werk zunehmend schwierig. Man erhält manchmal leider nicht mehr Wissen als nach der Lektüre eines guten Lehrbuchs.

Diercks-Harms / Lemke-Küch, Das Assessorexamen — Rechtsanwaltsstation, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Die Fokussierung auf den Referendar als Rechtsanwaltsmitarbeiter ist nicht nur beim Deutschen Anwaltverein in vollem Gange, wird doch dort seit einiger Zeit eine spezielle DAV-Anwaltausbildung bei ausgewählten Anwälten angeboten. Auch in zahlreichen Ausbildungswerken werden anwaltliche Aspekte stark in den Vordergrund gerückt, etwa bei Klausursammlungen, bei Aktenvorträgen und bei klassischen Prozessrechtslehrbüchern. Oft bleibt aber ein kleiner Beigeschmack: die Autoren sind keine Rechtsanwälte. Das vorliegende Werk dagegen befasst sich speziell mit der Rechtsanwaltsstation und wurde von zwei prüfungserfahrenen Anwälten verfasst.

Besonders vorbildlich ist die gute Gestaltung des Buches. Die praktische Umsetzung des zu vermittelnden Stoffes wird über den gewöhnlichen Fließtext hinaus durch eine Vielzahl von Schaubildern, Musterschriftstücken, Berechnungsbeispielen, Taktik-Tipps und Praxisbeispielen illustriert. Aufzählungen im Text selbst werden oft eingesetzt, um ein Thema schnell umfassend vorzustellen. Für die praktische Behandlung von Mandanten werden Fragebögen vorgeschlagen, um alle rechtlich relevanten Punkte des Sachverhalts zu erfassen.

Der Leser muss sich zu Beginn des Lehrbuches zunächst mit einer Einführung in das Berufsrecht befassen. Das mag bei der ersten Lektüre übergangen werden, muss aber im Laufe der Stationen und Examensvorbereitung verinnerlicht werden, um nicht mit falschen Motiven an die Mandantenberatung heranzugehen oder sich Kollegen gegenüber falsch zu verhalten. Die dabei aktuell gültigen Rechtsnormen werden beachtet, etwa im Gebührenrecht. Hierauf folgen Kapitel zur allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit. Dies umfasst die Annahme und Betreuung von Mandanten ebenso wie die Verwaltung und Pflege von Mandaten. Die außergerichtliche Tätigkeit wird denklogisch vor das umfangreich abgehandelte gerichtliche Auftreten in Wort, Schrift und Tat gestellt. Umrahmend erläutern die Autoren auch die vor- und nachgerichtlichen Handlungen des Anwalts, vor allem die Abrechnung. Als wichtige Alternative zur forensischen Auseinandersetzung wird der Vergleich vorgestellt.

Als spezifisch rechtliche Kapitel findet der Leser solche zu prozessualen Besonderheiten bei der Vertretung in besonderen Verfahren sowie nach Beratungsgegenständen aufgeschlüsselte Kapitel. Dort gehen die Autoren auf die klassischen Einstiegsfelder Verkehrsunfallrecht und Arbeitsrecht ein, hinzu kommen Familienrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Immer beachtet werden etwaige Probleme bei Rechtsmitteln, Kosten oder Mandatsaufnahme.

Man muss sich vor allem bei den rechtlichen Ausführungen darüber im Klaren sein, dass hier auf nicht einmal 400 Seiten kein Lehrbuch zum entsprechenden Thema ersetzt werden soll, sondern Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, anhand derer man sich in die Denkweise eines Anwalts hineinversetzen kann, um seinem Ausbilder nützlich und dem eigenen Fortkommen dienlich zu sein. Dazu leistet das Buch gute Dienste, indem viele taktische und organisatorische Fragen angesprochen und geklärt werden und somit das Haftungsrisiko des Berufsanfängers denkbar reduziert wird. Das Werk ist unter den genannten Aspekten für jeden Referendar eine Lektüre wert.

Schlüter, Familienrecht, 11. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Aufgrund zahlreicher Änderungen in der Gesetzgebung und vieler neuer Urteile in Familiensachen ist eine Neuauflage des etablierten Ausbildungswerks von Schlüter nötig geworden. Das Werk aus der traditionellen "Schwerpunkte"-Reihe wird dabei wie immer keinen so gravierenden Umwälzungen unterworfen, dass der Leser sich nicht mehr auf Gewohntes verlassen kann, ist es doch neben dem Standardwerk von Schwab eines der bekannteren Lehrbücher zum Einstieg in das Familienrecht für Studenten und zur Wiederholung des materiellen Rechts für Referendare. Dies kommt unter anderem daher, dass der Autor gerade klausurrelevante Themen, die in der Praxis nicht so große Bedeutung haben, dennoch recht ausführlich aufbereitet und so dem Leser das Gefühl gibt, dass er es weiterhin mit Zivilrecht und keinem abgekoppelten Sonderrecht zu tun hat.

Die Gestaltung des Werks ist im Sinne der Reihe klassisch. Man findet gut lesbare Textpassagen, viele Beispielsfälle, Definitionen und eine effektive Hervorhebungstechnik. Bedauerlich ist nach wie vor die Armut an graphischen und übersichtlichen Darstellungen, gerade wenn es um Zahlenbeispiele und Berechnungen geht. Es ist gerade bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs und des Unterhalts von enormer Wichtigkeit, dass dem Leser anschaulich und nicht nur in Form des Fließtextes dargestellt wird, was und wie berechnet wird. Auch Prüfungsübersichten finden sich nicht.

Für den ersten Einstieg in das materielle Familienrecht ideal ist die Lektüre der Kapitel zu den Ansprüchen gegen Ehestörungen oder die Anspruchsbegründung durch die so genannte "Schlüsselgewalt" in § 1357 BGB. Inhaltlich angesprochen werden ansonsten die durch das Gesetz vorgegebenen Themen des Familienrechts, also Unterhalt, Zugewinngemeinschaft, Kindschaftsrecht, Eheschließung und Ehescheidung. Daneben finden sich aber auch Kapitel zu Themen, die nicht einmal im Assessorexamen vieler Bundesländer von großer Bedeutung sind und getrost überflogen werden können, so etwa zum Versorgungsausgleich.

Von Bedeutung in der Neuauflage ist die ausführliche Behandlung der Lebenspartnerschaft und ihrer stetigen Angleichung an familienähnliche Strukturen bei Unterhalt, Erbrecht oder Namensgebung. Etwas knapp aber korrekt wiedergegeben ist auch die für deutsche Verhältnisse enorme Verbesserung im Stiefkindadoptionsrecht für Lebenspartner.

Man kann sich die materiellen Grundlagen mit diesem Lehrbuch hervorragend aneignen, man muss sich aber die Anwendung des Wissens im Klausurfall selbst visualisieren können. Deswegen ist dieses Buch als Einstieg oder zur Wiederholung bestimmter Aspekte gut geeignet, bedarf aber der Ergänzung durch Fälle und Klausuren.

Frank, Erbrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das vorliegende Lehrbuch hat innerhalb von kurzer Zeit eine Neuauflage erfahren und bestätigt damit die gute Akzeptanz des Titels am Markt. Veränderungen im Erbrecht sind in der Regel minimal, hier jedoch hatte der Autor, der sich schon in der Vorauflage vorbildlich um die Eingliederung der erbrechtlichen Probleme rund um die Lebenspartnerschaft bemühte, mit der Neufassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine tatsächliche Neuerung zu berücksichtigen.

Das Buch bietet mit knapp unter 400 Seiten ein anspruchsvolles Programm für das Erbrecht, das man aber bei entsprechend effektivem Zeitmanagement in kurzer Zeit durcharbeiten kann. Für den Leser sind diverse verwendete Gestaltungselemente von großem Wert. Zum einen hat der Autor am Ende des Buches verschiedene Übungsfälle integriert, welche die wesentlichen Probleme des materiellen Erbrechts veranschaulichen. Dazu kommen einige Schaubilder und andere graphische Darstellungen, die einen Problemkomplex rasch übersichtlich machen. Typisch für die Reihe "Grundrisse des Rechts" sind die zahlreichen, grau hinterlegten Beispiele, die den behandelten Stoff passend erklären. Ebenfalls sinnvoll eingesetzt sind die Hervorhebungen im Text, einziger Schwachpunkt sind die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung und Literatur.

Der Autor stellt nicht nur die typischen Schwerpunkte des materiellen Erbrechts dar, sondern hat auch Kapitel im Repertoire, die nicht alltäglich sind und so das Problembewusstsein des Lesers schärfen. Zum Wissensstandard von Studenten und Referendaren gehören selbstverständlich die Kapitel zur gesetzlichen Erbfolge, zur Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten sowie zu den Sonderformen Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament. Referendare sollten darüber hinaus die Kapitel zu den beliebten Prüfungskomplexen Vor- und Nacherbschaft, Erbscheinsverfahren und Erwerb kraft Erbscheins sowie zur Miterbengemeinschaft bearbeiten. Ganz hervorragend geeignet für die Vorbereitung sogar auf das zweite Staatsexamen sind die Abschnitte zum Pflichtteilsrecht und zur erbrechtlichen Nachfolge in Gesellschaften, eines der genannten "besonderen" Kapitel neben dem zum Erbschaftssteuerrecht, Beachtung schenken Das einzige Kapitel, das immer noch unterrepräsentiert scheint, ist das zu den Ansprüchen aus §§ 2018 ff. BGB. Diese werden allerdings noch in den genannten Übungsfällen behandelt, so dass hier ein angemessener Ausgleich stattfindet.

Dieses Buch ist ein Glanzstück juristischer Ausbildung, sowohl zur Vorbereitung auf das erste, als auch auf das zweite Staatsexamen. Kauf und Lektüre können bedenkenlos empfohlen werden.

Fritzsche, Fälle zum Schuldrecht I, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Bereits ab dem ersten Semester muss man sich mit schuldrechtlichen Fragen beschäftigen. Die abstrakte Kenntnis von Tatbeständen oder Rechtsfolgen genügt hierbei nicht. Die Anwendung am Fall ist das Maß der Dinge bis zur Zwischenprüfung oder den Übungen für Anfänger. Das vorliegende Werk bietet mit 38 Fällen zum Schuldrecht ein anspruchsvolles Kompendium zur Bearbeitung.

Die Gestaltung des Buches und der formale Aufbau der Fälle sind hervorragend gelungen. Die Sachverhalte sind relativ kurz, allerdings will das Buch ja keine Examensklausuren, sondern schuldrechtliche Fälle anbieten. Den eigentlichen Lösungsvorschlägen gehen Überlegungen des Autors voraus. Darin erörtert er vorab mögliche Lösungsansätze und weist auf die im Sachverhalt versteckten Tücken hin. Dies erlaubt es dem Leser vor oder nach den eigenen Überlegungen hinter die Kulissen des Falles zu sehen und so sukzessive eine richtige Herangehensweise an Klausuren zum Schuldrecht zu finden.

Die Falllösungen sind streng im Gutachtenstil gehalten, so dass man sich die vorgefertigten Formulierungen durchaus zur Nachahmung aneignen kann. Innerhalb der Lösungen finden sich vertiefende Hinweise und der Autor ist sich auch nicht zu schade, die eigenen Lösungen mittels zahlreicher Fußnoten zu verifizieren.

Die Fälle befassen sich durchweg mit vertraglichen Schuldverhältnissen. Somit kann der Leser das allgemeine Schuldrecht nach Belieben durchexerzieren und sich für den besonderen Teil mit Konstellationen im Kaufrecht, bei Schenkungen, bei Werk- und Dienstvertrag vergnügen. Besonders die Frage der Mangelhaftigkeit einer Sache und die Möglichkeiten, sich von einem Vertrag zu lösen, werden vom Autor mehr als einmal differenziert dargestellt. Auch die Fälle zu Gattungsschulden sind lesenswert. Besondere Beachtung verdienen zudem die Fallkonstellationen, wo der Autor die Störung der Geschäftsgrundlage hat einfließen lassen. Ebenfalls geprüft werden Ansprüche aus Mietrecht und die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Man kann sich auch immer wieder mit einem Sachverhalt zum Verbraucherschutz auseinander setzen.

Der Autor stellt mit diesem Werk hohe Ansprüche an den Leser, bietet ihm aber als Gegenleistung eine sehr gut gemachte Einführung in das vertragliche Schuldrecht. Hier werden nicht Klassiker ausgeleiert, sondern klausurrelevante Fälle systematisch erarbeitet. Dieses Buch ist eine Empfehlung ab dem ersten Semester.

Petersen, Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Kurz vor dem Examen die Grundlagen anschaulich wiederholen zu können, ist der Wunsch jedes Studenten und Referendars. Selten genug sind die selbst geschaffenen Lehrmaterialien übersichtlich genug, um diesem Begehren Abhilfe zu schaffen. Man kann dann auf Skripten von Repetitoren zurückgreifen, oder die immer stärker zu findenden Ansätze aus der Wissenschaft zur kompakten Darstellung von Examenslernstoff nutzen. Das vorliegende Werk bietet eine Wiederholung des Allgemeinen Schuldrechts unter Herausarbeitung der Bezüge zum besonderen Schuldrecht und zu Nebengesetzen wie dem HGB und der ZPO.

Mit über 200 Seiten ist das Buch immer noch kein Leichtgewicht, diese Menge an Stoff muss man in der Prüfungsvorbereitung erst einmal bewältigen. Der Autor macht diese Repetitio für den Leser nicht ganz leicht, denn er verzichtet in seinem Buch auf graphische, tabellarische oder schematische Darstellungen jeder Art, man findet also nur Textbestandteile, einzelne Beispielsfälle und Anmerkungen dazu. In den Texten sind die Schlüsselbegriffe fett gedruckt hervorgehoben, aber das ändert nichts daran, dass eine rasche Wiederholung nur durch volle Lektüre möglich ist. Wo hier der Zeitgewinn zu einem normalen Lehrbuch liegen soll, bleibt das Geheimnis des Autors. Durch die vielen Beispielsfälle mit Lösungen im Text wird der Leser immerhin konkret durch die einzelnen Problembereiche geleitet.

Das Buch führt den Leser zunächst in die Grundbegriffe des Schuldrechts ein, befasst sich also mit den Themen Pflichten und Pflichtverletzung sowie Verpflichtung und Verfügung. Danach wird das Entstehen von Schuldverhältnissen beleuchtet, wobei nur kurz auf Formfragen eingegangen wird, um danach die culpa in contrahendo ausführlich zu erläutern. Bevor die Möglichkeiten der Parteien, sich vom Schuldverhältnis zu lösen, erörtert werden, werden Erlöschensgründe beschrieben. Dies umfasst beispielsweise Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass. Leider wird hier nur sehr kurz die komplizierte Vorschrift des § 129 HGB erwähnt. Viel Raum ist den Leistungsstörungen Unmöglichkeit und Verzug gewidmet. Hiernach folgen die klassischen Probleme der Abtretung, der Gesamtschuld und des Drittbezuges von Schuldverhältnissen. Abschließend widmet sich der Autor dem Schadensrecht und richtigerweise dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das bisweilen auch zum BGB AT gezählt wird. Die Ausführungen sind durchweg kompakt gehalten und man sieht sich oft mit bestechend einfachen aber nachahmenswerten Gedankengängen konfrontiert. Lobenswert sind etwa die Darstellungen zum Mitverschulden, zur Nacherfüllung bei bestehendem Verzug und zur Frage des Wertersatzes beim Rücktritt.

Dieses Lehrbuch ist ohne Zweifel gut gelungen, man hat eine kompakte Einführung in das allgemeine Schuldrecht und wird auf viele Probleme aufmerksam gemacht. Der Titel Examens-Repetitorium ist aber aufgrund der Ausgestaltung des Werkes verfehlt.

Schulze u.a., Bürgerliches Gesetzbuch, 4. Auflage, Verlag Nomos 2005
Nach sehr kurzer Zeit ist bereits die vierte Auflage dieses Handkommentars auf dem Markt und zeugt damit von der schnellen Etablierung bei Studenten und in der Praxis. Mit fast 2400 Seiten ist der Kommentar noch wesentlich leichter als eine Gesetzessammlung und kann bequem auch zur nicht ortsgebundenen Arbeit verwendet werden.

Im Gegensatz zur Vorauflage findet der Leser erstmals eine Kommentierung des EGBGB in den Bereichen des Internationalen Privatrechts. Des Weiteren sind aktuelle Gesetze eingearbeitet und Initiativen wie etwa die Antidiskriminierungsbestrebungen der Europäischen Gemeinschaft problematisiert. Hinzu kommt wie bisher ein ergänzender Online-Service auf den Internetseiten des Nomos-Verlages, wo man sogar alle Urteile, auf die sich die Autoren beziehen im Volltext abrufen kann.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch, bietet aber dennoch einige Vorteile für den Leser. Zunächst einmal werden nur die gängigen Abkürzungen verwendet und im Übrigen schreiben die Autoren Fließtexte, was die Lektüre sehr fördert. Zwar sind die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, aber durch den leitenden Einsatz von Fettdruck bei Schlagworten und entscheidenden Passagen im Text wird man durch die vielen Klammern nicht sehr abgelenkt. Sehr lobenswert sind die zahlreichen Querverweisungen auf die internen Kommentierungen. Anstelle einer klassischen Einleitung zur Entstehung des BGB schreiben die Autoren Einleitungstexte vor den großen Kapiteln und Abschnitten des BGB. Dadurch erhält der Leser vorab stets den Blick auf wichtige Zusammenhänge und Entwicklungen.

Das BGB ist umfassend kommentiert, auch kleinere und für die Ausbildung nicht so sehr relevante Normen finden wenigstens mit einigen Zeilen Beachtung. Allerdings gibt es sogar in diesem Handkommentar Normen, die einer Kommentierung entgangen und nur im Wortlaut abgedruckt sind.

Schwerpunkte für die Ausbildung lassen sich in verschiedenen Abschnitten auffinden und sollten bei der Arbeit mit diesem Kommentar maßgeblich beachtet werden. Dazu gehören für das Studium ohne Zweifel die Erläuterung der Mängelhaftung im Kaufrecht, das Widerrufsrecht des Verbrauchers und die Einführung in die Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Selbst die scheinbar simplen Vorgänge beim gutgläubigen Erwerb von beweglichem und unbeweglichem Eigentum werden anschaulich und fast schon geduldig präsentiert.

Referendare dürften sich über die eingängigen Passagen zum Pflichtteilsrecht, zum Zugewinnausgleich und zur hervorragenden Darstellung des Bürgschaftsrechts freuen. Einen starken Eindruck hinterlassen zudem die grundlegenden Erklärungen zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ebenso wichtig für Referendare sind die Kommentierungen zur Amts- und Sachverständigenhaftung, zur Nacherbschaft und zum Kindesunterhalt.

Mancher Leser wird sicherlich den einen oder anderen Punkt finden, an dem er eine ausführlichere Kommentierung erwartet hätte. Bisweilen sind für das Studium relevante Klausurprobleme nur in kleinen Absätzen abgedruckt und man findet sie nicht auf Anhieb, etwa die Frage der Anwendung der Verbraucherschutzrechte auf Arbeitnehmer oder die etwas verborgen gehaltene Saldotheorie beim Bereicherungsrecht. Dennoch sind diese Themen erfasst und man kann durch die Bearbeitung dieses Werks insgesamt ein umfassendes Bild des BGB erlangen.

Die Empfehlung zu Lektüre und Kauf fällt leicht. Dieser Handkommentar bietet ab der ersten zivilrechtlichen Klausur bis zum zweiten Staatsexamen ein solides Fundament, um eigenes Wissen zu erwerben oder zu vertiefen. Die Darstellungen sind eingängig und prägnant und so grundlegend formuliert, dass man sich bisweilen sogar ein Lehrbuch sparen kann.

Peifer, Schuldrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher allein zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen sind relativ selten, entsprechen aber einem Studienbedürfnis und durchaus der Examenshäufigkeit der relevanten Tatbestände im Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag. Auch Referendare dürfen diese Grundlagen nicht völlig vergessen, da ein beliebtes Bonmot unter Zivilrichtern existiert: "823 geht immer". Dies mag den Dogmatiker zwar schocken, aber die Realität sieht offenbar dementsprechend aus.

Das vorliegende Werk widmet sich den genannten drei Teilbereichen in unterschiedlichem Umfang. Zunächst erhält der Leser eine Einführung in die Unterschiede zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die der Autor an zahlreichen Beispielsobjekten ausführt. Das Deliktsrecht ist im folgenden Kapitel behandelt und stellt mit über 150 Seiten den Schwerpunkt des Buches dar. Dabei werden nicht nur die Klausurstandards rund um § 823 BGB abgehandelt, sondern der Autor unternimmt auch ausführliche Ausflüge in Bereiche des Deliktsrechts, die oft nicht zur Genüge bekannt sind, etwa zur Kreditgefährdung oder zur Tierhalterhaftung. Immerhin kurz erläutert wird das Amtshaftungsrecht, vergleichsweise kurz kommt aber die Sachverständigenhaftung. Außerdem erläutert werden Deliktstatbestände außerhalb des BGB, wozu die Haftung im Straßenverkehr und die Produkthaftung gehören. Nicht vergessen wurden die komplexen Regelungen der gemeinschaftlichen Verursachung und der gesamtschuldnerischen Haftung.

Das Bereicherungsrecht wird auf 70 Seiten kompakt besprochen. Der Autor unterteilt die Unterkapitel dabei in Grundlagenwissen zum Bereicherungsrecht und die klassisch getrennten Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen. Sinnvollerweise ein eigenes Unterkapitel erhalten die Kondiktionsverhältnisse im Mehrpersonenverhältnis. Die Geschäftsführung ohne Auftrag wird nach den typischen Erscheinungsbildern echt und unecht sowie berechtigt und unberechtigt aufgeteilt und entsprechend präsentiert.

Die Gestaltung des Buches weist viele Elemente auf, die gerade in den ersten Semestern den Lernerfolg steigern. So verwendet der Autor am Ende der Kapitel Wiederholungs- und Vertiefungsfragen und garniert diese zum Teil mit Hinweisen auf aktuelle Rechtsprechung und entsprechender Fundstelle. Nicht enthalten sind allerdings buchinterne Verweise auf die Randnummern, wo man die Lösung selbst nachlesen kann. In den dichten Fließtext integriert sind viele Fälle, die anwendungsbezogen die gerade behandelte Problematik in einen praktischen Kontext stellen. Die Falllösungen werden später im Text nachgereicht und sind ebenfalls extra hervorgehoben. Bisweilen finden sich auch Aufbauvorschläge für die Klausur, allerdings verzichtet der Autor abgesehen von einigen Pfeilbildern bei Dreiecksbeziehungen im Bereicherungsrecht gänzlich auf abstrahierende Abbildungen und Graphiken.

Besondere Beachtung sollte der Leser dem Kapitel zur Rechtswidrigkeit der Handlung im Rahmen des § 823 BGB schenken, die sehr anschaulich aufbereitet wurde. Ebenfalls sehr gelungen sind die Darstellungen zu § 817 BGB und den dabei zu beachtenden Einschränkungen und Grenzen. Ein wenig schade ist, dass der Autor die kontroverse Debatte zwischen BVerfG und EGMR zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht mit in die Darstellung aufgenommen hat.

Dieses Lehrbuch ist instruktiv und stringent geschrieben. Es verlangt dem Leser viel Konzentration ab, schafft ihm aber auch in knapper Zeit ein sehr solides Grundlagenwissen zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen. Die Lektüre ist ab dem zweiten Semester sinnvoll und empfehlenswert.

Wolf, Sachenrecht, 21. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Lehrbuch von Wolf ist für Studenten der klassische Einstieg ins Sachenrecht, da der Umfang mit knapp über 450 Seiten gut innerhalb eines Semesters zu bearbeiten ist. Die Änderungen im Sachenrecht seit der Vorauflage sind dabei auf der materiellen Seite marginal, immerhin hat der Autor bei der Neuauflage zu zahlreichen Normen aktuelle Entscheidungen mit verarbeiten können, die auch Examensrelevanz besitzen.

Die Gestaltung des Werks ist durch das typische dichte Textbild geprägt. Allerdings kann sich der Leser über viele Übersichten, hervorgehobene Aufbauschemata, Zeichnungen und zahlreiche Fälle die Lektüre der Kapitel auflockern und die verschiedenen Darstellungsformen für die optimale Rezeption der Materie nutzen. Der Reichtum an Gestaltungselementen, der gerade im Sachenrecht nicht alltäglich ist, macht dieses Buch bereits als Basislektüre wertvoll.

Der Autor widmet sich ausführlich dem Thema Eigentum, wobei die eigentlichen Ansprüche aus dieser Rechtsposition erst in späteren Kapiteln folgen. Viele übrige examensrelevante Probleme des Sachenrechts sind daneben nicht zu knapp und gut verständlich abgehandelt. Besonders die Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und die Ansprüche aus § 906 BGB sowie § 1004 BGB, jeweils direkt oder analog, sind klausurtypisch und nach der Lektüre dieses Werkes um einiges einfacher zu verstehen. Gerade hier zeichnet sich der Autor durch eine eingängige Einarbeitung aktueller Rechtsprechung aus. Auch die richtige Einordnung von § 985 BGB und § 951 BGB, von Repetitoren heiß geliebtes und ausgeschlachtetes Thema, wird hier prägnant erfasst. Ebenso sinnvoll wurden die Sicherungsrechte des Sachenrechts in einem Kapitel zusammengefasst und die Erklärungen zu Grundschuld und Hypothek erfolgen nicht erst im allgemeinen Liegenschaftsrecht. Zweifelhaft ist aber, ob es für das studentische Verständnis sinnvoll ist, den Erwerb von unbeweglichem Eigentum dem von beweglichem Eigentum voranzustellen, da man eigentlich davon ausgehen dürfte, dass ein Lehrbuch sukzessive durchgearbeitet wird, das Mobiliarsachenrecht aber in der Universität stets zuerst behandelt wird. Besonders lobenswert sind die Ausführungen des Autors zum gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, da hier in gebotenem Umfang und prüfungsgeeignet Wissen aufbereitet ist. Auch die Einführung in die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB kann man sich vor dem Examen nicht oft genug ansehen.

Die eingefügten Ausflüge des Autors in die Rechtsvergleichung, wo dem Leser knapp und interessant vermittelt wird, wie die Rechtslage zu einem eben behandelten Problem im europäischen Ausland gehandhabt wird, stellt eine weitere Quelle der Werthaftigkeit dieses Lehrbuchs dar.

Es gibt kaum ein effektiveres Lehrbuch, um den Einstieg in das Sachenrecht zu bewältigen. Die gute Darstellung und die anschauliche Sprache lassen selbst die beliebten Repetitor-Skripten neben diesem Werk alt aussehen.

Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Lehrbuch der beiden Autoren ist ein solcher Dauerbrenner unter Studenten, dass man bisweilen den Verdacht hat, der Verlag komme mit dem Druck gar nicht hinterher. In mittlerweile jubilarischer Auflage werden die Themen des besonderen Schuldrechts dem interessierten Publikum zur Verfügung gestellt.

Inhaltlich erwarten den Leser sowohl unerwartete Bestandteile aber leider auch unerwartete Auslassungen. Es finden sich zum Beispiel stark handelsrechtlich orientierte Kapitel, in denen Überlegungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung vertieft werden oder auch solche, in denen das Verhältnis zwischen Bank und Kunden im Rahmen von Auftrag und Geschäftsbesorgung erörtert wird. Leider fehlt die Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts völlig, obwohl dies in anderen Lehrbüchern zum gleichen Thema zum inhaltlichen Standard gehört. Dagegen ist das unscheinbare Kapitel "Arztvertrag" im Rahmen des Werkvertrages ein höchst lesenswertes Kapitel vor allem für Referendare, die sich in der Zivilstation mit Arzthaftung zu beschäftigen haben. Sehr knapp geraten ist wiederum das Kapitel der Straßenverkehrshaftung nach dem StVG innerhalb der unerlaubten Handlungen, obwohl gerade hier Prüfungsfallen schlummern. Lobenswert im Kapitel zur unerlaubten Handlung hingegen ist der Ausflug in den AT des Schuldrechts zu § 253 II BGB, der nun anstelle des gestrichenen § 847 BGB seinen Platz im Deliktsrecht beansprucht. Auch die neue Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Minderjährigen im Rahmen von § 828 BGB wurde erfasst. Inhaltlich empfehlenswerte Kapitel wurden darüber hinaus zur Bürgschaft, dort vor allem zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Vertrags, und zum Werkvertragsrecht, dort vor allem im Mängelbeseitigungsrecht, verfasst. Grundsolide sind ebenfalls die Abschnitte zu den Tatbeständen im Bereicherungsrecht.

Die Gestaltung des Buches ist reihentypisch. Das bedeutet für den Leser ein bisweilen dichtes Textbild, das aber durch eine intelligente Absatzgestaltung aufgelockert wird, wenige graphische Elemente und viele Hinweise im Fließtext anstelle der Verwendung von Fußnoten. Hinzu kommen viele Beispielsfälle, die den Kapitel den gedanklichen roten Faden liefern. Da die Autoren das Lehrbuch als Einführungswerk in den Besonderen Teil sehen, geschieht es ab und zu, dass die Kapitel recht kurz geraten und man das Gefühl hat, dass man die gewonnenen Erkenntnisse auch durch Gesetzeslektüre erworben haben könnte. Über 110 Seiten zum Kaufrecht, fast 50 Seiten zum Bereicherungsrecht und über 100 Seiten zum Thema unerlaubte Handlungen sprechen jedoch deutlich dafür, dass die Autoren die prüfungsrelevanten Schwerpunkte stets im Auge haben.

Dieses Lehrbuch bietet zu einem so geringen Preis so viel Wissen, dass es sogar fahrlässig wäre, es sich nicht im Studium anzuschaffen. Etliche Bereiche muss man zwar mittels anderer Lehrmedien ergänzen oder ganz bewältigen. Die Grundlagen für Übung und Examen lassen sich aber mit diesem Werk effektiv und systematisch erarbeiten.

Medicus, Schuldrecht I, 16. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Standardwerk von Medicus zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts ist in diesem Jahr nicht parallel zum Besonderen Schuldrecht erschienen. Dieses Buch ist in der Examens- und Übungsvorbereitung der Studenten seit je her integriert und etabliert, muss sich aber einer Vielzahl von gelungenen Neuerscheinungen und günstiger Kommentarliteratur auf dem Buchmarkt erwehren.

Die Gestaltung des Werks hat sich nicht sehr geändert, ist allerdings nach wie vor in einigen Passagen der Lektüre nicht förderlich. Der Autor versteht es nämlich zwar wie kein zweiter, das Schuldrecht eingängig und klar darzustellen. Die verschiedenen Hervorhebungselemente für Autoren und Schlüsselbegriffe, die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur im Text und schließlich die teilweise zu geringen Abstände der Textelemente untereinander und zum Rand erleichtern den Lesefluss jedoch nicht wirklich. Auch die Unsummen an Verweisen auf weiterführende Literatur wirken bei einem Buch für Studenten überdimensioniert, wenn man auch die Akribie des Autors unproblematisch erkennen kann. Gänzlich fehlen abstrahierte Aufbauvorschläge für die Prüfung und sonstige graphische Darstellungen.

Inhaltlich werden zunächst Schuldverhältnisse hinsichtlich ihrer Entstehung, ihres Inhalts und ihrer Erfüllung behandelt, ebenso die Ereignisse bei Störungen und die Formen der Beendigung der Schuldverhältnisse. Insoweit kann man die mögliche Entwicklung einer Rechtsbeziehung zwischen handelnden Personen in jeder denkbaren Variante beleuchten. Besonders hinzuweisen ist zunächst auf das ebenfalls enthaltene Kapitel zum allgemeinen Schadensrecht. Dieses macht in klarer Sprache mit allen examensnotwendigen Problemkonstellationen vertraut und ist ein wahres Lesevergnügen. Auch die Darstellung der Gesamtschuld und der möglichen Störungen bringt Licht in das zwischen BGH und Literatur umstrittene Thema. Schließlich soll der Abschnitt zur Forderungsabtretung und ihrer Rolle im Sicherungsrechtsverkehr hervorgehoben werden, der die vielfachen Rechtsbeziehungen, die sich im Laufe der Sicherung ergeben können, anschaulich auseinander dividiert.

Besonders lesenswert sind die mit aktueller Rechtsprechung versehenen Ausführungen zum Ersatz von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie die kompakten Darstellungen der Aufrechung. Ebenfalls empfehlenswert sind das Kapitel zur nachträglichen Leistungsbestimmung und das zum Gläubigerverzug.

Der Kauf und die Lektüre dieses Buches sind nach wie vor niemals ein Fehler. Man muss sich aber über das hohe Niveau der Darstellung und das hohe Maß an notwendiger eigener Denkleistung im Klaren sein, wenn man die Arbeit mit diesem Buch beginnt.

von Hoffmann / Thorn, Internationales Privatrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das internationale Privatrecht ist in beiden juristischen Staatsexamina mögliches Wahlfach und während des Referendariats kommt man in nicht wenigen Anwaltsstationen in den Genuss von Fällen mit internationalem Bezug und entsprechendem Beratungsbedarf. Hier werden auf über 600 Seiten die Grundlagen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts präsentiert.

Das vorgestellte Werk bietet dem Leser nicht nur den klassischen Einstieg in das materielle IPR mit allgemeinem Teil und besonderen Rechtsgebieten, sondern hat darüber hinaus das internationale Verfahrensrecht im Repertoire und, was das Buch für Europa- und Völkerrechtler besonders interessant macht, eine kompakte Einführung in das Staatsangehörigkeitsrecht. Das schon genannte Verfahrensrecht genießt dabei ein deutliches Darstellungsgewicht, da nicht nur die ehemalige EuGVÜ, mittlerweile ersetzt durch die VO 44/2001, ausführlich vorgestellt wird, das heißt mit Anwendung, Entscheidungszuständigkeit und Vollstreckung, sondern auch in den Spezialgebieten in der notwendigen Breite auf das Prozessrecht eingegangen wird. Dies wird deutlich bei der Erläuterung der EG-Verordnungen zum Familienrecht sowie zum Kindschaftsrecht und natürlich bei den vielen Verweisen auf die völkerrechtlichen Übereinkommen und Gepflogenheiten im Kollisionsrecht.

Die Schwerpunkte im materiellen Recht liegen klar bei den besonderen Rechtsbeziehungen, die aber intern noch einmal unterteilt sind, so dass der Allgemeine Teil des IPR nicht zu kurz kommt. Besonders empfehlenswerte Abschnitte finden sich in beiden Bereichen zuhauf. Im Allgemeinen Teil sind gerade die Einführung in die Wirkungen der Staatsangehörigkeit zu loben, dazu auch die umfangreichen Erläuterungen zum ordre public. Bei den besonderen Rechtsgebieten erfreuen vor allem die familienrechtlichen Unterhaltsvorschriften, im Schuldrecht die diversen Möglichkeiten der Rechtswahl durch die Parteien und im Rahmen der gesetzlichen Schuldverhältnisse die Abschnitte zur unerlaubten Handlung mit Auslandsbezug.

Die große Erfahrung der Autoren spürt der Leser aber nicht nur bei den selbstverständlichen Ausführungen zum prüfungsrelevanten Recht, sondern gerade in den gern übergangenen Abschnitten zu den nationalen und internationalen Rechtsquellen, zur Geschichte des internationalen Privatrechts und vor allem zu den nötigen Abgrenzungen zu anderen kollisionsbezogenen Regelungen. Die Darstellungen sind hier gleichsam kompakt und teilweise spannend und schaffen postwendend das nötige Verständnis für die späteren Kapitel.

Die Gestaltung des Buches ist für den Leser bisweilen anstrengend aber grundsätzlich gut gelungen. Die Textabschnitte sind gut unterteilt und in angenehmer Dichte angeordnet. Die Fußnoten haben einen unauffälligen Auftritt und die Vielzahl der klein gedruckten Beispiele und Fälle mit Varianten fordern vom Leser ständige Konzentration. Nicht auffindbar sind Schaubilder oder abstrahierende Darstellungen. Immerhin findet man am Ende des Buches tabellarische Übersichten über Entscheidungsfundorte.

Das Buch ist keine leichte Kost für den Leser aber mit ein wenig Engagement kann man innerhalb von kurzer Zeit eine ganz solide Basis für jede Art von Prüfung im IPR erlangen, da die Autoren souverän durch den Stoff führen. Die Lektüre ist lohnend!

Köbler, Juristisches Wörterbuch, 13. Auflage, Verlag Vahlen 2005
Die Besprechung eines juristischen Wörterbuchs lohnt sich in der Sparte Ausbildungsliteratur nur dann, wenn der Autor außer einigen Begriffsdefinitionen für den Benutzer des Wörterbuches Mehrwert schafft. Das vorliegende Werk kann man in dieser Hinsicht fast schon als Standardwerk bezeichnen, ohne dabei vermessen zu klingen.

Im vorliegenden Werk beschränkt sich der Autor dabei nicht nur auf Definitionen der zitierten Begriffe, sondern gibt auch noch weiter führende Literaturangaben. Dabei gelangt man zu der Erkenntnis, dass es kaum ein Thema gibt, das sich nicht juristisch erfassen oder breit treten lässt. Es werden aber auch, für Einsteiger besonders relevant, zum Stichwort "Gutachten" zahlreiche Hinweise auf Aufsätze gegeben, anhand derer man lernen kann, wie man sein erstes Gutachten in der Universität verfasst. Auch die Verwendung zahlreicher lateinischer Fachbegriffe sollte man sich erst erlauben, wenn man einmal deren Bedeutung begriffen hat. Für Juristen, welche die Universität bereits weit hinter sich gelassen haben, kann das Buch im Notfall auch dazu dienen, längst vergessene Prüfungsschemata in Wortform wieder ins Gedächtnis zu rufen, so etwa zum strafrechtlichen Versuch. Es gibt gleich eine Vielzahl von Ausführungen, die man getrost als Mini-Crashkurs zu einem Thema hernehmen kann und sich so schon von Beginn an das Verständnis für die vertiefte Bearbeitung sichert. Besonders hervorhebenswert sind dabei die handels- und gesellschaftsrechtlichen Erläuterungen des Autors. Ebenso zu loben sind die Ausführungen zu rechtspolitischen und rechtshistorischen Begriffen sowie zur Rechtskultur verschiedener Staaten.

Dieses Wörterbuch sollte nicht nur dann einmal in die Hand genommen, wenn es in Haus- und Seminararbeiten darum ging, die zitierten Abkürzungen selbst zu verstehen oder sich noch eine originelle Fußnote zu sichern. Dieser Definitionsschatz sollte zur Ergänzung jeder gekauften oder selbst erstellten Karteikartensammlung genutzt werden. Dieses Wörterbuch hat das Zeug zum "Klassiker", und ist ein zuverlässiger Helfer in der täglichen Juristerei.

Schellhammer, Schuldrecht, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Ein Schwergewicht der Ausbildung im Zivilrecht ist in aktueller Neuauflage erschienen. Aus der Kollektion umfangreicher Lehrbücher von Schellhammer wurden bei StudJUR bereits die Vorauflage sowie das Alter Ego zum Zivilprozessrecht vorgestellt.

Auch in der aktuellen Auflage bleibt der Autor seinen bekannten Stilelementen treu und verbessert sie sogar in Einzelbereichen. Beispielhaft ist die Vielzahl von Schaubildern und abstrahierenden Elementen, mittels derer der Autor den Leser sicher durch die Materie führt. Hinzu kommen Rechtsprechungsnachweise, Beispiele mit grauer Hervorhebung, Aufzählungen im Text und eine sichere Hervorhebungssystematik. Die Schrift ist zwar relativ klein, man bekommt aber durch die gewählten Abstände zwischen den Texten und zu den Rändern nie das Gefühl, von der tatsächlich reichlich vorhandenen Stoffmenge erdrückt zu werden. Allerdings sind die fast zwei Kilogramm Recht für manchen Leser Hindernis genug, mit der Bearbeitung dieses Buches zu beginnen.

Das Schuldrecht wird vom Ausgangspunkt der typischen Verträge her vorgestellt, man gelangt so ohne Schwierigkeiten zu den Darstellungen des allgemeinen Schuldrechts und landet im Schlussteil des Buches beim Allgemeinen Teil des BGB. Der Autor will sowohl diese eigentlich denknormale Vorgehensweise von Studenten systematisch unterstützen, aber auch um juristische Denkprozesse erweitern. So ist es für ihn selbstverständlich, dass nicht nur die materiellen Prüfungspunkte beherrscht werden, sondern auch, dass der Leser kennen lernt, welche Partei im (einzig relevanten) Streitfall die Beweislast für eben diese Voraussetzungen trägt. Dies verlangt dem Studenten einiges an Eigendenkleistung ab, wird sich aber spätestens im Examen durch erhöhte Begriffsfähigkeit für rechtsanwaltliche Bedürfnisse niederschlagen und zu effektiven Klausurleistungen führen.

Bevor auf einige besonders gelungene Passagen abgestellt werden soll, einige Worte zum behandelten Stoff. Der Autor arbeitet sich zunächst sukzessive durch die diversen Vertragstypen des besonderen Schuldrechts, ganz wichtig dabei: er lässt die BGB-Gesellschaft nicht aus, und landet am Ende dieses Kapitels bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen, die hinsichtlich ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung mit fast 140 Seiten nicht wesentlich weniger Raum erhalten als die Standardverträge Kauf und Miete zusammen. Erst danach folgen Abschnitte zum Schuldverhältnis an sich, zur Entstehung, Störung oder Beendigung und schließlich zum Wechsel der Vertragsparteien. Das letzt große Kapitel befasst sich dann schließlich mit den Grundlagen des Schuldverhältnisses, den Willenserklärungen, und unter anderem mit den Nichtigkeitsgründen des BGB AT. Der Autor beschränkt sich dabei insgesamt nicht auf das BGB, sondern erörtert auch StVG, Produkthaftungsgesetz und an den passenden Stellen weite Teile des HGB.

Sehr lesenswerte Abschnitte finden sich vor allem bei der Darstellung der geplanten und gesetzlichen Drittwirkung des Schuldverhältnisses, bei den kompakten Erläuterungen zur Sicherungsabtretung, bei den Differenzierungen zwischen vertraglicher und gesetzlicher Vertretungsmacht sowie bei der Beendigung der BGB-Gesellschaft. Grundlegend sind auch die Erklärungen zum Gefahrübergang beim Kaufvertrag sowie zum Kündigungsschutz des Wohnungsmieters.

Dieses Lehrbuch sprengt bisweilen die Aufnahmefähigkeit des Lesers. Es ist deshalb wichtig, sich die Bearbeitung systematisch oder sukzessive vorzunehmen, so wie man auch das Studium nicht in einem Semester bewältigt. Durch ständige Lektüre und Wiederholung wird dieses Buch zu einem Garant für sicheres Examenswissen und sollte im Bücherschrank keines Studenten fehlen.

Lackmann / Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Auflage, Verlag Vahlen 2005
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Dauerbrenner in Klausuren und mündlichen Prüfungen des Assessorexamens, da die Kandidaten vor allem hier zeigen können, ob sie die Durchsetzung von Forderungen bis zum Ende durchdenken können. Zu dem bereits existierenden Lehrbuch von Lackmann zum Zwangsvollstreckungsrecht gibt es passend in einer Neuauflage eine Klausursammlung, die auch das Insolvenzrecht mit einschließt. Das Buch berücksichtigt die ZPO-Neuregelungen bis zum Ende des Jahres 2004.

Wer nur Sachverhalte mit Falllösungen erwartet, wird von diesem Buch mehr als überrascht. Man kann etliche Klausuren bearbeiten, kann aber bei Bedarf in einem zuvor verankerten Kapitel das in der Klausur behandelte Recht vorbereiten oder die eigenen Auslassungen bei der Klausurlösung anhand dieses Einführungskapitels nachbereiten. Somit konfrontieren die Autoren den Leser direkt mit ihrem Erwartungshorizont und fördern die konkrete Umsetzung theoretischen Wissens. Dem Leser begegnen dabei Kapitel und Klausuren zu den klassischen Klagearten der Zwangsvollstreckung, also Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage. Hinzu kommen vertiefte Auseinandersetzungen mit dem einstweiligen Rechtsschutz inklusive des Berufungsverfahrens. Ebenfalls präsentiert wird das Klauselerteilungsverfahren samt passender Klage zur Klauselerinnerung. Innerhalb der einzelnen Klausuren werden dann noch besondere Themengebiete abgehandelt, etwa das Anfechtungsgesetz, die formellen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder die Pfändung und Überweisung von Forderungen.

Ein weiterer Teil des Buches befasst sich mit dem Insolvenzrecht und bietet Einführungen zu den Rechten der Massebeteiligten, zur Fortsetzung von Verträgen oder auch zur Insolvenzanfechtung. Stets im Blickpunkt haben die Autoren dabei das Vorgehen von Gläubiger und Schuldner und so verwundert es kaum, wenn einzelne Klausuren besonders "clevere" Lösungen für die eine oder die andere Partei propagieren.

Die Gestaltung des Buches zeigt, dass die Autoren eine intensive Bearbeitung erwarten. Man wird durch fett gedruckte Schlüsselbegriffe und gut untergliederte Texte sauber durch die einzelnen Themen geleitet, aber benötigt ein gehöriges Maß an Konzentration, um der zum Teil kompakten Darstellung zu folgen. Die Falllösungen beinhalten komplette Entscheidungsformulierungen und sind nachahmenswert für spätere eigene Klausuren. Innerhalb der Erläuterungen der Nicht-Klausurenkapitel überzeugen die Autoren ebenfalls durch gute Formulierungshilfen oder Tenorierungsbeispiele.

Dieses Buch ist eine exzellente Unterstützung für Referendare, um sich die Umsetzung des oft spröden Themenkomplexes Zwangsvollstreckung zu erleichtern. Der zusätzliche Vorteil der Einführung in insolvenzrechtliche Fallgestaltungen wertet das Werk noch auf. Lektüre und Kauf sind für eine solide Examensvorbereitung zu empfehlen.

Manz / Mayer / Schröder, Europäische Aktiengesellschaft SE, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005Abbildung des Buchtitels
Zahlreiche Dissertationen haben sich bereits mit der Schaffung der Europäischen Aktiengesellschaft befasst und viele Details wissenschaftlich untersucht. Auch der Untergang der deutschen Unternehmenskultur hinsichtlich der Arbeitnehmermitbestimmung wurde vielfach beschworen, hilft aber in dieser Form nicht bei der Bewältigung realer Beratungs- und Klausurprobleme. Gerade letztere sind in den Wahlfachbereichen zum Handels- und Gesellschaftsrecht verstärkt möglich, eher selten im Europarecht, und aus Lehrbüchern nur schwer zu entnehmen. Hilfreich kann da ein Kommentierungswerk wie das vorliegende sein, das sowohl die Genese der Europäischen Aktiengesellschaft als auch die Umsetzung in das nationale Recht mittels des SEAG vorstellt und erklärt.

Aufbau und Gestaltung des Kommentars bieten viel Grund zur Freude. Die Autoren bieten dem Leser neben den klassischen Elementen Einleitung und Kommentierung des Gesellschaftsrechts auch einen großen Block mit Kommentierungen zu arbeitsrechtlich relevanten Regelungen. Hinzu kommen ein eigener steuerrechtlicher Bereich und ein umfangreicher Anhang mit allen einschlägigen europarechtlichen Regelungen und Normen. Ein besonderer Vorteil dieses Werks sind die vielen vertiefenden Aspekte zur Rechtsvergleichung, die etliche ausländische Autoren (mit) beigesteuert haben.

Die Texte sind klar von den zahlreichen Verweisen auf (noch seltene) Rechtsprechung und Literatur getrennt und ermöglichen eine flüssige Lektüre. Dafür sorgen auch verwendete Stilelemente wie Aufzählungen, Graphiken, tabellarische Übersichten und Hervorhebungen. Instruktiv sind zudem die gut gegliederten Übersichten zu Beginn der einzelnen Abschnitte und Artikel. Das in der Ausbildungsliteratur noch weitgehend unbearbeitete Gebiet der Europäischen Aktiengesellschaft wird durch lehrbuchreife Texte innerhalb vieler Kommentierungen für Studenten und Referendare verständlich aufbereitet und ermöglicht so einen guten Einstieg in die Vorbereitung auf Seminare und Schwerpunktprüfungen.

Bisweilen etwas schwierig nachzuvollziehen sind die ineinander verschachtelten Darstellungen europäischer und deutscher Regelungen, die sich bedingen und doch im Detail differieren. Dies liegt aber nicht an den Autoren, sondern an der speziellen Entstehung der einzelnen Normen und der konkreten Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.

Innerhalb der Darstellung der Verordnung zur Europäischen Aktiengesellschaft lohnen sich für die Ausbildung zahlreiche Abschnitte zur genaueren Lektüre. Dazu gehören vor allem die Erklärungen zur Leitung der Aktiengesellschaft, also Geschäftsführung durch wen und in welchen Formen. Hier sind die Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die strikte Trennung zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsfunktion anschaulich zu lesen. Weiterhin relevant sind die Ausführungen zur Beschlussfähigkeit der Gesellschaftsorgane. Am ehesten klausurrelevant sind die Vorschriften zur Haftung der Gesellschaft vor Erwerb der Rechtspersönlichkeit. Hier wird klar die Rechtslage in Deutschland herausgearbeitet, aber ebenso lesenswert sind die gerade hier instruktiven Erläuterungen zu den Nachbarländern Frankreich und Österreich. Von besonderer Bedeutung für den europarechtlich interessierten Leser sind die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Sitzverlegung, da gerade hier die Rechtsprechung des EuGH für die Niederlassungsfreiheit gut verglichen werden kann.

Im arbeitsrechtlichen Abschnitt lohnen sich ebenfalls gleich mehrere Kapitel für den Ausbildungsbereich. Hier sind die Regelung des Europäischen Betriebsrats und seine tatsächlichen Funktionen und Kompetenzen zu nennen. Ebenfalls hierzu gehören die Anhörungs- und Unterrichtungspflichten der Arbeitnehmervertretung zu Fragen der Entwicklung der Gesellschaft, die durch europäische Richtlinien geschaffen werden.

Im Steuerrecht dürfen sich Kandidaten der entsprechenden Wahlfachgruppe besonders über die Trennung zwischen europäischem Recht und deutschem Recht freuen, da hier eine gute Basis für vergleichende Darstellungen geschaffen wird und quasi nebenbei eine Einführung in einige Bereiche des europäischen Steuerrechts angeboten wird.

Der Kauf dieses Werks wird während der Ausbildung nur für wenige erschwinglich sein. Umso wichtiger wird aber die Arbeit speziell für die Wahlfach- und Schwerpunktbereiche die Vorbereitung mit passenden Werken wie diesen. Die Lektüre und die Arbeit mit diesem Kommentar dürfen bei einschlägigem Interesse schon nach dem Grundstudium erfolgen und werden sich in entsprechenden fundierten Kenntnissen in Prüfungssituationen niederschlagen.