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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2006

Rezensionen August 2006: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Frenz, Handbuch Europarecht Band 2: Kartellrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2006

Nach knapp zwei Jahren ist der zweite Band der auf insgesamt sechs Bänden angedachten Reihe „Handbuch Europarecht“ des insoweit sehr ambitionierten Autors erschienen. Er befasst sich ausschliesslich mit dem Europäischen Kartellrecht. Dennoch wird die Materie auf beinahe 900 Seiten dargestellt und der Leser kann sich wie auch beim ersten Band darauf verlassen, dass der Autor so genau wie möglich die Thematik erfasst.

Letzteres kann man allein schon aus dem imposanten Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis entnehmen, das dem Buch beigefügt ist. Im Übrigen ist der Autor bei der Gestaltung des Werkes dem bisherigen Stil treu geblieben. Lange Fliesstexte ohne Hervorhebungen werden nur durch die graphisch abgesetzten Fussnoten unterbrochen, manchmal finden sich Aufzählungen im Text. Längere Originalzitate aus der Rechtsprechung, Schaubilder, Schemata oder tabellarische Darstellungen sucht man vergeblich. Immerhin versteht es der Autor, durch einen angenehmen Schreibstil den Leser auch bei trockenen Abschnitten zu fesseln und die Materie transparent zu erläutern.

Eine umfangreiche Einleitung positioniert die Wettbewerbsfreiheit im Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht und innerhalb des Gemeinschaftsrechts. Ein weiteres Kapitel setzt sich mit den Konkurrenzen der vorhandenen Wettbewerbsordnungen auseinander und erfasst nationale, internationale und gemeinschaftsrechtliche Zuständigkeiten. Das Kartellverbot wird als erstes grosses materiell-rechtliches Thema auf fast 170 Seiten ausgebreitet, wobei die einzelnen Prüfungskriterien intensiv beleuchtet werden. Erläutert werden dabei die möglichen Unternehmenszusammenschlüsse und vor allem der wichtige Aspekt der bezweckten Wettbewerbsbeeinträchtigung. Freistellungen sind das nächste wichtige Thema und die diversen Verordnungen zu Gruppenfreistellungen werden sauber separiert. Leider nur recht knapp werden die zivilrechtlichen Folgen, insbesondere Schadensersatzansprüche aufbereitet. Nachfolgende Abschnitte setzen das Kartellverbot und das Missbrauchsverbot in Beziehung zueinander und erläutern die Begriffe marktbeherrschende Stellung und missbräuchliche Ausnutzung. Die neue Kartellverfahrensverordnung wird ausführlichst in einem eigenen Kapitel behandelt und vor allem die Handlungsmöglichkeiten der Kommission sind instruktiv dargestellt. Ebenso eingängig sind Rechtsschutz und Beschwerdeverfahren eingearbeitet worden.

Über 100 Seiten widmet der Autor dann der Fusionskontrolle in Europa, stellt die überhaupt erfassten Sachverhalte heraus und macht klar, nach welchem Massstab eine weitere Prüfung zu erfolgen hat. Wie in den anderen Kapiteln auch werden hier die einzelnen Unterpunkte mit einschlägiger Rechtsprechung untermauert. Das Verfahrensrecht und der Rechtsschutz sind auch hier plastisch dargestellt. Auch kommunalrechtlich interessant ist der Abschnitt zu Sonderrechten und zur Daseinsvorsorge, wo Art. 86 EG und Fragen des Gemeinwohlbezuges in den Raum gestellt werden.

Die Lektüre dieses Werks ist sicherlich nicht immer leichte Kost. Wer sich als Einsteiger an das Thema heranwagt, kann an mancher Stelle schlicht überfordert sein, kann sich aber auf die Ausführungen und Fundstellen des Autors verlassen, um aus der eigenen Denkblockade herauszufinden. Wünschenswert wären einige Beispielsfälle gewesen, um auch dem Leser in Ausbildung die Anwendbarkeit der Materie auf Klausur- und Prüfungsfragen zu erleichtern, wenngleich hier allenfalls Wahlfach- und Schwerpunktbereiche betroffen sein können. Lobenswert sind vor allem die praktischen Verknüpfungen des Autors zwischen materiellem Recht und Verfahrensfragen, die dem Leser rasch klar machen, dass er es hier nicht mit akademischen Streitigkeiten zu tun bekommen wird. Insgesamt kann man dem europarechtlich Interessierten nur dazu raten, sich mit diesem Buch auseinander zu setzen. Wer es schon so weit gebracht hat, dass er sich mit dem europäischen Kartellrecht befassen will, der wird in diesem Werk einen treuen und soliden Begleiter finden. Die unterstützende Wirkung kommt dabei nicht nur bei wissenschaftlichen Arbeiten, sondern auch bei Detailfragen voll zur Geltung.

Badura u.a., Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Auflage, Verlag De Gruyter 2005

In steter Regelmässigkeit erscheint dieses Kompendium zum besonderen Verwaltungsrecht und birgt in dieser Neuauflage eine Überraschung: bei gewachsenem Umfang wurde ein Thema ganz gestrichen, das Sozialrecht. Das mag für die Ausbildung im Pflichtfachbereich kein grosser Verlust sein, zeigt aber umso mehr, wie immens der Darstellungsbedarf rein für den klassischen Kanon des besonderen Verwaltungsrechts ist. Auf weit über 1000 Seiten erfreuen die renommierten Autoren den Leser mit ihren jeweiligen Spezialgebieten.

Die Gestaltung des Buches bleibt streng konservativ. Das dichte Textbild wird allenfalls durch Hervorhebungen in Kursivdruck aufgelockert. Immerhin sind die Fussnoten abgesetzt und nicht in den Text integriert. Man findet weder Graphiken noch Schaubilder, keine Aufbauvorschläge und keine grösseren Beispielsfälle.

Das Buch behandelt sieben grosse Themen des besonderen Verwaltungsrechts. Zunächst wird das Kommunalrecht beleuchtet. Hier werden die verschiedenen landesrechtlichen Normen in den Fussnoten aufgeführt. Schwerpunkte dieses Kapitels sind die Ausführungen zur Selbstverwaltungsgarantie, zur Rechts- und Fachaufsicht sowie zum gemeindlichen Satzungsrecht. Anschliessend wird das Polizei- und Sicherheitsrecht vorgestellt. Dabei werden nicht nur die bundeseinheitlichen Themen Gefahrbegriff, Verantwortlichkeit oder Notstand umfassend erklärt, sondern auch ein ganzer Katalog mit Standardmassnahmen präsentiert. Hinzu kommen wichtige Erläuterungen zum Kostenersatz. Der dritte Abschnitt widmet sich dem öffentlichen Wirtschaftsrecht. Darunter darf der Leser dann Beihilferecht, Gewerberecht oder Vergaberecht bearbeiten. Hier finden sich teilweise praktisch sehr relevante Themen, die von den Autoren eingängig vorgestellt werden. Umfangreich wird auch das Baurecht im vierten Kapitel erfasst. Gleichermassen berücksichtigt werden Raumordnung, Städtebau und Bauordnungsrecht. Hervorzuheben sind die Unterkapitel zum Bauen im Aussenbereich, zu den Voraussetzungen einer Baugenehmigung sowie zur Durchsetzung von Nachbarrechten im Verwaltungsrechtsstreit.

Unter dem Begriff Umweltschutzrecht erwarten den Leser vielschichtige Materien. So werden Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht oder Immisionsschutzrecht erläutert. Hinzu kommt in einer Art von allgemeinem Teil die Vorstellung allgemeiner Prinzipien sowie der vorhandenen Instrumente für effektiven Umweltschutz. Die Lektüre dieses grossen Kapitels ist besonders für Referendare zu empfehlen, da man selten so kompakt wie hier eine so gute Zusammenfassung des materiellen Rechts geboten bekommt. Der sechste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes und deckt das Beamtenrecht eingehend ab. Lesenswert sind hier etwa die Erläuterungen zum Anspruch auf Ernennung zum Beamten sowie zu den Rechtsbehelfen. Das Schlusskapitel bespricht das Strassen- und Wegerecht. Dabei werden Strassenbau, Widmung und Gebrauchsarten oder etwa das Strassennachbarrecht abgehandelt.

Besonderes Extra ist die beigefügte CD mit Karteikarten der Zeitschrift JURA aus den Jahren ab 1979, die sich der Leser auf den PC installieren kann. So können problematische Begriffe und einschlägige Rechtsprechung zielgenau und stichwortgeeignet nachgeschlagen werden, ohne dass viel Zeit mit der Suche nach gedruckten Zeitschriften verloren geht.

Dieses Lehrbuch kann für Studenten eine ideale Ergänzung zu klassischen Einsteigerwerken oder zu Repetitorskripten sein. Hier werden Gesamtzusammenhänge hergestellt und auf engem Raum Systeme erläutert. Die Umsetzung des Wissens in Klausurform wird mittels dieses Werks aber nur teilweise unterstützt und man muss hierzu unbedingt weitere Werke konsumieren. Bei Hausarbeiten und Seminararbeiten sollte man aber auf gar keinen Fall auf dieses Lehrbuch verzichten: es ist ein grundsolides Stück Ausbildungsliteratur.

Loibl, Europarecht, 3. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Der Autor nennt sein kurzes Lehrbuch zum Europarecht selbst Skriptum und beugt damit bereits kritischen Stimmen vor, die seiner Zusammenstellung mangelnde Ausführlichkeit vorwerfen könnten. Das bei Studenten dennoch äusserst beliebte Werk ist nun in dritter Auflage erschienen und bietet auf knapp über 140 Seiten einen Überblick zum Gemeinschaftsrecht.

Die Gestaltung des Werks ist mit dem Wort grosszügig recht gut beschrieben. Die Abstände zwischen dem recht gross gedruckten Text sind deutlich, Graphiken und Schemata könnten oft komprimierter gedruckt werden und auch die Länge einzelner Beispielsfälle ist im Vergleich zum Resttext bemerkenswert. Die Fussnoten sind ausführlich und variantenreich, die Fliesstexte sind eingängig geschrieben und die Hervorhebungstechnik effektiv.

Inhaltlich setzt der Autor eigentlich die richtigen Schwerpunkte für das Grundverständnis studentischer Leser. Wesentliche Teile des Buches befassen sich mit den Grundfreiheiten und | im Verhältnis umfangreicher als andere Lehrbücher | mit dem Rechtsschutzsystem. Hierbei werden die Prüfungsvoraussetzungen für die deutschen Studenten leicht umsetzbar dargestellt, indem Begriffe verwendet werden, die man auch aus dem nationalen Recht kennt. Für die Klausur ist es vor allem wichtig, dass man dem Korrektor ein passables Prüfungssystem abliefert, was mit den hier vorgeschlagenen Kategorien klappen kann. Allerdings erscheint die Einordnung der Cassis-Rechtsprechung in den Tatbestand der Warenverkehrsfreiheit bedenklich, wenn man die eigentlichen Anforderungen mit denen des Art. 30 EG und der Schmidbauer-Rechtsprechung vergleicht. Auch die Verortung des Anwendungsvorbehalts in Art 39 und 45 EG in die Rechtfertigung wirkt dogmatisch verfehlt.

Ebenfalls umfassend wird die Staatshaftungsproblematik dargestellt. Merkwürdig ist dabei, dass die Ausführungen aus dem Text beinahe wortwörtlich im anschliessenden Beispielsfall zu finden sind, hier könnte man schon etwas mehr Phantasie erwarten. Auch das lapidare Hinweggehen über die in Deutschland relevante Streitfrage nach der Anpassung des § 839 BGB durch Art. 10 EG ist nicht geeignet, um echtes Verständnis beim Leser zu fördern. Im Überblick werden im ersten Teil des Buches die Grundlagen des Gemeinschaftsrechts erläutert, etwa die Organe, Begrifflichkeiten des Europarechts, Rechtsquellen, Verhältnis zum nationalen Recht, wobei hier nicht ausreichend zwischen unmittelbarer und mittelbarer Wirkung von Richtlinien differenziert wird, und Grundrechte. Weitere Themen sind Beihilferecht und Rechtsetzung, wobei die oben genannte Platzverschwendung hier offensichtlich wird.

Dieses Lehrbuch ist eine eigentlich gut gemachte erste Einführung. Wenn man aber die Wahl hat zwischen einem guten Repetitor-Skript und diesem Werk ist die Auswahl leider tendenziell klar. Man kann sich einen gewissen Wissensspiegel schaffen, aber ohne weitere Lehrbücher bleiben die systematischen Kenntnisse selbst für den Pflichtfachbereich zu rudimentär.

Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Lehrbücher zum allgemeinen Verwaltungsrecht haben einen schweren Stand gegenüber den oft bevorzugten Skripten der Repetitoren. In der Regel erwarten den Leser deshalb neben dem Verwaltungsverfahren auch Kapitel zum Staatshaftungsrecht und bisweilen sogar Zusammenfassungen des Verwaltungsprozessrechts. Im vorliegenden Werk werden auf beinahe 450 Seiten genau diese drei Gebiete angesprochen, wobei die Gewichtung klar auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht liegt.

Die Gestaltung des Buches ist geradezu lobenswert. Die Kapitel werden mit Fällen, basierend auf Urteilen, eingeleitet und im Rahmen der Kapitel werden diese gelöst. Des Weiteren wird der Fliesstext durch intelligente Hervorhebungen aufgewertet und die massive Untermauerung der Ausführungen durch Fussnoten sowie Lese- und Literaturempfehlungen am Ende der Kapitel zeigt die Akribie des Autors. Dieser ist sich auch nicht zu schade, Empfehlungen für den Prüfungsaufbau als Schemata zu drucken, was der Rezeption gerade bei jungen Semestern förderlich ist.

Der Autor erläutert zunächst das Verwaltungsrecht im Allgemeinen, später das Verwaltungsverfahrensrecht, danach das Verwaltungsprozessrecht und schliesslich das Staatshaftungsrecht. So wird eine für den Leser sehr gute Gewichtung erreicht und gleichzeitig können wichtige Bereiche des öffentlichen Rechts auf kleinem Raum aber dafür frühzeitig im Kopf des Lesers verknüpft werden.

Zuerst wird das Verwaltungsrecht gegenüber dem Privatrecht und danach innerhalb des öffentlichen Rechts positioniert. Danach werden die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Rechtsquellen aufgezeigt. Gelungen ist das eingeschobene Kapitel zum Entstehen einer Verwaltungsrechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger. Erst hierauf wird die eigentliche Organisation der Verwaltung dargestellt. Das Verwaltungshandeln erhält zu Recht viel Aufmerksamkeit zugewiesen, sind doch die Möglichkeiten der Behörden, sich vornehmlich durch Verwaltungsakte, aber auch durch öffentlichen Vertrag oder Realakte im Rechtsverkehr zu betätigen, oft eng eingegrenzt. Der Verwaltungsakt wird als Massnahme hervorgehoben und verschiedene Betrachtungspunkte werden angeboten, um sich diesem Instrument angemessen anzunähern: der Autor stellt verschiedene Arten des VA, mögliche Rechtsgrundlagen, das wichtige Recht der Nebenbestimmungen, Fragen der Rechtmässigkeit sowie der Rücknahme und des Widerrufs in den Kontext seiner Erläuterungen.

Weitere Kapitel erfassen die Verwaltungsvollstreckung, das allgemeine und besondere Verwaltungsverfahren, etwa zur Planfeststellung. Im Rahmen des Prozessrechts stellt der Autor die verschiedenen Klagetypen hinsichtlich Zulässigkeit und Begründetheit vor, gibt einen soliden Überblick über den einstweiligen Rechtsschutz und vergisst nie, den Leser auf die verschiedenen Tücken der prozessualen Prüfung aufmerksam zu machen. Die Schlusskapitel widmen sich dem Staatshaftungsrecht und erfassen unter anderem Amtshaftung, Enteignung und Folgenbeseitigung sowie Aufopferung.

Dieses Lehrbuch ist für den Einstieg in das Verwaltungsrecht optimal. Die Darstellung ist eingängig und dennoch anspruchsvoll, der Autor behält stets die Prüfungsanforderungen im Blick und führt den Leser sicher durch zahlreiche Problemfelder. Zur Vertiefung etlicher Aspekte kann man dann im Lauf des Studiums getrost auf Kommentare zurückgreifen, aber den soliden Einstieg hat man sich bereits mit diesem Werk erarbeitet.

Kunig / Uerpmann-Wittzack, Übungen im Völkerrecht, 2. Auflage, Verlag De Gruyter 2006

Nach geraumer Zeit, nämlich nach 7 Jahren, erscheint das vorliegende Werk zum Völkerrecht in einer Neuauflage. Mittlerweile 21 Übungsaufgaben sollen den Leser im praktischen Umgang mit der oft undogmatischen Materie Völkerrecht schulen. Wie auch in der Erstauflage setzen die Autoren den Schwerpunkt auf die völkerrechtliche Verantwortlichkeit und bieten auf über 300 Seiten einen Querschnitt durch völkerrechtliche Fallgestaltungen.

Die Gestaltung der Fallsammlung ist angenehm. Die Sachverhalte sind angemessen lang und die Falllösungen sind umfangreich. Die Fussnoten sind sowohl vertiefend als auch weiterführend. Eingeleitet werden die Lösungsvorschläge durch Vorbemerkungen. Zwei der 21 zu bearbeitenden Fälle sind als Prüfungsgespräche aufgebaut. Als Anhänge findet man den Entwurf der International Law Commission zur Staatenverantwortlichkeit sowie eine Übersicht zu den wichtigsten völkerrechtlichen Urteilen und Schiedssprüchen.

Das Buch beginnt mit einer umfangreichen und sehr lesenswerten Einleitung zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit. Die einzelnen Fälle enthalten bekannte völkerrechtliche Themen, allerdings auch ungewohnte Fragen, sodass man den Geist stets neu justieren muss. Standardthemen sind etwa die Auslegung von Verträgen, das Konsular- und Diplomatenrecht, die Anerkennung von Staaten oder der Menschenrechtsschutz nach der EMRK. Weiterhin hierzu zu rechnen sind das humanitäre Völkerrecht, die Staatenimmunität, das Recht zur Selbstverteidigung oder Verfahrensfragen der internationalen Gerichtsbarkeit. Klassische Bereiche sind auch das Recht der internationalen Organisationen, neuerdings das Recht des IStGH oder Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen. Ungewöhnlich kann man etwa die ungerechtfertigte Bereicherung im Völkerrecht nennen, zumindest selten geprüft werden internationales Wirtschafts- und Umweltrecht oder die Zurechenbarkeit privaten Handelns.

Diese Fallsammlung ist für die Examensvorbereitung nur zu empfehlen. Man muss als Student die fallbezogene Anwendung des Völkerrechts bewerkstelligen können und hierbei können Fallvarianten gar nicht abwegig genug sein. Die breite Varianz der hier angebotenen Ansätze schärft den völkerrechtlichen Diskurs beim Leser und verleitet ihn sicherlich zu eigenen weiterführenden Recherchen. Mit diesem Werk werden klassische Lehrbücher optimal ergänzt.

Böhme / Fleck / Kroiss, Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung, 17. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die kleine Formularsammlung mit 61 Mustern auf knapp über 150 Seiten ist mittlerweile in 17. Auflage erschienen und beweist in der Attraktivität für Referendare eine solide Grösse. Angemessen unterteilt in die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie mit einem Appendix Steuerrecht weist es den ersten Weg in die formalistische Praxis. Der verschwindend kleine Kaufpreis sorgt auch dafür, dass die grösseren Konkurrenzprodukte dieses Werk nicht vom Markt fegen.

Die einzelnen Formulare beginnen mit einem nahezu vollständig ausformulierten Beispiel, also einem Antrag, einem Beschluss oder einer Verfügung, manchmal mit einem Urteil, und enden mit den Anmerkungen zu den Besonderheiten des gerade behandelten Formulars. Dabei werden Fundstellen ebenso angegeben wie allgemeine Erläuterungen, es finden sich aber auch taktische Tipps für das anwaltliche Denken.

Inhaltlich sind die ausgewählten Formulare höchst ausgewogen. Man trifft auf Klassiker wie Klageschrift und Klageerwiderung, Prozessvergleich und Beweisbeschluss, PKH-Beschluss oder einstweilige Verfügung im Zivilrecht. Im Strafrecht werden Strafbefehl und Anklageschrift erläutert, ebenso Plädoyer und Urteil erster Instanz, ganz wichtig die Revisionsbegründung und ein Wiederaufnahmeantrag. Das Verwaltungsrecht präsentiert Bescheide, einstweilige Anordnung, Gerichtsbescheid und Urteil. Atypische Kenntnisse erlangt man durchaus bei der Lektüre der Muster zur Zulassung der verwaltungsgerichtlichen Berufung, zum Durchsuchungsbeschuss oder zur Klageerzwingungsschrift, zur zivilrechtlichen Gehörsrüge sowie zur Streitverkündungsschrift.

Besondere Beachtung darf man dem Buch auch deshalb schenken, weil die Vergegenwärtigung der Formulierungen gerade im Verwaltungsrecht alles andere als selbstverständlich in den gängigen Lehrbüchern und Kommentaren ist. Sei es nur für die Verwaltungsstation in der Behörde, kann man mit der Lektüre der entsprechenden Formulare viel Zeit sparen.

Wer sich als Referendar nicht mit einem Formularbuch wappnet, der wird in der Praxis definitiv länger als seine Kollegen brauchen, um den Ausbilder zu überzeugen. Dieses Werk hilft mit effektiven Tipps und einer überzeugenden Übersichtlichkeit. Man sollte sich seiner Nutzung eigentlich gar nicht entziehen dürfen.

Jarass / Pieroth, Grundgesetz, 8. Auflage, C.H. Beck 2006

Einer der wichtigsten Ausbildungskommentare zum Verfassungsrecht ist nun in achter Auflage erhältlich, wobei zum Glück für die in der Regel studentischen Nutzer der Preis gehalten werden konnte. Mit beinahe 1200 Seiten an geballter Sachinformation schafft es dieser Kommentar gleichzeitig kompakt und ausführlich zu sein.

Die Gestaltung des Werks bleibt weiterhin typisch, was leider bisweilen zulasten der Lesequalität geht. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind in die Fliesstexte integriert, allerdings sind die Hervorhebungen effektiv eingesetzt. Im Rahmen der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verwenden die Autoren zwar keine eigentlichen Aufbauschemata, ordnen aber die Darstellung so gut, dass man sich aus Gliederung und Fliesstext problemlos entsprechende Übersichten erstellen kann. Standesgemäss eingeleitet wird die Kommentierung von einer ausführlichen Einleitung. Als Anhang beigefügt ist der Gesetzestext des BVerfGG.

Obwohl die Autoren im Vorwort angeben, nur in zweiter Linie Studenten und Referendare als Zielgruppe bedienen zu wollen, kann man gleich einige Abschnitte herausheben, die gerade für den Klausurbereich bearbeitet und studiert werden können. Neben den bereits erwähnten ausgezeichnet dargestellten Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Erläuterungen zu den Verfassungsorganen und der Gesetzgebung zu nennen. Hierbei stechen insbesondere die Kommentierungen zu Art. 59 GG ins Auge, die in umfangreicher Weise die Rolle des Bundespräsidenten für die auswärtige Gewalt und das System völkerrechtlicher Verträge thematisiert. Auch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers wird kompakt erörtert. Gelungen ist auch die Präsentation der Rechtsprobleme rund um den Untersuchungsausschuss. Im Legislativbereich ist die Rahmengesetzgebung sowie das formelle Verfahren gut gelungen und auch das Prüfungsrecht des Präsidenten wird instruktiv erfasst. Weiterhin zu erwähnen ist die leicht verständliche Beschreibung der Staatshaftung.

Im grundrechtlichen Bereich ist im Rahmen der Einführung vor allem die Anleitung für die Grundrechtsprüfung zu empfehlen, die Beschreibung der Auswirkungen auf den privatrechtlichen Bereich hätte man etwas ausführlicher erwarten dürfen, wenn es doch im Vorwort heisst, dass gerade Praktiker mit diesem Kommentar arbeiten sollen. Erfreulich ist die hochgehaltene Ansicht, dass Folter und die Menschenwürdegarantie sich weiterhin nicht vertragen. Die dabei genannte Gegenansicht von Herdegen als „vorsichtig“ zu bezeichnen, kann nur mit kollegialer Rücksichtnahme erklärt werden. Ganz ausgezeichnet gelungen ist die Erläuterung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ebenso vorbildlich ist die breite Aufstellung der Gleichheitsgrundsätze. Die Pressefreiheit wird sehr ausgewogen abgehandelt und auch die Versammlungsfreiheit wird treffend erläutert. Umfassend werden auch die Voraussetzungen von Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung besprochen. Im Rahmen des Eigentumsschutzes ist die Rechtfertigung von Enteignungen lesenswert. Ebenfalls ein Höhepunkt der Darstellung sind die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Art. 20 GG mitsamt den Auswirkungen auf die einzelnen Rechtsgebiete.

Dieser kompakte Kommentar ist und bleibt für Studenten das Nonplusultra zum Einstieg und zur vertieften Einarbeitung in das Verfassungsrecht. Mit dem hier dargestellten Grundwissen kann man sich unter Heranziehung von Fallsammlungen und schematisch aufgebauten Lehrbüchern bedenkenlos in jede verfassungsrechtliche Prüfung begeben.

Fehling / Kastner / Wahrendorf, Verwaltungsrecht VwVfG VwGO, 1. Auflage, Nomos 2006

Es gibt nur wenige Kommentare, die den Bedürfnissen der universitären Ausbildung im öffentlichen Recht so entsprechen, dass die dort stattfindende Verknüpfung von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess in gedruckter Form verwirklicht wird. Dieses Konzept mag sicherlich auch für viele Praktiker von Nutzen sein, doch die Darstellung ist auf diese Weise gerade für Studenten vorteilhaft. Auf über 2500 Seiten aber in handlicher Form bietet dieser Kommentar einen umfangreichen Überblick über die Verfahrensmaterie des Verwaltungsrechts.

Wie auch schon das kürzlich vorgestellte Werk zur ZPO besticht auch dieser Nomos-Kommentar durch ein anwendungsbezogenes und lesefreundliches Layout. Die Kommentierungen sind in Fliesstexten gehalten, die Fussnoten sind graphisch abgesetzt. Einzig den Abstand auf der jeweiligen Seite des Innentextes könnte man bei der Neuauflage vergrössern, da man das Buch schon sehr auseinanderdrücken muss, um im Mittelteil ordentlich lesen zu können. Hervorhebungen und Randnummern unterstützen die Lektüre effizient, einzelne Aufzählungen machen die Beschreibungen plastisch. Besonderes Highlight sind die zahlreichen Formulierungen und Muster für Anträge, Tenorierungen, Urteile und Beschlüsse. Es finden sich sogar Prüfungsvorschläge für einzelne Klagen und Ansprüche. Durch diese Hilfestellungen kann man sich umgehend vorstellen, wie die theoretischen Ausführungen in die Tat bzw. in die Klausur umgesetzt werden können.

Beide Teile des Kommentars werden durch eine ausführliche und instruktive Einleitung geschmückt. Hier werden Verfahrensgrundsätze und andere Rechtsprinzipien neben die obligatorischen historischen Ausführungen gestellt. Die Historie ist gerade für das lange Zeit nicht normierte Verfahrensrecht lesenswert und die Bezüge auf die Altmeister des öffentlichen Rechts immer wieder erfrischend. Zu betonen ist die Ausgewogenheit der Kommentierung, die selbstverständlich die Schwerpunkte des Verwaltungsrechts ausführlich abdeckt, aber auch vermeintliche Randvorschriften in angenehm umfassender Weise in den Kontext stellt. Für Studenten und Referendare positiv ist die genaue Darstellung der klausurrelevanten Probleme aber auch die weiterführende Problematisierung unbekannter Vorschriften.

Herauszuheben ist für Letzteres beispielsweise die Prüfungsanleitung zu Amtshilfefragen des § 4 VwVfG oder die detaillierte Erläuterung der mittlerweile nicht mehr ganz so neuen Gehörsrüge in § 152a VwGO, die Beschreibungen zum Untersuchungsgrundsatz in § 24 VwVfG oder die bei § 41 VwGO verankerte Kommentierung der Rechtswegvorschriften des GVG. Klassische Themen des Verwaltungsverfahrens werden mit grosser Genauigkeit behandelt, etwa die Anhörung der Beteiligten im Verwaltungsverfahren, die Behandlung von Nebenbestimmungen beim Verwaltungsakt, die Rücknahme und der Widerruf von Verwaltungsakten oder die Nichtigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge. Auch die Planfeststellung, die Heilung von Verfahrensfehlern und der Ausschluss wegen Befangenheit werden eingängig abgehandelt. Klarer Schwerpunkt im Verwaltungsverfahren ist aber die Norm des § 35 VwVfG, der allein auf über 40 Seiten mit bemerkenswertem Reichtum an Fundstellen kommentiert wird.

Die Prozessordnung setzt mit den Ausführungen zum Verwaltungsrechtsweg sowie zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklage samt Klagebefugnis ähnliche Massstäbe, was Exaktheit und Umfang betrifft. Aber auch alle weiteren geschriebenen und ungeschriebenen Klagearten werden erfasst, der einstweilige Rechtsschutz wird variantenreich erläutert und die in vielen Aspekten zur ZPO divergierenden Prozesshandlungen werden auch bereits für Studenten nachvollziehbar besprochen. Für Referendare besonders wichtig sind die bereits genannten Passagen zu Tenor und Urteil im Übrigen sowie zu Kostennormen und Zwangsvollstreckung. Besonderheiten wie die Erledigungserklärung oder der Gerichtsbescheid werden ebenso sicher umrissen wie die objektive Klagehäufung oder das selten abgeprüfte Berufungsrecht. Ein weiterer Service gerade für Referendare ist der Anhang zu Anwaltsgebühren im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess. Hier werden allgemeine Regeln und die einzelnen Gebührentatbestände lehrbuchreif aufbereitet.

Dieser Kommentar sollte zum juristischen Standard-Handwerkszeug gehören, wenn man sich auf Übungen und Examina vorbereitet. Hier werden Theorie und Praxis gekonnt und kompakt verschmolzen und die Rechtsanwendung wird optimal unterstützt. Studenten und Referendare werden dieses Werk schnell zu schätzen wissen.

Haratsch / Koenig / Pechstein, Europarecht, 5. Auflage, Mohr Siebeck 2006

Eines der besten Lehrbücher zum Europarecht erscheint endlich in neuer Auflage. Die Autoren haben ja bereits mit ihrem bisher parallel erschienenen Lehrbuch zum EG-Prozessrecht bewiesen, dass Sie den Fokus der Darstellung exakt auf die Bedürfnisse der Ausbildung legen können. Ebenso kann man dies nun bei dem vorliegenden Lehrbuch zum materiellen Recht behaupten. Auf über 560 Seiten kann sich der Leser durch die Untiefen des Gemeinschaftsrechts führen lassen.

Die Gestaltung des Werks entspricht den Bedürfnissen gerade studentischer Leser. Die Fliesstexte sind ausführlich und instruktiv geschrieben. Beispiele, Merksätze und vor allem umfangreiche Prüfungsschemata ergänzen die Theorie einwandfrei. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind umfassend und variantenreich. Einzig die Hervorhebungstechnik ist nicht wirklich effektiv.

Eingeleitet wird die materiell-rechtliche Darstellung durch den europäischen Einigungsprozess, der den Verfassungsprozess in angemessener Grösse erfasst. Eine Abgrenzung erfolgt auch zu Europarat und EMRK, ohne dass auf nähere Einzelheiten vertieft Wert gelegt wird. In der gedanklichen Abfolge aus heutiger Sicht korrekt wird zunächst die EU als Dach der Gemeinschaft erläutert und Vertragsänderung, Beitritt oder Suspendierung thematisiert. Das EG-Recht wird nach den wesentlichen Grundbegriffen unterteilt und es finden sich Abschnitte zu den Organen, zur Rechtsetzung, zu den Rechtsquellen oder zum Vollzug. Umfangreich ist auch das Unterkapitel zum Rechtsschutz. Leider etwas knapp und nicht in der prüfungsgeeigneten Deutlichkeit wie die Grundfreiheiten dargestellt ist die Haftung der Mitgliedstaaten für Verstösse gegen Gemeinschaftsrecht. Hingegen ist die Aufarbeitung der Grundfreiheiten das wahre Glanzstück dieses Buches. Kleinere Kapitel erfassen noch das Wettbewerbsrecht inklusive Vergaberecht und Beihilfenkontrolle. Geschickt ist auch die strikte Trennung von EG- und EU-Recht, sodass die Besprechung von GASP und ZIJ in den Schlusskapiteln vollauf berechtigt ist.

Ganz beachtlich ist die korrekte dogmatische Darstellung der Grundfreiheiten, der dabei vorherrschenden Beschränkungen und Schranken-Schranken. Die Schmidbauer-Rechtsprechung wird optimal verwertet und die Autoren versuchen erfolgreich, die oft dogmatisch nicht eindeutige Herangehensweise des EuGH für deutsche Leser verständlich aufzubereiten. Gelungen sind auch Kleinigkeiten wie die Ausdifferenzierung der vorhandenen geschützten Dienstleistungsarten, nämlich in vier Varianten. Sehr klausurrelevant sind auch die guten Ausführungen zur Handelspolitik und Embargofragen.

Mit diesem Buch kann man nur Freude haben. Die Materie wird ausführlich, dogmatisch richtig und einleuchtend erklärt. Wer dieses Werk intensiv bearbeitet hat, muss keine europarechtliche Klausur mehr fürchten.

Arndt, Europarecht, 8. Auflage, C.F. Müller 2006

Leider nicht parallel zu einer Neuauflage der Fallsammlung aber immerhin in steter Regelmässigkeit wird das vorliegende Lehrbuch neu aufgelegt. Die Kombination eines lediglich 325 Seiten starken Grundrisses mit beigefügter CD-Rom scheint also die Leserbedürfnisse ganz zu erfüllen. Diesmal wurden einige Bereiche wie die Grundfreiheiten oder die Unionsbürgerschaft einer inhaltlichen Neugestaltung unterworfen und stärker in den Fokus des Lesers gerückt.

Die Gestaltung des Buches bleibt graphikfrei, der Leser ist also nach wie vor für Aufbauschemata oder Schaubilder auf die beigefügte CD angewiesen. Sehr vorteilhaft für den Leser sind die im ansonsten unübersichtlichen und mit einer Vielzahl von Hervorhebungen überfrachteten Textbild herausstechenden Beispielsfälle mit Bezugnahme auf Originalentscheidungen. Einzelne Aufzählungen machen das Vorgehen in bestimmten Situationen für den Leser transparent. Die beiliegende CD-Rom enthält wichtige Materialien für engagierte Studenten.

Inhaltlich erfasst der Autor die Kernpunkte des Gemeinschaftsrechts und gibt dabei auch praktische Tipps zur weiteren Gewinnung von Erkenntnissen. Die Geschichte der EG, das Verhältnis zur EU und die Organe der EG werden in gebotenem Umfang abgehandelt. Zu Recht werden Schwerpunkte beim Rechtsschutz, bei den Grundfreiheiten und bei den Grundrechten gesetzt. Weiterer Kapitel erfassen die Rechtsquellen der EG, das Verhältnis zum mitgliedstaatlichen Recht, die Staatshaftung, sonstige Materien im EG-Vertrag und die Aussenbeziehungen der EG.

Genau richtig für Ausbildungszwecke sind einige Knackpunkte der EuGH-Rechtsprechung verarbeitet worden, die man sich dogmatisch nicht ohne weiteres selbst erschliessen kann. Dies betrifft etwa die Grundrechte als ungeschriebene Schranke bei der Prüfung von nicht diskriminierenden Eingriffen in Grundfreiheiten oder die in einer Aufzählung dargestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen der einzelnen Rechtsbehelfe zu den europäischen Gerichten. Nicht ganz einfach zu verstehen ist auf den ersten Blick die Aufspaltung der Grundfreiheiten in eine Art von AT und nachfolgende Kapitel zu den einzelnen Freiheiten, da die Warenverkehrsfreiheit doch einige Besonderheiten hat, die man nicht unbedingt in einen Topf mit den übrigen Verkehrsfreiheiten werfen muss. Die so gewählte Darstellung entspricht aber der typisch deutschen Herangehensweise an eine Rechtsmaterie und dürfte gerade den Anfänger deshalb nicht verwirren. Dass dabei die Kapitalverkehrsfreiheit in dem ansonsten recht kompakten Werk so einen grossen Raum zugewiesen bekommt, ist angesichts der Klausurrelevanz zumindest fragwürdig, wenn daneben der Vollzug des Gemeinschaftsrechts mit all seinen Folgeproblemen auf weit weniger Seiten thematisiert wird.

Trotz der Neugestaltung weiterhin kritikbehaftet bleibt das Kapitel zur Staatshaftung. Hier werden umfassend die einschlägigen Entscheidungen heruntergebetet, aber dem Leser wird kein eigenes Prüfungskonzept an die Hand gegeben. Die in dürren Worten präsentierte Ansicht des Autors taugt kaum dazu, dem Leser eine dogmatisch saubere Lösung für den in Deutschland absurd geführten und theoretischen Streit um die Konkurrenz zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen Anspruch und § 839 BGB an die Hand zu geben.

Dieses Lehrbuch ist nach wie vor und mit guten Gründen eines der beliebtesten Einführungswerke für den Bereich Europarecht. Man sollte sich aber nach der Lektüre unbedingt weitere Medien zu klausurrelevanten europarechtlichen Themen zu Raten ziehen, um nicht an den entscheidenden Punkten unsicher zu sein.

Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, C.F. Müller 2006

Das Verwaltungsecht bleibt nach wie vor ein hoch flexibler Prüfungsstoff und da es nur selten alleine in Klausuren und Examen abverlangt wird, ist es wichtig für Leser und Studierende ein so gut strukturiertes Lehrbuch wie das vorliegende benutzen zu können. In der 350 Seiten starken Neuauflage, die parallel zum Klausurenkurs erschienen ist, bringt der Autor sein Lehrbuch auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Die Gestaltung des Buches ist gleich geblieben. Reihentypisch sind graphisch hervorgehobene Fälle und Lösungen eingefügt, ebenso gibt der Autor eine Vielzahl von Anwendungsbeispielen zu den einzelnen Kapiteln. Die „Fussnoten“ sind in den Text integriert und der Text selbst beinhaltet kaum Hervorhebungen. Insofern ist der Lesefluss nur bei konzentrierter Arbeit stetig. Sehr gelungen sind die vielen Schemata und Abbildungen im Bereich des Staatshaftungsrechts sowie zur Rechtmässigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten. Der Leser dürfte aber bisweilen optisch noch mehr motiviert werden, das Buch intensiver zu bearbeiten.

Inhaltlich werden die klassischen Bereiche des Verwaltungsrechts erfasst, wobei der Autor sinnvolle Schwerpunktsetzung betreibt. Der Autor gibt dem Leser zunächst einen Einstieg in die Grundlagen des Verwaltungsrechts, wobei hier nicht in breiten Phrasen über die Entstehung der deutschen Verwaltung seit der Preussenzeit erzählt wird, sondern wesentliches Handwerkszeug für die Bearbeitung von Klausuren vermittelt, Wissen also quasi vor die Klammer gezogen wird, so etwa die Kapitel zu den unbestimmten Rechtsbegriffen und deren gerichtlicher Überprüfung oder die Behandlung des Ermessens im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen. Mit über 100 Seiten nimmt der Verwaltungsakt zu Recht einen Grossteil des Inhalts innerhalb des Lehrbuchs ein, was hier jedoch nicht nur den Begriff des Verwaltungsakts und die Nebenbestimmungen umfasst, sondern auch das ganze formale Prozedere, mit dem ein solcher Rechtsakt seine Aussenwirkung erhält. Sehr angenehm ist auch die deutliche Gewichtung des nachfolgend erläuterten öffentlich-rechtlichen Vertrages, der für Bearbeiter von Klausuren bei zunehmender Fokussierung auf beratende Aufgabenstellung immer mehr in den Blickpunkt geraten dürfte. Nach einem relativ knappen Ausflug zu den Rechtsproblemen rund um die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten führt der Autor den Leser auf das in mehrere Kapitel unterteilte Rechtsgebiet der Ansprüche gegen den Staat aufgrund von fehlgeschlagenen Leistungsbeziehungen und rechtswidrigen Handlungen. Sehr gut gelungen ist dabei die Trennung von Staatshaftungsrecht im eigentlichen Sinne und der Darstellung der übrigen Rückforderungsinstrumente, die gerade nicht Staatshaftungsrecht zum Inhalt haben. Weitere Kapitel befassen sich noch mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen und interessanterweise ist der „Widmung“ das Schlusskapitel vorbehalten: das Strassenrecht bietet dem exakt arbeitenden Juristen immer die Möglichkeit, sich von der Masse abzuheben. Mit den Darstellungen des Autors ist man dabei auf einem guten Weg. Sehr geringe bis gar keine Aufmerksamkeit schenkt der Autor den europarechtlichen Bezügen des Verwaltungs- und Staatshaftungsrechts.

Man muss Lehrbuch und Klausurensammlung nicht als Paket benutzen, kann dies aber tun und wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht enttäuscht werden, da man dadurch zusätzlich prozessuale Probleme mitbearbeitet. Das Lehrbuch zum allgemeinen Verwaltungsrecht als Einzelstück ist jedenfalls für all diejenigen zu empfehlen, die in übersichtlichem Umfang den prüfungsrelevanten Stoff zusammengefasst haben möchten. Das Werk bleibt auch in achter Auflage ein empfehlenswertes Einstiegswerk.

Sprachendienst des Auswärtigen Amtes, Standardformulierungen für deutsche Vertragstexte, 4. Auflage, Verlag De Gruyter 2006

Die Internationalisierung der deutschen Juristenausbildung schreitet stetig voran, sei es durch in der Ausbildungsordnung verankerte Fremdsprachenfachkenntnisse, den nahezu obligatorischen Auslandsaufenthalt oder den immer noch heiss begehrten Praktikumsplatz in einer international tätigen Grosskanzlei. Die Rechtsvergleichung ist dabei nicht nur materiell wichtig, sondern während eines solchen Praktikums oder während einer Stage muss man im Zweifel auf die Formalia der Fremdsprache richtig umsetzen können, ergo in konkrete Verträge. Das vorliegende Werk bietet eine Ansammlung von Standardformulierungen für deutsche Vertragstexte mit einer Übersetzung in die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch.

Überwiegend anzuwenden sind die Formulierungen allerdings auf völkerrechtliche Verträge. Dies ist auch kein Wunder, werden doch gerade diese vom herausgebenden Auswärtigen Amt vorbereitet und in der Regel von dessen Leiter abgeschlossen. Ausgehend von diesem Ursprung kann man aber eine Vielzahl der angebotenen Formulierungen auch in zivilrechtlichen Verträgen verankern, da man viele Begriffe und Wendungen ohnehin nur als Füllmaterial verwendet. Dies betrifft etwa den Ausdruck von Vorbehalten, Bedingungen, Ausschlussklauseln oder Ähnliches. Auch Themen wie Abschluss und Inkrafttreten eines Vertrages sind im Völkerrecht wie im Zivilrecht nicht unähnlich. Vorbildlich ist im Gesamtaspekt des ohnehin detaillierten Buches der viersprachig vorhandene Index, der allenfalls ein attraktiveres Layout vertragen könnte.

Primär ist dieses Buch für die Beschäftigung mit dem Völkerrecht und dem internationalen öffentlichen Recht interessant. Derivate der Formulierungen lassen sich aber problemlos in jegliche Rechtsmaterie übernehmen. Druckwerke dieser Art sind selten genug und bei sich bietender Gelegenheit lohnt sich jeder Blick für das eigene, gewissermassen räumlich-europäische Rechtsverständnis.

Sodan / Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage, Verlag Nomos 2006

Das vorliegende Werk, das gut und gerne als eines des wenigen Monumentalwerke des Verwaltungsprozessrechts gelten kann, ist endlich in einer Neuauflage erschienen. Auf über 3000 Seiten vermitteln die erfahrenen Autoren den Lesern und Benutzern Grundlagenwissen und Details zur Verwaltungsgerichtsordnung.

Die Gestaltung des Werks ist unauffällig. Die Autoren verwenden nur wenige Hervorhebungen im dichten und durchgehenden Fliesstext. Der Leser wird weder durch Abstände noch durch graphische Elemente entlastet. Bedauerlicherweise mischen die Autoren zwischen Verweisen auf Rechtsprechung und Literatur im Text und separaten Fussnoten. Bisweilen werden Gliederungen vor den Kommentierungen angeboten. Wenn es nötig ist, werden Normen anderer Gesetze im Wortlaut abgedruckt. Die Auflistung vertiefender Literatur zu den Schwerpunkten der VwGO, etwa zu § 42 oder § 113 VwGO ist vorbildlich. Die im Einzelnen enthaltenen Tenorierungen sind ausführlich vorbereitet und durch konkrete Formulierungen plastisch gemacht.

Inhaltlich überzeugt der Kommentar auf der ganzen Linie. Sowohl bei den klassischen Schwerpunkten des VwGO wie Eröffnung der Verwaltungsrechtswegs, Anfechtungsklage und Klagebefugnis, Widerspruchsverfahren, Inhalt der Aufhebungs- oder Verpflichtungsentscheidung sowie einstweiliger Rechtsschutz werden die nötigen Informationen systematisch geordnet, instruktiv angeordnet und expliziert und der Detailreichtum in der Darstellung aller geschehenen Windungen und Umbrüche der Verwaltungsrechtsprechung wird in passendem Umfang erfasst. Besonders sticht dies heraus bei der lehrreichen Aufarbeitung der Versagungsgegenklage als Grenzform zwischen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, der beeindruckenden Auflistung der abdrängenden Sonderzuweisungen, der erhellenden Kommentierung der zugehörigen Passagen des GVG, der intensiven Abhandlung des Kommunalverfassungsstreits im Rahmen der Klagebefugnis oder auch der Zweckbeschreibung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens. Weiterhin zu nennen sind die Abschnitte zu den gerichtlichen Entscheidungsvarianten bei Eilrechtsschutz mit Drittbezug, zur Abwägungsentscheidung in der Begründetheit der einstweiligen Anordnung oder auch den formellen Voraussetzungen des Widerspruchs mit Erläuterung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei dieser Rechtsbehelf in den eigentlich passenden Normen noch einmal detaillierter auseinandergesetzt wird. Auch stets neu aufgeworfene Fragen wie die des Prüfungsumfangs werden geduldig und detailreich beantwortet, für jede Konstellation einzeln und ausführlich. Verschiedene Spielarten des Verwaltungsakts werden im Rahmen von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage exzellent eingeführt und sogar rechtshistorisch unterfüttert.

Aber auch bei prozessual nicht alltäglichen Prüfungsproblemen sind die Autoren souverän und schaffen den oft schmalen Grat zwischen einem möglichst differenzierten Vortrag und der Schaffung von Verfahrensfakten, an denen sich der Leser orientieren kann. Die Erledigung wird hervorragend erläutert und zur Zivilprozessordnung abgegrenzt. Der Gerichtsbescheid wird in den Kontext zu Urteil und Anforderungen der EMRK gesetzt. Die Erfordernisse des mündlichen Verhandelns werden kritisch und mit gangbaren Lösungsansätzen aufbereitet. Klagerücknahme und Prozessvergleich werden ebenfalls leicht verständlich und dennoch mit gebotenem wissenschaftlichen Tiefgang behandelt.

Praktisch relevante Passagen wie das Kostenrecht und die Vollstreckungsentscheidung sind umfassend und anwendungsbezogen bearbeitet. Insbesondere die Möglichkeiten, den Beigeladenen an der Kostenlast zu beteiligen, sind treffend beschrieben. Auch die Verknüpfungen zwischen zivilprozessualem Vollstreckungsrecht und den abweichenden Bestimmungen der VwGO sind anschaulich erläutert.

Etliche Passagen des Kommentars sind zudem genauso lesenswert wie ein Lehrbuch. Herauszuheben sind dafür etwa die Erläuterungen zur formellen und materiellen Rechtskraft, in die auch die Darstellung des Streitgegenstands eingebettet ist. Hier wird wiederum sehr schön zur Zivilprozessordnung abgegrenzt. Die relativ neue Gehörsrüge wird in ihrer Darstellung praktisch und wissenschaftlich zerpflückt und die tatsächliche Relevanz gut relativiert. Auch die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Konkurrenz im Rahmen des Normenkontrollverfahrens ist vorbildlich gelungen.

Dieses Kommentar werden sich die wenigsten Studenten und Referendare leisten können, aber ganz ehrlich: die Arbeit mit diesem Werk ist wesentlich komfortabler als mit etlichen zum Examen zugelassenen Kommentaren und schon deshalb sollte man ihn sich unbedingt als Erkenntnisquelle zugänglich machen. Die Bereicherung für die juristische Ausbildung ist geradezu mit Händen zu greifen!