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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2007

Rezensionen August 2007: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Hamm u.a., Beweisantragsrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2007

Im Rahmen von Revisionsklausuren ist das Beweisantragsrecht einer der Klassiker und für viele Referendare weiterhin ein harter Prüfstein zur Erlangung höherer strafrechtlicher Weihen. In der späteren Praxis kann ein geschickter Verteidiger jede Schwurgerichtskammer mit gut gestellten Beweisanträgen ins Schwanken bringen. Drei in der Praxis erfahrene Autoren fassen auf 290 Seiten Grundlagen und Feinheiten des Beweisantragsrechts zusammen.

Die Gestaltung des Werks birgt keine Überraschungen, beinhaltet aber für den Leser neben dem Fließtext viele praktische Elemente. Konkrete Anträge und Beispiele werden farbig herausgehoben und die zahlreich zitierte BGH-Rechtsprechung hilft bei der schnellen Umsetzung des kulminierten Wissens. Die Fußnotendichte ist bemerkenswert und ermöglicht eine detailgenaue Nacharbeitung spezieller Probleme. Das Literaturverzeichnis ist ebenfalls opulent und für ein Praxislehrbuch erfreulich.

Die Autoren beginnen ihre Darstellung mit einer Erläuterung der theoretischen Grundlagen des Beweisantragsrechts. Dazu gehören die historische Entwicklung sowie die Stellung im Prozess. Danach folgt juristisches Standardwissen, das doch so oft in Prüfungen falsch vorgetragen wird, nämlich die Abgrenzung von Beweisantrag, Beweisanregung, Beweisermittlungsantrag und bloßer Informationsweitergabe. Dem Beweisantrag im engeren Sinn ist vernünftigerweise der Schwerpunkt des Kapitels gewidmet und die bereits genannten Beispiele führen den Leser durch so manche Formulierungstücke. Insbesondere die eigentliche Beweisbehauptung sollte sich der Leser genau durchlesen, da die hier vorgenommene Differenzierung gelungen ist. Die zeitliche Verortung des Beweisantrags ist nunmehr verantwortlich für die beiden letzten Kapitel des Lehrbuchs, nämlich einmal in der Hauptverhandlung und einmal außerhalb der Hauptverhandlung.

Im Rahmen der Hauptverhandlung sind selbstverständlich die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO der eigentliche Schwerpunkt der Darstellung und man kann insbesondere die Darstellung der Offenkundigkeit von Tatsachen sowie die unzulässige Beweiserhebung jederzeit für die Klausurvorbereitung nutzen. Referendare sollten darüber hinaus der Beschreibung der Form der Entscheidung Beachtung schenken, ebenso der Behauptung der Ungeeignetheit des Beweismittels, was schon oft Prüfungsgegenstand war. Sehr spannend sind auch die fundierten Ausführungen zur eigenen Sachkunde des Tatrichters zu lesen, da dieser sich in Befürchtung der Schaffung eines Revisionsgrundes oft lieber auf Fremdquellen als auf sein eigenes Wissen verlässt. Für die Zeit nach der juristischen Ausbildung sind zudem die Ausführungen zur Ablehnung eines Sachverständigengutachtens lesenswert, ebenso das sehr schön aufbereitete Ladungsrecht des Angeklagten.

Außerhalb der Hauptverhandlung sind Beweisanträge leider nur selten Gegenstand der juristischen Ausbildung, aber gerade die Kombination des Beweisantrags mit der Revisionsbegründung und die Stellung von Anträgen im Ermittlungsverfahren sind taktische Kniffe, die man gar nicht früh genug erlernen kann.

Dieses Buch ist zweifelsohne Spezialliteratur aber die Eignung gerade für das Referendariat ist beeindruckend. Die Autoren schaffen ein kompaktes Kompendium an strafprozessualem Sonderwissen, nach dessen Lektüre man sich nahezu jeder Prüfungsfrage zu diesem Thema stellen kann. Wer auch nur mit dem Gedanken spielt, sich beruflich auf das Strafrecht zu fokussieren, sollte dieses Lehrbuch besitzen.

 

Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Wer als Referendar einen engagierten Ausbildungsrichter oder –staatsanwalt in der Strafrechtsstation zugeteilt bekommen hat, wird in laufenden Strafverfahren (hoffentlich) auch die Bewertung von Zeugenaussagen exerzieren müssen. Wer dies einmal argumentativ beherrscht, wird sich auch im Zivilrecht nur noch in Notfällen auf die Beweislastverteilung zurückziehen müssen. Wann eine Aussage aber glaubhaft ist und vor allem warum, ist nicht nur eine Frage der Sach- und Menschenkenntnis, sondern erfordert auch eine wissenschaftliche Herangehensweise. Das vorliegende Lehrbuch fasst zahlreiche Kriterien der Bewertung von Zeugenaussagen auf 170 Seiten zusammen und gibt dem Leser einen Leitfaden, um eigene Wertungen anzustellen oder erstellte Gutachten kritisch hinterfragen zu können.

Die Gestaltung des Werks ist erstaunlich nüchtern. Man findet einen dichten Fließtext, der bisweilen um Fußnoten angereichert ist, unterbrochen nur durch wenige Aufzählungen im Text. Graphische Elemente sind nicht vorhanden, ebenso wenig Übersichten, Tabellen oder andere abstrahierende Elemente. Der Erläuterungsstil der Autoren ist zum Glück für juristische Leser sehr gut verständlich und man wird durch geschickte Überleitungen bei Laune gehalten. Erfreulich ist die Möglichkeit für den Leser, im Internet weiterführende Informationen zu erhalten.

Zunächst erhält der Leser eine methodische Einführung in die Forschungsmaterie Aussagepsychologie. Danach werden die Glaubhaftigkeitskriterien einzeln und in mehrfachem Auftreten samt Fehlerquellen aufgezeigt. Ein besonders wichtiges Kapitel für die Urteilsfindung ist die Analyse der Zeugenaussagen mit Eigenarten, die zu Glaubhaftigkeitskriterien werden können, etwa die Detailliertheit der Aussage auch auf Vorhalt und Konfrontation hin, die Homogenität der Aussage und insbesondere die Konstanz bzw. die Inkonstanz des Zeugenberichts. Weitere Elemente hierbei sind die Kohärenz der Aussage und vor allem, hierauf legen die Autoren zu Recht ein großes Augenmerk, die Suche nach der Aussagemotivation mit entsprechenden Analysehilfen. Weitere Kapitel grenzen dann die eigentliche Frage der Glaubhaftigkeit und der Unglaubhaftigkeit ab und nennen auch Spezialprobleme wie das Vorkommen einzelner unwahrer Teile der Aussage oder das Alter der Zeugen bzw. das Entstehen gruppendynamischer Vorgänge. Das Schlusskapitel zeigt dem Leser schließlich den eigentlichen Vorgang der Begutachtung auf. Im reichhaltigen Anhang thematisieren die Autoren delikttypische Inhalte von Zeugenbekundungen, etwa bei Sexualdelikten, oder auch viktimotypisches Verhalten. Ebenfalls zu finden ist ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen der aussagepsychologischen Forschung.

Dieses Lehrbuch ist trotz der Spezialität des Inhalts ein lehrreicher und spannender Begleiter für die Praxis. Im Rahmen der Ausbildung muss man sicherlich entweder besonderes Interesse für die Materie haben oder einen passenden Ausbildungsplatz, dann aber ist die Lektüre auch hier ein großer Gewinn, da die Ausführungen der Autoren nicht nur eingängig sind, sondern ohne Probleme für die Entscheidung von Sachverhalten angewendet werden können.

 

Tröndle / Fischer, StGB, 54. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Der Standardkommentar zum Strafrecht, der seit einiger Zeit von BGH-Richter Fischer alleine bearbeitet wird, ist in steter Regelmäßigkeit in einer Neuauflage erschienen und „erfreut“ damit die ohnehin ausgabengeplagten Referendare, die sich das Werk für das Assessorexamen zulegen müssen. Die Rolle als meistgenutzter Examenskommentar kommt dem Werk aber zu Recht zu, denn die inhaltliche Dichte und Übersichtlichkeit der Informationen zum materiellen Strafrecht ist schlicht erdrückend gut. Knapp unter 2500 Seiten Wissen muss man als Leser erst einmal bewältigen und erst recht als Autor, wenngleich man sich um Letzteres, sollte man die Komplexität einer Vorlesung von Prof. Fischer einmal erlebt haben, keine Sorgen machen muss.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch für die Kurz-Kommentare des Beck-Verlages und birgt keine Überraschungen für den Leser. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind in den dichten Fließtext integriert und stören den Lesefluss regelmäßig. Die vor den eigentlichen Ausführungen verorteten Literaturhinweise sind zum Teil im Überfluss vorhanden und erleichtern die wissenschaftliche Vertiefung einer Thematik wesentlich. Verwendet wird ein Gemisch aus Hervorhebungen aus Fett- und Kursivdruck, was angesichts der Informationsfülle durchaus angebracht ist. Viele wörtliche Beispiele zieren die Ausführungen, sodass der Leser die Theorie rasch umzusetzen vermag. Im Gegensatz zu anderen Ausbildungskommentaren finden sich keine Prüfungsvorschläge oder andere spezifische Aufbauhilfen. Einige Gesetzestexte sind als Anhang mit abgedruckt.

Die Einleitung des Autors vor den eigentlichen Erläuterungen ist an erster Stelle lesenswert. Hier findet der Leser nicht nur Standardausführungen, sondern erfährt Wichtiges zur Harmonisierung des Strafrechts im europäischen Rechtsraum und dem derzeitigen status quo. Aus den ausbildungsrelevanten Vorschriften sind für Studenten und Referendare zahlreiche Kommentierungen hervorzuheben, die diesen Kommentar besonders wertvoll für die Prüfungsvorbereitung machen: Aus dem Allgemeinen Teil sind dabei zunächst die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurarbeit zu erwähnen, die der Autor in den exzellenten Ausführungen zum Versuch und Rücktritt, zum Fahrlässigkeitsdelikt oder auch zum Notwehrrecht verankert. Weitere Höhepunkte für Studium und Referendariat sind außerdem die schwierigen Überlegungen zur Wahlfeststellung, die passenden Verweise auf zivilrechtliche Rechtfertigungstatbestände und die umfangreich ausgestaltete Erklärung des strafrechtlichen Irrtumsregimes. Gerade die dabei immer wieder abgefragten alten Theorien werden hier in einen sicheren Kontext gestellt. Für Referendare sehr zu empfehlen sind zudem zahlreiche Normen des Strafzumessungsbereichs, etwa zur Bemessung einer Geldstrafe, zur Frage der Bewährungsprognose und zu den Voraussetzungen der Maßregel des Fahrerlaubnisentzugs. Auch die richtige Behandlung des Strafantrags und Fragen der Verjährung lassen sich anhand dieses Werks zuverlässig beantworten. Generell sind, wenngleich dies für die juristische Ausbildung leider nicht im gleichem Maße wie für die Praxis relevant ist, die Maßregeln der Besserung und Sicherung durch den Autor ganz vorzüglich ausgearbeitet worden und auch mögliche Rechtsentwicklungen, etwa im Unterbringungsrecht, wurden in die Darstellung integriert.

Aber auch im Besonderen Teil kann der Autor mit klassischen, aktuellen und sogar selten thematisierten Problemen punkten. In der zu erwartenden Ausführlichkeit werden Prüfungsrenner wie der Betrug mitsamt seinen Spielarten, Abwandlungen wie der EC-Karten-Betrug oder auch die Leistungserschleichung treffend ausdifferenziert und aufbereitet. Auch andere Vermögensdelikte wie der Tatbestand der Untreue befinden sich  auf dem neuesten Erkenntnisstand der Rechtsprechung und verschaffen dem Leser eine sichere Argumentationsgrundlage für den Ernstfall. Im Rahmen der Hehlerei sind die Handlungsvarianten sauber abgegrenzt und auch Detailfragen der möglichen Vortaten und Beteiligungsformen sind instruktiv dargestellt. Die Urkundenfälschung wird ebenfalls sauber anhand der drei Tatvarianten aufgespalten. Gern geprüfte Delikte wie die Brandstiftungstatbestände bestechen insbesondere durch die gute Erfassung der Konkurrenzfragen und auch Dauerbrenner wie die Abgrenzung von Erpressung und Raub lesen sich in dieser Kommentierung leicht und flüssig. Die einfacheren Klausurtypen im Körperverletzungs- und Diebstahlsbereich lassen sich mit diesem Werk ebenfalls erfolgreich vorbereiten und selbst schwierige Denkleistungen wie der Pflichtwidrigkeitszusammenhang der Körperverletzung mit Todesfolge gelingen nach der Lektüre problemlos. Die Amtsdelikte sind eingängig, wenn auch zum Teil kompakt behandelt und auch die Kapitalverbrechen sind souverän ausgefertigt. Für Referendare wichtig sind insbesondere die nur selten so eingängig wie hier abgefassten Umweltdelikte, deren verwaltungsrechtliche Bezüge schön herausgestellt werden.

Dieser Kommentar ist weiterhin für die juristische Ausbildung unverzichtbar. Der Autor vermag sowohl die klassischen Zusammenhänge treffend darzustellen als auch rechtliche Neuentwicklungen in geeigneter Weise in den ehrwürdigen Kommentar zu integrieren. Der Leser hat mit Werken wie diesem Spaß an der Juristerei.

 

Hartmann / Schmidt, Strafprozessrecht, 1. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007

Mit dem Werk zum Strafverfahrensrecht wird im Angebot des Rolf Schmidt Verlages eine der noch bestehenden Lücken geschlossen. Die seit Jahren etablierten Werke zum materiellen Strafrecht werden nun durch das vorliegende Werk ergänzt, das wiederum ganz auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten ist und dadurch nicht den Spagat anderer Werke nachvollziehen muss, die für Studenten, Referendare und Praktiker gleichermaßen tauglich sein wollen. Mit über 350 Seiten ist dieses Lehrbuch für die Examensvorbereitung durchaus anspruchsvoll und die Lektüre bedarf sicherlich mehr Zeit als bei einem bloßen Skript.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist wie bei allen Werken des Verlages sehr gut. Ein übersichtliches Textbild wird ergänzt durch Graphiken, tabellarische Darstellungen, Prüfungshilfen, Musterformulierungen, Beispiele und Fälle. Die Hervorhebungstechnik ist manchmal etwas zu vielschichtig, aber insgesamt nicht verwirrend.

Nach einem einleitenden Kapitel führen die Autoren den Leser zunächst in die Bereiche der Gerichtszuständigkeit und –organisation ein. Hiernach werden die zahlreich zu beachtenden Verfahrensgrundsätze ausführlich präsentiert. Ein großer Abschnitt ist auch den Verfahrensbeteiligten gewidmet, wobei die verschiedenen Details zum Strafverteidiger und vor allem die Unterabschnitte zur Person des Zeugen besonders gelungen sind. Auf beinahe 100 Seiten werden die Eingriffsmaßnahmen der StPO abgehandelt und hier können die Verknüpfungen zu den übrigen Lehrbüchern des Verlages voll durchgreifen, etwa zur Abwägung bei Grundrechtseingriffen oder bei Überschneidungen zum Polizeirecht. Dem Gang des Verfahrens wird sodann große Aufmerksamkeit geschenkt und die einzelnen Abschnitte des Prozesses werden präzise erläutert, insbesondere Sinn und Zweck des Zwischenverfahrens, die Beweisaufnahme mit anschließender Beweiswürdigung samt Beweisverwertungsverboten sowie zuletzt die Urteilsfindung. Abgeschlossen wird das Lehrbuch mit dem Rechtsmittelrecht sowie besonderen Verfahrensarten.

Trotz der Fokussierung auf den universitären Bereich werden etliche praktische Dauerbrenner überzeugend dargestellt, sodass man auch als Student schnell die wesentlichen Erfordernisse der Anwendung begreift, etwa die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Durchführung einer Durchsuchungsmaßnahme, die Anwendung der Wahlfeststellung im Urteil oder Einzelheiten des Beweisantragsrechts, insbesondere Inhalt und Ablehnung eines Beweisantrages. Auch Kleinigkeiten wie die korrekte Einordnung von Strafantrag und Strafanzeige gelingen. Ebenfalls lobenswert ist die klare Darstellung der Hauptverhandlung und der dabei zu befolgenden Schritte und Erfordernisse: gerade diese Umsetzung des Verfahrenswissens in eine bildliche Vorstellung gelingt den praxisfernen Studenten sonst nur schwer. Zu nennen ist schließlich auch die gelungene Abbildung der Verfahrensabsprache im Strafprozess.

Erwartungsgemäß knapp bzw. relativ knapp fallen Bereiche in der Darstellung aus, die gerade im Referendariat eine wesentlich stärkere Betonung erfahren müssen, etwa die Fragen der Einstellung des Verfahrens, des Strafbefehlsverfahrens, des Rechtmittelrechts im Allgemeinen oder auch Details der Haftüberprüfung. Angesichts der Ausrichtung des Lehrbuchs kann dies den Autoren aber nicht zum Nachteil gereichen.

Wer sich als Student in die Strafprozessordnung einlesen will und sich effektiv auf die mittlerweile regelmäßig gestellten verfahrensrechtlichen Zusatzfragen in Examensklausuren vorbereiten möchte, liegt mit diesem Lehrbuch in jedem Fall richtig. Zusammenhänge werden StPO-intern aber auch im Verhältnis zu anderen Gesetzen schnell nachvollziehbar dargestellt und die Durchdringung der Materie gelingt dank einer effektiven Darstellung. Ergänzen sollte man die Prüfungsvorbereitung noch mit einer Fallsammlung, um die Anwendung des erlernten Wissens abzusichern.

 

Rüping / Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Rechtsgeschichte auf etwas mehr als 160 Seiten: das verspricht eine zügige Lektüre, zumal wenn es sich wie hier um ein Spezialgebiet der Rechtsgeschichte handelt. In mittlerweile fünfter Auflage präsentieren die Autoren Grundlagen und Details zur Geschichte des Strafrechts beginnend ab der Völkerwanderung und kulminierend in europäischen Perspektiven der heutigen Zeit.

Die Gestaltung des Buches ist typisch für die JuS-Schriftenreihe und bietet kleine Fließtexte mit integrierten Hinweisen im Text. Beispiele, Zitate und Beschreibungen sind in kleiner gedruckten Abschnitten untergebracht und die Kapitel werden mit Quellen- und Literaturhinweisen umfangreich eingeleitet. Die Hervorhebungstechnik ist trotz der Verwendung von Kursivdruck effektiv. Beigaben sind ein Personenregister und ein chronolgisches Rechtsquellenverzeichnis.

Die inhaltliche Darstellung beginnt, wie schon erwähnt, mit der Zeit der Völkerwanderung und den Anfängen des peinlichen Strafrechts zur Zeit der Frankenreiche. Hiernach wird das kirchliche und weltliche Recht der Strafverfolgung im hohen und späten Mittelalter begutachtet und dies noch nach den Gebieten nördlich und südlich der Alpen aufgeteilt. Die Carolinische Gerichtsordnung und die dadurch gewachsene forensische Praxis werden in einem sehr lesenswerten Kapitel eigens abgebildet und auch die schon damals vorhandenen Probleme der Randgruppenkriminalität werden aufgegriffen. Der folgende Abschnitt thematisiert das Naturrecht und die Folgen der Aufklärung und stellt schön nachvollziehbar die damals geschaffenen Kodifikationen nebeneinander. Der danach zu verfolgende Weg zum RStGB ist dank der instruktiven Darstellungsweise der Autoren leicht verständlich. Ein Schwerpunkt des Werks liegt sicherlich auch auf der Nachzeichnung der Strafrechtsentwicklung von der Weimarer Republik bis hin zu den Verwerfungen der Zeit des Nationalsozialismus. Gerade die Ideologisierung der Justiz wird kompakt aber prägnant erfasst. Den Schlusspunkt der Darstellung setzt der Abschnitt mit der Entwicklung des Strafrechts seit 1945 sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR. Gerade die hier zu findenden Ausführungen sind höchst lehrreich für Studenten der ersten Semester, um das heute angewendete Recht in seiner Genese zu verstehen und durch Vergleich zu begreifen. Sowohl die Wandlungen im materiellen wie auch im prozessualen Strafrecht haben die Autoren schön herausgearbeitet.

Dieses Lehrbuch ist nicht nur eine Lektüreempfehlung für den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte. Wer auch nur ein wenig Interesse für die Materie Strafrecht aufbringt, wird die hier abgebildete Entwicklung des Strafrechts und des Verfahrensrechts mit Genuss lesen und die prägnanten Formulierungen der Autoren schnell zu schätzen wissen. Kurz gesagt: dieses Buch ist mehr als Lernstoff, die Lektüre macht auch noch Spaß.

 

Kindhäuser, Strafrecht Besonderer Teil I, 3. Auflage, Verlag Nomos 2007

Im mittlerweile vollumfänglichen Ausbildungskanon von Kindhäuser deckt dieser mit dem vorliegenden Lehrbuch die Straftaten gegen Persönlichkeitsrechte, Staat und Gesellschaft ab. Diese sind für Studenten der klassische Einstieg in den Besonderen Teil des Strafrechts. Kaum eine Klausur der ersten Semester kommt ohne Körperverletzung, Tötung oder Straßenverkehrsdelikte aus. Umso wichtiger ist es, sich parallel zum Allgemeinen Teil einen schnellen Einblick in die Materie zu verschaffen, was in diesem Werk auf immerhin fast 450 Seiten bewerkstelligt werden muss.

Das vorliegende Werk zeichnet sich durch eine optisch wie systematisch gute Gestaltung aus. Das Schriftbild ist übersichtlich und die fett gedruckten Definitionen zu Beginn der Textpassagen deuten klar darauf hin, dass im Gegensatz zu den Vermögensdelikten auch vieles auswendig zu lernen ist. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen mittels Fettschrift fügt sich ohne Blickhindernisse in den Textfluss ein und bietet so passende Orientierung. Die Texte werden teilweise ergänzt durch Prüfungsschemata oder schlichte Aufzählung der zu prüfenden Merkmale. Dabei kommen aber vermeintlich einfache Delikte, etwa die Körperverletzung im Gegensatz zu der Verletzung des Briefgeheimnisses oder der Gefangenenbefreiung, immer noch nicht in den Genuss eines solchen Aufbauvorschlages, so dass man sich diesen bei möglicher Unkenntnis aus dem Text konstruieren oder anderweitig, etwa aus dem AT-Lehrbuch des Autors, besorgen sollte. Die Untermauerung der Lernerfolge mit Wiederholungsfragen ist effektiv und auch die Masse an Beispielsfällen fördert die Adaption des Stoffes positiv.

Gelungen sind in diesem Werk etliche Abschnitte zu Normen, die man in Klausuren ständig prüfen muss, die aber manch anderen Autor nicht die Mühe der ausführlichen Darstellung wert zu sein scheinen. Dies zeigt sich etwa bei den Straftaten gegen die persönliche Ehre wie Beleidigung und Verleumdung, die hier prägnant und eingängig erläutert werden. Auch die meisten Amtsdelikte sind ausführlich behandelt und geben einen guten Einblick in die prüfungstauglichen Themen. Einzig die Rechtsbeugung scheint hierbei ein wenig zu kurz gefasst zu sein. Für Referendare sehr relevant sind die Kapitel zu den Aussagedelikten, die klar voneinander abgegrenzt werden und die wichtigen Prüfungskriterien umfassend klären. Ebenfalls einen starken Eindruck hinterlassen die Urkundendelikte und die darin verständlich gemachten verschiedenen Urkundentypen. Des Weiteren herausstechend sind die differenziert aufgegliederten Brandstiftungstatbestände samt Konkurrenzen. Der Leser findet auch viele Delikte, denen er in seinen bisherigen Klausuren nie begegnet sein dürfte, und kann sich anhand der kompakten Beschreibungen ein rasches Bild von deren potenzieller Relevanz machen.

Das Lehrbuch ist auch in der umfassend aktualisierten Neuauflage eine symbiotische Ergänzung zu den übrigen Ausbildungstiteln des Autors. Der Detailreichtum erleichtert das Verständnis des Strafrechts und führt im Zusammenspiel mit Fallsammlungen rasch zum notwendigen systematischen Arbeiten mit der Materie. Wenn sich Studenten für die Ausbildungsreihe von Kindhäuser entscheiden, werden sie gerade mit den BT-Werken viel Freude haben.

 

Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007 und

Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

In regelmäßiger Neuauflage erleichtern die Standardwerke Rengiers zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches Studenten und Referendaren die Prüfungsvorbereitungen. Die Werke erscheinen in der Regel zeitlich kongruent. Der emsige Autor unterteilt seine Darstellung klassisch in die Bereiche Vermögensdelikte und andere Delikte. Insgesamt wird der examensrelevante Stoff auf knapp 900 Seiten zusammengetragen.

Die Gestaltung der Werke ist nach wie vor hervorragend. Der Fließtext ist gut gestaltet und der Leser wird durch Hervorhebungen geleitet. Neben zahlreichen Beispielen und Auseinandersetzungen mit der Rechtsprechung ist sich der Autor nicht zu schade, dem Leser schnöde Aufbauschemata anzubieten und deren Anzahl immer weiter auszubauen. Gerade dieser Zeitvorteil ist für den Leser im Strafrecht, das im Examen oft untergewichteter Bestandteil ist, Gold wert. Die Einarbeitung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text ist ein Grundübel der Reihe „Grundrisse des Rechts“, aber man gewöhnt sich nach einigen Seiten daran. Gesonderte Angaben zu vertiefender Rechtsprechung und Lektüre verhelfen dem engagierten Leser zu noch mehr Wissen. Besonders werden in den aktuellen Neuauflagen die Fälle herausgehoben, mittels derer der Leser sich die Umsetzung der Theorie vergegenwärtigen soll. Dabei werden die Sachverhalte zu Beginn der Kapitel präsentiert und im Laufe der Darstellung wird an passender Stelle die Lösung angeboten. So erlernt der kontinuierlich arbeitende Leser gleichsam en passant die konkrete Anwendung des Stoffes.

Der erste Band umfasst die Vermögensdelikte. Dies betrifft die Examensklassiker Diebstahl, Raub und Betrug ebenso wie die dogmatisch schwer zu fassende Untreue, die Hehlerei oder die Sachbeschädigung. Auch in Klausuren seltener geprüfte Delikte wie Jagdwilderei, Geldwäsche und Versicherungsmissbrauch sind enthalten. Im Rahmen der Sachbeschädigung sind auch neuere Regelungen wie Graffiti-Verunstaltungen gut integriert. Selbst scheinbare Kleinigkeiten wie die Entwendung von Leergut werden nachvollziehbar erfasst. Der Autor ist sich auch nicht zu schade, Standardkapitel, die schon zuvor lesenswert waren, neu und in weiten Teilen umzuarbeiten und mit neuester Rechtsprechung aufzuwerten, etwa nachzuvollziehen bei Betrug oder Untreue.

Besonders zu loben ist nach wie vor die umfassende Auseinandersetzung mit Streitfragen an entscheidender Stelle. Dies betrifft die Vermögensverfügung bei der Abgrenzung von Raub und Erpressung, die Einordnung der Finalität beim Raub, die durch die Rechtsprechung mittlerweile klar definierte Anwendungsreichweite des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer oder den Schadensbegriff beim Betrug. Die Vermögensbetreuungspflicht bei den Untreuealternativen wird detailliert dargestellt, ebenso die unzulängliche unterschiedliche Behandlung von Waffe und Werkzeug durch die Rechtsprechung bei Körperverletzung bzw. Diebstahl und Raub. Auch die genaue Erklärung des Gewahrsamsbruchs ist nicht fehl am Platz: bis in das Assessorexamen hinein werden hier gravierende Fehler gemacht.

Wenn sich einmal keine abstrakte Lösung für eine Problematik ergibt, schafft es der Autor in nachahmenswerter Weise, anhand der für die Fallgruppen relevanten Rechtsprechung die vorhandene Differenzierung der Meinungen abzubilden. Schön zu sehen ist dies etwa bei der Frage der Enteignung im Rahmen des subjektiven Tatbestandes des Diebstahls. Auch für Laien nachvollziehbar werden zudem technische Details in die Darstellung integriert, so beim Computerbetrug. Innerhalb des Gesetzes getroffene und nicht ohne weiteres beim ersten Nachdenken verständliche Tatalternativen wie etwa bei der Hehlerei werden geduldig und eingängig erläutert.

Der zweite Band behandelt Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit. Hier finden sich zunächst standardmäßig die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, die Straßenverkehrsdelikte und die Beleidigungstatbestände. Weiterhin erfährt der Leser Details zu Freiheitsberaubung und Delikten gegen die Willensfreiheit, den Brandstiftungsdelikten oder Urkundenstraftaten. Umweltstraftaten, Aussagedelikte und Straftaten im Amt stellen weitere Schwerpunkte dar. Auch in diesem Band sind zudem kleinere Delikte nicht unerwähnt geblieben, beispielsweise die Verletzung des Briefgeheimnisses oder die Geldfälschung. Neuerungen wie das gesetzlich sanktionierte Stalking konnten ebenfalls in die Darstellung integriert werden.

Ganz hervorragend sind im zweiten Band in geboten kompakter Form zahlreiche Streitfragen und komplizierte Prüfungsvorgänge abgearbeitet. Dies betrifft etwa die Stellung von Mord und Totschlag zueinander aber auch die limitierte Akzessorietät bei den Tötungsdelikten, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge oder die Mehrpersonenkonstellation und diverse Tatvarianten beim erpresserischen Menschenraub. Der Gewaltbegriff und die Verwerflichkeitsprüfung der Nötigung sind umfassend dargestellt. Ebenso lesenswert sind die Abgrenzungen zwischen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede.

Innerhalb der Straßenverkehrsdelikte sind die Details zur Unfallflucht herauszuheben, ebenso die korrekte Umsetzung der Rechtsprechung zu Eingriffen in den Straßenverkehr. Die Rechtsbeugung wird klar dargestellt und die Offenbarung der Zusammenhänge zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht innerhalb der Umweltdelikte ist in dieser Form ein Genuss. Für Referendare sind die falsche Versicherung an Eides Statt zur Lektüre zu empfehlen, ebenso die Konkurrenzen innerhalb der Brandstiftungstatbestände sowie der Verfälschungstatbestand der Urkundenfälschung.

Das Fazit liegt wie schon bei den bisher besprochenen Vorauflagen auf der Hand: diese beiden Bücher sind einfach gut und uneingeschränkt ab dem ersten Semester zu empfehlen. Im Strafrecht schadet es nie, wenn man vergleichend mehrere Werke bearbeitet, aber die Grundlagenarbeit ist mittels dieser Werke effektiv zu bewerkstelligen. Zur Rekapitulation sind die Bücher auch für Referendare bestens geeignet.

 

Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Aus der Reihe „Studium und Praxis“ ist erstmals ein anwendungsorientiertes Werk für die juristische Ausbildung erschienen, die den neu entstehenden Schwerpunkt auch strafrechtlicher Klausuren auf die anwaltliche Beratung berücksichtigt. Auf weit über 400 Seiten stellt der Autor nicht nur gewöhnliche Zusammenhänge zwischen materiellem und prozessualem Recht her, sondern legt besonderen Wert auf die auch methodisch divergierende Anwaltssicht auf Mandate und Sachverhalte, ebenso wie auf die dabei zu berücksichtigenden Aspekte der Kommunikation und Psychologie.

Die Gestaltung des Werks ist beinahe vorbildlich für Ausbildungsbedürfnisse zu nennen. Die Kapitel werden mit Fragen eingeleitet, deren Antworten man dann im Text auffinden kann. Die Hervorhebungstechnik ist gelungen. Tabellarische Übersichten, Graphiken und Schaubilder unterstützen die Textrezeption optimal. Kleiner gedruckte Passagen erläutern das Voranstehende vertiefend. Die Methodik wird mit Auszügen aus Musterakten untermauert. Im Internet bereitgestellt findet der Leser ergänzende Trainingsmöglichkeiten.

Die Einleitung befasst den Leser zunächst mit dem Sinn und der Bedeutung der Strafverteidigung und stellt die verschiedenen Aufgaben des Strafverteidigers vor. Spannend lesen sich die gegen Ende der Einleitung zu findenden berufsethischen Aspekte und verschiedene Blickwinkel auf die anwaltliche Arbeit. Hiernach werden in einem eigenen Kapitel die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Verteidigers präsentiert, wobei nicht nur die überwiegend aufzufindenden strafprozessualen Details genannt, sondern auch zivil- und berufsrechtliche Rechtspflichten sowie prozessuale Obliegenheiten aufgedeckt werden. Das bereits genannte Kapitel zur Methodik der Strafverteidigung behandelt nicht nur das rein technische Vorgehen des Anwalts bei Mandatsbearbeitung, Sachverhaltsanalyse und prozessualen Schritten, sondern stellt auch konzeptionelle Fragen oder beleuchtet die mögliche strategische Ausrichtung der Verteidigung. Der nachfolgende Abschnitt stellt die erforderlichen Schlüsselqualifikationen des Verteidigers heraus und berücksichtigt in kompakter aber ganz exzellent eingängiger Weise psychologische Probleme, vor und während des Prozesses, oder auch Schwierigkeiten im Gespräch mit dem Mandanten. Sehr spannend liest sich auch der Abschnitt zur Vernehmung von Zeugen und zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Das Schlusskapitel ist dem Plädoyer vorbehalten und gibt nachahmenswerte Anregungen und Anleitungen für ein rhetorisch überzeugendes Schlusswort.

Dieses Lehrbuch hilft engagierten Studenten und auch Referendaren, ihre eigenen Fähigkeiten abseits der bloßen juristischen Klausurarbeit zu schärfen und zu fördern, indem eine ganz neue Betrachtungsweise an die Hand gegeben wird. Selbst wenn man am Ende kein Strafverteidiger werden sollte, ist der ermöglichte Perspektivwechsel eine grandiose Leistung des Autors. Dieses Lehrbuch ist vielleicht (noch) nicht unbedingt examensnotwendig, aber die Lektüre ist eine große juristische Bereicherung und phasenweise ein echter Genuss.

 

Meier / Rössner / Schöch, Jugendstrafrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Das Jugendstrafrecht ist nicht nur aufgrund der neuen Bildung von Schwerpunktbereichen in der Ausbildungsbedeutung stabilisiert, sondern auch aufgrund der gesteigerten öffentlichen Wahrnehmung jugendlicher Delinquenz ein wichtiger Kernpunkt strafrechtlicher Kompetenz. Sich diesen anzueignen, fällt selbst Referendaren schwer, da die Klausuranwendung im Pflichtfachbereich kaum zum Tragen kommt und selbst Assessorklausuren nur gelegentlich auf Wissen aus dem Bereich des JGG zurückgreifen. Ein strafrechtlich und im Schwerpunktbereich hoch erfahrenes Autorentrio verantwortet nun eine Neuauflage des Grundlagenlehrbuchs zum Jugendstrafrecht und präsentiert Theorie und Fallanwendungen auf über 380 Seiten.

Die Gestaltung des Werks knüpft an die neuen Layoutentwicklungen der Grundrisse-Reihe an und bietet dem Leser neben dem gut untergliederten Fließtext eine Vielzahl weiterer Elemente zur Stoffrezeption. Dazu gehören tabellarische und statistische Angaben, Schaubilder und Graphiken, Fälle mit Lösungen sowie Beispiele. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Abgeschlossen wird das Buch mit einem umfangreichen Examensfall samt Lösungsvorschlag sowie einer Vielzahl von Fragen mit Antworten für eine mögliche mündliche Prüfung.

Die Darstellung beginnt klassisch mit den Grundzügen des Jugendstrafrechts sowie der historischen Entwicklung. Hier werden vor allem der Umgang mit Normen sowie die durchgeführten Reformen beleuchtet. Das nachfolgende kriminologische Kapitel beschreibt die Erscheinungsformen und Ursachen von Jugendkriminalität. Von all diesem Basiswissen gestärkt wird der Leser mit den konkreten Auswüchsen des JGG konfrontiert und muss sich zunächst mit der Anwendbarkeit des Gesetzes auseinander setzen. Spannend lesen sich dabei auch kurze Kapitel wie etwa das Verhältnis der Verantwortungsreife zur Schuldunfähigkeit oder die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende. Im Anschluss wird ausführlich das Sanktionensystem des JGG abgehandelt, wobei sehr schön auf erzieherische Elemente wie den Täter-Opfer-Ausgleich, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und diverse Prognoseinstrumente hingewiesen wird. Die breite Spanne staatlicher Reaktionsmöglichkeiten von informellen Maßnahmen über Maßregeln, Weisungen, Zuchtmittel bis hin zur Jugendstrafe sind in lesenswerten und geschickt aufeinander aufbauenden Kapiteln erläutert, die dem Leser rasch die Entscheidungskompetenzen und schwierigen Abwägungsüberlegungen des Jugendrichters aufzeigen.

Weitere Kapitel befassen den Leser mit der Vorbewährung und der Bewährung im Jugendstrafrecht sowie der Möglichkeit zur Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Abschnitte, in denen sowohl das Jugendstrafverfahren als auch später das Vollstreckungsverfahren thematisiert werden. Hier sind insbesondere die registerrechtlichen Ausführungen von Interesse, da gerade bei jugendlichen Fehlentwicklungen das Bedürfnis nach späterer strafrechtlich „weißer Weste“ groß ist. Abgeschlossen wird das Buch wie schon beschrieben mit lehrreichen Prüfungsfragen sowie einem ausführlichen und zum Teil kniffligen Examensfall.

Wer sich mit dem Jugendstrafrecht erstmals beschäftigt, wird dieses Lehrbuch mit Freude konsumieren. Der Wissenszuwachs ist effektiv und die Sprache der Autoren eingängig. Für die konkrete Rechtsanwendung, also Bedürfnisse von Referendaren während der Stationsarbeit, kann das Buch immerhin die zu treffenden Entscheidungen auf eine solide wissenschaftliche Basis stellen, lediglich die verfahrensrechtliche Umsetzung ist für das Referendariat allzu kompakt. Für Studenten ist das Werk allerdings auch in der zweiten Auflage ein sicherer Lektüretipp und eine solide Stütze in Pflichtfach und Schwerpunktbereich.

 

Bohnert, OWiG, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Der Autor eines der besten Lehrbücher zum Ordnungswidrigkeitenrecht hat vier Jahre nach der Erstauflage seinen Kommentar zum OWiG überarbeitet und aktualisiert. Kompakt und präzise werden auf mehr als 660 Seiten die Grundlagen und Einzelheiten des OWiG präsentiert und der Leser in die praktisch höchst relevante, aber in der Ausbildung stiefmütterlich behandelte Materie eingeführt.

Die Gestaltung des Werks hebt sich positiv von den übrigen Kompaktkommentaren des Beck-Verlages ab, da hier endlich einmal echte Fußnoten verwendet werden und der Fließtext, auch dank einer effektiven Hervorhebungstechnik, an einem Stück aufgenommen werden kann. Innerhalb der Kommentierungen bietet der Autor Aufbauhilfen für die Prüfung oder das weitere Vorgehen im Verfahren als Aufzählungen an. Beispiele, hervorgehoben durch Kursivdruck, präzisieren abstrakte Ausführungen. Was leider nicht enthalten ist, jedoch zum Verständnis enorm beitragen würde, wären konkrete Formulierungen, etwa für den Tenor, einzelne Passagen der Urteilsgründe oder andere Aspekte der gerichtlichen Entscheidung. Ebenfalls vergeblich sucht man nach graphischen Elementen.

Von den drei Teilen des OWiG sind nur die ersten beiden tatsächlich ausbildungsrelevant. Der allgemeine Teil ist sehr gut geeignet, um sich die Unterschiede zum StGB zu vergegenwärtigen, das Bußgeldverfahren wiederum dient gerade Referendaren zur Herausarbeitung von Differenzen und Gemeinsamkeiten zur Strafprozessordnung samt Übergängen ins Strafverfahren und umgekehrt. Der Autor liefert in beiden Passagen die notwendigen Informationen, um die Grundlagen des OWiG zu verstehen und anzuwenden.

Im allgemeinen Teil überzeugen neben den einführenden und lehrbuchähnlichen Abschnitten auch Details wie die Exkurse zum internationalen Ordnungswidrigkeitenrecht in ihrer Übersichtlichkeit. Des Weiteren sind für Studenten die Darstellungen zu den Prinzipien des Ordnungswidrigkeitenrechts wie Bestimmtheit oder Rückwirkung, zur Handlung durch Unterlassen oder zu Vorsatz und ganz besonders zur Fahrlässigkeit lesenswert. Ebenfalls allgemein lektüregeeignet sind etliche Einzelheiten innerhalb der Kommentierungen, etwa zum Tatbestandsirrtum oder zur Abgrenzung zwischen den Versuchsregelungen in StGB und OWiG. Wiederum beste vergleichende Lektüre kann man im Rahmen der Rechtfertigungsgründe betreiben, wo Notwehr, Erlaubnis und Einwilligung vorgestellt werden. Sehr konkret hingegen sind die Beschreibungen zur eigentlichen Berechnung der Geldbuße und welche Kriterien bei der Bemessung herangezogen werden können; hier ist für Referendare die Rolle der vorgefertigten Bußgeldkataloge zur Lektüre zu empfehlen. Ebenso eher für Referendare geeignet sind die Abschnitte zur Konkurrenzlehre im OWi-Verfahren sowie zum Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Innerhalb des eigentlichen Bußgeldverfahrens überwiegen die Erläuterungen, die vornehmlich Referendaren zur Lektüre anzuraten sind. Hier werden die Verfahrensbeteiligten und ihre Rechte schön herausgearbeitet, die Rolle der Verwaltungsbehörde klar von Staatsanwaltschaft und Gericht abgegrenzt und die Abstufung zwischen Verwarnung, Bescheid und späterer gerichtlicher Entscheidung sukzessive aufgebaut. Das wechselseitige Zusammenwirken zwischen Staatsanwaltschaft und Verwaltung im Rahmen der Ermittlungen und nach eingelegtem Einspruch ist instruktiv erfasst. Sehr schön lesen sich zudem die Kommentierungen zu den anzuwendenden Grundsätzen des Strafverfahrens und den dadurch gezeitigten Auswirkungen auf das Bußgeldverfahren. Insbesondere der Zeugen- und Sachverständigenbeweis wird spannend erläutert. Das eigentliche Verfahren vor dem Bußgeldrichter erstreckt sich über mehrere Normen und ist nach der Lektüre der Ausführungen des Autors durchaus transparent, selbst was die später kommentierten Kostenfolgen für die Beteiligten betrifft.

Der Opportunitätsgrundsatz ist zwar eher für die Praxis relevant, aber für das Verständnis des Verfahrens unerlässlich und so sollte für Referendare die Lektüre der Kommentierung zu § 47 OWiG samt Einstellungsmöglichkeiten Pflichtprogramm sein. Auch hier überzeugt der Autor mit klugen Abgrenzungen zur StPO. Weiterhin eminent wichtig für Referendare ist das Verständnis für die Normen des OWiG, die eingreifen, wenn gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit betroffen sind. Hier gilt es, die verschiedenen Verfahrensteile auseinander zu halten und bei den Rechtsmitteln den Durchblick zu bewahren. Beides gelingt, dank der eingängigen Beschreibungen des Autors.

Wenn man sich, sei es aus Fleiß oder aus Interesse, mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht befassen will, genügt oft ein Lehrbuch allein nicht. Das Zusammenspiel der staatlichen Einrichtungen sowie die anzuwendenden Grundsätze des Verfahrens werden in diesem Kommentar so gut erklärt, dass sich die Lektüre zur intensiven Vorbereitung des Themengebiets geradezu aufdrängt. Wer mit Ordnungswidrigkeiten sogar während einer Stage zu tun hat, wird sich gerne auf diesen präzisen Ratgeber verlassen.

 

Joecks, StGB, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Die Benutzung eines Ausbildungskommentars ist im Strafrecht ab dem ersten Semester sinnvoll und zu empfehlen. Nur durch die Heranziehung eines solchen Hilfsmittels lernt man schnell, die zum Teil gravierenden Unterschiede zwischen Rechtsprechung und Literatur zu erkennen und in der Klausur entsprechend differenziert zu argumentieren, sofern die Autoren der Kommentare die Ausbildungsbedürfnisse berücksichtigen. Als Alternative zu den gebundenen Kommentaren erscheinen seit längerer Zeit Studienkommentare, die zum einen billiger, zum anderen tatsächlich vornehmlich auf studentische Belange ausgerichtet sind. Das vorliegende Werk ist die Neuauflage des Studienkommentars zum Strafgesetzbuch und beinhaltet deutlich über 800 Seiten Information für den Leser.

Die Gestaltung des Studienkommentars zum Strafrecht entspricht genau den Vorstellungen studentischer Bearbeiter. Neben den flüssigen und instruktiven Erläuterungen spart der Autor nicht mit konkretisierenden Beispielen und gibt so oft wie möglich Aufbauvorschläge mit auf den Weg. Am Ende der Darstellung finden sich weiterführende Literaturhinweise. Teilweise ist zu den Paragraphen noch notiert, ob diese bundes- oder nur landesweit zum Prüfungspflichtstoff gehören. Sehr gut gelungen ist zudem die Erklärung der Zusammenhänge verschiedener Tatbestände, sprich der Konkurrenzen. Überzeugend ist auch die von viel Fleiß zeugende Angabe vieler anderer Konkurrenzkommentarstellen, die sich wie auch diesmal stets auf dem neuesten Stand befinden.

Der allgemeine Teil ist zum Teil lehrbuchartig abgefasst und der Leser wird keinen Nachteil erleiden, wenn er sich einzelne Kommentierungen vom Anfang bis zum Ende einfach durchliest. Dies gilt etwa für Notwehr und Notstand, den Aufbau des Erfolgsdelikts, den Tatbestandsirrtum oder den Rücktritt vom Versuch. Auch die Erklärung des Systems der Konkurrenzen, sogar unter Zuhilfenahme von graphischen Elementen, ist beispielhaft. Sehr schön zu lesen sind auch die Kommentierungen zur Mehrheit von Tätern und zur mittelbaren Täterschaft. Leider fehlt, was aber aufgrund der Konzeption des Kommentars konsequent ist, jegliche Kommentierung von Strafzumessungsvorschriften.

Aus den Kommentierungen des besonderen Teils ragen gleich einige besonders lesenswerte Passagen heraus. Dazu gehören beispielsweise die Ausführungen zur schweren Brandstiftung, wiederum samt komplizierten Konkurrenzfragen, oder zur unterlassenen Hilfeleistung. Gut verarbeitet sind zudem die jüngeren Änderungen der Rechtsprechung bei Eingriffen in den Straßenverkehr sowie beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer. Auch Gesetzesergänzungen wie bei der Sachbeschädigung werden zusammen mit der bisherigen Rechtsentwicklung abgebildet. Klassische strafrechtliche Probleme bei Diebstahl und Betrug werden umfangreich aufbereitet und die kritische Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung schärft den studentischen Diskurs. Auch der Waffen- und Werkzeugbegriff ist mit den zurzeit bestehenden Meinungsunterschieden sehr schön zwischen Körperverletzung und Diebstahl bzw. Raub aufgeteilt. Wichtig durchaus auch für Referendare ist die konsequente Detailarbeit hinsichtlich des Aufbaus auch kleinerer Delikte, etwa bei Aussagestraftaten oder Begünstigung. Auch der Umfang der Kommentierungen zu den Amtsstraftaten ist beachtlich für einen Studienkommentar. Bemerkenswert ist zudem die Ausführlichkeit der Darstellung der Urkundendelikte sowie der Unfallflucht.

Dieses Werk ist und bleibt auch in der Neuauflage ein Prototyp für ein gelungenes Lehrmedium für Studenten. Die Informationen sind umfangreich und eingängig, die Umsetzung in Klausurwissen gelingt rasch, die Arbeit mit den Ausführungen des Autors macht Spaß. Diesen Kommentar sollte man sich frühestmöglich zulegen.

 

Lackner / Kühl, StGB, 26. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Der vorliegende Kommentar ist seit je her eines der beliebtesten Einstiegswerke für Studenten und kommt drei Jahre nach Erscheinen der jubilarischen 25. Auflage endlich neu und aktualisiert auf den Markt. Zwar machen andere Ausbildungskommentare wie der Studienkommentar von Joecks und der hervorragende Kommentar von Kindhäuser dem Werk starke Konkurrenz, doch der bisherige Auflagenerfolg zeugt von einer gefestigten Marktposition.

Dabei ist die reine Lektüre des Kommentars sehr schwierig. Zum Teil sind die Textpassagen kürzer als die eingefügten Verweise auf die Rechtsprechung des BGH und anderer Gerichte sowie die Meinungen innerhalb der Literatur. Es ist zwar durch Hervorhebung der Schlüsselbegriffe ein Minimum an Orientierung möglich, aber wer in den ersten zwei Semestern die von manchen Dozenten als Pflichtlektüre vorgegebenen Passagen zu Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Kommentierung zu § 15 StGB durchzuarbeiten versucht, wird oftmals verzweifeln. Wesentlich eingängiger sind die Einführungen zu bestimmten Gebieten, die sich dem Leser strukturiert präsentieren. Dies ist besonders markant bei den Erläuterungen zu Rechtfertigungsgründen und Entschuldigungsgründen, die lehrbuchreif und dennoch kompakt zusammengefasst werden.

Die Einarbeitung aktueller Probleme geschieht in für den Leser optimaler Weise, nämlich nicht als losgelöstes rechtliches Phänomen, sondern im strafrechtlich relevanten Kontext. Dies kann man sowohl bei der Veränderung von Normen als auch bei der Fortentwicklung der Rechtsprechung beobachten, wo etwa Erkenntnisse wie zum Mannesmann-Verfahren oder zum Bundesliga-Wettskandal anwendungsgeeignet präsentiert werden. Erfasst werden aber auch populistische Auseinandersetzungen wie in der aktuellen Folterdebatte oder im Entstehen befindliche Überlegungen wie die Hinterfragung der Willensfreiheit aufgrund biologischer Erkenntnisse.

Innerhalb des besonderen Teils des StGB reüssiert der mittlerweile allein verantwortliche Autor Kühl gleich bei mehreren Passagen und verschafft dem Leser nicht nur rasche Rezeption sondern bisweilen Lesevergnügen. Ein besonders lesenswert kommentiertes Kapitel ist etwa das zu den Beleidigungstatbeständen und dort vor allem die mögliche Rechtfertigung nach § 193 StGB. Hier werden mit vielen Hinweisen auf das übrige öffentliche Recht einigermaßen klare Prüfungskriterien herausgearbeitet, die in der Klausurbearbeitung weiterhelfen. Für Referendare zudem sehr lehrreich ist die ausführliche Kommentierung zur Geldstrafe, besonders die Verhängung in Tagessätzen gemäß § 40 StGB, sowie die prägnante Darstellung der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe. Generell ist auffällig, dass trotz der natürlichen Schwerpunkte im besonderen Teil die praktische Anwendung, also die Kommentierung der §§ 38 ff. StGB keinesfalls zu kurz kommt. Umfangreiche Erläuterungen finden sich etwa zur Verhängung der Bewährungsstrafe, zur Bestimmung des Strafmaßes an sich sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zeigen so den Mehrwert dieses Ausbildungskommentars auf. Im allgemeinen Teil überzeugen außerdem die Teilnahmevorschriften in ihrer erstaunlichen Breite, ebenso die lesenswerten Darstellungen zur Garantenstellung, zur Versuchsstrafbarkeit oder auch zur Notstandshandlung samt Interessenabwägung.

Studenten wie Referendare sollten sich die Ausführungen zum Begriff von Waffe und Werkzeug der §§ 224, 244 und 250 StGB zu Gemüte führen, ebenso die umfangreiche Kommentierung zum Missbrauch von Bank- und Spielautomaten im Rahmen der zu prüfenden Delikte. Auch klassische Prüfungsfragen aus dem Bereich der Urkundendelikte, der Brandstiftung oder der Nötigung werden umfassend und instruktiv aufgegriffen und beantwortet. Umfangreiche Normen wie etwa die Hehlerei, die Unfallflucht oder auch die Untreue werden souverän erläutert und Alternativen in ihrer Komplexität entschärft. Selbst altbekannte Theoriedispute werden geduldig abgebildet, wobei es im Vergleich zu etlichen Lehrbüchern angenehm ist, dass die Festlegung auf Standpunkte nicht zwangsläufig geschieht, sondern in neutraler Weise verschiedene relevante Strömungen beleuchtet werden. So prägt sich der Leser nicht „die“ vermeintlich richtige Variante ein, sondern kann dezidiert argumentieren. Referendaren muss noch die Lektüre der Vorbemerkungen vor den Umweltstraftaten ans Herz gelegt werden, wo so klar wie sonst selten die Verknüpfungen zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht präsentiert werden.

Der Kommentar ist und bleibt ein Standardwerk gerade für die Ausbildung. Man kann trotz faktischer Lektüreschwierigkeiten auf die aktuelle und in der Regel umfassende Kommentierung vertrauen und findet während der gesamten juristischen Ausbildung wertvolle Hinweise und den passenden Einstieg in jedes strafrechtliche Thema.