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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen August 2008

Rezensionen August 2008: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Anders / Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 9. Auflage, Verlag Werner 2008

Einer der Klassiker der zivilprozessualen Referendarliteratur ist nach knapp drei Jahren endlich in neuer Auflage erschienen. Wiederum wird nach der Lektüre rasch klar, dass die bisherige Qualität gehalten wurde und dank etlicher hinzugefügter Beispiele die rasche praktische Rezeption verfahrensrechtlicher Probleme das Maß aller Dinge bleibt.

Nach der Straffung einiger Kapitel findet der Leser noch knapp über 520 Seiten an geballter Information. Die Qualität des Lehrbuches für die Ausbildung wird dadurch unterstrichen, dass nicht nur der zu beherrschende Stoff dargestellt wird, sondern ganz konkret Prüfungs- und Aufbauvorschläge und –anleitungen an die Hand gegeben werden. Dies betrifft nicht nur die einzelnen Abschnitte des Verfahrens, sondern auch die Herstellung von Gutachten, Relationen, Sachberichten und Urteilen. Ergänzt werden die in hohem Maße praktisch verwertbaren Vorgaben durch konkrete Muster, etwa zu Verfügungen, Beschlüssen, Kostenberechnungen, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen. Die dicht geschriebenen Texte werden so trotz nur dezent vorhandenen Hervorhebungen intelligent ergänzt und der Leser kann abstrakte Materie sofort richtig anzuwenden versuchen.

Inhaltlich haben die Autoren den bisherigen Aufbau beibehalten und leiten den Leser von der Gutachtens- und Relationstechnik bis zum Urteil und Sonderfragen des Zivilverfahrens. Geschickt lassen die Autoren dabei allerlei prüfungsrelevantes Wissen in Kapitel einfließen, die sich „eigentlich“ nur mit formellen Dingen beschäftigen. Bevor man also überhaupt in Spezialthemen, beginnend mit der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, einsteigt, hat man schon ein geistiges Grundgerüst zum Zivilprozess erworben. Sehr gut gelungen ist auch das umfangreiche und weiterhin ergänzte Kapitel zur Anwaltsklausur, wo auf viele beratungsrelevante Aspekte eingegangen wird, so etwa die Beweisprognose oder mögliche Kostenrisiken. Auch die oftmals in anderen Kapiteln enthaltenen Überlegungen des Anwalts zeigen dem Leser klare Denkstrukturen auf, die er in der Prüfung anwenden können muss. Spätere Kapitel befassen den Leser außerdem mit prozessualen Sonderfällen, die aus dem Verhalten der Parteien resultieren, etwa Hilfsanträgen, Aufrechnung, Widerklage, Präklusionsnormen und Erledigung. Rechtsmittelverfahren und Urkundenprozess sind ebenso enthalten.

Weiterhin exzellente, aber auch sehr anspruchsvolle Kapitel beinhalten Fragen der Beweislast, zur Kostenverteilung bei unterschiedlicher Streitbeteiligung und zur teilweisen sowie einseitigen Erledigterklärung. Hier muss der Leser Basiswissen aufweisen, um den kompakten Gedankengängen voll folgen zu können, gerade wenn es um die Abbildung von Lösungsansätzen für Kostenfragen nicht gesetzlich geregelter Sachverhalte geht. Generell ist die jeweilige Berücksichtigung von Gebühren und Kosten essentiell für den Leser in Ausbildung, da anwaltliches Handeln immer mehr auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Mandanten abverlangt.

Ebenfalls hervorzuheben aus der Vielzahl lesenswerter Abschnitte ist das Kapitel zum Säumnisverfahren. Hier können sich einige Klausurfallen auftun, die aber durch die umsichtige Darstellung der Thematik leicht vermieden werden. Die möglichen Sachentscheidungen nach Einspruch und der Prüfungsumfang bei erster oder zweiter Säumnis sind akkurat erörtert. Ein gelungener Abschluss des Buches stellt nach wie vor das Kapitel zur Arbeit im Zivildezernat dar. Wenn man einen Richter findet, der den Referendar sogar in die Verfügungsarbeit involviert, findet man hier das nötige Grundhandwerkszeug und sollte rasch übernahmewürdige Akteneinträge herstellen können.

Dieses Buch ist anspruchsvoll, aber es bietet eine stets sichere Grundlage für den systematischen Wissenserwerb und auch für die spätere vertiefte Prüfungsvorbereitung. Die Kombination von abstraktem Wissen und praktischer Hilfestellung für die Klausur ist ausbildungsoptimal verwirklicht und schon nach kurzer Lektüre wird man merken, dass Zivilprozessrecht richtig Spaß machen kann.

 

Thüsing, Europäisches Arbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Verflechtung zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht so weit vorangeschritten wie im Arbeitsrecht. Folgerichtig erscheinen immer mehr Spezialtitel zum europäischen Arbeitsrecht. Das vorliegende Werk fasst die Materie auf knapp 370 Seiten zusammen.

Die Gestaltung des Buches beinhaltet zahlreiche herkömmliche Elemente der Reihe „Grundrisse des Rechts“, also den dichten Fließtext, die Behinderung des Lektüreflusses durch integrierte Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur, eine effektive Hervorhebungstechnik und kleiner gedruckte Vertiefungsabschnitte. Hinzu kommen dankenswerterweise Graphiken, Tabellen, Schaubilder oder Prüfungsvorschläge.

In einem Grundlagenkapitel wird die Entwicklung des Europäischen Arbeitsrechts nachgezeichnet und Begrifflichkeiten des Gemeinschaftsrechts erklärt. Sodann wird der Leser mitten in die wichtigste Grundfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, eingeführt und muss die Anwendungsvoraussetzungen ebenso beherrschen wie die möglichen Differenzierungen zwischen Diskriminierung und bloßer Beschränkung. Erst dann wird folgerichtig das erlassene Sekundärrecht thematisiert und der Leser muss sich mit zahlreichen Richtlinien befassen, die Vorläufer und noch heute Auslegungshilfe zum AGG darstellen. Die weiteren Kapitel befassen den Leser mit Sonderthemen wie Leiharbeit, Teilzeitarbeit oder befristeter Beschäftigung sowie dem Betriebsübergang samt ausführlich erörterten Rechtsfolgen, sehr schön der kurze Ausflug ins Insolvenzrecht. Ein durch die Rechtsprechung des EuGH virulent gewordenes Thema wird in einem eigenen Abschnitt erläutert, die Arbeitszeit und ihre rechtliche Einordnung. Weitere Abschnitte konfrontieren den Leser mit dem Schutz vor Massenentlassungen oder Arbeitsbedingungen. Größere Kapitel stellen sodann zunächst die Arbeitnehmerentsendung dar und zeigen schön die Konsequenzen für Aufenthalt und soziale Absicherung auf. Das Unterkapitel zur Bauwirtschaft thematisiert am Ende in gelungener Weise das vorhandene Sanktionensystem. Danach darf der Leser das kollektive Europäische Arbeitsrecht kennen lernen und sich über Europäische Betriebsräte, die Mitbestimmung in der SE oder bei Fusionen informieren. Abschließend stellt der Autor die Grundlagen des internationalen Arbeitsrechts zusammen und ermöglicht eine kurze Einführung in die Rechtsvergleichung durch Bezugnahmen auf ausgewählte Rechtsordnungen.

Die Lektüre dieses Werks ist für den Schwerpunktbereich eine hervorragende Einführung und eine gute Quelle für vertiefte Studien und Recherchen. Stil und Sprache des Autors sind eingängig und die mitunter unübersichtliche Regelungslage des Gemeinschaftsrechts wird dank der geschickten Komposition der Kapitel rasch transparent. Dieses Lehrbuch ist ein gelungener Brückenschlag zwischen Gemeinschaftsrecht und Arbeitsrecht.

 

Köhler / Lorenz, Schuldrecht II – PdW, 18. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Beinahe 430 Seiten komprimierter schuldrechtlicher Information erwarten den arbeitswilligen Leser in diesem Werk in Form von Fällen und Fragen und befassen ihn mit dem besonderen Schuldrecht vom Kaufvertrag bis zur unerlaubten Handlung. Die Bücher der Reihe „Prüfe dein Wissen“ erscheinen stets im handlichen Format und stellen Frage bzw. Sachverhalt und Lösung in Spalten gegenüber. Der Erfolg der Reihe zeigt, dass das Konzept aufzugehen scheint, aber die Nachteile dieser Gestaltung der Texte sind schon bei bloßen Stichproben ersichtlich, wenn sich etwa der Sachverhalt auf mehr als eine Seite erstreckt und die ohnehin klein gedruckten Texte durch die ausführlichen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur zersetzt werden. Die Gliederung der Lösungen ist gelungen, auch die Hervorhebung ist effektiv. Graphische Elemente sind nicht vorhanden.

Inhaltlich wird das gesamte besondere Schuldrecht abgesehen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfasst. Die Autoren beginnen beim Kaufvertrag, der klassischerweise einen der Schwerpunkte der Darstellung erhält. Thematisiert werden systematische Fragen als auch spezifische Details von Kaufverträgen. Innerhalb des Kaufrechts stechen die Sachmängelhaftung sowie der Verbrauchsgüterkauf hervor, daneben werden Rechtsmängelhaftung, Eigentumsvorbehalt oder auch Konkurrenzen behandelt. Miete und Werkvertrag sind ebenfalls klassisch ausführliche Abschnitte, wobei auch hier die Rechte bei aufgetretenen Mängeln überzeugend eingearbeitet wurden. Kleinere Kapitel erfassen Schenkung, Leihe, Tausch oder Darlehensverträge, ebenso besprochen werden der Reisevertrag oder das Maklerrecht. Der chronologischen Abfolge geschuldet ist die Trennung der gesetzlichen Schuldverhältnisse, sodass der Leser sich die Geschäftsführung ohne Auftrag zusammen mit dem Auftragsrecht erarbeiten darf, um erst später auf die ausführlichen und sehr gelungenen Kapitel zum Bereicherungs- und Deliktsrecht zu stoßen. Zuvor wollen die Hürden des Bürgschaftsrechts überwunden werden, wo Regress und Ausgleichspflichten trefflich erklärt werden. Im Kondiktionenrecht ist vor allem das Unterkapitel zu den Rechtsfolgen, also dem eigentlichen Bereicherungsanspruch lesenswert, wo die Autoren durch geeignete Fallgestaltung die große Bandbreite der Möglichkeiten der Anspruchsinhalte ausdifferenzieren können. Auch im Recht der unerlaubten Handlungen ragen Details heraus, etwa der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Unterlassungsanspruch sowie die Übersicht zur Gefährdungshaftung im Straßenverkehr.

Dieses Buch ist, sofern man sich auf das Konzept der Reihe einlassen will, eine gute Ergänzung zu einschlägigen Lehrbüchern und zwingt den Leser effektiv zur Konkretisierung seines theoretischen Wissens. Gerade die große Varianz der Fallkonstellationen schärft den Blick des Lesers im Fortgang der Lektüre merklich.

 

Gruber, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2. Auflage, Verlag Niederle 2008

In der Skriptenreihe des Niederle-Verlages hat der emsige Autor Gruber ein weiteres zivilrechtliches Werk neu aufgelegt. Im vorliegenden Skript wird der gewerbliche Rechtsschutz samt Urheberrecht auf knapp über 100 Seiten thematisiert.

Die Gestaltung der Skripten ist für eine zügige Bearbeitung geeignet, birgt aber keine Überraschungen. Der groß gedruckte Fließtext ist mit Hervorhebungen versehen und mit zahlreichen Fällen und Beispielen bestückt. Die Verweise auf die Rechtsprechung sind zahlreich. Graphische Einschübe oder eigene Prüfungsanleitungen sind nicht vorhanden. Abgeschlossen wird das Buch mit einem Kapitel über Literaturquellen sowie 24 kleinen Fällen mit Lösungen.

Mit dem Ziel ein Grundlagenwissen zum gewerblichen Rechtsschutz beim Leser zu schaffen werden die verschiedenen Untergebiete sukzessive präsentiert. Nach einem Ausflug zu den handelnden Personen, also Anwälten, Behörden und Gerichten werden die Bereiche Patentrecht, Markenrecht, diverse Musterrechte, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht abgehandelt. Die Kapitel sind überschaubar und bieten dem Leser einen soliden Überblick über die materiell-rechtlichen Besonderheiten des Rechtsgebiets sowie Hinweise auf die prozessualen Vorgänge, die eintreffen können. Gelungen sind insbesondere der Markenschutz samt präzise aufgeführten Ansprüchen sowie die diversen Tatbestände des UWG. Im Kapitel zum Urheberrecht überzeugen die Ausführungen zu den Grenzen des Urheberrechts sowie die kurze Einführung zum Recht am eigenen Bild. Die Übungsfälle sind in ihrer Strukturierung auf die vorangehenden Erläuterungen abgestimmt und fordern den Leser für den Einstieg in die Materie nicht mehr als nötig.

Die Lektüre dieses Buches kann man sich aus reiner Neugier auf das Rechtsgebiet durchaus vornehmen oder wenn man rasch einen Allgemeinüberblick über die Thematik erhalten will. Nach der Lektüre muss man zur Vertiefung selbstverständlich weitere Medien konsumieren, aber für einen ersten Blick und den wichtigen ersten Eindruck über die Essentialia der Materie genügt die vorliegende Zusammenstellung allemal.

 

Ludovisy / Eggert / Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 4. Auflage, Verlag ZAP 2008

Die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate erfordert Kenntnisse in allen drei Rechtsgebieten, um dem Mandanten und damit auch dem Ausbilder eine wirkliche Unterstützung zu sein. Das vorliegende Lehrbuch vereinigt Kapitel zum Zivilrecht, zum Strafrecht und zum Verwaltungsrecht auf beinahe 1800 Seiten. Eine Mischung aus Theorie und Praxis unter Verwendung zahlreicher Muster und Formulierungen, auch auf einer CD-ROM als Beigabe einsehbar, erwartet den arbeitswilligen Leser bei der Lektüre dieses Buches.

Die Gestaltung des Werks ist anschaulich und gelungen. Der gut gegliederte Fließtext ist mit effektiven Hervorhebungen versehen, die integrierten Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur stören den Lektürefluss nicht. Zusätzlich gibt es Zitate aus einschlägiger Rechtsprechung, Hinweise, graphische und tabellarische Elemente, Berechnungen und zusätzliche Literaturhinweise. Besonders nützlich für Lernfortschritte von Referendaren sind die eigens hervorgehobenen Argumentationshilfen für Rechtsanwälte oder Prüfungshinweise für bestimmte Normen und Vorgänge. Auch die eingestreuten Kapitel zum Verhalten in der Hauptverhandlung geben einen hervorragenden Einblick in die Erfordernisse forensischer Tätigkeit. Hinzu kommen zahlreiche Muster für verschiedene Prozesssituationen.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit der Begründung des verkehrsrechtlichen Mandats, der Beschreibung des Verhältnisses zum Auftraggeber, den Anforderungen der verschiedenen Rechtsgebiete sowie dem Kontakt zur Rechtsschutzversicherung. Hiernach wird ausführlich die anwaltliche Vergütung präsentiert, wiederum nach Rechtsgebieten aufgeteilt. Nicht vergessen werden zudem die Übergangsvorschriften für den Fall bestehender Altfälle. Ein weiteres Kapitel ist dem Versicherungsschutz des Kraftfahrers vorbehalten, dort unterteilt hinsichtlich Kaskoversicherung und bloßer Haftpflichtversicherung sowie mit Hinweis auf Unfälle im Ausland. Danach kann der Leser in die Grundlagen des materiellen Rechts eintauchen und sich zunächst mit dem Haftungsrecht befassen. Hier findet man als Schwerpunkt die Voraussetzungen der Gefährdungshaftung nach dem StVG, sehr schön werden die Haftungsausschlüsse erfasst, und die deliktische Haftung nach dem BGB, gelungen hierbei die Haftung des Verkehrssachverständigen, dazu eigene Unterkapitel zum Mitverschulden, zur Haftungsverteilung und zur Quotelung im Einzelfall mit zahlreichen Beispielen zu Verkehrssituationen. Selbst das gestörte Gesamtschuldverhältnis wird prägnant erläutert. Hinzu kommen detaillierte Ausführungen zur prozessualen Aufklärung des Sachverhalts sowie ganz umfangreich der Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruches mit Sachschäden, Personenschäden bis hin zu Beerdigungskosten.

Das Folgekapitel thematisiert quasi den Beginn der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr, nämlich den Erwerb eines Kfz durch Kauf, neu oder gebraucht, Miete, Leasing samt Rechtsfragen der Reparatur. Gelungen sind hier die Prüfpflichten des Gebrauchtwagenverkäufers benannt sowie die Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln des Leasingfahrzeugs. Ebenso erwähnt werden Fragen der Kaufpreisfinanzierung sowie steuerliche Aspekte.

Für Referendare jedoch besonders wertvoll sind die nun folgenden Abschnitte zum Straf- und Bußgeldverfahren. Die hier gegebenen Informationen sind für die Zeit in der Strafstation ebenso nutzbringend wie während der Anwaltsstage, die Befassung mit strafrechtlich orientierten Verkehrsmandaten vorausgesetzt, sowie für die konkrete Klausurarbeit. Zum einen erhält man genaue Anleitungen für die Be- und Rückrechnungen der Alkoholkonzentration, des Weiteren einen genauen Prüfungsleitfaden für Trunkenheit im Verkehr und Straßenverkehrsgefährdung gerade hinsichtlich der Aspekte des Vorsatznachweises sowie des gerade alkoholbedingten Fehlverhaltens, schließlich beeindruckende Hilfestellungen für den Nötigungsvorwurf im Straßenverkehr sowie zu den Tatvarianten der Unfallflucht. Hinzu kommen konkrete Problemstellungen im Verfahren für den handelnden Verteidiger. Vergegenwärtigen muss man sich, dass die für den Mandanten oft wichtigste Rechtsfolge, der Entzug der Fahrerlaubnis, in einem eigenen Abschnitt behandelt wird.

Die nächsten beiden Kapitel widmen sich dem Bußgeldverfahren und sind für die Ausbildung nur dann interessant, wenn man entsprechende Schwerpunkte bei der Anwaltsstage setzt. Die Detailliertheit der Darstellung ist aber auch hier erdrückend, gerade was die Überprüfung der Methode der Feststellung des Verkehrsverstoßes angeht, etwa Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen, oder auch die Möglichkeit, ein Regel- oder Ermessensfahrverbot abzuwenden und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen. Ebenfalls für die Examensvorbereitung unwesentlich, wenngleich für die Beratungstätigkeit unverzichtbar, sind die Kapitel, in welchen Kenntnisse zur Verkehrspsychologie und den Anforderungen der Eignungsprüfung vermittelt werden, sowie (erneut) zum Auslandsunfall. Ein eigener Abschnitt führt den Leser sodann in die Kombination aus Verkehrs- und Arbeitsrecht, indem Haftungsfragen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angesprochen oder Straßenverkehrsvergehen als Kündigungsgrund thematisiert werden. Für die praktische Prozesstätigkeit und damit auch für das Verständnis von Referendaren relevant ist das Kapitel zum Unfallrekonstruktionsgutachten, da man dieses im Zivil- und Strafverfahren verstehen und nutzen muss, um die Urteilsbegründung abzufassen. Immerhin schon mehrmals Prüfungsgegenstand war auch das Thema des Schlusskapitels, die Unfallmanipulation. Hier sind die Einzelheiten zur Darlegungs- und Beweislast lehrreich und zur Lektüre zu empfehlen.

Dieses Kompendium ist beeindruckend und, da der Anschaffungspreis wohl über dem üblichen Referendarsbudget liegen dürfte, wenigstens ein sicherer Lektüretipp, um sich für die Stage, aber auch für das Examen im Straßenverkehrsrecht vorzubereiten und grundlegende oder auch vertiefende Erkenntnisse zu gewinnen. Gerade die hier gelungene Verknüpfung zwischen Theorie und Rechtsanwendung entspricht dem Bedürfnis des Juristen in Ausbildung. Die Zusammenschau der verschiedenen Rechtsgebiete ist ebenfalls ein großer Pluspunkt des Werks und sorgt für eine klare Eignung als primäres Nachschlagewerk für Verkehrsmandate.

 

Prütting, BGB, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2008

In mittlerweile regelmäßiger Auflage erscheint der BGB-Kommentar von Prütting und kann so die zahlreichen Änderungen in Legislative und Judikative optimal abbilden. In diesem Fall wurde beispielsweise das nahezu zeitgleich zum Redaktionsschluss erlassene neue Unterhaltsrecht vollständig erfasst. Der Leser kann somit wie jedes Jahr ein rundum überprüftes und aktuelles Werk in den Händen halten. Mit beinahe 3500 Seiten bei einem weiterhin sehr akzeptablen Kaufpreis steht das Werk den restlichen Kommentaren als ebenbürtiger Konkurrent gegenüber. Die Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang.

Die Gestaltung des Kommentars kann man durchaus als klassisch bezeichnen. Die Autoren vermeiden lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen. Erfreulich sind auch die immer wieder auftauchenden Zitate und Formulierungen aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu füllen. Positiv für die Recherche von Streitfällen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten.

Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäß knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss. Immer weiter ausgebaut wird die Kommentierung von Nebengesetzen, beispielhaft zu sehen am Gewaltschutzgesetz, das in der Dichte der Ausführungen neben den klassischen Kommentierungen des ProdHaftG, des LPartG oder des im letzten Jahr ergänzten AGG nicht zurücksteht.

Einige Schwerpunkte der Kommentierung sollen gerade wegen der Nutzens für die Ausbildung herausgehoben werden: Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts, sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Gelungen kommentiert sind aber auch immer wieder abgeprüfte Details wie die Verwirkung und das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs.

Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst. Das Werkvertragsrecht und die angrenzenden Vertragstypen sind seit der zweiten Auflage neu überarbeitet und auch schwierige Fragen wie die der Vergütungsvereinbarung samt dabei zu beachtender Darlegungslast, die Fiktion der Abnahme samt eintretender Wirkungen oder die Bauhandwerkersicherung werden eingängig beantwortet. Daneben stehen klassische Klausurprobleme, die ebenfalls gerade auch für den studentischen Leser leicht verständlich verarbeitet wurden, etwa der Vorrang und die inhaltliche Ausgestaltung der Nacherfüllung oder auch die Besonderheiten des Reisevertrages, etwa hinsichtlich der Obligationen des Reisenden vor Geltendmachung seiner Ansprüche wegen Mängeln.

Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch neuere Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Im Bereich des Dienstvertrages ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr anschaulich ausgestaltet worden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden.

Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen, bei denen die 2007 ergangenen Neuregelungen eingearbeitet werden konnten. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie schon in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts.

Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz zwischen überlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht. Hierbei ist besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen sowie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europäische Versicherungen. Im AGG gefällt die Beschreibung des Entschädigungsanspruchs. Im Gewaltschutzgesetz überzeugen gerade die pragmatisch dargestellten prozessualen Besonderheiten für den Rechtsuchenden.

Die aus den Vorauflagen bekannten Kritikpunkte bestehen auch weiterhin: Etwas karg sind einige klassische Klausurprobleme wie die gestörte Gesamtschuld, die Haftungszurechnung nach analoger Anwendung des § 31 BGB oder Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen ausgestaltet worden. Für Studenten eher schwierig zu verstehen sind auch zahlreiche Ausführungen zum Hypothekenrecht. Merkwürdig ist auch das Weglassen der Normen des EGBGB zum Übergang vom alten zum neuen Schuld- und Verjährungsrecht, stattdessen werden diese nur in den einzelnen Verjährungsnormen zitiert.

Dieser Kommentar stellt an den Leser zum Teil hohe Ansprüche, was sich gerade bei der Suche von Detailproblemen offenbart. Man findet die gewünschten Lösungen und Lösungsansätze, muss sich aber zum Teil auf eigenes systematisches Vorwissen verlassen, um die präzise, Dopplungen und Widersprüche vermeidende Kommentierung optimal nutzen zu können. Das Werk erfüllt weiterhin die Bedürfnisse einer Vielzahl von Lesern gleich welcher Ausbildungsstufe durch transparente und kohärente Darstellung der Materie. Dieses Werk hat sich in kürzestmöglicher Zeit eindrucksvoll etabliert und wird zahlreichen Juristen vom Hörsaal bis in die Praxis als zuverlässiger Begleiter dienen.

 

Zimmermann, Zivilprozessordnung, 8. Auflage, Verlag ZAP 2008

Einer der für die Ausbildung besten Kommentare zur Zivilprozessordnung ist nunmehr in achter Auflage erschienen und bereits zum zweiten Mal im „neuen“ Verlag. Beinahe 1600 Seiten stark ist das optisch deutlich verbesserte Werk und die Beigabe einer CD-ROM mit fast 300 Mustern und Formulierungen, macht die Anschaffung erst recht lohnenswert.

Die Gestaltung des Kommentars ist vorbildlich, um zum einen gezieltes Nachschlagen zu ermöglich, zum anderen um sich die Strukturen der ZPO effektiv anzueignen. Neben dem gut geordneten Fließtext, der leider die „Fußnoten“ mit enthält findet der Leser eine effektive Hervorhebungstechnik und umrahmte Praxishinweise in großer Anzahl. Die Kommentierung behandelt alle Absätze und sonstigen Untergliederungen der betroffenen Normen und weist auf die nummerierten Formulare hin, die sich auf der CD befinden. Die Verweise innerhalb des Kommentars sind übersichtlich und zahlreich, ebenso die Hinweise auf zu berücksichtigende Sonderregelungen. Nachweise der Rechtsprechung werden zum Teil mit Stichworten versehen, um fallbezogen recherchieren zu können. Trotz Erstellung der CD-ROM mit Formulierungen ist Bestandteil der Kommentierungen weiterhin die konkrete Ausgestaltung von Tenorierungen, Kostenverteilung, Vollstreckungsausspruch oder gar Teilen des restlichen Urteils, was diesen Kommentar eben so besonders macht.

Kommentiert sind die ZPO und Teile des GVG. Für den Ausbildungsbereich müssen etliche Passagen als lesenswert herausgehoben werden, da deren Lektüre für den Lernfortschritt besonders förderlich ist. Dies betrifft zunächst ganz klassische Prüfungsfelder wie das Versäumnisverfahren samt Rechtsbehelfen und Entscheidungs- sowie Prüfungsumfang des Richters, schön nachzuvollziehen bei den Ausführungen zum zweiten Versäumnisurteil. Des Weiteren, wie schon erwähnt, sind die Anleitungen zur Urteilsabfassung sowie die möglichen Entscheidungen zur Vollstreckbarkeit vorbildlich. Selbst unbeliebte Details wie die Zuständigkeit des Gerichts wird sowohl für den Bereich der ZPO wie auch für den Bereich des GVG instruktiv aufbereitet. Dasselbe gilt für die Frage der rügelosen Einlassung mit Einarbeitung der Besonderheiten vor dem Amtsgericht. Auch die notwendigen Inhalte einer Klageschrift sind eingängig behandelt. Das Mahnverfahren wird vor allem hinsichtlich der Fristen und der Rechtsfolgen der Reaktionen des Schuldners prägnant vorgestellt.

Hinzu kommen jedoch auch Situationen während des Prozesses, in denen vom Bearbeiter genaue Kenntnis der Entscheidungsvarianten gefordert wird, so etwa bei der Darstellung zum Zurückweisen verspäteten Vorbringens oder auch zum Umfang der Bestreitenspflicht sowie der richterlichen Hinweispflicht.

Weiterhin müssen Normen genannt werden, in welchen es der Autor schafft, vornehmlich praktische Probleme so zu erfassen, dass auch Referendare und ggf. Studenten den Sinn der Norm und das korrekte Prüfungsvorgehen verstehen. Dies betrifft etwa die Regelungen zur Prozesskostenhilfe und die vom Richter vorzunehmende Prüfung oder auch den nicht ganz einfach zu verstehenden Prüfungsumfang beim Rechtsmittel der Berufung samt kritischen Anmerkungen zum Beschluss nach § 522 ZPO. Für Referendare zudem wichtig ist die Lektüre zum Familienverfahrensrecht, das exzellent und gut nachvollziehbar abgebildet wird, zumal die Abgrenzungen zum FGG-Verfahren gleichsam besprochen werden.

Der Bereich der Zwangsvollstreckung weist bei den Rechtsbehelfen eine Kompaktheit auf, die den übrigen ausführlichen Kommentierungen etwas zuwiderläuft wobei die wesentlichen Informationen selbstverständlich enthalten sind. Auch die typischen Klausurprobleme bei der Verwertung durch Versteigerung können ohne Lehrbuch nicht auf Anhieb nachvollzogen werden. Hingegen ist die Vollstreckung vertretbarer Handlungen oder Willenserklärungen wieder sehr lesenswert ausgestaltet. Auch der einstweilige Rechtsschutz birgt in der hier vorgenommenen Darstellungsweise enormes Erkenntnispotential für Referendare und sollte ausführlich durchgearbeitet werden.

Diesen Kommentar kann man sich gerade bei Ausrichtung des Vorbereitungsdienstes auf das Zivilverfahren, sei es bei Anwalt oder bei Gericht, bedenkenlos zulegen. Der Mehrwert der Darstellung ist durch die konkreten Anwendungsvorschläge gegenüber anderen Werken klar gegeben und man spart sich viel unnötigen Lernaufwand, wenn man diesen Kommentar richtig benutzt. Selbst die vergleichende Lektüre bringt so manchen überraschenden Erkenntnisgewinn, weil die Aufbereitung des Stoffes vorbildlich die Bedürfnisse von Referendaren erfüllt.

 

Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg

Olzen / Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre, 5. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008

Nach gut vier Jahren kommt mit der 5. Auflage dieses fast 700 Seiten umfassenden Studienbuches eine überarbeitete und um Veröffentlichungen zur Schuldrechtsreform 2002 aktualisierte Fassung auf den Markt. Den beiden Autoren ist es dabei wieder gelungen, in nur einem Werk die nahezu vollständige Technik zivilrechtlicher Fallbearbeitung und ein alle fünf Bücher des Bürgerlichen Rechts umfassendes Fallrepetitorium auf aktuellem Stand von Rechtsprechung und Literatur unterzubringen.

Dabei wird auf den ersten 80 Seiten zunächst eine sehr umfangreiche Einführung in die Methodik der Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle gegeben, die ihren Schwerpunkt in der Erarbeitung der Fallprobleme findet. Abgeschlossen wird dieser Teil mit der Darstellung der gängigsten Aufbauschemata sämtlicher Rechtsgebiete des Bürgerlichen Rechts. Dabei werden auch die für Studenten wichtigen zivilprozessualen Aufbauschemata skizziert, etwa die Vollstreckungsgegenklage und die Drittwiderspruchsklage.

Den Hauptteil nehmen 40 Fälle mit ausführlicher Musterlösung ein, die zumeist aus Übungen für Fortgeschrittene und Examensklausuren entnommen und größtenteils schon in dieser Form in Übungen und in Staatsexamina gestellt und damit praktisch getestet wurden. Sie sind in die sechs Abschnitte „Allgemeiner Teil des BGB“, „Schuldrecht Allgemeiner Teil“, „Schuldrecht Besonderer Teil“, „Sachenrecht“, „Familienrecht“ und „Erbrecht“ unterteilt. Besonders gelungen sind dabei die Einführungen zu Beginn eines jeden Abschnitts, bei denen die Grundprobleme des jeweiligen Rechtsteilgebiets repetiert und um weiterführende Literaturhinweise angereichert werden. Dadurch wird eine optimale Wiederholung der zivilrechtlichen Schwerpunkte gewährleistet, deren Kenntnis für ein erfolgreiches Examen unerlässlich ist.

Der Kernpunkt des Buches liegt wie bei fast jedem Werk, welches sich die Darstellung des gesamten examensrelevanten Zivilrechts auf die Fahne geschrieben hat, im Schuldrecht. Dabei werden die gängigsten Probleme aus dem Schuldrecht Allgemeiner Teil und die typischsten vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt, um sie danach anhand von insgesamt 18 schuldrechtlichen Fällen durchzuspielen. Jedem Fall werden kurze Vorüberlegungen vorangestellt, die dem Übenden wertvolle Tipps zur konkreten Falllösung auf den Weg geben sollen und dadurch ein zügiges Erfassen der Fallfrage(n) ermöglichen. Die darauf folgende Lösung im Gutachtenstil wird um Fußnoten zu den einzelnen Rechtsproblemen ergänzt, damit eine vertiefende nachträgliche Lektüre möglich wird. Insgesamt entsteht dadurch ein alle Kernprobleme des Zivilrechts abdeckender stimmiger und kompakter Gesamteindruck, der ein Fallrepetitorium auf höchstem Niveau erlaubt.

Das Buch empfiehlt sich besonders für den Studenten bzw. die Studentin, der bzw. die bereits erfolgreich die Übung für Anfänger absolviert hat, über einen gewissen methodischen und rechtlichen Fundus verfügt und nun einen kompakten Begleiter für die Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrittene und insbesondere auf das erste juristische Staatsexamen sucht. Mit Hilfe dieses begleitenden Fallrepetitoriums wird eine sichere Wiederholung des zivilrechtlichen Pflichtstoffes ermöglicht.

 

Däubler/Hjort/Hummel/Wolmerath (Hrsg.), Arbeitsrecht – Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, Handkommentar, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008

Der neue Handkommentar zum Arbeitsrecht vom Nomos-Verlag trägt auf über 3.250 Seiten zusammen, was für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis notwendig ist. Mit diesem Werk wird dabei ein kompaktes Nachschlagewerk präsentiert, das sämtliche praxisrelevante arbeitsrechtliche Vorschriften kommentiert. Daneben werden auch die maßgeblichen Normen des SGB, des HGB, der InsO und der GewO erläutert. Insgesamt 58 Arbeitsrechtler aus Anwaltschaft, Richterschaft und Lehre tragen hierbei zusammen, was im Individualarbeitsrecht wichtig ist. Auch die kollektivrechtlichen Bezüge werden einbezogen, sofern sie für die Rechtsanwendung von Bedeutung sind.

Besonderes Anliegen dieses Kommentars ist es, auf der Grundlage einer umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts diejenigen Probleme aufzuzeigen, die bei der Bestimmung und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten von Bedeutung sind. Dabei erhält der Leser neben einem umfangreichen Fußnotenapparat auch ein sehr ausführliches Stichwortverzeichnis, welches den direkten Zugriff auf die arbeitsrechtlichen Probleme erlaubt.

Inhaltlich ist das Buch wie folgt aufgebaut: Einer ausführlichen Einführung von Prof. Dr. Wolfgang Däubler, einem der vier Herausgeber, schließt sich die Auseinandersetzung mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Vorschriften an. Die Darstellung erfolgt auf die übliche Art und Weise, indem die für das Arbeitsrecht relevanten Gesetze, die alphabetisch angeordnet sind, bearbeitet und kommentiert werden. Besonders erfreulich ist dabei, dass ein außerordentlich aktueller Kommentar entstanden ist, der auch die neuesten Gesetze, etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und Gesetzesänderungen, z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, berücksichtigt. Dabei werden alle arbeitsrechtlich relevanten Vorschriften abgedruckt, die wichtigste Literatur nachgewiesen und der Regelungszweck dargestellt. Dem schließt sich eine genaue Kommentierung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Vorschrift an, die durch Gesetzesverweisungen und umfangreiche Fußnoten vervollständigt wird. Wichtige europäische Gerichtsentscheidungen werden ebenfalls berücksichtigt. Auf Abkürzungen wird bei der Darstellung weitestgehend verzichtet, so dass ein besserer Lesefluss gewährleistet wird. Hervorgehobene Schlagwörter ermöglichen darüber hinaus, noch schneller die für die Rechtsberatung und Rechtsanwendung relevanten Stichworte zu finden.

Den Schwerpunkt bilden neben den arbeitsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 242, 305 ff., 611 ff. BGB) die Kommentierungen zum Kündigungsschutzgesetz, die beide jeweils über 500 Seiten umfassen. Zur schnelleren Erarbeitung besonders relevanter Normen werden diesen Gliederungen vorangestellt, die mit Hilfe der Verwendung von Randnummern ein noch zügigeres Arbeiten ermöglichen. Auch verfassungsrechtliche Normen werden berücksichtigt, so dass ein Kommentar vorgelegt wird, der nicht nur aufgrund seiner Handlichkeit in keiner Bibliothek fehlen sollte. Gerade wegen der klaren Orientierung an der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden die Spielräume für die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten umfassend aufgezeigt.

Insgesamt wird mit diesem etwas über 1,6 kg schweren Werk ein Kommentar auf den Markt gebracht, der sich hervorragend für die Arbeitnehmer-Rechtsberatung, die Arbeit in Personalabteilungen aber auch für Gewerkschaften eignet. Gerade die Kompaktheit, die Übersichtlichkeit und die klare Darstellung der obergerichtlichen Rechtsprechung machen ihn zu einem hilfreichen Werkzeug zur Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

 

Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, Bamberg

Harke, Römisches Recht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

Auch heute noch kommt dem römischen Recht im juristischen Studium eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Harke selbst weist in der Einleitung zu seinem in der Beck-Reihe „Grundrisse des Rechts“ erschienenen „Römischen Recht“ zu Recht darauf hin, dass die Beschäftigung mit dem römischen Recht nicht nur Historikern vorbehalten sein sollte. Es ist ihm ein ausdrückliches Anliegen, auch den (angehenden) Juristen anzusprechen, der durch die Beschäftigung mit dem römischen Recht tiefere Einsicht in die Strukturen des geltenden Zivilrechts gewinnen will. Dementsprechend ist das „Römische Recht“ vor allem ein Lehrbuch des römischen Privatrechts.

Im weiteren Verlauf gliedert sich das Werk in fünf Abschnitte, mit insgesamt 20 Paragraphen. Der Darstellung zum materiellen Zivilrecht vorangestellt ist im ersten Abschnitt ein Abriss der äußeren Rechtsgeschichte. Der Leser erhält hier nicht nur einen Überblick über die Rezeptionsgeschichte des römischen Rechts. Ein Überblick über das „Recht von Rom“ zeichnet in kompakter Form alle wesentlichen Entwicklungen des Staats- und Verfassungsrechts und des Zivilverfahrensrechts nach und bietet damit die für das Verständnis der Entwicklung und Funktionsweise des materiellen Zivilrechts unverzichtbare Grundlage. Die folgenden vier Abschnitte zum materiellen Zivilrecht folgen gut nachvollziehbar weitgehend dem vertrauten Aufbau des BGB, mit Schuldverhältnissen im Allgemeinen (Regelungsbereiche des BGB AT und des Schuldrecht AT), besonderen Schuldverhältnissen (Schuldrecht BT), Sachenrecht und Familien- und Erbrecht. Die Darstellung der einzelnen Inhalte zeichnet jeweils die chronologische Entwicklung beginnend mit der Zeit der Republik oder der Klassik über die Naturrechtslehre bis hin zu den neuzeitlichen Kodifikationen nach. Zentrale Gedanken werden dem Leser durch Wiedergabe der Quellen im (lateinischen) Original mit Übersetzung erschlossen. Harke zeigt die Bezüge des römischen Rechts nicht nur zum BGB in der aktuellen Fassung, sondern auch zum österreichischen ABGB, dem Code Civil und dem schweizerischen Obligationenrecht auf; aus deutscher Sicht hervorzuheben sind insbesondere auch die Hinweise auf die Rechtslage vor der Schuldrechtsreform 2002.

Das „Römische Recht“ gefällt als Lehrbuch durch einen flüssigen, gut lesbaren Schreibstil. Dabei beschränkt es sich nicht auf eine bloße Bestandsaufnahme, sondern es werden auch vermeintlich gesicherte Erkenntnisse über das römische Privatrecht hinterfragt. So macht Harke beispielsweise wohl begründete Zweifel an der verbreiteten Auffassung geltend, die Methode der klassischen Jurisprudenz habe eher aus Intuition als in der Ableitung aus Obersätzen bestanden. Gerade an dieser und anderen kontroversen Stellen wären allerdings zusätzlich zu den allgemeinen Literaturhinweisen am Anfang des Werkes und den Literaturhinweisen zu Beginn der einzelnen Unterabschnitte präzise Fundstellenangaben hilfreich, um dem interessierten Leser den vertieften Einstieg in die Materie zu erleichtern. Die Qualitäten des Werkes stellt dies aber nicht in Frage. Für einen Überblick über das römische Privatrecht, sei es für Anfänger im Rahmen der Pflichtveranstaltungen, sei es für interessierte Fortgeschrittene, ist das „Römische Recht“ von Harke auf jeden Fall zu empfehlen.

 

Von Stud. iur. Christiane Warmbein, Regensburg

Schmidt, BGB AT, 5. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008

Das Werk von Rolf Schmidt, das mittlerweile vom Geheimtipp fast zur Standartliteratur avanciert ist, zeichnet sich auch in neuer Auflage auf über 400 Seiten durch beachtliche Detailpräzision, strukturierten Aufbau und angenehme Lesbarkeit aus. Neben der vollständigen Aufbereitung des gesamten notwendigen Wissens über den Allgemeinen Teil das BGB bietet es ebenfalls für den alltäglichen Bedarf eines Studenten sinnvolle Kapitel zur Systematik des BGB, zur Fallbearbeitung und zur Methodik.

Eine erfreuliche Überraschung bereitet das Schriftbild des Buches. Durch eine angenehm zu lesende Schrift, mit sinnvollen Absätzen und Hervorhebungen, wird die Lektüre um ein Vielfaches erleichtert. Eingerückte Beispiele veranschaulichen die theoretischen Erläuterungen. Durch weitere Markierungstechniken wie Rahmen und Schattierungen soll die Memorierung des erlernten Wissens vereinfacht werden. Hierbei wurde jedoch allzu großzügig mit den genannten Instrumenten umgegangen. Die kreativen Kombinationen aus Markierungen, Umrandungen und Schatten sind etwas zuviel des Guten und führen schwerlich zu Klarheit bei den Lesern. Ein wenig Zurückhaltung hätte den hervorragenden Inhalt des Buches stärker zur Geltung gebracht. Dieser lässt wiederum in Bezug auf Ausführlichkeit und Anschaulichkeit kaum Wünsche offen.

Die einführende Darstellung von Geschichte, Methodik, Systematik sowie Auslegung des Allgemeinen Teils lehrt den Leser in gebotener Knappheit und doch verständlich die Grundtechniken und -strukturen des Rechtsgebiets. Der Autor stellt anschließend folgerichtig die Rechtssubjekte und -objekte vor und geht dann ausführlich auf die Rechtsgeschäftslehre ein. Hier vermisst man zunächst die nach gewohntem Aufbau bei den Willenserklärungen erläuterte Anfechtungsthematik. Diese wird mit der Begründung, die Anfechtung sei eine rechtsvernichtende Einwendung, erst hinter der Stellvertretung behandelt. Inwieweit der Leser in seiner Klausurpraxis dem vorgeschlagenen, nicht traditionellen Aufbau folgen möchte, wird jedem selbst zu überlassen sein. Es ist jedoch zu bemerken, dass die Verweisungen auf Fußnoten innerhalb des Buches im Rahmen der Anfechtung bisweilen ins Leere laufen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor im Folgenden der Stellvertretung, die unter Herausarbeitung aller relevanten und aktuellen Fragestellungen anschaulich dargelegt wird. Schlussendlich wird der Leser von der Erläuterung der Einwendungen und Einreden über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer erfreulich ausführlichen Zusammenfassung eines zivilrechtlichen Klausuraufbaus geführt.

BGB Allgemeiner Teil von Rolf Schmidt wird bei Studienanfängern aufgrund der komplexen Darstellung des Stoffs eher zu Frust als Lust am Studium führen. Beispielsweise sachenrechtliche oder handelsrechtliche Vernetzungen, die eigentlich gut verständlich dargestellt werden, sind für einen Anfänger mangels Überblick über die anderen Rechtsgebiete nicht erfassbar. Für fortgeschrittene Semester, die sich zur Wiederholung oder zur Examensvorbereitung mit der Materie auseinandersetzen möchten, ist das Buch jedoch uneingeschränkt empfehlenswert. Lückenlos alle Probleme und Schwerpunkte des Allgemeinen Teils darstellend, eignet sich Schmidts Opus nicht nur als Lehr- sondern auch als Nachschlagewerk. Der Autor beschränkt sich nicht auf die theoretische Erläuterung, sondern reichert das Buch mit relevanten Praxisfällen sowie, wo sinnvoll, Bezügen zu anderen Rechtsgebieten an. Ob in der Examensvorbereitung genug Zeit bleibt, das Buch intensiv und vollständig durchzuarbeiten, ist zwar fraglich, jedoch bietet es zur Vertiefung wichtiger Komplexe bei guter Lesbarkeit alles, was der Kandidat braucht.

 

Kropholler, Studienkommentar BGB, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008

Der Studienkommentar zum BGB von Jan Kropholler bietet auf rund 1100 Seiten Erläuterungen zu den ganz besonders prüfungsrelevanten Normen. Das einzigartige Konzept der Kombination aus Lehrbuch und Kommentar soll an den Bedürfnissen speziell des Jurastudenten orientiert sein.

Bei der Lektüre fällt sogleich ins Auge, dass auf die für Kommentare üblichen Abkürzungen verzichtet und sie so insbesondere für Anfänger erheblich erleichtert wurde. Durch einfache, aber durchgehend logische Markierungen von besonders wichtigen Termini wurde die Setzung von Schwerpunkten beim Lernen und auch die Möglichkeit, sich durch grobes Überfliegen bereits einen Überblick zu verschaffen, verbessert. Das positive Leseerlebnis wird außerdem durch eine gut zu lesende Schrift gesteigert.

Innerhalb der Kommentierungen wirkt der Aufbau durchdacht. Bei der Darstellung von Meinungsstreitigkeiten wird leider häufig auf detaillierte Quellenangaben verzichtet und stattdessen auf gängige weitere Kommentare wie Palandt oder Staudinger verwiesen. Dies mag dem charakteristischen Konzept der Knappheit des Werks geschuldet sein, führt aber dazu, dass der Studienkommentar selbst für Anfängerhausarbeiten zu wenige Informationen bietet. Diese Bescheidenheit im Umfang der Ausführungen zu den einzelnen Normen zieht sich durch den gesamten Studienkommentar. Oft werden jedoch zusätzlich Themenkomplexe gesondert behandelt. Einer der Vorzüge des opus‘ Krophollers gegenüber anderen Kommentaren ist hierbei, dass die Information zu einer Thematik nicht mühsam aus den Darstellungen der Einzelnormen zusammengesucht werden muss, sondern kompakt aufbereitet zur Verfügung steht.

Die Erläuterungen selbst weisen Unterschiede in Tiefe und Ausführlichkeit auf. So sind beispielsweise die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB durchaus in einer für Anfängerklausuren angemessenen Weise veranschaulicht. Auch das Leistungsstörungsrecht wird gut verständlich dargestellt, wobei hier z.B. bei § 280 BGB der Prüfungsaufbau aber allenfalls dem Fließtext zu entnehmen ist. Wesentlich übersichtlicher ist die Gestaltung wiederum bei der Behandlung von Aufrechnung und Abtretung. Die Darstellung des Eigentumsherausgabeanspruchs hingegen genügt den Bedürfnissen des Studenten nicht, da die Tatbestandsmerkmale nicht in einer zur Prüfungsvorbereitung notwendigen Weise klargestellt werden. Wegen der vom Autor festgestellten geringeren Prüfungsrelevanz gegenüber dem Allgemeinen Teil und dem Schuldrecht werden auch weite Teile des Familien- und Erbrechts stiefmütterlich behandelt. So ist im Bereich des ehelichen Güterrechts nahezu nur der Gesetzestext abgedruckt.

Insgesamt hat der Studienkommentar Stärken und Schwächen. So ist er gut geeignet, sich einen groben Überblick über ein Gebiet oder eine Fragestellung zu verschaffen. Auch zu einer kurzen Wiederholung, nachdem das Gebiet bereits ausführlich gelernt wurde, erscheint das Werk passend. Zur erstmaligen ausführlichen Beschäftigung mit einer Thematik zur Vorbereitung einer Klausur oder einer Hausarbeit genügen der Umfang und die Tiefe der Erklärungen sowie die Anzahl der Verweisungen jedoch nicht. Als das Studium begleitendes Buch kann man es, auch mit Blick auf den für einen Kommentar studentenfreundlichen Preis von 29,50 € daher empfehlen, jedoch nur im Kombination mit einem Lehrbuch.