Studium & Referendariat - Rezensionen
Thema im September: Handels- und Gesellschaftsrecht
- Von Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor)
Erik Kießling, Das Assessorexamen im Wirtschaftsrecht, Beck 2003
Dieses Lehrbuch für Referendare betrifft hauptsächlich die mündliche
Prüfung im Wahlfach Wirtschaftsrecht, üblicherweise durchgeführt
im Rahmen eines Aktenvortrags. In Gesprächen mit Referendaren, die
sich dieses Wahlfach ausgesucht hatten, bekommt man üblicherweise
zu hören, dass man über Dinge gefragt wurde, die man sich nie
zu Gemüte geführt habe oder zu denen man nicht einmal ein Gesetz
dabei hatte. Immerhin umfasst Wirtschaftsrecht ja nicht nur
die klassischen Domänen Handels- und Gesellschaftsrecht des ersten
Examens, sondern dasselbe auch in europäischer Form, dazu Wettbewerbsrecht
in vollem Umfang. Gerade in dieser Hinsicht verwundert es, dass das Patentrecht
ein stiefmütterliches Dasein im Buch genießt, mit gerade einmal
zwei Erwähnungen im Stichwortverzeichnis und keiner nennenswerten
Behandlung im Text. In diesem Bereich muss man also trotz dieses Lehrbuches
anderweitig Lehrmittel konsultieren. Das Layout des Buches ist durch zahlreiche
Grafiken aufgelockert, ebenso ergänzen schriftbildlich unterschiedliche
Urteilszusammenfassungen den einheitlich gehaltenen, dicht fließenden
Text. Ergänzt werden die Kapitel durch ausformulierte Lösungsbeispiele
zu Prüfungsaufgaben. Die einzelnen Kapitel sind inhaltlich stimmig
und kompakt gehalten, ohne dem Leser das Gefühl zu geben, er lese
Lückenhaftes. Wer sich also einen umfassenden oder ersten Überblick
über das Wirtschaftsrecht schaffen möchte, ist mit diesem Werk
mehr als gut beraten. Man kann aber kaum bestreiten, dass in einem Buch
von unter 500 Seiten für drei der literaturreichsten Rechtsgebiete
das ein oder andere Gebiet unter den Tisch fallen oder nicht ganz so ausführlich
behandelt werden musste. Für "Profis" in einer der drei
Disziplinen kann deswegen das Buch höchstens wegen der konkreten
Prüfungsbeispiele eine Bereicherung sein, nicht aber wegen der wissenschaftlichen
Tiefe.
Rolf Steding, Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, Nomos 2002
Die wenigsten Studenten würden behaupten, dass es für sie einfach
sei, sich die Materie des Handels- und Gesellschaftsrechts rasch und halbwegs
überschaubar aufzubereiten. Unabhängig davon besteht daneben
immer die Frage nach der konkreten Anwendung in der Klausur, die, außer
im Wahlfach, meist nur punktuell Wissen dieser Rechtsgebiete abverlangt.
Wesentlich wahrscheinlicher ist da die Behandlung im Rahmen der mündlichen
Prüfung, wo es sich auch Zivilrechtsprofessoren erlauben können,
im Prüfungsgebiet Zivilrecht ausgiebig über das
HGB zu prüfen. Da ist es angezeigt, sich schon einmal mit prägnant
formulierten Antworten auf typische handels- und gesellschaftsrechtliche
Fragen auseinander gesetzt zu haben. Diese Möglichkeit bietet das
Lehrbuch von Steding in bewährter StudJUR-Aufmachung, das heißt
in für den Studenten nachvollziehbaren Prüfungsfragen mit den
entsprechenden Antwortvorschlägen. Dabei werden nicht nur stupide
Schemata abgefragt, sondern dem Leser auch die Verknüpfung zu anderen
Rechtsgebieten aufgezeigt, etwa zum Steuerrecht, die das Verständnis
für die einzelnen Organisationsformen im Wirtschaftsrecht größer
werden lassen. Der Autor behauptet zwar im Vorwort, bewusst Mut zur Lücke
bewiesen zu haben. Jedoch muss man sich auch dessen Bedeutung vergegenwärtigen.
In einem Lehrbuch, das in der beschriebenen Konzeption zur Wiederholung
und zum Verständnis einer komplexen Materie dient, ist es der Lektüre
wenig hilfreich, wenn auf dutzenden von Seiten darüber debattiert
wird, ob und warum die GbR nun rechtsfähig ist oder nicht. Im Ernstfall
ist sie dies laut BGH und daran sollte sich der Autor halten, wenn er
den Streit nicht vertiefend darstellt. Dieses Lehrbuch ist eine echte
Hilfe für diejenigen, die sich einen Überblick verschaffen wollen,
wie und mit welchen Verschränkungen Handels- und Gesellschaftsrecht
funktioniert.
Hans Brox, Handels- und Wertpapierrecht, 16. Auflage, Beck 2003
Schon anhand des Titels erkennt man, dass dieses Lehrbuch nicht für
den Bedarf des Pflichtfachbereichs konzipiert ist, sondern vertiefte Kenntnisse
für den Wahlfachbereich beinhaltet. Für gewöhnliche
Studenten und Referendare bietet es sich dennoch an, die Fundierung ihrer
Kenntnisse im Handelsrecht auch anhand dieses Lehrbuchs zu betreiben,
da der Autor einer der wenigen Allrounder des deutschen Zivilrechts ist.
Ausführlich und verständlich beschrieben werden die Standardprobleme
der Kaufmannseigenschaft und der Publizität des Handelsregisters,
ebenso aber auch Besonderheiten des Eigentums- und Pfandrechtserwerbs
gemäß des HGB erläutert, stets im Vergleich mit den Normen
des BGB. Für Referendare an den Landgerichten lebenswichtig ist das
Verständnis des Kontokorrent, hier dargestellt über etliche
Seiten, da dieses im Zusammenhang mit Ausfallbürgschaften und Ähnlichem
ein typisches Bauprozessproblem ist. Etwas seltsam ist bei einer Ausgabe
aus 2003, dass der mit der Schuldrechtsreform 2002 aufgehobene §
378 HGB noch in Inhaltsverzeichnis und Überschriften zu den Besonderheiten
der Mängelhaftung Erwähnung findet. Unattraktiv für die
Lektüre sind bei diesem Werk auch die in den Text eingearbeiteten
Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie das Fehlen von Übersichten
und Graphiken.
Ein toller Service für den Leser ist dagegen die sowohl nach dem
Kapitel über Handelsrecht als auch nach dem über das Wertpapierrecht
erfolgende klausurtechnische Aufarbeitung des Stoffes, gerade auch mit
einer Unterscheidung handelsrechtlich beeinflusster Zivilrechtsfälle
und reinen Handelsrechtsfällen. Die Kapitel über die Wertpapiere
nach BGB und HGB sowie die mehr als ausführlichen Kapitel zum Wechselrecht
gehören nicht zum Pflichtfach Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern
zum Wahlfachbereich. Auch in dieser Materie fällt es dem Leser leicht,
sich anhand des intelligenten Schriftbildes, der sauberen Gliederung sowie
der graphisch abgesetzten Beispiele zurecht zu finden und den Stoff schnell
zu erfassen.
Hans Brox / Wolf-Dietrich Walker, Besonderes Schuldrecht, 28. Auflage,
Beck 2003
Als ideale Ergänzung zum vorigen Titel kann das Lehrbuch zum besonderen
Schuldrecht empfohlen werden. Sowohl die im Handelsrecht getroffenen Überlegungen
zur kaufrechtlichen Mängelhaftung können so vertieft werden
als auch das Verhältnis zwischen Bank und Kunden im Rahmen von Auftrag
und Geschäftsbesorgung sowie den Problemen der ungerechtfertigten
Bereicherung. Teilweise sind die Kapitel recht kurz geraten und man hat
das Gefühl, dass man die gewonnenen Erkenntnisse auch durch Gesetzeslektüre
erworben haben könnte. Über 110 Seiten zum Kaufrecht sprechen
jedoch deutlich dafür, dass die Autoren die prüfungsrelevanten
Schwerpunkte im Auge hatten und nicht ein kommentarähnliches Kompendium
planten.
Leider fehlt die Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
völlig, obwohl dies in anderen Lehrbüchern zum gleichen Thema
zum inhaltlichen Standard gehört. Dagegen ist das unscheinbare Kapitel
Arztvertrag im Rahmen des Werkvertrages ein höchst lesenswertes
Kapitel vor allem für Referendare, die sich in der Zivilstation mit
Arzthaftung zu beschäftigen haben. Sehr knapp geraten ist wiederum
das Kapitel der Straßenverkehrshaftung nach dem StVG innerhalb der
unerlaubten Handlungen, obwohl gerade hier Prüfungsfallen schlummern,
die gerade Referendare anfangs erstaunt zur Kenntnis nehmen, so etwa im
Rahmen des § 17 StVG sowie der Problematik "fingierter"
Unfälle, beides nicht im Buch besprochen. Lobenswert im Kapitel zur
unerlaubten Handlung hingegen ist der Ausflug in den AT des Schuldrechts
zu § 253 II BGB, der nun anstelle des gestrichenen § 847 BGB
seinen Platz im Deliktsrecht beansprucht.
Insgesamt handelt es sich, schon ersichtlich anhand der hohen Auflage,
um ein solides und beliebtes Lehrbuch. An etlichen Stellen bemerkt der
Leser jedoch Auslassungen und Straffungen, die man bei einem so renommierten
Lehrbuch nicht unbedingt erwartet hätte.
Hartmut Oetker, Handelsrecht, 3. Auflage, Springer 2002
"Stoffkonzentrierte Basics mit Bonus" könnte dieses gute
Lehrbuch treffend beschreiben. Die wesentlichen, für den Pflichtfachbereich
wichtigen Vorschriften des Handelsrechts, leider ohne die Handelsgesellschaften,
finden sich in 10 gut lesbaren Kapiteln wieder. Am Ende des Buches kann
sich der geneigte Leser durch zahlreiche Prüfungs- und Wiederholungsfragen
quälen sowie einen Blick in europäische Normen werfen, die einen
Einfluss auf das deutsche Handelsrecht haben. Europarechtliche Bezüge
werden vor allem im Kapitel zum Handelsvertreter gut dargestellt, wenn
dies auch ein nicht allzu häufiges Prüfungsthema ist. Detailreich
aufgegliedert wurde das schon für den BGB AT wichtige kaufmännische
Bestätigungsschreiben. Sehr prüfungsrelevant und dringend zur
Lektüre empfohlen sind für jeden Studenten die über 20
Seiten starke Beschreibung der Modifikationen von Schuld- und Sachenrecht
durch das HGB, wobei der Einfluss auf das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht
sogar erst in einem späteren, ebenso ausführlichen Kapitel zur
Sprache kommt. Man kann schon daran sehen, dass tatsächlich der Examensstoff
den Inhalt des Lehrbuches prägen soll und nicht akademische Luftschlösser.
Für den Leser allerdings unangenehm ist das dichte Layout, nicht
unterbrochen durch Graphiken, Übersichten, Aufzählungen oder
wenigstens schrifttechnische Auflockerungen. Das Fehlen von Randnummern
macht es zudem nicht einfach, im Kapitel zur Versicherung des Verständnisses
zu einem Punkt zurückzublättern. Wer sich an diesen Formalia
nicht stört, wird im Oetker einen zuverlässigen
Begleiter für das Examen in puncto Handelsrecht finden.
Uwe Hüffer, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage, Beck 2003
Auch dieses Lehrbuch beschränkt sich darauf, den für das Pflichtfach
relevanten Stoff, diesmal des Gesellschaftsrechts, aufzubereiten. Der
Autor widmet sich chronologisch zunächst dem Verein, dann der GbR,
hierauf den Handelsgesellschaften und schließlich den Kapitalgesellschaften.
Bemerkenswert ist, dass eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Gesellschaft
bürgerlichen Rechts gelang, immerhin fast 60 Seiten umfasst die Darstellung
dieses Zusammenschlusses nach dem BGB, mithin fast 20% des Lehrbuches.
Ebenso erfreulich ist, dass der Autor am Ende des Buches ein gesellschaftsübergreifendes
Kapitel verankert, in welchem er allen Gesellschaftsformen anhaftende
Probleme wie etwa die Vorgesellschaft oder Mischformen und Zusammenschlüsse
aus verschiedenen Gesellschaftstypen beleuchtet. Das Buch selbst ist kompakt
geschrieben, entbehrt aber wie fast alle Bücher dieses Monats der
Beigabe von Übersichten oder Graphiken, noch werden hervorhebende
Elemente genutzt, abgesehen vom Kursivdruck der zahlreichen Fälle
zu den einzelnen Kapiteln. So ist der Stoff zwar inhaltlich kaum angreifbar,
jedoch nur mit eigenem abstrahierendem Zutun zum Lernen geeignet. Allenfalls
kann man den einzelnen, zum Teil sehr knapp geratenen Kapiteln vorwerfen,
dass sie nicht das Verständnis für den Examensfall fördern,
sondern Einzelprobleme gelöst werden, die man sich ebenfalls selbst
oder unter Mithilfe des Repetitors zu einem Ganzen zusammenfügen
muss. Erleichtert wird dies allerdings durch die reichhaltigen Literaturangaben,
so dass man dieses Lehrbuch getrost zur Einarbeitung oder punktuellen
Vertiefung nutzen kann, vielleicht aber nicht als einziges Medium zur
Examensvorbereitung heranziehen sollte.
Theodor Enders / Manfred Hesse, Gesellschafts- und Handelsrecht, Boorberg
2002
Man mag bei nicht einmal 130 Seiten Umfang kaum glauben, dass man aus
einem solchen Lehrbüchlein einen genügenden Einblick in die
besprochene Materie erlangt. Die Autoren haben jedoch die Lerndiskrepanz
bei Studenten bezüglich Theorie und Praxis erkannt und deswegen konsequent
neben einem allgemeinen einleitenden Teil nur mögliche klausurrelevante
Ansprüche aus Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und von beidem beeinflusstem
Zivilrecht durchgeprüft. Dabei werden übersichtlich die Prüfungspunkte
aufgezeigt, die wichtigsten Informationen mitgeteilt, und anschließend
in einem Beispielsfall die Prüfung zur Anwendung gebracht. Abgerundet
werden die Kapitel mit einem Glossar zu den wichtigsten Begriffen der
zuvor besprochenen Themen.
Man kann diesem Buch aus wissenschaftlicher Sicht viele Punkte vorwerfen,
unter anderem das überwiegende Fehlen von anderen Fußnoten
als BGH-Rechtsprechung, die fehlende theoretische Untermauerung und Herleitung
der abgedruckten Prüfungsvorschläge und etliches mehr. Das aber
würde dem Charakter des Buches widersprechen: es soll einen ganz
konkreten, prüfungsorientierten Überblick geben, wie man Aufgaben
aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht löst. Man muss sich darüber
im Klaren sein, dass man sich, legt man Wert auf mehr theoretisches Wissen
und das Ausbreiten von Meinungsstreitigkeiten in der Klausur, noch um
weitere Lehrmittel bemühen muss. Wer jedoch nur einmal verstanden
haben will, wie man Handels- und Gesellschaftsrecht in diversen Anspruchsprüfungen
vorfindet, dem ist mit diesem Buch zum Einstieg bestens geholfen.
Stefan Jasmer / Melanie Ramm / Markus Stöterau, Handels- und Gesellschaftsrecht,
Verlag Rolf Schmidt 2003
Für manchen Studenten ist die Entscheidung für eine Wahlfachgruppe
bis zur Anmeldung zum Examen unklar. Mancher entscheidet sich aus Verlegenheit
für Gebiete, die er aus dem Pflichtfachbereich halbwegs zu kennen
glaubt. Wenn man dann wie in Bayern eine Wahlfachklausur im ersten Staatsexamen
schreiben muss, ist man nur mit Glück oder juristischer Phantasie
im Kreis der akzeptablen Arbeiten, da man vor dem Examen kaum ein Lehrmedium
hatte, das den Wahlfachstoff getrennt vom Pflichtfachstoff separat aufgezeigt
und kompakt vermittelt hat. Diesem Missstand wollen die Autoren hier abhelfen,
indem auf knapp 330 Seiten das Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht
auch für den Wahlfachbereich behandelt wird. Dazu gehören nach
Auffassung der Autoren neben den klassischen Kapiteln zum Handels- und
Gesellschaftsrecht auch Grundzüge des Bilanzrechts, des Wertpapierrechts
sowie einige Grundzüge des Steuerrechts. Die Materie wird vielseitig
dargestellt, etwa durch Aufzählungen, grau unterlegte Definitionen
und Hinweise, Graphiken, Übersichten und Hervorhebungen im Text.
Insofern ist das Buch für Einsteiger in die Materie genau richtig
konzipiert. Fortgeschrittene im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht
könnte das Layout jedoch eher abschrecken, kann man etwa auch nicht
gezielt anhand von Randnummern einzelne Probleme nachschlagen, obwohl
die Literaturauswahl reichlich ist. Inhaltlich ist an manchen Stellen
zu bemängeln, dass in Kommentarmanier die einzelnen Paragraphen einfach
sukzessive besprochen werden, anstatt die Anordnung problem- und klausurbezogen
aufzubauen. Auch einige Besonderheiten hinsichtlich Primär- und Sekundäranspruch
werden zwar erwähnt, aber nicht deutlich genug dargestellt, etwa
bei den §§ 373 ff. HGB.
Dennoch kann man dieses Lehrbuch guten Gewissens empfehlen, wenn man sich
zum ersten Mal oder zum wiederholten Male mit Handels- und Gesellschaftsrecht
beschäftigt und das examensrelevante Wissen kompakt dargeboten bekommen
möchte.
Rainer Wörlen, Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht, 5. Auflage, Heymanns
2002
Handels- und Gesellschaftsrecht ist für Juristen wie Betriebswirte
jeder Art von Hochschule Standardwissen, das man nur richtig oder falsch
vermitteln kann. Im vorliegenden Werk findet der Leser eine extrem übersichtlich
gestaltete Aufbereitung der Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts,
etwa in Form von Schemata, Übersichten, Grafiken und durchdachtem
Layout. Dass in einem Lehrbuch von gerade einmal 204 Seiten keine theoretischen
Leuchtfeuer zu erwarten sind, muss jedem Leser klar sein. Sehr verwunderlich
ist für den Studenten aber zuerst die Fußnotenpraxis des Buches.
Dort werden, wissenschaftlich völlig unzulässig (also bitte
nicht nachahmen!), Repetitorskripten zitiert, und extra fett gedruckte
Paragraphen des BGB zum Nachlesen dringend empfohlen. Zu Letzterem sollten
Besucher jeder Hochschule nicht gesondert aufgefordert werden müssen.
Ebenfalls fast schon tragisch ist, dass die Schuldrechtsreform nicht abgewartet
wurde und trotz des Erscheinungsdatums 2002 etwa noch der durch die Reform
abgeschaffte § 378 HGB in der handelsrechtlich beeinflussten Mängelhaftung
besprochen wurde. Bei der knappen Beschreibung der Haftung der BGB-Gesellschafter
wird kommentarlos § 128 HGB analog angegeben, ohne das richtungsweisende
BGH-Urteil zur GbR auch nur zu erwähnen.
Das Lehrbuch kann für viele Leser ein dankbarer Einstieg in das Handels-
und Gesellschaftsrecht sein, gerade wegen der Übersichtlichkeit.
Aber auch nicht mehr. Ein weiteres Medium ist Pflicht, vor allem, um die
erforderliche wissenschaftliche Tiefe und Absicherung für die Examina
zu erlangen.
Karl-Heinz Fezer, Klausurenkurs im Handelsrecht, 3. Auflage, Müller
2003
Nur wenige Studenten haben die Begabung, sich ein Rechtsgebiet nur anhand
von Klausuren anzueignen, da sie dann Gefahr laufen, nur Einzelfallwissen
gespeichert zu haben, ohne jedoch die systematischen Zusammenhänge
erkannt zu haben. Hilfreich ist da jedenfalls, wenn es Kompendia von Klausuren
gibt, die rein theoretisch ein Lehrbuch ersetzen können. Das vorliegende
Werk bearbeitet in 21 Fällen Standard- und Sonderprobleme des Handelsrechts,
also von Publizitätswirkung des Handelsregisters bis hin zum Speditionsgeschäft.
Sehr wichtig ist die Gliederung der Falllösung vor den eigentlichen
Ausführungen. Streng im Gutachtenstil geschrieben und gegliedert
sind die einzelnen Fälle durch ihre fast schon zu ausführliche
Lösung zwar manchmal keine studententaugliche Musterlösung für
eine Klausur, aber schon nahe daran, Lehrbuchqualität aufzuweisen.
Die umfangreichen Fußnoten und das geschickt gestaltete Layout sorgen
abrundend dafür, dass dieses Werk seinen berechtigten Platz in der
"Schwerpunkte"-Reihe des C.F. Müller-Verlages beanspruchen
kann. Auch wenn diese Themen typischerweise in Gesellschaftsrechtswerken
zu finden sind, würde der Leser von diesem Buch dann in perfekter
Weise verwöhnt, wenn auch die Handelsgesellschaften OHG und KG und
die Klausurprobleme zu diesen in die nächste Auflage aufgenommen
würden. Diese Fallsammlung ergänzt jedes reine Lehrbuch optimal
und ist eine definitive Empfehlung wahlweise zur Lektüre oder gar
zum Kauf.
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