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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen September 2003

Thema im September: Handels- und Gesellschaftsrecht - Von Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist und Repetitor)


Erik Kießling, Das Assessorexamen im Wirtschaftsrecht, Beck 2003
Dieses Lehrbuch für Referendare betrifft hauptsächlich die mündliche Prüfung im Wahlfach Wirtschaftsrecht, üblicherweise durchgeführt im Rahmen eines Aktenvortrags. In Gesprächen mit Referendaren, die sich dieses Wahlfach ausgesucht hatten, bekommt man üblicherweise zu hören, dass man über Dinge gefragt wurde, die man sich nie zu Gemüte geführt habe oder zu denen man nicht einmal ein Gesetz dabei hatte. Immerhin umfasst „Wirtschaftsrecht“ ja nicht nur die klassischen Domänen Handels- und Gesellschaftsrecht des ersten Examens, sondern dasselbe auch in europäischer Form, dazu Wettbewerbsrecht in vollem Umfang. Gerade in dieser Hinsicht verwundert es, dass das Patentrecht ein stiefmütterliches Dasein im Buch genießt, mit gerade einmal zwei Erwähnungen im Stichwortverzeichnis und keiner nennenswerten Behandlung im Text. In diesem Bereich muss man also trotz dieses Lehrbuches anderweitig Lehrmittel konsultieren. Das Layout des Buches ist durch zahlreiche Grafiken aufgelockert, ebenso ergänzen schriftbildlich unterschiedliche Urteilszusammenfassungen den einheitlich gehaltenen, dicht fließenden Text. Ergänzt werden die Kapitel durch ausformulierte Lösungsbeispiele zu Prüfungsaufgaben. Die einzelnen Kapitel sind inhaltlich stimmig und kompakt gehalten, ohne dem Leser das Gefühl zu geben, er lese Lückenhaftes. Wer sich also einen umfassenden oder ersten Überblick über das Wirtschaftsrecht schaffen möchte, ist mit diesem Werk mehr als gut beraten. Man kann aber kaum bestreiten, dass in einem Buch von unter 500 Seiten für drei der literaturreichsten Rechtsgebiete das ein oder andere Gebiet unter den Tisch fallen oder nicht ganz so ausführlich behandelt werden musste. Für "Profis" in einer der drei Disziplinen kann deswegen das Buch höchstens wegen der konkreten Prüfungsbeispiele eine Bereicherung sein, nicht aber wegen der wissenschaftlichen Tiefe.


Rolf Steding, Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, Nomos 2002
Abbildung des Buchtitels
Die wenigsten Studenten würden behaupten, dass es für sie einfach sei, sich die Materie des Handels- und Gesellschaftsrechts rasch und halbwegs überschaubar aufzubereiten. Unabhängig davon besteht daneben immer die Frage nach der konkreten Anwendung in der Klausur, die, außer im Wahlfach, meist nur punktuell Wissen dieser Rechtsgebiete abverlangt. Wesentlich wahrscheinlicher ist da die Behandlung im Rahmen der mündlichen Prüfung, wo es sich auch Zivilrechtsprofessoren erlauben können, im Prüfungsgebiet „Zivilrecht“ ausgiebig über das HGB zu prüfen. Da ist es angezeigt, sich schon einmal mit prägnant formulierten Antworten auf typische handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen auseinander gesetzt zu haben. Diese Möglichkeit bietet das Lehrbuch von Steding in bewährter StudJUR-Aufmachung, das heißt in für den Studenten nachvollziehbaren Prüfungsfragen mit den entsprechenden Antwortvorschlägen. Dabei werden nicht nur stupide Schemata abgefragt, sondern dem Leser auch die Verknüpfung zu anderen Rechtsgebieten aufgezeigt, etwa zum Steuerrecht, die das Verständnis für die einzelnen Organisationsformen im Wirtschaftsrecht größer werden lassen. Der Autor behauptet zwar im Vorwort, bewusst Mut zur Lücke bewiesen zu haben. Jedoch muss man sich auch dessen Bedeutung vergegenwärtigen. In einem Lehrbuch, das in der beschriebenen Konzeption zur Wiederholung und zum Verständnis einer komplexen Materie dient, ist es der Lektüre wenig hilfreich, wenn auf dutzenden von Seiten darüber debattiert wird, ob und warum die GbR nun rechtsfähig ist oder nicht. Im Ernstfall ist sie dies laut BGH und daran sollte sich der Autor halten, wenn er den Streit nicht vertiefend darstellt. Dieses Lehrbuch ist eine echte Hilfe für diejenigen, die sich einen Überblick verschaffen wollen, wie und mit welchen Verschränkungen Handels- und Gesellschaftsrecht funktioniert.


Hans Brox, Handels- und Wertpapierrecht, 16. Auflage, Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Schon anhand des Titels erkennt man, dass dieses Lehrbuch nicht für den Bedarf des Pflichtfachbereichs konzipiert ist, sondern vertiefte Kenntnisse für den Wahlfachbereich beinhaltet. Für „gewöhnliche“ Studenten und Referendare bietet es sich dennoch an, die Fundierung ihrer Kenntnisse im Handelsrecht auch anhand dieses Lehrbuchs zu betreiben, da der Autor einer der wenigen Allrounder des deutschen Zivilrechts ist. Ausführlich und verständlich beschrieben werden die Standardprobleme der Kaufmannseigenschaft und der Publizität des Handelsregisters, ebenso aber auch Besonderheiten des Eigentums- und Pfandrechtserwerbs gemäß des HGB erläutert, stets im Vergleich mit den Normen des BGB. Für Referendare an den Landgerichten lebenswichtig ist das Verständnis des Kontokorrent, hier dargestellt über etliche Seiten, da dieses im Zusammenhang mit Ausfallbürgschaften und Ähnlichem ein typisches Bauprozessproblem ist. Etwas seltsam ist bei einer Ausgabe aus 2003, dass der mit der Schuldrechtsreform 2002 aufgehobene § 378 HGB noch in Inhaltsverzeichnis und Überschriften zu den Besonderheiten der Mängelhaftung Erwähnung findet. Unattraktiv für die Lektüre sind bei diesem Werk auch die in den Text eingearbeiteten Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie das Fehlen von Übersichten und Graphiken.
Ein toller Service für den Leser ist dagegen die sowohl nach dem Kapitel über Handelsrecht als auch nach dem über das Wertpapierrecht erfolgende klausurtechnische Aufarbeitung des Stoffes, gerade auch mit einer Unterscheidung handelsrechtlich beeinflusster Zivilrechtsfälle und reinen Handelsrechtsfällen. Die Kapitel über die Wertpapiere nach BGB und HGB sowie die mehr als ausführlichen Kapitel zum Wechselrecht gehören nicht zum Pflichtfach Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern zum Wahlfachbereich. Auch in dieser Materie fällt es dem Leser leicht, sich anhand des intelligenten Schriftbildes, der sauberen Gliederung sowie der graphisch abgesetzten Beispiele zurecht zu finden und den Stoff schnell zu erfassen.


Hans Brox / Wolf-Dietrich Walker, Besonderes Schuldrecht, 28. Auflage, Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Als ideale Ergänzung zum vorigen Titel kann das Lehrbuch zum besonderen Schuldrecht empfohlen werden. Sowohl die im Handelsrecht getroffenen Überlegungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung können so vertieft werden als auch das Verhältnis zwischen Bank und Kunden im Rahmen von Auftrag und Geschäftsbesorgung sowie den Problemen der ungerechtfertigten Bereicherung. Teilweise sind die Kapitel recht kurz geraten und man hat das Gefühl, dass man die gewonnenen Erkenntnisse auch durch Gesetzeslektüre erworben haben könnte. Über 110 Seiten zum Kaufrecht sprechen jedoch deutlich dafür, dass die Autoren die prüfungsrelevanten Schwerpunkte im Auge hatten und nicht ein kommentarähnliches Kompendium planten.
Leider fehlt die Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts völlig, obwohl dies in anderen Lehrbüchern zum gleichen Thema zum inhaltlichen Standard gehört. Dagegen ist das unscheinbare Kapitel „Arztvertrag“ im Rahmen des Werkvertrages ein höchst lesenswertes Kapitel vor allem für Referendare, die sich in der Zivilstation mit Arzthaftung zu beschäftigen haben. Sehr knapp geraten ist wiederum das Kapitel der Straßenverkehrshaftung nach dem StVG innerhalb der unerlaubten Handlungen, obwohl gerade hier Prüfungsfallen schlummern, die gerade Referendare anfangs erstaunt zur Kenntnis nehmen, so etwa im Rahmen des § 17 StVG sowie der Problematik "fingierter" Unfälle, beides nicht im Buch besprochen. Lobenswert im Kapitel zur unerlaubten Handlung hingegen ist der Ausflug in den AT des Schuldrechts zu § 253 II BGB, der nun anstelle des gestrichenen § 847 BGB seinen Platz im Deliktsrecht beansprucht.
Insgesamt handelt es sich, schon ersichtlich anhand der hohen Auflage, um ein solides und beliebtes Lehrbuch. An etlichen Stellen bemerkt der Leser jedoch Auslassungen und Straffungen, die man bei einem so renommierten Lehrbuch nicht unbedingt erwartet hätte.


Hartmut Oetker, Handelsrecht, 3. Auflage, Springer 2002
Abbildung des Buchtitels
"Stoffkonzentrierte Basics mit Bonus" könnte dieses gute Lehrbuch treffend beschreiben. Die wesentlichen, für den Pflichtfachbereich wichtigen Vorschriften des Handelsrechts, leider ohne die Handelsgesellschaften, finden sich in 10 gut lesbaren Kapiteln wieder. Am Ende des Buches kann sich der geneigte Leser durch zahlreiche Prüfungs- und Wiederholungsfragen quälen sowie einen Blick in europäische Normen werfen, die einen Einfluss auf das deutsche Handelsrecht haben. Europarechtliche Bezüge werden vor allem im Kapitel zum Handelsvertreter gut dargestellt, wenn dies auch ein nicht allzu häufiges Prüfungsthema ist. Detailreich aufgegliedert wurde das schon für den BGB AT wichtige kaufmännische Bestätigungsschreiben. Sehr prüfungsrelevant und dringend zur Lektüre empfohlen sind für jeden Studenten die über 20 Seiten starke Beschreibung der Modifikationen von Schuld- und Sachenrecht durch das HGB, wobei der Einfluss auf das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht sogar erst in einem späteren, ebenso ausführlichen Kapitel zur Sprache kommt. Man kann schon daran sehen, dass tatsächlich der Examensstoff den Inhalt des Lehrbuches prägen soll und nicht akademische Luftschlösser.
Für den Leser allerdings unangenehm ist das dichte Layout, nicht unterbrochen durch Graphiken, Übersichten, Aufzählungen oder wenigstens schrifttechnische Auflockerungen. Das Fehlen von Randnummern macht es zudem nicht einfach, im Kapitel zur Versicherung des Verständnisses zu einem Punkt zurückzublättern. Wer sich an diesen Formalia nicht stört, wird im „Oetker“ einen zuverlässigen Begleiter für das Examen in puncto Handelsrecht finden.


Uwe Hüffer, Gesellschaftsrecht, 6. Auflage, Beck 2003Abbildung des Buchtitels
Auch dieses Lehrbuch beschränkt sich darauf, den für das Pflichtfach relevanten Stoff, diesmal des Gesellschaftsrechts, aufzubereiten. Der Autor widmet sich chronologisch zunächst dem Verein, dann der GbR, hierauf den Handelsgesellschaften und schließlich den Kapitalgesellschaften. Bemerkenswert ist, dass eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelang, immerhin fast 60 Seiten umfasst die Darstellung dieses Zusammenschlusses nach dem BGB, mithin fast 20% des Lehrbuches. Ebenso erfreulich ist, dass der Autor am Ende des Buches ein gesellschaftsübergreifendes Kapitel verankert, in welchem er allen Gesellschaftsformen anhaftende Probleme wie etwa die Vorgesellschaft oder Mischformen und Zusammenschlüsse aus verschiedenen Gesellschaftstypen beleuchtet. Das Buch selbst ist kompakt geschrieben, entbehrt aber wie fast alle Bücher dieses Monats der Beigabe von Übersichten oder Graphiken, noch werden hervorhebende Elemente genutzt, abgesehen vom Kursivdruck der zahlreichen Fälle zu den einzelnen Kapiteln. So ist der Stoff zwar inhaltlich kaum angreifbar, jedoch nur mit eigenem abstrahierendem Zutun zum Lernen geeignet. Allenfalls kann man den einzelnen, zum Teil sehr knapp geratenen Kapiteln vorwerfen, dass sie nicht das Verständnis für den Examensfall fördern, sondern Einzelprobleme gelöst werden, die man sich ebenfalls selbst oder unter Mithilfe des Repetitors zu einem Ganzen zusammenfügen muss. Erleichtert wird dies allerdings durch die reichhaltigen Literaturangaben, so dass man dieses Lehrbuch getrost zur Einarbeitung oder punktuellen Vertiefung nutzen kann, vielleicht aber nicht als einziges Medium zur Examensvorbereitung heranziehen sollte.


Theodor Enders / Manfred Hesse, Gesellschafts- und Handelsrecht, Boorberg 2002Abbildung des Buchtitels
Man mag bei nicht einmal 130 Seiten Umfang kaum glauben, dass man aus einem solchen Lehrbüchlein einen genügenden Einblick in die besprochene Materie erlangt. Die Autoren haben jedoch die Lerndiskrepanz bei Studenten bezüglich Theorie und Praxis erkannt und deswegen konsequent neben einem allgemeinen einleitenden Teil nur mögliche klausurrelevante Ansprüche aus Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und von beidem beeinflusstem Zivilrecht durchgeprüft. Dabei werden übersichtlich die Prüfungspunkte aufgezeigt, die wichtigsten Informationen mitgeteilt, und anschließend in einem Beispielsfall die Prüfung zur Anwendung gebracht. Abgerundet werden die Kapitel mit einem Glossar zu den wichtigsten Begriffen der zuvor besprochenen Themen.
Man kann diesem Buch aus wissenschaftlicher Sicht viele Punkte vorwerfen, unter anderem das überwiegende Fehlen von anderen Fußnoten als BGH-Rechtsprechung, die fehlende theoretische Untermauerung und Herleitung der abgedruckten Prüfungsvorschläge und etliches mehr. Das aber würde dem Charakter des Buches widersprechen: es soll einen ganz konkreten, prüfungsorientierten Überblick geben, wie man Aufgaben aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht löst. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man sich, legt man Wert auf mehr theoretisches Wissen und das Ausbreiten von Meinungsstreitigkeiten in der Klausur, noch um weitere Lehrmittel bemühen muss. Wer jedoch nur einmal verstanden haben will, wie man Handels- und Gesellschaftsrecht in diversen Anspruchsprüfungen vorfindet, dem ist mit diesem Buch zum Einstieg bestens geholfen.


Stefan Jasmer / Melanie Ramm / Markus Stöterau, Handels- und Gesellschaftsrecht,
Verlag Rolf Schmidt 2003
Für manchen Studenten ist die Entscheidung für eine Wahlfachgruppe bis zur Anmeldung zum Examen unklar. Mancher entscheidet sich aus Verlegenheit für Gebiete, die er aus dem Pflichtfachbereich halbwegs zu kennen glaubt. Wenn man dann wie in Bayern eine Wahlfachklausur im ersten Staatsexamen schreiben muss, ist man nur mit Glück oder juristischer Phantasie im Kreis der akzeptablen Arbeiten, da man vor dem Examen kaum ein Lehrmedium hatte, das den Wahlfachstoff getrennt vom Pflichtfachstoff separat aufgezeigt und kompakt vermittelt hat. Diesem Missstand wollen die Autoren hier abhelfen, indem auf knapp 330 Seiten das Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht auch für den Wahlfachbereich behandelt wird. Dazu gehören nach Auffassung der Autoren neben den klassischen Kapiteln zum Handels- und Gesellschaftsrecht auch Grundzüge des Bilanzrechts, des Wertpapierrechts sowie einige Grundzüge des Steuerrechts. Die Materie wird vielseitig dargestellt, etwa durch Aufzählungen, grau unterlegte Definitionen und Hinweise, Graphiken, Übersichten und Hervorhebungen im Text. Insofern ist das Buch für Einsteiger in die Materie genau richtig konzipiert. Fortgeschrittene im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht könnte das Layout jedoch eher abschrecken, kann man etwa auch nicht gezielt anhand von Randnummern einzelne Probleme nachschlagen, obwohl die Literaturauswahl reichlich ist. Inhaltlich ist an manchen Stellen zu bemängeln, dass in Kommentarmanier die einzelnen Paragraphen einfach sukzessive besprochen werden, anstatt die Anordnung problem- und klausurbezogen aufzubauen. Auch einige Besonderheiten hinsichtlich Primär- und Sekundäranspruch werden zwar erwähnt, aber nicht deutlich genug dargestellt, etwa bei den §§ 373 ff. HGB.
Dennoch kann man dieses Lehrbuch guten Gewissens empfehlen, wenn man sich zum ersten Mal oder zum wiederholten Male mit Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt und das examensrelevante Wissen kompakt dargeboten bekommen möchte.


Rainer Wörlen, Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht, 5. Auflage, Heymanns 2002

Handels- und Gesellschaftsrecht ist für Juristen wie Betriebswirte jeder Art von Hochschule Standardwissen, das man nur richtig oder falsch vermitteln kann. Im vorliegenden Werk findet der Leser eine extrem übersichtlich gestaltete Aufbereitung der Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa in Form von Schemata, Übersichten, Grafiken und durchdachtem Layout. Dass in einem Lehrbuch von gerade einmal 204 Seiten keine theoretischen Leuchtfeuer zu erwarten sind, muss jedem Leser klar sein. Sehr verwunderlich ist für den Studenten aber zuerst die Fußnotenpraxis des Buches. Dort werden, wissenschaftlich völlig unzulässig (also bitte nicht nachahmen!), Repetitorskripten zitiert, und extra fett gedruckte Paragraphen des BGB zum Nachlesen dringend empfohlen. Zu Letzterem sollten Besucher jeder Hochschule nicht gesondert aufgefordert werden müssen. Ebenfalls fast schon tragisch ist, dass die Schuldrechtsreform nicht abgewartet wurde und trotz des Erscheinungsdatums 2002 etwa noch der durch die Reform abgeschaffte § 378 HGB in der handelsrechtlich beeinflussten Mängelhaftung besprochen wurde. Bei der knappen Beschreibung der Haftung der BGB-Gesellschafter wird kommentarlos § 128 HGB analog angegeben, ohne das richtungsweisende BGH-Urteil zur GbR auch nur zu erwähnen.
Das Lehrbuch kann für viele Leser ein dankbarer Einstieg in das Handels- und Gesellschaftsrecht sein, gerade wegen der Übersichtlichkeit. Aber auch nicht mehr. Ein weiteres Medium ist Pflicht, vor allem, um die erforderliche wissenschaftliche Tiefe und Absicherung für die Examina zu erlangen.


Karl-Heinz Fezer, Klausurenkurs im Handelsrecht, 3. Auflage, Müller 2003
Nur wenige Studenten haben die Begabung, sich ein Rechtsgebiet nur anhand von Klausuren anzueignen, da sie dann Gefahr laufen, nur Einzelfallwissen gespeichert zu haben, ohne jedoch die systematischen Zusammenhänge erkannt zu haben. Hilfreich ist da jedenfalls, wenn es Kompendia von Klausuren gibt, die rein theoretisch ein Lehrbuch ersetzen können. Das vorliegende Werk bearbeitet in 21 Fällen Standard- und Sonderprobleme des Handelsrechts, also von Publizitätswirkung des Handelsregisters bis hin zum Speditionsgeschäft. Sehr wichtig ist die Gliederung der Falllösung vor den eigentlichen Ausführungen. Streng im Gutachtenstil geschrieben und gegliedert sind die einzelnen Fälle durch ihre fast schon zu ausführliche Lösung zwar manchmal keine studententaugliche Musterlösung für eine Klausur, aber schon nahe daran, Lehrbuchqualität aufzuweisen. Die umfangreichen Fußnoten und das geschickt gestaltete Layout sorgen abrundend dafür, dass dieses Werk seinen berechtigten Platz in der "Schwerpunkte"-Reihe des C.F. Müller-Verlages beanspruchen kann. Auch wenn diese Themen typischerweise in Gesellschaftsrechtswerken zu finden sind, würde der Leser von diesem Buch dann in perfekter Weise verwöhnt, wenn auch die Handelsgesellschaften OHG und KG und die Klausurprobleme zu diesen in die nächste Auflage aufgenommen würden. Diese Fallsammlung ergänzt jedes reine Lehrbuch optimal und ist eine definitive Empfehlung wahlweise zur Lektüre oder gar zum Kauf.

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