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Rezensionen September 2004 |
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September 2004: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Schlüter, Familienrecht, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Lehrbücher zum Familienrecht haben angesichts der untergeordneten Bedeutung
des Rechtsgebietes für das erste Staatsexamen und die stark prozesslastige
Bedeutung für das zweite Staatsexamen keine leichte Stellung im Markt für
Ausbildungsliteratur. Dazu kommen stark vereinfachende Skripten von Repetitorien,
gegen die man sich nur durch gute materielle Qualität effektiv durchsetzen
kann. Das vorliegende Werk ist neben dem Standardwerk von Schwab eines der
bekannteren Lehrbücher zum Einstieg in das Familienrecht für Studenten und
zur Wiederholung des materiellen Rechts für Referendare. Dies kommt unter
anderem daher, dass der Autor gerade klausurrelevante Themen, die in der
Praxis nicht so große Bedeutung haben, dennoch recht ausführlich aufbereitet
und so dem Leser das Gefühl gibt, dass er es weiterhin mit Zivilrecht und
keinem abgekoppelten Sonderrecht zu tun hat. Beipielsweise anzuführen sind
hier die Ansprüche gegen Ehestörungen oder die Anspruchsbegründung durch
die so genannte "Schlüsselgewalt" in § 1357 BGB. Der Ausbildungsansatz wird
ansonsten unterstrichen durch die zahlreichen Beispielsfälle, die überwiegend
nachahmenswert gutachtlich gelöst werden. Auch die Behandlung des Betreuungsrechts
ist für Studenten im Rahmen des BGB AT von großer Bedeutung. Inhaltlich
angesprochen werden ansonsten die durch das Gesetz vorgegebenen Themen des
Familienrechts, also Unterhalt, Zugewinngemeinschaft, Lebenspartnerschaft,
Kindschaftsrecht, Eheschließung und Ehescheidung. Daneben finden sich aber
auch Kapitel zu Themen, die nicht einmal im Assessorexamen von großer Bedeutung
sind und getrost überflogen werden können, so etwa zum Versorgungsausgleich.
Bedauerlich ist die Armut an graphischen und übersichtlichen Darstellungen,
gerade wenn es um Zahlenbeispiele und Berechnungen geht. Es ist gerade bei
der Berechnung des Zugewinnausgleichs und des Unterhalts von enormer Wichtigkeit,
dass dem Leser anschaulich und nicht nur in Form des Fließtextes dargestellt
wird, was und wie berechnet wird. Auch Prüfungsübersichten finden sich nicht.
Insofern ist der Gesamteindruck des Buches gemischt: Man kann sich die materiellen
Grundlagen mit diesem Lehrbuch hervorragend aneignen, man muss sich aber
die Anwendung des Wissens im Klausurfall selbst visualisieren können.
Paulus, Zivilprozessrecht, 3. Auflage, Verlag Springer 2004
Kenntnisse des Zivilprozessrechts müssen nicht nur seit der Ausbildungsreform
bereits im Studium erworben werden. Es können sowohl normale materielle
Prüfungen im Rahmen einer Klage wie innerhalb einer Zwangsvollstreckung
versteckt sein. Ebenso ist die anwaltliche Beratung des Mandanten nicht
möglich, ohne die Grundlagen des Zivilprozesses zu kennen. Für Studenten
ist dabei wichtig, die Grundzüge sowohl des Erkenntnis- wie des Zwangsvollstreckungsverfahrens
anschaulich in einem Band dargestellt zu bekommen. Das vorliegende Werk
ist schon angesichts des in absehbarer Zeit zu bewältigenden Umfangs von
weniger als 400 Seiten ein geeignetes Einstiegswerk. Der Autor beschreibt
auch schwierige Probleme so eindeutig und übersichtlich, dass ein sukzessiver
Einstieg in die Materie auch für Anfänger möglich erscheint. Den Mangel
an graphischen Elementen macht die Gestaltung des Textes durch Freiräume
und bewusste Hervorhebungen wett. Auch zwischendurch eingeschobene Beispiele
aus der Rechtsprechung lassen einen kurzen Abstand von der Lektüre zu und
ermöglichen die Vertiefung des gerade Durchdachten. Ebenfalls zur Verfestigung
des Stoffes gedacht sind zahlreiche Wiederholungsfragen, die am Ende des
Buches ausführlich beantwortet werden. Wie von einem Lehrbuch zu erwarten,
werden Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren umfassend dargestellt.
Besonders anschaulich wird der Ablauf des Zivilprozesses erläutert, sehr
lesenswert vor der mündlichen Prüfung! Auch das Versäumnisverfahren wird
kompakt und verständlich erläutert. Die Abhandlung der Rechtsmittel scheint
ein wenig knapp geraten, ebenso wie die Darstellung des Mahnverfahrens,
da gerade eine Zusatzfrage in der Klausur, die anwaltliche Beratung betrifft,
hier detailliertere Kenntnisse als angeboten erfordert. Ab und zu würde
sich zu Beginn oder am Ende der Kapitel auch ein Prüfungsschema gut machen,
gerade wenn examensrelevante Bereiche wie der einstweilige Rechtsschutz
betroffen sind. Das Buch ist zum ersten Einstieg in die ZPO sicherlich geeignet
und bietet einen schnellen und umfassenden überblick. Angesichts der nur
geringen schematischen Aufbereitung der Kapitel wird jedoch die Konkurrenz
zu Repetitorskripten nur schwer zu gewinnen sein.
Schellhammer, Familienrecht, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Man weiß durch die übrigen großen und umfangreichen Lehrbücher des Autors
zu allen Themen des BGB, dass er sich intensiv und umfassend mit den besprochenen
Themen auseinandersetzt und dies aufgrund seiner beruflichen und praktischen
Erfahrung wie kein zweiter kann. Die Lektüre des Klappentextes
auf der Rückseite des Buches ist jedoch eine erste überraschung, als dort
von einer kleinen Elite von Familienrechtsexperten gesprochen
wird, die ständig in Gefahr [seien], durch Inzucht den Zusammenhang
mit dem restlichen Zivilrecht zu verlieren. Man erwartet sein solch
realistisches Problembewusstsein höchstens in Fußnoten, nicht aber so deftig
auf der Rückseite eines Lehrbuches. Dennoch kann sich der Leser darauf freuen,
dass es der Autor ernst meint mit seinem Ansatz, das Familienrecht für Studium,
Referendariat und Praxis verständlich aufzubereiten. Besonders lobeswert
ist die Gestaltung der diversen Titel des Autors. Die Lektüre ist einfach
und effektiv möglich, da genügend Freiräume im Layout vorgesehen sind, die
Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in Fußnoten stehen und zahlreiche
übersichten das Verständnis der behandelten Materie erleichtern. Zudem bemüht
sich der Autor in einer Vielzahl von Beispielen, die Umsetzung und Anwendung
des Familienrechts durch die Leser zu gewährleisten. Materiell ist vor allem
erwähnenswert, dass der Autor neben den durch das Gesetz vorgegebenen Themen
auch massiv internationale Bezüge herstellt, prüfungsrelevante Verknüpfungen
zum Schuldrecht in eigenen Kapiteln besonders herausarbeitet und auf prozessuale
Voraussetzungen und Besonderheiten Wert legt. So ist die Beweislast in diversen
Kapiteln immer wieder zur Beachtung empfohlen und die familienrechtlichen
und anderen Verfahren werden mit über 180 Seiten Umfang deutlich gewichtet.
Auch wenn sich nicht jeder Student ein gebundenes Buch leisten kann: dieses
Lehrbuch ist definitiv empfehlenswert zur Lektüre und wer sich zum Kauf
entschließt, wird keinen Euro bereuen. Ein rundum gelungenes Werk!
Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 29. Auflage, Verlag C.H. Beck
2004
Allein schon aus ökonomischen Gründen kommt kein Student an diesem Lehrbuch
vorbei. Mit 13,80 EUR kann dieses Kompendium zum besonderen Schuldrecht
schon locker mit Skripten der bekannten Repetitorien mithalten und hat auch
eine ähnliche Erscheinungshäufigkeit erreicht. Das Buch beinhaltet die klassischen
Themen der besonderen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse,
spart jedoch weiterhin das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus.
Schwerpunkte bei den Verträgen bilden die großen Bereiche zum Kaufvertrag,
zum Werkvertrag, zum Darlehen und zur Bürgschaft. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse
der GoA, des Bereicherungsrechts und des Deliktsrechts sind im Umfang in
der genannten Reihenfolge einer stetigen Steigerung unterworfen. Im Deliktsrecht
wird auch die Amtshaftung behandelt, ebenso wie die Haftung des Sachverständigen,
jedoch werden viele Bereiche nur sehr knapp angesprochen. Auch im Bereich
des Schmerzensgeldes bleibt unklar, wo dessen dogmatische Grundlage nach
Abschaffung des § 847 BGB genau liegt. Sehr angenehm für den Leser ist die
Behandlung auch ungewöhnlicher Haftungstatbestände wie etwa das Thema Arzthaftung.
Das Layout ist weiterhin reihentypisch und bietet neben einem übersichtlichen
Fließtext Beispiele, Definitionen und weiterführende Passagen. Die Hinweise
auf Rechtsprechung und Literatur sind in den Text eingearbeitet und stören
so den Lesefluss. Es fehlen Graphiken und Prüfungsübersichten im gesamten
Buch, obwohl zu Beginn der einzelnen Kapitel unnötig viel Platz für Literaturhinweise
verbraucht wird, die in dieser Ausführlichkeit zum Teil nicht einmal in
Kommentaren zu finden sind und an deren Stelle man Bildlichkeit hätte herstellen
können. Ein wenig problematisch ist auch die Verteilung von Sachverhalten
und Lösungshinweisen der den einzelnen Kapiteln zugeordneten kleinen Beispielsfälle:
diese Hinweise sind mitten im Fließtext zwar hervorgehoben aber man wird
nach etlichen Seiten Lektüre kaum noch wissen, worum es in den Fällen geht
und deren Fundstelle ist auch nicht mehr mit angegeben. Diese Lösungshinweise
könnten zudem durchaus eine explizitere Trennung vom Fließtext vertragen,
um den Leser anhand des Falles auch optisch klar durch das Kapitel zu führen.
Das Buch ist ein Klassiker zum Einsteig in das besondere Schuldrecht und
in seiner Kompaktheit für jeden Studenten ein idealer Begleiter. Jedoch
ist es zur Examensvorbereitung unumgänglich, sich anhand von ausführlicheren
Fällen und klaren Prüfungsübersichten dem Schuldrecht noch einmal mit anderen
Lehrmitteln zu widmen.
Schack, BGB Ð Allgemeiner Teil, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Der Einstieg in den Allgemeinen Teil des BGB darf keinen Studenten verschrecken.
Schon aus diesem Grund ist der Umfang des vorliegenden Buches ein gutes
Argument zur Lektüre, da auf knapp 200 Seiten die Grundzüge des zivilrechtlich
rechtswirksamen Handelns erarbeitet werden können. Die Themen sind bei einem
Lehrbuch zum BGB AT klar eingegrenzt. Der Leser findet sukzessive und systematisch
Darstellungen zu den Rechtssubjekten und deren Schutzbedarf und Rechtsfähigkeit,
zu den Rechtsobjekten, zu den Willenserklärungen der handelnden Personen
und deren möglicher Unwirksamkeit und zum Schluss die Problembereiche der
Stellvertretung. Dabei werden auch Bereiche gestreift, die man sonst eher
in thematisch anders orientierten Lehrbüchern vermutet hätte, so der Schutz
des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder die Wirksamkeit von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Als Schlusskapitel angefügt ist eine Einführung in
die Methodik der Fallbearbeitung, die man anhand der erworbenen Kenntnisse
von nun an durchzuführen in der Lage ist. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist
reihentypisch, im vorliegenden Fall die "Schwerpunkte"-Reihe. Der Fließtext
ist dicht aber durch Fettdruck der Schlüsselbegriffe für den Leser strukturierbar.
Die zahlreichen Beispielsfälle sind ein roter Faden durch die Kapitel und
durch graue Hervorhebung kenntlich gemacht. So wird das vermittelte Wissen
durch den Sachverhalt des Falles, die im Laufe des Kapitels verteilten Lösungsansätze
und die endgültige Lösungsskizze am Ende des Kapitels gleich trainiert.
Die Wahl der Lösungsskizze statt eines geschriebenen Lösungstextes hat den
Vorteil, dass der Aufbau der Ansprüche gleich erkannt werden kann, was bei
einer nur ausschnittsweisen Darstellung einiger Problempunkte als Fließtext
so nicht möglich wäre. Nachteilig anzumerken ist das Fehlen jeglicher graphischer
Darstellung und die Platzierung der Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung
in den Text selbst. Das Buch eignet sich zum Studieneinstieg und bietet
aufgrund der Kompaktheit einen Ansporn zur stringenten Bearbeitung. Die
Lektüre ist ab dem ersten Semester bis zur Zwischenprüfung sehr zu empfehlen.
Kropholler, Studienkommentar BGB, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Der handliche Studienkommentar hat sich schnell zu einem Klassiker unter
Studenten entwickelt und gerade diese Entwicklung hatte sich der Autor auch
gewünscht. Bereits im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass man mit diesem
Werk den Beginn der zivilrechtlichen Studien meistern solle und dass man
angesichts der bewusst unvollständigen Kommentierung insofern "Mut zur Lücke"
beweisen möge, dass man sich auf die wesentlichen Examensanforderungen beschränkt,
die der Kommentar auch vermitteln will. Problematisch erscheint dabei vor
allem, mit welchem "Sieb" man an die Frage herangehen will, welche Rechtsprobleme
noch zu den Grundlagen gehören und welche Materie schon Spezialwissen darstellt.
Dies wird (leider) ein Student, der im Examen gerade einmal eine Klausur
im Zivilrecht zu schreiben hat sicherlich anders beurteilen als ein Student
aus Bayern, der mit vier zivilrechtlichen Klausuren im ersten Staatsexamen
konfrontiert wird. Auch die bewusste Reduktion der Kommentierung im Familien-
und Erbrecht scheint bedenklich. Nicht etwa weil man hier eine Masse an
Klausurfällen zu erwarten hat, sondern weil gerade "klassische Bereiche"
nur dünn erläutert sind, etwa die § § 2018 ff. BGB oder die Scheidungsvoraussetzungen.
Kompakt und anschaulich sind dagegen die Bearbeitung des Pflichtteilsrechts,
des gutgläubigen Erwerbs vom Scheinerben und die Abtretung von Forderungen
gelungen. Sehr knapp wirkt hingegen wieder die Darstellung des allgemeinen
Leistungsstörungsrechts. Sehr lesenswert sind die Ausführungen zu sämtlichen
gesetzlichen Schuldverhältnissen, also zur GoA, zum Bereicherungsrecht und
zum Deliktsrecht. Die Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen, da der
Autor dem Leser keine Abkürzungen zumutet, klare und verständliche Formulierungen
wählt und die Schlüsselbegriffe wirkungsvoll herausstellt. Auch wenn dieses
Element in normalen Kommentaren eigentlich unüblich ist, würde einem Studienkommentar
das ein oder andere Prüfungsschema nicht schlecht zu Gesicht stehen. Wer
mit diesem Kommentar arbeitet, wird alsbald auch die Spuren dieser Arbeit
sehen. Umso besser ist es, dass der Preis weiterhin unter 30 EUR liegt und
so dem Studenten ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Lektüre
und Kauf lohnen sich vor allem bis zur Zwischenprüfung, für manchen wird
es sicherlich auch noch bis zu den übungen für Fortgeschrittene genügen.
Für die Examensvorbereitung braucht man jedoch auf jeden Fall ein oder mehrere
Lehrbücher, die auch Randbereiche ausführlich behandeln.
Kallwass, Privatrecht, 17. Auflage, Verlag Vahlen 2004 
Die Kombination erscheint auf den ersten Blick gewagt: eine Einführung in
die Aspekte des Privatrechts wird in gebundener Form angeboten. Einerseits
sind Studierende die typische Zielgruppe solcher Literatur, andererseits
ist diese Klientel nicht gerade bekannt für allzu große Ausgabefreudigkeit
für Lehrbücher und gerade einmal die gängigsten Kommentare werden notgedrungen
angeschafft. Insofern muss schon ein besonderer Nutzen in einem Lehrbuch
verborgen sein, das diese Widrigkeiten überwinden will. Der Autor geht tatsächlich
von einem Leser aus, der mit diesem Buch den Einstieg in das Privatrecht
bewältigen will, da er zunächst eine Gebrauchsanleitung für dieses Buch
gibt. Verwunderlich ist es aber schon, dass die Reihenfolge der zur Bearbeitung
vorgeschlagenen Kapitel querbeet durch das Buch führt. Da hätte man vielleicht
die Kapitel auch gleich entsprechend anordnen können. Löblich ist zunächst
das einführende Kapitel zur Herkunft der privatrechtlichen Regelungen unter
Einbezug von Rechtsgeschichte, Grundgesetz und Europarecht. Unschön ist
hierbei jedoch die Verwendung von europarechtlichen Normen, die zuletzt
1993 aktuell waren. Der im Buch extra veranschaulichte Verlagswechsel hat
für die Lektorierung wohl keine Verbesserung gebracht. Sehr ausführlich
werden auf über 500 Seiten die Rechtsgeschäfte in vielen Facetten allgemein
dargestellt und im Folgenden gesellen sich Kapitel zu den verschiedenen
Vertragstypen wie zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und zum Sachenrecht
dazu. Dabei wird titelgerecht großer Wert auf Sicherungsrechte und Kreditrecht
gelegt. Auch das in einführenden Lehrbüchern eher selten erläuterte Wertpapierrecht
kommt hier zu seiner berechtigten Geltung. Wichtig für das rechtliche Verständnis
von Wirtschaft ist die Frage der Durchsetzung von Rechten und die Frage
des Scheiterns eines Rechtsverkehrsteilnehmers, weswegen auch eine Einführung
zum Zivilprozess und zur Insolvenzordnung nicht fehlen durften. Die Gestaltung
des Buches offenbart positive Aspekte aber auch schwer verdauliche Elemente.
Der Autor bemüht sich um Struktur und übersicht, indem er Graphiken, Schemata
und Prüfungsvorschläge einfließen lässt. Sinnvoll sind vor allem im Stil
einer Synopse gestaltete übersichten. Unbeholfen wirken dagegen manche Darstellungen
im schlichten Kastendesign. Teilweise ist bei den Schemata, etwa das Prüfungsschema
"Rechtsgeschäfte", jedoch die klassische Einteilung der Prüfung von Ansprüchen
(Entstehung, Untergang, Durchsetzung) nicht eingehalten und man kann durch
den Vorschlag des Autors durchaus fehlgeleitet werden. Auch der Prüfungsvorschlag
"Unerlaubte Handlung vor Gefährdungshaftung" ist dogmatisch angreifbar.
Die Darstellung des allgemeinen Schuldrechts ist eher verwirrend denn erhellend,
da die Kombination aus Fließtext und einer Vielzahl von Aufzählungen nicht
zu einer kontinuierlichen Bearbeitung einlädt. Bedenklich ist die geringe
Untermauerung der Kapitel durch Angaben von Rechtsprechung und Literatur.
Lohnenswert an diesem Lehrbuch sind vor allem die zahlreichen übersichten.
Jedoch ist zum Verständnis und zur kritischen Rezeption des Privatrechts
in jedem Fall das Studium anderer Lehrmedien nötig.
Marburger, Klausurenkurs BGB AT, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004
Es ist zu keinem Zeitpunkt wichtiger als in den ersten Studiensemestern,
dass die Rechtsnovizen das gelernte Wissen nicht nur sinnlos zu speichern
versuchen, sondern es sich anwendungsbezogen merken. Dazu dienen einerseits
die in der Universität eingerichteten Kurse und Examinatorien aber auch
Fallsammlungen zum Zivilrecht. Dass man dabei nicht "nur" zum Allgemeinen
Teil des BGB Fälle kreieren kann ohne sich dem Vorwurf der Prüfungsungeeignetheit
zuzuziehen, ist mittlerweile auch dem Gros der Autoren des deutschen Ausbildungsmarktes
klar. Zu finden ist eine sinnvolle Melange aus Elementen des BGB AT sowie
des Schuld- und Sachenrechts, damit der Einstieg in die Materie anspruchsvoll
aber nicht überfordernd ist. Die vorliegende Fallsammlung orientiert sich
strikt an höchstrichterlicher Rechtsprechung und bietet dem Leser 16 Fälle
mit expliziten Schwerpunkten im BGB AT. Die zugrunde liegenden Entscheidungen
des Reichsgerichts oder des Bundesgerichtshofes sind jeweils vorab zitiert,
so dass man sich auch selbst ein vertieftes Bild machen kann. Sehr angenehm
ist die jedesmal angefügte kurze Gliederung, die dem Fall auch für den Leser
eine erste erkennbare Struktur gibt. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben,
die Untermauerung der Fälle mit Fußnoten ist umfangreich und gut gestaltet.
Thematisch behandelt werden etwa der Vertragsschluss, Geschäfte mit vorhandener
und fehlender Vertretungsmacht, Anfechtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Verbraucherrecht oder etwa Formprobleme. Das übrige Zivilrecht beschränkt
sich dabei nicht auf Randerscheinungen, sondern es werden anspruchsvolle
Probleme aufbereitet, um die Verortung des BGB AT in vollem Umfang zu präsentieren.
Dazu gehören etwa etliche Probleme rund um die Forderungszession oder den
Eigentumsvorbehalt. Die einzelnen Fälle enthalten auch Streitfragen zwischen
Rechtsprechung und Literatur, wobei die exerzierten Diskussionen teilweise
überarbeitungsbedürftig sind. Kaum ein Student kann mit einer Diskussion
um § 253 BGB alter Fassung zur Begründung des Schadensersatzanspruches für
Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwas anfangen, da er
diese alte Fassung eben nicht im Gesetz hat. Gerade in solchen Fällen sollte
auf alte Streitfragen nicht übermäßig eingegangen werden, sondern das verfügbare
Material zur Anwendung gebracht werden. Das Buch ist eine echte Hilfe zum
Verständnis des BGB und ab dem ersten Semester empfehlenswert. Vor allem
die Systematik und die Schärfung von Problembewusstsein machen das Werk
für Studenten wertvoll.
Gursky, 20 Probleme aus dem BGB Ð Bereicherungsrecht, 5. Auflage, Verlag
Luchterhand 2004 
Das Bereicherungsrecht eignet sich wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, um
Theorienstreitigkeiten umfangreich darzustellen, ist doch der praktisch
hoch komplexe Bereich zwischen Schuld- und Sachenrecht im BGB nur sehr knapp
geregelt und auch die Rechtsprechung durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen
geprägt. Zu beachten ist jedoch bei der "20 Probleme"-Reihe stets, dass
man besonderen Wert auf die vom Autor tatsächlich angebotenen Lösungswege
legen sollte. Man kann durch Fleißarbeit viele Aufsätze und Meinungen zusammentragen,
aber nur die konkreten Vorschläge am Ende der verschiedenen Ansichten machen
eine solche Problemsammlung für das Studium wertvoll. Bei einzelnen Theorien
werden bis zu zwölf Argumente aufgeführt, welche die diversen Vertreter
für sich beanspruchen. Die Gegentheorien haben dann auch noch fünf bis zehn
Argumente zu bieten, womit die Konfusion nach der Lektüre eher größer als
kleiner ist. Anstelle einer tatsächlichen übersichtlichen Gegenüberstellung
werden am Ende der Probleme nur meist zu kurze Beispiele gegeben, welche
Lösung für die gestellte Ausgangsfrage gemäß den Ansichten folgt. Ein wenig
mehr tabellarische und abstrahierende Darstellung würde dem Buch hier gut
tun. Im Vorwort verweist der Autor darauf, dass die kritische Abwägung dem
Studenten gerade nicht abgenommen werden soll. Das ist angesichts des gezwungenermaßen
immer pragmatischeren Studiums ein Ansatz, der dem Verkaufserfolg des Buches
nicht unbedingt förderlich sein könnte. Materiell werden gerade die anspruchsvollen
bereicherungsrechtlichen Konstellationen der Rückabwicklung der Anweisung,
bei Zessionen oder bei Zahlung auf eine fremde Schuld besprochen. Dazu kommen
Fragen zur Tilgungsbestimmung, zur Leistungsbestimmung und zum Rückforderungsumfang
bei Wucherdarlehen. Auch Komplexe rund um die Rechtsfortwirkungsansprüche
des § 816 I BGB werden behandelt. Abschließend werden Themen rund um den
Inhalt des Bereicherungsanspruchs behandelt, etwa Klassiker wie die Saldotheorie
und ihre Ausnahmen. Das Buch ist für wissenschaftlich Interessierte eine
schöne Herausforderung in den mittleren Semestern ihres Studiums. Für Anfänger
ist die Anleitung zu spärlich, Examenskandidaten können sich es zeitlich
nur noch schwer leisten, sich in abwegige Meinungen einzudenken.
Wolf, Sachenrecht, 20. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Das Sachenrecht ist stets der "heiße Tipp" für beide juristische Examina,
vor allem da angeblich die Prüfer noch immer nicht mit der Einarbeitung
in die Schuldrechtsreform fertig seien. Dies mag als anfängliche Lern-Motivation
taugen, dürfte aber schlich falsch sein: das Sachenrecht war und ist ein
ständiger Bestandteil der Examina und ist unabhängig von geeigneten oder
ungeeigneten Prüfungselementen dauerhaftes Problemfeld der zivilrechtlichen
Klausuren. Man wird selten eine wirklich vertiefte Sachenrechtsklausur zu
bearbeiten haben, wie das schon einmal in einer übung für Fortgeschrittene
der Fall sein kann. Jedoch ist gerade die Konstanz der sachenrechtlichen
Anforderungen der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Erfassung dieses
Rechtsgebiets. Hierzu benötigt der Leser vor allem ein Lehrbuch, das in
kompakter und übersichtlicher Weise diese sachenrechtlichen Prinzipien aufzeigen
kann. Das vorliegende Werk ist ein sachenrechtliches Standardwerk, das aufgrund
seiner überschaubarkeit und verständlichen Formulierungen große Akzeptanz
in der gesamten juristischen Ausbildung findet. Besonders wertvoll für die
Weiterentwicklung eigenen Wissens sind die zu jedem Kapitel beigefügten
rechtsvergleichenden Hinweise, die sich mit Rechtsordnungen anderer Staaten
wie auch mit Besonderheiten des Internationalen Privatrechts sowie des Europäischen
Gemeinschaftsrechts befassen. Ganz hervorragend ist das Kapitel zu den Ansprüchen
gemäß § 1004 BGB gelungen. Es werden klassische wie zeitgemäße Anspruchsinhalte
aufgezeigt, die diversen Fallvarianten besprochen und ein klares Prüfungsbild
erstellt, mittels dessen man in Studium und Referendariat Klausuren problemlos
angehen kann. Positiv anzumerken ist, dass der Autor auch für Details den
knapp bemessenen Raum findet, etwa das sehr spezielle aber im Assessorexamen
nicht unwahrscheinliche Problem der possessorischen Ansprüche bei petitorischer
Widerklage. Auch die Probleme rund um Verwendungsersatz und Ansprüche aus
§ 951 BGB werden sehr anschaulich dargestellt. Recht kompliziert dagegen
ist die Lektüre der Grundpfandrechte zu bewältigen, da hier im Gegensatz
zu anderen Kapiteln eher wenige bildliche Elemente den dichten Text unterstützen.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Entgegen der sonstigen graphischen
Armut der "Grundrisse"-Reihe besticht das vorliegende Werk durch zahlreiche
Skizzen und vor allem durch hervorgehobene Prüfungsanleitungen, die gerade
im schematischen Sachenrecht für die dringend nötige Anwendungssicherheit
sorgen sollten. Die zahlreichen Beispielsfälle jedoch könnten hinsichtlich
Sachverhalt und Lösungen innerhalb der Kapitel deutlicher gestaltet werden.
Die Schlüsselbegriffe sind effektiv gewichtet und führen sicher durch die
einzelnen Textteile, wobei der Lektürefluss durch die in den Text integrierten
Verweise auf Literatur und Rechtsprechung wieder gebremst wird. Es gibt
kaum bessere Werke, um sich die Grundzüge des Sachenrechts einzuprägen.
Lektüre und Kauf bieten sich ab dem ersten Semester an.
Höland/Lode/Meyer, Fälle und Lösungen aus dem Schuldrecht,
1. Auflage, Verlag Luchterhand 2004 
Nach einer wahren Welle von Lehrbüchern zum neuen Schuldrecht werden nun
sukzessive die Fallsammlungen erneuert oder wie diese ganz frisch auf den
Markt gebracht. Dabei wählen die meisten Autoren eine Mischung aus altbekannten
und neuen Fallkonstellationen, die auf moderne Sachverhalte angepasst werden
- am beliebtesten ist die Internetauktion. Im vorliegenden Werk findet der
Leser 10 ausführliche Fälle auf über 200 Seiten. Dies hat zum einen den
Vorteil, dass man nicht befürchten muss, Sachverhalte zu bearbeiten, die
schon vom Umfang her niemals in einer übung für Fortgeschrittene oder gar
in Examensklausuren auftauchen könnten, zum anderen kann man bei wenigen
aber größeren Fällen zumindest hoffen, dass nicht nur Stückwerk abgeprüft
wird, sondern der Blick für zivilrechtliche Gesamtzusammenhänge geschult
wird. Die Autoren beschränken sich hier auch nicht nur auf typische schuldrechtliche
Probleme, sondern ergänzen diese um Abgrenzungen zum Allgemeinen Teil des
BGB, fügen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ein und streifen arbeitsrechtliche
Einschläge in schuldrechtliche Probleme. Im Bereich des Schuldrechts selbst
werden nicht alle Vertragstypen des Besonderen Teils abgeklappert, aber
die Autoren finden einen ausreichenden Spannungsbogen vom Schadensrecht
bis hin zur Gefährdungshaftung. Lerntechnisch gelungen sind durchweg die
Ausführungen zum Bereicherungsrecht. Dogmatisch richtig wurde der nicht
in allen Lehrbüchern korrekt verortete Schmerzensgeldanspruch eingesetzt.
Bedauerlich ist, dass im letzten Fall der auch von Studenten und noch Referendaren
in der Prüfung oft gemachte "Fehler" begangen wird, die Ansprüche aus Gefährdungshaftung,
also aus dem StVG, nach den Ansprüchen aus Deliktsrecht zu prüfen, obwohl
das StVG ein klares Vorrangverhältnis vorgibt. Formell vorbildlich werden
zwischen Sachverhalten und Lösungen der einzelnen Fälle Gliederungsvorschläge
angeboten, die allerdings oft zu allgemein bleiben und nicht konkret darstellen,
an welcher Stelle der Anspruch besteht oder scheitert. Sinnvollerweise wurden
die Verweise auf die zahlreich verwendete Literatur und Rechtsprechung in
separaten Fußnoten abgesetzt. Manchmal unsauber wirkt der eingesetzte Gutachtenstil,
da an einigen Stellen eher ein Vortrag als Falllösung angeboten wird und
an anderen Stellen ohne konkrete Subsumtion Voraussetzungen bejaht werden.
Leser und Käufer werden mit diesem Buch gut arbeiten und sich in effektiver
Weise durch examensrelevante Fallgestaltungen auf Prüfungen vorbereiten
können. Insoweit ist das Buch eine gute Ergänzung zu zahlreichen Lehrbüchern.
Man muss jedoch jede Fallsammlung mit der nötigen kritischen Distanz betrachten,
um nicht durch bloße Kopie von Argumentationsmustern im Ernstfall Fehler
zu machen.
Schellhammer, Erbrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 
Mit dem Titel zum Erbrecht vollendet der Autor seine umfassenden Darstellungen
zum gesamten Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Mit "nur noch" knapp 600
Seiten ist das Werk ein wenig dünner als die übrigen des Autors, aber immer
noch ein gewaltiges Stück Literatur zu einem zivilrechtlichen Einzelthema.
Die Lektüre des Buches wird durch die gute Gestaltung des Textes und der
zusätzlichen Layout-Elemente enorm erleichtert und die Bearbeitung angeregt.
Um den Fließtext herum sind genügend Freiräume, um sich nicht im Gedruckten
zu verlieren. Unterbrochen wird der Lesefluss nur durch passend eingefügte
Beispiele und Aufzählungen, gelegentlich bietet der Autor auch graphische
übersichten zu einem Thema. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben,
die umfangreichen Verweise auf die Rechtsprechung und Literatur sind lesefreundlich
in echten Fußnoten platziert. Bedauerlich ist das Fehlen von Prüfungsanleitungen
in Form eines Schaubildes, wozu gerade im Erbrecht an zahlreichen Stellen
Gelegenheit geboten wird. Für die universitäre Ausbildung besonders hervorzuheben
ist die umfangreiche Darstellung der Ansprüche des Erbschaftsanspruchs gegen
den Erbschaftsbesitzer. Andere Lehrbücher beschränken sich oft auf wenige
Absätze, hier aber werden auf über 15 Seiten die diversen Ersatz- und Auskunftsansprüche
dargestellt, die in Klausuren und Staatsexamina regelmäßig Prüfungsstoff
sind. Beachtet wird auch jedes Mal die prozessuale Situation, etwa durch
die kurze Erläuterung der notwendigerweise zu erhebenden Stufenklage, die
auch im Pflichtteilsrecht wiederholt wird. Ebenfalls durchgearbeitet werden
sollten die Kapitel zur rechtlichen Konstruktion der Erbengemeinschaft,
die als erschwerende Komponente in jeder Klausur verwendbar ist. Durch zahlreiche
Rechenbeispiele wird auch das Pflichtteilsrecht zu einer zu bewältigenden
Materie, gerade an der Konkretisierung in Zahlen scheitern sonst viele Ausbildungswerke.
Für Referendare sehr lesenswert sind die umfangreichen Ausführungen zu Teilungsanordnung
und Vermächtnis und die hierbei entstehenden Auslegungsschwierigkeiten.
Ebenfalls kompakt und prüfungsgeeignet aufbereitet ist das Erbscheinsverfahren
als Sonderproblem etlicher Zivilrechtsklausuren. Zur Wiederholung geeignet
sind die vereinzelt eingefügten Tenorierungsbeispiele allemal. Das Buch
ist eine gelungene Neuerscheinung im vollen Markt der Erbrechtsliteratur.
Die Lektüre lohnt sich während der gesamten juristischen Ausbildung und
bietet gerade in den examensrelevanten Bereichen eine optimale Basis für
den Lernerfolg.
Larenz / Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004 
Das Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB von Larenz ist wie die Lehrbücher
zum Schuldrecht ein Klassiker in der Ausbildungsliteratur. Die Gestaltung
des Buches lädt zur konstanten Lektüre ein, obwohl der Autor auf graphische
Darstellungen oder Prüfungsübersichten jeglicher Art verzichtet. Das höchste
der Gefühle sind die vor den einzelnen Kapiteln stehenden Inhaltsübersichten.
Vorhanden ist aber eine Vielzahl von anschaulichen Beispielen, die zwar
nicht innerhalb eines größeren Falles den zu besprechenden Stoff verwerten,
aber immerhin nicht nur ein einzelnes Problem ansprechen, sondern auch mögliche
Rechtsfolgen knapp darstellen. Für den engagierten Leser vorteilhaft ist
die Zusammenstellung der einzelnen Unterabschnitte. Im Gegensatz zu anderen
Lehrbüchern, die bestimmte, oftmals als lerntechnisch unangenehm gescholtene
Themen erst am Ende abhandeln, wird hier an passender Stelle auch ein Thema
vollumfänglich behandelt. Dies wird verdeutlicht durch die Behandlung des
Verjährungsrechts eben bei den Rechtsverhältnissen und ihren zeitlichen
Schranken der Rechtsausübung und nicht in der "Büßerecke" am Ende des Werks.
Vorbildlich sind viele kleine Details, anhand derer man merkt, wie akribisch
die einzelnen Kapitel auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Dazu gehören
zum Beispiel die Verweise auf europäisches Gemeinschaftsrecht bei der Festlegung
der Rechtsfähigkeit juristischer Personen oder der unzulässigen Rechtsausübung,
genauso wie die Verweise auf zivilprozessuale Probleme bei der Darstellung
des Rechts an der eigenen Persönlichkeit. Auch die Frage des Einbezuges
von Arbeitnehmern in den Verbraucherbegriff wird nicht nur als Problem erwähnt,
sondern eine Lösung präsentiert und dezidiert begründet. Trotz der Platzierung
im Schuldrecht werden der Einbezug und die Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen
ebenfalls in einem Kapitel besprochen. Dabei wird die Generalklausel des
§ 307 BGB ausführlich erläutert, wogegen sich die einzelnen Klauselverbote
überwiegend in Aufzählungen erschöpfen. Jedes Mal wieder erfreulich ist
das Auffinden von Problemen, die in anderen Lehrbüchern viel zu kurz behandelt
werden. Die Darstellungen zur relativen Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften
oder etwa zum zivilrechtlichen Notwehrrecht bieten einen hohen juristischen
Unterhaltungswert. Zudem sind die Kapitel zum Notwehrrecht wie auch die
Erklärungen zur Drohung im Rahmen des Anfechtungsrechts exzellent dazu geeignet,
seine eigenen Kenntnisse im Strafrecht anhand dieses Buches zu wiederholen
oder zu vertiefen. Besonders lesenswert bereits für Studenten der ersten
Semester sind die Kapitel zum Insichgeschäft und zur Zurechnung der Kenntnisse
von Vertretern. Gerade zum letzteren Thema werden auch die handelsrechtlich
relevanten Wissensvermittlungen dargestellt und so ein respektabler Gesamteindruck
vermittelt. Dieses Lehrbuch hat für ein gebundenes Werk ein nahezu optimales
Preis-Leistungs-Verhältnis (42 EUR bei fast 1000 Seiten) und ist deswegen
nicht nur zur Lektüre, sondern auch zum Kauf schon im Studium mit Nachdruck
zu empfehlen. Dank der Beständigkeit des allgemeinen Teils des BGB wird
man mit diesem Buch über Jahre hinweg Freude haben.
Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Als Ausbildungskommentar "unterhalb" des Palandt ist der Kommentar von Jauernig
vielen Studenten wenn auch nicht als Eigentümern, so doch als Lesern und
Nutzern in den juristischen Seminaren und während der Hausarbeiten für Anfänger
und Fortgeschrittene wohl bekannt. Das Werk ist ausdrücklich für die Ausbildung
konzipiert worden, so dass die Kommentierungen einerseits verständlich geschrieben
aber auch von überschaubarem Ausmaß sein müssen. Durch die Hervorhebung
der Schlüsselbegriffe und Schlagwörter gelingt die Orientierung innerhalb
der einzelnen Normen problemlos, wobei das dichte Textbild zu Beginn gewöhnungsbedürftig
ist. Gespannt darf man sein, wann die reformierte Rechtschreibung eingesetzt
werden wird. Viele Randnummern oder ganze Abschnitte lesen sich wie ein
Lehrbuch und zum Glück für die Benutzer verwenden die Autoren nur gängige
Abkürzungen, so dass man die Texte ohne große Anstrengung zu lesen imstande
sein dürfte. Beispielhaft hervorzuheben sind etwa die Ausführungen zur Sittenwidrigkeit
im Rahmen des § 138 I BGB, dabei im Besonderen zu Knebel- und Bürgschaftsverträgen.
Dort wird sowohl die Kontroverse der verschiedenen BGH-Senate nachgezeichnet
als auch die heute für Klausur und Examen gängige Lösung verständlich aufbereitet.
Ein anderer lesenswerter Bereich findet sich im Gesellschaftsrecht, wo die
verschiedenen möglichen Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber
auch die Neuordnung der Rechtsfähigkeit der GbR durch den BGH übersichtlich,
kompakt und ohne unnötige und vor allem überholte Ausführungen vorgestellt
werden. Angenehm kurz ist auch die Kommentierung des Deliktsrechts gestaltet
worden, wo in auch für Studenten nachvollziehbarer Weise gemäß dem allgemeinen
Aufbauschema kommentiert wird und auch Probleme der Beweislast am Ende nicht
ausgespart werden. Gelungen ist hier vor allem die abgesetzte Darstellung
der Sonderfragen des § 823 BGB, so etwa die Produzenten- und Arzthaftung
oder der Eingriff in den Gewerbebetrieb. Etwas merkwürdig ist allerdings
der Weg, auf dem der Leser zum Schmerzensgeld gelangt: Man wird zuerst auf
die Kommentierung zu § 847 BGB verwiesen, wo man dann den Vermerk findet,
dass dieser aufgehoben sei und man nun das Schmerzensgeld unter § 253 BGB
finde. Dabei wird leider auch in der Kommentierung zu § 253 BGB nicht völlig
klar, ob der Schmerzensgeldanspruch nun in § 253 BGB oder in der jeweils
den Schadensersatzanspruch begründenden Norm begründet wird. Wie in vielen
Kommentaren sind die Einführungen zu bestimmten Abschnitten und Büchern
sehr zur Lektüre zu empfehlen, da dort in Kurzform dogmatisches Wissen vermittelt
wird, für das manche Lehrbücher etliches mehr an Seiten füllen würden. Vorbildlich
ausführlich sind die Ausführungen zum neuen Kaufrecht, wo aktuelle Rechtsprechung
und Konkretisierungen in der Literatur zu einem sich festigenden Gesamtbild
der Schuldrechtsreform beitragen. Erstaunlich kurz sind die Kommentierungen
zum Verbraucherwiderrufsrecht und zu den verbundenen Verträgen. Gerade hier
werden in Klausuren oft Details abgefragt, die man gerne in Kommentaren
finden würde. Auch kohärente Probleme wie etwa der Zusammenhang von Widerruf
und § 1357 BGB werden als sehr strittig aufgeführt, aber nicht ausgeführt.
Ein wenig schwer verdaulich sind auch die Ausführungen zur Berechnung von
Trennungs- und Nachehelichenunterhalt, wo man zwar alle wesentlichen Prüfungspunkte
findet, aber die eigentliche Prüfungsreihenfolge in zahlreichen Lehrbüchern
anders dargestellt wird. Bedauerlicherweise ebenfalls sehr kurz geraten
sind die Beschreibungen zum Erbschaftsanspruch, wo sich bisweilen zu den
Paragraphen nur ein oder zwei Sätze verlieren. Für viele Leser und Nutzer
ist der vorliegende Kommentar nicht aus dem Ausbildungsleben wegzudenken
und dies ist auch berechtigt. Allerdings steht das Werk in durchaus hartem
Konkurrenzkampf zu Titeln anderer Verlage auf demselben Preisniveau, etwa
dem BGB-Kommentar von Nomos, das zudem in der Kommentierung in vielen Bereichen
wesentlich ausführlicher ist, sowie zu Titeln aus dem eigenen Haus, etwa
dem oben besprochenen Studienkommentar von Kropholler, der ähnlich kompakte
Kommentierung zu günstigerem Preis bietet. Insofern kann sich der Leser
sicher sein, dass die Autoren in ihren Bemühungen um gute Neuauflage nicht
nachlassen werden.
Köhler, BGB AT, 28. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Die Ausarbeitung von Lehrbüchern für den Gebrauch von Erstsemestern hat
für den Autor zwar den Nachteil, dass er mit allen Grundlagen beginnen muss,
aber auch den unschlagbaren Vorteil, dass die Konkurrenz durch Repetitorskripten
angesichts des divergierenden Lernansatzes nicht allzu groß ist. Das Lehrbuch
von Köhler ist nicht nur angesichts der hohen Auflagenzahl ein Klassiker
der juristischen Ausbildung und Generationen von Juristen haben den Einstieg
in das Zivilrecht mit diesem Werk gefunden. Die Einführung in den Allgemeinen
Teil des BGB ist fast schon standardmäßig vorgegeben. Es werden neben den
einleitenden Ausführungen zum Privatrecht selbst die rechtlichen Regelungen
zu den Rechtssubjekten und den Rechtsgeschäften in den Vordergrund gestellt.
Daneben finden sich größere Kapitel zu den Bezugspunkten des Rechts, also
den Rechtsobjekten, sowie zu den subjektiven Rechten. Von großem Vorteil
für den Leser ist, dass nicht nur der formale BGB AT behandelt wird, sondern
auch die wichtigen Informationen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kompakt und dennoch sofort verständlich sind zahlreiche Unterpunkte verfasst
worden, wobei nur eine kleine Anzahl genannt werden kann. Lesenswert ist
etwa die Darstellung der Wissenszurechnung bei Vertretern und Organen, die
Abgrenzung verschiedener Irrtumssituationen und ihre Behandlung mittels
der Anfechtung oder anderer Rechtsinstrumente oder die in Klausuren oftmals
in letzter Verzweiflung herangezogene Umdeutung. Ebenfalls hervorzuheben
ist die Beschreibung des Einflusses des Gemeinschaftsrechts auf das Zivilrecht.
Ganz wichtig für den Beginn jeglicher Studien ist auch das Schlusskapitel,
das sich speziell mit der Fallbearbeitung auseinander setzt. Die dort in
Merkregeln abgefassten Ratschläge für die Klausurlösung können gar nicht
eindringlich genug wiederholt werden, da gerade diese Basics im Examen nicht
immer beachtet werden. Der abschließende Beispielsfall mit Lösung ist relativ
anspruchsvoll, sorgt aber schön für einen Einblick in die Komplexität der
kommenden Anforderungen. Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, lässt
aber noch Spielraum für weitere Auflagen offen. Es finden sich vereinzelte
Graphiken, zum Teil als Prüfungsschema ausgestaltet und gut hervorgehobene
Definitionen. Auch die Schlüsselbegriffe sind leicht ersichtlich. Leider
ist aber die Lektüre durch die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung
und Literatur bisweilen schwerfällig und die zahlreichen kleiner gedruckten
Einschübe sorgen nur vereinzelt für eine beschleunigte Bearbeitung. Die
Lektüre dieses Buches macht während des ganzen Studiums Spaß, weil der Autor
sich auf das Wichtige und Wesentliche beschränkt. Das Buch ist zum Einstieg
wie zur kompakten Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet.
Neuner, Sachenrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Das Buch aus der neu aufgelegten Examinatoriumsreihe vereint Elemente eines
Lehrbuchs mit dem einer Fallsammlung und nähert sich damit dem Konzept der
Lernskripten der eingesessenen Repetitorien, die am großen Fall den Stoff
am ehesten erklären zu können glauben. Die Gestaltung des vorliegenden Werks
ist für den angestrebten Zweck, der kompakten Vorbereitung auf das erste
Staatsexamen, sehr gut gelungen. Das Layout nutzt diverse Elemente, um den
Text und die Fälle locker aber konstant zu umrahmen, dabei aber die zügige
Bearbeitung zu fördern. Eingesetzt werden tabellarische übersichten, Schemata
und Rechtsprechungseinschübe. Die verknappte Darstellung der eigentlichen
Inhalte in stichwortartigen Aufzählungen bringt aber nur demjenigen den
gewünschten Effekt, der sich bereits einmal inhaltlich mit der jeweiligen
Thematik auseinander gesetzt hat und so nur noch einmal eine Wiederholung
des Examensstoffes erzielen will. Besonders lobenswert sind etliche Details.
So langweilt der Autor die Leser nicht mit Ausführungen zu klassischen Elementen
des Sachenrechts, sondern gibt aktuelle Rechtsprechung in kurzer Zusammenfassung
zur Lektüre auf. Auch die variantenreichen Fallgestaltungen ermöglichen
ein Abweichen von durchgekauten Klassikern, an denen man im Sachenrecht
aber auch wie hier nicht vorbeikommt. In den insgesamt 18 Fällen werden
so neben den Klassikern des Sachenrechts die zahlreichen Brennpunkte im
Zusammenspiel mit Allgemeinem Teil des BGB und dem Schuldrecht abgeprüft.
Die Lösungstexte sind klausurmäßig geschrieben und geben eine gute überprüfungsmöglichkeit
für die eigene Ausdruckskompetenz. Behandelt werden etwa Pfandrecht und
Grundpfandrechte, Anwartschaftsrecht, übereignungstatbestände, Eigentumsvorbehalt,
negatorische Haftung und die Ersatzansprüche nach dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Das Fazit fällt selten so leicht wie bei diesem Werk: eine gelungene Neueinführung
und ein echter Kauftipp, wenn man sich über die Zielrichtung des Buches,
die kompakte Wiederholung und Klarstellung des Stoffes für übungen und Examen,
im Klaren ist.