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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen September 2004

September 2004: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Schlüter, Familienrecht, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003Abbildung des Buchtitels
Lehrbücher zum Familienrecht haben angesichts der untergeordneten Bedeutung des Rechtsgebietes für das erste Staatsexamen und die stark prozesslastige Bedeutung für das zweite Staatsexamen keine leichte Stellung im Markt für Ausbildungsliteratur. Dazu kommen stark vereinfachende Skripten von Repetitorien, gegen die man sich nur durch gute materielle Qualität effektiv durchsetzen kann. Das vorliegende Werk ist neben dem Standardwerk von Schwab eines der bekannteren Lehrbücher zum Einstieg in das Familienrecht für Studenten und zur Wiederholung des materiellen Rechts für Referendare. Dies kommt unter anderem daher, dass der Autor gerade klausurrelevante Themen, die in der Praxis nicht so große Bedeutung haben, dennoch recht ausführlich aufbereitet und so dem Leser das Gefühl gibt, dass er es weiterhin mit Zivilrecht und keinem abgekoppelten Sonderrecht zu tun hat. Beipielsweise anzuführen sind hier die Ansprüche gegen Ehestörungen oder die Anspruchsbegründung durch die so genannte "Schlüsselgewalt" in § 1357 BGB. Der Ausbildungsansatz wird ansonsten unterstrichen durch die zahlreichen Beispielsfälle, die überwiegend nachahmenswert gutachtlich gelöst werden. Auch die Behandlung des Betreuungsrechts ist für Studenten im Rahmen des BGB AT von großer Bedeutung. Inhaltlich angesprochen werden ansonsten die durch das Gesetz vorgegebenen Themen des Familienrechts, also Unterhalt, Zugewinngemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Kindschaftsrecht, Eheschließung und Ehescheidung. Daneben finden sich aber auch Kapitel zu Themen, die nicht einmal im Assessorexamen von großer Bedeutung sind und getrost überflogen werden können, so etwa zum Versorgungsausgleich. Bedauerlich ist die Armut an graphischen und übersichtlichen Darstellungen, gerade wenn es um Zahlenbeispiele und Berechnungen geht. Es ist gerade bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs und des Unterhalts von enormer Wichtigkeit, dass dem Leser anschaulich und nicht nur in Form des Fließtextes dargestellt wird, was und wie berechnet wird. Auch Prüfungsübersichten finden sich nicht. Insofern ist der Gesamteindruck des Buches gemischt: Man kann sich die materiellen Grundlagen mit diesem Lehrbuch hervorragend aneignen, man muss sich aber die Anwendung des Wissens im Klausurfall selbst visualisieren können.

Paulus, Zivilprozessrecht, 3. Auflage, Verlag Springer 2004Abbildung des Buchtitels
Kenntnisse des Zivilprozessrechts müssen nicht nur seit der Ausbildungsreform bereits im Studium erworben werden. Es können sowohl normale materielle Prüfungen im Rahmen einer Klage wie innerhalb einer Zwangsvollstreckung versteckt sein. Ebenso ist die anwaltliche Beratung des Mandanten nicht möglich, ohne die Grundlagen des Zivilprozesses zu kennen. Für Studenten ist dabei wichtig, die Grundzüge sowohl des Erkenntnis- wie des Zwangsvollstreckungsverfahrens anschaulich in einem Band dargestellt zu bekommen. Das vorliegende Werk ist schon angesichts des in absehbarer Zeit zu bewältigenden Umfangs von weniger als 400 Seiten ein geeignetes Einstiegswerk. Der Autor beschreibt auch schwierige Probleme so eindeutig und übersichtlich, dass ein sukzessiver Einstieg in die Materie auch für Anfänger möglich erscheint. Den Mangel an graphischen Elementen macht die Gestaltung des Textes durch Freiräume und bewusste Hervorhebungen wett. Auch zwischendurch eingeschobene Beispiele aus der Rechtsprechung lassen einen kurzen Abstand von der Lektüre zu und ermöglichen die Vertiefung des gerade Durchdachten. Ebenfalls zur Verfestigung des Stoffes gedacht sind zahlreiche Wiederholungsfragen, die am Ende des Buches ausführlich beantwortet werden. Wie von einem Lehrbuch zu erwarten, werden Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren umfassend dargestellt. Besonders anschaulich wird der Ablauf des Zivilprozesses erläutert, sehr lesenswert vor der mündlichen Prüfung! Auch das Versäumnisverfahren wird kompakt und verständlich erläutert. Die Abhandlung der Rechtsmittel scheint ein wenig knapp geraten, ebenso wie die Darstellung des Mahnverfahrens, da gerade eine Zusatzfrage in der Klausur, die anwaltliche Beratung betrifft, hier detailliertere Kenntnisse als angeboten erfordert. Ab und zu würde sich zu Beginn oder am Ende der Kapitel auch ein Prüfungsschema gut machen, gerade wenn examensrelevante Bereiche wie der einstweilige Rechtsschutz betroffen sind. Das Buch ist zum ersten Einstieg in die ZPO sicherlich geeignet und bietet einen schnellen und umfassenden überblick. Angesichts der nur geringen schematischen Aufbereitung der Kapitel wird jedoch die Konkurrenz zu Repetitorskripten nur schwer zu gewinnen sein.

Schellhammer, Familienrecht, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Man weiß durch die übrigen großen und umfangreichen Lehrbücher des Autors zu allen Themen des BGB, dass er sich intensiv und umfassend mit den besprochenen Themen auseinandersetzt und dies aufgrund seiner beruflichen und praktischen Erfahrung wie kein zweiter kann. Die Lektüre des „Klappentextes“ auf der Rückseite des Buches ist jedoch eine erste überraschung, als dort von „einer kleinen Elite von Familienrechtsexperten“ gesprochen wird, die „ständig in Gefahr [seien], durch Inzucht den Zusammenhang mit dem restlichen Zivilrecht zu verlieren“. Man erwartet sein solch realistisches Problembewusstsein höchstens in Fußnoten, nicht aber so deftig auf der Rückseite eines Lehrbuches. Dennoch kann sich der Leser darauf freuen, dass es der Autor ernst meint mit seinem Ansatz, das Familienrecht für Studium, Referendariat und Praxis verständlich aufzubereiten. Besonders lobeswert ist die Gestaltung der diversen Titel des Autors. Die Lektüre ist einfach und effektiv möglich, da genügend Freiräume im Layout vorgesehen sind, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in Fußnoten stehen und zahlreiche übersichten das Verständnis der behandelten Materie erleichtern. Zudem bemüht sich der Autor in einer Vielzahl von Beispielen, die Umsetzung und Anwendung des Familienrechts durch die Leser zu gewährleisten. Materiell ist vor allem erwähnenswert, dass der Autor neben den durch das Gesetz vorgegebenen Themen auch massiv internationale Bezüge herstellt, prüfungsrelevante Verknüpfungen zum Schuldrecht in eigenen Kapiteln besonders herausarbeitet und auf prozessuale Voraussetzungen und Besonderheiten Wert legt. So ist die Beweislast in diversen Kapiteln immer wieder zur Beachtung empfohlen und die familienrechtlichen und anderen Verfahren werden mit über 180 Seiten Umfang deutlich gewichtet. Auch wenn sich nicht jeder Student ein gebundenes Buch leisten kann: dieses Lehrbuch ist definitiv empfehlenswert zur Lektüre und wer sich zum Kauf entschließt, wird keinen Euro bereuen. Ein rundum gelungenes Werk!

Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 29. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Allein schon aus ökonomischen Gründen kommt kein Student an diesem Lehrbuch vorbei. Mit 13,80 EUR kann dieses Kompendium zum besonderen Schuldrecht schon locker mit Skripten der bekannten Repetitorien mithalten und hat auch eine ähnliche Erscheinungshäufigkeit erreicht. Das Buch beinhaltet die klassischen Themen der besonderen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, spart jedoch weiterhin das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus. Schwerpunkte bei den Verträgen bilden die großen Bereiche zum Kaufvertrag, zum Werkvertrag, zum Darlehen und zur Bürgschaft. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der GoA, des Bereicherungsrechts und des Deliktsrechts sind im Umfang in der genannten Reihenfolge einer stetigen Steigerung unterworfen. Im Deliktsrecht wird auch die Amtshaftung behandelt, ebenso wie die Haftung des Sachverständigen, jedoch werden viele Bereiche nur sehr knapp angesprochen. Auch im Bereich des Schmerzensgeldes bleibt unklar, wo dessen dogmatische Grundlage nach Abschaffung des § 847 BGB genau liegt. Sehr angenehm für den Leser ist die Behandlung auch ungewöhnlicher Haftungstatbestände wie etwa das Thema Arzthaftung. Das Layout ist weiterhin reihentypisch und bietet neben einem übersichtlichen Fließtext Beispiele, Definitionen und weiterführende Passagen. Die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind in den Text eingearbeitet und stören so den Lesefluss. Es fehlen Graphiken und Prüfungsübersichten im gesamten Buch, obwohl zu Beginn der einzelnen Kapitel unnötig viel Platz für Literaturhinweise verbraucht wird, die in dieser Ausführlichkeit zum Teil nicht einmal in Kommentaren zu finden sind und an deren Stelle man Bildlichkeit hätte herstellen können. Ein wenig problematisch ist auch die Verteilung von Sachverhalten und Lösungshinweisen der den einzelnen Kapiteln zugeordneten kleinen Beispielsfälle: diese Hinweise sind mitten im Fließtext zwar hervorgehoben aber man wird nach etlichen Seiten Lektüre kaum noch wissen, worum es in den Fällen geht und deren Fundstelle ist auch nicht mehr mit angegeben. Diese Lösungshinweise könnten zudem durchaus eine explizitere Trennung vom Fließtext vertragen, um den Leser anhand des Falles auch optisch klar durch das Kapitel zu führen. Das Buch ist ein Klassiker zum Einsteig in das besondere Schuldrecht und in seiner Kompaktheit für jeden Studenten ein idealer Begleiter. Jedoch ist es zur Examensvorbereitung unumgänglich, sich anhand von ausführlicheren Fällen und klaren Prüfungsübersichten dem Schuldrecht noch einmal mit anderen Lehrmitteln zu widmen.

Schack, BGB Ð Allgemeiner Teil, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Der Einstieg in den Allgemeinen Teil des BGB darf keinen Studenten verschrecken. Schon aus diesem Grund ist der Umfang des vorliegenden Buches ein gutes Argument zur Lektüre, da auf knapp 200 Seiten die Grundzüge des zivilrechtlich rechtswirksamen Handelns erarbeitet werden können. Die Themen sind bei einem Lehrbuch zum BGB AT klar eingegrenzt. Der Leser findet sukzessive und systematisch Darstellungen zu den Rechtssubjekten und deren Schutzbedarf und Rechtsfähigkeit, zu den Rechtsobjekten, zu den Willenserklärungen der handelnden Personen und deren möglicher Unwirksamkeit und zum Schluss die Problembereiche der Stellvertretung. Dabei werden auch Bereiche gestreift, die man sonst eher in thematisch anders orientierten Lehrbüchern vermutet hätte, so der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Schlusskapitel angefügt ist eine Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung, die man anhand der erworbenen Kenntnisse von nun an durchzuführen in der Lage ist. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist reihentypisch, im vorliegenden Fall die "Schwerpunkte"-Reihe. Der Fließtext ist dicht aber durch Fettdruck der Schlüsselbegriffe für den Leser strukturierbar. Die zahlreichen Beispielsfälle sind ein roter Faden durch die Kapitel und durch graue Hervorhebung kenntlich gemacht. So wird das vermittelte Wissen durch den Sachverhalt des Falles, die im Laufe des Kapitels verteilten Lösungsansätze und die endgültige Lösungsskizze am Ende des Kapitels gleich trainiert. Die Wahl der Lösungsskizze statt eines geschriebenen Lösungstextes hat den Vorteil, dass der Aufbau der Ansprüche gleich erkannt werden kann, was bei einer nur ausschnittsweisen Darstellung einiger Problempunkte als Fließtext so nicht möglich wäre. Nachteilig anzumerken ist das Fehlen jeglicher graphischer Darstellung und die Platzierung der Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung in den Text selbst. Das Buch eignet sich zum Studieneinstieg und bietet aufgrund der Kompaktheit einen Ansporn zur stringenten Bearbeitung. Die Lektüre ist ab dem ersten Semester bis zur Zwischenprüfung sehr zu empfehlen.

Kropholler, Studienkommentar BGB, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Der handliche Studienkommentar hat sich schnell zu einem Klassiker unter Studenten entwickelt und gerade diese Entwicklung hatte sich der Autor auch gewünscht. Bereits im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass man mit diesem Werk den Beginn der zivilrechtlichen Studien meistern solle und dass man angesichts der bewusst unvollständigen Kommentierung insofern "Mut zur Lücke" beweisen möge, dass man sich auf die wesentlichen Examensanforderungen beschränkt, die der Kommentar auch vermitteln will. Problematisch erscheint dabei vor allem, mit welchem "Sieb" man an die Frage herangehen will, welche Rechtsprobleme noch zu den Grundlagen gehören und welche Materie schon Spezialwissen darstellt. Dies wird (leider) ein Student, der im Examen gerade einmal eine Klausur im Zivilrecht zu schreiben hat sicherlich anders beurteilen als ein Student aus Bayern, der mit vier zivilrechtlichen Klausuren im ersten Staatsexamen konfrontiert wird. Auch die bewusste Reduktion der Kommentierung im Familien- und Erbrecht scheint bedenklich. Nicht etwa weil man hier eine Masse an Klausurfällen zu erwarten hat, sondern weil gerade "klassische Bereiche" nur dünn erläutert sind, etwa die § § 2018 ff. BGB oder die Scheidungsvoraussetzungen. Kompakt und anschaulich sind dagegen die Bearbeitung des Pflichtteilsrechts, des gutgläubigen Erwerbs vom Scheinerben und die Abtretung von Forderungen gelungen. Sehr knapp wirkt hingegen wieder die Darstellung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts. Sehr lesenswert sind die Ausführungen zu sämtlichen gesetzlichen Schuldverhältnissen, also zur GoA, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht. Die Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen, da der Autor dem Leser keine Abkürzungen zumutet, klare und verständliche Formulierungen wählt und die Schlüsselbegriffe wirkungsvoll herausstellt. Auch wenn dieses Element in normalen Kommentaren eigentlich unüblich ist, würde einem Studienkommentar das ein oder andere Prüfungsschema nicht schlecht zu Gesicht stehen. Wer mit diesem Kommentar arbeitet, wird alsbald auch die Spuren dieser Arbeit sehen. Umso besser ist es, dass der Preis weiterhin unter 30 EUR liegt und so dem Studenten ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Lektüre und Kauf lohnen sich vor allem bis zur Zwischenprüfung, für manchen wird es sicherlich auch noch bis zu den übungen für Fortgeschrittene genügen. Für die Examensvorbereitung braucht man jedoch auf jeden Fall ein oder mehrere Lehrbücher, die auch Randbereiche ausführlich behandeln.

Kallwass, Privatrecht, 17. Auflage, Verlag Vahlen 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Kombination erscheint auf den ersten Blick gewagt: eine Einführung in die Aspekte des Privatrechts wird in gebundener Form angeboten. Einerseits sind Studierende die typische Zielgruppe solcher Literatur, andererseits ist diese Klientel nicht gerade bekannt für allzu große Ausgabefreudigkeit für Lehrbücher und gerade einmal die gängigsten Kommentare werden notgedrungen angeschafft. Insofern muss schon ein besonderer Nutzen in einem Lehrbuch verborgen sein, das diese Widrigkeiten überwinden will. Der Autor geht tatsächlich von einem Leser aus, der mit diesem Buch den Einstieg in das Privatrecht bewältigen will, da er zunächst eine Gebrauchsanleitung für dieses Buch gibt. Verwunderlich ist es aber schon, dass die Reihenfolge der zur Bearbeitung vorgeschlagenen Kapitel querbeet durch das Buch führt. Da hätte man vielleicht die Kapitel auch gleich entsprechend anordnen können. Löblich ist zunächst das einführende Kapitel zur Herkunft der privatrechtlichen Regelungen unter Einbezug von Rechtsgeschichte, Grundgesetz und Europarecht. Unschön ist hierbei jedoch die Verwendung von europarechtlichen Normen, die zuletzt 1993 aktuell waren. Der im Buch extra veranschaulichte Verlagswechsel hat für die Lektorierung wohl keine Verbesserung gebracht. Sehr ausführlich werden auf über 500 Seiten die Rechtsgeschäfte in vielen Facetten allgemein dargestellt und im Folgenden gesellen sich Kapitel zu den verschiedenen Vertragstypen wie zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und zum Sachenrecht dazu. Dabei wird titelgerecht großer Wert auf Sicherungsrechte und Kreditrecht gelegt. Auch das in einführenden Lehrbüchern eher selten erläuterte Wertpapierrecht kommt hier zu seiner berechtigten Geltung. Wichtig für das rechtliche Verständnis von Wirtschaft ist die Frage der Durchsetzung von Rechten und die Frage des Scheiterns eines Rechtsverkehrsteilnehmers, weswegen auch eine Einführung zum Zivilprozess und zur Insolvenzordnung nicht fehlen durften. Die Gestaltung des Buches offenbart positive Aspekte aber auch schwer verdauliche Elemente. Der Autor bemüht sich um Struktur und übersicht, indem er Graphiken, Schemata und Prüfungsvorschläge einfließen lässt. Sinnvoll sind vor allem im Stil einer Synopse gestaltete übersichten. Unbeholfen wirken dagegen manche Darstellungen im schlichten Kastendesign. Teilweise ist bei den Schemata, etwa das Prüfungsschema "Rechtsgeschäfte", jedoch die klassische Einteilung der Prüfung von Ansprüchen (Entstehung, Untergang, Durchsetzung) nicht eingehalten und man kann durch den Vorschlag des Autors durchaus fehlgeleitet werden. Auch der Prüfungsvorschlag "Unerlaubte Handlung vor Gefährdungshaftung" ist dogmatisch angreifbar. Die Darstellung des allgemeinen Schuldrechts ist eher verwirrend denn erhellend, da die Kombination aus Fließtext und einer Vielzahl von Aufzählungen nicht zu einer kontinuierlichen Bearbeitung einlädt. Bedenklich ist die geringe Untermauerung der Kapitel durch Angaben von Rechtsprechung und Literatur. Lohnenswert an diesem Lehrbuch sind vor allem die zahlreichen übersichten. Jedoch ist zum Verständnis und zur kritischen Rezeption des Privatrechts in jedem Fall das Studium anderer Lehrmedien nötig.

Marburger, Klausurenkurs BGB AT, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004Abbildung des Buchtitels
Es ist zu keinem Zeitpunkt wichtiger als in den ersten Studiensemestern, dass die Rechtsnovizen das gelernte Wissen nicht nur sinnlos zu speichern versuchen, sondern es sich anwendungsbezogen merken. Dazu dienen einerseits die in der Universität eingerichteten Kurse und Examinatorien aber auch Fallsammlungen zum Zivilrecht. Dass man dabei nicht "nur" zum Allgemeinen Teil des BGB Fälle kreieren kann ohne sich dem Vorwurf der Prüfungsungeeignetheit zuzuziehen, ist mittlerweile auch dem Gros der Autoren des deutschen Ausbildungsmarktes klar. Zu finden ist eine sinnvolle Melange aus Elementen des BGB AT sowie des Schuld- und Sachenrechts, damit der Einstieg in die Materie anspruchsvoll aber nicht überfordernd ist. Die vorliegende Fallsammlung orientiert sich strikt an höchstrichterlicher Rechtsprechung und bietet dem Leser 16 Fälle mit expliziten Schwerpunkten im BGB AT. Die zugrunde liegenden Entscheidungen des Reichsgerichts oder des Bundesgerichtshofes sind jeweils vorab zitiert, so dass man sich auch selbst ein vertieftes Bild machen kann. Sehr angenehm ist die jedesmal angefügte kurze Gliederung, die dem Fall auch für den Leser eine erste erkennbare Struktur gibt. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben, die Untermauerung der Fälle mit Fußnoten ist umfangreich und gut gestaltet. Thematisch behandelt werden etwa der Vertragsschluss, Geschäfte mit vorhandener und fehlender Vertretungsmacht, Anfechtung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherrecht oder etwa Formprobleme. Das übrige Zivilrecht beschränkt sich dabei nicht auf Randerscheinungen, sondern es werden anspruchsvolle Probleme aufbereitet, um die Verortung des BGB AT in vollem Umfang zu präsentieren. Dazu gehören etwa etliche Probleme rund um die Forderungszession oder den Eigentumsvorbehalt. Die einzelnen Fälle enthalten auch Streitfragen zwischen Rechtsprechung und Literatur, wobei die exerzierten Diskussionen teilweise überarbeitungsbedürftig sind. Kaum ein Student kann mit einer Diskussion um § 253 BGB alter Fassung zur Begründung des Schadensersatzanspruches für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwas anfangen, da er diese alte Fassung eben nicht im Gesetz hat. Gerade in solchen Fällen sollte auf alte Streitfragen nicht übermäßig eingegangen werden, sondern das verfügbare Material zur Anwendung gebracht werden. Das Buch ist eine echte Hilfe zum Verständnis des BGB und ab dem ersten Semester empfehlenswert. Vor allem die Systematik und die Schärfung von Problembewusstsein machen das Werk für Studenten wertvoll.

Gursky, 20 Probleme aus dem BGB Ð Bereicherungsrecht, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Bereicherungsrecht eignet sich wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, um Theorienstreitigkeiten umfangreich darzustellen, ist doch der praktisch hoch komplexe Bereich zwischen Schuld- und Sachenrecht im BGB nur sehr knapp geregelt und auch die Rechtsprechung durch eine Vielzahl von Einzelentscheidungen geprägt. Zu beachten ist jedoch bei der "20 Probleme"-Reihe stets, dass man besonderen Wert auf die vom Autor tatsächlich angebotenen Lösungswege legen sollte. Man kann durch Fleißarbeit viele Aufsätze und Meinungen zusammentragen, aber nur die konkreten Vorschläge am Ende der verschiedenen Ansichten machen eine solche Problemsammlung für das Studium wertvoll. Bei einzelnen Theorien werden bis zu zwölf Argumente aufgeführt, welche die diversen Vertreter für sich beanspruchen. Die Gegentheorien haben dann auch noch fünf bis zehn Argumente zu bieten, womit die Konfusion nach der Lektüre eher größer als kleiner ist. Anstelle einer tatsächlichen übersichtlichen Gegenüberstellung werden am Ende der Probleme nur meist zu kurze Beispiele gegeben, welche Lösung für die gestellte Ausgangsfrage gemäß den Ansichten folgt. Ein wenig mehr tabellarische und abstrahierende Darstellung würde dem Buch hier gut tun. Im Vorwort verweist der Autor darauf, dass die kritische Abwägung dem Studenten gerade nicht abgenommen werden soll. Das ist angesichts des gezwungenermaßen immer pragmatischeren Studiums ein Ansatz, der dem Verkaufserfolg des Buches nicht unbedingt förderlich sein könnte. Materiell werden gerade die anspruchsvollen bereicherungsrechtlichen Konstellationen der Rückabwicklung der Anweisung, bei Zessionen oder bei Zahlung auf eine fremde Schuld besprochen. Dazu kommen Fragen zur Tilgungsbestimmung, zur Leistungsbestimmung und zum Rückforderungsumfang bei Wucherdarlehen. Auch Komplexe rund um die Rechtsfortwirkungsansprüche des § 816 I BGB werden behandelt. Abschließend werden Themen rund um den Inhalt des Bereicherungsanspruchs behandelt, etwa Klassiker wie die Saldotheorie und ihre Ausnahmen. Das Buch ist für wissenschaftlich Interessierte eine schöne Herausforderung in den mittleren Semestern ihres Studiums. Für Anfänger ist die Anleitung zu spärlich, Examenskandidaten können sich es zeitlich nur noch schwer leisten, sich in abwegige Meinungen einzudenken.

Wolf, Sachenrecht, 20. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Sachenrecht ist stets der "heiße Tipp" für beide juristische Examina, vor allem da angeblich die Prüfer noch immer nicht mit der Einarbeitung in die Schuldrechtsreform fertig seien. Dies mag als anfängliche Lern-Motivation taugen, dürfte aber schlich falsch sein: das Sachenrecht war und ist ein ständiger Bestandteil der Examina und ist unabhängig von geeigneten oder ungeeigneten Prüfungselementen dauerhaftes Problemfeld der zivilrechtlichen Klausuren. Man wird selten eine wirklich vertiefte Sachenrechtsklausur zu bearbeiten haben, wie das schon einmal in einer übung für Fortgeschrittene der Fall sein kann. Jedoch ist gerade die Konstanz der sachenrechtlichen Anforderungen der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Erfassung dieses Rechtsgebiets. Hierzu benötigt der Leser vor allem ein Lehrbuch, das in kompakter und übersichtlicher Weise diese sachenrechtlichen Prinzipien aufzeigen kann. Das vorliegende Werk ist ein sachenrechtliches Standardwerk, das aufgrund seiner überschaubarkeit und verständlichen Formulierungen große Akzeptanz in der gesamten juristischen Ausbildung findet. Besonders wertvoll für die Weiterentwicklung eigenen Wissens sind die zu jedem Kapitel beigefügten rechtsvergleichenden Hinweise, die sich mit Rechtsordnungen anderer Staaten wie auch mit Besonderheiten des Internationalen Privatrechts sowie des Europäischen Gemeinschaftsrechts befassen. Ganz hervorragend ist das Kapitel zu den Ansprüchen gemäß § 1004 BGB gelungen. Es werden klassische wie zeitgemäße Anspruchsinhalte aufgezeigt, die diversen Fallvarianten besprochen und ein klares Prüfungsbild erstellt, mittels dessen man in Studium und Referendariat Klausuren problemlos angehen kann. Positiv anzumerken ist, dass der Autor auch für Details den knapp bemessenen Raum findet, etwa das sehr spezielle aber im Assessorexamen nicht unwahrscheinliche Problem der possessorischen Ansprüche bei petitorischer Widerklage. Auch die Probleme rund um Verwendungsersatz und Ansprüche aus § 951 BGB werden sehr anschaulich dargestellt. Recht kompliziert dagegen ist die Lektüre der Grundpfandrechte zu bewältigen, da hier im Gegensatz zu anderen Kapiteln eher wenige bildliche Elemente den dichten Text unterstützen. Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Entgegen der sonstigen graphischen Armut der "Grundrisse"-Reihe besticht das vorliegende Werk durch zahlreiche Skizzen und vor allem durch hervorgehobene Prüfungsanleitungen, die gerade im schematischen Sachenrecht für die dringend nötige Anwendungssicherheit sorgen sollten. Die zahlreichen Beispielsfälle jedoch könnten hinsichtlich Sachverhalt und Lösungen innerhalb der Kapitel deutlicher gestaltet werden. Die Schlüsselbegriffe sind effektiv gewichtet und führen sicher durch die einzelnen Textteile, wobei der Lektürefluss durch die in den Text integrierten Verweise auf Literatur und Rechtsprechung wieder gebremst wird. Es gibt kaum bessere Werke, um sich die Grundzüge des Sachenrechts einzuprägen. Lektüre und Kauf bieten sich ab dem ersten Semester an.

Höland/Lode/Meyer, Fälle und Lösungen aus dem Schuldrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2004 Abbildung des Buchtitels
Nach einer wahren Welle von Lehrbüchern zum neuen Schuldrecht werden nun sukzessive die Fallsammlungen erneuert oder wie diese ganz frisch auf den Markt gebracht. Dabei wählen die meisten Autoren eine Mischung aus altbekannten und neuen Fallkonstellationen, die auf moderne Sachverhalte angepasst werden - am beliebtesten ist die Internetauktion. Im vorliegenden Werk findet der Leser 10 ausführliche Fälle auf über 200 Seiten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man nicht befürchten muss, Sachverhalte zu bearbeiten, die schon vom Umfang her niemals in einer übung für Fortgeschrittene oder gar in Examensklausuren auftauchen könnten, zum anderen kann man bei wenigen aber größeren Fällen zumindest hoffen, dass nicht nur Stückwerk abgeprüft wird, sondern der Blick für zivilrechtliche Gesamtzusammenhänge geschult wird. Die Autoren beschränken sich hier auch nicht nur auf typische schuldrechtliche Probleme, sondern ergänzen diese um Abgrenzungen zum Allgemeinen Teil des BGB, fügen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ein und streifen arbeitsrechtliche Einschläge in schuldrechtliche Probleme. Im Bereich des Schuldrechts selbst werden nicht alle Vertragstypen des Besonderen Teils abgeklappert, aber die Autoren finden einen ausreichenden Spannungsbogen vom Schadensrecht bis hin zur Gefährdungshaftung. Lerntechnisch gelungen sind durchweg die Ausführungen zum Bereicherungsrecht. Dogmatisch richtig wurde der nicht in allen Lehrbüchern korrekt verortete Schmerzensgeldanspruch eingesetzt. Bedauerlich ist, dass im letzten Fall der auch von Studenten und noch Referendaren in der Prüfung oft gemachte "Fehler" begangen wird, die Ansprüche aus Gefährdungshaftung, also aus dem StVG, nach den Ansprüchen aus Deliktsrecht zu prüfen, obwohl das StVG ein klares Vorrangverhältnis vorgibt. Formell vorbildlich werden zwischen Sachverhalten und Lösungen der einzelnen Fälle Gliederungsvorschläge angeboten, die allerdings oft zu allgemein bleiben und nicht konkret darstellen, an welcher Stelle der Anspruch besteht oder scheitert. Sinnvollerweise wurden die Verweise auf die zahlreich verwendete Literatur und Rechtsprechung in separaten Fußnoten abgesetzt. Manchmal unsauber wirkt der eingesetzte Gutachtenstil, da an einigen Stellen eher ein Vortrag als Falllösung angeboten wird und an anderen Stellen ohne konkrete Subsumtion Voraussetzungen bejaht werden. Leser und Käufer werden mit diesem Buch gut arbeiten und sich in effektiver Weise durch examensrelevante Fallgestaltungen auf Prüfungen vorbereiten können. Insoweit ist das Buch eine gute Ergänzung zu zahlreichen Lehrbüchern. Man muss jedoch jede Fallsammlung mit der nötigen kritischen Distanz betrachten, um nicht durch bloße Kopie von Argumentationsmustern im Ernstfall Fehler zu machen.

Schellhammer, Erbrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Mit dem Titel zum Erbrecht vollendet der Autor seine umfassenden Darstellungen zum gesamten Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Mit "nur noch" knapp 600 Seiten ist das Werk ein wenig dünner als die übrigen des Autors, aber immer noch ein gewaltiges Stück Literatur zu einem zivilrechtlichen Einzelthema. Die Lektüre des Buches wird durch die gute Gestaltung des Textes und der zusätzlichen Layout-Elemente enorm erleichtert und die Bearbeitung angeregt. Um den Fließtext herum sind genügend Freiräume, um sich nicht im Gedruckten zu verlieren. Unterbrochen wird der Lesefluss nur durch passend eingefügte Beispiele und Aufzählungen, gelegentlich bietet der Autor auch graphische übersichten zu einem Thema. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben, die umfangreichen Verweise auf die Rechtsprechung und Literatur sind lesefreundlich in echten Fußnoten platziert. Bedauerlich ist das Fehlen von Prüfungsanleitungen in Form eines Schaubildes, wozu gerade im Erbrecht an zahlreichen Stellen Gelegenheit geboten wird. Für die universitäre Ausbildung besonders hervorzuheben ist die umfangreiche Darstellung der Ansprüche des Erbschaftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Andere Lehrbücher beschränken sich oft auf wenige Absätze, hier aber werden auf über 15 Seiten die diversen Ersatz- und Auskunftsansprüche dargestellt, die in Klausuren und Staatsexamina regelmäßig Prüfungsstoff sind. Beachtet wird auch jedes Mal die prozessuale Situation, etwa durch die kurze Erläuterung der notwendigerweise zu erhebenden Stufenklage, die auch im Pflichtteilsrecht wiederholt wird. Ebenfalls durchgearbeitet werden sollten die Kapitel zur rechtlichen Konstruktion der Erbengemeinschaft, die als erschwerende Komponente in jeder Klausur verwendbar ist. Durch zahlreiche Rechenbeispiele wird auch das Pflichtteilsrecht zu einer zu bewältigenden Materie, gerade an der Konkretisierung in Zahlen scheitern sonst viele Ausbildungswerke. Für Referendare sehr lesenswert sind die umfangreichen Ausführungen zu Teilungsanordnung und Vermächtnis und die hierbei entstehenden Auslegungsschwierigkeiten. Ebenfalls kompakt und prüfungsgeeignet aufbereitet ist das Erbscheinsverfahren als Sonderproblem etlicher Zivilrechtsklausuren. Zur Wiederholung geeignet sind die vereinzelt eingefügten Tenorierungsbeispiele allemal. Das Buch ist eine gelungene Neuerscheinung im vollen Markt der Erbrechtsliteratur. Die Lektüre lohnt sich während der gesamten juristischen Ausbildung und bietet gerade in den examensrelevanten Bereichen eine optimale Basis für den Lernerfolg.

Larenz / Wolf, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB von Larenz ist wie die Lehrbücher zum Schuldrecht ein Klassiker in der Ausbildungsliteratur. Die Gestaltung des Buches lädt zur konstanten Lektüre ein, obwohl der Autor auf graphische Darstellungen oder Prüfungsübersichten jeglicher Art verzichtet. Das höchste der Gefühle sind die vor den einzelnen Kapiteln stehenden Inhaltsübersichten. Vorhanden ist aber eine Vielzahl von anschaulichen Beispielen, die zwar nicht innerhalb eines größeren Falles den zu besprechenden Stoff verwerten, aber immerhin nicht nur ein einzelnes Problem ansprechen, sondern auch mögliche Rechtsfolgen knapp darstellen. Für den engagierten Leser vorteilhaft ist die Zusammenstellung der einzelnen Unterabschnitte. Im Gegensatz zu anderen Lehrbüchern, die bestimmte, oftmals als lerntechnisch unangenehm gescholtene Themen erst am Ende abhandeln, wird hier an passender Stelle auch ein Thema vollumfänglich behandelt. Dies wird verdeutlicht durch die Behandlung des Verjährungsrechts eben bei den Rechtsverhältnissen und ihren zeitlichen Schranken der Rechtsausübung und nicht in der "Büßerecke" am Ende des Werks. Vorbildlich sind viele kleine Details, anhand derer man merkt, wie akribisch die einzelnen Kapitel auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel die Verweise auf europäisches Gemeinschaftsrecht bei der Festlegung der Rechtsfähigkeit juristischer Personen oder der unzulässigen Rechtsausübung, genauso wie die Verweise auf zivilprozessuale Probleme bei der Darstellung des Rechts an der eigenen Persönlichkeit. Auch die Frage des Einbezuges von Arbeitnehmern in den Verbraucherbegriff wird nicht nur als Problem erwähnt, sondern eine Lösung präsentiert und dezidiert begründet. Trotz der Platzierung im Schuldrecht werden der Einbezug und die Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen ebenfalls in einem Kapitel besprochen. Dabei wird die Generalklausel des § 307 BGB ausführlich erläutert, wogegen sich die einzelnen Klauselverbote überwiegend in Aufzählungen erschöpfen. Jedes Mal wieder erfreulich ist das Auffinden von Problemen, die in anderen Lehrbüchern viel zu kurz behandelt werden. Die Darstellungen zur relativen Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder etwa zum zivilrechtlichen Notwehrrecht bieten einen hohen juristischen Unterhaltungswert. Zudem sind die Kapitel zum Notwehrrecht wie auch die Erklärungen zur Drohung im Rahmen des Anfechtungsrechts exzellent dazu geeignet, seine eigenen Kenntnisse im Strafrecht anhand dieses Buches zu wiederholen oder zu vertiefen. Besonders lesenswert bereits für Studenten der ersten Semester sind die Kapitel zum Insichgeschäft und zur Zurechnung der Kenntnisse von Vertretern. Gerade zum letzteren Thema werden auch die handelsrechtlich relevanten Wissensvermittlungen dargestellt und so ein respektabler Gesamteindruck vermittelt. Dieses Lehrbuch hat für ein gebundenes Werk ein nahezu optimales Preis-Leistungs-Verhältnis (42 EUR bei fast 1000 Seiten) und ist deswegen nicht nur zur Lektüre, sondern auch zum Kauf schon im Studium mit Nachdruck zu empfehlen. Dank der Beständigkeit des allgemeinen Teils des BGB wird man mit diesem Buch über Jahre hinweg Freude haben.

Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Als Ausbildungskommentar "unterhalb" des Palandt ist der Kommentar von Jauernig vielen Studenten wenn auch nicht als Eigentümern, so doch als Lesern und Nutzern in den juristischen Seminaren und während der Hausarbeiten für Anfänger und Fortgeschrittene wohl bekannt. Das Werk ist ausdrücklich für die Ausbildung konzipiert worden, so dass die Kommentierungen einerseits verständlich geschrieben aber auch von überschaubarem Ausmaß sein müssen. Durch die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe und Schlagwörter gelingt die Orientierung innerhalb der einzelnen Normen problemlos, wobei das dichte Textbild zu Beginn gewöhnungsbedürftig ist. Gespannt darf man sein, wann die reformierte Rechtschreibung eingesetzt werden wird. Viele Randnummern oder ganze Abschnitte lesen sich wie ein Lehrbuch und zum Glück für die Benutzer verwenden die Autoren nur gängige Abkürzungen, so dass man die Texte ohne große Anstrengung zu lesen imstande sein dürfte. Beispielhaft hervorzuheben sind etwa die Ausführungen zur Sittenwidrigkeit im Rahmen des § 138 I BGB, dabei im Besonderen zu Knebel- und Bürgschaftsverträgen. Dort wird sowohl die Kontroverse der verschiedenen BGH-Senate nachgezeichnet als auch die heute für Klausur und Examen gängige Lösung verständlich aufbereitet. Ein anderer lesenswerter Bereich findet sich im Gesellschaftsrecht, wo die verschiedenen möglichen Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber auch die Neuordnung der Rechtsfähigkeit der GbR durch den BGH übersichtlich, kompakt und ohne unnötige und vor allem überholte Ausführungen vorgestellt werden. Angenehm kurz ist auch die Kommentierung des Deliktsrechts gestaltet worden, wo in auch für Studenten nachvollziehbarer Weise gemäß dem allgemeinen Aufbauschema kommentiert wird und auch Probleme der Beweislast am Ende nicht ausgespart werden. Gelungen ist hier vor allem die abgesetzte Darstellung der Sonderfragen des § 823 BGB, so etwa die Produzenten- und Arzthaftung oder der Eingriff in den Gewerbebetrieb. Etwas merkwürdig ist allerdings der Weg, auf dem der Leser zum Schmerzensgeld gelangt: Man wird zuerst auf die Kommentierung zu § 847 BGB verwiesen, wo man dann den Vermerk findet, dass dieser aufgehoben sei und man nun das Schmerzensgeld unter § 253 BGB finde. Dabei wird leider auch in der Kommentierung zu § 253 BGB nicht völlig klar, ob der Schmerzensgeldanspruch nun in § 253 BGB oder in der jeweils den Schadensersatzanspruch begründenden Norm begründet wird. Wie in vielen Kommentaren sind die Einführungen zu bestimmten Abschnitten und Büchern sehr zur Lektüre zu empfehlen, da dort in Kurzform dogmatisches Wissen vermittelt wird, für das manche Lehrbücher etliches mehr an Seiten füllen würden. Vorbildlich ausführlich sind die Ausführungen zum neuen Kaufrecht, wo aktuelle Rechtsprechung und Konkretisierungen in der Literatur zu einem sich festigenden Gesamtbild der Schuldrechtsreform beitragen. Erstaunlich kurz sind die Kommentierungen zum Verbraucherwiderrufsrecht und zu den verbundenen Verträgen. Gerade hier werden in Klausuren oft Details abgefragt, die man gerne in Kommentaren finden würde. Auch kohärente Probleme wie etwa der Zusammenhang von Widerruf und § 1357 BGB werden als sehr strittig aufgeführt, aber nicht ausgeführt. Ein wenig schwer verdaulich sind auch die Ausführungen zur Berechnung von Trennungs- und Nachehelichenunterhalt, wo man zwar alle wesentlichen Prüfungspunkte findet, aber die eigentliche Prüfungsreihenfolge in zahlreichen Lehrbüchern anders dargestellt wird. Bedauerlicherweise ebenfalls sehr kurz geraten sind die Beschreibungen zum Erbschaftsanspruch, wo sich bisweilen zu den Paragraphen nur ein oder zwei Sätze verlieren. Für viele Leser und Nutzer ist der vorliegende Kommentar nicht aus dem Ausbildungsleben wegzudenken und dies ist auch berechtigt. Allerdings steht das Werk in durchaus hartem Konkurrenzkampf zu Titeln anderer Verlage auf demselben Preisniveau, etwa dem BGB-Kommentar von Nomos, das zudem in der Kommentierung in vielen Bereichen wesentlich ausführlicher ist, sowie zu Titeln aus dem eigenen Haus, etwa dem oben besprochenen Studienkommentar von Kropholler, der ähnlich kompakte Kommentierung zu günstigerem Preis bietet. Insofern kann sich der Leser sicher sein, dass die Autoren in ihren Bemühungen um gute Neuauflage nicht nachlassen werden.

Köhler, BGB AT, 28. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Die Ausarbeitung von Lehrbüchern für den Gebrauch von Erstsemestern hat für den Autor zwar den Nachteil, dass er mit allen Grundlagen beginnen muss, aber auch den unschlagbaren Vorteil, dass die Konkurrenz durch Repetitorskripten angesichts des divergierenden Lernansatzes nicht allzu groß ist. Das Lehrbuch von Köhler ist nicht nur angesichts der hohen Auflagenzahl ein Klassiker der juristischen Ausbildung und Generationen von Juristen haben den Einstieg in das Zivilrecht mit diesem Werk gefunden. Die Einführung in den Allgemeinen Teil des BGB ist fast schon standardmäßig vorgegeben. Es werden neben den einleitenden Ausführungen zum Privatrecht selbst die rechtlichen Regelungen zu den Rechtssubjekten und den Rechtsgeschäften in den Vordergrund gestellt. Daneben finden sich größere Kapitel zu den Bezugspunkten des Rechts, also den Rechtsobjekten, sowie zu den subjektiven Rechten. Von großem Vorteil für den Leser ist, dass nicht nur der formale BGB AT behandelt wird, sondern auch die wichtigen Informationen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kompakt und dennoch sofort verständlich sind zahlreiche Unterpunkte verfasst worden, wobei nur eine kleine Anzahl genannt werden kann. Lesenswert ist etwa die Darstellung der Wissenszurechnung bei Vertretern und Organen, die Abgrenzung verschiedener Irrtumssituationen und ihre Behandlung mittels der Anfechtung oder anderer Rechtsinstrumente oder die in Klausuren oftmals in letzter Verzweiflung herangezogene Umdeutung. Ebenfalls hervorzuheben ist die Beschreibung des Einflusses des Gemeinschaftsrechts auf das Zivilrecht. Ganz wichtig für den Beginn jeglicher Studien ist auch das Schlusskapitel, das sich speziell mit der Fallbearbeitung auseinander setzt. Die dort in Merkregeln abgefassten Ratschläge für die Klausurlösung können gar nicht eindringlich genug wiederholt werden, da gerade diese Basics im Examen nicht immer beachtet werden. Der abschließende Beispielsfall mit Lösung ist relativ anspruchsvoll, sorgt aber schön für einen Einblick in die Komplexität der kommenden Anforderungen. Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, lässt aber noch Spielraum für weitere Auflagen offen. Es finden sich vereinzelte Graphiken, zum Teil als Prüfungsschema ausgestaltet und gut hervorgehobene Definitionen. Auch die Schlüsselbegriffe sind leicht ersichtlich. Leider ist aber die Lektüre durch die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung und Literatur bisweilen schwerfällig und die zahlreichen kleiner gedruckten Einschübe sorgen nur vereinzelt für eine beschleunigte Bearbeitung. Die Lektüre dieses Buches macht während des ganzen Studiums Spaß, weil der Autor sich auf das Wichtige und Wesentliche beschränkt. Das Buch ist zum Einstieg wie zur kompakten Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet.

Neuner, Sachenrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Das Buch aus der neu aufgelegten Examinatoriumsreihe vereint Elemente eines Lehrbuchs mit dem einer Fallsammlung und nähert sich damit dem Konzept der Lernskripten der eingesessenen Repetitorien, die am großen Fall den Stoff am ehesten erklären zu können glauben. Die Gestaltung des vorliegenden Werks ist für den angestrebten Zweck, der kompakten Vorbereitung auf das erste Staatsexamen, sehr gut gelungen. Das Layout nutzt diverse Elemente, um den Text und die Fälle locker aber konstant zu umrahmen, dabei aber die zügige Bearbeitung zu fördern. Eingesetzt werden tabellarische übersichten, Schemata und Rechtsprechungseinschübe. Die verknappte Darstellung der eigentlichen Inhalte in stichwortartigen Aufzählungen bringt aber nur demjenigen den gewünschten Effekt, der sich bereits einmal inhaltlich mit der jeweiligen Thematik auseinander gesetzt hat und so nur noch einmal eine Wiederholung des Examensstoffes erzielen will. Besonders lobenswert sind etliche Details. So langweilt der Autor die Leser nicht mit Ausführungen zu klassischen Elementen des Sachenrechts, sondern gibt aktuelle Rechtsprechung in kurzer Zusammenfassung zur Lektüre auf. Auch die variantenreichen Fallgestaltungen ermöglichen ein Abweichen von durchgekauten Klassikern, an denen man im Sachenrecht aber auch wie hier nicht vorbeikommt. In den insgesamt 18 Fällen werden so neben den Klassikern des Sachenrechts die zahlreichen Brennpunkte im Zusammenspiel mit Allgemeinem Teil des BGB und dem Schuldrecht abgeprüft. Die Lösungstexte sind klausurmäßig geschrieben und geben eine gute überprüfungsmöglichkeit für die eigene Ausdruckskompetenz. Behandelt werden etwa Pfandrecht und Grundpfandrechte, Anwartschaftsrecht, übereignungstatbestände, Eigentumsvorbehalt, negatorische Haftung und die Ersatzansprüche nach dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Das Fazit fällt selten so leicht wie bei diesem Werk: eine gelungene Neueinführung und ein echter Kauftipp, wenn man sich über die Zielrichtung des Buches, die kompakte Wiederholung und Klarstellung des Stoffes für übungen und Examen, im Klaren ist.