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Rezensionen September 2005 |
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Rezensionen September 2005: Wirtschaftsrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Frenz, Emissionshandelsrecht,
1. Auflage, Verlag Springer 2005
Der Handel mit Emissionszertifikaten
kommt immer einmal wieder in die Schlagzeilen der Tagespresse und dann in
das Bewusstsein der Rechtsanwender im Ausbildungsbereich. Dass sich aber
gerade Wirtschaftskanzleien schon seit langem mit den durch das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz
entstandenen Problemen befassen und die deutschen Unternehmen entsprechend
beraten, geht leider etwas unter. Dabei gibt es auch schon entsprechende
und ansprechende Kommentierungen der relevanten Materie, von denen in diesem
Monat zwei Exemplare vorgestellt werden sollen.
Der Kommentar von Frenz, dieser ist selbst Professor an der RWTH Aachen, bietet dem Leser zunächst einen überschaubaren Rahmen. Auf genau 650 Seiten informieren die Ausführungen über das TEHG und das Zuteilungsgesetz 2007. Die Gestaltung des Kommentars ist dabei für die Lektüre sehr förderlich vorgenommen worden. Die Fließtexte werden mit echten Fußnoten ergänzt, geschickt gewählte Abstände zwischen den Texten und zu den Seitenrändern erlauben eine effektive und orientierte Arbeit von Seite zu Seite. Ausführliche Gliederungen zu Beginn der einzelnen Paragraphen unterstützen den Leser zusätzlich. Nicht verwendet werden graphische Darstellungen, Prüfungsübersichten und Hervorhebungen im Text. Der Leser muss sich also die sachverhaltsrelevanten Informationen aus den Texten zusammensuchen.
Das Emissionshandelsrecht als Teil des beratungsrelevanten Wirtschaftsrechts ist keinesfalls Prüfungsstoff eines juristischen Staatsexamens. Dennoch kann man sich sowohl während einer Rechtsanwaltsstation mit Mandaten diesen Inhalts konfrontiert sehen als auch aus Teilbereichen Rechtserkenntnisse ziehen, die man vergleichend für die tatsächlich prüfungsrelevanten Rechtsgebiete heranziehen kann.
Zu diesen Bereichen finden sich gleich mehrere lesenswerte Kommentarpassagen, die kurz genannt werden sollen. Zum einen lohnt sich bereits für Studenten die Auseinandersetzung mit dem Eigentumsschutz und der Berufsfreiheit im Zusammenhang mit der tatsächlichen Zuteilung von Emissionszertifikaten. Diese Problematik wird durch das Ökosteuerurteil des BVerfG thematisch begleitet. Verfahrensrechtliche Besonderheiten und gleichzeitig die Verknüpfungen mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht zeigt der Autor in § 10 TEHG auf und gerade Referendare sollten die moderne Anwendung des VwVfG einmal begutachten.
Für das Umweltvölkerrecht lesenswert sind die Rechtspflichten und sonstigen Regelungen aus dem Kyoto-Abkommen, die der Autor in § 1 TEHG auflistet. Ebenfalls lesenswert sind die knappen Einführungen des Autors zur völker- und europarechtlichen Einbettung des Emissionshandels. Für das Grundverständnis zum deutschen Emissionshandel sollten die Ausführungen zum nationalen Zuteilungsplan samt den zugehörigen Planebenen gelesen werden.
Pflichtlektüre für Studenten und Referendare, unabhängig von der eigentlichen materiell-rechtlichen Thematik, ist die Kommentierung zu den Rechtsbehelfen gegen Zuteilungsentscheidungen. Hier exerziert der Autor beispielhaft die verschiedenen Gerichtsinstitutionen durch und differenziert sehr eingängig zwischen Rechtsschutz in der Hauptsache und dem einstweiligen Rechtsschutz und stellt abschließend auch die Einschaltung des EuG und des EuGH dar.
Dieser Kommentar verbindet eine komplexe umwelt- und wirtschaftsrechtliche Materie mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten und schafft es durchweg, den Leser sicher durch die Materie zu führen. Den Ausbildungsbezug entdeckt man in den ausführlichen Kommentierungen öfter als es dem Leser lieb sein dürfte. Wer zu diesem Werk greift wird sowohl zum Einstieg in das Thema wie auch für Spezialfragen eine sichere Grundlage finden.
Rolfs, Studienkommentar
Arbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Neben den etablierten
Studienkommentaren zu den drei Hauptrechtsgebieten ist zusätzlich ein
Studienkommentar für das Arbeitsrecht erschienen. Dieser bietet auf
knapp 730 Seiten wesentliche Informationen zum Arbeitsrecht und den wichtigsten
arbeitsrechtlichen Gesetzen. Dies umfasst nicht nur die klassischen Kommentierungen
zum BGB oder zum Kündigungsschutzgesetz, sondern beinhaltet auch Erläuterungen
zum Grundgesetz, zum Betriebsverfassungsgesetz oder zum Mutterschutzgesetz.
Wie auch bei den anderen Studienkommentaren ist nicht jede Norm kommentiert,
sondern der Autor hat Schwerpunkte gesetzt und die seiner Ansicht nach kommentierungswürdigen
Normen ausführlich und durchaus gesetzesübergreifend erläutert.
Ganz bemerkenswert sind die vielen abstrahierenden Elemente, die der Autor zusätzlich zu den Kommentierungen hinzugefügt hat. Diese sind in einem Kommentar nicht selbstverständlich und beinhalten ausführliche Prüfungsübersichten sowie große tabellarische Zusammenstellungen und Vergleiche. Thematisch erfasst der Autor dabei nicht nur die gängigen Klausurprüfungen, sondern fügt auch Schemata aus dem Tarifvertragsrecht oder dem Betriebsverfassungsgesetz mit ein. Die Texte sind gut gestaltet und man kann dank der Verwendung ganzer Sätze flüssig und effektiv lesen. Nur vereinzelt stören dabei die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben, kleiner gedruckte Beispiele und Einzelausführungen komplettieren die Kommentierungen.
Die ausgewählten Gesetze wurden in sechs thematische Abschnitte aufgeteilt. Neben einem Kapitel zu Grundlagen des Arbeitsrechts, bestehend aus einer größeren Kommentierung der relevanten Artikel des Grundgesetzes, findet der Leser kommentierte Gesetze zum Arbeitsvertragsrecht, zum Arbeitnehmerschutzrecht, das Tarifvertragsgesetz, das Mitbestimmungsrecht sowie ganz wichtig das Verfahrensrecht. Dabei sind die umfangreichsten Gesetze das BGB, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Daneben kann man aber auch Ausführungen zur Insolvenzordnung, zu Büchern des SGB, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder zur ZPO lesen.
Der Autor kommentiert die einzelnen Paragraphen nicht stur nach Gesetzeswortlaut, sondern stellt Zusammenhänge her und führt in bestimmte Teilgebiete ausführlich ein. So werden etwa im Rahmen des § 611 BGB nicht nur die Pflichten der Vertragsparteien dargestellt, sondern auch die möglichen Pflichtverletzungen und daraus resultierende Ersatzansprüche. Viele Einzelkapitel ersetzen so teilweise die Lehrbuchlektüre und der Leser fühlt sich stets systematisch betreut. Obwohl Kommentare sonst eher für Detailrecherche herangezogen werden, lohnt sich gerade hier auch einmal die zusammenhängende Lektüre ganzer Abschnitte. Ganz bemerkenswert und für die Klausurvorbereitung sehr zu empfehlen sind die Abhandlungen des Autors zur Vereinigungsfreiheit in Art. 9 GG, zum Annahmeverzug des Arbeitgebers in § 615 BGB sowie zur Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Ebenfalls lobenswert sind die Kommentierungen zur Anzeigepflicht bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zur personenbedingten Kündigung gemäß § 1 KSchG. Wichtig für den Leser ist zudem, dass der Autor auch kleinere zivilrechtliche Probleme mit dem gebotenen Umfang aufbereitet, so die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht oder direkt danach die Anwendung des Verbraucherschutzrechts auf Arbeitsverträge.
Leider sehr schwach ausgeprägt sind die Kommentierungen sowohl zum Arbeitsgerichtsgesetz als auch zur ZPO. Der Fokus dieses Kommentars ist deswegen eindeutig auf das Studium gerichtet, Referendare werden hier nicht gezielt bedient.
Der Kommentar ist eine gelungene Neueinführung und wird für viele Studenten das Arbeitsrecht richtig attraktiv für das Examen machen. Man braucht bei intensiver Bearbeitung nicht einmal unbedingt ein ergänzendes Lehrbuch, um sich die Grundstrukturen des Arbeitsrechts zu vergegenwärtigen.
Müssig,
Wirtschaftsprivatrecht, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das Zivilrecht beinhaltet
abgesehen vom Familienrecht kaum Rechtsgebiete, die sich nicht problemlos
unter dem Aspekt Wirtschaftsrecht zusammenfassen ließen. Der Autor
legt sein dementsprechendes Kompendium in mittlerweile 8. Auflage vor und
zieht diesmal erstmals das Arbeitsrecht als eigenes Kapitel zu den bisher
vorhanden Bereichen.
Die reine Aufzählung der inhaltlich erfassten Aspekte des Buches beweist schon die Akribie des Autors. Geboten werden nicht nur wirtschaftliche Ausformungen des Privatrechts, etwa durch Darstellungen von Kaufrecht, Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht, sondern man arbeitet sich durch einen umfassenden Querschnitt von zivilrechtlich relevantem Wissen auf gerade einmal knapp über 550 Seiten. Der Leser hat also, wenn er "nur" wirtschaftlich relevante Rechtsbezüge erwartet hat, ein deutliches Plus an potenziellem Wissen vor sich.
Die Gestaltung des Buches ist vorbildlich gelungen. Textabschnitte werden durch Prüfungsübersichten und Schemata untermalt und unterteilt, der Autor veranschaulicht jedes Rechtsgebiet, verwendet übersichtliche Randbemerkungen und zahlreiche Graphiken und Schaubilder. Auch existieren etliche kurze Beispiele, es fehlen aber größere Fälle mit Lösungen.
Rechtsgeschäfte und deren Störungen bilden das Grundgerüst vieler Kapitel, nichts anderes dominiert ja auch die rechtlichen Beziehungen von Wirtschaftssubjekten. Neben dem allgemeinen Teil des BGB mit handelnden Personen und Stellvertretung findet sich auch das allgemeine Leistungsstörungsrecht, etliche Vertragstypen des besonderen Schuldrechts, dazu das Abstraktionsprinzip samt Sachenrecht, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht. Außerhalb des BGB werden Kapitel zu Gefährdungshaftung, Gesellschaftsrecht oder etwa Wettbewerbsrecht angeboten und auch Prozessuales wird nicht vergessen. Sowohl zur Zivilprozessordnung wie zum Insolvenzrecht kann sich der Leser überblicksmäßig informieren. Das eigene Kapitel zum Arbeitsrecht beinhaltet selbstverständlich die Leistungsstörungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Haftungsfragen und die üblichen Probleme rund um Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die diversen Abschnitte zum Gesellschaftsrecht sind dabei für den Pflichtfachbereich wie ein Mini-Skript im Lehrbuch nutzbar. Auf wenig Raum werden die prüfungsrelevanten Probleme und Rechtsbeziehungen aufgeführt und man kann sich in überschaubarer Zeit mit wesentlichen Grundzügen von GbR und OHG vertraut machen. Auch weit verbreitete Sicherungsinstrumente wie die Forderungsabtretung sind trotz kompakter Darstellung ungemein eingängig beschrieben.
Das Buch ist während des ganzen Studiums eine echte Empfehlung. Zum einen erlaubt es einen kompakten und anschaulichen Einstieg in das Zivilrecht, zum anderen erläutert es umfassend die nötigen Anspruchsgrundlagen für die zivilrechtlichen Prüfungen in Übungen und Examen. Man benötigt zwar zur vertieften Bearbeitung weitere Medien, kann aber deren Lektüre von einem sicheren Fundament aus starten.
Delp, Kleines
Praktikum für Urheber- und Verlagsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck
2005
Um den wichtigsten
Aspekt vorwegzunehmen: dieses Lehrbuch birgt nicht die klassische Wissensvermittlung,
sondern erzählt in thematisch und systematisch geordneten Kapiteln
anschaulich zum Thema Verlags- und Urheberrecht. Dies mag den Leser zunächst
überraschen und befremden, wird ihn aber schon nach kurzer Zeit überzeugen
und auch erfreuen, da er tatsächlich wie in einem Prosatext vom Autor
durch die Materie geführt wird und sich so in eingängigen Denkzusammenhängen
in Rechtsprobleme einfinden kann.
Die Gestaltung des Buches weicht aus diesem Grund selbstverständlich gravierend von anderen Lehrbüchern ab. Der Leser findet nahezu durchgängigen Fließtext, der in angenehmem Leseabstand gedruckt ist. Bisweilen ergänzen erläuternde Fußnoten die Seiten und Gesetzeszitierungen den Text. Auszüge aus Verträgen dienen zur Rezeption des Textes. Nicht zu finden sind Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sowie Fälle mit Lösungen in Klausurstandard.
Materiell-rechtlich behandelt verschiedene Vertragstypen vom Abschluss bis zur Beendigung, darunter Verlags- und Lizenzverträge, Herausgeber- und Mitarbeiterverträge und Sonderformen von Vereinbarungen in diesen Bereichen. Hinzu kommen Kapitel zu Musik- und Kunstwerken, zum Schutz und zur Benutzung von Werken und zum mittlerweile obligatorischen Problem der Computerprogramme. Ebenfalls zur Sprache kommen Filmrechte und der Schutz von Werken im Ausland.
Studenten dürften gleich in mehreren Abschnitten Wissenswertes auch für den eigenen Alltag finden. Dazu gehören die Bestimmung des Ladenpreises von Druckwerken, Fragen der Honorierung von Autoren und der Erwerb von Copyright-Rechten an bestimmten Werken oder Teilen davon. Rein rechtlich spannend sind die Kapitel zum Eigengebrauch des Werkes sowie zum Konkurrenzverbot.
Der Autor schafft es in überzeugender Weise, dem Leser ein Praktikum zu verschaffen: er berichtet über die praktische Anwendung und ihre Schwierigkeiten und zeigt dadurch den Beratungsbedarf konkret auf. Die Umsetzung in Prüfungswissen wird durch dieses Buch nur vereinzelt gewährleistet, das muss der Leser selbst oder mittels anderer Lehrmittel tun. Als Grundlage für diesen Schritt ist das vorliegende Werk aber ein idealer und unterhaltsamer Einstieg.
Reinicke /
Tiedtke, Kaufrecht, 7. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Das vorliegende Werk
zum Kaufrecht ist ein Klassiker der Ausbildungsliteratur und bietet dem
Leser beinahe 800 Seiten geballtes Wissen zu jeglicher Form des Kaufvertrages.
Es gibt bestimmt eine Vielzahl von Studenten und Referendaren, die hervorragende
Prüfungsergebnisse erzielt haben, ohne je ein Lehrbuch wie dieses angesehen
zu haben. Dennoch kann man eine intensive Auseinandersetzung mit dem Kaufrecht
nicht geführt haben, wenn man nicht dieses Buch mit einbezogen hat.
Die Gestaltung ist graphisch karg, aber im Übrigen hervorragend auf Lesebedürfnisse abgestimmt. Die Textabschnitte lesen sich flüssig und eine gute Absatzverteilung macht die Lektüre einfach. Hier findet sich einmal ein Lehrbuch, bei dem die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe in Kursivdruck nicht verwirrend ist, allerdings wird die Leitungsfunktion durch Fettdruck nicht erreicht, so dass man nicht oder nur schwer nach Schlagworten suchen kann. Bisweilen würden einige Schemata oder Übersichten die Orientierung im Stoff sicherlich erleichtern.
Das Thema Kaufrecht ist inhaltlich nicht auf die wenigen Paragraphen des besonderen Schuldrechts des BGB beschränkt, sondern auch Probleme, die typischerweise im Zusammenhang mit Kaufverträgen auftauchen, werden abgehandelt. Dazu gehört zum Beispiel das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die verschiedenen Vertriebsformen, bei denen Verbraucher gesondert geschützt werden oder sogar die Produzentenhaftung. Eines unter mehreren empfehlenswerten Kapiteln ist dabei das zum Eigentumsvorbehalt. Hier werden nicht umständlich bekannte Fallgestaltungen heruntergeleiert, sondern prüfungsgerechte saubere Unterscheidungen zwischen den Rechten der beteiligten Personen vorgenommen, die sich gerade im Sicherungsfall und davor ergeben. Ein in dieser Ausführlichkeit selten anzutreffendes Kapitel befasst sich zudem mit dem UN-Kaufrecht. Diese Materie ist zwar vornehmlich für den Wahlfachbereich interessant, vermittelt dem Leser aber einen guten Eindruck von den Problemen des grenzüberschreitenden Kaufrechts.
Lesenswert gerade für Studenten der ersten Semester sind zudem die Abschnitte zur Verjährung von Mängelansprüchen, die man auch in Kommentaren kaum ausführlicher aufbereitet findet. Auch die Darstellung des Handelskaufs und der handelsrechtlichen Rügepflichten sind eingängig geschrieben und sofort anwendbar. Pflichtlektüre sollte ab dem zweiten Semester auch das Kapitel zum Übergang der Preisgefahr sein.
Man macht mit der Lektüre dieses Buches keinen Fehler. Das vorhandene Standardwissen wird intensiv und effektiv erweitert und nach der Arbeit mit diesem Werk, sei es im Ganzen oder in Teilbereichen, sollte sich rasch das Systemverständnis für Probleme des Kaufrechts einstellen.
Güllemann,
Veranstaltungsmanagement und Recht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Man hat als Jurist
selten mit Rechtsfragen rund um Veranstaltungen zu tun, ab und zu las man
von Schadensersatzansprüchen wegen Hörstürzen bei Konzerten
oder kennt aus dem öffentlichen Recht die Haftungsfragen rund um unglücklich
verlaufene Museumsbesuche. Die vertragliche Basis solcher Ereignisse und
Institutionen und die vollen Haftungsrisiken macht man sich aber kaum bewusst.
Dabei bietet dieser Sektor ein großes Betätigungsfeld für
Juristen, da man schon durch die Beherrschung des Grundhandwerkszeugs viele
Probleme relativ einfach in den Griff bekommen kann.
Das vorliegende Werk bietet einen praktischen Ansatz der Durchdringung des Rechts rund um Veranstaltungen, zeigt aber anhand von 40 Originalrechtsfällen die denkbare Prüfungsgeeignetheit des Themas. Die Gestaltung des Buches bindet den Leser sofort und führt ihn sicher durch die knapp 300 Seiten Stoff. Dabei bietet der Autor in den einzelnen Fällen viele graphische Anreize und zeigt die Rechtsverhältnisse der beteiligten Personen in Schemata auf. Die Texte sind sehr anschaulich geschrieben und bieten durch gut gesetzte Abstände die Gewähr für eine effektive Bearbeitung. Abgedruckte Zeitungsausschnitte, Musterdokumente und viele weiter führende Anhänge, etwa in Form von Urteilen und Verträgen, verfeinern und vervollkommnen das Buch.
Die Ausführungen zum materiellen Recht werden eingeleitet durch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber von Hallen und den zahlreichen Beteiligten einer Veranstaltung in dieser Halle, also dem Veranstalter, möglichen Darstellern, Besuchern und anderen Teilnehmern. Zur Sprache kommen dabei neben den Haftungsfragen auch Werkvertragsrecht, Mietrecht, Maklerrecht und Arbeitsrecht, also viele Bereiche der klassischen Wirtschaftsberatung. Weiter geführt werden die Probleme durch konkrete Fallgestaltungen, etwa in Form von Unfällen, persönlichen Ausfällen oder unerwarteten Defekten und Ereignissen. Der Fokus wird danach auf die Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und den übrigen oben genannten Personen gelenkt und man steigt hier unerwartet tief in schuldrechtliche und deliktsrechtliche Fragestellungen ein. Weitere Kapitel thematisieren Messen und Ausstellungen und bieten Einblicke in die Gewerbeordnung, Miet- und Dienstverträge. Einzelfragen befassen sich im Folgenden noch mit Problemen rund um den Kartenvorverkauf, wobei auch das Reiserecht gestreift wird.
Dieses Buch zeigt Studenten und Referendaren einen Ausblick auf die mögliche spätere Arbeit und gibt ihnen gleichzeitig das Gefühl, mit dem bisher Gelernten sogar etwas anfangen zu können. Die Lektüre ist nicht nur interessant, sondern auch wegweisend für das spätere berufliche Leben und deshalb dringend zu empfehlen.
Treber, EFZG,
1. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Es gibt zahlreiche
arbeitsrechtliche Klausuren mit Zusatzfragen zur Entgeltfortzahlung, weil
sich hier optimal schuldrechtliches Wissen mit abprüfen lässt
und Systemverständnis für das Zusammenspiel mit anderen Normen
bewiesen werden muss, die ebenfalls den Lohnanspruch aufrecht erhalten.
Schließlich ist der Anspruchsübergang bei Schädigungen des
Arbeitnehmers durch Dritte ein beliebter Aufhänger, um in deliktsrechtliche
Fragen einsteigen zu können.
Das vorliegende Werk bietet dem Leser einen eigenen Kommentar zum EFZG und stellt damit ein Medium dar, das man sich weder während des Studiums noch während des Referendariats automatisch zu Gemüte führen würde. In entsprechenden Stationen des Referendariats wird der ein oder andere Blick anzuraten sein, jedoch ist die Verwendung für die allgemeine Ausbildung zunächst ungewöhnlich. Die Arbeit mit diesem Kommentar bringt aber auch für die bloße Examensvorbereitung wesentliche Vorteile, indem viele praktische Bezüge aufgedeckt werden, die man bei bloßem Lehrbuchstudium nicht entdecken würde. Dazu kommt die konkrete Anwendung auf Fallbeispiele, die den Sinn einer Norm gleich besser verstehen lassen.
Empfehlenswert zur Lektüre sind vor allem die Kommentierungen zur Kürzung von Sondervergütungen, da dort gleich die Existenz der Sondervergütungen selbst erklärt wird, sowie die Darstellung der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Ebenfalls anzuraten sind die Ausführungen zur Konkurrenz von Feiertagen und Arbeitskampf sowie die diffizilen Beweisfragen bei innerstaatlichen und europäischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wer hier den Überblick verliert, ist in einer Praktikerklausur schnell in den niedrigen Punkterängen. Schließlich ist auch die Berechnung der verschiedenen Anspruchszeiträume eine Lektüre wert.
Den schon genannten wichtigen Verknüpfungen zu anderen Gesetzen trägt der Autor insoweit Rechnung, als er sowohl die grundlegende Norm des BGB zur Anspruchserhaltung im Verhinderungsfall, den § 616 BGB, sowie die maßgebliche Konkurrenzvorschrift in § 9 BUrlG ausführlich kommentiert. Gerade die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die Krankheit im Urlaub sind beliebte Prüfungsfragen, um zum EFZG abzugrenzen.
Ein weiterer Pluspunkt des Kommentars ist die leserfreundliche Gestaltung. Die Texte sind verständlich und vollständig geschrieben, die Textabstände unterstützen den Lesefluss und zahlreiche hervorgehobene Beispiele machen die Rezeption des Stoffes einfacher.
Dieser Kommentar wird sicherlich nicht zur Pflichtlektüre der juristischen Ausbildung, aber die vielen Details, die hier anschaulich und kompakt in klare Zusammenhänge gestellt werden, zeugen von einer vielseitigen Verwendbarkeit auch in der Examensvorbereitung. Ein Blick lohnt sich jederzeit.
Dornbusch
/ Wolff, KSchG, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Viele Rechtsfragen
rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden in Lehrbüchern
dargestellt und man könnte denken, dass dies für die juristische
Ausbildung genügt. Spätestens im Referendariat wird man in den
Rechtsanwaltsstationen und in der Wahlstation, vorausgesetzt man beschäftigt
sich dort mit dem Arbeitsrecht, feststellen, dass man ohne Detailkenntnisse
aus einem passenden Kommentar nicht zurechtkommt. Kommentare zum Kündigungsschutzgesetz
sind mittlerweile als Einzeltitel weit verbreitet und der Leser kann sich
somit ein eigenes, differenziertes Bild machen, welches Werk seinen Bedürfnissen
am ehesten gerecht wird. Die Beschäftigung mit dem Kündigungsschutz
muss auch in der juristischen Ausbildung immer wieder aktualisiert werden,
da in den letzten Jahren gerade in diesem Bereich einige Neuregelungen getroffen
wurden, die auf die gängigen Prüfungsschemata Einfluss hatten.
Das vorliegende Werk zeichnet sich zunächst durch eine zum Teil ungewöhnliche aber sehr gute Gestaltung aus, wenn man einen Vergleich mit gängigen Kommentaren anstellt. Die Kommentierungen werden im Fließtext geliefert, die Fußnoten sind lektürefreundlich abgesetzt und die einzelnen Abschnitte werden durch eine Vielzahl von auflockernden Elementen durchbrochen, die für den Leser die Praktikabilität der Materie erst richtig ins Bewusstsein rücken. So sind neben den üblichen Aufzählungen am Ende der einzelnen Kapitel teilweise Prüfungsschemata angefügt, innerhalb der Kapitel findet man Checklisten für das Vorliegen eines Anspruchs, graphisch hervorgehobene Praxistipps und Auszüge aus arbeitsgerichtlichen Entscheidungen. Dazu werden praktische Anwendungen präsentiert, die bisweilen als Muster für die eigene Arbeit dienen können, etwa zur Anhörung des Betriebsrats oder zu Formulierungen im Arbeitsvertrag. Als Anhang zum Kündigungsschutzgesetz finden sich noch die kommentierten wichtigsten Nebengesetze, so etwa § 613a BGB oder § 102 BetrVG in überraschender Ausführlichkeit.
Neben der eigentlichen Arbeit mit dem Kommentar bietet dieses Werk teilweise spannende Lektüre. Man wird durch die diversen Gründe geführt, warum Arbeitnehmer aus dem Unternehmen gebeten werden und kann in etwa erahnen, wie schwierig die tägliche Arbeit der Personalstellen tatsächlich ist. Auch die zu treffenden Abwägungen im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung sind sehr anschaulich dargestellt. Die Aufzählung der mittlerweile präklusionsfähigen Rechtsverletzungen auch bei außerordentlichen Kündigungen ist beispielhaft. Im Rahmen des Betriebsübergangs wird das Problem der wirtschaftlichen Einheit des Betriebs oder Betriebsteils gut erläutert. Das einzuhaltende Verfahren beim Schutz werdender Mütter ist ebenfalls lesenswert aufbereitet.
Etwas bedauerlich für die Klausurbearbeitung ist bisweilen die fehlende Konkretisierung der Themen. So wird im Rahmen des § 4 KSchG ausführlich zu den verschiedenen Klagemöglichkeiten und zum Streitgegenstand Stellung genommen. Es findet sich aber kein ausformulierter Klageantrag, obwohl man gerade das von einem Praktiker erwarten könnte. Schade ist zudem, dass die Frist des § 4 KSchG ohne weitere Erläuterung als prozessuale Klagefrist angesehen wird, obwohl vor der Änderung des KSchG und der entsprechenden BAG-Entscheidung eine materiell-rechtliche Präklusion angenommen wurde. Auch das gerne angesprochene Problem der analogen Anwendung des § 5 KSchG vor Ablauf der Klagefrist wird nicht problematisiert, sondern nur eine Ansicht präsentiert.
Die Arbeit mit diesem Kommentar macht ohne Zweifel Spaß, weil man einen intensiven Einblick in die tatsächliche Anwendung des Kündigungsrechts bekommt und sein eigenes Verständnis für die Materie enorm erweitert. Es bestehen aber im Detail Zweifel daran, ob man dieses Werk auch für die Formalia der Ausbildung verwenden sollte, da unter diesem Aspekt bisweilen zu wenig Problemaufbereitung geboten wird.
Dörner
/ Luczak / Wildschütz, Handbuch Arbeitsrecht, 4. Auflage, Verlag Luchterhand
2005
Ein solides Nachschlagewerk
zum gesamten Arbeitsrecht ist das ideale Hilfsmittel während der juristischen
Ausbildung. Vom reinen Umfang her ist das vorliegende Werk mit knapp 2700
Seiten zumindest ein Garant dafür, dass die ausbildungsrelevanten Themen
allesamt abgehandelt werden. Nur wenige Studenten und Referendare werden
es sich leisten können, das Werk während der Ausbildung anzuschaffen,
aber ein beruflicher Einstieg in das Arbeitsrecht kann vieles ändern.
Die Gestaltung dieses Handbuchs ist als klassisch zu bezeichnen, muss sich jedoch auch ein paar Kritikpunkte gefallen lassen. Sehr vorteilhaft für den Leser sind die vielen Beispiele, einerseits in Fällen, andererseits in Erläuterungen und Aufzählungen, die den Stoff sofort plastisch machen und die konkrete Anwendung erleichtern. Von Vorteil ist dabei, dass diese Einschübe graphisch hervorgehoben sind und so den Leser während der Bearbeitung leiten. Die Texte sind ebenso anschaulich geschrieben und es werden zahlreiche Streitigkeiten tatsächlich in die Argumente pro und contra unterteilt, um den besseren Gründen den Vorzug geben zu können. Leider sind die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text integriert, so dass man trotz der hervorgehobenen Schlüsselbegriffe oft keine gute Orientierung im Text hat und auch nicht schnell nach bestimmten Fundstellen fahnden kann.
Inhaltlich unterteilt sich das Werk in Kapitel zu den Grundstrukturen des Arbeitsrechts, wo etwa der Begriff des Arbeitnehmers und seine Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsformen thematisiert wird, zu Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, zu den konkreten Inhalten und schließlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Weitere Kapitel befassen sich mit den sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, also den Fragen der Arbeitslosigkeit oder der Krankenversicherung, sowie mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Letzteres umfasst das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Die letzten Kapitel führen in die Arbeitsgerichtsbarkeit ein und erklären Zuständigkeit, diverse Verfahren und das Zustandekommen von Urteilen und Beschlüssen.
Besondere Beachtung darf man den zum Teil sehr kompakten aber dennoch ausreichend vertieften Kapiteln zum internationalen und europäischen Arbeitsrecht schenken. Die Behandlung der diversen völkerrechtlichen Verträge und die Tätigkeit der Internationalen Arbeitsorganisation, die das Arbeitsrecht auch in Deutschland beeinflussen, sind nicht jedem Juristen bekannt. Der Abschnitt zum europäischen Arbeitsrecht erscheint aber gelinde gesagt vernachlässigt: nicht nur wird immer noch der EWGV (parallel zum EG-Vertrag) zitiert, den es seit über 10 Jahren nicht mehr gibt, auch die unsortierte Nennung von EuGH-Entscheidungen verwirrt mehr, als dass eine Systematik im Kopf des Lesers entstünde, auch ein kleines Prüfungsschema zu Art. 39 EG hätte man erwarten können. Dennoch sind die Ausführungen richtig und vollständig, gerade die zurückhaltende und korrekte Differenzierung bei der Anwendung von Richtlinien im Arbeitsrecht und unter Privaten verdient Lob. Auch die in späteren Kapiteln vorgenommenen Verweise auf europäisches Recht, sei es bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen, bei Fragen der Diskriminierung beim Entgelt oder beim Europäischen Betriebsrat zeugen von der materiellen Genauigkeit der Autoren.
Für die Ausbildung empfehlenswert sind zusätzlich noch mehrere Kapitel. Zum einen sind dies nahezu vollumfänglich die Darstellungen zum Prozessrecht, wo die Autoren auch Checklisten für Rechtsanwälte und Musterschriftsätze mit Rubrum und Anträgen eingefügt haben, was nicht einmal in jedem Lehrbuch selbstverständlich ist. Des Weiteren sind die Erläuterungen zum Kündigungsschutzgesetz im Bereich der Klage- und Auschlussfristen eingängig und prägnant. Schließlich sind die konkreten Ausgestaltungen des Gleichheitssatzes in die arbeitsrechtliche Praxis lesenswert, gerade in Vorbereitung auf mündliche Prüfungen.
Generell interessant zu lesen sind auch für die Ausbildung ungewöhnliche Themen, so zum Beispiel die Frage der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder die Nebenpflichten des Arbeitnehmers.
Dieses Handbuch kann bei konsequenter Bearbeitung zu einem wahren Wissensschatz während der gesamten juristischen Ausbildung werden und vor allem Referendare werden die systematischen Ausführungen schnell zu schätzen wissen. Die Lektüre lohnt sich sowohl punktuell wie kontinuierlich und die Beschäftigung mit diesem Handbuch ist für Arbeitsrechtler geradezu eine Pflichtaufgabe.
Körner
/ Vierhaus, Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 1. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2005
Das Klimaschutzrecht
ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil auch des nationalen Umweltrechts,
ist es doch seit etlichen Jahrzehnten bereits Gegenstand völkerrechtlicher
Abkommen und Rechtsprobleme. Der Handel mit Emissionsrechten hat seine Wurzeln
auch im völkerrechtlichen und europarechtlichen Bereich und so ist
eine sehr komplexe Regelungsmaterie geschaffen worden, die mit dem Gesetzeserlass
des TEHG für enormen Beratungsbedarf gesorgt hat.
Der vorliegende Kommentar ist bereits das zweite Werk, das in diesem Monat im Bereich Emissionshandel vorgestellt wird. In diesem Werk sammeln sich die Erfahrungen aus der Praxis sowohl der Rechtsanwaltsseite als auch von Seiten zahlreicher Gesprächspartner aus Industrie und Verwaltung. Die Gestaltung des Kommentars ist kompakt, aber Schrift und Abstände sind so gewählt, dass eine Lektüre schnell und effektiv erfolgen kann. Viele Schlüsselbegriffe werden deutlich hervorgehoben und unterstützen die Orientierung zusätzlich zur praktischen Untergliederung der Kommentierungen.
Bemerkenswert an diesem Kommentar sind nicht nur die über 500 Seiten an geballter Information, sondern die gesunde Mischung aus allgemeinen Rechtsausführungen und speziellen Inhalten zum Emissionshandel. Dies kann man etwa bei § 19 TEHG erkennen, wo sich die Autoren die Mühe machen, nach der Darstellung der konkret geregelten Tatbestände das System der Ordnungswidrigkeiten allgemein zu erklären und danach sogar weiter gehende Ausführungen zur Strafbarkeit machen. Auf diese Weise kann nicht nur der geschulte Jurist mit diesem Kommentar arbeiten, sondern auch Laien finden rasch in das Denkschema dieses Regelwerks hinein.
Kommentiert werden sowohl das TEHG als Rahmen für den Emissionshandel, als auch das Zuteilungsgesetz mit den wesentlich konkreteren Vorgaben an die Marktteilnehmer.
Für die Ausbildung sind bei so einer speziellen Materie weit weniger Themen relevant als dies in der konkreten Beratungssituation der Fall ist. Dennoch sind auch in diesem Werk zahlreiche Abschnitte zu finden, die Grundlagenwissen schaffen und systematische Zusammenhänge aufzeigen. Für rechtsvergleichende Aspekte sind etwa die Ausführungen zu § 13 TEHG sehr spannend zu lesen, wenn dort die europaweite Gleichstellung von Emissionsberechtigten erläutert wird. Auch die Gebührenregelung in § 22 TEHG samt Zuständigkeitsfragen wird anschaulich diskutiert und birgt zahlreiche Parallelen zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Auch die Einstellung von Anlagen gemäß § 9 ZuG beinhaltet Probleme, die man im Immissionsschutzrecht in ähnlicher Weise finden kann. Wer hier aufmerksame Lektüre betreibt, wird feststellen, dass selbst exotische Materien wie der Emissionshandel mit dem richtigen Handwerkszeug rasch duchschaubar sind. Generell lesenswert ist die instruktive Einleitung, wo vor allem die internationalen Zusammenhänge des Umweltrechts thematisiert werden. Auch die Analyse von Umweltproblemen in den Kommentierungen zu § 1 TEHG bringt für manchen Juristen gute Allgemeinbildung mit sich.
Diesen Kommentar wird man für die allgemeine Examensvorbereitung selten zur Hand nehmen. Wer sich aber in das Umweltrecht vertieft einarbeiten will oder muss, wird in diesem Werk einen eingängig geschriebenen Begleiter und eine gut durchdachte Ordnung der Materie finden. Diese Komposition ist gelungen.
Locher, Das
private Baurecht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Ein Detail dieses Lehrbuches
muss man gleich vorweg klarstellen: man hat es hier nicht mit einem typischen
Lehrbuch für Studenten und Referendare zu tun. Viele Kapitel des Buches
befassen sich mit Themen, die niemals in einem juristischen Staatsexamen
abgefragt werden. Dennoch ist das private Baurecht über die Vertragsbeziehungen
der §§ 633 ff. BGB hinaus Gegenstand anwaltlicher Beratung und
dadurch jederzeit mögliches Arbeitsgebiet in der Zivilstation und innerhalb
der Rechtsanwaltsstationen. Wer sich also auf solche Eventualitäten
vorbereiten oder dem bereits eingetreten Ernstfall begegnen will, wird dringend
ein übersichtliches Lehrbuch zum Thema benötigen.
Das Buch ist in mehrere Schwerpunkte aufgeteilt. Neben den einführenden Rechtsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten, etwa Architekten, anderen Fachleuten, Bauhandwerkern und dem Bauherren, widmen sich große Abschnitte dem Zustandekommen des Werkvertrages zwischen Bauunternehmer und Auftraggeber inklusive Mängelrecht und Verjährungsproblemen. Ein mindestens ebenso großer Abschnitt behandelt den im Examen nicht relevanten Vertrag nach VOB, der jedoch in Zivilstationen immer wieder Grundlage von Urteilen sein kann. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Architekt und diese Materie ist in Examina nicht ganz ausgeschlossen: als besonderer schuldrechtlicher Vertrag erfordert er erhöhte Aufmerksamkeit des Klausurbearbeiters und ist beliebter Prüfungsstoff bei Neben- und Aufklärungspflichten. Ein zusätzlicher Bereich des Buches befasst sich schließlich mit den prozessualen Streitigkeiten der am Bau Beteiligten. Dazwischen finden sich noch Kapitel zur Absicherung der Ansprüche der Beteiligten, zum Baubetreuungsvertrag oder zur seit dem Grundsatzurteil des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR spätestens bekannten Organisationsform Arge.
Die Gestaltung des Buches ist überwiegend angenehm, verdichtet aber die komplexe Materie bisweilen unnötig. Das Textbild ist eng, die Abstände und die Schrift sind klein und nur vereinzelt werden Graphiken oder Berechnungsbeispiele zur Auflockerung verwendet. Immerhin ist eine Vielzahl von erläuternden Beispielen dazu bestimmt, dem Leser die Hürde zwischen Theorie und Praxis zu erleichtern. Die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich, aber in den Text integriert. Viele weiterführende Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel ermöglichen eine gezielte Nachbereitung der Textlektüre.
Für die Ausbildung sind gleich mehrere Kapitel als lesenswert hervorzuheben. Für Referendare gehören dazu zunächst die Ausführungen über den Sachverständigen im Bauprozess. Des Weiteren ist die Vorschussklage ein schönes Element, um prozessuales Verständnis abzuprüfen. Allgemein ausbildungsförderlich sind die Kapitel zur besonderen Haftung des Architekten, die Abnahme im BGB-Bauvertrag und die Erklärungen zum Mängelbegriff im Baurecht. Zusätzlich ist für die geradezu bildliche Vorstellbarkeit von Rechtspflichten das Kapitel zur außervertraglichen Haftung für verletzte Verkehrssicherungspflichten der Handelnden zu empfehlen.
Dieses Lehrbuch bietet nicht nur Spezialwissen, sondern eröffnet einen umfassenden Blick auf ein beratungsintensives Rechtsgebiet. Zur allgemeinen Examensvorbereitung werden sicher nur wenige Studenten und Referendare auf gerade dieses Werk zurückgreifen. Wer sich aber im Rahmen eines Seminars oder im Rahmen einer Station mit dem privaten Baurecht befassen muss, wird in diesem Werk einen sicheren Rückhalt finden.
Schiek, Europäisches
Arbeitsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das europäische
Arbeitsrecht hat sich durch zahlreiche Entscheidungen des EuGH massiv in
die Köpfe deutscher Praktiker festgesetzt und kann deshalb auch in
der Ausbildung nicht unbeachtet bleiben. Untersuchenswert sind dabei nicht
nur Methodik und Dogmatik der Weiterentwicklung gemeinschaftsrechtlicher
Positionen, sondern auch die konkrete Umsetzung in das deutsche Arbeitsrecht.
Die späte Neuauflage des vorliegenden Werks kommt somit genau richtig,
um die beginnenden Strukturen des europäischen Arbeitsrechts in den
Köpfen der Studierenden zu verankern.
Auf knapp 330 Seiten erhält der Leser eine intensive Einführung in die spezifisch europarechtliche Sichtweise auf das Arbeitsrecht. Dies umfasst sowohl Kapitel zur Entwicklung des Arbeitsrechts in Europa und die nicht zu unterschätzenden Einflüsse des Völkerrechts, wobei die Autorin sich auch nicht scheut, den Leser kurz in bestimmte Grundlagen zum Verständnis auch völkerrechtlicher Fragen einzuführen. Auch wesentliche Denkstrukturen des Europarechts werden aufbereitet, um den Leser nicht mit eventuellen Umsetzungsschwierigkeiten alleine zu lassen. Ausführlich widmet sich die Autorin dabei der Wirkung von Richtlinien. Umfassend werden anschließend die Kompetenzen, Ziele und Normen der EG untersucht, die sich mit dem Thema Arbeit befassen. Dies umfasst Regelungen zur Sozialgemeinschaft ebenso wie die Wirtschafts- oder die Beschäftigungspolitik, Grundfreiheiten ebenso wie Grundrechte.
Größere Abschnitte behandeln zudem die Entsendung von Arbeitnehmern und die Arbeitnehmerüberlassung. Weiterhin erfasst sind die Zusammenhänge zwischen Tarifrecht und Wettbewerbsregeln. Ein Hauptkapitel erläutert dann die für das Buch wesentliche Grundfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die zugehörigen Sekundärrechtsakte. Ebenfalls dargestellt werden im Anschluss die Regelungen zum Betriebsübergang und zum europäischen Recht der Betriebsräte.
Die Gestaltung des Buches ist intelligent gewählt und leitet den Leser effektiv durch den Stoff. Die Textblöcke sind von den Fußnoten optisch gut getrennt, Schlüsselbegriffe werden hervorgehoben, zahlreiche Zitate aus der Rechtsprechung und aus Rechtsdokumenten erleichtern die rasche Rezeption. Tabellen, Schaubilder und Graphien ergänzen die Darstellungen und führen so zu guter Abstraktion der Materie. Eine gute Hilfe ist zudem das Urteilsverzeichnis, das die Fundstellen im Buch selbst sowie in der amtlichen Sammlung auflistet.
Sowohl für die Schwerpunktbereiche Arbeitsrecht als auch Europarecht ist dieses Buch eine ideale Vertiefungslektüre. Die hier aufgestellten Zusammenhänge findet man anderswo höchstens verkürzt und die Konzentration auf eine dennoch vielfach verknüpfte Thematik verstärkt den Lernerfolg beim Leser. Eine gelungene Neuauflage.
Hanau / Adomeit,
Arbeitsrecht, 13. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Seit über 20 Jahren
ist dieses Lehrbuch auf dem Markt und möchte auf weniger als 350 Seiten
das gesamte Arbeitsrecht für das Studium darstellen. Dabei werden nicht
nur prüfungsrelevante Themen aufbereitet, sondern auch eine bemerkenswerte
Relation zwischen Arbeitsrecht und Wirtschaftsgeschehen in der Einführung
aufgezeigt. Das Ziel der Autoren, das Systemverständnis über das
Detail zu stellen, wird somit bereits von Beginn an konsequent verfolgt
und nützt dem Leser.
Die Gestaltung des Buches ist durchweg gelungen. Die dichten Fließ- und Beispielstexte sind intelligent untergliedert. Schlüsselbegriffe sind durch Fettdruck hervorgehoben. Verweise auf Rechtsprechung und Literatur findet man sowohl im Text als auch in größerem Maße in echten Fußnoten. Erstaunlich und erfreulich ist die lebendige Sprache der Autoren, die nicht nur trocken den Stoff herunterbeten, sondern auch durch entsprechende Wortwahl und Betonung eine persönliche Note und Wertung einfließen lassen und so die Aufmerksamkeit des Lesers beständig fordern und fördern. Erstaunliche Gestaltungselemente finden sich in balladischen Gedichten, etwa zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Selbständigen, zur Klärung der Treuepflicht des Arbeitnehmers und zur Beschreibung von Schwarzarbeit. Merkwürdig mutet diese Technik aber spätestens nach der dritten Wiederholung an und vor allem bei der Darstellung einer maßgeblichen EuGH-Entscheidung zum Arbeitsrecht kann man als Leser durchaus entnervt werden. Klassische Abstrahierungsmittel sind aber ebenso vorhanden, vor allem Prüfungsschemata zum Kündigungsschutz und zu tariflichen Ansprüchen oder Übersichten zum Mitbestimmungsrecht.
Materiell erfasst sind sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Nach der oben schon genannten Einführung und den wichtigsten Rechtsgrundlagen beginnen die Autoren zunächst mit Koalitionsrecht, Tarifrecht und Arbeitskämpfen. Hier sind besonders die Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis und die daraus entstehenden Ansprüche nach einem Streik gut ausgeführt. Nachfolgend stellt das Mitbestimmungsrecht einen Schwerpunkt dar, wo besonders das Prüfungsschema zur Betriebsvereinbarung heraussticht. Später folgen individualrechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dort sind das Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung und die Ausführungen zur Arbeitszeit lesenswert. Auch die Standardfragen der arbeitsrechtlichen Klausur, also Lohn-, Urlaubs- und Schadensersatzansprüche werden behandelt.
Bisweilen sind die Ausführungen etwas verwirrend, etwa bei dem Detail der Anwendung der Verbrauchereigenschaft auf arbeitsrechtliche Verträge, wo in verschiedenen Kapiteln unterschiedlich interpretierbare Ausführungen stehen. Auch die Umstellung der Frist des § 4 KSchG von einer materiellen Präklusionsfrist auf eine reine Klagefrist wird dargestellt, ohne dass diese Umstellung zur Rechtslage vor dem 1.1.2004 ausreichend thematisiert würde. Recht anschaulich gelungen ist die Darstellung zum europäischen Arbeitsrecht als relevante Rechtsgrundlage für das deutsche Recht. Minimal ausgearbeitet wurde das Arbeitsprozessrecht. Das mag für einen Einstieg genügen, allerdings fehlt es hier an der zuvor geübten Übersichtlichkeit.
Dieses Lehrbuch ist sicherlich ein ungewöhnlicher aber deshalb nicht schlechter Einstieg in das Arbeitsrecht. Wer den Stoff schematischer aufbereitet wünscht, wird zu anderen Medien greifen müssen. Die angebotene Online-Volltextrecherche sollte jeder Leser zusätzlich zur Buchlektüre nutzen, um die Ausführungen der Autoren zu vervollständigen.
Hönn,
Klausurenkurs im Wettbewerbs- und Kartellrecht, 3. Auflage, Verlag C.F.
Müller 2005
Die Ergänzung
der Lehrbücher der "Schwerpunkte"-Reihe durch passende Klausurensammlungen
hat schon zu einigen für Studenten hervorragenden Synergieeffekten
geführt, beispielsweise im Strafrecht. Das vorliegende Werk bietet
einen Klausurenkurs in einem Themengebiet, zu dem es (zum Rezensionszeitpunkt)
allerdings noch kein Lehrbuch der entsprechenden Reihe gibt. Dennoch ist
es für Studenten nie falsch, ein Rechtsgebiet auf diese praktische
Weise anzugehen oder die schon vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen.
Der Autor bietet dem Leser wesentlich mehr als eine Ansammlung von Sachverhalten mit Musterlösungen. Neben 15 Fällen kann man auch drei Themenklausuren bearbeiten, die vor allem dazu dienen, sich mit den Grundstrukturen des Wettbewerbs- und Kartellrechts auseinander zu setzen. Hinzu kommen allgemeine Erläuterungen in der Einführung sowie Repetitionspassagen am Ende der einzelnen Klausuren. Der Bearbeiter wird also rundum betreut, wenn er sich an die Lösung der Fälle heranwagt.
Die einzelnen Fälle haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade und eignen sich teilweise sogar als Hausarbeit. In der Regel beträgt die empfohlene Bearbeitungszeit fünf Zeitstunden. Die Sachverhalte sind leserfreundlich stets auf einer eigenen Seite abgedruckt, so dass man ohne eigenes Zutun keinen Blick in die Lösung werfen kann. Die Lösung wird mit einer stets gut aufgebauten Gliederung eingeleitet, hierauf folgen die ausgearbeiteten Lösungstexte und abschließend kann man sich in das schon erwähnte Repetitorium vertiefen. Der Stil der Lösungen ist überwiegend im Gutachtenstil gehalten. Nur bei einfachen Unterpunkten weicht der Autor in den Urteilsstil aus, was aber dem Gesamtbild nicht schadet. Innerhalb der Falllösungen sind die Schlüsselbegriffe hervorgehoben und zahlreiche Fußnoten untermauern die Genauigkeit der angebotenen Lösungen.
Inhaltlich deckt der Autor zahlreiche Themen ab, betont aber selbst, dass er keineswegs einen Rundumeinblick in die Materie geben könne. Schwerpunkte findet der Leser materiell-rechtlich zum Beispiel in der irreführenden Werbung, in den Einwirkungen des europäischen Kartellrechts auf das innerstaatliche Recht und in Preisbindungen verschiedener Art. Besonders lobenswert sind die vielen europarechtlichen Verschränkungen, die der Autor reihenweise aufzeigt und die in einem Fall zur Fusionskontrolle ein schönes Abbild der Realität finden. Prozessual geht der Autor unter anderem auf Leistungsklage, Unterlassungsklage und intensiv auf den einstweiligen Rechtsschutz ein.
Diese Klausurensammlung steht im Grenzbereich zwischen Lehrbuch und Fallsammlung und bietet dem Leser so die nötige geistige Flexibilität für die Prüfungssituation. Da der Autor stets die Anwendung des vermittelten Wissens in prüfungsgeeigneter Form im Blick hat, kann man bei der Lektüre dieses Werks nur profitieren: Wissen, Ausdruckssicherheit und Systematik werden optimal gefördert.
Hromadka /
Maschmann, Arbeitsrecht Band 1, 3. Auflage, Verlag Springer 2005
Die Trennung zwischen
Individual- und Kollektivarbeitsrecht kommt stets der großen Masse
der Studenten zugute, die sich nur im Pflichtfachbereich mit dem Arbeitsrecht
beschäftigen wollen. Das vorliegende Werk offeriert mit knapp über
500 Seiten einen übersichtlichen Einstieg in das Individualarbeitsrecht.
Der Beginn der Darstellung ist nicht typisch, fördert aber das in Klausuren so nötige Denken in Zusammenhängen. Die Autoren stellen dar, welche Rolle Dienstvertrag und speziell Arbeitsvertrag im Rechtssystem spielen und grenzen diese von anderen Vertragstypen ab. Dabei wird auch der Verbraucherschutz thematisiert. Erst danach werden die nationalen und internationalen Rechtsquellen aufbereitet, wobei vor allem die chronologisch abgefasste Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts der Europäischen Gemeinschaft bemerkenswert ist, kompakt und gleichzeitig umfassend. Nach der Klärung der Stellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden die möglichen Beschäftigungsformen zwischen den beiden aufgegriffen, wobei der Befristung und der Teilzeitbeschäftigung viel Raum gegeben werden. Vor der ausführlichen Darstellung der Pflichten der Vertragsparteien werden das Zustandekommen und die Änderung des Arbeitsvertrages detailliert abgehandelt. Dabei sind Themen wie die betriebliche Übung oder die Anfechtung von Arbeitsverträgen als beliebte Klausurprobleme anschaulich berücksichtigt worden. Die Abschnitte über die Pflichten der Vertragsparteien werden selbstverständlich mit den entsprechenden Rechten der anderen Seite bei Verletzung der Pflicht dargestellt, wobei aber den typischen Leistungsstörungen und der Entgeltfortzahlung eigene große Abschnitte gewidmet wurden. Vergleichsweise knapp aber sehr übersichtlich ist die Haftung im Arbeitsverhältnis erörtert, wobei dem Versicherungsschutz entsprechende Bedeutung beigemessen wird aber auch Kleinigkeiten wie die Mankohaftung nicht vergessen werden. Das Schlusskapitel beinhaltet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darin natürlich das Kündigungsschutzrecht als Schwerpunkt. Dort integriert sind auch zahlreiche prozessuale Fragen. Hier ist zudem der betriebsbedingte Kündigung ein ganz hervorragendes Unterkapitel gewidmet, das für die Klausurvorbereitung sehr zu empfehlen ist.
Sehr gut gelungen ist die Gestaltung des Buches. Die Texte sind eingängig geschrieben und man kann durch die gewählten Abstände zu Seitenrändern, Überschriften und Fußnoten sehr schnell und flüssig mit der Lektüre vorankommen. Schlüsselbegriffe werden effektiv hervorgehoben und der Reichtum an abstrahierenden und erläuternden Darstellungen sucht seinesgleichen. Es finden sich Tabellen, Beispiele, ausführliche Prüfungsschemata, Graphiken, Definitionen, Musterbeispiele und Schaubilder.
Dieses Buch ist eine sichere Bank für das Arbeitsrecht in beiden Examina. Die Lektüre macht Spaß, die Erklärungen sind anschaulich und die Anwendung auf Klausur und Prüfung gelingt postwendend. Eine hervorragende Neuauflage für Studium und Referendariat.
Von Ass. iur. Stefan Voelger
Lohnert /
Lütje, Gebührenberechnung, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Frage des Examinanten
nach dem Nutzen einer Einführung in das anwaltliche Kostenrecht im
Hinblick auf das nahende Zweite Juristische Staatsexamen ist nach der Lektüre
dieses Buches schnell beantwortet: Es handelt sich um ein praxisrelevantes
Thema, welches im Juli 2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
einer grundlegenden Erneuerung unterzogen wurde und vor dem Hintergrund
einer verstärkten anwaltlichen Ausrichtung des Referendariates auch
für die Klausuren äußerst interessant ist. Mit kostenrechtlichen
Problemen lässt sich eine Examensklausur immer abrunden. Nicht zuletzt
empfiehlt sich eine rechtzeitige, eingehende Auseinandersetzung mit dieser
Materie, weil über 80% aller Assessoren den Anwaltsberuf ergreifen
werden. Mit einer perfekten Kostennote lässt sich das eigene Honoraraufkommen
dementsprechend optimieren.
Inhaltlich ist das Buch in zwei Teile gegliedert: Einem theoretischen Teil folgt eine Fallsammlung mit Musterrechnungen.
Die theoretische Abhandlung orientiert sich nicht wie sonst üblich an der gesetzlichen Systematik, sondern stellt Inhalt und Aufbau der Gebührenberechnung in den Vordergrund, wobei vor allem auf die wichtigen formalen Besonderheiten der Rechnungserteilung eingegangen wird. Diese Herangehensweise erleichtert den Einstieg in die Materie ungemein, weil sie ergebnisorientiert, praxisgerecht und sehr anschaulich ist. Nachdem die wichtigsten Begriffe und der Gegenstandswert erläutert werden, kommt die Darstellung zielstrebig auf den Kern dieses Teiles: Die Gebühren. Es werden ausführlich die wichtigsten Gebührentatbestände aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und Rechtsbereichen, oftmals anhand von Beispielen, dargestellt. Diese Beispiele enthalten Hinweise auf die Fallsammlung im zweiten Teil und für die wichtigsten Tatbestände wurden dem Leser Checklisten an die Hand gegeben, die das Wichtigste in Stichworten zusammenfassen. In diesem Abschnitt findet sich auch der (gebührenrechtliche) Anfänger zurecht und wird sicher durch die verschiedenen Tatbestände des neuen Rechts navigiert.
Sehr gut gelungen ist der zweite Teil des Buches: Die Fallsammlung mit Musterrechnungen. Sie besteht aus 20 Fällen, die das zuvor Gelernte vorbildlich in die Praxis umsetzen. Einem Sachverhalt folgen jeweils die detaillierte, übersichtliche Gebührenberechnung und die Erläuterung der Besonderheiten. Dieser Teil ist sehr anschaulich und setzt die Zielsetzung des Buches gut um.
Abschliessend wird dieses Buch jedem empfohlen, der sich langfristig auf die Anwaltstätigkeit vorbereiten will und dieses Wissen schon in den Examensklausuren gewinnbringend einsetzen will.
Knops / Bamberger
/ Maier-Reimer, Recht der Sanierungsfinanzierung, 1. Auflage, Verlag Springer
2005
Der vorliegende Band
aus dem Springer-Verlag steht ganz im Zeichen der Praxishandbücher,
durch die sich der Verlag immer wieder hervorhebt; besonders erwähnenswert
ist hier auch das für die Ausbildung interessante Handbuch des deutschen
und europäischen Bankrechts.
Das Recht der Sanierungsfinanzierung ist eine Spezialmaterie an den Schnittstellen der Rechtsgebiete Insolvenz, Zerschlagung und Liquidation allesamt nicht gerade hitverdächtige Examensthemen. Die Autoren beschreiben die vorliegende Materie auch im Vorwort folgendermaßen: "Bei Sanierungsbemühungen geht es vielfach um den Erhalt von Unternehmen, die hunderttausenden Menschen, direkt oder indirekt, Arbeit, Lohn, soziale Anerkennung und Bewusstsein ermöglichen. Es geht nicht um den Versuch, nachhaltig defizitäre Unternehmen dauerhaft künstlich am Leben zu erhalten." Ferner "will das Handbuch eine Bestandsaufnahme geben, Wege aufzeigen, Ideen benennen, die für Sanierung und Sanierungsfinanzierungen wichtig sein können." Damit ist der Kern dieses Buches und seine Intention schon gut auf den Punkt gebracht.
Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den Grundlagen der Sanierungsfinanzierung und erläutert die Finanzierung anhand der Finanzierungstheorien, die Elemente der Sanierungsfinanzierung, Außergerichtliche Sanierung und die Sanierung im Insolvenzverfahren. Sodann wird im zweiten Kapitel die Sanierungsfinanzierung im Einzelnen dargestellt und somit zum Herzstück des Buches vorgedrungen. Hier werden sehr ausführlich die einzelnen Elemente der Sanierung, nämlich die Direktfinanzierung, Maßnahmen zur Liquiditätssteigerung, Schuldenreduktion, Stillhalteabkommen und Umschuldung, Sicherheitengeschäfte sowie Gesellschaftsrechtliche und Arbeitsrechtliche Maßnahmen dargestellt. Hier ist alles praxisrelevante Wissen kompakt präsentiert und vorbildlich dargestellt. Jeder Abschnitt eines Kapitels die im Übrigen jeweils von einem Autor bearbeitet werden, was zu einem beeindruckenden Bearbeiterverzeichnis führt ist mit einer Literaturauswahl, einer Inhaltsübersicht und einem Stichwortverzeichnis versehen. Man erhält also für jedes Teilgebiet eine breite Palette an Möglichkeiten der Vertiefung und Systematisierung. Nach der jeweiligen Einleitung des Abschnitts arbeiten sich die Bearbeiter treffsicher durch die Materie und sind auch für Anfänger verständlich wenn man ein gewisses wirtschaftsrechtliches Interesse und Grundverständnis mitbringt. Inhaltlich abgerundet wird das Buch mit Kapiteln über Mitwirkung, Haftungsrisiken und die Sanierungsfinanzierung mit Auslandsbezug.
Für die Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen kann der vorliegende Band allenfalls in Seitenaspekten empfohlen werden, eignet er sich für universitäre Zwecke am ehesten für spezielle Seminararbeiten. Für den ambitionierten Lernenden, der sich später beruflich mit dieser Materie beschäftigen will und beispielsweise im Referendariat schon erste Meriten erwerben will, ist dieser Band sicherlich eine lohnende Anschaffung, die ihm in seiner praktischen Ausbildung weiterhelfen wird. Viel Freude an dem Band wird der Berufseinsteiger in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei haben, der sich anhand des Buches gut in die jeweilige Materie einarbeiten kann und wichtige Impulse und Erläuterungen erhält.
Lackmann,
Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Auflage, Verlag Vahlen 2005
Ein Volltreffer für
Examenskandidaten! Auch wenn der Lackmann in den Literaturempfehlungen
der Ausbilder für das zweite Staatsexamen nicht auf den vordersten
Rängen liegt, muss dieses Buch jedem Kandidaten wärmstens empfohlen
werden.
Der Autor bringt als Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen und Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare genügend Praxisgewicht und sowohl Ausbildungs- als auch Examenserfahrung mit, sodass die hier getroffene Stoffauswahl und Akzentuierung für den Examenskandidaten auf diesem extrem examensrelevanten Themenbereich außerordentlich interessant ist.
Das Buch ist neben einer Einführung in sechs Teile gegliedert und mit einem Anhang versehen.
Die Einführung beinhaltet in der gebotenen Kürze Begriffe und Verfahrensgrundsätze der Zwangsvollstreckung sowie deren Beteiligte, Arten und das System der Rechtsbehelfe. Der erste Teil des Buches behandelt die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und gerät mit 30 Seiten ebenfalls angemessen übersichtlich. Gleich in diesem ersten Teil wird der unschätzbare Vorteil dieses Buches deutlich: Das notwendige Sachwissen wird anschaulich und knapp abgehandelt, examenswichtige Einzelfragen des jeweiligen Themenkomplexes werden hingegen deutlich und ausführlich herausgearbeitet. Wo es angebracht ist, erfolgt ein eigener Paragraph zu den typischen Examensproblemen. Was will man mehr?
Der zweite Teil stellt die Arten der Zwangsvollstreckung im Einzelnen und die jeweiligen internen Rechtsbehelfe vor. Diese Vorgehensweise ist praxisnah und effizient, da sie Angriff und Verteidigung systematisch gegenüberstellt und so die Betrachtung der Rechtslage aus Sicht des Klausurenschreibers schult. Der dritte Teil stellt auf vorbildliche Weise die Klagen aus dem oder mit Bezug zu dem materiellen Recht dar. Auch diese Sichtweise muss dem Klausurschreiber vertraut sein und steht in der guten Tradition des Buches. Zunächst werden die Klagen des Schuldners dargestellt, also Vollstreckungsabwehrklage, Schadenersatzklage bei sittenwidriger Zwangsvollstreckung sowie weitere Schadenersatz- oder Bereicherungsklagen. Dann folgen die Klagen eines nicht unmittelbar am Vollstreckungsverfahren beteiligten Dritten, also Drittwiderspruchsklage (mit examenswichtigen Einzelfragen wie dem Interventionsrecht und der Anfechtung nach dem Gläubigeranfechtungsgesetz), Klage auf vorzugsweise Befriedigung und sonstige Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche des Dritten.
Der vierte Teil beinhaltet den einstweiligen Rechtsschutz im Zivilprozess und der fünfte Teil die Voraussetzungen der Erteilung der Klausel und die Rechtsbehelfe im Klauselerteilungsverfahren. In diesem Teil werden die Voraussetzungen der Erteilung der Klausel erläutert, die Rechtsbehelfe des Gläubigers, wenn die Klausel nicht erteilt wird und die Rechtsbehelfe des Schuldners gegen die Erteilung der Klausel ebenfalls sehr praxisrelevante und damit klausurrelevante Themen. Der sechste Teil beschäftigt sich mit den Grundzügen des Insolvenzverfahrens, dient jedoch faktisch nur der anschaulichen Darstellung der Abgrenzung von Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren.
Im Anhang sind dem Leser nochmals wertvolle Instrumente für die Wiederholung und Vertiefung an die Hand gegeben worden: Zunächst die wichtigsten Übersichten über die Zwangsvollstreckung, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, dann Kurzzusammenfassungen der Rechtsbehelfe des 8. Buches der ZPO und der Voraussetzungen der verschiedenen Arten der Mobiliarvollstreckung. Im Anschluss folgen vier Klausurbeispiele, davon zwei Anwaltsklausuren, abschließend Formulare nebst Anmerkungen.
Man merkt, dass der Autor Ausbilder für Referendare ist und weiß, wo die Schwerpunkte und Fallstricke in diesem Rechtsgebiet liegen. Dies vermag er dem Leser anschaulich darzustellen. Der Text ist auf die wesentlichen Aspekte reduziert und wird nicht durch Schaubilder, Graphiken o.ä. unterbrochen; diese sind im Anhang untergebracht. Wer dieses Buch gewissenhaft durchgearbeitet hat, kann sich unbesorgt in die zwangsvollstreckungsrechtliche Examensklausur setzen!
Gogger, Insolvenzrecht,
1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Insolvenzrecht
ist eine komplexe Materie. Mit diesen ermutigenden Worten eröffnet
der Autor das Vorwort des vorliegenden Werkes. Der Leser fragt sich sogleich,
wie der Autor dann mit den 234 Seiten dieses in der JuS-Schriftenreihe herausgegebenen
Buches auskommen will. Die Antwort lautet: Indem er sich auf die Grundzüge
und die Darstellung praxisrelevanter Probleme beschränkt und diese
mit Wiederholungsfragen und Übungsfällen versieht. Ein bewährtes
Rezept, das auch hier gut in die Praxis umgesetzt wurde.
Wer nun fürchtet, diese Herangehensweise geht auf Kosten der Qualität und des Lernerfolges, wird schnell eines Besseren belehrt.
Der Aufbau des Buches orientiert sich am Ablauf des Insolvenzverfahrens. Zunächst wird eine allgemeine Übersicht zum Insolvenzrecht gegeben, die einen sanften Einstieg in dieses Thema gewährleistet. Hier werden Zielsetzung, dogmatische Einordnung, geschichtliche Entwicklung und wichtige Begriffe und Institute des Insolvenzrechts kurz und verständlich dargestellt. Darauf folgt das Herzstück des Buches, das Insolvenzverfahrensrecht, in dem die Grundlagen zum Verfahrensgang, das Insolvenzeröffnungsverfahren, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Verfahrenseinstellungen und deren Auswirkungen, die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten, das Beschwerdeverfahren, der Insolvenzplan, das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Restschuldbefreiungsverfahren, die Eigenverwaltung und das internationale Insolvenzrecht erläutert werden. Die Darstellung ist übersichtlich und gut nachvollziehbar. Dies liegt vor allem daran, dass die behandelten Themen in kurze Abschnitte unterteilt und sowohl übersichtlich als auch logisch gegliedert wurden. Dogmatisch ausufernde und umstrittene Themen wie die Überschuldung oder die drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund sind auf die wesentlichen Merkmale reduziert und mit dem nötigen Problembewusstsein ausgestattet, aber nicht überfrachtet. Das freut den gestressten Examenskandidaten.
Der dritte Teil beleuchtet die Zusammenhänge zwischen Zivilrecht und Insolvenzrecht, namentlich werden die beiderseits nicht erfüllten Verträge, einzelne Sicherungsrechte in der Insolvenz und die Zusammenhänge zwischen Insolvenz und Gesellschaftsrecht betrachtet. Ebenso wie der vierte Teil, der die Aufrechnung und Anfechtung behandelt, handelt es sich bei diesen Abschnitten um materielles Insolvenzrecht, das zum täglichen Brot des Praktikers zählt. Der fünfte Teil hat die Verknüpfung zum Zivilprozess und zur Zwangsvollstreckung zum Inhalt. Hier werden dem Leser neben Schaubildern auch Klagemuster und -anträge an die Hand gegeben, die das Gelernte für die Praxis anschaulich darstellen.
Der Vorteil dieses Buches liegt in der sehr anschaulichen Darstellung der Verknüpfung der Rechtsgebiete, die es ermöglicht, das (noch unbekannte) Insolvenzrecht im Lichte des vertrauten Zivilrechts zu sehen. Die Darstellung anhand von Übersichten, Schemata, Schaubildern, Gegenüberstellungen und ausformulierten Klagemustern und -anträgen trägt wesentlich zum Erfolg dieses Buches bei.
Obwohl das Insolvenzrecht ein in der Ausbildungspraxis sträflich vernachlässigtes Rechtsgebiet ist, versteht es der Autor, einen soliden Grundriss vorzulegen und dem Lernenden diese komplexe Materie didaktisch vorbildlich nahe zu bringen auch wenn es sich nicht um ein typisches Klausurenanleitungsbuch handelt. Zwar ist das Insolvenzrecht nicht regelmäßig Gegenstand von Examensklausuren, wurde aber in der Vergangenheit entweder als Aufhänger oder auch als Schmankerl herangezogen. So wurde etwa die prozessuale Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und die Begutachtung der formellen und materiellen Rechtslage aus dessen Sicht thematisiert. Darüber hinaus hat sich jeder Anwalt und jeder Richter in irgendeiner Form mit dem Insolvenzrecht zu befassen, so dass sich eine frühzeitige Beschäftigung mit der Materie lohnt.