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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen September 2006

Rezensionen September 2006: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

In etlichen Bundesländern ist es selbstverständlich, dass Grundkenntnisse des Arbeitsrechts auch im Rahmen der Pflichtfachklausuren geprüft werden, sowohl im Referendar- als auch im Assessorexamen. Wenn die Kandidaten dieses Gebiet nicht sowieso schlechten Gewissens in der Vorbereitung übergehen, möchten sie zumindest die wesentlichen Informationen in einem Werk zusammengefasst bekommen. Das vorliegende Lehrbuch bietet mit einem Umfang von etwa 500 Seiten ein überschaubares Pensum für eine intensive Lektüre.

Die Gestaltung des Buches ist vielseitig und unterstützt eine rasche Rezeption des Stoffes. Der Fliesstext wird durch Hervorhebungen aufgewertet, zahlreiche Schaubilder verdeutlichen Zusammenhänge und Beispielsfälle intensivieren das Verständnis des Lesers. Die Fussnoten sind zahlreich und gut abgesetzt. Im prozessualen Teil nutzt der Autor sogar konkrete Klageanträge, um den Leser zur korrekten Falllösung zu führen. Am Ende der Kapitel kann der Leser mittels Fällen und Fragen sein gesammeltes Wissen überprüfen. Wichtig für Referendare sind die Hinweise auf Abweichungen der Rechtsprechung von den gesetzlichen Vorgaben.

Der Autor schildert zunächst die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts, geht dabei auch auf europarechtliche und verfassungsrechtliche Einflüsse ein und erläutert die im Arbeitsrecht eminent wichtige Normenhierarchie für die Fallanwendung. Danach wird das Individualarbeitsrecht ausführlich erläutert. Die Parteien des Arbeitsverhältnisses werden dargestellt und der Betriebsübergang als Wechsel des Arbeitgebers wird passend in den Kontext gestellt. Danach widmet sich der Autor den Stadien des Arbeitsverhältnisses, also der Begründung und der dabei auftretenden Fehler, den möglichen Inhalten und Störungen sowie der Beendigung. Der Leser darf dabei den instruktiv geschriebenen Unterkapiteln zu Rückzahlungsvereinbarungen, zum Gleichbehandlungsgrundsatz und  zum Haftungsprivileg des Arbeitnehmers besondere Beachtung schenken. Auch die Differenzierung zwischen ausserordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie die Aufbereitung des Kündigungsschutzgesetzes gelingen gut. Einziger Schwachpunkt ist die diskussionslose Einordnung der Frist des § 4 KSchG als materielle Ausschlussfrist, nachdem das BAG diese spätestens seit der Neufassung des KSchG als echte Klagefrist bezeichnet und dies auch die Kommentare so einschlägig propagieren.

Ein weiterer Grossteil des Buches befasst sich mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Dabei sind nur wenige Bereiche für das Pflichtfachprogramm von Relevanz. Dazu gehören die Wirkungen von Tarifverträgen, die Rechtsfolgen von Arbeitskämpfen und die Stellung des Betriebsrats bei Arbeitnehmerkündigungen. Das Schlusskapitel fasst das Verfahrensrecht kompakt, aber sehr eingängig zusammen und ist auch für prozesserfahrene Referendare ein lehrreiches Stück Literatur.

Die Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht mag für manche eine grosse Überwindung sein, nach der Lektüre dieses Werks merkt man aber schnell, dass die Materie überschaubar und gut lernbar ist. Der Autor macht es dem Leser leicht, den Stoff zu verstehen und sich für das Arbeitsrecht zu interessieren. Die Arbeit mit diesem instruktiven Werk eignet sich spätestens ab der Zwischenprüfung.

Eickmann u.a., Insolvenzordnung, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Nur eine kleine Weile musste man auf die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur Insolvenzordnung warten. Die neue Auflage ist in gewohnt kompakter Form mit über 1800 Seiten an Informationen erschienen. Neben den klassischen Erläuterungen zum Insolvenzrecht erwarten den Leser die aktuelle Rechtsprechung in Insolvenzsachen und zahlreiche Neuerungen auf europäischer Ebene.

Die Gestaltung des Kommentars ist grundsätzlich angenehm für den Leser, birgt aber einige Tücken. So sind etwa nicht alle Begriffe ausgeschrieben, die Verwendung von Fettdruck als Hervorhebung ist sparsam eingesetzt, so dass man nicht auf jeder Seite nach Stichworten scannen kann. Die Fussnoten sind gut bestückt und graphisch separiert, vorbildlich ist die Hervorhebung der zahlreichen anderen Meinungen. Unverständlich ist die dennoch vorkommende Verankerung kompletter Zitate im Fliesstext. Zu den Paragraphen werden Literaturhinweise gegeben, eine Übersicht leitet in der Regel die Kommentierung ein. Graphische Elemente findet man nicht, ebensowenig ausbildungsgeeignete Prüfungsanleitungen, immerhin Ansätze dazu etwa im Bereich von Aussonderungs- und Absonderungsrechten.

Das Insolvenzrecht ist aus der juristischen Ausbildung nicht mehr hinwegzudenken und ein Minimum an Kenntnissen wird von jedem Studenten und Referendar verlangt. Dies beginnt bei der mit der Verfahrenseröffnung entzogenen Verfügungsbefugnis, die hier in den §§ 80 und 81 InsO sehr ausführlich kommentiert wird. Weiterhin ausbildungsrelevant ist der Rechtserwerb an Massegegenständen nach § 91 InsO und die Fortführungsbefugnis des Verwalters für gegenseitige Verträge. Dieser letztgenannte Aspekt ist in grosser Detailliertheit dargestellt und auch die parallel bestehenden Anfechtungsbefugnisse des Verwalters werden plausibel erläutert. Die sachenrechtlich relevanten Themen Aussonderung und Absonderung werden kompakt, aber eingängig behandelt. Prozessual wichtige Themen wie die Umstellung der Leistungsklage in eine Klage auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle oder die Auswirkungen der Rechtskraft des Insolvenzplans sind korrekt und umfassend präsentiert. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird praxisnah vorgestellt und lässt keinen Zweifel an der schwierigen Umsetzung. Sehr genau widmen sich die Autoren zudem den Verschränkungen von Arbeitsrecht und Insolvenz.

Hervorzuheben ist, dass die Autoren keineswegs beim letzten Paragraphen der InsO die Arbeit einstellen, sondern vielmehr zahlreich insolvenzrechtliche Normen zusätzlich kommentieren. Dazu gehören Teile des SGB III, das Betriebsrentengesetz, die Vergütungsverordnung für den Insolvenzverwalter oder die EG-Verordnung zum Insolvenzverfahren.

Dieser Kommentar erfüllt alle Anforderungen, die man im Rahmen der Ausbildung an ein solches Werk stellen kann. Man darf kein Lehrbuch erwarten, aber man kann sich bei geeigneter Grundlektüre schnell und effektiv die nötigen Details zum Insolvenzrecht erarbeiten. Auch die wissenschaftliche Arbeit mit der Materie wird durch die Vielzahl der angegebenen Quellen erleichtert.

Boissere´e / Fuchs, Handbuch Baunachbarrecht, 1. Auflage, Verlag Werner 2006

Aus dem Werner-Verlag stammen etliche massgebliche Veröffentlichungen zum Baurecht und auch das vorliegende Werk setzt diese Tradition fort. Auf fast 500 Seiten werden potentielle nachbarrechtliche Konflikte im Rahmen von Bauprojekten angesprochen und Lösungswege aufgezeigt. Den Leser erwarten dabei Ausführungen zum Zivilrecht, zum öffentlichen Recht und sogar zum Strafrecht.

Die Gestaltung ist vielseitig und praktisch für die effektive Lektüre. Die Fliesstexte werden durch Hervorhebungen geordnet. Schaubilder und Graphiken weisen dem Leser den Weg in technische Feinheiten. Beispiele und Bezugnahmen auf die Rechtsprechung verdeutlichen die grosse praktische Relevanz der Thematik Nachbarrecht. Diverse Anhänge mit Mustern erleichtern die Durchsetzung der zuvor erläuterten materiellen Ansprüche. Der Abdruck zahlreicher Gesetze zum Nachbarrecht ermöglicht die bundesweite Verwendung. Beigefügt ist eine CD-Rom mit Antrags- und Klagemustern, Schriftsätzen und Verträgen.

Inhaltlich decken die Autoren eine Vielzahl von Themen ab, die für die Ausbildung ebenso wichtig sind wie für die anwaltliche Praxis. Nach einem Einleitungskapitel zum Baunachbarstreit werden die verschiedenen Auswirkungen von Bautätigkeit auf das Grundstück des Nachbarn beleuchtet. So kann der Leser sich zunächst ein Bild davon machen, in welchen Bereichen Beratungstätigkeit überhaupt nötig sein könnte. Danach wird, didaktisch sinnvoll, das einschlägige Baunachbarrecht vorgestellt. Hier kommen auch altbekannte Klausurkonstellationen zum Vorschein, so dass auch der Student oder Referendar bemerkt, wie praxisnah die Ausbildung doch sein kann. Zu nennen sind hier Wege- und Betretensrechte, Überbau und vor allem der zivilrechtliche Immissionsschutz. Bei Letzterem werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sehr übersichtlich aufgezeigt. Sehr lehrreich sind auch die Darstellungen zum nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis und dem Entstehen von Sonderverbindungen hieraus. Selbst atypische Fragen wie solche zum Hammerschlag- und Leiterrecht werden angesprochen.

Eher für Referendare relevant ist das folgende Kapitel zum Beweissicherungsverfahren und zu den dabei auftretenden prozessualen Besonderheiten. Hier sollte man sich, vor allem im Rahmen der Anwaltsstation die Unterabschnitte zu Formulierung der Klageanträge genauestens ansehen, wobei den Schadensersatzansprüchen eher Klausurrelevanz zukommen dürfte. Diese werden auch in einem eigenen Kapitel materiell besprochen. Dabei wird besonderer Wert auf die deliktische Haftung wegen Verstosses gegen Verkehrssicherungspflichten gelegt und vor allem, was auch für Studenten zur kompakten Lektüre sehr zu empfehlen ist, auf den verschuldensunabhängigen Ausgleichs- und Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB.

Nach einem Abschnitt zu versicherungsrechtlichen Fragen wird es für den Ausbildungsbereich wiederum im Kapitel zum öffentlichen Baunachbarrecht spannend. Hier werden die subjektiv-öffentlichen Rechte im Bauplanungsrecht, im Bauordnungsrecht und im Immissionsschutzrecht ausführlich thematisiert. Gerade die Ausführungen zu den Abstandsflächen und die Fragen der Zulässigkeit von Spielplätzen im Planbereich sind lehrreich. Ein weiterer Bestandteil dieses Kapitels sind die den Stoff gut zusammenfassenden Erläuterungen zum einstweiligen Rechtsschutz. In Verbindung mit den im Buch zu findenden Mustern kann man als Referendar hier wichtige Routinen entwickeln. Eher exotisch im Sinne der juristischen Ausbildung ist das Schlusskapitel zum Baustrafrecht, das aber immerhin einen praktischen Anwendungsfall für die Umweltdelikte aufzeigt.

Die Arbeit mit diesem Handbuch ist effektiv und aufschlussreich durch die Verknüpfung zahlreicher Themen. Auch für das Studium aber eher für das Referendariat sind viele Kapitel zur Bearbeitung geeignet. Für die Arbeit beim Anwalt wird die Zuhilfenahme dieses Werks viele Vorgänge erleichtern. Insoweit lohnt sich die Lektüre in jedem Fall.

Riecke / Schmid, WEG, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2006

Das Wohnungseigentumsrecht ist weder im ersten noch im zweiten Staatsexamen wesentlicher Prüfungsgegenstand. Dennoch nimmt die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und FGG-Sachen immer mehr zu, sodass man sich grundsätzlich mit den Besonderheiten des WEG-Rechts auskennen sollte, wenn man bei einem zivilrechtlich orientierten Rechtsanwalt Stationen ableistet oder sich bestimmte Detailfragen für die Zivilstation vergegenwärtigen will. Für das Studium sollte man einige sachenrechtliche Prinzipien kennen. Der vorliegende Kommentar ist eine Neueinführung und platziert sich neben eine Handvoll bereits vorhandener Werke zum WEG-Recht, das zudem in den BGB-Kommentaren nebenbei mitbesprochen wird. Auf über 950 Seiten stellen die erfahrenen Autoren die Grundlagen des WEG zusammen.

Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm, bietet aber wenige Überraschungen. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind in den grosszügig aufgeteilten Text eingefügt, ausführliche Inhaltsübersichten leiten die Kommentierungen ein. Die Auflistung ergänzender Literatur zu Beginn der Paragraphen ist beispielhaft und zeigt den Fleiss der Autoren. Die stets mit bedachten gebührenrechtlichen Probleme verdeutlichen den hohen Praxisbezug der Darstellung. Vereinzelt finden sich tabellarische Aufzählungen von Einzelfragen mit zugehöriger Fundstelle oder Rechtsprechung.

Inhaltlich können sich Leser im Rahmen der Ausbildung besonders auf die schwierige aber hier ausführlichst dokumentierte Kausistik einzelner Handlungen des Verwalters und der Eigentümerversammlung einlassen, müssen aber die Kommentierung auch dazu nutzen, um allgemeine zivilverfahrensrechtliche Probleme zu lösen. Die Autoren haben etwa sehr schön die verfahrensrechtlichen Befugnisse des Verwalters erläutert und die dabei auch im Zivilprozess auftretenden Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation. Ebenfalls hierher gehören die Klagen von Einzeleigentümern, die sich auf ausnahmsweise bestehende Einzelbefugnisse berufen können, etwa im Fall der Notverwaltung oder der Zustimmungseinholung zu baulichen Veränderungen. Des Weiteren stellen sich Fragen nach der Möglichkeit der Schaffung von Teil- und Sondereigentum, der insoweit richtigen Ausgestaltung einer Teilungserklärung, einer nachträglichen Änderung derselben, sei es einstimmig oder erzwungen, bezüglich des Vertrages oder der grundbuchrechtlichen Erfordernisse oder etwa Fragen nach den Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Erworbenen. All dies wird in beeindruckender Weise herausgearbeitet, passend verknüpft und ein schönes rechtliches Gesamtbild geschaffen.

Auch formell wichtige Dinge wie die korrekte Protokollierung der Eigentümerversammlungen, die Bestellung und Abberufung eines Verwalters, notfalls durch das Gericht, oder die Umlegung von Nutzen, Lasten und Kosten auf die Wohnungseigentümer sind korrekt, vielseitig und instruktiv kommentiert. Die Verwaltung des Eigentums durch die Eigentümer ist anhand der zahlreich hierzu ergangenen Entscheidungen erläutert und man erahnt angesichts der verschiedenen Themen nur schaudernd, womit sich Gerichte ständig befassen müssen. In diesem Zusammenhang hervorzuheben sind auch die anschaulichen Ausführungen zu Fragen der Vertragsgestaltung in den Grenzen der Privatautonomie hinsichtlich des Innenverhältnisses der Eigentümer. Hier ist bisweilen viel juristische Phantasie gefragt und die Autoren zeichnen dies gut nach.

Ganz exzellent sind die prozessualen Aspekte des Wohnungseigentumsrechts kommentiert. Dies betrifft die Tenorierung der Kostenentscheidung, den Geschäftswertbeschluss, die Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung sowie die umfassend abgehandelten allgemeinen Verfahrensgrundsätze. Ebenfalls hierzu gehört die Frage, welche Streitigkeiten eigentlich durch den Richter im FGG-Verfahren entschieden werden dürfen und welche Personen Beteiligte am WEG-Verfahren sein können. Lobenswert ist auch die Einleitung zu den Verfahrensfragen, wo allgemeine prozessuale Probleme des FGG-Verfahrens aufgegriffen und in den passenden Kontext gestellt werden. Ergänzend zu lesen ist dabei stets die Kommentierung zur Überprüfung der Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümer, was vor allem den Streitgegenstand betrifft und hier schön ausdifferenziert dargestellt ist. Auch die Erklärungen zu den allgemeinen Grundsätzen des § 10 WEG zählen zum prozessualen Grundwissen, da hier nicht nur auf die Rechtsfähigkeit der WEG eingegangen wird, sondern noch einmal in einem Gesamtüberblick das prozessuale Geschehen rund um eine Eigentümergemeinschaft angerissen wird.

In Ergänzung kommentiert werden die Heizkostenverordnung, die Energiesparverordnung und zusätzlich finden sich ausführliche steuerrechtliche Überlegungen sowie die Darstellung mietrechtlicher Besonderheiten. Ebenfalls vorhanden ist eine kurze Einführung in das Bauträgerrecht sowie zahlreiche Muster für Verträge und Formulierungen zu Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung sowie Klagen und Anträgen.

Dieser Kommentar ist für Ausbildung und Praxis gleichermassen eine gelungene Neueinführung. Die Bedürfnisse einer Vielzahl von Lesern werden bestens erfüllt und auch Studenten und Referendare finden sich dank der eingängigen Ausführungen schnell in der Materie zurecht. Die Arbeit mit dem Werk macht Spass und Lust, sich noch intensiver mit der Materie zu beschäftigen.

Wolf, RVG für Einsteiger, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2006

Das Gebührenrecht betrifft mittlerweile nicht mehr nur Referendare und Berufseinsteiger. Auch Studenten müssen Grundzüge des Kostenrechts wenigstens kennen, um der Masse der anwaltlich orientierten Klausurfragen sicher begegnen zu können. Das vorliegende Werk fasst auf etwas weniger als 200 Seiten die Grundlagen der Rechtsanwaltsvergütung zusammen.

Das Buch besteht eigentlich überwiegend aus Beispielen und Lösungen. Das zeigt dem Leser rasch, dass das praktische und einzelfallbezogene Wissen im Vordergrund steht und keine theoretischen Überlegungen zum RVG und Gebührensystem an sich angestellt werden sollen. Es gibt zwar auch erläuternde Textabschnitte, aber diese sind eindeutig in der Unterzahl. Verweise auf Rechtsprechung und Literatur finden sich überhaupt nicht, was jedenfalls bei streitigen Kapiteln ein wenig wundert.

Beginnend mit der Klärung von Grundbegriffen wie Erfolgshonorar und Auslagen werden die zu erhebenden allgemeinen Gebühren erläutert. Dabei wird auch auf die Vertretung von mehreren Mandanten rekurriert. Danach folgt eine Darstellung der Vergütung aussergerichtlicher Tätigkeiten. Dort wird sogar die Beratungshilfe umfassend mit Beispielen versorgt. Die Gebühren im Zivilverfahren des ersten Rechtszugs werden mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht, ebenso Standardprobleme wie das Mahnverfahren, der Anwalt in Untervollmacht oder das PKH-Verfahren. Ähnlich breit gefächert ist die Tätigkeit des Anwalts im Strafrecht, wobei hier sogar Tätigkeiten im Massregelvollzug erläutert werden. Weiterhin thematisiert werden das Bussgeldverfahren sowie sonstige Verfahren wie Disziplinarverfahren. Die Schlusskapitel sind der Abgrenzung der Anwendung von BRAGO, altem und neuem RVG sowie der von der ZPO abweichenden Gegenstandswertbestimmung gewidmet.

Mit diesem Buch kann man nicht viel falsch machen. Man lernt spielerisch mit dem RVG umzugehen und erkennt bald die Systematik der Vergütungsvorschriften. Für fundierte Ausführungen in Klausur, Station und mündlicher Prüfung sollte man aber ergänzende und theoretischere Werke heranziehen.

Rüthers / Stadler, BGB AT, 14. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Endlich ist die Neuauflage eines der besten Bücher zum Allgemeinen Teil des BGB erschienen. Auf weit über 500 Seiten und immer noch für weniger als 20 EUR kann sich der Leser in die Untiefen zivilrechtlicher Systematik begeben.

Die Gestaltung hebt sich positiv von anderen Büchern der Reihe „Grundrisse des Rechts“ und auch von sonstigen Lehrbüchern ab. Die Autoren finden eine gelungene Mischung aus Fliesstexten, retardierenden Elementen zur Einprägung von Grundsätzen, Beispielen, Graphiken, kleinen und grösseren Fällen. Die Lösungen sind gliederungsartig aufbereitet, sodass der Leser sich sogleich ein eigenes Prüfungsschema erstellen kann. Die Mittel zur Lenkung der Aufmerksamkeit des Lesers sind sinnvoll eingesetzt.

Inhaltlich wird der Allgemeine Teil des BGB umfangreich beleuchtet. Die Autoren befassen den Leser nicht nur mit den klassischen Problemkreisen Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung und Vertragsschluss sowie Stellvertretung sondern verlangen unmissverständlich vom Leser auch weiter gehende Denkleistungen, wenn beispielsweise die Verbraucherschutzvorschriften, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Verjährung dargestellt werden. Hinzu kommen Kapitel zu typischen Problemfeldern wie Anfechtung, Sittenwidrigkeit, Formvorschriften, eigenhändige Rechtsdurchsetzung, Rechtsmissbrauch als Grenze rechtlichen Handelns oder die Auslegung von Willenserklärungen. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit Bedingung und Befristung, mit Willensmängeln, zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften und der richtigen rechtlichen Subsumtion. Besonders hervorzuheben sind die einprägsamen und instruktiv geschriebenen Erläuterungen der Autoren zu Abstraktionsprinzip und Verfügungsmacht, zur Möglichkeit des Widerrufs von Willenserklärungen nach dem BGB, zum Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten sowie zum Kalkulationsirrtum.

Wer sich dieses Buch nicht ab dem ersten Semester kauft, ist selbst schuld. Eine solch kompetente Einführung in die Materie wird man kaum ein zweites Mal auffinden können. Mit der Lektüre dieses Lehrbuchs ist man für die nachfolgenden Vorlesungen bestens gerüstet.

Schütze, Deutsches Internationales Zivilprozessrecht unter Einschluss des Europäischen Zivilprozessrechts, 2. Auflage, Verlag De Gruyter 2005

Wenn man sich in Deutschland mit internationalem Zivilprozessrecht befasst, trifft man mit hundertprozentiger Sicherheit auf die beiden fleissigsten Autoren zu diesem Thema, Geimer und Schütze, die beide seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dazu publizieren. Mit der nach zwanzig Jahren erschienenen Neuauflage seines eigenen Lehrbuches hat der Autor einen gewaltigen Berg an Rechtsentwicklung aufgearbeitet und für den Leser auf knapp über 500 Seiten zusammengefasst. Dabei nehmen die Anhänge und Verzeichnisse gut 200 Seiten der Darstellung für sich ein.

Die Gestaltung des Buches ist dezent, lässt aber für das Thema wenig Wünsche übrig. Die Materie ist hoch praktisch durchsetzt und in Lehrbüchern übliche Spielereien wie Schemata oder Graphiken würde man hier kaum sinnvoll einsetzen können. Wenn es aber darum geht, einen sinnvollen Prüfungsaufbau vorzugeben, erledigt der Autor dies durch kluge Aufzählungen, die dem Leser sofort die relevanten Punkte vor Augen führen. Ganz plastisch wird dies bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile nach §§ 328, 722 f. ZPO sowie nach der EuGVVO. Dieses Kapitel ist zugleich ein inhaltliches Glanzstück des Buches und bringt rasch die Klarheit, die man bei der Lektüre von Kommentaren bisweilen vermisst. Besonders die klare Trennung zwischen verfahrensrechtlichen Hindernissen und dem gerne als Allzweckwaffe herangezogenen Vorbehalt des ordre public erfreut den Leser.

Weitere herausragende Kapitel enthalten Ausführungen zur internationalen Zuständigkeit samt den diversen vorhandenen Regelungen sowie die auch völkerrechtlich gern geprüfte Immunität im deutschen Prozessrecht. Spätere Abschnitte des Buches befassen den Leser intensiv mit der eigentlichen Durchführung der Verfahren mit Auslandsbezug, mit dem einstweiligen Rechtsschutz im internationalen Rechtsverkehr sowie ganz umfassend mit internationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Das Schlusskapitel beinhaltet die Darstellung der internationalen Rechtshilfe. Selbstverständlich widmet sich der Autor auch in einer ausführlichen Einleitung den Begrifflichkeiten und Rechtsquellen des internationalen Zivilprozessrechts.

Die bereits genannten Anlagen beinhalten diverse europäische Verordnungen, das Lugano-Übereinkommen sowie ein UN-Abkommen. Bemerkenswert sind die jeweils umfangreichen Literaturangaben im Text als auch zu Beginn der einzelnen Kapitel. Dies betrifft nicht nur die in Deutschland erschienene Literatur, sondern auch die korrelierenden Autoren des Auslands.

Diese Neuauflage ist eine echte Bereicherung für den Buchmarkt in einem zugegeben sehr speziellen Thema. Egal ob man Details nachschlagen muss oder vielmehr grundlegende Erkenntnisse erlangen möchte: jeder wird mit diesem Handbuch sehr zufrieden sein. Hoffentlich muss der Leser auf die nächste Auflage nicht wieder 20 Jahre warten.

Tempel / Theimer, Mustertexte zum Zivilprozess Band I, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

„Schauen Sie erst einmal in den Tempel!“. Man muss bei einem solchen Ausspruch seines Ausbilders in der Zivilstation nicht befürchten, an einen besonders religiösen Vertreter der Justiz geraten zu sein, obgleich das mit dem Satz eigentlich gemeinte Lehrbuch für viele Richter schon fast etwas Bibelhaftes zeitigt. Die mittlerweile sechste Auflage der Formularsammlung für das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren ist auf über 550 Seiten angewachsen und wird von einem neuen Autorenduo inhaltlich betreut.

Das vorliegende Werk verdeutlicht den Gang des Zivilverfahrens auf untypische Weise: anhand der zu treffenden Verfügungen, Beschlüsse und Entscheidungen lernt der Leser schnell und effektiv, worauf es in einer bestimmten Prozesssituation ankommt, er erhält also das vom Ausbilder so geschätzte praktische Wissen. Die Autoren stellen die Muster und Vorgaben aber nicht einfach so in den Raum, sondern unterlegen die Texte mit zahlreichen Fussnoten und zusätzlichen Erläuterungen. Hinzu kommen kompakte Einleitungstexte, die man sich gerne als Crashkurs zur Einführung in die ZPO aneignen kann. Bei komplexen Mustern wie den zahlreich vorhandenen Urteilen geben Beispiele die ganze Variantenbreite richterlicher Entscheidungsfreude in gut ausgesuchten Ausschnitten wieder. Sehr wichtig für das Verständnis der Referendare sind zudem die vielen erklärenden Verweise auf Gebührentatbestände und die errechneten Kostenquotelungen.

Die einzelnen Kapitel erfassen die Vorgänge des Prozesses wie folgt: beginnend mit dem allgemeinen Verfahrensablauf setzen die Autoren Schwerpunkte auf Terminsbestimmung, Ladung, Verweisung und Ablehnung von Gerichtspersonen. Ein eigenes Kapitel beleuchtet Auflagen- und Beweisbeschlüsse, wobei auch das selbständige Beweisverfahren nicht übersehen wird. Die Durchführung der Beweisaufnahme nimmt ebenfalls viel Raum ein, wobei die darstellerische Hauptlast des Buches klar und zu Recht auf dem Urteil liegt. Hier werden Zuspruch, Abweisung, Mischentscheidungen und die diversen Urteilstypen souverän abgehandelt. Das Versäumnisverfahren erhält ein eigenes Kapitel, ebenso der Urkundenprozess. Die Schlusskapitel behandeln Mahnverfahren und Erledigung der Hauptsache.

Dieses Buch muss man als Referendar einfach haben. Man kann das Pech haben, die vielen praktischen Anwendungen des Buches nie umsetzen zu können, einfach weil der Ausbildungsrichter seine Fälle nicht aus der Hand gibt. Dann allerdings wird man wenigstens dank dieses Werkes gut gerüstet zu jeder Form von zivilprozessualem Prüfungsgespräch herangezogen werden können.

Soudry, Rhetorik, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Man mag in der Wortgewaltigkeit der deutschen Sprache lange schürfen, wird man doch kein Adjektiv dafür finden, wie nötig dieses Lehrbuch für den juristischen Ausbildungsmarkt tatsächlich ist. Die Edukation junger Juristen in Rhetorik ist beileibe nicht nur dann nötig, wenn diese ihr Examen in die Binsen schreiben und Versicherungsvertreter werden müssen. Vielmehr ist es gerade für die viel gepriesene Sozialkompetenz erforderlich, dass man die eigene Sache auch vernünftig erklären kann und sich nicht hinter Worthülsen und Dogmen versteckt. Das vorliegende Buch fasst auf knapp über 200 Seiten eine Vielzahl von Facetten der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeit und |nötigkeit für Juristen, ausgesprochen durch renommierte Autoren zusammen.

Bei der Lektüre des Vorworts könnte man vielleicht den Eindruck gewinnen, dass der federführende Herausgeber aus Gekränktheit eine Fibel der „eigentlich richtigen“ juristischen Argumentation verfassen wollte. Man merkt aber schnell, dass der Auslöser für die wissenschaftliche und zugleich praktische Befassung mit dem Thema Rhetorik mittlerweile einer auch sprachlich sichtbaren Gelassenheit gewichen ist, die dem Leser ebenfalls gut tut. In insgesamt 22 kleinen Kapiteln und Beiträgen wird der Leser durch mögliche Untiefen und Aspekte des richtigen und nachvollziehbaren Ausdrucks geleitet. Dabei ähneln einige Ausführungen eher einer Glosse oder sind tatsächlich gehaltene Vorträge. Es finden sich aber auch echte wissenschaftliche Ausführungen, die eine Anleitung zur vernünftigen Argumentation und zur Vermeidung von Tautologien und Kakophonien im eigenen juristischen Duktus führen (können). Besonders spannend sind dabei die Erläuterungen zur Führung durch Sprache, zum Plädoyer sowie die Tranchierung rechtlicher Argumentation am Beispiel eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Viele der abgehandelten Aspekte betreffen aber eher den Einsatz und den Effekt bereits vorhandener Rhetorik, sodass man bei gefühltem Bedarf nach rhetorischer Ausbildung entweder durch praktisches Training oder die Lektüre grundlegender Werke nachhelfen muss.

Das einzige Manko, das nach der Lektüre dieses anregenden und phasenweise sogar amüsanten Glanzstückes juristischer (Unterhaltungs-)Literatur bleibt, ist die Einsicht, dass die viel gepriesene Mündlichkeit des deutschen Rechtssystems immer mehr unter der Überlastung der Entscheidungsträger zusammenbricht und diese zum Teil nicht einmal mehr 30 Minuten Zeit haben, um einen Fall im Termin tatsächlich mündlich zu verhandeln: den Richter belasten bereits die vor der Tür wartenden nächsten Parteien, den Anwalt die eigene ungeduldige Mandantschaft und der teilweise aus Arbeitsüberhang bewusst gewählte Rückzug auf schriftliche Ausführungen und im Behördenalltag dominiert der Rückzug auf formale oder gar rechtswidrige Positionen, um sich keine Blösse gegenüber dem wortgewandten Antragsteller zu geben. Wenn man aber das Glück haben sollte, im Zusammenspiel mit halbwegs intelligenten Mandanten und einem sprachlich sportlichen Gegenpart eine juristische Lösung durch Argumentation erreicht zu haben, der wird dieses Glücksgefühl ein Leben lang nicht mehr missen wollen. Deshalb kann hier nur gelten: dieses Buch muss man lesen und reden!

Schmitz, Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Nichts ist für Referendare so wichtig wie die Umsetzung der zivilrechtlichen und zivilprozessualen Kenntnisse in Klausurform. Neben den in den gerichtlichen Arbeitsgemeinschaften angebotenen Pflichtklausuren kann man mittels des vorliegenden Lehrbuchs 12 Klausuren selbständig bearbeiten und sich an den Lösungsvorschlägen orientieren. Auf knapp 200 Seiten erstrecken sich die verschiedenen Fälle und Musterlösungen.

Der Aufbau der einzelnen Fälle ist variantenreich und erfasst eine Vielzahl möglicher Klausurkonstellationen. Vom Leser gefordert werden vollständige Urteile und solche ohne Tatbestand, eine Klageerwiderung, ein Gutachten, ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und, hier zeigt sich die Orientierung des Autors am bayerischen Assessorexamen, eine Beschwerdeschrift im FGG-Nachlassverfahren sowie ein erstinstanzliches Urteil in Familiensachen. Als Anlagen zu den Sachverhalten finden sich Schriftsätze, Verträge, Dokumente, Urteile und Verfügungen, um die Aufgabenstellung plastisch zu machen. Mit umfangreichen Fussnoten legitimiert der Autor seine Lösungsvorschläge. Die Formulierungen sind fundiert und instruktiv, der Urteilsstil ist nachahmenswert.

Inhaltlich werden zahlreiche materielle und verfahrensrechtliche Probleme erfasst. Zu nennen sind hier Widerklage, Versäumnisurteil, Teilklage und Erledigterklärung. Weiterhin behandelt werden zahlreiche Zuständigkeitsprobleme, die Abänderungsklage, Prozesskostenhilfe, Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung oder auch Streitwertfragen. Aus dem BGB werden Gewährleistungs- und Herausgabeansprüche thematisiert, mietvertragliche Detailfragen aber auch Ansprüche aus Kindesunterhalt. Ebenso abgeprüft werden Komplexe rund um GbR und KG, Verzugsschaden, Erbscheinshaftung und Testamentswiderruf. Ungewöhnlich wenngleich praxisrelevant ist die Klausur zur Haftung nach den Regeln des internationalen Skiverbandes, wobei hier das Augenmerk auf die deliktische Verantwortlichkeit gelegt werden darf. Ebenfalls relevant sind die mehrmals vertretenen gesetzliche und vertragliche Rücktrittsrechte. Auch der Fall zum Schuldanerkenntnis ist anspruchsvoll.

Mit der Anschaffung dieses Lehrbuchs kann man als Referendar kaum etwas falsch machen. Man bekommt zusätzliches Training, lernt einen praktischen Formulierungsstil im Detail kennen und kann das Werk zu zahlreichen praxisrelevanten Themen als kompakten Wiederholungskurs nutzen. Der geringe Preis von unter 20 EUR und die übersichtliche Seitenanzahl schaffen zusätzliche Anreize, das Buch durchzuarbeiten.

Olivet, Die Kostenverteilung im Zivilurteil, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Obwohl korrekte Nebenentscheidungen den Tenor in der Regel nur verschönern, liebt der Praktiker als Korrektor von Klausuren überzeugend verfasste Kosten- und Vollstreckungsentscheidungen. Wenn man sich als Referendar einmal die Baumbachfsche Formel eingetrichtert hat, hat man damit beileibe nicht die tatsächliche Vielfalt möglicher Kostenkonstellationen vor Augen, sondern allenfalls einen ersten Einstieg. Das vorliegende Werk ist ein Kompendium an komplexen Fallgestaltungen mit entsprechenden Kostenquoten, die vielleicht nicht unbedingt in einer Klausur abgefragt werden müssen, die man aber in der Zivilstation durchaus beherrschen sollte. Auf über 200 Seiten breitet der erfahrene Autor die Thematik für den Leser auf.

Die Gestaltung ist praktisch angelegt und führt den Leser durch zahlreiche Berechnungen, Tabellen und Musterdarstellungen. Formeln und Aufgliederungen verhelfen ebenso zu raschem Verständnis wie die vielen ausdifferenzierten Beispiele. Die beigefügten Fliesstexte und Erläuterungen sind instruktiv und leicht verständlich abgefasst, kein Kinderspiel bei einer solchen Materie.

Einleitend stellt der Autor Grundsätze des Kostenrechts vor, verschiedene Streitwerte und Berechnungen sowie das Herangehen an eine Kostenquotelung. Danach wird die Baumbachfsche Formel intensiv erläutert und in mehreren Einzelschritten von Grund auf erklärt. Danach wirft der Autor in einem Tabellensystem Grund- und Sonderfälle auf, anhand derer man Kostenquoten nachvollziehen und selbst bilden kann. Hier stechen vor allem Probleme der Gesamtschuldnerschaft, der Widerklage, der Erledigung oder von Teilurteilen hervor. In einem eigenen Kapitel zählt der Autor nochmals die wichtigsten Sonderfälle von Kostenregelungen auf, unter anderem Rücknahme, Aufrechnung, Schmerzensgeld oder Zurückbehaltungsrecht. Ein separates Kapitel ist dem Verkehrsunfall gewidmet, der gerade im Referendariat gern herangezogen wird, um die Kenntnisse der Probanden hinsichtlich der Nebenentscheidungen zu prüfen. Am Ende informiert der Autor den Leser noch über Probleme der Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen.

Dieses Buch ist umfassend, instruktiv und sehr lehrreich. Referendare werden das Werk in der Zivilstation nicht mehr missen wollen und auch zur Examensvorbereitung bietet es eine hervorragende Unterstützung.

Foerste, Insolvenzrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Bevor man bei insolvenzrechtlichen Fragen zum Kommentar greift und dort möglicherweise nur schwer verständliche Informationen sammelt, sollte man sich beizeiten die Grundlagen der Materie mittels eines übersichtlichen Lehrbuchs angeeignet haben. Kein Thema ist in der Praxis beherrschender, wenn es um die Frage der Vollstreckung nach einem langen Prozess geht. Das vorliegende Werk ist zum wiederholten Mal in den hiesigen Rezensionen präsent und hält weiterhin, was es mit dem Erscheinen in der Reihe „Grundrisse des Rechts“ verspricht: Auf knapp über 340 Seiten erhält der Leser eine solide Einführung in die Thematik.

Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen. Der Autor hält sich zwar an bestimmte Parameter der genannten Reihe „Grundrisse des Rechts“, etwa die nicht nachahmenswerte Integration der Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fliesstext oder das ständige Hin und Her von grösser und kleiner gedruckten Texten. Er setzt aber auch in vorbildlicher Weise graphische und tabellarische Elemente ein, lässt den Leser durch Übungs- und Vertiefungsfragen und |fälle die Materie schnell erfassen und nutzt die Hervorhebungstechnik effektiv. Durch das anhängende Paragraphenverzeichnis kann der Leser auch Detailfragen schnell auffinden. Exkurse und Aufzählungen komplettieren das Bild einer gelungenen Darstellung.

Nach einem Einführungskapitel über Grundlagen des Insolvenzrechts erläutert der Autor schnell und umfassend die Rolle und Rechte der am Verfahren beteiligten Personen. Besonders die Rolle der Gläubiger ist dabei instruktiv ausgestaltet worden. Die Verfahrensschritte bis zur Insolvenzeröffnung sind kompakt erfasst, aber wenig klausurrelevant. Hingegen sind die Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung gut und detailreich aufbereitet. Dies betrifft etwa Fragen der Beschlagnahme von Vermögen, die Unterbrechung und Aufnahme von Zivilprozessen und in einem eigenen Kapitel das Schicksal bestehender Verträge des Insolvenzschuldners. Ebenfalls spannend erklärt sind die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten des Verwalters, um die zu verteilende Masse zu mehren, etwa durch die Anfechtung von Rechtsgeschäften. Auch die sachenrechtlich relevanten Themen Aussonderung und Absonderungen werden genau expliziert. Für Referendare relevant ist des Weiteren das Kapitel zur Feststellung der Forderungen zur Tabelle und dabei möglichen Klageänderungen im Prozess. Nur geringe Klausurrelevanz haben die Abschnitte zum Insolvenzplan und zur Restschuldbefreiung, sind aber für die spätere praktische Tätigkeit durchaus wichtig und die Darstellung des Autors ist lesenswert. Ebenfalls empfehlenswert ist die Beschreibung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Mit diesem Buch kann man den Einstieg in das Insolvenzrecht mit Sicherheit meistern. Man findet durch den Stil des Autors und seine zahlreichen konkretisierenden Elemente der Darstellung leicht in den Stoff und kann auch komplexe Zusammenhänge schnell durchschauen (sofern man entsprechende Grundkenntnisse im Sachen- und Prozessrecht hat). Bei Interesse an der Materie ist dieses Buch als Grundlektüre nur zu empfehlen.