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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen September 2007

Rezensionen September 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Saenger, ZPO, 2. Auflage, Verlag Nomos 2007

In erstaunlich schneller Abfolge wurde der Prozessrechtskommentar unter der Verantwortung des Herausgebers Saenger neu aufgelegt und dies bestätigt die vielfach prognostizierte große Akzeptanz des Werks in Ausbildung und Praxis. Hier wurde nämlich ein Werk geschaffen, das gerade für die Ausbildung neue Maßstäbe setzt. Ein Handkommentar von nunmehr über 2500 Seiten bereitet Studenten und Referendare auf nahezu alle Eventualitäten des Examens vor.

Die Gestaltung des Werkes ist konstant geblieben, was heißt, dass die Verknüpfung von textlicher Beschreibung und konkreter Umsetzung der Materie in Formulierungen und Verfügungen effektiv gewährleistet wird. Bisweilen ist die Lektüre nicht einfach, da trotz Hervorhebungen, großen Randnummern und relativ kurzen Absätzen die Dichte des Fließtextes über eine Doppelseite so hoch ist, dass man nur mit großer Konzentration in der Lektüre fortschreiten kann. Bei einer Vielzahl von Paragraphen erhält der Leser die bereits genannten konkreten Informationen zur Umsetzung der Kommentierung. Das kann sowohl die Förmlichkeiten eines Urteils, den Inhalt eines Beschlusses oder einer Verfügung, einen Vorschlag zur Tenorierung oder die Formulierung von Tatbestand und Entscheidungsgründen betreffen. Gerade für die Zivilstation des Referendariats kann diese schnelle Hilfe eminent wichtig sein. Bisweilen findet man hilfreiche Inhaltsübersichten vor einer Kommentierung. Zu Neuerungen wie dem europäischen Zahlungsbefehl werden Anhänge integriert, welche die Anwendung der Formulare vereinfachen.

Weiterhin zu loben ist die Vollständigkeit der Kommentierung der ZPO durch dieses Werk. Es gibt Kommentare, die bestimmte Normen nur im Gesetzeswortlaut abdrucken, aber hier ist jede Vorschrift mit Erläuterungen versehen. Dazu kommen auszugsweise Kommentierungen zum GVG, zur europäischen Zustellungsverordnung oder zu VO 44/2001 und VO 2201/2003, welche europäische Vorgaben für Zivilverfahren sowie für Ehesachen beinhalten.

Angesichts der umfassenden Kommentierung zeichnet es einen Kommentar dann zusätzlich aus, wenn ausbildungsrelevante Themen auch als Schwerpunkte ausgestaltet worden sind. Dies kann bei diesem Werk ohne Zweifel bejaht werden und das betrifft nicht nur das Referendariat, sondern auch in weiten Teilen des Studiums kann man unbesorgt auf die Erklärungen der Autoren dieses Titels zurückgreifen. Dies beginnt schon bei der Zuständigkeit des Gerichts durch Prorogation: dieses schon in Klausuren des ersten Examens beliebte Problem wird hier anhand einer instruktiven Checkliste aufbereitet und die Besonderheiten des amtsgerichtlichen Verfahrens ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren sind die Darstellungen zur Postulationsfähigkeit umfangreich ausgefallen und lassen auch bei den familiengerichtlichen Sonderfällen keine Fragen offen. Die Erledigung der Hauptsache ist detailliert und variantenreich erfasst und auch die materielle Rechtskraft mitsamt den vorhandenen gesetzlichen und materiell-rechtlichen Ausnahmen wird breit thematisiert. Weiterhin und generell lesenswert sind die zahlreichen Einführungen sowohl vor der Kommentierung an sich als auch vor einzelnen Abschnitten der ZPO. Ganz hervorragend gelungen sind die Erklärungen zum Versäumnisurteil und den Rechtsbehelfen hiergegen. Ebenfalls lesenswert sind die instruktiven Kommentierungen zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Für Referendare zusätzlich beachtlich sind die Kapitel zur Beweiswürdigung und der Überprüfbarkeit durch Rechtsmittel. Hier werden die maßgeblichen Kriterien der Beweiserhebung und Beweisgewichtung dargestellt und eine nachahmenswerte Linie für die eigene Tätigkeit wird aufgezeigt. Ebenfalls lobenswert ist der praktisch hoch bedeutsame Prozessvergleich dargestellt worden, sowohl im üblichen Rahmen der Zwangsvollstreckungsvorschriften als auch im Rahmen der Güteverhandlung. Auch die Kostenverteilung bei ungleich beteiligten Parteien wird mit Rechenvorgängen und Tenorierung beispielhaft erläutert. Sofern die Themen in den Examina überhaupt geprüft werden, sind zudem die Zuständigkeit in Familiensachen sowie die Abänderung von Unterhaltstiteln zur Lektüre zu empfehlen. Auch die Vollsteckungsgegenklage stellt in ihrer ausführlichen Aufbereitung ein tolles Stück Rechtsliteratur dar. Empfehlenswert für Referendare sind dazu die weiteren Vollstreckungsrechtsbehelfe, etwa im Klauselverfahren. Im Verhältnis dazu etwas kurz, wenngleich alle wesentlichen Informationen verarbeitet wurden, ist der einstweilige Rechtsschutz behandelt worden, wenn man sich seine Bedeutung in Klausur und Praxis einmal vergegenwärtigt. Auch bei Fragen der notwendigen Streitgenossenschaft erhält man zwar eine ordentliche Übersicht, bedarf aber angesichts der zum Teil abstrakten Formulierungen noch weiterer Informationsquellen. Wiederum für die Stationstätigkeit höchst hilfreich sind die ausführlichen Erläuterungen zur Prozesskostenhilfe und zu Fragen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Dieser Kommentar ist auch in der Neuauflage eine unbedenkliche Empfehlung für die Bewältigung des Stoffes des ersten und zweiten Staatsexamens. Nach der Lektüre, sei sie umfassend oder punktuell, verfügt man über umfangreiche Kenntnisse und kann diese anhand der im Werk gegebenen Umsetzungsvorschläge sofort in Klausur und gerade auch im Rahmen der Zivilstation konkret anwenden. Kauf und Benutzung können bereits im Studium bedenkenlos empfohlen werden und sollten im Vorbereitungsdienst ein Muss sein.

 

Schmidt, BGB AT, 4. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007

Die Lehrbuchreihe des Rolf Schmidt Verlages beinhaltet mittlerweile beinahe jedes ausbildungsrelevante Gebiet für das Studium. Das Einführungswerk zum Zivilrecht und zum allgemeinen Teil des BGB ist nun in einer Neuauflage erschienen und umfasst immerhin fast 450 Seiten Wissen. Dies beinhaltet nicht nur die klassische Abbildung der Prüfungsthemen des AT, sondern darüber hinaus eine Einführung in die Grundlagen der zivilrechtlichen Fallbearbeitung.

Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Lehrbücher dieses Verlags und bietet neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebungstechnik eine Vielzahl von graphischen und hervorgehobenen Elementen. Dazu gehören vereinzelte Schaubilder, Skizzen, Aufbauempfehlungen, Lernhinweise, Beispielsfälle oder Aufzählungen.

Das Verhältnis zwischen Grundlageneinführung und materiellem Recht wird klar von den Ausführungen zum BGB AT dominiert. Jedoch beschränkt der Autor seine Klausurhinweise nicht auf das Startkapitel, sondern untermalt die Darstellung fortlaufend mit entsprechenden Hilfen. Zu Beginn erfährt der Leser etliches über den Anspruchsaufbau und die Sprache des BGB. Hiernach werden Rechtssubjekte und Rechtsobjekte vorgestellt, wobei das eigentlich sachenrechtliche Thema der Bestandteile für Anfänger dogmatisch harter Tobak ist. Nach einer kurzen Einteilung der Rechtsgeschäftstypen samt hier anzuwendender Rechtsgrundsätze darf der Leser als ersten Schwerpunkt die Willenserklärungen erforschen und dabei auch Zugangsprobleme und Auslegungsgrundsätze memorieren. Erst danach werden folgerichtig die Verträge abgehandelt und die dort speziellen Willenserklärungen Antrag und Annahme präzisiert. Weitere Bestandteile des Vertragskapitels sind etwa der Dissens, Bedingung und Befristung oder auch Verbraucherschutzvorschriften samt Rechtsfolgen.

Ein weiteres großes Kapitel ist der Stellvertretung vorbehalten, wobei auch hier Detailgenauigkeit auffällig ist, etwa bei der Frage des weisungswidrigen Verhaltens von Vertretern oder Boten, bei den Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip oder bei der anspruchsvollen teleologischen Anwendung des Verbots der Selbstkontraktion. Bemerkenswert ist auch für dieses Einführungswerk, dass der Autor an zahlreichen und passenden Stellen wie hier bei der Stellvertretung Querverweise auf andere Rechtsgebiete forciert, etwa zum Handelsrecht oder später zum Zivilprozessrecht.

Das systematische Verständnis der Leser fördernd unterteilt der Autor die Einwendungen und Einreden gegen  Ansprüche zielsicher in die Etappen der Anspruchsprüfung. Insbesondere die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit gefällt in ihrer breit angelegten Ausführung, ebenso die Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit samt Rechtsfolgenregime. Die Anfechtung erhält ein eigenes Kapitel, wobei hier die aufgezeigten Konkurrenzproblematiken lesenswert sind. Beschlossen wird die Darstellung mit den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei der Autor großen Wert auf die korrekte Durchführung der Inhaltskontrolle legt.

Die Lektüre dieses Buches sollte man sich als Student nicht entgehen lassen, muss sich aber dem hohen Anspruch des Autors an Verständnis und Rezeptionsbereitschaft der Leser stellen. Selbst nach dem Studium eines Einführungswerks mit geringeren Anforderungen eignet sich das vorliegende Werk optimal zur Vertiefung und Festigung der erlernten Grundstrukturen und kann bis zum Examenstraining verwendet werden.

 

Prütting, BGB, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2007

In rekordverdächtiger Geschwindigkeit wurde bei dem 2006 erstmals erschienenen Kommentar von Prütting die Neuauflage notwendig. Das zwischenzeitlich erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie der Wunsch nach Ausbesserung der wenigen Auffälligkeiten der Erstauflage begründeten die rasche Neuauflage, so dass der Leser ein rundum überprüftes aktuelles Werk in den Händen hält. Mit deutlich über 3000 Seiten bei einem weiterhin sehr akzeptablen Kaufpreis hat das Werk schon formal das Zeug zum Bestseller. Die Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang.

Die Gestaltung des Kommentars kann man durchaus als klassisch bezeichnen. Die Autoren vermeiden lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen. Erfreulich sind auch die immer wieder auftauchenden Zitate und Formulierungen aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu füllen.

Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäß knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss.

Einige Schwerpunkte der Kommentierung können guten Gewissens herausgehoben werden: Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts, sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst.

Besonders das Werkvertragsrecht und die angrenzenden Vertragstypen dürften den Leser in der zweiten Auflage interessieren, da hier eine komplette Neubearbeitung stattfand. Auch schwierige Fragen wie die der Vergütungsvereinbarung samt dabei zu beachtender Darlegungslast, die Fiktion der Abnahme samt eintretender Wirkungen oder die Bauhandwerkersicherung werden eingängig beantwortet. Daneben stehen klassische Klausurprobleme, die ebenfalls gerade auch für den studentischen Leser leicht verständlich verarbeitet wurden, etwa der Vorrang und die inhaltliche Ausgestaltung der Nacherfüllung oder auch die Besonderheiten des Reisevertrages, etwa hinsichtlich der Obligationen des Reisenden vor Geltendmachung seiner Ansprüche wegen Mängeln.

Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch neuere Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Im Bereich des Dienstvertrages ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr anschaulich ausgestaltet worden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden.

Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen, bei denen zum Teil schon die 2007 stattfindenden Neuregelungen eingearbeitet werden konnten. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie schon in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts.

Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz von überlebendem Eheparter und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht. Hierbei ist besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen. Im neu kommentierten AGG überzeugt vor allem der Entschädigungsanspruch.

Etwas karg aus Sicht der Ausbildungsbedürfnisse sind weiterhin einige klassische Klausurprobleme wie die gestörte Gesamtschuld, die Haftungszurechnung nach analoger Anwendung des § 31 BGB oder Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen ausgestaltet worden. Für Studenten eher schwierig zu verstehen sind auch zahlreiche Ausführungen zum Hypothekenrecht. Merkwürdig ist auch das Weglassen der Normen des EGBGB zum Übergang vom alten zum neuen Schuld- und Verjährungsrecht, stattdessen werden diese nur in den einzelnen Verjährungsnormen zitiert.

Dieser Kommentar erfüllt weiterhin die Bedürfnisse einer Vielzahl von Lesern gleich welcher Ausbildungsstufe. Man findet kaum Auslassungen oder ungenaue Beschreibungen. Die Bemühung der Autoren um transparente und kohärente Darstellung ist stets und deutlich sichtbar. Dieses Werk hat sich in kürzestmöglicher Zeit eindrucksvoll etabliert.

 

Rolfs, Studienkommentar Arbeitsrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Endlich ist der Studienkommentar für das Arbeitsrecht in der zweiten Auflage erschienen. Dieser bietet auf noch knapp 700 Seiten wesentliche Informationen zum Arbeitsrecht und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzen. Dies umfasst nicht nur die klassischen Kommentierungen zum BGB oder zum Kündigungsschutzgesetz, sondern beinhaltet auch Erläuterungen zum Grundgesetz, zum Betriebsverfassungsgesetz oder zum Mutterschutzgesetz, neuerdings natürlich auch zum Antidiskriminierungsrecht in Form des AGG. Wie auch bei den anderen Studienkommentaren ist nicht jede Norm kommentiert, sondern der Autor hat Schwerpunkte gesetzt und die seiner Ansicht nach kommentierungswürdigen Normen ausführlich und durchaus gesetzesübergreifend erläutert. In der Neuauflage wurde vor allem die durch zahlreiche Änderungen der Rechtslage angeschwollene arbeitsrechtliche Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt, wobei auch diese wie der übrige Stoff vom Autor sinnvoll geordnet und pointiert eingefügt wurde.

Wie schon in der ersten Auflage bemerkenswert sind die vielen abstrahierenden Elemente, die der Autor zusätzlich zu den Kommentierungen hinzugefügt hat. Diese sind in einem Kommentar nicht selbstverständlich und beinhalten ausführliche Prüfungsübersichten sowie große tabellarische Zusammenstellungen und Vergleiche. Thematisch erfasst der Autor dabei nicht nur die gängigen Klausurprüfungen, sondern fügt auch Schemata aus dem Tarifvertragsrecht oder dem Betriebsverfassungsgesetz mit ein. Die Texte sind gut gestaltet und man kann dank der Verwendung ganzer Sätze flüssig und effektiv lesen. Nur vereinzelt stören dabei die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Die Schlüsselbegriffe sind fett hervorgehoben, kleiner gedruckte Beispiele und Einzelausführungen komplettieren die Kommentierungen.

Die ausgewählten Gesetze wurden in sechs thematische Abschnitte aufgeteilt. Neben einem Kapitel zu Grundlagen des Arbeitsrechts, bestehend aus einer größeren Kommentierung der relevanten Artikel des Grundgesetzes, findet der Leser kommentierte Gesetze zum Arbeitsvertragsrecht, zum Arbeitnehmerschutzrecht, das Tarifvertragsgesetz, das Mitbestimmungsrecht sowie ganz wichtig das Verfahrensrecht. Dabei sind die umfangreichsten Gesetze das BGB, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Daneben kann man aber auch Ausführungen zur Insolvenzordnung, zu Büchern des SGB, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder zur ZPO lesen. Das AGG wurde neu in die Kommentierung aufgenommen, nimmt aber angesichts der überschaubaren Masse von 20 Seiten keine Sonderstellung neben den anderen Gesetzen ein, eher im Gegenteil.

Der Autor kommentiert die einzelnen Paragraphen nicht stur nach Gesetzeswortlaut, sondern stellt Zusammenhänge her und führt in bestimmte Teilgebiete ausführlich ein. So werden etwa im Rahmen des § 611 BGB nicht nur die Pflichten der Vertragsparteien dargestellt, sondern auch die möglichen Pflichtverletzungen und daraus resultierende Ersatzansprüche. Viele Einzelkapitel ersetzen so teilweise die Lehrbuchlektüre und der Leser fühlt sich stets systematisch betreut. Obwohl Kommentare sonst eher für Detailrecherche herangezogen werden, lohnt sich gerade hier auch einmal die zusammenhängende Lektüre ganzer Abschnitte. Ganz bemerkenswert und für die Klausurvorbereitung sehr zu empfehlen sind die Abhandlungen des Autors zur Vereinigungsfreiheit in Art. 9 GG, zum Annahmeverzug des Arbeitgebers in § 615 BGB sowie zur Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Ebenfalls lobenswert sind die Kommentierungen zur Anzeigepflicht bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zur personenbedingten Kündigung gemäß § 1 KSchG. Wichtig für den Leser ist zudem, dass der Autor auch kleinere zivilrechtliche Probleme mit dem gebotenen Umfang aufbereitet, so die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht oder direkt danach die Anwendung des Verbraucherschutzrechts auf Arbeitsverträge.

Leider sehr schwach ausgeprägt, wenngleich diese extra für die Bedürfnisse von Referendaren in den Kommentar aufgenommen wurden, sind die Kommentierungen sowohl zum Arbeitsgerichtsgesetz als auch zur ZPO. Der Fokus dieses Kommentars ist deswegen eindeutig auf das Studium gerichtet.

Der Kommentar ist und bleibt ein gelungenes Einstiegswerk in den Pflichtfach- und Schwerpunktbereich und wird für viele Studenten das Arbeitsrecht richtig attraktiv für das Examen machen. Man braucht bei intensiver Bearbeitung nicht einmal unbedingt ein ergänzendes Lehrbuch, um sich die Grundstrukturen des Arbeitsrechts zu vergegenwärtigen. Die Prüfungshilfen dieses Kommentars sind dabei besonders lobenswert.

 

Wilhelm, Sachenrecht, 3. Auflage, Verlag de Gruyter 2007

Knapp fünf Jahre nach Erscheinen der zweiten Auflage wurde das beliebte Lehrbuch zum Sachenrecht neu auf den Markt gebracht. Trotz des anspruchsvollen Umfangs von mittlerweile über 1000 Seiten und der auf konsequente Bearbeitung angelegten konservativen Aufmachung des Buches ist das Werk nach wie vor eine sichere Bank für studentisches wissenschaftliches Arbeiten, gleichzeitig aber auch eine Herausforderung an den engagierten Leser.

Die Gestaltung des Werks ist wie schon erwähnt gänzlich frei von Spielereien. Der dicht gedruckte Fließtext wird ergänzt durch optisch kaum abgetrennte Fußnoten. Der Autor verzichtet abgesehen vom Anhang, in dem ein Grundbuchauszug dargestellt wird, gänzlich auf graphische Darstellungen, was gerade im Bereich der Grundpfandrechte zu bedauern ist. Ebenso wenig wird im Text Fettdruck verwendet, so dass man vom Layout zunächst schier erschlagen wird. Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung mit zum Teil aufwändigen Debatten zwischen BGH und Literatur prägen die Kapitel. Nicht zu finden sind dagegen Fallbeispiele und spezifisch klausurbezogene Ausführungen. Insofern ist der Charakter des Buches weiterhin geprägt durch die Geeignetheit für Hausarbeiten, Seminare und Dissertationen, aber kaum für ein Training der Anwendung des sachenrechtlichen Wissens auf anstehende Klausuren.

Der Inhalt entschädigt jedoch für die technischen Unannehmlichkeiten und die Ausrichtung des Lehrbuchs fern von den üblichen Ausbildungswerken. Der Autor schildert zunächst die obligatorischen sachenrechtlichen Grundprinzipien und bietet sogar einen Abstecher ins internationale Sachenrecht und die Behandlung des Eigentums durch europäische Rechtsprechung, europäische Rechtsangleichung und die EMRK. Die durch das BGB vorgegebenen sachenrechtlichen Standardthemen werden umfassend und kritisch behandelt. Beeindruckend ist auch, mit welcher Akribie der Autor sein Werk nach der Schuldrechtsreform den neuen Grundstrukturen des bürgerlichen Rechts angepasst hat. An geeigneten Stellen werden Kapitel zu Themen eingefügt, die man in einem Sachenrechtslehrbuch nicht erwarten würde, so etwa zur Zwangsversteigerung. Auch Abschnitte zu besonderen Rechtsnormen wie dem Erbbaurecht und dem Wohnungseigentum sind von solchem Umfang, dass man sich nach der Lektüre mehr als nur auf Probleme aufmerksam gemacht fühlt, sondern einen Wissensgewinn erfährt. Allerdings hätte man gerade im Kapitel zum Wohnungseigentum erwarten können, dass die für das Jahr 2007 absehbare Reform des WEG samt den doch beträchtlichen Auswirkungen für das Prozessrecht wenigstens in einem Schlussabschnitt erwähnt würde.

Besonders lesenswert ist das Kapitel zu Inhalt und Schranken des Eigentums nach Zivilrecht, da aus dieser nur schwer zu verstehenden Materie schon etliche komplizierte Klausursachverhalte hervorgegangen sind. Vor allem die Behandlung des § 906 II 2 BGB durch den BGH wird dargestellt und kritisch hinterfragt, so dass sich gerade auch Referendare dieses Kapitel näher ansehen sollten. Auch der Unterlassungsanspruch wurde in der dritten Auflage stärker als bisher herausgehoben und bietet dem Leser nun im Detail umfassende Einblicke in Inhalt und Umfang des Anspruchs. Für Studenten, deren Lektüreinteresse über die Repetitorskripten hinausgeht, müssen in jedem Fall auch die Kapitel empfohlen werden, in welchen die Genauigkeit des Autors durchbricht, nämlich dem in vielen Punkten relevanten Unterschied zwischen dem Erst- und dem Zweiterwerb von Rechten inklusive den Umständen der Gutgläubigkeit. Dies betrifft etwa das Anwartschaftsrecht, die Pfandrechte oder auch das Eigentum selbst samt Vormerkung und nachfolgenden grundbuchrechtlichen Fragestellungen. Auch Standardprobleme wie solche des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses sowie des gesetzlichen Eigentumserwerbs samt nachfolgenden Schwierigkeiten des Bereicherungsrechts werden zum Teil in grandioser Ausführlichkeit erfasst, sodass man in wissenschaftlichen Diskussionen auf gesicherter Grundlage argumentieren kann. Nicht unerwähnt bleiben darf hier auch das Kapitel zu den Sicherungsrechten, wo gerade Fragen der Akzessorietät, der Übersicherung und der Zwangsvollstreckung den Weg in die Darstellung finden.

Weiterhin prägend sind die in einem Lehrbuch diesen Umfangs auch zu erwartenden Passagen zu den historischen Entwicklungen bestimmter Begriffe und Konstellationen. Leicht ermöglicht wird die punktuelle Suche nach Problemen und Themenkreisen schließlich durch das exzellent ausführliche Inhaltsverzeichnis und das Sachregister.

Dieses Lehrbuch ist für jeden engagierten Studenten eine große Bereicherung, sei es für die Examensvorbereitung oder für die wissenschaftliche Arbeit. Im Literaturkanon insgesamt dürfte dem Werk allerdings höchstens eine Rolle als vertiefendes Werk zufallen, da die Schnelligkeit der Erfassung der Themen am Layout und an der Ausführlichkeit der Kapitel leidet und die Aufmerksamkeit der vom Prüfungsstress geplagten Studenten auf zunächst rasche Wissensrezeption fokussiert ist. Wer sich aber im zweiten Schritt der Verfestigung von Wissen zuwenden will, der tut sich mit diesem Buch nur Gutes.

 

Gruber, Standardfälle Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag Niederle 2007

Es passiert selten, aber ein echtes libellum hat den Weg in die monatlichen Besprechungen gefunden. Eine Zusammenstellung von Fällen zum Arbeitsrecht, die der Verlag selbst als „Skript“ verkauft, wurde vom wirtschaftsrechtlich erfahrenen Autor auf knapp über 110 Seiten erstellt und kostet wenig mehr als eine Schachtel Zigaretten.

Die Gestaltung des Buches ist durchaus gelungen, wenn man von einigen Schönheitsfehlern absieht. Die Sachverhalte sind graphisch von der Falllösung getrennt und beginnen lesetechnisch sinnvoll immer auf einer rechten Seite. Die Namensfindung der Protagonisten ist nur bedingt belustigend, immerhin sind die Fälle variantenreich, obwohl sich der Autor auf das Wesentliche konzentriert hat. Die Lösungen selbst sind im überwiegend stringenten Gutachtenstil gehalten, wenngleich im Umfang oft etwas dünn. Hervorhebungen zeigen dem Leser die Schwerpunkte der Argumentation. Innerhalb der Lösungen findet man keine Hinweise auf Literatur oder Rechtsprechung, diese folgen am Ende des Falles. Hierbei hätte der Autor allerdings mehr Varianz zeigen müssen und nicht nahezu überwiegend auf das Werk von Wörlen/Kokemoor verweisen sollen: wenn das Werk und auch die Nacharbeit Studenten nicht nur der FH sondern auch der übrigen Hochschulen nützlich sein soll, muss die dort gängige arbeitsrechtliche Literatur einfach enthalten sein. 10 Prüfungsschemata runden die Fallsammlung ab.

Inhaltlich beginnt das Buch hoch aktuell mit einem Fall zum AGG. Auch sonst sind zahlreiche aktuelle Bezüge verarbeitet, etwa neuere Rechtsprechung des EuGH. Nicht enthalten sind die Prüfungsvoraussetzungen der Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage, vielmehr finden sich nur einzelne Aspekte des ArbGG (Kosten, Vertretung, Zuständigkeit) in den Fällen wieder. Da aber ähnlich wie im Verwaltungsrecht die Verzahnung von prozessualem und materiellem Wissen unumgänglich ist, stellt dies einen Malus der Sammlung dar. Etliche materielle Fragen sind jedoch in der erstaunlichen Kürze souverän behandelt worden und geben dem Leser einen guten Einblick in die Behandlung arbeitsrechtlicher Fragestellungen, etwa zum Betriebsverfassungsrecht, zu Grundlagen des Tarifvertragsrechts, zum Betriebsübergang, zur Lohnfortzahlung oder zum Urlaubsanspruch. Auch die materiellen Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung nach dem KSchG sind ausführlich erfasst, ebenso die im Zusammenhang stehenden (Rest-)Lohnansprüche. Ebenfalls enthalten sind Fälle zur Befristung von Arbeitsverträgen, zur Anfechtung, zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer oder zum Mutterschutz.

Insgesamt ist diese Fallsammlung überraschend unterhaltsam und kann Studenten zum Einstieg in das Arbeitsrecht, also zum Verständnis der grundlegenden Fragen und Zusammenhänge empfohlen werden. Durch die Lektüre werden etliche Unwägbarkeiten des Arbeitsrechts rasch transparent und der Leser wird gut vorbereitet auf vertiefende Studien. Zur für das Arbeitsrecht relevanten fortgeschrittenen Klausur- oder gar Examensvorbereitung taugt das Werk aber kaum.

 

Roth, Verkehrsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Nachdem im Nomos-Verlag die Formularbücher sowohl in der großen Sammlung als auch in den Einzeltiteln großen Erfolg auf dem Literaturmarkt erzielt haben, siehe dazu die schon erfolgte Besprechung zum Erbrecht im Juli 2007, ist nun das Werk zum Verkehrsrecht aus der Reihe NomosFormulare zur Besprechung ausersehen. Der Herausgeber hat ein umfangreiches und fachlich spezialisiertes Autorenteam um sich geschart, um auf über 1100 Seiten die Feinheiten des Verkehrsrechts in zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Form anzubieten. Dem Werk beigefügt ist eine CD mit sämtlichen Formularen, auf die während der Darstellung Bezug genommen wird.

Die Gestaltung des Buches ist reihentypisch sehr gut gelungen. Der Fließtext ist übersichtlich gegliedert und zahlreich mit Mustern durchsetzt. Die Untermauerung der Erkenntnisse mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur ist umfangreich und die Hervorhebungstechnik im Text sparsam aber effektiv. Voraussetzungen von Ansprüchen oder Verfahrensschritten werden deutlich hervorgehoben, bisweilen ergänzen sogar kleinere Tabellen oder Schaubilder den Text.

Zahlreiche Kapitel des Buches werden die juristische Ausbildung kaum tangieren, sofern man nicht eine Stage bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt ableistet. Viele Abschnitte beinhalten aber Allgemeinwissen zum Verkehrsrecht und werden während diverser Stationen von den Ausbildern auch abverlangt. Dies betrifft nicht nur allgemeine Fragen der Mandatsführung, sondern gerade auch Details zum Verkehrsunfall, zu den Straßenverkehrsdelikten oder zum richtigen Umgang mit dem Bußgeldverfahren.

Das Zivilrecht mit dem Schwerpunkt Verkehrsunfallrecht stellt den ersten großen Abschnitt des Buches dar und führt den Leser von der Annahme des Mandats bis zur Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung. Es finden sich sowohl generelle Tipps für die Ausrichtung der Kanzleitätigkeit oder das Auftreten gegenüber dem Mandanten aber gleichwohl auch Details für Vollmachten, den Gang der Hauptverhandlung oder Fragebögen für den Schadensfall. Die Fahrer- und die Halterhaftung werden danach ausführlich erläutert, wichtige Einzelheiten und Spezialfälle des Mitverschuldens der Unfallbeteiligten abgearbeitet und diverse Schadenpositionen transparent gemacht. Die rechtliche Würdigung typischer Unfallkonstellationen liest sich zum Teil lehrbuchreif und ist eine überzeugende Trainingsmöglichkeit für Klausur und Stationsfall. Kleinere Unterkapitel widmen sich Unfällen mit Tieren oder Kindern sowie dem schier unbegrenzten Gebiet der Verkehrssicherungspflichten. Das folgende Kapitel zu den Anspruchsinhalten ist für Referendare Standardlektüre und sollte gleich mehrfach bearbeitet werden. Schadensrechtliche „Rennklausuren“ sind zum Glück selten geworden, aber die Arbeit am Fall in dieser Genauigkeit sichert später Ruf und Mandate.

Im Kapitel zum Versicherungsrecht sind insbesondere der gut beschriebene Haftungsausschluss lesenswert und ausbildungsrelevant, ebenso die einzuleitenden Schritte des mit einem Kaskoschaden befassten Rechtsanwalts. Im Kapitel zum Sozialrecht sind die Wegeunfälle mit Haftungsabstufungen gern geprüftes Sonderwissen und die Auflistung der sozialrechtlichen Klageverfahren ist wie ein kurzer Crashkurs durch dieses Themengebiet. Bereits in Klausuren gefordert und hier instruktiv erläutert wurde zudem der Forderungsübergang nach SGB X auf den Sozialversicherungsträger mit dem Problem der Haftungsquotelung. Wiederum zivilrechtlich relevante Kapitel befassen den Leser später noch mit Autokauf und Autoleasing und runden das ohnehin überzeugende Gesamtbild des Buches sinnvoll ab. Hinzu kommen Deliktsrecht und Kleinigkeiten zur Kfz-Reparatur.

Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht nehmen trotz der Dominanz von Zivil- und Versicherungsrecht einen akzeptablen Teil des Buches für sich ein und bieten ein breites Spektrum materiell-rechtlicher und prozessualer Fragestellungen mit Problemlösungsstrategien. Die Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwalt sind ebenso präzise erfasst wie das Rechtsmittelrecht, die Anfrage bei den gängigen Registereinrichtungen oder die Kommunikation mit Verwaltungsbehörde und Polizei. An Tatbeständen ragen die Unfallflucht und die Trunkenheit im Verkehr heraus. Das Bußgeldverfahren ist äußerst detailliert abgebildet und reicht von Verlegungsanträgen bis zu Nuancen der Rechtsbeschwerde.

Der letzte Teil des Buches ist dem Verwaltungsrecht vorbehalten und dort gibt es leider nur wenige Bereiche, die man trotz ihrer praktischen Bedeutsamkeit auf die Ausbildung übertragen könnte. Dazu gehören aber auf jeden Fall die umfangreich präsentierten Abschleppfälle mit Fragen der Staatshaftung sowie der Entzug der Fahrerlaubnis samt Rechtsmitteln der Verwaltungsgerichtsordnung hiergegen. Die katalogisierte Rechtsprechung zu Abschleppfällen ist so umfangreich, dass sogar ein eigenes Unterkapitel hierfür hergenommen wurde.

Das Verkehrsrecht ist, sofern Prüfungsgegenstand, eines der Gebiete des Assessorexamens, in welchem die Kandidaten Übersicht und Praxisnähe demonstrieren müssen. Die hier angebotenen Informationen, Muster und Zusammenhänge machen aus dem interessierten Leser schnell einen wissenden Rechtsanwender. Die zahlreichen Verschränkungen der Rechtsgebiete etwa im Bußgeldverfahren oder die Darstellungsbreite der Schadensfälle und Schadensfolgen in Unfallsachverhalten sind in dieser Präzision und thematischen Konzentration nur selten in Lehrbüchern anzutreffen. Die Lektüre lohnt sich in zahlreichen Stationen des Vorbereitungsdienstes und wer das Werk zur Examensvorbereitung benutzt haben wird, wird zum Berufseinstieg dankbar darauf zurückgreifen.

 

Klunzinger, Einführung in das Bürgerliche Recht, 13. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Zwanzig Jahre sind seit der Erstauflage vergangen und nun ist das Einführungsbuch von Klunzinger in der 13. Auflage auf den Markt gebracht worden. In schöner Aufmachung und auf knapp 570 Seiten erfährt der Leser Elementares zu den ausbildungswesentlichen Büchern des BGB und zum Zivilrecht im Allgemeinen.

Die Gestaltung des Werks ist sehr gut gelungen und gerade für Anfänger ideal. Der angenehm gegliederte Fließtext wird durch Beispiele unterbrochen und mittels zahlreiche Graphiken und Schaubilder expliziert. Hinzu kommen Wiederholungsfragen sowie Lernhinweise. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv.

Die Einführung beginnt mit einer Einführung und präsentiert Allgemeines zu Rechtsgrundlagen des BGB sowie zu Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung. Fortan befasst sich der Leser mit dem allgemeinen Teil des BGB und vertieft sich in die Rechtsgeschäftslehre, den Unterschied zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten, Fragen der Geschäftsfähigkeit und Formvorschriften, Willensmängel und andere Nichtigkeitsgründe sowie die Stellvertretung samt ihrer gesetzlichen Grenzen und deren Konsequenzen. Sodann wird in einem deutlichen Schwerpunkt des Werks das allgemeine Schuldrecht abgehandelt. Vor allem der Inhalt von Schuldverhältnissen, selbst unter Einbeziehung Dritter wird sehr ausführlich dargestellt und auch das klassische Thema der Leistungsstörungen wird instruktiv erfasst. Weitere Unterabschnitte sind dem Wechsel sowie der Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern gewidmet.

Passend für ein Einführungswerk sortiert der Autor die Vertragstypen des besonderen Schuldrechts nach dem Zweck des Abschlusses und kann so gemeinsame Eigenheiten gezielt betonen. Die Veräußerungsgeschäfte Kauf und Schenkung spielen inhaltlich eine große Rolle, insbesondere die zahlreichen Spielarten und Schutzvorschriften kaufrechtlicher Geschäfte werden weit ausdifferenziert. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit Gebrauchsüberlassung, Dienstleistung und anderen Leistungsversprechen. Der Werkvertrag ist dabei sehr schön nachvollziehbar erläutert worden. Ein eigenes Kapitel haben die gesetzlichen Schuldverhältnisse erhalten, wobei das Bereicherungsrecht sehr anschaulich abgebildet wird und das Einsteigerthema Deliktsrecht studentengerecht aufbereitet wurde.

Das Schlusskapitel gilt dem Sachenrecht und führt den Leser nach einem Abstecher durch die allgemeinen Prinzipien des Sachenrechts durch die Grundzüge von Eigentum und Besitz samt Formen des rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Erwerbs sowie durch einige Unterabschnitte zu sonstigen dinglichen Rechten, etwa Grundsicherheiten, Nießbrauch, Sicherungsübereignung oder Eigentumsvorbehalt. Bisweilen gibt der Autor zwar Hinweise, die ein Leser eines Einführungswerks kaum verstehen wird, etwa bei Anwendungsbeispielen zur Aussonderung und den Konsequenzen in der Vollstreckungsgegenklage, aber diese sind der Vollständigkeit einfach geschuldet.

Das Fazit zu diesem Lehrbuch ist denkbar einfach: gerade zum Einsteig in das Jurastudium benötigt man einen leicht verständlichen Begleiter für das nicht immer leicht zu verstehende Zivilrecht. Das vorliegende Werk erfüllt diesen Zweck vorzüglich und bietet ein stabiles Sprungbrett für vertiefende Studien.

 

Musielak, Grundkurs BGB, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

In einer jubilarischen zehnten Auflage wurde der Grundkurs zum Bürgerlichen Recht in diesem Jahr auf den Markt gebracht. Der Autor hat sein Konzept, dem Leser durch die Darstellung von Grundlagenwissen, abgestimmten Prüfungsfragen und abschließenden Übungsklausuren einen möglichst umfassenden Einstieg in ein Rechtsgebiet zu verschaffen, beibehalten und sogar noch verschärft, indem er sich selbst den gesamten Text noch einmal vorgenommen und auf Verknappungspotential hin überprüft hat, offensichtlich erfolgreich, denn die Neuauflage hat die ursprünglich bereits übersprungenen 600 Seiten wieder unterschritten.

Die Gestaltung des Buches ist durchweg gut gelungen. Man findet neben Prüfungsfragen, die am Ende des Buches aufgelöst werden, auch einige Übungsklausuren, zu denen man eine maximale Bearbeitungszeit vorgegeben und die Lösungsgliederung ebenfalls am Ende des Buches präsentiert bekommt. Es werden viele abstrahierende Elemente verwendet, um die oft vorhandene Schematisierung des Rechts im Klausurfall angemessen abzubilden, der Autor scheut nicht einmal vor Prüfungsanleitungen zurück. Die Darstellungen im Bereicherungsrecht sind dabei besonders zu loben. Bisweilen sind die Fließtexte ohne Abstände zwischen den Absätzen recht unübersichtlich und man muss sich wegen der uneinheitlichen Nutzung von Fettdruck und anderen Layout-Elementen anstrengen, um den Faden des Autors nicht zu verlieren.

Den Leser erwarten alle Vorteile einer kompakten Darstellung und eine verständliche Darstellung des Zivilrechts, allerdings ohne einige Rechtsgebiete: nicht als eigene Kapitel Berücksichtigung finden konnten etwa die Bereiche Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Handelsrecht. Stattdessen werden an geeigneter Stelle und damit prüfungsgerecht die nötigen Kenntnisse vermittelt, so zum Beispiel die Übereignung im Kaufrecht oder bestimmte familienrechtliche Besonderheiten bei der Stellvertretung. Dabei spricht für den Autor, dass er kein gewöhnliches Aufbaukonzept wählt, sondern eine Gewichtung vornimmt, die man nicht gutheißen muss, aber mit der man die Schwerpunkte des Zivilrechts für die ersten Semester mit Sicherheit verstehen kann. Dies wird deutlich, wenn er das Thema Stellvertretung erst weit nach dem Vertragsschluss anspricht oder zwischen zwei Kapitel zur Anfechtung eines über die Störung der Geschäftsgrundlage einschiebt. Hier werden statt strenger gesetzlicher Chronologie bestimmte Zusammenhänge aufzuzeigen versucht und dies kann man – leider – erst positiv schätzen, wenn man sich einmal mit den Grundlagen befasst hat. Insoweit ist man als Leser der Erfahrung des Autors quasi „hilflos“ ausgesetzt, wenn man sich mit seinem Lehrbuch in das Zivilrecht einarbeiten will.

Besonders empfehlenswerte Darstellungen finden sich im Übrigen zu den Leistungsstörungen bei synallagmatischen Verträgen, dort vor allem zu den vielschichtigen Inhalten der §§ 326 und 323 BGB, zu den Voraussetzungen des Schuldnerverzuges sowie zu den Rechten des Käufers bei Erwerb einer mangelhaften Sache. Ebenfalls herauszuheben ist die Erläuterung des Schutzobjekts der unerlaubten Handlung und des Schadensbegriffs in diesem Zusammenhang. Zwar knapp aber dennoch eingängig sind die Abschnitte zu Sicherungsrechten ausgestaltet, etwa zu den Instrumenten Zession und Bürgschaft. Das komplexe Thema der Geschäftsführung ohne Auftrag wird anhand der verschiedenen Handlungsvarianten transparent aufgefächert und man versteht rasch die Kernpunkte dieses gesetzlichen Schuldverhältnisses.

Das Fazit ist trotz der Kompaktheit der Darstellung eindeutig: Dieses Lehrbuch bietet sachliche Zusammenhänge, die für Übungen und Klausuren unabdingbar sind. Dadurch werden auch Examenskandidaten einen Blick in das Buch werfen können und die anschaulichen Ausführungen zu schätzen wissen. Man darf aber nicht verkennen, dass dieser Stil dem Leser ein höheres Maß an Konzentration und Verständnis abverlangt als dies Bücher mit stereotyperen Darstellungen tun. Die ausgiebige Lektüre ist also geradezu Pflicht – und im Nachhinein wird man sie nicht bereuen.

 

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

In etlichen Bundesländern ist es selbstverständlich, dass Grundkenntnisse des Arbeitsrechts auch im Rahmen der Pflichtfachklausuren geprüft werden, sowohl im Referendar- als auch im Assessorexamen. Wenn die Kandidaten dieses Gebiet nicht sowieso schlechten Gewissens in der Vorbereitung übergehen, möchten sie zumindest die wesentlichen Informationen in einem Werk zusammengefasst bekommen. Das vorliegende Lehrbuch bietet mit einem Umfang von knapp unter 500 Seiten ein überschaubares Pensum für eine intensive Lektüre.

Die Gestaltung des Buches ist vielseitig und unterstützt eine rasche Rezeption des Stoffes. Der Fließtext wird durch Hervorhebungen aufgewertet, zahlreiche Schaubilder verdeutlichen Zusammenhänge und Beispielsfälle intensivieren das Verständnis des Lesers. Der Autor hat die Anzahl der Visualisierungen sogar noch erhöht. Die Fußnoten sind zahlreich und gut abgesetzt. Im prozessualen Teil nutzt der Autor sogar konkrete Klageanträge, um den Leser zur korrekten Falllösung zu führen. Am Ende der Kapitel kann der Leser mittels Fällen und Fragen sein gesammeltes Wissen überprüfen. Wichtig für Referendare sind die Hinweise auf Abweichungen der Rechtsprechung von den gesetzlichen Vorgaben.

Der Autor schildert zunächst die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts, geht dabei auch auf europarechtliche und verfassungsrechtliche Einflüsse ein und erläutert die im Arbeitsrecht eminent wichtige Normenhierarchie für die Fallanwendung. Generell ist die europarechtliche Grundierung des Werkes vorbildlich und der Autor spart nie mit Hinweisen auf gemeinschaftsrechtliche Bezüge und neueste Rechtsprechung. Danach wird das Individualarbeitsrecht ausführlich erläutert. Die Parteien des Arbeitsverhältnisses werden dargestellt und der Betriebsübergang als Wechsel des Arbeitgebers wird passend in den Kontext gestellt. Danach widmet sich der Autor den Stadien des Arbeitsverhältnisses, also der Begründung und der dabei auftretenden Fehler, den möglichen Inhalten und Störungen sowie der Beendigung. Der Leser darf dabei den instruktiv geschriebenen Unterkapiteln zu Rückzahlungsvereinbarungen, zum Gleichbehandlungsgrundsatz und  zum Haftungsprivileg des Arbeitnehmers besondere Beachtung schenken. Neu hinzugekommen sind Unterkapitel zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das gleich an mehreren Punkten ansetzt und das Wissen des Lesers beansprucht. Für ein Grundkurswerk hat der Autor die Neuentwicklung im deutschen Recht äußerst eingängig umgesetzt. Auch die später im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgende Differenzierung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie die Aufbereitung des Kündigungsschutzgesetzes gelingen gut.

Ein weiterer Großteil des Buches befasst sich mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Dabei sind nur wenige Bereiche für das Pflichtfachprogramm von Relevanz. Dazu gehören die Wirkungen von Tarifverträgen, die Rechtsfolgen von Arbeitskämpfen und die Stellung des Betriebsrats bei Arbeitnehmerkündigungen. Das Schlusskapitel fasst das Verfahrensrecht kompakt, aber prägnant zusammen und ist auch für prozesserfahrene Referendare ein lehrreiches Stück Literatur.

Die Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht ist nach der Lektüre dieses Werks kein Hemmschuh mehr: man merkt dank der instruktiven Erläuterungen des Autors schnell, dass die Materie überschaubar und gut lernbar ist. So fällt es dem Leser leicht, den Stoff zu verstehen und sich für das Arbeitsrecht zu interessieren. Die Arbeit mit diesem Werk eignet sich spätestens ab der Zwischenprüfung und motiviert zu weiteren Studien.

 

Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Nach der erfolgreichen Erstauflage wird der Grundkurs zu den Themen Handels- und Gesellschaftsrecht bereits nach einem Jahr neu auf den Markt gebracht. Beide sonst in Lehrbüchern getrennten Rechtsbereiche werden so zusammengefasst, dass der ansonsten am Thema nicht interessierte Student mit diesem Wissen den Pflichtfachbereich im ersten Staatsexamen abdecken kann. Auf knapp über 400 Seiten wird die Materie textlich und graphisch dargestellt.

Die Gestaltung des Buches ist gelungen. Die Fließtexte werden durch Schaubilder, Übungsfälle mit Lösungen, Aufzählungen und Beispiele ergänzt und konkretisiert. Hervorhebungen werden sparsam eingesetzt, die Fußnoten sind angemessen umfangreich. Abgeschlossen werden die jeweiligen Bereiche mit Fragen, deren Lösungen man sich anhand der angegebenen Randnummern selbst erarbeiten soll. Die wechselseitige Verweisung auf die übrigen Bände der Grundkurs-Reihe ist praktisch.

Die Aufteilung der beiden Bereiche ist gut gewichtet. Die Einleitung beginnt zwangsläufig mit der Vorstellung des Handelsrechts als Sonderrecht, aber auch mit einer Erläuterung, wie das Handelsrecht in der Klausur eingesetzt werden kann. Der Kaufmannsbegriff und das Handelsgewerbe sind die ersten Schwerpunkte des handelsrechtlichen Abschnitts, wobei der Leser vor allem dem gut erläuterten Aspekt des Verkehrsschutzes Beachtung schenken sollte. Das Handelsregister wird auch unter Haftungsgesichtspunkten erarbeitet und die Publizitätswirkungen sind instruktiv erklärt. Das Recht der Handelsfirma ist erstaunlich breit aufgefächert, wobei der Leser dem nachfolgenden Unterkapitel der Rechtsnachfolge erhöhte Aufmerksamkeit widmen darf. Die Prokura wird anschaulich dargestellt, ebenso die Handelsgeschäfte, deren ausbildungstechnischer Schwerpunkt sicherlich auf der Beeinflussung des Kaufrechts liegt, was der Autor deutlich unterstreicht.

Im Gesellschaftsrecht werden nach einer eigenen Einführung Personengesellschaften und die GmbH erläutert. Die GbR und die OHG werden, genau so, wie es in Klausuren üblicherweise abgeprüft wird, nach diversen Kriterien ziseliert: Entstehung, Vertretung, Haftung, Innenverhältnis, Gesellschafterwechsel und Beendigung mit Auseinandersetzung. Auch hier ist die Nachfolge in die Gesellschaft spannend präsentiert. Die KG wird in einem eigenen Abschnitt vorgestellt und besonders die klausurrelevante Außenhaftung des Kommanditisten wird zu Recht betont und vertieft erarbeitet. Die Darstellung der GmbH als Rechts- und Haftungssubjekt ist neben dem Unterkapitel zur Geschäftsführung besonders lesenswert. Gesellschaftsrechtlich relevante Neuregelungen werden vom Autor auch im Vorgriff erfasst und dem Leser rasch transparent eröffnet.

Das Lehrbuch setzt klare Schwerpunkte und innerhalb der Materien noch einmal Akzente, ist also auch in der Neuauflage ein beachtlicher Lektüretipp. Man könnte sicherlich fragen, ob nicht das ein oder andere handelsrechtliche Unterkapitel zugunsten eines Abschnitts über die AG oder den Verein hätte weichen können. Allerdings sind die behandelten Themen, wenn nicht bereits Klassiker, dann doch hoch prüfungsrelevant, sodass die Leser vom Autor gut auf Zivilrechtsklausuren mit handels- oder gesellschaftsrechtlichem Einschlag vorbereitet werden. Die Lektüre lohnt sich ab dem zweiten oder dritten Semester, um dann die Kenntnisse vor dem Examen mit Fällen aufzufrischen und auszuweiten.

 

Teichmann / Matteus / Kainer, Zivilrechtliche Anwaltsfälle in Studium und Examen, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Die Berücksichtigung anwaltlicher Sichtweisen auf juristische Sachverhalte durchdringt Klausuren und Examina immer mehr und macht sich demnach auch auf dem Markt für Ausbildungsliteratur bemerkbar. Die vorliegende Neuerscheinung beinhaltet 16 Fälle auf mehr als 360 Seiten mit spezifisch anwaltlichen Schwerpunkten und soll den Leser auf entsprechende studentische Prüfungen vorbereiten.

Die Gestaltung der Fallsammlung ist gelungen und bietet sauber abgetrennt Sachverhalt und Lösungsvorschlag, abgetrennte Fußnoten zur Verifizierung der Lösungen sowie Bearbeitungs- sowie Vertiefungshinweise. Am Ende des Buches finden sich Literaturtipps für anwaltliche Fragestellungen in Aufsätzen und Artikeln. Die Texte sind gut untergliedert, es fehlt aber an internen Hervorhebungen und auch graphische Elemente sucht man vergeblich. Leider auch nicht vorhanden sind Lösungsgliederungen zur schnellen Repetierung des Falles. Anschaulich sind die gelegentlich geforderten Vertragsmuster ausgestaltet worden.

Zunächst wird der Leser mittels einer umfangreichen Einführung in die Position des anwaltlichen Lösungsansatzes versetzt. Hier muss er nicht nur verfahrens- und berufsrechtliche Aspekte berücksichtigen, sondern sich auch von der möglicherweise ubiquitären Sichtweise des Richters lösen, gerade wenn es um für den Mandanten zu gestaltende Verträge und Klauseln geht. Die folgenden 16 Fälle bieten sodann ein breit angelegtes Themenspektrum und fordern den Leser in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, wobei die Übung für Fortgeschrittene das Minimalniveau abbildet. Man muss dabei nicht nur den Pflichtfachbereich wissensmäßig abdecken, sondern kann bei Bedarf auch Schwerpunktbereiche wie das Handels- und Gesellschaftsrecht oder auch das Arbeitsrecht bearbeiten. Außerdem werden Fälle zur Klausur- als auch zur Hausarbeitssituation angeboten. Das Bürgerliche Gesetzbuch wird umfassend abgeprüft und führt, mit Schwerpunkten im besonderen Schuldrecht, auch in das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in die gesetzlichen Schuldverhältnisse, das Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht oder auch das Erbrecht. Hinzu kommen eingefügte zivilprozessuale Schwierigkeiten.

Der Bezug zum anwaltlichen Denken wird stark an gestalterische Aspekte des juristischen Handelns geknüpft und die theoretischen Überlegungen müssen abschließend in brauchbare Form gegossen werden oder man muss eine verfahrensrechtlich optimierte Vorgehensweise präsentieren können. Auch die Uneindeutigkeit der Rechtslage wird bisweilen herausgestellt, um die dem Mandanten anzudienenden Alternativen des Handelns vorstellen und bewerten zu können. Ebenfalls ein wichtiger Lerneffekt wird beim Herausarbeiten der Ziele des Auftraggebers erzielt, da man sich so manch akademische Rechtsprüfung sparen oder bei Vergleichsabwägungen scheinbar generöse Zugeständnisse an die Gegenseite machen kann. Schließlich wird die stringente Beachtung der Wirtschaftlichkeit betont, was sehr schön bei dem zu erstellenden Vergleichsentwurf zu entdecken ist: man benötigt eigentlich nie juristische Kunst um der Kunst willen, sondern praktikable und im Zweifel lohnenswerte Ergebnisse.

Im Ergebnis ist das Fazit zu diesem Buch einfach: die Lektüre ist zur Vorbereitung auf die Examina vielleicht nicht in erster Linie nötig, aber auf lange Sicht ist die frühzeitige Einsicht in anwaltliche Handlungs- und Denkweisen überlebenswichtig, sollte man nicht zu den 10-15% eines Jahrgangs gehören, die sich den Beruf noch aussuchen können. Die zahlreichen und zum Teil praxiserfahrenen Autoren geben einen guten Einblick in die Komplexität der Rechtsberatung und fordern den Leser durchgehend auf hohem Niveau. Dieses Werk ist ein Glücksgriff für fleißige Studenten und ein hartes Training für angehende Referendare.