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Rezensionen September 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Prechtel / Oberheim, Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess, 4. Auflage, Verlag Luchterhand 2009
Nur drei Jahre nach der letzten erfolgreichen Neuauflage des Werks von Prechtel kommt die vierte Auflage mit neuem Design und neuem Autor auf den Buchmarkt. Die Übernahme der Autorenschaft durch Oberheim ist gerade für Referendare ein Gewinn, hat dieser doch durch sein Lehrbuch zum Zivilprozessrecht Maßstäbe für die Referendarausbildung gesetzt. In diesem Werk wird der forensisch tätige Rechtsanwalt in den Mittelpunkt des Interesses und damit der Darstellung gebracht und so sollte die immer häufiger anzutreffende Klausuranforderung, eine für den Mandanten kluge Entscheidung dahin gehend zu treffen, wie er mit der Durchsetzung seiner Ansprüche fortfahren soll, gelassen angegangen werden können. Gerade im Laufe des Rechtsstreits kann ein findiger Anwalt den Richter durch klugen Vortrag von seiner Ansicht wenn nicht überzeugen so doch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Entscheidung zu seinen Gunsten hervorrufen. Dies gilt allerdings erst recht für die Beklagtenseite, die hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wenigstens einen Anfangsvorteil hat. Auf mittlerweile über 900 Seiten werden das Erkenntnisverfahren und der einstweilige Rechtsschutz aus prozesstaktischer Sicht beleuchtet.
Die Erläuterungen beginnen mit allgemeinen Ausführungen, unter anderem zur taktischen Einstellung des Anwalts im Prozess. Nach einem Kapitel zu prozessvorbereitenden Maßnahmen, insbesondere solchen außergerichtlicher Art, liegt ein erster Schwerpunkt auf der Rechtssicherung. Dies umfasst den einstweiligen Rechtsschutz sowie das selbständige Beweisverfahren. Inhaltlich folgt der Autor danach der Chronologie des Verfahrens vor den Zivilgerichten. Er beginnt mit der Vorstellung der verschiedenen Grundentscheidungen gerichtlichen Vorgehens und führt den Leser danach sorgfältig durch die Anforderungen von Klageschrift und Klageanträgen, inklusive Aufbau, Beweisfragen und Rechtsausführungen. Nach Darlegung der Reaktionsmöglichkeiten bei Aussichtslosigkeit der Klage oder nachträglicher Erfüllung wird der Leser in die Geheimnisse einer erfolgreichen Klageerwiderung eingewiesen. Hier legt der Autor zu Recht Wert auf ein taugliches Bestreiten und die Vermeidung von Präklusion. Im Folgenden werden prozessuale Sondersituationen durchgespielt und der Leser erfährt Nützliches insbesondere zur Widerklage.
Einen verständlicherweise großen Teil des Buches nehmen dann die Ausführungen zur mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme ein. Hier setzt der Autor Schwerpunkte bei der richterlichen Hinweispflicht sowie bei klassischen Beweisproblemen wie dem Zugang von Dokumenten. Auch die Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten ist von großer Wichtigkeit für den Mandanten und kann gegebenenfalls nur mit externem Fachwissen bewältigt werden. Ebenfalls lesenswert ist die Darstellung der viel zu oft von Anwälten für sich proklamierten Beweiserleichterungen ausgestaltet. Gelungen ist zudem die Herstellung der Verknüpfung zwischen beweisrechtlichen Verfahrensfehlern und der nachfolgenden Berufung.
In einem eigenen Kapitel kann sich der Leser über die Titelerlangung in besonderen Verfahren informieren, darunter das Mahnverfahren und der Urkundenprozess sowie das Bagatellverfahren vor den Amtsgerichten. Ganz hervorragend gelungen und thematisch völlig korrekt eingebracht ist das kurze Unterkapitel zum Adhäsionsverfahren. Die Vermeidung von Zivilverfahren kann durch einen klug gestellten Adhäsionsantrag samt möglichem Vergleich im Strafverfahren nur begrüßt werden. Ebenfalls recht kompakt präsentiert sich das Kapitel zum Zwangsvollstreckungsrecht. Hier kann aber das Unterkapitel zu den Vollstreckungsanträgen gar nicht intensiv genug zur Lektüre empfohlen werden, erschöpft sich doch im Gegensatz zur Klausur die Tätigkeit des Anwalts gerade meistens nicht in der Titelerlangung. Vor allem die Vornahme vertretbarer und unvertretbarer Handlungen, etwa im Nachbarrecht oder im Baurecht, muss korrekt eingefordert werden. Nach einem Kapitel zu nachträglichen prozessualen Änderungen, z.B. der Gerichtszuständigkeit, der Klageänderung oder der Streitverkündung schließt das Buch mit einem umfangreichen Abschnitt zu Rechtsbehelfen. Dies umfasst nicht nur die Klassiker Beschwerde und Berufung, sondern auch die Befangenheitsablehnung, die Wiedereinsetzung oder die Gehörsrüge. Insoweit ist die Umstellung des Werks mit thematischer Neusortierung geglückt.
Die Gestaltung des Buches ist angenehm, wenngleich bisweilen etwas „lebendig“ durch eine Vielzahl von visualisierenden Elementen neben dem Fließtext. Gut gelungen ist die Integration der einschlägigen Rechtsprechung, einzelne besonders wichtige Punkte sind graphisch herausgehoben, Beispiele verdeutlichen die Materie an vielen Stellen. Zudem finden sich konkrete Hinweise zur korrekten Formulierung von Anträgen, Tatbestand oder Rechtsausführungen und Tipps zu prozessualen und materiell-rechtlichen Besonderheiten sowie taktische Ratschläge. Schaubilder sind ebenfalls vorhanden.
Die Lektüre dieses Werks ist für Referendare und Berufseinsteiger ein echter Gewinn, insbesondere mit der jüngsten Auflage: man muss sich, prozessuales Grundwissen vorausgesetzt, ständig und intensiv Problempunkte bei der Erlangung und Durchsetzung eines Vollstreckungstitels vergegenwärtigen und wird, ein wenig abseits von den üblichen Klausuranforderungen, auf die Praxis vorbereitet wie man es sonst in kaum einem Lehrbuch erfährt. Wer sich also bereits im Vorbereitungsdienst intensiv auf den Anwaltsberuf vorbereiten will und / oder den Sprung in die Selbständigkeit nach dem Assessorexamen wagen möchte, der kann mit dem Wissen aus diesem Werk nicht nur konsequent Punkte beim Mandanten (und Gebühren beim Gegner) sammeln, sondern sich auch ungeschriebene Meriten bei den Entscheidungskörpern verdienen: der Ruf, ein prozessförderlicher und effektiv arbeitender Anwalt zu sein, verbreitet sich unter potenziellen Mandanten ebenso wie in der Gerichtskantine. Dieses Werk kann also demjenigen nachdrücklich empfohlen werden, der sich voll und ganz dem Anwaltsdasein verschreiben will.
Roth, Verkehrsrecht, 2. Auflage, Verlag Nomos 2009
Das erfolgreiche Konzept der NomosFormulare lässt sich sehr schön an der rasch nötigen Neuauflage der einzelnen Werke erkennen. Das vorliegende Buch zum Verkehrsrecht wird von einem großen und fachlich spezialisierten Autorenteam gepflegt, um auf mittlerweile fast 1400 Seiten die Feinheiten des Verkehrsrechts in zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Form anzubieten. Dem Werk beigefügt ist eine CD mit sämtlichen Formularen, auf die während der Darstellung Bezug genommen wird.
Die Gestaltung des Buches ist reihentypisch sehr gut gelungen. Der Fließtext ist übersichtlich gegliedert und zahlreich mit Mustern durchsetzt. Die Untermauerung der Erkenntnisse mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur ist umfangreich und die Hervorhebungstechnik im Text sparsam aber effektiv. Voraussetzungen von Ansprüchen oder Verfahrensschritten werden deutlich hervorgehoben, bisweilen ergänzen sogar kleinere Tabellen oder Schaubilder den Text.
Die Spezialisierung auf fachanwaltlich geprägte Anwaltslaufbahnen beginnt mittlerweile bereits während des Vorbereitungsdienstes, kann man doch in einigen Bundesländern 12 Monate am Stück bei einem Rechtsanwalt verbringen. Wenn man da gleich zum Einstieg mit profunden formellen Kenntnissen aufwartet, sofern man sich beizeiten mit den gut und systematisch an der Praxis orientierten Arbeitshilfen dieses Buches auseinander setzt, steigert das sicher die Chance auf eine spätere Übernahme. Zahlreiche Kapitel des Buches werden die juristische Ausbildung materiell wohl kaum tangieren, aber das Gesamtbild zum Verkehrsrecht erfordert eben mehr als Unfälle und Strafverteidigung bei alkoholisierter Fahrt. Viele Abschnitte des Werks beinhalten neben den konkreten Formularen sogar instruktives Allgemeinwissen zum Verkehrsrecht und das wird während diverser Stationen von den Ausbildern auch abverlangt. Allein die Zivilstage am Amtsgericht konfrontiert den Referendar im Idealfall mit zahlreichen Problemen rund um das Verkehrsrecht, zu dem auch Probleme des Versicherungsrechts samt Regress oder Anspruchszession gehören. Die ebenfalls enthaltenen Kapitel zur Mandatsführung und zur Präsentation der eigenen Arbeit sind lehrreich für die anspruchsvolle und mitunter lange Disziplin verlangende Tätigkeit als Junganwalt.
Das Zivilrecht mit dem Schwerpunkt Verkehrsunfallrecht stellt den ersten großen Abschnitt des Buches dar und führt den Leser über die Annahme des Mandats zur rechtlichen Prüfung bis letztendlich zur Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung. Es finden sich sowohl generelle Tipps für die Ausrichtung der Kanzleitätigkeit oder das Auftreten gegenüber dem Mandanten als auch Details für Vollmachten, den Gang der Hauptverhandlung oder Fragebögen für den Schadensfall. Die Fahrer- und die Halterhaftung werden danach ausführlich erläutert, wichtige Einzelheiten und Spezialfälle des Mitverschuldens der Unfallbeteiligten abgearbeitet und diverse Schadenpositionen transparent gemacht. Die rechtliche Würdigung typischer Unfallkonstellationen liest sich zum Teil lehrbuchreif und ist eine überzeugende Trainingsmöglichkeit für Klausur und Stationsfall. Kleinere Unterkapitel widmen sich Unfällen mit Tieren oder Kindern sowie dem schier unbegrenzten Gebiet der Verkehrssicherungspflichten. Das Kapitel zu den Anspruchsinhalten sollte für Referendare Standardlektüre sein und gleich mehrfach bearbeitet werden. Schadensrechtliche „Rennklausuren“ sind zum Glück selten geworden, aber die Arbeit am Fall in dieser Genauigkeit sichert später Ruf und Mandate.
Im Kapitel zum Versicherungsrecht sind insbesondere der gut beschriebene Haftungsausschluss lesenswert und ausbildungsrelevant, ebenso die einzuleitenden Schritte des mit einem Kaskoschaden befassten Rechtsanwalts. Die Bezugnahmen auf das geänderte VVG sind umfangreich und präzise, das neue System der Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen ist in der gebotenen Kompaktheit ausreichend. Im Kapitel zum Sozialrecht sind die Wegeunfälle mit Haftungsabstufungen gern geprüftes Sonderwissen und die Auflistung der sozialrechtlichen Klageverfahren samt entsprechenden Mustern ist wie ein kurzer Crashkurs durch dieses Themengebiet. Bereits in Klausuren gefordert und hier instruktiv erläutert wurde zudem der Forderungsübergang nach SGB X auf den Sozialversicherungsträger mit dem Problem der Haftungsquotelung. Weitere zivilrechtlich relevante Kapitel befassen den Leser später noch mit Autokauf und Autoleasing und runden das ohnehin überzeugende Gesamtbild des Buches sinnvoll ab. Hinzu kommen Deliktsrecht und Kleinigkeiten zur Kfz-Reparatur.
Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht nehmen trotz der Dominanz von Zivil- und Versicherungsrecht einen akzeptablen Teil des Buches für sich ein und bieten ein breites Spektrum materiell-rechtlicher und prozessualer Fragestellungen mit Problemlösungsstrategien. Die Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwalt sind ebenso präzise erfasst wie das Rechtsmittelrecht, die Anfrage bei den gängigen Registereinrichtungen oder die Kommunikation mit Verwaltungsbehörde und Polizei. An Tatbeständen ragen die Unfallflucht und die Trunkenheit im Verkehr heraus. Das Bußgeldverfahren ist äußerst detailliert abgebildet und reicht von Verlegungsanträgen bis zu Nuancen der Rechtsbeschwerde. Überzeugend setzen die Autoren den Schwerpunkt im Ordnungswidrigkeitenbereich nicht nur auf das gerichtliche Verfahren, sondern zeigen durch eine Vielzahl von Formularen, wie breit gefächert die Handlungsmöglichkeiten des Anwalts bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides sind. Die Details zu Angriffen gegen Messergebnisse oder gegen die Identifizierung des Betroffenen sind ebenfalls lesenswert.
Der letzte Teil des Buches ist dem Verwaltungsrecht vorbehalten, wenngleich es dort nur wenige Bereiche gibt, die direkt auf die Ausbildung übertragen könnte. Lesenswert sind auf jeden Fall die umfangreich präsentierten Abschleppfälle mit Fragen der Staatshaftung sowie der Entzug der Fahrerlaubnis samt Rechtsmitteln der Verwaltungsgerichtsordnung hiergegen. Die katalogisierte Rechtsprechung zu Abschleppfällen ist so umfangreich, dass sogar ein eigenes Unterkapitel hierfür hergenommen wurde. Auch Einzelheiten zur Ungeeignetheit nach der Fahrerlaubnisverordnung bei Drogenkonsum oder zu den vorhandenen Nachschulungsmöglichkeiten in der Probezeit sensibilisieren den Leser für spätere potenzielle Kundschaft.
Das Kapitel zum Sachverständigenrecht zeigt dem Leser schließlich auf, dass er sich nicht erst bei Eintreffen des Gutachtens mit den Ausführungen auseinander zu setzen hat, sondern anhand der hier aufgezeigten Aspekte bereits im Vorfeld, also bei Gutachtenseinholung durch sinnvolle Anträge auf Beweisthema und Gutachterauswahl einwirken sollte. Insbesondere das Unterkapitel zu HWS-Verletzungen ist gelungen.
Die hier angebotenen Informationen, Muster und Zusammenhänge machen aus dem interessierten Leser schnell einen wissenden Rechtsanwender. Die zahlreichen Verschränkungen der Rechtsgebiete und die Tiefe und Breite der Darstellung sind in dieser Präzision und thematischen Konzentration nur selten anzutreffen, wenn man vornehmlich eine Ansammlung von praktischen Hilfen erwartet. Die Lektüre lohnt sich in zahlreichen Stationen des Vorbereitungsdienstes und wer das Werk zur Examensvorbereitung benutzt haben wird, wird zum Berufseinstieg dankbar darauf zurückgreifen.
Tremml / Karger / Luber, Der Amtshaftungsprozess, 3. Auflage, C.H. Beck 2009
Mit der Nennung des Stichwortes „Amtshaftung“ kann man Studenten und Referendaren Angstschweiß auf die Stirn treiben und Anwälten sowie Richtern ein verzweifeltes Stöhnen entlocken. Warum nur? Auch wenn die Erfolgsquote einer Klage oft geringer ausfällt als in anderen Rechtsgebieten kann man doch selten so gut mit Fachwissen reüssieren, wenn man sich auch nur ein bisschen in das Gebiet einarbeitet. Neben vielen Lehrbüchern zum Verwaltungsrecht existieren leider nur wenige Titel wie der vorliegende, die sich ausschließlich dem Thema Amtshaftung widmen und die zivilrechtliche, also auch die prozessuale Seite betonen. Auf knapp 370 Seiten erhält der Leser von einem Autorentrio eine hervorragende Darstellung zu nationalem und europäischem Amtshaftungsrecht.
Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Lektüre geht angenehm voran. Obwohl die Autoren ausgewiesene Praktiker sind, findet sich allerdings im gesamten Buch keine visualisierende Darstellung. Auch eigene Prüfungsübersichten werden nicht angeboten. Immerhin wird der Stoff durch eine Vielzahl von Beispielen expliziert.
Der erste Schwerpunkt liegt auf der Erörterung des Haftungsanspruchs nach § 839 BGB gegen echte und haftungsrechtliche Beamte. Dies ist aufgrund der Klausurrelevanz dieser Norm auch berechtigt und das Kapitel darf gerne zur Gänze gelesen werden. Gerade die Drittbezogenheit der Amtspflicht mit diversen Einzelfragen, die Unanwendbarkeit der subsidiären Haftung nach § 839 I 2 BGB oder auch die eigentlichen Rechtsfolgen des materiellen Anspruchs werden exakt und instruktiv erläutert. In einem gesonderten Kapitel wird rechtswidriges Verwaltungshandeln im Übrigen erfasst und die Prüfungsklassiker und grundlegenden Haftungsinstitute wie der Folgenbeseitigungsanspruch oder der enteignende oder enteignungsgleiche Eingriff werden besprochen.
Sodann darf sich der Leser intensiv mit dem prozessualen Vorgehen auseinander setzen. Neben den zivilrechtlichen Standardfragen nach dem richtigen Rechtsweg oder der Beweislastverteilung samt möglichen Erleichterungen finden die Autoren auch Platz für Erwägungen zum Kostenrisiko oder zur Bedeutung von Vorfragen und Vorverfahren. Ergänzt werden die prozessualen Ausführungen durch die Auflistung von praxisrelevanten Fallgruppen, etwa im Bauplanungsrecht, bei den Verkehrssicherungspflichten und im öffentlichen Informationsrecht, z.B. bei behördlichen Warnungen, aber auch die Haftung für Truppenschäden und nach besonderem Verwaltungsrecht aufgeteilte typische Haftungskonstellationen werden präsentiert.
Erfreulich ist ein weiterer Schwerpunkt des Buches, um den sich Lehrbücher zum Verwaltungsrecht gerne drücken: die Beeinflussung des Staatshaftungsrechts durch das Europarecht und die Haftung der EG selbst. Der Kapitelumfang ist enorm und erst recht lobenswert ist die klare Konzeption des Anspruchs für gemeinschaftsrechtswidriges Verhalten, den die Autoren nicht in ein Schema zu pressen versuchen, sondern die dogmatisch nicht eindeutige Lage herausarbeiten und sich allein auf die vom EuGH vorgegebenen Maßstäbe zurückziehen. Dies hat Vorbildfunktion für jede Klausur! Abgeschlossen wird das Buch durch Kapitel zum Regressprozess des Staates gegen den Beamten und andere haftungsauslösende Organe und Personen sowie zur Notarhaftung, wobei auch hier die Amtspflichten ganz exzellent herausgearbeitet werden.
Dieses Werk bietet zwar spezialisierte, aber dennoch ausführliche und detaillierte Informationen, die zu jeder Zeit der juristischen Ausbildung und späteren Berufstätigkeit nützlich ist. Die Lektüre ist empfehlenswert, bei einschlägiger Beschäftigung mit der Thematik im Referendariat auch der Kauf.
Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 4. Auflage, Otto Schmidt 2009
Dieses Werk von Schneider beinhaltet – entgegen des beibehaltenen alten Titels – nicht nur Vorgänge zur Datenverarbeitung, sondern ist hinsichtlich der kaum noch unterscheidbaren Verschmelzung von IT-Recht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht auf dem neuesten Stand. Beinahe 2400 Seiten stark erwartet den Leser ein nur schwer nachzuahmendes Kompendium zum vorwiegend zivilrechtlichen IT-Recht.
Die Gestaltung des Handbuchs ist abwechslungsreich und enthält einen gut untergliederten Fließtext mit verschiedenen Hervorhebungen und einem ausführlichen Fußnotenangebot. Kleiner gedruckte Zitate, Vertragsauszüge oder Beispiele ergänzen den Text, ebenso graphisch herausgestellte Formulierungen für Vereinbarungen, AGB oder andere Regelungen, was die hohe Benutzungsfreundlichkeit des Handbuchs betont. Dazu gehört auch der opulente Anhang mit Vertragsbeispielen, die grundsätzlich als Individualvereinbarungen gehalten sind.
Im Vergleich zur Vorauflage konnte zum einen die Betonung der Schuldrechtsmodernisierung aufgegeben werden, zum anderen werden aktuelle Probleme in einem neuen ersten Kapitel zusammengetragen und –gefasst. Dies betrifft etwa den Bereich des E-Commerce, insbesondere Fragen der Haftung, der Werbung, Datensicherheit und Datenschutz, wobei auch sehr ausführlich das Arbeitsrecht, das Vergaberecht oder das Strafrecht behandelt werden. Die Einleitung ist mittlerweile auf einen wirklichen Überblick geschrumpft und dient vorwiegend als Anleitung zum Verständnis und zur Nutzung des Handbuchs. Gut für das Rechtsverständnis des Lesers geeignet ist nach wie vor die Unterteilung der Abschnitte in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Im genannten ersten Kapitel wird der ordnungsgemäße Umgang mit betrieblichen Daten zum Gegenstand gemacht, unter anderem mit Erläuterungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zum formellen Datenschutz und dem neuen Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Thematisiert werden auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten, das Verhältnis von Gleichbehandlungsrecht und Datenschutz und die Haftung für Handlungen im Internet nach dem TMG. Nachdem dieses Kapitel gut ein Viertel des beschreibenden Teils des Buches eingenommen hat, geht es in den noch folgenden Abschnitten des allgemeinen Teils unter anderem um Rechtsschutz für Software, kartellrechtliche Fragen sowie das EDV-Vertragsrecht. Gerade für Zwecke der juristischen Ausbildung können hier gleich mehrere Unterkapitel zur Lektüre empfohlen werden. Dazu gehören die Ausführungen zu urheberrechtlich relevanten Handlungen oder zu den verschiedenen Varianten der Nutzung von Software, aber auch die detaillierten Informationen zum möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder der Domainschutz. Im vertragsrechtlichen Teil ist die Einordnung von IT-Verträgen besonders zu nennen und das hervorragende Kapitel zum Mängelrecht bzw. zu den Leistungsstörungen: hier kann man problemlos atypische Klausurfälle konstruieren, bei welchen dann doch das allgemeine Schuldrecht geprüft wird. Die alphabetisch geordnete Beispielsliste mit von der Rechtsprechung behandelten Mängeln sollte zusätzlich wenigstens überflogen werden.
Im besonderen Teil werden Software- und Hardware-Beschaffung rechtlich eingebunden, unter anderem mit den klassischen Problemen der Vertragsabgrenzung, mit diversen Konstellationen des Tätigwerdens, also als freier Mitarbeiter oder gar als Subunternehmer, und den vertragsrechtlichen Problemen zu Mängelrechten oder Dauer und Beendigung des Vertrags. Die Unterkapitel zur Miete oder zum Leasing von Hardware sind kompakt, aber geben gut die tatsächlichen Probleme der Rechtsgeschäfte wieder. Nach einem kurzen Kapitel zur Hardware-Wartung kann sich der Leser in zwei große Abschnitte zur Erstellung und Beschaffung von Software vertiefen. Nicht nur die auch in den anderen Kapiteln prägnant erörterten Rechtsfragen wie etwa zu Mitwirkungspflichten und –möglichkeiten des Kunden überzeugen, sondern gerade spezielle werkvertragliche Aspekte wie bei Änderungen des Auftrags während der Vertragsdauer samt den Auswirkungen auf die Vergütung und den Pflichtenkatalog oder schlicht die Abnahme bei Software. Wiederum sind Fragen des Mietrechts umfassend abgebildet, sehr schön abgetrennt im Übrigen zu Vorgängen des Kaufs von Standard-Software. Weitere Kapitel befassen den Leser unter anderem mit Verträgen zur Software-Pflege, beeindruckend die Details zu denkbaren AGB, mit System- oder Vertriebsverträgen, Stichwort OEM-Hardware-Verträge, aber auch mit der rechtlichen Bewertung der Tätigkeit von Rechenzentren.
Die beiden letzten Kapitel thematisieren zum einen Online- und Provider-Verträge sowie prozessuale Hinweise. Die Ausführungen zum Access-Provider und zum Webhosting sind dabei nicht nur rechtlich instruktiv, sondern bieten dem Leser auch zugleich einen praktischen Einstieg in möglicherweise bisher technisch unbekannte Bereiche. Der im Alltag allgegenwärtige Download wird wie auch die Internet-Telefonie rechtlich erfasst. Das Kapitel zum Verfahrensrecht unterscheidet in die Zeiträume vor und nach Prozessbeginn und die mitunter nicht einfache Geltendmachung von Mängeln vorab und später vor Gericht. Wiederum die Domainstreitigkeiten sind kurz aber spannend aufbereitet, aber auch wenn es um ausführliche Darlegungen geht wie zu den Verfahren vor den Urheberrechtskammern, den so genannten Schutzrechtsprozessen, kann der Autor auf seine langjährige Erfahrung zurückgreifen und auf engem Raum etwa das Problem des Ausforschungsbeweises aufzeigen und rechtshistorisch untermauerte Lösungen anbieten.
Das Fazit zu diesem Handbuch ist klar: es ist für die Examina sicherlich kein Pflichtwerk. Dennoch ist es eines der wenigen Standardwerke zum IT-Recht mit substanziellen und systematischen Erläuterungen zu Tatsachen und Rechtsproblemen einer Vielzahl von DV-Vorgängen, die sowohl in allgemein aufgestellten wie auch spezialisierten Kanzleien als üblicher Gegenstand des Wirtschaftslebens immer wieder auftauchen können. Damit eignet sich das Handbuch zum einen schon während des Vorbereitungsdienstes für Spezialfragen des Vertrags- und Wirtschaftsrechts, zum anderen natürlich als Basiswerk zur Vorbereitung auf eine zivilrechtlich orientierte Tätigkeit als späterer Fachanwalt im IT-Bereich. Sicherlich gibt es auch heute noch Anwälte, für die Computer und Internet Teufelszeug sind, aber wer wie die heutigen Studenten und Referendare mit diesen Elementen wie selbstverständlich aufgewachsen ist, sollte sie auch rechtlich nutzen und einschätzen können. Und hierzu ist das vorliegende Werk eigentlich unverzichtbar.
Baur / Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage, C.H. Beck 2009
Gut zehn Jahre sind seit der letzten Auflage vergangen und doch hat dieser Sachenrechts-Klassiker nichts an Attraktivität eingebüßt. Selbst wenn die 17. Auflage längst vergriffen war, haben tausende junger Juristen die zum Teil abgewetzten Exemplare der juristischen Seminare konsumiert, um von diesem beeindruckenden Grundlagenwerk zu profitieren. Auf nunmehr beinahe 1100 Seiten werden die Reformen der vergangenen Dekade in das Konzept integriert, ohne das bewährte Konzept aufzugeben. Immerhin ist eine Neuerung hinzugekommen: ein Kapitel zum vergleichenden und internationalen Sachenrecht.
Die Gestaltung des Werks ist für einen Klassiker wie diesen höchst erfreulich. In den gut untergliederten Fließtext werden kleiner gedruckte vertiefende Passagen ebenso eingefügt wie Fallbeispiele mit Lösungen. Hinzu kommen Übersichten in tabellarischer Form am Ende der Kapitel. Das Fußnotenangebot ist umfangreich und wird ergänzt durch Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel. Die Einbeziehung und Zitierung der Rechtsprechung ist vorbildlich.
Die Einführung in die Materie thematisiert zunächst die Stellung des Sachenrechts in der geltenden Rechtsordnung und unterscheidet Liegenschaftsrecht sowie Mobiliarsachenrecht. Nach der Erläuterung der Grundbegriffe des Sachenrechts kann der Leser die allgemeinen Lehren und Institute des Sachenrechts studieren, etwa das dingliche Rechtsgeschäft, die diversen Besitzarten oder den Besitzschutz, hier sehr schön zu lesen der Klausurklassiker des possessorischen Besitzschutzes bei petitorischer Einwendung. Hinsichtlich des Schutzes der dinglichen Rechte bieten die Autoren Unterkapitel zum Vindikationsanspruch, zu den teilweise komplexen Rechtsvermutungen des BGB oder auch zum Beseitigungsanspruch. Zu letzterem sind die Unterabschnitte zur Kostentragung sowie die prozessualen Fragen zum Unterlassungsanspruch herauszuheben. Bemerkenswert ist zudem die Abrundung dieses Teils des Buches durch die Auflistung von sonstigen Schutzmechanismen für dingliche Rechte, etwa durch Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht.
Sodann wird das auch wirtschaftlich bedeutsamere Liegenschaftsrecht den Leser durch die Hälfte des Buches begleiten, beginnend mit Wissenswertem zum Grundbuch, insbesondere zum Eintragungsverfahren, zu Rangfragen sowie zum Grundbuchberichtigungsanspruch, hier lesenswert die Berichtigungsbewilligung samt Erzwingung. Das folgende Kapitel befasst den Leser mit Rechtsänderungen an Grundstücken und schließt die Übertragung, die Vormerkung, den Vorkauf und die Übereignung ein. Gelungener Schlusspunkt dieses Kapitels ist das umfangreiche Unterkapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten, wobei die Ausführungen zu den nicht geschützten Rechtsvorgängen sowie zur Prüfung der Redlichkeit besonders gefallen. Im Kapitel zum Eigentum selbst ragt der Abschnitt zum Nachbarrecht heraus, insofern die denklogische Ergänzung zum bereits zuvor genannten Kapitel zu § 1004 BGB. Vor allem der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch sowie der Einfluss des BImSchG werden prägnant herausgearbeitet. Generell sind öffentlich-rechtliche Einflüsse stets berücksichtigt, so etwa im Rahmen der Eigentumsbeschränkungen durch das öffentliche Baurecht oder bei der Darstellung von Sonderthemen wie dem Wasser- oder Jagdrecht. Erstaunlich knapp ist das Unterkapitel zum Wohnungseigentumsrecht ausgefallen, wobei man hierzu aber auch getrost auf Spezialliteratur verweisen kann.
Bevor man sich ausgiebig mit den Grundpfandrechten beschäftigen darf, stehen noch Kapitel zu Nutzungsrechten zur Lektüre bereit, wobei auch hier die Kleinigkeiten den feinen Unterschied machen, etwa die Anmerkungen zur steuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs. Innerhalb der Kapitel zu den Grundpfandrechtren werden Hypothek und Grundschuld nicht künstlich aufgespalten, sondern anfangs die Gemeinsamkeiten betont, bevor dann zwei große eigene Abschnitte jeweils den beiden Rechten vorbehalten sind. Lesenswert sind dabei gerade die ausbildungsrelevanten Themen wie die Übertragung der Verkehrshypothek, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück oder die Haftung des Zubehörs. Bei der Grundschuld ist das Zusammenspiel und auch die Divergenz von Sicherungsgeschäft und dinglichem Geschäft hervorragend ausgearbeitet, ebenso wie zuvor die Akzessorietät bei der Hypothek.
Im Abschnitt zum Mobiliarsachenrecht werden ebenfalls Prüfungsschwerpunkte wie der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten in den Fokus gestellt, aber auch komplizierte Fragen wie der schuldrechtliche Ausgleich bei sachenrechtlichem Rechtsverlust sind gut nachvollziehbar erläutert, etwa zu Fragen der aufgedrängten Bereicherung. Zum Recht der beweglichen Sachen gehört natürlich auch das große Kapitel zu den Sicherungsrechten, die nicht nur das Pfandrecht oder den Eigentumsvorbehalt umfassen – gelungen ist auch der kurze Unterabschnitt zum Pfändungspfandrecht – sondern auch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung samt Factoring und Bestimmtheitsfragen enthalten. Beschlossen wird die Darstellung mit einem Überblick zu Rechten an Rechten, wiederum sehr schön ausgearbeitet wurde das Pfändungspfandrecht an Rechten, weiterhin einem Kapitel zum mittlerweile beinahe rechtsgeschichtlichen Sachenrecht der neuen Bundesländer sowie, eingangs genannt, zum internationalen Sachenrecht.
Gut 50 Jahre nach der Erstauflage im Jahr 1960 kann auch die neueste Auflage des Lehrbuchs zum Sachenrecht jedem Juristen nur zur Lektüre empfohlen werden. Man muss sich dabei im Klaren sein, dass dieses Werk intensiv genutzt sein will, möchte man die Qualität der Ausführungen tatsächlich rezipieren. Nicht umsonst sehen die Autoren selbst den „anspruchsvollen“ Studenten als maßgeblichen Nutzer. Für einen schnellen Blick oder gar nur für die Vervollständigung des Fußnotenapparats ist dieses Buch viel zu schade.
Vollkommer / Greger / Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2009
Das große Schreckgespenst zum Berufseinstieg als Rechtsanwalt ist ganz klar die Haftung für das eigene Tätigwerden. Obwohl die Grundlage für die anwaltliche Haftung weiterhin maßgeblich richterrechtlich geprägt ist, haben die Autoren es geschafft, das komplexe Thema auf knapp 350 Seiten zusammenzufassen. Immerhin ist die Materie nicht so dynamisch, als dass es bisher mehr als drei Auflagen in 20 Jahren benötigt hätte. Konstatiert wird aber auch, dass mit der Steigerung der Zulassungszahlen auf die Zahl der Haftpflichtfälle gestiegen ist.
Die Gestaltung des Werks ist klassisch mit engem Fließtext, effektiven Hervorhebungen und einem umfangreichen Fußnotenregime. Graphische Elemente sind kaum vorhanden, aber auch nicht erforderlich. Etliche Zusammenfassungen und Checklisten erleichtern die Umsetzung der Ausführungen in konkrete Fehlervermeidung.
Insbesondere die Verschränkung von Berufsrecht und Haftungsrecht zeichnet dieses Lehrbuch aus. Nicht nur die in den letzten Jahren punktuell immer geänderte BRAO, sondern auch die europäischen Einflüsse, etwa durch den CCBE, werden aufgegriffen. Ebenfalls bemerkenswert ist die Genauigkeit der Auseinandersetzung mit den Grundsatzentscheidungen von BVerfG und BGH, zuletzt zur Frage des Zusammentreffens mehrerer Schadensursachen.
Gleich zu Beginn kann der Leser die Anwaltstätigkeit von anderen Tätigkeiten abgrenzen, die auch von Anwälten ausgeübt werden können, etwa vom Mediator oder vom Makler, und die Auswirkung dieser Tätigkeit auf die Frage der Haftung nachzeichnen. Weiterhin thematisiert wird der Vertragsschluss mit dem Mandanten auf dem freien Markt und für den Fall der Beiordnung, genauso wie die Funktion des Anwalts als Treuhänder unter dem Aspekt der Haftung. Vor dem umfassenden Kapitel zu den anwaltlichen Pflichten und Folgen bei Verletzung derselben kann sich der Leser noch kurz zur deliktischen Haftung informieren, etwa durch den Verstoß gegen Schutzgesetze wie den Geheimnisverrat.
Sodann ist der Schwerpunkt des Buches aber der Pflichtverletzung vorbehalten und die Pflicht zur Aufklärung sowohl des Sachverhaltes als auch des Mandanten über Prozessrisiken u.a. ist zu Recht ausführlich besprochen. Ebenso herauszuheben sind die gelungenen Unterkapitel zur eigenen Ermittlungspflicht des Anwalts, zur Kenntnis der Rechtsprechung oder zu den Pflichten bei Vergleichsabschluss. Ganz hervorragend liest sich auch der Unterabschnitt zur Weisungsgebundenheit gegenüber dem Mandanten. Nach den einzelnen Verletzungsmöglichkeiten folgen Ausführungen zu Rechtswidrigkeit und Verschulden, wobei die berufsspezifische Sorgfalt exzellent herausgearbeitet wurde. Auch das bereits genannte Zusammentreffen mehrerer Schadensursachen wird differenziert dargestellt, vor allem bei gerichtlichen Fehlern. Auch die Bestimmung des erlittenen Schadens ist prägnant erklärt, wobei sogar zwischen den einzelnen Rechtszweigen getrennt wurde. Rechtlich höchst interessant sind zudem die Unterkapitel zur Frage des vertraglichen Haftungsausschlusses und eines solchen durch AGB. Prozessual abgerundet wird die Thematik mit Fragen zur Verjährung des Ersatzanspruches sowie mit einem Kapitel zur Beweislast sowie dem Umgang mit der Berufshaftpflichtversicherung. Das besondere Extra dieses Werks folgt dann am Ende: ein Haftpflicht-ABC mit der Auflistung typischer Haftungskonstellationen von Ausschlussfristen über Bürgschaften, Gerichtskostenvorschuss oder Schmerzensgeld bis hin zu Zustellung und Zwangsvollstreckung.
Wer sich mit dem Berufsbild des Anwalts auseinander setzen will oder gar selbst anstrebt, Rechtsanwalt zu werden, darf sich dieses Buch nicht entgehen lassen. In höchst eingängiger Weise werden die Fallstricke der rechtsberatenden Tätigkeit aufgezeigt und rechtlich anspruchsvoll erörtert. Diese Neuauflage ist ein sehr schönes Stück juristischer Literatur und in der Anschaffung jeden Euro wert.
Saenger, Zivilprozessordnung, 3. Auflage, Nomos 2009
Der ZPO-Kommentar von Nomos hat sich endgültig in Ausbildung und Praxis etabliert und erscheint in geregelter Neuauflage unter der Verantwortung des Herausgebers Saenger. Der Handkommentar von nunmehr über 3000 Seiten bereitet Studenten und Referendare auf nahezu alle Eventualitäten des Examens vor und setzt Maßstäbe angesichts der konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung der Materie in Urteile und Schriftsätze.
Die Gestaltung des Werkes ist konstant geblieben, was heißt, dass die Verknüpfung von textlicher Beschreibung und konkreter Umsetzung der Materie in Formulierungen und Verfügungen effektiv gewährleistet wird. Das kann sowohl die Förmlichkeiten eines Urteils, den Inhalt eines Beschlusses oder einer Verfügung, einen Vorschlag zur Tenorierung oder die Formulierung von Tatbestand und Entscheidungsgründen betreffen. Bisweilen ist die Lektüre der Textblöcke allerdings nicht einfach, da trotz Hervorhebungen, großen Randnummern und relativ kurzen Absätzen die Dichte des Fließtextes über eine Doppelseite so hoch ist, dass man nur mit großer Konzentration in der Lektüre fortschreiten kann. Bisweilen findet man hilfreiche Inhaltsübersichten vor einer Kommentierung. Zu Besonderheiten wie dem europäischen Zahlungsbefehl werden Anhänge integriert, welche die Anwendung der Formulare vereinfachen.
Weiterhin zu loben ist die Vollständigkeit der Kommentierung der ZPO durch dieses Werk. Es gibt Kommentare, die bestimmte Normen nur im Gesetzeswortlaut abdrucken, aber hier ist jede Vorschrift mit Erläuterungen versehen. Dazu kommen auszugsweise Kommentierungen zum GVG, zu europäischen Verordnungen oder neuerdings auch zum FamFG.
Angesichts der umfassenden Kommentierung zeichnet es einen Kommentar dann zusätzlich aus, wenn ausbildungsrelevante Themen auch als Schwerpunkte ausgestaltet worden sind. Dies kann bei diesem Werk ohne Zweifel bejaht werden und das betrifft nicht nur das Referendariat, sondern auch in weiten Teilen des Studiums kann man unbesorgt auf die Erklärungen der Autoren dieses Titels zurückgreifen. Dies beginnt bei der Zuständigkeit des Gerichts durch Prorogation: dieses schon in Klausuren des ersten Examens beliebte Problem wird hier anhand einer instruktiven Checkliste aufbereitet und die Besonderheiten des amtsgerichtlichen Verfahrens ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren sind die Darstellungen zur Postulationsfähigkeit umfangreich ausgefallen und lassen auch bei Sonderfällen keine Fragen offen. Die Erledigung der Hauptsache ist detailliert und variantenreich erfasst und auch die materielle Rechtskraft mitsamt den vorhandenen gesetzlichen und materiell-rechtlichen Ausnahmen wird breit thematisiert. Weiterhin und generell lesenswert sind die zahlreichen Einführungen sowohl vor der Kommentierung an sich als auch vor einzelnen Abschnitten der ZPO. Ganz hervorragend gelungen sind die Erklärungen zum Versäumnisurteil und den Rechtsbehelfen hiergegen. Ebenfalls lesenswert sind die instruktiven Kommentierungen zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Für Referendare zusätzlich beachtlich sind die Kapitel zur Beweiswürdigung und der Überprüfbarkeit durch Rechtsmittel. Hier werden die maßgeblichen Kriterien der Beweiserhebung und Beweisgewichtung dargestellt und eine nachahmenswerte Linie für die eigene Tätigkeit wird aufgezeigt. Ebenfalls lobenswert ist der praktisch hoch bedeutsame Prozessvergleich dargestellt worden, sowohl im üblichen Rahmen der Zwangsvollstreckungsvorschriften als auch im Rahmen der Güteverhandlung. Auch die Kostenverteilung bei ungleich beteiligten Parteien wird mit Rechenvorgängen und Tenorierung beispielhaft erläutert. Im achten Buch stellt die Vollsteckungsgegenklage in ihrer ausführlichen Aufbereitung ein tolles Stück Rechtsliteratur dar. Empfehlenswert für Referendare sind dazu die weiteren Vollstreckungsrechtsbehelfe, etwa im Klauselverfahren. Im Verhältnis dazu etwas kurz, wenngleich alle wesentlichen Informationen verarbeitet wurden, ist der einstweilige Rechtsschutz behandelt worden, wenn man sich seine Bedeutung in Klausur und Praxis einmal vergegenwärtigt. Auch bei Fragen der notwendigen Streitgenossenschaft erhält man zwar eine ordentliche Übersicht, braucht aber angesichts der zum Teil abstrakten Formulierungen noch weitere Informationsquellen. Wiederum für die Stationstätigkeit höchst hilfreich sind die ausführlichen Erläuterungen zur Prozesskostenhilfe und zu Fragen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Dass das FamFG, dessen Kommentierung im Wesentlichen für den deutlichen Anstieg des Umfangs im Vergleich zur Vorauflage verantwortlich ist, von einem Mitherausgeber des neuen Nomos-Kommentars zum Familienverfahrensrecht, siehe auch die Besprechung weiter unten, Kemper, kommentiert wird, sorgt zusätzlich zur Stabilisierung der ohnehin schon hohen Qualität des Kommentars.
Dieser Kommentar ist auch in der dritten Auflage eine unbedenkliche Empfehlung für die Bewältigung des Stoffes des ersten und zweiten Staatsexamens und darüber hinaus zur ständigen Nutzung in der beruflichen Praxis. Nach der Lektüre, sei sie umfassend oder punktuell, verfügt man über umfangreiche Kenntnisse und kann diese anhand der im Werk gegebenen Umsetzungsvorschläge sofort in der Klausur und gerade auch im Rahmen der Zivilstation konkret anwenden. Kauf und Benutzung können bereits im Studium bedenkenlos empfohlen werden und sollten im Vorbereitungsdienst ein Muss sein.
Emmerich, BGB Schuldrecht BT, 12. Auflage, C.F. Müller 2009
Den meisten Studenten, die ihren Fokus auf das Zivilrecht legen, sind die Werke von Emmerich hinlänglich bekannt, sei es zum BGB im Allgemeinen oder zum Wettbewerbsrecht und Ähnlichem im Besonderen. Das vorliegende Werk gehört zu seinen Grundlagenlehrbüchern und widmet sich ausschließlich dem Besonderen Teil des BGB-Schuldrechts. Dabei wird wie bei so vielen Lehrbüchern zum Schuldrecht BT das Gesellschaftsrecht ausgeklammert, da es hierzu im Verlagsprogramm in der Regel ausführliche Spezialliteratur gibt, so auch hier. Auf etwas weniger als 400 Seiten kann der Leser aber dennoch genug Wissensstoff zur ausführlichen Beschäftigung mit dem Schuldrecht auffinden.
Die Gestaltung des Werks ist angenehm und entspricht der klassischen Variante der Lehrbücher der „Schwerpunkte“-Reihe, also mit grau hervorgehobenen Fällen und Lösungsmöglichkeiten sowie einem dichten Fließtext mit Hervorhebungen dazwischen, aber nahezu ohne graphische Elemente und leider auch ohne Prüfungsschemata und Aufbauhilfen.
Es ist für den Leser nur von Vorteil, dass der Autor die Schwerpunkte ausbildungsgeeignet setzt und die großen Themen Kaufrecht, Kondiktionenrecht und Deliktsrecht dem Umfang nach nahezu gleich gewichtet. Beginnend mit dem Kaufrecht, das unter dem Titel Veräußerungsverträge firmiert, um auch Sonderformen und die Schenkung mit einzubeziehen, werden die Pflichten der Parteien und die Haftung bei Pflichtverletzung sukzessive erläutert, Besonderheiten des Gefahrübergangs betont und das Sachmangelrecht ausführlich präsentiert, ebenso die Konsequenzen aus dem Eintritt der Gewährleistung. Unter der Bezeichnung der Gebrauchsüberlassungsverträge kann sich der Leser sodann zu Miete, Leasing, Leihe und Darlehen informieren. Hier werden Verbraucheraspekte schön herausgearbeitet und die klausurwichtige Problematik der Kündigung gut in den Vordergrund gestellt. Dienst- und Werkvertrag dominieren sodann den folgenden Teil des Buches, der noch Auftrag und Geschäftsbesorgung, mit oder ohne Auftrag, enthält. Im Werkvertragsrecht gefällt vor allem die Betonung der Schwierigkeiten, die bei der Entstehung der Vergütungspflicht des Bestellers zu vergegenwärtigen sind. Sehr knapp fallen hingegen leider die Beschreibungen zum Maklerrecht aus. Generell ist der Preis für eine vollständige Übersicht des Sujets natürlich die Schröpfung der einzelnen Bereiche in puncto Umfang. Nach einem letzten Zwischenabschnitt zu Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich, wobei die Akzessorietät der Bürgschaft sehr schön verständlich gemacht wird, gehört den bereits genannten beiden großen Themen Bereicherungsrecht und Deliktsrecht der Rest des Buches, nahezu die Hälfte. Dies ist aber auch berechtigt, da man sich mit diesen Themen ab dem ersten Semester beschäftigen und die Details ab der Zwischenprüfung beherrschen sollte. So können im Bereicherungsrecht die Unterkapitel zur Verfügung eines Nichtberechtigten, die Anweisungsfälle als Muster des Mehrpersonenverhältnisses sowie die Einführung in die Saldotheorie nur zur Lektüre empfohlen werden. Im Deliktsrecht stechen neben den Ausführungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch Sonderthemen wie die Haftung für Verrichtungsgehilfen, die alternative Täterschaft und die Kfz-Halterhaftung als besonders gelungen und deshalb lesenswert heraus.
Mit diesem Lehrbuch bewältigt man den Einstieg in das besondere Schuldrecht problemlos und kann von der Pointierung der Themen durch den erfahrenen Autor nur profitieren. Ausgehend von dem hier angeeigneten Wissen kann man sich dann auf sicherer Grundlage mit Klausurensammlungen, Spezialwerken und Kommentierungen befassen.
Brox / Walker, Erbrecht, 23. Auflage, Carl Heymanns 2009
Selbst das Erbrecht erfährt bisweilen (kleine) Änderungen und so überrascht es nicht, dass der Lehrbuch-Klassiker von Brox/Walker auch an einigen Stellen überarbeitet und aktualisiert werden musste. Dabei werden nicht nur Erbschaftssteuerrechtsreform und FamFG aufgegriffen, sondern auch das Erbrechtsreformgesetz. Auf nahezu 500 dicht gefüllten Seiten erfährt der Leser alle Grundlagen zum Erbrecht.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen und gerade für Studenten optimal. Der Fließtext ist angenehm gegliedert, die vielen Fälle und Beispiele sind graphisch hervorgehoben, ebenso die an den Text angepassten Falllösungen. Das Fußnotenangebot ist umfassend und die grau hinterlegten Zusammenfassungen am Ende von Kapiteln bieten einen zusätzlichen Service zum Memorieren. Ergänzt werden die Kapitel von einigen Mustertexten, etwa zum gemeinschaftlichen Testament oder zum Erbvertrag.
Insgesamt 12 Abschnitte erwarten den Leser mit allgemeinen und speziellen Ausführungen zur Thematik. Das unverzichtbare Einführungskapitel präsentiert nicht nur die Grundbegriffe des Erbrechts, sondern auch die verfassungsrechtliche Einordnung sowie die vorhandenen Rechtsquellen. Die Berufung zum Erben stellt sodann den klaren Schwerpunkt des Buches dar und unterscheidet zuerst nach gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge. Dabei kommen besonders gern geprüfte Konstellationen wie der Widerruf des Testaments oder die Formvorschriften zur Sprache, ebenso die zum Teil schwierigen Regelungen zur Auslegung von Verfügungen sowie zur Anfechtung. Lesenswert sind zudem die Kapitel zu schönen Klausurproblemen wie der Beseitigung der Bindungswirkung des Erbvertrags durch Rücktritt oder durch Anfechtung, ebenso aber auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrages, um das Bild komplett zu machen. Auch die Zusammenhänge zwischen Güterrecht und Ehegattenerbrecht werden prägnant erläutert und stets wird die Lebenspartnerschaft mit berücksichtigt. Die Ausschlagung der Erbschaft samt Problemen bei der Willensbildung sowie die Rechtstellung des vorläufigen Erben beenden dieses große Kapitel.
Im Folgenden werden mögliche Anordnungen des Erblassers dargestellt, darunter Ersatz-, Vor- und Nacherbschaft, die Institution des Testamentsvollstreckers sowie umfassend Vermächtnis und Auflage. Erfreulich ausführlich wird nach wie vor die Miterbengemeinschaft behandelt, sowohl was die Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis, als auch was das Auftreten nach außen angeht. Der praktisch wichtige Ausgleich von Vorausempfängen während der Auseinandersetzung wird instruktiv beschrieben. Relativ knapp hingegen wird das im Vorbereitungsdienst immer relevante Pflichtteilsrecht erfasst, wobei aber die zahlreichen Nebenprobleme wie Auskunftsansprüche, Ausschlussgründe oder prozessuales Vorgehen allesamt thematisiert werden. Sehr schön für studentische Leser ist die detaillierte Aufbereitung der Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer sowie des gutgläubigen Erwerbs mit Bezug auf den Erbschein. Im Erbscheinsverfahren werden die FamFG-Vorschriften bereits zitiert.
Der Erbenhaftung wird vergleichsweise viel Aufmerksamkeit gewidmet, etwa der Inventarerrichtung, der Nachlassinsolvenz und der prozessualen Bedeutung von Einreden des Erben. Dies kommt vor allem Referendaren zugute. Wiederum klassisch studentische Rechtsfragen behandelt der Abschnitt über Zuwendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, insbesondere die Verträge zugunsten Dritter werden genau erläutert. Nicht fehlen darf in jedem guten Lehrbuch ein Kapitel zum Sonderfall der Rechtsnachfolge in ein Unternehmen; hier überzeugen die Hinweise zur Nachfolgeklausel und sind unbedingt lesenswert. Die letzten Abschnitte betreffen den Erbschaftskauf, das Steuerrecht sowie das internationale Erbrecht.
Dieses Lehrbuch, das seit 1966 auf dem Markt ist, ist maßgebend für nahezu alle anderen Werke zum Erbrecht, die sich ebenfalls der Wissensvermehrung des Lernenden verschrieben haben. Bewusst in Abgrenzung zu praktischen Handbüchern setzt dieses Werk an der Wurzel der rechtlichen Kenntnisse an und fördert systematisch und dogmatisch eingängig die sukzessive Verbesserung des Lesenden. Wer sich die Zeit nimmt, dieses Lehrbuch durchzuarbeiten, wird für die Referendarsexamensvorbereitung im Pflichtfachbereich kaum ein weiteres Werk benötigen. Für das Assessorexamen dient das Werk in hervorragender Weise zur Rekapitulation, da prozessuale Fragen stets mit berücksichtigt sind.
Lange, Schuldrecht AT, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Im Vergleich zu anderen Werken, gerade zum Schuldrecht, ist diese Neuerscheinung in der Reihe JuraKompakt eher ein Büchlein und kein Buch. Auf weniger als 150 Seiten und damit sogar in geringerem Umfang als Repetitorskripten wird das Schuldrecht hinsichtlich seines allgemeinen Teils aufbereitet.
Auch wenn der äußere Eindruck täuschen mag: dieses Werk verspricht nicht mehr als es im Ergebnis hält und wer sich so ein Buch anschafft in der Hoffnung danach das gesamte allgemeine Schuldrecht erfasst zu haben, ist in einem juristischen Studium ohnehin fehl am Platz. Der Zweck des Buches ist allein die verknappte Zusammenfassung des Stoffes und seine Zuspitzung auf die Prüfungsessentialia. Dabei gehen nicht selten Definitionen und übliche Nebenfragen verloren und recht dürre Prüfungsschemata, etwa zum Verbraucherschutzrecht, gaukeln dem Leser bisweilen einen komplexen Anspruch als einfach vor, aber die Mehrzahl der Schaubilder und Prüfungsanleitungen ist nicht zu kritisieren, sondern völlig korrekt. Gelegentlich fügt der Autor sogar Nachweise für seine Behauptungen und Schlussfolgerungen ein und die Beispielsfälle sind allesamt an neuen BGH-Entscheidungen orientiert und kauen nicht antike Fälle wieder. Die schuldrechtlichen Themen werden komplett abgehandelt, sodass auch das oft im BGB AT verankerte Recht der AGB oder die oft sachenrechtlich vereinnahmte Abtretung genannt werden, dazu auch selten geprüfte Aspekte wie das Leistungsbestimmungsrecht. Das Leistungsstörungsrecht stellt natürlich den Großteil des Buches dar und thematisiert Leistungspflichten, Verzug, Unmöglichkeit, c.i.c. und die Rechtsfolgen sowie das Rücktrittsrecht. Insgesamt kann man mit diesem Werk binnen kürzester Zeit überprüfen, ob das eigene schuldrechtliche Wissen in Grundzügen noch belastbar ist. Als solches Memorandum ist das Werk gut gelungen, steht aber in harter Konkurrenz zu den Skripten und vor allem Karteikarten der Repetitoren. Zu mehr reicht das Format aber nicht: Für Einsteiger ist der Transfer des komplexen Schuldrechts auf die eigenen rudimentären Kenntnisse zu groß, für Fortgeschrittene sollten eigentlich ausführliche und klausurorientierte Medien maßgebend sein, die anhand von assoziativer Wissensgenese eine umfangreiche Prüfung von Anspruch und Sachverhalt ermöglichen, die sich von den hier präsentierten einfachen Anleitungen abhebt und für die erstrebten hohen Punktzahlen sorgt. Schließlich ist mir persönlich schleierhaft, was Referendare – eine der offiziellen Zielgruppen der Reihe (!) – mit solchen, nicht konkret auf sie zugeschnittenen Exemplaren der JuraKompakt-Reihe anfangen sollen: wessen schuldrechtliche Kenntnisse während des Vorbereitungsdienstes nur (noch) auf dem Umfang dieses Buches stehen, der sollte sofort mehrere Wochen Grundlagenübungen absolvieren. Aber vielleicht ist auch dieser Impetus für manchen Leser erst nötig, sodass das Werk auch schon als kleiner Stachel im Hintern des faulen Juristen seinen Zweck erfüllen würde.
Friederici / Kemper, Familienverfahrensrecht, 1. Auflage, Nomos 2009
Die ideale Ergänzung zum bereits in diesem Jahr bei Nomos erschienenen Kommentar zum materiellen Familienrecht (Schulz / Hauß, Besprechung März 2009) besteht nun in der Neuerscheinung zum Verfahrensrecht in Familiensachen. Die Herausgeber sind gerade im Familienrecht hoch erfahren, zum Teil auch in der Richterfortbildung tätig und dementsprechend ständig auf der Höhe der rechtlichen Novationen. Einige Autoren sind auch bei Parallelwerken tätig (so z.B. Kemper und Viefhues im FamFG-Kommentar von Viefhues / Horndasch, Besprechung im Oktober 2009, sowie der vielbeschäftigte Kostenexperte Schneider, der schon im Schulz / Hauß die Kosten und Gebühren kommentierte), sodass den Leser keine Überraschungen erwarten. Auf über 850 Seiten ist im vorliegenden Werk nur das Familienverfahrensrecht behandelt, nachdem zum ehemaligen FGG ein weiteres Werk von Jurgeleit erwartet wird.
Die Gestaltung des Kommentars schließt sich nahtlos an die der übrigen NomosKommentare an, ohne allerdings alle positiven Aspekte der übrigen Werke zu übernehmen. Der Text ist mit echten Fußnoten versehen und gut untergliedert, sodass die Lesbarkeit leicht und die Orientierung an den Hervorhebungen gut ist. Auch die Einfügung von Beispielen oder Berechnungen ist angenehm und für einen Kommentar nicht unbedingt zu erwarten. Allerdings hätte man nach dem Vorbild des ZPO-Werks von Saenger durchaus mehr Hilfestellungen bei Tenorierung oder Anträgen erwarten können. So aber finden sich nur vereinzelte konkrete Vorschläge für Prozesssituationen, etwa im instruktiv aufbereiteten Kostenrecht oder im Vollstreckungsrecht.
Sowohl die Neuerungen des FamFG als auch die klassischen Verfahrensprobleme des Familienrechts werden gleichermaßen gewürdigt und prägnant besprochen. Ans Herz legen sollte man dem Leser in Ausbildung aber zuallererst die Einführung in den Kommentar selbst, die in groben Zügen das familiengerichtliche Verfahren im Allgemeinen und das Verfahren in Familiensachen im Besondern darlegt. Die Lektüre des Werks kann dank der systematischen Kommentierung sowohl am Stück als auch punktuell erfolgen. Die Neuregelungen werden leicht verständlich präsentiert und lassen sich leicht in bestehende Kenntnisse integrieren; dazu gehören etwa die verbesserten Auskunftsrechte im Unterhaltsrecht oder die notwendige anwaltliche Vertretung gemäß § 114 FamFG. Aber auch grundlegende Fragen wie die neue Zuständigkeit des Familiengerichts für alle Bereiche des FamFG, die genaue Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten und die Unterscheidung zwischen Familiensachen und Familienstreitsachen lassen sich anhand der Kommentierungen einfach beantworten. Ganz neue Kapitel wie das Beschwerderecht oder die Verfahrenskostenhilfe, diese wiederum mit exzellentem Rückbezug auf das PKH-Recht der ZPO kommentiert, überzeugen den Leser schnell durch akribische Ausführungen. Vorher zwischen den Gerichten getrennte Themen wie das Gewaltschutzrecht werden souverän mit einbezogen, ebenso unveränderte prozessuale Fragen wie die Titelabänderung. Sehr gut gelungene Abschnitte des Kommentars sind definitiv diejenigen zum einstweiligen Rechtsschutz sowie zum reformierten Vollstreckungsrecht. In diesen Bereichen ist neben exakter Gesetzeskenntnis vor allem die geistige Flexibilität in der Beratungssituation gefragt, was nach der Lektüre der einschlägigen Kommentierungen effektiv befördert werden wird. Im Vergleich zu anderen Kommentaren recht knapp gehalten ist dagegen das internationale Familienrecht mit europäischen Verordnungen oder dem Haager Übereinkommen.
Der Ansatz der Bearbeiter, dem Leser und Nutzer mit diesem Werk einen sicheren und effektiven Erstzugriff auf Rechtsprobleme des familienrechtlichen Verfahrens zu gewährleisten, ist erreicht. Für Details wird man sicherlich noch vergleichend auf andere Werke zurückgreifen müssen, aber das Grundbedürfnis nach sicherer Anwendung des Verfahrensrechts wird nach der Lektüre des Werks voll erfüllt.
Von Ref.iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg
Aunert-Micus / Güllemann / Streckel / Tonner / Wiese, Wirtschaftsprivatrecht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2007
Das von der großen Autorenschaft verfasste Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ in seiner 3. Auflage aus dem Jahr 2007 erörtert die prüfungsrechtlich relevanten Materien des gesamten Zivilrechts. Konzipiert ist es als Einführungsliteratur für Studenten an Fachhochschulen mit Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht und in der Betriebswirtschaft. Die ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Handelsgesetzbuch und das Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden dabei besonders ausführlich erläutert.
Nach einer Einführung in das deutsche Rechtssystem wird zunächst der allgemeine Teil des BGB Schritt für Schritt dargestellt. Dabei werden auch schwierige Rechtsproblematiken, wie die Anfechtung einer bereits vollzogenen Vollmacht (S. 130 f.), erläutert. Getrennt voneinander werden das allgemeine und das besondere Schuldrecht behandelt. Hervorzuheben ist, dass Prof. Dr. Norbert Tonner auf 35 Seiten mit besonderer Wertlegung die Systematik des Leistungsstörungsrechts vorstellt (S. 197 ff.). Bei der Darstellung des besonderen Schuldrechts werden das Kaufrecht, das Miet- und Pachtrecht, das Werkvertragsrecht und das Dienstvertragsrecht näher behandelt. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse (§§ 812 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB) werden ebenfalls berücksichtigt. Das Sachenrecht wird kompakt und in Grundzügen erläutert, wobei die Grundprinzipen und Rangverhältnisse der einzelnen Sicherungsrechte hervorgehoben werden. Die Autoren stellen auch die GbR, die OHG und die KG vor. Diese Personengesellschaftsformen werden in ihrer Gründung, Struktur und Haftung aufgezeigt und miteinander verglichen.
Zu bedauern ist, dass das MoMiG (GmbH-Reform von 2008) noch nicht in der 3. Auflage berücksichtigt werden konnte. Das erklärt sich dadurch, dass das vorliegende Buch von 2007 ist, für den potentiellen Käufer bleibt daher entweder das Zuwarten auf eine mögliche 4. Auflage oder die Schließung dieser Lücke durch weitere Literatur. Die Grundstruktur einschließlich der Problemfelder der Gründungsphasen und der Haftung der Gesellschafter einer GmbH werden dem Leser jedoch ausreichend vermittelt. Interessant ist, dass in einem Exkurs die englische Limited vorgestellt wird (S. 440 ff.). Ausführungen zur AG fehlen jedoch.
Die Aufbereitung der abstrakten Rechtsmaterie des Zivilrechts ist sehr gut gelungen, da sie sich durch eine auf den Punkt gebrachte Darstellung beschränkt und anhand kurzer Beispiele die jeweiligen Problematiken aufzeigt, die zudem nochmals in Fälle eingebettet angewendet werden. Diese Methodik wird im gesamten Werk beibehalten. Zudem sind am Ende jedes Kapitels zusammenfassende Fragen zur Überprüfung des Erlernten gestellt. Zahlreiche Grafiken vervollständigen die Darstellung.
Alles in allem ist es für die besagte Zielgruppe und auch darüber hinaus ein empfehlenswertes Werk, das dem Leser einen kompakten Überblick über die Materie des Zivilrechts gibt und ihn zugleich nahe legen möchte, wie ein Jurist zu denken.
Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Das Buch „Versicherungsvertragsrecht“ von Prof. Dr. Peter Schimikowski aus der Reihe „Grundrisse des Rechts“, nun in seiner 4. Auflage erschienen, erläutert die Grundstruktur des Versicherungsvertragsrechts. Der Autor führt den Leser systematisch auf gut 300 Seiten durch die Thematik. Dabei hat er bereits die ab dem 01.01.2009 neu geltende VVG-Reform integriert, was viele gesetzliche Veränderungen zur Folge hatte. Durchweg weist er immer wieder auf die Unterschiede zum alten Recht hin.
Das Werk ist in neun Teile unterteilt, die von der Einführung in das Versicherungsvertragsrecht über die Prämienzahlungspflicht und die Kontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen anhand des AGB-Rechts bis hin zum internationalen Versicherungsvertragsrecht reichen. Schwerpunkte bilden dabei die klassischen Themen der Begründung und des Beginns des Versicherungsschutzes, Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Leistungspflicht des Versicherers. Diese werden in ihren Einzelheiten sehr genau dargestellt.
Der Autor bereitet das Rechtsgebiet in einer verständlichen, teilweise aber monotonen Sprache auf und verdeutlicht Punkt für Punkt die Versicherungstypen mit ihren Facetten anhand unzähliger Beispiele. Dabei werden die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets den anderen Zivilrechtsgebieten gegenübergestellt und die Unterschiede, wie z.B. die Vertragsschließung durch Angebot und Annahme im Vergleich zu den Regeln des Allgemeinen Teils des BGB (S. 25 ff.) oder der Versicherungsvertreter im Vergleich zu den Bestimmungen des fünften und siebten Abschnitts des HGB (S. 79 ff.), deutlich hervorgehoben. Die Literaturangaben sind umfangreich und aktuell. Die Beispiele sind mit Verweis auf die dazugehörige Rechtsprechung aufgeführt. Immer wieder werden Prinzipien des Rechtsgebietes anhand von bekannten Faustformeln zusammengefasst (vgl. S. 211). Aber auch die von der Literatur kontrovers diskutierten Problempunkte werden aufgeführt, etwa zur Fremdversicherung (S. 60 f.) oder zum versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot (S. 216 f.).
Auffallend ist, dass der Autor darauf bedacht ist, die Theorie mit der Praxis in Bezug zu setzen, so dass z.B. ein dem Leser vorliegender Versicherungsvertrag mit Hilfe dieses Buches auf seinen Inhalt hin überprüft werden kann. Diese Herangehensweise macht das Buch zu einem wertvollen Ratgeber auch für den Juristenlaien.
Zusammenfassend gilt: Das Buch trägt die gesamte und aktuelle Versicherungsrechtsmaterie komprimiert zusammen und ist sowohl für Einsteiger aus den Bereichen Studium, Lehre und Praxis als auch für „Insider“ des Versicherungsgewerbes aufbereitet, so dass es eine gute Fachliteratur des Versicherungsvertragsrechts darstellt.
Güllemann, Veranstaltungsmanagement und Recht, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2009
Veranstaltungsmanagement spielt in der Praxis eine große Rolle. Dabei sind eine Vielzahl möglicher Fallkonstellationen denkbar, die rechtliche Besonderheiten aufweisen: Konzerte, Sportereignisse, Messen, Präsentationen, Unternehmensveranstaltungen, Jahrmärkte, Ausstellungen etc. Allen gemein ist ein komplexes Zusammenwirken zwischen vielen Vertragsparteien. Rechtsgrundlagen lassen sich dabei zwar überwiegend aus dem BGB entnehmen, jedoch fehlt im Gesetz eine klare Systematik der bedeutenden Rechtsvorschriften eben für das Gebiet des Veranstaltungsmanagements.
Das vorliegende Werk „Veranstaltungsmanagement und Recht“ setzt sich mit dieser Materie aus rechtlicher Sicht auseinander und versucht, Ordnung und Struktur für diejenigen aufzubereiten, die – aus beruflichen Gründen oder nur aus privaten Interessen – die rechtlichen Grundlagen benötigen, um Veranstaltungen rechtssicher organisieren zu können. Das von Prof. Dr. Dirk Güllemann von der Fachhochschule Osnabrück unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Reza-René Mertens (Deutsche Messe AG) mittlerweile in 5. Auflage herausgebrachte Buch kann dabei bereits auf eine zehnjährige Geschichte verweisen, was für die Nachfrage und Legitimation dieses Werkes spricht.
Inhaltlich werden die Vertrags- und Haftungsfragen bei Veranstaltungen, Events, Messen und Ausstellungen, unterfüttert mit Originalrechtsfällen, aufbereitet und geordnet erläutert. Den Beginn machen die Vertragsbeziehungen des Hallenbetreibers mit den verschiedenen Vertragspartnern (Veranstalter, Darsteller, Teilnehmer, Besucher). Nach der strukturierten Gegenüberstellung der verschiedenen Rechtsbeziehungen bereiten 12 kurze Fälle (S. 24 ff.) die typischen Rechtsprobleme, etwa die Erkrankung des Darstellers, den Veranstaltungsausfall aus verschiedenen Gründen oder den Sturz eines Besuchers, auf. Die Lösungen sind kurz abgehandelt, allerdings nicht im Gutachtenstil.
Dem schließen sich die Erläuterungen der Rechtsbeziehungen des Veranstalter mit den verschiedenen Vertragspartnern an; vertieft durch weitere 16 kurze Fälle (S. 67 ff.). Die rechtliche Behandlung von Messen und Ausstellungen, die Darstellung der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung und aktuelle Einzelfragen, etwa rund um die Eintrittskarte (S. 175 ff.) oder zur Gagenminderung wegen angeblicher Alkoholbeeinflussung des Künstlers (S. 212 ff.), folgen. Diese interessanten Einzelfragen werden anschaulich an Originalfällen aufbereitet, teilweise sogar durch Abdruck von Originalquellen (vgl. S. 213 f.).
Insgesamt enthält das Buch 48 Fälle, wobei fast jede denkbare rechtliche Konstellation angesprochen wird, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen entstehen kann. Zudem enthält es viele Abbildungen und Schaubilder. Literaturhinweise und Fundstellen sind angemessen angegeben. Die Untergliederung ist ausführlich, erschließt sich in ihrer Konsequenz aber erst nach dem zweiten Blick. Ein ausführlicher Anhang mit abgedruckten Originalentscheidungen zwecks besseren Fallverständnisses sowie eine Vielzahl von Musterverträgen runden den kompakten Eindruck dieses knapp 270 Seiten fassenden Werkes ab. Dabei eignet es sich wegen der vielen praktischen Bezüge besonders für den Praktiker im Veranstaltungsgewerbe.
Von RAG Dirk Schmidt, Pirmasens
Abramenko u.a., Handbuch WEG, 1. Auflage, Anwaltverlag 2009
Eine Alternative zu Kommentaren zum WEG hat der deutsche Anwaltsverlag mit diesem Handbuch auf den Markt gebracht. Die Autoren sind allesamt Praktiker, die ihren beruflichen oder wissenschaftlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet des WEG-Rechts haben. Praxisnähe ist somit gewährleistet. Das Buch ist auf dem aktuellsten Stand. Rechtsprechung und Literatur wurden bis Februar 2009 berücksichtigt.
Inhaltlich ist das Werk nicht, wie bei Kommentaren üblich, nach Paragraphen geordnet. Vielmehr werden hier übergreifend die verschiedenen Bereiche des WEG bearbeitet. Dies dient der Übersichtlichkeit, da in Kommentaren oft zusammenhängende Probleme unter verschiedenen Normen abgehandelt werden. Auch konnten so Verknüpfungen zu mit dem WEG-Recht notwendigerweise verbundenen Gebieten hergestellt werden. Vor allem wurden die Nachbargebiete, das Mietrecht und das anwaltliche Gebührenrecht berücksichtigt.
Die grobe Gliederung erfolgt in 10 Abschnitten. Der erste Teil befasst sich mit sachenrechtlichen Grundlagen. Den Schwerpunkt bildet dabei die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Aber auch Grundbegriffe wie zum Beispiel Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht werden erläutert. An den Teil, der sich mit Rechten und Pflichten beim Gebrauch des Eigentums befasst, folgt ein Kapitel über bauliche Veränderungen. Hier gibt es Neuerungen, da durch die am 01.07.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle der einschlägige § 22 WEG weitgehend erneuert wurde. Der Entziehung des Wohnungseigentums, der Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer und dem Finanz- und Rechnungswesen wurden die weiteren Kapitel gewidmet. Ein Muster-Wirtschaftsplan dient hier der besseren Veranschaulichung. Nach einem Abschnitt über den Verwalter und den Verwaltungsbeirat, wird das Verfahren im WEG-Recht thematisiert. Auch hier gibt es zahlreiche Neuerungen. Hier fällt positiv auf, dass mehrere Vorlagen für die Formulierung von Klageanträgen gegeben werden, eine gute Hilfestellung für Praktiker.
Den Abschluss des Buches bilden die Kapitel über das Wohnungserbbaurecht und die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten. Besonders wird das Verhältnis zum Mietrecht thematisiert. Hier kann es zu schwerwiegenden Problemen kommen, da der Gesetzgeber das WEG-Recht und das Mietrecht nicht aufeinander abgestimmt hat. Sehr praxisrelevant und aktuell sind auch die Rechtsanwaltsgebühren im WEG-Verfahren, da durch die WEG-Novelle 2007 die Streitigkeiten vor dem Wohnungseigentumsgericht in den Geltungsbereich der ZPO überführt worden sind und nun die aus dem Zivilprozess bekannten allgemeinen Gebührentatbestände gelten. Mehrere Beispielsrechnungen dienen hier der Veranschaulichung.
Besonders positiv fällt die klare Strukturierung des Buches auf. Das Inhaltsverzeichnis ist sehr detailliert, sodass die Recherche nach einem bestimmen Problem erleichtert und Zeit gespart wird. Das zusätzliche Stichwortverzeichnis am Ende des Buches unterstützt dies noch. Als weiterer Vorteil erweisen sich die zahlreichen Fußnoten. Darin finden sich viele Rechtsprechungsnachweise sowie Verweise auf einschlägige Kommentierungen. Auch der Schreibstil gefällt. Durch die verständliche und lockere Schreibweise fällt es leicht, sich in ein bestimmtes Problem einzulesen.
Insgesamt ist das Buch sowohl als Einstiegslektüre in die Materie des WEG-Rechts geeignet, sowie als Nachschlagewerk für Praktiker. Eine Besonderheit stellen auch die so genannten Praxistipps dar. Diese werden im Buch durch einen Seitenbalken gekennzeichnet und wenden sich vorwiegend an Rechtsanwälte, die ein WEG- Mandat betreuen. Das Handbuch ist eine sinnvolle Alternative zum Kommentar.
Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg
Bork, Insolvenzrecht, 5. Auflage, Mohr Siebeck 2009
Reinhard Borks Einführung in das Insolvenzrecht, Stand 01. Mai 2009, ist mittlerweile in der 5. Auflage erschienen und behandelt die Grundzüge des Insolvenzrechts einschließlich der Änderungen durch das MoMiG. Insgesamt ist das Buch in 13 Teile untergliedert, die sehr übersichtlich aufgebaut und strukturiert sind.
In ersterem werden zunächst die Grundlagen des Insolvenzrechts erläutert. Eingegangen wird auf den Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens, die Rechtsentwicklung und Reform der Insolvenzordnung, deren Aufbau und es wird ein Überblick über den typischen Ablauf des Insolvenzverfahrens gegeben. Im zweiten Teil geht der Autor auf die vier Arten der Beteiligten ein. Hierauf folgend werden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Wirkungen der Eröffnung, die Entwicklung von der „Ist-Masse“ zur „Soll-Masse“, die Verteilung der Masse und schließlich die Beendigung des Verfahrens behandelt. Die weiteren Teile des Buches beschäftigen sich noch mit dem Insolvenzplan, der Sanierung der Insolvenz, der Restschuldbefreiung, besonderen Verfahrensarten, einem Überblick über das internationale Insolvenzrecht und dem Insolvenzstrafrecht. Abgedeckt werden somit in logischer Reihenfolge alle Bereiche des Insolvenzrechts, wobei die internationalen Bezüge nur sehr knapp dargestellt sind. Dafür behandelt der Autor aber wichtigere Themengebiete, wie die Insolvenzanfechtung oder die Aus- und Absonderung, ausführlicher.
Meinungsstreitigkeiten, wie die zivilrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters, werden übersichtlich dargestellt und man kann gut zwischen den einzelnen Standpunkten unterscheiden. Die Argumente der jeweiligen Positionen sind meist bestens nachvollziehbar. Auch gelingt es dem Autor seine eigene Meinung und Stellungnahmen immer als solche kenntlich zu machen, was bei anderen Lehrbüchern häufig nicht der Fall ist. Mithilfe der vielen Literaturhinweise zu Beginn eines jeden Kapitels und der zahlreichen Fußnoten kann sich der Leser einen tieferen Einblick in den Stoff verschaffen. In den Fußnoten befinden sich zudem neben Quellenangaben oft weiterführende Erläuterungen, Definitionen oder Hinweise auf Probleme.
Nicht nur die vielen Fallbeispiele und sonstigen Beispiele, die aus dem Fließtext durch Einschiebungen hervorgehoben sind, sondern auch die verständliche Sprache erleichtern es dem Leser die schwierige Materie des Insolvenzrechts zu erfassen und wirken einer rein abstrakten Darstellungsweise entgegen. Ein wenig schade ist es, dass das Buch kaum näher auf Entscheidungen des BGH eingeht und somit ein konkreter Einblick in die Rechtsprechung fehlt. Allerdings ist es das Ziel des Buches, nur eine Einführung in die Materie des Insolvenzrechts zu geben und nicht die konkreten Rechtsprechungsregeln zu erläutern.
Dass im ersten Kapitel, in dem, wie bereits erwähnt, die Rechtsentwicklung und Reform der Insolvenzordnung behandelt wird, auch die in und mit der Insolvenzordnung einhergegangen Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel die gegenüber der Konkursordnung, erläutert werden, verhilft dem Leser zu einem besseren Verständnis für die gegenwärtige Rechtslage.
Obwohl der Text hauptsächlich Fließtext ist und Schemata und viele Untergliederungen fast gänzlich fehlen, erscheint die Darstellung trotzdem übersichtlich. Das liegt zum einen daran, dass wirklich nur die wichtigsten Begriffe fett hervorgehoben werden und sehr sparsam mit kursiver Schrift umgegangen wird sowie zum anderen daran, dass die Schriftgröße kaum variiert. Zur Orientierung im Text helfen des Weiteren die Randnummern. Neben einem ausführlichen Stichwortverzeichnis bietet das Buch auch ein Paragrafenregister und Abkürzungsverzeichnis. Gut ist außerdem, dass hinter Textstellen, die eine Problematik behandeln, die an anderer Stelle des Buches bereits angesprochen wurde, ein Randnummernverweis auf diese angeführt ist.
Als Fazit ist festzuhalten, dass ich kein besseres und leichter verständlich geschriebenes Einführungswerk für die Materie des Insolvenzrechts kenne und das Buch, auch aufgrund seiner Vollständigkeit und übersichtlichen Darstellungsweise, weiter empfehlen kann.
Deutsch / Ahrens, Deliktsrecht, 5. Auflage, Carl Heymanns 2009
Das Kurzlehrbuch „Deliktsrecht“ von Erwin Deutsch und Hans-Jürgen Ahrens, das in den vorangegangenen Auflagen den Titel „Unerlaubte Handlungen, Schadensersatz und Schmerzensgeld“ trug, ist bei Carl Heymanns mittlerweile in der 5. Auflage erschienen. Es behandelt auf knapp 250 Seiten sehr umfassend alles Wissenswerte zu diesem Rechtsgebiet. Laut Autoren richtet es sich in erster Linie an Studenten, die diesem letzten Teil des Besonderen Schuldrechts entgegen seiner enormen Bedeutung im Rechtsleben nicht die gebotene Beachtung schenken. Das Buch findet vor allem in der Wirtschaft und Anwaltschaft Anklang und ist aufgrund der Ausführlichkeit der Darstellung vor allem für Studenten in den höheren Fachsemestern oder für die Bearbeitung von Hausarbeiten empfehlenswert. Für Studenten in den Anfangssemestern wird der Stoff zu umfassend behandelt und es können durchaus Verständnisschwierigkeiten auftreten, da zum Beispiel Veranschaulichung anhand von Schemata oder dergleichen fehlen.
Das Buch, ist insgesamt in 3 große, logisch aufgebaute Teile untergliedert:. zum einen die allgemeinen Lehren, zum anderen die Haftungstatbestände und zuletzt die Rechtsfolgen der Haftung. Den Ausführungen vorangestellt befinden sich Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Am Ende des Buches ein umfassendes Sachregister. Im ersten Teil der Ausführungen werden, wie der Begriff „allgemeine Lehren“ bereits vermuten lässt, die Grundzüge des Deliktsrechts und dazugehörige Definitionen erläutert. Hierunter fallen zum Beispiel: Schadenstragung und Schadenshaftung, Kausalzusammenhang und Adäquanz, Verschulden, Rechtswidrigkeit und Rechtfertigung. Die beiden anderen Teile sind jeweils in 3 Abschnitte untergliedert und zwar zum einen in die Verschuldenshaftung, die Gefährdungshaftung und die objektive Einstandshaftung und zum anderen in den Ersatz des Vermögensschadens und des immateriellen Schadens, die Abwehransprüche eingeschlossen der Unterlassungs- und Beseitigungsklage und den Prozess und Regress. Vor allem die Regulierung des Schadens und des Schadensausgleichs wird hier sehr umfassend behandelt. Aber auch bei den Ausführungen zu den anderen Themenbereichen ist der Stoff mit ausreichendem Fachwissen abgedeckt.
Im Allgemeinen ist die Wiedergabe des Inhalts übersichtlich gestaltet. Zu Beginn eines jeden Kapitels befindet sich zunächst eine Übersicht über die herangezogene Literatur. Überschriften lassen sich deutlich vom restlichen Schriftbild abgrenzen. Kursive Schrift wird nur für fremdsprachige Fachausdrücke und Namen verwendet und führt somit nicht zu Unübersichtlichkeit. Des Weiteren befinden sich Randnummern neben dem Fließtext. Der Text ist außerdem in ausreichend viele Abschnitte untergliedert und es erfolgen nur relativ wenige Einschübe mit weiterführenden Hinweisen in kleinerer Schriftgröße. Die Sprache ist anschaulich, präzise und leicht verständlich. Bei für den Leser schwer zugänglichen Problematiken führen die Autoren oft Bespiele aus der Rechtsprechung an, um diese leichter erläutern zu können und sie dem Leser verständlich zu machen. Oft werden geschichtliche Bezüge und Entwicklungen angesprochen, wie zum Beispiel die Abstammung der Verschuldenshaftung vom römischen Deliktsrecht. Des Weiteren werden auch Vergleiche mit ausländischen Rechtssystemen, vor allem dem englischen, angeführt und auch Beispiele aus deren Rechtsprechung näher erläutert. Das Buch arbeitet insgesamt sehr viel mit Gerichtsentscheidungen, auf die in Klammern hinter den zugehörigen Textstellen, hingewiesen wird. Fußnoten fehlen nämlich in den Ausführungen. Oft wird auch konkret auf Entscheidungen der Rechtsprechung hingewiesen und genauer auf sie eingegangen. Man bekommt somit einen ziemlich guten Überblick über die derzeitige und vergangene Rechtslage.
Meinungsstreitigkeiten könnten insgesamt besser ausgeführt werden. Oft wird hier nur auf die herrschende Meinung verwiesen ohne die jeweiligen Gegenstandpunkte oder zugehörigen Argumente aufzuzählen. Aufgrund fehlender Fußnoten können diese leider auch schlecht vom Leser nachbereitet werden. Dafür scheuen die Autoren aber häufig nicht ihre eigenen Standpunkte darzustellen und auch nicht meist berechtigte Kritik zur Rechtsprechung zu äußern.
Im Allgemeinen ist das Buch vor allem für die Vorbereitung aufs Examen weiter zu empfehlen, weil man, meiner Meinung nach, kein besseres Lehrbuch zum Deliktsrecht finden kann und einem der Stoff wirklich gut, logisch strukturiert und übersichtlich näher gebracht wird.
Von Ref. iur. Sebastian Schechinger, München
Heussen, Time-Management für Anwälte. Digitale Assistenten, Checklisten, Virtuelle Büros und andere nützliche Arbeitstechniken, 3. Auflage, C.H. Beck 2009
„Zeit ist das einzige Kapital des Anwalts“ – mit diesem dem Rechtsanwalt und späteren Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Abraham Lincoln zugeschriebenen Zitat beginnt Heussen sein Buch, dass eben diesen Anwälten ein besseres Zeitmanagement näher bringen soll. Zeitmanagement ist eine Notwendigkeit, gerade auch für Einzelanwälte, wie Heussen sogleich zu Anfangs betont, denn „Wer sich nicht selbst organisiert, kann auch nichts anderes organisieren.“ (Peter Drucker, Heussen S. VIII). Und so deckt dieses Buch nicht allein das Zeitmanagement – Heussen spricht moderner vom Time-Management – ab, sondern widmet sich, auf seinen über 260 Seiten, auch dem Wissensmanagement und dem Management von Anwaltsunternehmen.
Heussen gibt konkrete Anweisungen, illustriert Gesagtes häufig mit Schaubildern, berichtet aus seinen Arbeitserfahrungen und scheut sich auch nicht ganz konkrete Produkte zu empfehlen. Ganz besonders angetan haben es dem Autor die digitalen Assistenten: „wer heutzutage noch keinen digitalen Assistenten benutzt (…) oder bei der Lektüre dieser Seiten nicht den Entschluss fasst, ihn endlich einzusetzen, kann sich den Rest des Buches eigentlich sparen“ (Heussen, S. 30). Heussen ist kein Unbekannter auf dem Gebiet des Zeitmanagements. Durch zahlreiche Publikationen und Seminare hat er sich einen Namen gemacht und beim Deutschen Anwaltverein, bei dem er auch viele Jahre im Vorstand war, hat er die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement gegründet.
Das Buch richtet sich an Rechtsanwälte, dies ist bereits dem Titel unschwer zu entnehmen. Als Zeitmanagement-Buch aber, behandelt es natürlich auch die Grundsätze zum richtigen Umgang mit der Zeit. Und so findet der Leser, der sich bereits ein wenig mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, in dem Werk auch die Klassiker des Zeitmanagements wieder, wie die dem Präsidenten Eisenhower zugeschriebene Regel eine Sache nur einmal in die Hand zu nehmen, Tipps zur effektiven Abwehr von Störungen, die als „eat the frog“ bekannt gewordene Weisheit mit dem Unangenehmen zu beginnen, die blockweise Erledigung von Aufgaben sowie die Berücksichtigung des Biorhythmus. Soweit also zum Allgemeinen, zum Üblichen. Das Buch kann aber mehr. Zum einen gibt das Buch über das Zeitmanagement hinaus auch umfangreich Anleitungen zum Wissensmanagement und Kanzleimanagement. Gerade hier ist das Buch stark, wenn Heussen etwa ganz konkret und bildlich mit dem „Zettelsystem“ eine Methode erläutert, wie längere Texte, und das heißt vor allem Schriftsätze und Aufsätze, Schritt für Schritt qualitativ erstellt werden können. Neben dem Zettelsystem sind auch Checklisten und Mindmaps ein wichtiges Thema.
Zum anderen erläutert Heussen warum das klassische Zeitmanagement, wie es für Manager in aller Munde ist, für den Rechtsanwalt nicht immer sinnvoll sein muss. Konkret etwa ist ein Anwalt bei dem Management seiner Fälle nicht so stark wie ein Manager darauf angewiesen formale Prioritäten zu definieren (S. 62 ff.). Vielmehr ergibt sich für den Anwalt die Priorität bereits aus der Fristverantwortung und den drohenden Haftungsrisiken. Nach zahlreichen Erläuterungen zum Zeitmanagement und einer Selbstanalyse (S. 49 ff.) wird der Leser dann an die Hand genommen zu einem „Sprung ins Time-Management“ (S. 129 ff.), zu einer Aufstellung eines Wochenplans.
Die digitalen Assistenten und eine sinnvolle Nutzung des Internets sind dem Autor ein großes Anliegen. Er gibt auch hier ausführlich Anregungen, gerade auch zur geschickten technischen Umsetzung, nicht ohne die Erkenntnis am Ende seines Buches, dass bis zum Erscheinen des Werks schon viele dieser als modern gepriesenen Techniken bereits in die Jahre gekommen sein werden. Mit den immer wieder auftauchenden Tipps, wie man die Technik an den Hörner packt um sich das Management zu erleichtern, tut sich das Buch angenehm hervor; viele Werke behandeln diese Thematik leider recht stiefmütterlich. Im Anhang sind praktische Internetadressen aufgelistet. Heussen ist übrigens Honorarprofessor für Computerrecht an der Leibniz-Universität Hannover; er kann also gerade auch fachlich eine große Affinität zur Technik nachweisen.
Heussen möchte nicht bekehren, sondern Anregungen und Ideen geben. Und so wird er nicht müde immer wieder zu betonen, dass alles nur als Vorschlag zu verstehen und dem eigenen Gusto anzupassen sei, denn: „Man kann sich nämlich nicht gegen sich selbst organisieren“ (Heussen, S. 139). Das Buch ist gespickt mit Zitaten und Anekdoten von Persönlichkeiten wie Kafka, Franklin, Goethe, Nietzsche und vielen anderen, welche die Lektüre des ohnehin gut lesbaren Buches angenehm machen. So wird von Abraham Lincoln berichtet, der in seinem Biberfell-Zylinder stets ein paar Zettel bei sich führte. Kam ihm während eines Spaziergangs ein guter Gedanke, wurde dieser sogleich notiert (s. Heussen, S. 194). Heussen empfiehlt heute einen Spiralblock, der zum Joggen mitgenommen werden kann – und auch neben das Bett gelegt werden kann. Nach einem fast letzten Kapitel mit Tipps für Hobbyanwälte, Privatiers und „andere Exoten“ (Heussen, S. 229) schließt das Buch mit dem Ergebnis, das hoffentlich auch der Leser mehr oder weniger erreichen konnte: dem leeren Schreibtisch (S. 233 ff.).
Das Buch ist, wie viele Bücher über Zeitmanagement vor allem auch ein Arbeitsbuch. Allein die Lektüre bringt keinen Erfolg, es ist die Umsetzung, für die zahlreiche Anregungen, und gerade im Falle von Heussen sympathisch undogmatische Anregungen, gegeben werden. Für Rechtsanwälte ist dieses Buch sicherlich ein großer Gewinn, da es maßgeschneidert für diesen Berufsstand ist und so ein guter und auch sehr konkreter Ideengeber sein kann. Für andere Leser, ist daher der Lehrwert geringer, sie werden eine bessere Anleitung in der allgemeinen einschlägigen Fachliteratur finden. Wer aber, gerade als Berufseinsteiger, eine gute Anleitung zum effektiven und effizienten Umgang mit der Zeit sucht, dem sei dieses Werk wärmstens empfohlen, denn: „Bei aller Bedeutung, die man einer guten fachlichen Ausbildung, ausreichender Intelligenz, Erfahrung und sonstigen so häufig geforderten Eigenschaften, Fähigkeiten und Talenten einräumen muß – ohne die entsprechende Arbeitsmethodik ist das alles wertlos“ (Malik, Heussen S. VI).
Schwarz / Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse. Deliktsrecht – Schadensrecht – Bereicherungsrecht – GoA, 3. Auflage, Vahlen 2009
Als das Werk 2003 in der ersten Auflage erschien, sollte es eine Lücke schließen. Die Lücke war entstanden, da Universitäten begannen die gesetzlichen Schuldverhältnisse in eigenen Vorlesungen, getrennt von den vertraglichen Schuldverhältnissen zu lehren. Demgemäß sollte mit dem damals „Schwarz“ ein Lehrbuch geschaffen werden, dass sich allein auf die gesetzlichen Schuldverhältnisse konzentriert. Begründet wurde das Werk vom Würzburger Professor Christian Schwarz; fortgeführt hat es Manfred Wandt, welcher Ordinarius an der Universität Frankfurt ist. Zielgruppe des über 510 Seiten starken Lehrbuchs sind Studenten der Anfangs- bis Examenssemester.
Es werden die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung, das Deliktsrecht und das allgemeine Schadensrecht behandelt. Dem Deliktsrecht wird mit knapp 150 Seiten am meisten Platz eingeräumt, das Schadensrecht ist mit etwas über 60 Seiten das kürzeste behandelte Gebiet. Durch das ganze Lehrbuch hindurch wird zwischen Grundwissen, Vertiefungswissen und Examenswissen unterschieden. Somit ist das Werk sowohl für Studenten geeignet, die sich mit dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse zum ersten Mal beschäftigen, als auch Fortgeschrittene, die Wissen vertiefen wollen oder eine Wiederholung anstreben.
Das Werk ist stets sehr ausführlich untergliedert, nahezu jede Seite trägt eine Überschrift. Dies erleichtert die Orientierung stark und lässt jederzeit eine systematische Einordnung zu. Die theoretischen Ausführungen werden immer wieder mit konkreten Beispielen unterlegt. Zusätzlich werden jeweils an passender Stelle Fälle zur Veranschaulichung angeführt. Nach kurzer Sachverhaltsschilderung folgt eine mitunter recht umfangreiche Falllösung. Teilweise handelt es sich um Lehrfälle, teilweise entstammen die Fälle der Rechtsprechung. So etwa wird im Rahmen der Erläuterung der bereicherungsunabhängigen Wertersatzhaftung der berühmte Flugreise-Fall angeführt (S. 203 f.); auch der Jungbullen-Fall (S. 216 ff.) und der Gaszug-Fall (S. 270) werden behandelt. Prüfungsschemata – wie etwa zur Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (S. 432) – und Schaubilder – so etwa zur Einheits- und Trennungstheorie zu § 812 Abs. 1 S. 1 BGB – frischen die Lektüre auf. Kapitel werden an ihrem Ende stets noch einmal stichwortartig zusammen gefasst. Zu Beginn eines jeden Stoffgebiets werden Literaturhinweise gegeben. Angenehm ist, dass sich dieses Buch für Fußnoten entscheidet und Belege nicht, wie in manchen anderen Lehrbüchern üblich, in Klammern in den Fließtext integriert. Somit lässt sich der Text sehr flüssig lesen. Die Beispiele, Fälle, Vertiefungshinweise, Aufbauschemata und Schaubilder sind im Drucksatz deutlich vom Haupttext zu unterscheiden.
Für 29 EUR erhält der Leser ein Buch, das mit über 510 Seiten das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse recht umfangreich behandelt. Zahlreiche Überschriften ermöglichen den schnellen Überblick. Die Sprache ist klar und gut verständlich. Dies gerade auch im Zusammenhang mit der klaren optischen Trennung des Haupttexts von Vertiefungshinweisen, Fällen und Beispielen ermöglichen eine angenehme Lektüre. Wer sich zum ersten Mal mit dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse befasst, oder wer hier seine Kenntnisse auffrischen oder wiederholen möchte, dem wird der Schwarz/Wandt gute Dienste leisten.
Von Ass. iur. Katharina Lattke, Leipzig
Wehrheim / Renz, Die Handels- und Steuerbilanz, 2. Auflage, C.H. Beck 2009
Nachdem im April 2009 der Bundesrat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet hatte, erforderte dies von den Autoren die Überarbeitung ihres Lehrbuchs „Die Handels- und Steuerbilanz“, welches nunmehr in der 2.Auflage erschienen ist.
Das BilMoG brachte zahlreiche Änderungen des HGB mit sich. Zum einen wuden EU-Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz des Jahresabschlusses in nationales Recht umgesetzt. Weiter erfolgte eine Annährung an internationale Rechnungsstandards (IAS/IFRS), um die Aussagefähigkeit der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zu erhöhen. Schließlich wurde die Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen, welche künftig erst ab einem Umsatz von 500.000 Euro bzw. 50.000 Gewinn bilanzierungspflichtig sind, eingeführt. Zwar war es auch Ziel des Gesetzgebers die Einheitsbilanz zu erhalten, praktisch umsetzbar war dies jedoch nicht. So weichen Handels- und Steuerbilanz immer mehr voneinander ab, weshalb sich die Autoren in der Neuauflage entschlossen haben, in dem Lehrbuch auf beide Rechenwerke getrennt einzugehen.
Das Buch besticht durch seine klar strukturierte und übersichtliche Gliederung. Die einzelnen Titel ermöglichen ein rasches Auffinden der Fragestellung. Zu Beginn des Buches werden die Aufgaben des Rechnungswesens erklärt. Anschließend werden auf jeweils ca. 120 Seiten die Vorschriften zur Erstellung einer Handels- und einer Steuerbilanz dargestellt. Vor allem im Bereich der Steuerbilanz werden die Darstellungen mit diversen Beispielen ergänzt. Auch gibt es zahlreiche Schaubilder zur Erleichterung der Verständlichkeit. Der Inhalt ist einfach und verständlich geschrieben. Auf die durch das BilMoG eingeführten Änderungen bzw. Neuheiten wird an den entsprechenden Stellen explizit hingewiesen. Dadurch erschließen sich diese dem Leser auf einen Blick.
Auffallend ist, dass das Lehrbuch nicht von Juristen, sondern von Betriebswirten geschrieben wurde. Anders als sonst von Lehrbüchern gewöhnt, gibt es keinerlei „Meinungsstreitigkeiten“. So wird der Leser auch ein kritisches Hinterfragen mancher nicht ganz überzeugender Vorschriften vermissen. Die Autoren beschränken sich auf die Darstellung des gesetzgeberischen IST-Zustandes ohne auf mögliche Auslegungen der Normen durch Rechtsprechung oder Finanzverwaltung einzugehen.
Für einen Preis von 24,80 € erhält man mit dem Buch auf jeden Fall eine umfassende Darstellung über die handels- und steuerrechtlichen Bilanzzierungsvorschriften. Für eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit dem Thema ist das Buch jedoch weniger geeignet.
Von Dr. Peter Gussone, Referent beim Bundeskartellamt, Bonn
Zenke/ Schäfer, Energiehandel in Europa, 2. Auflage, C.H. Beck 2009
Ein Buch für die Praxis und ein langes noch dazu (über 650 Seiten), mag man denken, wenn man sich dem nun in der zweiten Auflage erschienen Buch zum Energiehandel von Zenke/Schäfer nähert. Wer allerdings einen vollständigen und aktuellen Stand des nationalen und internationalen Energiehandels erhalten will, kommt um das Werk nicht herum. Es gibt nur sehr wenige Alternativen, die jedoch an den Zenke/Schäfer nicht heranreichen. Selbst für den energierechtlich interessierten Studenten dürfte das Buch aber zu umfangreich und zu teuer in der Anschaffung sein, um es für das Studium empfehlen zu können. Erst der vertieft einsteigende Referendar und vor allem der Praktiker werden die Qualität des Zenke/Schäfer zu schätzen wissen.
Aber ad rem: Das Thema des Energiehandels ist ein vielfältiges und vor allem in keinster Weise nur rechtswissenschaftliches Feld. Die Autoren kommen denn auch aus den unterschiedlichsten Disziplinen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, wobei die Mehrzahl, wie die beiden Herausgeber, in der energierechtlichen und –wirtschaftlichen Beratung tätig sind. In acht Großkapiteln werden die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Energiehandels dargelegt sowie Einzelfragen ausführlich beleuchtet. Das erste Kapitel ist als Einführung zu lesen und enthält Darstellung der Öl-, Gas- und Strommärkte sowie wichtiger Handelsinstrumente, z.B. CO2-Zertifikate. Nach einem Überblick über die rechtlichen Zugangserfordernisse für den Energiehandel im zweiten, werden im dritten Kapitel die Energiehandelsmärkte und ihre Risiken dargestellt. Interessant und lehrreich sind dabei die Vergleiche mit den französischen und norwegischen Märkten. Von hoher praktischer Relevanz sind die im vierten und fünften Kapitel behandelten Themen des Risikomanagements und der Vertragsgestaltung. Die insgesamt sehr komplexe Darstellung des Energiehandels wird abgerundet durch ein Kapitel zu kartellrechtlichen und UWG-Fragen (6), Steuerrechtsfragen (7) und den europäischen Perspektiven (8).
Auch wenn man sich an mancher Stelle mehr bildliche Darstellungen bzw. größere und einfachere Schaubilder gewünscht hätte, die einzelnen Abschnitte sind durchweg flüssig und verständlich geschrieben. Die wichtigsten Begriffe werden in Fettdruck gesetzt und im Einzelnen auch erklärt. Dadurch eignet sich das Buch auf für den bislang im Energiehandel unerfahrenen Leser gut. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert das Arbeiten sehr. Einige Abschnitte sind auf Englisch verfasst, was wohl auf die ausländische Herkunft der Autoren zurückzuführen ist, denn ein sachlicher Grund für die vorgenommene Sprachdifferenzierung ist nicht ersichtlich.
Ein wirkliches Manko sind das gewählte Buchbindeverfahren und die Papierqualität. Ob ein über 650 Seiten starkes Buch überhaupt broschiert angeboten werden sollte, ist bereits fraglich. Der Lesekomfort und auch die Haltbarkeit sind bei einer solchen „soft-cover“-Ausgabe doch sehr eingeschränkt. Noch eingeschränkter ist leider die Lesbarkeit des Buches insgesamt, da die Seiten halbtransparent erscheinen und man sozusagen immer die Rück- und übernächste Seite, wenn auch im letzten Fall spiegelverkehrt, mitlesen kann. Ob die offenbar dahinter stehende Intention, den bereits recht hohen Verkaufspreis durch ein anderes Druckverfahren und dichteres Papier nicht weiter in die Höhe zu treiben, diese Einschränkungen rechtfertigt, muss letztendlich jeder Leser für sich entscheiden. Wer aber mit dem Buch richtig arbeiten will, Stellen markieren und Wörter unterstreichen will, der sollte wohl besser mit einer Kopie der fraglichen Seiten arbeiten.
Insgesamt ist der Zenke/Schäfer für den Bereich des Energiehandels nach wie vor ungeschlagen, wenn es um einen komplexen, interdisziplinären und aktuellen Überblick geht. Das Buch ist weder als Praxisleitfaden für den mit Energiezertifikaten handelnden Trader gedacht, noch erscheint es aus diesem Grund für diese Gruppe geeignet. Der Leserkreis wird in Wissenschaft und Beratung sowie in Energieversorgungsunternehmen zu finden sein. Mit der zunehmenden Bedeutung des Energiehandels wird auch die Verbreitung und Bedeutung des Zenke/Schäfers weiter wachsen, so dass man sich auf die dritte Auflage vielleicht schon bald freuen kann.
Von Ref. iur. Arnd Wiebusch, LL.M. (Wellington), MBA (Wales)
Kaiser / Kaiser / Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen - Band II, 1. Auflage, Luchterhand 2009
Der zweite Band aus der Reihe „Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen“ ermöglicht eine nahezu optimale Vorbereitung auf den zivilprozessualen Teil des Assessorexamens und erweist sich als echter Glücksfall. Für Anfänger mag es allerdings zu schwere Kost sein. Das Buch eignet sich daher besser für den fortgeschrittenen Rechtsreferendar, der es sich durch das 162-seitige Skript erspart, zur Wiederholung und Vertiefung eigene Karteikarten und/oder Übersichten anzufertigen. Auch wenn das Werk zunächst relativ umfangreich erscheint, ist die Arbeit mit dem Buch nicht langweilig und langwierig, sondern abwechslungsreich, da die verschiedenen Kapitel ganz unterschiedlich aufgebaut sind und divergierende didaktische Zielsetzungen verfolgen.
In dem ersten Kapitel wird auf 45 Seiten das „Präsenzwissen zu häufig vorkommenden Klausurproblemen“ – wie etwa der Primär- oder Hilfsaufrechnung, der Widerklage, der ein- oder mehrseitigen (Teil-) Erledigungserklärung, dem Versäumnisurteil, den Zuständigkeitsrügen, dem Arrest und der einstweiligen Verfügung etc. – sehr komprimiert dargestellt. Hier unterscheidet sich das Buch in der Aufmachung maßgeblich von dem ersten Band. Während sich die Autoren im ersten Band an dem Aufbau eines Zivilurteils orientiert und dann innerhalb der einzelnen Urteilskomponenten die auftauchenden Probleme abgehandelt haben, liegt diesem Skript eine völlig andere Idee zugrunde: Jeder der behandelten zivilprozessualen Konstellationen wird eine eigene Seite gewidmet. Auf jeder dieser Seiten kommt erst dann wieder der Urteilsaufbau zum tragen; es wird nämlich für jede Konstellation einzeln dargestellt, was im Rubrum, Tenor, Tatbestand, den Entscheidungsgründen und dem Streitwertbeschluss zu beachten ist. Wenn in der Klausur also eine Hilfsaufrechnung oder eine Erledigung dran kommt, braucht man sich nur diese eine Seite ins Gedächtnis zu rufen und wird in den einzelnen Entscheidungsteilen keine Probleme vergessen. Beim ersten Durcharbeiten des ersten Kapitels wird aber selbst der fortgeschrittene Referendar nicht ohne Hilfsmittel auskommen. Hier ist es äußerst hilfreich, dass auf die entsprechenden Randnummern im ersten Band verwiesen wird. Dieser sollte daher griffbereit liegen. Ergänzend kann beispielsweise noch der Anders/Gehle als Nachschlagewerk herangezogen werden. Damit der Leser bzw. Lerner nicht bei jeder Wiederholung des Buches erneut nachschlagen muss, wurde ein breiter Rand gelassen, der viel Raum für eigene Anmerkungen bietet.
Das 38-seitige zweite Kapitel enthält 111 „Übungsfälle zum schnelleren Erkennen prozessualer Probleme“. Hier kann der Leser das im ersten Kapitel abstrakt gelernte aktiv anwenden und damit sein Wissen prüfen, wiederholen und verfestigen. Dieses Kapitel ist wie ein Vokabelheft aufgebaut; auf der linken Seite befinden sich Kurzfälle und rechts die Lösung dazu.
Im dritten bis fünften Kapitel gibt es die Möglichkeit, anhand von 26 „Standardkonstellationen zur Kostenentscheidung“, 6 „Standardkonstellationen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit“ und 10 „Standardfällen zur vollständigen Tenorierung“ zu üben, Fehler in diesen Bereichen zu vermeiden. Dies ist deshalb so wichtig, da man zwar mit einer richtigen Tenorierung nicht punkten, aber mit einem falschen Tenor viele Punkte verschenken kann. Aufgebaut sind diese Kapitel, bestehend aus insgesamt 25 Seiten, genauso wie das zweite Kapitel. Sie ersetzen damit ebenfalls eigene Karteikarten.
Eine „Zusammenfassende Darstellung wichtiger Klausurkonstellationen“ weist das sechste Kapitel auf. Hier wird auf 48 Seiten vertiefend auf das Versäumnisurteil, die Aufrechnung und die Widerklage eingegangen. Diese prozessualen Fallgestaltungen werden von den Verfassern offenbar als so wichtig erachtet, dass sie an dieser Stelle ihren ersten Band seitenweise in den zweiten Band hineinkopiert haben. Der entscheidende Unterschied zur Aufbereitung des Stoffes im ersten Kapitel besteht darin, dass hier nicht nur eine abstrakte Kurzdarstellung zu den wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekten innerhalb der einzelnen Entscheidungsteile vorgenommen wird, sondern dem Leser viele ausführliche Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben werden, die ihm zeigen, wie er die Probleme in der Klausur tatsächlich lösen und dies niederschreiben kann.
Natürlich muss man auch dieses Skript kritisch lesen, da es nicht perfekt ist. Ein Lehrbuch für „Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen“ aber, das sich besser zum Lernen eignet, und dabei genauso komprimiert und dennoch umfassend ist, lässt sich derzeit auf dem Markt wohl nicht finden.