Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen Oktober 2003: Staats- und Verwaltungsrecht
Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)
Ekkehart Stein / Götz Frank, Staatsrecht, 18. Auflage, Mohr Siebeck
2002
Eigentlich kann man zu einem in 18. Auflage erschienen Buch nicht viel
sagen, es hat sich offensichtlich am Markt bewährt und bei den Lesern
mit juristischem Bedarf durchgesetzt. Gestalterische Boni für den
Leser ergeben sich aus dem übersichtlichen Layout, der Beigabe von
Kontrollfragen und Beispielsfällen nebst Lösung der Fälle
am Ende des Buches. Dazu kommen textliche Übersichten zu bestimmten
Fragen, leider nicht allzu viele Graphiken oder andere bildliche Schemata.
Besonders für Studienanfänger gedacht ist die am Ende des Buches
befindliche Übersicht zu Kommentaren und Lehrbüchern, die man
bei Beschäftigung mit dem Staatsrecht konsultieren kann und soll.
Inhaltlich haben die Verfasser der Versuchung widerstanden, sich mit breiten
Ausführungen zur Verfassungs- und Staatsgeschichte den wissenschaftlichen
Kollegen zu präsentieren. Statt dessen erfolgen kompakte 40 Seiten
zu allgemeinen Themen zur Verfassung und der Herangehensweise an verfassungsrechtliche
Sachverhalte. Besonders lesenswert ist das Kapitel zur nationalen Verfassung
und internationalen Ordnung. Hier wird die Verknüpfung der Verfassung
Deutschlands mit dem internationalen Recht prägnant beschrieben.
Die Kapitel zum übrigen Staatsorganisationsrecht und den Grundrechten
bergen dann noch einige Überraschungen, die man dem spartanischen
Inhaltsverzeichnis nicht entnehmen kann: es wird stets auf die Auswirkungen
des Europarechts (wenn vorhanden) auf das jeweils besprochene Thema hingewiesen
und so das Muss des Staatsrechts in heutiger Zeit erfüllt.
Gedächtnistechnisch unbequem ist allerdings die Darstellung der hauptsächlich
prüfungsrelevanten Verfahrensarten. Hier fehlen jedwede Übersichten
und die einzelnen Verfahren sind unglücklich dargestellt. In diesem
Bereich muss man jedenfalls ein weiteres Lehrmedium konsultieren.
Ansonsten gilt: mit diesem Lehrbuch ist man zum Staatsrecht bestens versorgt!
Johannes Dietlein, Examinatorium Staatsrecht, Carl Heymanns Verlag
2002
Als eines der ersten Themen in den juristischen Übungen und Konversatorien
wird das Staatsrecht behandelt, da die Studenten sich dessen Grundstrukturen
anhand vorhandener allgemeiner geschichtlicher und politischer Kenntnisse
leichter erschließen können als dies beim Verwaltungsrecht
der Fall ist. Dennoch ist es mehr als schwierig, knappe Klausuren nur
zum Staatsrecht zu konzipieren, da es meist eher um große Zusammenhänge
geht als um kleine Ausschnitte des Grundgesetzes. Um so wichtiger ist
es für Studenten, dass in diesem Werk anhand von über 160 einzelnen
Fällen das Staatsrecht auch in kleinen Einheiten dargestellt wird,
um die gesamte Prüfungsrelevanz hervorzuheben. Dabei werden nicht
nur die typischen Probleme der Grundrechtsprüfungen und der Verfahren
des Art. 93 GG angegangen, sondern auch Fälle zu Grundlagen des Staatsorganisationsrechts
sowie zu den europarechtlichen Bezügen des Staatsrechts gebildet.
Vorbildlich gestaltet sind die Übersichten zu den einzelnen Verfahren
des GG, da nicht nur die einzelnen Prüfungsschritte erläutert
werden, sondern am Ende das Beschriebene in einem Prüfungsschema
zusammengefasst wird. Leider ist bei keinem der späteren Fälle
auf die Möglichkeit der Abbildung in Grafiken oder Schemata zurüchgegriffen
worden, so dass man durch den dichten Text nur hoch konzentriert arbeitend
das Werk erfassen kann, sollte man nicht gerade nur nach Stichworten suchen.
In nicht prüfungsüblichen Bereichen wird dem Leser ebenfalls
eine Auswahl von Fällen geliefert, meist angelehnt an Entscheidungen
des BVerfG oder des BVerwG und dementsprechend kurz. Lesenswert sind die
Fallgestaltungen zu Parteienprivileg und Parteienfinanzierung sowie zu
Auslandseinsätzen der Bundeswehr, heute aktueller denn je. Dieses
Kompendium zum Staatsrecht ist eine Bereicherung zu jedem Lehrbuch und
kann bedenkenlos zur Examensvorbereitung empfohlen werden.
Jörn Ipsen, Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, 15.
Auflage, Luchterhand 2003
Jörn Ipsen, Staatsrecht II Grundrechte, 6. Auflage, Luchterhand
2003
Die Lehrbücher von Ipsen gehören nicht umsonst zu den Klassikern
im Staatsrecht. Zunächst wird der Leser von einem intelligenten Layout
verwöhnt. Anstelle von dichtem Fließtext werden die einzelnen
Abschnitte aufgelockert durch Fälle und deren Lösungen, Beispiele,
Tabellen, Grafiken und Übersichten, ohne dass man wie bei missglückten
Repetitorskripten das Gefühl haben müsste, man bekäme zu
wenig Inhalt mitgeteilt.
Hier jedoch werden auch Randgebiete behandelt, die für manchen Studenten
im Examen recht unerwartet zu bearbeiten waren, so etwa die Zusatzfrage
in Rheinland-Pfalz nach der europarechtlichen Einbeziehung des Bundesrates.
Ebenfalls mehr als gelungen ist die knappe aber leicht verständliche
Aufbereitung der Rolle der Bundesrepublik und der Länder in zwischenstaatlichen
Beziehungen und gegenüber dem Völkerrecht.
Die Darstellung der einzelnen Grundrechte kann nicht den Anforderungen
eines Kommentars genügen. Jedoch hätte man dennoch bei einigen
Artikeln, so bei Art. 4 GG etwas mehr als nur Fundstellen zu den Themen
Kopftuchstreit und Schächtung erwarten können,
da diese ideale Klausurthemen darstellen. Erfreulich ausführlich
ist die Behandlung von Art. 5 GG ausgefallen, bei vielen Studenten in
der Prüfung mit starken Unsicherheiten behaftet.
Völlig fehlt in Band II ein Kapitel zu den Grundrechten auf europäischer
Ebene, also zu den Garantien der EMRK und zu der Rechtsprechung des EuGH
bzw. zur Grundrechtecharta. Man sollte heutzutage die deutschen Grundrechte
eigentlich nicht mehr ohne den europäischen Bezug abarbeiten, sondern
die komplexe Verflechtung des Grundrechtsschutzes in Europa wenigstens
andeuten. Angesichts der Entwicklungen im EU-Verfassungskonvent ein wenig
zu knapp geraten ist das Zusammenspiel zwischen BVerfG und EuGH sowie
die Rolle des EuGH als gesetzlicher Richter. Es fehlen leider auch Übersichten
zu den einzelnen Klagearten vor dem BVerfG, die man eigentlich angesichts
der zahlreichen anderen Grafiken hätte erwarten können. Formell
nicht sinnvoll ist die Nummerierung der Fußnoten, die bei jedem
Abschnitt mit 1 neu beginnen. Die Orientierung an bestimmten Fundstellen
ist so ein Ding der Unmöglichkeit und kann gerade bei Zitierungen
zu Verwechslungen führen.
Insgesamt dürfen die zuletzt angeführten Punkte aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die beiden Bände von Ipsen ideale Wegbegleiter
im Studium und hilfreich für die Examina sind. Die Lektüre ist
für Anfänger wie Fortgeschrittene sehr zu empfehlen, sei es
auch nur wegen der zahlreichen weiter führenden Literaturhinweise
am Ende jedes Kapitels.
Dieter Schmalz, Verfassungsrecht Fälle und Lösungen,
3. Auflage, Nomos 2003
In kein anderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts muss man als
Student einen schnelleren Einstieg finden als das Verfassungsrecht. Nur
mit den richtigen Lehrmaterialien kann man es sich sparen eine Übung
oder eine Klausur mehrfach schreiben zu müssen. Zu diesen Materialien
gehört sicherlich dieses Lehrbuch. Hier sind in Form einer Fallsammlung
34 einzelne Konstellationen zum Staatsorganisationsrecht, zu den Grundrechten
und zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufbereitet. Inhaltlich
kann man diese sicher auch in jedem anderen Lehrbuch zum Staatsrecht nachlesen,
entscheidend ist aber die systematische Gestaltung und ein benutzerfreundliches
Layout. Die Falllösungen werden streng im Gutachtenstil geschrieben
und sind nicht als verkappte Aufsätze oder Meinungsarenen aufgestellt.
Die Gliederung der Lösung kann von Studenten exemplarisch herangezogen
werden, um eigene Lösungsansätze in gleich gelagerten Fällen
zu generieren. Das Schriftbild ist ausgewogen hinsichtlich vereinzelter
Betonungselemente und so groß gestaltet, dass man nicht nach 10
Seiten Lektüre Kopfschmerzen bekommt. Sinnvoll abgesetzt sind die
zahlreichen Fußnoten und Literaturhinweise, was eher als bei dichtem
Schriftbild einen Anstoß zum Nachschlagen geben kann. Leider nicht
vorhanden sind Gliederungen zu den einzelnen Fällen, wohl aber die
wesentlichen Thesen jedes Falles am Ende abgedruckt. Eine ideale Unterstützung
ab dem ersten Semester, sehr studentenfreundlich und eine Kaufempfehlung!
Hartmut Maurer, Staatsrecht I, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Jeder Student kennt das Standardwerk von Maurer zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
und ist zuweilen an der Dicke des Werks verzweifelt. Dies muss beim vorliegenden
Werk zum Staatsrecht nicht sein, obwohl auch hier viel Stoff verarbeitet
wurde. Denn im Gegensatz zum inhaltlich teilweise drögen Verwaltungsrecht
ermöglicht das Staatsrecht akribischen Arbeitern wie Maurer auch
Kapitel einzuflechten, die sich eher wie geschichtliche Erzählungen
lesen (obwohl sie natürlich für das Rechtsverständnis wesentlich
sind!) und so den Pflichtstoff aufzulockern. Besonders sind dabei die
Kapitel zur staatsrechtlichen Entwicklung Deutschlands gerade auch nach
1945 und vor allem zur europäischen Integration Deutschlands zu erwähnen.
In vorbildlicher Weise wird gerade bei letzterem nicht nur auf die Europäische
Union und die Europäischen Gemeinschaften abgestellt, sondern auch
der Europarat berücksichtigt.
Leider etwas zu kurz kommt dabei der Staatsbegriff selbst, der gerade
am Beispiel Deutschland und der hoch problematischen Souveränität
durchaus mehr Beachtung verdient hätte. Ebenfalls zu wenig Beachtung
erhält das Spannungsverhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht
und den europäischen Gerichten EuGH und EGMR, das sich mit der weiteren
Verdichtung Europas eher erhöhen als verringern wird. Lesenswert
für jeden Studenten, nicht nur für Juristen, sind die Kapitel
zu den deutschen Staatsorganen. Das teilweise dichte und verwirrende Schriftbild
der Grundrisse-Reihe von Beck wird hier durch etliche Übersichten
und graphische Elemente aufgelockert und durch ausführliche Literaturangaben
abgeschlossen. Innerhalb der Verfahrensarten vor dem BVerfG fehlen Übersichten
aber leider völlig.
Dieses Lehrbuch ist von hoher Qualität aber stellenweise schwer verdaulich.
Für Anfänger dürfte ein simpler gestricktes Werk von Vorteil
sein, aber Fortgeschrittene dürften an der Lektüre dieses Werkes
von Maurer kaum vorbeikommen.
Lutz Arnold, Verfassungsrecht, Verlag Recht schnell!, 2003
Bunt und lustig sind Lehrmedien selten. Um so interessanter ist es, dass
mit diesem Skript oder Buch, ein Lehrbuch ist es nicht einmal nach Ansicht
der Autoren, versucht wird, die trockene Materie Verfassungsrecht optisch
aufzupeppen und dem Gehirn zugänglicher zu machen. Die einzelnen
Kapitel verfügen über Illustrationen, Grafiken, grau abgehobene
Kästen mit wichtigen Inhalten und Beispielen und normale Kästen
mit Zusammenfassungen und Prüfungsschemata. Inhaltlich wird versucht,
das Staatsrecht in wesentlichen Bereichen abzudecken, indem Kapitel zu
Grundrechten, Staatsorganisationsrecht, Verfahren vor dem BVerfG, Klausurproblemen
und sogar zu den Grundzügen des Europarechts verfasst wurden. Die
Texte sind leicht zu lesen und die wichtigen Aussagen entsprechend hervorgehoben.
Seltsam mutet an, dass innerhalb des Buches alte und neue Rechtschreibung
quer gemischt ist. Im gesamten Buch sind keine Fußnoten oder Hinweise
auf Rechtsprechung enthalten. Allein dies disqualifiziert das Werk schon
stark, da selbst Repetitorskripten sich nicht erdreisten, Definitionen
abzudrucken, ohne die Quelle, nämlich hauptsächlich das BVerfG
anzugeben. Eine komplette Farce ist das Kapitel zum Europarecht. Auf der
Rückseite wird vollmundig verkündet, dass eine prägnante
Darstellung des Europarechts erfolge. Tatsächlich ist das Kapitel
teilweise falsch, so wird etwa ständig von EU-Recht gesprochen und
in realiter das EG-Recht beschrieben, und es befindet sich auf dem Stand
des Vertrages von Maastricht, also mit Bezeichnung EGV und mit der alten
Nomenklatur der Artikel sowie unter anderem der Behauptung, dass die Kompetenzübertragung
gemäß Art. 24 GG erfolge.
Dieses Buch ist sicherlich für Gymnasiasten eine Bereicherung, wenn
sie sich im Leistungskurs Geschichte oder Sozialkunde über das Staatswesen
Deutschlands grob informieren wollen. Mehr als eine Einstiegshilfe für
Studenten kann dieses Buch aber nicht darstellen und ist zur Examensvorbereitung
sicherlich nicht ohne weitere Lehrmittel geeignet.
Christian Starck / Thorsten Schmidt, Staatsrecht Prüfe
dein Wissen, Verlag C.H. Beck 2003
Ein Buch anstelle von Karteikarten erfordert zur Wissensabfrage strikte
Disziplin. Immerhin muss man sich die Antworten bewusst abdecken, um die
eigenen Kenntnisse nicht antizipierend zu überfliegen. Das vorliegende
Lehrmedium kann durch die Auswahl seiner Prüfungsfragen überzeugen,
ist jedoch teilweise in der Wahl der Antworten nicht prüfungsgerecht,
sondern wissenschaftlich ausgestaltet. So findet man zahlreiche kurze
wie auch ausführlich zu beantwortende Fragen zu den wesentlichen
Bereichen von Grundrechten und Staatsorganisationsrecht. Dazu finden sich
aber auch Fragen zu allgemeinen Lehren des Staatsrechts, zur Verfassungsgeschichte
und sogar zu allgemeinen wissenschaftlichen Grundlagen, die zwar dem mittlerweile
umfassenden Wissen der Autoren gerecht werden, für die meisten Prüfungen
aber völlig überflüssig sind und den Kopf der Probanden
unnötig verstopfen. So finden sich in Antworten Verweise auf Aristoteles,
auf Jean Bodin oder auf altgriechische Begriffe zur ethymologischen Erklärung
von Staatsrechtsbestandteilen, die man in der Klausur überlicherweise
weder parat hat, noch den praktisch orientierten Korrektor überzeugen.
Auch Antworten auf Prüfungsfragen Dafür gibt es kein Patentrezept
sind Platzverschwendung, denn das weiß jeder Jurist. Auch sind die
Fragen zum Teil aufeinander aufgebaut und dementsprechend ungenau formuliert,
so dass man nicht zwischen Fragen und Kapiteln springen kann,
um reines Folgenwissen zu vermeiden, sondern stets zur Vergewisserung
eine oder zwei Fragen davor nachsehen muss, um seine Antwort richtig einschätzen
zu können.
Mit dieser Fragensammlung kann man sich gut auf Prüfungen und Examina
vorbereiten, wenn man sich darüber im Klaren ist, etwa durch Konsultation
von Lehrbüchern und Skripten, welche der Fragen und Antworten tatsächlich
relevant sind, und welche man mit dem am Gymnasium erlernten Wissen über
Geschichte, Politik und humanistische Sprachen beantworten sollte.
Winfried Brohm, Öffentliches Baurecht, 3. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2002
Für das erste Examen konzipiertes Grundwissen zum Baurecht findet
sich ebenso in diesem Lehrbuch wie stark vertieftes Wissen zu baurechtlichen
Vorgängen. Bei Bedarf zur eiligen Lektüre kann sich der Leser
auf die normal gedruckten Passagen beschränken, für die restlichen,
kleiner gedruckten Textteile benötigt man neben guten Augen vor allem
starkes Interesse für Baurecht und seine diversen Sonderprobleme.
Neben dem Bundesrecht bemüht sich der Autor um einen allgemeinen
Überblick über das Bauordnungsrecht, das den Studenten üblicherweise
nur als Landesrechtslehrbuch angeboten wird. Jedem Kapitel sind Gliederungen
vorangestellt, anhand derer man gezielt Informationen suchen kann oder
sich vorab selbst darüber befragen kann, was man zu den einzelnen
Themen eigentlich zu wissen glaubt. Aktuelle Fundstellen runden die Kapitel
ab. Die prüfungsrelevantesten Klagen sind mit ausführlichen
Fallbeispielen und Musterlösungen aufbereitet. Wer sich allerdings
am Fehlen von Graphiken stört oder mehr Übersichten oder Schemata
benötigt, könnte mit diesem Buch überfordert sein.
Dieses Lehrbuch beinhaltet natürlich etliche Bereiche, vor allem
des BauGB, die weder Studenten noch Referendaren jemals in Klausuren begegnen
werden. Dennoch ist dieses Lehrbuch ein zuverlässiger Begleiter und
auch anstelle eines Kommentars anwendbar. Für einen Einstieg in die
Behördenlaufbahn oder die verwaltungsgerichtliche Tätigkeit
ist die Lektüre geradezu Pflicht, da man selten ein umfangreiches
und doch verständlich geschriebenes Werk zu einem derart komplexen
Thema wie dem Baurecht findet.
Thomas Würtenberger / Dirk Heckmann / Rainer Riggert, Polizeirecht
in Baden-Württemberg, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2002
Die Lehrbücher für öffentliches Landesrecht genießen
in den Bundesländern meist eine Monopolstellung, nur selten gelingen
zu Themen wie Polizei-, Kommunal- oder Baurecht länderübergreifende
Werke, die auch tatsächlich die examensrelevanten Besonderheiten,
gerade was die Rechtsprechung der Landesgerichte angeht, berücksichtigen
können. Besonders von Vorteil ist es für ein Lehrbuch und dessen
Prosperität dann, wenn die bundesweiten Repetitorien noch nicht mit
eigenen Landesrechts-Skripten auf dem Markt sind oder diesen zumindest
nicht beherrschen. Besonders prekär ist dabei die Situation der Studenten
und Referendare, die das Bundesland wechseln, da sie die einst erworbenen
Landesrechtskenntnisse nur schwer transponieren können. Gleichzeitig
muss es einem Lehrbuch aber auch gelingen, die allgemeinen Prinzipien
des Sicherheits- und Polizeirechts so hervorzuheben, dass man nach der
Lektüre eines Buches halbwegs problemlos auch eine Klausur in einem
anderen Bundesland bestehen könnte.
Dieses übersichtlich gestaltete und inhaltlich umfassende Lehrbuch
zum Polizeirecht wird diesen Kriterien gerecht und bietet eine optimale
Unterstützung für Studenten und Referendare, zumindest im materiellen
Bereich. Besonders zu loben sind die Kapitel zu den Polizeikosten, sehr
beliebt in Klausuren zur erweiterten Staatshaftung, sowie zur Europäisierung
der Gefahrenabwehr. Manchmal etwas zu umfangreich im Vergleich zum Text
wirken die Literaturangaben in Text und Fußnoten, auch hätten
dem Buch einige Prüfungsübersichten sicherlich nicht geschadet.
Anhand der zahlreichen Beispielsfälle kann man sich aber den Prüfungsstoff
zum präventiven und repressiven Polizeirecht gut einprägen und
läuft nicht Gefahr, in einem Bereich auf Lücke gesetzt zu haben.
Joachim Wolf, Umweltrecht, Verlag C.H. Beck 2002
Ein Lehrbuch mit diesem Titel hat einen gewaltigen Nachteil: es kann im
Rahmen des öffentlichen Rechts so ziemlich alles und nichts zum Inhalt
haben, da sich kein Bereich des öffentlichen Rechts von der Umwelt
trennen lassen würde. Üblicherweise verbindet man jedoch mit
dem Begriff Umweltrecht Normen aus dem BNatSchG und anderen
Kuriositäten wie UVPG und UIG. Der Autor bietet dem Leser aber einen
Querschnitt durch alle Bereiche, die im weitesten Sinn mit dem Begriff
Umwelt zu tun haben. Dies wird nicht nur durch Kapitel bewerkstelligt,
die zu einzelnen Gesetzen verfasst sind, etwa zu Gentechnikrecht oder
Gefahrstoffrecht, sondern beginnt schon damit, dass zur Eichung
der Leser zu Beginn des Lehrbuchs die Grundlagen allen öffentlichen
Umweltrechts behandelt werden. Diese finden sich zum Teil im Ordnungsrecht,
zum Teil im Planungsrecht, vereinzelt auch im Privatrecht und Strafrecht.
Weiterhin wichtig ist die Einordnung des Umweltrechts in die deutsche
Verfassung sowie in internationales Recht, also vor allem die Verankerung
des Umweltrechts in europäischen Normen und in völkerrechtlichen
Verträgen. Besonders examens- und klausurrelevant, für erstes
wie zweites Staatsexamen, sind die Kapitel über Wasserhaushaltsgesetze
und Bundesimmissionsschutzrecht. Gelungen sind aber nicht nur die Gestaltung
dieser beiden Themen, sondern das Lehrbuch ist übersichtlich, einschließlich
vereinzelt vorhandener Übersichten und Definitonen, liefert zahlreiche
Fundstellen und erleichtert die Lektüre durch geschicktes Layout.
Ehrlicherweise muss man zugeben, dass sich etliche der Probleme des öffentlichen
Rechts im Einzelnen auch durch ein dünneres Lehrbuch erschließen
lassen. Dort würde jedoch nicht die hier gebotene Kompaktheit und
Ausführlichkeit angetroffen werden, die man mit diesem Werk erhält.
Wer sich mit dem Umweltrecht beschäftigen muss, kommt an diesem Lehrbuch,
und sei es nur zum Einstieg in die Materie, nicht vorbei.
Eberhard Schilken, Gerichtsverfassungsrecht, 3. Auflage, Carl Heymanns
Verlag 2003
Warum man im Rahmen von Buchvorstellungen zum öffentlichen Recht
mit einem Lehrbuch zum GVG konfrontiert wird, ist rasch erklärt.
Der Bestand des Gerichtswesens ist eines der wesentlichen Teile der drei
Staatsgewalten und vermittelt in seinen näheren Ausgestaltungen dem
Bürger das Bild der Judikative ganz konkret. Das kann mit Hilfe von
Gesetzen wie dem GVG geschehen, aber auch durch Bezugnahme auf vor Gericht
geltende Grundsätze wie das grundrechtlich abgesicherte rechtliche
Gehör, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Waffengleichheit
und andere elementare Rechtsbegriffe, die sich durch jede der fünf
deutschen Rechtswege verfolgen lassen. Auch die Aufgaben der Rechtsprechung
sollten dem späteren Rechtsanwender vor den zu bestehenden Examina
einmal klar gemacht werden, so dass die hier darauf verwendeten vier Kapitel
allemal lesenswert sind.
Von vornherein klar sollte man sich auch über den Unterschied darüber
sein, dass dem Bürger zwar ein Anspruch auf Gewährung von justizieller
Gewalt zusteht, dieser aber immer noch einmal die Schranke des effektiven
Rechtsschutzes überwinden muss, auch anschaulich dargestellt in zwei
großen Abschnitten. Klausurtechnisch schwer zu verarbeiten ist ein
großer Teil des Buches über Aufgabe und Stellung der am Gerichtswesen
beteiligten Institutionen, also vornehmlich Richter und Anwälte.
Diese knapp 120 Seiten sind aber dem angehenden Referendar mehr als jedes
andere Skriptum oder Lehrbuch zur Lektüre zu empfehlen, wenn er sich
den einzelnen Ausbildungsstationen zuwendet.
Als Fazit zu diesem ob der Thematik und der Komposition ungewöhnlichen
Lehrbuch verbleibt nur eine nachdrückliche Empfehlung zur Lektüre
auszusprechen. Man kann nicht damit rechnen, dass aufgrund dieses Lehrbuches
eine Klausur genau zu dort besprochenen Kapiteln gestellt werden wird,
aber man wird sich im System der deutschen Jurisprudenz wesentlich sicherer
fühlen als zuvor.
Udo Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht. 7- Auflage,
Verlag C.F. Müller 2003
Dieses Lehrbuch ist monströs aber auch unglaublich gut! Auf
über 1000 Seiten findet der Leser das, was er im Staatsrecht stets
serviert bekommt: eine einheitliche und dennoch ausführliche Übersicht
zum besonderen Verwaltungsrecht in einem Werk. Natürlich kann ein
solches Lehrbuch nicht auf alle landesrechtlichen Besonderheiten eingehen,
aber gerade im öffentlichen Recht muss man die Grundzüge begriffen
haben und kann hiernach in den einzelnen Landesgesetzen die Zuordnung
vornehmen.
Verständlicherweise sind nicht nur Kapitel zu den Standardproblemen
Kommunal-, Bau- und Polizeirecht enthalten, sondern auch Themen, die üblicherweise
nur in Randbereichen der Pflichtklausuren gestreift werden oder gar eine
eigene Wahlfachgruppe bilden. So finden sich neben dem öffentlichen
Dienstrecht und dem Straßen- und Wegerecht auch Exoten wie das Raumordnungs-
und Landesplanungsrecht wieder, ebenso aber die hoch aktuellen Themen
des Wirtschaftsverwaltungsrechts und des Umweltrechts.
Jede Thematik wird eigens von den sechs renommierten Autoren bearbeitet
und eine ausführliche Gliederung erlaubt ein nahezu punktgenaues
Nachschlagen. Das Layout ist einheitlich und übersichtlich, die Fließtexte
werden nur sparsam aber effektiv mit Hervorhebungselementen bestückt
und auch die graphischen Mittel der Buchgestaltung werden mit Übersichten
reichlich genutzt. Vorbildlich wird in einzelnen Kapiteln in den Fußnoten
auf die verschiedenen Landesgesetze verweisen, so dass man im Gegensatz
zu anderen Werken nicht den Eindruck haben muss, dass das eigene Bundesland
nicht abgehandelt wird. Beispielsfälle und zugehörige Lösungen
runden die Kapitel ab. Auch im Detail sind die Autoren pragmatisch: so
werden bei entsprechender Relevanz auch Ausblicke auf europäische
und internationale Bedeutung des gerade besprochenen Rechtsgebiets gegeben.
Leider nicht einheitlich ist (wie so oft) die Zitierung der europäischen
Verträge und der Unterscheidung zwischen EU und EG geraten, die teilweise
schlicht falsch ist.
Abgesehen von diesen Randproblemen ersetzt das vorliegende Lehrbuch auf
einen Schlag die Anschaffung vieler verschiedener anderer Bücher
und ist deshalb eine tatsächlich lohnenswerte Investition. Lesenswert
ist es allemal.
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