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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Oktober 2004

Oktober 2004: öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Doehring, Völkerrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Es ist jedes Mal wieder eine Freude für Völkerrechtler, wenn Klassiker der Ausbildungsliteratur neu aufgelegt werden. Neben der angekündigten Neuauflage des Lehrbuches von Berber ist nun auch das Lehrbuch von Doehring in zweiter Auflage erschienen. Der Autor behandelt nicht nur die klassischen Themen des Völkerrechts wie etwa die Darstellung der Völkerrechtssubjekte, der Völkerrechtsprinzipien und der Herleitung der einzelnen Rechtsquellen, sondern er beschreibt detailliert auch besondere Bereiche und hoch aktuelle Themen. So finden sich umfangreiche Kapitel zum Völkerstrafrecht, zum internationalen Umweltschutz und zum neuerdings mehrfach von den internationalen Gerichtshöfen IGH und EGMR entschiedenen einstweiligen völkerrechtlichen Rechtsschutz. Leider nicht mehr aufgenommen wurde dabei das relevante Urteil des EGMR aus dem Jahr 2003. Sehr lesenswert ist der Abschnitt zu den supranationalen Organisationen, sprich den Europäischen Gemeinschaften. Eigentlich thematisch dem Völkerrecht schon beinahe entwachsen, erhält man hier doch einen eindrucksvollen überblick über Strukturen und Rechtsprobleme der Konstruktion des vereinigten Europa. Hervorzuheben sind an einzelnen Kapiteln die Erläuterungen zur Entwicklung der Rechte im Bürgerkrieg und zur völkerrechtlichen Notwehr sowie zur durch die UN-Resolution aus dem Jahr 2001 hoch aktuellen und im Wahlfachbereich klausurrelevanten Staatenverantwortlichkeit. Auch die Darstellung von (eventuell historischen) Streitfragen ist sehr übersichtlich und dennoch kompakt gelungen, besonders anschaulich bei den Theorien zu den Rechtsbeziehungen zwischen Staats- und Völkerrecht. In diesem Zusammenhang ein wenig knapp geraten erscheint die Behandlung der Souveränität als völkerrechtliches Rechtsproblem. Im Rahmen der einzelnen Kapitel hätten an mancher Stelle übersichten nicht geschadet, etwa bei der Darstellung der Tätigkeiten des IGH oder der Systematik der UN-Einsätze, bei denen Gewalt eingesetzt werden kann. Trotz des großen Umfangs von bald 600 Seiten gestaltet sich die Lektüre einfach. Dies liegt vor allem an dem intelligent gestalteten Layout, das abgesehen von fehlenden graphischen Elementen den Lesefluss durch genügend Leerräume und Fettdruck als Hervorhebungsmittel fördert. Das Lehrbuch bezeichnet sich zu Recht als "Großes Lehrbuch" und ist aufgrund der guten Formulierungen eine vorzügliche Quelle für zahlreiche Wissenschaften. Studenten sollten das Werk für die Vorbereitung auf die Wahlfachgruppe schon deswegen einmal konsultieren, weil die souveräne Darstellung des Völkerrechts wie sie hier geschieht niemals von einem Skript erreicht werden kann. Mit Nachdruck zur Lektüre zu empfehlen!

Sachs, Verfassungsrecht II Ð Grundrechte, 2. Auflage, Verlag Springer 2003
Das Staatsrecht ist sowohl im Bereich der Staatsorganisation als auch bezüglich der Grundrechte der erste Einstieg in das öffentliche Recht für Studenten, büßt aber im Lauf der Ausbildungszeit immer mehr an konkreter Bedeutung ein. Was jedoch immer hoch aktuell bleibt ist die Prüfung der Grundrechte, sowohl im allgemeinen wie im besonderen Verwaltungsrecht, im Europarecht ebenso wie im Rahmen einzelner zivilrechtlicher Ansprüche. Insofern kann ein Grundrechtslehrbuch gar nicht umfassend genug sein, muss aber andererseits dem beschränkten Zeitkontingent und der von Natur aus beschränkten Aufnahmefähigkeit seiner Leser Rechnung tragen. Das vorliegende Werk bietet mit über 600 Seiten umfassendes Wissen sowohl zur Rechtsdogmatik im Grundrechtsbereich und auch zu den einzelnen Grundrechten. Dabei wird nicht nur der Katalog der Art. 1-20 GG abgeklappert, sondern auch die für die Verfassungsbeschwerde relevanten Rechte der Art. 33, 38, 101 und 103 werden dargestellt. Dazu kommen in der Ausbildung eher untergeordnete Themen wie das Widerstandsrecht des Art. 20 IV GG. Besonders wertvoll für die Ausbildung und die eventuelle spätere wissenschaftliche Betätigung sind die umfangreichen Anfangskapitel mit Ausführungen zu den allgemeinen Grundrechtslehren. Der Leser erhält nicht nur den allgemeinen Abriss über die Entstehung des Grundgesetzes und die Herkunft der Grund- und Menschenrechte, sondern wird über die subjektiven wie objektiven Rechte und Verpflichtungen aus dem bestehenden Grundrechtskatalog des Grundgesetzes informiert. Auch Prüfungsvorschläge für den Aufbau einer Klausur mit Eingriffen in Grundrechte werden angeboten, ebenso wie die Erörterung allgemeiner und spezieller Schranken für die Ausübung von Grundrechten. Das Layout des Buches kommt leider im Wesentlichen ohne graphische Elemente aus, schafft es aber doch das nötige Maß an übersichtlichkeit zu bewahren. Dem Leser werden zu Beginn der Kapitel und einzelner Unterabschnitte die zu behandelnden Punkte noch einmal in einer Kurzgliederung präsentiert, ebenso wie am Ende der Kapitel eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse dieselben festigen soll. Zahlreiche extra eingerückte Beispiele und eine umfangreiche Verweisungsfülle auf Rechtsprechung und Literatur ermöglichen eine noch intensivere Bearbeitung. Ein besonders lobenswerter Service ist die anschauliche Registrierung der zitierten Entscheidungen. Das Buch ist bereits zum ersten Semester eine empfehlenswerte Lektüre und bleibt während des Studiums stets zuverlässige Quelle für Lösungen von Rechtsproblemen aller Art. Zur Ergänzung nötig sind Lehrbücher zum Europarecht, in denen die Verschränkungen des Rechtsschutzes nach dem Grundgesetz mit dem Rechtsschutz in der EG und nach der EMRK genauer dargestellt sind.

Marx, Asylverfahrensgesetz, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2003, sowie CD-Rom: Datenbank zum Ausländer- und Asylverfahrensrecht Abbildung des Buchtitels
Auf den ersten Blick ist die Thematik des Asylrechts ein solcher Exot, dass man sich während der Ausbildung nicht damit beschäftigen zu müssen glaubt. Jedoch wird auf kein Gesetz wie das Asylverfahrensgesetz so oft hingewiesen wie in Lehrbüchern und Kommentaren zum Verwaltungsprozessrecht, weil sich hier zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen zum sonstigen Prüfungsstoff finden, die man notfalls in erlaubten Gesetzeskommentierungen verewigt. Ganz anders sieht die Situation dann im Referendariat aus, wo man, sollte man das Vergnügen haben, beim Verwaltungsgericht oder einem entsprechend spezialisierten Anwalt die Verwaltungsstation abzuleisten, sich nicht selten mit seitenlangen Schriftsätzen zu Asylfällen konfrontiert sieht. Umso wichtiger ist es dann, wenn man weiß, auf welche Materialien man zurückgreifen kann, um sich schnell ein entsprechendes Bild über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zu machen. Der vorliegende Kommentar ist von einem ausgewiesenen Experten der Materie verfasst worden und bietet umfassende vergleichende Ausführungen zu den verschiedenen Prozessordnungen der VwGO und ZPO sowie zu den zwingend mit dem AsylVfG zusammenhängenden Materien des AuslG und des VwVfG. Die Gestaltung des Kommentars ermöglicht eine grundsätzlich angenehme Lektüre. Die überschriften und Seitenränder positionieren den Fließtext gut, einzig die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe durch Kursivdruck wirkt ineffektiv. Die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur im Text sind bei einem Kommentar dieses Umfangs allerdings unschön. Der Autor lässt an den geeigneten Stellen sein gesammeltes Wissen einfließen und bietet neben den theoretischen Ausführungen auch Prüfungsübersichten, etwa zu den Erfolgsaussichten eines Beweisantrags im Rahmen der Kommentierung zu den Rechtsmitteln. Nicht selbstverständlich, aber hier vorhanden sind am Ende der Kommentierungen die wichtigsten Rechtsquellen neben dem AsylVfG selbst sowie, eminent wichtig für Referendare, ein Anhang mit Prozessformularen. Der Text zeichnet sich durch präzise Formulierungen aus, die auch den Erstleser zur Lektüre animieren: der Autor schreibt sachlich und klar und vermeidet gedankliche Sackgassen, indem er aufgeworfene Probleme auch zu einem verständlichen Ende bringt. Für die Ausbildung bieten sich vor allem die Kommentierungen der Normen des AsylVfG an, anhand welcher man Rückschlüsse oder Abgrenzungen zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren und zum Verwaltungsprozess ziehen kann. Neben der schon erwähnten umfassenden Kommentierung zu den Rechtsmitteln, § 78 AsylVfG, eignen sich für allgemeine Ausbildungsaspekte vor allem die Erläuterungen zum Gerichtsverfahren, § 74 AsylVfG, sowie zu Widerruf und Rücknahme in § 73 AsylVfG. Materiell lesenswert sind die Darstellungen zur Rechtsstellung des Asylbewerbers in § 2 AsylVfG sowie in Kombination zu den Ausweisungstatbeständen des AuslG die Kommentierung zur Aufenthaltsgestattung, § 55 AsylVfG. Ergänzend zu diesem Kommentar besteht die Möglichkeit, sich mit einer CD-Rom über die Entscheidungen und weiteren Vorschriften zum Ausländer- und Asylverfahrensrecht zu informieren und seine Kenntnisse anhand der in dieser Form leicht zugänglichen Rechtsprechung zu vertiefen oder schlicht die Bearbeitung eines Falls zu beschleunigen. Die Konstruktion dieser Datenbank ist teilweise hervorragend. So werden in den aufrufbaren Urteilen die angewendeten Normen mit Links zum Gesetzesvolltext unterlegt und man kann dort auf einen Link zurückgreifen, der automatisch alle Entscheidungen zu einer Norm aufruft. Das ist insbesondere deswegen bemerkenswert, weil dies auch für wichtige Artikel der EMRK unternommen wurde. Die Recherche wird auf zwei Fachzeitschriften gestützt, die man zu einem Großteil im Volltext abrufen kann, zum Teil aber nur noch hinsichtlich der Leitsätze von Gerichtsentscheidungen, das aber immerhin bis ins Jahr 1981 zurück. Aus den ebenfalls vorhandenen Gesetzestexten kann man mittels eines Links in die zugehörigen Verwaltungsvorschriften gelangen, die im Ernstfall erst mühsam beschafft werden müssten. Ebenfalls möglich sind die Suche nach Schlagworten und die Abspeicherung von Suchergebnissen als Html-Dokument. Die Arbeit mit der schwierigen Materie des Asylrechts wird durch diese beiden Ausbildungsmedien enorm erleichtert. Schon der Kommentar allein sorgt für den nötigen Durchblick im komplizierten Verfahren, wird jedoch mit der unterstützenden Wirkung der CD-Rom erst richtig effektiv. Eine gelungene Kombination!

Tettinger, Besonderes Verwaltungsrecht /1, 7. Auflage, C.F. Müller 2004
Das vorliegende Werk will eine bundesweit einheitliche Vorbereitung auf Teile des besonderen Verwaltungsrechts ermöglichen und muss sich doch den Vorwurf gefallen lassen, gerade kein einheitliches Bild zu zeichnen, sondern die beiden studentenstärksten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen explizit zu bearbeiten und bei Gelegenheit auf andere Bundesländer zu verweisen. Dieses System kann man als Student in den Examenssemestern bewältigen, da man dann (hoffentlich) erkannt hat, dass die Struktur des Verwaltungsrechts in den meisten Bundesländern ähnlich beschaffen ist und nur die landeseigenen Normen der Nummerierung nach beherrscht werden müssen. Da die Schwerpunkte-Reihe aber gerade für Anfänger der typische Lehrbuch-Einstieg ist, könnten bei so manchem Leser und Käufer falsch Erwartungen geweckt werden. Die Gestaltung der Reihe ist einheitlich und lerngünstig. Der Fließtext wird durch Hervorhebungen und Aufzählung unterbrochen und von zahlreichen Beispielsfällen mit Lösungshinweisen eingerahmt, die durch die graue Hinterlegung Orientierung innerhalb des Themas schaffen. Sehr verwirrend ist die Verwendung von Nachweisen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sowohl im Fließtext als auch durch eigene Fußnoten. Hier wäre ein einheitliches System angebracht. Einige Bereiche sind inhaltlich anfangs sehr gut gelungen, lassen jedoch im weiteren Verlauf ein wenig an Ausführlichkeit vermissen. So wird die Stellung des Gemeinderats als Kollektivorgan sehr schön herausgestellt, jedoch die Stellung der Fraktionen, immerhin ein Standardproblem kommunalrechtlicher Klausuren, nur kurz erläutert und auch der Bürgermeister wird sehr knapp abgehandelt. Im Polizeirecht werden dagegen bundesweit relevante Problembereiche auch mit der entsprechenden Gewichtung versehen. Lesenswert ist die Aufarbeitung des Gefahrenbegriffs und der Konsequenzen der einzelnen Schattierungen für das polizeiliche Handeln. Vorbildlich aber leider in zu geringer Zahl vorhanden sind die Aufbauhinweise für prüfungsrelevante Fallgestaltungen. Auch mehr graphische Darstellungen jeglicher Art könnten dem Buch gut tun. Das Fazit ist schwierig. Studenten werden bei entsprechendem Angebot an Titeln speziell zum Landesrecht nur schwer vom Kauf dieses Werks zu überzeugen sein zumal es in der Schwerpunkte-Reihe noch ein eigenes Werk zum Polizeirecht gibt. Zur Vertiefung eigener Kenntnisse und zur Grundierung eigener Argumentation abseits von landesrechtlichen Kenntnissen kann das Buch aber empfohlen werden.

Manssen, Staatsrecht II, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Grundrechte sind als einziger Bestandteil des Staatsrechts sicherer Prüfungsstoff in beiden juristischen Staatsexamina. Umso wichtiger ist es für jeden Leser, sich rasch aber auch zuverlässig und dauerhaft mit den wichtigen Gesichtspunkten befassen zu können. Es ist klar, dass ein Werk von nur kapp mehr als 250 Seiten nicht den Anspruch haben kann, in allen Einzelheiten die zahlreichen Probleme rund um die Grundrechte aufzuführen. Immerhin erscheint das Buch ja auch in der Reihe "Grundrisse des Rechts". Es ist vielmehr eine bedeutende Leistung des Autors, wenn er komplexe Sachverhalte und Prüfungspunkte so kompakt fassen kann, dass man gerade das Wesentliche für die eigene Klausurarbeit mitnimmt. Sehr schön gelungen ist dies etwa bei der Darstellung des Reichweite der einzelnen Garantien des Grundgesetzes, etwa die Erweiterung der Deutschengrundrechte auf Unionsbürger im Rahmen des Art. 12 GG, oder die Unterteilung der Grundrechtsträger, wobei besonders die Erläuterungen zu den Personenvereinigungen und den juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne überflüssige Schnörkel auskommt. Ein wenig knapp ausgefallen ist die Frage der Konkurrenz der deutschen Grundrechte zu den Regelungen der Europäischen Gemeinschaft, wenn auch der Hauptaspekt des qualifizierten Grundrechtsstandards erfasst wurde. Sehr flüssig gelungen ist die Darstellung der Eigentumsfreiheit und der notwendigerweise anzusprechenden Elemente der Staatshaftung, wenn auch hier nur die tatsächlich mit Art. 14 GG verbundenen Instrumente besprochen werden. Lehrreich für jedes andere Rechtsgebiet ist die übersicht über die wichtigsten entschiedenen Fälle zur Drittwirkung von Grundrechten. Ein inhaltlich sehr starkes Kapitel liefert der Autor zu den Grundrechten in Art. 5 GG, wo die diffizilen Probleme rund um Schutzbereich und Eingriff sehr anschaulich erarbeitet werden. Die Gestaltung des Buches ist reihentypisch, kann aber gerade hinsichtlich der Bildlichkeit wesentlich verbessert werden. Die graphischen Elemente lassen sich an einer Hand abzählen und die zahlreichen, an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierten Beispielsfälle sind lediglich durch kleinere Schrift und ein wenig Fettdruck vom restlichen Text abgehoben. Die in den Fließtext integrierten Verweise auf Rechtsprechung und ganz selten Literatur stören deshalb nicht so sehr, weil die Anzahl gering ist. Prüfungsübersichten finden sich in den Kapiteln gar nicht, sondern nur in einer kleinen Aufzählung in einem Annexkapitel zur Verfassungsbeschwerde. Der Umfang spricht definitiv für die Lektüre des Buches, die zügig durchgeführt werden kann. Die Konkurrenz im Bereich der Lehrbücher zu den Grundrechten ist aber sehr stark und die graphisch besser aufgemachten Titel dürften dem vorliegenden Werk zu schaffen machen.

Brinktrine / Sarcevic, Fallsammlung zum Staatsrecht, 1. Auflage, Verlag Springer 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Anwendung gelernten Wissens in Klausuren und Beispielsfällen ist unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Examen. Dabei spielt das Staatsrecht keine überragende Rolle, aber es besteht immer noch in vielen Bundesländern, wo zwei Klausuren im öffentlichen Recht geschrieben werden, die häufige Chance, dass eine dieser beiden Klausuren Kenntnisse des Grundgesetzes abverlangt. Die Autoren bieten dem Leser 12 übungsklausuren mit Schwerpunkten im Staatsorganisationsrecht wie im Bereich der Grundrechte, wobei eine Klausur als Themenklausur konzipiert ist. Dieses Format ist in einigen Bundesländern, vor allem Bayern ein gern benutztes Mittel, um Kenntnisse zu gerade aktuellen rechtlich bedeutsamen Ereignissen abzuprüfen oder Wissen im Wahlfach abzufragen, das man nicht in einen Klausursachverhalt ummünzen kann. Die Erstellung einer solchen Klausur ist ebenso mühsam wie die Lösung und sollte gerade deshalb genau studiert werden. Die Fälle gehen inhaltlich auf gleichermaßen klassische wie aktuelle Themen ein. Es gibt Fälle zur Zwangsmitgliedschaft in der IHK, zwei Fälle im Zusammenhang mit Religionsfreiheit und Sachverhalten mit Bezug zur Religionsausübung, zur Pressefreiheit sowie zum Mietrecht als Problem des Art. 14 GG. Schade ist dabei allerdings, dass der Fall zur Schächtung nicht auf dem aktuellen Diskussionsstand abgehandelt wurde. Abgeprüft werden die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, das Versammlungsrecht und Kompetenzprobleme bei Gesetzeserlass und Ðvollzug zwischen Bund und Ländern. Die prüfungsrelevanten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden etwa durch die Verfassungsbeschwerde, den Bund-Länder-Streit, das Organstreitverfahren und die abstrakte Normenkontrolle abgedeckt. Sehr vorteilhaft für den Leser ist die äußere Gestaltung der Falllösungen. Die Sachverhalte sind umfangreich und mindestens einer Klausur in der übung für Fortgeschrittene angemessen. Die Lösungen bieten sehr übersichtliche Strukturierungen, einen nachahmenswerten Gutachtenstil und am Rand ist ein Streifen freigehalten worden, um Kommentare der Autoren zum gerade geprüften Punkt einzufügen. Von dieser Möglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, so dass der Leser nicht nur die Sicht des Bearbeiters, sondern auch die Sicht des Beobachters einnehmen kann. Verwunderlich ist allerdings die uneinheitliche Verwendung der neuen Rechtschreibung, die teilweise auch fallintern variiert. Diese Fallsammlung ist ein klarer Lektüretipp. Die Fälle sind überwiegend gut ausgewählt und intelligent gestaltet. Mit diesem Werk kann man etliche gedankliche Hindernisse auf dem Weg zum Examen beseitigen.

Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2004
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist eines der meistverwendeten Rechtsgebiete in Klausuren und Examina, jedoch sind fundierte Kenntnisse bei Studenten eher selten anzutreffen, da stets Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts vorhanden sind und der allgemeine Teil eher nebenbei mitgelernt wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige Lehrbücher zum allgemeinen Verwaltungsrecht gibt, die sich in angemessener Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe kann da das knapp 500 Seiten starke vorliegende Lehrbuch schaffen, das stark anwendungsbezogen das allgemeine Verwaltungsrecht aufbereitet. Behandelt werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume. Lesenswert ist die Behandlung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert ist der kompakte überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Hervorzuheben ist der Umfang des Kapitels zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus dem Sammelsurium der diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann. Allerdings hätte beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch durchaus der Hinweis erfolgen können, dass die Einordnung in das Haftungsrecht nicht selbstverständlich und umstritten ist, meist aber aus systematischen Gründen erfolgt. Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen wiedergegeben, sogar mit der aktuellsten Entscheidung des EuGH zur Staatshaftung. Leider fehlt bei den Europabezügen die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung nach deutschem Recht. Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Fließtext mit Hervorhebungen eine Vielzahl von übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der eingearbeiteten Rechtsprechung. Das Buch ist exemplarisches Anschauungsmaterial für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen.

Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 12. Auflage, Verlag de Gruyter 2003 Abbildung des Buchtitels
Die Zusammenstellung der prüfungsrelevantesten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ist für die Autoren stets eine Herausforderung, jedoch für Studenten grundsätzlich eine große Erleichterung, sofern sie in der Lage sind und durch das Buch in die Lage versetzt werden, die einzelnen Rechtsgebiete allgemein und gleichzeitig landesspezifisch zu lernen. Letzteres wird nur dann gewährleistet sein, wenn sich die Autoren die Mühe machen, ihre Ausführungen nicht nur beispielhaft auf ein Bundesland zu beschränken, sondern vielmehr die akribische Feinarbeit bewältigen, in Fußnoten die vergleichbaren Normen aller Bundesländer zu zitieren. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass sich die Autoren im vorliegenden Werk zu allen Kapiteln mit typischem landesrechtlichen Einschlag, nämlich die Abschnitte zum Kommunalrecht, Polizeirecht, Baurecht oder Straßenrecht, die gerade genannte Mühe gemacht haben und nicht wie andere Autoren der Bequemlichkeit verfallen sind, durchgängig das Recht des Bundeslandes ihrer Heimatuniversität zu zitieren. Allein schon aus dieser kleinen Formalität ist das Buch objektiv zur bundesweiten Anwendung geeignet. Schwieriger ist schon die Arbeit in concreto. Dies liegt daran, dass man bei den fast 1000 Seiten, die dieses Lehrbuch umfasst, keine Möglichkeiten hat, den behandelten Stoff anders als rein lesend aufzunehmen. Die Kapitel sind durchgängig im Fließtext gehalten, es existieren keine übersichten, keine Prüfungsvorschläge in irgendwie gestalteter Form, keine Schaubilder, Tabellen oder Graphiken. Dazu kommt, dass als einziges Hervorhebungsmittel der Kursivdruck verwendet wird, so dass man im zu lesenden Text bisweilen ertrinkt. Wenigstens sind die Fußnoten deutlich abgesetzt und auch die Textpassagen werden von in ausreichender Zahl vorhandenen Leerräumen umgeben, so dass man mit entsprechender Motivation und Konzentration die Bearbeitung der einzelnen Themen angehen kann. Sehr angenehm ist die durchgehende Nennung der einschlägigen Gesetze mit der zugehörigen Fundstelle sowie die ausführliche Untermauerung und Vertiefung des Gelesenen mit Tipps zu Spezialliteratur. Inhaltlich ist es schwer, einzelne Themen oder Bearbeitungen hervorzuheben, da die Autoren sich nicht zum ersten Mal mit der Materie befassen und deswegen die Ausführungen durchweg vollständig und richtig sind. Allerdings gibt es Themen, die, obwohl kompliziert, anschaulich und so systematisch dargestellt sind, dass man nach der Lektüre (vielleicht endlich) den richtigen Durchblick erworben zu haben glauben darf. Dies kann man zum Beispiel von der Darstellung der Instrumente des staatlichen Umweltschutzes behaupten, ebenso wie die Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Straßen. Teilweise zu wissenschaftlich in Bezug auf die Herleitung der einzelnen Instrumente erscheinen einige Passagen im Baurecht, wo die konkrete Anwendung im Klausurfall wichtiger ist als das Wissen um den historischen Rechtsgrund dieses Handelns. Dass zusätzlich noch das Sozialrecht, eigentlich ein typisches Thema für eine zivilrechtlich orientierte Wahlfachgruppe, besprochen wird, wertet das Lehrbuch zusätzlich auf. Besonderes Extra ist die beigefügte CD mit Karteikarten der Zeitschrift JURA aus den Jahren 1979-2002, die sich der Leser auf den PC installieren kann. So können problematische Begriffe und einschlägige Rechtsprechung zielgenau und stichwortgeeignet nachgeschlagen werden, ohne dass viel Zeit mit der Suche nach gedruckten Zeitschriften verloren geht. Der Leser und vor allem der Käufer dieses Werks erhält sehr viel Gegenleistung für sein Geld und allein schon deswegen dürfte niemanden die Investition in dieses Buch reuen. Teilweise könnten die Ausführungen zu knapp sein, um sich vollständig auf das erste oder zweite Examen vorzubereiten, aber als Ergänzung zu Universität oder Repetitorium ist das Werk ein zuverlässiger Begleiter.

Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Der Autor ist im allgemeinen Verwaltungsrecht bereits eine Koryphäe und beweist mit diesem Werk, dass er auch dauerhaft den Anforderungen an ein modernes Lehrbuch im Verwaltungsprozessrecht genügt. Normalerweise ist ein Titel der Reihe "Grundrisse des Rechts" nur selten graphisch überzeugend, da die meisten Autoren völlig auf übersichten oder Graphiken verzichten, als löbliche Ausnahme bisher fiel vor allem das Lehrbuch von Frank im Erbrecht auf. Hier jedoch werden dem Leser zur Zulässigkeit der behandelten Klagen und Anträge sowie zur Begründetheit eine Vielzahl von übersichten präsentiert und Ð extrem wichtig für die Kaufattraktivität für Referendare Ð es sind Tenorierungsvorschläge integriert. Sehr sinnvoll ist der Aufbau des Lehrbuches insoweit, als dem prinzipiell bereits seit dem Studium mit den Voraussetzungen, nicht aber mit den Eigenheiten des Verwaltungsprozesses vertrauten Leser zunächst die Klagen und Anträge mit all ihren Zulässigkeitsvoraussetzungen allgemeiner und besonderer Art vorgestellt werden, und erst danach auf das verwaltungsprozessuale Verfahren selbst eingegangen wird. Leider ist kein Urteil als Beispiel abgedruckt, sondern die Darstellung beschränkt sich auf diverse Tenorierungen und theoretische Ausführungen. Zu loben ist auch die wohlgeordnete Dosierung der gestaltenden Elemente im Fließtext, der durch die in dieser Reihe traditionelle Mixtur mit den Verweisen auf Literatur und Rechtsprechung nur zu leicht unübersichtlich wird. Hier aber ist durch Fettdruck und gezielte Freiräume ein angenehmes Leseklima geschaffen worden, bei dem man durch die genannten graphischen Elemente das Gefühl hat, effektiv etappenweise arbeiten zu können. Inhaltlich werden die wesentlichen Prüfungspunkte des Verwaltungsprozessrechts abgehandelt, wobei man gerechterweise anmerken muss, dass zahlreiche prozessuale Besonderheiten nicht ausführlich genug behandelt werden, etwa die Auswirkungen von Geschehnissen wie Erledigung, Klageänderung oder ähnlichem auf die Gestaltung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Gelungen ist vor allem die kompakte aber vollständige Darstellung zum Verfahren gemäß § 47 VwGO auch im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Buch ist für Studenten eine definitive Kaufempfehlung und bietet ein tolles Preis-Leistungs-Verhältnis. Auch Referendare werden mit diesem Werk viel Freude haben.

Ipsen, Staatsrecht II Ð Grundrechte, 7. Auflage, Verlag Luchterhand 2004 Abbildung des Buchtitels
Man muss bei einem Lehrbuch speziell zu den Grundrechten immer besondere Aspekte finden können, die es für den Leser und Käufer aus der Masse der angebotenen Lehrmittel herausheben. Einige Bücher legen besonderen Wert auf graphische Darstellung, andere auf schiere Masse. Das vorliegende Buch ist mit knapp über 300 Seiten relativ überschaubar und bietet insoweit schon einen Arbeitsanreiz für den überfluteten Jurastudenten, da er bei einiger Disziplin das Buch in berechenbarer Zeit durchgearbeitet haben wird. Inhaltlich bietet der Autor neben der Darstellung der Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte, teilweise sortiert nach bestimmten Kriterien, auch Kapitel zu den justiziellen Grundrechten sowie zu den durch die Verfassungsbeschwerde geschützten grundrechtsgleichen Rechten. Teilweise werden aktuelle Probleme nicht aufgegriffen und nur in Fußnoten überhaupt erwähnt, so etwa die Frage nach der Vereinbarkeit der Folter mit der Menschenwürde oder aktuelle Probleme rund um die Religionsfreiheit. Das als Fall angebotene liturgische Glockengeläut kann schon lange nicht mehr als examensdringendes Problem gelten, wenn Kopftuchstreit und Schächtverbote zu den beliebtesten Klausurstellungen gehören. Anstelle der überlangen Nennung von Literatur hätte bisweilen eine Aktualisierung der Kapitel für mehr Lesefreude gesorgt. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Ausweitung des Begriffs der öffentlichen Gewalt auf die Judikative in Art. 19 IV GG wurde nicht einmal erwähnt. Nur marginal vorhanden ist die europarechtliche Verschränkung der Grundrechte, immerhin wird aber die Entwicklung der Menschenrechte historisch nachgezeichnet. Weder wird auf die europäische Verfassung eingegangen noch wird das Zusammenspiel der entscheidenden Gerichte ausreichend thematisiert. Die Vergleichbarkeit der Garantien des Grundgesetzes, der EMRK oder der durch den EuGH garantierten europäischen Grundrechte würden einem Lehrbuch heutzutage gut zu Gesicht stehen. Das Buch spart an Graphiken und Schaubildern und bietet auch keine Prüfungsübersichten für die einzelnen Grundrechte. Immerhin kann sich der Leser aber aus den allgemeinen Kapiteln vor der Darstellung der einzelnen Grundrechte ein eigenes Schema zusammenstellen. Dieses Lehrbuch kann als Einstieg und als Anregung zu vertiefenden Studien dienen. Für die Examensvorbereitung müssen genauer aktualisierte Lehrmittel herangezogen werden.

Wolff / Bachof / Stober, Verwaltungsrecht Band 3, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die dreibändige Reihe für das Verwaltungsrecht gehört zu den Standardwerken für die juristische Ausbildung im öffentlichen Recht. Dabei werden die umfangreichen Bände weniger für den schnellen überblick herangezogen werden, als vielmehr für fundierte Recherche, umfangreiche Haus- oder Seminararbeiten. Auch für nötige Hintergrundinformationen ist ein ausführliches Lehrbuch hilfreich, wenn sich andere Werke an derselben Stelle mit einem Hinweis auf die Strittigkeit eines Problems begnügen. Die Gestaltung eines solchen Lehrbuches ist schwer, aber hier kann man sie als noch gelungen bezeichnen. Verwendet werden viele Mittel zur Hervorhebung und Abstrahierung des dichten Textbildes, das gelegentlich durch Fettdruck unterbrochen wird. Man findet vereinzelte tabellarische übersichten und graphische Darstellungen, allerdings dominiert der rein schriftliche Anteil innerhalb der Kapitel. Der Text selbst ist durch Randnummern und einen gewissen Seitenrand zwar in leichter Weise "entschärft" worden, erhält aber im Lauf der Lektüre eine erdrückende Wucht, die den Leser zu viel Konzentration bei der Rezeption der Kapitel zwingt. Auch muss man sich bei einem fast tausendseitigen Lehrbuch, das anders als ein Kommentar zur sukzessiven Lektüre und nicht zur punktuellen Bearbeitung gedacht ist, fragen, warum die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert sind und so Zusammenhänge auseinander reißen. Da das Werk der dritte von drei Bänden zum Verwaltungsrecht ist, muss dem Leser und Käufer klar sein, dass er etliche Themen präsentiert bekommt, die man nicht unbedingt als primären Lernstoff für beide Examina ansehen dürfte, wobei aber einige Kapitel durch aktuelle Diskussionen verstärkt vor mündlichen Prüfungen konsumiert werden sollten, etwa die Erläuterungen zu den Public-Private-Partnerships. Generell lesenswert sind die ausführlichen Informationen zum Aufbau der Fachministerien auf Bundesebene sowie zum Behördenaufbau der einzelnen Bundesländer und deren Versuche zur Modernisierung der Verwaltung. Auch die Ausführungen zur Zuständigkeitsordnung dürften manchen Klausurbearbeiter im öffentlichen Recht zu etwas ausführlicheren Beiträgen im Rahmen der formellen Rechtmäßigkeit führen. Spezialprobleme mit Auswirkung auf den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz, etwa das seltene behördliche Selbsteintrittsrecht, sind kompakt aber sehr gut verständlich aufgebaut worden, müssen allerdings im Rahmen der sehr wissenschaftlichen Kapitelaufteilungen mit ein wenig Mühe aufgefunden werden. Für das rein praktische Rechtsverständnis zur Lektüre zu empfehlen sind die Kapitel zu den Anstalten des öffentlichen Rechts, vor allem zu den Schulen, da die Sparkassen nicht mehr allzu lange Brisanz aufwerfen dürften. Für Kommunalrechtsklausuren geeignet sind die Kapitel zur Organisation der Verwaltungskörperschaften und vor allem zu den Rechten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder. Ein besonderes "Schmankerl" stellen die Kapitel zum europäischen Verwaltungsrecht dar, das in vorbildlicher Weise nicht nur hinsichtlich des unmittelbaren und mittelbaren Vollzuges vom Gemeinschaftsrecht durch die deutsche Verwaltung aufgearbeitet wurde, sondern auch das kaum behandelte Thema der gemeinschaftseigenen Verwaltung aufzeigt. Das Buch ist anstrengend, aber nahezu vollständig, nur bedingt geeignet für die straffe Examensvorbereitung, aber unverzichtbar für die juristische Ausbildung. Man sollte den Blick in dieses Werk nicht scheuen und sich wenigstens mit Einzelthemen rechtzeitig vor den entscheidenden Prüfungen einmal beschäftigt haben.

Schwerdtfeger, öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk gilt als Klassiker für das öffentliche Recht im Pflichtfachbereich für Studium und Examen. Der Autor widmet sich nicht einem bestimmten, dem Allgemeinen oder Besonderen Teil des Verwaltungsrechts zuzuordnenden Bereich, sondern er stellt in einer Gesamtübersicht die prüfungsrelevanten Probleme zusammen und spricht etliche inhaltliche Probleme kurz an. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Wissens in der Klausur und Hausarbeit gelegt. Man wird auf zahlreiche Problemkreise hingewiesen und erhält Fundstellen zur vertiefenden Bearbeitung. Kein Platz bleibt aber zur vollständigen Erfassung eines Gebietes. Deswegen finden sich nach der allgemeinen Einführung zu Aufgabenstellungen in Klausuren grundlegende Themen des öffentlichen Rechts, etwa der Verwaltungsakt als Kernbestand des öffentlichen Rechts mit Belastungen, Begünstigungen, Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf sowie Sonderfällen wie das Planfeststellungsverfahren. Nicht weniger stark gewichtet werden Ansprüche zwischen Bürger und Staat, die Erfüllungsansprüche unter anderem aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, aus Subventionen oder aus einer Zusicherung heraus erfassen. Ergänzt wird dieser Bereich durch die Darstellung von Bereicherungs- und Erstattungsansprüchen, dem Institut der Folgenbeseitigung, Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz. Sehr lesenswert ist die Vorstellung des Systems von Entschädigung und Staatshaftung, das man als überprüfung eigenen Wissens immer wieder heranziehen kann. Ein großes Prüfungsmoment beinhaltet die ausführlich erläuterte Gültigkeit von formellen und materiellen Gesetzen. Das Staatsrecht wird des Weiteren durch die Grundrechtsprüfung und Ausschnitte aus dem Staatsorganisationsrecht bedient. Die Europäischen Gemeinschaften finden auch Erwähnung, doch die knappen aber korrekten Absätze sind bei weitem nicht in der Lage, ein Grundverständnis für das Gemeinschaftsrecht hervorzurufen. Abschließend geht der Autor intensiv auf die Methodik der Fallbearbeitung in Klausuren und Hausarbeiten ein und zeigt ganz klar, dass er dieses Buch für die Ausbildung und nichts anderes konzipiert hat und sich konsequent daran orientiert. Die Gestaltung des Textes kommt ohne die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen durch Fettdruck aus, was aber durch die Kürze der jeweiligen Kapitel ausgeglichen wird. Auch die Anordnung von Text und Freiraum ist so vorgenommen, dass man ohne Probleme eine zügige Lektüre beginnen kann, soll das Buch doch nur eine kompakte Wiederholung unterstützen. Leider wird aber gänzlich auf veranschaulichende Elemente verzichtet. Man findet kaum Aufzählungen, ganz zu schweigen von Skizzen, übersichten, Schemata oder Abbildungen. Gerade bei den angerissenen prozessualen Problemen hätte man hier ergänzende Klarheit schaffen können. In dieser Hinsicht hat selbst ein Klassiker wie dieses Buch Nachholbedarf. Dennoch ist das Werk ein ganz solides Stück Ausbildungsliteratur, das in keiner privaten Bibliothek fehlen sollte. Man es kann spätestens ab dem vierten Semester immer wieder zur Lektüre heranziehen und sich aufs Neue diesem Leitfaden durch das öffentliche Recht anvertrauen.

Obermayer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 1999 Abbildung des Buchtitels
In der Referendarausbildung benötigen die zur Zeit der Verwaltungsstationen meistens schon unter ersten Panikattacken leidenden Assessoranwärter vor allem eines: klar verständliche und übersichtliche Ausbildungsliteratur. Man wird von einem Kommentar nicht unbedingt behaupten können, dass er die Nummer Eins auf einer Einkaufsliste von Referendaren und Studenten ist, zumal wenn die Benutzung von Kommentaren im Examen nicht gestattet sein sollte. Jedoch wird bei der Lösung von Problemen, welche die Ausbilder zur übung zur Bearbeitung stellen, nur zu gerne auf einen guten Kommentar zurückgegriffen. Das hier vorliegende Exemplar bietet schon optisch einen guten Einstieg in die Arbeit mit den umfangreichen Texten zu den einzelnen Paragraphen. Man findet übersichtliche und mit Freiräumen abgesetzte Textteile, es existieren separate Fußnoten, die auch einmal eine flüssige Lektüre zulassen und am allerwichtigsten für Referendare: zahlreiche aufzählende übersichten, die ein Thema partiell oder ganz erläutern anstelle mittels Einzelbeispielen aus der Rechtsprechung für mehr Verwirrung zu sorgen. Gelungen ist auch die Hinzunahme der Randnummern der Kommentierungen in den Gesetzeswortlaut, so dass man nicht erst mühsam im Inhaltsverzeichnis des Paragraphen suchen muss, sondern gleich begriffsorientiert nachschlagen kann. Gelungen sind auch die umfangreichen und Beispiel gebenden Verweisungen auf Bundes- und Landesgesetze, die der jeweils besprochenen Materie noch mehr Tiefgang verleihen. Innerhalb einzelner Kommentierungen werden nicht nur die durch den Gesetzestext notwendigen Punkte abgehandelt, sondern typische Probleme in einzelnen oder mehreren Kapiteln besprochen, so etwa der Rechtsschutz im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei § 72 VwVfG. Hervorzuheben ist auch die durchweg gelungene sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Autoren, die bei dem zur Verfügung gestellten Platz auch keinen Raubbau an der Syntax betreiben mussten. Insoweit kommt der Umfang des Werkes dem Leser ein zweites Mal zugute. Nicht jeder Abschnitt des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist tatsächlich für die Ausbildung relevant. Gerade bei den Kapiteln, die auch in Klausuren und Examina verstärkt Verwendung finden, bieten die Kommentatoren solide und klare Erläuterungen, die auch so manchem Studenten die Hausarbeit erleichtern dürfte. Beispielhaft zu nennen sind etwa die ausgezeichneten Ausführungen rund um den öffentlich rechtlichen Vertrag. Vor allem die Nichtigkeit solcher Verträge ist sehr lesenswert erläutert, wobei die potenziellen Konsequenzen bei gegebener Nichtigkeit aufgezeigt werden, so dass der Leser sofort einen überblick über Ursache und Wirkung erhält. Für Referendare sehr wichtig sind zudem Kenntnisse über die Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens, wozu auch der Untersuchungsgrundsatz des § 24 VwVfG gehört. Im Rahmen der umfangreichen Kommentierung dieser Norm sollte man spätestens vor dem Examen einmal in den Kapiteln zur Beweiswürdigung schmökern, um nicht im Ernstfall unrichtige Ausführungen zur Beweislast vorzuschlagen, die man aus dem Zivilrecht kennt. Für Studenten zu empfehlen sind die Kommentierungen zu § 36 VwVfG. Dort werden nicht nur die verschiedenen Nebenbestimmungen sauber abgegrenzt und die modifizierende Auflage in angemessenem Maße behandelt, sondern auch der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen findet als klausurrelevantes Thema entscheidende Aufmerksamkeit. Leider nicht gelungen ist die Behandlung des Europarechts im Rahmen von § 48 VwVfG. Die Kommentierungen benutzen nicht nur veraltete Normen, sondern berücksichtigen auch Rechtsprechung und Literatur nur bis zum Jahr 1996. Optimal wäre dieses Werk dann zu nennen, wenn die Autoren an den möglichen Stellen Muster beigefügt hätten, um dem Leser die Tätigkeit der Verwaltung vollends zu verdeutlichen. Dies hätte etwa in Form eines Verwaltungsakts an diversen Punkten geschehen können oder mittels einer Kostenentscheidung, ebenso wäre ein Muster eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wünschenswert gewesen. Dennoch vermittelt die Bearbeitung des Kommentars im Rahmen der juristischen Ausbildung fundierte Kenntnisse und dürfte in mancher Situation aus Denkblockaden heraushelfen. Den Kauf wird sich kein Referendar leisten können, aber die Lektüre lohnt sich im Vergleich zu den gängigen Konkurrenzprodukten definitiv.

Fleury, Verfassungsprozessrecht, 6. Auflage, Verlag Luchterhand 2004 Abbildung des Buchtitels
Man wird sicherlich nur schwerlich ein schmaleres Buch zum Verfassungsprozessrecht finden, was aber angesichts der Bedeutung im ersten wie im zweiten Staatsexamen nicht von großer Relevanz sein muss. Es ist vielmehr hier wie da wichtig, sich im Rahmen der Zulässigkeit absolut sicher zu sein, um genug Zeit für die Argumentation in der Begründetheit zu haben. Insofern ist eine Reduktion des Stoffes für den Leser grundsätzlich von Vorteil. Das vorliegende Lehrbuch bemüht sich um eine möglichst umfassende Darstellung der verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und erwähnt sogar seltene Verfahren wie die Wahlprüfung. Im Rahmen der klassischen Verfahren ist bedauerlich, dass der Autor die europarechtlichen Bezüge kaum aufgreift und wenn, dann mit völlig veralteten Normen belegt. Absonderlich mutet auch die immense Behandlung der bayerischen Verfassungsgerichtsbarkeit an, die im Vorwort mit der Vergleichbarkeit für andere Bundesländer begründet wird. Dann hätte der Autor wenigstens in Fußnoten auf parallele Verfahren in anderen Ländern hinweisen können. Die formale Gestaltung erlaubt einen jeweiligen schnellen überblick. Allerdings ist in Zeiten stetig verbesserter Textverarbeitung auch dem Autor eines bereits in erhöhter Auflage erscheinenden Buches zuzumuten, seine Prüfungsübersichten in Tabellen oder graphisch ansprechenderer Form anzubieten als in simplen Aufzählungen, wenn das Buch schon nur diese Prüfungsübersichtlichkeit produzieren will. Nicht vorhanden sind auch die in anderen Lehrbüchern zum Prozessrecht oft zu findenden Beispiele für Anwaltsschriftsätze oder Urteilsmuster. Das Fazit ist für Bayern klar: dieses Lehrbuch erleichtert die effektive Examensvorbereitung. Studenten anderer Bundesländer können die Methode der Reduktion der Information gut für das eigene Lernkonzept nutzen, haben aber angesichts zahlreicher Konkurrenzprodukte keine allzu schwere Auswahl zu treffen.

Brandt / Sachs, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2. Auflage, Verlag Boorberg 2003 Abbildung des Buchtitels
Referendare bekommen die Sparzwänge des Staates im Rahmen der Ausbildung meist nur aus zweiter Hand mit, nämlich dann, wenn die Ausbilder leidvoll erzählen, wie viel Ausbildungszeit man vor diversen Reformen noch zur Verfügung hatte. Heute sind gerade die Stationen bei der Verwaltung für viele die erste Gelegenheit zu einem längeren Urlaub oder Standort so genannter Probeexamina oder generell radikal zusammengekürzt worden, so dass man für den wichtigen öffentlich-rechtlichen Bereich wesentlich weniger vorbereitet werden kann als dies im Zivilrecht oder im Strafrecht der Fall ist. Doch die Hoffnung, dass man ähnlich wie im ersten Examen mit Grundlagenwissen und einigen Strukturen jede Klausur auch im guten Punktebereich bewältigen kann, gilt für das Assessorexamen nicht mehr. Vielmehr müssen hier neben den erweiterten materiell-rechtlichen Anforderungen auch grundverschiedene Verfahrensarten beherrscht werden, die sich oft weder systematisch noch anhand der Voraussetzungen und Besonderheiten problemlos vergleichen lassen. Abhilfe zu schaffen versuchen zahlreiche Ausbildungswerke, aber gerade in Büchern, die nicht auf den ersten Blick für Referendare geschaffen werden, kann man allerhand Nützliches finden, da die eigentliche Zielgruppe, Praktiker in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, schließlich die Klausuren der Referendare korrigieren werden und deren Sicht der Dinge zu kennen, dürfte sich in etlichen Situationen auszahlen. Das vorliegende Werk befasst sich nicht chronologisch, sondern problem- und schwerpunktorientiert mit Sachverhalten rund um das formelle Verwaltungsrecht. Dies umfasst nicht nur den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die diversen Entscheidungsformen, die es zum Abschluss bringen, sondern auch die Vollstreckung von Verwaltungsentscheidungen oder den einstweiligen Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren. Den Abschluss der Thematik bilden Ausführungen zu Aufhebung und Widerruf von Verwaltungsakten. Nachfolgend werden die allgemeinen und besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vorgestellt, das Klageverfahren ebenso dargestellt wie die daran beteiligten Personen. Eigene Kapitel sind den Entscheidungsformen im Verwaltungsprozess oder dem vorläufigen Rechtsschutz gewidmet. Ebenfalls gesondert behandelt werden Fragen über Kosten, Vollstreckung und Wiederaufnahme. Besondere Abschnitte widmen sich dem Verwaltungsrechtsschutz durch außerordentliche und internationale Gerichte, also BVerfG, EuGH oder EGMR. Insgesamt wird so ein überaus dichtes und vollständiges Bild des gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht gezeichnet, das der Leser je nach Bedarf kombinieren und separieren kann, je nachdem, welches Problem er gerade zu lösen hat. Die Gestaltung ist auf den Leser zugeschnitten, der detaillierte aber übersichtliche Informationen sucht. Gerade dies kommt den Referendaren zugute, die sich nicht mehr damit aufhalten können, Standardwerke wie den "Maurer" durchzuarbeiten, um Einzelprobleme zu erörtern. Hier finden sich in kurz gehaltenen Kapiteln und Unterkapiteln die wesentlichen, an aktueller Rechtsprechung orientierten Sachthemen und Problemkreise, die mit zahlreichen Fällen unterlegt sind. Vergebens wird man nach Prüfungsschemata suchen, aber wer die Inhaltverzeichnisse genau studiert, findet meist das passende Schema in den überschriftenzusammenstellungen. Auch die Verweise auf typische Ausbildungsliteratur erleichtern den Referendaren bei entsprechender Nacharbeit das Verständnis einiger Kapitel. Die Lektüre selbst wird enorm erleichtert durch die übersichtliche Gestaltung der Textteile und die geschickte Einfügung von Leerraum. Es ist kaum zu erwarten, dass sich eine Vielzahl von Referendaren dieses umfangreiche Werk zulegt, aber die Präsenz in Seminaren und Gerichtsbibliotheken sollte massiv genutzt werden. Im Gegensatz zu unübersichtlichen Kommentaren wird man hier für die Verwaltungsstation und das Assessorexamen überlebenswichtige Informationen vorfinden und seine eigene Arbeit an der Materie Verwaltungsrecht enorm verbessern können. Dieses Buch ist für Referendare ein echter Geheimtipp!

Schwarze, Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents, 1. Auflage, Verlag Nomos 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Schriftenreihe des Nomos Verlages zu Europäischem Recht, Politik und Wirtschaft ist bekannt für hochkarätige Bücher zur aktuellen europäischen Verfassungsdebatte. Mit Prof. Schwarze als Herausgeber des vorliegenden Bandes hat der Verlag nun einen Autor akquiriert, der aktiv in die Verfassungsfindung eingegriffen hat: Durch die Erarbeitung des so genannten "Freiburger Entwurfs für einen Europäischen Verfassungsvertrag" vom November 2003, hat er der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Verfassungsprozess maßgebliche Impulse gegeben. Denn gerade die konstruktive Bearbeitung der Verfassungsentwürfe durch kompetente Fachkräfte unterstützt eine der europäischen Wertegemeinschaft konforme Ausarbeitung der neuen Verfassung. In dem vorliegenden Sammelband äußern sich viele bekannte Namen zu etlichen Themenbereichen rund um den Verfassungsentwurf. Neben fundamentalen Informationen um die verfassungsrechtliche Grundstruktur des Konventsentwurfs, der auch aus staatsrechtlicher Sicht lesenswert ist, werden auch speziellere Inhalte des Entwurfs wie der europäische Binnenmarkt oder das Wettbewerbskonzept behandelt. Von herausragender Bedeutung sind vor allem zwei Teile des Buches, zum einen über die Ergebnisse und das Verfahren des Konvents in zusammenfassender Beurteilung, und zum anderen über die Aufnahme des Verfassungsentwurfs im EU-Ausland. Im erstgenannten Kapitel kommen Mitglieder der Konvente zu Wort, die aus ihrer Sicht das Konventsmodell und dessen Resultate bewerten. Im zweitgenannten Kapitel wird die Rezeption des Entwurfs in Frankreich und Großbritannien jeweils mit zwei Aufsätzen vorgestellt. Gerade diese Kombination aus Insider-Fachwissen und länderübergreifender Analyse der Ergebnisse, macht das Buch so interessant. Das eigene angelesene Wissen aus den Medien kann so hervorragend relativiert und verifiziert werden. Natürlich ist das vorliegende Werk kein Lehrbuch im klassischen Sinne. Doch es "lehrt" doch einiges, das auch für Studenten von Bedeutung ist: Rechtswissenschaft ist immer eng mit Politik und dem aktuellen Zeitgeschehen verhaftet. Für das Verständnis der Geschehnisse der eigenen Zeit und für den reflektierten Umgang mit Medieninformation ist es von Bedeutung, solches Expertenwissen zu nutzen. Querdenken, Zusammenhänge erkennen und die richtigen Fragen stellen kann nur der Jurist, der über seinen Tellerrand hinausschaut.

Jarass / Pieroth, Grundgesetz, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Der vorliegende Kommentar gehört zu den wenigen Exemplaren der Gattung, die sich bereits Studenten leisten können. Schon insoweit hat sich dieses Werk etwa neben dem Kommentar von Seifert/Hömig als fester Bestandteil der juristischen Ausbildung etabliert. Die Gestaltung des Kommentars ist verlagstypisch. Der Text ist als Fließtext gehalten, die Schlüsselbegriffe sind hervorgehoben, aber die in den Text integrierten Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur stören die Lektüre merklich. Hervorragend angeordnet sind die Gliederungen vor den einzelnen kommentierten Artikeln, anhand derer man sich bisweilen ein schönes Prüfungsschema zusammenstellen kann. Ergänzend hierzu sei erwähnt, dass mittels eines Kapitels zu den Grundrechtslehren vor Beginn der eigentlichen Kommentierung der Leser wie in einem Allgemeinen Teil auf die nachfolgenden Rechtsprobleme aufmerksam gemacht wird. Gerade für Studieneinsteiger ist dieses Kapitel Gold wert. Inhaltlich sind zahlreiche Aspekte der Kommentierung sehr gut gelungen, die man in der täglichen Lernarbeit benötigt, ebenso aber Bereiche, die man nur in Ausnahmefällen streift. Sehr lesenswert ist etwa die Beschreibung der öffentlichen Gewalt als Verpflichtete der Grundrechte sowie das große Kapitel zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Anstelle vieler Lehrbücher zu den Grundlagen der Vereinbarkeit des europäischen Rechts mit dem Grundgesetz sei die umfassende Kommentierung zu Art. 23 GG empfohlen. Auch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts werden im Rahmen von Art. 25 GG lehrbuchreif erläutert. Auch formelle Probleme werden an den klausurrelevanten Stellen sehr ausführlich behandelt. Lehrreich ist etwa die Lektüre zum Erlass von Rechtsverordnungen oder die Frage des Prüfungsrechts des Bundespräsidenten bei der Gesetzesunterzeichnung. Auch moderne Streitfälle, wie der Einsatz der Bundeswehr zu diversen Zwecken, werden etwa in der Kommentierung zu Art. 87a GG berücksichtigt. Geradezu Pflichtlektüre ab dem ersten Semester sollte die Kommentierung zur Verfassungsbeschwerde sein, die sich mit allen wesentlichen Prüfungsproblemen auseinander setzt. Der Kommentar bietet das nötige juristische Handwerkszeug für das Staatsrecht, um sicher durch das Studium zu kommen. Ergänzen sollte man die Lektüre dieses Werks mit Fallsammlungen und einigen Prüfungsschemata. Die Lektüre lohnt sich zu jeder Zeit!

Ipsen, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2004
Das vorliegende Werk ist rechtzeitig zur änderung der niedersächsischen Vorschriften über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Markt gekommen und bedient so die Interessen der Studierenden punktgenau. Die Gestaltung des Buches ist trotz des dichten Layouts als gelungen zu bezeichnen. Neben dem reinen Fließtext finden sich einige Graphiken, am Ende des Buches anschauliche übersichten und im Text immer wieder Aufzählungen. Eingerückte und kleiner geschriebene Erläuterungen und Exkurse ermöglichen zudem ein temporäres Ausruhen von der dauernden stofflichen Rezeption. Angenehm für den Leser sind die Angaben zu relevanter Rechtsprechung und Literatur am Ende der Kapitel. Das einzige, was im dichten Textbild untergeht, sind die zahlreichen Hervorhebungen durch Fettdruck und Kursivschrift, die kaum von der Normalschrift unterscheidbar sind. Inhaltlich werden die klassischen Bereiche des Sicherheitsrechts abgedeckt. Es finden sich Kapitel zu Generalklausel und Standardbefugnissen, zu Datenverarbeitung und Gefahrbegriff, zu Verordnungen und Entschädigung sowie zu grundlegenden Themen wie der Störerqualität und Ðauswahl oder etwa zur polizeirechtlichen Entwicklung in Niedersachsen. Was leider nicht gebührend berücksichtigt ist, sind die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten, die dem Betroffenen gegen polizeiliches Handeln offen stehen. Exemplarisch ist dies am Kapitel der Polizeiverordnung zu sehen, wo gerade im Bereich des § 47 VwGO oder der Abgrenzung der tauglichen Rechtsgrundlage etliche Probleme ansprechbar wären. Das Werk ist kompakt und effektiv und insoweit für jeden Studenten zum Einstieg ins Polizeirecht zu empfehlen. Zu loben ist vor allem die Verknüpfung mit einem Online-übungsbereich. Es müssen aber weitere Lehrmittel zum Rechtsschutz gegen polizeiliches Handeln herangezogen werden.