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Rezensionen Oktober 2004 |
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Oktober 2004: öffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Doehring, Völkerrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004

Es ist jedes Mal wieder eine Freude für Völkerrechtler, wenn Klassiker der
Ausbildungsliteratur neu aufgelegt werden. Neben der angekündigten Neuauflage
des Lehrbuches von Berber ist nun auch das Lehrbuch von Doehring in zweiter
Auflage erschienen. Der Autor behandelt nicht nur die klassischen Themen
des Völkerrechts wie etwa die Darstellung der Völkerrechtssubjekte, der
Völkerrechtsprinzipien und der Herleitung der einzelnen Rechtsquellen, sondern
er beschreibt detailliert auch besondere Bereiche und hoch aktuelle Themen.
So finden sich umfangreiche Kapitel zum Völkerstrafrecht, zum internationalen
Umweltschutz und zum neuerdings mehrfach von den internationalen Gerichtshöfen
IGH und EGMR entschiedenen einstweiligen völkerrechtlichen Rechtsschutz.
Leider nicht mehr aufgenommen wurde dabei das relevante Urteil des EGMR
aus dem Jahr 2003. Sehr lesenswert ist der Abschnitt zu den supranationalen
Organisationen, sprich den Europäischen Gemeinschaften. Eigentlich thematisch
dem Völkerrecht schon beinahe entwachsen, erhält man hier doch einen eindrucksvollen
überblick über Strukturen und Rechtsprobleme der Konstruktion des vereinigten
Europa. Hervorzuheben sind an einzelnen Kapiteln die Erläuterungen zur Entwicklung
der Rechte im Bürgerkrieg und zur völkerrechtlichen Notwehr sowie zur durch
die UN-Resolution aus dem Jahr 2001 hoch aktuellen und im Wahlfachbereich
klausurrelevanten Staatenverantwortlichkeit. Auch die Darstellung von (eventuell
historischen) Streitfragen ist sehr übersichtlich und dennoch kompakt gelungen,
besonders anschaulich bei den Theorien zu den Rechtsbeziehungen zwischen
Staats- und Völkerrecht. In diesem Zusammenhang ein wenig knapp geraten
erscheint die Behandlung der Souveränität als völkerrechtliches Rechtsproblem.
Im Rahmen der einzelnen Kapitel hätten an mancher Stelle übersichten nicht
geschadet, etwa bei der Darstellung der Tätigkeiten des IGH oder der Systematik
der UN-Einsätze, bei denen Gewalt eingesetzt werden kann. Trotz des großen
Umfangs von bald 600 Seiten gestaltet sich die Lektüre einfach. Dies liegt
vor allem an dem intelligent gestalteten Layout, das abgesehen von fehlenden
graphischen Elementen den Lesefluss durch genügend Leerräume und Fettdruck
als Hervorhebungsmittel fördert. Das Lehrbuch bezeichnet sich zu Recht als
"Großes Lehrbuch" und ist aufgrund der guten Formulierungen eine vorzügliche
Quelle für zahlreiche Wissenschaften. Studenten sollten das Werk für die
Vorbereitung auf die Wahlfachgruppe schon deswegen einmal konsultieren,
weil die souveräne Darstellung des Völkerrechts wie sie hier geschieht niemals
von einem Skript erreicht werden kann. Mit Nachdruck zur Lektüre zu empfehlen!
Sachs, Verfassungsrecht II Ð Grundrechte, 2. Auflage, Verlag Springer
2003
Das Staatsrecht ist sowohl im Bereich der Staatsorganisation als auch bezüglich
der Grundrechte der erste Einstieg in das öffentliche Recht für Studenten,
büßt aber im Lauf der Ausbildungszeit immer mehr an konkreter Bedeutung
ein. Was jedoch immer hoch aktuell bleibt ist die Prüfung der Grundrechte,
sowohl im allgemeinen wie im besonderen Verwaltungsrecht, im Europarecht
ebenso wie im Rahmen einzelner zivilrechtlicher Ansprüche. Insofern kann
ein Grundrechtslehrbuch gar nicht umfassend genug sein, muss aber andererseits
dem beschränkten Zeitkontingent und der von Natur aus beschränkten Aufnahmefähigkeit
seiner Leser Rechnung tragen. Das vorliegende Werk bietet mit über 600 Seiten
umfassendes Wissen sowohl zur Rechtsdogmatik im Grundrechtsbereich und auch
zu den einzelnen Grundrechten. Dabei wird nicht nur der Katalog der Art.
1-20 GG abgeklappert, sondern auch die für die Verfassungsbeschwerde relevanten
Rechte der Art. 33, 38, 101 und 103 werden dargestellt. Dazu kommen in der
Ausbildung eher untergeordnete Themen wie das Widerstandsrecht des Art.
20 IV GG. Besonders wertvoll für die Ausbildung und die eventuelle spätere
wissenschaftliche Betätigung sind die umfangreichen Anfangskapitel mit Ausführungen
zu den allgemeinen Grundrechtslehren. Der Leser erhält nicht nur den allgemeinen
Abriss über die Entstehung des Grundgesetzes und die Herkunft der Grund-
und Menschenrechte, sondern wird über die subjektiven wie objektiven Rechte
und Verpflichtungen aus dem bestehenden Grundrechtskatalog des Grundgesetzes
informiert. Auch Prüfungsvorschläge für den Aufbau einer Klausur mit Eingriffen
in Grundrechte werden angeboten, ebenso wie die Erörterung allgemeiner und
spezieller Schranken für die Ausübung von Grundrechten. Das Layout des Buches
kommt leider im Wesentlichen ohne graphische Elemente aus, schafft es aber
doch das nötige Maß an übersichtlichkeit zu bewahren. Dem Leser werden zu
Beginn der Kapitel und einzelner Unterabschnitte die zu behandelnden Punkte
noch einmal in einer Kurzgliederung präsentiert, ebenso wie am Ende der
Kapitel eine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse dieselben festigen
soll. Zahlreiche extra eingerückte Beispiele und eine umfangreiche Verweisungsfülle
auf Rechtsprechung und Literatur ermöglichen eine noch intensivere Bearbeitung.
Ein besonders lobenswerter Service ist die anschauliche Registrierung der
zitierten Entscheidungen. Das Buch ist bereits zum ersten Semester eine
empfehlenswerte Lektüre und bleibt während des Studiums stets zuverlässige
Quelle für Lösungen von Rechtsproblemen aller Art. Zur Ergänzung nötig sind
Lehrbücher zum Europarecht, in denen die Verschränkungen des Rechtsschutzes
nach dem Grundgesetz mit dem Rechtsschutz in der EG und nach der EMRK genauer
dargestellt sind.
Marx, Asylverfahrensgesetz, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2003, sowie
CD-Rom: Datenbank zum Ausländer- und Asylverfahrensrecht 
Auf den ersten Blick ist die Thematik des Asylrechts ein solcher Exot, dass
man sich während der Ausbildung nicht damit beschäftigen zu müssen glaubt.
Jedoch wird auf kein Gesetz wie das Asylverfahrensgesetz so oft hingewiesen
wie in Lehrbüchern und Kommentaren zum Verwaltungsprozessrecht, weil sich
hier zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen zum sonstigen Prüfungsstoff
finden, die man notfalls in erlaubten Gesetzeskommentierungen verewigt.
Ganz anders sieht die Situation dann im Referendariat aus, wo man, sollte
man das Vergnügen haben, beim Verwaltungsgericht oder einem entsprechend
spezialisierten Anwalt die Verwaltungsstation abzuleisten, sich nicht selten
mit seitenlangen Schriftsätzen zu Asylfällen konfrontiert sieht. Umso wichtiger
ist es dann, wenn man weiß, auf welche Materialien man zurückgreifen kann,
um sich schnell ein entsprechendes Bild über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
zu machen. Der vorliegende Kommentar ist von einem ausgewiesenen Experten
der Materie verfasst worden und bietet umfassende vergleichende Ausführungen
zu den verschiedenen Prozessordnungen der VwGO und ZPO sowie zu den zwingend
mit dem AsylVfG zusammenhängenden Materien des AuslG und des VwVfG. Die
Gestaltung des Kommentars ermöglicht eine grundsätzlich angenehme Lektüre.
Die überschriften und Seitenränder positionieren den Fließtext gut, einzig
die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe durch Kursivdruck wirkt ineffektiv.
Die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur im Text sind bei einem Kommentar
dieses Umfangs allerdings unschön. Der Autor lässt an den geeigneten Stellen
sein gesammeltes Wissen einfließen und bietet neben den theoretischen Ausführungen
auch Prüfungsübersichten, etwa zu den Erfolgsaussichten eines Beweisantrags
im Rahmen der Kommentierung zu den Rechtsmitteln. Nicht selbstverständlich,
aber hier vorhanden sind am Ende der Kommentierungen die wichtigsten Rechtsquellen
neben dem AsylVfG selbst sowie, eminent wichtig für Referendare, ein Anhang
mit Prozessformularen. Der Text zeichnet sich durch präzise Formulierungen
aus, die auch den Erstleser zur Lektüre animieren: der Autor schreibt sachlich
und klar und vermeidet gedankliche Sackgassen, indem er aufgeworfene Probleme
auch zu einem verständlichen Ende bringt. Für die Ausbildung bieten sich
vor allem die Kommentierungen der Normen des AsylVfG an, anhand welcher
man Rückschlüsse oder Abgrenzungen zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren
und zum Verwaltungsprozess ziehen kann. Neben der schon erwähnten umfassenden
Kommentierung zu den Rechtsmitteln, § 78 AsylVfG, eignen sich für allgemeine
Ausbildungsaspekte vor allem die Erläuterungen zum Gerichtsverfahren, §
74 AsylVfG, sowie zu Widerruf und Rücknahme in § 73 AsylVfG. Materiell lesenswert
sind die Darstellungen zur Rechtsstellung des Asylbewerbers in § 2 AsylVfG
sowie in Kombination zu den Ausweisungstatbeständen des AuslG die Kommentierung
zur Aufenthaltsgestattung, § 55 AsylVfG. Ergänzend zu diesem Kommentar besteht
die Möglichkeit, sich mit einer CD-Rom über die Entscheidungen und weiteren
Vorschriften zum Ausländer- und Asylverfahrensrecht zu informieren und seine
Kenntnisse anhand der in dieser Form leicht zugänglichen Rechtsprechung
zu vertiefen oder schlicht die Bearbeitung eines Falls zu beschleunigen.
Die Konstruktion dieser Datenbank ist teilweise hervorragend. So werden
in den aufrufbaren Urteilen die angewendeten Normen mit Links zum Gesetzesvolltext
unterlegt und man kann dort auf einen Link zurückgreifen, der automatisch
alle Entscheidungen zu einer Norm aufruft. Das ist insbesondere deswegen
bemerkenswert, weil dies auch für wichtige Artikel der EMRK unternommen
wurde. Die Recherche wird auf zwei Fachzeitschriften gestützt, die man zu
einem Großteil im Volltext abrufen kann, zum Teil aber nur noch hinsichtlich
der Leitsätze von Gerichtsentscheidungen, das aber immerhin bis ins Jahr
1981 zurück. Aus den ebenfalls vorhandenen Gesetzestexten kann man mittels
eines Links in die zugehörigen Verwaltungsvorschriften gelangen, die im
Ernstfall erst mühsam beschafft werden müssten. Ebenfalls möglich sind die
Suche nach Schlagworten und die Abspeicherung von Suchergebnissen als Html-Dokument.
Die Arbeit mit der schwierigen Materie des Asylrechts wird durch diese beiden
Ausbildungsmedien enorm erleichtert. Schon der Kommentar allein sorgt für
den nötigen Durchblick im komplizierten Verfahren, wird jedoch mit der unterstützenden
Wirkung der CD-Rom erst richtig effektiv. Eine gelungene Kombination!
Tettinger, Besonderes Verwaltungsrecht /1, 7. Auflage, C.F. Müller
2004
Das vorliegende Werk will eine bundesweit einheitliche Vorbereitung auf
Teile des besonderen Verwaltungsrechts ermöglichen und muss sich doch den
Vorwurf gefallen lassen, gerade kein einheitliches Bild zu zeichnen, sondern
die beiden studentenstärksten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen
explizit zu bearbeiten und bei Gelegenheit auf andere Bundesländer zu verweisen.
Dieses System kann man als Student in den Examenssemestern bewältigen, da
man dann (hoffentlich) erkannt hat, dass die Struktur des Verwaltungsrechts
in den meisten Bundesländern ähnlich beschaffen ist und nur die landeseigenen
Normen der Nummerierung nach beherrscht werden müssen. Da die Schwerpunkte-Reihe
aber gerade für Anfänger der typische Lehrbuch-Einstieg ist, könnten bei
so manchem Leser und Käufer falsch Erwartungen geweckt werden. Die Gestaltung
der Reihe ist einheitlich und lerngünstig. Der Fließtext wird durch Hervorhebungen
und Aufzählung unterbrochen und von zahlreichen Beispielsfällen mit Lösungshinweisen
eingerahmt, die durch die graue Hinterlegung Orientierung innerhalb des
Themas schaffen. Sehr verwirrend ist die Verwendung von Nachweisen in Gesetzgebung,
Rechtsprechung und Literatur sowohl im Fließtext als auch durch eigene Fußnoten.
Hier wäre ein einheitliches System angebracht. Einige Bereiche sind inhaltlich
anfangs sehr gut gelungen, lassen jedoch im weiteren Verlauf ein wenig an
Ausführlichkeit vermissen. So wird die Stellung des Gemeinderats als Kollektivorgan
sehr schön herausgestellt, jedoch die Stellung der Fraktionen, immerhin
ein Standardproblem kommunalrechtlicher Klausuren, nur kurz erläutert und
auch der Bürgermeister wird sehr knapp abgehandelt. Im Polizeirecht werden
dagegen bundesweit relevante Problembereiche auch mit der entsprechenden
Gewichtung versehen. Lesenswert ist die Aufarbeitung des Gefahrenbegriffs
und der Konsequenzen der einzelnen Schattierungen für das polizeiliche Handeln.
Vorbildlich aber leider in zu geringer Zahl vorhanden sind die Aufbauhinweise
für prüfungsrelevante Fallgestaltungen. Auch mehr graphische Darstellungen
jeglicher Art könnten dem Buch gut tun. Das Fazit ist schwierig. Studenten
werden bei entsprechendem Angebot an Titeln speziell zum Landesrecht nur
schwer vom Kauf dieses Werks zu überzeugen sein zumal es in der Schwerpunkte-Reihe
noch ein eigenes Werk zum Polizeirecht gibt. Zur Vertiefung eigener Kenntnisse
und zur Grundierung eigener Argumentation abseits von landesrechtlichen
Kenntnissen kann das Buch aber empfohlen werden.
Manssen, Staatsrecht II, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Die Grundrechte sind als einziger Bestandteil des Staatsrechts sicherer
Prüfungsstoff in beiden juristischen Staatsexamina. Umso wichtiger ist es
für jeden Leser, sich rasch aber auch zuverlässig und dauerhaft mit den
wichtigen Gesichtspunkten befassen zu können. Es ist klar, dass ein Werk
von nur kapp mehr als 250 Seiten nicht den Anspruch haben kann, in allen
Einzelheiten die zahlreichen Probleme rund um die Grundrechte aufzuführen.
Immerhin erscheint das Buch ja auch in der Reihe "Grundrisse des Rechts".
Es ist vielmehr eine bedeutende Leistung des Autors, wenn er komplexe Sachverhalte
und Prüfungspunkte so kompakt fassen kann, dass man gerade das Wesentliche
für die eigene Klausurarbeit mitnimmt. Sehr schön gelungen ist dies etwa
bei der Darstellung des Reichweite der einzelnen Garantien des Grundgesetzes,
etwa die Erweiterung der Deutschengrundrechte auf Unionsbürger im Rahmen
des Art. 12 GG, oder die Unterteilung der Grundrechtsträger, wobei besonders
die Erläuterungen zu den Personenvereinigungen und den juristischen Personen
des öffentlichen Rechts ohne überflüssige Schnörkel auskommt. Ein wenig
knapp ausgefallen ist die Frage der Konkurrenz der deutschen Grundrechte
zu den Regelungen der Europäischen Gemeinschaft, wenn auch der Hauptaspekt
des qualifizierten Grundrechtsstandards erfasst wurde. Sehr flüssig gelungen
ist die Darstellung der Eigentumsfreiheit und der notwendigerweise anzusprechenden
Elemente der Staatshaftung, wenn auch hier nur die tatsächlich mit Art.
14 GG verbundenen Instrumente besprochen werden. Lehrreich für jedes andere
Rechtsgebiet ist die übersicht über die wichtigsten entschiedenen Fälle
zur Drittwirkung von Grundrechten. Ein inhaltlich sehr starkes Kapitel liefert
der Autor zu den Grundrechten in Art. 5 GG, wo die diffizilen Probleme rund
um Schutzbereich und Eingriff sehr anschaulich erarbeitet werden. Die Gestaltung
des Buches ist reihentypisch, kann aber gerade hinsichtlich der Bildlichkeit
wesentlich verbessert werden. Die graphischen Elemente lassen sich an einer
Hand abzählen und die zahlreichen, an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
orientierten Beispielsfälle sind lediglich durch kleinere Schrift und ein
wenig Fettdruck vom restlichen Text abgehoben. Die in den Fließtext integrierten
Verweise auf Rechtsprechung und ganz selten Literatur stören deshalb nicht
so sehr, weil die Anzahl gering ist. Prüfungsübersichten finden sich in
den Kapiteln gar nicht, sondern nur in einer kleinen Aufzählung in einem
Annexkapitel zur Verfassungsbeschwerde. Der Umfang spricht definitiv für
die Lektüre des Buches, die zügig durchgeführt werden kann. Die Konkurrenz
im Bereich der Lehrbücher zu den Grundrechten ist aber sehr stark und die
graphisch besser aufgemachten Titel dürften dem vorliegenden Werk zu schaffen
machen.
Brinktrine / Sarcevic, Fallsammlung zum Staatsrecht, 1. Auflage, Verlag
Springer 2004 
Die Anwendung gelernten Wissens in Klausuren und Beispielsfällen ist unabdingbare
Voraussetzung für ein erfolgreiches Examen. Dabei spielt das Staatsrecht
keine überragende Rolle, aber es besteht immer noch in vielen Bundesländern,
wo zwei Klausuren im öffentlichen Recht geschrieben werden, die häufige
Chance, dass eine dieser beiden Klausuren Kenntnisse des Grundgesetzes abverlangt.
Die Autoren bieten dem Leser 12 übungsklausuren mit Schwerpunkten im Staatsorganisationsrecht
wie im Bereich der Grundrechte, wobei eine Klausur als Themenklausur konzipiert
ist. Dieses Format ist in einigen Bundesländern, vor allem Bayern ein gern
benutztes Mittel, um Kenntnisse zu gerade aktuellen rechtlich bedeutsamen
Ereignissen abzuprüfen oder Wissen im Wahlfach abzufragen, das man nicht
in einen Klausursachverhalt ummünzen kann. Die Erstellung einer solchen
Klausur ist ebenso mühsam wie die Lösung und sollte gerade deshalb genau
studiert werden. Die Fälle gehen inhaltlich auf gleichermaßen klassische
wie aktuelle Themen ein. Es gibt Fälle zur Zwangsmitgliedschaft in der IHK,
zwei Fälle im Zusammenhang mit Religionsfreiheit und Sachverhalten mit Bezug
zur Religionsausübung, zur Pressefreiheit sowie zum Mietrecht als Problem
des Art. 14 GG. Schade ist dabei allerdings, dass der Fall zur Schächtung
nicht auf dem aktuellen Diskussionsstand abgehandelt wurde. Abgeprüft werden
die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, das Versammlungsrecht und Kompetenzprobleme
bei Gesetzeserlass und Ðvollzug zwischen Bund und Ländern. Die prüfungsrelevanten
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden etwa durch die Verfassungsbeschwerde,
den Bund-Länder-Streit, das Organstreitverfahren und die abstrakte Normenkontrolle
abgedeckt. Sehr vorteilhaft für den Leser ist die äußere Gestaltung der
Falllösungen. Die Sachverhalte sind umfangreich und mindestens einer Klausur
in der übung für Fortgeschrittene angemessen. Die Lösungen bieten sehr übersichtliche
Strukturierungen, einen nachahmenswerten Gutachtenstil und am Rand ist ein
Streifen freigehalten worden, um Kommentare der Autoren zum gerade geprüften
Punkt einzufügen. Von dieser Möglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht,
so dass der Leser nicht nur die Sicht des Bearbeiters, sondern auch die
Sicht des Beobachters einnehmen kann. Verwunderlich ist allerdings die uneinheitliche
Verwendung der neuen Rechtschreibung, die teilweise auch fallintern variiert.
Diese Fallsammlung ist ein klarer Lektüretipp. Die Fälle sind überwiegend
gut ausgewählt und intelligent gestaltet. Mit diesem Werk kann man etliche
gedankliche Hindernisse auf dem Weg zum Examen beseitigen.
Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Verlag Rolf Schmidt
2004
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist eines der meistverwendeten Rechtsgebiete
in Klausuren und Examina, jedoch sind fundierte Kenntnisse bei Studenten
eher selten anzutreffen, da stets Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen
Verwaltungsrechts vorhanden sind und der allgemeine Teil eher nebenbei mitgelernt
wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige
Lehrbücher zum allgemeinen Verwaltungsrecht gibt, die sich in angemessener
Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe kann
da das knapp 500 Seiten starke vorliegende Lehrbuch schaffen, das stark
anwendungsbezogen das allgemeine Verwaltungsrecht aufbereitet. Behandelt
werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche
Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen,
unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume. Lesenswert ist die
Behandlung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach
durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert
ist der kompakte überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf
das deutsche Verwaltungsrecht. Hervorzuheben ist der Umfang des Kapitels
zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen
öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung
von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus dem Sammelsurium
der diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann.
Allerdings hätte beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch durchaus
der Hinweis erfolgen können, dass die Einordnung in das Haftungsrecht nicht
selbstverständlich und umstritten ist, meist aber aus systematischen Gründen
erfolgt. Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen
wiedergegeben, sogar mit der aktuellsten Entscheidung des EuGH zur Staatshaftung.
Leider fehlt bei den Europabezügen die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung
nach deutschem Recht. Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung
der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Fließtext mit
Hervorhebungen eine Vielzahl von übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata
und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der
eingearbeiteten Rechtsprechung. Das Buch ist exemplarisches Anschauungsmaterial
für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare
wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung
wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen.
Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 12. Auflage, Verlag de
Gruyter 2003 
Die Zusammenstellung der prüfungsrelevantesten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts
ist für die Autoren stets eine Herausforderung, jedoch für Studenten grundsätzlich
eine große Erleichterung, sofern sie in der Lage sind und durch das Buch
in die Lage versetzt werden, die einzelnen Rechtsgebiete allgemein und gleichzeitig
landesspezifisch zu lernen. Letzteres wird nur dann gewährleistet sein,
wenn sich die Autoren die Mühe machen, ihre Ausführungen nicht nur beispielhaft
auf ein Bundesland zu beschränken, sondern vielmehr die akribische Feinarbeit
bewältigen, in Fußnoten die vergleichbaren Normen aller Bundesländer zu
zitieren. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass sich die Autoren
im vorliegenden Werk zu allen Kapiteln mit typischem landesrechtlichen Einschlag,
nämlich die Abschnitte zum Kommunalrecht, Polizeirecht, Baurecht oder Straßenrecht,
die gerade genannte Mühe gemacht haben und nicht wie andere Autoren der
Bequemlichkeit verfallen sind, durchgängig das Recht des Bundeslandes ihrer
Heimatuniversität zu zitieren. Allein schon aus dieser kleinen Formalität
ist das Buch objektiv zur bundesweiten Anwendung geeignet. Schwieriger ist
schon die Arbeit in concreto. Dies liegt daran, dass man bei den fast 1000
Seiten, die dieses Lehrbuch umfasst, keine Möglichkeiten hat, den behandelten
Stoff anders als rein lesend aufzunehmen. Die Kapitel sind durchgängig im
Fließtext gehalten, es existieren keine übersichten, keine Prüfungsvorschläge
in irgendwie gestalteter Form, keine Schaubilder, Tabellen oder Graphiken.
Dazu kommt, dass als einziges Hervorhebungsmittel der Kursivdruck verwendet
wird, so dass man im zu lesenden Text bisweilen ertrinkt. Wenigstens sind
die Fußnoten deutlich abgesetzt und auch die Textpassagen werden von in
ausreichender Zahl vorhandenen Leerräumen umgeben, so dass man mit entsprechender
Motivation und Konzentration die Bearbeitung der einzelnen Themen angehen
kann. Sehr angenehm ist die durchgehende Nennung der einschlägigen Gesetze
mit der zugehörigen Fundstelle sowie die ausführliche Untermauerung und
Vertiefung des Gelesenen mit Tipps zu Spezialliteratur. Inhaltlich ist es
schwer, einzelne Themen oder Bearbeitungen hervorzuheben, da die Autoren
sich nicht zum ersten Mal mit der Materie befassen und deswegen die Ausführungen
durchweg vollständig und richtig sind. Allerdings gibt es Themen, die, obwohl
kompliziert, anschaulich und so systematisch dargestellt sind, dass man
nach der Lektüre (vielleicht endlich) den richtigen Durchblick erworben
zu haben glauben darf. Dies kann man zum Beispiel von der Darstellung der
Instrumente des staatlichen Umweltschutzes behaupten, ebenso wie die Möglichkeiten
der Nutzung öffentlicher Straßen. Teilweise zu wissenschaftlich in Bezug
auf die Herleitung der einzelnen Instrumente erscheinen einige Passagen
im Baurecht, wo die konkrete Anwendung im Klausurfall wichtiger ist als
das Wissen um den historischen Rechtsgrund dieses Handelns. Dass zusätzlich
noch das Sozialrecht, eigentlich ein typisches Thema für eine zivilrechtlich
orientierte Wahlfachgruppe, besprochen wird, wertet das Lehrbuch zusätzlich
auf. Besonderes Extra ist die beigefügte CD mit Karteikarten der Zeitschrift
JURA aus den Jahren 1979-2002, die sich der Leser auf den PC installieren
kann. So können problematische Begriffe und einschlägige Rechtsprechung
zielgenau und stichwortgeeignet nachgeschlagen werden, ohne dass viel Zeit
mit der Suche nach gedruckten Zeitschriften verloren geht. Der Leser und
vor allem der Käufer dieses Werks erhält sehr viel Gegenleistung für sein
Geld und allein schon deswegen dürfte niemanden die Investition in dieses
Buch reuen. Teilweise könnten die Ausführungen zu knapp sein, um sich vollständig
auf das erste oder zweite Examen vorzubereiten, aber als Ergänzung zu Universität
oder Repetitorium ist das Werk ein zuverlässiger Begleiter.
Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Der Autor ist im allgemeinen Verwaltungsrecht bereits eine Koryphäe
und beweist mit diesem Werk, dass er auch dauerhaft den Anforderungen an
ein modernes Lehrbuch im Verwaltungsprozessrecht genügt. Normalerweise
ist ein Titel der Reihe "Grundrisse des Rechts" nur selten graphisch überzeugend,
da die meisten Autoren völlig auf übersichten oder Graphiken verzichten,
als löbliche Ausnahme bisher fiel vor allem das Lehrbuch von Frank
im Erbrecht auf. Hier jedoch werden dem Leser zur Zulässigkeit der
behandelten Klagen und Anträge sowie zur Begründetheit eine Vielzahl
von übersichten präsentiert und Ð extrem wichtig für die
Kaufattraktivität für Referendare Ð es sind Tenorierungsvorschläge
integriert. Sehr sinnvoll ist der Aufbau des Lehrbuches insoweit, als dem
prinzipiell bereits seit dem Studium mit den Voraussetzungen, nicht aber
mit den Eigenheiten des Verwaltungsprozesses vertrauten Leser zunächst
die Klagen und Anträge mit all ihren Zulässigkeitsvoraussetzungen
allgemeiner und besonderer Art vorgestellt werden, und erst danach auf das
verwaltungsprozessuale Verfahren selbst eingegangen wird. Leider ist kein
Urteil als Beispiel abgedruckt, sondern die Darstellung beschränkt
sich auf diverse Tenorierungen und theoretische Ausführungen. Zu loben
ist auch die wohlgeordnete Dosierung der gestaltenden Elemente im Fließtext,
der durch die in dieser Reihe traditionelle Mixtur mit den Verweisen auf
Literatur und Rechtsprechung nur zu leicht unübersichtlich wird. Hier
aber ist durch Fettdruck und gezielte Freiräume ein angenehmes Leseklima
geschaffen worden, bei dem man durch die genannten graphischen Elemente
das Gefühl hat, effektiv etappenweise arbeiten zu können. Inhaltlich
werden die wesentlichen Prüfungspunkte des Verwaltungsprozessrechts
abgehandelt, wobei man gerechterweise anmerken muss, dass zahlreiche prozessuale
Besonderheiten nicht ausführlich genug behandelt werden, etwa die Auswirkungen
von Geschehnissen wie Erledigung, Klageänderung oder ähnlichem
auf die Gestaltung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Gelungen
ist vor allem die kompakte aber vollständige Darstellung zum Verfahren
gemäß § 47 VwGO auch im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes.
Das Buch ist für Studenten eine definitive Kaufempfehlung und bietet
ein tolles Preis-Leistungs-Verhältnis. Auch Referendare werden mit
diesem Werk viel Freude haben.
Ipsen, Staatsrecht II Ð Grundrechte, 7. Auflage, Verlag Luchterhand
2004 
Man muss bei einem Lehrbuch speziell zu den Grundrechten immer besondere
Aspekte finden können, die es für den Leser und Käufer aus der Masse der
angebotenen Lehrmittel herausheben. Einige Bücher legen besonderen Wert
auf graphische Darstellung, andere auf schiere Masse. Das vorliegende Buch
ist mit knapp über 300 Seiten relativ überschaubar und bietet insoweit schon
einen Arbeitsanreiz für den überfluteten Jurastudenten, da er bei einiger
Disziplin das Buch in berechenbarer Zeit durchgearbeitet haben wird. Inhaltlich
bietet der Autor neben der Darstellung der Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte,
teilweise sortiert nach bestimmten Kriterien, auch Kapitel zu den justiziellen
Grundrechten sowie zu den durch die Verfassungsbeschwerde geschützten grundrechtsgleichen
Rechten. Teilweise werden aktuelle Probleme nicht aufgegriffen und nur in
Fußnoten überhaupt erwähnt, so etwa die Frage nach der Vereinbarkeit der
Folter mit der Menschenwürde oder aktuelle Probleme rund um die Religionsfreiheit.
Das als Fall angebotene liturgische Glockengeläut kann schon lange nicht
mehr als examensdringendes Problem gelten, wenn Kopftuchstreit und Schächtverbote
zu den beliebtesten Klausurstellungen gehören. Anstelle der überlangen Nennung
von Literatur hätte bisweilen eine Aktualisierung der Kapitel für mehr Lesefreude
gesorgt. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen
Ausweitung des Begriffs der öffentlichen Gewalt auf die Judikative in Art.
19 IV GG wurde nicht einmal erwähnt. Nur marginal vorhanden ist die europarechtliche
Verschränkung der Grundrechte, immerhin wird aber die Entwicklung der Menschenrechte
historisch nachgezeichnet. Weder wird auf die europäische Verfassung eingegangen
noch wird das Zusammenspiel der entscheidenden Gerichte ausreichend thematisiert.
Die Vergleichbarkeit der Garantien des Grundgesetzes, der EMRK oder der
durch den EuGH garantierten europäischen Grundrechte würden einem Lehrbuch
heutzutage gut zu Gesicht stehen. Das Buch spart an Graphiken und Schaubildern
und bietet auch keine Prüfungsübersichten für die einzelnen Grundrechte.
Immerhin kann sich der Leser aber aus den allgemeinen Kapiteln vor der Darstellung
der einzelnen Grundrechte ein eigenes Schema zusammenstellen. Dieses Lehrbuch
kann als Einstieg und als Anregung zu vertiefenden Studien dienen. Für die
Examensvorbereitung müssen genauer aktualisierte Lehrmittel herangezogen
werden.
Wolff / Bachof / Stober, Verwaltungsrecht Band 3, 5. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Die dreibändige Reihe für das Verwaltungsrecht gehört zu den Standardwerken
für die juristische Ausbildung im öffentlichen Recht. Dabei werden die umfangreichen
Bände weniger für den schnellen überblick herangezogen werden, als vielmehr
für fundierte Recherche, umfangreiche Haus- oder Seminararbeiten. Auch für
nötige Hintergrundinformationen ist ein ausführliches Lehrbuch hilfreich,
wenn sich andere Werke an derselben Stelle mit einem Hinweis auf die Strittigkeit
eines Problems begnügen. Die Gestaltung eines solchen Lehrbuches ist schwer,
aber hier kann man sie als noch gelungen bezeichnen. Verwendet werden viele
Mittel zur Hervorhebung und Abstrahierung des dichten Textbildes, das gelegentlich
durch Fettdruck unterbrochen wird. Man findet vereinzelte tabellarische
übersichten und graphische Darstellungen, allerdings dominiert der rein
schriftliche Anteil innerhalb der Kapitel. Der Text selbst ist durch Randnummern
und einen gewissen Seitenrand zwar in leichter Weise "entschärft" worden,
erhält aber im Lauf der Lektüre eine erdrückende Wucht, die den Leser zu
viel Konzentration bei der Rezeption der Kapitel zwingt. Auch muss man sich
bei einem fast tausendseitigen Lehrbuch, das anders als ein Kommentar zur
sukzessiven Lektüre und nicht zur punktuellen Bearbeitung gedacht ist, fragen,
warum die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert
sind und so Zusammenhänge auseinander reißen. Da das Werk der dritte von
drei Bänden zum Verwaltungsrecht ist, muss dem Leser und Käufer klar sein,
dass er etliche Themen präsentiert bekommt, die man nicht unbedingt als
primären Lernstoff für beide Examina ansehen dürfte, wobei aber einige Kapitel
durch aktuelle Diskussionen verstärkt vor mündlichen Prüfungen konsumiert
werden sollten, etwa die Erläuterungen zu den Public-Private-Partnerships.
Generell lesenswert sind die ausführlichen Informationen zum Aufbau der
Fachministerien auf Bundesebene sowie zum Behördenaufbau der einzelnen Bundesländer
und deren Versuche zur Modernisierung der Verwaltung. Auch die Ausführungen
zur Zuständigkeitsordnung dürften manchen Klausurbearbeiter im öffentlichen
Recht zu etwas ausführlicheren Beiträgen im Rahmen der formellen Rechtmäßigkeit
führen. Spezialprobleme mit Auswirkung auf den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz,
etwa das seltene behördliche Selbsteintrittsrecht, sind kompakt aber sehr
gut verständlich aufgebaut worden, müssen allerdings im Rahmen der sehr
wissenschaftlichen Kapitelaufteilungen mit ein wenig Mühe aufgefunden werden.
Für das rein praktische Rechtsverständnis zur Lektüre zu empfehlen sind
die Kapitel zu den Anstalten des öffentlichen Rechts, vor allem zu den Schulen,
da die Sparkassen nicht mehr allzu lange Brisanz aufwerfen dürften. Für
Kommunalrechtsklausuren geeignet sind die Kapitel zur Organisation der Verwaltungskörperschaften
und vor allem zu den Rechten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder. Ein besonderes
"Schmankerl" stellen die Kapitel zum europäischen Verwaltungsrecht dar,
das in vorbildlicher Weise nicht nur hinsichtlich des unmittelbaren und
mittelbaren Vollzuges vom Gemeinschaftsrecht durch die deutsche Verwaltung
aufgearbeitet wurde, sondern auch das kaum behandelte Thema der gemeinschaftseigenen
Verwaltung aufzeigt. Das Buch ist anstrengend, aber nahezu vollständig,
nur bedingt geeignet für die straffe Examensvorbereitung, aber unverzichtbar
für die juristische Ausbildung. Man sollte den Blick in dieses Werk nicht
scheuen und sich wenigstens mit Einzelthemen rechtzeitig vor den entscheidenden
Prüfungen einmal beschäftigt haben.
Schwerdtfeger, öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 11. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004 
Das vorliegende Werk gilt als Klassiker für das öffentliche Recht im Pflichtfachbereich
für Studium und Examen. Der Autor widmet sich nicht einem bestimmten, dem
Allgemeinen oder Besonderen Teil des Verwaltungsrechts zuzuordnenden Bereich,
sondern er stellt in einer Gesamtübersicht die prüfungsrelevanten Probleme
zusammen und spricht etliche inhaltliche Probleme kurz an. Dabei wird das
Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Wissens in der Klausur und Hausarbeit
gelegt. Man wird auf zahlreiche Problemkreise hingewiesen und erhält Fundstellen
zur vertiefenden Bearbeitung. Kein Platz bleibt aber zur vollständigen Erfassung
eines Gebietes. Deswegen finden sich nach der allgemeinen Einführung zu
Aufgabenstellungen in Klausuren grundlegende Themen des öffentlichen Rechts,
etwa der Verwaltungsakt als Kernbestand des öffentlichen Rechts mit Belastungen,
Begünstigungen, Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf sowie Sonderfällen
wie das Planfeststellungsverfahren. Nicht weniger stark gewichtet werden
Ansprüche zwischen Bürger und Staat, die Erfüllungsansprüche unter anderem
aus öffentlich-rechtlichem Vertrag, aus Subventionen oder aus einer Zusicherung
heraus erfassen. Ergänzt wird dieser Bereich durch die Darstellung von Bereicherungs-
und Erstattungsansprüchen, dem Institut der Folgenbeseitigung, Ansprüchen
auf Unterlassung und Schadensersatz. Sehr lesenswert ist die Vorstellung
des Systems von Entschädigung und Staatshaftung, das man als überprüfung
eigenen Wissens immer wieder heranziehen kann. Ein großes Prüfungsmoment
beinhaltet die ausführlich erläuterte Gültigkeit von formellen und materiellen
Gesetzen. Das Staatsrecht wird des Weiteren durch die Grundrechtsprüfung
und Ausschnitte aus dem Staatsorganisationsrecht bedient. Die Europäischen
Gemeinschaften finden auch Erwähnung, doch die knappen aber korrekten Absätze
sind bei weitem nicht in der Lage, ein Grundverständnis für das Gemeinschaftsrecht
hervorzurufen. Abschließend geht der Autor intensiv auf die Methodik der
Fallbearbeitung in Klausuren und Hausarbeiten ein und zeigt ganz klar, dass
er dieses Buch für die Ausbildung und nichts anderes konzipiert hat und
sich konsequent daran orientiert. Die Gestaltung des Textes kommt ohne die
Hervorhebung von Schlüsselbegriffen durch Fettdruck aus, was aber durch
die Kürze der jeweiligen Kapitel ausgeglichen wird. Auch die Anordnung von
Text und Freiraum ist so vorgenommen, dass man ohne Probleme eine zügige
Lektüre beginnen kann, soll das Buch doch nur eine kompakte Wiederholung
unterstützen. Leider wird aber gänzlich auf veranschaulichende Elemente
verzichtet. Man findet kaum Aufzählungen, ganz zu schweigen von Skizzen,
übersichten, Schemata oder Abbildungen. Gerade bei den angerissenen prozessualen
Problemen hätte man hier ergänzende Klarheit schaffen können. In dieser
Hinsicht hat selbst ein Klassiker wie dieses Buch Nachholbedarf. Dennoch
ist das Werk ein ganz solides Stück Ausbildungsliteratur, das in keiner
privaten Bibliothek fehlen sollte. Man es kann spätestens ab dem vierten
Semester immer wieder zur Lektüre heranziehen und sich aufs Neue diesem
Leitfaden durch das öffentliche Recht anvertrauen.
Obermayer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Auflage, Verlag Luchterhand
1999 
In der Referendarausbildung benötigen die zur Zeit der Verwaltungsstationen
meistens schon unter ersten Panikattacken leidenden Assessoranwärter vor
allem eines: klar verständliche und übersichtliche Ausbildungsliteratur.
Man wird von einem Kommentar nicht unbedingt behaupten können, dass er die
Nummer Eins auf einer Einkaufsliste von Referendaren und Studenten ist,
zumal wenn die Benutzung von Kommentaren im Examen nicht gestattet sein
sollte. Jedoch wird bei der Lösung von Problemen, welche die Ausbilder zur
übung zur Bearbeitung stellen, nur zu gerne auf einen guten Kommentar zurückgegriffen.
Das hier vorliegende Exemplar bietet schon optisch einen guten Einstieg
in die Arbeit mit den umfangreichen Texten zu den einzelnen Paragraphen.
Man findet übersichtliche und mit Freiräumen abgesetzte Textteile, es existieren
separate Fußnoten, die auch einmal eine flüssige Lektüre zulassen und am
allerwichtigsten für Referendare: zahlreiche aufzählende übersichten, die
ein Thema partiell oder ganz erläutern anstelle mittels Einzelbeispielen
aus der Rechtsprechung für mehr Verwirrung zu sorgen. Gelungen ist auch
die Hinzunahme der Randnummern der Kommentierungen in den Gesetzeswortlaut,
so dass man nicht erst mühsam im Inhaltsverzeichnis des Paragraphen suchen
muss, sondern gleich begriffsorientiert nachschlagen kann. Gelungen sind
auch die umfangreichen und Beispiel gebenden Verweisungen auf Bundes- und
Landesgesetze, die der jeweils besprochenen Materie noch mehr Tiefgang verleihen.
Innerhalb einzelner Kommentierungen werden nicht nur die durch den Gesetzestext
notwendigen Punkte abgehandelt, sondern typische Probleme in einzelnen oder
mehreren Kapiteln besprochen, so etwa der Rechtsschutz im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
bei § 72 VwVfG. Hervorzuheben ist auch die durchweg gelungene sprachliche
Ausdrucksfähigkeit der Autoren, die bei dem zur Verfügung gestellten Platz
auch keinen Raubbau an der Syntax betreiben mussten. Insoweit kommt der
Umfang des Werkes dem Leser ein zweites Mal zugute. Nicht jeder Abschnitt
des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist tatsächlich für die Ausbildung relevant.
Gerade bei den Kapiteln, die auch in Klausuren und Examina verstärkt Verwendung
finden, bieten die Kommentatoren solide und klare Erläuterungen, die auch
so manchem Studenten die Hausarbeit erleichtern dürfte. Beispielhaft zu
nennen sind etwa die ausgezeichneten Ausführungen rund um den öffentlich
rechtlichen Vertrag. Vor allem die Nichtigkeit solcher Verträge ist sehr
lesenswert erläutert, wobei die potenziellen Konsequenzen bei gegebener
Nichtigkeit aufgezeigt werden, so dass der Leser sofort einen überblick
über Ursache und Wirkung erhält. Für Referendare sehr wichtig sind zudem
Kenntnisse über die Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens, wozu auch
der Untersuchungsgrundsatz des § 24 VwVfG gehört. Im Rahmen der umfangreichen
Kommentierung dieser Norm sollte man spätestens vor dem Examen einmal in
den Kapiteln zur Beweiswürdigung schmökern, um nicht im Ernstfall unrichtige
Ausführungen zur Beweislast vorzuschlagen, die man aus dem Zivilrecht kennt.
Für Studenten zu empfehlen sind die Kommentierungen zu § 36 VwVfG. Dort
werden nicht nur die verschiedenen Nebenbestimmungen sauber abgegrenzt und
die modifizierende Auflage in angemessenem Maße behandelt, sondern auch
der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen findet als klausurrelevantes Thema
entscheidende Aufmerksamkeit. Leider nicht gelungen ist die Behandlung des
Europarechts im Rahmen von § 48 VwVfG. Die Kommentierungen benutzen nicht
nur veraltete Normen, sondern berücksichtigen auch Rechtsprechung und Literatur
nur bis zum Jahr 1996. Optimal wäre dieses Werk dann zu nennen, wenn die
Autoren an den möglichen Stellen Muster beigefügt hätten, um dem Leser die
Tätigkeit der Verwaltung vollends zu verdeutlichen. Dies hätte etwa in Form
eines Verwaltungsakts an diversen Punkten geschehen können oder mittels
einer Kostenentscheidung, ebenso wäre ein Muster eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages wünschenswert gewesen. Dennoch vermittelt die Bearbeitung des
Kommentars im Rahmen der juristischen Ausbildung fundierte Kenntnisse und
dürfte in mancher Situation aus Denkblockaden heraushelfen. Den Kauf wird
sich kein Referendar leisten können, aber die Lektüre lohnt sich im Vergleich
zu den gängigen Konkurrenzprodukten definitiv.
Fleury, Verfassungsprozessrecht, 6. Auflage, Verlag Luchterhand 2004

Man wird sicherlich nur schwerlich ein schmaleres Buch zum Verfassungsprozessrecht
finden, was aber angesichts der Bedeutung im ersten wie im zweiten Staatsexamen
nicht von großer Relevanz sein muss. Es ist vielmehr hier wie da wichtig,
sich im Rahmen der Zulässigkeit absolut sicher zu sein, um genug Zeit für
die Argumentation in der Begründetheit zu haben. Insofern ist eine Reduktion
des Stoffes für den Leser grundsätzlich von Vorteil. Das vorliegende Lehrbuch
bemüht sich um eine möglichst umfassende Darstellung der verschiedenen Verfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht und erwähnt sogar seltene Verfahren wie
die Wahlprüfung. Im Rahmen der klassischen Verfahren ist bedauerlich, dass
der Autor die europarechtlichen Bezüge kaum aufgreift und wenn, dann mit
völlig veralteten Normen belegt. Absonderlich mutet auch die immense Behandlung
der bayerischen Verfassungsgerichtsbarkeit an, die im Vorwort mit der Vergleichbarkeit
für andere Bundesländer begründet wird. Dann hätte der Autor wenigstens
in Fußnoten auf parallele Verfahren in anderen Ländern hinweisen können.
Die formale Gestaltung erlaubt einen jeweiligen schnellen überblick. Allerdings
ist in Zeiten stetig verbesserter Textverarbeitung auch dem Autor eines
bereits in erhöhter Auflage erscheinenden Buches zuzumuten, seine Prüfungsübersichten
in Tabellen oder graphisch ansprechenderer Form anzubieten als in simplen
Aufzählungen, wenn das Buch schon nur diese Prüfungsübersichtlichkeit produzieren
will. Nicht vorhanden sind auch die in anderen Lehrbüchern zum Prozessrecht
oft zu findenden Beispiele für Anwaltsschriftsätze oder Urteilsmuster. Das
Fazit ist für Bayern klar: dieses Lehrbuch erleichtert die effektive Examensvorbereitung.
Studenten anderer Bundesländer können die Methode der Reduktion der Information
gut für das eigene Lernkonzept nutzen, haben aber angesichts zahlreicher
Konkurrenzprodukte keine allzu schwere Auswahl zu treffen.
Brandt / Sachs, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess,
2. Auflage, Verlag Boorberg 2003 
Referendare bekommen die Sparzwänge des Staates im Rahmen der Ausbildung
meist nur aus zweiter Hand mit, nämlich dann, wenn die Ausbilder leidvoll
erzählen, wie viel Ausbildungszeit man vor diversen Reformen noch zur Verfügung
hatte. Heute sind gerade die Stationen bei der Verwaltung für viele die
erste Gelegenheit zu einem längeren Urlaub oder Standort so genannter Probeexamina
oder generell radikal zusammengekürzt worden, so dass man für den wichtigen
öffentlich-rechtlichen Bereich wesentlich weniger vorbereitet werden kann
als dies im Zivilrecht oder im Strafrecht der Fall ist. Doch die Hoffnung,
dass man ähnlich wie im ersten Examen mit Grundlagenwissen und einigen Strukturen
jede Klausur auch im guten Punktebereich bewältigen kann, gilt für das Assessorexamen
nicht mehr. Vielmehr müssen hier neben den erweiterten materiell-rechtlichen
Anforderungen auch grundverschiedene Verfahrensarten beherrscht werden,
die sich oft weder systematisch noch anhand der Voraussetzungen und Besonderheiten
problemlos vergleichen lassen. Abhilfe zu schaffen versuchen zahlreiche
Ausbildungswerke, aber gerade in Büchern, die nicht auf den ersten Blick
für Referendare geschaffen werden, kann man allerhand Nützliches finden,
da die eigentliche Zielgruppe, Praktiker in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit,
schließlich die Klausuren der Referendare korrigieren werden und deren Sicht
der Dinge zu kennen, dürfte sich in etlichen Situationen auszahlen. Das
vorliegende Werk befasst sich nicht chronologisch, sondern problem- und
schwerpunktorientiert mit Sachverhalten rund um das formelle Verwaltungsrecht.
Dies umfasst nicht nur den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und die diversen
Entscheidungsformen, die es zum Abschluss bringen, sondern auch die Vollstreckung
von Verwaltungsentscheidungen oder den einstweiligen Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren.
Den Abschluss der Thematik bilden Ausführungen zu Aufhebung und Widerruf
von Verwaltungsakten. Nachfolgend werden die allgemeinen und besonderen
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
vorgestellt, das Klageverfahren ebenso dargestellt wie die daran beteiligten
Personen. Eigene Kapitel sind den Entscheidungsformen im Verwaltungsprozess
oder dem vorläufigen Rechtsschutz gewidmet. Ebenfalls gesondert behandelt
werden Fragen über Kosten, Vollstreckung und Wiederaufnahme. Besondere Abschnitte
widmen sich dem Verwaltungsrechtsschutz durch außerordentliche und internationale
Gerichte, also BVerfG, EuGH oder EGMR. Insgesamt wird so ein überaus dichtes
und vollständiges Bild des gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzes
im Verwaltungsrecht gezeichnet, das der Leser je nach Bedarf kombinieren
und separieren kann, je nachdem, welches Problem er gerade zu lösen hat.
Die Gestaltung ist auf den Leser zugeschnitten, der detaillierte aber übersichtliche
Informationen sucht. Gerade dies kommt den Referendaren zugute, die sich
nicht mehr damit aufhalten können, Standardwerke wie den "Maurer" durchzuarbeiten,
um Einzelprobleme zu erörtern. Hier finden sich in kurz gehaltenen Kapiteln
und Unterkapiteln die wesentlichen, an aktueller Rechtsprechung orientierten
Sachthemen und Problemkreise, die mit zahlreichen Fällen unterlegt sind.
Vergebens wird man nach Prüfungsschemata suchen, aber wer die Inhaltverzeichnisse
genau studiert, findet meist das passende Schema in den überschriftenzusammenstellungen.
Auch die Verweise auf typische Ausbildungsliteratur erleichtern den Referendaren
bei entsprechender Nacharbeit das Verständnis einiger Kapitel. Die Lektüre
selbst wird enorm erleichtert durch die übersichtliche Gestaltung der Textteile
und die geschickte Einfügung von Leerraum. Es ist kaum zu erwarten, dass
sich eine Vielzahl von Referendaren dieses umfangreiche Werk zulegt, aber
die Präsenz in Seminaren und Gerichtsbibliotheken sollte massiv genutzt
werden. Im Gegensatz zu unübersichtlichen Kommentaren wird man hier für
die Verwaltungsstation und das Assessorexamen überlebenswichtige Informationen
vorfinden und seine eigene Arbeit an der Materie Verwaltungsrecht enorm
verbessern können. Dieses Buch ist für Referendare ein echter Geheimtipp!
Schwarze, Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents, 1.
Auflage, Verlag Nomos 2004 
Die Schriftenreihe des Nomos Verlages zu Europäischem Recht, Politik
und Wirtschaft ist bekannt für hochkarätige Bücher zur aktuellen
europäischen Verfassungsdebatte. Mit Prof. Schwarze als Herausgeber
des vorliegenden Bandes hat der Verlag nun einen Autor akquiriert, der aktiv
in die Verfassungsfindung eingegriffen hat: Durch die Erarbeitung des so
genannten "Freiburger Entwurfs für einen Europäischen Verfassungsvertrag"
vom November 2003, hat er der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit
dem Verfassungsprozess maßgebliche Impulse gegeben. Denn gerade die konstruktive
Bearbeitung der Verfassungsentwürfe durch kompetente Fachkräfte
unterstützt eine der europäischen Wertegemeinschaft konforme Ausarbeitung
der neuen Verfassung. In dem vorliegenden Sammelband äußern sich viele
bekannte Namen zu etlichen Themenbereichen rund um den Verfassungsentwurf.
Neben fundamentalen Informationen um die verfassungsrechtliche Grundstruktur
des Konventsentwurfs, der auch aus staatsrechtlicher Sicht lesenswert ist,
werden auch speziellere Inhalte des Entwurfs wie der europäische Binnenmarkt
oder das Wettbewerbskonzept behandelt. Von herausragender Bedeutung sind
vor allem zwei Teile des Buches, zum einen über die Ergebnisse und
das Verfahren des Konvents in zusammenfassender Beurteilung, und zum anderen
über die Aufnahme des Verfassungsentwurfs im EU-Ausland. Im erstgenannten
Kapitel kommen Mitglieder der Konvente zu Wort, die aus ihrer Sicht das
Konventsmodell und dessen Resultate bewerten. Im zweitgenannten Kapitel
wird die Rezeption des Entwurfs in Frankreich und Großbritannien jeweils
mit zwei Aufsätzen vorgestellt. Gerade diese Kombination aus Insider-Fachwissen
und länderübergreifender Analyse der Ergebnisse, macht das Buch
so interessant. Das eigene angelesene Wissen aus den Medien kann so hervorragend
relativiert und verifiziert werden. Natürlich ist das vorliegende Werk
kein Lehrbuch im klassischen Sinne. Doch es "lehrt" doch einiges, das auch
für Studenten von Bedeutung ist: Rechtswissenschaft ist immer eng mit
Politik und dem aktuellen Zeitgeschehen verhaftet. Für das Verständnis
der Geschehnisse der eigenen Zeit und für den reflektierten Umgang
mit Medieninformation ist es von Bedeutung, solches Expertenwissen zu nutzen.
Querdenken, Zusammenhänge erkennen und die richtigen Fragen stellen
kann nur der Jurist, der über seinen Tellerrand hinausschaut.
Jarass / Pieroth, Grundgesetz, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Der vorliegende Kommentar gehört zu den wenigen Exemplaren der Gattung,
die sich bereits Studenten leisten können. Schon insoweit hat sich dieses
Werk etwa neben dem Kommentar von Seifert/Hömig als fester Bestandteil der
juristischen Ausbildung etabliert. Die Gestaltung des Kommentars ist verlagstypisch.
Der Text ist als Fließtext gehalten, die Schlüsselbegriffe sind hervorgehoben,
aber die in den Text integrierten Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur
stören die Lektüre merklich. Hervorragend angeordnet sind die Gliederungen
vor den einzelnen kommentierten Artikeln, anhand derer man sich bisweilen
ein schönes Prüfungsschema zusammenstellen kann. Ergänzend hierzu sei erwähnt,
dass mittels eines Kapitels zu den Grundrechtslehren vor Beginn der eigentlichen
Kommentierung der Leser wie in einem Allgemeinen Teil auf die nachfolgenden
Rechtsprobleme aufmerksam gemacht wird. Gerade für Studieneinsteiger ist
dieses Kapitel Gold wert. Inhaltlich sind zahlreiche Aspekte der Kommentierung
sehr gut gelungen, die man in der täglichen Lernarbeit benötigt, ebenso
aber Bereiche, die man nur in Ausnahmefällen streift. Sehr lesenswert ist
etwa die Beschreibung der öffentlichen Gewalt als Verpflichtete der Grundrechte
sowie das große Kapitel zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Anstelle vieler
Lehrbücher zu den Grundlagen der Vereinbarkeit des europäischen Rechts mit
dem Grundgesetz sei die umfassende Kommentierung zu Art. 23 GG empfohlen.
Auch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts werden im Rahmen von Art.
25 GG lehrbuchreif erläutert. Auch formelle Probleme werden an den klausurrelevanten
Stellen sehr ausführlich behandelt. Lehrreich ist etwa die Lektüre zum Erlass
von Rechtsverordnungen oder die Frage des Prüfungsrechts des Bundespräsidenten
bei der Gesetzesunterzeichnung. Auch moderne Streitfälle, wie der Einsatz
der Bundeswehr zu diversen Zwecken, werden etwa in der Kommentierung zu
Art. 87a GG berücksichtigt. Geradezu Pflichtlektüre ab dem ersten Semester
sollte die Kommentierung zur Verfassungsbeschwerde sein, die sich mit allen
wesentlichen Prüfungsproblemen auseinander setzt. Der Kommentar bietet das
nötige juristische Handwerkszeug für das Staatsrecht, um sicher durch das
Studium zu kommen. Ergänzen sollte man die Lektüre dieses Werks mit Fallsammlungen
und einigen Prüfungsschemata. Die Lektüre lohnt sich zu jeder Zeit!
Ipsen, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage,
Verlag Boorberg 2004
Das vorliegende Werk ist rechtzeitig zur änderung der niedersächsischen
Vorschriften über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Markt gekommen
und bedient so die Interessen der Studierenden punktgenau. Die Gestaltung
des Buches ist trotz des dichten Layouts als gelungen zu bezeichnen. Neben
dem reinen Fließtext finden sich einige Graphiken, am Ende des Buches anschauliche
übersichten und im Text immer wieder Aufzählungen. Eingerückte und kleiner
geschriebene Erläuterungen und Exkurse ermöglichen zudem ein temporäres
Ausruhen von der dauernden stofflichen Rezeption. Angenehm für den Leser
sind die Angaben zu relevanter Rechtsprechung und Literatur am Ende der
Kapitel. Das einzige, was im dichten Textbild untergeht, sind die zahlreichen
Hervorhebungen durch Fettdruck und Kursivschrift, die kaum von der Normalschrift
unterscheidbar sind. Inhaltlich werden die klassischen Bereiche des Sicherheitsrechts
abgedeckt. Es finden sich Kapitel zu Generalklausel und Standardbefugnissen,
zu Datenverarbeitung und Gefahrbegriff, zu Verordnungen und Entschädigung
sowie zu grundlegenden Themen wie der Störerqualität und Ðauswahl oder etwa
zur polizeirechtlichen Entwicklung in Niedersachsen. Was leider nicht gebührend
berücksichtigt ist, sind die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten, die
dem Betroffenen gegen polizeiliches Handeln offen stehen. Exemplarisch ist
dies am Kapitel der Polizeiverordnung zu sehen, wo gerade im Bereich des
§ 47 VwGO oder der Abgrenzung der tauglichen Rechtsgrundlage etliche Probleme
ansprechbar wären. Das Werk ist kompakt und effektiv und insoweit für jeden
Studenten zum Einstieg ins Polizeirecht zu empfehlen. Zu loben ist vor allem
die Verknüpfung mit einem Online-übungsbereich. Es müssen aber weitere Lehrmittel
zum Rechtsschutz gegen polizeiliches Handeln herangezogen werden.