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Rezensionen Oktober 2005 |
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Rezensionen Oktober 2005: …ffentliches Recht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Gersdorf, Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Auf den ersten Blick dürfte man überrascht sein: ein Büchlein mit einem Textteil von weniger als 90 Seiten verspricht im Titel vollmundig eine "Grundversorgung im Öffentlichen Recht". Die Lektüre der Absichten des Autors zeigt dann schnell auf, dass diese Art der Wissensdarstellung den Repetitor ersetzen soll, indem auf engem Raum das notwendige Wissen für das erste Staatsexamen und nichts darüber hinaus vermittelt wird. Dabei sollen Studenten bei Klausuren und Hausarbeiten unterstützt werden, mitnichten können aber und das gibt der Autor selbst zu alle Verfahrensarten enthalten sein. Das Buch gliedert sich grob in zwei Teile, zum einen die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, zum anderen die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsakten.
Die typischen prozessualen Klausurkonstellationen kommen zur Sprache, allen voran die Verfassungsbeschwerde, zusätzlich der Organstreit und der Bund-Länder-Streit, sowie abschließend die konkrete und abstrakte Normenkontrollklage. Beachtlich ist dabei, dass trotz der Platznot Ausführungen zu eher selten geprüften Verfahrensthemen stehen, etwa zu Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft, die der Autor auch jedoch fälschlicherweise Europäische Union nennt. Viel Gewicht misst der Autor zu Recht der Parteifähigkeit bzw. den Beteiligten der jeweiligen Verfahren und der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei. Dagegen ist die Beschwerdebefugnis relativ knapp behandelt, auch bei der Präsentation der Ergebnisse eines Verfahrens wird auf die Reichweite der Entscheidung des BVerfG nicht rekurriert.
Die Prüfung der Verletzung der Verfassung durch diverse Rechtsakte umfasst Bundesgesetze und Rechtsverordnungen, daneben bietet der Autor Prüfungsübersichten für Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte sowie ein Sonderkapitel zum Eigentumsschutz. Sehr anschaulich ist hierbei die Prüfung der verfassungsmäßigen Rechtfertigung gelungen, auch die Aufbereitung der Gesetzgebungskompetenzen ist kompakt und praktisch. Sehr knapp gehalten sind die Ausführungen zur Verordnungsprüfung und zum Gleichheitssatz, wo zum Teil Begriffe unreflektiert zur Prüfung vorgeschlagen werden.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, bisweilen ist die Vielzahl von Layoutelementen allerdings verwirrend. Richtiger Fließtext findet sich selten, allenfalls in den zahlreichen, durch überdimensionierte Anführungszeichen hervorgehobenen Erläuterungen oder in den grau unterlegten Hinweisen. Von Vorteil sind sicherlich die vielen konkreten Aufbauvorschläge sowie die Formulierungshilfen.
Das Fazit ist schwierig. Für Anfänger sind die vielen Formalia große Hindernisse und man kann diese mit diesem Buch trainieren. Dafür sind allerdings die materiellen Ausführungen zu gering, als dass man sie ohne weitere Quellen verstanden hätte. Fortgeschrittene dürften in diesem Buch bisweilen die richtige Balance der Wissensgewichtung bemängeln, da die dem Autor zum Vergleich dienenden Repetitorunterlagen wesentlich genauer sind. Es ist sicherlich von Vorteil, wenn man vor dem Examen oder auch der Übung für Fortgeschrittene dieses Werk bearbeitet. Die Konkurrenz zum Repetitorium wird dadurch aber nicht verringert.
Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 1. Auflage, Verlag Boorberg 2005
Die Neufassung des Ausländerrechts hat einen kleinen Boom an neuen Kommentaren ausgelöst, nachdem zur vorigen Rechtslage die Claims relativ klar abgesteckt waren. Dieses Exemplar überrascht den Leser zunächst mit Taschenbuchformat und bindung, was bei dauerhafter Arbeit mit dem Buch vielleicht der Substanz des Werkes schaden könnte. Insgesamt haben die Autoren auf deutlich über 700 Seiten ihr Fachwissen aus der Ministerial-, Gerichts- und Verwaltungspraxis einfließen lassen.
Die Gestaltung des Kommentars ist außen und innen auffällig mit kleinen Eigenheiten. Auf den Seitenrücken erkennt der Leser sofort, wo er für die Kommentierung des Aufenthaltsgesetzes einerseits und des Freizügigkeitsgesetzes für Unionsbürger andererseits nachschlagen kann. Innen sind die Texte zwar zu eng an die Innenkanten gedruckt, was den oben genannten Verschleiß beschleunigen dürfte. Allerdings sind die Texte selbst übersichtlich gestaltet und die fett gedruckten Schlüsselbegriffe leiten den Leser sicher durch die Absätze. Man hätte bei dem vorhandenen dichten Textbild jedoch gerne darauf verzichten können, Hinweise und Verweise in den Fließtext zu drucken, um stattdessen Fußnoten zu benutzen, was bei modernen Kommentaren immer mehr üblich wird.
Wichtig für den Leser sind die anfänglichen Vergleiche zwischen alter und neuer Rechtslage bei jeder kommentierten Rechtsnorm. Für die Ausbildung höchst lobenswert sind viele allgemeine Ausführungen, die den eigentlichen Kommentierungen vorangestellt werden. Dazu gehören etwa die Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Versagungsgründe oder aber die Auswirkungen der Ausweisung. Konsequent hinsichtlich der praktischen Relevanz sind die stets beigefügten Unterpunkte mit europarechtlichen Bezügen der einzelnen Normen. Beeindruckend sind ebenso die an vielen Stellen eingefügten Prüfungsmuster für den Bearbeiter, etwa die Checkliste für den Richter bei der Anordnung von Abschiebungshaft oder die geeignete Vorgehensweise bei der Anwendung von Härtefallregelungen.
Am ehesten Ausbildungsbezug hat die Kommentierung zum Rechtsschutz gegen aufenthaltsrechtliche Handlungen. Hier gab es in der Vergangenheit teilweise absurde Zirkelschlüsse im Ausländergesetz, die man nur unter Rückgriff auf Art. 19 IV GG auflösen konnte. Die jetzige Lage wird anschaulich präsentiert und die verschiedenen Auswirkungen auf den ausländischen Antragsteller berücksichtigt.
Für die Wahlfachgruppe Europarecht und für das Referendariat sind zudem die Kommentierungen des neuen Freizügigkeitsgesetzes hoch interessant. Nach wegweisenden Entscheidungen europäischer und deutscher Gerichte wurde gerade die Ausweisungspraxis gegenüber Unionsbürgern rigide verändert. Diese Entwicklung zeichnen die Autoren kompakt nach und erläutern auch die passenden Rechtsschutzmöglichkeiten. Auch die Bezugnahme auf die zum Entstehungszeitpunkt des Kommentars noch sehr junge Unionsbürgerrichtlinie ist gelungen.
Dieser Kommentar ist handlich, preiswert und prall gefüllt mit guten Erläuterungen. Referendare und Rechtsanwälte werden das Werk schätzen, für Studenten ist das Prüfungsgebiet Ausländerrecht bei genügendem Wahlfachbezug relevant.
Zippelius / Würtenberger, Deutsches Staatsrecht, 31. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Staatsrecht ist für Studenten eines der dankbarsten Rechtsgebiete, da sie vor allem dort ihre Kenntnisse aus der Gymnasialzeit Gewinn bringend einsetzen können. Klausuren im ersten Staatsexamen sind dennoch selten, bisweilen werden aber selbst in Klausuren des zweiten Staatsexamens zumindest staatsrechtliche Probleme mit in die Aufgabenstellung eingefügt, so dass man auf keinen Fall nach dem ersten Staatsexamen jedes Wissen über das Staatsrecht vergessen sollte. Dies kann am ehesten dann gelingen, wenn man schon in der Universität mit einem anregenden Lehrbuch die Materie erlernt und später gerne darauf zurückgreift.
Dieses Werk firmiert unter dem Titel Kurz-Lehrbuch, konfrontiert den Leser aber dennoch mit beinahe 600 Seiten Stoff. Die Gestaltung des Buches fordert den Leser leider über Gebühr. Das Textbild ist dicht und durch verschiedene, sich ständig abwechselnde Schriftgrößen zudem unübersichtlich. Die fett gedruckten Schlüsselbegriffe sind maßvoll eingesetzt, sorgen aber nicht immer für Orientierung. Es fehlen abstrahierende Darstellungen in jeder Form. Die zahlreichen Verweise auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Hinweise auf andere Literaturquellen werden darüber hinaus in den Fließtext integriert und verschlechtern so die Lesequalität. Neben den Fließtexten finden sich erläuternde Hinweise, Literaturübersichten und explizierende Beispiele.
Die anstrengende Lektüre wird aber bei Weitem aufgewogen durch die hervorragend dargestellten Inhalte. Nach einem kurzen historischen Abriss zur verfassungsrechtlichen Ordnung wird der Leser zunächst in die Staatsgrundlagen eingeführt. Dabei werden sowohl die konstituierenden Staatselemente erläutert, aber auch auf Rechtsentwicklungen wie die Unionsbürgerschaft Bezug genommen oder die Zusammenhänge zwischen Grundgesetz und Verfassungsbegriff aufgedeckt. Vor der ausführlichen Abhandlung der Grundrechte werden die politischen Grundentscheidungen des Grundgesetzes erklärt. Dazu gehören die Staatsprinzipien und die Staatszielbestimmungen, die Parteiendemokratie und das System der kommunalen Gebietskörperschaften. Besonders empfehlenswert ist dabei das Kapitel zur Rückwirkung von Legislativakten.
Die Grundrechte werden abgesehen vom Schutz für Ehe und Familie streng normchronologisch vorgestellt. Vergeblich sucht man allerdings nach Ausführungen zu den justiziellen Grundrechten, diese finden sich vereinzelt im Kapitel zum Rechtsstaatsprinzip. Weitere große Abschnitte des Buches widmen sich dem Staatsorganisationsrecht mit den dabei tätigen Organen und Institutionen sowie der Gesetzgebung. Dabei werden auch die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausreichend gewürdigt.
Ein Leckerbissen für den Leser und für die Wahlfachgruppen Europa- und Völkerrecht sind die Schlusskapitel zur Stellung Deutschlands in der Völkerrechtsgemeinschaft und dort insbesondere innerhalb der Europäischen Union. Man erfährt dort nicht nur die klassischen Themen der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes oder der Integrationsoffenheit der deutschen Rechtsordnung, sondern bekommt im Kapitel zur Europäischen Union gleich noch einen kurzen Abriss über spezifisch europarechtliche Themen, etwa das Subsidiaritätsprinzip oder die Lösung der bestehenden Normenkollisionen zwischen innerstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht.
Das examensrelevante Staatsrecht ist hier in einem einzigen Lehrbuch versammelt: Abgesehen von der nötigen Eigenleistung der Zusammenfassung des dargestellten Stoffes in passende Prüfungsschemata bekommt der Leser hier eine sichere Wissensbasis für eine Vielzahl möglicher Fragestellungen in Klausuren und anderen Prüfungen. Die Bearbeitung erfordert Aufwand, lohnt sich aber in jedem Fall.
Frotscher / Pieroth, Verfassungsgeschichte, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Nicht jeder Professor des öffentlichen Rechts hat zugleich die venia legendi für Verfassungsgeschichte inne und im vorliegenden Werk erhält man gleich eine Einsichtnahme von zwei Seiten in dieses Grundlagenfach des deutschen Jurastudiums. Die Autoren ziehen die Grenze ihrer Darstellungen um das geltende Verfassungsrecht beim so genannten modernen Verfassungsrecht, das in den USA und Frankreich seinen Ursprung gefunden haben soll.
Wesentlicher Schwerpunkt des Buches ist die Präsentation der deutschen verfassungsgeschichtlichen Entwicklung vom Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bis zur Gründung der beiden Teilstaaten auf dem Boden des Deutschen Reiches nach Ende des zweiten Weltkrieges. Weder finden sich Ausführungen zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und den dadurch entstandenen verfassungsbezogenen Schwierigkeiten noch zum Konstitutionalisierungsprozess in Europa. Immerhin wird die Entwicklung in "Deutschland" seit dem Westfälischen Frieden kurz nachgezeichnet und der Leser nicht mit den überblicksartigen Kenntnissen zur amerikanischen Staatsgründung und zur französischen Revolution in die nicht immer durchsichtigen Verfassungsumtriebe des preußisch dominierten Deutschlands nach 1800 entlassen.
Wichtige Etappen vor der Weimarer Republik und ihrer Pervertierung in den Jahren ab 1933 sind innerhalb der Erläuterungen der Verfassungsepochen die Gründung des deutschen Bundes, das Scheitern der Paulskirchenverfassung und die Reichsgründung 1871. Sehr ausführlich werden dann die Geschehnisse seit der Verfassungsneuordnung nach dem ersten Weltkrieg bis zur Besatzungsherrschaft der Alliierten Siegermächte behandelt. Die Entwicklung kulminiert in der Beschreibung der Genese des Grundgesetzes. Herausragende Kapitel finden sich dabei zu den preußischen Reformen der Staatsorganisation, zu den Organen der Reichsverfassung von 1871, zu den Ursachen des Scheiterns der ersten deutschen Republik sowie zu den Strukturen der Besatzungsherrschaft. Ebenfalls lesenswert sind die Abhandlungen zur DDR-Verfassung.
Die Gestaltung des Buches ist nicht ganz alltäglich. Die Autoren erzählen bisweilen eher, als dass sie versuchten, geschichtlichen Stoff juristisch prüfbar zu formen. Dies macht die Lektüre flüssig und spannend, erinnert aber ab und zu an Zeiten, in denen man noch Schulbücher durchzuarbeiten hatte. Die Kapitel sind durch eine Vielzahl von Zitaten und Ausschnitten aus Gesetzes- und Verfassungstexten ergänzt, die dem Leser das praktische Verständnis der Historie gewähren. Fett gedruckte Hervorhebungen und eine gute Verweisungstechnik innerhalb des Buches machen die Orientierung einfach.
Das Verständnis für die Materie Verfassungsrecht und Verfassungsgeschichte wird durch die Lektüre dieses Buches maßgeblich erhöht. Die Anwendung auf eine erfolgreiche Prüfung ist aber längst nicht gesichert, sondern hängt stark von der persönlichen Ausdrucksfähigkeit des Lesers ab. Wer sich allerdings nur allgemein fortbilden möchte, findet in diesem Werk einen spannenden Begleiter.
Ipsen, Staatsrecht II, 8. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
In mittlerweile achter Auflage erscheint ein Klassiker der Lehrbuchliteratur. Die Darstellungen des Autors zum gesamten Staatsrecht haben bereits etliche Studienjahrgänge geprägt und gehören zum fixen Zitaterepertoire jeder studentischen Hausarbeit.
Die einleitenden Kapitel beinhalten sowohl die Geschichte der "Menschenrechte" als auch die Wirkungen der Grundrechte in Deutschland. Leider nicht sehr klar macht der Autor die Unterscheidung zwischen Menschenrechten und Grundrechten. Die Drittwirkung der Grundrechte wird sehr kompakt vorgestellt. Vor der Behandlung der einzelnen Grundrechte wird die in der Klausur vorzunehmende Grundrechtsprüfung dargestellt, wobei sauber zwischen Tatbestand, Eingriff und Rechtfertigung getrennt wird. Hierbei werden die Grenzen des Art. 19 GG anschaulich ausgeführt.
Die Kapitel zu den einzelnen Grundrechten unterteilt der Autor in verschiedene Schutzrichtungen, so dass keine chronologische Besprechung erfolgt, sondern Individualgrundrechte, Kommunikationsgrundrechte oder Wirtschaftsgrundrechte zusammengefasst werden. Warum allerdings die allgemeine Handlungsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz in einem gemeinsamen Kapitel verankert sind, ist gerade angesichts der unterschiedlichen Prüfungsvorgaben erstaunlich. Sehr ausführlich werden die Justizgrundrechte vorgestellt. Leider nicht ausgeprägt ist die Auseinandersetzung mit den europäischen Einflüssen des Grundrechtsschutzes. Lediglich wenige Seiten erwähnen die Existenz von EMRK und Art. 6 EU und das Asylrecht firmiert unter dem Titel "Grundrecht mit internationalem Bezug".
Die inhaltlich am stärksten hervortretenden Abschnitte befassen sich mit der Kunstfreiheit des Art. 5 III GG, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und mit den Einschränkungen der Berufsfreiheit. Anschaulich gelingt auch die Bestimmung des Schutzbereichs des Gleichheitsgrundsatzes. Leider sehr sparsam geht der Autor mit Informationen zum prüfungsbeliebten Eigentumsrecht um. Gerade einmal 14 Seiten ohne vertiefte Hinweise zum Staatshaftungsrecht oder zu verschiedenen Enteignungsproblemen machen eine zusätzliche Lektüre anderer Bücher geradezu zwingend.
Die Gestaltung des Buches ist angenehm, wenn auch die Verwendung abstrahierender Darstellungen sparsam erfolgt. Viele Hervorhebungen machen die Orientierung im Text leicht, die Abstände und Fußnoten rahmen den Fließtext gut ein und die Verbannung der Literaturhinweise ans Ende der Kapitel hindert wenigstens nicht an der durchgehenden Lektüre. Zitate des BVerfG und Beispielsfälle runden die Darstellung sinnvoll ab.
Die Lektüre des Buches kann als Einstieg in das Staatsrecht gute Dienste leisten. Spätestens bei der Vorbereitung auf die Übungen und Zwischenprüfungen muss man aber ergänzende Lehrmittel konsumieren, weil die Darstellungen bisweilen die Schematisierung der Prüfung nicht abbilden und man das vermittelte Wissen irgendwie in abfragbare Ausführungen bringen können muss.
Baldus / Grzeszick / Wienhues, Staatshaftungsrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das Staatshaftungsrecht führt leider ein ungeliebtes Dasein in Studium und Referendariat und nicht wenige geben offen zu, dieses Rechtsgebiet vor den Examina kaum oder gar nicht angesehen zu haben. Dabei ist das Staatshaftungsrecht doch ein Paradebeispiel dafür, wie man die erlernten Zusammenhänge verschiedener Materien und Prinzipien verknüpfen kann und dabei noch internationale Einflüsse beachten muss. Wenn man also ein entsprechend kompaktes Werk zum Thema erhält, könnte die Examensvorbereitung doch um einen sicheren Punktebringer bereichert werden.
Das vorliegende Buch ist eine Neuerscheinung und will den Leser mit gerade einmal 160 Seiten in Beschlag nehmen. Dabei erwarten den Bearbeiter nicht nur Textabschnitte, sondern die Autoren arbeiten mit Beispielsfällen, Aufzählungen und einem eigenen Anhang für Prüfungsschemata, um die Abstraktion der Materie möglichst weit voranzubringen. Text und Fußnoten sind sauber getrennt, innerhalb der Ausführungen geben fett gedruckte Schlüsselbegriffe die nötige Orientierung. Etliche zusätzliche Beispiele runden die Darstellungen umfassend ab.
Die Autoren beschränken sich inhaltlich nicht auf deutsche Staatshaftungsansprüche, sondern berücksichtigen in eigenen Kapiteln auch europarechtliche Einflüsse und sogar Ansprüche gegen internationale Rechtssubjekte oder die NATO. Die Unterteilung der Ansprüche erfolgt zunächst nach der Frage, ob der Anspruch durch ein bestimmtes Rechtsgut bedingt ist. Ist er dies nicht, so unterfallen dieser Kategorie der Folgenbeseitigungsanspruch, diverse Schadensersatzansprüche, zum Beispiel die Amtshaftung und die Haftung aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen, sowie Entschädigungsansprüche, etwa aus dem Polizeirecht. Bemerkenswert ist dabei das eigene Kapitel zu den besonderen Ansprüchen in den neuen Bundesländern. Im zweiten großen Teil des Buches befassen sich die Autoren mit den rechtsgüterspezifischen Instituten wie dem Aufopferungsanspruch, den diversen Grundlagen bei Eigentumsbeeinträchtigungen und dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Weitere große Abschnitte behandeln die Konkurrenzen der verschiedenen Ansprüche untereinander und die schon erwähnten Ansprüche mit Bezug zum internationalen Recht.
Ganz hervorragend für den Leser sind die immer bedachten Probleme bei der Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche. Leider fehlt es manchmal an Details innerhalb der Darstellung. So findet man nichts zur Anwendung der Saldotheorie beim Erstattungsanspruch oder zu den diversen Analogien zu den vorhandenen Ansprüchen im Polizeirecht.
Dieses Lehrbuch bietet genau das, was sich Studenten und Referendare wünschen: eine kompakte und gut verständliche Einführung in das Staatshaftungsrecht unter Beachtung praktischer Probleme. Dieses Werk hat das Zeug zum Klassiker.
Heintschel von Heinegg, Casebook Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Eine weitere Fallsammlung aus dem Bereich Völkerrecht ist neu erschienen, ergänzt aber nicht lediglich existierende Lehrbücher, sondern stellt ähnlich wie die hier schon vorgestellte Fallsammlung aus dem Europarecht eine eigene Art von Lehrbuch dar. Die Besonderheit dabei ist die Verknüpfung von völkerrechtlichen Themengebieten mit der entsprechenden völkerrechtlichen Rechtsprechung, so dass dem Leser von Beginn an klar ist, dass das Völkerrecht in hohem Maße von der Ausprägung und Fortbildung durch die Rechtsprechung lebt.
Auf knapp 600 Seiten findet der Leser neun große völkerrechtliche Kapitel und kann somit sukzessive oder gezielt in Themen einsteigen. Ausgehend von den Staaten als geborenen Völkerrechtssubjekten werden anschließend die Rechtsquellen des Völkerrechts behandelt. Dem Titel nach erstaunlich ist das nachfolgende Kapitel zu Grundrechten und Grundpflichten der Staaten, ist doch diese Begrifflichkeit eher auf das Verhältnis von Staat zu Staatsbürger passend. Es geht aber schlicht um die im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr geltenden Prinzipien des Völkerrechts, wie sie in der UN-Charta und im Völkergewohnheitsrecht zu finden sind. Ein wichtiges Unterkapitel befasst sich dabei mit der Immunität von Staaten und Staatsoberhäuptern und kann hoch aktuelle Probleme mit einbeziehen. Weitere große Abschnitte erläutern klassische Bereiche wie das humanitäre Völkerrecht, das Diplomatenrecht und die Rechtsbeziehungen auf See und in Luft und Weltraum. Die Verantwortlichkeit der Staaten wird ebenso erläutert wie als Abschlusskapitel der völkerrechtliche Menschenrechtsschutz aufgegriffen.
Die Gestaltung des Buches ist ein wenig ungewöhnlich, aber für die Lektüre nicht ungeschickt gewählt. Die vielen und langen Originalzitate aus der Rechtsprechung etwa des IGH, des EGMR oder des ICTY sind durch Seitenmarkierungen gekennzeichnet und trennen sich somit klar vom Fließtext ab. Der Text selbst ist sehr klein geschrieben, einige fett gedruckte Schlüsselbegriffe geben Orientierung und zahlreiche Fußnoten runden den anspruchsvollen Eindruck ab. Die Aktualität der ausgewählten Entscheidungen ist sehr hoch aber auch "antike" Urteile, also bis ins 19. Jahrhundert zurückreichend, finden sich in den Zusammenstellungen der Autoren. Sehr sinnvoll sind die Sachverhaltszusammenfassungen zum Einstieg in die jeweiligen Urteilsbeispiele und auch der Abdruck von abweichenden Meinungen einzelner Richter bringt den Leser in seinem völkerrechtlichen Verständnis weiter.
Hervorzuheben ist vor allem die gute Ausarbeitung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit, die ja durch eine Resolution aus dem Jahr 2001 endlich auch in den im Examen zugelassenen Gesetzestexten verankert ist. Auch die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten ist sehr umfangreich, doch hier stützt sich der Autor sehr stark auf die Rechtsprechung des EGMR, die ja schon in etlichen Lehrbüchern gut aufbereitet wurde. Hier hätte man gerade den stärkeren Einbezug der UN-Rechtsprechungsgremien oder anderer Menschenrechtsgerichtshöfe erwarten können, der in Lehrbüchern ähnlicher Machart ja auch gegeben ist.
Dieses Lehrbuch ist eine ideale Ergänzung zu Vorlesungen und gewöhnlichen Lehrbüchern: der Leser erhält eine Einführung sowohl in die gängige Fachterminologie als auch einen Eindruck von der praktischen Durchsetzbarkeit der hoch politischen Materie Völkerrecht. Wahlfachstudenten werden viel Freude an diesem Werk haben.
Herdegen, Völkerrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Pünktlich wie jedes Jahr erscheint die Neuauflage des Lehrbuches von Herdegen und die Leser können sich wiederum auf knapp über 400 Seiten spannende Völkerrechtslektüre freuen. Die kontinuierliche Aufnahme neuer Rechtsprechung und das Aufgreifen aktueller Entwicklungen im Völkerrecht und innerhalb der internationalen Organisationen machen das Buch jedes Jahr wieder zu einer Lektüreempfehlung.
Die Gestaltung des Werks ist der Reihe "Grundrisse des Rechts" entsprechend konservativ. Man findet ein dichtes Textbild vor, das abgesehen von wenigen Ausnahmen ganz auf Graphiken, Schaubilder oder Prüfungsanleitungen verzichtet. Neben den im Text vorhandenen weiter führenden Hinweisen gibt der Autor am Ende der einzelnen Kapitel umfangreiche Literaturtipps. Instruktiv für eigene Recherchen sind die vielen Internetlinks zum Völkerrecht am Anfang des Buches. Einige Beispielsfälle aus der Rechtsprechung werden zusammengefasst und erläutert, die Nutzung von Zitaten aus Urteilen oder Verträgen hält sich aber in Grenzen. Die Kapitel sind in der Regel sehr kompakt, teilweise knapp, so dass der Autor einerseits ein umfassendes Bild des Völkerrechts nachzeichnen kann, der Leser sich aber bisweilen mehr Ausführlichkeit gerade bei ausbildungsrelevantem Völkerrecht wünscht. Allerdings muss man diesbezüglich wiederum beachten, dass etwa das Recht der EMRK im Europarechts-Lehrbuch des Autors vorhanden ist.
Inhaltlich deckt der Autor nahezu alle Rechtsgebiete des Völkerrechts ab. Er bietet Kapitel zu den Völkerrechtssubjekten und Völkerrechtsquellen, zum internationalen Menschenrechtsschutz und zum Kriegsvölkerrecht, zum System der Vereinten Nationen und zum Seerecht. Traditionell starke Kapitel stellen die Ausführungen des Autors zu den internationalen Wirtschaftsbeziehungen dar. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit ist ebenso thematisiert wie die internationale Diplomatie.
Lesenswerte Kapitel für Studenten sind nach wie vor die Abschnitte zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, zum Staatsangehörigkeitsrecht, zur OSZE und zum Geltungsgrund des Völkerrechts. Weiterhin empfehlenswert sind die Erläuterungen zur Stellung der Individuen im Völkerrecht sowie zu den internationalen Organisationen. Leider immer noch nicht nachvollziehbar knapp sind die Kapitel zur internationalen Gerichtsbarkeit, sowohl was den IGH als auch was den IStGH angeht. In beiden Systemen müssen sich Studenten in Prüfungssituationen auskennen und erlangen mittels der Lektüre dieses Werks zuwenig Information.
Dieses Lehrbuch ist ein denkbar günstiger Einstieg in das Rechtsgebiet Völkerrecht. Man bekommt einen raschen Überblick über Systematik, Strukturen und sich gegenseitig bedingende Prinzipien. Die Rezeption anhand von Rechtsprechung und Fällen muss man dann auf gesicherter Basis mit weiteren Lehrbüchern betreiben.
Stein / von Buttlar, Völkerrecht, 11. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2005
Das lange Jahre von Seidl-Hohenveldern bearbeitete Lehrbuch zum Völkerrecht erscheint nun erstmals unter den neuen federführenden Autoren. Auf mittlerweile knapp über 500 Seiten erhält der Leser eine fundierte Einführung in das Völkerrecht.
Das äußere Erscheinungsbild des Werkes ist konstant geblieben. Ein klein und dicht gedruckter Text wird von noch kleiner gedruckten Einschüben unterbrochen und die kursiv gedruckten Schlüsselbegriffe und zitierten Autoren machen das Gesamtbild unruhig. Es werden nicht allzu viele Literaturangaben eingefügt, dafür gibt es am Ende einzelner Abschnitte Gesamtverweisungen auf andere Werke. Graphische Darstellungen oder gar Prüfungsvorschläge für die völkerrechtliche Klausur sind nicht im Buch enthalten. In beachtlicher Anzahl finden sich aber Originalzitate aus Texten und Urteilen, um den jeweils besprochenen Stoff zu veranschaulichen.
Die Inhalte werden in einer nahezu klassischen Reihenfolge aufbereitet und dem Leser entgeht kein größeres Kapitel des Völkerrechts. Behandelt werden natürlich die Rechtsquellen und deren Verhältnis zum nationalen Recht, die dabei handelnden Völkerrechtssubjekte und deren Verhältnis zueinander. Dabei unterscheiden die Autoren offensichtlich zwischen "Grundpositionen" der Staaten und anderen Rechtsprinzipien, die für das Miteinander im Völkerrechtsverkehr gelten: zu ersteren gehören die Souveränität und das Interventionsverbot, zu letzteren gehören das Gewaltverbot und die Selbstverteidigung. In diesem Abschnitt wird auch konsequent in die Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen übergeleitet. Das Kriegsrecht allerdings wird als Schlusskapitel behandelt, wobei die Autoren hier eher auf die Rechte und Pflichten der Kriegsteilnehmer eingehen. Nach einem sehr knappen Kapitel zur Völkerrechtsgerichtsbarkeit widmen sich die Autoren dem Menschenrechtsschutz und dem völkerrechtlichen Unrecht. Hier kommt vor allem die völkerrechtliche Verantwortlichkeit zur Sprache, aber auch das mittlerweile verstärkt präsente Völkerstrafrecht erhält ausreichende Beachtung.
Einen guten Einblick in die seit dem Irak-Krieg verstärkt betriebene Diskussion um die Grenzen des Selbstverteidigungsrechts geben die Autoren im Kapitel zur Operation Enduring Freedom. Ebenfalls ein für Studenten sehr lesenswertes Kapitel behandelt die Frage der Staatennachfolge samt einem Extrakapitel zur Situation des deutschen Staates im 20. Jahrhundert. Erstaunlich umfangreich ist das Kapitel zum Menschenrechtsschutz, wobei sich die Autoren durchaus ausführlich zu einzelnen Konventionen äußern. Sehr anschaulich gelungen ist zudem das Kapitel zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht. Lesenswert ist zudem die Erörterung der humanitären Intervention.
Dieses Lehrbuch ist ein Klassiker in der Ausbildung und bleibt dies auch unter den neuen Autoren. Viele Kapitel findet man andernorts ausführlicher, dafür sind die Erläuterungen der Autoren sehr anschaulich und präzise. Die Anwendung auf Klausuren und Prüfungen muss der Leser allerdings nahezu selbst bewerkstelligen, was der Beliebtheit zur Examensvorbereitung abträglich sein dürfte. Für wissenschaftliche Arbeiten kann man aber für Einstieg und Vertiefung bedenkenlos auf dieses Werk zurückgreifen.
Pitschas / Neumann / Herrmann, WTO-Recht in Fällen, Verlag Nomos, 1. Auflage 2005
Die Beschäftigung mit dem Recht des Welthandels wird nach der sukzessiven Senkung von Handelshemmnissen auch mit Großmächten wie China immer wichtiger, um Unternehmen angemessen zu beraten. Es empfiehlt sich also für angehende Rechtsanwälte und damit auch für Referendare, sich beizeiten einmal mit der möglichen Tätigkeit in diesem Gebiet auseinander zu setzen, da das WTO-Recht im universitären Bereich nicht oft schwerpunktartig behandelt wird. Das vorliegende Werk bietet auf knapp 400 Seiten eine breit angelegte Übersicht zu Entscheidungen aus dem WTO-Recht, anhand derer man sich das System der verschiedenen Verträge erarbeiten kann.
Die Gestaltung des Buches ist sehr übersichtlich, verlangt dem Leser aber wegen der kleinen Schrift einiges an Konzentration ab, da die Mehrzahl der Texte Urteilsauszüge auf Englisch sind. Nur die einführenden Passagen der einzelnen Kapitel und die Lernfragen sind auf deutsch gehalten. Die Unterteilung der einzelnen Kapitel und Urteile ist klar und man kann sich auch einzelne Entscheidungen problemlos mit den Augen herauspicken. Die Autoren haben die Urteilsausführungen den Originalen nachempfunden und sie in den zitierten fortlaufenden Abschnitten abgedruckt, so dass man auch hier nicht mit konturlosen Fallungetümen konfrontiert wird. Neben den Urteilen gibt es zahlreiche Hinweise auf Literatur zu einzelnen Rechtsgebieten. Die zitierten Berichte sind in einem eigenen Verzeichnis aufgeführt und die Verweise im Buch selbst auf die einzelnen Passagen sind gut gelungen.
Inhaltlich erfassen die Autoren alle Grundfragen des WTO-Rechts. Sie erläutern mittels der Urteile und Berichte die Geltung und Auslegung des WTO-Rechts und das Verhältnis der diversen Verträge untereinander, die Bedeutung der streitentscheidenden Institutionen und das Verhältnis zum EG-Recht. In den Detailkapiteln zuM Recht des Warenhandels werden die großen Vertragswerke GATT, TBT, GATS und TRIPS ausführlich behandelt. Einzelkapitel erläutern die wichtigsten Bestandteile wie das Diskriminierungsverbot, die allgemeinen Ausnahmenormen und internationale Handelshemmnisse. Ein großer Abschnitt befasst sich zudem mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen und schließlich mit dem System der Streitbeilegung (DSU). Hier sind vor allem die Kapitel zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und dem System der Panels empfehlenswert.
Dieses Werk ist ein bemerkenswertes Stück Literatur zu einem speziellen Rechtsgebiet. Wer sich mit internationalem Wirtschaftsrecht wissenschaftlich oder tatsächlich befasst, wird mit diesem Buch viel Freude haben, weil viel Recherchearbeit erspart wird.
Hummer / Vedder, Europarecht in Fällen, 4. Auflage, Verlag Nomos 2005
Die Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen oberster Gerichte zu einem bestimmten Thema wird immer beliebter und den Studenten und Referendaren eröffnet sich so die wohl ziemlich einzigartige Möglichkeit, immer detailliertere Kenntnisse in einzelnen Rechtsgebieten zu erlangen. Das vorliegende Werk stellt zum Thema Europarecht die Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichte zusammen sowie ausgewählte Rechtsprechung aus Deutschland und Österreich. Dies sind nicht nur Urteile der obersten Verfassungsgerichte, sondern auch Zivil- und Verwaltungsgerichte werden zitiert, wenn sie maßgebliche Meinungen zum Europarecht in den Mitgliedstaaten geprägt haben.
Die Aufteilung der Themen beginnt klassisch und beleuchtet zunächst die Wirkung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Recht. Danach folgen die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts, inklusive des Diskriminierungsverbots, obwohl die spezielleren Grundfreiheiten erst wesentlich später abgehandelt werden. Es folgen Kapitel zur Kompetenzordnung, zu Richtlinien und Staatshaftung, zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts und ein großer Abschnitt zum Rechtsschutz vor den europäischen Gerichten. Ebenfalls thematisiert werden der Grundrechtsschutz, die Stellung der EG im Völkerrecht sowie das europäische Wirtschaftsrecht.
Ganz hervorragend ist die Auswahl auch aktueller Rechtsprechung, etwa zu den Grundrechten und zum Verhältnis zur EMRK oder zur Beschränkung der Grundfreiheiten. Auch mittlerweile moderne Klassiker wie die Entscheidungen zur Staatshaftung sind umfangreich enthalten.
Die einzelnen Kapitel beinhalten die grundlegenden Entscheidungen der europäischen und nationalen Gerichte in deutscher Sprache. Wenn Entscheidungen ebenfalls zum Thema passen, wird entsprechend auf sie verwiesen und die Fundstelle angegeben. Innerhalb der Entscheidungen werden durch die Autoren keine Hervorhebungen oder andere Änderungen vorgenommen, so dass man sich ganz der Entscheidung widmen kann. Allerdings sind die Texte sehr klein und eng gedruckt, so dass man nach kurzer Zeit ein erhöhtes Maß an Konzentration aufwenden muss, um dem Text effektiv zu folgen. Zu den einzelnen Kapiteln kommen Wiederholungs- und Verständnisfragen mit Randnummernangabe zum Auffinden der Lösung. In Anhängen beigefügt sind Synopsen des EG-Vertrages und des Europäischen Verfassungsvertrages sowie ein ausführliches Entscheidungsregister.
Einziges nennenswertes Manko des Buches ist die begrenzte Auswahl an Entscheidungen zur Unionsbürgerschaft, wo eine Reihe von Entscheidungen des EuGH die bisherigen Grenzen dieses Rechtsinstituts zu verschieben droht.
Die ergänzende Lektüre dieses Buches zu europarechtlichen Vorlesungen oder Lehrbüchern kann dem Leser nur Gewinn bringen: er spart Zeit durch das schnelle Auffinden relevanter Rechtsprechung und erhält diese noch systematisch sortiert und aufbereitet. So macht Europarecht richtig Spaß.
Frenz, Handbuch Europarecht Band 1, 1. Auflage, Verlag Springer 2004
Das Europarecht ist mittlerweile in der Kommentarliteratur gut vertreten, auch mit mehrbändigen Exemplaren, jedoch fehlte bisher ein aktuelles mehrbändiges Lehrbuch zum Thema, das in wissenschaftlichen Arbeiten und innerhalb der universitären Ausbildung intensiv für grundlegende Forschungen genutzt werden kann. Das vorliegende Exemplar ist der erste Band einer auf sechs Bände angelegten Reihe zum Europarecht und behandelt ausschließlich die Grundfreiheiten, also den Bereich des Europarechts, der im Studium am schnellsten in das Bewusstsein der Studenten gerät. Auf beinahe 1250 Seiten trägt der Autor dabei den Stand der Grundfreiheiten zum 31.12.2003 zusammen und stellt stets vorbildlich die parallel im Verfassungsentwurf getroffenen Regelungen vor.
Die Gestaltung des Buches animiert geradezu zur Lektüre. Das Verhältnis von Texten, Überschriften, Fußnoten und Randnummern schafft ein angenehmes Lesebild. Es gibt ein großes Sachverzeichnis und ein Verzeichnis zur Rechtsprechung des EuGH. Innerhalb der Kapitel findet der Leser sogar Prüfungsschemata zu den einzelnen Grundfreiheiten und gelegentlich werden diese auch graphisch aufbereitet. Ansonsten ist das Buch aber mit Schaubildern, abstrahierenden Darstellungen und anderen Gestaltungsmitteln nicht üppig ausgestattet.
Das Buch ist grob in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil mit den einzelnen Grundfreiheiten gegliedert. Im ersten Bereich befasst sich der Autor etwa mit den Fragen, wann Gemeinschaftsrechte subjektiv-öffentliche Wirkung haben können, oder mit den aus den Grundfreiheiten korrelierenden Grundpflichten für die Mitgliedstaaten, die effektive Ausübung der Grundfreiheiten zu fördern und nicht zu behindern. Auch macht er deutlich, dass man keineswegs Leistungsrechte aus den Grundfreiheiten ableiten kann und ergänzt diese Ausführungen mit warnenden Hinweisen auf die fehlende soziale Komponente der Grundfreiheiten, die aber der EuGH in letzter Zeit dogmatisch angreifbar konstruiert hat.
Die speziellen Kapitel behandeln die vier großen Verkehrsfreiheiten für Waren, Personen, Dienstleistung und Kapital. Ebenfalls enthalten sind die subsidiär hierzu bestehenden Rechte auf Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit. Leider nicht in diesem Band behandelt ist das thematisch ähnliche Recht auf Nichtdiskriminierung im arbeitsrechtlichen Bereich, also Art. 141 EG. Die Freiheiten werden allesamt sehr ausführlich dargestellt und die Untermauerung der Aussagen mit Fußnoten aus aktueller Rechtsprechung und Literatur ist sehr solide.
Gerade Einzelheiten in einzelnen Kapiteln und Abschnitten machen die hohe Problemorientierung des Autors deutlich. So wird beispielsweise die vergleichsweise Heranziehung der Rechtsprechung zu anderen Grundfreiheiten ausgeführt, um die Anwendung der zwingenden Erfordernisse als Rechgtfertigungsgrund auch für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erklären. Ganz hervorragend ist in diesem Sachzusammenhang auch die klare Einordnung der Schmidberger-Rechtsprechung im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit gelungen. Diese behandelt das Verhältnis nationaler Grundrechte zu den Grundfreiheiten und der Autor macht klar, dass diese ein weiteres zwingendes Erfordernis im Sinne der Cassis- und Gebhard-Rechtsprechung sein können und schweift nicht wie viele andere Autoren in Sphären der praktischen Konkordanz ab. Dies hilft dem Leser für Klausuren enorm.
Sehr anschaulich gerät beispielsweise auch die Beschreibung des Ausnahmetatbestands der Ausübung öffentlicher Gewalt in einem Mitgliedstaat, was den Anwendungsbereich einiger Grundfreiheiten ausschließt. Hier werden grundlegende Ausführungen an den Beginn gestellt, um hiernach anhand zahlreicher Beispiele die Reichweite der gemeinschaftsrechtlich auszulegenden Bestimmung aufzuzeigen. Lesenswert sind ebenfalls die Darstellungen zum Begriff der Dienstleistung, die durch den EG-Vertrag geschützt wird. Man kennt zwar bestimmte Schlagwörter in diesem Kontext, aber die chronologische und systematische Zusammenfassung des Autors sucht in der Ausbildungsliteratur ohne Frage ihresgleichen. Auch die in diesem Bereich vorzunehmende Unterscheidung der geschützten Dienstleistungsarten gelingt wunderbar.
Auch hervorzuheben ist das Kapitel, in welchem der Autor die Zwecksetzung der Verkehrsfreiheiten allgemein und im Einzelnen erläutert und deren Entwicklung unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung nachzeichnet. Auch die Abgrenzung der verschiedenen Beeinträchtigungstypen ist erhellend, gerade die klare Differenzierung zwischen offener, versteckter und mittelbarer Diskriminierung und die verwirrende Verwendung dieser Termini durch europäische Gerichte auf der einen Seite und Rechtsanwender auf der anderen Seite wird selten so präsent aufgezeigt.
Wer sich nur in geringem Maße für Europarecht und den Umgang mit den Grundfreiheiten interessiert, wird dieses Buch verschlingen. Die Arbeit im Ganzen und im Detail ist fruchtbar und immer wieder spannend. Die Lektüre ist bereits ab den ersten Semestern empfehlenswert und zur Examensvorbereitung gerade im Wahlfach- oder Schwerpunktbereich fast nicht hinwegzudenken. Eine gelungene Neueinführung, die Appetit auf die nächsten Bände macht!
Tettinger / Erbguth, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Die Neuauflage dieses Lehrbuchs beeindruckt durch ihren stark gestiegenen Seitenumfang. Mittlerweile 550 Seiten beschreiben in einer bundesweit anzuwendenden Darstellung die Gebiete des Kommunalrechts, des Baurechts und des Polizeirechts und bieten so für das Basiswissen des besonderen Verwaltungsrechts einen umfangreichen Ausgangspunkt.
Die Gestaltung des Buches ist typisch für die Reihe "Schwerpunkte", hat aber auch einige Besonderheiten zu bieten, die sich nicht in jedem anderen Buch der Reihe finden. Charakteristisch ist das übersichtliche Textbild mit den fett gedruckten Schlüsselbegriffen sowie den die Kapitel begleitenden Fällen mit Lösungshinweisen. Vereinzelt finden sich Prüfungsschemata, auch in den Falllösungen, Übersichten, graphische Gestaltungsmittel sind aber nicht enthalten. Auch die Abstrahierung des Prüfungsstoffes könnte im Baurecht und Polizeirecht wesentlich effektiver durchgeführt werden, als dies hier geschehen ist. Als Anhänge finden sich fast schon standardmäßig der Musterentwurf für Polizeigesetze und erstaunlicherweise die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Hervorzuheben ist im baurechtlichen Bereich die gute Rezeption der Änderungen des BauGB und die dementsprechenden Hinweise darauf. Die Aufteilung des Buches nach Sachgebieten erfolgt fast zu gleichen Teilen, nur das Baurecht hat im Verhältnis zu den beiden anderen Rechtsgebieten ein Übergewicht von knapp 50 Seiten.
Wichtig für den Leser sind vor allem zwei Punkte. Die Autoren sind in der Lage, die in den Klausuren gerne abgeprüften Schwerpunkte in akzeptablem Umfang darzustellen und es bleiben immer noch Kapitel für besondere Themen. Hervorzuheben sind dabei etwa die Kapitel zum Kommunalverfassungsstreit, das Benutzungsregime für öffentliche Einrichtungen, der polizeirechtliche Notstand, das Verhältnis zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder die immer wieder verlangten bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse. Lesenswerte Kapitel thematisieren zudem den Rechtsschutz der Baubeteiligten gegen Behörden, Gemeinde und Nachbarn oder die Möglichkeit der Einzelplanung nach dem BauGB. Erstaunlich ausführlich erörtert werden zudem der Anschluss- und Benutzungszwang innerhalb des Gemeindegebiets oder etwa das Verhältnis der wirtschaftenden Gemeinde zu privatrechtlich organisierten Konkurrenten. Behandelt werden auch neuere Erscheinungsformen polizeilichen Handelns wie die Wohnungsverweisung oder die Sanierungsverfügung bei Altlasten. Etwas knapp aber dennoch ausreichend werden die Entschädigungsansprüche und die polizeiliche Zuständigkeit erläutert.
Beachtlich sind die umfangreichen und abwechslungsreichen Verweise auf die jeweiligen Landesvorschriften. Die Autoren zitieren hauptsächlich das Recht ihrer Heimatuniversitäten, also Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, ebenso aber bayerisches, baden-württembergisches oder sächsisches Landesrecht. So ergibt sich eine gesteigerte Nutzungsmöglichkeit des Werks, einerseits für die reine Vorbereitung im eigenen Bundesland, andererseits für Studienortwechsler, die schnell erkennen, dass bestimmte Strukturen überall gleich sind. Gut gelungen ist auch die Erläuterung landestypischer Unterschiede, zum Beispiel die Leitung der Gemeinden in den diversen Bundesländern durch die Organe Bürgermeister und Gemeinderat oder die Aufteilung der gemeindlichen Aufgaben. Hier werden die Besonderheiten einiger Bundesländer, nämlich die Pflichtaufgaben nach Weisung anschaulich aufbereitet. Auch im Polizeirecht wird die nur in einigen Bundesländern vorgenommene Trennung zwischen Polizei- und Ordnungsverwaltung sehr übersichtlich präsentiert.
Dieses Lehrbuch ist ein denkbar günstiger Einstieg in das besondere Verwaltungsrecht, da man auf überschaubarem Raum die wesentlichen Grundstrukturen dreier wichtiger Rechtsgebiete erklärt bekommt. Der Rückgriff auf Bücher speziell zum Landesrecht bleibt aber unumgänglich für eine solide Examensvorbereitung.
Bosch / Schmidt, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 8. Auflage, Verlag Kohlhammer 2005
In Baden-Württemberg ist das Buch von Bosch und Schmidt schon seit Generationen ein Standardwerk für die Verwaltungsstation. Die häufige Beispielsgebung anhand von baden-württembergischen Landesrecht ist dabei kein Hindernis für eine bundesweite Verwendung des Werks zur Examensvorbereitung: die Schwerpunkte des Buches liegen ohne Zweifel auf Bundesrecht.
Auf knapp 450 Seiten führen die Autoren in das Recht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ein. Dies umfasst nicht nur bekannte Themen wie Klagearten und einstweiligen Rechtsschutz, sondern beinhaltet auch weniger populäre Kapitel zur Gerichtsorganisation oder zu Zuständigkeitsfragen. Die Prüfung der Zulässigkeit ist nicht als ein großes Kapitel gestaltet, sondern verschiedene Prüfungspunkte sind in diversen Abschnitten zu finden. Dies ist für Skriptenleser ungewöhnlich, heißt aber nicht, dass die einzelnen Themen nicht umso genauer aufbereitet sind. Ganz ausführlich befassen sich die Autoren nämlich mit dem Verwaltungsrechtsweg, widmen den besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sogar mehr als 10% des Gesamtumfangs des Buches. Besonders die Fallgruppen zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs sind bemerkenswert umfangreich und können auch schon im Studium für viel Klarheit sorgen. Das Kapitel über die Verfahrensbeteiligten zeigt gleich den hohen praktischen Anspruch der Autoren, welche die Beteiligung gleich in Verfügungsform bringen. Die einzelnen Klagearten werden sehr unterschiedlich gewichtet, wobei den Leistungsklagen wenig Bedeutung beigemessen wird. Die Feststellungsklage hingegen ist neben den beiden Hauptklagearten ausführlich und ausdifferenziert aufgearbeitet worden. Verhältnismäßig knapp gehalten, aber in absoluten Seitenangaben mehr als ausreichend sind die Abschnitte zur Beendigung des Verfahrens durch Urteil, Rücknahme, Vergleich oder Erledigung. Weitere große Kapitel erläutern den vorläufigen Rechtsschutz, die Rechtsmittel sowie die Normenkontrollklage. Gerade letztere wird klar anhand der Rechtslage nach Änderung des BauGB dargestellt. Trotz der teilweise kompakten Abhandlung erfreuen den Leser auch detaillierte Ausführungen zu einzelnen Rechtsproblemen. So sind die Kapitel zur Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid, zur Bestimmung der Widerspruchsfrist oder zur Rechtskraft sehr lesenswert.
Die Gestaltung des Buches birgt Höhen und Tiefen. Das Textbild ist dicht und die Schrift klein, Hervorhebungen geben aufgrund ihrer Häufigkeit keine gute Orientierung und auch die in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung, Gesetze und Literatur machen die flüssige Lektüre nicht einfacher. Jedoch beinhaltet das Buch eine Vielzahl von Musterformulierungen und Entwürfen, Textbausteine, Prüfungsschemata und Fallbeispiele. Diese sind besonders geeignet, die klausurgerechte Umsetzung des Prüfungsstoffes zu gewährleisten und für den Leser deshalb eminent wichtig. Auch die vielen Beispiele für Tenorierungen machen das Buch zu einem gern herangezogenen Lernmittel.
Die Arbeit mit diesem Werk ist anstrengend aber sie bringt zuverlässiges Grund- und Detailwissen hervor. Sowohl sukzessives Einlesen als auch gezieltes Nachschlagen sind mit diesem Buch möglich und machen es damit zu einer echten Empfehlung für das Referendariat.
Erbguth, Allgemeines Verwaltungsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist während der gesamten juristischen Ausbildung relevant und bleibt für viele doch ein Buch mit etlichen Siegeln, die man bis zum Assessorexamen nie knacken konnte. Allerdings ist sowohl die Konkurrenz zum wesentlich simpler zu erlernenden Verwaltungsprozessrecht als auch das Lehrbuchangebot nur zum allgemeinen Verwaltungsrecht entscheidend dafür, dass der Beliebtheitsgrad der Materie nicht allzu hoch platziert ist. Die vorliegende Neuauflage versucht, dem Leser auf weniger als 330 Seiten die Strukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts nahe zu bringen.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Geboten wird eine gesunde Mischung aus textlichen und graphischen Elementen. Die Texte sind dicht geschrieben, aber die Abstände und Untergliederungen erlauben eine flüssige Lektüre. Die Fußnoten sind zahlreich und diversifiziert. Die sparsame Hervorhebungstechnik ist bei der ohnehin zurückhaltenden Aufmachung sehr effektvoll. Hinzu kommen zahlreich verwendete Straffungen des Stoffes durch Aufzählungen und Prüfungsschemata. Vertiefend herangezogen werden Wiederholungsfragen am Ende der Kapitel sowie etliche Beispielsfälle, die den Abschnitten das nötige Maß an Konkretisierung geben. Sinnvoll wäre es allerdings gewesen, den Wiederholungsfragen die Randnummern beizufügen, anhand derer man sich die Lösung (nochmals) erarbeiten kann.
Die Schwerpunkte des Buches werden durchaus vom Rechtsgebiet vorgegeben, allerdings schafft es der Autor auch, eigene Akzente zu setzen. Dies geschieht etwa dadurch, dass er trotz des beschränkten Platzangebots viel Energie auf die schwierigen Themen öffentlich-rechtlicher Vertrag und das große Gebiet der Staatshaftung setzt. Hierbei sind die Abschnitte zur Nichtigkeit von Verträgen zu empfehlen, ebenso wie die Ausführungen zum thematisch passenden Erstattungsanspruch. Des Weiteren sind die Kapitel zur Amtspflicht sowie zum Unterlassungsanspruch hervorzuheben.
Ebenfalls bemerkenswert sind die kompakten aber eingängigen Passagen zur Auswirkung des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht, sowohl hinsichtlich der Normenhierarchie als auch hinsichtlich der zu spürenden Auswirkungen. Hinzu kommt die Akribie des Autors hinsichtlich der korrekten Darstellung der Staatshaftung mit europäischem Bezug als auch der Haftung der Gemeinschaft selbst.
Auch lesenswert ist die Eingliederung des Realakts in das System des Verwaltungsrechts. Die Prüfungsbezogenheit der Darstellung merkt der Leser auch an kleinen Details. So werden bestimmte Probleme klausurfreundlich aufbereitet, mit denen man selten, aber dafür dann kritisch konfrontiert wird. Dies betrifft zum Beispiel die Außenwirkung von Verwaltungsakten und die dort möglichen Schattierungen des Handelns von Behörden untereinander. Ebenso betroffen hiervon ist das Recht der öffentlichen Sachen, mit dem man normalerweise erst im Referendariat intensiv behelligt wird. Gelungen, wenn auch teilweise etwas zu sehr gestrafft sind die Darstellungen zu den klassischen Verwaltungsthemen Satzung und Verordnung.
Man kann dieses praktische und instruktive Lehrbuch innerhalb von kurzer Zeit vollständig bearbeiten, um sich danach mit sicheren Kenntnissen in das besondere Verwaltungsrecht zu wagen. Die Lektüre dieses Werks ist für Einsteiger gut geeignet, aber auch für Fortgeschrittene, da der Autor es schafft, zahlreiche Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten herzustellen. Die bisweilen gegebene und gebotene Kürze der Ausführungen macht man am besten mit ergänzenden Klausursammlungen wett.
Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Schon innerhalb kurzer Zeit wurde dieses Buch neu aufgelegt, was ein deutliches Indiz für den Bedarf an der Auseinandersetzung mit der EMRK im deutsch(sprachig)en Ausbildungssystem ist. Die Konfrontation gerade der Bundesrepublik mit dem Gerichtshof in Straßburg hat in den letzten Jahren eine ungewohnte Heftigkeit erreicht, was sogar das BVerfG zu Äußerungen hinsichtlich der tatsächlichen Bindungswirkung der EGMR-Rechtsprechung bewog.
Der Autor wählt eine geschickte Dreiteilung des Stoffes. Zunächst bereitet er in einer Art von allgemeinem Teil die Stellung der EMRK im Völkerrechtssystem auf und erläutert das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht. Teilweise werden sehr spannenden Bereichen leider nur wenige Absätze gegönnt, obwohl man hier sehr tief in die Graubereiche zwischen Recht und Politik bzw. Ermessensspielraum eindringen könnte. Dies betrifft zum Beispiel die Notstandsklausel der EMRK. Sehr schön verwertet wurden aber die jüngste Rechtsprechung des BVerfG und die Rezeption in der Literatur. Ebenfalls gelungen ist in dieser Ausführlichkeit die Vereinbarkeit der EMRK mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Später folgen Erläuterungen zum System der EMRK selbst, wobei der Autor das Verfahrensrecht und die Garantien sauber trennt. Im Verfahrensrecht ist vor allem die Individualbeschwerde Pflichtstoff für Wahlfachkandidaten. Hier ist unter anderem der Abschnitt zur Rechtswegerschöpfung hervorragend gelungen. Leider etwas verwirrend und nicht kongruent mit anderen Lehrbüchern gerät die Darstellung der Verantwortlichkeit der Staaten: hier werden die Aspekte der Verantwortung ratione materiae und loci zum Teil vermischt. Wiederum eingängig beschrieben sind die (potenziellen) Auswirkungen der Urteile des EGMR für die deutsche Rechtsanwendung.
Den Hauptbestandteil des Buches stellen die Ausführungen zu den Garantien der EMRK dar. Dabei hält der Autor keine chronologische Reihenfolge ein, sondern sortiert die Rechtsgrundlagen thematisch. Wichtig für den Ausbildungsbezug sind zum einen die starke Stellung der justiziellen Grundrechte in Art. 6 EMRK, zum anderen die durch Vergleich mit der deutschen Rechtslage einfach zu rezipierenden Garantien der EMRK im Bereich Meinungsfreiheit und der Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit. Zum Verständnis unabdingbar ist für den Leser dabei zunächst die Lektüre der Kapitel zur Prüfung von Eingriffen in bestehende Rechte. Auch die Thematisierung der rechtsbezogenen Schrankenregelungen gelingt durchweg.
Die Gestaltung des Buches ist für die Lektüre anstrengend, allerdings würde das Buch bei lesefreundlicherer Aufmachung auf viel mehr Seiten anschwellen. Die Nachweise zur EGMR-Rechtsprechung sind opulent und auch die Rezeption deutscher Literatur ist ausgewogen. Ein wenig mehr graphische Gestaltung würde dem Buch hinsichtlich der Prüfungsanforderungen und der Voraussetzungen der Beschwerdeverfahren aber gut tun.
Dieses Buch genießt eine Vorreiterrolle auf dem Markt und muss deshalb zur soliden Examensvorbereitung im Wahlfach zwangsläufig herangezogen werden. Aber auch für den Pflichtfachbereich lohnt sich der ein oder andere Seitenblick, weil der Autor die notwendigen Zusammenhänge instruktiv aufbereitet.
Von Verena Krenberger, M.A.
Husserl-Archiv, Universität Freiburg
Lindner, Theorie der Grundrechtsdogmatik, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2005
Die Habilitationsschrift von Josef Franz Lindner ist sicherlich keine leichte Kost. Der Anspruch des Buches ist hoch gesetzt: der Grundrechtsdogmatik soll ein erhebliches Vereinfachungspotenzial erschlossen werden. Doch bereits der gewaltige Umfang des Werkes (über 600 Seiten), wie das umfangreiche Inhaltsverzeichnis, als auch die gehobene akademische Sprache flößen Respekt ein.
Der Autor gibt für die Formulierung einer Theorie der Grundrechtsdogmatik drei Motive an: "Die Existenz offener grundrechtsdogmatischer Grundsatzprobleme, das Bestehen neuer Herausforderungen sowie die Forderung nach Komplexitätsreduktion." Erstere stellen sich insbesondere in den gängigen abstrakten Werten, die für eine Beziehung zwischen realem Lebenssachverhalt und grundgesetzlicher Norm notwendig sind. Aus diesem Grund widmet der Autor der Menschenwürdenorm, der Freiheits- und der Gleichheitskonzeption des Grundgesetzes große Kapitel. Hierbei interessieren den Autor nur sekundär die gängigen Probleme der allgemeinen Rechtswissenschaft (wie die Frage, ob der Menschenwürdegarantie Grundrechtscharakter zukommt) sondern primär, wie die verbürgten Werte von Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit das Verhältnis zwischen Grundgesetz und "status libertatis naturalis fictivus" (s.l.n.f.) klären helfen.
Unter Zuhilfenahme der philosophischen Methode der transzendentalen Reduktion zur Ermittlung des spezifischen Erkenntnisgegenstandes der Grundrechtstheorie, entwickelt der Autor die Denkfigur des s.l.n.f., um zum Ziel einer transzendentalen Grundrechtstheorie zu gelangen. Die Denkfigur basiert auf der Annahme eines vorrechtlichen Stadiums des Individuums im natürlich-transzendentalen Freiheitsstatus.
Dieser anthropologische Zugang zu einer meist eher von der gesellschaftlichen Vernetzung des Menschen ausgehenden Disziplin, bei der das Primat meist auf den Staat als Adressaten gelegt wird, ist bemerkenswert. Die Verwendung spezifisch philosophischer Systeme und Techniken zur Klärung eines verstärkt rechtswissenschaftlichen Sujets ist ebenfalls ungewöhnlich, aber professionell betrieben. Die Auseinandersetzung mit einer der juristischen Ausbildung so fern liegenden Methodik wird dem Studenten sicher nicht leicht fallen. Auch liegt auf den ersten Blick wenig Klausurenrelevanz vor.
Doch wer eine wissenschaftliche Laufbahn nach Abschluss der juristischen Ausbildung erstrebt, findet in diesem thematisch so komplexen und systematisch so ausgefeilten Buch eine perfekte Vorlage des exakten wissenschaftlichen Erarbeitens einer neuen Theorie. Wer zudem im Wahlfach Rechtsphilosophie oder im Bereich des Staatsrechts die Grundrechtsnormen bearbeiten muss, sollte einen tiefen Blick in dieses Werk werfen, da hier zum einen der aktuelle Forschungsstand penibel verzeichnet ist, aber auch die Tiefe und Interdisziplinarität der fundamentalen Werte unseres Grundgesetzes ausgeleuchtet werden.
Für Interessierte ist dieses Buch ein klarer Geheimtipp!
Von Assessorin Jessica Weber
Quaas / Zuck, Medizinrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Pünktlich zur Einführung des Fachanwaltes für Medizinrecht und der Durchführung der ersten gleichnamigen Fachanwaltslehrgänge erscheint das Buch Medizinrecht von Quaas und Zuck. Diese beiden renommierten Autoren haben sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, eine Fülle von Materien, beheimatet in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, in einem Werk zu vereinen. Entsprechend umfangreich ist das Buch mit seinem - auf 904 dünnen Seiten - eng gedruckten Wissen geraten.
Da eine Trennung der im Medizinrecht eng miteinander verwobenen Rechtsgebiete Zivilrecht, öffentliches Recht und sogar Strafrecht nicht sinnvoll ist, haben die Autoren eine thematische Ordnung vorgenommen, die den jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Krankenkasse, Arzt, Krankenhaus usw.) in den Mittelpunkt rückt. Von hier aus werden alle rechtlichen Beziehungen zu anderen Leistungserbringern bzw. empfängern beleuchtet. Auffallend ist die hierbei vorgenommene starke Betonung und Darstellung der jeweiligen Rechtsgrundlagen.
Im ersten Teil des Werkes werden die Grundlagen des Medizinrechts einschließlich europarechtlicher Bezüge ausführlich teilweise fast zu dogmatisch dargestellt. Die Darstellung der Grundzüge unseres Gesundheitssystems, insbesondere die Grundzüge der gesetzlichen Krankenversicherung ist gelungen und vermittelt einen guten Überblick. Für Interessierte finden sich was im Übrigen in dem kompletten Werk durchgehalten wird zahlreiche Quellenhinweise und Anmerkungen.
Der zweite Teil über das Recht der Leistungserbringer ist zugleich der umfangreichste. Hier werden sehr schön die Grundzüge des ärztlichen Berufsrechts sowie die rechtlichen Beziehungen des Patienten zu Arzt und Krankenhaus erörtert sowie deren Beziehungen untereinander. Weiter sind Zahnärzte und Zahntechniker, Psychotherapeuten, Heilpraktikern, Arzneimittelhersteller, Apotheker, Gesundheitshandwerker und sogar Tierärzte Gegenstand des zweiten Teils. Die Darstellung gelingt durch die umfassende Beleuchtung aller in Betracht kommender Rechtsbeziehungen dieser Berufsträger, ohne dass sie auf den Leser durch zu detaillierte Wissensvermittlung erschlagend wirkt.
Der dritte Teil des Buches rundet die Kerndarstellung des Rechtsgebietes mit den Themen Medizinprodukte-, Arzneimittel- und Verbandrecht sowie Heil- und Hilfsmittelrecht ab.
Mit spezielleren, aber nicht zu vernachlässigenden Themen, beschäftigt sich der vierte und letzte Teil des Buches. Dieser ist den besonderen Teilen des Medizinrechtes, namentlich Biomedizin und Hochschulmedizin gewidmet. So werden hier exotischere medizinische Fachbereiche, insbesondere Fragestellungen des Transplantationsrechtes, der Stammzellenforschung, der Versuchsforschung, Patiententestament oder Sterbehilfe, dargestellt.
Dort wo sich der Praktiker Hilfe bei der Lösung alltäglicher Fälle erhofft, sucht er Beispielsfälle vergebens. Er wird von dogmatischen Diskussionsansätzen und kurz gehaltenen Definitionen enttäuscht. Dies ist aber beileibe nicht einem mangelnden Fachbezug, sondern dem begrenzten Umfang des Werkes geschuldet. Die Autoren haben ihr Augenmerk auf die Vermittlung der Zusammenhänge des Gesundheitswesens als Ganzes und deren rechtlicher Grundlagen gelegt. So muss man im Umkehrschluss anerkennend hervorheben, dass alle das Medizinrecht betreffenden Rechtsgebiete zumindest angeschnitten werden. Zur Belohnung weiß der Leser nach Lektüre des Buches, wo er sich im komplizierten System des Gesundheitswesens wiederfindet.
Als Resümee lässt sich Folgendes festhalten: Das Werk besticht durch seinen thematischen Aufbau. Anstatt wie es auch im Fachanwaltslehrgang vorgesehen ist, dass Themengebiet Medizinrecht anhand von Problemfällen (z.B. Haftungsfall) zu beleuchten, wird einem hier ein systematischer Überblick über das Gesundheitswesen im Ganzen vermittelt. Dies ist unumgänglich, um die Vielfalt der rechtlichen Beziehungen der Leistungserbringer und -empfänger untereinander und Komplexität der Materie, erfassen zu können.
Jedenfalls stellt die Lektüre dieses Buches nicht nur für den Examenskandidaten ein ehrgeiziges Unterfangen dar. Für die konkrete Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen selbst mit Wahlschwerpunkt Sozialrecht und Soziale Sicherungssysteme ist es leider nur in Randbereichen relevant.
Soweit sich der angehende Assessor aber für das im Wandel befindliche Gesundheitswesen und für die zukunftsträchtige Spezialisierung als Fachanwalt für Medizinrecht interessiert, sollte er sich den Buchtitel vor allem für die Anwaltsstation vormerken. Das Werk bietet zu diesem Zwecke einen umfassenden Überblick über alle das Medizinrecht betreffenden Rechtsgebiete. Eine vergleichbare zusammenhängende und fundierte Übersicht ist auf dem Buchmarkt derzeit nicht erhältlich. Die von der Fachanwaltsordnung geforderten Rechts- und Themengebiete werden von dem Werk abgedeckt.