![]() |
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Rezensionen Oktober 2006 |
|
Von Dr. Benjamin Krenberger
Heidel u.a., Anwaltkommentar BGB Band 1 – BGB AT und EGBGB, 1. Auflage, Anwaltverlag 2005
Nachdem im Jahr 2002 mit dem Kommentar zur Schuldrechtsreform die Tradition der Anwaltkommentare begründet wurde, ist der Umfang der Kommentierung mittlerweile auf das gesamte BGB erweitert worden. Der vorliegende Band umfasst den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das EGBGB. Auf weit über 2500 Seiten werden Grundlagen und Details von erfahrenen und renommierten Autoren zusammengetragen.
Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend, aber ohne Überraschungen. Die Texte sind vollständig geschrieben, die Fussnoten sind abgesetzt und sehr umfangreich. Die Hervorhebungstechnik ist sparsam aber effektiv. Die Gliederungen vor einzelnen Normen sind gute Orientierungshilfen. Positiv sind stets die Anmerkungen zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast, einzelnen prozessualen Gesichtspunkten, anwaltlichen Hinweispflichten und europäischem Recht. Ganz hervorragend auch für die Ausbildung sind die integrierten Prüfungsempfehlungen, gelungen etwa bei der Verjährung.
Die Kommentierung im Detail ist bemerkenswert. Man kann sich bei einem auf 5-6 Bände angelegten BGB-Kommentar natürlich erlauben, die Normen und die rechtlichen Schwerpunkte exakter als sonst aufzubereiten. Ob das dann aber im Ganzen stimmig ist, oder nur eine banale Aneinanderreihung von Rechtsprechungsbeispielen, kann man erst durch die Lektüre erfahren. Hier überzeugen viele systematische Ausführungen. Dazu gehören etwa die detaillierten Erklärungen zur Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften. Hier werden die abgestuften objektiven und subjektiven Voraussetzungen exakt differenziert und durch eine Mischung aus abstrakten und konkreten Formulierungen plastisch gemacht. Weiterhin zu loben ist die Kommentierung der zivilrechtlichen Selbsthilfe- und Notwehrrechte, wo klare Parallelen und Divergenzen zum Strafrecht aufgezeigt werden. Einzelfragen innerhalb des Vertretungsrechts wie die Anfechtung der betätigten Vollmacht werden detailliert aufbereitet, mit zahlreichen Meinungen und Rechtsprechung gegeneinander abgewogen, um abschliessend eine vertretbare Lösung aufzuzeigen. Auch der Minderjährigenschutz im Vertretungsrecht ist in zahlreichen Normen ausnehmend klar kommentiert. Generell sind die Vorschriften zum Minderjährigenrecht, etwa beim rechtlichen Vorteil, bei der Selbstkontrahierung oder beim Taschengeldparagraphen sehr anschaulich zu erarbeiten.
Ein weiteres kleines Glanzstück juristischer Literatur ist die Erarbeitung zivilrechtlicher Auslegungstechnik und -systematik. Verschiedene Varianten der Ergänzung unvollständiger und der Ersetzung fehlender Willenserklärung werden nachvollziehbar und wohl begründet vorgestellt und in den vertraglichen Kontext gestellt. Ebenfalls zu diesen Höhepunkten der Darstellung gezählt werden kann die Kommentierung zum Namensrecht. Hier werden nicht nur Schutzobjekte und Verletzungstatbestände ganz klassisch vorgestellt, sondern auch moderne Probleme des Namensrechts, nämlich Fragen des Domain- und Markenrechts erwähnt und gelöst. Ebenfalls sehr lesenswert sind die Vorbemerkungen zum Vertragsschluss, wo in klaren Worten das Wesen der Kontrakte, das anzuwendende Recht und die möglichen Schranken herausgestellt werden.
Souverän werden auch Standardfragen des AT abgehandelt, etwa die Bestimmung des wesentlichen Bestandteils einer Sache, die Abgrenzung von Zubehör und Inventar, der Zugang von Willenserklärungen bei An- und Abwesenden sowie nach dem Tod des Absenders oder auch die Überwindung relativer Verfügungsverbote. Auch schwierige Bereiche wie die fehlende Geschäftsfähigkeit werden anhand einschlägiger medizinischer Fachbegriffe sowie anderweitig sachgerecht thematisiert. Ein wenig knapp ausgearbeitet ist die Haftungsnorm im Vereinsrecht, wo man gerne mehr zur analogen Anwendung im Deliktsrecht lesen würde.
Knapp die Hälfte des Kommentars ist dem EGBGB gewidmet. Dies umfasst sowohl das internationale Privatrecht als auch die Übergangsvorschriften zu den zahlreichen Gesetzesmodernisierungen der letzten Jahre. Traditionell besonders hervorzuheben sind die Kommentierungen zum ordre public, der auch hier exzellent kommentiert wird. Auch die Anwendung deutschen Rechts auf deliktische Sachverhalte oder die Anwendung von Rechtswahlklauseln werden instruktiv erarbeitet. Beeindruckend sind die vielen Verweise auf ausländisches Recht, was sich zum Teil in tabellarischer Form dargestellt finden lässt. Die familienrechtlichen Vorschriften des EGBGB sind sehr ausführlich kommentiert und auch die zahlreichen internationalen Übereinkommen werden in etlichen Anhängen vorgestellt und passend einbezogen. Die Übergangsvorschriften sind besonders beim Verjährungsrecht ausserordentlich lesenswert und auch die Mietrechtsreform, so zeigt sich in der umfangreichen Kommentierung, wirft noch immer zahlreiche Folgeprobleme auf.
Dieses Werk ist als Nachschlagewerk ab dem ersten Semester eine sichere Bank. Kaum ein Student oder Referendar wird sich den Kommentar anschaffen, aber die Vorbereitung von Klausuren und Übungen in Detailfragen, die konstruktive Arbeit am Hausarbeitssachverhalt und schlussendlich die effektive Bearbeitung von Stationen und Examina wird mittels der Benutzung dieses ausführlichen Kommentars enorm erleichtert. Die Ausführungen sind eingängig und solide untermauert, die Rechtsprechung ist optimal eingearbeitet und der Lesekomfort lässt keine Wünsche offen.
Von Heintschel-Heinegg / Gerhardt, Materielles Scheidungsrecht, 8. Auflage, Verlag Luchterhand 2006
Das Familienrecht gehört ohne Zweifel zu den Rechtsgebieten, die im Referendariat vornehmlich Fans und Feinde haben. Ein Lernen en passant ist angesichts der prozessualen Einbindung und der unterhaltsrechtlichen Details kaum noch möglich. Die Auswahl für Referendare ist dabei begrenzt auf wenige Ausbildungswerke, die speziell die Anforderungen des Vorbereitungsdienstes im Auge haben. Nicht nachteilig wirkt sich bei diesem Werk aus, dass die Autoren die bayerischen Erwartungen erfüllen wollen, wo, wie etwa auch in Baden-Württemberg, das Familienrecht zum Pflichtstoff für das Assessorexamen gehört. Auf immerhin 300 Seiten breiten die Autoren Wissen rund um das Thema Scheidung aus.
Trotz der dicht gedrängten Darstellung ist die Gestaltung des Buches lesefreundlich. Die Hervorhebungstechnik und die grossen Seitenabstände lassen eine effektive Lektüre zu. Fälle, Graphiken, Aufzählungen und Schemata ermöglichen retardierende Lektüremomente. Kleiner gedruckte zusätzliche und vertiefende Informationen nutzen dem Leser für die Setzung von Schwerpunkten. Drei Übungsfälle runden den praktischen Ansatz des Werks vollendet ab.
Inhaltlich erwarten den Leser nahezu alle vermögensrechtlichen Themen einer familienrechtlichen Klausur, die sich mit Scheidung befasst. Das heisst aber auch, dass Fragen des Sorgerechts oder der Aufenthaltsbestimmung aussen vor bleiben. Zunächst erläutern die Autoren die materiellen Scheidungsvoraussetzungen, insbesondere die Erfordernisse des Getrenntlebens und die Kinderschutzklauseln. Dem Unterhaltsrecht ist zu Recht das grösste Kapitel des Buches gewidmet und die Autoren lassen kein Stadium der Ehe aus. Neben den Klausurklassikern Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt finden sich Abschnitte zum Unterhalt für die Vergangenheit, Familienunterhalt, Kindes- und Verwandtenunterhalt. Hinzu kommen flankierende Kapitel zu Verfahrensfragen, Auskunfts- und Rückforderungsansprüchen, Rangfragen und Berechnungsgrundlagen. In der von Beginn an klaren Darstellung, was eigentlich wie zu berechnen ist, liegt auch ein grosses Verdienst der Autoren, die sich damit klar gegenüber Konkurrenzwerken positionieren können. Gelungen ist auch der stete Einbezug von Richt-, Leitlinien und Tabellenwerken zur konkreten Unterhaltsbestimmung. Auch die Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Abänderung eines Unterhaltstitels ist hervorzuheben, wobei auch die Verknüpfung mit dem Kapitel zur Rückforderung gefällt.
Das eheliche Güterrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt der Erläuterungen dar und umfasst neben Verfügungsbeschränkungen und Güterstandsarten vor allem die Auseinandersetzung von Ehewohnung, Hausrat, Abrechnung von Zuwendungen und natürlich den Zugewinnausgleich. Hierbei werden die verschiedenen Rechengrössen Anfangs-, Endvermögen und Anrechnungstatbestände sauber expliziert.
Natürlich kann man mit diesem Buch nicht das gesamte materielle Familienrecht abdecken, aber den Grossteil der klausurrelevanten Themen kann man sich mit diesem Werk erarbeiten. Die Verknüpfung zum Verfahrensrecht überzeugt zusätzlich. Angesichts der vielen praktischen Anwendungsmöglichkeiten bereits im Buch kann man die Lektüre für die Bundesländer, in denen das Familienrecht zum Pflichtstoff gehört, nur empfehlen.
Von Heintschel-Heinegg, Das Verfahren in Familiensachen, 8. Auflage, Verlag Luchterhand 2006
Eine optimale, wenn auch inhaltlich nicht leicht verständliche Ergänzung zu dem in diesem Monat besprochenen Buch zum materiellen Scheidungsrecht ist das vorliegende Werk zum Verfahrensrecht in Familiensachen. Auf gerade einmal 135 Seiten ist diese Zusammenstellung sowohl leserfreundlich, als auch eine ernorme Leistung an darstellerischer Verdichtungsarbeit.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen und das Bemühen des erfahrenen Autors, den Leser behutsam durch das Prozessgefüge zu führen, wird anhand der vielen eingesetzten explizierenden Elemente deutlich. Der Text wird ständig durch Aufzählungen, Erläuterungen, Beispiele, Verfahrensauszüge und Muster unterbrochen, um die Anwendung der Materie zu gewährleisten. Hinzu kommen eine effektive Hervorhebungstechnik und die ständige Einbeziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung in die Darstellung, wobei allerdings die Nutzung von Fussnoten bisweilen die Klarheit der Erklärungen fördern könnte. Schaubilder und Anträge für verschiedene Stadien des Verfahrens können überzeugen und auch die undankbare Aufgabe, die Verknüpfung zwischen GVG und ZPO herzustellen gelingt.
Der Autor konfrontiert den Leser zunächst mit der Präsentation der Familiensachen im Einzelnen, wobei die Verortung und Zuordnung in GVG und ZPO klargestellt wird. Dass die Beschränkung der Darstellung zu Recht auf die ZPO erfolgt, mag den schriftstellerischen Ehrgeiz des Autors gewurmt haben, erleichtert aber das Verständnis der Leser für die ohnehin komplexe Thematik. Wichtig sind auch die Erläuterungen zu den ungeschriebenen familienrechtlichen Gemeinheiten wie Zuständigkeiten kraft Zusammenhangs, die in Examina, die ohne Kommentar bewältigt werden, einfach verinnerlicht sein müssen. Nach der Darlegung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nach der ZPO widmet sich der Autor dem Scheidungsverbund und unterteilt hier zunächst temporal nach Anhängigkeit einer Ehesache und hiernach nach dem Verbund kraft Gesetzes und dem nach Antrag. Schön werden auch Details herausgearbeitet wie die Frage des Anwaltszwangs, der eigentlichen anwaltlichen Vertretung in Familiensachen oder Nebenentscheidungen im Scheidungsurteil.
Ein grosses Kapitel wird dem vorläufigen Rechtsschutz eingeräumt und die Klausurrelevanz zeigt, dass der Autor damit völlig richtig liegt. Er trennt nach selbständigem Eilrechtsschutz, also Arrest und Verfügung, und behandelt anschliessend die verfahrensabhängige einstweilige Anordnung nach §§ 620 ff. ZPO. Gut aufbereitet sind auch die Rechtsbehelfe in Familiensachen, die nicht nur auf das Hauptsacheverfahren beschränkt sind, sondern gerade auch den Eilrechtsschutz einschliessen.
Das Verfahrensrecht in Familiensachen ist eine schwierige Rechtsmaterie und nur mittels der Lektüre von klar strukturierten Werken wie diesem hier wird der Verständnisprozess von Referendaren gefördert. Die Arbeit mit diesem Buch macht Spass, selbst wenn man das Familienrecht selbst hasst. Als Ergänzung zu Lehrbüchern zum materiellen Recht ist dieses Werk optimal.
Hütte / Helbron, Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht, 3. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2006 und Schmidt, Sachenrecht II - Immobiliarsachenrecht / Kreditsicherungsrecht, 3. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2006
In neuem Design sind die Neuauflagen der Lehrbücher zum Sachenrecht aus dem Rolf-Schmidt-Verlag erschienen. Der erste Band befasst den Leser auf knapp über 350 Seiten mit dem Mobiliarsachenrecht, der zweite Band thematisiert neben dem Immobiliarsachenrecht auch das Kreditsicherungsrecht und schafft dies auf knapp über 300 Seiten. So kann sich der Leser in höchst überschaubarem Rahmen die Grundlagen des Sachenrechts aneignen.
Die Gestaltung der Lehrbücher ist traditionell vielseitig. Die Autoren verwenden eine effektive Hervorhebungstechnik nicht nur im Fliesstext, sondern auch in den Fussnoten, wo die Jahreszahlen der zitierten Fundstellen markiert sind. Unterstützt wird die Lektüre durch zahlreiche Schaubilder und Graphiken, zusammenfassende mit „Fazit“ bezeichnete Informationskästen und natürlich die in luxuriöser Ausführlichkeit gehaltenen Vorschläge für die Prüfung der einzelnen Ansprüche. Gestrafft wird die Darstellung durch diverse Aufzählungen und Übersichten. Beispiele konkretisieren die Materie an geeigneter Stelle, wobei die zur Erklärung beigefügten „Lösungsgesichtspunkte“ einerseits den didaktischen Anspruch des Verlages unterstreichen, andererseits aber auch zeigen, dass man eine Möglichkeit der Lösung anbietet und nicht repetitorgleich „die“ Lösung propagiert.
Das Lehrbuch zum Mobiliarsachenrecht umfasst die klassischen Klausurprobleme des Sachenrechts und einige darüber hinausgehende Kapitel. In den ersten Kapiteln zur Einführung bearbeiten die Autoren dingliche Rechte und dingliche Rechtsgeschäfte, die Stellung des Sachenrechts im Verfassungsrecht, die Grundprinzipien des Sachenrechts, die löblicherweise auch in Band 2 noch einmal aufgegriffen werden, sowie den Begriff der Sache. Hierbei wird leider der Inventarbegriff nicht erwähnt, aber die Beispiele für die Nutzungen nach dem BGB sind gerade für Anfänger erhellend.
Danach wird der Leser sukzessive durch Besitz und Eigentum hin zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geführt. Ob man systematisch genau diese Anordnung der Kapitel gutheissen muss, wo doch der gesetzliche Eigentumserwerb mit den Ausgleichsansprüchen nach § 951 BGB vertiefte Kenntnisse des EBV voraussetzt, mag dahingestellt bleiben. Die notwendigen Details findet der Leser in jedem Fall. In den einzelnen Unterkapiteln werden Erwerb und Schutz der jeweiligen Rechtsposition gut miteinander verknüpft. Dies umfasst Besitzarten, Schutz gegen verbotene Eigenmacht, possessorische und petitorische Ansprüche sowie den deliktischen Besitzschutz. Der Erwerb von Eigentum wird in den Varianten rechtsgeschäftlich, gutgläubig und gesetzlich vorgestellt. Insbesondere der Bezugspunkt des guten Glaubens wird gut ausdifferenziert. Der Vindikationsanspruch wird neben dem Beseitigungsanspruch abgehandelt, welcher selbst in angemessener Weise zum Anspruch auf Naturalrestitution abgegrenzt wird.
Das EBV selbst wird mit allen Regelungen und Ausnahmen ausgeführt und insbesondere die Einflüsse der Rechtsprechung und der spezifischen Formulierung der einzelnen Normen werden gut herausgearbeitet. Eigene Kapitel besprechen das Pfandrecht an Sachen und Rechten sowie das Anwartschaftsrecht. Hierbei werden auch prozessrechtliche Probleme angesprochen und der gutgläubige Erwerb problematisiert. Die Schlusskapitel sind der Sicherungsübereignung und dem Niessbrauch gewidmet. Im Rahmen der Sicherungsübereignung hätte man auch ein weiteres Kapitel zur Forderungsabtretung erwarten können, die ja ähnliche Übersicherungsprobleme aufwirft und eigentlich ein dingliches Geschäft ist. Leider taucht diese auch im Kreditsicherungsabschnitt des Bandes 2 nicht auf, sodass der Leser hierzu weitere Medien konsultieren muss.
Im Werk zum Immobiliarsachenrecht beginnt der Autor klassisch mit einem Einführungskapitel, wo ähnliche Grundlagen wie in Band 1 besprochen werden. Weiterhin erfährt der Leser Wichtiges zum Grundbuch und zum Umgang mit Bestandteilen des Grundstücks. Gelungen ist das Kapitel zu den ungeliebten Einschränkungen von Eigentum durch Duldungspflichten wegen Überbau, Notweg oder Immissionen. Auch hier ist der thematisch passende Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch instruktiv dargestellt. Das Kapitel zum Erwerb von Grundeigentum fällt kompakt aus, hat aber den Schwerpunkt zu Recht auf dem Erwerb vom Nichtberechtigten. Passend dazu folgt der Abschnitt zur Vormerkung, wo ebenfalls die Gutglaubensnormen herangezogen werden können und die Rechtsprechung des BGH für Verwirrung sorgen kann. Hier sorgt die ausgewogene Abbildung beider Meinungsseiten zusammen mit der Stellungnahme des Autors für einen optimalen Wissensgewinn des Lesers.
Nach einem kurzen Ausflug zum dinglichen Vorkaufsrecht widmet sich der Autor intensiv den Grundpfandrechten und integriert dabei ein grosses Kapitel zum Bürgschaftsrecht. Diese Verknüpfung überrascht nur den Laien, da man oft Klausuren mit einem Wettlauf der Sicherungsgeber zu lösen hat und dann die einzelnen Anordnungen einer cessio legis bei Gesamtschuld, Bürgschaft und Hypothek abzustufen hat. Durch die Darstellung in einem Buch verhilft der Autor dem Leser zu einem wichtigen Gedankensprung.
Auch hier sind die Ausführungen detailreich, sowohl was die Entstehung, den Erwerb oder das Erlöschen einer Hypothek bzw. später einer Grundschuld betrifft. Auch Fragen des gutgläubigen Erwerbs, der Zwangsvollstreckung und der Erhebung von Gegenrechten des Schuldners werden differenziert dargestellt. Die Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sind umfassend und übersichtlich behandelt worden. Weitere Kapitel des Buches thematisieren Grundbuchberichtigung, Grunddienstbarkeiten, Erbbaurecht, Wohnungseigentum und Rangordnung von Grundstücksrechten.
Die beiden Bücher vermitteln dem Leser auf engagierte Weise einen soliden Einstieg in das Sachenrecht und - oftmals von diesem unbemerkt - eine bereits bei der Erstlektüre aufnehmbare Taktik für die Lösung von Examensklausuren. Viele Rechtsprobleme werden assoziativ angesprochen und in den Klausurkontext integriert. Der Detailreichtum der Darstellung ist für das Studium optimal und wird vielen die Angst vor der erhabenen Materie Sachenrecht nehmen.
Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Eine Neuauflage im Bereich der „Grundkurs“-Reihe unternimmt den Versuch, die Materie Handels- und Gesellschaftsrecht in einem Lehrbuch so zu vereinigen, dass der ansonsten am Thema nicht interessierte Student mit diesem Wissen den Pflichtfachbereich im ersten Staatsexamen abdecken kann. Auf etwa 430 Seiten werden die beiden Bereiche textlich und graphisch dargestellt.
Die Gestaltung des Buches kann man gelungen, aber nicht ambitioniert nennen. Die Fliesstexte werden durch Schaubilder, Übungsfälle mit Lösungen, Aufzählungen und Beispiele ergänzt und konkretisiert. Hervorhebungen werden sparsam eingesetzt, die Fussnoten sind angemessen umfangreich. Abgeschlossen werden die jeweiligen Bereiche mit Fragen, deren Lösungen man sich anhand der angegebenen Randnummern selbst erarbeiten soll.
Die Aufteilung der beiden Bereiche ist gut gewichtet. Die Einleitung beginnt zwangsläufig mit der Vorstellung des Handelsrechts als Sonderrecht, aber auch mit einer Erläuterung, wie das Handelsrecht in der Klausur eingesetzt werden kann. Der Kaufmannsbegriff und das Handelsgewerbe sind die ersten Schwerpunkte des handelsrechtlichen Abschnitts, wobei der Leser vor allem dem gut erläuterten Aspekt des Verkehrsschutzes Beachtung schenken sollte. Das Handelsregister wird auch unter Haftungsgesichtspunkten erarbeitet und die Publizitätswirkungen sind instruktiv erklärt. Das Recht der Handelsfirma ist erstaunlich breit ausgewalzt, wobei der Leser dem nachfolgenden Unterkapitel der Rechtsnachfolge erhöhte Aufmerksamkeit widmen darf. Die Prokura wird anschaulich dargestellt, ebenso die Handelsgeschäfte, deren ausbildungstechnischer Schwerpunkt sicherlich auf der Beeinflussung des Kaufrechts liegt, was der Autor deutlich unterstreicht.
Im Gesellschaftsrecht werden nach einer eigenen Einführung Personengesellschaften und die GmbH erläutert. Die GbR und die OHG werden, genau so, wie es in Klausuren üblicherweise abgeprüft wird, nach diversen Kriterien ziseliert: Entstehung, Vertretung, Haftung, Innenverhältnis, Gesellschafterwechsel und Beendigung mit Auseinandersetzung. Auch hier ist die Nachfolge in die Gesellschaft spannend präsentiert. Die KG wird in einem eigenen Abschnitt vorgestellt und besonders die klausurrelevante Aussenhaftung des Kommanditisten wird zu Recht betont und vertieft erarbeitet. Die Darstellung der GmbH als Rechts- und Haftungssubjekt ist neben dem Unterkapitel zur Geschäftsführung besonders lesenswert.
Das Lehrbuch setzt klare Schwerpunkte und innerhalb der Materien noch einmal Akzente. Man könnte sicherlich fragen, ob nicht das ein oder andere handelsrechtliche Unterkapitel zugunsten eines Abschnitts über die AG oder den Verein hätte weichen können. Allerdings sind die behandelten Themen, wenn nicht bereits Klassiker, dann doch hoch prüfungsrelevant, sodass der Leser vom Autor gut auf Zivilrechtsklausuren mit handels- oder gesellschaftsrechtlichem Einschlag vorbereitet werden. Die Lektüre lohnt sich ab dem zweiten oder dritten Semester, um dann die Kenntnisse vor dem Examen mit Fällen aufzufrischen und auszuweiten.
Keller, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag Vahlen 2006
Das Insolvenzrecht ist, zum Leidwesen von Gläubigern und Rechtsanwälten, aus der täglichen juristischen Praxis nicht mehr hinwegzudenken. Das vorliegende Werk stellt eine Neuerscheinung auf dem noch überschaubaren Markt der Lehrbücher zum Insolvenzrecht dar und führt den Leser auf beinahe 800 Seiten in die Materie ein. Bemerkenswert ist, dass der Autor erfahren in der Rechtspflegerausbildung ist und somit vom richtigen Aspekt auf die Thematik blickt: dem Blickpunkt der Zwangsvollstreckung. Dies kann der Leser in vielen Abschnitten des Buches nachvollziehen, etwa im herausragenden Kapitel zum Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach Insolvenzeröffnung.
Die Gestaltung des Werkes ist ansprechend. Der Autor nutzt geschickt die Wirkung von Schaubildern, um die Inhalte der Kapitel verständlich zu machen. Aufzählungen straffen die Darstellung, Beispiele unter Einbezug von Originalrechtsprechung machen Probleme plastisch. Einzelne Berechnungen zeigen den hohen praktischen Anspruch der Ausführungen. Einzig die Hervorhebungstechnik im Text ist karg. Die Fussnoten sind reichlich und die Unterteilung der Unterkapitel sorgt für einen effektiven Lesefluss.
Der Autor beginnt die Darstellung mit einer ambitionierten Präsentation der Stellung des Insolvenzrechts im Rechtsleben. Die Rückbesinnung auf die Wurzeln des römischen Rechts ist spannend zu lesen. Direkt danach werden die Beteiligten des Verfahrens vorgestellt und Zuständigkeitsfragen geklärt. Quasi nebenbei werden auch die Verfahrensgrundsätze und die allgemeinen Wirkungen der Insolvenzeröffnung abgehandelt. Sehr instruktiv ist dabei die Aufteilung der Gläubiger je nach Rechten an den zu verteilenden Vermögenspositionen. Passend wird hier die Verwertungsbefugnis des Verwalters angesprochen. Generell kann man dem Autor attestieren, etliche Problempunkte an ungewöhnlicher, aber verknüpfungslogischer Stelle anzusprechen. Dies fördert das Verständnis der Leser ungemein. Ein Schwerpunkt des Buches wird dem Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens gewidmet. Darin enthalten sind die Zulässigkeit eines Antrags, die Prüfung des Gerichts und mögliche Sicherungsmassnahmen. Im Kapitel zum eröffneten Verfahren darf der Leser sein Augenmerk vor allem auf die Ausführungen zur Forderungsfeststellung legen, was zivilprozessual einige Tücken bergen kann. Selbiges gilt auch für das Zusammenspiel zwischen § 240 ZPO und § 85 InsO, das hier exzellent aufbereitet ist. Ausbildungsrelevant ist zudem das kompakte Kapitel zu den Folgen der Insolvenzeröffnung für die Befugnisse des Schuldners, ebenso wie Frage der Weiterführung von Verträgen nach Verfahrenseröffnung. Hier sind insbesondere Mietvertrag und Arbeitsrecht gut erfasst. Selbst im Referendariat harter Tobak ist das nicht einfach zu verstehende Kapitel zur Insolvenzanfechtung, das man aber bei genauer Lektüre sukzessive erfassen kann. Von den besonderen Verfahrensarten dürfte für den Ausbildungsbereich noch das Verbraucherinsolvenzverfahren relevant sein. Auch dieses ist sehr ausführlich erläutert und die Wirkungen des Schuldenbereinigungsplans sind eingängig erklärt.
Man kann vor allem als Einsteiger mit diesem Buch viel Vergnügen haben. Viele Probleme werden fast klausurgerecht erläutert, wichtige Verknüpfungen werden gezogen und die Verdeutlichung der schwierigen Materie gelingt durchweg. Wer sich ernsthaft mit dem Insolvenzrecht beschäftigen möchte, darf auch den unstudentischen Preis für dieses Lehrbuch ausgeben: bei genug Arbeitseifer lernt man mit diesem Buch mehr als mit knapperen Werken oder Skripten.
Wörlen, BGB AT, 9. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006
Dieses lediglich knapp über 260 Seiten starke Lehrbuch zum BGB AT ist bereits in der neunten Auflage erschienen und zeugt damit von einer Akzeptanz bei Lesern und Käufern als Einstiegsliteratur. Der Autor hat die Zielgruppe bewusst nicht auf Hochschulstudenten verengt, sondern sieht seine Ausführungen als Grundlagenwissen auch für FH oder BA geeignet an.
Die Gestaltung des Werks ist vielseitig und die graphischen Elemente verdeutlichen, dass der Autor den Leser an sich binden will. Die Texte werden durch die Schaubilder nicht nur ergänzt, sondern teilweise auch ersetzt. Einige Kausal- und Handlungsketten werden sehr anschaulich nur durch die mühevolle bildliche Umsetzung. Durch ständig eingestreute Frage- und Antwortfolgen verankert der Autor zudem das Gelesene sofort beispielhaft im Kopf des Lesers. Exkurse und Übungsfälle komplettieren das Angebot.
Das erste Viertel des Buches ist einer allgemeinen Einführung in das Recht gewidmet. Zur Sprache kommen das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, Die Differenzierung zwischen Recht und Gesetz, die Unterschiede zwischen nationalem und internationalem Recht und die Feinheiten bei der tatsächlichen Durchsetzung. Terminologie und Aufbau des BGB werden ebenfalls erläutert, abgerundet wird der Einstieg mit einer Übersicht zur Rechtserkenntnisgewinnung. Der allgemeine Teil des BGB wird mit der Unterscheidung zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten eingeläutet, später werden Willenserklärungen und auch methodische Aspekte erwähnt. Zwischen Anfechtung und den ausführlichst behandelten Formvorschriften wird dogmatisch nicht ganz nachvollziehbar das Abstraktionsprinzip gepackt, erst weit danach der Vertragsschluss erläutert. Die Stellvertretung wird ausführlich dargestellt. Das knappe Schlusskapitel beinhaltet Bedingung, Befristung und Verjährung.
Die hier vorliegende Zusammenschau des BGB AT hat sicherlich ihre (dogmatischen) Tücken. Man ist beispielsweise durchaus irritiert von der Besprechung der Nichtigkeit nach § 138 BGB im Rahmen des Kapitels zu den Formvorschriften, der stillschweigenden Inkorporation der Elemente des Vertragsschlusses in ein Kapitel vor der Erläuterung des Vertragsschlusses an sich oder die insgesamt einseitige (sic!) Befassung mit AGB und Widerrufsrechten des Verbrauchers. Dies erkennt man aber erst, wenn man die Essentialia des BGB bereits beherrscht. Der Anfänger wird mit der teilweise unorthodoxen Art, mit der sich der Autor der Materie nähert, besser zurecht kommen als mit einer strengst wissenschaftlich abgehaltenen Aufreihung von dogmatisch richtigen Gedanken. Deshalb sollte man dieses Buch als das nehmen was es ist: eine leicht verständliche Einführung in das Zivilrecht, die man getrost auch vor Studienbeginn lesen kann, vielleicht sogar sollte. Spätestens nach dem ersten Studiensemester wird diese Form der Darstellung nicht mehr ausreichen, um die systematische Komplexität des Zivilrechts zu vermitteln, aber der erste Einstieg in das BGB gelingt auch mit diesem Lehrbuch.
Prütting u.a., BGB, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2006
Mit dem vorliegenden Kommentar schliesst der Luchterhand-Verlag die Lücke, die bislang in der neuen Kommentarreihe bestand und deckt nunmehr auch das BGB mit einem einbändigen Werk ab. Mit deutlich über 3000 Seiten bei einem äusserst akzeptablen Kaufpreis hat das Werk schon formal das Zeug zum Bestseller. Eine ganze Ansammlung namhafter zivilrechtlicher Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den Ausführungen den nötigen Tiefgang.
Die Gestaltung des Kommentars kann man durchaus als klassisch bezeichnen. Allerdings vermeiden die Autoren lästige Abkürzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und Prüfungsvorschläge, die nicht immer an Lehrbücher heranreichen. Glänzend ist die Darstellung diesbezüglich aber bei den Voraussetzungen der Vormerkung gelungen.
Die Normen des BGB werden durchweg ausführlich behandelt. Einige Themen wie das Vereinsrecht sind erwartungsgemäss knapper als andere abgefasst, dafür werden viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass der Leser auch bei Benutzung des Werks in Studium und Referendariat keine Darstellungsdefizite befürchten muss. Einige der Schwerpunkte der Kommentierung können guten Gewissens herausgehoben werden: Beginnend im BGB AT kann sich der Leser auf eine ausdifferenzierte Erläuterung der Stellvertretung und den Problemen rund um die Vollmacht freuen, ebenso auf eine solide Darstellung des Anfechtungsrechts sowie ganz ausführlich das Wesen der Verjährung erfassen. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht und die Aufrechnung besonders heraus. Die Kommentierung der Verpflichtung zum Schadensersatz durch Medicus ist ein tolles Stück juristischer Literatur. Das AGB-Recht wird erwartet detailliert besprochen. Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht genauestens behandelt und auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst. Die Besonderheiten des Mietrechts sind in der Regel klar verständlich herausgearbeitet und auch neuere Regelungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung wie Überweisung und Girovertrag sind ansprechend erläutert. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden souverän präsentiert. Einen weiteren Schwerpunkt der Kommentierung stellt sicherlich das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, wo besonders die Abgrenzung zu anderen Konzentrationsformen und die Frage der Rechtsfähigkeit aufgelöst werden.
Im Sachenrecht überzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingängig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen Güterstand und den Unterhaltsansprüchen. Hier sind vor allem die Ausführungen des erfahrenen Autors Weinreich wie auch in dem von ihm herausgegebenen Einzelkommentar zum Familienrecht lehrreich. Sehr positiv für Benutzer aus der Praxis ist die für einen einbändigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts. Die Darstellung zum Erbrecht kann gleich an mehreren Stellen die Aufmerksamkeit des Lesers fesseln. Dies betrifft zum einen die immer wieder gern geprüften Erbschaftsansprüche, die Konkurrenz von überlebendem Eheparter und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen Ausführungen zum Vermächtnis. Für Referendare lesenswert sind die Kapitel zum Pflichtteilsrecht und zur Erbscheinshaftung. Ausführlich kommentiert wird auch im Anschluss an das BGB das EGBGB mit internationalem Privatrecht.
Etwas karg aus Sicht der Ausbildungsbedürfnisse sind einige klassische Klausurprobleme wie die gestörte Gesamtschuld, die Haftungszurechnung nach analoger Anwendung des § 31 BGB oder Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen ausgestaltet worden. Für Studenten eher schwierig zu verstehen sind auch zahlreiche Ausführungen zum Hypothekenrecht. Merkwürdig ist auch das Weglassen der Normen des EGBGB zum Übergang vom alten zum neuen Schuld- und Verjährungsrecht.
Dieser Kommentar erfüllt trotz der zuletzt genannten Punkte die Bedürfnisse einer Vielzahl von Lesern gleich welcher Ausbildungsstufe. Man findet kaum Auslassungen oder ungenaue Beschreibungen. Die Bemühung der Autoren um transparente und kohärente Darstellung ist stets und deutlich sichtbar. Dieses Werk ist eine ernst zu nehmende Konkurrenz für alle bereits etablierten zivilrechtlichen Kommentare.
Heinze, Die englische Limited, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006
Dank der Niederlassungsfreiheit der Europäischen Gemeinschaft können auch Deutsche mittlerweile eine Gesellschaft nach englischem Recht gründen und dennoch im Inland tätig werden. Die englische Limited Company hat aufgrund zahlreicher finanzieller Vorteile in der Gründungsphase einen regelrechten Boom in Deutschland erlebt. Ob der grosse Katzenjammer dann erfolgt, wenn sich viele Betriebe der Erstellung der Jahresbilanz nach englischem Recht widmen müssen, steht noch nicht fest. Die rechtliche Beratung in dieser Hinsicht muss jedenfalls forciert werden und dabei hilft das vorliegende Werk mit über 260 Seiten an Ausführungen und Anhängen zum einschlägigen Gesellschafts- und Steuerrecht.
Die Gestaltung des Werks ist sehr konservativ, die dichten Textteile werden allenfalls durch Aufzählungen unterbrochen. Die englischen Rechtsbegriffe werden kursiv hervorgehoben, in einem Glossar am Ende der Darstellung finden sie sich noch einmal im Überblick. Der umfangreiche Anhang dürfte für viele Leser und Käufer das eigentlich Reizvolle an diesem Buch sein. Aufgelistet werden Ansprechpartner für die Gesellschaftsgründung in Grossbritannien, einschlägige Gesetzesvorschriften und Formulare zur Gründung und Steuererklärung.
Der in der Praxis erfahrene Autor stellt nach einem Überblick über das englische Gesellschaftsrecht zunächst die Problematik von Sitz- und Gründungstheorie bei einer Verlagerung des Unternehmenssitzes vor. Danach widmet er sich der Satzung und den Anteilen der Gesellschaft, wobei für deutsche Anwender vor allem die Haftungsbeschränkung, die Anteilsübertragung und die Vererbung von Anteilen interessant sind. Die Organe der Gesellschaft und auch die Vorgänge einer Gesellschafterversammlung werden detailliert vorgestellt. Kürzere Abschnitte thematisieren das Vertretungsrecht und die Gründung der Gesellschaft, wogegen der Kapitalverfassung mit Ausschüttungen, Sicherungsmitteln und staatlicher Aufsicht breitere Ausführungen zukommen. Wiederum knapp zusammengefasst werden Publizitätspflichten und die Direkthaftung der Gesellschafter. Sehr relevant für deutsche Leser ist das Kapitel zur Rechnungslegung, wo der Autor zwischen Steuer- und Handelsbilanz bzw. zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung differenziert.
Ein grosser Abschnitt erläutert die Besteuerung der Gesellschaft, insbesondere den Ort der Steuerpflicht. Als weitere Schwerpunktthemen gestaltet der Autor die Insolvenz der Gesellschaft und die Möglichkeit der Zweigniederlassung in Deutschland aus. In letzterem Kapitel findet der Leser auch viele Punkte wieder, die gewöhnlich in gesellschaftsrechtlichen Klausuren abgeprüft werden. In den Schlusskapiteln werden Umwandlung sowie gesellschaftliche Mischformen wie die Limited & Co KG behandelt.
Das Werk spricht alle relevanten Themen zur Gründung und Nutzung einer englischen Limited an, teilweise sehr kompakt, aber immer mit Blick auf die oft unbekannten englischen Normen und die massgebliche gesellschaftsrechtliche Praxis. Der Leser versteht die Fachbegriffe rasch und kann sich nach effektiver Lektüre selbst ein Bild über die Vor- und Nachteile der Limited machen. Mit zunehmender Bedeutung dieser Gesellschaftsform und der entsprechenden Rezeption innerhalb der Rechtsprechung wird die Neuauflage mit Sicherheit bald zu erwarten sein.
Köhler / Arndt / Fetzer, Recht des Internet, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006
Eigentlich verknüpft man das Internetrecht primär mit dem öffentlichen Recht, sind doch die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Mediums dort angesiedelt. Betrachtet man aber die Realität der Rechtsberatung und Rechtsauseinandersetzung, liegt der Schwerpunkt zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung eindeutig auf dem zivilrechtlichen Sektor, was nicht nur mit dem berühmten Auktionshaus zu tun hat. Die Autoren haben diesem Paradigmenwechsel in der fünften Auflage ihres Lehrbuchs Rechnung getragen und stellen auf über 320 Seiten Wissenswertes zu juristischen Problemen rund um das World Wide Web zusammen.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ähnelt den Grundwerken aus der „Schwerpunkte“-Reihe desselben Verlages, bietet aber wesentlich mehr graphische Inhalte. Die Beispielsfälle sind zahlreich und deutlich hervorgehoben, die Falllösungen werden in separaten grauen Kästen im Laufe der Ausführungen eingefügt. Etliche Schaubilder verdeutlichen technische und inhaltliche Zusammenhänge.
Beginnend mit der Entwicklung des Internet stellen die Autoren zunächst etliche Grundbegriffe für den Leser klar. Direkt danach widmen sich die Autoren umfassend dem Domainrecht, wobei das Zustandekommen und die Vergabe von Domainnamen, die markenrechtlichen und übrigen zivilrechtlichen Ansprüche aber auch spezielle Probleme wie Wettbewerbsbeeinträchtigung durch Irreführung problematisiert werden. Unter dem Stichwort Electronic Commerce wird das Zustandekommen von Willenserklärungen und Verträgen via Internet und Email thematisiert, die immer noch nicht flächendeckend einsetzbare elektronische Signatur erläutert und AGB sowie Verbraucherschutz in den Blickpunkt gerückt. Ein eigener Unterabschnitt ist den Rechtsfragen rund um Internetauktionen gewidmet. Exzellent liest sich das Kapitel zu steuerrechtlichen Fragen des Electronic Commerce, da man hier in klaren Worten steuerrelevante Tatbestände und Angebotsformen erläutert bekommt. Insbesondere die eigentlich einfache Einrichtung von Shops dürfte manchen Hobbyhomepagebetreiber nach der Lektüre abschrecken. Wichtig für den eigenen Homepagebetrieb sind zudem die detaillierten Ausführungen zum Urheberrecht und den Möglichkeiten und Verboten, auf fremde geistige Leistungen zurückzugreifen. In diesen Kontext passt auch die kompakt angerissene Frage der Haftung für Links und andere Verweise. Mit der Darlegung der internationalen Rechtsanwendung für internetrechtliche Streitigkeiten und Fragen des Datenschutzrechts schliessen die stets instruktiven und nachvollziehbaren Ausführungen der Autoren.
Dieses Lehrbuch lässt sich nur schwer in den Examenskanon einordnen und ist definitiv keine Pflichtlektüre. Jedoch nutzt kaum ein Student oder Referendar das Internet nicht und die Vielzahl juristischer Domains lässt den Beratungsbedarf für die nächsten Jahre nur erahnen. Zudem kann man sich bei der Bewerbung um Praktika (noch) damit profilieren, mehr mit dem Internet anfangen zu können, als gelegentlich Begriffe auszugoogeln oder CDs zu bestellen. Dieses Werk kann man deshalb hervorragend dazu nutzen, um sich ein breites Wissensspektrum rund um zivilrechtliche Auswirkungen des Internet anzueignen.
Mayer / Kroiss, RVG, 2. Auflage, Verlag Nomos 2006
Einer der besten Kommentare zur Rechtsanwaltsvergütung ist passend zur Umstellung des Gebührensystems hinsichtlich der Mandantenberatung in einer verbesserten und aktualisierten Neuauflage erschienen. Im Gegensatz zur Situation der Erstauflage sind die praktizierenden Anwälte nun im neuen Gebührenrecht firm und umso wichtiger ist es, dass man als Referendar nicht nur mit einem Einführungsbüchlein die Grundlagen der Vergütungssystematik erlernt, sondern sich auch während der Anwaltsstation intensiv mit Details der Abrechnung befasst, sowohl zum Nutzen des eigenen Mandanten wie auch für eine spätere fehlerfreie Abrechnungstechnik in der eigenen Karriere. Auf über 1500 Seiten bietet der immer noch preiswerte Kommentar einen Überblick über RVG, Streitwerte und Gebührentabellen.
Die Kommentatoren können mittlerweile auf eine breite Grundlage an Literatur und Rechtsprechung zurückgreifen und geben dies auch akribisch an den Leser weiter. Gelungen sind in der Textgestaltung weiterhin das übersichtliche Layout, die Hervorhebungstechnik, die Vielzahl von Aufzählungen und die gelegentlichen wiederholenden Einschübe der Gesetzesformulierungen, um ein behandeltes Problem auch wirklich ins Gedächtnis des Lesers zu rufen. Gelungen ist auch das äussere Erscheinungsbild mit farbig markierten Abschnitten zum schnellen Nachschlagen zwischen RVG, Streitwertübersichten und Gebührentabellen. Das Sachverzeichnis am Ende des Kommentars ist auf die am Seitenaussenrand stehenden Paragraphen und Randziffern zugeschnitten, so dass auch innen eine rasche Orientierung gewährleistet ist. Berechnungen und Muster runden die Kommentierungen ab.
Besonders zur Lektüre für Referendare und zum Teil auch für Studenten geeignet sind zahlreiche kommentierte Paragraphen. Dazu gehört in jedem Fall die Kommentierung zum Geltungsbereich des RVG, wo zum einen sehr schön die verschiedenen Erscheinungsformen der Konzentration von Rechtsanwälten und anderer Berufe wie auch andere vergütungspflichtige Rechtsorgane abgegrenzt werden, zum anderen der Anwaltsvertrag und die Vergütung für den Einsatz europäischer Rechtsanwälte erörtert werden. Weiterhin zu nennen sind die Erläuterungen zur Abrechnung nach Kündigung des Auftrages in § 15 RVG, die Darstellungen in § 11 RVG zur eigentlichen Frage, was genau an Gebühren und Auslagen festgesetzt wird, sowie die zur späteren Klage zu zählenden Vorbereitungshandlungen nach § 19 RVG, wobei man hier auch einmal plastisch vor Augen geführt bekommt, was ein Anwalt alles zu tun hat, bevor er einen Richter zum ersten Mal zu Gesicht bekommt. Lehrreich im Vergleich mit den Vorschriften der ZPO sind die Kommentierungen zur Festsetzung des Gegenstandswerts in §§ 22 ff. RVG. Wichtig ist auch die Neuregelung und entsprechende Kommentierung der Vergütung für Beratung und Gutachten in § 34 RVG, wobei auch hier die Beispiele der Autoren für viel Klarheit sorgen. Für die berufliche Zukunft relevant sind zudem die instruktiven Erklärungen zum Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in §§ 45 ff. RVG.
Die einzelnen Gebührentatbestände werden ausführlich besprochen und so kann man auch prozesstaktische Fragen wie die einer Erledigung, einer Klagerücknahme oder eines Vergleichs mit möglichen Folgen für die Gebührenentwicklung nach der Lektüre besser beantworten. Ganz besonders beeindruckend ist der umfangreiche Abschnitt zur Streitwertbestimmung. Zum Teil besser als eigene Lehrbücher zum Streitwert werden hier die verschiedenen Materien auseinanderdividiert und nachvollziehbar abgearbeitet.
Dieser Kommentar ist in der neuen Auflage äusserlich und inhaltlich noch besser und übersichtlicher geworden. Die Arbeit am Fall macht mit diesem Werk richtig Spass. Durch das gute Preis-Leistungs-Verhältnis kann man bei intensiver Vorbereitung auf die spätere Zeit als Anwalt sogar schon während des Referendariats über eine Anschaffung nachdenken.
Hinne u.a., Vereinbarungen mit Mandanten, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006
Passend zur Neukommentierung des RVG erscheint dieses Werk zur Honorarvereinbarung mit Mandanten. Auf über 230 Seiten stellen die praxiserfahrenen Autoren die Grundlagen der Vergütungsabrede samt Haftungsbeschränkungen und Bedingungen der Mandatierung zusammen.
Die Gestaltung des Werks wirkt auf den ersten Blick etwas eintönig, bei genauerer Lektüre entdeckt man aber die Vielfalt, die die Autoren in die Darstellung einfliessen lassen. Der mit sparsam eingesetzten Hervorhebungen bestückte Fliesstext wird durch zahlreiche Aufzählungen und Untergliederungen ergänzt. Berechnungen verdeutlichen die Theorie und eine Vielzahl von Mustern macht die Thematik sofort plastisch. Die Fussnoten sind ansprechend abgesetzt und untermauern die Ausführungen der Autoren in solider Weise.
Die Autoren eröffnen die Darstellung zwangsläufig mit dem Kapitel über die Vergütungsvereinbarung und beleuchten diese rechtlich von allen Seiten. Thematisiert werden die Zulässigkeit durch die gesetzliche Regelung an sich, die einzuhaltenden Formvorschriften und die inhaltliche Ausgestaltung, also die Möglichkeiten, die Vergütung selbst zu gestalten. Der Schwerpunkt liegt dabei zu Recht auf der Regelung des § 34 RVG und der Vergütung für Beratung, Gutachten und Mediation. Die Grenzen der Sittenwidrigkeit werden ebenso problematisiert wie die Vorgaben durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenfalls erläutert wird die Frage der Angemessenheit des Honorars nach § 4 RVG. Die Vielzahl von Mustern entspricht der möglichen Gestaltungsvielfalt im Beratungsgeschäft, wobei auch Sonderkonstruktionen wie ein bedingter Erlassvertrag, die Abtretung an Erfüllungs Statt oder der mehrfache Anfall von Gebühren überzeugend präsentiert sind. Nicht überlesen werden sollten auch die Muster zur Regelung von Fälligkeit und Verjährung. Im strafrechtlichen Teil sollte die Verknüpfung zwischen Honorarvereinbarung und Geldwäsche beachtet werden.
Das Folgekapitel befasst den Leser mit dem Anwaltsvertrag und stellt die bei Abschluss zu beachtenden Rechtsnormen vor. Die dabei zu vereinbarenden Bedingungen mit dem oder den Mandanten sind präzise aufgeführt und insbesondere die Fragen der Beschränkung der anwaltlichen Haftung können die berufliche Laufbahn retten. Die Autoren gehen auch auf mögliche Zusammenschlüsse in Form einer Gesellschaft ein. Die als Muster beigefügten Vollmachten sind zusätzlich lehrreich.
Das Schlusskapitel erläutert die Durchsetzung des Honoraranspruchs in Festsetzungsverfahren nach § 11 RVG und im normalen Mahn- und Klageverfahren vor den Zivilgerichten. Die dabei geltend zu machenden Ansprüche und Nebenforderungen entsprechen allgemeinem zivilrechtlichen Wissen.
Für Junganwälte und engagierte Referendare wird dieses Buch genau der Leuchtturm im Mandatierungsdschungel sein, den die Autoren ausgehend von ihrem im Vorwort gezogenen Vergleich zu den Schneestäben im Schwarzwald schaffen wollten. Die Ausführungen sind prägnant und doch pragmatisch, die Muster nachahmenswert und die klare Positionierung auch gegenüber den eigenen Mandanten wird massgeblich erleichtert.
Goebel u.a., Zivilprozessrecht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2005
In der neuen Ausbildungsreihe des Anwaltverlages für das Referendariat deckt das vorliegende Werk das Erkenntnisverfahren der ZPO ab. Auf über 350 Seiten wird speziell für die Zielgruppe Referendare und junge Rechtsanwälte das Verfahrensrecht in Praxis- und Prüfungssituationen aufbereitet. Dabei wird den Beratungssituationen verstärkt Beachtung geschenkt.
Die Gestaltung des Werks entspricht den Erwartungen, die ein Leser ohne viel Zeit an ein Praxislehrbuch setzt. Die Texte sind schnell visuell zu erfassen, die Hervorhebungen sind geschickt eingesetzt und Aufzählungen beschleunigen die Darstellung. Abgesetzte Beispiele sorgen für retardierende Momente und zahlreiche Muster für Tenorierung und Anträge helfen beim Brückenschlag zwischen Theorie und Praxis. Vereinzelt finden sich tabellarische und graphische Elemente, insbesondere in dem von Gottwald verantworteten und mit seinem Lehrbuch zum Zivilurteil beinahe identischen Teil.
Bevor das Lehrbuch mit dem eigentlichen Erkenntnisverfahren beginnt, wird zuerst das Mandatsverhältnis ausführlich erläutert. Dies beinhaltet den Vertrag zwischen Anwalt und Mandant, thematisiert Vollmacht und Vertretungsmacht, die Haftung des Anwalts sowie ganz ausführlich Fragen der Prozesskostenhilfe. Passend zu diesem Einstieg wird das Erkenntnisverfahren auch mit weiten Ausführungen zum Klageschriftsatz eingeleitet, was für das Verständnis des Lesers allemal besser ist als gleich mit so selten wirklich problematischen Fragen wie Zuständigkeit oder Prozessfähigkeit zu beginnen. Besonders der Unterabschnitt zum Stil der Rechtssprache ist hervorragend gelungen und auch die Differenzierung zwischen Substantiierungspflicht und Beweislast ist eingängig. Ähnlich detailliert wird der Klageerwiderung ein Unterabschnitt gewidmet und erst dann folgt ein grösseres Kapitel zur Behandlung der Klage durch das Gericht. Dies ist zwar aus Richtersicht ungewöhnlich aber für das anwaltsorientierte Verständnis der Leser gelungen.
Die Sachurteilsvoraussetzungen und der Verfahrensgang werden ebenso behandelt wie richterliche Pflichten und prozessuale Sondersituationen wie Klageänderung, Mehrheit von Parteien und die an jedem Gericht anders gehandhabte Präklusion. Die Ausführungen zur mündlichen Verhandlung geben dem Leser einen guten Einblick in die tatsächlichen Vorgänge des Prozesses und auch die vorgestellten verschiedenen Verfahrensarten, unter die die Autoren auch den einstweiligen Rechtsschutz verpackt haben sind kompakt aufbereitet.
Ein wenig zu ausführlich für die Anforderungen von Klausuren wirken die fünf Kapitel zum Beweisrecht, aber für die Arbeit während der Station kann man gar nicht genug Lernstoff zu Beweisproblemen verarbeiten. Der Abschnitt zur Verfahrensbeendigung ist schlichtweg mit dem Prädikat „exzellent“ zu bezeichnen, da der Leser hier fundierte Ausführungen eines Autors bekommt, der ein eigenes Lehrbuch für Referendare nur zur Urteilserstellung verfasst hat. Die einzelnen Urteilsbestandteile sind schön auseinander dividiert, der Prozessvergleich ist eingängig beschrieben und auch die Spielarten der Erledigung sind gut verarbeitet worden, ebenso die Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtsmittel sind wie auch das Beweisrecht für Klausurbedürfnisse zu umfangreich, stellen aber sehr schön das Dilemma der Anwaltschaft gerade hinsichtlich erfolgreicher Berufungen dar.
Dieses Lehrbuch lässt sich mit den entsprechenden zivilprozessualen Vorkenntnissen aus dem Studium leicht und effektiv in kurzer Zeit durcharbeiten und bereitet damit optimal auf die Stationen bei Gericht und bei der Anwaltschaft vor. Es ist klar, dass man um die Lektüre weiterer Werke zur ZPO nicht herumkommt, aber man kann mit der Grundlage dieses Buches auch schwierige Werke wie die von Knöringer wesentlich ertragreicher angehen. Die Lektüre lohnt sich bereits vor Beginn des Vorbereitungsdienstes.