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Rezensionen Oktober 2007 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Fiebig / Gallner / Nägele, Kündigungsschutzrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2007
Nach über drei Jahren ist der vorliegende Kommentar zum Kündigungsschutzrecht endlich wieder neu aufgelegt worden. Auf fast 1700 Seiten werden die Grundlagen des Kündigungsschutzgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches und zahlreicher Sonderregelungen von einem erfahrenen Autorenteam erläutert. Im Zuge der Neuauflage konnten etliche Änderungen des Gesetzgebers in die Darstellung einfließen und die zahlreich vorhandene gemeinschaftsrechtliche und nationale Rechtsprechung eingearbeitet werden.
Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend. Die Fußnoten sind vom dichten Textteil optisch getrennt. Gestrafft wird der Fließtext durch eingearbeitete Hinweise, Beispiele, Formulierungen und Aufzählungen, die zugleich Prüfungsanleitungen sein können. Gerade die zahlreichen Muster für Klageanträge und gerichtliche Entscheidungsmöglichkeiten machen den Kommentar für die Ausbildung wertvoll. Bisweilen ergänzen graphische Einschübe den Text. Ein besonderer Service für die Leser ist weiterhin die Möglichkeit des Online-Zugangs zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts seit dem Jahr 2000.
Wie bei jedem anspruchsvollen und gut geschriebenen Kommentar ist die Einleitung nach wie vor ein Lektüremuss für Studenten und Referendare, um sich auf die arbeitsrechtliche Praxis oder schlicht die Examina vorzubereiten. Selten so gut wie hier werden die Grundlagen der Materie rund um die Kündigung auf kompaktem Raum dargestellt. Hiernach folgt der Schwerpunkt des Kommentars, die Erläuterung des KSchG. Streitigkeiten werden stets anschaulich dargestellt und die eigene Argumentation der Bearbeiter wird nicht als allein gültiges Dogma präsentiert. Sehr hilfreich sind die zahlreichen praktischen Tipps zur Prozessführung und die jeweilige Erläuterung der Darstellungs- und Beweislastfragen, ebenso die Hinweise zur Zwangsvollstreckung. Mittlerweile fast Standard in den Nomos-Kommentaren sind die schon genannten konkreten Umsetzungsanweisungen, etwa in Form von Anträgen oder bei der Tenorierung von Urteilen.
Besonders herauszuheben sind die Kommentierungen zu § 1 und § 4 KSchG. Die diversen Möglichkeiten eine Kündigung zu begründen werden nicht nur nach der aktuellen, sondern auch nach der bisherigen Rechtslage abgebildet, die dabei zu treffenden Erwägungen vorgestellt und die Rechtsprechung des BAG ausführlich porträtiert. Die Details sind so umfassend, dass jede Kündigungsart einen eigenen großen Abschnitt zugewiesen bekommen hat, sodass der Leser zum einen punktuell nachforschen kann aber gleichzeitig den notwendigen Überblick behält. Im Rahmen der Klageerhebung wird zunächst die geänderte Rechtslage transparent gemacht, um danach intensiv die Prozessvoraussetzungen abzuarbeiten, verschiedene Varianten der Prozessbeendigung zu thematisieren und die Begründetheit der Klage hinsichtlich des Schwerpunktes der Klagefrist zu fokussieren. Ebenfalls vorbildlich ausführlich widmen sich die Autoren der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung sowohl im KSchG als auch im BGB, unter anderem mit wechselseitiger Verweisung auf die einschlägigen Randnummern. Ein kleiner aber sehr schön herausgearbeiteter Unterpunkt ist dabei die Kenntniszurechnung und die Figur des Wissensvertreters. Ebenfalls lesenswert, gerade aufgrund des europarechtlichen Einschlags, sind die Ausführungen zum Betriebsübergang mit den daraus resultierenden Rechten und Obligationen der Arbeitnehmer.
Die zahlreich besprochenen Sondergesetze beinhalten unter anderem Normen des Betriebsverfassungsgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes oder des Mutterschutzgesetzes. Auch hier findet der Leser die ausbildungsrelevanten Vorschriften umfassend und detailgenau kommentiert, sodass sich im Kopf gespeichertes bloßes Skriptenwissen mittels dieses Kommentars optimal mit juristischem Leben füllen lässt. Sehr schön liest sich die wie nebenbei dargestellte Beschlussfassung innerhalb des Betriebsrats, wenn dieser mit einem Kündigungsansinnen konfrontiert wurde, ebenso das instruktiv ausdifferenzierte Unterkapitel zum Nachschieben von Kündigungsgründen. Auch die diversen sachlichen Gründe für eine Befristung und die dabei zu beachtenden Grenzen werden eingängig erklärt und untereinander sauber abgegrenzt. Auch hier wird die Anrufung des Arbeitsgerichts in allen Einzelheiten und den möglichen Klagevarianten abgehandelt.
Die Lektüre der genannten prüfungsrelevanten Passagen des Kommentars lohnt sich für jeden Studenten und Referendar. Der Kommentar ist zur Lektüre wie auch zum Kauf zu empfehlen, da neben der inhaltlichen Qualität auch der Preis überzeugt, zumal das Werk auf dem absolut neuesten Stand auf den Markt gelangt. Die anwendungsorientierte Darstellung überzeugt gerade für die Klausuranforderungen des Referendariats und kann von Lehrbüchern in der Regel nicht übertroffen werden. Und auch Dogmatiker finden angesichts der strengen Orientierung an den Vorgaben der Arbeitsgerichtsbarkeit ihre Freude an diesem Werk. Rundum: eine gelungene Neuauflage.
Jauernig, BGB, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Knapp drei Jahre nach der letzten Auflage erscheint einer der von Studenten meistgenutzten Ausbildungskommentare „unterhalb“ des Palandt endlich in einer aktualisierten Neuauflage. Mit nunmehr fast 2100 Seiten und zahlreichen eingearbeiteten Neuregelungen wird der Kommentar von Jauernig vielen Studenten selbst wenn nicht als Eigentümern, so doch als Lesern und Nutzern in den juristischen Seminaren sowie während der Hausarbeiten für Anfänger und Fortgeschrittene gute Dienste leisten können.
Das Werk ist ausdrücklich für die Ausbildung konzipiert worden, so dass die Kommentierungen einerseits verständlich geschrieben aber auch von überschaubarem Ausmaß sein müssen und dies auch sind, beispielsweise werden nicht alle Normen mit einer eigenen Kommentierung versehen. Durch die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe und Schlagwörter gelingt die Orientierung innerhalb der einzelnen Normen problemlos, wobei das dichte Textbild zu Beginn gewöhnungsbedürftig ist.
Wie in vielen Kommentaren sind die Einführungen zu bestimmten Abschnitten und Büchern sehr zur Lektüre zu empfehlen, da dort in Kurzform dogmatisches Wissen vermittelt wird, für das manche Lehrbücher etliches mehr an Seiten füllen würden. Vorbildlich ausführlich sind die Ausführungen zum Kaufrecht, wo aktuelle Konkretisierungen in der Literatur zu einem verständlichen Gesamtblick auf die Schuldrechtsreform beitragen und auch die mittlerweile gefestigte Judikatur zum einhelligen Erscheinungsbild der Kommentierung und somit zur guten Orientierung bei den Lesern beiträgt. In diesem Zusammenhang auch zu erwähnen sind die Verbraucherschutzvorschriften, die beim Abschluss des Kaufvertrags zu prüfen sind, und die mit sämtlichen legislativen Änderungen der letzten Jahre eingängig aufbereitet sind. Das Widerrufsrecht und die verbundenen Verträge sind aber leider weiterhin recht kompakt erfasst. Auch kohärente Probleme wie etwa der Zusammenhang von Widerruf und § 1357 BGB werden als sehr strittig aufgeführt, aber nicht ausgeführt. Hier könnte noch etwas nachgearbeitet werden.
Hingegen lesen sich viele andere Randnummern oder ganze Abschnitte des Kommentars lehrbuchgleich und zum Glück für die Benutzer verwenden die Autoren nur gängige Abkürzungen, so dass man die Texte ohne große Anstrengung zu lesen imstande sein dürfte. Beispielhaft hervorzuheben sind etwa die Ausführungen zur Sittenwidrigkeit im Rahmen des § 138 I BGB, dabei im Besonderen zu Knebel- und Bürgschaftsverträgen. Dort wird sowohl die Kontroverse der verschiedenen BGH-Senate nachgezeichnet als auch die heute für Klausur und Examen gängige Lösung verständlich aufbereitet. Ein anderer lesenswerter Bereich findet sich im Gesellschaftsrecht, wo die verschiedenen möglichen Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber auch die Neuordnung der Rechtsfähigkeit der GbR durch den BGH übersichtlich, kompakt und ohne unnötige und vor allem überholte Ausführungen vorgestellt werden. Angenehm kurz ist auch die Kommentierung des Deliktsrechts gestaltet worden, wo in auch für Studenten nachvollziehbarer Weise gemäß dem allgemeinen Aufbauschema kommentiert wird und auch Probleme der Beweislast am Ende nicht ausgespart werden. Gelungen ist hier vor allem die abgesetzte Darstellung der Sonderfragen des § 823 BGB, so etwa die Produzenten- und Arzthaftung oder der Eingriff in den Gewerbebetrieb.
Weiterhin zu lobende Passagen sind beispielsweise dem Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern gewidmet, auch die Grundsätze zur Auslegung von Testamenten gefallen in ihrer Aufmachung und selbst „trockene“ Themen wie die Ergänzungspflegschaft sind knapp aber nachvollziehbar dargestellt worden. Ebenfalls hervorzuheben sind die allgemeinen und besonderen Verjährungsvorschriften, die im Vergleich zu anderen Normen in bestechender Klarheit erläutert sind und so dem Leser rasch die auch in der Praxis schwierigen Differenzierungen aufzeigen.
Etwas merkwürdig ist allerdings der Weg, auf dem der Leser zum Schmerzensgeld gelangt: Man wird zuerst auf die Kommentierung zu § 847 BGB verwiesen, wo man dann den Vermerk findet, dass dieser aufgehoben sei und man nun das Schmerzensgeld unter § 253 BGB finde. Dabei wird leider auch in der Kommentierung zu § 253 BGB nicht völlig klar, ob der Schmerzensgeldanspruch nun in § 253 BGB oder in der jeweils den Schadensersatzanspruch begründenden Norm angelegt ist. Ein wenig schwer verdaulich sind auch die Ausführungen zur Berechnung von Trennungs- und Nachehelichenunterhalt, wo man zwar alle wesentlichen Prüfungspunkte findet, aber die eigentliche Prüfungsreihenfolge in zahlreichen Lehrbüchern anders dargestellt wird. Bedauerlicherweise ebenfalls sehr kurz geraten sind die Beschreibungen zum Erbschaftsanspruch, wo sich bisweilen zu den Paragraphen nur ein oder zwei Sätze verlieren.
Neu aufgenommen wurden Ausführungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, welche gut in die vorhandenen Normen integriert worden sind. Generell sind die Kommentierungen zum Arbeits- und Dienstrecht, etwa beim Betriebsübergang oder bei Fragen der außerordentlichen Kündigung gelungen.
Für viele Leser und Nutzer ist der vorliegende Kommentar nicht aus dem Ausbildungsleben wegzudenken und dies ist auch berechtigt. Allerdings steht das Werk in durchaus hartem Konkurrenzkampf zu Titeln anderer Verlage sowie zu Titeln aus dem eigenen Haus. Insofern kann sich der Leser sicher sein, dass die Autoren in ihren Bemühungen um gute Neuauflagen nicht nachlassen werden.
Van den Hövel, Die Tenorierung im Zivilurteil, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Wer Teilnehmer einer Referendars-Ausbildungsgemeinschaft mit Tenorierungsübungen konfrontiert, wird oftmals durch viel Zurückhaltung bei der Mitarbeit verblüfft. Rechtliche Überlegungen anzustellen und darüber zu sprechen scheint etlichen leichter zu fallen, als sich konkret für die Lösung eines Sachverhalts zu entscheiden. Umso wichtiger ist es, wenn man als Referendar zuhause auf Lehrbücher wie das vorliegende zurückgreifen kann, wo auf etwas über 170 Seiten die Grundlagen der Tenorierung erläutert und zur Erprobung gestellt werden.
Sowohl Titel wie Umfang des Werkes irritieren zunächst. Ein eigenes Lehrbuch zur Tenorierung im Zivilurteil erscheint angesichts bereits bestehender Standardwerke im Bereich des Zivilurteils wie etwa von Sattelmacher, Knöringer oder Becht eher überraschend. Dieser erste Eindruck besteht aber nur für kurze Zeit, denn das Buch beinhaltet genau den konkreten und praktischen Leitfaden für die Tenorierung, den sich Referendare und junge Praktiker wünschen. Es werden nämlich außerhalb der kompakten und höchst anschaulichen Einleitung keine unnötigen abstrakten Ausführungen produziert, sondern der Leser wird anhand von mittlerweile 160 Einzelfällen durch die möglichen Untiefen der zivilprozessualen Entscheidung geführt. Dabei werden sowohl Standard-Tenorierungen eingeübt, etwa für die ganz oder teilweise begründete Klage oder das Zusammentreffen von Haupt- und Hilfsantrag, es werden aber auch Sonderfälle ausführlich behandelt, so das Säumnisverfahren, die Erledigung der Hauptsache und die Tenorierung im einstweiligen Rechtsschutz. Auch das Berufungsverfahren wurde nicht vergessen, ebenso wenig Familiensachen, Zwangsvollstreckungsrecht oder Vorbehaltsurteile.
Den einzelnen Fällen vorangestellt sind jeweils ein kurzer Sachverhalt und das Ergebnis der Begründetheitsprüfung. Auch Alternativprüfungen werden angeboten, wenn es etwa Streitfragen zwischen Rechtsprechung und Literatur gibt. Hiernach folgen ein Tenorierungsvorschlag und ausführliche Erläuterungen im Anschluss. Durch diese Konstruktion kann man sowohl allgemeine Informationen zu einem Rechtsgebiet sammeln wie auch anhand von konkreten Formulierungen die eigenen Kenntnisse schärfen oder erst begründen.
Die Gestaltung des Buches ist ebenfalls sehr gut gelungen, eine Bearbeitung kann effektiv und zügig erfolgen. Die graphische Trennung von Erläuterungstext und Tenor hilft zusätzlich bei der Wissensüberprüfung.
Das Fazit ist auch für die Neuauflage leicht: das Buch ist ein Muss für die Assessorausbildung und vielleicht auch für die Jahre danach. Lesenswert von A bis Z!
Thomas / Putzo, ZPO, 28. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das klassische Einstiegswerk in die Zivilprozessordnung ist zwei Jahre nach der letzten Auflage neu erschienen und wird erneut tausenden von Juristen eine sichere Basis in Studium und Examen bieten. Wie schon aus früheren Auflagen bekannt, sind auch diesmal aktuellste Gesetzesvorhaben und europäische Neuerungen integriert worden. Die Arbeit mit den mittlerweile über 1700 eng bedruckten Seiten ist effektiv wie eh und je.
Die Gestaltung des Kommentars ist typisch, allerdings nicht unangenehm. Zwar werden die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert, doch die relativ großzügige Verwendung von Abstandsflächen und eine geschickte Hervorhebungstechnik ermöglichen eine effektive Lektüre. Noch steigerungsfähig aber im Vergleich zu anderen Kommentaren schon deutlich verbessert ist das Angebot an praktischer Umsetzung des kommentierten Stoffes, insbesondere bezüglich Kostenberechnungen, Antrags- und Tenorierungsvorschlägen. Inzwischen werden immer mehr konkrete Formulierungen, etwa im Bereich der Kosten, der Rechtsbehelfe im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder bei Fragen der Erledigung angeboten und im Text deutlich hervorgehoben. Vereinzelt kann man sich direkt aus dem in der Regel instruktiven Aufbau der Kommentierung eine Prüfungsreihenfolge erschließen, besonders gut beispielsweise beim Einspruch gegen ein VU. Nur bei wenigen prüfungsrelevanten Normen, etwa im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes, ist dies nicht ganz so optimal ausgeprägt, sodass man weiterhin Lehrbücher parallel konsumieren muss.
Das vorliegende Werk hat einige besonders lobenswerte Passagen, die gerade für Ausbildungsbedürfnisse gut geeignet sind. Dazu gehören ohne Zweifel die umfassenden Erklärungen zur Erledigterklärung im Prozess, die Darstellung der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, inklusive der straff erfassten Probleme des Klauselverfahrens, sowie die detaillierte Kommentierung zur materiellen Rechtskraft. Weiterhin lesenswert sind die kompakten Darstellungen zur Prüfung des Anspruchs gegen ein Versäumnisurteil, zum Erlass einstweiliger Anordnungen in Familiensachen sowie die umfangreiche Erörterung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Trotz der oben genannten Einschränkungen zu empfehlen ist auch die Bearbeitung der Abschnitte zu Arrest und einstweiliger Verfügung, die im Vergleich zum Gesamtumfang des Buches eine überproportionale Kommentierung erfahren haben. Relativ gering ist der Kommentierungsaufwand für klassische Klausurprobleme der Streitverkündung, aber man kann sich bereits anhand der grundlegenden Informationen getrost in die Fallbearbeitung stürzen. Auch andere allgemeine Vorschriften der Zivilprozessordnung werden nur in begrenztem Maße aufbereitet, aber wiederum genügt schon diese Darstellung den regulären Ausbildungsbedürfnissen, etwa bei der Prozessstandschaft, bei der Zurechnung anwaltlichen Verschuldens oder hinsichtlich der Parteifähigkeit von Gesellschaften und Vereinen.
Generell zur Lektüre anzuraten sind zudem die zahlreichen Einführungstexte der Autoren, nicht nur vor der Kommentierung an sich, sondern auch zwischen den einzelnen Titeln der ZPO. Weiterhin lesenswert aber nicht in jedem Bundesland Examensstoff sind die Kommentierungen zum Rechtsmittel der Berufung sowie zur Forderungspfändung. In steigendem Maße stationsrelevant sind des Weiteren die Kommentierungen zur Schiedsgerichtsbarkeit. Hier werden in überraschend ausführlicher Weise Anwendung und Probleme des Verfahrens aufgezeigt. Wie schon oben erwähnt, sind auch gemeinschaftsrechtliche Neuerungen präzise abgebildet, sodass der Leser über Zustellungsverordnungen, Zuständigkeitsregelungen oder das europäische Mahnverfahren rasch Bescheid weiß. Ergänzend zur ZPO werden ohnehin einschlägige europäische Verordnungen sowie Teile des GVG kommentiert.
Die Arbeit mit diesem Kommentar macht vor allem während des Referendariats Spaß. Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos und das steigende Angebot an konkreten Hilfen wie Anträgen und Tenorierungen machen die Anschaffung lohnenswert.
Schmidt, Schuldrecht BT II, 5. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007
Mit einer nicht alltäglichen Mischung wartet das Lehrbuch zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen aus der umfassenden Reihe des Rolf Schmidt Verlages auf. Auf knapp 430 Seiten werden nicht nur die klassischen Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag, das Kondiktionenrecht sowie die unerlaubten Handlungen verarbeitet, sondern auch das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wird thematisiert. Dies ist nur auf den ersten Blick irritierend, denn bei näherer Betrachtung sind gerade die Konfliktpunkte zwischen EBV und Bereicherungsrecht bzw. Deliktsrecht klausurrelevant und auch das EBV selbst trägt die Züge eines gesetzlichen Schuldverhältnisses.
Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Lehrbücher dieses Verlags und bietet neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebungstechnik eine Vielzahl von graphischen und hervorgehobenen Elementen. Dazu gehören vereinzelte Schaubilder, Skizzen, Aufbauempfehlungen, Lernhinweise, Beispielsfälle oder Aufzählungen.
Das Deliktsrecht dominiert dieses Lehrbuch deutlich und nimmt die Hälfte des Darstellungsraumes ein. Den übrigen Platz teilen sich mit dem Schwerpunkt auf dem Bereicherungsrecht die übrigen drei Themen. Beginnend mit der Geschäftsführung ohne Auftrag wird dort zunächst der Fremdgeschäftsführungswille in den Fokus gestellt. Ein weiteres Ausrufezeichen wird bei der Frage der Berechtigung gesetzt, wobei die praktisch wichtige Geschäftsführung gegen den Willen des Betroffenen sehr gut ausdifferenziert wird. Eine Übersicht über die möglichen Ansprüche rundet das Kapitel ab. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis folgt im nächsten Abschnitt und erfasst sowohl den Vindikationsanspruch als auch die Nebenansprüche auf Nutzungen und andere Ersatzleistungen. Auch hier wird der Schadensersatz entsprechend der Klausurrelevanz zu Recht betont.
Der erste große Abschnitt steht dann ganz im Zeichen des Bereicherungsrechts und führt den Leser zunächst durch grundlegende Informationen, etwa zur Abgrenzung des Kondiktionenrechts zu anderen Rechtsgebieten, die Abgrenzung von Zwei- zu Mehrpersonenverhältnissen und die Frage des Anspruchsgegenstands. Danach wird klassisch in Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen unterschieden. Den Ausschlussgründen wird dabei ihrer Bedeutung entsprechend viel Aufmerksamkeit geschenkt und Standardfragen wie etwa zur Abwicklung von sittenwidrigen Rechtsgeschäften werden souverän beantwortet. Auch die Leistungsbeziehungen in Personengeflechten werden sehr schön ausdifferenziert. Gelungen im Verbund mit den zuvor erfolgten Ausführungen zum EBV sind auch die Erklärungen zur Verwendungskondiktion. Dass der Autor die Rechtsfolgenseite in einem eigenen Unterabschnitt präsentiert, zeigt dessen Umsicht im Hinblick auf systematisches Leseverständnis. Die Saldotheorie wird dabei treffend erfasst.
Im Rahmen des Deliktsrechts werden nicht nur die üblichen Verletzungstatbestände der absoluten Rechtsgüter und sonstigen Rechte samt Nebenproblemen wie dem weiterfressenden Mangel oder dem Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts umfangreich abgearbeitet, sondern auch Kleinigkeiten wie die Sachverständigenhaftung und die diffizile Haftung von Minderjährigen eingängig angesprochen. Viel Wert wird in der Darstellung auf beide Prüfungspunkte der Kausalität sowie auf das Verschulden gelegt. Ebenfalls zu loben ist das jedoch ein wenig bezuglos stehende Kapitel zu Verkehrssicherungspflichten, das man sich schon bei § 823 BGB gewünscht hätte. Ein wenig schade angesichts der sonstigen dogmatischen Standfestigkeit des Autors, wenngleich man es durch die fehlende Ausschließlichkeit der Zuordnung auch nachvollziehen kann, ist außerdem die Verortung der Gefährdungshaftungstatbestände des BGB außerhalb des separaten Kapitels zur Gefährdungshaftung, wo „nur“ Straßenverkehr, Produkthaftung und Haftpflichtgesetz zu finden sind. Wiederum gelungen ist das eigene Kapitel zu den Rechtsfolgen deliktischer Ansprüche, in welchem nicht nur der übliche Ersatz des Schadens erklärt wird, dies auch mit eigenem Unterabschnitt zu Kfz-Schadensposten, sondern auch die komplexe Prüfung des Schmerzensgeldanspruchs samt korrekter systematischer Einordnung sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche dargestellt werden. Den Schlusspunkt bilden Mitverschulden und Verjährung.
Dieses Lehrbuch ist eine der wenigen echten Alternativen zu meinem persönlichen Favoriten, dem Lehrbuch von Schwarz/Wandt, da im vorliegenden Werk in transparenter und systematisch ansprechender Weise nicht nur das Grundwissen der gesetzlichen Schuldverhältnisse anspruchsvoll und dennoch eingängig präsentiert wird, sondern darüber hinaus Sachzusammenhänge aufgezeigt werden, deren Beherrschung den feinen Unterschied in der Klausurbearbeitung ausmachen kann. Die Lektüre ist ab dem ersten Semester zu empfehlen.
Budde-Hermann / Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen Zivilrecht, 5. Auflage, Verlag Luchterhand 2007
Aus der für Referendare fast unverzichtbaren Reihe der Aktenvortrags-Lehrbücher ist das Exemplar zum Zivilrecht rasche zwei Jahre nach der Vorauflage neu auf den Markt gebracht worden. Auf überschaubaren knapp 120 Seiten wird der Leser durch einen theoretischen Teil sowie acht Aktenvorträge geleitet.
Die Gestaltung des Werks ist zum Teil erheblich besser als die anderen Werke aus der Reihe, sind doch die zahlreichen praxisnahen Muster für Schriftsätze, Urkunden, Verfügungen oder gerichtliche Entscheidungen platzsparend und doch instruktiv und übersichtlich aufgebaut worden. Auch die graphische Vielfalt der Elemente innerhalb der Fälle überzeugt. Die Fließtexte sind gut untergliedert und mit einer effektiven Hervorhebungstechnik versehen worden.
Die Autorinnen beginnen die Darstellung mit allgemeinen Hinweisen zum Kurzvortrag, belasten den Leser dabei aber nicht mit zu viel Theorie und Ideal, sondern geben schon hier konkrete Formulierungshilfen und zahlreiche Hinweise für wichtige Nebeneffekte des gelungenen Vortrags. Ob und wie man den aufgezählten Stilfragen folgen möchte, ist jedem Leser selbst überlassen, als Orientierungshilfe dienen diese allemal. Die Erläuterungen zur Vorbereitung des Kurzvortrags sind eingängig und die Tipps zum Zeitmanagement sind sinnvoll.
Danach folgen Ausführungen zum zivilrechtlichen Kurzvortrag mit genauen Anweisungen zum Aufbau des gesamten Vortrags. Insbesondere die Vorschläge zur Sachverhaltsschilderung überzeugen. Erst nach der Lektüre dieses allgemeinen Teils sollte sich der Leser den Fällen widmen. Dort wird er verschiedene Themen und Formalia erfasst finden, so zum Beispiel Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerruf im Erbrecht, Verschränkungen zwischen Sachenrecht und Insolvenzrecht, Rechtsnachfolge im Prozess, Wettbewerbs- und Markenrecht, Erledigung im Zivilprozess, Einstweiliger Rechtsschutz, Leistungsstörung beim Werkvertrag, Klage Zug um Zug oder auch Fragen des Eigentumsvorbehalts. Die breit angelegten Themen sichern auch kritischen Lesern materiell-rechtliche Herausforderungen zu und die Essentialia des Zivilprozesses werden in angemessenem Umfang abgehandelt.
Man kann sich auf den Aktenvortrag gar nicht intensiv genug vorbereiten, sodass man bei zivilrechtlicher Themenwahl auf dieses Werk nicht verzichten sollte. Dennoch sollte man die Lösungen der Fälle gegebenenfalls kritisch hinterfragen und sich im Referendarskreis durch gegenseitige Vorträge auf eigene Lücken hin abprüfen.
Tempel / Theimer, Mustertexte zum Zivilprozess Band II, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Lang ersehnt und endlich auf dem Markt ist die Neuauflage des zweiten Tempel-Bandes, mittlerweile allerdings fortgeführt von den Autoren Theimer. Der vorliegende Band beinhaltet die großen Verfahrensbereiche Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz, Familiensachen, Rechtsmittel oder auch Prozessvergleiche. Auf über 520 Seiten werden anhand von Mustern die Grundlagen der jeweiligen prozessualen Situationen erläutert.
Das vorliegende Werk verdeutlicht wie auch der erste Band das Zivilverfahren auf untypische Weise: anhand der zu treffenden Verfügungen, Beschlüsse und Entscheidungen lernt der Leser schnell und effektiv, worauf es in einer bestimmten Prozesssituation ankommt, er erhält also das vom Ausbilder so geschätzte praktische Wissen. Die Autoren stellen die Muster und Vorgaben aber nicht einfach so in den Raum, sondern unterlegen die Texte mit zahlreichen Fußnoten und zusätzlichen Erläuterungen. Hinzu kommen kompakte Einleitungstexte, die man sich gerne als Crashkurs zur Einführung in die ZPO aneignen kann. Bei komplexen Mustern wie den zahlreich vorhandenen Urteilen und Beschlüssen geben Beispiele die ganze Variantenbreite richterlicher Entscheidungsfreude in gut ausgesuchten Ausschnitten wieder.
Die einzelnen Kapitel erfassen folgende Vorgänge: zunächst werden die Grundzüge des Verfahrens in Familiensachen abgehandelt. Dabei wird exakt zwischen ZPO und FGG unterschieden, sodass die meisten Referendare ihr Lernpensum gut einteilen können. Gelungen sind hierbei vor allem die einstweiligen Regelungen bezüglich des Gewaltschutzgesetzes sowie das vereinfachte Scheidungsurteil. Für die Ausbildung unverzichtbar sind die zahlreichen Muster zum einstweiligen Rechtsschutz, also Arrest und einstweilige Verfügung. Beschlussverfahren und Urteilsverfahren werden sauber ausdifferenziert und Spezialprobleme wie etwa Entscheidungen in Bausachen (Sicherungshypothek) oder einstweilige Maßnahmen in Wettbewerbsstreitigkeiten sind eingängig aufgebaut. Selbst Leistungsverfügungen außerhalb des Unterhaltsrechts werden behandelt und auch Einstellungsentscheidungen finden sich.
Der Bereich der Zwangsvollstreckung thematisiert umfassend die Klausel- und Gestaltungsklagen und bietet rasch Klarheit, selbst bei der Erzwingung von Handlungen. Der Abschnitt über Kostenstreitigkeiten ist nur wenig ausbildungsrelevant, jedoch das folgende Kapitel zur PKH umso mehr. Hier muss man gerade in der Anwaltsstation zeigen, dass man Fälle auch wirtschaftlich verarbeiten kann. Insbesondere die Wirkungen der erfolgten Bewilligung sind detailliert erfasst. Das sodann folgende Rechtsmittelrecht ist nicht in jedem Bundesland Examensgegenstand, aber die hervorragend ausgestalteten Zulässigkeitsprobleme der Berufung sind lehrbuchreif. Das ausführliche Kapitel zur Beschwerde ist ebenfalls wenig examensrelevant. Der nächste Abschnitt zum Prozessvergleich hingegen sollte kritisch und akribisch durchgearbeitet werden, gerade was die inhaltlichen Voraussetzungen und Tücken angeht, sowie hinsichtlich der Frage der Geltendmachung von Mängeln. Das Schlusskapitel ist ganz der Relationstechnik gewidmet und ist gerade für die Anfangszeit der Zivilstage ein hilfreiches Stück Literatur.
Im Gegensatz zum ersten Band ist dieses Werk für Referendare zur Examensvorbereitung kein unbedingtes Muss. Wer sich das Zivilrecht aber umfassend erschließen will, sollte auch diesen Band mit Eifer lesen. Die Verarbeitung des Prozessstoffes ist ebenso lesenswert wie im ersten Band gelungen und die examensrelevanten und ausbildungsgeeigneten Kapitel sind hilfreich und effektiv verfasst. Man wird nach der Lektüre einfach mehr Spaß mit seinem Ausbilder und dessen gestellten Aufgaben haben.
Beater, Medienrecht, 1. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2007
Die Verknüpfung verschiedener thematisch nahe stehender Spezialgebiete unter einen Oberbegriff gelingt nur wenigen Autoren so überzeugend wie in diesem Fall. Der Autor hat in seinem anspruchsvollen Lehrbuch unter dem Stichwort „Medienrecht“ diverse Rechtsgebiete wie das Presse-, das Rundfunk- und das Telemedienrecht zusammengefasst und die dabei zutage tretenden Überschneidungen herausgearbeitet. Auf über 830 Seiten kann der Leser die sonst oft getrennten zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen nacharbeiten.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist typisch für die umfangreichen großen Lehrbücher des Mohr Siebeck Verlages und bietet dem Leser ein ansprechendes Gesamtbild. Der gut untergliederte übersichtliche Fließtext wird von optisch getrennten Fußnoten flankiert. Ebenso führen umfangreiche Literatursammlungen in die Kapitel ein. Beispiele aus der Rechtsprechung konkretisieren die Ausführungen an geeigneter Stelle. Graphische Elemente fehlen vollständig.
Der Autor beginnt seine ausführliche Einführung in das Medienrecht unter anderem mit den öffentlichen Aufgaben und Funktionen der Medien, den zu nutzenden Rechtsquellen, den verfassungsrechtlichen Grundlagen inklusive des Zensurverbots. Hiernach werden die einzelnen Bestandteile des Medienrechts hinsichtlich ihres verfassungsrechtlichen Schutzes abgehandelt, darunter das Presserecht mitsamt den geltenden Pressegesetzen, das Rundfunkrecht mit Funktionen der einschlägigen Staatsverträge sowie die Mediendienste. Der folgende Abschnitt zeigt in seiner Detailliertheit klar die Forschungsschwerpunkte des Autors und bildet die privaten Schutzrechte Medienbetroffener ab, sowohl deliktsrechtlich als auch urheberrechtlich. Auch Persönlichkeitsrechte und Rechte des Unternehmers finden Berücksichtigung, ebenso Abwägungs- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte.
Ein weiterer großer Teil des Werks ist den Medienunternehmen gewidmet. Hierbei spricht der Autor nicht nur die Rechte, sondern auch die gesetzlichen Pflichten der Unternehmen an und kann so Spannungsfelder der Medienlandschaft aufzeigen, Freiheiten und Beschränkungen konkretisieren. Auch besondere Aspekte wie Wahlwerbung oder die Zulassung privater Rundfunkanbieter finden Berücksichtigung innerhalb der Darstellung. Ein weiterer Abschnitt stellt die Möglichkeiten der Finanzierung medialer Angebote dar und problematisiert insbesondere Rechtsfragen der Werbung und des Sponsorings sowie die stets ungeliebten Rundfunkgebühren. Zusätzlich angesprochen werden die Rechtsgebiete, die bei der Konkurrenzsituation von Medienunternehmen belastet werden, also vor allem Wettbewerbs- und Kartellrecht oder auch die Fusionskontrolle samt aktuellster Entscheidungen.
Eher allgemeinbildend als ausbildungsrelevant wirkt der kurze mittlere Abschnitt des Lehrbuches über Informationsverhalten und Kommunikationsinteressen von Mediennutzern. Danach widmen sich gleich drei Abschnitte dem Thema Information. Zum einen geht es um die rechtlich tragbare Informationsbeschaffung inklusive Einsichtsrechten, Quellenschutz, journalistischen Selbstverpflichtungen oder auch der Berücksichtigung der Rechte Dritter. Des Weiteren werden in großem Umfang die Rechte an Bildern, Sprache und Wortwerken erläutert. Schließlich werden unrichtige Tatsachen- und Meinungsäußerungen ausführlich abgegrenzt und vorhandene Jugendschutzvorschriften beleuchtet. Das Schlusskapitel führt in die Mechanismen der Medienkontrolle ein, sowohl die des Marktes als auch die der Rechtsordnung. Dabei stehen zivilrechtliche Ansprüche und Haftungsvorschriften im Vordergrund und wieder brilliert der Autor mit detaillierten Angaben zu Anspruchsinhalten und Anspruchsvoraussetzungen und grenzt die möglichen Rechtsfolgen für den Anspruchsinhaber hervorragend nachvollziehbar ab.
Das Fazit für dieses Lehrbuch ist trotz der inhaltlich überzeugenden Komposition für die Ausbildung gespalten. Als allgemeine Examensvorbereitungslektüre ist das Werk sicherlich nicht zu empfehlen, dafür umso mehr für vertiefte wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Medienrecht und ganz besonders für das Referendariat, gerade wenn in der Zivil- oder Anwaltsstage klassische und abnorme medienrechtliche Fälle zu bearbeiten sind. Insbesondere für die materiell-rechtlichen Zusammenhänge der Schutznormen und Ansprüche bietet das vorliegende Kompendium eine exzellente Arbeitsgrundlage, die nur noch der prozessualen Umsetzung bedarf. Die dabei zusätzlich gegebenen Einblicke in die Zusammenhänge und Relationen der medialen Angebote und medialen Verhaltensweisen ermöglichen auch bei komplexen Sachverhalten eine stringente und fundierte Argumentation und genau diese gedankliche Leistung des Lesers befördert der Autor mit seinem Werk vorbildlich.
Jürgens u.a., Betreuungsrecht kompakt, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das Betreuungsrecht wird in einer alternden Gesellschaft in der Praxis immer bedeutsamer und auch während der Ausbildung sind in zahlreichen Stagen des Referendariats Bezüge zum Betreuungsrecht denkbar. Der Blick in den Kommentar hilft dabei kaum weiter, denn die Zusammenhänge des Betreuungsrechts erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Ein Team aus erfahrenen Autoren hat im vorliegenden Lehrbuch die Grundlagen des Betreuungsrechts auf knapp 350 Seiten zusammengefasst.
Allein schon das Literaturverzeichnis ist eine wahre Fundgrube für am Rechtsgebiet Interessierte. Anhänge präsentieren die einschlägigen Gesetzestexte, insbesondere die Normen des FGG. Die Gestaltung des Lehrbuchs im Übrigen ist ansprechend und bietet einen gut gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebung und optisch getrennten Fußnoten. Nicht vorhanden sind Graphiken, Aufbauschemata für die Prüfung der einzelnen Betreuungsvorgänge oder auch Muster für die Entscheidungen von Gericht oder Betreuer. Hier könnten die Autoren ruhig nachlegen, um den Praxisaspekt des Werks stärker zu betonen.
Beginnend mit der Geschichte des Betreuungsrechts und den vorhandenen markanten Gesetzesänderungen im deutschen Recht führen die Autoren den Leser sofort zu den Erstvoraussetzungen des Verfahrens, nämlich der Bestellung eines Betreuers. Hier werden die Kernpunkte der Bestellung, nämlich zum einen die Unfähigkeit, seine eigenen Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung selbst besorgen zu können, sowie die Erforderlichkeit der gesetzlichen Betreuung schön herausgearbeitet. Insbesondere das Thema Betreuungsvollmacht wird kompakt erfasst. Interessant lesen sich die Kriterien zur Auswahl des Betreuers und zur Determination der auszusuchenden Aufgabenkreise, ebenso die eigentliche Wahrnehmung der Aufgaben durch den Betreuer. Dabei wird das rechtsgeschäftliche Handeln zu Recht in den Vordergrund gestellt und der Einwilligungsvorbehalt erläutert. Lehrreich für eine mögliche spätere Beschäftigung als Anwalt und Berufsbetreuer sind die umfangreichen Angaben zur Haftung sowie zur Vergütung des Betreuers, hier auch der Eintritt der Staatskasse bei Mittellosigkeit.
Das gerichtliche Verfahren wird detailliert erfasst und die verschiedenen zu beachtenden Rechtspositionen der Verfahrensbeteiligten nach dem FGG transparent gemacht. Vor allem die Anhörungspflichten des Gerichts werden deutlich ausdifferenziert. Besonders gelungen ist zudem die Darstellung der oftmals unterschätzten Rolle des Verfahrenspflegers, dies auch über das gesamte Lehrbuch hinweg. Sauber getrennt wird auch zwischen einstweiligen und dauerhaften Maßnahmen und dabei zu beachtenden Voraussetzungen.
Ein eigenes Kapitel thematisiert das Unterbringungsrecht samt einstweiligen Maßnahmen, Rechtsmitteln und Vollzug. Die Bedeutung des ärztlichen Zeugnisses sowie der einzuholenden Sachverständigengutachten wird in den passenden Kontext gestellt und die eigene Entscheidungsgewalt des Richters herausgehoben. Das Schlusskapitel erläutert die Rolle der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine.
Dieses Lehrbuch wird seinem Anspruch, dem einer kompakten Einführung in das Rechtsgebiet, vollauf gerecht. Die wesentlichen Informationen werden rasch und effektiv vermittelt, einzig die praktische Umsetzung sollte in der nächsten Auflage stärkeren Einfluss finden. Wer mit dem Gedanken spielt, beruflich Betreuungen zu übernehmen, sollte dieses Lehrbuch immer in Griffweite haben.
Kaiser / Kaiser / Kaiser, Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2007
Dass gute Ausbildungsliteratur für Referendare immer mehr an Skriptendünne heranreicht, ist beileibe kein Manko, eher bedauerlich für die etablierten Repetitorien, deren Werke teilweise immer noch nicht als gleichwertige Ausbildungslektüre angesehen werden. Man muss sich für die Vielzahl der relevanten Rechtsgebiete, aufbauend auf Kenntnisse aus dem Studium, schnell und effizient die Grundlagen für den Prüfungszeitraum vergegenwärtigen können und hat kaum noch Zeit für ausführliche wissenschaftliche Begründungsmodelle. Das vorliegende Werk des Kaiser-Trios zum Zwangsvollstreckungsrecht begnügt sich mit weniger als 130 Seiten zur Darstellung der Materie und macht dadurch dem im selben Verlag etablierten Werk von Lippross massiv Konkurrenz. Dass die Autoren in ihre Werke auch oder gerade ihre Erfahrungen aus dem von ihnen betriebenen Repetitorium für Referendare einfließen lassen, ist aus Sicht des Rezensenten eher ein Vor- als ein Nachteil für den Leser.
Die Gestaltung des Werks ist angemessen, aber bisweilen grenzt das Layout an Platzverschwendung, wenn bei einem so dünnen Buch der Kapitelbeginn stets auf eine rechte Seite gelegt wird und so mehrfach Leerseiten im Buch zu beklagen sind. Der ansonsten dichte Fließtext beinhaltet leider auch noch die Hinweise auf Rechtsprechung und (nicht einmal abgekürzt zitierte) Literatur, verfügt aber ansonsten über effektive Hervorhebungen. Grau hinterlegte Textfelder beinhalten Klausurtipps und sonst Beachtenswertes, etwa Exkurse zu gern geprüften Klausurkonstellationen oder Hinweise auf andere assessorrelevante Lehrbüchern. Am Ende der Kapitel wird ein Prüfungsschema platziert. Bisweilen finden sich Prüfungsvorgaben auch innerhalb der Kapitel, ebenso vereinzelte graphische Applikationen. Klausurformulierungen runden das anwenderorientierte Werk sinnvoll ab.
Das Buch ist in acht Kapitel unterteilt, wobei ein Einleitungskapitel zur Zwangsvollstreckungsklausur den Leser technisch und taktisch vorzubereiten sucht. Die übrigen Abschnitte befassen den Leser mit den klassischen Klausursituationen der Zwangsvollstreckung sowie in einem Schlusskapitel mit Einzelheiten des Klauselverfahrens. Nicht vergessen wird im Kapitel zur Vollstreckungsgegenklage auch die Erwähnung des immer beliebter werdenden Aufhängers der analogen Anwendung von § 767 ZPO zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Titels. Weiterhin thematisiert werden die Drittwiderspruchsklage und ihr besitzloses Pendant, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung, die Vollstreckungserinnerung sowie die oft komplexen Klausurvorgaben der Einziehungsklage, also bei Forderungspfändung und Aufrechung oder anderen Gegenrechten. Ein weiterer Abschnitt erläutert die so genannten unechten Vollstreckungsklausuren, bei welchen Ersteigerungsfälle und daraus resultierende Ansprüche unter den Beteiligten gelöst werden müssen. Die dabei oft zitierten Probleme rund um das Pfändungspfandrecht werden hier entspannt entschärft. Innerhalb der Kapitel sondieren die Autoren die üblichen Schwerpunkte der Zulässigkeit und Begründetheit und machen auch unbequeme Sachverhalte rasch transparent. Bei einigen Themen muss man sich darüber im Klaren sein, dass man eine gehörige Portion Grundwissen benötigt, um den komprimierten Ausführungen der Autoren zu folgen. Auch bei Verweisen auf andere Rechtsgebiete wie das Insolvenzrecht wird das Verständnis dieser Materie in Grundzügen vorausgesetzt.
Dieses Lehrbuch kann man Referendaren gerade in der Schlussphase der Examensvorbereitung zur Bearbeitung empfehlen, um sich das Wesentlich im Idealfall noch einmal zu vergegenwärtigen. Aber auch derjenige, der nur noch einmal übersichtliche Prüfungsanleitungen sucht, wird mit diesem Lehrbuch gut bedient. Die hier geschaffene Wissensgrundlage sollte der ambitionierte Referendar aber beizeiten mit ausführlicheren Medien anreichern, um in der Klausursituation nicht in der Kompaktheit des Gelesenen zu verharren.
Fritsch, Das neue Wohnungseigentumsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007
Bisher war das Recht des Wohnungseigentums allenfalls eine Randnotiz im Sachenrecht, da das zugehörige Verfahren gemäß dem FGG kaum prüfungstauglich für den Ausbildungsbereich war. Das dürfte sich jedoch nach der Aufnahme der WEG-Verfahren in das System der ZPO sowie nach der noch nicht ganz ausgefeilten Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ändern, da man hiermit hervorragend zusätzliche Klausurprobleme schaffen kann. Auf knapp 230 Seiten beschreibt der einschlägig erfahrene Autor die Vor- und Nachteile des neuen Wohnungseigentumsrechts.
Der erste Eindruck des neuen Lehrbuches ist positiv, denn der Autor mischt dem übersichtlichen Fließtext zahlreiche Elemente unter, die den Leser bei der Umsetzung des Stoffes in die Praxis unterstützen. Er nutzt Beispiele, Musterformulierungen, Schaubilder oder auch Aufzählungen. Die Fußnoten sind optisch abgetrennt. Der Anhang umfasst eine Synopse zwischen Alt- und Neuregelung, wirkt aber mit fast 60 Seiten deutlich überdimensioniert.
Inhaltlich beginnt der Autor verständlicherweise mit den Hintergründen der Reform des Wohnungseigentumsrechts, bevor der sich den praktischen Auswirkungen der Neuregelung zuwendet. Hierbei muss man als Leser berücksichtigen, dass der Autor für Praktiker schreibt und damit die Kenntnisse der alten Rechtslage als bekannt voraussetzt. Man muss also wenigstens ein Sachenrechtslehrbuch konsultiert haben, bevor man sich in die Ausführungen stürzt. Die Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft wird in ihrer Rechtsentwicklung nachgezeichnet und in ihren Konsequenzen für zivilrechtliche Ansprüche präsentiert, ebenso die Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer. Auch Seitenaspekte wie die mögliche Insolvenz der Gemeinschaft oder auch die Entziehung von Wohnungseigentum werden kompakt analysiert.
Weitere Kapitel thematisieren das Errichten der Gemeinschaftsordnung sowie der Teilungsanordnung sowie die erweiterten Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer, was gerade hinsichtlich baulicher Maßnahmen eingängig beschrieben wird. Die folgenden Abschnitte über Betriebs- und Verwaltungskosten und die Anlage von Beschlusssammlungen sind weniger ausbildungsrelevant, wenngleich für die Bearbeitung von WEG-Akten bei der anwaltlichen Stage höchst lesenswert. Wiederum prüfungsgeeignet ist die Lektüre zur Stellung des Verwalters des Eigentums samt seiner gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungsoptionen. Ebenfalls lesenswert gerade für Referendare ist das ausführlich zusammengefasste neu geregelte Verfahren zur Klärung von Ansprüchen, die aus dem Wohnungseigentumsrecht entstehen können. Hier werden die üblichen Klagen gleich mit abgehandelt und die Urteilswirkungen und Kostenentscheidungen anschaulich erläutert. Beschlossen wird das Buch mit vollstreckungsrechtlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Dieses Lehrbuch ist insbesondere für die Anwaltsstagen ein geeigneter Begleiter, gegebenenfalls für die Zivilstation am Amtsgericht. Der Autor führt den Leser kompakt und effektiv in ein diffiziles Rechtsgebiet ein und sorgt mit seinen bewertenden Kommentaren für eine ausgewogene Rezeption der Materie. Die klare Orientierung an Anspruchs- und Verfahrensfragen machen die Lektüre für Referendare zu einer wertvollen Wissensquelle. Für das Studium dürfte die Darstellung zu wenig theorielastig sein, kann aber bei entsprechendem Bedarf zuverlässig konsultiert werden.
Von RAin Annette Wittmer, Landau
Lainé / Warneke, Wörterbuch Wirtschafts- und Steuerrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das Vorwort „le préface“ verspricht nicht zu viel. Die Autoren haben ein Wörterbuch/Lexikon Wirtschafts- und Steuerrecht im C.H. Beck Verlag auf 421 Seiten in erster Auflage 2007 herausgebracht. Eine fundierte Hilfe für die praktische Anwendung im deutsch/fanzösischen wie auch französisch/deutschen grenzüberschreitenden Rechtsverkehr für Anwälte wie auch Steuerberater. Gleichfalls stellt der „Lainé & Warneke“ auch im universitären Bereich für die wissenschaftliche Arbeit von Studenten ein profundes Nachschlagewerk dar.
Schade bleibt die äußere Aufmachung im Paperback-Format. Da das Lexikon zum ständigen Begleiter werden könnte, wäre ein Hardcover-Format ansprechender, zumal dies bei einem Verkaufpreis von 68,00 € auch angemessen erscheint. Inhaltlich stellt das Lexikon ein handliches und übersichtliches Nachschlagewerk da. Bilinguale Hinweise führen den Benutzer dabei zunächst hilfreich in die Systematik des Werkes ein.
Die einzelnen Rechtsbegriffe werden im „Lainé & Warneke“ nicht nur übersetzt, sondern auch kurz und präzise erläutert. Es erfolgt die Zuordnung zum jeweiligen Rechtsgebiet im deutschen und französischen Recht. Besonders hilfreich ist dabei, dass die beiden Autoren in der Regel die dazugehörigen wesentlichen Normierungen angeben. In einem weiteren Schritt wird der Begriff zunächst vom Deutschen ins Französische übersetzt. Hierauf folgt die Erläuterung des Rechtsbegriffes in französischer Sprache, wobei bemerkenswert ist, dass wesentliche Begriffe in Klammer gesetzt in deutscher Sprache zum weiteren Verständnis eingefügt werden. Dieselbe Vorgehensweise erfolgt spiegelbildlich für die Übersetzung vom Französischen ins Deutsche.
Die Autoren haben hier mit dem Wörterbuch/Lexikon Wirtschafts- und Steuerrecht eine Werk herausgebracht, mit dem es Spaß macht, zu arbeiten. Auf Grund seiner systematischen Aufmachung und den Erläuterungen der einzelnen Rechtsbegriffe, die mit der jeweiligen Rechtsnorm und Rechtsgebiet in Kontext gesetzt werden, ist das Werk nicht nur geeignet für Anwälte oder Steuerberater mit grenzüberschreitender Tätigkeit, sondern auch Studenten als Nachschlagewerk zu empfehlen. Da Lainé & Warneke eine Vielzahl von Steuerfachbegriffen mit aufgenommen haben, stellt das Werk eine gute Grundlage zur Bearbeitung von Sachverhalten im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr dar.