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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Oktober 2008

Rezensionen Oktober 2008: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Artkämper u.a., Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 1. Auflage, Verlag ZAP 2008
Obwohl viele Referendare nicht nur während der Strafstation bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt sind, sondern dies darüber hinaus auch schwerpunktmäßig in der Wahlstation tun wollen, ist das Angebot an erschwinglicher Literatur für die eigentliche staatsanwaltliche Tätigkeit begrenzt. Das vorliegende Werk bietet für einen sehr fairen Preis ein über 500 Seiten starkes Kompendium über den behördlichen Alltag und die rechtlichen Anforderungen an die Tätigkeit der Vertreter der Anklage.
Insgesamt vier in der staatsanwaltlichen Praxis tätige Autoren fassen den Stoff in diesem Werk zusammen. Die Gestaltung des Buches ist schlicht, aber lesefreundlich. Der gut untergliederte Fließtext wird durch effektiv eingesetzte Hervorhebungen unterstützt und durch Hinweiskästen oder konkretisierende Zitate ergänzt. Grau hinterlegte Übersichten bieten zusätzlichen Service für den Leser. Vereinzelt findet man auch Formulierungen für Verfügungen, davon könnte es aber deutlich mehr geben wie etwa bei den Anträgen während der Hauptverhandlung. Ebenfalls ausbaufähig ist die Anzahl der nur spärlich vorhandenen Beispiele mit Lösungen.
Für Ausbildungszwecke herauszustellen ist das gelungene Kapitel zur Hauptverhandlung, wo nicht nur die Reaktionen des Staatsanwalts auf prozessuale Situationen bis hin zur Wahrung der Ordnung im Saal oder dem Schutz vor Klamaukverteidigung samt sinnloser Anträge des Angeklagten plastisch beschrieben werden, sondern auch ein umfassendes Konzept für das Plädoyer bei diversen Verfahrensausgängen angeboten wird. Ebenfalls wichtige Lektüre ist das Kapitel zu den Rechtsbehelfen der Staatsanwaltschaft: neben den klassischen Fragen nach den Rechtsschutzmöglichkeiten des Angeklagten oder Beschuldigten muss der Referendar auch in der Lage sein, die Rechts der Anklagebehörde durchzusetzen zu suchen.
Hinzu kommen Abschnitte zur Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, wo zutreffend auch die originäre Ermittlungskompetenz der Staatsanwaltschaft betont wird, daneben aber vor allem das Tätigkeitsinstrumentarium samt Voraussetzungen, Durchführung und Rechtsfolgen abgearbeitet wird. Des Weiteren erläutert werden die Rollenverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, die Behandlung von Akteneinsichtsbegehren oder der Umgang mit den Verjährungsvorschriften. Der Abschluss der Ermittlungen samt Verfügung ist instruktiv und differenziert abgebildet. Lesenswert sind darüber hinaus auch behördeninterne Vorgänge wie die Berichtspflichten an die GenStA oder das LJMin dargestellt. Selbst Einzelheiten des Eildienstes werden prägnant zusammengefasst und erste Orientierungshilfen angeboten.
Abgerundet werden die Ausführungen durch ein klassisches Einführungskapitel zur Historie der Staatsanwaltschaft sowie Abschnitte zum behördeninternen Umgang und zur Aktenführung. Nicht allzu ausbildungsrelevant, aber im Detail beeindruckend ist das Kapitel zur Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren, insbesondere bei der Überwachung der forensisch Untergebrachten. Beschlossen wird das Werk mit Ausführungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens sowie zur Rechtshilfe.
Das Buch firmiert zu Recht unter der Reihe „Schriften für die Strafrechtspraxis“. Der Leser, besonders derjenige in Ausbildung, erhält schnörkellose und direkt anwendbare Informationen vom Beginn bis zum Ende des Strafverfahrens. Umsetzungshilfen sind vorhanden, können in der Anzahl noch gesteigert werden, etwa durch Beigabe einer CD-Rom. Der pragmatische Ansatz der Autoren befördert die Rezeption der Leser und sorgt darüber hinaus für systematisches Verfahrensverständnis. Wer sich vertieft mit staatsanwaltlichen Aufgaben befassen will oder muss, der wird dieses Buch binnen kürzester Zeit verschlungen haben.

Schmehl / Vollmer / Heidrich, Die Assessorklausur im Strafprozess, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Wie schon bei einigen anderen Standardwerken hat sich auch in dieser Neuauflage ein erfahrener Autor in das Team eingefügt und firmiert ab der 9. Auflage für die Fortsetzung der bisherigen Qualität. Das Lehrbuch ist in vielen Bundesländern nahezu unangefochten und wird von vielen Ausbildungsleitern empfohlen. Auf mittlerweile 325 Seiten kann man sich für den Vorbereitungsdienst in Strafsachen und das Examen präparieren.
Die Schwerpunkte des Buches liegen in den Geschehnissen bis zum Urteil der ersten Instanz. In großen Kapiteln werden das Ermittlungsverfahren, das Hauptverfahren mit Hauptverhandlung und die Urteilsfindung dargestellt. Besondere Kapitel widmen sich darüber hinaus den Rechtsmitteln, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Jugendstrafrecht und allgemeinen Klausurhinweisen. Eindrucksvoll ist dabei wie immer die große Aktualität des Buches. Sämtliche wichtigen Reformen seit der letzten Auflage sind verarbeitet worden und auch die jüngste Rechtsprechung des BGH zu examensrelevanten Problemen wie etwa zur Protokollberichtigung sowie zu Konkretisierungen der Absprache im Strafverfahren findet sich wie selbstverständlich.
Man muss exemplarisch einige Kapitel hervorheben, bei denen sich die Autoren durch prägnante Darstellung besonders hervorgetan haben, da das Buch ansonsten nur wenige Defizite erkennen lässt. Solche guten Kapitel finden sich etwa zum Beweisantragsrecht, zu den Fehlergruppen bei der Bestimmung der Bestrafung und zur Beschuldigtenvernehmung. Ebenfalls empfehlenswerte Abschnitte befassen sich mit der Beschränkung von Rechtsmitteln, der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft und der Anwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung.
Die Einübung der Tenorierung im erstinstanzlichen Urteil mit diesem Buch ist allerdings weiterhin schwierig. Zwar werden die wesentlichen Elemente des Schuldspruchs genannt, aber nur vereinzelt kann man sich durch Formulierungen tatsächlich ein Bild machen. Dabei wäre es ein Leichtes, eine Seite mit Tenorierungsbeispielen einzufügen, wenn man schon für eine Abschlussverfügung eineinhalb Seiten vorsieht. Ganz anders dagegen die Situation im Rahmen der Rechtsmittel: hier ist die Detailliertheit der möglichen Tenorierungen wesentlich größer, sodass man auch für die erste Instanz eine entsprechende Opulenz erwarten dürfte. Die klausurbeliebten Fragestellungen der Schlussplädoyers werden leider ebenfalls kaum gewürdigt.
Ein wichtiger Aspekt des Buches ist seine relative Dünne. Man kann die es vor und während der Strafstation zügig und effektiv durcharbeiten und wird durch die Vielzahl von Beispielen aus der Rechtsprechung nicht mit theoretischem Ballast überfrachtet. Die Gestaltung des Buches lädt aber nicht immer zur stetigen Bearbeitung ein: das dichte Textbild und viele klein gedruckte Nebeninformationen und Konkretisierungen machen die Lektüre sehr anstrengend. Dazu kommt, dass die Autoren nur vereinzelt auf abstrahierende Abbildungen oder Übersichten zurückgreifen und auch die zahlreichen eingerahmten Musterbeispiele, etwa zum Haftbefehl oder zum Eröffnungsbeschluss, ebenso zu den gebräuchlichen Anklageformulierungen, erst einmal leserisch bewältigt sein wollen. Ungünstig ist es in jedem Fall, wenn Muster und Graphiken über mehrere Seiten getrennt werden, da ist für die nächste Auflage ein bessere Layout gefragt. Die einzelnen Gliederungspunkte sind allerdings gut hervorgehoben und erlauben eine rasche Orientierung, die fett gedruckten Schlüsselbegriffe lassen auch ein überblicksartiges Scannen der Kapitel zu. Die vielen Hinweise und Beispiele erlauben die schnelle Rezeption der Materie, vorhandene Musterformulierungen geben dem Referendar Sicherheit.
Dieses Buch ist ein Standardwerk, besonders für den theoretischen Unterbau im Referendariat, darf aber um weitere Bücher ergänzt werden, um den Examensanforderungen gerade was die Ausformulierung der zu treffenden Entscheidung angeht, von Beginn an vollends gerecht zu werden.

Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Im Referendarsexamen sind Betäubungsmittelstraftaten ein kaum geprüftes Thema, wohingegen der Umgang mit dem BtMG während der Station bei der Staatsanwaltschaft beherrscht werden muss. Anstelle einen unübersichtlichen Kommentar zu Rate zu ziehen, bei dem man sich im Zweifel in den Weiten der Kommentierung zu § 29 BtMG verliert, kann man mit gutem Gewissen auf das vorliegende Lehrbuch zurückgreifen, das auf beinahe 400 Seiten das Betäubungsmittelstrafrecht abbildet.
Die Gestaltung des Werks ist angemessen, aber ausbaufähig. Das Textbild ist übersichtlich und die Nachweise umfangreich. Es fehlt aber an graphischen Elementen, Prüfungsanleitungen oder schlicht an verwertbaren Praxismustern für Gericht und Anwaltschaft, die auch in der Klausur oder in der Sitzung weiterhelfen könnten. Auch eine Hervorhebung im dichten Text wäre erfreulich.
Inhaltlich widmet sich der Autor zunächst dem Grundlagenwissen und stellt die verschiedenen Betäubungsmittel vor. Dass er dabei ohne schlechtes Gewissen die Abhängigkeitsproblematik von Cannabis so verharmlost wie hier geschehen, ist allerdings bedenklich, gerade wenn man die hohe Zahl psychotischer Erkrankungen und Folgen daraus, die durch Cannabiskonsum verursacht werden, in der täglichen Unterbringungspraxis der psychiatrischen Krankenhäuser kennt, von den Aussteigerberichten in zahlreichen Medien ganz zu schweigen. Es folgen Gedanken zum Tatort und zur Erlaubnis, bevor der klassische Schwerpunkt der Darstellung, die Tatbestände des § 29 BtMG angegangen werden. Gerade die subsumtorischen Klassiker des Handeltreibens, des Vorsatzes bei Erwerb und Besitz oder die später in der Verbrechensvariante benötigten Kenntnisse zu geringen Mengen und Gewerbsmäßigkeit werden souverän und ausführlich bearbeitet, sodass der Leser ein gutes systematisches Verständnis für die Normen erhält. Wie selbstverständlich stehen daneben eher unbekannte Varianten wie etwa die missbräuchliche Verabreichung oder auch Tatkombinationen wie etwa für den Fall der leichtfertig verursachten Todesfolge. Ebenfalls für den Sitzungsdienst bestens geeignet ist die Lektüre der Strafzumessungserwägungen, wo sowohl geregelte wie auch nicht genannte, aber typischerweise berücksichtigte Aspekte gleichberechtigt nebeneinander stehen, so das Problem der Schuldunfähigkeit, der eigenen Abhängigkeit oder auch der Aufklärungshilfe, die später als besonderer Strafzumessungsgesichtspunkt noch einmal separat besprochen wird, ebenso wie die Möglichkeit, von Strafverfolgung abzusehen, wenn es nur um Eigenverbrauch geringer Mengen geht. Überzeugend sind in der Zusammenstellung gerade die für die Beschuldigten und Verurteilten wichtigen Verfahrensoptionen erfasst, die man auch als Verteidiger bzw. Referendar beherrschen muss, namentlich den Zurückstellungsantrag für therapeutische Maßnahmen samt Grundlagen des Bewährungsbeschlusses für den Strafrest. Auch die möglichen zu verhängenden Maßregeln werden eingängig erläutert.
Ein eigener Abschnitt ist strafprozessualen Problemen des Betäubungsmittelstrafrechts gewidmet, der wiederum studentische Leser auf den Plan ruft, müssen diese doch die angesprochenen Fragen rund um verdeckte Ermittler, V-Männer und Tatprovokation in Zusatzfragen beantworten können. Auch TÜ-Maßnahmen werden samt kurzer technischer Beschreibung erläutert und Anwendungsschwierigkeiten aufgezeigt. Beschlossen wird die Darstellung mit der Verfahrensabsprache.
Dieses Werk gehört für die Examina nicht zur Standardlektüre, ist aber für engagierte Studenten und gerade für Referendare ein empfehlenswertes Stück juristischer Literatur mit stringenter Anleitung zur richtigen Rechtsanwendung unter Beigabe entscheidungsrelevanter Ermessenskriterien für die Prozesssituation. Details werden ebenso gut transportiert wie größere Zusammenhänge und unterstützen so die Systematik des aufmerksamen Lesers in diesem strafrechtlichen Spezialbereich. Für den Übergang vom Referendariat in eine Tätigkeit als Strafverteidiger ist die Nutzung dieses Lehrbuchs sehr vorteilhaft.

Wankel / Demmel / Hammer, StPO-Fallrepetitorium, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
Gerade einmal 165 Seiten sollten auch für zeitlich belastete Referendare zu schaffen sein, um sich im Revisionsrecht zu üben. Das vorliegende Werk fordert jedoch nicht die Abarbeitung von klausurgleichen Sachverhalten, sondern ist eine knappe Zusammenfassung des Stoffes, untergliedert in insgesamt 139 kleine Beispielsfälle, deren Lösung sodann den Fortgang des Textes beinhaltet.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend. Die Autoren nutzen neben dem Fließtext zahlreiche visuelle Elemente wie etwa Schaubilder, teilweise etwas pompös geratene Graphiken, Aufzählungen und kleiner gedruckte Urteilszitate. Die Sachverhalte sind grau hervorgehoben und das Ergebnis ist jeweils deutlich markiert. Hinzu kommen Anleitungen und Formulierungen zu Revisionsanträgen und –begründungen sowie Aufbauhilfen für das Prüfungsvorgehen einzelner Mängel.
Beginnend mit Fehlern im Ermittlungs- und Hauptverfahren kann sich der Leser zuerst dem größten der insgesamt vier Kapitel widmen. Verwertungsverbote aus Fehlern bei der Vernehmung und aufgrund von verbotenen Beweismethoden sind präzise und detailliert aufgeführt. Die Behandlung der Telekommunikationsüberwachung gefällt ebenso wie die Beschreibung der Beweisgewinnung unter Haftbedingungen. Danach wird die Hauptverhandlung Stück für Stück beleuchtet und Schwerpunkte auf die fehlerhafte Zeugenvernehmung, die unzulässige Verlesung von Dokumenten und natürlich den Verstoß gegen § 252 StPO gelegt. Gelungen und umfangreich wird die Verfahrensabsprache porträtiert. Das Thema der Ablehnung von Beweisanträgen wird erfreulich kompakt erfasst, hierzu gibt es wahrlich genug speziellere Literatur. Ein kurzes Kapitel befasst den Leser mit besonderen Verfahrenskonstellationen, hier ganz praxisrelevant der Führerscheinentzug, Schutz gegen Haftanordnungen und Wiedereinsetzungsanträge, allesamt unter Einbezug anwaltlicher Beratungsmöglichkeiten.
Das eigentliche Rechtsmittelrecht unterteilt sich in allgemeine Ausführungen, also einige Zulässigkeitsvoraussetzungen, und dann sofort die spezifischen Fragen des von Amts wegen oder nur auf Parteirüge zu prüfenden Verfahrensrechts und des materiellen Rechts. Gerichtszuständigkeit, lückenhafte Anklagen und Strafklageverbrauch werden instruktiv erläutert. Wiederum gleichsam praktisch relevant sind die Beispiele zur Rechtsmittelbeschränkung ausgestaltet worden. Danach folgen die unumgänglichen Darstellungen zu absoluten und relativen Revisionsgründen, wobei die Verwirkung von Verfahrensrügen sehr schön nachvollziehbar wird und auch Angriffe auf die Strafzumessung knapp aber transparent ausfallen. Selbst die neue Rechtsprechung zur Protokollberichtigung wurde im abschließenden Kapitel zum Aufbau der Revisionsklausur verarbeitet.
Dieses Buch ist schlicht und einfach ein hervorragendes Lernmittel für Referendare zur Wiederholung der wesentlichen und aktuellen Probleme des Revisionsrechts während der Station und vor dem Examen. Zu nutzen ist dieses Buch aber schon dem Zweck nach als Repetitorium; als Erstlektüre droht Gefahr, der anspruchsvollen Schlagzahl der Autoren bei der Stoffvermittlung hinterher zu hecheln.

Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Standardwerk zum Strafverfahrensrecht für Praxis und Ausbildung ist frisch wie eh und je in seiner jährlichen Neuauflage erschienen. Wie schon jedes Jahr zuvor ist die Arbeit mit diesem Kommentar gut und effektiv. Schon Generationen von Juristen profitieren von den Ausführungen des Autors zur StPO in Klausuren, Urteilen und Schriftsätzen. Kritik an diesem Werk ist ohnehin nur eingeschränkt möglich, aber die aufmerksame Durchsicht im Hinblick auf Ausbildungszwecke kann dem einen oder anderen Leser sicherlich die Entscheidung erleichtern, sich in die Arbeit mit diesem Kommentar zu stürzen.
Die Einleitung ist zweifelsohne ein gewaltiges Stück Literatur. Hier zeigt der Autor seine Fähigkeit, Wesentliches kompakt darzustellen und der Leser erhält auf diese Weise eine gute Einführung in das Strafverfahrensrecht. Hier sind gerade die Verfahrensmaximen und die Kurzdarstellung der Verfahrensbeteiligten instruktiv. Besonders lesenswert für Referendare sind zudem die Erläuterungen zur Rechtskraft im Strafverfahren.
Hervorzuheben sind darüber hinaus weitere prüfungsrelevante Probleme, die der Autor in übersichtlicher Weise zusammenstellt und erklärt. Dazu gehören die Anwesenheitsrechte der Verfahrensbeteiligten und die Konsequenzen aus Verstößen dagegen oder auch die nötige Verteidigerbestellung in egal welchem Stadium des Verfahrens. Weiterhin gut dargestellt sind die technischen Fragen rund um Ermittlungsaufgaben der Staatsanwaltschaft, sei es im Bereich der Überwachung von Kommunikationsmöglichkeiten oder schlicht im Bereich der allgemeinen Fahndungskompetenz, beispielsweise durch GPS-Fahndung. Darstellerisch sehr gut gelöst wurde zudem die Umstellung des Vereidigungsverfahrens in der Hauptverhandlung. Auch herauszustellen ist die immer wieder erneuerte Kommentierung zu Absprachen im Strafverfahren unter Einschluss der Rechtsprechung des BVerfG und der Normierungsversuche, wobei für den Leser die Verortung an zwei verschiedenen Stellen im Kommentar vielleicht anfangs ungewohnt erscheint.
Beachtlich ist weiterhin die gelungene Mischung aus Aktualität und Prägnanz in den Ausführungen des Autors. Dieser nimmt neue Rechtsentwicklungen in Form von Entscheidungen und Gesetzen nicht nur korrekt in die Darstellung auf, sondern bietet dem Leser zugleich eine passende Einordnung in den Kontext des bisherigen Rechtsverständnisses. Explizit deutlich wird dies am Beispiel der Neuregelung zu Überwachungsmaßnahmen gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Personen und zu den allerdings nicht allzu ausbildungsrelevanten Änderungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt. Auch schwierige Gebiete wie die Vermögensabschöpfung und Rückgewinnungshilfe oder auch die forensische DNA-Analyse wird dem Leser souverän mittels der bisherigen und der neuen Rechtslage nahe gebracht. Erwähnenswert sind auch Randgebiete, die vom Autor gelungen erfasst werden, so zum Beispiel die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen EGGVG und StrVollzG bei Beschwerden gegen Maßnahmen im Erwachsenen- und Jugendmaßregelvollzug.
Einige Worte müssen zum Revisionsrecht verloren werden. Überlebenswichtig für die Klausur sind die stets vorhandenen Ausführungen zur Revision bei den einzelnen Paragraphen. Allerdings muss man gewahr sein, dass dadurch im Revisionsbereich selbst nicht alles an der Stelle zu finden ist, wie man es im Prüfungsfall gerne hätte. Wer also einen Kommentar im Examen benutzen darf, tut gut daran, sich rechtzeitig vorher die in Lehrbüchern genannten typischen Revisionsfehler zu vergegenwärtigen und vor allem deren Behandlung in diesem Kommentar. Besonders relevant ist dies etwa bei der freien Beweiswürdigung und beim Angriff auf die Urteilsbegründung. Hier sind die entsprechenden Inhalte der möglichen Sachrüge ausführlich dargestellt, aber eben nicht im Revisionsrecht selbst. Dies trifft auch auf die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit der Sitzung zu. Hier muss der Leser auf die umfassende Darstellung zu § 169 GVG verwiesen werden, die man sich auch schon einmal vor dem Klausurfall zu Gemüte führen sollte.
Einzelne formelle Probleme des Revisionsrechts und generell des Rechtsmittelrechts sind - auch bei Streit zwischen verschiedenen Gerichten - anschaulich dargestellt. Dies betrifft etwa die gut geeignete Prüfungsfrage des Zusammenhangs zwischen § 313 StPO und § 335 StPO. Ebenso klar erläutert werden die Möglichkeiten der Verwerfung der Berufung als unzulässig bei unentschuldigtem Ausbleiben und die parallele Anwendung im Strafbefehlsverfahren.
Generell zu empfehlen sind auch die ausführlichen Erläuterungen zum Kostenrecht. Dieser Aspekt wird von Referendaren in Klausuren gerne abverlangt, aber die wenigsten Lehrbücher behandeln diese Frage erschöpfend. Sehr gut sind auch nach wie vor die Kommentierungen der EMRK, hier besonders der justiziellen Grundrechte des Art. 6 EMRK. Gerade die Problematik der überlangen Verfahrensdauer und die immer wieder aktuell hierzu ergehende BGH-Rechtsprechung, die nun in der Vollstreckungslösung einen weiteren Diskussionspunkt gefunden hat, wird geschickt in der Frage der Prüfung innerhalb der Sachrüge oder im Rahmen der Verfahrensrüge verortet. Auch andere internationale Bezüge, etwa in §§ 18-20 GVG oder im Bereich der Einleitung, sind in angemessenem Umfang erfasst, wobei der Abdruck eines BMI-Rundschreibens zur Behandlung von Diplomaten und Konsuln sehr erhellend ist.
Das einzige Manko des Kommentars aus Ausbildungssicht ist die fehlende Konkretisierung von Urteilen und Anträgen. Es ist (noch) nicht üblich, aber eine ungemein große Hilfestellung für den Referendar, wenn die Tenorierung nicht nur umschrieben, sondern auch expliziert wird. Es gibt Kommentare, die diesen Service schon leisten, hier fehlt es wie bisher an diesen Extras für die Ausbildung, so dass man weiterhin auf Lehrbücher angewiesen ist.
Das Resümee bleibt nach äußerst zufrieden stellender Lektüre wie gehabt: dieser Kommentar ist zu Recht ein Standardwerk und dank des wissenschaftlichen Ehrgeizes des Autors und seines designierten Nachfolgers werden noch Generationen von Referendaren und Praktikern Freude mit diesem Werk haben.

Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Auflage, Verlag ZAP 2008
Das Recht der Strafvollstreckung war schon seit je her Bestandteil der vertieften Strafrechtsausbildung an der Universität und wird diesen Status auch nicht verlieren. Hinzu kommt eine verstärkte anwaltliche Orientierung der Ausbildung der Referendare, die sich in den entsprechenden Stationen, sprich bei der Staatsanwaltschaft oder beim Strafverteidiger, auch mit praktischen Aspekten des Vollstreckungsrechts auskennen müssen. Das vorliegende Handbuch befasst den Leser auf beinahe 900 Seiten mit der Thematik und wagt trotz der geschehenen und noch zu erwartenden Umbrüche im Bereich des Strafvollzugs eine fundierte Darstellung des Ist-Zustandes der Rechtslandschaft in diesem Bereich.
Die Gestaltung des Buches ist an den inhaltlichen Aufbau angepasst und abwechslungsreich. Neben den Fließtexten, in die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur integriert sind, kann sich der Leser an Schaubildern, Hinweisen, Zusammenfassungen oder Mustern orientieren, um die Theorie verfahrensgerecht umzusetzen. Die internen Verweise auf passende Stichworte sind opulent und auch einleitende Literaturhinweise sind hilfreich.
Der Autor hat sich für seine Darstellung gegen einen normalen Lehrbuchaufbau entschieden, in welchem sich heute so manches „Handbuch“ präsentiert, sondern hat einen glossarischen, lexikalischen Aufbau gewählt, in welchem er nach Stichworten und alphabetisch sortiert die Essentialia des Vollstreckungsrechts behandelt. Hierbei unterteilt der Autor noch einmal in Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht. Dadurch muss sich der Leser auch nicht von A bis Z voranarbeiten, sondern sollte anhand gegebener Kenntnisse gezielte Lektüre betreiben oder jedenfalls stichwortorientiertes Arbeiten versuchen, um dann anhand der Querverweise systematischen Wissensaufbau zu betreiben. Dennoch ist eine Wissensgrundlage über strafrechtliche und vollstreckungsrechtliche Zusammenhänge sehr zu empfehlen.
Im Strafvollstreckungsrecht erfährt der Leser zum einen Basiswissen zu Instrumenten der Haft, etwa zum Thema Abschiebehaft, zu den gesetzlichen Grundlagen der Untersuchungshaft oder zum Bewährungswiderruf, des Weiteren zur Funktion des Bundeszentralregisters, zu Nebenstrafen wie dem Fahrverbot oder auch zur Rechtskraft. Daneben kommen auch Punkte zur Sprache, die in der Ausbildung keine übergeordnete Rolle spielen, aber in der Praxis beherrscht sein wollen, etwa der europäische Haftbefehl als Teil der internationalen Rechtshilfe, der Täter-Opfer-Ausgleich oder Vollstreckungshindernisse wie Immunität und Verjährung. Auch Formalia wie die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, die Funktion der Gerichtshilfe und das Gnadenverfahren werden kompakt benannt. In verschiedenen Aspekten erläutert werden auch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, hier überzeugen die übersichtlich abgebildeten Verfahrensabläufe, sowie verschiedene therapeutische Ansätze der Strafvollstreckung.
Im leicht umfangreicheren Kapitel zum Strafvollzug kommen anwaltliche Aspekte stärker zum Tragen, wenn zahlreiche Anträge mit Mustern zu verschiedenen Situationen des Vollzugs besprochen werden. Gerade die Position des Strafgefangenen in der Lebenswelt der Justizanstalt ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt, die alle juristisch erfasst sein wollen, seien es bloße Verfahrensrechte bis hin zu Besuchsrechten oder der Alltagsgestaltung bis hin zu Krankheiten und Beschäftigung. Die diversen Anhörungsrechte sind schön differenziert worden und auch Akteneinsichtsrechte der möglichen Beteiligten lesen sich instruktiv. Beeindruckend ist die Sammlung von Stichworten zum Datenschutz sowie zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen. Auch der Besitz diverser Gegenstände ist umfangreich erfasst worden. Vollzugslockerungen und Vollzugsplan stellen Klassiker des Wissens im Bereich Strafvollzug dar und der Autor erläutert diese in angemessenem Umfang. Auch rechtlich schwierige Bereiche wie die Sicherungsverwahrung, der immer noch uneinheitlich geregelte Jugendstrafvollzug oder die Verfassungsbeschwerde aus dem Vollzug heraus werden souverän dargestellt.
Insgesamt kann man diesem Handbuch eine gelungene Mischung aus innovativem Aufbau und Erfassung der wesentlichen Punkte des Verfahrens im Vollstreckungsrecht attestieren. Gerade die hohe Anwendungsbezogenheit macht es auch Referendaren leicht, das Werk in der Station zu nutzen. Studenten können ihre theoretischen Kenntnisse zudem durch gezielte Lektüre mit praktischem Wissen ergänzen, um so die Reichweite des Gelernten zu begreifen. Wer sich im strafrechtlichen Bereich vertieft mit der Vollstreckung auseinandersetzen will oder muss, wird in diesem Handbuch einen sicheren und streckenweise richtig unterhaltsam geschriebenen Begleiter finden, der nicht nur abbildet, sondern auch zur systematischen Weiterentwicklung des eigenen Wissens anregt.


Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München

Rolletschke, Steuerstrafrecht, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Rolletschkes nunmehr vorliegendes Lehrbuch zum „Steuerstrafrecht“ führt gleichsam als zweite Auflage sein 2004 erschienenes Werk „Die Steuerhinterziehung“ fort. Anders als die Vorauflage ist „Steuerstrafrecht“ nunmehr primär als Einstiegslehrbuch für Studenten, die sich in den Wahlfächern Steuerrecht oder Wirtschaftsstrafrecht erstmals mit der Materie befassen, konzipiert. Gegenüber der „Steuerhinterziehung“ wurde das „Steuerstrafrecht“ zudem um Abschnitte zum materiellen Steuerordnungswidrigkeitenrecht, zum Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren und um einige Aufbauschemata ergänzt.
Inhaltlich fällt im Vergleich mit der „Steuerhinterziehung“ zunächst eine deutlichere Akzentuierung auf, bei der Detailfragen in Randbereichen ausgespart und im Gegenzug zentrale Probleme noch eingehender dargestellt werden. Dabei bezieht Rolletschke im Ergebnis in mehreren Punkten Gegenpositionen zur Rechtsprechung und auch zu herrschenden Auffassungen in der Literatur. So vertritt er z.B. zu dem klassischen Problem der „Ehegattenverantwortlichkeit“ bei Zusammenveranlagung die Auffassung,  auch der lediglich mitunterzeichnende Ehegatte könne sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, ohne sich mit dem wohl berechtigten Einwand von Joecks, auch bei der Zusammenveranlagung seien auf der Ebene der Einkommensermittlung beide Ehegatten noch getrennt zu betrachten, auseinanderzusetzen. Von der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Collee und der Folgeentscheidung des BFH überholt dürfte die Auffassung sein, wonach insbesondere im Umsatzsteuerrecht auch die Nichterfüllung formalisierter Nachweispflichten eine Steuerverkürzung begründen kann.
Da Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren regelmäßig parallel laufen und insbesondere durch die Doppelfunktion der Steuerfahndung faktisch eine enge Verknüpfung gegeben ist, ist Rolletschkes Eingehen auf das Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren besonders positiv hervorzuheben. Die grundsätzlich unterschiedliche Rechtsstellung des Betroffenen in beiden Verfahren wird skizziert und anschließend ein Überblick über die praktisch relevanten Felder des Zwangsmittelverbots, insbesondere auch der Schätzungsbefugnis, des Belehrungsgebots und der Verwertungsverbote vermittelt. Nur teilweise gelungen sind leider die das Werk abschließenden Aufbauschemata. Zwar werden beim Aufbauschema für § 370 Abs.1 AO die möglichen Probleme des objektiven Tatbestands den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zugeordnet, es fehlt allerdings jeglicher Hinweis auf die spezifisch steuerstrafrechtlichen Probleme des subjektiven Tatbestandes, wie sie sich aus der Bezugnahme des § 370 AO auf das materielle Steuerrecht ergeben. Auch die Aufbauschemata zum Versuch, zur Mittäterschaft und zur Beihilfe sind wenig ergiebig.
Im Ergebnis vermögen diese Mängel in der „Kür“ den insgesamt positiven Gesamteindruck nur wenig zu trüben. Der Hauptteil des „Steuerstrafrechts“ überzeugt durch eine gut strukturierte, fundierte und verständliche Darstellung, der das „Steuerstrafrecht“ für die ins Auge gefasste Zielgruppe der Wahlfachstudenten zu einer guten Wahl macht.

 

Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen

Wolters / Gubitz, Strafrecht im Assessorexamen, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Die Verfasser haben sich zum Ziel gesetzt, ein Buch zur gezielten Vorbereitung auf die Klausuren des Zweiten Examens zu schreiben. Sie bringen deshalb einleitend zum Ausdruck, dass es sich von anderen Büchern unterscheidet, die zugleich auch Wissen für die Stationsausbildung vermitteln wollen. „Strafrecht im Assessorexamen“ soll vielmehr als Überblick dienen, die wesentlichen Gesichtspunkte auf 214 Seiten darstellen und verzichtet deshalb bewusst auf vertiefende Erörterungen.
In ihrer Einführung gehen Wolters/Gubitz auf grundsätzliche Fragen des Lernens und der Examensvorbereitung ein. Obwohl sie dabei auch auf eigentlich Selbstverständliches hinweisen (beispielsweise das korrekte, vollständige Zitieren der einschlägigen Vorschriften, die richtige Rechtschreibung oder die Frage bezüglich der Anwendung der alten oder neuen Rechtschreibung), sollte diesen Ausführungen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da erfahrungsgemäß gerade hier die Prüfer allergisch reagieren könnten, was zu vermeidbaren Punktabzügen führen könnte. Schwerpunkt des Werks stellen sodann – der Häufigkeit im Assessorexamen entsprechend – die staatsanwaltlichen Aufgabenstellungen dar. Dabei erläutern die Autoren auch den üblichen Aufbau des Gutachtens, bestehend aus einem materiellrechtlichen und einem prozessrechtlichen Teil. Dort, wo die Ausführungen nicht besonders in die Tiefe gehen (können), werden – bewusst sparsam – Verweise auf weiterführende Literatur gegeben, die dem Examenskandidaten in der gegebenen Situation ohne großen Zeitverlust wirklich weiter helfen sollen. Aufgrund der im Examen auch im Strafrecht immer häufiger vorkommenden Aufgabenstellung aus der Anwaltsperspektive behandelt das Buch in einem neuen 2. Teil nun auch die anwaltliche Tätigkeit.
Nicht etwa nur aus Gründen der Vollständigkeit wird im 3. Teil auf ca. 40 Seiten auf das Strafurteil eingegangen, obwohl dieses in vielen Bundesländern (bisher) nicht Gegenstand des Zweiten Examens war. Man sollte nämlich nie „nie“ sagen, wie sich in Nordrhein-Westfalen vor kurzem zeigte, als zum ersten Mal ein Strafurteil von den Prüflingen geschrieben werden musste. Im Übrigen helfen Grundkenntnisse zum Aufbau und Inhalt des Strafurteils auch bei der Bewältigung der Revisionsklausuren. Insbesondere auf in diesem Abschnitt behandelte Themen wie die Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung und Strafzumessung sollte jeder Examenskandidat vorbereitet sein. Ein guter Überblick zum Revisionsrecht wird im 4. Teil auf knapp 30 Seiten geboten. Da davon auszugehen ist, dass in fast der Hälfte aller Klausuren die Revision abgeprüft wird, reicht diese Darstellung wohl nicht aus, um sich ausreichend auf das Examen vorzubereiten. Es ist mithin anzuraten, sich mit einem eigenen Buch zum Revisionsrecht zu befassen (z.B. mit den Werken von Mutzbauer oder Russack). Abschließend wird noch auf 10 Seiten eine kurze Einführung zum strafrechtlichen Aktenvortrag präsentiert.
Der „Wolters/Gubitz“ vermittelt den Examenskandidaten das grundlegende Handwerkszeug für die Klausuren. Die Ausführungen beschränken sich auf das wirklich examensrelevante Wissen. Die Lektüre bietet sich damit vor den ersten Klausuren während der Strafstation an und später unmittelbar vor den Assessorklausuren zur Wiederholung. Äußerst hilfreich sind die regelmäßig eingefügten Formulierungshilfen. Der Kaufpreis ist mit 17,90 Euro fair bemessen.

Volk, Grundkurs StPO, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Innerhalb weniger Jahre erscheint nun schon die 6. Auflage dieses Lehrbuchs, das dem Leser die Grundlagen des Strafprozessrechts auf 392 Seiten vermitteln soll. Besonderes Augenmerk legt der Autor dabei darauf, dem Lernenden beizubringen, wie man prozessual denkt.
Wie die meisten Bücher zum Strafprozessrecht, orientiert sich auch dieses Werk vom Aufbau her am Gang des Strafverfahrens. In einer verständlichen Sprache vermittelt Volk die für das Examen erforderlichen Kenntnisse. Trotz der gebotenen Fülle an Informationen verliert der Leser nie den Überblick. Durch eine klare Gliederung, ein ausführliches Stichwortverzeichnis (zwölf Seiten) und Randnummern findet man sich gut zurecht.Dank der großen Anzahl von Beispielen und Graphiken gestaltet sich das Lernen sehr abwechslungsreich. Das besondere Highlight stellen die Fragen und Fälle am Ende eines jeden der 40 Paragraphen dar. Im Anhang des Buches befinden sich auf 29 Seiten die Antworten bzw. Lösungen zu den insgesamt 259 Aufgabenstellungen. Dem Lernenden bietet sich mit diesem kleinen Repetitorium die Möglichkeit einer wertvollen Leistungskontrolle. Gerade zur kurzfristigen Wiederholung vor Prüfungen eignet sich diese Lernvariante hervorragend, da dem Leser damit vor Augen geführt wird, welchen Stoff er noch nicht richtig beherrscht. Als weitere Hilfestellung bietet Volk im Anhang des Buches Kommentierungshinweise für den Gesetzestext. Falls es den Examenskandidaten in ihrem jeweiligen Bundesland erlaubt sein sollte, können sie dadurch zur besseren Orientierung und Gedankenstütze wichtige Unterstreichungen oder Verweise auf andere Paragraphen anbringen.
Ein weiterer Vorteil dieses Buches ist der Verzicht auf unzählige Literaturfundstellen, die oftmals den Lesefluss stören können. Vor allem auch aus diesem Grund eignet sich das Werk auch für Referendare, weil der Autor hauptsächlich auf wichtige Rechtsprechung und Standardkommentare verweist und stets darauf hinweist, wenn er eine von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Ansicht vertritt. Obwohl Volk kritisch mit dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung umgeht (vgl. u.a. auch im Vorwort), versucht er, nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Man merkt, dass es ihm unter den Nägeln brennt, mehr zu schreiben, was dann aber den Rahmen dieses Grundkurses sprengen würde. So würde Volk auch gerne mehr zur Revision sagen und anhand von Fällen zeigen, wie dieses Rechtsmittel funktioniert und wie man es erfolgreich betreiben kann. Letztlich bleibt es aber bei einer konzentrierten Darstellung, die den Erfordernissen eines zur Vorbereitung auf das Erste Examen dienenden Lehrbuchs vollauf genügt.
Das Konzept des Autors überzeugt restlos. Studenten bietet sich mit diesem Buch eine hervorragende Möglichkeit, sich die Grundlagen für das Examen zu erarbeiten und bestens vorbereitet ins Referendariat zu gehen. Die vorbildliche Gestaltung mit Übersichten, Fällen, Fragen und Antworten motiviert den Leser und sorgt dafür, dass das Lernen nicht schwer fällt. Auch der Preis ist mit 21,00 Euro angemessen. Ein klarer Lektüretipp, vorbehaltlos zu empfehlen!

Augsberg / Mittler, Der Kurzvortrag im Ersten Examen Strafrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Augsberg / Büßer, Der Kurzvortrag im Ersten Examen Zivilrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Augsberg / Burkiczak, Der Kurzvortrag im Ersten Examen Öffentliches Recht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Seit der Juristenausbildungsreform 2003 ist in sieben Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) der Kurzvortrag Gegenstand der mündlichen Prüfung des Ersten Examens. Literatur zur mündlichen Prüfung im Ersten Examen gibt es wenig. Literatur zum Kurzvortrag im Ersten Examen noch weniger (dem Rezensenten ist bisher lediglich das im Boorberg-Verlag erschienene Werk von Pagenkopf „Der Vortrag im 1. juristischen Examen – 30 Prüfungsvorträge aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht für die staatliche Pflichtfachprüfung“ bekannt). Die drei handlichen Büchlein aus der Reihe „Jura Kompakt – Studium und Referendariat“ des C.H. Beck-Verlages versuchen diese Lücke auf dem Lehrbuchmarkt schließen zu helfen.
Auf jeweils rund 150 Seiten wird eine gezielte Vorbereitung auf die Kurzvorträge in den drei Rechtsgebieten geboten. Nach einer kurzen Einführung zur Arbeitsweise mit diesen Büchern und den rechtlichen Grundlagen der Kurzvorträge gehen die Autoren auf die unbedingt zu beachtenden Rahmenbedingungen für das Halten eines erfolgreichen Vortrags ein. Dabei kommt – wie auch in den Examensklausuren – der Methodik der juristischen Fallbearbeitung große Bedeutung zu. Äußerst hilfreiche Ausführungen zum Aufbau von Vorträgen, den Präsentationstechniken, der sprachlichen Gestaltung, der richtigen Zeiteinteilung und den Formalien machen das erste Kapitel besonders wertvoll für alle Examenskandidaten. Den Lesern wird dadurch die Angst vor dieser neuen Prüfungssituation genommen und vor Augen geführt, dass eine richtige Vorbereitung – und das bedeutet vor allem das ausreichende Üben von Vorträgen – durchaus zu einer Verbesserung der schriftlichen Examensnote führen kann. Das Lesen dieser Seiten gestaltet sich nicht schwer, da die Autoren stets eine einfache Sprache verwenden und nicht mit graphischen Textelementen wie Fettdruck, Merkkästen oder verdunkelter Texthinterlegung gespart wird.
Im zweiten Kapitel folgen dann Fall- und Themenvorträge, die examensrelevante Problemstellungen aus dem Bereich des Zivilrechts (14 Aufgaben), des Öffentlichen Rechts (13 Aufgaben) und des Strafrechts (11 Aufgaben) behandeln. Die hierfür ausgewählten Fälle und Themen decken selbstverständlich nicht alle denkbaren Fragestellungen ab, bieten aber gute Beispiele möglicher Aufgabenvarianten. Dabei gehen die Verfasser zum einen auf immer wiederkehrende rechtliche Probleme oder Klassiker ein, zum anderen aber auch oft auf aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur (z.B. im Öffentlichen Recht zum Datenschutz, Schuluniformen, Versammlungsrecht etc.). Im Anschluss an jeden Fall werden sehr gut ausgewählte Hinweise auf Vertiefungsliteratur gegeben. Diese verweisen oft auf examensrelevante, zum Großteil auch aktuelle Entscheidungen, Beiträge oder Übungsklausuren aus Ausbildungszeitschriften und können damit hervorragend als begleitendes Repetitorium zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung genutzt werden.
Vom Umfang der Fälle her wird stets den besonderen Erfordernissen einer in der Regel „nur“ 10-minütigen mündlichen Präsentation Rechnung getragen. Die Büchlein schließen jeweils mit einem Anhang, der Auszüge aus den Prüfungsvorschriften der sieben oben genannten Bundesländern enthält und darüber hinaus zudem unbedingt zu lesende Merkblätter und Weisungen der einschlägigen Prüfungsämter.
Das Fazit fällt nicht schwer: wer sich gewissenhaft auf den Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung des Ersten Examens vorbereiten möchte – am  esten in der genannten Kombination mit dem Halten realer Vorträge – landet mit diesen drei Büchern Volltreffer. Das Durcharbeiten fällt nicht schwer, kann relativ zügig erfolgen und bietet gleichzeitig eine Wiederholung vieler materiell-rechtlicher Probleme. Der Einfluss der Note des Kurzvortrags auf die Gesamtnote des Examens sollte nicht unterschätzt werden (z.B. in Niedersachsen 10 %, in Berlin und Brandenburg jeweils 13 % der Gesamtnote). 9,90 Euro pro Band sind damit sicherlich eine lohnenswerte Investition.

Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage, Verlag Nomos 2008
Kindhäuser, Strafrecht Besonderer Teil II (Straftaten gegen Vermögensrechte), 5. Auflage, Verlag Nomos 2008
Die drei Kindhäuser-Bände zum Strafrecht (Allgemeiner Teil, Besonderer Teil I + II) sind zwar erst seit wenigen Jahren auf dem Lehrbuch-Markt erhältlich; sie haben sich aber trotz großer Konkurrenz bereits fest etabliert. Das sieht man auch schon daran, dass fast jedes Jahr eine Neuauflage erscheint. Zusammen mit dem 2006 in derselben Reihe „NomosLehrbuch“ erschienenen Werk zum Strafprozessrecht decken diese Bücher den kompletten Pflichtstoff zum Strafrecht für das 1. Staatsexamen ab. Ebenfalls im Nomos-Verlag wurde von diesem Autor zudem ein dreibändiger Großkommentar zum StGB und ein auch für Studenten geeigneter Lehr- und Praxiskommentar veröffentlicht.
Die beiden hier zu besprechenden Bücher erscheinen in einem sehr modernen Layout, sind übersichtlich gestaltet und berücksichtigen die aktuelle Rechtslage. Äußerst hilfreich ist die große Anzahl an Beispielen und Fällen, mit der sich der Lernende die Probleme besser vor Augen führen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Lernerfolg selbst zu kontrollieren, indem der Leser versucht, die Wiederholungs- und Vertiefungsfragen am Ende der jeweiligen Paragraphen zu beantworten. In Klammern wird durch die Angabe von Randnummern auf die Textstelle verwiesen, in der die Thematik behandelt wird. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis hilft beim Auffinden von Einzelfragen. Der Leser findet in den Büchern auch einige Schemata, die den Stoff zu verdeutlichen helfen. Im Vergleich zu anderen Lehrbüchern enthalten die beiden Bände aber relativ wenige Übersichten und graphische Darstellungen. Diesbezüglich könnte durchaus nachgebessert werden, da viele Leser darauf Wert legen, bei der Einführung zu den jeweiligen Regelungsbereichen einen ersten Überblick zu erhalten oder auch den Aufbau in den Klausuren graphisch vor Augen geführt bekommen wollen.
„Strafrecht Allgemeiner Teil“ behandelt auf über 400 Seiten den studienrelevanten Stoff. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen. Dabei versteht es Kindhäuser hervorragend, auch äußerst schwierige Materien dieses durchaus komplizierten Rechtsgebietes in einer verständlichen Art und Weise zu erörtern. Wo es ihm notwendig erscheint, versucht er auch durch die Beschreibung der historischen Entwicklung Verständnis zu wecken. Ergänzende Hinweise zur Verortung der einzelnen Probleme im Gutachten sollen dem Lernenden das Umsetzen der theoretischen Ausführungen in die Fallbearbeitung erleichtern. Griffige, leicht zu merkende Definitionen runden die Darstellung ab.
Die Vermögensdelikte werden in 48 Paragraphen auf insgesamt 378 Seiten behandelt. Jeder Paragraph beginnt einführend mit einer kurzen, aber sehr hilfreichen Erläuterung zu Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen werden sinnvollerweise in der Prüfungsreihenfolge des strafrechtlichen Gutachtens abgehandelt. Abschließend werden der Aufbau der Delikte in der Fallbearbeitung und die Konkurrenzen erörtert. Der Autor legt viel Wert auf Vollständigkeit. Das Werk zum BT berücksichtigt daher auch weniger examensrelevante Straftatbestände wie zum Beispiel die Insolvenzstraftaten. Damit eignet es sich auch für Kandidaten, die sich für den Schwerpunktbereich Strafrecht entscheiden. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, zu Gunsten einer ausführlicheren Darstellung dieser Delikte ein eigenes Buch zum Schwerpunktbereich zu veröffentlichen und das BT-Buch dagegen auf die wirklich examensrelevanten Bereiche zu beschränken.
Gerade im Strafrecht besteht eine große Konkurrenzsituation auf dem Lehrbuchmarkt. Die Kindhäuser-Bände stellen eine echte Alternative zu den wohl bekanntesten Studienbüchern zum Strafrecht aus der Wessels-Reihe oder auch der tollen Rolf-Schmidt-Serie dar. Sie vermitteln gründliche Kenntnisse und eignen sich sowohl für Anfänger als auch für Examenskandidaten zur Wiederholung des Stoffes kurz vor der Prüfung. Der Preis in Höhe von jeweils 22,00 Euro bewegt sich im Rahmen des für vergleichbare Bücher Üblichen. Letztlich bleibt es jedem Studenten selbst überlassen, sich durch Vergleichen der Bücher Klarheit darüber zu verschaffen, welche am besten zu seinem Lerntyp passen.

 

Von Ref. iur. Denise Kühn, Jena

Schmidt / Priebe, Strafrecht BT I und II, 7. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2008
Die bereits in der siebten Auflage erschienenen Werke haben sich erneut zum Ziel gesetzt, dem Leser grundlegende materiell-rechtliche Kenntnisse über Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit (Band I) sowie gegen das Vermögen (Band II) in anschaulicher Weise zu vermitteln. Dies geschieht in der Art, dass der Stoff zunächst abstrakt erläutert und anschließend anhand von Beispielsfällen konkretisiert wird. Dadurch wird dem Leser die Möglichkeit eröffnet, das Erlernte auch gutachterlich in Prüfungsarbeiten anzuwenden bzw. umzusetzen.
Die Verfasser beschränken sich zwar auf die prüfungsrelevanten Tatbestände, allerdings ohne wichtige Meinungsstreits oder Hintergrundwissen außer Acht zu lassen. So werden Standardproblematiken, wie beispielsweise im Rahmen der Tötungsdelikte der Streit um das Verhältnis der §§ 212, 211 StGB zueinander ebenso wie aktuelle Streitfragen um die Tötung des sog. Familientyrannen (Band I) behandelt. Auch das Problem des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen von § 250 I Nr. 1a 2. Alt. StGB sowie die Scheinwaffenproblematik gem. § 250 I Nr. 1 b StGB- um nur einige Beispiele zu nennen- gehören zum Standardwissen eines jeden Examenskandidaten und werden in angemessenem Umfang erörtert (Band II). Dabei werden lehrreiche Aufbauhinweise für die Fallbearbeitung sowie Prüfungsschemen vorgeschlagen.
Zum Teil lassen sich kurze Übungsfälle am Ende eines zu bearbeitenden Abschnitts finden, um dem Leser die Möglichkeit zu eröffnen, sofort die eigenen Fähigkeiten zum Lösen eines Sachverhalts zu überprüfen. Die entsprechenden Falllösungen stehen auf der Internetseite zum kostenlosen Download bereit. Dies ist auch aus dem Grunde von Vorteil, dass man davor gefeit ist, schnell einmal die ausformulierte Lösung heranzuziehen, so dass man gezwungen wird, sich eigene Gedanken hierzu zu machen. Daher kann durchaus behauptet werden, diese Lehrbücher böten mehr als viele andere Werke.
Positiv anzumerken sind überdies die zahlreichen Zusammenfassungen, hervorgehobenen Lerndefinitionen sowie Verweise auf eine weiterführende Literatur. Damit sind diese Werke ideal geeignet, um sich als Student sowohl auf Klausuren während des Studiums als auch auf das Examen optimal vorzubereiten. Sie ermöglichen in der Tat einen realistischen Eindruck über die Erwartungen bei Übungs- und Examensarbeiten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Prüfungswissen im Wesentlichen und in angemessener Kürze dargestellt wird.
Gesamteindruck: Diese Lehrbücher bestechen mit ihrer Übersichtlichkeit, Aktualität und einem auf die Fallbearbeitung gesetzten Schwerpunkt. Sie sind damit ein geeigneter Wegbereiter zu einem erfolgreichen Examen.

 

Von Ref.iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg

Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I - Vermögensdelikte, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Mit dem vorliegenden Studienbuch „Strafrecht Besonderer Teil I – Vermögensdelikte“ erscheint bereits die 10. Auflage des zwei Bände umfassenden Werkes zum besonderen Strafrecht. Das Buch konzentriert sich dabei gewohnt auf den prüfungs- und examensrelevanten Pflichtstoff und wird durch Band II (Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit), der dieses Jahr ebenfalls aktualisiert und bereits in der 9. Auflage im C. H. Beck Verlag erschienen ist, vervollständigt.
Schon auf den ersten Blick fällt dabei ins Auge, dass auf knapp 400 Seiten der neueste Stand von Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet worden ist. So sind bereits Entscheidungen des Bundesgerichtshofes mit Aktenzeichen zitiert und verwertet worden, obwohl sie zum Teil noch nicht offiziell publiziert wurden (und daher nur über die Homepage des Bundesgerichtshofes abrufbar sind). Gerade der Student, der sich unmittelbar vor dem ersten juristischen Staatsexamen befindet, weiß diese Aktualität zu schätzen, weshalb sich ein (erneuter) Blick in die aktuellste Auflage zwecks kurzfristiger Wiederholung immer lohnt, um mit der Kenntnis der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung jede Examensklausur meistern zu können.
Der inhaltliche Schwerpunkt von Band I liegt auf den besonders examensrelevanten Vorschriften der §§ 242 ff. StGB (Diebstahl/Unterschlagung) und der §§ 263 ff. StGB (Betrug), was sich insbesondere dahingehend niederschlägt, dass allein diese Deliktsgruppen über die Hälfte des Lehrbuches ausfüllen. Besonders erfreulich ist dabei, neben einer klaren Prüfungsstruktur, der Verwendung von vielen Beispielsfällen und den außerordentlich umfangreichen weiterführenden Lektürehinweisen, die Darstellung von Aufbauschemas zu Beginn eines jeden Delikts. Die überarbeitete und zum Teil neu erfolgte Randnummerierung ermöglicht genaustes zitieren und schnelle Orientierung.
Insgesamt eignet sich das Buch hervorragend zur Vorbereitung auf die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene und das erste juristische Staatsexamen, wobei in der Kombination mit Band II ein umfassender und bei gründlicher Lektüre und Nacharbeitung auch ausreichender Fundus des prüfungsrelevanten Wissens aufbereitet und zur Verfügung gestellt wird, der jede Klausur sicher bestehen lässt.

Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II – Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Mit dem Grundriss „Strafrecht Besonderer Teil II“ kommt in der bereits 9. Auflage ein Lehrbuch auf den Markt, dass auf knapp 500 Seiten die Straftaten gegen die Person und die Straftaten gegen die Allgemeinheit behandelt. Mit dieser idealen Ergänzung zum ebenfalls in der Beck-Reihe „Grundrisse des Rechts“ erschienenen Band I (Vermögensdelikte, 10. Auflage 2008) wird der prüfungs- und examensrelevante Prüfungsstoff konzentriert dargestellt.
In gewohnter Aktualität bespricht der Autor die wichtigsten Delikte. Der Besprechung der einzelnen Vorschriften des Strafgesetzbuches gehen Ausführungen zum Aufbau inklusive Aufbauschemata voraus, so dass dem Lernenden ein leichter Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht wird. Anschließend werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale mit vertiefenden und sehr umfangreichen Literaturhinweisen, die insbesondere für die Anfertigung von Hausarbeiten notwendig sind, dargestellt. An kleinen Beispielen, aber auch an Fällen, werden die Deliktsbesonderheiten durchgespielt. Texthervorhebungen der wichtigsten Schlagwörter helfen beim leichteren Zurechtfinden und beim Einprägen. Geänderte bzw. neue Vorschriften sind berücksichtigt und eingearbeitet worden. Gleiches gilt für die wichtigsten ausbildungsrelevanten Entscheidungen der Rechtsprechung.
Ein Schwerpunkt hat der Autor in dieser Auflage auf die Darstellung von § 142 Abs. 2 StGB (neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) und auf den Begriff der schweren Gesundheitsbeschädigung gelegt. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Leser sich in der Regel noch in der juristischen Ausbildung befindet, so dass bei der Aufbereitung der Probleme ein sehr gut verständlicher Sprachstil, dogmatisch saubere Streitdarstellung und klare Sätze verwendet werden.

Dies alles macht Band II neben Band I zu einem absolut empfehlenswerten Begleiter auf dem Weg zum ersten juristischen Staatsexamen sowie zu einem idealen Repetitor für das zweite juristische Staatsexamen.