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Rezensionen Oktober 2009 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Schulte-Bunert / Weinreich, FamFG, 1. Auflage, Luchterhand 2009
Als eines der ersten Werke, es stand seit Juni zur Verfügung, konnte der vorliegende Kommentar die Fachanwender auf das neue Familienverfahrensrecht vorbereiten. Ein gut gemischtes Autorenteam präsentiert das FamFG und das FamGKG, wobei gerade der Leser in Ausbildung von den auch in dieser Hinsicht erfahrenen Bearbeitern profitieren dürfte: von Weinreich sind zahlreiche Kommentare zum BGB Klassiker für Studium und Vorbereitungsdienst, ebenso die Lehrbücher von Oberheim oder Ziegler. Erfreulich ist die Vollständigkeit des Werks, das nicht nur das neue Familienrecht enthält, sondern auch das ehemalige FGG, also inklusive Unterbringungsrecht oder Nachlassrecht.
Knapp 2000 Seiten stark ist der Kommentar und hat eine annehmbare Gestaltung. Der Fließtext ist gut untergliedert und mit Hervorhebungen versehen, beinhaltet aber leider auch die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur. Eine interessante Variante ist der Beginn der Kommentierung der Norm auf je einer neuen Seite. Nicht enthalten sind Graphiken, Muster für Anträge, Schriftsätze oder Urteile und auch Formulierungen im Text, etwa für Tenor oder Kosten und Vollstreckung, sucht man vergeblich.
Die Autoren halten sich nicht mit Ausschweigungen auf und bieten dem Leser nur eine knappe, aber detaillierte Einführung. Hinsichtlich der echten Neuerungen des familienrechtlichen Teils findet der Leser präzise und instruktive Erläuterungen. Dies betrifft beispielsweise die Einführung der befristeten Beschwerde, schön kommentiert wird z.B. das Beschwerderecht Minderjähriger sowie der formale Gang des Beschwerdeverfahrens, oder die verbesserten Möglichkeiten des Gerichts zur Erlangung von Auskünften von Beteiligten und Dritten im Unterhaltsprozess. Aber auch prozessuale Einzelheiten wie die definitorische Festlegung der Beteiligten oder die Vorgaben für eine Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO können anhand der Kommentierung sicher nachvollzogen werden, ebenso die in das Gesetz aufgenommenen Beschleunigungsgebote wie der erste Termin innerhalb eines Monats bei Umgangs- und Sorgeverfahren. Größere Änderungen wie etwa im Vollstreckungsrecht zu Kindesherausgabe oder Umgang werden systematisch erörtert und für den Leser verständlich aufbereitet. Ergänzungen zur ZPO wie etwa die Verfahrenskostenhilfe sind pragmatisch dargestellt und auch frühere ZPO-Klassiker wie die Abänderung von Unterhaltstiteln werden unter den neuen Vorschriften umfangreich abgehandelt. Selbst „trockene“ verfahrensrechtliche Abschnitte wie das Rechtsmittelrecht oder der einstweilige Rechtsschutz in Familiensachen sind dank der engagierten Kommentierung effektiv zu erarbeiten. Im Familienkostenrecht, das für die juristische Ausbildung nur in den Schwerpunktbereichen des Vorbereitungsdienstes sowie bei einschlägigen Anwaltsstationen relevant sein dürfte, gefallen vor allem die Ausführungen zur Höhe der Kosten samt anfallenden Gebühren bei allgemeinen und besonderen Prozesssituationen sowie die Kapitel zu Erinnerung und Beschwerde.
Bei den früheren FGG-Themen darf sich der Leser über eine ausgewogene und an den richtigen Stellen pointierte Kommentierung freuen. Dies betrifft insbesondere die Behandlung der Verfahrensbeteiligten und die Wahrung des Rechts auf Anhörung im Betreuungs- und Unterbringungsrecht sowie die Begutachtung der Betroffenen. Auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers wird erfreulich detailliert erläutert sowie die rechtlichen Vorgaben an Eilentscheidungen. Ein wenig an Examensrelevanz verloren haben dürfte das Nachlassrecht nach Abschaffung des Vorbescheids, wobei die Kommentierung aber die verbliebenen Kompetenzen des Nachlassgerichts in gebotener Kompaktheit bespricht. Auch in der Ausbildung eher ungewöhnliche Bereiche wie das Registerrecht, gelungen insbesondere die Kommentierung zur Entscheidung über Eintragungsanträge sowie zur Löschung unzulässiger Eintragungen, oder auch das Verfahren in Freiheitsentziehungssachen werden so eingängig ausgeführt, dass man sich auch ohne Lehrbücher rasch in die Materie einfinden kann.
Mit diesem Kommentar erhält man als Leser und Nutzer nicht nur eine aufgepeppte Zusammenstellung der bisherigen Rechtslage, sondern profitiert von einer echten Auseinandersetzung mit der neuen Rechtslage samt souveräner Verwertung der bisher vorhandenen Literatur. Gerade die umfassende Kommentierung des gesamten FamFG sowie die sachliche und instruktive Herangehensweise der erfahrenen Autoren machen das Werk für den Ausbildungsbereich wertvoll.
Koritz, Das neue FamFG, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Neben der klassischen Kommentarliteratur sind zahlreiche Einzeltitel zum neuen FamFG erschienen, jeweils mehr oder weniger ausführlich und teilweise zum Gesamtwerk, teilweise nur zum Familienrecht oder nur zum ehemaligen FGG. Das vorliegende Werk enthält einen beschreibenden Textteil und eine ausführliche und sehr schön gestaltete Synopse des bisher geltenden und des neuen Rechts und führt den Leser so auf 270 effizient durchzuarbeitenden Seiten durch das ab dem 01.09.2009 geltende Familienrecht.
Die Gestaltung des Buches ist auch im Übrigen angenehm, nicht nur die bereits erwähnte Gesetzessynopse. Neben dem gut gegliederten Fließtext offeriert die Autorin Praxishinweise und hebt die Neuregelungen graphisch hervor.
Es ist nahezu selbstverständlich, dass bei einem darstellenden Teil von gerade einmal 129 Seiten nur die Grundzüge des neuen Rechts erklärt werden können und so dient das Buch nicht unbedingt als Einstiegslektüre an sich, sondern hilft dem bereits familienrechtlich Kundigen zur Eingewöhnung in das neue Verfahrensrecht. Diese Neuerungen hebt die Autorin aber auch präzise hervor. So erläutert sie, nur unter anderem, die geänderte Systematik der Vollstreckung von Regelungen betreffend den Umgang oder die Beschleunigung von Sorgerechtsverfahren. Auch die Neueinteilung des Verfahrensrechts für das allumfassende Familiengericht, das nun ja auch das Vormundschaftsgericht mit umfasst, in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil präsentiert die Autorin gut nachvollziehbar. Sogar die Reform des noch nicht in Kraft getretenen FamFG durch die Änderung des Versorgungsausgleichs hat die Autorin berücksichtigt.
Im Allgemeinen Teil werden sowohl verfahrenstechnische Aspekte wie die Einordnung der Beteiligten, die Gerichtszuständigkeit oder Fristenregelungen als auch ganz praktische Fragen wie das Akteneinsichtrecht oder die Verfahrensaussetzung erläutert. Für das Verfahren im ersten Rechtszug setzt die Autorin zu Recht Schwerpunkte auf die Beweiserhebung oder die Beschwerdeberechtigung beim Vorgehen gegen Beschlüsse nach dem FamFG, aber auch Nebenfragen wie die Verfahrenskostenhilfe als Ergänzung zur PKH nach der ZPO werden angesprochen. Die einzelnen Familiensachen werden übersichtlich erläutert und Besonderheiten wie die kostengünstige Scheidung oder Kindschaftssachen im Verbund pragmatisch herausgehoben. Die Kindschaftssachen nehmen ein großes Kapitel für sich ein, wobei vor allem die Erklärungen zum Verfahrensbeistand lesenswert sind. Auch die wichtigen Hinweise für die nun ganz den Familiengerichten zugewiesenen Gewaltschutzsachen sind zur Lektüre zu empfehlen. Weitere Kapitel betreffen Abstammung, Wohnungszuweisung oder den Versorgungsausgleich, bevor dann wieder umfangreich das Verfahren in Unterhaltssachen dargestellt wird. Vor allem die Auskunftspflichten der Parteien und von Dritten sind präzise erfasst. Passend wird im Anschluss das Verfahren der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen erörtert, um sodann, wiederum nach einigen kleineren Passagen zum Güterrecht oder zur Lebenspartnerschaft, den einstweiligen Rechtsschutz ausführlich zu besprechen. Insbesondere die Vollstreckung ist hier lesenswert beschrieben, wie auch später das große Kapitel zur Vollstreckung familienrechtlicher Titel mitsamt den verbesserten Ordnungsmitteln lobenswert ist. Das Schlusskapitel bleibt den Kosten vorbehalten, wobei die anwaltliche Vergütung nur einen kurzen Seitenblick erhält.
Klar, umfassend und doch kompakt. Diese Attribute machen das Buch zu einem wichtigen Hilfsmittel bei der Umstellung auf das neue Recht, gerade weil die Lektüre in absehbarer Zeit erfolgen und dennoch, bei entsprechender Kenntnis des alten Rechts, die Rechtsanwendung zügig umgesetzt werden kann. Nach der Lektüre dieses Buches kann man sich mit guter Wissensbasis an Detailprobleme und vertiefende Literatur wagen.
Pardey, Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 4. Auflage, Nomos 2009
Obwohl das Betreuungsrecht nur in wenigen Bundesländern und dann auch nur in Grundzügen examensrelevant ist, musste schon angesichts der Neufassung des FGG im FamFG eine Neuauflage dieses Lehrbuchs den Stoff auf den neuesten Stand bringen. Noch wichtiger als für die theoretische Ausbildung ist das Betreuungsrecht in der Praxis, da man bereits als Student oder als Referendar als Betreuer fungieren kann, um so seine rechtlichen Fähigkeiten zu schulen. Das Betreuungsrecht ist dabei nicht nur eine gedankliche Herausforderung für Fragen des allgemeinen Teils des BGB oder der Prozessführung, sondern führt den interessierten Juristen tief in die Feinheiten des Verfahrensrechts und zu Fragen der Amtsermittlung, was im Zivilprozess ja gerade nicht Maßstab sein darf.
Der praktisch hoch erfahrene Autor führt auf knapp 250 Seiten in die Grundlagen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts ein. Dabei werden die relevanten rechtlichen Aspekte immer geschickt in die alltäglichen Probleme des Betreuungsgeschäfts einbezogen. Neben klassischen Kapiteln zur Voraussetzung einer Betreuung, den Folgen ihrer Anordnung oder zu den Tätigkeiten des Betreuers findet der Leser auch Einzeldarstellungen zu spezifischen zivilrechtlichen Problemen wie dem Einwilligungsvorbehalt oder der Unterbringung nach bürgerlichem Recht. Ganz wichtig und zur Lektüre zu empfehlen ist der Abschnitt zum Prozessrecht, also zum familiengerichtlichen Verfahren samt Rechtsmitteln und Kostenfragen. Eher Tatsächliches wird zudem in den Kapiteln zu ärztlichen Maßnahmen oder zur Vermögenssorge aufbereitet. Wiederum sehr praktischen Bezug haben die Kapitel zur Vergütung des Betreuers, oftmals Streitpunkt vor den Gerichten, sowie zur Haftung des Betreuers. Gerade das letzte Kapitel sollten sich Juristen zu Gemüte führen, die zur Gewinnung praktischer Erfahrungen die Übernahme einer Betreuung erwägen.
Gelungen ist zudem die Schwerpunktsetzung auf dem Unterbringungsrecht. Hier thematisiert der Autor nicht nur die Unterbringung nach dem BGB samt Zusammenspiel zwischen Betreuer und Gericht, sondern gibt auch eine Einführung in das landesrechtliche Unterbringungsrecht, wobei insbesondere das zwingende Antragserfordernis für das Tätigwerden des Gerichts zu beachten ist und präzise im Kapitel zum Verfahrensrecht herausgestellt wurde.
Die Gestaltung des Buches ist für die flüssige Lektüre optimal geeignet. Die Abschnitte sind übersichtlich gegliedert, die Hervorhebungstechnik ist gelungen und die ausgewählten Fußnoten geben bei Bedarf Hinweise auf passende Rechtsprechung. Eine echte Hilfe für den verfahrensrechtlichen Alltag bieten die über 80 Seiten Anhang mit Vorschlägen und Mustern für Anträge, Verzeichnisse, Bescheide und Beschlüsse. Hinzu kommt ein Betreuungsfall in Form einer Aktenstudie. Außer gelegentlichen Aufzählungen im Text finden sich keine weiteren graphischen Elemente.
Für die Ausbildung und noch mehr für die Praxis bietet dieses Buch einen schnellen Einsteig in die Materie und effektive Hilfe zu speziellen Fragen. Die Balance zwischen Einführung und detaillierter Darstellung ist gelungen, sodass man sich auch nach der Umstellung auf das FamFG sicher im Betreuungsrecht bewegen kann.
Riecke / Elzer, Mietrechtskommentar, Luchterhand 2009
Ein erschwinglicher und dennoch ausführlicher Mietrechtskommentar dürfte für viele Referendare wie gerufen kommen. Angesichts der immer stärker werdenden Fokussierung auf die anwaltliche Ausbildung wird bei einer normal zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei das Mietrecht in seinen Verästelungen kaum an einem vorbeigehen und auch die Station am Gericht wird, zumindest am Amtsgericht, den ein oder anderen Mietrechtsfall präsentieren. Dass die Präsenz des Mietrechts in Klausuren hingegen nicht so stark ausgeprägt ist, ändert nichts an der Tatsache, dass man als Praktiker mit diesem Rechtsgebiet umgehen können muss. Nicht einmal 800 Seiten an Umfang zeigen dem Leser, dass man bei diesem Werk vor allem auf effiziente Darstellung Wert gelegt hat. Geplant ist zudem eine jährliche Neuauflage, um der Rechtsprechungsflut des BGH Herr zu werden.
Zuallererst muss man sich darüber im Klaren sein, dass es sich hier explizit um einen Kommentar für die Praxis handelt. Was bedeutet dies für den Leser in Ausbildung? Die Autoren können sich nicht damit aufhalten, die Essentialia des Schuldrechts aufzubereiten, sondern müssen sich auf die ohnehin komplizierte Gemengelage und Kasuistik im Mietrecht fokussieren. Dies ist aber kein Nachteil für den Leser, da ein Spezialkommentar wie dieser ohnehin nicht als Einstiegswerk dienen sollte, sondern zur Vertiefung des bereits angeeigneten Grundwissens und zur Lösung konkreter Sachverhalte.
Die Gestaltung des Kommentars ist akzeptabel, aber nicht optimal. Die Textaufteilung und die Hervorhebung sind gelungen, aber leider werden die Nachweise für Rechtsprechung und Literatur in den Text verpackt. In Einzelfällen werden BGH-Zitate integriert, vor allem bei den Klauseln der Schönheitsreparaturen. Einzelne Checklisten sind vorhanden. Graphisch ist der Kommentar abstinent.
Für die Rechtsanwendung sehr schön angelegt sind die diversen Sonderaspekte, die in den einzelnen Paragraphen abgehandelt werden, etwa Fragen zur Insolvenz, zum Wohnungseigentum und vor allem zu prozessualen Problemen, dort insbesondere zur Beweislast. Auf diese Weise ist die Themensuche über die Inhaltsübersicht erleichtert und zeitsparend. Leider ist gerade bei der Frage der Herausgabeanspruchs die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob der Treuhänder neben dem insolventen Mieter auf Herausgabe mitverklagt werden muss, nicht aufgegriffen.
Wesentliche Themen des Mietrechts werden in der erforderlichen Breite und Tiefe ausgeführt. Dies betrifft nicht nur die Schönheitsreparaturen oder die Betriebskosten, sondern auch die Frage nach den eigentlichen Vertragsparteien, Formerfordernisse von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und natürlich die Entschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe. Auch Details, die prozessual immer wieder eine Rolle spielen, bspw. die Frage nach der Nutzung mitvermieteter Flächen, die Rechtsnachfolge in das Mietverhältnis bei Verkauf der Immobilie oder die Rolle der Abmahnung bei den diversen Kündigungsgründen, sind pragmatisch erfasst.
In verschiedenen Anhängen werden außerdem noch Sonderprobleme des Mietrechts oder mit dem Mietrecht zusammenhängende Rechtskonstellationen erläutert. Dies beinhaltet die Vermietung von Sondereigentum, sprich Wohnungseigentum, und das Finanzierungsleasing. Anschließend finden sich weitere Gesetzestexte.
Dieser Kommentar ist eine echte Bereicherung, weil er zum einen die Kurzlebigkeit mietrechtlicher Gewissheiten aufgreift und dem Leser eine sichere und aktuelle Wissensbasis bietet, zum anderen weil die Erläuterungen trotz der Spezialisierung auf das Mietrecht so eingängig sind, dass man sich auch schon im Vorbereitungsdienst auf dieses Werk stützen kann.
Emde, Vertriebsrecht, 1. Auflage, De Gruyter 2009
Was sich zuerst als ein Spezialgebiet eines Schwerpunktbereiches anhört, betrifft im Gegenteil weit mehr Referendare in ihren Gerichts- und Anwaltsstationen als man denken könnte. Allein das Recht der Handelsvertreter tangiert Fragen des Arbeitsrechts, des Kaufrechts und des Vertragsrechts und ist oftmals Gegenstand von Sachverhalten, zugegeben nicht zwingend Klausuren. Das vorliegende Werk ist wieder einmal eine Auskopplung aus einem Großkommentar und behandelt ausschließlich die §§ 84-92c HBG auf fast 1400 Seiten.
Der einzige sprachliche Stolperer erwartet den Leser im Vorwort, wo der Autor den Kommentarauszug „den Interessenten eröffnet, die vornehmlich am Vertriebsrecht interessiert“ sind. Danach kann man sich aber mit Eifer an die sachlichen Ausführungen machen, die mit einer umfangreichen (mehr als 230 Seiten starken) Einleitung zunächst die mannigfaltigen Bezüge zum BGB herstellt, darunter natürlich zum Dienstrecht, aber auch die Einschränkungen des Kartellrechts werden exakt erläutert. Lesenswert sind zudem die prozessualen Details am Ende der Einleitung.
Hiernach kann der Einstieg in die eigentliche Kommentierung beginnen, wo man sich zunächst mit dem Begriff des Handelsvertreters auseinander setzen muss. Das Merkmale der Selbständigkeit sowie die Erscheinungsformen der Vertretertätigkeit werden prägnant und ausdifferenziert erfasst, wobei die Rezeption von Literatur und Rechtsprechung ausführlich und gelungen ist. Des Weiteren spannend zu lesen sind die einzeln herausgearbeiteten Pflichten des Handelsvertreters, die nicht nur den tatsächlichen Auftragsumfang und die Pflicht der Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber beinhalten, vornehmlich den Klassiker des Wettbewerbsverbots mit Darstellung des Umfangs und der vertraglichen Fixierung, sondern auch die Haftungsfolgen bei Pflichtverletzung, Nebenfragen wie die Rechenschaftspflicht nach Auftragsrecht oder Beweislastfragen. Parallel dazu können aus den kommentierten Pflichten des Unternehmers einige Unterkapitel lobenswert herausgehoben werden, etwa zu den explizit geregelten Informationspflichten gegenüber dem Vertreter, aber auch zu den gesetzlich gerade nicht geregelten anderen Pflichten, etwa der Pflicht zur Rücksichtnahme samt Aufführung der umfassenden Kasuistik hierzu.
Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten ist der Provisionsanspruch des Handelsvertreters, sodass die Kommentierung zu § 87 HGB den Schwerpunkt des Leseinteresses wecken wird. Hier überzeugt der Autor nicht nur mit den Eckpunkten des Provisionsanspruchs, etwa den verschiedenen Provisionsarten oder der Klärung der Bezirksvertretung, sondern auch mit Abgrenzungsfragen zu anderen Anspruchsgrundlagen, Aspekten der Pfändbarkeit des Anspruchs sowie wiederum mit klaren Vorgaben zur Beweislast. Ergänzend hierzu muss sich der Leser noch einerseits die Darstellungen zur Fälligkeit des Anspruchs vergegenwärtigen und die dort transparent erläuterten Folgen einer Insolvenz für den Anspruch, andererseits die Erklärung des üblichen Satzes der Vergütung bei fehlender Bestimmung der Provisionshöhe. Schließlich gehört zum Komplex des Provisionsanspruchs noch der regelmäßige Streit um Umfang und Inhalt von Abrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB, wobei die Vorgaben des BGH eigentlich relativ klar sind. Dennoch müssen hier die Gerichte vielfach tätig werden, sodass der Autor nur folgerichtig sowohl die einzelnen Informationsrechte sorgfältig aufgegliedert und beschrieben, als auch umfangreiche verfahrensrechtliche Hinweise gegeben hat, wiederum mit einem Schlusswort zur Insolvenz.
Weitere lesenswerte Passagen finden sich auch in den Kommentierungen zur Vertragsbeendigung: erwähnt werden sollten zuerst die wiederum exzellenten Ausführungen zur Kündigung bei Insolvenz, des Weiteren zum Ausschluss und zur Begrenzung des ordentlichen Kündigungsrechts, u.a. wegen erheblicher Investitionen, sowie die akribische Kasuistik zur Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung bei der Frage der fristlosen Kündigung. Im Rahmen der Erläuterungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, zu prüfen sind zahlreiche Tatbestandsmerkmale, sollten neben den einzelnen opulent ausgearbeiteten Prüfungspunkten des Anspruchs auch die Unterkapitel zur steuerlichen Einordnung des Ausgleichs sowie zum Versicherungsvertreter Beachtung finden, welches schon einen ersten Eindruck des in § 92 HGB beschriebenen Sonderrechts vermittelt.
Insgesamt ist die Arbeit mit diesem Kommentar lehrreich, spannend und motivierend, was nicht nur an der übersichtlichen Gestaltung liegt, sondern auch an der umsichtigen Darstellungsweise des Autors, der neben der Vermittlung der systematischen Voraussetzungen zur richtigen Anwendung des Vertriebsrechts die Details der Rechtsprechung und Prozessführung instruktiv einarbeitet und präsentiert. Der Kommentar eignet sich also keineswegs nur für Spezialisten, sondern im Gegenteil besonders gut zur Wissensbildung direkt am Fall, gerade auch im Vorbereitungsdienst.
Wendler / Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren, 1. Auflage, Kohlhammer 2009
Die Neuerscheinung des Werks von Wendler und Hoffmann behandelt eine Thematik, mit der man sich spätestens als Referendar auseinander setzen muss: die Befragung von Personen im Gerichtsverfahren. Nur knapp über 150 Seiten samt einer CD-Rom genügen den Autoren zur Darstellung des Stoffs.
Die Gestaltung des Buchs birgt einiges an Abwechslung, aber das dichte Textbild ist oftmals eine Zumutung. Durch grau hinterlegte Merksätze, viele Beispiele, z.T. in Nachstellung von Befragungsszenen und graphische Abbildungen wird die Materie wenigstens rasch lebendig. Vier Kapitel führen den Leser durch die Thematik. Zunächst werden Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik behandelt, sodann die Frage nach Wahrheit oder Lüge, darauf folgt das Kapitel über den Irrtum und am Ende muss man sich mit der Befragung von Ausländern befassen.
Um es voranzustellen: dieses Buch ist für engagierte Juristen eine ganz hervorragende Lektüre und ein Leitfaden zur ständigen Selbstreflexion in forensischen Situationen. Dennoch müssen einige Negativpunkte an den Anfang gestellt werden, die hoffentlich in der Folgeauflage beseitigt werden: Es ist höchst lästig, dass die Autoren in einem Anfall mittlerweile überholter politischer Korrektheit im Fließtext nahezu dauernd dem „/-innen“-Komplex frönen. Die Nennung von weiblicher und männlicher Bezeichnung ist für den Lesefluss eine Katastrophe und wird nicht einmal ganz konsequent durchgehalten. Also bitte: abschaffen! Zudem ist die beharrliche Großschreibung der „TAKTIK“ in der Vernehmung für den in der Regel hoffentlich intelligenten Leser ein gar überflüssiges Hinweisschild. Der Duktus des Textflusses gleicht des Weiteren eher einem Seminar als einem Lehrbuch, was aber Geschmackssache des einzelnen Lesers sein dürfte. Schließlich liegt der Fokus des Werks ganz klar auf der Sicht und Handlungsweise des Richters und es ist folglich nur mit Einschränkungen für Anwälte brauchbar. Letztere können immerhin die Gedankengänge des Gerichts studieren und dürfen so manche Theorie über ihre eigene Handlungsweise lesen. Auch Staatsanwälte sind in der Darstellung allenfalls Statisten, erhalten aber keine genuinen Informationen oder Handlungsvorschläge. In dieser Hinsicht sollte die Bewerbung des Buches vielleicht neutraler gehalten oder demnächst pointiertere Kapitel eingeflochten werden. Dennoch sind die Ausführungen für jeden Prozessbeteiligten lehrreich.
Aus der Sicht des nur am Amtsgericht tätigen Richters sind darüber hinaus die durchaus lobenswerten Vorschläge von bereitstehenden Getränken für Zeugen, Vorab-Führungen durch den Gerichtssaal oder die Tonbandaufnahme der gesamten Vernehmung (samt nachträglichem Abtippen!) genauso utopisch wie die Hoffnung auf eine angemessen finanzierte Justiz: wer dem zeitlichen Stress (ohne das Unwort „Überlastung“ überhaupt nur zu denken, welches die Autoren en passant in den Bereich der Fabel zu verweisen bzw. als beliebte Ausrede zu brandmarken scheinen) und oft personellen Chaos am Amtsgericht ausgesetzt ist, kann über solche luxuriösen Ideen nur schmunzeln.
Kommen wir aber nun zum deutlich überwiegenden positiven Part. Dieses Buch, „Lehrbuch“ wäre schon fast zu karg, Plädoyer für eine gute Vernehmung träfe es eher, konfrontiert den Leser mit etlichen Aspekten rund um die Vernehmung einer Person im Verfahren, wobei ohne inhaltliche Abstriche Zivil- und Strafverfahren abgedeckt werden. Die Rolle der Prozessbeteiligten wird klar herausgearbeitet und die dahinter stehenden Interessen werden auf die Art der Vernehmung projiziert. Auch die Parteien als Erkenntnisquelle werden mit Nachdruck zur Vernehmung empfohlen, leider eine im Zivilprozess zu selten genutzte Möglichkeit. Beachtlich sind auch die vielen herausgearbeiteten Details im Vernehmungsalltag, etwa das Verhältnis von Taktik, Prädestination des Fragenden und Zeitdruck im Prozess oder die schlichte Erkenntnis, dass die Einflussnahme aller Prozessbeteiligten auf die Auskunftsperson möglich, aber durchaus steuerbar ist. Selbst die psychologischen Auswirkungen der Sitzordnung auf die Vernehmung sind erwähnt und expliziert. Hinzu kommen die Unterscheidungen zwischen Rekonstruktion und Erinnerung sowie die hoch problematische Nutzung von suggestiven Fragen bzw. der Ersetzung von Fragen durch eigene Behauptungen, die bei schlechter Protokollierung oftmals unbemerkt oder ungeahndet bleiben. Umso wichtiger sind die Betonung der Kontrollpflicht aller Prozessbeteiligten und die Warnung vor der dabei leider leicht zu verletzenden Eitelkeit des Befragenden, der Richter vorneweg. Lobenswert ist außerdem der Appell an die Nutzung unjuristischer Sprache zur Herstellung einer Verständigungsebene mit der Auskunftsperson. Ganz exzellent werden die Unterschiede zwischen Lüge, Irrtum und Täuschung herausgestellt und der oftmals geschehende Selbstbetrug des Vernehmenden entlarvt, der vermeintliche Erfahrung für Vernehmungswissen hält und sich nicht neu auf jede Situation einlassen kann, um das Ungedachte vielleicht doch zuzulassen. Insbesondere der Vorhalt an die Juristen, gerade nicht besonders gut im Entlarven von Falschaussagen und Lügen zu sein, sollte manchem zu denken geben. Ebenfalls sorgfältig verarbeiten muss der Leser die ausführliche Unterscheidung zwischen Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit sowie den beachtlichen Kriterienkatalog zur Bemessung einer Aussage und deren Wahrheitsgehalt. Schließlich muss das Unterkapitel zur Erinnerung empfohlen werden, das auf knappem Raum die wesentlichen Probleme mit dem Wissensabruf präsentiert.
Wie anfangs gesagt: engagierte Juristen werden dieses Buch lesen, d.h. durchlesen, und die Erkenntnisse zur selbstkritischen Reflexion nutzen. Der Rest wird die durchaus anspruchsvolle Lektüre leider ohnehin nicht durchhalten und weiter seinen eingefahrenen Stiefel im Gerichtssaal exerzieren. Wer also zu den echten Lesern gehört, der hat nach der Lektüre eine gewaltige geistige Anstrengung hinter sich und dürfte, egal ob er die Ratschläge der Autoren annimmt oder nicht, sein juristisches Wirken verbessern: bereits das Nachdenken über ein mögliches Problem (bei sich selbst) dient der Qualitätssicherung. Wer sich im Laufe der Ausbildung schon vorab zu einem guten Vernehmer mausern will, der sei gewarnt: selbst die Autoren geben zu, Fehler gemacht und aus diesen gelernt zu haben. Man darf als Richter und Anwalt durchaus Fehler bei Vernehmungen machen, sollte sich aber einer notfalls internen Supervision nie verschließen. Schon allein dieser Anstoß macht das Buch so lesenswert.
Schedel, Beweisführung in EDV-Sachen, 1. Auflage, Erich Schmidt 2009
Das EDV-Recht ist an sich schon ein Spezialgebiet des Rechts ohne ganz exakte Einordnung in die drei großen Bereiche Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht. Eine Sache für sich ist dann noch die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, oftmals vor IT-Spezialkammern der Landgerichte. Wer in einem solchen Verfahren, das Verständnis der technischen Zusammenhänge vorausgesetzt, einmal versucht hat, einen Sachverständigen für das streitige Spezialproblem aufzutreiben, wird froh sein, wenn er mittels einer „normalen“ Beweisaufnahme zum Ziel kommt. Das vorliegende Werk behandelt die Beweisführung in EDV-Sachen auf ca. 450 Seiten und könnte damit für Prozessbeschleunigung durch Vergrößerung von IT-Know-How bei den Entscheidungsorganen und den Anwälten sorgen.
Die Gestaltung des Werks ist konservativ, was angesichts der Thematik überrascht. Neben Fließtext, Hervorhebungen, separaten Fußnoten und einer tabellarischen Auflistung finden sich keine gestalterischen oder graphischen Elemente. Insbesondere Schaubilder zu technischen Zusammenhängen sucht man vergeblich. Das Sachverzeichnis ist hingegen lobenswert umfangreich.
Inhaltlich befasst der Autor den Leser zunächst mit dem EDV-Mangel im juristischen Sinn, vor allem durch Prüfung des vertraglichen Gewährleistungsrechts. Hier werden sowohl Vertragsarten, Vertragstypen aber auch der Mängelbegriff näher spezifiziert bzw. auf Anwendung geprüft, sodass auch typengemischte Verträge (z.B. Erwerb und Anpassung von Software) als klassisches Problem behandelt werden. Die folgenden Kapitel präsentieren sodann besondere Konstellationen im EDV-Vertragsrecht sowie die Klarstellung spezifischer Mängel. Zunächst besteht für den Kunden oder Anwender die Möglichkeit, anhand der Leistungsanforderungen eine Mangelprüfung durchzuführen, wobei zu Recht darauf hingewiesen wird, dass diese Anforderungen, etwa in einem Pflichtenheft, möglichst schriftlich fixiert werden sollten. Dieses Pflichtenheft ist sodann Gegenstand umfassender Ausführungen und stellt in der Praxis tatsächlich den ersten Zugriff für eine Mangelanalyse dar. Zudem wird die Verteilung der Verantwortlichkeit bei gefundenem Mangel expliziert. Im nächsten Kapitel muss sich der Leser dann mit der Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit auseinander setzen, wobei die Zusammenfassung der Fallgruppen und Kategorien von Literatur und Rechtsprechung eine hervorragende Erkenntnisquelle für den konkreten eigenen Fall darstellt. Des Weiteren wird die EDV-Störung als Sonderfall der Beeinträchtigung thematisiert mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der sachgerechten Störungserkennung durch den Anwender. Im Folgenden werden die störungsbedingten Fehler gewichtet und kategorisiert.
Erst dann kann sich der Leser wieder der typisch juristischen Denkweise zuwenden und im Kapitel zu Inhalt und Voraussetzung der vertragstypischen Rechtsfolgen im Mangelfall über Details wie den Beginn der Gewährleistung, mögliche Garantien in Kauf- und Werkvertrag oder die Reichweite des Rücktrittsrechts nachdenken. Sehr schön zu lesen ist in diesem Zusammenhang auch das instruktive Unterkapitel zu den Grenzen der Haftung auf Schadensersatz für EDV-Mängel. Als letztes Kapitel vor der eigentlichen Rechtsdurchsetzung findet man noch Ausführungen zum Rechtsmangel im Zuge einer Softwarelieferung, wobei auch Einzelheiten z.B. zum Urheberrechtsschutz erwähnt sind.
Die letzten beiden Kapitel erläutern zunächst außergerichtliche und den Prozess vorbereitende Maßnahmen sowie schließlich die Mängelbeweisführung im ZPO-Verfahren selbst. Mit großer Umsicht werden dabei sowohl faktische Schwierigkeiten wie etwa die Kostendimension des Rechtsstreits und auch rechtliche Hürden wie die nicht einfache Beweissicherung dargestellt. Auch die notwendige Spezialisierung des beratenden und begutachtenden Personals ist Thema der Kapitel. Sodann werden mit Vorschlägen für den erforderlichen Sachvortrag des EDV-Anwenders samt prozessualer Substantiierung sowie der Aufsplittung der verschiedenen Beweisthemen samt Hinweisen zum Abweichen von der entstehungsnahen Beweisführung exzellente Hilfeleistungen für die Rechtsanwendung gegeben. Insbesondere die Beschreibung des Ortstermins samt zulässiger Einflussnahme auf den Sachverständigen ist lehrreiche Lektüre und auch die anschließende Prüfung des Sachverständigengutachtens bedarf halbwegs exakter Kenntnisse der probierten Vorgänge.
Man kann es gar nicht abstreiten: die Lektüre dieses Werks ist anstrengend, juristisch als auch technisch. Dennoch kann man sich vor Streitigkeiten im IT- und EDV-Bereich heutzutage nicht mehr „drücken“ und dann gilt es umso mehr, Prozessfehler bzw. Haftungsrisiken zu vermeiden. In Kombination zu einem einschlägigen Kompendium, etwa dem im letzten Monat vorgestellten Handbuch zum EDV-Recht von Schneider, kann man das vorliegende Werk zur Beweisführung ganz hervorragend nutzen. Für das Spezialgebiet des IT-Rechts ist dieses neue Lehrbuch eine echte und vor allem grundlegende Bereicherung.
Schellhammer, Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 3. Auflage, C.F. Müller 2009
Unermüdlich und regelmäßig werden die Klassiker von Schellhammer überarbeitet und neu aufgelegt, sowohl was die Lehrbücher zum Prozessrecht, als auch die Werke zum materiellen Recht angeht. Die Neuauflage zum Sachenrecht fasst auf knapp 700 Seiten die Materie geordnet nach Anspruchsgrundlagen zusammen und teilweise sind Elemente ganz neu aufbereitet, etwa das Wohnungseigentumsrecht.
Die Gestaltung der Werke ist gelungen. Ein übersichtlich gegliederter Fließtext wird von separaten Fußnoten ergänzt. Die Hervorhebungen sind manchmal etwas zahlreich, aber effektiv. Grau hinterlegte Beispiele mit Fundstellen aus der Rechtsprechung explizieren die Theorie für den Leser, aber ebenso kleine Fallgestaltungen. Viele Schaubilder sind ebenfalls enthalten, gerade im Sachenrecht ist dies für den Nutzer erfreulich. Besonders ausbildungsgeeignet sind einzelne Kapitel, die den Leser zur praktischen Handhabung von Normen anhand der einschlägigen Judikatur anleiten: dies entspricht quasi einem kleinen Examinatorium. Schließlich befinden sich im Anhang einige Muster zur Anschauung, etwa ein Grundbuchblatt.
Das Buch ist in insgesamt 30 Teile und eine Einleitung gegliedert. Thematisch sortiert sind diese einzelnen Teile nach Besitz und Eigentum, dem Grundeigentum mit beschränkt dinglichen Rechten, dem allgemeinen Liegenschaftsrecht, dem Mobiliarsachenrecht sowie einem Allgemeinen Teil des Sachenrechts. Vor allem sollte sich der studentische Leser von der exakten Sprache des Autors leiten lassen. Dies betrifft nicht nur die Wortwahl an sich zur Verständlichmachung der Materie, sondern vor allem die juristischen Fachtermini, selbst wenn diese im Klausuralltag nicht häufig zur Anwendung kommen, etwa der Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Sachenrecht. Gleich der erste Abschnitt des Buches zu Besitz und Eigentum ist für die ersten Semester Pflichtlektüre. Der Autor erläutert die verschiedenen Besitzarten mitsamt dem Besitzschutz, lesenswert sind vor allem der Schutz bei verbotener Eigenmacht samt Beweislastfragen sowie die Begründung des mittelbaren Besitzes, und führt anschließend zu den Grundlagen des Eigentums aus. Hier wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis detailliert ausgearbeitet, wiederum mit prozessualen Aspekten, gelungen ist vor allem der Verwendungsersatzanspruch, aber auch die Einreden des Besitzers gegen den Vindikationsanspruch sind vielfältig aufgelistet. Bis in die berufliche Praxis hinein kann zudem das Kapitel zu den Abwehransprüchen des Eigentümers genutzt werden: der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB ist Gerichtsalltag. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Duldungspflichten sowie die Duldung kraft Nachbarrechts sind transparent erörtert. Ergänzend dazu sollte man auf jeden Fall im nächsten Abschnitt des Buches, also dem zum Grundeigentum, das Nachbarrecht durcharbeiten, wo grundstücksbezogene Streitigkeiten um Überbau und Notweg ebenso zur Sprache kommen wie der Entschädigungsanspruch sowie der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch. Recht knapp gehalten ist hingegen der Prüfungsklassiker des Grundstückserwerbs, zudem unnötigerweise aufgespalten auf mehrere Abschnitte, da später noch einmal der Erwerb vom Nichtberechtigten thematisiert wird; hier wünscht man sich mehr Kohärenz.
Erstaunlich umfangreich im Vergleich dazu ist das Wohnungseigentumsrecht ausgestaltet worden. Während dies in gewöhnlichen Lehrbüchern meist ein Schattendasein fristet, sorgt die praktische Ausrichtung dieses Lehrbuchs für eine exakte Darstellung. Dies betrifft dann nicht nur die Rechtsgrundlagen und die Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander sowie zum Verwalter, sondern auch das gerichtliche Verfahren samt Spezialfragen zur Parteienstellung oder zur Zwangsvollstreckung. Nach kürzeren Kapiteln zu Vorkaufsrecht oder Dienstbarkeiten kann man sich dann ganz ausführlich den Grundpfandrechten widmen, wobei wieder die gerichtliche Erfahrung des Autors für die Ordnung des Stoffes den Ausschlag gegeben haben dürfte: die Grundschuld wird hier vor der Hypothek abgehandelt. Der Umfang der Ausführungen ist aber in beiden Kapiteln bemerkenswert und die Unterkapitel zum Haftungsverband sowie zu den Einwendungen sind ganz hervorragende Ausbildungslektüre. Dies gilt aber ebenfalls für die durchaus komplex gestaltbaren Ansprüche aus Vormerkung und Grundbuchberichtigung, die vom Autor aber instruktiv und umsichtig aufgebaut und erklärt werden.
Im Abschnitt zum Fahrnisrecht, wo im Gegensatz zum Grundstücksrecht der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten vollständig hintereinander behandelt werden, sind neben den Grundstrukturen auch wichtige Details erklärt, beispielsweise die verschiedenen Arten der Übergabe bei Übereignung oder die Vermutungswirkungen des Eigentums. Ein großer Teil dieses Abschnitts wird völlig zu Recht den Sicherungsrechten gewidmet, sodass sich der Leser ausführlich zu Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht und Sicherungseigentum informieren kann, wobei wie selbstverständlich auch Probleme bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz zur Sprache kommen. Gedanklich sollte der Leser zu dieser Thematik auch das Unterkapitel zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen heranziehen, wo vor allem die Verwertung und die Problematik der Pfändungspfandrechte exzellent besprochen werden.
Im letzten Abschnitt wird ein so genannter allgemeiner Teil des Sachenrechts bearbeitet, in welchem der Leser Ausführungen zu Bestandteilen, Zubehör und sachenrechtlichen Grundsätzen erhält, aber auch in die Einzelheiten der dinglichen Verfügung eingeweiht wird, wobei die Erläuterung zur rechtlichen Bindung an die dingliche Einigung lesenswert ist, gerade, wenn man noch das Grundstücksrecht im Hinterkopf hat.
Dieses Lehrbuch ist nicht nur eine Darstellung zum Sachenrecht, sondern führt den Leser zur systematischen Nutzung des Sachenrechts unter Beachtung der übrigen Bücher des BGB sowie des Verfahrensrechts. Auf diese Weise entstehen keine isolierten Wissensfragmente, sondern Wissensstrukturen, die nicht nur in Klausuren, sondern in der Rechtsanwendung ständig aufgegriffen werden können und sollen. Die Einschätzung des Autors, dass dieses Lehrbuch erst für fortgeschrittene Studenten geeignet ist, kann man durchaus teilen, aber dies sollte gerade den ehrgeizigen Leser im ersten Semester nicht davon abhalten, von diesem hervorragenden Werk zu profitieren.
Horndasch / Viefhues, Kommentar zum Familienverfahrensrecht, 1. Auflage, ZAP 2009
Rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des FamFG ist auch dieser Kommentar auf den Markt gebracht worden und steht in einer Reihe mit den anderen anspruchsvollen Praxiskommentaren des ZAP-Verlages. Beinahe 2200 Seiten zum beinahe gesamten FamFG, einige Bereiche wurden nicht kommentiert, sondern nur zusammengefasst, erwarten den Leser und zusätzliche Serviceleistungen, dazu unten mehr, erleichtern den Umgang mit dem neuen Gesetz. Erfreulich ist zudem der Ansatz der Kommentatoren, die für alle Rechtsanwender schwierige Umstellung gemeinsam zu meistern und nicht gerichtliche oder anwaltliche Aspekte primär zu betonen.
Die Gestaltung des Kommentars ist gelungen und bietet anschauliche Elemente, die man nicht unbedingt erwarten kann. Der Fließtext ist gut gegliedert, die Hervorhebungen sind maßvoll eingesetzt. Einzig echte Fußnoten statt der im Text stehenden Hinweise hätte man sich gewünscht. Grau hinterlegt sind nicht nur die aufgelisteten Unterschiede zwischen der alten und der jetzigen Rechtslage, sondern auch ungeklärte Fragen sowie Konsequenzen der Reform werden akribisch behandelt. Zusätzlich machen umrandete Hinweise auf Besonderheiten aufmerksam.
Typisch für die Werke des ZAP-Verlages ist die strikte Orientierung an der Rechtsanwendung in der Praxis. Dies drückt sich nicht nur in den Kommentierungen aus, sondern vor allem in den nicht selbstverständlichen Hilfsmitteln, die in den Kommentaren offeriert werden. Im vorliegenden Fall sind dies ein eigener Teil des Kommentars mit Musterschriftsätzen zu nahezu allen Büchern des FamFG, also inklusive Betreuungs- oder Nachlasssachen, dazu eine CD-ROM mit Zugriff auf die genannten Schriftsätze sowie schließlich ein umfangreicher Anhang, welcher die Auswirkungen des FamFG auf Gerichtskosten einerseits, anwaltliche Gebühren andererseits darstellt. Auf diese Weise hat der Nutzer gleich alle Aspekte der Reform im Blick.
Zu loben ist an den Kommentierungen generell die gute Inkorporation europäischen und ausländischen Rechts. Dies betrifft zum einen die Zuständigkeitsnormen, zum anderen, bei Bedarf, den Rechtshilfeverkehr oder auch materiell-rechtliche Regelungen, so die EuGVO und die EuGVVO oder das Haager Übereinkommen, jeweils bemerkenswert umfangreich ausgearbeitet. Durch die exakte Nennung und Subsumtion der Normen, etwa der europäischen Verordnungen oder völkerrechtlicher Abkommen, wird dem Leser rasch die Scheu vor dem unbekannten Recht genommen. Ebenfalls zu loben sind die Verknüpfungen der Kommentierung zur ZPO, sofern hierzu noch Bedarf besteht. So findet man beispielsweise Ausführungen zur Bedürftigkeit nach den Regeln der ZPO im Anhang zur neu geregelten und ausführlich dargestellten Verfahrenskostenhilfe und spart somit den Griff zu einem weiteren Werk. Schließlich herauszustellen sind die umsichtigen und instruktiven Vorbemerkungen, die den Kommentierungen teilweise vorangestellt sind.
Neben den schon bisher klassischen familienrechtlichen Rechtsfragen wie etwa zum Scheidungsverbund, zum Unterhaltsverfahren samt Titelabänderung oder zum einstweiligen Rechtsschutz werden auch die Neuerungen des FamFG, insbesondere das neu gestaltete Rechtsmittelrecht oder die neu geregelten Vollstreckungsvorschriften für bestimmte Verfahren prägnant kommentiert. Gerade hier kommen die erläuternden Anmerkungen zu den Folgen der neuen Rechtslage exzellent zur Geltung. Ein gut gesetzter Schwerpunkt des Werks liegt auf den Kindschaftssachen.
Hinsichtlich des ehemaligen FGG werden die im amtsgerichtlichen, nunmehr familiengerichtlichen Alltag ständig präsenten Komplexe des Gewaltschutzrechts, des Betreuungsrechts sowie des Unterbringungsrechts in der gebotenen Breite bearbeitet und auch die immer mehr aus dem Ausbildungsfokus weichenden Nachlassverfahren werden detailliert vorgestellt. Herauszustellen sind meiner Ansicht nach die trotz der nötigen Kürze fast lehrbuchreifen Anmerkungen zu den Beteiligten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren und zu deren Anhörung sowie zu einstweiligen Anordnungen gegen den Betroffenen.
Durch die gelungene Vermengung zwischen Kommentierung einerseits, Arbeitshilfen andererseits, wird sich dieser Kommentar schnell gegenüber rein theoretischen Werken durchsetzen. Gerade die Berücksichtigung des gesamten FamFG macht dieses Werk zu einer lohnenswerten Anschaffung. Die Umsetzung der Theorie in Schriftsätze oder Beschlüsse sollte gerade Referendaren zu bemerkbaren Lernfortschritten in dieser Materie verhelfen, weswegen dieses Werk definitiv auch eine Lektüreempfehlung für den Vorbereitungsdienst ist.
Dorndörfer, Prozesskosten- und Beratungshilfe für Anfänger, 5. Auflage, C.H. Beck 2009
Wer sich zu Beginn der Karriere seine Mandanten nicht aussuchen kann, muss frühzeitig darüber Kenntnisse erlangen, unter welchen Voraussetzungen man Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragen kann und wie viel an Gebühren man tatsächlich aus der Staatskasse erhält. Auf nicht einmal 150 Seiten präsentiert der als Rechtspfleger erfahrene Autor Grundlagen zur Thematik, Beispielsfälle und Gesetzestexte.
Das Grundproblem fällt gleich zu Beginn des Lehrbuchs auf: der für Studenten, Referendare und Richter zu prüfende Kanon an Voraussetzungen für die PKH-Gewährung ist sehr knapp gehalten. Die einzelnen Unterkapitel zählen oftmals eher auf, als dass sie die Voraussetzungen en detail erläutern, und wichtige Unterschiede, etwa der Unterschied zwischen Einsatzpflicht des Vermögens und Ratenzahlungsverpflichtung, werden aufgezeigt ohne dass hierfür Beispiele gegeben würden. Es wird gesagt, für welche selbständigen Verfahren der ZPO die PKH gewährt werden kann, aber der gerade für Anfänger wichtige Aspekt, dass man für einstweiligen Rechtsschutz und nachfolgendes Hauptverfahren jeweils PKH beantragen muss, fehlt. Immerhin wird kurz erwähnt, dass man im PKH-Prüfungsverfahren für einen dort abzuschließenden Vergleich PKH bewilligen kann, ohne aber die Folgeinformation zu geben, dass ansonsten nur für das ganze Verfahren eine Bewilligung erfolgen darf. Innerhalb der Vermögensprüfung fehlt das Elterngeld und auch die Ansetzung der Fahrtkosten wird nicht anhand der zwei gängigen Varianten erklärt. Für die abzuziehenden Miet- und Nebenkosten wird wenigstens die jüngste BGH-Rechtsprechung genannt. Die Prüfung der Erfolgsaussicht, theoretischer Schwerpunkt einer Klausur, kommt kaum sinnvoll zur Sprache. Vor allem die Frage der Beweisantizipation und die Beweislosigkeit der Beklagtenseite werden gar nicht thematisiert.
Was jedoch sehr positiv an diesem Buch zu nennen ist, sind die Kapitel und vielen Beispielsfälle zur tatsächlichen Vergütung des Anwalts. Gerade diese konkreten Informationen sind für die Anfangskalkulation des Junganwalts überlebenswichtig und sollten genau durchgearbeitet werden. Diesbezüglich sind auch die vielfach aufgeteilten Fallbeispiele herauszuheben, die etliche Konstellationen abdecken und für Klarheit sorgen.
Insgesamt kann man dieses Buch nur dann zur Lektüre empfehlen, wenn man sich vor Berufsbeginn oder bei einer entsprechend gelagerten Stage einen ersten Eindruck von der Vergütungsberechnung machen will. Für alle weiteren Informationen, was teilweise auch Wissensgrundlagen betrifft, ist man weiterhin auf Kommentare angewiesen.
Dorndörfer, Der Streitwert für Anfänger, 5. Auflage C.H. Beck 2009
Neben dem bereits besprochenen Titel zur Prozesskostenhilfe für Anfänger ist auch das Lehrbuch zum Streitwert neu aufgelegt worden. Insgesamt fasst das Buch nicht einmal 100 Seiten, davon etwa 45 Seiten Text, 25 Seiten Fälle und im Übrigen Gesetzestexte (sic!) und ein Sachverzeichnis. Trotz des geringen Umfangs gibt der Autor gerade für Einsteiger in die Materie einen angenehm kompakten Überblick und unterscheidet klar zwischen allen Streitwertarten der ZPO sowie des GKG bzw. des RVG. Die Begriffsnutzung überzeugt, insbesondere die Vorsicht beim Umgang mit dem „Streitgegenstand“ und Folgen bei Änderungen dessen, aber auch die Reaktion bei der perpetuatio fori. Auch Details wie die Wertfeststellung bei § 33 RVG, die Besonderheiten bei der Widerklage oder die möglichen Divergenzen bei Hilfsanträgen, Stufenklage und Hilfsaufrechnung sind zu finden. Die angeschlossenen und nach alphabetischen Stichworten sortierten Fälle gleich halbwegs das fehlende Streitwertlexikon aus, das mittlerweile in jedem Kommentar üblich ist.
Echte Defizite weist das Buch angesichts der ohnehin zu erwartenden Kürze der Ausführungen nur bei den Nebenforderungen auf, wo das Problem der nicht anrechenbaren Geschäftsgebühr des Anwalts, die nur zu oft (falsch) in die Hauptforderung eingerechnet wird, gar nicht angesprochen wird. Generell sind aktuelle Literaturangaben abgesehen von den Neuauflagen der Kommentare Mangelware. Gänzlich dreist ist die Angabe auf der Buchrückseite, die aber wohl kaum der Autor zu verantworten hat, dass in diesem Buch das FamFG „eingearbeitet“ wurde, wenn der einzige Bezug zum Familienrecht und zum FGG-Recht darin besteht, dass bei den Fallbeispielen unter dem Stichwort „Familienrecht“ abgedruckt ist, dass sich nun die Regelungen nach dem neuen FamGKG richten.
Für den Einstieg in die Thematik kann man das Buch guten Gewissens heranziehen, wobei man sich für einen Kaufpreis von 26 EUR überlegen sollte, ob man dafür 70 Seiten Stoff (Text und Fälle) für einen adäquaten Gegenwert hält.
Von Stud. iur. David Eckner, Düsseldorf
Daigneault, Drafting International Agreements in Legal English, 2. Auflage, C.H. Beck / Manz 2009
Der nur 154 Seiten umfassende Pocket Guide von Daigneault führt in die theoretischen und praktischen Voraussetzungen der internationalen Vertragsgestaltung ein. Entgegen gängiger Vertragsformularbücher will das Buch in erster Linie Rechtsterminologie, Sprachgebrauch und Stilformen vermitteln – mit großem Erfolg.
Die komprimierte, leicht verständliche Darstellung ist grob in drei Teile gegliedert. Zunächst werden die Vorarbeiten zu einem in englischer Sprache erforderten Vertragstextes erläutert („Legal Drafting Steps“, vgl. S. 11 ff.). Im Anschluss daran gelingt dem Autor eine sehr lesenswerte Passage in Form einer Kombination aus allgemeiner englischer Grammatik sowie Textsprache und den Grundzügen des legal drafting (vgl. S. 14 ff.), die sich u.a. im Appendix des Pocket Guides fortsetzt (vgl. S. 101 ff.). Im dritten und letzten Teil werden zunächst Aufbauhinweise für einen englischen Vertragstext gegeben, woraufhin Beispiele einzelner Vertragsbausteine (z.B. Gerichtsstandsvereinbarungen (governing law clauses), Wettbewerbsverbote (non-competition) oder Haftungsvereinbarungen (liability clauses)) folgen.
Sehr hilfreich sind die im ganzen Buch besonders hervorgehobenen Hinweise („TIP“), die Merksätze, Anmerkungen zum Stil und Umgang mit bestimmten, nicht nur rechtlichen Begriffen oder Besonderheiten im common law beinhalten. Daneben verwendet der Autor Tabellen („Instead of – Use“), in denen er auf typische Fehler aufmerksam macht und Lösungen präsentiert, die der englischen Vertrags- und Rechtssprache entsprechen. Diese reichen von einfachen Verbesserungsvorschlägen, wie z.B. „instead of: we made assumptions - use: we assumed“ bis hin zu „Replacement of Latin Terms“ (Bsp.: „instead of: inter alia – use: amongst other things“). Die Rundschau durch die Essentials internationaler Verträge in Englisch endet mit fünf Musterverträgen (Appendix V Specimen Contracts, vgl. S. 137 ff.), die mehr oder weniger den angesprochenen, häufig weitaus umfangreicheren Vertragswerken nahe kommen. Erklärtes Ziel des Autors ist jedoch nicht der Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr soll der Leser die auf den vorhergehenden Seiten erlernten Grundfähigkeiten der englischen Vertragssprache nun in einem abschließenden Vertragstext wiedererkennen – dies gelingt dem Pocket Guide hervorragend.
Das Buch eignet sich nicht nur für den Einsteiger in der Praxis, sondern gleichwohl für Studenten und Referendare, die Interesse haben, die englische Rechtssprache nicht spröde und abstrakt, sondern am wohl wichtigsten Beispiel des Vertrags zu erlernen. Insbesondere angehende LLM-Studenten können für Vorlesungen wie „Contract Drafting“ und „Legal English“ von Daigneaults komprimiertem Pocket Guide profitieren.
Von Ass. iur. Christina Armbrüster, München
Dörner / Luczak / Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 8. Auflage, Verlag Luchterhand 2009
Nur ein Jahr nach seiner letzten Auflage ist nun die 8. Auflage dieses Handbuchs erschienen, das sich vor allem an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht richtet, aber auch eine Hilfestellung für sämtliche im Arbeitsrecht tätige Juristen geben soll. Auf 3035 Seiten werden hier umfassend und praxisgerecht alle Bereiche des materiellen Arbeitsrechts und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens besprochen. Die Herausgeber des Werkes sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig: Dr. Klemens Dörner und Martin Wildschütz sind Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und Dr. Stefan Luczak ist Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern. Beim Erstellen des Werkes wurden sie unterstützt von fünf erfahrenen Fachanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht sowie dem Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Gerhard Pfeiffer.
Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich. Insbesondere werden wichtige Erklärungen und Definitionen grau unterlegt, was auch ein Überfliegen der einzelnen Kapitel ermöglicht. Zahlreiche Zwischenüberschriften tragen zudem zu einer übersichtlichen Gliederung des Werkes bei. Gelungen sind auch das umfangreiche Inhaltsverzeichnis sowie das 70 Seiten umfassende Stichwortverzeichnis.
Inhaltlich gliedert sich das Handbuch in vier Teile sowie einen Anhang. In allen Teilen wird besonderer Wert darauf gelegt, Problemstellungen durch Übersichten, Checklisten, Formulierungsvorschläge und besonders hervorgehobene Fallbeispiele zusätzlich zu veranschaulichen. Der erste Teil behandelt die Grundlagen, also die Grundbegriffe und Grundstrukturen des Arbeitsrechts. Selbstverständlich wird hier besonders umfangreich der Arbeitnehmerbegriff erläutert. Besonders gut gelungen sind dabei die Beispiele aus der Praxis, bei denen die Unterscheidung zwischen Selbständigem und Arbeitnehmer immer wieder zu Problemen führt. Auf knapp sechs Seiten werden hier Tätigkeiten wie etwa die der Telefonistin oder eines Redakteurs auf ihre Arbeitnehmereigenschaft untersucht und das Ergebnis mit Gerichtsentscheidungen untermauert.
Der zweite Teil befasst sich mit dem Individualarbeitsrecht. Dabei wird die Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses genauso thematisiert wie dessen Inhalt und Beendigung sowie befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse. Auch Aufhebungsverträge, Altersteilzeit, sozialrechtliche Rechtsfolgen der Kündigung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Pflichten im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden hier besprochen. In diesem Kapitel ist auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen, zum Befristungsrecht und zum Recht der betriebsbedingten Kündigung integriert.
Der dritte Teil behandelt das kollektive Arbeitsrecht, also das Arbeitskampfrecht, das Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht. Das Betriebsverfassungsrecht nimmt in diesem Teil den größten Raum ein. Auf 464 Seiten findet der Leser hier alle Themen des Betriebsverfassungsrechts umfassend und praxisgerecht aufbereitet. Insbesondere die Erläuterungen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten sind hier sehr gelungen. Der vierte und letzte Teil des Handbuchs befasst sich mit dem Arbeitsgerichtsverfahren. Hier werden sowohl die Gerichtsorganisation und die Zuständigkeit als auch das Urteils- und Beschlussverfahren thematisiert. Zudem wird auf besondere Verfahrensarten und die Vergütung des Rechtsanwalts in Arbeitssachen eingegangen. Da die richtige Antragstellung in der arbeitsrechtlichen Praxis immer wieder Probleme aufwirft, enthält dieser Teil besonders viele Formulierungsvorschläge, die das anwaltliche Arbeiten erleichtern sollen. Um die Suche nach der richtigen Formulierung zu vereinfachen, findet sich zu Beginn des Handbuchs unmittelbar vor dem Inhaltsverzeichnis eine Übersicht aller im Werk enthaltenen Mustertexte, Checklisten und Rechenbeispiele. Praktisch ist auch der Anhang des Buches. Er enthält ein Adress- und Telefonverzeichnis der Gerichte für Arbeitssachen in der Bundesrepublik Deutschland und eine Vergleichstabelle zum Vertragstext EGV.
Fazit: Das Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht ist uneingeschränkt empfehlenswert. Es überzeugt nicht nur durch seinen fundierten Inhalt und seine ansprechende Gestaltung, sondern bietet im Gegensatz zu manchen Konkurrenzwerken insbesondere auch zahlreiche Formulierungsvorschläge.
Von Ass. iur. Michael Doll, Freudenstadt
Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 3. Auflage, Carl Heymanns 2009
Die Bücher von Looschelders zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Schuldrechts haben sich innerhalb kürzester Zeit auf dem Lehrbuchmarkt etabliert. Der Band zum Besonderen Teil des Schuldrechts erschien zum ersten Mal im Jahr 2007 und wird seitdem jedes Jahr neu aufgelegt. Damit schreibt dieser Band die Erfolgsgeschichte des Buches zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts, das schon seit der Schuldrechtsreform erscheint, fort.
Das Besondere Schuldrecht gehört zu den Rechtsgebieten, mit denen sich die Studenten bereits von Beginn ihres Studiums an beschäftigen müssen. Zu diesem Zeitpunkt fällt es den Lernenden noch sehr schwer, sich für oder gegen bestimmte Lehrbücher zu entscheiden. Aus diesem Grund werden oft die Empfehlungen der Dozenten beim Bücherkauf berücksichtigt. Während viele Werke zum Besonderen Schuldrecht in mehrere Bände aufgeteilt sind, z.B. in vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse, oder gar in einzelne Abhandlungen etwa zum Bereicherungsrecht oder zum Deliktsrecht, beinhaltet das 505-seitige Buch Looschelders eine umfassende Darstellung des Schuldrecht BT. Bei dem Buch von Looschelders handelt es sich um ein Lehrbuch im klassischen Sinne. Es werden die für das juristische Studium zentralen Teilgebiete in angemessenem Umfang vermittelt.
Im Rahmen der vertraglichen Schuldverhältnisse werden auf der einen Seite die bekanntesten Vertragstypen wie Kauf-, Werk- und Mietvertrag behandelt. Auf der anderen Seite wird auch anderen, in Praxis und Examen ebenfalls durchaus bedeutsamen Vertragstypen angemessen Platz eingeräumt. Zu nennen sind etwa Leasing und Maklervertrag. Gerade solche, weniger geläufige Rechtsbereiche, werden spätestens in der Fortgeschrittenenübung gerne in Klausuren abgefragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten die Studenten sich auch mit dem durch die Schuldrechtsreform stark an Bedeutung gewonnenen Verbraucherschutzrecht befassen. Dieses stellt kein eigenes, in sich geschlossenes Rechtsgebiet dar, sondern übt Einfluss auf viele Bereiche des Schuldrechts aus. Der Autor hat dem ausreichend Rechnung getragen, indem er an entscheidenden Stellen stets auf die Verbraucherrechte hinweist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die jüngeren Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingegangen, wie zum Beispiel zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (Randnummern 271 ff.) oder zum Nutzungsersatz bei der Nachlieferung (Randnummern 91 ff.). Die Behandlung aktuellster Entwicklungen stellt eine besonders hervorzuhebende Stärke dieses Buches dar, da gerade neuere Gerichtsentscheidungen häufig Gegenstand vieler Prüfungen sind. Erwähnenswert ist auch die Berücksichtigung aktuellster Gesetzesänderungen. So wird auf die Änderung des § 474 Abs. 2 BGB durch das Gesetz vom 10.12.2008 eingegangen und im Rahmen des Werkvertragsrechts das Forderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 eingearbeitet. Beim Darlehen waren die Änderungen durch das Risikobegrenzungsgesetz zu berücksichtigen.
Auch die gesetzlichen Schuldverhältnisse kommen nicht zu kurz. Sowohl die Geschäftsführung ohne Auftrag, als auch das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen werden in angemessenem Umfang vermittelt und damit deren große Bedeutung für das Examen ausreichend berücksichtigt.
Für das leichtere Einprägen des neuen oder zu wiederholenden Stoffes sorgen Aufbauschemata, die das Lernen und Behalten des Stoffes erleichtern. Darüber hinaus helfen Vertiefungshinweise bei der Vorbereitung auf die Fallbearbeitung in den Prüfungen. Das ausführliche Stichwortverzeichnis, das Paragrafenregister sowie das Entscheidungsregister helfen bei der gezielten Suche nach Einzelproblemen.
Der Autor vermittelt den Studierenden das System des Schuldrechts prägnant und verständlich. Ein solcher systematischer Ansatz bietet die beste Grundlage, um sich in der Klausur auch mit komplizierten Einzelfragen und unbekannten Problemen auseinandersetzen zu können. Die Anschaffung zu einem Preis von 25,80 Euro rentiert sich auf jeden Fall.
Heintschel-Heinegg, Das Verfahren in Familiensachen, 9. Auflage, Luchterhand 2009
Heintschel-Heinegg / Gerhardt, Materielles Scheidungsrecht, 9. Auflage, Luchterhand 2009
Diese beiden Bücher sind Klassiker bei der Vorbereitung auf das Zweite Examen im Familienrecht. Die Autoren sind nebenamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare und damit bestens mit den Anforderungen im Assessorexamen vertraut. Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht, insbesondere die Unterhaltsreform, wurden bereits eingearbeitet.
Der Einstieg in Familiensachen während der Referendarausbildung bereitet häufig Schwierigkeiten, da während der Universitätsausbildung allenfalls Basiswissen vermittelt wird. Vom Referendar werden aber erfahrungsgemäß fundierte Kenntnisse im Familienrecht erwartet. Sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht muss man sich daher mit der Systematik und Dogmatik der Familiensachen beschäftigen. Hier setzen diese beiden Bücher an, die Referendaren wie Berufsanfängern eine bestmögliche Vorbereitung auf familienrechtliche Fälle bieten sollen.
Der Band zum „Materiellen Scheidungsrecht“ vermittelt schwerpunktmäßig das Scheidungs- und Unterhaltsrecht sowie die vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter Ehegatten, letztere auch, soweit keine familiengerichtliche Zuständigkeit besteht. Im Unterhaltsrecht werden der Ehegatten- und Kindesunterhalt erfasst. Zugleich wird das zum Verständnis einschlägige Verfahrensrecht, insbesondere das Unterhaltsabänderungsverfahren, dargestellt. Bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung werden sowohl die Standardbegriffe der drei möglichen Güterstände, Hausrat und Ehewohnung als auch die ebenso bedeutenden „Nicht-Familiensachen“ wie Schenkung unter Ehegatten, Arbeits- und Gesellschaftsverträge unter Ehegatten und Gesamtschuldnerausgleich behandelt.
Die Darstellung zum „Verfahren in Familiensachen“ bereitet die verfahrensrechtlichen Grundstrukturen und Zusammenhänge didaktisch soweit auf, dass die einzelnen Probleme von ihrer Entstehung her verständlich werden und sich aus diesem Verständnis heraus die Grundlagen für die Lösung ergeben. Schwerpunktmäßig werden der Begriff der Familiensache, die Zuständigkeit, das Verfahren in Familiensachen, insbesondere der Verbund, der vorläufige Rechtsschutz und die Rechtsbehelfe behandelt.
Die beiden Bände behandeln unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Gesetzeslage und der neueren Rechtsprechung die examenswichtigen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu den ehelichen Lebensverhältnissen beim Ehegattenunterhalt (§ 2 Rn. 197 ff.) und zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (§ 2 Rn. 342 ff.). Dargestellt werden aber auch viele prozessuale Probleme, die erfahrungsgemäß Referendaren immer Schwierigkeiten bereiten.
Gelungen ist die Aufbereitung des Stoffes durch zahlreiche Beispielsfälle, Übersichten und Prüfungsschemata, die den Lernstoff anschaulich machen und die Referendare bei der erfolgreichen Vorbereitung auf das Examen unterstützen. Zur Erleichterung beim Lernen wurden die Düsseldorfer Tabelle, die Süddeutschen Leitlinien sowie eine Gegenüberstellung der neuen und alten Vorschriften hinsichtlich der Unterhaltsreform als Anhang beigefügt. Wer die angesprochenen materiellen und prozessualen Probleme vertiefen möchte, kann den Hinweisen der Autoren folgen.
Die vorliegenden Lehrbücher stellen das Familienrecht kompetent, einprägsam und übersichtlich dar. Es kann damit Referendaren und Berufsanfängern, die das Familienrecht systematisch erlernen wollen, empfohlen werden. Mit diesen Werken kann man sich gezielt auf familienrechtliche Klausuren oder die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen vorbereiten. Zur parallelen Lektüre empfiehlt sich der Klausuren-Band derselben Autoren. Anhand von Klausuren kann der Lernende typische Probleme des Familien- (und Erb-) -rechts eingängig und schnell erschließen.
Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 8. Auflage, C.H. Beck 2009
Der „Junker“ stellt seit vielen Jahren ein Standardwerk im Arbeitsrecht dar. Das Buch erscheint in der bewährten „Grundkurse“-Reihe praktisch jedes Jahr in Neuauflage, was auch notwendig ist angesichts der Tatsache, dass das Arbeitsrecht ständig durch die Rechtsprechung fortgebildet wird und Ergänzungen und Änderungen durch den Gesetzgeber unterliegt. Die Neuauflage berücksichtigt Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur AGB-Kontrolle von Beendigungsvereinbarungen, Ausschluss- und Verfallsklauseln sowie zum Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings durch den Arbeitgeber, zur Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz und zur Vorwirkung eines Tarifvertrages. Als legislative Neuerung ist das Pflegezeitgesetz eingearbeitet.
Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesem Grundkurs das Basiswissen zum Arbeitsrecht zu vermitteln. Der Grundkurs will den Anfängern - aber auch den Fortgeschrittenen – bei dem Erarbeiten des examensrelevanten Wissens helfen. Gegenstand dieses Werkes sind sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht sowie die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Besonders lesenswert ist das sechste Kapitel, das sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Der besonderen Bedeutung des Kündigungsrechts sowohl für die Praxis als auch für das Examen wird durch eine knapp 80 Seiten umfassende Darstellung Rechnung getragen. Ohne Grundkenntnisse im Zusammenhang mit der ordentlichen Kündigung, der außerordentlichen Kündigung und dem Kündigungsschutzgesetz sind viele Prüfungen nicht zu bestehen. So werden etwa die „wichtigen“ Kündigungsgründe gerne von Prüfern in Klausuren eingebaut. Die Lernenden bekommen auf den Seiten 224 ff. verständlich vermittelt, unter welchen Umständen ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Durch die Erörterung anhand von Beispielen werden die damit zusammenhängenden Probleme anschaulich vermittelt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Ansichten von Literatur und Rechtsprechung vorgestellt.
Positiv hervorzuheben ist die Lesefreundlichkeit des Buches. Zahlreiche Übersichten, Aufbauhilfen und insgesamt 30 Übungsfälle und 360 Wiederholungsfragen erleichtern das Lernen. Dadurch bietet sich den Studenten eine verständliche Anleitung zur Umsetzung in die konkrete Fallbearbeitung. Anhand der einzelnen Aufbauschemata besteht die Möglichkeit, kurz vor den Prüfungsterminen noch einmal das Wesentliche zu wiederholen und gezielt nach Lücken und Verständnisproblemen zu suchen. Die Vertiefungshinweise finden sich in Fußnoten und stören damit nicht den Lesefluss. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses und der Randnummern lassen sich Einzelprobleme leicht auffinden.
Das Werk von Junker stellt eine echte Alternative dar. Dieses Buch bietet einen leicht zu bewältigenden Einstieg in das Arbeitsrecht und kann in jeder Phase des Studiums empfohlen werden. Es stellt das Arbeitsrecht kompetent, einprägsam und übersichtlich dar. Auf 490 Seiten wird dem Leser eine auf das Wesentliche konzentrierte, klausurnahe Darstellung des examensrelevanten Arbeitsrechts geboten. Die Schwerpunktsetzung der einzelnen Teilgebiete überzeugt: es werden die wichtigsten Prüfungspunkte abgehandelt, ohne dass man den Eindruck hat, in prüfungsrelevanten Bereichen zu wenig informiert zu sein. Noch vorhandene Wissenslücken können durch die Verweise auf die einschlägige, vor allem auch aktuelle Rechtsprechung, geschlossen werden. Mit diesem Werk besteht die realistische Möglichkeit, sich ein sicheres Grundwissen im Arbeitsrecht zu erarbeiten. Aufgrund dessen und des Umfangs des Buches ist der Preis in Höhe von 25,00 Euro sehr fair. Als Parallellektüre eignet sich das ebenfalls im Beck-Verlag erscheinende, von demselben Autor verfasste Fallbuch „Fälle zum Arbeitsrecht“, welches auch eine Anleitung zur Lösung arbeitsrechtlicher Fälle beinhaltet.
Sarres, Vermächtnis, 1. Auflage, C.H. Beck 2009
Mit der 171 Seiten umfassenden Neuerscheinung will der Autor Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und Testamentsvollstreckern einen umfassenden und wissenschaftlich untermauerten Überblick über das gesamte Recht des Vermächtnisses geben. Dabei werden auch die Anknüpfungspunkte im sonstigen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht behandelt. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Pflichtteils- und Verjährungsrechts und die Erbschaftssteuerreform werden bereits berücksichtigt. Die maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung ist eingearbeitet.
Der Autor will mit dieser Neuerscheinung der großen Praxisbedeutung des Vermächtnisses Rechnung tragen. Erblasser haben ein Interesse daran, neben ihren feststehenden Erben auch andere Personen, die gerade nicht ihre Rechtsnachfolger werden sollen, aus verschiedensten Motiven bestimmte Güter oder Vermögensstücke aus ihrem Nachlass zukommen zu lassen. Im Gegensatz zum Erben wird der Vermächtnisnehmer mit dem Erbfall nicht Rechtsinhaber des ihm zugewandten Vermögenswerts, sondern erwirbt einen schuldrechtlichen Anspruch auf dessen Übertragung gegen den Beschwerten (§ 2147 BGB). Ein dinglich wirkendes Vermächtnis kennt das BGB nicht. Vermächtnisgegenstand kann alles sein, was Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrages sein kann, die Zuwendung einer bestimmten Sache (Stückvermächtnis), einer Gattungssache (Gattungsvermächtnis, § 2155 BGB), die Übertragung einer Forderung (Forderungsvermächtnis, § 2173 BGB) oder eines Rechts oder auch ein bestimmtes Tun oder Unterlassen.
Spezielle Arten des Vermächtnisses sind das Wahlvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis, Vorausvermächtnis, Nachvermächtnis und Ersatzvermächtnis. Sehr hilfreich ist die lexikalische Darstellung aller Vermächtnisarten (S. 134 ff.) mit Beispielen und Praxishinweisen. Hier kann sich der Anwender schnell informieren und Vergleiche zu den unterschiedlichen Varianten ziehen. Im Anhang sind die wichtigsten, das Vermächtnis betreffenden Vorschriften abgedruckt.
Anhand einer kurzen Darstellung des Internationalen Privatrechts wird die Tatsache berücksichtigt, dass Vermögens- und Kapitalbildung zunehmend internationaler wird. In grenzüberschreitende Erbschaften greifen mit hoher Wahrscheinlichkeit verschiedene Steuerrechtsordnungen auf das Steuerobjekt zu. Für den erb- und steuerrechtlich Beratenden sind diesbezügliche Kenntnisse mittlerweile unverzichtbar. Ohne diese sind nämlich haftungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, da nach einschlägiger Rechtsprechung der juristische Berater dazu verpflichtet ist, sich mit dem ausländischen Recht auseinanderzusetzen. Ansonsten muss ein Anwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass er die ausländische Gesetzesmaterie nicht beherrscht oder sich erst noch die notwendigen Kenntnisse verschaffen muss.
Wer sich intensiv mit dem Vermächtnis beschäftigen muss bzw. möchte, liegt mit diesem Buch richtig. Der Autor erläutert ausführlich und verständlich das Vermächtnis als erbrechtliches Gestaltungsinstrument und beantwortet auch Spezialfragen. Zudem enthält das Buch zahlreiche wertvolle Hinweise für erfolgreiche Mandatsbearbeitungen. Aufgrund der Darstellung grundlegender Situationen vor allem im Hinblick auf taktische Überlegungen mit Beispielen, Aufzählungen und konkreten Tipps bietet das Werk einen hohen Praxisnutzen. Angesichts des überschaubaren Umfangs rechtfertigt nur die Ausnahmestellung der in diesem Werk behandelten Thematik den Preis in Höhe von 32,00 Euro.
Heidel, Anwaltformulare GmbH-Recht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2009
Anlässlich des neu in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (das MoMiG) haben sich Verlag und Autor dazu entschieden, ein eigenständiges Buch zu dieser bedeutenden Reform zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich letztlich um die kommentierte Synopse der um Rechtsänderungen ergänzten Darstellung des Beitrags „GmbH-Recht“ von Heidel, welcher in dem Werk „Anwaltformulare, Anwaltverlag 2009“ erschienen ist.
Das MoMiG ist in aller Munde. In dem Vorwort weist der Autor auf die große Bedeutung des MoMiG hin. Diese Jahrhundertreform bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Diese umfassendste Reform des GmbH-Rechts wurde lange erwartet und sorgt dafür, dass die GmbH auch in Zukunft – vor allem auch im internationalen Vergleich – wettbewerbsfähig bleibt. Damit ist die GmbH „im 21. Jahrhundert angekommen“ (aus der Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.10.2008). Seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes besteht akuter Beratungsbedarf z.B. bei „Altfällen“ bezüglich der Heilung verdeckter Sacheinlagen. Oftmals muss der Berater von sich aus auf den Mandanten zugehen und auf Handlungsbedarf aufmerksam machen. Aber auch für die professionelle Beratung der Mandanten bei Neugründungen einer GmbH oder einer neuen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist die Kenntnis des aktuellen GmbH-Rechts absolut unverzichtbar.
So wird zum Beispiel Schritt für Schritt erläutert, welche Rechtsfolgen das MoMiG bei der verdeckten Sacheinlage und bei Zahlungen an Gesellschafter grundlegend neu regelt. Unter Geltung der alten Gesetzesfassung hatte die Rechtsprechung ohne (ausdrückliche) gesetzliche Grundlage eine verdeckte Sacheinlage angenommen, wenn bei einer Bankkapitalerhöhung die Beteiligten die formellen Vorschriften über eine Sacheinlage dadurch umgehen, dass sie in sachlichem Zusammenhang mit der Bankkapitalerhöhung Transaktionen über Forderungen oder sonstige Gegenstände, die dazu führen, dass der eingezahlte Barbetrag von der Gesellschaft an den Zeichner zurückfließt. Das MoMiG schafft erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Definition und Anordnung der Rechtsfolge für das Konstrukt der verdeckten Sacheinlage und beschränkt deren Rechtsfolgen für den Gesellschafter grundsätzlich auf eine Differenzhaftung.
Das Buch bietet einen schnellen Überblick über die Neuerungen. Erläuterungen, Praxistipps, Checklisten, Beispiele und Muster nehmen viel Arbeit ab und lassen mehr Zeit für die gezielte Mandantenbetreuung. Hinweise und konkrete Strategieempfehlungen machen das Werk tauglich für den Kanzleialltag. Eine mit Schlagworten erläuterte Synopse zeigt die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht. Die beiliegende CD-Rom enthält zahlreiche Muster, die bequem in die eigene Textverarbeitung übernommen werden können.
Das Werk erläutert die Grundlagen der Reform sowie die konkreten Auswirkungen auf die rechtsberatende und -gestaltende sowie forensische Praxis ausführlich und mandatsorientiert. Es stellt sicher, dass Anwender auch zukünftig wissen, was man rund um die GmbH beachten muss. Aufgrund der hohen Praxistauglichkeit ist der Preis in Höhe von 49,00 Euro in Ordnung.
Olzen, Erbrecht, 3. Auflage, DeGruyter 2009
Die 500 Seiten umfassende Neuauflage bringt das Lehrbuch vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wieder auf den aktuellen Stand. Berücksichtigt werden bereits das neue Erbschaftssteuerrecht sowie die Gesetzesänderungen, die vor allem das Pflichtteilsrecht betreffen. Auch die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung hat je nach Ausbildungsrelevanz Berücksichtigung gefunden. Das Werk soll Jurastudenten (von Anfangs- bis Examenssemestern), aber auch Referendaren als Lehrbuch dienen, eignet sich aber beispielsweise ebenso für Rechtspfleger. Es enthält eine Darstellung der Grundzüge sowie der Schwerpunkte des Erbrechts.
Zunächst bekommt der Leser in einer knapp 40-seitigen Einleitung einen Überblick über die praktische Bedeutung des Erbrechts, das Erbschaftssteuerrecht, die geschichtliche Entwicklung des Erbrechts, die Rechtsquellen des Erbrechts und die erbrechtlichen Grundbegriffe und Grundprinzipien vermittelt. Lehrbuchartig werden die Grundbegriffe des Erbrechts ideal zur ersten Wissensaneignung oder zur kurzen Wiederholung erläutert, wobei stets der Bezug zur Praxis gewahrt wird. Im Hauptteil behandelt das Werk das gesamte Erb- und Nachlassrecht materiellrechtlich und teilweise auch prozessual (zum Beispiel das Erbscheinsverfahren, RN 901 ff.). Der Autor greift neueste Entwicklungen auf. So wurde etwa ein Abschnitt über die umstrittene Frage der Erbfähigkeit derjenigen Personen, deren Geburt auf eine künstliche Befruchtung zurückgeht, neu eingefügt (vgl. RN 81). Zum Teil wird die Erbfähigkeit des Kindes unter Berufung auf sein schutzwürdiges Interesse und den Gleichheitsgrundsatz anerkannt und hält deshalb die analoge Anwendung des § 1923 Abs. 2 BGB für geboten. Dies entspreche auch dem hypothetischen Willen des Gesetzgebers, der die fortschreitende Entwicklung in der Fortpflanzungsmedizin bei der Entstehung des BGB nicht voraussehen konnte, aber im Rahmen der Nacherbschaft in § 2101 BGB verdeutlicht hat, dass er eine noch nicht erzeugte Person als Erben in Betracht zieht. Dagegen spricht allerdings, dass dies zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt, da möglicherweise noch viele Jahre nach dem Erbfall Ungewissheit über die erbrechtliche Lage herrscht, während der aus § 1923 Abs. 2 BGB folgende Schwebezustand spätestens nach 300 Tagen endet. Darüber hinaus wurde die Thematik „Patiententestament“ eingehend überarbeitet, weil sie im Zusammenhang mit der Sterbehilfe weiterhin heftig diskutiert wird (vgl. RN 215).
Der Inhalt des Buches wird in einem attraktiven Gewand präsentiert. Den Lesern wird es nicht schwer fallen, am Ball zu bleiben: zur Veranschaulichung und Konkretisierung dienen Tabellen, Übersichten, Muster und Wiederholungsfragen. Der Übersichtlichkeit dienen moderne textgestalterische Elemente wie Textbalken und der richtige Einsatz von Fettdruck und unterschiedlichen Schriftgrößen. Anhand von zahlreichen Beispielen und kleineren Fällen wird dem Leser eine sehr gute Möglichkeit geboten, den Stoff zu durchdringen. Darüber hinaus helfen die umfangreichen Verweisungen zu Beginn der jeweiligen Kapitel und in den Fußnoten bei der Recherche nach geeigneter Fachliteratur weiter. Der Preis in Höhe von 29,95 Euro ist allerdings im Vergleich zu den Angeboten der Konkurrenz recht hoch angesiedelt.
Von RA Dr. Tobias Gostomzyk, Hannover
Paschke / Berlit / Meyer, Hamburger Kommentar. Gesamtes Medienrecht, 1. Auflage, Nomos 2008
Was entsteht, wenn drei ausgewiesene Experten des Medienrechts noch mehr ausgewiesene Experten des Medienrechts um sich versammeln – und gemeinsam ein Buch verfassen? Richtig: der Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht!
Die Herausgeber des Hamburger Kommentars zum gesamten Medienrecht sind Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke, Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrechts an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Berlit, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Lehrbeauftragter für Marken- und Kennzeichenrecht an der Universität Hamburg, und Claus Meyer, Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht. Alle drei Herausgeber stehen für verschiedene Facetten des Medienrechts, die sie jeweils mit hoher Kompetenz abdecken: Marian Paschke ist als Autor des in der 3. Auflage erschienen Buches „Medienrecht“ gewissermaßen medienrechtlicher Allrounder, wobei sein Schwerpunkt insbesondere im privaten Medienrecht liegt. Wolfgang Berlit hat als Anwalt im Marken- und Wettbewerbsrecht beachtliches Renommee. Seine Fachkompetenz unterstreichen praxisorientierte Einführungen zum Marken- und Wettbewerbsrechts, die das Potenzial haben, sich zu Standardwerken zu entwickeln. Claus Meyer wiederum besitzt als Richter überragende Kenntnisse im Äußerungsrecht: acht Jahre war er in der „Pressekammer“ des Hamburger Landesgerichts tätig und ist heute im 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen in Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen zuständig.
Hinzu kommt eine ganze Phalanx an Autoren, die für Insider gewiss keine Unbekannten sind. Zu nennen sind beispielsweise Rechtsanwalt Dr. Per Christiansen, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Held vom Hans-Bredow-Institut, Professor Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor und Stellvertreter des Intendanten beim Bayerischen Rundfunk, Professor Dr. Karl-Heinz Ladeur, Universität Hamburg, Rechtsanwalt Dr. Philipp Plog, Dr. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut oder Rechtsanwalt Dr. Endress Wanckel.
Inhaltlich deckt der Kommentar die ganze Bandbreite von Medienverfassungs- und Europarecht, Medienkartell- und Regulierungsrecht, Medienwettbewerbsrecht, Medienzivilrecht, Medienhandelsrecht, gewerblichem Rechtsschutz und Urheberecht, Medienarbeitsrecht, Medienordnungs- und -aufsichtsrecht, Datenschutzrecht, Jugendmedienschutz und Medienstrafrecht ab. Damit wird ein praxisgerechter Bogen geschlagen, dessen Darstellung sich nicht vorrangig an Rechtsgebieten orientiert, sondern die rechtlichen Anforderungen an Medienunternehmen widerspiegelt. Gerade diese rechtsgebietsübergreifende Betrachtungsweise entspricht den Anforderungen der Praxis. Das gilt umso mehr, als alte und neue Medien technisch und wirtschaftlich immer mehr zusammenwachsen (Konvergenz der Medien). Auch das führt dazu, dass Rechtsnormen zunehmend nicht mehr nach ihrer Zuordnung zu einem Medium (Beispiel: Presserecht = Presse), sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu einem Regelungsbereich zu verstehen sind.
Das belegt im Übrigen auch der Trend auf dem Buchmarkt, Gesamtwerke zum Medienrecht herauszugeben. Beispiele bilden das 2007 im Verlag Recht der Wirtschaft erschienene „Handbuch Medienrecht“ von Dörr/Kreile/Cole, das 2009 bei Luchterhand erschienene Handbuch „Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht“ von Büscher/Dittmer/Schiwy oder das 2008 beim Verlag C.F. Müller erschienene „Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht“ von Depprich/Eckardt/Frey/Gennen. Hinzu kommen Bücher wie speziell zum „Recht der elektronischen Medien“, das erstmals 2008 im Verlag C.H. Beck erschienen ist und ebenfalls einen weiten, sachgebietsbezogenen – also rechtsgebietsübergreifenden – Überblick vermittelt.
Einzelne Autoren und damit einzelne Rechtsgebiete des Kommentars hervorzuheben wäre unredlich. Gleichwohl soll insbesondere auf die vorzüglichen Darstellungen zum Medienregulierungsrecht hingewiesen werden. Auch ist ein Vorteil des Buches, dass der Kommentar neben dem traditionellen Medienrecht (Rechte zum Schutz geistigen Eigentums, Urheberrecht, Rundfunkrecht etc.) vor allem auch das Telekommunikations- und Kartellrecht berücksichtigt, jeweils unter Bezugnahme auf die jüngste Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration und des Bundeskartellamtes.
Alles in allem ist den Herausgebern und Autoren dieses Kommentars und damit auch dem Nomos-Verlag ein großer Wurf gelungen. Aus den Bibliotheken von Medienrechtspraktikern wird er nicht mehr wegzudenken sein!
Schneider / Wolf, Anwaltskommentar RVG, 4. Auflage, Anwaltverlag 2008
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sichert Anwälten den Lebensunterhalt – und ist für viele dennoch ein hartes Brot. Sich dieses komplexe Gesetzeswerk zu erschließen, bedarf einiger Mühen. Der Anwaltskommentar zum RVG von Schneider/Wolf schafft Abhilfe, indem er ohne Abschweifungen auf den Punkt kommt.
Der Kommentar orientiert sich durchweg an der Struktur des Gesetzes. So lauten die einzelnen Abschnitte auch: allgemeine Vorschriften, Gebührenvorschriften, Angelegenheit, Gegenstandswert, außergerichtliche Beratung und Vertretung etc. Weiter erfolgt eine Darstellung und Erläuterung des Vergütungsverzeichnisses. Das geschieht durchweg unter Auswertung umfangreicher Rechtsprechung, die einen hilfreichen Fußnoten-Apparat ergibt.
Das Werk bietet in formaler wie inhaltlicher Hinsicht kaum Anlass zur Kritik. Die Erläuterungen sind informativ, verständlich geschrieben und mithin praxisorientiert. So bietet der Kommentar zahlreiche Berechnungsbeispiele für Abrechnungen, etwa für die Prozessdifferenzgebühr. Für einen Praktikerkommentar wertvoll ist auch, dass zentrale Entscheidungen auszugsweise im Wortlaut wiedergegeben werden.
Einzig hätte der Kommentar in seiner Darstellung etwas inspirierender werden können. Dazu könnten nicht nur grafische Umsetzungen von Kommentarinhalten dienen, sondern auch ein weniger schematischer Zugang zum Gesetz. Ein grundlegendes Manko ist das aber nicht. Allein wäre es eine solche Aufbereitung des Kommentars für Leser ein Sahnehäubchen gewesen. Schließlich genießen – um im Bilde zu bleiben – auch Praktiker gern.
Von Ref. iur. Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), Marburg
Haedicke, Patentrecht, 1. Auflage, Carl Heymanns 2009
Innovation ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für Wirtschaftsakteure moderner Volkswirtschaften. Ohne Innovation kann ein Unternehmen schnell den Anschluss an die Konkurrenz und damit innerhalb kürzester Zeit zugleich seine Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Die Folgen sind absehbar: Überlegene Konkurrenzprodukte finden besseren Absatz bei den Kunden, das schwächere Unternehmen wird vom Markt verdrängt und kämpft ums „Überleben“. Der ökonomische Anreiz zur Innovationstätigkeit sollte jedoch rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen, damit Innovationserfolge geschützt sind. Nur wer seine Innovation als sein Eigentum vor der Fremdverwertung schützen und die Innovationsgewinne selbst nutzen kann, hat auch einen finanziellen Anreiz, innovativ tätig zu werden. Dabei sind Neuerungen regelmäßig mit hohen finanziellen und zeitlichen Investitionen verbunden, die entlohnt werden müssen. Das Patent soll dazu (zeitlichen) Schutz vor Imitationen geben.
Durch das Patentrecht sollen die notwendigen Voraussetzungen für die Patentanmeldung und die Durchsetzung des Patentschutzes gewährleistet werden. Die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten kann bisweilen jedoch langwierig und kompliziert sein. Umso interessanter ist es nun, ein Werk zu vielen relevanten Fragen des Patentrechts mit Praxisbeispielen zur Hand zu haben. Das vorliegende Werk von Prof. Dr. Maximilian Haedicke, LL.M. aus Freiburg versucht diesem Anliegen mit seinem ca. 270 Seiten fassenden Einführungswerk nachzugehen. Der erste Eindruck: Handlich und ausreichend ausführlich. Der Autor beschäftigt sich mit relevanten Fragen zum Grundbegriff des Patentrechts (Teil 1), seinen Schutzvoraussetzungen und Wirkungen (Teil 2), den wichtigsten Sondergebieten (Teil 3) und den Rechtsfolgen von Patentverletzungen (Teil 4). Außerdem wird auf Patente im Rechtsverkehr (Teil 5) sowie auf das Verfahrensrecht (Teil 6) eingegangen.
Im ersten Teil wird ein kurzer Einblick in die Rechtfertigungstheorien für das Patentrecht gegeben (S. 8 ff.). Es wird ein sorgfältiges pro und contra angeboten. Dem aufmerksamen Leser wird jedoch auffallen, dass die Themengebiete nur angerissen und nicht weiter vertieft dargestellt, für die Begründung der Argumentationskette des Autors aber ausreichend sind. Anschließend folgt eine Auseinandersetzung mit der geschichtlichen Entwicklung des Patentrechts (S. 21 ff.), seinem Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten (S. 29 ff.) und ein Überblick über internationales und europäisches Patentrecht (S. 47 ff.). Hier erfolgt auch eine praktische Verhaltensempfehlung für internationale Patentierung (siehe S. 47 f.). Kurze präzise Fälle, die das ganze Buch durchziehen, dienen der Verständlichkeit. Im zweiten Teil schafft der Autor auf 30 umfassenden Seiten die Grundlagen für notwendiges definitorisches Wissen zu §§ 1 ff. Patentgesetz: Die notwendigen Begriffe der „technischen Erfindung“, der „Neuheit“, der „erfinderischen Tätigkeit“ sowie der „gewerblichen Anwendbarkeit“ werden verständlich dargestellt. Im Anschluss werden die Schranken des Patentrechts (S. 97 ff.) sowie der patentrechtliche Schutzgegenstand und Schutzbereich (S. 113 ff.) erläutert. Abgerundet wird dieser wichtige Teil mit knapp 20 Seiten zur Wirkung des Patents. Hier wird u.a. auf das Ausschließlichkeitsrecht eines Patents, die unmittelbare Nutzung desselben sowie mittelbare Patentverletzung (S. 145 ff.) eingegangen. Auch die weiteren vier Teile, insbesondere die Rechtsfolgen von Patentverletzungen (S. 201 ff.), halten die Qualität der Darstellung konstant hoch.
Insgesamt bietet das Buch einen guten Überblick über das Patentrecht. Es kann dem Leser empfohlen werden, der sich – theoretisch oder praktisch – mit dem Patenrecht beschäftigen muss. Die Funktionen sowie die Möglichkeiten des Patentrechts sollten nach der Lektüre dieses Buches erworben sein.
Medicus / Petersen, Bürgerliches Recht, 22. Auflage, Carl Heymanns 2009
Der „Medicus – Bürgerliches Recht“ ist nicht einfach nur ein Standardwerk und Klassiker zum Zivilrecht, sondern sucht seit vier (!) Jahrzehnten seinesgleichen und darf daher in keinem rechtswissenschaftlichen Studienregal fehlen. Das Werk erscheint 2009 bereits in der 22. Auflage, erstmalig als „Bürgerliches Recht“ unter dem Autorenteam Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Medicus und Prof. Dr. Jens Petersen. Letztgenannter – Professor an der Universität Potsdam – hat in der nun vorgelegten Auflage die Überarbeitung der §§ 1 bis 18 übernommen – die ersten beiden großen Abschnitte des Buches. Das Gesamtkonzept ist jedoch gleich geblieben. Ziel ist die Darstellung des examensrelevanten Stoffes geordnet nach Anspruchsgrundlagen. Damit soll dem Leser eine Methodik an die Hand gegeben werden, welche das selbständige Lösen juristischer Probleme fördert.
Nach der gewohnt umfangreichen Inhaltsübersicht und der Einleitung, welche den Anspruchsaufbau und seine Grenzen bespricht, werden im ersten Abschnitt die Ansprüche aus Vertrag vorgestellt. Hier wird zunächst klassisch zwischen verpflichtenden und verfügenden Verträgen (S. 13 ff.) unterschieden. Danach werden die weiteren Regelungskomplexe des Allgemeinen Teils des BGB dargestellt: Vertragsschluss, Stellvertretung, Willenmängel etc. (S. 22 ff.). Dem schließen sich die einzelnen Wirkungen von Schuldverträgen in Abhängigkeit des Schuldverhältnischarakters an (S. 97 ff.). Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit den Ansprüchen aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (S. 183 ff.). Beide Abschnitte reihen sich nahtlos in die Qualität der Vorauflagen ein. Der typische Aufbau wird beibehalten, die Darstellung konzentriert sich auf das Wesentliche, zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis und Fundstellen (insbesondere aus der Rechtsprechung) sind ausreichend angegeben. Die folgenden Abschnitte stehen noch unter der Verantwortung des Werkbegründers. Im dritten Abschnitt werden die dinglichen Ansprüchen besprochen (S. 201 ff.), gefolgt von den Ansprüchen aus Delikt (S. 285 ff.) und ungerechtfertigter Bereicherung (S. 323 ff.). Im Anschluss folgt die Darstellung der Einwendungen und ausgewählter zivilrechtliche Sonderfragen (Abschnitte 6 und 7).
Insgesamt kann das vorliegende Werk nahtlos an die erfolgreichen Vorauflagen anknüpfen. Es verdeutlicht alle zivilrechtlichen Zusammenhänge anhand von aussagekräftigen Beispielen und enthält zahlreiche Verweise auf Sekundärliteratur sowie gerichtliche Entscheidungen. Zudem verfügt es über ein umfangreiches Gesetzes-, Sach- und Entscheidungsregister. Weiterhin findet der Leser die besonders wichtigen Entscheidungen des Reichsgerichts bzw. Bundesgerichtshofs als Appendix im Buch. Hier werden in kurzen Sätzen die wichtigsten Leitentscheidungen skizziert. Sie sind damit zugleich der schnellen Erinnerung bzw. Wiederholung zugänglich (S. 499 ff.). Die Gesamtbewertung kann daher nur wie folgt lauten: Die besondere Herangehensweise an den Stoff und die immense Erfahrung des Autorenteams machen dieses Werk auch über vierzig Jahre nach der Erstauflage zur ersten Wahl. Dem interessierten und aufmerksamen Leser wird ein Werk an die Hand gegeben, das zügiges und schnelles Durcharbeiten (und Wiederholen), aber auch den vertieften Problemgang ermöglicht.
Grunewald / Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2009
Die Wirtschaftskrise hat vor allem die Finanzbranche hart getroffen. Ihre Auslöser waren vielfältig: Sie reichten von der Profitgier einiger Großanleger bis hin zu unvollständigem Wissen und Unverständnis des kleinen Anlegers gegenüber den komplexen Zusammenhängen des Kapitalmarkts. Letztere trafen dadurch oft falsche Entscheidungen oder wurden Opfer falscher Beratung, insbesondere über Anlagerisiken. Studierende sowie Praktiker, die sich mit Kapitalmarktrecht beschäftigen, sollten daher gleich zu Beginn besonderen Wert auf das richtige Fachwissen legen. Für das Verständnis der Zusammenhänge bedarf es einer guten wissenschaftlichen Basis.
Das ist nun mit der Neuauflage des einführenden Werkes zum Kapitalmarktrecht der Autoren Prof. Dr. Grunewald und Prof. Dr. Schlitt möglich. Nach gut zwei Jahren ist die 2. Auflage zur „Einführung in das Kapitalmarktrecht“ erschienen. Es ist eine gemeinsame Produktion des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln und der Anwaltsgesellschaft Willkie Farr & Gallagher LL.P. (Frankfurter Büro). Die Autorenteams unter der Federführung der beiden Namensgeber des Werkes verbinden damit zugleich Lehre und Praxis. Gewünschte Zielgruppen sind deshalb nicht nur Studierende und Referendare, sondern auch Berufsanfänger in Kanzleien, Banken und Unternehmen.
Inhaltlich wartet das gut 320 Seiten fassende Werk mit 17 Kapiteln auf, die jeweils von einem verantwortlichen Autor – insgesamt hat das Werk zehn Autoren – bearbeitet wurden. Nach der Darstellung der Grundlagen des Kapitalmarktrechts (Märkte, Teilnehmer, Transaktionen, Aufsicht etc.) wird im zweiten Kapitel auf den Börsengang eingegangen. Dabei ist das Kapitel wie fast alle weiteren Kapitel strukturiert: Nach einer Literaturübersicht folgt eine Einführung in den zu behandelnden Kapitelstoff, gefolgt von der Erläuterung der wesentlichen Punkte (hier: Vorbereitung, Durchführung und Folgepflichten des Börsengangs). Die Ausführungen enthalten zahlreiche Gesetzesverweise, einen ausführlichen Fundstellenapparat, der überwiegend die gängige Kommentarliteratur zitiert, und lesen sich sehr flüssig, fast wie ein Ratgeber für einen Einsteiger. Gerade diese Einführung will das Werk aber auch nur geben. Vertiefungen sind anhand der Fundstellen möglich. Das dritte Kapitel behandelt Kapitalerhöhungen. Es wird eine unterscheidende Darstellung von Bezugsrechtsemissionen und bezugsrechtsfreien Emissionen vorgenommen. Im vierten Kapitel, Umplatzierung von Aktien, geht der verantwortliche Autor auf verschiedene Arten der Umplatzierung, öffentliche Umplatzierung und Block Trades ein. In dieser und ähnlicher Form geht es auch in den weiteren Kapiteln weiter. Sie beschäftigen sich mit Anleihen, aktienverwandten Produkten und Derivaten, Übernahme- und Konsortialverträgen, dem Börsenrecht, Prospekten und der Prospekthaftung, dem Insiderrecht, der Ad-hoc-Publizität, sonstigen Zahlungsfolgepflichten, dem Delisting und dem Übernahmerecht. Allein an dieser ansehnlichen Übersicht der behandelten Themen wird deutlich, dass das Buch kaum eine Lücke im Kapitalmarktrecht offen lässt und einen guten Überblick über die gesamte Thematik mit weiteren Möglichkeiten der Vertiefung liefert.
Insgesamt kann das Werk daher der erklärten Zielgruppe uneingeschränkt empfohlen werden. Es eignet sich aber insbesondere für den Studierenden, der sich im universitären Schwerpunktbereich dem Unternehmensrecht verschrieben hat und damit das Kapitalmarktrecht auf seinem Curriculum stehen hat. Nach der erfolgreichen Lektüre des Einführungswerkes sollte das Bestehen der Schwerpunktbereichsklausur keine Schwierigkeiten mehr bereiten.