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Rezensionen November 2004 |
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November 2004: Assessorexamen
Von Dr. Benjamin Krenberger
Schneider / van der Hövel, Die Tenorierung im Zivilurteil, 3. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004
Sowohl Titel wie Umfang des Werkes irritieren zunächst. Ein eigenes Lehrbuch
zur Tenorierung im Zivilurteil erscheint einerseits angesichts bereits bestehender
Standardwerke im Bereich des Zivilurteils wie etwa von Sattelmacher, Knöringer
oder Becht eher überraschend, andererseits beträgt die Seitenzahl des Buches
gerade einmal 150 Seiten. Dieser erste Eindruck besteht aber nur für kurze
Zeit, denn das Buch beinhaltet genau den konkreten und praktischen Leitfaden
für die Tenorierung, den sich Referendare und junge Praktiker wünschen.
Es werden nämlich außerhalb der kompakten und höchst anschaulichen Einleitung
keine unnötigen abstrakten Ausführungen produziert, sondern der Leser wird
anhand von 144 Einzelfällen durch die möglichen Untiefen der zivilprozessualen
Entscheidung geführt. Dabei werden sowohl Standard-Tenorierungen eingeübt,
etwa für die ganz oder teilweise begründete Klage oder das Zusammentreffen
von Haupt- und Hilfsantrag, es werden aber auch Sonderfälle ausführlich
behandelt, so das Säumnisverfahren, die Erledigung der Hauptsache und die
Tenorierung im einstweiligen Rechtsschutz. Auch das Berufungsverfahren wurde
nicht vergessen. Den einzelnen Fällen vorangestellt sind jeweils ein kurzer
Sachverhalt und das Ergebnis der Begründetheitsprüfung. Hiernach folgen
ein Tenorierungsvorschlag und ausführliche Erläuterungen im Anschluss. Durch
diese Konstruktion kann man sowohl allgemeine Informationen zu einem Rechtsgebiet
sammeln wie auch anhand von konkreten Formulierungen die eigenen Kenntnisse
schärfen oder erst begründen. Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen,
eine Bearbeitung kann effektiv und zügig erfolgen. Das Fazit ist leicht:
das Buch ist ein Muss für die Assessorausbildung und vielleicht auch für
die Jahre danach. Lesenswert!
Ferner (Hrsg.), Handbuch Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand
2003
Das Straßenverkehrsrecht hat den großen Vorteil, dass es für Referendare
sowohl im Zivilrecht wie auch im Strafrecht von Relevanz ist. Man muss sich
im Rahmen der Zivilstation oftmals mit echten oder gestellten Verkehrsunfällen
befassen, eventuell ist auch bei einer Anwaltsstation das Verkehrsrecht
ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Hinzu kommt, dass es bei den Staatsanwaltschaften
zum Teil eigene Abteilungen nur für Verkehrsdelikte gibt, mit denen man
sich als Sitzungsvertreter dann zur Genüge herumschlagen darf. Die behandelten
Themen des Handbuches sind für das Referendariat teilweise Gold wert. Die
Autoren gehen nicht sofort auf das materielle Recht rund um den Straßenverkehr
ein, sondern bieten auf über 60 Seiten zunächst einen Einstieg in die Behandlung
von Verkehrssachen im Büro eines Rechtsanwalts. Dies umfasst den Mandantenkontakt
und die dabei notwendigen Nachfragen zu Sachverhalt und Geschehenshergang
ebenso wie generelle Hinweise darauf, wie die Einrichtung eines Anwaltsbüros
ablaufen kann oder optimiert werden sollte. Diese Themen sind in einem Titel
zum Straßenverkehrsrecht ungewöhnlich, für die Ausbildung aber umso erfreulicher.
Nicht mehr ganz optimal für den Ausbildungsbetrieb ist das umfangreiche
Kapitel zu Gebühren und Kosten, die ja zum 01.07.2004 geändert wurden. Für
die Bearbeitung noch laufender und vor dem 01.07.2004 begonnener Mandate
aber stehen auch hier neben den konkreten Anwendungen im Straßenverkehrsrecht
allgemeine Ausführungen zur Verfügung, die man auch in einem spezifischen
Lehrbuch zu BRAGO oder GKG nicht besser finden könnte. Das wohl inhaltlich
wichtigste Kapitel für das Referendariat ist die Behandlung des Schadensrechts
im Zivilprozess oder bei der außergerichtlichen Regulierung. Hier werden
sowohl Inlands- wie Auslandsunfälle vorgestellt, die typischen Schadensposten
durch Beispielsrechnungen transparent gemacht und vielen Referendaren
als Problem gar nicht bekannt die Umstände eines betrügerischen Unfalls
dargestellt. Wenn man sich bei der letzteren Thematik nicht die grundlegenden
Rechtskenntnisse angeeignet hat, etwa durch die Lektüre des hier angebotenen
Kapitels, kann eine Fallbearbeitung in Klausur und Praxis schnell untauglich
werden. Ebenfalls lesenswert sind die umfangreichen Informationen rund um
den Kauf und das Leasing von PKW, womit man sieht, dass das Straßenverkehrsrecht
nicht nur auf der Straße, sondern auch im Vorfeld und später, bei der Abwicklung
von Versicherungsfällen, durch die Autoren erfasst wird. Dies verdient ein
besonderes Lob. In diesem Umfang für Referendare ungewöhnlich stellt sich
das Verkehrsrecht nach StGB und OWiG bzw. StVG und StVO dar. Man muss in
Klausuren nur selten den ordnungswidrigkeitlichen Bereich bearbeiten, dafür
aber umso mehr die Fragen rund um die Blutalkoholkonzentration und Verkehrsgefährdung.
Gerade die Thematik der §§ 20, 21 StGB und der Alkoholisierung des Täters
ist in diesem Werk vorbildlich aufgebaut und für die Strafstation eine geeignete
Basis. Ebenso lesenswert ist die Darstellung der Ermittlungstätigkeit und
des repressiven Vorgehens der Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens.
Nicht unbedingt prüfungsbezogen aber vorbeugend hinsichtlich eigenen möglichen
Fehlverhaltens am Steuer sollte die Lektüre des Kapitels zur Fahrerlaubnis
angegangen werden: die Konsequenzen des Fahrerlaubnisentzugs und die Mühen
der Wiedererlangung sind gelesen wie erlebt nicht angenehm. Die Gestaltung
des Buches ist ansprechend und bietet neben den textlichen Elementen auch
eine Vielzahl an graphischen oder darstellenden Passagen. So werden etwa
zahlreiche Gegenüberstellungen und Muster präsentiert, anhand derer sich
der Einblick in die Praxis leicht nachvollziehen lässt. Das Layout ist gut
gelungen, die Nachweisdichte bezüglich der gebotenen Informationen ist sachgerecht.
Es ist bei umfangreichen Werken wie diesem klar, dass eine Anschaffung während
der Ausbildung nur selten zur Debatte steht. Wenn man aber beim Anwalt oder
in der Bibliothek Zugang zu diesem Handbuch hat, sollte man sich die Lektüre
auf keinen Fall entgehen lassen. Für den Berufsanfang dürfte sich dann der
ein oder andere Assessor der wertvollen Informationen mehr als einmal vergewissern.
Kaiser / Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen Strafrecht,
4. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Die Thematik des Aktenvortrags ist von Bundesland zu Bundesland verschieden:
manche haben das Glück, den Aktenvortrag in ihrem gewählten Schwerpunktbereich
oder Wahlfach halten zu dürfen, andere müssen sich zwischen den drei Standardprüfungsgebieten
entscheiden. Da für die letztere Gruppe die Examensanmeldung zumeist ein
halbes Jahr vor dem eigentlichen Examen erfolgen muss und die Auswahl der
Vortragsmaterie in der Regel unwiderruflich ist, sich die Referendare aber
entweder mitten in oder am Anfang der Verwaltungsstation befinden, ist die
Auswahl des öffentlichen Rechts eher schwierig. Leichter fällt da die Auswahl
zwischen Zivilrecht und Strafrecht, da man im staatsanwaltlichen Sitzungsdienst
in der Regel schon Erfahrung mit frei gesprochenen Plädoyers gesammelt hat
und dies im Idealfall auch im mündlichen Examen fortsetzen könnte. Gerade
im Strafrecht ist es aber nötig, die ohnehin kurze Ausbildungszeit bei Gericht
oder Staatsanwaltschaft mit einer soliden Anleitung zum Aktenvortrag zu
ergänzen, um im Examen nicht unerwartet dem eigenen Unwissen zu begegnen.
Die Autoren haben bereits vor über 13 Jahren mit der Konzeption dieses Werkes
begonnen und es seither überarbeitet und ergänzt. Die Notwendigkeit der
zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht war ihnen also von Beginn an bewusst,
was sich auch in der Konzeption der Inhalte gut wieder erkennen lässt. Es
werden diverse Straftatbestände abgehandelt und die verschiedenen Stadien
der Strafverfolgung in ausgewogenem Maß behandelt. Gelungen ist die Einrahmung
der Fälle durch die Einleitung zu Aufbau und Erstellung eines Kurzvortrags
sowie am Ende eine Anzahl von Verhaltensregeln zur Widerholung. Die Gestaltung
der Fälle soll offensichtlich die Realität wiedergeben, was sich an den
zum Teil in sinnloser Größe abgebildeten Verfügungen, Stempeln oder Formularen
erkennen lässt. Anstelle dieser Platzvergeudung könnte man mehr Fälle (es
sind gerade einmal neun Stück) oder mehr Erläuterungen einfügen. Auch der
Abdruck aller Vorworte der bisherigen Auflagen mutet ein wenig seltsam an.
Vorteilhaft für die Orientierung im Buch ist, dass die Fälle stets mit einer
Art Deckblatt auf einer rechten Seite beginnen. Ungeeignet ist dagegen aber
der gelegentlich geschehene Abdruck des Bearbeitervermerks auf einer dem
Lösungsvorschlag gegenüberliegenden Seite, da so gar nicht vermieden werden
kann, die ersten Gedanken der Lösungsskizze zu erspähen. Die Lösungsvorschläge
überschreiten selten mehr als zwei Seiten, die Erläuterungen zu den Vorschlägen
beschränken sich in der Regel auf eine Buchseite. Dieses Buch hat den Vorteil,
dass andere Werke zum spezialisierten Aktenvortrag noch nicht in großer
Zahl vorhanden sind. Jedoch besteht die Gefahr, dass man sich nach der Bearbeitung
des Buches über die Platzvergeudung und die doch sehr wenigen vertiefenden
und durch Rechtsprechung oder Sekundärliteratur nachgewiesenen Informationen
ein wenig ärgert.
Zimmermann, ZPO-Fallrepetitorium, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller
2004 
Der Autor hat bereits durch seinen kompakten Kommentar zur Zivilprozessordnung
bewiesen, dass er sich gerade um die praktische Anwendung des Rechts in
der Ausbildung Gedanken macht und diese in der Regel zu einem leicht verständlichen
Werk führen kann. Hier werden in fast 600 kleineren Fragestellungen Probleme
innerhalb der gesamten Zivilprozessordnung gestellt und aufgelöst. Dabei
kommen nicht nur Spezialprobleme zur Sprache, sondern es werden, meist einleitend,
auch die generellen Komponenten eines Themengebiets dargestellt. So wird
etwa zu Beginn eines Kapitels nach den verschiedenen Möglichkeiten der Zustellung
gefragt, um danach auf besondere Konstellationen dieser Materie eingehen
zu können. Andere Kapitelgestaltungen beginnen mit einem Grundfall und führen
diesen dann in verschiedenen Variationen weiter, um die möglichen Sachverhaltssituationen
erfassen zu können, so etwa beim Prozessvergleich. Die Gestaltung der einzelnen
Fälle und Fragen ist gut gelungen, man kann sich als Leser und Bearbeiter
nach der Erfassung der Frage ohne Umschweife in die Lösungen vertiefen oder
sich selbst Skizzen anfertigen. Hilfreich ist dabei die Einteilung der Fragen
nach einem Schwierigkeitsgrad von einem bis zu vier Sternchen am Seitenrand.
Gewöhnungsbedürftig ist die Platzierung der Verweise auf Rechtsprechung
und andere Autoren inmitten des Textes, da man gerade bei diesen kleinen
Fällen eine zügige Lektüre ermöglicht bekommen sollte. Auch die Verwendung
von Kursivschrift bei den Fragen und innerhalb der Antworttexte (neben dem
manchmal verwendeten Fettdruck) birgt ein verwirrendes Moment. Auffällig
ist die zuweilen auftretende Diskrepanz der Ausführlichkeit der Themen bzw.
die übergehung einiger Punkte. So finden sich umfassende Beispiele zur Formulierung
des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, während zur Konzeption
des Tenors im Kapitel über die Urteilsarten keine Beispiele geboten werden,
ebenso wenig wie der Aufbau des Tatbestands oder der Entscheidungsgründe
näher erläutert wird. Gut und direkt verwendbar sind oft die Fragen zur
Zulässigkeit bestimmter Prozesshandlungen oder Anträge, da man hier rasch
die eigenen Kenntnisse abprüfen und die gegebenen Vorschläge in das eigene
Prüfungskonzept integrieren kann, so etwa beim einstweiligen Rechtsschutz.
Erstaunlich, aber für Referendare sehr wichtig ist die umfangreiche Darstellung
familienrechtlicher Probleme im Zivilprozess, die im Studium kaum eine Rolle
spielen. Besonders zur Lektüre zu empfehlen sind die Fälle zur Zwangsvollstreckung,
da man hier eine kleine Anleitung in die konkrete Anwendung erhält, ohne
mit zuviel Theorie konfrontiert zu werden. Das Buch trägt seinen Titel zu
Recht: es ist ein Repetitorium und hierzu auch bestens geeignet. Man darf
das Werk nicht zum Einstieg verwenden, sondern allenfalls parallel zur Lektüre
eines theoretischeren Werks. Vor den Examina wird die Bearbeitung jedem
Juristen gute Dienste leisten.
Vordermayer / Heintschel-Heinegg, Handbuch für den Staatsanwalt,
2. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Das erste Plädoyer ist grundsätzlich das schwerste, das können zahllose
Referendare und deren Betreuer in der Einführung zur Strafstation bestätigen.
Zum Glück verflüchtigt sich die anfängliche Nervosität bei den wiederholten
Auftritten vor Gericht und man kann der freien Rede mehr Beachtung schenken
als vorher. Jedoch ist die Tätigkeit in der Strafstation nicht nur mir einigen
Plädoyers erledigt, sondern man muss daneben auch einen Einblick in die
tägliche Arbeit der strafrechtlich tätigen Organe erhalten. Das vorliegende
Werk scheint vom Titel her keinen Bezug zur eigentlichen Ausbildung in Studium
und Referendariat zu haben, wird doch eine Berufsgruppe speziell angesprochen.
Jedoch ist rein formell bereits der Bezug zur Strafstation im Referendariat
hergestellt, wo die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung ein wesentlicher
Aspekt eigenverantwortlicher Tätigkeit des Referendars ist. Und materiell
ist, wie sich zeigen wird, das Buch in vielerlei Hinsicht auch für Studenten
eine Lektüre wert. Das Buch beginnt mit den für die Staatsanwaltschaft möglichen
Eingriffsmaßnahmen während ihrer ermittelnden Tätigkeit. Hierbei werden
zunächst Grundlagen mit beispielhaft abgedruckten Verfügungsformularen geboten,
nach deren Lektüre man sich speziellen Eingriffsmaßnahmen zuwenden kann.
Sehr spannend zu lesen sind hiernach die einzelnen Kapitel zu besonderen
Ermittlungsinhalten bei bestimmten Straftaten. Für Praxis wie Klausur sehr
gut zu verwenden sind die umfangreichen Darstellungen zu den Handlungsmöglichkeiten
der Staatsanwaltschaft während und am Ende des Ermittlungsverfahrens. Die
Kapitel zur Einstellung des Verfahrens lassen diese Vorgehensweise für manchen
Leser erstmals transparent erscheinen und auch die Ausführungen zur Klageerhebung
sind aufschlussreich für die zukünftige eigene Vorgehensweise in entsprechenden
Prüfungssituationen, ganz zu schweigen von den praktischen Anforderungen
des Dienstes bei der Staatsanwaltschaft. Hierbei sind die Erläuterungen
zu den verbotenen Beweisgewinnungsarten lobend hervorzuheben: auch für Studenten
verständlich werden knapp aber umfassend wesentliche Probleme rund um §
136a StPO vermittelt und aufgedeckt. Pflichtlektüre für Referendare ist
das Kapitel zum Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft. Erstens, weil dieser
Vortrag als Klausuraufgabe jederzeit gestellt werden kann und in etlichen
Lehrbüchern zur Anwaltsklausur nicht beachtet wurde, zweitens, weil man
sich so die Sitzungsvertretertätigkeit enorm erleichtert. Die vielen Beispiele
mit wörtlicher Rede ermöglichen die Konstruktion eines eigenen abstrakten
Konzepts. Für Referendare ebenfalls wichtig sind vermeintliche Nebengebiete
des Strafrechts, mit denen man sich aber in der praktischen Tätigkeit überproportional
häufig konfrontiert sieht, etwa dem Betäubungsmittelstrafrecht sowie dem
Ausländer- und Asylstrafrecht. Die Ausführungen hierzu sind sehr anschaulich
und ermöglichen ein rasches Verständnis für die oftmals unbekannte Materie.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Das Schriftbild ist angenehm,
der Text ist flüssig lesbar und eine Vielzahl von Fußnoten beweist die akribische
Aufbereitung der Thematik durch die Autoren. Ergänzt werden die theoretischen
Ausführungen durch die schon erwähnten Formularmuster und zahlreiche, gut
gestaltete Graphiken. Ein in Lehrbüchern nicht immer zu findender Service
wird auch in den zusammenfassenden Prüfungsübersichten bei den Rechtsmitteln
geboten, auch hier gebührt den Autoren ein Lob. Es ist auch für den Leser
ein großer Vorteil, wenn sich die Autoren selbst mit ihren Texten Mühe geben,
da so der Inhalt wesentlich leichter aufgenommen oder kritisch hinterfragt
werden kann. Sehr vorteilhaft ist die Darstellung der Varianzen innerhalb
ein und derselben staatsanwaltlichen Handlung, etwa die verschiedenen Gepflogenheiten
bei der Erhebung der öffentlichen Klage, die ausführlich abgedruckt sind.
Dieses Handbuch ist für die Ausbildung nicht erschwinglich, aber der Inhalt
ist so gut, dass man sich als Referendar nicht vor der Lektüre drücken kann.
Dieses Kompendium ist für die Ausbildung eine Bereicherung und hat das Zeug
zu einem Standardwerk!
Happ / Allesch / Geiger / Metschke, Die Station in der öffentlichen
Verwaltung, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Viele Ausbilder an den Verwaltungsgerichten und Regierungspräsidien haben
damit zu kämpfen, dass die Sparzwänge auch die Referendarausbildung voll
erfasst haben und man zulasten der Anwaltsstationen nur zu gern an den Verwaltungsstationen
kürzt. So bleiben manchmal nur noch knapp vier Monate zur Vermittlung der
nötigsten Kenntnisse. Hinzu kommt, dass die Verwaltungsstation meist in
der Nähe des Examens platziert ist und das Warmlaufen für die Examensvorbereitung,
sprich das großzügige Meiden von Arbeitsgemeinschaften und ähnlichem beginnt.
Deswegen muss man auf gute Ausbildungsliteratur zurückgreifen können, die
in überschaubarem Maß die Feinheiten von Widerspruch und Verwaltungsprozess
darstellt. Zumindest dem Umfang nach kann das vorliegende Werk schon reüssieren.
Auf knapp über 200 Seiten wird in dichtem Textfluss viel Wissen geliefert.
Immer wieder einmal wird der Text unterbrochen durch verloren wirkende graphische
Schaubilder und eine beachtliche Anzahl von Mustern für Bescheid, Beschlüsse
und Urteile. Manchmal wirkt die Größe dieser originalen Muster ein wenig
überdimensioniert und man hätte sich statt Schriftgröße 16 lieber mit ein
paar mehr Prüfungsübersichten befassen sollen. Jedoch ist allein schon die
Tatsache, dass man Rubra und Tenores zu Gesicht bekommt, ein Lob wert. Leider
nicht bei den Mustern enthalten sind Beispiele für Tatbestand oder Sachverhaltsdarstellung
und ausführliche rechtliche Gründe. Man sollte jedoch in einem Ausbildungswerk
für das Assessorexamen wenigstens ein ausführliches Exemplar einer verwaltungsrechtlichen
oder Ðgerichtlichen Entscheidung kommentiert durcharbeiten können. Zum Text
im übrigen ist anzumerken, dass die Schlüsselbegriffe gut hervorgehoben
sind, leider aber die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur leseunfreundlich
in den Fließtext eingestellt wurden. Die schon genannte Dichte der Ausführungen
führt aber schnell zu Unübersichtlichkeit und man sollte sich, sofern möglich,
Markierungen oder eigene übersichten anfertigen, um den roten Faden nicht
zu verlieren. Inhaltlich werden die wesentlichen Probleme für die examensrelevanten
Verfahren angesprochen. Man findet Kapitel zum Verwaltungsverfahren, zum
Widerspruchsverfahren, zur Klage im ersten Rechtszug, zum einstweiligen
Rechtsschutz, zu Berufung, Beschwerde und Revision und zum Normenkontrollantrag.
Ausführlich dargestellt wird die Gestaltung des verwaltungsgerichtlichen
Urteils sowie die Möglichkeiten ein Verfahren anderweitig zu beenden. Beachtlich
sind zwei kleinere Aspekte, die die Akribie der Autoren herausstellen: bei
der Aufzählung landesrechtlicher Vorschriften wird im Gegensatz zu anderen
Werken von Autoren aus nur einem Bundesland (hier: Bayern) nicht nur Landesrecht
zitiert, sondern die Zitierung geht quer durch die deutschen Bundesländer;
des Weiteren werden an entscheidenden Stellen, etwa bei der Rücknahme von
Verwaltungsakten und beim einstweiligen Rechtsschutz kompakt aber sehr gut
verständlich die europarechtlichen Probleme der Materie aufgezeigt. Hinsichtlich
der Standardthemen kann man das Kapitel zur verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle
als besonders gelungen bezeichnen. Hier wird die schwierige Tenorierungsarbeit
eindrucksvoll entzerrt und anhand vieler Beispiele findet man sich schnell
im vorherigen rechtlichen Dschungel zurecht. Zu erwähnen ist noch, dass
die Preisgestaltung (20 EUR) dafür sorgen dürfte, dass sich Referendare
das Buch tatsächlich kaufen und nicht nur in den juristischen Seminaren
kopieren, da andere Titel derselben Reihe insofern meist über dem Kopierpreis angesetzt sind. Das Buch ist für Referendare eine Anschaffung jederzeit
wert. Es wird viel Inhalt geboten und die genannten Schwachpunkte lassen
sich mit konzentrierter Lektüre umgehen.
Rosenberg / Schwab / Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Ein Klassiker der zivilprozessualen Ausbildungsliteratur ist im Jahr 2004
endlich neu aufgelegt worden und steht in gewohnt umfangreicher Form, also
mit nahezu 1400 Seiten zur Bearbeitung zur Verfügung. Die Gestaltung des
Buches ist unter dem Aspekt der lernintensiven Lektüre hervorragend gelungen,
wenn auch unter generellem Verzicht auf graphische Elemente. Die Textabschnitte
sind übersichtlich und mit genug Freiraum angeordnet, so dass die Lektüre
einfach erfolgen kann. Die abgesetzten Fußnoten drängen sich nicht in den
Vordergrund, so dass man tatsächlich nur bei Bedarf einen Blick darauf werfen
kann. Im Text verteilt sind aber dennoch etliche Hinweise auf Rechtsprechung
und Literatur, was man eventuell einmal vereinheitlichen sollte. Man findet
ebenso keine fett gedruckten Schlüsselbegriffe, was aber durch das System
der überschriften und ihrer Ausgestaltung aufgewogen wird. Im Regelfall
wird der Leser anhand des Layouts sicher durch die Materie geführt und kann
seine ganze Konzentration der inhaltlichen Rezeption widmen. Diese Qualität
ist bei vielen Lehrbüchern nicht gegeben, so dass dies für das vorliegende
Werk einen echten Pluspunkt darstellt. übliche Erwartungen an ein Lehrbuch
von diesen Ausmaßen richten sich vor allem an die Detailgenauigkeit, also
die Darstellung von Randaspekten der ZPO und der grundlegenden Erörterung
klassischer Themen. In dieser Hinsicht wird der Leser nicht enttäuscht.
Den umfassenden einleitenden Erläuterungen zum Zivilprozess, sowohl historisch,
inlandsbezogen und hinsichtlich des ausländischen Rechts, ist wenig hinzuzufügen.
Die Autoren versäumen es nie, durch Verweise auf spätere Kapitel klarzustellen,
dass allgemeine Ausführungen kaum ohne praktische Integration in das anzuwendende
Zivilprozessrecht bleiben. Dies kann man exemplarisch bei den Einzelfragen
des internationalen Prozessrechts sehen. Etwas enttäuschend ist die knappe
Ausgestaltung der Einflüsse der EMRK auf das deutsche Zivilprozessrecht.
Grundlegende Lektüre für Referendare sollten die Kapitel zum Stand des Richters
im deutschen Recht sein, wenn sie schon für einige Monate gedanklich in
dessen Rolle schlüpfen dürfen. Lesenswert während der gesamten juristischen
Ausbildung sind viele Aspekte der Zulässigkeit einer Klage vor den Zivilgerichten.
Die Ausführungen zur Zuständigkeit, national wie international, setzen dem
Leser einen Prüfungspunkt auseinander, der in der Praxis von wesentlicher
Bedeutung ist, in Klausuren aber meist mit wenigen Sätzen abgehakt wird.
Ebenfalls zu empfehlen sind die Kapitel zur Prozessführungsbefugnis, bei
dem einmal in aller Ausführlichkeit dargestellt wird, wie viele offene und
weniger bekannte Fälle es gibt, in denen eine andere Person Ansprüche vor
Gericht geltend machen darf. übersichtlich und rechtswegübergreifend nützlich
sind die Abschnitte zur Prozesskostenhilfe, die sowohl die materiellen wie
die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen explizit behandeln und die Anwendung
im Alltag wesentlich erleichtern dürften. Für viele Referendare ist zudem
das Thema der Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens im Strafrecht
einigermaßen bekannt, im Zivilprozess dagegen gar nicht. Auch wenn die Examensrelevanz
nicht allzu hoch sein dürfte, sind die das Thema behandelnden Kapitel sehr
lesenswert. Als abschließende Empfehlung soll die Darstellung des Berufungsverfahrens
hervorgehoben werden. In vielen Lehrbüchern zur ZPO wird nach der Reform
aus dem Jahr 2002 nur in kurzer Form auf den Gesetzeswortlaut und einige
Aufsätze verweisen. Hier aber findet man fundierte Ausführungen auf über
40 Seiten und kann sich nach der Lektüre gar nicht anders als sicherer in
Klausuren fühlen. Die Anschaffung des Werkes dürfte für Referendare hart
an der Schmerzgrenze liegen, Studenten werden kaum zum Kauf bereit sein.
Jedoch ist die Lektüre während des Referendariats geradezu verpflichtend
und auch für das in Zukunft schwerpunktlastige Studium wird angesichts der
Ausrichtung auf die Sicht des Rechtsanwalts das ein oder andere Kapitel
für viel Durchblick sorgen. Eine gelungene Neuauflage und eine sichere
Bank für die Zivilstation!
Musielak, Grundkurs ZPO, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 
Darstellungen zum Zivilprozessrecht haben traditionell mehrere Interessenten
als Leser und Käufer zufrieden zu stellen. Sowohl Studenten wollen anhand
eines Lehrbuches den Einstieg in das Zivilverfahrensrecht bewältigen, aber
auch Referendare möchten eine möglichst praxisorientierte Aufbereitung des
für sie auf einmal wesentlich gewordenen Rechtsgebiets. Angehende Praktiker
möchten wiederum ab und zu einmal die durch die Kommentare vermittelten
stückweisen Kenntnisse in einem weiteren Zusammenhang erläutert sehen. Doch
wenn es Lehrbücher für speziell eine Klientel gibt, etwa den Knöringer für Referendare, wird man nicht selten darauf hingewiesen, dass man diesen
nur dann voll verstehe, wenn man mit einem gewissen Grundwissen, etwa angelesen
im Musielak , die Bearbeitung beginnen würde. So gesehen ist der Einstieg
in die ZPO mit einem klassischen Lehrbuch wie diesem weder Zeitverschwendung
noch unnütz, sondern gerade erst die Voraussetzung für das Verständnis weiterführender
Literatur. Dank eines enormen Umfangs kann der Autor sowohl das Erkenntnisverfahren
inklusive der Rechtsmittelinstanzen behandeln wie auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren
eingehen. Immer noch ein wenig knapp ausgefallen ist wie in der Vorauflage
der Abschnitt zum einstweiligen Rechtsschutz, der in übungsklausuren wie
im Examen wegen der einfachen Verknüpfung mit materiellem Recht hohe Beliebtheit
genießt. Sehr ausführlich wird die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit beschrieben
und die gern geprüfte Streitverkündung ist hier lesenswert erläutert. Auch
das Kapitel zur materiellen Rechtskraft verdient die vertiefte Bearbeitung
einer Vielzahl von Lesern. Für Referendare besonders sinnvoll ist die Lektüre
des Kapitels zum Ablauf der mündlichen Verhandlung, ist ihnen doch immerhin
die Möglichkeit offeriert, in der Zivilstation einmal eine mündliche Verhandlung
selbst zu leiten. Die Varianz der Gestaltungsmittel ist für ein Lehrbuch
zur ZPO ordentlich, könnte aber durchaus zunehmen. Vereinzelt sind Graphiken
vorhanden, bisweilen auch Aufbauschemata zu bestimmten Problemen oder Defitinionen
rund um ein Rechtsgebiet. Vorbildlich sind die zahlreichen Beispielsfälle
und übungssachverhalte, die dem Leser die praktische Anwendung des gerade
Gelesenen erleichtern. Die Lösungsskizzen am Ende des Buches sind ideale
Anleitungen für die eigene Klausurtaktik. Das Lehrbuch von Musielak ist
ein zuverlässiger Begleiter in jeder Phase der juristischen Ausbildung.
Studenten und Referendare werden die Klarheit des Buches schätzen. Lektüre
und Kauf können bedenkenlos empfohlen werden.
Brox / Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Auflage, Verlag Carl Heymanns
2003 
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist eines der vielen Gebiete, die Referendare
grundsätzlich beherrschen müssen, jedoch gerne in der Lernhierarchie hinten
anstellen. Grund dafür ist schlicht der fehlende Praxisbezug, der in den
Ausbildungsstationen herrscht und der auch durch die theoretische Behandlung
in den Arbeitsgemeinschaften nicht besser wird. Abhelfen können da entweder
motivierende Kurzwerke, die einfach und klar die Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
darstellen, oder ausführliche Lehrbücher, die durch Detailreichtum ein umfassendes
Bild der zu begreifenden Materie schaffen. Letzterer Gattung gehört das
vorliegende Werk an, das auf über 1000 Seiten die Feinheiten des Zwangsvollstreckungsrechts
ergründet. Die inhaltliche Aufteilung des Werks ist klassisch und durch
die Systematik der Zwangsvollstreckung geprägt. Zunächst werden die allgemeinen
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorgestellt und Besonderheiten zu
Titeln, Klausel und Zustellung erörtert. Dazu gehören etwa Vollstreckungstitel
außerhalb der ZPO, die Abgrenzung der Rechtsbehelfe im Klauselverfahren
oder etwa Wartefristen innerhalb der Zustellung. Im Folgenden werden die
verschiedenen Arten der Vollstreckung behandelt, so vor allem die Vollstreckung
in das bewegliche Vermögen, aber auch in Forderungen und andere Vermögensrechte.
Hier ist besonders die gelungene Darstellung der Vollstreckung in Anteile
an Gesamthandsgemeinschaften hervorzuheben, die mit einigen Beispielsfällen
und klar strukturiert die Rechtslage rund um die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts belegt. Ebenfalls klausurbeliebt und deshalb lesenswert ist das Thema
der Vollstreckung in Anwartschaftsrechte, bei dem gerade Studenten alle
lernbaren Theorien durchexerzieren dürfen. Bei der Vollstreckung in unbewegliches
Vermögen werden selbstverständlich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung
ausführlich berücksichtigt. In den nachfolgenden Kapiteln zur Vollstreckung
wegen anderer als Geldforderungen sollte man sich vor allem die Verurteilung
zur Abgabe einer Willenserklärung zu Gemüte führen, da nach der Lektüre
die oftmals von Studenten nicht verstandene Systematik der Ersetzung der
Willenserklärung durch das Gericht sicher begriffen werden dürfte. Referendare
dürften in den später folgenden Ausführungen zu den Rechtsbehelfen in der
Zwangsvollstreckung sinnvolle Beschäftigung finden, müssen doch gerade sie
in anwaltlichen Klausuren ihre Kenntnisse im Rechtsschutz des Mandanten
beweisen. Für Studenten wie Referendare gleichermaßen brisant, da stets
klausurrelevant sind die Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz. Hier sind
vor allem die Darstellung der Durchführung und Wirkungen des Arrests zum
praktischen Verständnis des beantragten Vorgehens sehr lehrreich. Einzig
deprimierend an diesem Werk ist die Gestaltung des Textes. Man findet bis
auf vereinzelte Ausnahmen weder deutliche Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen
(Kursivschrift ist bei 1000 Seiten Text nicht wirklich hervorstechend, Fettdruck
würde hier abhelfen) noch sonstige graphische Elemente. Die Hereinnahme
eines Pfändungs- und überweisungsbeschlusses ist dabei bereits das Höchste
der Gefühle. Aufbau- oder Prüfungsschemata sucht man vergeblich, Skizzen
oder Schaubilder sind ebenso Mangelware. Man kann zwar behaupten, dass man
bei der Auseinandersetzung mit solch einem Mammutwerk keine graphischen
Spielereien mehr erwarten muss oder soll, aber es würde in weiten Bereichen
die Lektüre schlicht erleichtern. Dennoch ist das Buch für die juristische
Ausbildung ein nicht hinwegdenkbarer Faktor. Die Vertiefung des zumeist
oberflächlichen Wissens zur Zwangsvollstreckung kann nur mit ausführlichen
Werken wie diesem gelingen. Referendare sollten in ihren Anwaltsstationen
öfter mal einen Blick in dieses Buch riskieren.
Zimmermann, Praktikum der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 6. Auflage,
Verlag C.F. Müller 2004 
Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind in manchen Bundesländern
bereits im Rahmen von Wahlfächern und Schwerpunktthemen Stoff des ersten
Examens, meist zusammengefasst mit Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht.
Im zweiten Staatsexamen sollte man als Referendar laut Prüfungsordnung der
meisten Bundesländer die Grundzüge einiger relevanter FGG-Verfahren kennen
oder noch besser in Teilen gar beherrschen. Problematisch ist, dass sich
die wenigsten Juristen innerhalb der Ausbildung außer beim Nachsortieren
ihrer Schönfelder-Gesetzessammlung mit dem Thema FGG auseinander gesetzt
haben. Umso wichtiger ist es, wenn ein renommierter Autor ein für Studenten
wie Referendare brauchbares Einführungswerk schafft, das auch so manchem
Rechtsanwalt bereits die eine oder andere Lösung beschert haben dürfte.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt des Buches ist die praktische Verknüpfung
des Stoffes. Dies wird anhand von 117 Beispielsfällen erreicht, die sich
als roter Faden durch das ganze Buch ziehen und deren Lösungshinweise mehr
Raum einnehmen als die auch vorhandenen rein beschreibenden Textteile. Leider
hat der Autor aber keinerlei graphisch gestaltete übersichten oder Schaubilder
anfertigen lassen, die das System des FGG-Verfahrens in Teilen abstrakt
dargestellt hätte. Auch fehlen Prüfungsübersichten zu Themenkomplexen, die
man sich alle aus den immerhin aufbautechnisch gut gestalteten Textpassagen
selbst zusammenklauben muss. Offensichtlich sollen die auf der Rückseite
des Buches angekündigten übersichten durch die einführenden Kapitel symbolisiert
werden. Inhaltlich sind neben den Verfahrensgrundsätzen Themen aus Erb-
und Familienrecht, Grundbuchsachen und das Verfahren des Vormundschaftsgerichts
behandelt. Sehr sinnvoll gerade für Studenten ist die Verpackung in kleinere
Sachverhalte, deren Fragestellungen man auch aus Vorlesungen des Mittelstudiums
kennen sollte. Referendaren dürfte, sofern sie nicht schon in ihren Arbeitsgemeinschaften
anwesend waren, durch die Lektüre des familienrechtlichen Verfahrens einiges
wesentlich klarer werden, was in familienrechtlichen Klausuren von ihnen
gefordert wird. Leider wird aber das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
nicht in einen beispielhaften großen, also examensähnlichen Fall eingestellt,
so dass man sich im Ernstfall mit Wissensstücken behelfen und diese selbst
zusammenfügen muss. Das Werk ist eingängig beschrieben und führt den Leser
sicher durch die Untiefen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wenn man ein
Einführungswerk lesen möchte, wird man am Lehrbuch von Zimmermann kaum vorbeikommen.
Steinert / Theede, Zivilprozess, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004

Die schon von der universitären Zeit her theoriegeplagten Referendare werden
gleich zu Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes mit noch mehr Theorie
konfrontiert, wollen doch die gängigen Streitigkeiten und Formalia der Rechtsprechung
in Kürze beherrscht werden. Dafür hat man zwar geduldige Ausbilder in den
Arbeitsgemeinschaften und gedruckte Helfer wie Knöringer, Anders/Gehle oder
Oberheim, muss sich aber anhand der Akten seiner Ausbildungsrichter über
die Formalitäten des Zivilprozesses selbst klar werden. Im Gegensatz zur
Strafstation, wo dank der Revisionsklausuren viel mehr auf formelle Voraussetzungen
des Prozesses abgestellt wird, erschöpft sich die Kenntnis vieler Referendare
nach der Zivilstation auf rudimentäre Erstellung von Tenor, Tatbestand und
Entscheidungsgründen. Spätestens beim übergang zur Anwaltsstation sollte
aber zur optimalen Betreuung des Mandanten auch die richterliche Verfügungstechnik
zumindest verstanden, ein Mahnverfahren sinnvoll betrieben oder etwa ein
Beweisantrag vernünftig gestellt werden können. Hierfür bietet das vorliegende
Werk das Handwerkszeug und im Gegensatz zu den bei Anwälten unverzichtbaren
Formularsammlungen mit den gängigsten Klageschriften und ähnlichem wird
hier der Zivilprozess von Beginn an formell dargestellt, so dass man seine
Tätigkeit in Zivilstation und Anwaltsstation sinnvoll danach ausrichten
kann. Neben den klassischen Elementen solcher Kompendien wie der Erstellung
des Rubrums, der Auswahl verschiedener Tenorierungen in Urteils- und Beschlussentscheidungen
oder der Streitwert- und Kostenfestsetzung erhält der Leser hier Einblick
in verschiedenste Stadien innerhalb und außerhalb eines Prozesses. Man findet
beispielsweise Kapitel zu Beweisverfügungen, Protokollführung des Gerichts
bei bestimmten Situationen und eminent wichtig ausführliche Erläuterungen
und Beispiele zum Abschluss eines Prozessvergleichs. Institutionen wie Streithilfe
und Streitverkündung werden ausgeführt, ebenso wie die Entwürfe typischer
Klage- und Antragsschriften ihren Platz zugeteilt bekommen. Bemerkenswert
sind die Kapitel zum Rechtshilfeersuchen gegenüber Justizorganen anderer
Staaten gemäß den einschlägigen Verordnungen des Gemeinschaftsrechts. Auch
die innerhalb der Ausbildung eher selten geprüften Themen Aufgebot und Schiedsverfahren
sind ausführlich bearbeitet worden und die Lektüre dieser Sonderthemen ist
zumindest vor einer einschlägigen Anwaltsstation (also im Zusammenhang mit
Grundstücksrecht bzw. mit in größeren Kanzleien üblichen Streitabwicklungen
vor Schiedsgerichten) sehr zu empfehlen. Die Gestaltung von Text und Formbeispielen
ist hervorragend gelungen, da die Lektüre flüssig möglich ist und die Darstellung
der einzelnen Gerichtsmaßnahmen zwar deutlich abgehoben aber gut in den
Textfluss integriert ist. Die Verwendung von viel Leerraum zwischen den
Textzeilen sorgt darüber hinaus für gute Orientierung innerhalb der Kapitel.
Die einzelnen Probleme der verschiedenen Prozesssituationen werden schnörkellos
und verständlich aufgezeigt und zu einer Lösung gebracht. Dieses Werk ist
für die gesamte zivilrechtliche Tätigkeit der Referendarsausbildung ein
äußerst zuverlässiger Begleiter und ein Garant für schnelles praktisches
Verständnis. Lektüre und sogar Kauf sind bedenkenlos zu empfehlen!
Schmeckenbecher, Kostenübersichtstabellen, 20. Auflage, Verlag
Boorberg 2004 
Zum 01. Juli des Jahres 2004 ist erstmals seit über 10 Jahren eine Neuregelung
für die Vergütung der Rechtsanwälte in Angriff genommen und vollendet worden.
Es ist für jeden Anwalt eminent wichtig, in kurzer Zeit einen effektiven
überblick über das neue Gebührensystem zu erhalten. Neben der Lektüre von
Broschüren, Lehrbüchern und Kommentaren, die im Jahr 2004 en masse auf den
Markt strömten, kann der vielbeschäftigte Rechtsanwalt auch die bewährte
tabellarische Aufbereitung der wissenswerten Zahlen und Daten nutzen, die
im vorliegenden Werk enthalten ist. In dieser übersicht sind Tabellen zu
zahlreichen Gebühren- und Kostenregelungen angelegt, so etwa zu den Anwaltsgebühren,
zu den Gebühren nach der Kostenordnung, zu den Gerichtskosten und den Kosten
des Gerichtsvollziehers, aber auch Tabellen zum Kostenrisiko und zu Fotokopiekosten
erleichtern die tägliche Arbeit im Zahlendschungel. Die Herausgeber geben
neben diesen praktischen Tabellen auch eine Einleitung und Anwendungsbeispiele
an die Hand der Leser, die sich so versichern können, ob ihnen die bloße
Kenntnis der Zahlen auch etwas nützt. Das Büchlein ist praktisch, erschwinglich
und übersichtlich. So viele positive Eigenschaften auf einmal können den
neuerdings mit zwei Anwaltsstationen geplagten Referendaren nur nützen und
auch in der Zivilstation wird die Kostenberechnung erst einmal wesentlich
erleichtert.
Kintz, öffentliches Recht im Assessorexamen, 3. Auflage, Verlag
C.H. Beck 2004 
Die Verwaltungsstation hat in den meisten Bundesländern eine unangenehme
Platzierung in der Nähe des schriftlichen Examens erhalten und erfährt zudem
gern Kürzungen. Wenn man die dadurch fehlende praktische Ausbildung durch
Lehrmedien ersetzen will, muss das betreffende Buch vor allem einige pragmatische
Kriterien erfüllen, um bei Referendaren erfolgreich zu sein: es muss kompakt
geschrieben sein, wichtige Prüfungspunkte übersichtlich erläutern und eine
Reihe von Formulierungsbeispielen beinhalten (und außerdem am besten fast
umsonst abgegeben werden). Das vorliegende Werk ist mit knapp 400 Seiten
zu einem sehr günstigen Preis erhältlich und enthält vor allem eine Vielzahl
an ausführlichen Formulierungsbeispielen und Ðhilfen. Das fällt beim ersten
Durchblättern nicht auf, da diese Bestandteile sehr klein gedruckt sind
und sich nicht von den in anderen Büchern des Beck-Verlages gern eingefügten
Rechtsprechungsbeispielen oder Exkursen unterscheiden. Ein genauer Blick
lohnt hier also! Nach diesem wird man feststellen, dass der Autor es nicht
nur bei den üblichen Tenorierungsbeispielen belässt, sondern auch längere
Textpassagen anbietet, um Begründungen nachvollziehen zu können. Dies ist
ein echter Pluspunkt dieses Buches. Zudem kommt auch das klassische Rubrum
nicht zu kurz. Ansonsten ist die Gestaltung des Buches erträglich, aber
kein Lichtblick. Man muss sich sehr gut konzentrieren können, um dem dichten
Textfluss zu folgen, der nicht durch hervorgehobene Schlagwörter bereichert
ist, allerdings auch mit separaten Fußnoten aufwarten kann, die somit wenigstens
eine kontinuierliche Lektüre ermöglichen. Leider werden auch abgesehen
von den erwähnten exemplarischen Urteilen und Beschlüssen keinerlei graphische
Elemente integriert, nicht einmal Prüfungsschemata werden angeboten. Inhaltlich
werden die Essentialia des Verwaltungsprozessrechts angemessen abgehandelt.
Neben verwaltungsgerichtlichem Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid und einstweiligem
Rechtsschutz finden sich die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts
zur Normenkontrolle, Berufung und Beschwerde, jeweils in der gebotenen Ausführlichkeit.
Eingestreut werden auch immer wieder materiell-rechtliche Probleme, welche
auf die besondere Klageart eingestellt sind. Behandelt werden jedoch neben
dem Widerspruchsverfahren auch die sonstigen, das gerichtliche Verfahren
vorbereitenden Tätigkeiten, nämlich das öffentlich-rechtliche Gutachten
sowie die anwaltliche Beratung. Gerade die Anwaltstätigkeit im öffentlichen
Recht wird zwar knapp aber sehr lesenswert dargestellt. Nicht vergessen
wurde außerdem ein Bonbon für den Abschluss des Referendariats: der Aktenvortrag
im öffentlichen Recht. Das Fazit fällt leicht: man kann auf 400 Seiten nicht
auch noch das gesamte materielle Recht finden und das, was an prozessualen
und vorprozessualen Handlungs- und Prüfungsmöglichkeiten aufgezeigt und
erläutert wird, ist überaus examensgeeignet konstruiert worden. Lektüre
und Kauf sind für Referendare fast schon ein Muss.
Oberheim, Zivilprozessrecht für Rechtsreferendare, 6. Auflage,
Verlag Werner 2004
Von den gängigen Einstiegswerken in das Zivilprozessrecht für Rechtsreferendare
hat das Werk von Oberheim den Fehler des großen Umfangs. über 500 Seiten
Stoff müssen von den Bearbeitern erst einmal bewältigt werden. Wer das Buch
aber genau in Augenschein nimmt, wird erkennen, dass zugunsten von übersichtlicher
Gestaltung und einer Vielzahl von illustrierenden Graphiken und Schaubildern
die reine Seitenzahl so hoch ist. Für die Lektüre dieses Werkes braucht
man deswegen grundsätzlich nicht viel mehr Zeit als für ein Konkurrenzwerk
von 300 Seiten. Ein besonders hervorzuhebender Pluspunkt ist definitiv das
Layout. Zum einen wird der Text, typisch für die Reihe des Verlages, geräumig
konzipiert. Die textinterne Gestaltung ist sparsam aber effektiv eingesetzt.
Durch verschiedene Textgrößen wird der Leser sinnvoll geleitet. Zudem sind
die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur lesetauglich in Fußnoten abgesetzt.
Zum anderen verwendet der Autor in vorbildlicher Weise eine Vielzahl weiterer
Gestaltungsmittel, um den behandelten Stoff zu abstrahieren und dem Leser
in anderer Form zu präsentieren. Es finden sich tabellarische Gegenüberstellungen,
Diagramme, Schaubilder und Graphiken, die in knapper Form zusammenstellen,
was man zu einem Thema wissen muss. Zum Teil werden diese Elemente auch
gemischt, so dass man etwa die Tenorierung im Berufungsurteil gleichsam
graphisch wie schriftlich serviert bekommt. Inhaltlich herauszustellen sind
zunächst einige formale Besonderheiten. Der Autor bemüht sich nicht nur
um den klausurrelevanten Stoff, sondern bereitet auch die Arbeit in der
Zivilstation vor, indem er detailliert und eingängig wesentliche Elemente
eines Prozesses darstellt, so etwa den Ablauf der Beweisaufnahme. Da Referendare
diese auch unter Aufsicht ihres Ausbilders durchführen können, sollte man
dieses Kapitel vertieft bearbeiten, wenn sich die Gelegenheit zur übernahme
eines Teils der mündlichen Verhandlung bietet. Der Leser findet sämtliche
examensrelevanten Themen der Zivilprozessordnung, unterteilt in allgemeine
und besondere oder vertiefende Themen. Prozessmaximen und Pflichten der
Prozessbeteiligten kommen ebenso zur Geltung wie das Versäumnisverfahren,
die Stufenklage oder die Rechtsmittel. Die Lektüre der Erledigung im Zivilprozess
ist hierbei besonders zu empfehlen, ebenso wie das Kapitel zur vorläufigen
Vollstreckbarkeit. Zu loben ist schließlich auch die Einrichtung eines kostenlosen
Informationsservice auf der Homepage der Zeitschrift JA zwecks der Umstellung
des Kosten- und Gebührenrechts. Dieses Buch ist fantastisch. Kein Referendar
sollte sich durch Umfang oder Preis davon abhalten lassen, seine Kenntnisse
im Zivilprozessrecht mit diesem Standardwerk zu erlangen oder zu veredeln.
Müller / Schöppe-Fredenburg, Formularhandbuch Prozessrecht,
1. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Auf den ersten Blick ist nicht unbedingt klar, warum man sich im Rahmen
der Referendarausbildung mit einer Formularsammlung beschäftigen sollte.
Jedoch zeigen spätestens die Erfahrungen in den Anwaltsstationen, dass neben
den gängigen Kommentaren der Blick in die Formularsammlungen die Kenntnisse
aus der eigenen Ausbildung rasch übertrumpft hat. Des Weiteren hat man für
bestimmte Belange einfach noch nie zuvor ein entsprechendes Muster vor Augen
gehabt. Und schließlich sind Formularsammlungen oft kleine Wunderwerke an
komprimierter Ausbildungsliteratur. Es wird nicht selten in Klausuren bemängelt,
dass die Referendare nicht den Blick des Praktikers auf den Sachverhalt
nachempfunden hätten. Gerade wenn man sich die Formbeispiele für bestimmte
Klagen ansieht, wird man schnell herausfiltern können, was wichtig und was
unwichtig ist. Die vorliegende Sammlung, fast schon standardmäßig mit beiliegender
CD ausgestattet, um die Formulare auf den heimischen Rechner übernehmen
zu können, bietet mit fast 1500 Seiten Inhalt einen deutlichen Schwerpunkt
im Zivilrecht und in mit diesem verwandten Rechtsgebieten. Es werden alle
relevanten zivilrechtlichen Klagearten vorgestellt und in verschiedenen
Varianten durchgespielt, ebenso wie die diversen Möglichkeiten des einstweiligen
Rechtsschutzes. Dabei steht zwar selbstredend die eigentlich begehrte Entscheidung
im Vordergrund, wobei die Autoren aber viel Mühe darauf verwendet haben,
auch eine Vielzahl prozessualer Situationen darzustellen, die ein Tätigwerden
des Anwalts nötig machen. Besonders lesenswert sind dabei die diversen Varianten
der Beweisführung und Beweisgewinnung. Ebenfalls herauszustellen ist die
Tatsache, dass die Autoren neben den üblichen Rubra und Anträgen auch die
gängigen Begründungsansätze präsentieren und so der Einstieg in die gerichtliche
Kommunikation wesentlich erleichtert wird. Die oftmals angebotenen Anmerkungen
zu einzelnen Formularen sind verständlich und kompakt formuliert, bisweilen
vermisst man einen Nachweis zur Rechtsprechung, wenn bestimmte Vorgehensweisen
behauptet werden, was aber an anderer Stelle wiederum vorbildlich geschieht.
Sehr anschaulich sind die zahlreichen Anmerkungen zum Verkehrsunfallrecht,
wo gerade dem Aspekt der außergerichtlichen Anforderung und Klärung von
Kosten großes Gewicht beigemessen wird. Selbst wenn die Zeit nur für die
Lektüre dieses Abschnitts reicht, sollte man sich als Referendar einmal
ein wenig mit der Sammlung beschäftigen. An besonderen und zivilrechtlich
eingefärbten Rechtsgebieten können vor allem das Familienrecht und das Arbeitsrecht
herausgehoben werden. Hier wird mit der Anleitung zu effektiven Schriftsätzen
auch eine Prozessbeschleunigung erreicht, die man in umfangreichen Prozessen
sonst nicht so einfach herstellen könnte. Leider fehlen bei einigen Anträgen
die bei den ZPO-Formularen üblichen Anmerkungen, die gerade den ersehnten
Ausbildungseffekt intensivieren könnten. Den Anforderungen der Praxis angepasst
finden sich nach den prozessualen Kapiteln auch etliche Abschnitte zu vorgerichtlicher
Beratung und Betreuung des Mandanten. Dazu gehört der vermeintlich banale
Schriftwechsel ebenso wie die Klärung von Finanzierungsfragen mit der Rechtsschutzversicherung.
Nicht vergessen werden darf der Aspekt der Kostenbegleichung, der gerade
von Berufsanfängern leicht unterschätzt wird. Nicht erfasst wird das gesamte
öffentliche Recht und das Strafrecht ist nur durch das Verkehrsstrafrecht
und einige Aspekte zu Ordnungswidrigkeiten vertreten. Dies mag der typischerweise
außergerichtlichen Tätigkeit von Anwälten für Verwaltungsrecht entsprechen,
hätte aber im Titel auch genannt werden können. Auch der Kontakt mit europäischen
Gerichten wird nicht dargestellt, obwohl im Zivilrecht Individualklagen
zum EuG oder zum EGMR nichts Ungewöhnliches sind. Das Werk ist für nahezu
alle Stationen bis auf die Verwaltungsstation eine sichere Bank für praktische
Anwendung erlernten Wissens. Man findet sowohl Hilfe bei den konkreten Vorschlägen
wie auch bei den erläuternden Anmerkungen. Sofern man sich später einmal
mit dem Zivilrecht in seinen zahlreichen Facetten oder als Verkehrsanwalt
betätigen will, sollte man sogar den Kauf der Sammlung erwägen. Die enorme
Zeitersparnis bei der täglichen Arbeit machen dieses Werk schon für den
Referendar zu einem Geheimtipp!
Mürbe, Die Anwaltsklausur in der Assessorprüfung, 5. Auflage,
Verlag C.H. Beck 2004 
Die Anwaltsklausur ist schon lange unverzichtbarer Bestandteil der Referendarsausbildung,
was gerade diejenigen Referendare bemerken, die mit der Hilfe von Repetitorien
und deren Klausurenkursen die Examensvorbereitung bestreiten. Die Klausuren
an den Gerichten werden in der Regel aus dem Fundus der schon gestellten
Examensklausuren entnommen, sind jedoch in den letzten Jahren ebenfalls
mit starker Anwaltstendenz ausgestattet. Interessant an dem vorliegenden
Lehrbuch ist vor allem, dass alle drei Prüfungsgebiete inklusive Familienrecht
behandelt werden. Dabei ist es aber sehr bedauerlich, dass erstens ein Anwalt ,
nämlich der Staatsanwalt übergangen wird, und auch sein Pendant, der Strafverteidiger
nicht hinsichtlich einer beliebten Klausuraufgabe, der Abfassung eines Plädoyers,
vorgestellt wird, sondern nur die übrigen Aufgaben vor, während und nach
der Hauptverhandlung dargestellt werden. Der Aufbau der einzelnen Elemente
anwaltlicher Tätigkeit ist didaktisch hervorragend gewählt. Zunächst erhält
der Leser eine Einleitung zu den diversen Ansprüchen an das Handeln des
Anwalts und wird über die dabei zu beachtenden Fragen zu Lösungskonzepten
geleitet. Hierauf wird ein Fall zur Anwendung dieser Kenntnisse angeboten
und anhand des ebenfalls vorhandenen Lösungsvorschlags kann man die eigene
Klausurtaktik schulen. Vorteilhaft ist dabei die geschickte Gestaltung der
Textbestandteile: für die Einleitung werden normale Absätze mit Fettdruck
für die Schlüsselbegriffe gewählt, die Sachverhalte sind in Kursivdruck
gehalten und die Lösungen in einer anderen Schriftart. So kann man problemlos
zwischen den Fällen springen und kann sich rasch orientieren. Auch die Vielzahl
der ausgesuchten Schriftstücke ist zur Examensvorbereitung optimal: es finden
sich Klageschriften, Klageerwiderungen, Rechtsmittelschriften, Mandantenschreiben
und Beweisanträge. Inhaltlich ist die starke Betonung rechtsgestaltender
Tätigkeit herauszuheben. Dies ist vor allem im Zivilrecht und zum Teil im
öffentlichen Recht nützlich und nötig, wo der Vertrags- oder Testamentsentwurf
sowie der Entwurf einer Rechtsverordnung oder Satzung auf Gemeindeebene
eine im Rahmen von 5 Stunden zu bewältigende Aufgabe zu sein scheint. Im
übrigen öffentlichen Recht dagegen muss in der Regel zu viel Sachverhaltsinformation
gegeben werden, um etwa eine planerische rechtsgestaltende Tätigkeit in
der Examenssituation zu simulieren. Die Bearbeitung von Berufungssituationen
in Zivil- und Verwaltungsprozess ist für die meisten Leser eine schöne Herausforderung,
man sollte sich aber sicherheitshalber vergewissern, ob das Rechtsmittelrecht
in toto Gegenstand der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist. Ebenfalls lobend
zu erwähnen ist die ausdifferenzierte Darstellung von zu beantragenden Rechtsschutzmöglichkeiten
im einstweiligen Rechtsschutz. Dieses Lehrbuch ist für Referendare unverzichtbar:
es bietet solides Prüfungswissen, zeigt Gewohntes wie Besonderes auf und
ist für die gebotene Menge an Wissen unvergleichbar günstig. Lektüre und
Kauf werden dringend empfohlen!
Schmid (Hrsg.), Miete und Mietprozess, 4. Auflage, Verlag Luchterhand
2004
Das Mietrecht ist in beiden juristischen Examina ein jederzeit mögliches
Prüfungsfach. Da sich jedoch ein Großteil der Streitigkeiten vor den Amtsgerichten
und damit auch vor den Berufungskammern am Landgericht um das Mietrecht
dreht, ist es nur folgerichtig, dass dieses Rechtsgebiet für Referendare
besonders herausgehoben wird. Es ist an manchen Gerichtsstandorten sogar
üblich, in besonderen Arbeitsgemeinschaften das Thema hervorzuheben, gleichberechtigt
mit den ebenfalls gewichtigen Bereichen Erbrecht oder Insolvenzrecht. Neben
diesen rein auf die Ausbildung bezogenen Aspekten ist ein solides Werk zum
Mietrecht auch eine erste Berufslektüre für einige Referendare, müssen sich
diese doch als Anwalt zu Beginn vielleicht mit kleineren Mandaten begnügen
und in Großstädten ist das Mietrecht nun einmal ein verlässliches Geschäft.
Studenten wie Referendare müssen im Mietrecht bestimmte Probleme beherrschen,
die zum Glück auch in diesem Werk gut aufbereitet wurden. Zu nennen ist
etwa das ganz hervorragende Kapitel zur Mängelhaftung, das nicht nur für
die Lösung in Klausur und Examen wichtige Erkenntnisse vermittelt, sondern
auch für die spätere Karriere Aufschlussreiches bereithält, wenn man nämlich
in der Aufzählung der Einzelbeispiele einmal überfliegt, an welchen Stellen
überall der Mietmangel auftreten und vor Gericht behandelt werden kann.
Leider für die Ausbildungsbedürfnisse zu knapp geraten ist das Kapitel zur
Untermiete: hier müssen Studenten meist eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen
abgrenzen, wogegen hier (selbstverständlich) nur auf das Mietrecht im Speziellen
eingegangen wird. Wiederum sehr lehrreich ist hingegen das Kapitel zur Kündigung
wie auch einzelne Abschnitte zu anderweitiger Aufhebung oder etwa zur Vertragsbeendigung
nach Stellung eines Ersatzmieters. Lesenswert sind vor allem die Ausführungen
zum Eigenbedarf. Für Referendare zusätzlich interessant sind die Abschnitte
zur Wohnung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die
verschiedenen Möglichkeiten prozessualen Vorgehens. Ebenso zu empfehlen
ist das Kapitel zum Mietprozessrecht, dort vor allem die einstweilige Verfügung
und später die vollstreckungsrechtliche Zwangsräumung. Den Perspektiven
weiterer Fortbildung Beachtung schenkend haben die Autoren zudem ein Kapitel
zur Mediation im Mietrecht reserviert. Die Gestaltung des Buches ist angenehm,
wenn auch konservativ. Neben dem Text, in den die Hinweise auf Literatur
und Rechtsprechung leider integriert wurden, finden sich bisweilen Rechenbeispiele,
Aufzählungen und ganz am Ende ein sehr gutes Rechtsprechungsregister. Ansonsten
wurden keine graphischen oder gestaltenden Elemente neben den Text gestellt.
Die Aufmachung der Textabschnitte und Absätze ist für den Leser sehr angenehm
und vermittelt eine rasche übersicht, erlaubt aber auch eine konzentrierte
Lektüre. Auch die kluge Kapitelaufteilung sorgt für eine stets gute Orientierung
innerhalb der umfangreichen Thematik. Das Werk eignet sich nicht nur für
Spezialisten, sondern auch schon während der Ausbildung lohnt sich der ein
oder andere Blick. Mit Beginn der Berufstätigkeit als Rechtsanwalt ist sogar
ein Kauf eine lohnenswerte überlegung, weil man selten so übersichtlich
wie hier das notwendige Wissen präsentiert bekommt.