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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen November 2004

November 2004: Assessorexamen
Von Dr. Benjamin Krenberger

Schneider / van der Hövel, Die Tenorierung im Zivilurteil, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Sowohl Titel wie Umfang des Werkes irritieren zunächst. Ein eigenes Lehrbuch zur Tenorierung im Zivilurteil erscheint einerseits angesichts bereits bestehender Standardwerke im Bereich des Zivilurteils wie etwa von Sattelmacher, Knöringer oder Becht eher überraschend, andererseits beträgt die Seitenzahl des Buches gerade einmal 150 Seiten. Dieser erste Eindruck besteht aber nur für kurze Zeit, denn das Buch beinhaltet genau den konkreten und praktischen Leitfaden für die Tenorierung, den sich Referendare und junge Praktiker wünschen. Es werden nämlich außerhalb der kompakten und höchst anschaulichen Einleitung keine unnötigen abstrakten Ausführungen produziert, sondern der Leser wird anhand von 144 Einzelfällen durch die möglichen Untiefen der zivilprozessualen Entscheidung geführt. Dabei werden sowohl Standard-Tenorierungen eingeübt, etwa für die ganz oder teilweise begründete Klage oder das Zusammentreffen von Haupt- und Hilfsantrag, es werden aber auch Sonderfälle ausführlich behandelt, so das Säumnisverfahren, die Erledigung der Hauptsache und die Tenorierung im einstweiligen Rechtsschutz. Auch das Berufungsverfahren wurde nicht vergessen. Den einzelnen Fällen vorangestellt sind jeweils ein kurzer Sachverhalt und das Ergebnis der Begründetheitsprüfung. Hiernach folgen ein Tenorierungsvorschlag und ausführliche Erläuterungen im Anschluss. Durch diese Konstruktion kann man sowohl allgemeine Informationen zu einem Rechtsgebiet sammeln wie auch anhand von konkreten Formulierungen die eigenen Kenntnisse schärfen oder erst begründen. Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen, eine Bearbeitung kann effektiv und zügig erfolgen. Das Fazit ist leicht: das Buch ist ein Muss für die Assessorausbildung und vielleicht auch für die Jahre danach. Lesenswert!

Ferner (Hrsg.), Handbuch Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2003Abbildung des Buchtitels
Das Straßenverkehrsrecht hat den großen Vorteil, dass es für Referendare sowohl im Zivilrecht wie auch im Strafrecht von Relevanz ist. Man muss sich im Rahmen der Zivilstation oftmals mit echten oder gestellten Verkehrsunfällen befassen, eventuell ist auch bei einer Anwaltsstation das Verkehrsrecht ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Hinzu kommt, dass es bei den Staatsanwaltschaften zum Teil eigene Abteilungen nur für Verkehrsdelikte gibt, mit denen man sich als Sitzungsvertreter dann zur Genüge herumschlagen darf. Die behandelten Themen des Handbuches sind für das Referendariat teilweise Gold wert. Die Autoren gehen nicht sofort auf das materielle Recht rund um den Straßenverkehr ein, sondern bieten auf über 60 Seiten zunächst einen Einstieg in die Behandlung von Verkehrssachen im Büro eines Rechtsanwalts. Dies umfasst den Mandantenkontakt und die dabei notwendigen Nachfragen zu Sachverhalt und Geschehenshergang ebenso wie generelle Hinweise darauf, wie die Einrichtung eines Anwaltsbüros ablaufen kann oder optimiert werden sollte. Diese Themen sind in einem Titel zum Straßenverkehrsrecht ungewöhnlich, für die Ausbildung aber umso erfreulicher. Nicht mehr ganz optimal für den Ausbildungsbetrieb ist das umfangreiche Kapitel zu Gebühren und Kosten, die ja zum 01.07.2004 geändert wurden. Für die Bearbeitung noch laufender und vor dem 01.07.2004 begonnener Mandate aber stehen auch hier neben den konkreten Anwendungen im Straßenverkehrsrecht allgemeine Ausführungen zur Verfügung, die man auch in einem spezifischen Lehrbuch zu BRAGO oder GKG nicht besser finden könnte. Das wohl inhaltlich wichtigste Kapitel für das Referendariat ist die Behandlung des Schadensrechts im Zivilprozess oder bei der außergerichtlichen Regulierung. Hier werden sowohl Inlands- wie Auslandsunfälle vorgestellt, die typischen Schadensposten durch Beispielsrechnungen transparent gemacht und – vielen Referendaren als Problem gar nicht bekannt – die Umstände eines betrügerischen Unfalls dargestellt. Wenn man sich bei der letzteren Thematik nicht die grundlegenden Rechtskenntnisse angeeignet hat, etwa durch die Lektüre des hier angebotenen Kapitels, kann eine Fallbearbeitung in Klausur und Praxis schnell untauglich werden. Ebenfalls lesenswert sind die umfangreichen Informationen rund um den Kauf und das Leasing von PKW, womit man sieht, dass das Straßenverkehrsrecht nicht nur auf der Straße, sondern auch im Vorfeld und später, bei der Abwicklung von Versicherungsfällen, durch die Autoren erfasst wird. Dies verdient ein besonderes Lob. In diesem Umfang für Referendare ungewöhnlich stellt sich das Verkehrsrecht nach StGB und OWiG bzw. StVG und StVO dar. Man muss in Klausuren nur selten den ordnungswidrigkeitlichen Bereich bearbeiten, dafür aber umso mehr die Fragen rund um die Blutalkoholkonzentration und Verkehrsgefährdung. Gerade die Thematik der §§ 20, 21 StGB und der Alkoholisierung des Täters ist in diesem Werk vorbildlich aufgebaut und für die Strafstation eine geeignete Basis. Ebenso lesenswert ist die Darstellung der Ermittlungstätigkeit und des repressiven Vorgehens der Staatsanwaltschaft vor Eröffnung des Hauptverfahrens. Nicht unbedingt prüfungsbezogen aber vorbeugend hinsichtlich eigenen möglichen Fehlverhaltens am Steuer sollte die Lektüre des Kapitels zur Fahrerlaubnis angegangen werden: die Konsequenzen des Fahrerlaubnisentzugs und die Mühen der Wiedererlangung sind gelesen wie erlebt nicht angenehm. Die Gestaltung des Buches ist ansprechend und bietet neben den textlichen Elementen auch eine Vielzahl an graphischen oder darstellenden Passagen. So werden etwa zahlreiche Gegenüberstellungen und Muster präsentiert, anhand derer sich der Einblick in die Praxis leicht nachvollziehen lässt. Das Layout ist gut gelungen, die Nachweisdichte bezüglich der gebotenen Informationen ist sachgerecht. Es ist bei umfangreichen Werken wie diesem klar, dass eine Anschaffung während der Ausbildung nur selten zur Debatte steht. Wenn man aber beim Anwalt oder in der Bibliothek Zugang zu diesem Handbuch hat, sollte man sich die Lektüre auf keinen Fall entgehen lassen. Für den Berufsanfang dürfte sich dann der ein oder andere Assessor der wertvollen Informationen mehr als einmal vergewissern.

Kaiser / Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen – Strafrecht, 4. Auflage, Verlag Luchterhand 2004Abbildung des Buchtitels
Die Thematik des Aktenvortrags ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: manche haben das Glück, den Aktenvortrag in ihrem gewählten Schwerpunktbereich oder Wahlfach halten zu dürfen, andere müssen sich zwischen den drei Standardprüfungsgebieten entscheiden. Da für die letztere Gruppe die Examensanmeldung zumeist ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Examen erfolgen muss und die Auswahl der Vortragsmaterie in der Regel unwiderruflich ist, sich die Referendare aber entweder mitten in oder am Anfang der Verwaltungsstation befinden, ist die Auswahl des öffentlichen Rechts eher schwierig. Leichter fällt da die Auswahl zwischen Zivilrecht und Strafrecht, da man im staatsanwaltlichen Sitzungsdienst in der Regel schon Erfahrung mit frei gesprochenen Plädoyers gesammelt hat und dies im Idealfall auch im mündlichen Examen fortsetzen könnte. Gerade im Strafrecht ist es aber nötig, die ohnehin kurze Ausbildungszeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft mit einer soliden Anleitung zum Aktenvortrag zu ergänzen, um im Examen nicht unerwartet dem eigenen Unwissen zu begegnen. Die Autoren haben bereits vor über 13 Jahren mit der Konzeption dieses Werkes begonnen und es seither überarbeitet und ergänzt. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht war ihnen also von Beginn an bewusst, was sich auch in der Konzeption der Inhalte gut wieder erkennen lässt. Es werden diverse Straftatbestände abgehandelt und die verschiedenen Stadien der Strafverfolgung in ausgewogenem Maß behandelt. Gelungen ist die Einrahmung der Fälle durch die Einleitung zu Aufbau und Erstellung eines Kurzvortrags sowie am Ende eine Anzahl von Verhaltensregeln zur Widerholung. Die Gestaltung der Fälle soll offensichtlich die Realität wiedergeben, was sich an den zum Teil in sinnloser Größe abgebildeten Verfügungen, Stempeln oder Formularen erkennen lässt. Anstelle dieser Platzvergeudung könnte man mehr Fälle (es sind gerade einmal neun Stück) oder mehr Erläuterungen einfügen. Auch der Abdruck aller Vorworte der bisherigen Auflagen mutet ein wenig seltsam an. Vorteilhaft für die Orientierung im Buch ist, dass die Fälle stets mit einer Art Deckblatt auf einer rechten Seite beginnen. Ungeeignet ist dagegen aber der gelegentlich geschehene Abdruck des Bearbeitervermerks auf einer dem Lösungsvorschlag gegenüberliegenden Seite, da so gar nicht vermieden werden kann, die ersten Gedanken der Lösungsskizze zu erspähen. Die Lösungsvorschläge überschreiten selten mehr als zwei Seiten, die Erläuterungen zu den Vorschlägen beschränken sich in der Regel auf eine Buchseite. Dieses Buch hat den Vorteil, dass andere Werke zum spezialisierten Aktenvortrag noch nicht in großer Zahl vorhanden sind. Jedoch besteht die Gefahr, dass man sich nach der Bearbeitung des Buches über die Platzvergeudung und die doch sehr wenigen vertiefenden und durch Rechtsprechung oder Sekundärliteratur nachgewiesenen Informationen ein wenig ärgert.

Zimmermann, ZPO-Fallrepetitorium, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Der Autor hat bereits durch seinen kompakten Kommentar zur Zivilprozessordnung bewiesen, dass er sich gerade um die praktische Anwendung des Rechts in der Ausbildung Gedanken macht und diese in der Regel zu einem leicht verständlichen Werk führen kann. Hier werden in fast 600 kleineren Fragestellungen Probleme innerhalb der gesamten Zivilprozessordnung gestellt und aufgelöst. Dabei kommen nicht nur Spezialprobleme zur Sprache, sondern es werden, meist einleitend, auch die generellen Komponenten eines Themengebiets dargestellt. So wird etwa zu Beginn eines Kapitels nach den verschiedenen Möglichkeiten der Zustellung gefragt, um danach auf besondere Konstellationen dieser Materie eingehen zu können. Andere Kapitelgestaltungen beginnen mit einem Grundfall und führen diesen dann in verschiedenen Variationen weiter, um die möglichen Sachverhaltssituationen erfassen zu können, so etwa beim Prozessvergleich. Die Gestaltung der einzelnen Fälle und Fragen ist gut gelungen, man kann sich als Leser und Bearbeiter nach der Erfassung der Frage ohne Umschweife in die Lösungen vertiefen oder sich selbst Skizzen anfertigen. Hilfreich ist dabei die Einteilung der Fragen nach einem Schwierigkeitsgrad von einem bis zu vier Sternchen am Seitenrand. Gewöhnungsbedürftig ist die Platzierung der Verweise auf Rechtsprechung und andere Autoren inmitten des Textes, da man gerade bei diesen kleinen Fällen eine zügige Lektüre ermöglicht bekommen sollte. Auch die Verwendung von Kursivschrift bei den Fragen und innerhalb der Antworttexte (neben dem manchmal verwendeten Fettdruck) birgt ein verwirrendes Moment. Auffällig ist die zuweilen auftretende Diskrepanz der Ausführlichkeit der Themen bzw. die übergehung einiger Punkte. So finden sich umfassende Beispiele zur Formulierung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, während zur Konzeption des Tenors im Kapitel über die Urteilsarten keine Beispiele geboten werden, ebenso wenig wie der Aufbau des Tatbestands oder der Entscheidungsgründe näher erläutert wird. Gut und direkt verwendbar sind oft die Fragen zur Zulässigkeit bestimmter Prozesshandlungen oder Anträge, da man hier rasch die eigenen Kenntnisse abprüfen und die gegebenen Vorschläge in das eigene Prüfungskonzept integrieren kann, so etwa beim einstweiligen Rechtsschutz. Erstaunlich, aber für Referendare sehr wichtig ist die umfangreiche Darstellung familienrechtlicher Probleme im Zivilprozess, die im Studium kaum eine Rolle spielen. Besonders zur Lektüre zu empfehlen sind die Fälle zur Zwangsvollstreckung, da man hier eine kleine Anleitung in die konkrete Anwendung erhält, ohne mit zuviel Theorie konfrontiert zu werden. Das Buch trägt seinen Titel zu Recht: es ist ein Repetitorium und hierzu auch bestens geeignet. Man darf das Werk nicht zum Einstieg verwenden, sondern allenfalls parallel zur Lektüre eines theoretischeren Werks. Vor den Examina wird die Bearbeitung jedem Juristen gute Dienste leisten.

Vordermayer / Heintschel-Heinegg, Handbuch für den Staatsanwalt, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Das erste Plädoyer ist grundsätzlich das schwerste, das können zahllose Referendare und deren Betreuer in der Einführung zur Strafstation bestätigen. Zum Glück verflüchtigt sich die anfängliche Nervosität bei den wiederholten Auftritten vor Gericht und man kann der freien Rede mehr Beachtung schenken als vorher. Jedoch ist die Tätigkeit in der Strafstation nicht nur mir einigen Plädoyers erledigt, sondern man muss daneben auch einen Einblick in die tägliche Arbeit der strafrechtlich tätigen Organe erhalten. Das vorliegende Werk scheint vom Titel her keinen Bezug zur eigentlichen Ausbildung in Studium und Referendariat zu haben, wird doch eine Berufsgruppe speziell angesprochen. Jedoch ist rein formell bereits der Bezug zur Strafstation im Referendariat hergestellt, wo die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung ein wesentlicher Aspekt eigenverantwortlicher Tätigkeit des Referendars ist. Und materiell ist, wie sich zeigen wird, das Buch in vielerlei Hinsicht auch für Studenten eine Lektüre wert. Das Buch beginnt mit den für die Staatsanwaltschaft möglichen Eingriffsmaßnahmen während ihrer ermittelnden Tätigkeit. Hierbei werden zunächst Grundlagen mit beispielhaft abgedruckten Verfügungsformularen geboten, nach deren Lektüre man sich speziellen Eingriffsmaßnahmen zuwenden kann. Sehr spannend zu lesen sind hiernach die einzelnen Kapitel zu besonderen Ermittlungsinhalten bei bestimmten Straftaten. Für Praxis wie Klausur sehr gut zu verwenden sind die umfangreichen Darstellungen zu den Handlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft während und am Ende des Ermittlungsverfahrens. Die Kapitel zur Einstellung des Verfahrens lassen diese Vorgehensweise für manchen Leser erstmals transparent erscheinen und auch die Ausführungen zur Klageerhebung sind aufschlussreich für die zukünftige eigene Vorgehensweise in entsprechenden Prüfungssituationen, ganz zu schweigen von den praktischen Anforderungen des Dienstes bei der Staatsanwaltschaft. Hierbei sind die Erläuterungen zu den verbotenen Beweisgewinnungsarten lobend hervorzuheben: auch für Studenten verständlich werden knapp aber umfassend wesentliche Probleme rund um § 136a StPO vermittelt und aufgedeckt. Pflichtlektüre für Referendare ist das Kapitel zum Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft. Erstens, weil dieser Vortrag als Klausuraufgabe jederzeit gestellt werden kann und in etlichen Lehrbüchern zur „Anwaltsklausur“ nicht beachtet wurde, zweitens, weil man sich so die Sitzungsvertretertätigkeit enorm erleichtert. Die vielen Beispiele mit wörtlicher Rede ermöglichen die Konstruktion eines eigenen abstrakten Konzepts. Für Referendare ebenfalls wichtig sind vermeintliche Nebengebiete des Strafrechts, mit denen man sich aber in der praktischen Tätigkeit überproportional häufig konfrontiert sieht, etwa dem Betäubungsmittelstrafrecht sowie dem Ausländer- und Asylstrafrecht. Die Ausführungen hierzu sind sehr anschaulich und ermöglichen ein rasches Verständnis für die oftmals unbekannte Materie. Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Das Schriftbild ist angenehm, der Text ist flüssig lesbar und eine Vielzahl von Fußnoten beweist die akribische Aufbereitung der Thematik durch die Autoren. Ergänzt werden die theoretischen Ausführungen durch die schon erwähnten Formularmuster und zahlreiche, gut gestaltete Graphiken. Ein in Lehrbüchern nicht immer zu findender Service wird auch in den zusammenfassenden Prüfungsübersichten bei den Rechtsmitteln geboten, auch hier gebührt den Autoren ein Lob. Es ist auch für den Leser ein großer Vorteil, wenn sich die Autoren selbst mit ihren Texten Mühe geben, da so der Inhalt wesentlich leichter aufgenommen oder kritisch hinterfragt werden kann. Sehr vorteilhaft ist die Darstellung der Varianzen innerhalb ein und derselben staatsanwaltlichen Handlung, etwa die verschiedenen Gepflogenheiten bei der Erhebung der öffentlichen Klage, die ausführlich abgedruckt sind. Dieses Handbuch ist für die Ausbildung nicht erschwinglich, aber der Inhalt ist so gut, dass man sich als Referendar nicht vor der Lektüre drücken kann. Dieses Kompendium ist für die Ausbildung eine Bereicherung und hat das Zeug zu einem Standardwerk!

Happ / Allesch / Geiger / Metschke, Die Station in der öffentlichen Verwaltung, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Viele Ausbilder an den Verwaltungsgerichten und Regierungspräsidien haben damit zu kämpfen, dass die Sparzwänge auch die Referendarausbildung voll erfasst haben und man zulasten der Anwaltsstationen nur zu gern an den Verwaltungsstationen kürzt. So bleiben manchmal nur noch knapp vier Monate zur Vermittlung der nötigsten Kenntnisse. Hinzu kommt, dass die Verwaltungsstation meist in der Nähe des Examens platziert ist und das „Warmlaufen“ für die Examensvorbereitung, sprich das großzügige Meiden von Arbeitsgemeinschaften und ähnlichem beginnt. Deswegen muss man auf gute Ausbildungsliteratur zurückgreifen können, die in überschaubarem Maß die Feinheiten von Widerspruch und Verwaltungsprozess darstellt. Zumindest dem Umfang nach kann das vorliegende Werk schon reüssieren. Auf knapp über 200 Seiten wird in dichtem Textfluss viel Wissen geliefert. Immer wieder einmal wird der Text unterbrochen durch verloren wirkende graphische Schaubilder und eine beachtliche Anzahl von Mustern für Bescheid, Beschlüsse und Urteile. Manchmal wirkt die Größe dieser originalen Muster ein wenig überdimensioniert und man hätte sich statt Schriftgröße 16 lieber mit ein paar mehr Prüfungsübersichten befassen sollen. Jedoch ist allein schon die Tatsache, dass man Rubra und Tenores zu Gesicht bekommt, ein Lob wert. Leider nicht bei den Mustern enthalten sind Beispiele für Tatbestand oder Sachverhaltsdarstellung und ausführliche rechtliche Gründe. Man sollte jedoch in einem Ausbildungswerk für das Assessorexamen wenigstens ein ausführliches Exemplar einer verwaltungsrechtlichen oder Ðgerichtlichen Entscheidung kommentiert durcharbeiten können. Zum Text im übrigen ist anzumerken, dass die Schlüsselbegriffe gut hervorgehoben sind, leider aber die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur leseunfreundlich in den Fließtext eingestellt wurden. Die schon genannte Dichte der Ausführungen führt aber schnell zu Unübersichtlichkeit und man sollte sich, sofern möglich, Markierungen oder eigene übersichten anfertigen, um den roten Faden nicht zu verlieren. Inhaltlich werden die wesentlichen Probleme für die examensrelevanten Verfahren angesprochen. Man findet Kapitel zum Verwaltungsverfahren, zum Widerspruchsverfahren, zur Klage im ersten Rechtszug, zum einstweiligen Rechtsschutz, zu Berufung, Beschwerde und Revision und zum Normenkontrollantrag. Ausführlich dargestellt wird die Gestaltung des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie die Möglichkeiten ein Verfahren anderweitig zu beenden. Beachtlich sind zwei kleinere Aspekte, die die Akribie der Autoren herausstellen: bei der Aufzählung landesrechtlicher Vorschriften wird im Gegensatz zu anderen Werken von Autoren aus nur einem Bundesland (hier: Bayern) nicht nur Landesrecht zitiert, sondern die Zitierung geht quer durch die deutschen Bundesländer; des Weiteren werden an entscheidenden Stellen, etwa bei der Rücknahme von Verwaltungsakten und beim einstweiligen Rechtsschutz kompakt aber sehr gut verständlich die europarechtlichen Probleme der Materie aufgezeigt. Hinsichtlich der Standardthemen kann man das Kapitel zur verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle als besonders gelungen bezeichnen. Hier wird die schwierige Tenorierungsarbeit eindrucksvoll entzerrt und anhand vieler Beispiele findet man sich schnell im vorherigen rechtlichen Dschungel zurecht. Zu erwähnen ist noch, dass die Preisgestaltung (20 EUR) dafür sorgen dürfte, dass sich Referendare das Buch tatsächlich kaufen und nicht nur in den juristischen Seminaren kopieren, da andere Titel derselben Reihe insofern meist über dem „Kopierpreis“ angesetzt sind. Das Buch ist für Referendare eine Anschaffung jederzeit wert. Es wird viel Inhalt geboten und die genannten Schwachpunkte lassen sich mit konzentrierter Lektüre umgehen.

Rosenberg / Schwab / Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Ein Klassiker der zivilprozessualen Ausbildungsliteratur ist im Jahr 2004 endlich neu aufgelegt worden und steht in gewohnt umfangreicher Form, also mit nahezu 1400 Seiten zur Bearbeitung zur Verfügung. Die Gestaltung des Buches ist unter dem Aspekt der lernintensiven Lektüre hervorragend gelungen, wenn auch unter generellem Verzicht auf graphische Elemente. Die Textabschnitte sind übersichtlich und mit genug Freiraum angeordnet, so dass die Lektüre einfach erfolgen kann. Die abgesetzten Fußnoten drängen sich nicht in den Vordergrund, so dass man tatsächlich nur bei Bedarf einen Blick darauf werfen kann. Im Text verteilt sind aber dennoch etliche Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur, was man eventuell einmal vereinheitlichen sollte. Man findet ebenso keine fett gedruckten Schlüsselbegriffe, was aber durch das System der überschriften und ihrer Ausgestaltung aufgewogen wird. Im Regelfall wird der Leser anhand des Layouts sicher durch die Materie geführt und kann seine ganze Konzentration der inhaltlichen Rezeption widmen. Diese Qualität ist bei vielen Lehrbüchern nicht gegeben, so dass dies für das vorliegende Werk einen echten Pluspunkt darstellt. übliche Erwartungen an ein Lehrbuch von diesen Ausmaßen richten sich vor allem an die Detailgenauigkeit, also die Darstellung von Randaspekten der ZPO und der grundlegenden Erörterung klassischer Themen. In dieser Hinsicht wird der Leser nicht enttäuscht. Den umfassenden einleitenden Erläuterungen zum Zivilprozess, sowohl historisch, inlandsbezogen und hinsichtlich des ausländischen Rechts, ist wenig hinzuzufügen. Die Autoren versäumen es nie, durch Verweise auf spätere Kapitel klarzustellen, dass allgemeine Ausführungen kaum ohne praktische Integration in das anzuwendende Zivilprozessrecht bleiben. Dies kann man exemplarisch bei den Einzelfragen des internationalen Prozessrechts sehen. Etwas enttäuschend ist die knappe Ausgestaltung der Einflüsse der EMRK auf das deutsche Zivilprozessrecht. Grundlegende Lektüre für Referendare sollten die Kapitel zum Stand des Richters im deutschen Recht sein, wenn sie schon für einige Monate gedanklich in dessen Rolle schlüpfen dürfen. Lesenswert während der gesamten juristischen Ausbildung sind viele Aspekte der Zulässigkeit einer Klage vor den Zivilgerichten. Die Ausführungen zur Zuständigkeit, national wie international, setzen dem Leser einen Prüfungspunkt auseinander, der in der Praxis von wesentlicher Bedeutung ist, in Klausuren aber meist mit wenigen Sätzen abgehakt wird. Ebenfalls zu empfehlen sind die Kapitel zur Prozessführungsbefugnis, bei dem einmal in aller Ausführlichkeit dargestellt wird, wie viele offene und weniger bekannte Fälle es gibt, in denen eine andere Person Ansprüche vor Gericht geltend machen darf. übersichtlich und rechtswegübergreifend nützlich sind die Abschnitte zur Prozesskostenhilfe, die sowohl die materiellen wie die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen explizit behandeln und die Anwendung im Alltag wesentlich erleichtern dürften. Für viele Referendare ist zudem das Thema der Aussetzung und Unterbrechung des Verfahrens im Strafrecht einigermaßen bekannt, im Zivilprozess dagegen gar nicht. Auch wenn die Examensrelevanz nicht allzu hoch sein dürfte, sind die das Thema behandelnden Kapitel sehr lesenswert. Als abschließende Empfehlung soll die Darstellung des Berufungsverfahrens hervorgehoben werden. In vielen Lehrbüchern zur ZPO wird nach der Reform aus dem Jahr 2002 nur in kurzer Form auf den Gesetzeswortlaut und einige Aufsätze verweisen. Hier aber findet man fundierte Ausführungen auf über 40 Seiten und kann sich nach der Lektüre gar nicht anders als sicherer in Klausuren fühlen. Die Anschaffung des Werkes dürfte für Referendare hart an der Schmerzgrenze liegen, Studenten werden kaum zum Kauf bereit sein. Jedoch ist die Lektüre während des Referendariats geradezu verpflichtend und auch für das in Zukunft schwerpunktlastige Studium wird angesichts der Ausrichtung auf die Sicht des Rechtsanwalts das ein oder andere Kapitel für viel Durchblick sorgen. Eine gelungene Neuauflage und eine „sichere Bank“ für die Zivilstation!

Musielak, Grundkurs ZPO, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Darstellungen zum Zivilprozessrecht haben traditionell mehrere Interessenten als Leser und Käufer zufrieden zu stellen. Sowohl Studenten wollen anhand eines Lehrbuches den Einstieg in das Zivilverfahrensrecht bewältigen, aber auch Referendare möchten eine möglichst praxisorientierte Aufbereitung des für sie auf einmal wesentlich gewordenen Rechtsgebiets. Angehende Praktiker möchten wiederum ab und zu einmal die durch die Kommentare vermittelten stückweisen Kenntnisse in einem weiteren Zusammenhang erläutert sehen. Doch wenn es Lehrbücher für speziell eine Klientel gibt, etwa den „Knöringer“ für Referendare, wird man nicht selten darauf hingewiesen, dass man diesen nur dann voll verstehe, wenn man mit einem gewissen Grundwissen, etwa angelesen im „Musielak“ , die Bearbeitung beginnen würde. So gesehen ist der Einstieg in die ZPO mit einem klassischen Lehrbuch wie diesem weder Zeitverschwendung noch unnütz, sondern gerade erst die Voraussetzung für das Verständnis weiterführender Literatur. Dank eines enormen Umfangs kann der Autor sowohl das Erkenntnisverfahren inklusive der Rechtsmittelinstanzen behandeln wie auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren eingehen. Immer noch ein wenig knapp ausgefallen ist wie in der Vorauflage der Abschnitt zum einstweiligen Rechtsschutz, der in übungsklausuren wie im Examen wegen der einfachen Verknüpfung mit materiellem Recht hohe Beliebtheit genießt. Sehr ausführlich wird die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit beschrieben und die gern geprüfte Streitverkündung ist hier lesenswert erläutert. Auch das Kapitel zur materiellen Rechtskraft verdient die vertiefte Bearbeitung einer Vielzahl von Lesern. Für Referendare besonders sinnvoll ist die Lektüre des Kapitels zum Ablauf der mündlichen Verhandlung, ist ihnen doch immerhin die Möglichkeit offeriert, in der Zivilstation einmal eine mündliche Verhandlung selbst zu leiten. Die Varianz der Gestaltungsmittel ist für ein Lehrbuch zur ZPO ordentlich, könnte aber durchaus zunehmen. Vereinzelt sind Graphiken vorhanden, bisweilen auch Aufbauschemata zu bestimmten Problemen oder Defitinionen rund um ein Rechtsgebiet. Vorbildlich sind die zahlreichen Beispielsfälle und übungssachverhalte, die dem Leser die praktische Anwendung des gerade Gelesenen erleichtern. Die Lösungsskizzen am Ende des Buches sind ideale Anleitungen für die eigene Klausurtaktik. Das Lehrbuch von Musielak ist ein zuverlässiger Begleiter in jeder Phase der juristischen Ausbildung. Studenten und Referendare werden die Klarheit des Buches schätzen. Lektüre und Kauf können bedenkenlos empfohlen werden.

Brox / Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 7. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2003 Abbildung des Buchtitels
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist eines der vielen Gebiete, die Referendare grundsätzlich beherrschen müssen, jedoch gerne in der Lernhierarchie hinten anstellen. Grund dafür ist schlicht der fehlende Praxisbezug, der in den Ausbildungsstationen herrscht und der auch durch die theoretische Behandlung in den Arbeitsgemeinschaften nicht besser wird. Abhelfen können da entweder motivierende Kurzwerke, die einfach und klar die Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts darstellen, oder ausführliche Lehrbücher, die durch Detailreichtum ein umfassendes Bild der zu begreifenden Materie schaffen. Letzterer Gattung gehört das vorliegende Werk an, das auf über 1000 Seiten die Feinheiten des Zwangsvollstreckungsrechts ergründet. Die inhaltliche Aufteilung des Werks ist klassisch und durch die Systematik der Zwangsvollstreckung geprägt. Zunächst werden die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorgestellt und Besonderheiten zu Titeln, Klausel und Zustellung erörtert. Dazu gehören etwa Vollstreckungstitel außerhalb der ZPO, die Abgrenzung der Rechtsbehelfe im Klauselverfahren oder etwa Wartefristen innerhalb der Zustellung. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten der Vollstreckung behandelt, so vor allem die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, aber auch in Forderungen und andere Vermögensrechte. Hier ist besonders die gelungene Darstellung der Vollstreckung in Anteile an Gesamthandsgemeinschaften hervorzuheben, die mit einigen Beispielsfällen und klar strukturiert die Rechtslage rund um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts belegt. Ebenfalls klausurbeliebt und deshalb lesenswert ist das Thema der Vollstreckung in Anwartschaftsrechte, bei dem gerade Studenten alle lernbaren Theorien durchexerzieren dürfen. Bei der Vollstreckung in unbewegliches Vermögen werden selbstverständlich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung ausführlich berücksichtigt. In den nachfolgenden Kapiteln zur Vollstreckung wegen anderer als Geldforderungen sollte man sich vor allem die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung zu Gemüte führen, da nach der Lektüre die oftmals von Studenten nicht verstandene Systematik der Ersetzung der Willenserklärung durch das Gericht sicher begriffen werden dürfte. Referendare dürften in den später folgenden Ausführungen zu den Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung sinnvolle Beschäftigung finden, müssen doch gerade sie in anwaltlichen Klausuren ihre Kenntnisse im Rechtsschutz des Mandanten beweisen. Für Studenten wie Referendare gleichermaßen brisant, da stets klausurrelevant sind die Kapitel zum einstweiligen Rechtsschutz. Hier sind vor allem die Darstellung der Durchführung und Wirkungen des Arrests zum praktischen Verständnis des beantragten Vorgehens sehr lehrreich. Einzig deprimierend an diesem Werk ist die Gestaltung des Textes. Man findet bis auf vereinzelte Ausnahmen weder deutliche Hervorhebungen von Schlüsselbegriffen (Kursivschrift ist bei 1000 Seiten Text nicht wirklich hervorstechend, Fettdruck würde hier abhelfen) noch sonstige graphische Elemente. Die Hereinnahme eines Pfändungs- und überweisungsbeschlusses ist dabei bereits das Höchste der Gefühle. Aufbau- oder Prüfungsschemata sucht man vergeblich, Skizzen oder Schaubilder sind ebenso Mangelware. Man kann zwar behaupten, dass man bei der Auseinandersetzung mit solch einem Mammutwerk keine graphischen Spielereien mehr erwarten muss oder soll, aber es würde in weiten Bereichen die Lektüre schlicht erleichtern. Dennoch ist das Buch für die juristische Ausbildung ein nicht hinwegdenkbarer Faktor. Die Vertiefung des zumeist oberflächlichen Wissens zur Zwangsvollstreckung kann nur mit ausführlichen Werken wie diesem gelingen. Referendare sollten in ihren Anwaltsstationen öfter mal einen Blick in dieses Buch riskieren.

Zimmermann, Praktikum der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 6. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind in manchen Bundesländern bereits im Rahmen von Wahlfächern und Schwerpunktthemen Stoff des ersten Examens, meist zusammengefasst mit Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht. Im zweiten Staatsexamen sollte man als Referendar laut Prüfungsordnung der meisten Bundesländer die Grundzüge einiger relevanter FGG-Verfahren kennen oder noch besser in Teilen gar beherrschen. Problematisch ist, dass sich die wenigsten Juristen innerhalb der Ausbildung außer beim Nachsortieren ihrer Schönfelder-Gesetzessammlung mit dem Thema FGG auseinander gesetzt haben. Umso wichtiger ist es, wenn ein renommierter Autor ein für Studenten wie Referendare brauchbares Einführungswerk schafft, das auch so manchem Rechtsanwalt bereits die eine oder andere Lösung beschert haben dürfte. Ein wesentlicher Gesichtspunkt des Buches ist die praktische Verknüpfung des Stoffes. Dies wird anhand von 117 Beispielsfällen erreicht, die sich als roter Faden durch das ganze Buch ziehen und deren Lösungshinweise mehr Raum einnehmen als die auch vorhandenen rein beschreibenden Textteile. Leider hat der Autor aber keinerlei graphisch gestaltete übersichten oder Schaubilder anfertigen lassen, die das System des FGG-Verfahrens in Teilen abstrakt dargestellt hätte. Auch fehlen Prüfungsübersichten zu Themenkomplexen, die man sich alle aus den immerhin aufbautechnisch gut gestalteten Textpassagen selbst zusammenklauben muss. Offensichtlich sollen die auf der Rückseite des Buches angekündigten „übersichten“ durch die einführenden Kapitel symbolisiert werden. Inhaltlich sind neben den Verfahrensgrundsätzen Themen aus Erb- und Familienrecht, Grundbuchsachen und das Verfahren des Vormundschaftsgerichts behandelt. Sehr sinnvoll gerade für Studenten ist die Verpackung in kleinere Sachverhalte, deren Fragestellungen man auch aus Vorlesungen des Mittelstudiums kennen sollte. Referendaren dürfte, sofern sie nicht schon in ihren Arbeitsgemeinschaften anwesend waren, durch die Lektüre des familienrechtlichen Verfahrens einiges wesentlich klarer werden, was in familienrechtlichen Klausuren von ihnen gefordert wird. Leider wird aber das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht in einen beispielhaften großen, also examensähnlichen Fall eingestellt, so dass man sich im Ernstfall mit Wissensstücken behelfen und diese selbst zusammenfügen muss. Das Werk ist eingängig beschrieben und führt den Leser sicher durch die Untiefen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wenn man ein Einführungswerk lesen möchte, wird man am Lehrbuch von Zimmermann kaum vorbeikommen.

Steinert / Theede, Zivilprozess, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die schon von der universitären Zeit her theoriegeplagten Referendare werden gleich zu Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes mit noch mehr Theorie konfrontiert, wollen doch die gängigen Streitigkeiten und Formalia der Rechtsprechung in Kürze beherrscht werden. Dafür hat man zwar geduldige Ausbilder in den Arbeitsgemeinschaften und gedruckte Helfer wie Knöringer, Anders/Gehle oder Oberheim, muss sich aber anhand der Akten seiner Ausbildungsrichter über die Formalitäten des Zivilprozesses selbst klar werden. Im Gegensatz zur Strafstation, wo dank der Revisionsklausuren viel mehr auf formelle Voraussetzungen des Prozesses abgestellt wird, erschöpft sich die Kenntnis vieler Referendare nach der Zivilstation auf rudimentäre Erstellung von Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen. Spätestens beim übergang zur Anwaltsstation sollte aber zur optimalen Betreuung des Mandanten auch die richterliche Verfügungstechnik zumindest verstanden, ein Mahnverfahren sinnvoll betrieben oder etwa ein Beweisantrag vernünftig gestellt werden können. Hierfür bietet das vorliegende Werk das Handwerkszeug und im Gegensatz zu den bei Anwälten unverzichtbaren Formularsammlungen mit den gängigsten Klageschriften und ähnlichem wird hier der Zivilprozess von Beginn an formell dargestellt, so dass man seine Tätigkeit in Zivilstation und Anwaltsstation sinnvoll danach ausrichten kann. Neben den klassischen Elementen solcher Kompendien wie der Erstellung des Rubrums, der Auswahl verschiedener Tenorierungen in Urteils- und Beschlussentscheidungen oder der Streitwert- und Kostenfestsetzung erhält der Leser hier Einblick in verschiedenste Stadien innerhalb und außerhalb eines Prozesses. Man findet beispielsweise Kapitel zu Beweisverfügungen, Protokollführung des Gerichts bei bestimmten Situationen und – eminent wichtig – ausführliche Erläuterungen und Beispiele zum Abschluss eines Prozessvergleichs. Institutionen wie Streithilfe und Streitverkündung werden ausgeführt, ebenso wie die Entwürfe typischer Klage- und Antragsschriften ihren Platz zugeteilt bekommen. Bemerkenswert sind die Kapitel zum Rechtshilfeersuchen gegenüber Justizorganen anderer Staaten gemäß den einschlägigen Verordnungen des Gemeinschaftsrechts. Auch die innerhalb der Ausbildung eher selten geprüften Themen Aufgebot und Schiedsverfahren sind ausführlich bearbeitet worden und die Lektüre dieser Sonderthemen ist zumindest vor einer einschlägigen Anwaltsstation (also im Zusammenhang mit Grundstücksrecht bzw. mit in größeren Kanzleien üblichen Streitabwicklungen vor Schiedsgerichten) sehr zu empfehlen. Die Gestaltung von Text und Formbeispielen ist hervorragend gelungen, da die Lektüre flüssig möglich ist und die Darstellung der einzelnen Gerichtsmaßnahmen zwar deutlich abgehoben aber gut in den Textfluss integriert ist. Die Verwendung von viel Leerraum zwischen den Textzeilen sorgt darüber hinaus für gute Orientierung innerhalb der Kapitel. Die einzelnen Probleme der verschiedenen Prozesssituationen werden schnörkellos und verständlich aufgezeigt und zu einer Lösung gebracht. Dieses Werk ist für die gesamte zivilrechtliche Tätigkeit der Referendarsausbildung ein äußerst zuverlässiger Begleiter und ein Garant für schnelles praktisches Verständnis. Lektüre und sogar Kauf sind bedenkenlos zu empfehlen!

Schmeckenbecher, Kostenübersichtstabellen, 20. Auflage, Verlag Boorberg 2004 Abbildung des Buchtitels
Zum 01. Juli des Jahres 2004 ist erstmals seit über 10 Jahren eine Neuregelung für die Vergütung der Rechtsanwälte in Angriff genommen und vollendet worden. Es ist für jeden Anwalt eminent wichtig, in kurzer Zeit einen effektiven überblick über das neue Gebührensystem zu erhalten. Neben der Lektüre von Broschüren, Lehrbüchern und Kommentaren, die im Jahr 2004 en masse auf den Markt strömten, kann der vielbeschäftigte Rechtsanwalt auch die bewährte tabellarische Aufbereitung der wissenswerten Zahlen und Daten nutzen, die im vorliegenden Werk enthalten ist. In dieser übersicht sind Tabellen zu zahlreichen Gebühren- und Kostenregelungen angelegt, so etwa zu den Anwaltsgebühren, zu den Gebühren nach der Kostenordnung, zu den Gerichtskosten und den Kosten des Gerichtsvollziehers, aber auch Tabellen zum Kostenrisiko und zu Fotokopiekosten erleichtern die tägliche Arbeit im Zahlendschungel. Die Herausgeber geben neben diesen praktischen Tabellen auch eine Einleitung und Anwendungsbeispiele an die Hand der Leser, die sich so versichern können, ob ihnen die bloße Kenntnis der Zahlen auch etwas nützt. Das Büchlein ist praktisch, erschwinglich und übersichtlich. So viele positive Eigenschaften auf einmal können den neuerdings mit zwei Anwaltsstationen geplagten Referendaren nur nützen und auch in der Zivilstation wird die Kostenberechnung erst einmal wesentlich erleichtert.

Kintz, öffentliches Recht im Assessorexamen, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Verwaltungsstation hat in den meisten Bundesländern eine unangenehme Platzierung in der Nähe des schriftlichen Examens erhalten und erfährt zudem gern Kürzungen. Wenn man die dadurch fehlende praktische Ausbildung durch Lehrmedien ersetzen will, muss das betreffende Buch vor allem einige pragmatische Kriterien erfüllen, um bei Referendaren erfolgreich zu sein: es muss kompakt geschrieben sein, wichtige Prüfungspunkte übersichtlich erläutern und eine Reihe von Formulierungsbeispielen beinhalten (und außerdem am besten fast umsonst abgegeben werden). Das vorliegende Werk ist mit knapp 400 Seiten zu einem sehr günstigen Preis erhältlich und enthält vor allem eine Vielzahl an ausführlichen Formulierungsbeispielen und Ðhilfen. Das fällt beim ersten Durchblättern nicht auf, da diese Bestandteile sehr klein gedruckt sind und sich nicht von den in anderen Büchern des Beck-Verlages gern eingefügten Rechtsprechungsbeispielen oder Exkursen unterscheiden. Ein genauer Blick lohnt hier also! Nach diesem wird man feststellen, dass der Autor es nicht nur bei den üblichen Tenorierungsbeispielen belässt, sondern auch längere Textpassagen anbietet, um Begründungen nachvollziehen zu können. Dies ist ein echter Pluspunkt dieses Buches. Zudem kommt auch das klassische Rubrum nicht zu kurz. Ansonsten ist die Gestaltung des Buches erträglich, aber kein Lichtblick. Man muss sich sehr gut konzentrieren können, um dem dichten Textfluss zu folgen, der nicht durch hervorgehobene Schlagwörter bereichert ist, allerdings auch mit separaten Fußnoten aufwarten kann, die somit wenigstens eine kontinuierliche Lektüre ermöglichen. Leider werden auch – abgesehen von den erwähnten exemplarischen Urteilen und Beschlüssen – keinerlei graphische Elemente integriert, nicht einmal Prüfungsschemata werden angeboten. Inhaltlich werden die Essentialia des Verwaltungsprozessrechts angemessen abgehandelt. Neben verwaltungsgerichtlichem Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid und einstweiligem Rechtsschutz finden sich die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zur Normenkontrolle, Berufung und Beschwerde, jeweils in der gebotenen Ausführlichkeit. Eingestreut werden auch immer wieder materiell-rechtliche Probleme, welche auf die besondere Klageart eingestellt sind. Behandelt werden jedoch neben dem Widerspruchsverfahren auch die sonstigen, das gerichtliche Verfahren vorbereitenden Tätigkeiten, nämlich das öffentlich-rechtliche Gutachten sowie die anwaltliche Beratung. Gerade die Anwaltstätigkeit im öffentlichen Recht wird zwar knapp aber sehr lesenswert dargestellt. Nicht vergessen wurde außerdem ein Bonbon für den Abschluss des Referendariats: der Aktenvortrag im öffentlichen Recht. Das Fazit fällt leicht: man kann auf 400 Seiten nicht auch noch das gesamte materielle Recht finden und das, was an prozessualen und vorprozessualen Handlungs- und Prüfungsmöglichkeiten aufgezeigt und erläutert wird, ist überaus examensgeeignet konstruiert worden. Lektüre und Kauf sind für Referendare fast schon ein Muss.

Oberheim, Zivilprozessrecht für Rechtsreferendare, 6. Auflage, Verlag Werner 2004
Von den gängigen Einstiegswerken in das Zivilprozessrecht für Rechtsreferendare hat das Werk von Oberheim den „Fehler“ des großen Umfangs. über 500 Seiten Stoff müssen von den Bearbeitern erst einmal bewältigt werden. Wer das Buch aber genau in Augenschein nimmt, wird erkennen, dass zugunsten von übersichtlicher Gestaltung und einer Vielzahl von illustrierenden Graphiken und Schaubildern die reine Seitenzahl so hoch ist. Für die Lektüre dieses Werkes braucht man deswegen grundsätzlich nicht viel mehr Zeit als für ein Konkurrenzwerk von 300 Seiten. Ein besonders hervorzuhebender Pluspunkt ist definitiv das Layout. Zum einen wird der Text, typisch für die Reihe des Verlages, geräumig konzipiert. Die textinterne Gestaltung ist sparsam aber effektiv eingesetzt. Durch verschiedene Textgrößen wird der Leser sinnvoll geleitet. Zudem sind die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur lesetauglich in Fußnoten abgesetzt. Zum anderen verwendet der Autor in vorbildlicher Weise eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmittel, um den behandelten Stoff zu abstrahieren und dem Leser in anderer Form zu präsentieren. Es finden sich tabellarische Gegenüberstellungen, Diagramme, Schaubilder und Graphiken, die in knapper Form zusammenstellen, was man zu einem Thema wissen muss. Zum Teil werden diese Elemente auch gemischt, so dass man etwa die Tenorierung im Berufungsurteil gleichsam graphisch wie schriftlich serviert bekommt. Inhaltlich herauszustellen sind zunächst einige formale Besonderheiten. Der Autor bemüht sich nicht nur um den klausurrelevanten Stoff, sondern bereitet auch die Arbeit in der Zivilstation vor, indem er detailliert und eingängig wesentliche Elemente eines Prozesses darstellt, so etwa den Ablauf der Beweisaufnahme. Da Referendare diese auch unter Aufsicht ihres Ausbilders durchführen können, sollte man dieses Kapitel vertieft bearbeiten, wenn sich die Gelegenheit zur übernahme eines Teils der mündlichen Verhandlung bietet. Der Leser findet sämtliche examensrelevanten Themen der Zivilprozessordnung, unterteilt in allgemeine und besondere oder vertiefende Themen. Prozessmaximen und Pflichten der Prozessbeteiligten kommen ebenso zur Geltung wie das Versäumnisverfahren, die Stufenklage oder die Rechtsmittel. Die Lektüre der Erledigung im Zivilprozess ist hierbei besonders zu empfehlen, ebenso wie das Kapitel zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Zu loben ist schließlich auch die Einrichtung eines kostenlosen Informationsservice auf der Homepage der Zeitschrift JA zwecks der Umstellung des Kosten- und Gebührenrechts. Dieses Buch ist fantastisch. Kein Referendar sollte sich durch Umfang oder Preis davon abhalten lassen, seine Kenntnisse im Zivilprozessrecht mit diesem Standardwerk zu erlangen oder zu veredeln.

Müller / Schöppe-Fredenburg, Formularhandbuch Prozessrecht, 1. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Auf den ersten Blick ist nicht unbedingt klar, warum man sich im Rahmen der Referendarausbildung mit einer Formularsammlung beschäftigen sollte. Jedoch zeigen spätestens die Erfahrungen in den Anwaltsstationen, dass neben den gängigen Kommentaren der Blick in die Formularsammlungen die Kenntnisse aus der eigenen Ausbildung rasch übertrumpft hat. Des Weiteren hat man für bestimmte Belange einfach noch nie zuvor ein entsprechendes Muster vor Augen gehabt. Und schließlich sind Formularsammlungen oft kleine Wunderwerke an komprimierter Ausbildungsliteratur. Es wird nicht selten in Klausuren bemängelt, dass die Referendare nicht den Blick des Praktikers auf den Sachverhalt nachempfunden hätten. Gerade wenn man sich die Formbeispiele für bestimmte Klagen ansieht, wird man schnell herausfiltern können, was wichtig und was unwichtig ist. Die vorliegende Sammlung, fast schon standardmäßig mit beiliegender CD ausgestattet, um die Formulare auf den heimischen Rechner übernehmen zu können, bietet mit fast 1500 Seiten Inhalt einen deutlichen Schwerpunkt im Zivilrecht und in mit diesem verwandten Rechtsgebieten. Es werden alle relevanten zivilrechtlichen Klagearten vorgestellt und in verschiedenen Varianten durchgespielt, ebenso wie die diversen Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Dabei steht zwar selbstredend die eigentlich begehrte Entscheidung im Vordergrund, wobei die Autoren aber viel Mühe darauf verwendet haben, auch eine Vielzahl prozessualer Situationen darzustellen, die ein Tätigwerden des Anwalts nötig machen. Besonders lesenswert sind dabei die diversen Varianten der Beweisführung und Beweisgewinnung. Ebenfalls herauszustellen ist die Tatsache, dass die Autoren neben den üblichen Rubra und Anträgen auch die gängigen Begründungsansätze präsentieren und so der Einstieg in die gerichtliche Kommunikation wesentlich erleichtert wird. Die oftmals angebotenen Anmerkungen zu einzelnen Formularen sind verständlich und kompakt formuliert, bisweilen vermisst man einen Nachweis zur Rechtsprechung, wenn bestimmte Vorgehensweisen behauptet werden, was aber an anderer Stelle wiederum vorbildlich geschieht. Sehr anschaulich sind die zahlreichen Anmerkungen zum Verkehrsunfallrecht, wo gerade dem Aspekt der außergerichtlichen Anforderung und Klärung von Kosten großes Gewicht beigemessen wird. Selbst wenn die Zeit nur für die Lektüre dieses Abschnitts reicht, sollte man sich als Referendar einmal ein wenig mit der Sammlung beschäftigen. An besonderen und zivilrechtlich eingefärbten Rechtsgebieten können vor allem das Familienrecht und das Arbeitsrecht herausgehoben werden. Hier wird mit der Anleitung zu effektiven Schriftsätzen auch eine Prozessbeschleunigung erreicht, die man in umfangreichen Prozessen sonst nicht so einfach herstellen könnte. Leider fehlen bei einigen Anträgen die bei den ZPO-Formularen üblichen Anmerkungen, die gerade den ersehnten Ausbildungseffekt intensivieren könnten. Den Anforderungen der Praxis angepasst finden sich nach den prozessualen Kapiteln auch etliche Abschnitte zu vorgerichtlicher Beratung und Betreuung des Mandanten. Dazu gehört der vermeintlich banale Schriftwechsel ebenso wie die Klärung von Finanzierungsfragen mit der Rechtsschutzversicherung. Nicht vergessen werden darf der Aspekt der Kostenbegleichung, der gerade von Berufsanfängern leicht unterschätzt wird. Nicht erfasst wird das gesamte öffentliche Recht und das Strafrecht ist nur durch das Verkehrsstrafrecht und einige Aspekte zu Ordnungswidrigkeiten vertreten. Dies mag der typischerweise außergerichtlichen Tätigkeit von Anwälten für Verwaltungsrecht entsprechen, hätte aber im Titel auch genannt werden können. Auch der Kontakt mit europäischen Gerichten wird nicht dargestellt, obwohl im Zivilrecht Individualklagen zum EuG oder zum EGMR nichts Ungewöhnliches sind. Das Werk ist für nahezu alle Stationen bis auf die Verwaltungsstation eine „sichere Bank“ für praktische Anwendung erlernten Wissens. Man findet sowohl Hilfe bei den konkreten Vorschlägen wie auch bei den erläuternden Anmerkungen. Sofern man sich später einmal mit dem Zivilrecht in seinen zahlreichen Facetten oder als Verkehrsanwalt betätigen will, sollte man sogar den Kauf der Sammlung erwägen. Die enorme Zeitersparnis bei der täglichen Arbeit machen dieses Werk schon für den Referendar zu einem Geheimtipp!

Mürbe, Die Anwaltsklausur in der Assessorprüfung, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Anwaltsklausur ist schon lange unverzichtbarer Bestandteil der Referendarsausbildung, was gerade diejenigen Referendare bemerken, die mit der Hilfe von Repetitorien und deren Klausurenkursen die Examensvorbereitung bestreiten. Die Klausuren an den Gerichten werden in der Regel aus dem Fundus der schon gestellten Examensklausuren entnommen, sind jedoch in den letzten Jahren ebenfalls mit starker Anwaltstendenz ausgestattet. Interessant an dem vorliegenden Lehrbuch ist vor allem, dass alle drei Prüfungsgebiete inklusive Familienrecht behandelt werden. Dabei ist es aber sehr bedauerlich, dass erstens ein „Anwalt“ , nämlich der Staatsanwalt übergangen wird, und auch sein Pendant, der Strafverteidiger nicht hinsichtlich einer beliebten Klausuraufgabe, der Abfassung eines Plädoyers, vorgestellt wird, sondern nur die übrigen Aufgaben vor, während und nach der Hauptverhandlung dargestellt werden. Der Aufbau der einzelnen Elemente anwaltlicher Tätigkeit ist didaktisch hervorragend gewählt. Zunächst erhält der Leser eine Einleitung zu den diversen Ansprüchen an das Handeln des Anwalts und wird über die dabei zu beachtenden Fragen zu Lösungskonzepten geleitet. Hierauf wird ein Fall zur Anwendung dieser Kenntnisse angeboten und anhand des ebenfalls vorhandenen Lösungsvorschlags kann man die eigene Klausurtaktik schulen. Vorteilhaft ist dabei die geschickte Gestaltung der Textbestandteile: für die Einleitung werden normale Absätze mit Fettdruck für die Schlüsselbegriffe gewählt, die Sachverhalte sind in Kursivdruck gehalten und die Lösungen in einer anderen Schriftart. So kann man problemlos zwischen den Fällen springen und kann sich rasch orientieren. Auch die Vielzahl der ausgesuchten Schriftstücke ist zur Examensvorbereitung optimal: es finden sich Klageschriften, Klageerwiderungen, Rechtsmittelschriften, Mandantenschreiben und Beweisanträge. Inhaltlich ist die starke Betonung rechtsgestaltender Tätigkeit herauszuheben. Dies ist vor allem im Zivilrecht und zum Teil im öffentlichen Recht nützlich und nötig, wo der Vertrags- oder Testamentsentwurf sowie der Entwurf einer Rechtsverordnung oder Satzung auf Gemeindeebene eine im Rahmen von 5 Stunden zu bewältigende Aufgabe zu sein scheint. Im übrigen öffentlichen Recht dagegen muss in der Regel zu viel Sachverhaltsinformation gegeben werden, um etwa eine planerische rechtsgestaltende Tätigkeit in der Examenssituation zu simulieren. Die Bearbeitung von Berufungssituationen in Zivil- und Verwaltungsprozess ist für die meisten Leser eine schöne Herausforderung, man sollte sich aber sicherheitshalber vergewissern, ob das Rechtsmittelrecht in toto Gegenstand der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist. Ebenfalls lobend zu erwähnen ist die ausdifferenzierte Darstellung von zu beantragenden Rechtsschutzmöglichkeiten im einstweiligen Rechtsschutz. Dieses Lehrbuch ist für Referendare unverzichtbar: es bietet solides Prüfungswissen, zeigt Gewohntes wie Besonderes auf und ist für die gebotene Menge an Wissen unvergleichbar günstig. Lektüre und Kauf werden dringend empfohlen!

Schmid (Hrsg.), Miete und Mietprozess, 4. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Das Mietrecht ist in beiden juristischen Examina ein jederzeit mögliches Prüfungsfach. Da sich jedoch ein Großteil der Streitigkeiten vor den Amtsgerichten und damit auch vor den Berufungskammern am Landgericht um das Mietrecht dreht, ist es nur folgerichtig, dass dieses Rechtsgebiet für Referendare besonders herausgehoben wird. Es ist an manchen Gerichtsstandorten sogar üblich, in besonderen Arbeitsgemeinschaften das Thema hervorzuheben, gleichberechtigt mit den ebenfalls gewichtigen Bereichen Erbrecht oder Insolvenzrecht. Neben diesen rein auf die Ausbildung bezogenen Aspekten ist ein solides Werk zum Mietrecht auch eine erste Berufslektüre für einige Referendare, müssen sich diese doch als Anwalt zu Beginn vielleicht mit kleineren Mandaten begnügen und in Großstädten ist das Mietrecht nun einmal ein verlässliches Geschäft. Studenten wie Referendare müssen im Mietrecht bestimmte Probleme beherrschen, die zum Glück auch in diesem Werk gut aufbereitet wurden. Zu nennen ist etwa das ganz hervorragende Kapitel zur Mängelhaftung, das nicht nur für die Lösung in Klausur und Examen wichtige Erkenntnisse vermittelt, sondern auch für die spätere Karriere Aufschlussreiches bereithält, wenn man nämlich in der Aufzählung der Einzelbeispiele einmal überfliegt, an welchen Stellen überall der Mietmangel auftreten und vor Gericht behandelt werden kann. Leider für die Ausbildungsbedürfnisse zu knapp geraten ist das Kapitel zur Untermiete: hier müssen Studenten meist eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen abgrenzen, wogegen hier (selbstverständlich) nur auf das Mietrecht im Speziellen eingegangen wird. Wiederum sehr lehrreich ist hingegen das Kapitel zur Kündigung wie auch einzelne Abschnitte zu anderweitiger Aufhebung oder etwa zur Vertragsbeendigung nach Stellung eines Ersatzmieters. Lesenswert sind vor allem die Ausführungen zum Eigenbedarf. Für Referendare zusätzlich interessant sind die Abschnitte zur Wohnung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die verschiedenen Möglichkeiten prozessualen Vorgehens. Ebenso zu empfehlen ist das Kapitel zum Mietprozessrecht, dort vor allem die einstweilige Verfügung und später die vollstreckungsrechtliche Zwangsräumung. Den Perspektiven weiterer Fortbildung Beachtung schenkend haben die Autoren zudem ein Kapitel zur Mediation im Mietrecht reserviert. Die Gestaltung des Buches ist angenehm, wenn auch konservativ. Neben dem Text, in den die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung leider integriert wurden, finden sich bisweilen Rechenbeispiele, Aufzählungen und ganz am Ende ein sehr gutes Rechtsprechungsregister. Ansonsten wurden keine graphischen oder gestaltenden Elemente neben den Text gestellt. Die Aufmachung der Textabschnitte und Absätze ist für den Leser sehr angenehm und vermittelt eine rasche übersicht, erlaubt aber auch eine konzentrierte Lektüre. Auch die kluge Kapitelaufteilung sorgt für eine stets gute Orientierung innerhalb der umfangreichen Thematik. Das Werk eignet sich nicht nur für Spezialisten, sondern auch schon während der Ausbildung lohnt sich der ein oder andere Blick. Mit Beginn der Berufstätigkeit als Rechtsanwalt ist sogar ein Kauf eine lohnenswerte überlegung, weil man selten so übersichtlich wie hier das notwendige Wissen präsentiert bekommt.