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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen November 2006

Rezensionen November 2006: Strafrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Rengier, Strafrecht BT I, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006 und
Rengier, Strafrecht BT II, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Die beiden Standardwerke zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sind pünktlich und zum Glück für den Leser kongruent in einer Neuauflage erschienen. Der emsige Autor unterteilt seine Darstellung klassisch in die Bereiche Vermögensdelikte und andere Delikte. Insgesamt wird der examensrelevante Stoff auf knapp 900 Seiten zusammengetragen.

Die Gestaltung der Werke ist nach wie vor hervorragend. Der Fließtext ist gut gestaltet und der Leser wird durch Hervorhebungen geleitet. Neben zahlreichen Beispielen und Auseinandersetzungen mit der Rechtsprechung ist sich der Autor nicht zu schade, dem Leser schnöde Aufbauschemata anzubieten. Gerade dieser Zeitvorteil ist für den Leser im Strafrecht, das im Examen oft untergewichteter Bestandteil ist, Gold wert. Die Einarbeitung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Text ist ein Grundübel der Reihe „Grundrisse des Rechts“, aber man gewöhnt sich nach einigen Seiten daran. Gesonderte Angaben zu vertiefender Rechtsprechung und Lektüre verhelfen dem engagierten Leser zu noch mehr Wissen.

Der erste Band umfasst die Vermögensdelikte. Dies betrifft die Examensklassiker Diebstahl, Raub und Betrug ebenso wie die dogmatisch schwer zu fassende Untreue, die Hehlerei oder die Sachbeschädigung. Auch in Klausuren seltener geprüfte Delikte wie Jagdwilderei, Geldwäsche und Versicherungsmissbrauch sind enthalten. Im Rahmen der Sachbeschädigung wurde die Neuregelung zu Graffiti-Verunstaltungen gut integriert.

Besonders zu loben ist nach wie vor die umfassende Auseinandersetzung mit Streitfragen an entscheidender Stelle. Dies betrifft die Vermögensverfügung bei der Abgrenzung von Raub und Erpressung, die Einordnung der Finalität beim Raub, die durch die Rechtsprechung mittlerweile klar definierte Anwendungsreichweite des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer oder den Schadensbegriff beim Betrug. Die Vermögensbetreuungspflicht bei den Untreuealternativen wird detailliert dargestellt, ebenso die unzulängliche unterschiedliche Behandlung von Waffe und Werkzeug durch die Rechtsprechung bei Körperverletzung bzw. Diebstahl und Raub. Auch die genaue Erklärung des Gewahrsamsbruchs ist nicht fehl am Platz: bis in das Assessorexamen hinein werden hier gravierende Fehler gemacht.

Wenn sich einmal keine abstrakte Lösung für eine Problematik ergibt, schafft es der Autor in nachahmenswerter Weise, anhand der für die Fallgruppen relevanten Rechtsprechung die vorhandene Differenzierung der Meinungen abzubilden. Schön zu sehen ist dies etwa bei der Frage der Enteignung im Rahmen des subjektiven Tatbestandes des Diebstahls. Auch für Laien nachvollziehbar werden zudem technische Details in die Darstellung integriert, so beim Computerbetrug. Innerhalb des Gesetzes getroffene und nicht ohne weiteres beim ersten Nachdenken verständliche Tatalternativen wie etwa bei der Hehlerei werden geduldig und eingängig erläutert.

Der zweite Band behandelt Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit. Hier finden sich zunächst standardmäßig die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, die Straßenverkehrsdelikte und die Beleidigungstatbestände. Weiterhin erfährt der Leser Details zu Freiheitsberaubung und Delikten gegen die Willensfreiheit, den Brandstiftungsdelikten oder Urkundenstraftaten. Umweltstraftaten, Aussagedelikte und Straftaten im Amt stellen weitere Schwerpunkte dar. Auch in diesem Band sind zudem kleinere Delikte nicht unerwähnt geblieben, beispielsweise die Verletzung des Briefgeheimnisses oder die Geldfälschung.

Ganz hervorragend sind auch hier in geboten kompakter Form zahlreiche Streitfragen und komplizierte Prüfungsvorgänge abgearbeitet. Dies betrifft etwa die Stellung von Mord und Totschlag zueinander aber auch die limitierte Akzessorietät bei den Tötungsdelikten, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge oder die Mehrpersonenkonstellation und diverse Tatvarianten beim erpresserischen Menschenraub. Der Gewaltbegriff und die Verwerflichkeitsprüfung der Nötigung sind umfassend dargestellt. Ebenso lesenswert sind die Abgrenzungen zwischen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede.

Innerhalb der Straßenverkehrsdelikte sind die Details zur Unfallflucht herauszuheben, ebenso die korrekte Umsetzung der Rechtsprechung zu Eingriffen in den Straßenverkehr. Die Rechtsbeugung wird klar dargestellt und die Offenbarung der Zusammenhänge zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht innerhalb der Umweltdelikte ist in dieser Form ein Genuss. Für Referendare sind die falsche Versicherung an Eides Statt zur Lektüre zu empfehlen, ebenso die Konkurrenzen innerhalb der Brandstiftungstatbestände sowie der Verfälschungstatbestand der Urkundenfälschung.

Das Fazit ist wie schon bei den Vorauflagen einfach: diese beiden Bücher sind einfach gut und uneingeschränkt ab dem ersten Semester zu empfehlen. Im Strafrecht schadet es nie, wenn man vergleichend mehrere Werke bearbeitet, aber die Grundlagenarbeit ist mittels dieser Werke effektiv zu bewerkstelligen. Zur Rekapitulation sind die Bücher auch für Referendare bestens geeignet.

Kaiser / Schöch, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Das Wahlfach mit den Themen Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug ist nach wie vor einer der beliebtesten Schwerpunktbereiche für das erste Staatsexamen. Die Umsetzung des Stoffes in konkrete Fallgestaltungen ist nicht unbedingt einfach, verlangt doch gerade die Kriminologie vom Bearbeiter viel abstraktes Wissen und vermeintlich unjuristische Herangehensweisen. Das vorliegende Werk versucht dennoch, in 16 ausgewählten Fällen auf beinahe 300 Seiten das Prüfungsgebiet aufzubereiten.

Die Gestaltung der Fälle ist für Studenten als Leser ganz hervorragend gelungen. Zu Beginn der Fälle stehen der Sachverhalt und die Aufgabenstellung. Bevor die Autoren in die Falllösung einsteigen, wird dem Leser abstrakt Wissenswertes zur gegebenen Problemstellung mitgeteilt und der wissenschaftliche Kontext der Aufgabenstellung auch umfassend erläutert. Danach kann man in die Lösung einsteigen, wo die Autoren mit lehrbuchähnlichen Ausführungen das Verständnis der Leser herbeiführen. Die Texte sind gut untergliedert und die Hervorhebungstechnik ist ansprechend. Aufzählungen und graphische Hervorhebungen sorgen für weitere Aufmerksamkeit beim Leser. Die Fußnoten sind vielfältig und geben Anregungen zur eigenen vertieften Nacharbeit. Die Rezeption der Rechtsprechung des BGH ist gelungen.

Die Fälle mit kriminologischen Aspekten als Schwerpunkt überwiegen deutlich. Das Jugendstrafrecht wird auch ausführlich gewürdigt, der Strafvollzug erhält innerhalb des Trios die geringste Aufmerksamkeit, ist allerdings praktisch hoch relevant. Die Themen der Fälle sind gut ausgesucht und variantenreich. Klassisch sind die Fragen zu den Straftheorien oder zu kriminologischen Grundbegriffen. Auch Schuldfähigkeit oder viktimologische Ansätze sind Pflichtstoff für Studenten dieses Wahlfaches. Weiterhin behandelt werden etwa die Frage schädlicher Neigung bei Jugendlichen, Vollzugslockerungen, Sinn und Umfang der Strafzumessung, Begnadigungsverfahren oder Wirtschaftskriminalität und ihre Bekämpfung. Das Rechtsfolgensystem des JGG wird umfangreich und in mehreren Fällen erläutert, ebenso die Kriminalität besonders erfasster Gruppen, etwa Frauen, Kinder oder Zuwanderer. Weiterhin thematisiert werden die Umstände und Rechte im Strafvollzug, Möglichkeiten der Kriminalprognose aber auch der Einfluss des Städtebaus auf das kriminelle Umfeld.

Sehr spannend zu lesen sind vor allem die immer wieder heiß diskutierten Fragen der Sicherungsverwahrung und der Unterbringung in der Psychiatrie als vom Gericht anzuordnende Maßregeln. Ebenfalls herauszuheben ist die Darstellung der Kriterien einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Vorbildlich sind auch die Ansätze der Autoren, Grundlagen der Strafprozessordnung in den Fällen zu verankern, beispielsweise die Stellung des Verletzten im Strafverfahren oder die Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe. Auch strafrechtliche Nebengebiete wie das Ordnungswidrigkeitenrecht werden geschickt erfasst.

Dieses als Fallsammlung wie auch als Lehrbuch einzuordnende Werk ist für den Wahlfachbereich Gold wert, aber auch für die allgemeine Ausbildung, und das selbst im Referendariat, ist die punktuelle Lektüre nur zu empfehlen. Viele praktische Aspekte werden mit den theoretischen Fragestellungen geschickt und spannend verknüpft und man bekommt rasch einen guten Überblick über die Komplexität der Materie.

Wirth / Strauch, Rechtsmedizin, 2. Auflage, Verlag Kriminalistik 2006

Kenntnisse in der Rechtsmedizin sind zwar kein Pflichtstoff für das Examen, aber die berufliche Praxis in etlichen Rechtsgebieten erfordert immer wieder Grundlagen medizinischen Wissens. Dazu gehören etwa das Betreuungsrecht im zivilrechtlichen Bereich, im strafrechtlichen Bereich die staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit oder auch die Strafverteidigung bezüglich Aspekten der Vernehmungsfähigkeit, der Deliktmodalitäten oder im Maßregelvollzug. Das vorliegende Werk beschäftigt sich ausschließlich mit dem rechtsmedizinischen Grundwissen für die Ermittlungspraxis. Auf über 430 Seiten wird der Leser zum Teil tief in medizinisches Fachwissen geleitet, um juristische Grund- und Grenzfälle richtig beurteilen zu können.

Die Gestaltung des Werks ist vielseitig. Neben dem dicht geschriebenen Fließtext finden sich zahlreiche Graphiken, Bilddarstellungen, Tabellen, Berechnungen oder Aufzählungen. Etwas verwunderlich für Juristen ist das Fehlen von Fußnoten, aber das Literaturverzeichnis ist opulent und im Text stehen genügend Hinweise auf andere Quellen.

Als Einleitung beschreiben die Autoren das Verhältnis zwischen Rechtsmedizin und Kriminalistik. Danach werden Tod, Sterbensverlauf und Leichenuntersuchung näher begutachtet. Ein eigenes Kapitel berichtet über die Verletzungszustände und Todesursachen beim gewaltsamen Tod. Hier darf der Leser den ausführlichen Erläuterungen zum Tod durch Schusseinwirkungen sowie dem Tod im Wasser Beachtung schenken. Dem Thema Vergiftungen ist ein großer Abschnitt gewidmet und die Unterscheidung zwischen anorganischen und organischen Giften lädt zu einem inneren Revival vergangener Kriminalfilme ein. Kleinere Kapitel befassen den Leser mit Todesfällen bei medizinischen Maßnahmen, dem illegalen Schwangerschaftsabbruch, plötzlich eintretendem Tod, wobei hier sehr schön erklärt wird, wie der Kindstod überraschend eintreten kann, oder der Überprüfung menschlicher Vitalreaktionen. Die Identifizierung unbekannter Toter ist ein Gebiet, das im fiktionalen Fernsehen gerne ausgeschlachtet wird, hier jedoch werden nüchtern die verschiedenen Analysemöglichkeiten präsentiert und man merkt rasch mit wie wenig Mediziner hier manchmal arbeiten können müssen. Spannend, wenngleich technisch anspruchsvoll ist das Kapitel zur DNA-Analyse verschiedener Körperbestandteile und –absonderungen. Bisweilen beklemmend sind die Darstellungen der körperlichen Untersuchung lebender Personen bei bestimmten Delikten, etwa Kindesmisshandlung oder sexuellen Gewaltdelikten. Verfahrensrechtlich bedeutsam ist der Abschnitt zur Psychopathologie, also der Frage der Schuldfähigkeit, der Haftfähigkeit oder der möglichen Unterbringung. Beschlossen wird das Buch beruhigend mit einem Kapitel zur Geschichte der Rechtsmedizin.

Dieses Lehrbuch wissen Praktiker im Strafrecht zu schätzen. Gerade deshalb ist die Lektüre auch ein Gewinn für einschlägig interessierte Studenten und Referendare. Man unterschätzt immer wieder, in welche Bredouille mancher im medizinischen Bereich versierte Anwalt Gerichte und Behörden bringen kann, sodass die Aneignung von Kenntnissen in diesem Bereich nie zu spät erfolgt.

Gast, Juristische Rhetorik, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Ob man mittels ausgefeilter juristischer Rhetorik wirklich Recht bekommen kann, wie das der Autor im Klappentext des Buches behauptet, mag dahingestellt sein. Jedenfalls werden die Hürden auf dem Weg zum stattgebenden Urteil oder notfalls zum Freispruch kleiner, wenn man seinen hoffentlich korrekten juristischen Gedanken auch in angemessener Art und Weise und wenn möglich überzeugend in Wort und Schrift artikulieren kann. Das vorliegende Lehrbuch ist bereits ein fester Bestandteil des Buchmarktes und zeigt auf knapp unter 500 Seiten auf, mittels welcher Mittel man seine Denk- und Redetechnik schulen kann.

Die Gestaltung des Buches ist, wen wundert es, ganz auf das Wort beschränkt. Abgesehen von einigen formelhaften Gebilden im Kapitel zu Logik und Syllogismen verzichtet der Autor auf jede graphische Applikation. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die Intentionen des Autors, aber bisweilen wird leider darauf verzichtet, etwa bei der Aufzählung von Stilmitteln, die allenfalls noch aus der Gymnasialzeit bekannt sein dürften. Bemerkenswert sind die Anleihen, die der Autor bei römischen Denkern und Juristen nimmt, um die auch heute noch gültigen Redetheorien der Antike zu belegen. Dass die so zu erlernenden Feinheiten und Finten im Rechtsalltag oft untergehen, darf den Ehrgeiz des Lesers keinesfalls bremsen. Vielmehr sollte er den instruktiven Ausführungen des Autors möglichst lange und am Stück folgen, um dem sukzessiven Gedankengang optimal folgen und die Anregungen in der eigenen Sprachanwendung sofort umsetzen zu können.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit einer Auseinandersetzung des Begriffs Rhetorik samt Vorstellung von Technik, Mitteln und Zielen der Redekunst. Der Autor vergisst nicht, auch Einwände gegen das Vertrauen auf die Rhetorik zu zitieren, stärkt aber so eher das Interesse, seinen Erklärungen weiter zu folgen. Im Kapitel zur Subsumtion werden die am Gespräch beteiligten Personen und der Übergang zwischen Gedanke und Anwendung beschrieben. Ausflüge finden zudem in die römische Redetradition statt. Der rhetorischen Prämisse wird ein großer Abschnitt gewidmet, um danach intensiv auf die Argumentation einzugehen. Insbesondere die Charakterisierung von Argumenten ist für die Rechtsanwendung hilfreich, muss man doch gegebenenfalls eine Auslegung oder Überzeugung von mehreren Seiten aus stützen.

In einem umfangreichen zweiten Teil verdeutlicht der Autor das erste Kapitel in Beispielen und unterteilt diese sowohl in wahre Begebenheiten als auch in auf jeweilige Denkschulen zugeschnittene Sachverhalte. Vorbildlich ist des Weiteren der Abschnitt, welcher der Gesetzesauslegung gewidmet ist. Was man ansonsten nur in BGH-Urteilen liest und es in Klausuren so gut es geht abkupfert, kann hier dem Grunde nach erlernt werden, um fortan gestärkt die Auseinandersetzung mit dem Legislativalltag anzugehen. Die schon erwähnte eigentlich rhetorische Logik im wissenschaftlichen, nicht im alltagssprachlichen Sinn ist Inhalt des vierten Teils. Der Versuch des Autors, dem Leser die Grundlagen formaler Logik beizubringen ist ehrgeizig, aber nicht unnütz, trifft man doch in jedem Intelligenztest oder Assessment Center auf solche „logischen“ Fragestellungen. Den Abschluss des Buches bilden Ausführungen zur Verwendung von Metaphern, zum Einsatz von Scheinbegründungen sowie zur juristischen Fachsprache. Nicht fehlen darf hier natürlich der Rückgriff auf Schopenhauer und dessen Abhandlung zur Kunst, Recht zu behalten.

Dieses Buch ist eine Herausforderung für jeden Juristen. Wer sich nicht mit Ernst und Freude zugleich an die Lektüre macht, wird keinen Genuss daraus ziehen können: wer dieses Buch durcharbeitet, muss auch die Bereitschaft haben, an sich zu arbeiten und zu üben. Die vermittelten Inhalte sind für Klausuren und Examen keineswegs überlebensnotwendig, geben aber bei richtigem Einsatz den eigenen Ausführungen die höheren juristischen Weihen – sofern man auf einen Leser oder Zuhörer trifft, der das auch erkennen kann. Kurz gesagt: wer seine Wissenschaft liebt, muss dieses Buch haben.

Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht III, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Bereits nach kurzer Zeit ist das vorliegende Fallbuch zum zweiten Mal aufgelegt worden und beweist, dass die positive Besprechung der Erstauflage nicht ohne Grund war. Auch in der Neuauflage macht es der erfahrene Autor den Lesern oder besser Bearbeitern leicht, eine Vielzahl von strafrechtlichen Informationen, die man während des Studiums verarbeiten muss, ordentlich in Klausurformat zu bringen. Das Auge für prozessuale Fragestellungen zu haben, während man im Hinterkopf noch die zahlreichen Theorien des AT abklopft, kann man mittels der zahlreichen und anspruchsvollen Aufgaben in diesem Werk trainieren.

Der Autor bietet mit dem vorliegenden Werk einen Klausurenkurs speziell für Examenskandidaten, der auf den beiden vorhergehenden Bänden für Anfänger und Fortgeschrittene aufbaut. Dies bedeutet nicht, dass man nicht gleich mit diesem Werk einsteigen könnte, sondern man würde im Idealfall vom ersten Semester an mit passenden Klausurfällen versorgt. Der Leser muss sich 14 Klausuren stellen, sie also im Idealfall selbständig bearbeiten. Dabei wird das das Niveau einer Examensklausur oft problemlos erreicht und neben der Darstellung der examensrelevanten Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches werden zahlreiche Exkurse in die Strafprozessordnung geboten. Die Fälle präsentieren sich mit einem Seitenumfang zwischen 24 und über 40 Seiten, eingeschlossen Sachverhalt, Lösung, Gliederung, Definitionen und Musterlösung. So ist aber schon formal gewährleistet, dass die „Examensrelevanz“ nicht nur materiell, sondern auch der Menge nach lebensnah simuliert ist.

Die angesprochenen Probleme sind durchnummeriert und gleichmäßig über die 14 Fälle verteilt, so dass man nach der Bearbeitung klar erkennen kann, wo die eigenen Defizite liegen. Unter den Fällen finden sich „moderne Klassiker“ der Prüfungsaufgaben wie die massive Abprüfung der Brandstiftungsdelikte in einem einzigen Sachverhalt und die beliebte Schlägerei beim Volksfest, aber auch schwierige Konstellationen im Rahmen der Aussagedelikte, die Abgrenzung von Diebstahl und Raub oder die auch höchstrichterlich streitige Problematik des Diebstahls bzw. Raubes mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Auch diffizile Probleme der Hehlerei und der Urkundenstraftaten werden angesprochen. Prozessual werden bewährte Prüfungsfragen wie die fehlerhafte Belehrung bei der Beschuldigtenvernehmung aber auch für Referendare komplizierte Fragen nach der Einstellung des Strafverfahrens gestellt. Wer am Ende eines Falles noch nicht geistig ausgelaugt ist, der kann sich in den zahlreichen Fundstellen für weitere Klausuren zum selben Thema erneute Beschäftigung suchen.

Eine Glanzleistung ist die Komposition des Buches. Man erhält vorbildlich alle Elemente einer Falllösung präsentiert und dies in einem optisch ansprechenden Layout. Nicht nur, dass eine in der Klausur nachahmenswerte Gliederung vor jede Musterlösung gestellt wird, es werden auch im Fall Probleme ausführlich, notfalls in separaten Textbereichen diskutiert, um das Verständnis für den Fall zu schärfen, und am Ende der Lösungen werden die für den Fall relevanten Definitionen aufgezählt. Zusätzlich werden am Ende des Buches sämtliche nummerierten Probleme mit Lösungsvorschlag und die Definitionen kurz tabellarisch zusammengefasst und en bloc wiederholt. Des Weiteren befinden sich im Anhang Prüfungsschemata für die gängigen Klausurprobleme sowie Fundstellenverzeichnisse mit weiteren Klausuren und Hausarbeiten. Einen besseren Dienst am studentischen Leser findet man selten!

Das Fazit ist dementsprechend einfach und identisch mit dem zur Vorauflage: Das Buch ist brillant. Man darf sich aber tatsächlich erst damit befassen, wenn man den Lernstoff für die Übung für Fortgeschrittene absolviert hat, man könnte sonst von den Fällen überfordert werden.

Schmidt, Strafrecht Allgemeiner Teil,
Schmidt / Priebe, Strafrecht Besonderer Teil I und
Schmidt / Priebe, Strafrecht Besonderer Teil II, 5. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2006

Die Lehrbücher zum Strafrecht sind seit fast einem Jahrzehnt das Aushängeschild des Verlages Rolf Schmidt. Bereits die ersten Auflagen verhalfen Studenten bei Klausuren und Hausarbeiten den nötigen Durchblick, da kaum ein anderes Lehrbuch mit der Aktualität dieser Bände mitzuhalten wusste. In steter Regelmäßigkeit werden nun die Einzelwerke zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches neu aufgelegt, um dieser zeitlichen Genauigkeit weiter Genüge zu tun. Das Lehrbuch zum AT befasst den Leser auf über 500 Seiten mit den Details der strafrechtlichen Dogmatik, die Lehrbücher zum BT sind einmal knapp über und einmal knapp unter 400 Seiten verfasst, sodass der Leser sich immer einer überschaubaren und in absehbarer Zeit zu bewältigenden Stoffmenge gegenüber sieht.

Die Gestaltung der Werke dieses Verlages steht traditionell hoch in der Gunst der Käufer und Leser und die Autoren schaffen es stets, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen verwenden die Autoren übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen. Viele Konkurrenzwerke beinhalten diesen Service (noch) nicht.

Der Allgemeine Teil des Strafrechts ist generell eine große Herausforderung für Autoren. Nirgendwo sonst muss man sich noch mit so antiquierten Theorien ernsthaft auseinander setzen, da diese in Klausuren noch in Diskussionen genannt werden müssen. Nach der Einleitung mit Zwecken des Strafrechts und dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts konfrontiert der Autor den Leser gleich mit harter Kost: im Rahmen der Garantiefunktionen werden die Grundsätze der Wahlfeststellung, Prä- und Postpendenz erarbeitet. Dies ist für die Examensvorbereitung optimal platziert, aber ein Einsteiger könnte hier leicht überfordert sein, zumal erst danach die Grundlagen der Strafbarkeit angegangen werden, also Handlung, Deliktsaufbau, Prüfungsreihenfolge und strafrechtliche Grundbegriffe. Dem Erfolgsdelikt wird in den Formen Vorsatz und Versuch der Großteil des Werks gewidmet, wobei der Autor es immer wieder schafft auch wirklich jede (geregelte) Variante mit aufzunehmen, etwa beim unmittelbaren Ansetzen, bei der Lehre der objektiven Zurechnung oder der actio libera in causa. Auch die Behandlung der Notwehr gefällt gut, ebenso die solide Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung. Die zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründe sind instruktiv erfasst und auch der komplexe Rücktritt vom Versuch bei mehreren Beteiligten wird gelungen dargestellt. Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikte werden souverän erläutert und der stete Rückbezug der BT-Bände zum AT-Werk sichert die Konstanz der Ausführungen. Nach einem kompakten Ausflug in die erfolgsqualifizierten Delikte, deren Darstellung ebenfalls durch die BT-Bände ergänzt wird, befasst der Autor den Leser intensiv mit der Beteiligung und den Akzessorietätslockerungen. Auch Exzessformen werden geschickt in den Kontext eingepasst. Das Schlusskapitel erklärt die Lehre von den Konkurrenzen.

Der Band eins des Besonderen Teils umfasst die Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit. Beginnend mit den Tötungsdelikten werden die Leser sofort in einer der ersten Ungereimtheiten der Strafjurisprudenz geführt, dem Streit zwischen Rechtsprechung und Literatur um das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag. Die Autoren stellen den Meinungsmarkt anschaulich dar und leiten den Leser nicht ohne Rücksicht auf die Rechtsprechung sicher in eine beide Seiten berücksichtigende Prüfungsvariante, die auch bis zu den kniffligen Details der Teilnahmeprobleme durchgehalten wird. Der nie versiegenden Debatte und der durchaus gegebenen Klausurrelevanz Rechnung tragend wird dem Themenkomplex Euthanasie, Sterbehilfe und Suizid ein Abschnitt von fast 20 Seiten gewidmet, enorm im Vergleich zu vermeintlich öfter geprüften Tatbeständen. Die Aussetzung markiert den Schlusspunkt des ersten Kapitels und leitet über zu den Körperverletzungsdelikten, die erfreulicherweise für den Leser sehr ausführlich abgehandelt werden: anderer Autoren behandeln diese „einfachen“ Delikte gerne nur überblicksmäßig, aber dies wird der hohen Prüfungsquote nicht gerecht. Sehr schön und hervorzuheben sind dabei die Unterkapitel zur Körperverletzung mit Todesfolge und dem tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang sowie die Darstellung der Schlägerei. Die Brandstiftungsdelikte zählen seit je her zu den Höhepunkten der Darstellung, war doch Rolf Schmidt neben den Repetitorien einer der ersten, der nach der Neufassung im Jahr 1998 eine ausbildungstaugliche Darstellung auf den Markt brachte. Das Kapitel zu den Konkurrenzen der Brandstiftungsdelikte untereinander ist sehr lehrreich.

Ebenfalls souverän werden die Straßenverkehrsdelikte abgehandelt und auch Neuerungen wie der Gefährdungsvorsatz oder Klassiker wie die Frage des unentschuldigten oder unvorsätzlichen Sichentfernens vom Unfallort sind trefflich abgebildet. Für den Bedarf von Referendaren etwas knapp erfasst sind die Straftaten im Amt, wobei sich hier aufgrund der Parallelität der Prüfungspunkte auch durch die kompakte Darstellung eines Tatbestands eine Menge mitnehmen lässt. Wiederum starke Abschnitte stellen die Ausführungen zu den Nötigungstatbeständen, zur Freiheitsberaubung und zu den Beleidigungstatbeständen dar. Hier sollte der Leser vor allem die Beschreibung der normierten Rechtfertigung beachten. Kleinere Kapitel betreffen dann noch die Delikte gegen die Strafrechtspflege, bevor das Buch mit einem weiteren Schwerpunkt endet: den hervorragend aufbereiteten Urkundendelikten. Man findet sich leicht in die verschiedenen und gut vor die Klammer gezogenen Begrifflichkeiten ein und kann die diversen Tatvarianten danach gut abarbeiten.

Das zweite Werk zum Besonderen Teil beherbergt die Straftaten gegen das Vermögen. Konsequent in Detail und Gesamtkonzept beginnen die Autoren mit den Delikten rund um die Wegnahme, also Diebstahl, Unterschlagung und Raub samt Qualifikationen, Erfolgsqualifikationen und besonderen Erscheinungsformen wie dem räuberischen Diebstahl. Hierbei werden auch schwierige Fragen wie der mittlerweile geklärte Bandenbegriff, die Rechtsnatur des gefährlichen Werkzeugs, das Mitführen und Verwenden einer Waffe oder der Versuch der Erfolgsqualifikation instruktiv erläutert. Unterschiedliche Ansichten in Rechtsprechung und Literatur werden aufgezeigt, aber die pragmatische Darstellung der Autoren zeigt rasch einen gangbaren Weg für die Klausur, ohne diesen als den einzig wahren zu behaupten. Insbesondere die intensive Rezeption der Rechtsprechung des BGH versetzt den Leser in die Lage, die vorgeschlagenen Lösungswege kritisch zu hinterfragen oder leicht modifiziert zu übernehmen. Auch die aufmerksame Erläuterung der jüngsten Rechtsprechung zum Ausnutzen der Situation beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer ermöglicht eine klare Positionierung in der Klausur. Der erwartungsgemäß größte Bereich des Buches ist dem Betrug gewidmet, wobei hier die fein auseinander dividierten Einzelfragen zur Vermögensverfügung und zum Vermögensschaden überzeugen. Ein wenig geht allerdings die Kausalitätsverknüpfung der objektiven Tatbestandsmerkmale unter, hier könnte man deutlicher akzentuieren. Die Untreue ist trotz der praktischen Relevanz weiterhin nur schwer in Klausuren zu verankern, sodass die Abhandlung auf 10 Seiten den Anforderungen der Leser gerecht wird. Als nächste Hürde in der Trennung zwischen Selbst- und Fremdschädigungsdelikten kommt dann der Abschnitt zur Erpressung an die Reihe, wobei die hier vorhandenen 8 Seiten der tatsächlichen Prüfungsdichte kaum entsprechen. Zwar sind etliche Aspekte bereits bei den Nötigungs- und Raubtatbeständen abgehakt, aber diese kompakte Abfassung erstaunt dann doch. Die Hehlerei ist wiederum angemessen erfasst und die komplexen Tatvarianten samt Abgrenzung zur Beteiligung werden eingängig beschrieben. Weitere Kapitel erstrecken sich auf Delikte wie Sachbeschädigung, Geldfälschung oder Jagdwilderei.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben. Durch die kontinuierliche Aktualisierung auch im Online-Bereich des Verlages bekommt der Leser eine Rundumversorgung mit strafrechtlichem Wissen. Wer spezifische wissenschaftliche Akzente in seiner Ausbildung setzen will, erhält mit diesen Büchern jedenfalls eine optimale Wissens- und Ausgangsgrundlage.

Haller / Conzen, Das Strafverfahren, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Es ist für Referendare sehr schwierig, binnen kurzer Zeit von der sehr einzelfallorientierten Beschäftigung mit dem Strafverfahrensrecht auf die das ganze Verfahren berücksichtigende Sichtweise der Praxis umzuschwenken. Gerade formale Fragen werden überlebenswichtig, wenn man als Sitzungsvertreter und gegebenenfalls als Protokollant in der Hauptverhandlung eine gute Leistung abliefern will, von der Klausur am Ende der Ausbildung ganz zu schweigen. Das vorliegende Werk ist eines der wenigen Ausbildungsbücher, das sich systematisch und übersichtlich dem gesamten Verfahren aus Ausbildungssicht nähert. Auf mittlerweile weit über 500 Seiten befasst die vierte Auflage des etablierten Werks den Leser mit Details zur Strafprozessordnung.

Die Gestaltung des Werks ist gelungen und bietet gerade unsicheren Referendaren gute Anhaltspunkte. Die Fließtexte sind leicht verständlich gehalten, Aufzählungen und Hervorhebungen leiten den Leser in angemessener Weise. Graphische Elemente sind vorhanden, aber nicht hervorstechend. Grau unterlegte Problemstellungen und Beispiele konkretisieren die Theorie vorbildlich aber leider immer nur in Häppchen und kleinen Fallgestaltungen. Exzellent ist die Vielzahl von Mustern. Dort findet der Leser komplette Urteile, einen Strafbefehl, ein Hauptverhandlungsprotokoll, richterliche Verfügungen oder auch eine Anklageschrift. Insgesamt wird so nahezu jedes Verfahrensstadium praktisch ausgeschmückt.

Die inhaltliche Aufteilung ist für das Verständnis des Verfahrens geschickt gewählt worden. Die gerne schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ausgiebig ausgewalzten Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen werden in das Schlusskapitel gepackt und auch dort werden Themenschwerpunkte kreiert. Beispielsweise wird unter dem Stichwort „Haft“ nicht nur die Untersuchungshaft beschrieben, sondern darüber hinaus alle Haftnormen vorgestellt, zum Beispiel auch der Auslieferungshaftbefehl. Zu Beginn des Buches werden die Verfahrensprinzipien in geboten kurzem Umfang abgehandelt, um sich danach den Wesenszügen des Ermittlungsverfahrens zu widmen. Die Einleitung des Verfahrens und die Stellung der Beteiligten werden anschaulich dargestellt, besonderes Augenmerk richten die Autoren auf die bei Referendaren ungeliebten Einstellungsmöglichkeiten. Wiederum die Beteiligten bilden den Einstieg in die Erläuterungen zum Hauptverfahren und die Ausführlichkeit der Autoren, etwa zu Zeugenrechten oder prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten des Verteidigers ist bemerkenswert. Der Gang der Hauptverhandlung wird umfassend beleuchtet, die Funktion des Protokolls vorgestellt und besonderer Wert wird auf das Beweisantragsrecht gelegt. Die Beweisverbote erhalten ein eigenes Unterkapitel und auch dem alkoholisierten Täter wird besondere Beachtung geschenkt. Auf 40 Seiten wird die Herstellung des erstinstanzlichen Urteils gewürdigt. Das Rechtsmittelrecht wird ebenfalls mit beachtlichem Umfang erfasst. Wünschenswert wäre es gewesen, die oft geforderten ausformulierten Verfahrensrügen stärker herauszustellen als mit einem konkreten Muster geschehen. Relativ knapp wird auch das gern geprüfte Strafbefehlsverfahren abgehandelt, ebenso der Dauerbrenner der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Man hat nach der Lektüre dieses Lehrbuchs sicherlich keine Garantie für hervorragende Ergebnisse in strafrechtlichen Assessorklausuren. Die Vorbereitung auf die Strafstation gelingt mit diesem Werk aber ohne Zweifel und die vielen Tipps der Autoren verhelfen dem Leser schnell zu viel praktischem Verständnis. Mit entsprechender Klausurpraxis kann man das dann in erfolgreiche Prüfungen umsetzen.

Kindhäuser, Strafprozessrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006

Erstaunlich aber wahr: nachdem bereits ein hervorragendes Lehrbuch zum Strafprozessrecht in der vormaligen Lehrbuchreihe des Nomos-Verlages erschienen war (Putzke/Scheinfeld, vgl. Rezensionen Februar 2005), wird in der neu gestalteten Lehrbuchreihe ein weiteres Werk zur StPO veröffentlicht. Der durch seine Lehrbücher zum materiellen Strafrecht bereits hoch renommierte Autor Kindhäuser komplettiert mit diesem Werk sein Angebot an einführenden Werken zum Strafrecht. Auf über 400 Seiten wird die Materie hier dargestellt.

Die Gestaltung des Buches ist typisch für die neue Lehrbuchreihe und nach wie vor lobenswert. Die Fließtexte sind effektiv untergliedert, Graphiken und Schaubilder abstrahieren das Gelesene und man wird durch Hervorhebungen, Randnummern und Beispielsfälle souverän durch die kompakten Kapitel, 34 an der Zahl, geleitet. Aufzählungen straffen die Darstellung, wohingegen die ausführlichen Fußnoten die vertiefte Beschäftigung mit den jeweils angesprochenen Themen fördern. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen runden die Kapitel ab. Beklagenswert ist höchstens, dass die zahlreichen Beispielsfälle zum einen nie sonderlich lang sind, sondern nur Momentaufnahmen darstellen. Zum anderen gibt es nicht wie in anderen Büchern übersichtliche oder graphisch hervorgehobene Lösungen, sondern die aufgeworfenen Fallfragen werden im nachfolgenden Fließtext angesprochen. Positiv gerade für Studenten sind die am Ende einzelner Kapitel angefügten Prüfungsvorschläge.

Der Autor beginnt die Darstellung mit einem Überblick über das Strafverfahren und dabei relevante Ziele der Beteiligten. Anschließend werden die Stadien des Verfahrens genau beleuchtet. Beginnend mit dem Ermittlungsverfahren und seinen Prinzipien werden die Protagonisten des Verfahrens und ihre Rechte vorgestellt. Staatsanwaltschaft, Beschuldiger und Verteidiger werden dabei jeweils in angemessenem Umfang berücksichtigt. Die dann behandelten Ermittlungsmaßnahmen beginnen ungewöhnlich, aber praktisch orientiert: die computergestützten Ermittlungsmaßnahmen sind den meisten Studenten und Referendaren bisher nicht zu häufig zur Prüfung vorgelegt worden. Klassisch werden danach die weiteren Befugnisse unterteilt, nämlich in erkennungsdienstliche, medizinische und verdeckte Maßnahmen. Dem praktischen Aufkommen Genüge tuend wird zu Recht die Beschlagnahme von Führerscheinen als eigenes Kapitel zwischen Beschlagnahme und Durchsuchung herausgehoben. Mit gutem Grund wird auch der Untersuchungshaft viel Raum gewidmet. Etwas knapp hingegen wird die Einstellung des Verfahrens abgearbeitet, wenngleich man in einem studentisch ausgerichteten Lehrbuch kaum Muster für Verfügungen erwarten darf. Immerhin wird im anschließend dargestellten Klageerzwingungsverfahren die mögliche Verfügung der Staatsanwaltschaft thematisiert.

Es folgen einige prozessuale Nebenkriegsschauplätze wie Zuständigkeit und Befangenheitsfragen. Erhellend ist das unscheinbare Unterkapitel zu Prozessvoraussetzungen und Verfassungsrecht: hier werden Themen wie die überlange Verfahrensdauer und die Lockspitzelproblematik wenigstens angesprochen. Leider fehlt jegliche Bezugnahme zur insoweit einflussreichen EMRK. Dem Hauptverfahren wird ebenfalls ein Schwerpunkt gesetzt, wobei traditionell das Beweisantrags- und –ablehnungsrecht als Unterpunkt heraussticht. Weitere Abschnitte erfassen die Prozessabsprache, den Tatbegriff und sehr knapp die Urteilsfindung. Die später sehr kompakt abgehandelten übrigen Verfahrensarten können allerdings nicht zu mehr als zur ersten Informationsgewinnung genutzt werden. Wiederum überraschend ist das instruktive Kapitel zur Strafvollstreckung, hier hätte man sich nur ein wenig mehr Maßregelvollzug gewünscht. Die Rechtsbehelfe sind ordentlich erfasst, wobei die Gewichtung der Revision im Vergleich zum Wiederaufnahmeverfahren ein offensichtlicher Fehlgriff zu sein scheint.

Ein wenig bedauerlich ist im ansonsten gelungenen Kapitel zur Einwirkung des Europarechts auf das Strafrecht, dass die bereits deutlich vor Erscheinen dieses Buches ergangene Pupino-Entscheidung des EuGH zur (angeblichen) Verbindlichkeit von Rahmenbeschlüssen nicht verarbeitet wurde. Der ans Ende verlegte historische Abriss mit Entwicklungsperspektiven ist lesenswert.

Dieses Lehrbuch bietet einen sehr soliden Einstieg in die Theorie des Strafprozessrechts. Sehr viele Themen werden genannt und leiten zur vertieften Lektüre an. Referendaren dürfte das Buch zu wenig auf die von ihnen geforderte Praxis ausgerichtet sein und auch für Examensanforderungen benötigt man eine Fall- oder Klausurensammlung. Dank der vielen Prüfungshilfen kann man diese aber dann mit sicherer Grundlage bearbeiten.

Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2006

Nicht erst seit dem Mannesmann-Prozess ist der Fokus der öffentlichen strafrechtlichen Berichtserstattung nicht mehr nur auf Kapitalverbrechen und Sexualdelikte verengt. Die diversen Ungereimteiten des Marktes und die ständig drohende ungerechtfertigte Bereicherung von kriminellen Subjekten auf Kosten der Steuerzahler machen auch Laien für die in diesem Lehrbuch zusammengefassten Vorgänge sensibel. Auf über 320 Seiten trägt der Autor materiell-rechtliche Ausführungen und Normen des Wirtschaftsstrafrechts zusammen.

Die Gestaltung des Buches ist konservativ und verwendet keine graphischen Mittel, um die Aufmerksamkeit des Lesers zu wecken. Allerdings ist eine Tabelle enthalten, in welcher der Autor den Inhalt des Buches zusammenfasst. Auch sind zahlreiche Beispielsfälle eingearbeitet, die mit Bezugnahme auf die Rechtsprechung im Text zu einer Lösung gebracht werden und auch kritische Meinungen werden aufgegriffen und in den Kontext gebracht. Die Hervorhebungen sind durch die Verwendung von Kursivdruck nicht sonderlich effektiv. Die Nachweise zu Literatur und Rechtsprechung sind sowohl in den Fußnoten wie auch zu Beginn der Kapitel opulent.

Der Beginn der inhaltlichen Darstellung mit Rechtsquellen und Auslegungsfragen erscheint zunächst untypisch für einen „Besonderen Teil“. Allerdings schmälert dies keineswegs die exakten und instruktiven Ausführungen des Autors und die Ausflüge in europäisches Recht sind erhellend. Die Ausführungen zu Außenwirtschaftsrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz sind fast schon exotisch, was die Prüfungsrelevanz angeht, aber hoch interessant zu lesen. Das weitere Kapitel zur öffentlichen Finanzwirtschaft führt bereits zu alltäglichen Rechtsfragen wie der Haushaltsuntreue oder dem Vergabestrafrecht. Im Abschnitt zum Wettbewerbsstrafrecht sind vor allem die Erklärungen zum „neuen“ UWG lesenswert, da diese Normen in mündlichen Assessorprüfungen gut zu einem atypischen Einstieg herangezogen werden können. Leider sehr knapp sind die Ausführungen zu Paragraphen, die auch in Pflichtfachklausuren gefragt sind, nämlich der zur Geldwäsche und zur Untreue. Das Kapitalmarktstrafrecht ist gut ausdifferenziert, insbesondere das Bilanzstrafrecht ist sehr gut aufbereitet. Eher unangenehme Gefühle dürfte man als Leser bekommen, wenn man das Kapitel zum Lebensmittel- und Weinstrafrecht intensiv liest, was aber nicht an den unappetitlichen Ausführungen des Autors liegt. Den Abschluss des Buches bilden die abgedruckten Normen zum Wirtschaftsstrafrecht.

Es gibt nicht viele Darstellungen zum Wirtschaftsstrafrecht in Lehrbuchform, die für Studenten gleichermaßen verständlich wie erschwinglich sind. Das vorliegende Werk bietet dem interessierten Leser eine sichere Grundlage für die Materie und viele unterhaltsame Stunden aufgrund der eingängigen Formulierungen des erfahrenen Autors. Bei einer entsprechenden Schwerpunktausrichtung des eigenen Studiums ist dieses Buch als Einganslektüre fast schon Pflicht.

Joecks, Studienkommentar StPO, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006

Nach der erfolgreichen Etablierung seines Studienkommentars zum Strafgesetzbuch hat der Autor ein Folgewerk zum Strafverfahrensrecht vorgelegt. Wie er auch selbst im Vorwort schreibt, ist dieser Kommentar keineswegs nur für das erste Staatsexamen gedacht und erst recht nicht auf den Pflichtfachbereich beschränkt. Vielmehr soll neben der Einführung in das Strafprozessrecht auch derjenige bedient werden, der sich konzentriert auf Schwerpunktstudien vorbereiten will und auch der Referendar, der vor oder während der Strafstation Wissen sammeln oder wiederholen möchte. Auf über 830 Seiten breitet der Autor sein gesammeltes Wissen aus.

Für den Ausbildungsbereich sind beileibe nicht alle Elemente der StPO relevant. Der Autor hat aber durch entsprechende Gewichtungen und treffende Ausführungen herausgestellt, dass er die Bedürfnisse der studentischen Leser antizipieren konnte. Zusätzlich hat er eine Kurzauflistung der seiner Ansicht nach wichtigsten Examensprobleme mit zugehöriger Fundstelle in die Arbeitsanweisung zum Kommentar verpackt.

Die Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen, hätte aber noch einige studienfreundliche Elemente aufnehmen können: Prüfungsschemata finden sich leider gar nicht und auch Tenorierungsbeispiele hätte man sich gewünscht. Die Hervorhebungen im Text sind effektiv, die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur leider im Text selbst verankert. Beispiele machen den Stoff transparent, Aufzählungen straffen die Darstellung.

Eine Einleitung vermittelt zunächst Grundlagen für die Materie an sich. Prüfungsrelevante Themen werden mit Sinn für das Detail abgehandelt, wobei die vielen Beispiele und Rechtsprechungshinweise die vertiefte Bearbeitung der angesprochenen Probleme erleichtern. Schwerpunkte der nachfolgenden Kommentierung der StPO sind für den Leser definitiv die Maßnahmen des Ermittlungsverfahrens, die gut aufbereitete Untersuchungshaft, die Rechte des Verteidigers und seine Rolle bei der richterlichen Vernehmung sowie das Klageerzwingungsverfahren. Weiterhin zu nennen sind hier das Beweisantragsrecht, die Verlesung von Urkunden und die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, das Strafbefehlsverfahren und die richterliche Hinweispflicht. Selbst Einzelheiten werden vom Autor in passendem Umfang und gebotener Prägnanz erläutert: Hierzu gehören neu eingeführte Vernehmungsmöglichkeiten durch Bild- und Tonaufnahmen, die geänderten Vereidigungsvorgänge, die Abwesenheit des Angeklagten samt Folgen hieraus für die Hauptverhandlung oder die Grundlagen der reformatio in peius für die verschiedenen Rechtsbehelfe. Sehr gut gelungen ist auch die Darstellung des Revisionsrechts. Hier wird einerseits ein guter Überblick vermittelt, abr auch Detailinformationen sind im richtigen Kontext angesprochen. Insbesondere die Formalia der Revisionseinlegung sind in ihrer Kompaktheit leicht verständlich. Erstaunlich ausführlich für einen Studienkommentar sind auch das Kostenrecht sowie die Zuständigkeitsnormen für Bewährungsentscheidungen und den Maßregelvollzug ausgestaltet.

Staatsanwaltliche Belange sind nicht immer ganz ausführlich getroffen worden. Überzeugen können die üblichen Einstellungsvorschriften, nur bei der Anklageschrift hätten mehr Detailinformationen nicht geschadet, auch die Aufnahme von Mustern würde den genannten Punkten gut tun.

Studenten können mit diesem Kommentar überfordert sein, wenn sie sich die Leichtigkeit der Darstellung erhoffen, die für das materielle Strafrecht so prägend für den Autor war und ist. Das Verfahrensrecht ist schlicht und einfach komplizierter, aber mit ein wenig eigenem Engagement wird man mittels dieses Werks sicher zu grundlegenden StPO-Kenntnissen geleitet. Referendare allerdings werden mit diesem Buch als Einstiegswerk ihre Freude haben, müssen aber zur Examensvorbereitung unbedingt weitere Werke zu Rate ziehen, welche die formgerechte Umsetzung in Urteile, Anklagen, Anträge, Verfügungen und Beschlüsse ermöglichen.

Breyer u.a., Strafprozessrecht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2005

Nachdem im letzten Monat bereits das Lehrbuch zum Zivilprozessrecht aus der neuen Reihe des Anwaltverlages für Referendare vorgestellt worden ist, kann in diesem Monat das Werk zum Strafprozessrecht besprochen werden. Auf beinahe 400 Seiten stellen verschiedene Autoren die Grundlagen des Strafverfahrens zusammen und legen besondere Schwerpunkte auf die anwaltliche Sicht in den verschiedenen Verfahrensstadien.

Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen. Der Fließtext wird sinnvoll untergliedert, Beispiele, Hinweise, Aufzählungen, Graphiken, Tabellen, Prüfungsschemata und Formulierungsmuster unterbrechen die Ausführungen für mehr Transparenz. Die Hervorhebungstechnik ist sparsam eingesetzt, die Untermauerung der Texte mit Fußnoten ist umfangreich. Zwei Musterklausuren runden die ohnehin plastische Darstellung optimal ab.

Die Darstellung beginnt klassisch mit einem Abschnitt zu den Verfahrensgrundsätzen und zum Aufbau des Strafgerichtsbarkeit. Das Ermittlungsverfahren wird vom ersten größeren Kapitel erfasst und neben den Zwangsmaßnahmen werden auch die einzelnen Protagonisten hinsichtlich ihrer Aufgaben vorgestellt, unter anderem der Ermittlungsrichter. Dabei werden en passant wichtige Rechtsgrundlagen wie verbotene Vernehmungsmethoden oder Zeugnisverweigerungsrechte vermittelt, sodass man sich wahrlich sukzessive in die Materie einarbeitet. Der Untersuchungshaft wird zu Recht ein großer Unterabschnitt gewidmet. Überzeugend ist auch das Unterkapitel zur Tätigkeit des Strafverteidigers verfasst. Auch die späteren Kapitel zur anwaltlichen Taktik in den entsprechenden Verfahrensstadien treffen genau die Bedürfnisse der Referendare.

Für das Hauptverfahren nehmen wie selbstverständlich das Beweisrecht, die Absprache sowie das eigentliche Urteil den meisten Raum ein. Erfreulich wenn auch angesichts der tatsächlichen Prüfungsrelevanz leicht überdimensioniert ist das Kapitel zum Berufungsrecht. Das Revisionsrecht ist detailliert und ausdifferenziert mit vielen Beispielen und Formulierungshilfen aufbereitet. Ein echter Höhepunkt ist dabei der Abschnitt zur Revisionsbegründung, der in den meisten anderen Lehrbüchern vernachlässigt wird. Abgerundet wird das Lehrbuch durch Kapitel zu Sitzungsdienst und Aktenvortrag.

Besonders gefällt an diesem Lehrbuch die Ausgewogenheit der Informationen zu allen Beteiligten am Prozess. Dass die anwaltliche Sicht stark betont wird, liegt automatisch an den Interessen des produzierenden Verlages und ist für Referendare wertvoll. Dass aber neben der gerichtlichen Entscheidung auch das staatsanwaltliche Tätigwerden inklusive großer Unterkapitel zu Plädoyer und Abschlussverfügung so stark in den Blickpunkt gerückt wird, ist nicht in allen Lehrbüchern für das Referendariat selbstverständlich und macht das Buch allein deswegen bereits zu einer Empfehlung.

Insgesamt kann man mit der Lektüre dieses Werks eigentlich keinen Fehler machen und sie macht auch noch Spaß. Man erhält einen ausgewogenen Blick auf den Strafprozess, lernt rasch und effektiv sowohl im Einzelnen wie auch im Gesamtzusammenhang und kann das Wissen unproblematisch in der Klausur umsetzen. Für einige Details wird man aber noch auf Kommentare und Fallsammlungen zurückgreifen müssen, damit die Formalia in Anträgen, Urteil und Abschlussverfügung richtig sitzen.

 

Von Verena Krenberger, M.A.
Husserl-Archiv, Universität Freiburg

Gollwitzer, Menschenrechte im Strafverfahren, 1. Auflage, Verlag De Gruyter 2006

Zielsetzung dieses umfangreichen Kommentars ist es, der Strafrechts- und Strafverfahrensrechtspraxis den Zugang zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu erleichtern. Gleichzeitig soll ein Gesamtüberblick über die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention, ihrer Zusatzprotokolle und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte gegeben werden, sowie eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes. Hierbei liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der EMRK, die die Gliederung vorgibt, so dass die Erläuterungen zum IPBR zum einen an die Konvention angepasst wurden und zum anderen gliederungstechnisch zerrissen sind.

Der Autor legt Wert darauf, dass der Kommentar praxistauglich für das deutsche Gerichtswesen ist, was daran erkenntlich wird, dass wenn möglich deutsche Übersetzungen der Urteile des EGMR zitiert werden. In den Fußnoten finden sich umfangreiche Hinweise auf innerstaatliche und internationale Rechtsprechung. Der Bezug zu anderen europäischen und völkerrechtlichen Übereinkommen ist ebenso gewährleistet wie der Vergleich zu innerstaatlichem Verfassungsrecht.

Hilfreich für den unbedarften Leser sind die Übersichten über die Fundstellen der EGMR-Urteile, der dreisprachige Abdruck der Vertragstexte und das umfangreiche Sachverzeichnis. Die Auswahl des Schrifttums und die zweigestaltige Übersicht (chronologisch und alphabetisch) vor jedem Kapitel unterstreicht die Bedeutung dieses Buches als praxis- aber auch wissenschaftstaugliches Nachschlagewerk.

Das Layout des Kommentars ist übersichtlich und klar strukturiert, Hervorhebungen sind überlegt gesetzt und der Aufbau der Fußnoten in Spalten lockert das Schriftbild auf. Irritierend ist allerdings die versteckte Seitenzahl auf der Innenseite, jedoch ist die Zitierung über Randnummern die gebräuchlichere.

Die Praxisbezogenheit des Kommentars zeigt sich auch im Umfang des Werkes, das mit 700 Seiten im Bücherregal nicht besonders auffällt und durch Handlichkeit punktet. Allerdings muss der Autor, um dies zu erreichen, auch auf den ein oder anderen Diskussionspunkt verzichten, der den Rahmen eventuell gesprengt hätte. So finden sich beispielsweise in der Besprechung der Art. 3 EMRK, Art. 7 IPBR im Unterkapitel zur Notstandsfestigkeit des Folterverbots durchaus die entsprechenden Literaturmeinungen zur deutschen Folterdebatte, jedoch ohne Erläuterung zur Unantastbarkeit des Folterverbots. Dass diese gerade im „Fall Daschner“ zumindest in Deutschland durchaus angezweifelt wurde, erfährt der Leser nur durch Nachlesen der angegebenen Quellen, auf deren heikle Problematik jedoch nicht hingewiesen wird.

Der Leser sollte seine Lektüreschwerpunkte auf mehrere Passagen des Kommentars legen, die in exzellenter Weise den Stand der Rechtsprechung abbilden oder allgemeines Wissen enthalten. Hierzu gehören die Abschnitte über die innerstaatliche Geltung der EMRK in Deutschland und die Geltung innerhalb der Europäischen Union sowie die Anwendung und Auslegung der Konvention. Ebenso zu nennen sind die Debatten über den Umfang und den Charakter der Freiheitsentziehung in Art. 5 EMRK samt den dazugehörigen Verfahrensgarantien. Zu diesem Themenkomplex zählt auch eines der Glanzstücke des Kommentars, die Ausführungen zu Art. 6 EMRK, also zur Unschuldsvermutung, zum Grundsatz des fairen Verfahrens sowie zur Anwesenheit eines Verteidigers in bestimmten Verfahrenslagen. Gerade hier wird die sukzessive Beachtung der EMRK innerhalb der nationalen Rechtsprechung plastisch. Schließlich zu nennen sind die schön dargestellten Ausnahmetatbestände zum Recht auf Meinungsäußerung im Rahmen von Art. 10 EMRK.

Im Ergebnis erweckt der Kommentar den beruhigenden Eindruck, sämtliche Debatten der wissenschaftlichen Literatur, jegliche Urteile und Kommentare gesammelt zu haben und fachgerecht zu präsentieren. Eine teilweise etwas kritischere Darstellung wäre wünschenswert gewesen, vor allem wenn es um die Propagierung der eigenen Meinung geht, die kaum von der Darstellung der herrschenden Meinung zu unterscheiden ist. Dies schmälert allerdings den Wert dieses Kompendiums an Fachwissen nicht. Wer sich über die Entstehungsgeschichte der EMRK und des IPBR, die Entwicklung der Garantien, die gerichtliche Fortschreibung und wissenschaftliche Auseinandersetzung, sowie die pragmatischen Probleme ihrer Anwendung informieren möchte, findet hier zuverlässig Antwort.


Von Rechtsreferendarin Sina Renner

Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006

Strafrechtliche Revisionsklausuren sind geliebt und gefürchtet – jedoch sollte sich mit Hilfe dieser im Sinne einer systematischen Prüfungsvorbereitung gehaltenen, kompakten Darstellung von Russack über 153 Seiten der Angstschweiß in erträglichen Grenzen halten.

In einer leicht verständlichen, aber eingängigen Darstellung, ausgerichtet auf die höchstrichterliche Praxis, gelingt es dem Autor, den Leser in die Problemstellungen rund um die strafrechtliche Revision gleichermaßen einzuführen, diese einprägsam zu vermitteln und gleichzeitig durch das Aufzeigen relevanter Zusammenhänge Folgeprobleme zu vertiefen.

Mit Blick für die Bedürfnisse der Referendare bei der Bearbeitung der Klausurfälle wird einerseits neben der systematischen Darstellung der jeweiligen Einzelfragen das Erkennen der relevanten Probleme durch detailgetreue Wiedergabe der maßgeblichen Passagen aus einem Original-Klausurentext trainiert, andererseits mit vielen hilfreichen Hinweisen zu Aufbau und Darstellung Sicherheit für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung der jeweiligen Probleme aus Prüfersicht vermittelt. Geschärft wird auch das Bewusstsein für typische Klausurfehler und mögliche Klausurfallen durch deren Aufzeigen und Darstellung der Möglichkeiten ihrer Vermeidung.

Das Buch leistet Hilfestellung für das Erlernen des Umgangs mit den in vielen Bundesländern als Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen zugelassenen Kommentare Meyer-Goßner und Tröndle/Fischer. Zwar findet sich dort manches Problem gut kommentiert wieder, jedoch weist der OLG-Richter und Prüfer Russack auch auf in seinen Augen nicht gelungene Kommentierungen hin, welche die Aufmerksamkeit des Klausurbearbeiters fordern.

Einführend stellt der Autor die Zulässigkeit der Revision mit Schwerpunkt auf den Problemstellungen rund um die Revisionseinlegung dar. Schwerpunkt der Darstellung ist die Begründetheit der Revision, untergliedert in die klausurmäßige Behandlung der Probleme rund um die absoluten Revisionsgründe sowie die relativen verfahrensrechtlichen Revisionsgründen. Untergeordnete Bedeutung finden die Sachrüge mit den Problemen der Antragsstellung sowie die praxisrelevante Darstellung falscher Rechtsfolgenanwendung durch das Ausgangsgericht. Vom Autor wird jedoch auch dies gut verständlich erklärt und er gibt bearbeitungsrelevante Verständnishinweise.

Nicht vergessen darf der Referendar, trotz des durch die Lektüre vermittelten Wissenstandes im Rahmen der Prüfungsvorbereitung, den Blick zusätzlich auf mögliche neue Schwerpunktsetzungen durch die jeweiligen Prüfungsämter zu werfen.

Das Buch verblüfft durch seine kompakte, schwerpunktbezogene Darstellung von tatsächlich klausurrelevanten Problemen der Zulässigkeit und Begründetheit sowie der Antragstellung in der strafrechtlichen Revision und bereitet einem - selbst bei bereits erfolgter Einarbeitung in die revisionsrechtliche Materie - mit Hilfe der jeweils einbezogenen Ausschnitte aus Original-Klausurentexten manch neue Erkenntnis, wie sich ein revisionsrechtliches Problem prüfungstechnisch geschickt ver- und elegant entpacken lässt. Kurz: eine wirkliche Bereicherung für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur im Assessorexamen!