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Rezensionen November 2007 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Vedder u.a., Europäischer Verfassungsvertrag, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007
Die erste Frage zu Kommentierungen des Versuchs einer europäischen Verfassung lautet mittlerweile natürlich: wozu benötige ich ein europarechtsgeschichtliches Werk, die Verfassung ist doch ad acta gelegt? Diese Wahrheit stimmt nur zur Hälfte und deshalb darf man sich dennoch, vor allem bei vorhandenen gemeinschaftsrechtlichen Kenntnissen bzw. Forschungsinteressen in diesem Gebiet, auf die Arbeit mit dem Kommentarwerk freuen. Auf beinahe 1250 Seiten bedient eine stattliche Anzahl renommierter Autoren die Bedürfnisse der Leser.
Die Gestaltung ist typisch für die Kommentare aus dem Nomos Verlag und so erhält man ein kompakt gedrucktes, stimmiges Gesamtbild mit guter Hervorhebungstechnik, separaten Fußnoten und anschaulichen Übersichten zu Beginn umfangreicher Normen. Das Anhangregime ist übersichtlich geordnet worden, graphische Elemente wurden insgesamt nicht verwendet.
Inhaltlich muss das Augenmerk natürlich auf die Bereiche gerichtet werden, mit denen gerade studentische Leser weiterhin prüfungsrelevante Arbeit betreiben können. Dazu gehören zum einen die Ausführungen zur Grundrechtecharta, deren Verbindlichkeit nur noch eine Frage der Zeit ist, und zum anderen die auch schon bisher bestehenden Kommentierungen zu Grundfreiheiten, Institutionen, Politiken, Rechtsschutzsystem und anderen Abschnitten des EU- und EG-Vertrages, die hier nur unter anderer Hausnummer zu finden sind. Da die geplante strukturelle Neuordnung mit neuen Organen, Symbolen und Verbindlichkeiten nicht zur Durchsetzung gelangt ist, erübrigen sich mehr Worte als der Hinweis, die Historie und ambitionierten Ziele bei Interesse nachzulesen.
Ein ganz starkes Stück Europarechtsliteratur, wenn auch nicht an die Pionierleistung der Kommentierung von Meyer anknüpfen könnend, sind die grundrechtlichen Ausführungen samt Unionsbürgerschaft sowie die Verschränkungen zur EMRK. Hierzu finden sich zwar zum Teil nur kompakte Ausführungen und auch verstreut über verschiedene Artikel, aber der Kernbereich, also die Abschnitte der Grundrechtecharta, ist angesichts der bisher nur spärlich vorhandenen gemeinschaftsrechtlichen Menschenrechtsgenese umfassend und detailgenau. Schwerpunkte hätten sicherlich bei dem für Europa nicht alltäglichen Anknüpfungspunkt der Menschenwürde gesetzt werden können, gerade was den Umgang des zuerst am Binnenmarkt orientierten Gerichtshofs mit einem unabänderlichen, beinahe idealen Gut wie der Menschenwürde angeht. Dass der EuGH sich aber bisher in der Regel im Zusammenspiel mit den Grundfreiheiten zu Menschenrechten äußern durfte bzw. musste, wird eingängig herausgearbeitet, etwa bei für die Gemeinschaft unüblichen Rechten zum Familienleben, wo klar auf die Arbeitnehmerschutz- und –leistungsrechte im Rahmen der bestehenden Freizügigkeit rekurriert wird. Schön wird auch im Rahmen der möglichen Einschränkungen der Grundrechte auf vorhandene Anwendungsbereiche für die Gemeinschaft hingewiesen, etwa auf den noch kleinen Bereich der strafrechtlichen justiziellen Zusammenarbeit. Auffällig ist, dass wirtschaftsbezogene Grundrechte eine verstärkte Kommentierung erfahren, allerdings wiederum kein Wunder angesichts der hier wenigstens vorhandenen reichlichen Spruchpraxis des EuGH. Deutlich unterschieden wird für den Leser zudem das oft verwirrende Nebeneinander von echten Schutz- und Freiheitsrechten, Leistungsrechten, Absichten und Handlungsgrundsätzen. Hier wird, ohne dass dies den Kommentatoren anzulasten ist, die fehlende Abstimmung zwischen politischem (guten) Willen und juristischer Dogmatik im Vertragswerk bzw. innerhalb der Charta offensichtlich. Hinzuweisen bleibt für den grundrechtlichen Teil noch auf ein kleines Schmuckstück, die justiziellen Grundrechte: hier bietet die Kommentierung echte Lektürefreude.
Die weiterhin für die Ausbildung relevanten Grundfreiheiten werden überwiegend vom erfahrenen Autor Khan in exzellenter Weise, souverän und in gebotener Breite abgehandelt. Die Voraussetzungen von Schutzbereich, Eingriff oder Rechtfertigungsgründen werden rasch transparent, die Darstellung insbesondere der EuGH-Kasuistik ist lehrbuchreif und die gebotenen Definitionen sind dem Leser eingängig. Gerade das schwierige Zusammenspiel zwischen Bereichsausnahmen, geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen und den Einflüssen von Verhältnismäßigkeit und Gemeinschaftsgrundrechten wird schön nachgezeichnet und instruktiv erläutert.
Weiterhin zu loben sind die Kommentierungen zum Wettbewerbs- und Kartellrecht als klassische Anwendungsbereiche der Praxis. Wenn man den Darstellungsaufwand allerdings in Relation zu den Grundrechten sieht, bemerkt man auch als Anfänger, wo die Wurzeln der Gemeinschaft wirklich liegen und wie fern Wirtschaftseuropa vom gemeinsamen Grundrechtsverständnis ist. Ein ebenfalls ganz starkes Kapitel des Werks ist in den Kommentierungen zum Asylrecht zu entdecken, wo die Genese der Dublin-Regelungen exakt nachgezeichnet wird und das geltende Prozedere aufgezeigt wird. Schließlich zu loben sind die Erklärungen zur justiziellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter dem streng genommen immer noch völkerrechtlichen Mantel der Gemeinschaft. Gerade die nachgezeichnete Rechtsharmonisierung im Strafrecht samt den vorhandenen und geplanten Ermittlungsorganen macht Hoffnung auf mittelfristig effektivere Rechtshilfe über die nicht mehr spürbar vorhandenen Landesgrenzen hinweg.
Zuletzt zu nennen ist die Kommentierung zum europäischen Rechtsschutz. Hier kann sich der durch Veröffentlichungen hierzu ausgewiesene Fachmann Pache ausbildungsgeeignet äußern und die einzuhaltenden Verfahrensschritte und Urteilswirkungen werden trotz begrenztem Darstellungsraum trefflich erfasst. Insbesondere die Nichtigkeitsklage, mehr sogar als das ebenfalls lesenswert erläuterte Vorabentscheidungsverfahren, ist ein vorzeigbares Stück europarechtlicher Kommentarliteratur.
Beim Fazit zu diesem Kommentar bleibt dennoch der Zweifel des Erfolgs bei den Lesern haften: der Erwerb durch Studenten oder Referendare dürfte abgesehen vom Nutzen für Seminar- und Promotionsarbeiten nur gering ausfallen. Umso wichtiger sollte aber die Erkenntnis sein, dass man mit diesem Werk Fachwissen als Komplementärquelle beziehen kann, mit welchem man die gängigen Lehrbücher und Kommentare sinnvoll ergänzen kann und soll. Gerade die Zusammenhänge des (politischen) Gemeinschaftsrechts und die verfehlte Genese neuen Rechts zeigen fast noch mehr als bestehendes Recht die systematischen Anknüpfungspunkte des Gemeinschaftsrechts auf. Deshalb sollte man sich bei vorhandenem europarechtlichen Interesse die Lektüre dieses Kommentars als Vergleichswerk auf keinen Fall entgehen lassen.
Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht und Besonderes Verwaltungsrecht I und II, jeweils 11. Auflage, Verlag Rolf Schmidt 2007
Das Verwaltungsrecht ist das meistgeprüfte Rechtsgebiete in Klausuren und Examina des öffentlichen Rechts, jedoch sind umfassende fundierte Kenntnisse bei Studenten nicht immer anzutreffen, da wahlweise Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts vorhanden sind oder der allgemeine Teil exzessiv gelernt wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige Lehrbücher und Lehrbuchreihen zum Verwaltungsrecht insgesamt gibt, die sich in angemessener Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe können hier die drei Bände aus dem Rolf Schmidt Verlag bieten, die zwischen 400 und 500 Seiten stark sind und das Verwaltungsrecht mit wechselseitigen Bezugnahmen auf die einzelnen Bände anwendungsbezogen aufbereiten.
Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Fließtext mit Hervorhebungen eine Vielzahl von Übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der eingearbeiteten Rechtsprechung.
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume behandelt. Lesenswert ist dabei vor allem die Unterscheidung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert ist der kompakte Überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Weiterhin stechen die Abschnitte zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten sowie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag samt Rückabwicklungsproblematik heraus.
Hervorzuheben ist des Weiteren der enorme Umfang des Kapitels zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus den diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann. Eingängig sind auch nicht klar einzuordnende Themen wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch beschrieben. Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen wiedergegeben. Leider fehlt bei den Europabezügen noch die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung nach deutschem Recht.
Die Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht behandeln zunächst etliche Bereiche, etwa das Subventionsrecht, das Bauplanungsrecht, das Versammlungsrecht oder das Gewerberecht, in denen eine bundeseinheitliche Prüfung, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die landesspezifischen Besonderheiten der Rechtsgebiete überwiegt. Zum anderen macht sich der Autor aber noch dazu die Mühe und gibt nicht nur vereinzelte Landesnormen als Beispiele, anhand derer man dann ein Gebiet abstrakt begreifen soll, etwa bei den polizeilichen Standardmaßnahmen, sondern er gibt in Fußnoten oder Tabellen die parallel gelagerten Normen aller anderen Bundesländer an. Aus diesem Grund sind die Werke auch für landesrechtliche Vorbereitungsarbeit nutzbar und sind bundeslandübergreifend einzusetzen, ein klarer Vorteil gegenüber vielen Titeln, die sich „exemplarisch“ nur auf ein Landesrecht beziehen.
Inhaltlich erhält der Leser somit einen gesunden Überblick des prüfungsrelevanten Wissens im besonderen Verwaltungsrecht. Es wird das öffentliche Baurecht ebenso behandelt wie das Landesbaurecht in den gemeinsamen Grundzügen. Ebenso enthalten ist der Rechtsschutz im Baurecht unter besonderer Betonung des einstweiligen Rechtsschutzes. Ungewöhnlich aber examensbedeutsam ist das Kapitel zum Subventionsrecht. Diese Thematik wird in nur wenigen Lehrbüchern erschöpfend behandelt und der Exkurs auf die Einflüsse des Europarechts rundet das Thema optimal ab. Eher in den Wahlfachbereich geht das Kapitel zum Beamtenrecht, wogegen das öffentliche Sachenrecht ein echtes Schmuckstück der beiden Bände ist, da das dort angebrachte Wissen für zahlreiche andere Gebiete genutzt werden kann. In Band zwei wird das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert und auf landesspezifische Besonderheiten hingewiesen. Besondere Beachtung sollte der Leser hier den Aufbauhinweisen für die Klausuren widmen, die exzellent dargestellt sind. Auch das bundesrechtlich geregelte Versammlungsrecht ist anschaulich und kompakt beschrieben. Zusätzliche Schwerpunkte in diesem Band sind das Vollstreckungsrecht und das Gewerberecht mit dem Gaststättenrecht. Gerade das Vollstreckungsrecht sollte beherrscht werden, um in einer Klausur zu zeigen, dass man weiter denken kann als über die Prüfung eines Grund-Verwaltungsakts hinaus. Insbesondere der Umgang mit materiellen Gesetzen, also Verordnungen und Satzungen wird durch die engagierte Fallintegration rasch transparent gemacht und stellt für den fleißigen Bearbeiter fortan kein Klausurhemmnis mehr dar. Generell ist der hohe Anspruch an die gedankliche Vielseitigkeit der Leser ein Markenzeichen der vorliegenden Lehrbücher, die auf diese Weise die Rezeption des Stoffes beim Leser stetig und nachdrücklich vorantreiben.
Insgesamt bestätigen diese Bücher die augenscheinliche Qualität der Lehrbücher von Schmidt und sind eine hohe Messlatte für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen. Aktueller und übersichtlicher geht es kaum.
Herdegen, Europarecht, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
In präziser jährlicher Abfolge erscheinen mittlerweile die Neuauflagen des Standardwerks zum Europarecht von Herdegen. Der Autor hat auf knapp über 450 Seiten die Grundlagen des Europarechts zusammengefasst. Die Menge mag auf den ersten Blick erschrecken, findet ihre Begründung aber darin, dass der Autor die Grundzüge der EMRK thematisch richtig in sein Darstellungskonzept zum Europarecht aufgenommen hat. Zusammen mit den Lehrbüchern zum Völkerrecht und zum internationalen Wirtschaftsrecht ist der Leser durch den Autor im internationalen öffentlichen Recht optimal versorgt.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen. Der Leser findet neben dem reihentypischen dichten Textbild eine Vielzahl von graphischen, tabellarischen und anderen abstrahierenden Darstellungen, die der Verdeutlichung des Stoffes und der raschen Rezeption nur förderlich sein können. Bisweilen wünschte man sich zu allen Grundfreiheiten ein Prüfungsschema und das Fehlen von Aufbauvorschlägen bei den Klagearten schmerzt weiterhin. Immerhin ist zur Individualbeschwerde der EMRK ein ansprechendes Schema erstellt worden. Gelungen ist die konsequente Bezugnahme auf Entscheidungen der europäischen Gerichte und die Integration dieser Beispiele in den Text. Eine stärkere Hervorhebung von Schlüsselbegriffen wäre jedoch wünschenswert.
Wie bereits erwähnt bietet das Buch dem Leser neben der Einführung in das europäische Gemeinschaftsrecht auch eine sehr kompakte Darstellung zum System der EMRK und des Europarates sowie ergänzende Kapitel zur WEU und zur OSZE. Die einzelnen Ausführungen zur EMRK bieten insbesondere die aktuellste Rechtsprechung des EGMR, so auch in dieser Neuauflage, und zahlreiche Konkretisierungen zur Wirkung der EMRK im innerdeutschen Rechtssystem. Auffallend ist innerhalb der Darstellung, dass eine Gewichtung auf die im Pflichtfachbereich klausurrelevanten Themen wie Grundfreiheiten oder Klagearten gerade nicht verstärkt erfolgt, sondern dass Kapitel zu diesen Materien gleichberechtigt neben den Ausführungen zu den Organen, zum Verhältnis zum innerstaatlichen Recht oder zu den europäischen Rechtsquellen stehen. In eigenen Abschnitten werden zudem besondere Themen wie die Unionsbürgerschaft, die Beziehungen zur WTO oder die Wettbewerbsordnung hervorgehoben. Knapp eingegangen wird auch auf die noch völkerrechtlichen Bereiche der EU und den Verfassungsentwurf.
Herausragende Kapitel finden sich zahlreich bei den Ausführungen zu den europäischen Institutionen. Hier brilliert der Autor mit umfassenden Erklärungen, gerade zum Europäischen Parlament. Auch die Grundfreiheiten werden detailliert aufbereitet und das System des Stabilitätspaktes ist ansprechend erklärt. Auch kleinere Kapitel bergen Wichtiges für das Systemverständnis des Lesers, etwa das Verhältnis zwischen EMRK und EG im Bezug auf den Grundrechtsschutz oder die Darstellung des Haushaltsrechts. Gelungen ist zudem die Präsentation der Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaften. Das internationale Wirtschaftsrecht wird durch die durchaus starke Betonung der Wirtschafts- und Währungsunion samt der aktuellen Entwicklungen und Ausprägungen als Steckenpferd des Autors hervorgehoben, zum Vorteil des interessierten Lesers. Bemerkenswert sind auch das Kapitel zur Europäischen Zentralbank und die Übersicht über die Kriterien der Euro-Einführung samt Abweichungen der Mitgliedstaaten. Leider immer noch zu kompakt angeboten werden die Erklärungen zur Staatshaftung der Mitgliedstaaten und auch die einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten sind in dieser Kürze nicht klausurreif aufzugreifen. Auch sonstige Verknüpfungen zum deutschen (Verfahrens-)Recht könnten stärker betont werden. In der aktuellen Auflage prägnant beschrieben sind die Auswirkungen des Beitritts der EU-Neumitglieder Bulgarien und Rumänien im Rahmen der einschlägigen Kapitel.
Das Buch ist ein Klassiker für die europarechtliche Ausbildung. Man muss sich nur im Klaren darüber sein, dass die Umsetzung in Klausurwissen entweder einiges an Selbstdisziplin erfordert oder die Lektüre eines weiteren Werkes, etwa einer Fallsammlung mit Aufbauhilfen, das gerade diese Anforderungen erfüllt.
Sodan / Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das öffentliche Recht ermöglicht Studenten Prüfungen in gleich oder ähnlich bleibenden Strukturen. Diese finden sich nicht nur im Verfassungsrecht, sondern auch im Verwaltungsrecht und so ist es nachahmenswert, wenn in einem Buch wie dem vorliegenden versucht wird, ein Kompendium des gesamten öffentlichen Rechts zu schaffen. Auf über 760 Seiten bringt die dringend erwartete Neuauflage dieses Lehrbuchs das Staats- und Verwaltungsrecht auf den Punkt.
Die Gestaltung des Buches ist gut gelungen, die Lektüre gelingt effektiv. Sehr angenehm ist die Tendenz zur Verdeutlichung der Zusammenhänge in Schaubildern und Prüfungsübersichten. Die Schemata sind sehr ausführlich ausgefallen und ermöglichen durch den Rückbezug auf die entsprechenden Randnummern auch ein gezieltes Nacharbeiten. Beachtlich ist die Vielzahl von zitierten Normen des Landesrechts, die sich quer durch das Bundesgebiet ziehen und nicht „exemplarisch“ für ein Bundesland genannt werden.
Der erste Blick auf die behandelten Themen ist imposant, da die Autoren, wenn sie auch verständlicherweise nicht in eigenen Kapiteln auf den „Besonderen Teil“ des Verwaltungsrechts eingehen konnten, alle notwendigen Grundkenntnisse aus dem allgemeinen materiellen und prozessualen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammengetragen haben. Dies umfasst im verfassungsrechtlichen Teil des Buches sowohl das Staatsorganisationsrecht als auch die Lehren von den Grundrechten einschließlich der Beschreibung der einzelnen Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte. Dabei werden auch weniger oft geprüfte Gebiete wie die justiziellen Grundrechte erwähnt und auch in kurzen Kapiteln die Verschränkung des deutschen öffentlichen Rechts mit dem europäischen Recht aufgezeigt. Die einzelnen Klagearten vor dem Bundesverfassungsgericht kommen ebenso zur Sprache. Selbst Neuerungen wie die Föderalismusreform sind für Studenten leicht nachvollziehbar in diversen Kapiteln eingearbeitet worden
Im verwaltungsrechtlichen Teil werden neben dem Verwaltungsverfahren mit den typischen Regelungsformen Verwaltungsakt, Verordnung und Satzung auch der öffentlich-rechtliche Vertrag, die Verwaltungsvollstreckung und die prozessuale Durchsetzung von Rechten dargestellt. Dazu kommen Amtshaftungsansprüche, ein exzellent ausgeführter Abschnitt zum einstweiligen Rechtsschutz und Sonderthemen wie das Recht der öffentlichen Sachen. Ebenfalls enthalten sind moderne Probleme wie das Informationsfreiheitsgesetz, die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen und verwaltungsrechtliche Planungshindernisse rund um Windenergieanlagen.
Gerade die Abschnitte zum Rechtsschutz oder zum Straßenrecht sind echte Lektüreempfehlungen auch für Examenskandidaten und zahlreiche auch grundlegende Kapitel, etwa zum Rechtsstaatsprinzip und zur Berufsfreiheit können ab dem ersten Semester bedenkenlos empfohlen werden.
Man darf von diesem Lehrbuch zwar nur den tatsächlich auch im Titel propagierten „Grundkurs“ erwarten, mithin einen Überblick mit vertiefenden Aspekten. Wer sich ab dem ersten Semester die hier vorgestellten Strukturen immer wieder aufs Neue vergegenwärtigt und anhand der Literaturtipps vertiefend zu Gemüte führt, wird in Prüfungen und Examen souveräne Leistungen abliefern können. Auch die Fortsetzung dieses Grundkurses wird wieder eine überwältigende Zahl von Interessenten finden.
Decker / Konrad, Öffentlich-rechtliche Assessorklausuren mit Erläuterungen, 4. Auflage, Verlag Luchterhand 2007
Fast fünf Jahre sind seit der letzten Auflage vergangen, aber nun erscheint eines der wenigen Klausurenwerke für angehende Assessoren im Bereich des öffentlichen Rechts deutlich überarbeitet neu auf dem Markt und präsentiert auf weit über 200 Seiten acht Klausuren zum Trainieren für das zweite Staatsexamen. Es grenzt zwar weiterhin an Unmöglichkeit, einen Versuch zu starten, das prüfungsrelevante öffentliche Recht in ein Lehrbuch oder eine Klausursammlung zu pressen, da man sich stets dem Vorwurf ausgesetzt sehen wird, ein Prüfungsgebiet vernachlässigt oder ganz übersehen zu haben. Umso besser ist es, wenn eine Klausursammlung wie diese den Anspruch auf Vollständigkeit nicht im materiellen Sinn erhebt, sondern sich um eine möglichst vollständige Behandlung der formellen Anforderungen bemüht, die sich dem Referendar im Zweiten Staatsexamen stellen. Diesen Anspruch verfolgen die Autoren auch insoweit, dass sie mögliche aktuelle Entwicklungen mittels eines Onlineservices zeitnah abbilden können.
Im Rahmen der acht Klausuren muss man sich mit diversen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten auseinander setzen, aber auch die anwaltliche Beratung und das Gutachten werden abgeprüft. So erhält man nach Bearbeitung der einzelnen Klausuren einen guten Eindruck, welche Bandbreite das öffentliche Recht bietet. Dieser Eindruck ist allerdings materiell weit weniger brauchbar für den Referendar, der nicht das Glück hat, in Bayern oder Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst abzuleisten. Die Klausuren basieren weiterhin ausschließlich auf bayerischem Landesrecht und immer noch wird nur ab und zu in Fußnoten auf parallele Landesregelungen hingewiesen. Nur der Jurist, der aus diesen Klausuren die wesentlichen rechtlichen Grundgedanken ziehen kann, profitiert also auch materiell-rechtlich tatsächlich von diesem Werk.
Dies dürfte vor allem den Referendaren gelingen, die das erste Examen in einem anderen Bundesland geschrieben haben und sich bei der Einarbeitung in das neue Landesrecht sowieso schon der Tatsache vergewissert haben, dass sich die Grundprinzipien des öffentlichen Landesrechts nur marginal unterscheiden, man aber neue Gesetze beherrschen muss. Allen anderen Lesern wird wohl die eigenständige Lösung der Klausuren auch anhand der eigenen landesrechtlichen Normen gelingen, aber die Lösungsskizze nicht sonderlich viel helfen, wenn es um Detailprobleme und landesspezifische Rechtsprechung geht. Immerhin sich die zahlreich vorhandenen Exkurse lehrreich und, wie gesagt, sind die zu treffenden Entscheidungen der Verfahrensbeteiligten in ihren formellen Voraussetzungen, also gemäß VwVfG und VwGO, exzellent präsentiert.
Materiell werden etliche objektiv examenswichtige Bereiche abgedeckt, die hier auszugsweise genannt werden können: Bauaufsichtsrecht, Sicherheitsrecht, Kommunalrecht, Normverwerfungskompetenz, Ermessensausübung, Störerauswahl, Abschleppproblematik, Anscheinsgefahr, Nachbarschutz, Inzidentprüfung eines Bebauungsplanes, sogar eine wasserrechtliche Planfeststellung findet sich. Des Weiteren befassen die Autoren den Leser mit dem für Bayern typischen Kommunalabgabenrecht, mit dem gemeindlichen Satzungserlass, mit planungsrechtlichen Fragen einer Abfallentsorgungsanlage und zahlreichen Varianten des verwaltungsrechtlichen (auch einstweiligen) Rechtsschutzes. Lobenswert ist vor allem der Versuch, in der letzten Klausur Europarecht mit zu verarbeiten und einen Subventionsfall mit §§ 48 ff. VwVfG zu bilden. Ob dieser Fall aber tatsächlich noch materiell-rechtlich examensrelevant ist, ist zu bezweifeln und es gäbe eigentlich eine Vielzahl an aktuelleren europarechtlichen Problemen, die in der Fallsammlung angeschnitten werden könnten.
Insgesamt ist das Buch für die Formalia sehr lehrreich, auch durch die instruktive Einleitung, und sollte während der Verwaltungsstation intensiv studiert werden, um sich zusammen mit einem für das eigene Landesrecht geltenden Lehrbuch das öffentliche Recht umfassend zu erschließen.
Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein auf dem Lehrbuchmarkt bisweilen vernachlässigtes Thema. Umso besser ist es, dass der in Sachen Ausbildungsliteratur bewanderte Autor der DHV Speyer nun ein Werk vorgelegt hat, das auf über 280 Seiten die Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts lesefreundlich aufbereitet.
Die Gestaltung des Lehrbuchs setzt die Vorbildlichkeit des Werks des Autors aus der „Grundkurs“-Reihe fort und überzeugt gerade studentische Leser mit einer großen Bandbreite an graphischen und textlichen Elementen. Neben dem dicht gedruckten und mit Hervorhebungen versehenen Fließtext findet man Aufzählungen, Beispielsfälle mit Lösungen am Ende der Kapitel, Tabellen, Schaubilder und Aufbauschemata zur Prüfung von Ansprüchen. Innerhalb der Kapitel erfolgt stets der Rückbezug zu den eingangs stehenden Fallsachverhalten. Zusätzlich zu den opulenten Fußnoten enthalten die Kapitel einführende Literaturübersichten. Kleiner gedruckte Absätze vertiefen die zuvor besprochene Materie punktuell.
Der Autor beginnt die Darstellung mit einer ersten Umschreibung der Materie und zeigt den Weg in die richtige Wissensbeschaffung auf. Nach einem kurzen historischen Abriss über das Verhältnis von Staat und Wirtschaft werden in einem eigenen Abschnitt das Wirtschaftsverfassungsrecht sowie das europäische Wirtschaftsrecht aufgeführt, um ein Verständnis für die geltenden Rahmenbedingungen zu erlangen. Ebenfalls erläutert werden die Möglichkeiten der Selbstorganisation der Wirtschaft sowie die Heranziehung Privater für die Wirtschaftsverwaltung. Ein weiteres Unterkapitel thematisiert die Möglichkeiten des Staates, auf das wirtschaftliche Handeln über das Subventions- und Beihilfenrecht Einfluss zu nehmen, wobei der Abschnitt zum Rechtsschutz zwar kompakt aber sehr instruktiv verfasst wurde. Darüber hinaus wird auch der Staat als Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr nicht vergessen und die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden samt Schutz des Wettbewerbs über den EG-Vertrag ist ausführlich abgehandelt. Ebenfalls zu diesem Thema passend werden Privatisierungsformen besprochen und das Vergaberecht dargestellt, Letzteres in einem Umfang, der die Schwerpunktsetzung des Autors für diesen Bereich schnell deutlich macht. Im Übrigen behandeln die folgenden Kapitel klassische wirtschaftsverwaltungsrechtliche Themen wie das Gewerberecht, das Handwerksrecht oder das Gaststättenrecht. Gelungen ist der Schlusspunkt des Buches mit Kapiteln zur Regulierung der Infrastruktur in Deutschland bezüglich der großen Bereiche Telekommunikation und Energiewirtschaft.
Das Lehrbuch präsentiert ein dynamisches Thema ausbildungsgerecht und verknüpft geschickt politische, rechtliche und prozessuale Fragen und Erkenntnisse zu einem passenden Gesamtbild über die Materie. Die verschiedenen Anstöße des Autors laden geradezu zu weiteren Studien ein und die Begeisterung für das lebendige öffentliche Recht dürfte bei so manchem Leser entfacht werden.
Hakenberg, Europarecht, 4. Auflage, Verlag Vahlen 2007
Europarecht auf etwas mehr als 200 Seiten wirkt für die meisten Lehrbuchnutzer wie eine beherzte Aufforderung zum Mut zur Lücke. Das würde aber den Blick darauf verstellen, dass dieses Lehrbuch keine klassische Wissensansammlung von Prüfungsproblemen darstellt, sondern dessen Schwerpunkt gerade auf praktischen Einblicken in Zusammenhänge des Gemeinschaftsrechts bietet. Die Autorin ist Kanzlerin des europäischen Gerichts für den öffentlichen Dienst und steht damit im Zentrum der europarechtlichen Beziehungsgeflechte.
Die Gestaltung des Buches ist kurzweilig und bietet einen Fließtext mit angenehmen Hervorhebungen, zahlreiche graphische Elemente und Zitate aus der Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte. Insbesondere die Schaubilder sowie die Aufgliederung der ausgesuchten Entscheidungen in Sachverhalt und Lösung sorgen für Spannung bei der Lektüre.
Die Einführung in die Thematik umfasst ganz klassisch die historische Entwicklung des heutigen Konstrukts der Europäischen Gemeinschaft. Danach werden Systematik und Strukturprinzipien von EG und EU präsentiert, wobei auch das Zusammenwirken zwischen Union und Mitgliedstaaten beleuchtet wird. Den europäischen Institutionen wird ein Schwerpunktkapitel gewidmet, wobei selbst Details wie die Unterscheidung zwischen den vorhanden „Räten“ und ihren Zusammensetzungen instruktiv aufbereitet sind. Kommission und Parlament erhalten die meiste Aufmerksamkeit, der Gerichtshof wird im Kapitel zum Rechtsschutzsystem separat vorgestellt. Weiterhin wird der Leser durch die zahlreichen Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts geführt und auch hier wieder auf die Relationen zum mitgliedstaatlichen Recht aufmerksam gemacht. Der Abschnitt zum Rechtsschutzsystem fällt recht kompakt aus und bedürfte angesichts der hohen Klausurrelevanz sicherlich ein wenig mehr Raum bei der Neuauflage.
Den Marktfreiheiten wird zu Recht ein eigenes Kapitel zugestanden, wobei Warenverkehr und Niederlassungsfreiheit deutlich herausstechen. Das leider zu kurze Kapitel zur öffentlichen Auftragsvergabe bietet einen guten Einblick in die Anwendungspraxis. In einem eigenen Abschnitt kommen dann ausgewählte Politikbereiche der Gemeinschaft zu geeigneter Beachtung, wobei die Autorin klassische Prüfungsbereiche wie das Wettbewerbsrecht oder die Umweltpolitik nicht zulasten der praxisrelevanten Bereiche Agrarrecht, Handelspolitik oder Sozialpolitik verkürzt darstellt. Gerade hierin liegt ein Verdienst der Autorin, dass sie Gesamtumstände hervorhebt und nicht bei Schlaglichtern verharrt. Unter dem Titel der Rechtsangleichung werden schließlich Harmonisierungsentwicklungen verschiedener Rechtsgebiete abgebildet, etwa im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht oder im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wer sich über das Erlernen von Schemata hinaus mit dem Europarecht befassen will, der wird dieses Lehrbuch mit Vergnügen lesen. Man bekommt hier eine Darstellung des Gemeinschaftsrechts, die aus der Sicht der Praktikerin und dennoch (dies muss angesichts zahlreicher unschöner Gegenbeispiele so betont werden) für den studentischen Leser spannend und prüfungsrelevant geschrieben wurde. Mittels der Lektüre nur dieses Werks kann sich zwar niemand guten Gewissens auf Prüfungen und Examina vorbereiten, aber die Lektüre dieses Lehrbuchs in Ergänzung zu den üblichen Standardwerken öffnet trotz des überschaubaren Seitenvolumens ungeahnte Horizonte.
Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Ein hervorragendes Stück juristischer Ausbildungsliteratur liegt bereits nach zwei Jahren in einer Neuauflage vor und dokumentiert damit klar die gesicherte Stellung in einem eng begrenzten Marktsegment. Die Ausführungen des Autors zu den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind auf dem Buchmarkt in dieser Form nahezu unerreicht. Auf mittlerweile fast 300 eng bedruckten Seiten werden die Leser in die Einzelheiten der ökonomischen Beziehungen zwischen Staaten und Individuen eingeführt. Mit unveränderten Konzept, angereichert durch neue handelsrechtliche Entwicklungen und unter Einschüben von graphischen Darstellungen versorgt der Autor den Leser nach wie vor souverän.
Die Gestaltung des Werks macht dem Leser schnell klar, dass er es hier mit einem gehörigen Stück Arbeit zu tun hat. Eng gedruckte und mit wenigen Abständen versehene Fließtexte werden vereinzelt von Einschüben, Zitaten und Beispielen unterbrochen. Graphische Darstellungen finden sich mittlerweile, jedoch weiterhin keine Hilfen zur konkreten Anwendung des Stoffes in Klausur und Examen.
Materiell werden zuerst die Rechtsquellen des internationalen Wirtschaftsrechts erläutert und die dabei handelnden Rechtssubjekte vorgestellt. Aufmerksam sollte der Leser dabei die umfassenden Erläuterungen zu Verhaltensvorschriften für Unternehmen lesen. Die europäische Wirtschaftsordnung wird nur kurz gestreift, die ist ja im Lehrbuch des Autors zum Europarecht ausführlich enthalten, aber die vom Wirtschaftsrecht tangierten völkerrechtlichen Prinzipien und Standards werden umso detaillierter beleuchtet. Bemerkenswert ist auch die aufgezeigte Verschränkung mit dem internationalen Umweltrecht. Empfehlenswert ist zudem die ausführliche Erklärung des anzuwendenden internationalen Verfahrensrechts, vor allem der Schiedsgerichtsbarkeit, mit jeweils aktueller Bezugnahme auf einschlägige Urteile.
Schwerpunkte stellen – selbstverständlich – das Welthandelsrecht und die regionalen Zusammenschlüsse zu Freihandelszonen dar. Hier sollte der Leser sein Augenmerk auf die Ausnahmen für Handelshemmnisse nach dem GATT-Übereinkommen legen, da man hier sehr schön allgemeines völkerrechtliches Wissen anwenden kann. Weiterhin thematisiert sind das UN-Kaufrecht und der Schutz geistigen Eigentums. Einen weiteren Schwerpunkt stellt das internationale Investitionsrecht dar, das aus nationaler Sicht vom Bundesministerium der Justiz durch zahlreiche bilaterale Schutzabkommen geregelt werden muss. Auch die thematisch passende Darstellung der Möglichkeiten völkerrechtlicher Enteignung ist gelungen. Mehr politisch als rechtlich relevant aber dennoch spannend zu lesen ist schließlich das Schlusskapitel zu den Währungssystemen.
Das Buch ist für den Wahlfach- und Schwerpunktbereich kaum hinwegzudenken, da wie eingangs bereits erwähnt die Dichte und Genauigkeit der Darstellung für den Leser keine Wünsche offen lässt. Wer sich ernsthaft mit diesem Spezialbereich des öffentlichen Rechts befassen möchte, wird mit diesem Werk große Freude haben.
Maurer, Staatsrecht I, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Das grundlegende Werk zum Staatsrecht von Maurer ist mittlerweile beinahe genauso umfassend wie sein Pendant im allgemeinen Verwaltungsrecht. Auf über 780 Seiten erfährt der Leser nahezu alles über das Staatsrecht, ohne dabei den großen Bereich der Grundrechte mehr als nur kurz zu streifen.
Die Gestaltung des Buches wird vom dichten Textbild dominiert, ist aber gelungen. Gut gegliederte Abschnitte werden von zahlreichen und ausführlichen Fällen unterbrochen, bisweilen finden sich straffende Aufzählungen oder abstrahierende Darstellungen, in der Regel in kleinen Diagrammen. Die Hervorhebung von Schlüsselbegriffen im Text durch Kursivdruck fällt nicht weiter auf, dafür ist die Unterteilung des Fließtextes effizient gelöst. Die Verweisungen auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich, stören aber zum Glück trotz Platzierung im Text angesichts der Restmasse an Fließtext nicht bei der Lektüre. Aufbauhilfen im Abschnitt zu den Verfassungsgerichtsverfahren unterstützen die Leser in praktischer Weise. Etliche Schaubilder präzisieren die Ausführungen des Autors. Kleinere Texteinschübe ermöglichen dem Leser bei Bedarf die Vertiefung und Verfeinerung der gerade bearbeiteten Passagen.
Den Schwerpunkt der Darstellung nimmt nach wie vor das Staatsorganisationsrecht ein. Dieses umfasst traditionell die Entscheidungen für Staatsform und Staatsprinzipien, ebenso die Erläuterung des herrschenden Systems der politischen Parteien. Auch hierher gehören die verschiedenen Verfassungsorgane und deren Zusammenspiel. Eingebettet in die Abschnitte zur Gewaltenteilung finden sich zudem die einzelnen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Bemerkenswert ist die ausführliche historische und systematische Einleitung, die der Autor immerhin auf über 100 Seiten verankert. Sehr detailliert wird zudem die Verschränkung mit der Europäischen Gemeinschaft dargestellt und auch die Beziehungen zum Europarat werden beleuchtet. Ein weiteres Kapitel widmet sich den Grundrechtslehren, ohne diese dabei im Einzelnen vorzustellen. Neue staatsrechtlich relevante Entwicklungen wie die Föderalismusreform samt ihrer Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenzen werden souverän aufgegriffen und verarbeitet. Ausbildungstechnisch eher untypische aber spannend geschriebene Kapitel thematisieren die Finanzverfassung und den Verfassungsschutz. Die ausführliche Erörterung auch dieser Themen ist für die staatsrechtliche Allgemeinbildung des Lesers ungemein wichtig, da sich gerade hier gewaltiges Konfliktpotential sammelt, das in der praktischen Rechtsanwendung erst einmal begriffen sein will.
Besonders lesenswert sind etliche Unterkapitel, die hier nur beispielsweise genannt werden können. Dazu gehören etwa der Abriss über die deutsche Verfassungsgenese seit 1800, die Erläuterungen zur demokratischen Legitimität, die Rechtsstellung der politischen Parteien, auch im Verfahrensrecht, oder etwa die Darstellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Normenkontrollverfahren. Auch hervorzuheben sind die Ausführungen zum Verhältnis von Bundes- und Landesrecht, zum Vollzug der Wiedervereinigung und zur Selbstorganisation des Bundestages durch das System der Geschäftsordnung. Auch Vergleiche mit den Systemen anderer Staaten bereichern den Horizont gerade junger studentischer Leser. Die oftmals zu findende Gesamtbeurteilung bestimmter Kapitel durch den Autor ermöglicht dem Leser, an dessen reicher Erfahrung und rechtspolitischer Einschätzung teilzuhaben.
Gerade in den ersten Semestern ist dieses Lehrbuch ein sicherer Lektüretipp: dann hat man noch die Muße und den Ehrgeiz, sich intensiv mit den Grundlagen des Staatsrechts auseinander zu setzen und sich dabei von den anregenden und spannenden Ausführungen des Autors anleiten zu lassen. Die schwache Rolle des Staatsrechts im Staatsexamen macht die Empfehlung dieses Kompendiums zur Vorbereitung eher schwierig, da in diesem wie beschrieben eher die grundlegende Beschäftigung mit der Materie gefördert wird. Der Zuwachs an Allgemeinbildung, der durch die Lektüre gewährleistet wird, ist aber zu jeder Zeit der Ausbildung unschätzbar.
Herdegen, Völkerrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Die jährliche Neuauflage des Lehrbuches von Herdegen ist mittlerweile gute Tradition und die Leser können sich wiederum auf knapp über 400 Seiten spannende Völkerrechtslektüre freuen. Die kontinuierliche Aufnahme neuer Rechtsprechung und das Aufgreifen aktueller Entwicklungen im Völkerrecht und innerhalb der internationalen Organisationen machen das Buch jedes Jahr wieder zu einer dringenden Lektüreempfehlung. Es gibt kaum eine aktuellere Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht in der hier gezeigten Breite.
Die Gestaltung des Werks ist der Reihe „Grundrisse des Rechts“ entsprechend konservativ. Man findet ein dichtes Textbild vor und nur wenige graphische Elemente. Neben den im Text vorhandenen weiter führenden Hinweisen gibt der Autor am Ende der einzelnen Kapitel umfangreiche Literaturtipps. Instruktiv für eigene Recherchen sind die vielen Internetlinks zum Völkerrecht am Anfang des Buches. Einige Beispielsfälle aus der Rechtsprechung werden zusammengefasst und erläutert, die Nutzung von Zitaten aus Urteilen oder Verträgen hält sich aber in Grenzen. Die Kapitel sind in der Regel sehr kompakt, teilweise knapp, so dass der Autor einerseits ein umfassendes Bild des Völkerrechts nachzeichnen kann, der Leser sich aber bisweilen mehr Ausführlichkeit gerade bei ausbildungsrelevantem Völkerrecht wünscht. Allerdings muss man diesbezüglich wiederum beachten, dass etwa das Recht der EMRK im Europarechts-Lehrbuch des Autors vorhanden ist.
Inhaltlich deckt der Autor nahezu alle Rechtsgebiete des Völkerrechts ab. Er bietet Kapitel zu den Völkerrechtssubjekten und Völkerrechtsquellen, zum internationalen Menschenrechtsschutz und zum Kriegsvölkerrecht, zum System der Vereinten Nationen und zum Seerecht. Traditionell starke Kapitel stellen die Ausführungen des Autors zu den internationalen Wirtschaftsbeziehungen dar. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit ist ebenso thematisiert wie die internationale Diplomatie. Gelungen sind die Details im Kapitel zum Kriegsvölkerrecht bezüglich des Kombattantenstatus und der Auswahl der zu verwendenden Waffen.
Lesenswerte Kapitel für Studenten sind nach wie vor die Abschnitte zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, zum Staatsangehörigkeitsrecht, zur OSZE und zum Geltungsgrund des Völkerrechts. Weiterhin empfehlenswert sind die Erläuterungen zur Stellung der Individuen im Völkerrecht sowie zu den internationalen Organisationen. Leider immer noch nicht nachvollziehbar knapp sind die Kapitel zur internationalen Gerichtsbarkeit, sowohl was den IGH als auch was den IStGH angeht. In beiden Systemen müssen sich Studenten in Prüfungssituationen auskennen und erlangen mittels der Lektüre dieses Werks zuwenig Information.
Dieses Lehrbuch bleibt ein empfehlenswerter Einstiegspunkt in das Rechtsgebiet Völkerrecht. Man bekommt einen raschen Überblick über Systematik, Strukturen und sich gegenseitig bedingende Prinzipien. Die Rezeption anhand von Rechtsprechung und Fällen muss man dann auf gesicherter Basis mit weiteren Lehrbüchern betreiben.
Stollmann, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007
Aus der beliebten „Lernbücher Jura“-Reihe ist das vorliegende Buch zum öffentlichen Baurecht in vierter Auflage neu erschienen. Die Bezeichnung als Lernbuch ist wortwörtlich zu verstehen, denn der Leser ist nicht auf die Lektürearbeit beschränkt, sondern mittels Fällen, Wiederholungsfragen und Püfungsschemata wird der studentische Bearbeiter direkt zur konkreten Problemlösung hingeführt. Auf beinahe 350 Seiten findet man Wissenswertes zu Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Die Gestaltung des Lehrbuches ist reihentypisch vielseitig und beinhaltet neben dem gut gegliederten und leicht lesbaren Fließtext die oben beschriebenen zusätzlichen Elemente. Die Fälle sind thematisch geordnet und anhand der Zusammenfassungen zu Beginn des Buches kann man auch gezielt Falltraining betreiben. Hinzu kommen hervorgehobene Merksätze, Hinweise und Schaubilder, sogar Zeichnungen und Planskizzen. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Die Vielzahl von Prüfungsanleitungen hilft zur raschen Rezeption des Stoffes in klausurgerechter Manier.
Der Autor beginnt mit einer für den Leser sinnvollen Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht, wobei auch die Raumplanung vorgestellt wird. Danach folgen relativ ausführlich die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Baurechts mit den klassischen Themen Bestandsschutz, kommunale Planungshoheit und einfachgesetzlichen Einschränkungen der Baufreiheit. Zunächst werden noch Bauplanungs-, Bauordnungs- und Ortsrecht abgegrenzt, bevor der Leser sodann mitten in die Bauleitplanung entlassen wird. Die verschiedenen Pläne werden erläutert und inhaltlich auseinander gesetzt. Die Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung sind ein erster Schwerpunkt, besonders die Beteiligung der Öffentlichkeit wird betont und materielle Grundlagen wie Erforderlichkeit, Bestimmtheitsgebot und gerechte Abwägung werden ausführlich beleuchtet. Bereits dann wird zu Recht die Fehlerfolgenlehre des BauGB eingeschoben und der Leser darf sich durch die Systematik des § 214 BauGB arbeiten. Abgeschlossen wird der Abschnitt Bauleitplanung folgerichtig mit den Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers. Vor dem ebenfalls großen Bereich der Zulässigkeit von Bauvorhaben muss der Leser zuerst die Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung abarbeiten, wobei auch prüfungsbeliebte Fragen wie die faktische Veränderungssperre und die eigentliche Dauer der Zurückstellung gut erklärt werden.
Die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen wird anhand der Planvorgaben ausdifferenziert, wobei besonders der Bereich der Ausnahmen und Befreiungen gefällt. Auch die Zulässigkeitskriterien im unbeplanten Innenbereich sind leicht nachvollziehbar abgehandelt worden. Im Außenbereich überzeugen die öffentlichen Belange und die zu beachtenden Verfahrensfragen. Weitere Abschnitte des Buches widmen sich dem Bauordnungsrecht mit Genehmigungsverfahren und Eingriffsbefugnissen sowie zum Schluss dem Nachbarschutz mit Detailfragen wie Rechtsbehelfen, Schutznormtheorie oder auch dem Nachbarbegriff.
Zum Einstieg in das Baurecht ist dieses Buch hervorragend geeignet. Der Autor behauptet zwar, zugunsten einer kompakten Darstellung viele Streitigkeiten oder Zweifelsfragen weggelassen zu haben, aber dies ist, wie man nach der Lektüre feststellt, vielfach blankes understatement. Die Arbeit mit diesem Buch macht Spaß und was kann für das Studium förderlicher sein, wenn nicht Lektürefreude?
Hirt / Maisack / Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Auflage, Verlag Vahlen 2007
Es gibt im Bereich des Tierschutzrechts nur wenig fundierte juristische Literatur und umso wichtiger ist es, dass dieser grundlegende Kommentar endlich neu aufgelegt wurde. Auf fast 850 Seiten werden das Tierschutzgesetz sowie maßgebliche Verordnungen kommentiert und praxisorientiert erfasst.
Die Gestaltung des Werks ist anschaulich und bis auf wenige tabellarische Einschübe und Anhänge mit Musterformularen gänzlich textbasiert. Dem Kommentar hätte es hinsichtlich der Lesequalität gut getan, wenn die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in separaten Fußnoten erscheinen würden. Die Hervorhebungstechnik ist effizient. Das umfassende Literaturverzeichnis ist eine Goldgrube für jeden am Thema Interessierten.
Ein ganz grandioser Einstieg in die Materie gelingt den Autoren mit der über 50-seitigen Einleitung. Der Leser erfährt nicht nur etliches über Tierschutz auf nationaler und internationaler sowie europäischer Ebene, sondern kann sich auch an der Beschreibung der philosophischen und zum Teil religiösen Grundlagen des Tierschutzes in Deutschland delektieren. Auch die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Tiere werden vorab und danach praktische Fragen wie die Tierhaltung in Mietwohnungen sowie ausgewählte rechtliche Probleme rund um das Tier vorgestellt. Nach dieser Lektüre auf eine erfreulich umfassende Wissensbasis gestellt geht die Lektüre der einzelnen Kommentierungen noch leichter von der Hand. Nach einem kurzen Ausflug in die Staatszielbestimmung Tierschutz gemäß §20a GG widmen sich die Autoren eloquent und detailliert den Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Herausragend ist hierbei die gerade für die Ausbildung wichtige Betonung juristischer Kriterien bei der Beurteilung eines Falles mit Tier- und Tierschutzbezug, etwa wenn es darum geht den „vernünftigen Grund“ als unbestimmten Rechtsbegriff mit Leben zu erfüllen, der gegeben sein muss, wenn einem Tier Schmerzen zugefügt werden. Auch die klassischen Fragen der stufenweise aufgebauten Verhältnismäßigkeitsprüfung werden durchexerziert und bieten gute Argumentationshilfen für einschlägige Sachverhalte. Auch Begriffe wie „artgerecht“, „verhaltensgerecht“ oder auch „angemessen“ werden von den Autoren nicht nur juristisch ausgeleuchtet, sondern durch Einbezug der Veterinärpraxis auf das tatsächlich vorhandene Umfeld der einzelnen Tierarten abgestimmt. So kann der Leser nicht nur den rücksichtslosen Vielhundehalter juristisch angreifen, sondern auch Anlagen für Legehennen oder anderes Nutzvieh in Frage stellen, wenn die hier nachvollziehbaren Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Ebenfalls ausbildungsrelevant sind die hervorragend ausgearbeiteten Verbotsnormen nach § 3 TierSchG, deren Missachtung schnell straf-, bußgeld- und verwaltungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Vor allem die Rezeption der Rechtsprechung gelingt hier blendend, etwa das jüngst ausgesprochene Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Haustiererziehung. Schließlich wird das bereits als alter Hut in den Klausuren auffindbare Problem des Schächtens im Abschnitt über das Töten von Tieren aufgegriffen und instruktiv erläutert. Teilweise erschreckend lesen sich die notwendigen Ausführungen über die Rahmenbedingungen für Tierversuche, wobei die Autoren auch hier durch Sachlichkeit überzeugen und die Fundiertheit ihres Wissens in den Überlegungen zur ethischen Vertretbarkeit aufblitzen lassen können.
Wesentliche Ausbildungslektüre sind schließlich die Kommentierungen zu § 17 und 18 TierSchG, in welchen die Voraussetzungen für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten übersichtlich und umfangreich präsentiert werden. Thematisch geordnet und anhand zahlreicher Beispiele kann man sich selbst innerhalb der Strafstation bei einschlägiger Befassung viel Grübelei durch gezieltes Nachschlagen ersparen. Grundlegendes verwaltungsrechtliches Wissen erhält der Leser zudem in den zahlreichen Erläuterungen zu Genehmigungspflichten, Erlaubnisvorbehalten, Widerrufs- und Rücknahmemöglichkeiten.
Weitere kommentierte Vorschriften beinhalten die Verordnungen für Hunde, wo der Leser auch über die Problematik von Listenhunden informiert wird, Nutztiere und den Tiertransport.
Wer sich in irgendeiner Form mit Tierschutz juristisch befassen möchte, wird dieses Kompendium nicht mehr aus der Hand legen wollen. Die Autoren offerieren Sachbezug, Praxisnähe und die nötige kritische Distanz, um dem emotional aufgeladenen Thema Tierschutz die nötige juristische Präzision zu verschaffen. Dieser Kommentar ist ein großartiges Stück Rechtsliteratur.