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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen November 2008

Rezensionen November 2008: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Claussen, Bank- und Börsenrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Allein schon der Versuch, das Bank- und Börsenrecht als wichtigen Teil des Wirtschaftsrechts auf knapp 500 Seiten und studentenfreundlich noch dazu darzustellen, ist eine beachtliche Leistung der Autoren, die dieses Erfolgserlebnis nun schon in vierter Auflage bewerkstelligt haben. Zahlreiche Gesetzesänderungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene konnten eingearbeitet werden.
Die Gestaltung ist ansprechend, aber ohne Besonderheiten. Der dichte, aber übersichtliche Fließtext wird von sparsam eingesetzten Hervorhebungen gesäumt, das Fußnotenangebot ist umfassend und zu Beginn einzelner Abschnitte und Kapitel findet der Leser gesonderte Vertiefungsliteratur. Graphische Elemente oder Prüfungsanleitungen sind nicht vorhanden.
Insgesamt sechs Kapitel befassen den Leser mit der Thematik des Buches. Beginnend mit dem Bankrecht erfährt der Leser vieles über das Bankwesen selbst, über die Funktion der Zentralbanken und zur Bankenaufsicht sowie zu den Rechtsquellen des privaten Bankrechts. Dem Bankkonto ist sodann ein eigener Abschnitt gewidmet und man kann gerade hier zahlreiche Erkenntnisse für zivilrechtliche Klausuren gewinnen, gerade wenn die Kontoarten beschrieben werden oder wenn die Verfügung über Konten mittels Vollmachten zur Sprache kommt. Der Folgeabschnitt erläutert einseitige Leistungsverpflichtungen der Bank wie die Auskunft oder die Erteilung von Ratschlägen und verrät auch, was sich hinter dem Bankgeheimnis verbirgt. Instruktiv zu lesen sind hier die Ausführungen zu Aufklärungspflichten bei Anlagen im Wertpapiergeschäft und die Rechtsfolgen bei Verletzungshandlungen. Sodann kommt der bargeldlose Zahlungsverkehr in verschiedenen Spielarten zur Geltung, wobei der Leser sich die Unterschiede zwischen Überweisung, Lastschrift, Scheck und Kartensystemen zu Gemüte führen muss. Teilweise sehr kompakt, aber erstaunlich vollständig präsentiert sich das Kapitel zu den Kreditgeschäften samt Begründung und Kündigung des Vertrages, einzelnen Kreditarten mit Schwerpunkt auf dem Verbraucherkredit sowie zu den Kreditsicherheiten, die selbstverständlich nicht alle en detail erörtert sein können. Das Schlusskapitel ist dem Börsen- und Wertpapierrecht vorbehalten und beschreibt zunächst Vorgänge an der Börse samt Schutzmechanismen für die Anleger, hiernach die börsenfähigen Wertpapiere, lesenswert hier die Derivate, sowie das Recht der Wertpapiergeschäfte. Ein kompaktes aber spannendes Ende setzen die Erläuterungen zum Emissionsgeschäft.
Das Buch hält durchaus, was es im Titel verspricht, nämlich eine gerade für Studenten geeignete Darstellung des Bank- und Börsenrechts. Schwerpunkte werden ausbildungsgerecht gesetzt und der Leser wird nicht mit Spezialitäten und Fachkauderwelsch belästigt, vielmehr systematisch und sicher durch die komplexe Materie geleitet. Bei Interesse am Wirtschaftsrecht eignet sich die Lektüre dieses Buches schon nach wenigen Semestern Studium.

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Der arbeitsrechtliche Grundkurs von Junker gehört mittlerweile zur Standardliteratur beim Einstieg ins Arbeitsrecht. Grundkenntnisse des Arbeitsrechts werden immer wieder geprüft, sowohl im Referendar- als auch im Assessorexamen. Wenn die Kandidaten dieses Gebiet nicht sowieso schlechten Gewissens in der Vorbereitung übergehen, möchten sie zumindest die wesentlichen Informationen in einem Werk zusammengefasst bekommen. Das vorliegende Lehrbuch bietet mit einem Umfang von knapp unter 500 Seiten ein überschaubares Pensum für eine intensive Lektüre.
Die Gestaltung des Buches ist vielseitig und unterstützt eine rasche Rezeption des Stoffes. Der Fließtext wird durch Hervorhebungen aufgewertet, zahlreiche Schaubilder verdeutlichen Zusammenhänge und zum Teil sehr ausführliche und anschauliche Beispielsfälle intensivieren das Verständnis des Lesers. Die Fußnoten sind zahlreich und gut abgesetzt. Im prozessualen Teil nutzt der Autor sogar konkrete Klageanträge, um den Leser zur korrekten Falllösung zu führen. Am Ende der Kapitel kann der Leser mittels Fällen und Fragen sein gesammeltes Wissen überprüfen. Wichtig für Referendare sind die Hinweise auf Abweichungen der Rechtsprechung von den gesetzlichen Vorgaben.
Der Autor schildert zunächst die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts, geht dabei auch auf europarechtliche und verfassungsrechtliche Einflüsse ein und erläutert die im Arbeitsrecht eminent wichtige Normenhierarchie für die Fallanwendung. Generell ist die europarechtliche Grundierung des Werkes vorbildlich und der Autor spart nie mit Hinweisen auf gemeinschaftsrechtliche Bezüge und neueste Rechtsprechung. Vorbildlich sind etwa die genauen Rezeptionen der BAG-Rechtsprechung zur Anzeige von Straftaten des Arbeitgebers oder zur Kündigung wegen privater Internetnutzung sowie der Entscheidungen des EuGH zum Erreichen von Altersgrenzen als Bestandteil eines Arbeitsvertrages.
Danach wird das Individualarbeitsrecht ausführlich erläutert. Die Parteien des Arbeitsverhältnisses werden dargestellt und der Betriebsübergang als Wechsel des Arbeitgebers wird passend in den Kontext gestellt. Sodann widmet sich der Autor den Stadien des Arbeitsverhältnisses, also der Begründung und der dabei auftretenden Fehler, den möglichen Inhalten und Störungen sowie der Beendigung. Der Leser darf dabei den instruktiv geschriebenen Unterkapiteln zu Rückzahlungsvereinbarungen, zum Gleichbehandlungsgrundsatz und  zum Haftungsprivileg des Arbeitnehmers besondere Beachtung schenken. Die Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz leiten den Leser sicher durch die Thematik. Neu hinzugekommen ist ein Abschnitt zur Vertragsstrafe. Für ein Grundkurswerk hat der Autor wie immer die Neuentwicklung im deutschen Recht äußerst eingängig umgesetzt, gut zu sehen etwa bei den Wissenschaftszeitverträgen. Auch die später im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgende Differenzierung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie die Aufbereitung des Kündigungsschutzgesetzes gelingen gut.
Ein weiterer Großteil des Buches befasst sich mit dem kollektiven Arbeitsrecht. Dabei sind nur wenige Bereiche für das Pflichtfachprogramm von Relevanz. Dazu gehören die Wirkungen von Tarifverträgen, die Rechtsfolgen von Arbeitskämpfen und die Stellung des Betriebsrats bei Arbeitnehmerkündigungen. Das Schlusskapitel fasst das Verfahrensrecht kompakt, aber prägnant zusammen und ist auch für prozesserfahrene Referendare ein lehrreiches Stück Literatur.
Die Lektüre dieses Werks macht weiterhin Spaß und man merkt dank der instruktiven Erläuterungen des Autors schnell, dass die Materie überschaubar und gut lernbar ist. So fällt es dem Leser leicht, den Stoff zu verstehen und sich für das Arbeitsrecht zu interessieren. Die Arbeit mit diesem Werk eignet sich spätestens ab der Zwischenprüfung und motiviert zu weiteren Studien.

Mayer / Kroiß, RVG, 3. Auflage, Verlag Nomos 2008
Der Mayer/Kroiß gehört auch in der dritten Auflage zu den besten Kommentaren zur Rechtsanwaltsvergütung auf dem deutschen Buchmarkt. Die hohe Nutzbarkeit in theoretischer und praktischer Hinsicht wurde weiter gefestigt, sodass gerade für Referendare dieses Werk ein idealer Einstieg in die Vergütungssystematik ist. Auf über 1500 Seiten bietet der immer noch preiswerte Kommentar einen Überblick über RVG, Streitwerte und Gebührentabellen.
Die Kommentatoren können mittlerweile auf eine breite Grundlage an Literatur und Rechtsprechung zurückgreifen und geben dies auch akribisch an den Leser weiter. Gelungen sind in der Textgestaltung das übersichtliche Layout, die Hervorhebungstechnik, die Vielzahl von Aufzählungen und die gelegentlichen wiederholenden Einschübe der Gesetzesformulierungen, um ein behandeltes Problem auch wirklich ins Gedächtnis des Lesers zu rufen. Gelungen ist auch das äußere Erscheinungsbild mit farbig markierten Abschnitten zum schnellen Nachschlagen zwischen RVG, Streitwertübersichten und Gebührentabellen. Das Sachverzeichnis am Ende des Kommentars ist auf die am Seitenaußenrand stehenden Paragraphen und Randziffern zugeschnitten, so dass auch innen eine rasche Orientierung gewährleistet ist. Berechnungen und Muster runden die Kommentierungen ab.
Für die juristische Ausbildung besonders geeignet sind zum einen die allgemeinen Ausführungen in § 1 RVG, wo die Gebührensystematik exzellent erklärt wird. Hinzu kommen zahlreiche kommentierte Einzelparagraphen, welche den engagierten Referendar voranbringen. Dazu gehören zunächst die Kommentierung zum Geltungsbereich des RVG, wo zum einen sehr schön die verschiedenen Erscheinungsformen der Konzentration von Rechtsanwälten und anderer Berufe wie auch andere vergütungspflichtige Rechtsorgane abgegrenzt, zum anderen der Anwaltsvertrag und die Vergütung für den Einsatz europäischer Rechtsanwälte erörtert werden. Weiterhin zu nennen sind die Erläuterungen zur Abrechnung nach Kündigung des Auftrages in § 15 RVG, die Darstellungen in § 11 RVG zur eigentlichen Frage, was genau an Gebühren und Auslagen festgesetzt wird, sowie die zur späteren Klage zu zählenden Vorbereitungshandlungen nach § 19 RVG, wobei man hier auch einmal plastisch vor Augen geführt bekommt, was ein Anwalt alles zu tun hat, bevor er einen Richter zum ersten Mal zu Gesicht bekommt.
Lehrreich im Vergleich mit den Vorschriften der ZPO sind die Kommentierungen zur Festsetzung des Gegenstandswerts in §§ 22 ff. RVG. Hervorzuheben ist auch Kommentierung der Vergütung für Beratung und Gutachten in § 34 RVG, wobei auch hier die Beispiele der Autoren für viel Klarheit sorgen. Für die berufliche Zukunft relevant sind zudem die instruktiven Erklärungen zum Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in §§ 45 ff. RVG. Neu kommentiert wurde dank Rechtsprechung und Legislativtätigkeit die Vergütungsvereinbarung samt Verbot der Erfolgshonorierung. Ebenfalls hinzu kam nach der Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahr 2007 eine Konkretisierung der Erläuterungen zur Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, wobei hier die kritischen Überlegungen zur Ausfüllung des Gebührenrahmens gefallen.
Die Gebührentatbestände werden generell ausführlich besprochen und so kann man auch prozesstaktische Fragen wie die einer Erledigung, einer Klagerücknahme oder eines Vergleichs mit möglichen Folgen für die Gebührenentwicklung nach der Lektüre besser beantworten. Ganz besonders beeindruckend ist der umfangreiche Abschnitt zur Streitwertbestimmung. Zum Teil besser als eigene Lehrbücher zum Streitwert werden hier die verschiedenen Materien auseinanderdividiert und nachvollziehbar abgearbeitet.
Dieser Kommentar ist auch in der neuen Auflage akribisch, instruktiv und übersichtlich. Die Arbeit am Fall macht mit diesem Werk richtig Spaß und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis macht schon die Anschaffung während des Vorbereitungsdienstes attraktiv.

Ehlers / Broglie, Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Eine Vielzahl von Autoren, nicht nur aus dem juristischen Bereich, ist verantwortlich für die Neuauflage eines der wenigen Ausbildungswerke zum Arzthaftungsrecht, eines der Untergebiete des Medizinrechts. Knapp über 350 Seiten ist die Darstellung dick und führt den Leser sowohl durch zivilrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte der Materie.
Die Gestaltung des Buches ist dicht gedrängt, nur wenige Hervorhebungen prägen den Text und die Hinweise auf Gesetz, Rechtsprechung und Literatur sind in den Text integriert. Gelegentlich findet man kleiner gedruckte Erläuterungen, Aufzählungen oder Zahlenbeispiele, aber insgesamt ist die Textlastigkeit der Darstellung erdrückend. Die praktischen Aspekte des Werks werden unterstrichen durch die alphabetisch geordneten Fundstellen zu Literatur und Rechtsprechung sowie durch einige Anhänge.
Insgesamt sieben große Kapitel führen den Leser durch die Materie und haben dabei stets neue Blickwinkel im Angebot, sodass sich dieses Lehrbuch angenehm von der übrigen Masse rein materiell-rechtlicher Abbildungen abhebt und die Anwendung im Rechtsverkehr direkt angeht. Die Darstellung beginnt mit dem Arzthaftungsfall aus Sicht des Patienten, hier im Wesentlichen mit der vorgerichtlichen Bearbeitung des Falles. Dazu gehört der Kontakt mit dem Mandanten, die Beschaffung von Informationen zum Fall, grandios die umfangreiche Stichwortsammlung zu wichtigen Entscheidungen und Aufsätzen über fast 40 Seiten, und vor allem die Berücksichtigung der Verjährungsfristen. Ein eigenes Kapitel behandelt sodann den außergerichtlichen Vergleich mit Abwägung von Chancen und Risiken und vor allem mit den wichtigen Hinweisen zur Sonderbehandlung der an den Sozialversicherungsträger übergehenden Ansprüche. Lesenswert, wenngleich nicht für die rechtliche Ausbildung maßgeblich ist das Folgekapitel zur Sicht des Haftpflichtversicherers samt Deckungskonzept und Verfahren der Schadensregulierung.
Nach einem kurzen Überblick zu Schlichtungsstellen beginnen die drei wichtigsten Abschnitte für die Anwendung der Materie am Fall. Zunächst wird unter dem Stichwort Zivilprozess die Kosten- und vor allem die Beweisproblematik abgearbeitet, wobei die Beweisführungsmöglichkeiten sehr differenziert und somit instruktiv dargestellt wurden. Es folgt die Übersicht zum materiellen Arzthaftungsrecht mit Schwerpunkt auf der Aufklärungspflicht im Deliktsrecht sowie lehrreichen Unterabschnitten etwa zur Haftung von Hilfspersonen im vertraglichen Haftungsrecht. Das Schlusskapitel deckt das Berufs- und Strafrecht ab, verdeutlicht die Gefahr des Verlusts der Approbation und gibt einen Einblick in den Ablauf des Verfahrens vor besonderen Heilberufsgerichten.
Insgesamt kann man zu diesem Lehrbuch erfreut feststellen, dass die Materie aus einer Vielzahl von Perspektiven beleuchtet wird und, ein gewisses Grundwissen vorausgesetzt, zu merkbaren Erkenntnisgewinnen für die Rechtsverfolgung führt, wobei der Schwerpunkt nicht auf dem Prozess liegen muss. Gerade Referendare, die mit einem Einstieg ins Medizinrecht liebäugeln sollten sich schon während des Vorbereitungsdienstes dieses grundlegenden Werks (geistig) bemächtigen.

 

Literaturumschau Insolvenzrecht

Bevor man bei insolvenzrechtlichen Fragen zum Kommentar greift und dort möglicherweise nur schwer verständliche Informationen sammelt, sollte man sich beizeiten die Grundlagen der Materie mittels eines übersichtlichen Lehrbuchs angeeignet haben. Kein Thema ist in der Praxis beherrschender, wenn es um die Frage der Vollstreckung nach einem langen Prozess geht. Drei Basiswerke werden zunächst vorgestellt:

Foerste, Insolvenzrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das vorliegende Werk ist zum wiederholten Mal in den hiesigen Rezensionen präsent und hält weiterhin, was es mit dem Erscheinen in der Reihe „Grundrisse des Rechts“ verspricht: Auf knapp 350 Seiten erhält der Leser eine solide Einführung in die Thematik.
Die Gestaltung des Buches ist sehr gut gelungen. Der Autor hält sich zwar an bestimmte Parameter der genannten Reihe „Grundrisse des Rechts“, etwa die nicht nachahmenswerte Integration der Verweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext oder das ständige Hin und Her von größer und kleiner gedruckten Texten. Er setzt aber auch in vorbildlicher Weise graphische und tabellarische Elemente ein, lässt den Leser durch Übungs- und Vertiefungsfragen und –fälle die Materie schnell erfassen und nutzt die Hervorhebungstechnik effektiv. Durch das anhängende Paragraphenverzeichnis kann der Leser auch Detailfragen schnell auffinden. Exkurse und Aufzählungen komplettieren das Bild einer gelungenen Darstellung.
Nach einem Einführungskapitel über Grundlagen des Insolvenzrechts erläutert der Autor schnell und umfassend die Rolle und Rechte der am Verfahren beteiligten Personen. Besonders die Rolle der Gläubiger ist dabei instruktiv ausgestaltet worden. Die Verfahrensschritte bis zur Insolvenzeröffnung sind kompakt erfasst, aber wenig klausurrelevant. Hingegen sind die Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung gut und detailreich aufbereitet. Dies betrifft etwa Fragen der Beschlagnahme von Vermögen, die Unterbrechung und Aufnahme von Zivilprozessen und in einem eigenen Kapitel das Schicksal bestehender Verträge des Insolvenzschuldners. Ebenfalls spannend erklärt sind die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten des Verwalters, um die zu verteilende Masse zu mehren, etwa durch die Anfechtung von Rechtsgeschäften. Auch die sachenrechtlich relevanten Themen Aussonderung und Absonderung werden genau expliziert. Für Referendare relevant ist des Weiteren das Kapitel zur Feststellung der Forderungen zur Tabelle und zu dabei möglichen Klageänderungen im Prozess. Nur geringe Klausurrelevanz haben die Abschnitte zum Insolvenzplan und zur Restschuldbefreiung, sind aber für die spätere praktische Tätigkeit durchaus wichtig und die Darstellung des Autors ist lesenswert. Ebenfalls empfehlenswert ist die Beschreibung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit gut nachvollziehbaren, auch kritischen Erläuterungen des Autors zur Genese und weiteren Zukunft dieses Verfahrens.
Mit diesem Lehrbuch gelingt der Einstieg in das Insolvenzrecht mit Sicherheit. Man findet durch den Stil des Autors und seine zahlreichen konkretisierenden Elemente der Darstellung leicht in den Stoff und kann auch komplexe Zusammenhänge schnell durchschauen (sofern man entsprechende Grundkenntnisse im Sachen- und Prozessrecht hat). Als Ausgangspunkt zu vertiefender Lektüre ist dieses Werk bestens geeignet und effektiv zu bearbeiten.

Becker, Insolvenzrecht, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Als weiteres Basis- oder Einstiegswerk kann das deutlich umfangreichere Werk von Becker herangezogen werden. Nachdem die erste Auflage den Leser noch mit über 500 Seiten befasste, wurde der Stoff nun auf knapp über 430 Seiten zusammengestellt.
Die Gestaltung des Werks wirkt weiterhin streng und wird durch einen dichten Fließtext dominiert, geschmückt allenfalls durch einige Hervorhebungen, gelegentlich unterbrochen durch Aufzählungen oder kleiner gedruckte Einschübe. Dies bindet die Konzentration des Lesers von Beginn an, fordert ihn aber auch mehr als das „leichter“ zu konsumierende Werk von Foerste. Graphische Elemente, Schaubilder, Prüfungsschemata oder Tabellen finden sich im Buch nicht.
Der Autor gliedert sein Werk in einen allgemeinen Teil, in dem er rechtliche und tatsächliche Grundlagen klärt und erläutert, und einen besonderen Teil, der chronologisch den Gang eines Insolvenzverfahrens nachzeichnet. Der erste Teil ist für das Verständnis der in der Ausbildung befindlichen Leser der wichtigste und wohl einfachere, da die Feinheiten des Insolvenzverfahrens auch gestandenen Juristen Fragezeichen auf die Stirn meißeln. Ausgeführt werden neben den obligatorischen Informationen zu geschichtlicher Entwicklung und Rechtsquellen des Insolvenzrechts Details zur Rechtsanwendung nationalen und europäischen Rechts, zur Schuldenregulierung außerhalb der Insolvenz und zu Verfahrensgrundsätzen. Besondere Beachtung muss der Leser dabei dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs schenken. Sehr wichtig sind zudem die Unterscheidungen zwischen den Beteiligten am Verfahren und ihre aus dieser Stellung zu folgernden Rechte. Weiterhin hervorzuheben sind die Befugnisse des Insolvenzverwalters, die Definition der Insolvenzmasse und die eigentliche Einleitung des Verfahrens vor dem zuständigen Gericht, ebenso das System der Rechtsbehelfe des Insolvenzrechts.
Im zweiten Teil des Buches geht der Autor auch auf alternative Handlungsmöglichkeiten des Überschuldeten ein und öffnet dem Leser so zwangsläufig die Augen für potenziellen Beratungsbedarf. Instruktiv sind die Darstellungen zur vorläufigen Sicherung der Masse, zum Beschluss über die tatsächliche Eröffnung des Verfahrens und die prozessualen Folgen hieraus. Spannend lesen sich die Beschreibungen des Tätigkeitsbereichs des Insolvenzverwalters und seiner Möglichkeiten, die Masse zu bewirtschaften. Weiterhin intensive Lektüre darf der Leser für die Fragen der Aussonderung und der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter aufwenden, beides geeignet für ergänzende Fragen in zivilrechtlichen Klausuren, das Wahlrecht bei gegenseitigen Geschäften war immerhin schon einmal Gegenstand von Assessorklausuren. Vor allem forensisch interessant sind die Vorgänge rund um die Feststellung der Forderungen zur Tabelle und die klageweise Erreichung dieses Ziels. Zu empfehlen sind schließlich noch die interessanten Ausführungen zur Gestaltung eines Insolvenzplans als Alternative zur Liquidation nach dem Gesetz.
Das Insolvenzrecht ist beileibe keine einfache Materie, selbst wenn dieses Lehrbuch ein ganzes Stück weit Erhellung für den Leser bringt, und der Autor ist stets bemüht, durch Aufzeigen der rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen dem Ganzen den Anschein des Unlösbaren zu nehmen. Wer sich schon in die Anfänge dieses Rechtsgebiets hineingewagt hat, wird mit diesem Lehrbuch enormen Lesegenuss haben. Für echte Anfänger könnten die Ausführungen bisweilen möglicherweise zu abstrakt sein. Verbessern sollte man die fallbezogene Anwendung, um Studenten die Rezeption für Prüfung und Examen zu erleichtern.

Reischl, Insolvenzrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Als drittes Einführungswerk wird das Lehrbuch von Reischl präsentiert, das in der traditionsreichen Schwerpunkte-Reihe erstmals erschienen ist. Insgesamt 270 Seiten muss der Leser bewältigen, um sich die Grundzüge der InsO einzuprägen.
Die Gestaltung des Lehrbuchs ist traditionell und ummantelt den Fließtext mit passenden Fällen, wobei mittlerweile die Hinweise auf die Randnummern mit den zugehörigen Lösungen angegeben sind. Die Fußnoten sind zahlreich und abgesetzt, graphische und tabellarische Elemente werden wie selbstverständlich genutzt. Die Hervorhebungen im Text sind bisweilen etwas mächtig. Die Nutzung kleiner gedruckter Absätze für vertiefende Ausführungen ist ein bekanntes Stilmittel.
Nach einem kurzen Einführungskapitel erläutert der Autor zunächst die Anforderungen an die Zulässigkeit und die Begründetheit des Insolvenzantrags, wobei die Begriffe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung (natürlich zum Stand der Erstellung des Werks) genau präzisiert werden. Das Eröffnungsverfahren mit Schwerpunkt auf der Stellung des vorläufigen Verwalters und die Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung werden sodann unter die Lupe genommen, wobei gelungen zwischen der Sicht des Schuldners und der Sicht des Insolvenzverwalters differenziert wird. Das Folgekapitel widmet sich dem Umfang und dem Schutz der Insolvenzmasse und bringt Klassiker wie Freigabe, Aussonderung und Absonderung auf den Punkt, ebenso die Verfügungsbeschränkung des Schuldners, die Rückschlagsperre und Auswirkungen auf laufende Zivilverfahren. Nach einem Zwischenkapitel zur Gläubigerstellung im Insolvenzverfahren setzt der Autor zu Recht einen eigenen Schwerpunkt auf die Abwicklung schwebender Verträge mit ausführlicher Erörterung der Handlungsmöglichkeiten nach dem § 103 InsO samt vorhandener Meinungsstreitigkeiten sowie im Folgekapitel auf die insolvenzrechtliche Anfechtung samt den einzelnen Tatbeständen, gelungen vor allem die Schenkungsanfechtung. Sodann kann sich der Leser über die Abwicklung des Insolvenzverfahrens informieren, und so unter anderem das Feststellungsverfahren und die Restschuldbefreiung kennen lernen. Korrelierend hierzu steht das Kapitel zu Insolvenzplan und Eigenverwaltung, bevor sich der Autor folgerichtig den Sonderverfahren, also unter anderem den Verbraucherinsolvenzen zuwendet. Beschlossen wird das Buch mit Ausführungen zum internationalen Insolvenzrecht.
Von den drei vorgestellten Einführungswerken orientiert sich dieses vor allem an den Bedürfnissen des Studiums und bringt die insolvenzrechtlichen Fragestellungen geschickt in Sachverhalten und Prüfungsfragen unter. Auf diese Weise bringt die Lektüre für die Ausbildung einen großen Gewinn, da die Feinheiten der Praxis sich nicht immer mit den Anforderungen eines (künstlich geschaffenen) Schwerpunktbereichs decken. Die Lektüre kann also gerade im Studium mit Nachdruck empfohlen werden, um den Einstieg in die Materie zu bewältigen und sich auf das Examen vorzubereiten.


Nach dem Einstieg in die Materie steht man vor der Frage, in welche Richtung man die Lektüre weiterbetreiben will. Wer sich nur einzelne Probleme herauspickt, um Lösungen zu finden, wird mit den nachfolgenden umfassenden Werken zu effektiven Lösungen kommen, sei es mittels eines Handbuchs oder eines Kommentars. Wer jedoch die anwaltliche Sicht oder die gerichtliche Sicht besonders herausgehoben haben möchte, muss sich auf einen genaueren Ausleseprozess einstellen.

Wimmer u.a., Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 3. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
Am ehesten ein Konkurrenzprodukt zum Kommentar sind auf den Fachanwalt zugeschnittene Kompendien wie das vorliegende Werk speziell zum Insolvenzrecht. Auf diese Weise können thematische Zusammenhänge kohärent abgebildet werden, ohne an die Reihenfolge der Gesetze gebunden zu sein. Die letzte Neuauflage des Handbuchs ist zwar gerade einmal 2 Jahre her, aber zahlreiche gesetzliche Änderungen und eine wahre Rechtsprechungsfreude haben die Herausgeber veranlasst, das Handbuch schon jetzt neu aufzulegen. Für den Ausbildungsbereich sind aber neben der gerade genannten Aktualität vor allem die ausführlichen und grundlegenden Darstellungen zum Insolvenzrecht maßgeblich, die in dem über 1700 Seiten starken Werk zuhauf zu finden sind.
Die Gestaltung des Buches ist vorbildlich und leserfreundlich. Der übersichtlich angeordnete Fließtext wird von separaten und umfassenden Fußnoten flankiert. Hinzu kommen grau hinterlegte Schaubilder und Übersichten, Beispiele, Aufzählungen, Formulierungsvorschläge und Muster für gerichtliche Entscheidungen, Anträge und andere Dokumente, die im Laufe des Verfahrens relevant werden können. Selbst graphische Elemente werden in einer großen Zahl und in einer vernünftigen Ausführung verwendet und auch Berechnungen für die Festsetzung der Vergütung sind enthalten, wobei die tabellarische Übersicht mit Zu- und Abschlägen sehr aufschlussreich ist.
Insgesamt 26 Kapitel werden herangezogen, um die Materie zu vermitteln. Dabei setzen die Autoren natürlich Schwerpunkte, wie etwa die beinahe 200 Seiten umfassenden Erläuterungen zu Amt und Aufgaben des Insolvenzverwalters, über 100 Seiten zum Gesellschaftsrecht in der Insolvenz und beinahe 120 Seiten zum Steuerrecht in der Insolvenz, sodass der Leser schon daraus ersehen kann, welche Rechtsgebiete die Arbeit des Insolvenzverwalters maßgeblich prägen. Weitere große Abschnitte befassen den Leser mit dem Insolvenzplanverfahren, der Insolvenzanfechtung, der Vertragsabwicklung und der Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse. Aber auch klassische Verfahrensfragen werden dargestellt, so die Eröffnung des Verfahrens, Aussonderung und Absonderung, die Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz samt Restschuldbefreiung, die Haftung des Verwalters und dessen Vergütung. Spezialkapitel thematisieren das Insolvenzstrafrecht, die Nachlassinsolvenz, das internationale Insolvenzrecht sowie sehr lesenswert die Besonderheiten der Bauinsolvenz. Ebenfalls umfangreich muss sich der Leser mit den wirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmens(fort)führung auseinander setzen, wenn er sich durch die Abschnitte zu Buchführung, Bilanzanalyse, Rechnungslegung und Finanzplanung arbeitet.
Auf etliche Details dieses Handbuchs muss für die Nutzung im Ausbildungsbereich besonders hingewiesen werden. Zum einen lassen die Autoren neben den theoretischen Ausführungen immer wieder Hinweise zum Verfahren, zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast sowie zu Rechtsmitteln einfließen und offerieren dem Leser so den dringend nötigen Gesamtblick auf diese vollstreckungsrechtliche Spezialmaterie. Hervorragend aufbereitet ist auch die Unterscheidung zwischen dem starken und schwachen Insolvenzverwalter mit all seinen Befugnissen und Pflichten sowie die später heikle Aufgabe, als Insolvenzverwalter Insolvenzmasse freizugeben. Des Weiteren zu empfehlen ist die Lektüre des Unterkapitels zu den Auswirkungen der Eröffnung des Verfahrens auf den Schuldner, insbesondere auf laufende Schuldverhältnisse und laufende Prozesse. Selbst Einzelheiten sind so verständlich erklärt, dass auch Studenten bei erstmaliger Lektüre die zugrunde liegende Problematik verstehen, etwa den Begriff der Rückschlagsperre oder die Insolvenzfestigkeit der Vormerkung. Für das Wahlfach Arbeitsrecht ist zudem der Unterabschnitt zum Betriebserwerb in der Insolvenz zu empfehlen, wo noch einmal sehr schön die europäische Judikatur nachgezeichnet wird.
Wenn man sich bereits während des Referendariats mit dem Gedanken auseinander setzt, sich im Insolvenzrecht zu betätigen, wird man nicht darum herumkommen, sich mit den Verbraucherinsolvenzen zu befassen. Besonderheiten wie Kostenrisiken, vereinfachte Verfahrensabläufe und die Stellung des Treuhänders werden pragmatisch und ausführlich beschrieben. Auch die in der Praxis heikle Regelung der Restschuldbefreiung samt allen Obliegenheiten und Verstößen des Schuldners sowie Sanktionierung durch das Gericht ist in beeindruckender Klarheit abgebildet. Ebenfalls zur Lektüre für Referendare geeignet ist das bereits genannte Kapitel zur Bauinsolvenz. Nicht dass man sich als Berufsanfänger gleich in solche Spezialitäten stürzen soll, aber in diesem Kapitel bekommt man einen hervorragenden Einblick in die Besonderheiten des privaten Baurechts, die Risiken und Rechtsgrundlagen. Und trotz der immer wieder heraufbeschworenen Krise des Baugewerbes gibt es noch immer eine Vielzahl von Streitfällen in diesem Bereich, die durch Insolvenz einer der Parteien beendet werden, sodass man bei Kenntnis der späteren Abwicklungsprobleme lieber nicht mit der Durchsetzung einer Forderung zögert.
Dieses Handbuch ist beeindruckend und darf in keiner Bibliothek fehlen, wenn man sich mit dem Insolvenzrecht ernsthaft beschäftigt. Zur Ergänzung und für Details der Rechtsprechung muss man natürlich Kommentare heranziehen, aber mit diesem Werk hat man nicht nur eine enorme Wissensbasis für eine Vielzahl von Fragen, sondern gleichzeitig einen Handlungsleitfaden für jede Phase der Insolvenz, der sich nicht in rechtlichen Aspekten erschöpft, sondern gerade die wirtschaftliche Seite zusätzlich hervorhebt.

Frege / Keller / Riedel, Insolvenzrecht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Die nahezu einzigartige Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ hat auch für das Insolvenzrecht ein eigenes Werk vorgesehen. In der nunmehr siebten Auflage wird das bald 1100 Seiten starke Buch wieder einmal zum Wegweiser für gute praktische Rechtsvermittlung. Zahlreiche Neuregelungen des Gesetzgebers mussten verarbeitet werden und auf geplante Änderungen wird bereits eingegangen, der Redaktionsschluss im August 2008 zeugt von einer beeindruckenden Aktualität.
Besonderes Merkmal gerade dieses Buches ist die hohe Benutzerfreundlichkeit, sowohl was die zahlreichen, natürlich auf die gerichtliche Arbeit und das dortige Verfahren zugeschnittenen Muster für Beschlüsse und Verfügungen angeht, aber auch was allgemeine Rechtsfragen während des Verfahrens betrifft: hier erhält man nicht nur rechtliche Lösungen, sondern eben auch die Konsequenz für das Verfahren präsentiert. Hinzu kommen Berechnungen oder auch Zitate aus Rechtsprechung und Literatur zur Verdeutlichung von Einzelheiten des Verfahrens.
Insgesamt zehn Teile leiten den Leser durch das Insolvenzrecht. Beginnend mit allgemeinen Grundsätzen der Materie stellen die Autoren die Bezüge zur ZPO und Essentialia zur Kostentragung inklusive der Insolvenzkostenhilfe dar, darauf die Möglichkeiten für Akteneinsicht und Auskunft, schließlich Zuständigkeiten und Rechtsmittel. Der Insolvenzeröffnung wird ein großes Kapitel zugeteilt, worin vor allem die Behandlung der verschiedenen Anträge samt gerichtlicher Prüfung und Entscheidung veranschaulicht sind, herausragend die Details zur Abweisung mangels Masse. Nach der Eröffnung des Verfahrens wird der Insolvenzanfechtung ein umfassendes Unterkapitel gewidmet, zudem der Forderungsanmeldung und der Einstellung des Verfahrens. Klassische Ausbildungsprobleme wie zu Aussonderung oder Absonderung kommen hier nur in geringem Umfang vor, man konzentriert sich hier auf die im Verfahren auftretenden Sach- und Rechtsfragen. Nach kürzeren Abschnitten zu Insolvenzplan und Eigenverwaltung kann sich der Leser intensiv mit den immer häufiger zu bearbeitenden Verfahren zur Restschuldbefreiung und vor allem zur Verbraucherinsolvenz befassen. Die Einzelheiten des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens werden pragmatisch aufgeführt und die heikle Thematik der Obliegenheiten des Schuldners und der Sanktionierung von Verstößen dagegen ist ausführlich erörtert und mit zahlreichen Fußnoten untermauert.
Die Schlusskapitel des Buches thematisieren Nachlass- und Genossenschaftsinsolvenz, dazu die Verwaltervergütung, Kosten und Gebühren im Verfahren und schließlich das internationale Insolvenzrecht. Hier wird der Einfluss der europäischen Verordnung dargestellt, außerdem die Auswirkungen ausländischer Verfahrenseröffnungen auf die Tätigkeit der hiesigen Gerichte.
Die tägliche Arbeit im Insolvenzreferat ist mit diesem Handbuch um ein gewaltiges Stück einfacher, da nicht nur Rechtsfragen beantwortet werden, sondern auch Verfahrensfolgen beschrieben werden, beispielsweise beim Tod des Antragstellers. Ein Thema für zukünftige Auflagen dürfte die Behandlung von durch deutsche Schuldner gegründete ausländische Gesellschaften sein, was momentan noch rudimentär behandelt wird. Wer sich mit dem Insolvenzrecht nicht nur materiell-rechtlich befassen möchte, sondern verstehen will, was das Insolvenzgericht eigentlich anordnet und warum dies geschieht, kommt an diesem Handbuch eigentlich kaum vorbei.

Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Auflage, Verlag ZAP 2007
Bereits ein Jahr nach der Einführung hat das vorliegende Werk eine Neuauflage erfahren und kann vom Leser dank beigefügter CD-ROM auch am Bildschirm konsumiert werden, dies sogar mit den Volltexten der Rechtsprechung. Das gedruckte Werk umfasst beinahe 3000 Seiten und so ist man geneigt, die Attribute der Schokolade Ritter Sport „(fast) Quadratisch, praktisch, gut“ auf diesen Kommentar zu übertragen. Außer einem Ausreißer sind tatsächlich alle anderen Bearbeiter in der Hansestadt tätig, sodass die Benennung des Kommentars zurecht so erfolgt ist.
Die Gestaltung des Kommentars ist gelungen. Der Fließtext ist trotz des kleinen Formats übersichtlich und gut untergliedert, der Einbezug der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur stört allerdings gelegentlich. Hinzu kommen, ungewöhnlich für einen Kommentar, tabellarische Übersichten, grau hervorgehobene Formulierungsbeispiele für Anträge und Tenorierungen, Beispiele und Hinweise. Selbst Schaubilder werden genutzt, zu sehen etwa bei Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH im § 266 StGB. Die Hervorhebungstechnik ist effektiv.
Neben der InsO werden die EuInsVO, die InsVV, die InsOBekV und Teile des StGB kommentiert und eben nicht nur die Gesetzestexte abgedruckt. Die Kommentierungen selbst thematisieren in gekonnter Weise das Insolvenzrecht aus Sicht der verschiedenen Beteiligten, sodass man bei der Lektüre niemals auf die Bedürfnisse einer Berufsgruppe beschränkt ist. Gerade das Zusammenspiel zwischen Insolvenzverwalter und Gericht wird an verschiedenen Stellen instruktiv abgebildet und die Entscheidungsprozesse auf diese Art und Weise transparent gemacht. Hinzu kommen die praktischen Erleichterungen für die zahlreichen zu treffenden gerichtlichen Entscheidungen, so ganz hervorragend bei der Feststellungsklage für die Aufnahme einer Forderung zur Tabelle, und die Einbeziehung der Grundsätze der ZPO, etwa bei der Erledigung des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens. Mittlerweile in der täglichen Arbeit ebenso wichtig ist der korrekte Umgang mit den Verbraucherinsolvenzen samt den Hindernissen bis zur Restschuldbefreiung. Auch diese Materie wird umfangreich abgehandelt und die Schwierigkeiten bei der Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung wegen verletzter Obliegenheiten des Schuldners, je nach Stand des Verfahrens, aufgezeigt.
Weitere hervorhebenswerte Abschnitte des Kommentars befassen den Leser mit den Klassikern des Insolvenzrechts, also den Anfechtungsrechten samt einleitender Abgrenzung zu anderen Rechtsnormen, Fragen zu Darlegungs- und Beweislast und Rechtsfolgen der Handlungen des Verwalters für die Masse, oder auch mit der Prüfung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit samt Ermittlungsmethoden. Klassische Prüfungsfelder wie das Vollstreckungsverbot nach Verfahrenseröffnung oder der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsgewalt werden vielseitig besprochen, beispielsweise auch unter Einbezug verschiedener Prozesssituationen bis hin zum Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Die Übersichten zu Ansprüchen bei Aussonderung und Absonderung sind ebenfalls ausbildungstauglich. Tief in die Probleme der Praxis gehen die Autoren ein, wenn sie die Debatten um die Vorauswahlliste und die Stellung des vorläufigen Verwalters aufgreifen und souverän den Stand der rechtlichen Debatte abbilden. Selbst Alltagsvorgänge wie die Abweisung der Eröffnung mangels Masse oder die Einstellung des Verfahrens sind pragmatisch und detailreich erläutert.
Insgesamt kann man diesem Kommentar nur ein positives Fazit zukommen lassen. Man wird bei der Lektüre immer wieder erfreulich überrascht von der Genauigkeit und Vielschichtigkeit der Kommentierung und findet zielsicher passende Lösungen für eine Unmenge von Verfahrenssituationen und Rechtsfragen. Die Orientierung an der Konkretisierung der Theorie durch Hinweise, Anleitungen und Muster geben dem Leser ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit.


Nach den die Gesamtmaterie erfassenden Werken sollen abschließend noch einige aktuelle Lehrbücher vorgestellt werden, die Sonderfragen des Insolvenzrechts betreffen. Hier kann natürlich nur eine kleine Auswahl vorgenommen werden, die aber zum einen prüfungsrelevante Themen berücksichtigen, zum anderen Grundlagenwissen beinhalten.

Schäfer, Insolvenzanfechtung, 1. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Das mit 200 Seiten und braver Aufmachung aufwartende Lehrbuch zur Insolvenzanfechtung verknüpft Rechtsprechung und Theorie mittels der fallbezogenen Darstellung der Materie. Insgesamt 82 Entscheidungen, überwiegend solche des Bundesgerichtshofes, verdeutlichen dem Leser die Schwierigkeit und Detailliertheit des Anfechtungsrechts nach der InsO.
Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und lesefreundlich. Die Sachverhalte sind hervorgehoben, die Fußnoten sind zahlreich und abgesetzt und die Überleitungen zwischen miteinander in Verbindung stehenden Fällen sind gelungen. Die Entscheidungsaufbereitung führt den Leser sowohl durch die Gründe des Gerichts als auch durch die Bewertung des Autors. Ob man mit dieser letztendlich übereinstimmt, muss man, gegebenenfalls nach Lektüre anderer Medien selbst entscheiden.
Die Fälle sind thematisch unterteilt. Zunächst befasst der Autor den Leser mit dem Tatbestandsmerkmal der Rechtshandlung nach § 129 InsO unter der Einwirkung zahlreicher Konstellationen des Rechtsverkehrs, etwa bei bestimmten Inkassoverfahren oder bei Nutzung des Lastschriftverfahrens, bei der Einschaltung von Subunternehmern, bei der Abtretung dienstvertraglicher Forderungen oder bei Zuwendungen im Dreiecksverhältnis. Der folgende Abschnitt thematisiert das Erfordernis der objektiven Gläubigerbenachteiligung und konfrontiert den Leser mit Klassikern wie der Herbeiführung eines Aufrechnungsfalls, aber auch mit Problemen bei Eigentumsvorbehalt, Zession und Verwertungshandlungen. Fortgesetzt werden die Sachverhalte mit der Anfechtung einer kongruenten Deckung nach § 130 InsO, wo insbesondere das Thema Zahlungsunfähigkeit hervorsticht, sowie anschließend ausführlich mit der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung, § 131 InsO. Hier kommen prozessuale Probleme ins Spiel, Zahlungen vor Fälligkeit, Sicherungsabtretung oder Freistellungsansprüche. Die nächsten Abschnitte erläutern Fälle zur vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung, eindringlich hier die Verknüpfungen zu Rückständen bei Sozialversicherungsbeiträgen, sowie zur Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen des Schuldners. Neben einem einzigen Fall zur Anfechtung der Befriedung behandeln die beiden letzten Kapitel das Bargeschäft, lesenswert die Honorarzahlung sowie die bankinterne Verrechnung, und die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung, wobei das Wiederaufleben von Sicherheiten gut herausgestellt wird.
Generell kann man die Häufigkeit der baurechtlichen Sachverhalte feststellen und die Auswahl gutheißen, wird doch gerade im Baugewerbe die Zahlungsunfähigkeit immer wieder zum Problem der Rechtsdurchsetzung und dementsprechend ist rasches Handeln des Verwalters gefragt. Die Lektüre der Fälle geht rasch voran und man wird solide und effektiv durch die zum Teil anspruchsvolle Materie geleitet. Dieses Werk dient definitiv der Vertiefung und der Präzision von Wissen, da man nur mit Grundlagenkenntnissen an die Bearbeitung herangehen sollte. Dann jedoch macht die Lektüre richtig Spaß.

Schrader / Straube, Insolvenzarbeitsrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Nicht bei jeder Firmeninsolvenz sind Arbeitnehmer betroffen, aber eine große Zahl von Insolvenzanträgen wird von Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern gestellt, und so ist die Chance hoch, dass man sich in einer insolvenzrechtlichen Tätigkeit mit Arbeitsrecht befassen muss. Auf beinahe 400 Seiten gibt dieses „Praxisbuch“ genannte Lehrbuch dem Leser einen ersten Einblick in die Materie und den richtigen Umgang mit ihr.
Schon auf dem Titelblatt wird der Leser informiert, dass die Lektüre keineswegs ausschließlich textbasiert erfolgen wird, sondern Muster, Beispiele, Fomulare, Berechnungen und Praxistipps den Weg der Erkenntnis begleiten. Die abgesetzten Fußnoten untermauern die gut gestalteten Fließtexte souverän, hinzu kommen Tabellen, Schemata und Schaubilder sowie ein großer Anhang, unter anderem zur Pensionssicherung.
Nur kurz halten sich die Autoren mit einleitenden Kapiteln auf, sondern beschreiben dem Leser erst einmal den Gang des Insolvenzverfahrens in 15 Schritten von der Feststellung der Insolvenzfähigkeit bis zum Schlusstermin, sogar mit in der Wissenschaft seltenen Anflügen von Selbstironie, wenn die Muster mit „Winkeladvokat“ unterzeichnet werden. Hiernach wird die Stellung des Arbeitgebers in der Insolvenz beschrieben, insbesondere nach der Bestellung des Insolvenzverwalters, sowie die Suche nach Interessen und Ausgleichsmöglichkeiten mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat samt Nachteilsausgleichsanspruch. Ein umfangreicher Beispielsfall illustriert den Fall des Interessenausgleichs mit Namensliste und ein Sonderkapitel stellt noch den Sozialplan bei Insolvenz vor. Ein umfangreicher Abschnitt ist sodann der betriebsbedingten Kündigung gewidmet, herauszuheben sind hier die eingängigen Erläuterungen zu Betriebsstilllegung und Betriebsveräußerung sowie ganz exzellent zur Darlegungs- und Beweislast im Prozess. Anschließend kann der Leser kurz das Beschlussverfahren nach § 126 InsO durcharbeiten, bevor die obligatorische Darstellung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB behandelt wird. Weitere Abschnitte erläutern Betriebsvereinbarungen während der Insolvenz samt Verfahren und Rechtsfolgen, danach sehr umfassend die Auswirkungen der Insolvenz auf die betriebliche Altersversorgung, wobei die einzelnen Sicherungsfälle und das Problem der Anwartschaften schön nachgezeichnet werden. Die letzten beiden Kapitel thematisieren Ansprüche der Arbeitnehmer bis zu deren gerichtlicher Geltendmachung sowie abschließend die Schnittstellen der InsO zum SGB III.
Auch wenn das Buch als Praxisbuch firmiert, ermöglicht es außerdem einen schönen theoretischen Einstieg in die komplexen Beziehungen zwischen Insolvenzrecht und Arbeitsrecht. Man sollte Grundkenntnisse in beiden Gebieten mitbringen, um sodann dieses Werk als Plattform für vertiefende Studien zu nutzen. Die Lektüre geht leicht und flüssig von der Hand und der Wissensgewinn ist effektiv und pragmatisch zu erzielen, eine rundum gelungene Neuerscheinung.

Schultz, Basiswissen Rechnungswesen, 5. Auflage, Verlag Dtv 2008
Das letzte Buch der Literaturumschau Insolvenzrecht betrifft kein spezifisch juristisches Thema, sondern eigentlich die den Entscheidungen des Insolvenzverwalters (Empfehlung der Eröffnung? Fortführung des Unternehmens? Sanierungsmaßnahmen?) und des Gerichts (Eröffnung wegen Überschuldung?) zugrunde liegenden betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge, also Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling. Natürlich haben die wenigsten Juristen ein abgeschlossenes Zweitstudium oder eine Banklehre gemacht, aber wer sich in der Materie bewegt, muss zumindest die Bereitschaft haben, sich mit den wirtschaftlichen Grundlagen auseinander zu setzen. Das vorliegende Werk ermöglicht dies auf deutlich weniger als 300 Seiten und in angenehmer gestalterischer Aufbereitung mit vielen Beispielen und zahlreichen verdeutlichenden Schaubildern.
Gerade der Fokus auf Nichtkaufleute macht die Darstellung so gut und schnell verständlich. Nach einer kurzen Einleitung wird der Leser zuerst mit den Einzelheiten der Buchführung vertraut gemacht, erfährt Details zu Buchung und Bilanz, zu Abschreibungen und Rückstellungen. Im Folgekapitel ist der Jahresabschluss und die Bilanzierung Thema des Geschehens, wobei die verschiedenen Standards nachvollziehbar abgebildet und die Erfordernisse der einzelnen Gesellschaften gut herausgestellt werden. Der größte Abschnitt ist der Kostenrechnung gewidmet und führt den Leser durch das System der Kostenstellen, diverse Kalkulationsansätze und die Plankostenrechnung. Im Schlusskapitel wird das Controlling erläutert, wobei prognostische Mittel ebenso angesprochen werden wie die Grundsätze der Budgetierung oder knappe Details der Balanced Scorecard.
Wer ein pragmatisches Hilfsmittel für den Einstieg in betriebswirtschaftliches Grundwissen sucht, ist bei diesem Werk aus der Reihe „Wirtschaftsberater“ genau richtig. Detailfragen, gerade was den laufenden Fall betrifft, muss man sich natürlich anhand der hier gebotenen Wissens selbst beantworten, erhält aber das nötige Handwerkszeug dafür und kann anschließend für Einzelprobleme gezielt weiterforschen.

 

Von Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH) Marcus Heinemann, Marburg

Becker, Fälle zum Zivilrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Mit dem vorliegenden Werk „Fälle zum Zivilrecht für Fortgeschrittene“ erscheint in der JuS-Schriftenreihe ein Fallbuch, das den Studenten fortgeschrittenen Semesters, der bereits alle Vorlesungen zum BGB samt seiner Nebengebiete (HGB, ZPO) gehört hat, sicher durch die „Königsdisziplin“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene begleiten bzw. führen soll. Ziel ist die Heranführung an Klausuren mit dem Niveau der ersten juristischen (Staats-)Prüfung.
Das Fallbuch enthält 34 Fälle, darunter drei Original-Hausarbeiten und vier Original-Aufsichtsarbeiten. Nach dem Abdruck des Sachverhaltes folgen dogmatische Vorüberlegungen und eine erste grobe Einordnung des Falles in die einschlägigen Rechtsteilgebiete. Dem schließt sich eine Musterlösung im Gutachtenstil an.
Besonders gut ist, dass die Fälle sämtliche Rechtsgebiete inklusive der oben angesprochenen Nebengebiete abdecken und mit durchschnittlich zehn Seiten pro Übungsfall so umfangreich sind, dass eine vertiefende Be- bzw. Erarbeitung des relevanten Stoffes möglich ist. Erfreulich ist auch, dass nur mit einem kleinen Fußnotenapparat gearbeitet wird. Insoweit steht nicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einzelnen juristischen Streitgegenständen, sondern die didaktische und dogmatische Zielsetzung des Autors im Vordergrund. Der Student erhält dadurch einen klaren Blick auf die auch für das erste juristische Staatsexamen wesentlichen Instrumente der methodischen Fallbearbeitung.
Durch neue Randnummerierung jedes einzelnen Falls ist eine vom Autor gezielt eingesetzte schnelle Verweisung innerhalb des Falles möglich. Abgerundet wird die Ausgabe mit einer Übersicht der zitierten Rechtsprechung, geordnet nach Gerichten und mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis, wobei auch hier die fallbezogene Randnummerierung der Übersichtlichkeit und Orientierung zu Gute kommt. Gesuchte Stichwörter können gleich im Kontext der Fallbearbeitung erfasst werden.
Das Fallbuch eignet sich daher hervorragend, um den bereits durch die Grundvorlesungen angeeigneten Wissensstand zu vertiefen und die wichtige Übung der Fallbearbeitung zu wiederholen.

Prütting, Sachenrecht, 33. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Erstmals findet sich auch im Titel dieses Werkes die veränderte Autorenschaft wieder, wird nun das den vielen eher jüngeren Jurastudenten und Rechtswissenschaftlern unter dem Namen Schwab/Prütting bekannte Kurzlehrbuch doch nur noch von dem bereits seit der 23. Auflage 1991 alleinverantwortlichen Kölner Zivilrechtler Prof. Dr. Hanns Prütting angeführt.
Die Neuauflage behandelt in gewohnter Ausführlichkeit sämtliche examensrelevanten Themen des dritten Buches des BGB, wobei ein besonderes Augenmerk auf gegenwärtige Probleme gelegt wird. So ist besonders erfreulich, dass das Kapitel zur Kreditsicherung wegen den weltweiten Turbulenzen im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Banken- und Hypothekenkrise im Jahre 2007 neu geschrieben wurde und somit den aktuellen Belangen Rechnung trägt (vgl. insbesondere die Rdnrn. 615 e und 615f). Ein weiterer Schwerpunkt wurde in der Aktualisierung des Kapitels über das Wohnungseigentum gesetzt, da hier durch die neue Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2005 und durch die gesetzliche Novellierung zum 1. Juli 2007 weitgreifende Änderungen erfolgten. Verzichtet wird erstmals auf das Sachenrecht der neuen Bundesländer.
Inhaltlich umfasst das vorliegende Werk sämtliche Rechtsgebiete des Sachenrechts, so dass eine umfängliche Examensvorbereitung möglich ist. Es eignet sich jedoch auch sehr gut für Studenten, die gerade die Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene absolvieren. Die gute Untergliederung in kleine Unterkapitel ermöglicht ein gezieltes Erarbeiten des Stoffes, der gerade benötigt wird. Der umfangreiche Fußnotenapparat und die weiterführenden Literaturhinweise gestatten eine vertiefende Auseinandersetzung mit einzelnen Problemstellungen. Übersichten, Schaukasten und Beispiele helfen, komplizierte sachenrechtliche Rechtsfragen schnell und einfach erfassen zu können.
Insgesamt eignet sich das Buch hervorragend nicht nur zur Erarbeitung des examensrelevanten Prüfungsstoffes, sondern dient auch dem Studenten im mittleren Studienabschnitt als Einstieg in eine komplizierte Rechtsmaterie. Mit Hilfe des detaillierten Stichwortverzeichnisses empfiehlt sich dieses Standardwerk aber auch als Nachschlagewerk zwecks Wissensauffrischung. Dem Leser kommt dabei die fast sechzig Jahre lange Geschichte dieses Werkes zu Gute, die eine einmalige Genauigkeit garantiert.

Kilian, Das anwaltliche Mandat, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das juristische Studium und Referendariat ist entgegen anders lautender Ausbildungsgesetze oftmals nur auf die Bearbeitung von Rechtsproblemen und die Anwendung der erlernten Rechtsmethodik begrenzt. Wichtige Schlüsselqualifikationen, etwa Mediation, Kommunikationsfähigkeit und die Technik der Gesprächsführung, werden hingegen nur vereinzelt angeboten. Dem versucht das vorliegende Werk in mehrfacher Hinsicht abzuhelfen.
Zunächst erfährt der Leser eine Einführung in den typischen Ablauf des zivilrechtlichen Mandats. Für die rechtsanwaltliche Strafverteidigung ist der Anwaltskurs in weiten Teilen ebenfalls bestens geeignet. Ziel ist die Vermittlung derjenigen Kenntnisse, die unmittelbar für die berufliche Praxis eines Rechtsanwaltes von Bedeutung sind. Dabei wird das Bild des Rechtsanwaltes ebenso wie das des vielschichtigen Mandanten (psychologisch) auch unter berufsethischen Gesichtspunkten beleuchtet.
Sodann erfolgt der berufspraktischere Teil, indem die Annahme des Mandates, die Mandatsbearbeitung, die außergerichtliche Tätigkeit und Konfliktbeilegung bis hin zur Prozessvertretung sowie die anwaltliche Nachbearbeitung skizziert wird. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vermittlung der nicht-juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten, also insbesondere dem richtigen Umgang mit Anwaltskollegen, Richtern und Mandanten. So wird dem Leser etwa vermittelt, wie die fachgerechte Mandantenkorrespondenz erfolgen kann oder wie die typischen Verständigungsprobleme, welche gerade wegen der komplizierten rechtlichen Fachsprache auftreten können, erfolgreich vermieden werden können. Neben einem umfassenden Überblick werden wichtige Detailfragen anwaltlicher Tätigkeit, etwa die Art und Weise des Führens von Handakten sowie wertvolle statistische Hintergründe beleuchtet. Damit wird dem Berufsanfänger nicht nur ein umfassender Überblick über das Berufsfeld des Rechtsanwaltes gegeben, sondern auch ein Blick dafür geschaffen, welche Bedeutung die einzelnen „Schlüsselqualifikationen“ für die praktische Tätigkeit des Rechtsanwaltes haben.
Komplettiert wird das Werk mit einer Mustersammlung häufig zu gebrauchender Formulare, beginnend mit einem Handaktenbogen, übergehend zu einer Fristenkontrolle, dem Kostenblatt bis hin zum Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Abgerundet wird es mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis, dass eine schnelle Orientierung erleichtert. Insgesamt ist dadurch ein Buch entstanden, welches dem Berufsanfänger wichtige Orientierungshilfen für einen erfolgreichen Start in die anwaltliche Rechtsberatung gewährleistet. Es macht es dadurch sehr empfehlenswert.

Brox / Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 8. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Der erste Eindruck dieses über 800 Seiten fassenden Werkes zum Zwangsvollstreckungsrecht, welches mittlerweile in der 8. Auflage verlegt wird, lässt beim Studenten der Rechtswissenschaften bzw. beim Rechtsreferendaren so manch unbehagliches Gefühl mit Blick auf die bevorstehenden juristischen Staatsexamina aufkommen. Soll man wirklich alles, was in diesem Standardwerk zum Achten Buch der ZPO aufgeführt ist, beherrschen können? Das gewiss nicht! Trotz des gehörigen Umfangs und einer Buchrückenbreite von fast 4 cm gehört das vorliegende Lehr- und Arbeitsbuch jedoch unangefochten zur ersten Wahl, wenn man sich vertiefend mit dem Zwangsvollstreckungsrecht auseinandersetzen will bzw. muss.
Dabei wird nach einer kurzen Einführung klassisch mit den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung begonnen. In diesem ersten Teil werden die notwendigen Grundlagen gelegt, um die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu verstehen. Dabei fällt schon hier die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Voraussetzungen auf, die das vorliegende Lehrbuch fast zu einem Kommentar werden lassen. Unterstützt wird dieses Gefühl für den Leser durch den einfachen Zeilenabstand und die teilweise kleinere Schriftart. Gerade wegen dieses Umfangs eignet sich dieses Buch wohl besonders für die weitere Verwendung über die theoretischen Ausbildungszwecke hinaus.
Hat man sich durch die Grundlagen gearbeitet, werden im zweiten Teil die einzelnen Arten der Zwangsvollstreckung dargestellt: die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen. Sie bilden den Schwerpunkt und machen als Konsequenz von Prüfungsordnungen und praktischer Relevanz fast die Hälfte des gesamten Buchinhaltes aus. Dabei wird jeder einzelne Prüfungspunkt genauestens durchleuchtet und in gewohnt deutlicher Struktur sowie sprachlicher Klarheit vermittelt. Wie auch in allen anderen Abschnitten des Werkes werden hier überdurchschnittlich viele Literaturempfehlungen und Fundstellennachweise gegeben; ein weiterer Aspekt, der das Werk ebenso als Kommentar und Nachschlagewerk nutzbar macht. Gewohnt ist weiterhin die schon aus den anderen Lehr- und Arbeitsbüchern des Autorenduos Brox/Walker bekannte didaktische Vorgehensweise, indem eingangs eines jeden Kapitels Kurzfälle aufgeführt werden, die dann mitgelöst werden. Gerade die kleinen Fälle erhöhen das Verständnis dieser nicht gerade leicht zugänglichen Rechtsmaterie ungemein.
Der dritte Teil wendet sich den speziellen Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung zu. Differenziert wird hier zwischen formellen und materiellen Einwendungen. Auch die Beschwerde nach § 71 GBO findet kurze Berücksichtigung. Schließlich werden im vierten Teil der Arrest und die einstweilige Verfügung sowie im fünften und letzten Abschnitt kurz die Kosten der Zwangsvollstreckung behandelt. Dadurch entsteht ein vollständiges und in sich harmonisch abschließendes Werk zur ZPO.
Insgesamt lässt sich statuieren, dass die vorliegende vollständig überarbeitete 8. Auflage an Aktualität gewonnen und im Vergleich noch zur Vorauflage (2003) erfreulicherweise an Umfang verloren hat. Arbeitet man in diesem Werk mit Hilfe der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung alle relevanten Kapitel durch, ist man nicht nur auf dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, sondern hat mit Hilfe der kleinen Übungsfälle alle dogmatischen Grundzüge erfasst. Dem erfolgreichen Bestehen des juristischen Staatsexamens steht so nichts mehr im Wege. Ist diese Hürde (schon) genommen, weist sich das Buch wegen seiner angesprochenen Aktualität hinsichtlich der BGH-Rechtsprechung als nützlicher Begleiter insbesondere für die anwaltliche und richterliche Praxis aus. Deshalb ist die neueste Auflage immer empfehlenswert.

 

Von Ref. iur. Michael Doll, Kleinfischlingen

Rehbinder, Urheberrecht, 15. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Studienbuch von Rehbinder erscheint mittlerweile in der 15. Auflage und wurde wieder gründlich überarbeitet und aktualisiert. Schwerpunkt der Neuauflage ist die Berücksichtigung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb), der die Behandlung der Privatkopie und die Pauschalvergütung für Geräte- und Speichermedien neu regelt, die Verwendung des Urheberrechts von noch nicht bekannten Nutzungsarten bestimmt sowie neue Schrankenregelungen zur Berücksichtigung der Belange von Wissenschaft, Bildung und Forschung bei der Nutzung der neuen digitalen Technologien einführt. Da gerade aufgrund der fortschreitenden Entwicklung im Zeitalter der neuen Medien eine ständige Anpassung des Urheberrechts erforderlich ist, diskutieren auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Gesetzgeber und Wissenschaft über weitere Veränderungen, so dass mit erneuten Änderungen zu rechnen ist (seit dem Erscheinen dieser Auflage wurden Auskunfts-, Entschädigungs- und Haftungsansprüche bereits neu gefasst sowie Ansprüche auf Vorlage und Besichtigung sowie auf Sicherung von Schadensersatzansprüchen neu in das UrhG eingefügt).
Rehbinder erläutert auf 389 Seiten umfassend das Urheberrecht und die Grundzüge des Verlagsrechts. Das Studienbuch beginnt mit den Grundlagen des Urheberrechts, also der Geschichte, der Funktion und dem Bezug zum Verfassungsschutz des Urhebers. Eine ausführliche Darstellung des Werkbegriffs und der unterschiedlichen Formen des Urhebers schließt sich an. Der Autor vermittelt außerdem die rechtlichen Grundlagen des Urheberrechts im Rechtsverkehr, Inhalt und Schranken des Urheberrechts, verwandte Schutzrechte und die Verwertung des Werkes einschließlich des Urhebervertragsrechts mit den verschiedenen Vertragstypen wie Verlagsverträgen, Wahrnehmungsverträgen oder Filmverträgen. Dabei legt der Autor besonderen Wert auf die Behandlung der jeweiligen wirtschaftlichen und ideellen Interessen und deren Umsetzung im Urheberrecht. Besonders lesenswert ist das 10. Kapitel, das den Rechtsschutz behandelt. Dieser ist besonders in der Praxis relevant und kann auch stets Gegenstand mündlicher oder schriftlicher Prüfungen sein. Knapp und präzise vermittelt Rehbinder in leicht verständlicher Weise die in Ausbildung und Praxis relevanten Problematiken zur Schutzrechtsverletzung und deren Folgen in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Auch die nicht immer leicht verständliche Zwangsvollstreckung in das Urheberrecht, vor allem hinsichtlich Schutzrechten und Vergütungsansprüchen, kommt nicht zu kurz. Zwei Kapitel über internationale Regelungen runden die Darstellung des Urheberrechts ab.
Das Buch ist übersichtlich gegliedert und umfasst sowohl ein ausführliches Schlagwortverzeichnis als auch ein Gesetzes- bzw. Paragraphenverzeichnis. Literaturhinweise finden sich nicht nur zu Beginn eines jeden Kapitels, sondern auch in den Fließtext integriert, so dass der Lesefluss etwas gestört wird. Auf eine Veranschaulichung anhand von Fällen, Schaubildern oder Übersichten verzichtet der Autor leider.
Der Rehbinder ist und bleibt ein Standardwerk, das stets aktualisiert wird und nicht nur für Studenten, sondern darüber hinaus auch für Referendare, im Urheberrecht tätige Rechtsanwälte und mit dem Urheberrecht befasste Unternehmen zur Lektüre geeignet ist. Trotz seines Erscheinens in der Reihe „Juristische Kurz-Lehrbücher“ handelt es sich um eine umfassende Darstellung dieses mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden Rechtsgebiets. Wer sich intensiv mit dem Urheberrecht auseinandersetzen will, kommt am Rehbinder nicht vorbei. Trotz des relativ hohen Preises von 27,80 Euro kann eine Anschaffung empfohlen werden.

Grunsky, Zivilprozessrecht, 13. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Das Ausbildungswerk von Grunsky ist schon ein Klassiker unter den Lehrbüchern zur ZPO. Knapp drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird das Buch äußerlich in veränderter Form präsentiert, das Konzept des Buches bleibt jedoch unverändert: eine auf das für die juristische Ausbildung Wesentliche konzentrierte Darstellung des Zivilprozessrechts. Das Buch wendet sich damit vor allem an Studenten, da die Kenntnis von Grundzügen der ZPO nach den Prüfungsordnungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung vorausgesetzt wird.
Verständnis für das prozessuale Denken wird spätestens mit Beginn des Referendariats gefordert. Studenten sollten sich aber schon nach dem Grundstudium, spätestens in der Endphase des Studiums mit dem Prozessrecht beschäftigen. Dies nicht nur im Hinblick darauf, dass man es später sowieso lernen muss, sondern auch wegen der immer häufiger auftretenden prozessualen Fragestellungen im schriftlichen und vor allem im mündlichen Examen. Grunsky macht zunächst mit der Funktion des Zivilprozesses vertraut und versucht auf diese Weise von Anfang an, durch die Vermittlung von Sinn und Zweck der Institutionen beim Leser für Verständnis zu sorgen. Dem dient auch ein kurzer Überblick über den Gang des Verfahrens. Besonders empfohlen werden kann dem Leser die Beschäftigung mit den Verfahrensgrundsätzen, die der Autor in Kapitel fünf erörtert. Diese sind immer wieder Gegenstand mündlicher Prüfungen, dienen aber auch als Orientierungshilfe zur Problemlösung in Klausuren. Grunsky widmet deshalb aus gutem Grund den Verfahrensgrundsätzen 30 Seiten seines Buches. Auch dem bereits mit dem Prozessrecht vertrauten Referendar empfohlen werden kann die Lektüre des elften Kapitels, in dem die Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten auf die Klage erläutert werden. Dieser Grundriss kann Referendaren auch zur raschen Wiederholung der Grundkenntnisse dienen. Im Übrigen kann dieses Ausbildungswerk für Referendare nicht mehr (aber auch nicht weniger) als eine solide Basis für die notwendig tiefere Beschäftigung mit dem Zivilprozessrecht schaffen. Dem Studenten bietet das Buch aber eine gute und ausreichende Einführung in die Grundzüge der ZPO. Der einstweilige Rechtsschutz wird im Gegensatz zum Zwangsvollstreckungsrecht, das nicht in diesem Buch behandelt wird, auf wenigstens acht Seiten kurz angerissen. Kurze Ausführungen zu den Prozesskosten und zu der in der Praxis bedeutsamen Prozesskostenhilfe finden sich am Ende des Buches.
Dem Autor gelingt es ganz hervorragend, auch noch nicht mit dieser Materie vertrauten Studierenden in einer leicht verständlichen Sprache die Grundzüge zu vermitteln. Hierfür finden sich auch viele Beispiele, die die Begrifflichkeiten erläutern. Da die Beispiele im Text grau hinterlegt sind, findet sich der Leser im Text gut zurecht und kann sich die kleinen Fällchen auch beim schnellen Durchblättern nochmals gezielt vor Augen führen. Als besonders hilfreich erweisen sich die am Ende der meisten Kapitel befindlichen Übersichten (insgesamt 18 Stück, auf Seite XV werden alle Übersichten mit der dazugehörigen Randnummer aufgelistet). Zum schnellen Repetieren des Stoffes sind diese besonders gut geeignet. Außerdem findet der Leser zahlreiche ausformulierte Parteianträge und Urteilsformeln im Text (Verzeichnis auf Seite XIII). Die Literaturhinweise erfolgen in Kästchen, so dass sie sich deutlich vom Fließtext absetzen. Das Buch endet mit einem ausführlichen, 18 Seiten umfassenden Stichwortverzeichnis.
Lehrbücher zum Zivilprozessrecht gibt es viele. Im Gegensatz zu manchen anderen Lernbüchern behandelt Grunsky nur das Erkenntnis-, nicht auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Das prüfungsrelevante Zivilprozessrecht wird kompakt, aber dennoch umfassend vermittelt. Wer eine systematische Darstellung des Zivilprozessrechts sucht, trifft mit dem vorliegenden Werk bestimmt eine gute Auswahl. Grundsätzlich sollten die nicht zu umfangreichen Ausführungen in diesem Buch jedem Studenten spätestens am Ende des Studiums bekannt sein. Die zusätzliche Anschaffung eines Grundrisses zum Zwangsvollstreckungsrecht bleibt dem gewissenhaften Studenten nicht erspart. Der Preis in Höhe von 22,00 Euro ist im Vergleich zu anderen Lehrbüchern im durchschnittlichen Preisniveau anzusiedeln.

Medicus, Grundwissen zum Bürgerlichen Recht, 8. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Das Basisbuch zu den Anspruchsgrundlagen des Bürgerlichen Rechts erscheint in dieser 8. Auflage höchstwahrscheinlich zum letzten Mal allein unter dem Namen Medicus. Der Autor weist in seinem Vorwort darauf hin, dass Prof. Dr. Jens Petersen (Potsdam) die Betreuung dieses Buches mehr und mehr übernehmen wird und dann als Mitverfasser genannt werden kann. Die Neuauflage wurde mit mehr Beispielen versehen und vor allem die Erörterung der Streitfragen des neuen Schuldrechts deutlich vertieft.
Das Buch soll als Grundgerüst zum berühmten Standardwerk „Bürgerliches Recht“ (derzeit aktuell ist die 21. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2007) dienen. Diese beiden Bücher sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich gegenseitig. Im Gegensatz zum „Bürgerlichen Recht“ wurde „Grundwissen zum Bürgerlichen Recht“ nicht nur für Examenskandidaten geschrieben, sondern auch für Teilnehmer der Fortgeschrittenenübung. Der Leser sollte die Einleitung nicht überspringen, da Medicus zunächst in aller Kürze die zivilrechtlichen Aufgaben erläutert und gerade durch den Vergleich Ausbildung – Praxis das wichtige Verständnis für die im Zivilrecht einzunehmenden Perspektiven geweckt wird. Die Darstellung der Schwerpunkte der juristischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts (Streitentscheidung, Streitvorbereitung, Streitvermeidung und andere Rechtsgestaltung) zeigt kurz die einzelnen Unterschiede und Anforderungen auf, die bei der Bewältigung der täglichen Arbeit auftreten können. Außerdem folgt eine erste Heranführung an die in Ausbildung und Praxis unterschiedliche Handhabung des dem jeweiligen Fall zugrunde liegenden Sachverhaltes. Dem Anspruchsaufbau, ohne dessen Kenntnis die Lösung zivilrechtlicher Klausuren oft nicht gelingen wird, widmet der Autor danach eine kurze Einführung. Medicus weist zu Recht darauf hin, dass das Lernen der Grundstrukturen nichts nützt, solange man das Gesetz außer Acht lässt. Es kann daher nicht oft genug darauf hingewiesen werden, die einschlägigen Paragraphen im Gesetz nachzulesen und auch zu versuchen, deren Inhalt, Sinn und Zweck zu verstehen. Die Einleitung wird komplettiert mit einem Überblick über die wichtigsten Privatrechtsinstitute. Im Hauptteil des Buches folgen die Ausführungen zu den einzelnen Anspruchsgrundlagen in der Reihenfolge des Anspruchsaufbaus: Ansprüche aus Schuldverträgen, vertragsnahe Ansprüche, dingliche Ansprüche, Ersatzansprüche aus Delikt und Gefährdung und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.
Besonders die Beschäftigung mit dem zuletzt genannten Abschnitt zum Bereicherungsrecht kann zu jedem Zeitpunkt des Studiums angeraten werden. Medicus versteht es wie kaum ein Zweiter, das Kondiktionenrecht verständlich und in einem für die Erlangung des Grundwissens ausreichenden Umfang zu erläutern. Auf lediglich ca. 20 Seiten werden die unentbehrlichen Kenntnisse vermittelt, ohne den Leser mit Details zu überfrachten. Die Verweise auf das „Bürgerliche Recht“ ermöglichen dem Lernenden die gezielte Vertiefung der behandelten Problemkomplexe.
Der Text des Buches wird in einer angenehmen, augenfreundlichen Schriftgröße präsentiert, so dass der Leser nie den Überblick verliert, schnell vorankommt und trotz des Fehlens von Schaubildern oder Übersichten dazu motiviert wird, die 216 Seiten innerhalb kurzer Zeit durchzuarbeiten. Ausführliche Paragraphen- und Sachregister helfen bei der gezielten Suche nach Einzelproblemen.

Gerade das zivilrechtliche Grundwissen vermittelnde Bücher spielen regelmäßig eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Grundstudiums und sollten deshalb dazu geeignet sein, eine solide Basis für den später noch dazukommenden Stoff zu legen. Aus diesem Grund sollte einem bei der Auswahl dieser Grundlagenbücher kein Fehler unterlaufen. Trotz der großen Konkurrenz auf dem Markt der Einführungsliteratur in das Zivilrecht (z.B. die ebenfalls hervorragenden Werke „Schwab: Einführung in das Zivilrecht“ oder „Musielak: Grundkurs BGB“) wird das Werk von Medicus auch in Zukunft viele Juristen bei der Erlangung ihres zivilrechtlichen Grundwissens unterstützen. Im Idealfall liest man dieses Buch (mindestens) zweimal: das erste Mal zum Grundverständnis des Systems der Anspruchsgrundlagen des BGB, das zweite Mal in der Examensvorbereitung parallel zur Lektüre des „Bürgerlichen Rechts“ von Medicus. Der Preis ist mit 17,90 Euro angemessen.