Studium & Referendariat - Rezensionen
Rezensionen Dezember 2003: Zivilrecht Bände 3, 4, 5: Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht
Von Benjamin Krenberger (Fachjournalist, Repetitor)
Schwab, Familienrecht, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Der Autor ist eine bewährte Kraft auf dem deutschen Rechtsmarkt und
auch die mittlerweile hohe Auflagenzahl signalisiert dem Leser zurecht,
dass er bei Erwerb oder Bearbeitung des Werkes grundsätzlich nicht
falsch liegt. Problematisch wird es immer dann, wenn der Leser detaillierte
Anforderungen an ein Lehrbuch hat, die naturgemäß nicht jeder
Autor erahnt und dementsprechend erfüllen kann. So ist es bei der
Grundrisse-Reihe des Beck-Verlages oft so, dass die Lektürefreude
durch ein textüberfrachtetes Layout getrübt wird, kaum graphische
Elemente für Auflockerung sorgen und fallbezogene Anwendung des Stoffes
oftmals nicht zur Genüge Einzug findet. Im vorliegenden Fall ist
der reine Leseanreiz durchaus angeregt. Nicht an jeder möglichen,
doch an etlichen Stellen werden bildhafte Objekte, Gegenüberstellungen,
Aufbauvorschläge für Prüfungen oder Ähnliches angeboten.
Gerade an examenstechnisch heiklen Punkten wie den zahlreichen Berechnungen
von Ausgleichsansprüchen unter Eheleuten wird jedoch lediglich ein
Beispiel angeführt, obwohl gerade bei diesen Themen Ausführlichkeit
für Klarheit sorgen könnte.
Inhaltlich wird das materielle Familienrecht zur Gänze abgedeckt,
teilweise auch unter Einbezug prozessualer Probleme, derer die ZPO ja
durch Sonderregelungen einige bereit stellt. Bedauerlich für Referendare
ist, dass im Übrigen nicht vertieft auf Prozessuales eingegangen
wird und man sich diesbezüglich jedenfalls eines anderen Lehrmediums
bedienen muss.
Sehr ausführlich geht der Autor auf familienrechtliche Probleme der
heutigen Gesellschaft ein, indem er als Schlusskapitel die nicht eheliche
Gemeinschaft und die Lebenspartnerschaft darstellt sowie das erst in jüngerer
Vergangenheit erlassene Gewaltschutzgesetz anschaulich in die bekannte
Materie einbezieht. Lobenswert wenn auch viel zu knapp ausgefallen ist
die Behandlung des internationalen Familienrechts und der Beeinflussung
durch die EMRK.
Schlussendlich ist das vorliegende Werk grundsolide und vermittelt die
nötige Theorie für das erste Examen. Ob man nach der Lektüre
aber tatsächlich das Familienrecht im Klausurfall richtig anwenden
oder erkennen kann, steht nicht hundertprozentig fest.
Seidl, Familienrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Man darf sich durch den Titel des Skripts nicht verwirren lassen: hier
wird eine kompakte und gute Einführung ins Familienrecht geboten,
die sich auch ein Nicht-Referendar zu Gemüte führen darf und
soll. Man wird zwar mit mehr verfahrensrechtlichen Fragen konfrontiert,
als dies in typischen Lehrbüchern geschieht. Dafür kann man
aber sicher sein, das wesentliche Wissen des Familienrechts in einem Werk
zu haben. Denn die Anforderungen des ersten Examens werden im zweiten
Examen in aller Regel nur geringfügig übertroffen, was die materiellen
Kenntnisse im Familienrecht angeht.
Das Skript schreckt beim Durchblättern zunächst durch einen
sehr dichten Textfluss ab, das Layout erleichtert die Lektüre nicht
und auch Fußnoten sind in den Text integriert. Im Gegensatz zu anderen
Titeln der Reihe "Examenskurse Referendariat" nutzen die Autoren
aber viele darstellende Elemente, Definitionen, Schemata und Beispielsfälle,
um den Text zu veranschaulichen wie die Reminiszenz zu erhöhen. Auch
die zahlreichen Berechnungen zu den Unterhaltsproblemen sind vorbildlich
gestaltet und erleichtern das Verständnis sofort.
Auch aktuelle Themen wie die stets problematische nicht eheliche Lebensgemeinschaft
und ganz neu die eingetragene Lebenspartnerschaft werden besprochen und
examensgerecht behandelt.
Die für Studenten relevanteren Themen der §§ 1353 ff. BGB
werden zwar nur knapp behandelt, aber dafür schnörkellos. Hier
ist es aber gerade für Kandidaten des ersten Examens nötig,
dass sie sich mittels eines Lehrbuchs zum BGB-AT oder zum Familienrecht
über die Probleme etwa der Schlüsselgewalt in § 1357 BGB
klar werden.
Insgesamt ist das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr positiv und man
hat nach der Lektüre das Gefühl, in etlichen Punkten beruhigt
ins Examen zu gehen. Deswegen: empfehlenswert und kaufwürdig!
Weinreich / Klein, Kompaktkommentar Familienrecht, Verlag
Luchterhand 2003
Dieser Kompaktkommentar scheint auf den ersten Blick nur eine Investition
für Referendare oder Anwälte zu sein. Jedoch ist auch für
Studenten, sollte die Universität sich die Anschaffung für ihre
Bibliotheken geleistet haben, die Arbeit mit diesem Kommentar überaus
nützlich. Zum einen werden alle familienrechtlichen Normen im Zusammenhang
kommentiert, also nicht nur das Buch IV des BGB, sondern auch relevante
Normen des Schuldrechts, der Zivilprozessordnung und des FGG, des GVG,
EStG, des Lebenspartnerschaftsgesetzes und sogar des EGBGB. Gerade Letzteres,
also die Erfassung auch des internationalen Familienrechts, ist in typischen
Lehrbüchern unterrepräsentiert und in allgemeinen Kommentaren
sehr knapp gehalten. Schon angesichts dieser Fülle von Normen, die
man in einem Lehrbuch nie auf einmal auffinden könnte, ist Materialersparnis
möglich.
Die Lektüre der einzelnen Kommentierungen ist angenehm und einfach.
Entgegen der sonst in Kommentaren verbreiteten Sitte, Verweise im Text
zu platzieren, sind hier Rechtsprechung, Literatur und Aufsätze lesefreundlich
als Fußnoten abgesetzt und der Text selbst ist durch sinnvolles
Layout flüssig zu lesen. Ein in Kommentaren ungewöhnlicher aber
lobenswerter Service ist der Abdruck von Prüfungsschemata und graphischen
Darstellungen zu bestimmten Ansprüchen. Dies kommt nicht nur Studenten
gelegen, sondern jedem, der sich rasch einen Problemüberblick schaffen
möchte.
Irritierend ist allerdings, dass streckenweise Paragraphen überhaupt
nicht kommentiert sind, obwohl man dies üblicherweise erwarten müsste,
so etwa bei § 1357 BGB. Andererseits sind die Kommentierungen zu
Problemen wie dem Unterhaltsrecht oder zum Abstammungsprozess so ausführlich,
dass man es schon fast als kleines Lehrbuch im Kommentar bezeichnen möchte.
Bei den meisten Ansprüchen sind umfassende prozessuale Hinweise abgedruckt.
Der Kommentar ist eine echte Bereicherung für Praktiker und gerade
für Junganwälte. Auch Referendare dürften großen
Nutzen aus der ausführlichen Kommentierung ziehen. Studenten sollten
das Werk zum Nachschlagen und Vertiefen nutzen, für die Examensvorbereitung
selbst muss aber jedenfalls eine Verarbeitung des Stoffes in Fällen
zusätzlich herangezogen werden
Hohloch, Familienrecht, Verlag Boorberg 2002
Das Wagnis, ein Lehrbuch in Erstauflage in einen ohnehin vollen Markt
zu platzieren, wird normalerweise nur dann angegangen, wenn der Autor
überzeugt ist, mit seiner Darstellung ein Medium zu schaffen, das
die Leserschaft vorher nicht hatte und in dieser Form auch braucht. Das
Interesse des Autors, ein "lesbares Lehrbuch" zu schaffen, ist
angesichts der komplexen Materie Familienrecht mehr als begrüßenswert
und man kann dieses Ziel als erreicht ansehen, wenn das Auge auch über
die alte Rechtschreibung stolpert. Schon das Schriftbild ist angenehm
und übersichtlich gestaltet, es bleiben genug Freiräume zur
Erholung der Augen, Überschriften, Aufzählungen und Hervorhebungen
sind unaufdringlich aber effektiv. Ein toller Service für den Leser
ist in einzelnen Kapiteln die Zusammenfassung als letzter Punkt, die eventuell
aufgekommene Missverständnisse abschließend aufklärt und
beseitigt.
Leider gerade für Studenten misslich ist die Armut an Beispielsfällen,
die sich durch das ganze Buch zieht. Gerade klausurrelevante Themen wie
§ 1357 BGB, die Vertretungsproblematik zusammen mit § 181 BGB,
die Berechnung von Ansprüchen im Zugewinnausgleich oder beim Unterhalt
hätte man bei einem so dicken Lehrbuch nicht nur beschreibend, sondern
in massiver Form exemplarisch veranschaulicht erwartet. So muss man aber
auf eine Fallsammlung oder andere Hilfsmittel zurückgreifen, um sich
die Problematik für das Examen verständlich zu machen. Für
Referendare ungünstig ist das Fehlen von Kapiteln zum prozessualen
Familienrecht immerhin behauptet der Klappentext, dass das Lehrbuch
auch an den Erfordernissen des zweiten Examens ausgerichtet sei.
Besonderes Lob verdient die Behandlung des internationalen Familienrechts,
nicht nur innerhalb der europäischen Gemeinschaft, sondern auch durch
die Regelungen des EGBGB. Ebenso lesenswert ist die Darstellung der nicht
ehelichen Lebensgemeinschaft und dort vor allem die Probleme bei Auflösung
dieser Gemeinschaft. Dieses Lehrbuch ist in vielen Bereichen eine lohnenswerte
Alternative zu einem Kommentar, da es sehr ausführlich und prägnant
geschrieben ist und das Verständnis für das materielle Familienrecht
fördert.
Roth, Familien- und Erbrecht, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2003
Eine fallbezogene Zusammenfassung von Erbrecht und Familienrecht ist der
Theorie nach das beste, was einem Studenten widerfahren kann: im Fall
der geschickten Formulierung und Auswahl der Fälle und Lösungen
muss man nicht vertieft in die schwierigen Materien einsteigen, sondern
kann sich die Systematik gleich und leicht anhand von konkreten Fällen
veranschaulichen. Dass dabei gerade Familienrecht und Erbrecht verbunden
werden, liegt auf der Hand, da man hier typischerweise Probleme ineinander
fließen lassen kann.
Die Sammlung von Roth bietet aber nicht nur 27 Fälle zu konkreten
materiellen Rechtsproblemen, sondern serviert in einem Anhang auch noch
hervorragende Übersichten zu prozessualen Problemen des Erb- und
Familienrechts. Für Referendare ist das allein sicher zu wenig, aber
man muss schon in etlichen Lehrbüchern suchen, bis man diese Darstellungen
so komprimiert vorfindet.
Das Layout der Fälle ist leider nicht geglückt. Weder ist die
eigentliche Falllösung übersichtlich gestaltet, noch wird am
Anfang oder am Ende der Lösung eine Gliederung angeboten. Auch ist
es nicht sinnvoll, den Fließtext mit Urteilen und Literaturhinweisen
anzufüllen, da diese im Ernstfall auch nicht dort zu finden sind.
Positiv gerade für Studenten ist der konsequente Gutachtenstil.
Inhaltlich bieten die Fälle den relevanten Examensstoff auf ansprechendem
Niveau. Angereichert wird die Nützlichkeit des Buches noch durch
die Einfügung erklärender Passagen, die zusätzliche Informationen
für den Leser liefern. Neben klassischen Problemen wie den ehelichen
Zuwendungen, dem Eigentumserwerb bei Schlüsselgewalt oder der Ausübung
elterlicher Sorge samt Kindesherausgabe, finden sich auch komplexe Themen
wie etwa Fälle zum Unterhalt, zur Vor- und Nacherbschaft und zum
gemeinschaftlichen Testament einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Insgesamt ist das Buch eine echte Empfehlung, weil man sich nach der Durcharbeitung
der Fälle ein Lehrbuch schon fast ersparen kann und jedenfalls für
die Anforderungen des Examens gut gerüstet ist.
Frank, Erbrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Normalerweise verspricht ein Buch der "Grundrisse des Rechts"-Reihe
eine Fülle an Information, leider meist etwas unübersichtlich
gestaltet. Eine höchst erfreuliche Ausnahme stellt das Lehrbuch von
Frank dar, das neben dem obligatorischen dicht gehaltenen Textfluss eine
Vielzahl von auflockernden Elementen aufweist, so etwa Schemata, Skizzen,
Übersichten und Tabellen. Dazu kommt, dass endlich einmal im Layout
die Verwendung von separaten und grau schattierten Beispielen Einzug findet.
Diese Gestaltung wertet die Lektüre schon technisch ungeheuer auf,
weil man sich kurze Konzentrationspausen gönnen kann und nicht befürchten
muss, den Text zu "verlieren".
Inhaltlich hervorzuheben sind vor allem die "praktischen" Kapitel,
die zwar nur manchmal oder in besonderen Konstellationen im Examen anzutreffen
sind, die aber zum Verständnis des auch heute hohen Stellenwerts
des Erbrechts eminent wichtig sind, so das Kapitel zur Unternehmensnachfolge
und zum Erbschaftssteuerrecht, oder die in der anwaltlichen Beratung wichtige
Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis.
Deutlich zu klein geraten ist angesichts der hohen Examensrelevanz das
Kapitel zu den §§ 2018 ff. BGB, dem Erbschaftsherausgabeanspruch
und der Haftung des Erbschaftsbesitzers. Selbst bei geringer textlicher
Behandlung hätte hier eine übersichtliche Graphik nicht geschadet,
um auch den Vergleich zum EBV deutlich zu machen und dem Leser einen leichten
Prüfungseinstieg zu verschaffen.
Ein toller Service ist der Anhang mit sechs Fällen und ausführlichen
Lösungen. Man sollte sich am besten schon vor der Übung für
Fortgeschittene im Zivilrecht, vor dem Examen jedoch jedenfalls durch
diese Fälle gearbeitet haben, da sie die Systematik des Erbrechts
sehr anschaulich vermitteln und wie das ganze Buch gut gestaltet sind.
Gerade deswegen ist das Buch in jedem Fall eine Anschaffung wert, ansonsten
eine unbedingte Lektüreempfehlung!
Harder / Kroppenberg, Grundzüge des Erbrechts, 5. Auflage, Verlag
Luchterhand 2002
Es ist grundsätzlich ein gutes Zeichen, wenn das noch stark vom römischen
Recht geprägte deutsche Erbrecht von Autoren in Anlehnung an dieses
dargestellt wird. Durch das ganze Buch hindurch verweisen die Autoren
auf lateinische Fachbegriffe, mit denen man im mündlichen Examen
sicher ein gutes Bild abgibt. Ein guter Service gerade für Studenten
ist auch das Literaturverzeichnis, das sich gerade auf die Darstellung
ausbildungsrelevanter Literatur konzentriert und die übrige wissenschaftliche
Literatur in den Fußnoten und Vorbemerkungen zu den einzelnen Kapiteln
verankert. Ob es bei einem Buch von unter 300 Seiten aber wirklich nötig
ist, teilweise mehr als eine halbe Seite Artikel und Aufsätze zu
einem Unterkapitel anzugeben, mag der Käufer selbst entscheiden.
Die Lektüre des Buches fällt insgesamt leicht. Dafür sorgen
der gut gelayoutete Text und einige an passender Stelle eingefügte
Grafiken. Die ebenfalls in stattlicher Anzahl vorhandenen Beispiele sind
rein optisch eher verwirrend, da der bloße Unterschied zum Text
durch Kursivschrift erreicht wird und so ein deutlicher Einschnitt nicht
gewahrt ist.
Inhaltlich beschränkt sich das Werk schon dem Titel nach auf die
Grundzüge des Erbrechts, ist also bei in der Praxis relevanten Schwerpunkten
nicht so stark bestückt, so etwa im Erbscheinsverfahren, in der Auslegung
gemeinschaftlicher Testamente oder Verweisen auf internationales Erbrecht.
Leider wenig hilfreich gerade für Studenten ist das Buch auch bei
den Ansprüchen des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, denen gerade
einmal fünf Seiten gewidmet werden. Vorbildlich ausführlich
ist dagegen das Kapitel zu Schenkungen von Todes wegen und Verträgen
zugunsten Dritter auf den Todesfall. Es fehlen leider auch ein oder zwei
examenstypische Fallbeispiele, an denen der Leser erkennen könnte,
wie ihn die Materie Erbrecht in der Prüfung tatsächlich fordern
könnte.
Ob dieses Buch genügt, die erforderlichen Kenntnisse für das
erste Examen abzudecken, muss bezweifelt werden. Im Zusammenspiel mit
einem Examinatorium oder einer Fallsammlung dürfte jedoch eine ausreichende
Vorbereitung gewährleistet sein. Die Lektüre schadet also keinesfalls.
Leipold, Erbrecht, 14. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2002
Das Erbrecht ist schon aufgrund der rechtsgeschichtlichen Ursprünge
prädestiniert dazu, von Autoren in endlosen Kapiteln und vor allem
unverständlich zerredet zu werden. Wer jedoch das Lehrbuch von Leipold
zu Rate zieht, wird schon anhand des Inhaltsverzeichnisses sehen, dass
hier zielgerichtet und zielsicher ein Werk für die Examensvorbereitung
geschaffen wurde und nicht zur Schaffung eines weiteren Veröffentlichungstitels.
Dies beginnt damit, dass sich die Ausführlichkeit der besprochenen
Kapitel konsequent an den nahezu bundesweit einheitlichen Grunderwartungen
an erbrechtliche Kenntnisse der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
orientiert. Weiterhin zahlreiche Fälle als Beispielselemente eingefügt
und diese postwendend und nicht nur stichpunktartig gelöst, so dass
man einen sofortigen Lerneffekt für Klausuren mitnehmen kann. Schließlich
sind die Prüfungs- und Wiederholungsfragen am Ende der jeweiligen
Kapitel nicht schlicht aneinander gereiht, sondern es ist Platz gelassen,
um eine eigene Antwort einzutragen, die man dann auf der folgenden Seite
mit der Lösung vergleichen kann. Allein schon dieses Detail macht
das Werk zu einem Arbeitsbuch und durch die Kombination von Lektüre
und Aktion kann sich der Lerneffekt beträchtlich erhöhen! Auch
das übrige Layout erfreut den Leser, da es keinen dichten Fließtext
bietet, sondern sinnvoll gestaltete Absätze, vielfach unterbrochen
durch veranschaulichende graphische Elemente und die bereits genannten
Beispielsfälle.
Inhaltlich ist die Behandlung des Erbrechts voll erfüllt, sogar für
das erste Examen nicht wesentliche prozessuale Fragen des Erbscheinsverfahrens
werden angesprochen sowie in neuerer Zeit aufgetretene Probleme der Lebenspartnerschaft
behandelt. Die einzigen Stellen, an welchen man sich ausführlichere
Zahlenbeispiele gewünscht hätte, sind die Berechnungen der Pflichtteilsansprüche
und des Zugewinnausgleichs.
Dieses Buch eignet sich wie kein zweites zum Einstieg ins Erbrecht und
ist ein guter Examensbegleiter.
Westermann, Sachenrecht, 10. Auflage, Verlag C.F. Müller 2002
Mit ausdrücklicher Betonung, dass dieses Lehrbuch nur Schwerpunkte
des Sachenrechts vermitteln kann und soll führt der durch ein weiteres
Lehrbuch im Sachenrecht hoch spezialisierte Autor den Leser durch die
examensrelevantesten Probleme des Buch III des BGB. Dabei werden die obligatorischen
Einleitungen knapp gehalten und der Einstieg in die Materie so gewählt,
dass sich auch der sachenrechtlich Unbedarfte gleich einen guten Überblick
verschaffen kann.
So werden etwa zusammen gehörende Themen wie Eigentum und Besitz
nicht künstlich getrennt, sondern deren Verwandtschaft in den Aufbau
der Kapitel integriert. Die ständige Begleitung des Fließtextes
durch sinnvoll abgesetzte Beispielsfälle, eingeschobene Lösungshinweise
und teilweise sogar Lösungsvorschläge für die Gesamtklausur
erleichtern die Lektüre beträchtlich und schärfen die Aufnahmebereitschaft
für das gerade behandelte Kapitel.
Die Examensbedeutung des Erwerbs beweglicher Sachen wird durch eine entsprechende
ausführliche Besprechung in mehreren Kapiteln hervorgehoben, ein
wenig verknappt erscheint hingegen die Darstellung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.
Trotz der vermeintlichen Klarheit der Regelungen des Liegenschaftsrechts
ist es ein sinnvoller Service an die vornehmlich studentischen Leser,
auf über 100 Seiten die Grundlagen des Erwerbs und der Belastung
von Grundeigentum so klar wie hier geschehen zu präsentieren, da
erfahrungsgemäß die Durchfallquote in Klausuren diesen Inhalts
exorbitant hoch ist, obwohl sie das eigentlich nicht sein müsste.
Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass gewisse Gebiete nur
gestreift oder gar nicht behandelt werden können, die sich sonst
in Lehrbüchern des Sachenrechts finden, so etwa weite Teile des Kreditsicherungsrechts.
Das Buch ist aber ansonsten für den Einstieg ins Sachenrecht ideal.
Eckert, Sachenrecht, 3. Auflage, Verlag Nomos 2003
Es ist für Studenten stets erfreulich, gerade angesichts stets knapper
Lehrmittelbudgets, wenn man einem Lehrbuch von vornherein ansieht, dass
es speziell auf die universitäre Ausbildung zugeschnitten ist und
sich so sowohl als Einstiegswerk wie auch zur Wiederholung vor dem Examen
bestens eignet.
Das Werk von Eckert bietet einen für sachenrechtliche Dimensionen
überschaubaren Rahmen von knapp über 500 Seiten, ist übersichtlich
gestaltet und enthält die für viele für den Erinnerungsprozess
wichtigen Gegenüberstellungen zum Abschluss jeden Kapitels. Nur so
ist man gerade am Anfang in der Lage, sich über eine Thematik einen
ersten Überblick zu verschaffen oder gar diesen wieder zu gewinnen,
denn in keinem anderen Bereich als dem Sachenrecht kann man als Autor
so elegant wissenschaftliche Ausflüge unternehmen, die jedoch dem
Leser oft nicht viel Nutzen bringen.
Auch in Aufzählungsform dargebotene Prüfungsschemata erleichtern
die Orientierung innerhalb eines Abschnitts, da man sich so das Zusammenspiel
der abzuhakenden Voraussetzungen eher einprägen kann als in einem
Fließtext, Störend sind allerdings die in den Text eingefügten
Literaturverweise, die den Lesefluss stocken lassen oder gar zu einer
überblicksartigen Vorgehensweise anregen.
Vertieft werden die einzelnen Kapitel durch insgesamt 10 Fälle mit
zugehörigen Lösungen. Erfreulich ist, dass trotz des beschränkten
Platzes auch für Sicherungsrechte wie Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
sowie für die Vormerkung ausführliche Darstellungen zu finden
sind, so dass man mit einem einzigen Werk die grundlegenden Kenntnisse
für Studium und Examen erlangen kann. Dass sich die sachenrechtliche
Vielfalt der Fallgestaltungen natürlich optimalerweise mit einer
weiteren Fallsammlung erfassen lässt, sollte jedem Käufer und
Leser klar sein. Das Buch ist jedenfalls ein klarer Kauftipp und eine
definitive Lektüreempfehlung bereits zum Einstieg in das Sachenrecht.
Wolf, Sachenrecht, 19. Auflage, Verlag C.H. Beck 2003
Das Lehrbuch von Wolf ist für Studenten der klassische Einstieg ins
Sachenrecht, wenn sie diesen noch mittels eines Lehrbuches bewältigen
wollen (oder können). Trotz des gewaltigen Umfang und des typischen
dichten Textes werden durch Übersichten, Aufbauschemata, Zeichnungen
und zahlreiche Fälle die Kapitel für den Leser plausibel und
gleichzeitig weniger abschreckend.
Auch wenn man daran zweifeln könnte, dass es über 50 Seiten
bedarf, um des Themas Eigentum inhaltlich Herr zu werden, wobei die eigentlichen
Ansprüche erst in späteren Kapiteln folgen, sind gerade die
examensrelevanten Probleme des Sachenrechts nicht zu knapp und gut verständlich
abgehandelt. Besonders die Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
und die Ansprüche aus § 906 BGB sowie § 1004 BGB, jeweils
direkt oder analog, sind klausurtypisch und nach der Lektüre dieses
Werkes um einiges einfacher zu verstehen. Auch die richtige Einordnung
von § 985 BGB und § 951 BGB, von Repetitoren heiß geliebtes
und ausgeschlachtetes Thema, wird hier prägnant erfasst.
Ebenso sinnvoll wurden die Sicherungsrechte des Sachenrechts in einem
Kapitel zusammengefasst und die Erklärungen zu Grundschuld und Hypothek
erfolgen nicht erst im allgemeinen Liegenschaftsrecht. Zweifelhaft ist
aber, ob es für das studentische Verständnis sinnvoll ist, den
Erwerb von unbeweglichem Eigentum dem von beweglichem Eigentum voranzustellen,
da man eigentlich davon ausgehen dürfte, dass ein Lehrbuch sukzessive
durchgearbeitet wird, das Mobiliarsachenrecht aber in der Universität
stets zuerst behandelt wird.
Ein besonderes Schmankerl offeriert der Autor durch seine gelegentlich
eingefügten Ausflüge in die Rechtsvergleichung, wo er dem Leser
knapp und interessant vermittelt, wie die Rechtslage zu einem eben behandelten
Problem im europäischen Ausland gehandhabt wird.
Dieses Buch war und ist ein klarer Kauftipp und sollte vor dem Examen
durchgearbeitet werden.
Wilhelm, Sachenrecht, 2. Auflage, Verlag de Gruyter 2002
Kaum ein anderes Lehrbuch zum Sachenrecht hat sich in den letzten zwei
Jahren so großer Beliebtheit bei der Lösung von Hausarbeiten
erfreut wie das Werk von Wilhelm. Dabei macht die Aufmachung des Buches
weder den Einstieg in die Lektüre noch das Lesen selbst einfach.
Zunächst einmal stellt ein Lehrbuch, das nur knapp die 1000-Seiten-Grenze
verfehlt, stets eine Herausforderung an den Leser dar. Zum anderen verzichtet
das Buch bis auf den Anhang, in dem ein Grundbuchauszug dargestellt wird,
gänzlich auf graphische Darstellungen, was gerade im Bereich der
Grundpfandrechte zu bedauern ist. Ebenso wenig wird im Text Fettdruck
verwendet, so dass man vom Layout zunächst schier erschlagen wird.
Der Inhalt entschädigt jedoch für die technischen Unannehmlichkeiten.
Der Autor schildert zunächst die obligatorischen sachenrechtlichen
Grundprinzipien und bietet sogar einen Abstecher ins internationale Sachenrecht
und die Behandlung des Eigentums durch europäische Rechtsprechung
und die EMRK. Die durch das BGB vorgegebenen sachenrechtlichen Standardthemen
werden umfassend und kritisch behandelt. An geeigneten Stellen werden
Kapitel zu Themen eingefügt, die man in einem Sachenrechtslehrbuch
nicht erwarten würde, so etwa zur Zwangsversteigerung. Auch Abschnitte
zu besonderen Rechtsnormen wie dem Erbbaurecht und dem Wohnungseigentum
sind von solchem Umfang, dass man sich nach der Lektüre mehr als
nur auf Probleme aufmerksam gemacht fühlt, sondern einen Wissensgewinn
erfährt.
Besonders lesenswert ist das Kapitel zu Inhalt und Schranken des Eigentums
nach Zivilrecht, da aus dieser nur schwer zu verstehenden Materie schon
etliche komplizierte Klausursachverhalte hervorgegangen sind. Vor allem
die Behandlung des § 906 II 2 BGB durch den BGH wird dargestellt
und kritisch hinterfragt, so dass sich gerade auch Referendare dieses
Kapitel näher ansehen sollten.
Etwas ermüdend sind die in einem Lehrbuch diesen Umfangs aber zu
erwartenden Passagen zu den historischen Entwicklungen bestimmter Begriffe
und Konstellationen, die man zugunsten der schon erwähnten fehlenden
Übersichten gerne im Sinne der Studierenden verkürzen könnte.
Leicht ermöglicht wird die punktuelle Suche nach Problemen und Themenkreisen
durch das exzellent ausführliche Inhaltsverzeichnis und das Sachregister.
Insgesamt ist dieses Buch für jeden wissenschaftlich Arbeitenden
eine Bereicherung, für die Examensvorbereitung allerdings dürfte
ihm höchstens eine Rolle als vertiefendes Werk zufallen, da die Schnelligkeit
der Erfassung der Themen am Layout und an der Ausführlichkeit der
Kapitel leidet.
Schwab / Prütting, Sachenrecht, 31. Auflage, Verlag C.H. Beck
2003
Generationen von Juristen sind mit diesem Lehrbuch in die Tiefen des Sachenrechts
eingestiegen und so falsch können sie damit nicht gelegen haben.
Alle für das erste Examen wichtigen Kapitel des Sachenrechts werden
behandelt, der kompakte Text wird phasenweise aufgelockert durch kleiner
gedruckte Passagen oder graphische Elemente. Die Lektüre wird nicht
durch im Text stehende Literaturhinweise gestört und die Kapitel
sind sauber voneinander getrennt, so dass man klare Zäsuren beim
Studium machen kann.
Angesichts der Konfrontation der Studenten mit dem Sachenrecht verwundert
allerdings der Aufbau ein wenig. Anstelle des dinglichen Erwerbs von beweglichen
Sachen beginnt das Buch mit Besitz und hiernach folgen Kapitel zum Grundstücksrecht,
die eigentlich mit den klausurtypischen Verknüpfungen der Grundstückssicherungsrechte
besser kombinierbar wären.
In einzelnen Kapiteln ist manchmal fraglich, warum es einer dreiviertel
Seite an Literaturtipps bedarf, anstatt klausurtypische Sachverhalte ausführlicher
darzustellen, so geschehen beim Verwendungsersatz im EBV. Auch in einigen
Punkten des Kreditsicherungsrechts wird manchmal nur der Gesetzesinhalt
knapp wiedergegeben, ohne dazu ein Fallbeispiel zu bringen, das dem Leser
wesentlich mehr bringen würde. Auch Themen, die sich in Klausuren
gern in vertrackten Zusammenhängen präsentieren, so etwa das
dingliche Vorkaufsrecht, werden ein wenig stiefmütterlich behandelt.
Insgesamt ist mit diesem Lehrbuch ein rascher und umfangreicher Einstieg
ins Sachenrecht zu schaffen. Ob man allerdings nach der Lektüre besser
in Klausuren mit sachenrechtlichem Zuschnitt zurechtkommen wird, bleibt
unklar und ist leider den Adaptionsfähigkeiten des einzelnen Studenten
überlassen.
|
|