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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Dezember 2004

Dezember 2004: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Auch wenn das Buch die Bezeichnung „Grundkurs“ trägt, wird nicht nur der Stoff für das Pflichtfachgebiet Arbeitsrecht vermittelt, sondern der Autor behandelt die Grundzüge des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Besondere Bedeutung hat das Werk im Laufe des Jahres für die Examina erlangt, weil es die Neuregelungen unter anderem des Kündigungsschutzgesetzes bereits in die Kapitel integriert hat. Auch die Integration aktueller Entscheidungen, so etwa zum Kopftuch-Verbot geben einen zusätzlichen Leseanreiz. Die Gestaltung des Buches ist vorbildlich gelungen. Neben dem Fließtext verwendet der Autor übersichten innerhalb der Kapitel und gibt Vorschläge zum Prüfungsaufbau, immerhin 40 an der Zahl. An besonders wichtigen Stellen werden klärende Einschübe präsentiert und das Gelesene wird durch zahlreiche und ausführlich gelöste Beispielsfälle und Widerholungsfragen sofort vertieft und komplettiert. Gerade in Bereichen, die in Klausuren schematisch beherrscht werden müssen, ist die übersichtlichkeit der Darstellung eine große Hilfestellung. Auch die im Studium noch schwierigen Verfahrensfragen werden anschaulich und nachvollziehbar erläutert, so dass man im Prüfungsfall das Gelesene strukturiert und systematisch anbringen kann. Bereits die Darlegung der Grundlagen des Arbeitsrechts ist lesenswert, weil man aus der Herleitung der Normen verschiedener Hierarchie- und Geltungsstufen zahlreiche Erkenntnisse auch für andere Rechtsbereiche gewinnen kann. Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Probleme rund um das Arbeitsverhältnis, so etwa die Parteien, die Begründung, die Beendigung, Inhalt und Störungen. Die Beteiligung mehrere Parteien wird erfasst durch Kapitel zu den Tarifvertragsparteien, zum Arbeitskampf, zur Koalitionsfreiheit und vor allem zum Betriebsverfassungsrecht. Abschließend würdigt der Autor das Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten und vertieft auch dies durch einige übungsfälle. Für die spätere Praxis wichtig sind auch die nicht unbedingt normierten Bereiche des Arbeitsrechts, die der Autor ebenso anspricht wie die durch Paragraphen geregelten Themen. So wird etwa das Mobbing als arbeitsrechtliches Problem erörtert und auch die Einflüsse des Europarechts auf zahlreiche Detailfragen nicht übersehen. Dieses Buch lohnt sich zur Lektüre während der gesamten juristischen Ausbildung. Die Strukturiertheit hilft sowohl dem Anfänger wie dem Fortgeschrittenen und auch Referendare dürften für ihre Klausuren gerne einen Blick in das vorliegende Werk werfen. Die Arbeit mit diesem Lehrbuch lohnt sich!

Grundmann, Europäisches Gesellschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Die Optimierung der anwaltlichen Beratung im Gesellschaftsrecht macht schon lange nicht mehr an den eigenen Grenzen Halt. Seit der Einigung über eine europäische Aktiengesellschaft und der fortschreitenden Verbesserung der Marktbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen ist ein Wettbewerb um den besten Standort innerhalb Europas neu angefacht. Das vorliegende Werk erlaubt dem Leser einen rein gemeinschaftsrechtlichen Blick auf das Gesellschaftsrecht, der sowohl die vereinheitlichenden Strukturen ins Auge fasst wie auch in rechtsvergleichender Weise die noch uneinheitlichen Materien erläutert. Dennoch wird der Blick des deutschen Rechtsanwenders nicht vergessen und es finden sich die europarechtlichen Grundlagen und Vorgaben für das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, so dass man sich in Studium und Referendariat über das eigene Recht an die wesentlichen Schnittpunkte mit dem Recht anderer Länder herantasten kann. Dies geschieht typischerweise über Gebiete wie Steuerrecht, Insolvenzrecht oder das IPR. Sehr lehrreich, auch für die Bearbeitung rein innerstaatlicher Sachverhalte, sind die Lektüre des Kapitels zur organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften und die Verpflichtung derselben durch ihre Organe. Anhand der einschlägigen EG-Richtlinien werden zudem weitere Themen wie die beschränkte Haftung der Gesellschaft sowie Publizitätspflichten dargestellt. Ein in letzter Zeit sehr modisches Thema, die Corporate Governance wird ebenso kompakt wie klar dargestellt. Anspruchsvoll ist die Lektüre der Abschnitte zur Rechnungslegung. Für die Tätigkeit in den Abteilungen von Kanzleien zum Kapitalmarktrecht unverzichtbar ist weiterhin das Wissen um die Vorschriften zur Emission und anderen Finanzierungsmitteln. Diese werden gerade hinsichtlich der Publizität wirkungsvoll erläutert. Von großer Relevanz in der Rechtsprechung war und ist zudem die Frage des Sitzes der Gesellschaften, was auch hier ausführlich dargestellt wird. Das Layout des Buches muss man schlicht als gelungen bezeichnen. Der Autor findet ein wirkungsvolles Wechselspiel zwischen Text, Graphik, Tabelle, Hervorhebung von Schlüsselbegriffen und Freiräumen zur Inszenierung der Textteile. Die Fußnoten stören die Lektüre nicht und die Länge der Kapitel erlaubt einen zügigen Lesefluss. Lobenswert ist auch die klare Sprache des Autors, der sich gerade im verbal konstruktionsreichen Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht dazu verleiten lässt, mit modernen „Fach"begriffen den Leser zu verschrecken. Von großem Vorteil sind zudem die ständigen Querverweise auf Randnummern innerhalb des Buches, da man innerhalb der europäischen Richtlinien doch bisweilen die Orientierung verlieren kann. Während in klassischen Lehrbüchern zum Gesellschaftsrecht die Europäisierung nur gestreift wird, hat man hier endlich einmal eine ausgiebige Befassung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Gesellschaftsrecht. Allein diese Fokussierung bietet ein kleines Monopol und sorgt für Information aus erster Hand für Seminararbeiten und Kanzleitätigkeit. Dieses vielseitig verwendbare Werk ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Etablierung des Gemeinschaftsrechts in den Köpfen der deutschen Rechtsanwender.

Meyer, Arbeitsrecht für die Praxis, 10. Auflage, Verlag Nomos 2004Abbildung des Buchtitels
Man läuft beinahe Gefahr, von diesem umfassenden Werk geistig erschlagen zu werden, so komprimiert und massiv fließt das Wissen zum Arbeitsrecht aus der Feder des Autors. Passend zu den Umwälzungen im Kündigungsschutz zum Jahresbeginn 2004 hat der Autor die Neuauflage seines Lehrbuches veröffentlichen können. Der Praxisbezug dieses Werkes wird durch zahlreiche Elemente verdeutlicht und manifestiert. Die Hinweise der einzelnen Kapitel auf die Rechtsprechung der Instanzen der Arbeitsgerichte ist umfassend und aktuell. Der Autor hat einen Anhang beigefügt, in dem Muster zu Standardsituationen sowohl im Betrieb als auch vor den Arbeitsgerichten verfasst sind, so dass man auch ohne Rechtsanwalt seine Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wahren kann. Dies umfasst etwa Formulare zu Arbeitsverträgen, Zeitverträgen, Verträge für freie Mitarbeiter und zahlreiche Prozessformulare. Auch die erst vor kurzer Zeit verabschiedeten Gesetze zur Teilzeitarbeit und zur befristeten Arbeit werden vom Autor anschaulich und unter konkreter Anwendung auf Sachverhalte erläutert. Inhaltlich werden die wesentlichen Punkte des Individual- und Kollektivarbeitsrechts dargestellt, die man auch in den Examina braucht. Das Arbeitsvertragsrecht umfasst etwa den Inhalt, die änderung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dazu Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Weiterhin erläutert werden eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Gesetzen hinsichtlich Zweck und Anwendung, so etwa zu Arbeitnehmererfindungen, zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum Mutterschutz. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich unter anderem mit der Betriebsverfassung und mit dem Arbeitskampf. Bedauerlich für Studenten und Referendare ist das Fehlen jeglicher Art von Graphik oder übersicht. Auch gibt es keine Prüfungsschemata, sondern hauptsächlich Fließtext. Man kann zwar aus den Formularen einiges für das prozessuale Vorgehen vor den Arbeitsgerichten entnehmen, aber ein eigenes Kapitel mit den Grundlagen für eine Klage fehlt, da im Kapitel zum Arbeitsgerichtsprozess nur auf weiterführende Probleme eingegangen wird. Dennoch ist die Lektüre flüssig möglich, da der Stil des Autors und das gute Layout die Bearbeitung unterstützen. Das Buch ist für Fortgeschrittene eine ideale Quelle, um eigenes Wissen zu verifizieren und zu vertiefen. Anfänger könnten mit dem Werk überfordert sein. Der praktische Nutzen für Leser, die sich tagtäglich mit dem Arbeitsrecht befassen müssen, ist enorm.

Kegel / Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Internationale Privatrecht begegnet den Studenten innerhalb der Ausbildung eher selten, sofern sie nicht den Wahlfachbereich IPR anstreben. Die Beschäftigung im Rahmen von abzuleistenden Praktika ist da viel eher wahrscheinlich und auch Referendare dürften in den Stationen am Zivilgericht und bei der Anwaltschaft nicht zu selten mit dem EGBGB konfrontiert werden. Meist ist dann der erste Blick in den Kommentar schnell getan, aber erst die Lektüre genauer und studentenfreundlicher Erläuterungen führt zu dem gewünschten Wissenszuwachs, den das vorliegende Werk ermöglichen kann und will. Der Leser findet das Internationale Privatrecht auf über 1200 Seiten detailliert und übersichtlich zusammengetragen und erläutert vor. Die Autoren setzen inhaltlich eindrucksvoll Schwerpunkte und bleiben doch dogmatisch auch den Grundlagen der Materie treu. So finden sich nahezu selbstverständlich Kapitel zur Geschichte und zu den Rechtsquellen des IPR, aber auch ausführliche Ausführungen zu Begriffsbestimmungen und zum Umgang mit dem Schrifttum im IPR umrahmen den Einstieg in das Rechtsgebiet. Der darauf folgende Bereich im Buch ist mit „Allgemeiner Teil“ überschrieben und dort warten auf den Leser die klassichen Grundlagen des zwischenstaatlichen Privatrechts, etwa die Einordnung von Anknüpfungsnormen oder die diversen Verweisungen und ihre Einordnung. Wie bei nahezu allen Autoren ist der Abschnitt zum ordre public sehr gut geschrieben und dadurch auch sehr lesenswert, nimmt man doch dort erstmals Rückgriff auf eigene Kenntnisse auch aus anderen Rechtsgebieten. Der nachfolgende „Besondere Teil“ beinhaltet dann die Anwendung auf die diversen Gebiete des Zivilrechts, also die Allgemeinen Lehren des Privatrechts, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und schließlich das Erbrecht. Gerade in den Referendarsstationen beim Rechtsanwalt sind die Kapitel zum Internationalen Verfahrensrecht eine effektive Informationsquelle. Eher für Spezialisten geeignet ist die Lektüre des ebenfalls angesprochenen Internationalen öffentlichen Rechts. Das Layout des Buches ist gut gelungen, der Text ist sinnvoll gestaltet und macht eine zügige Lektüre möglich. Auch führen die zahlreichen Beispiele und Hinweise auf Rechtsprechung im Text zum schnellen Verständnis. Es mangelt aber leider an eingängigen Graphiken, übersichten oder Schemata, was aber dem eindeutig wissenschaftlichen Charakter des Werkes nachzusehen ist. Die Einordnung in die Reihe „Kurz-Lehrbücher“ dürfte bei mehr als 1000 Seiten Stoff auch bedenkenswert sein. Studenten der Wahlfachgruppe werden die Einarbeitung in dieses Werk nicht bereuen. Auch die Arbeit bei einschlägig beratenden Anwälten wird im Referendariat durch dieses Kompendium tatkräftig unterstützt. Für den Pflichtfachbereich und das Assessorexamen wird wohl die gelegentliche Lektüre in den juristischen Seminaren das Höchste der Gefühle bleiben, doch auch hierfür ist das Buch ein zuverlässiger Wissensbegleiter.

Foerste, Insolvenzrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Es gibt sowohl für die Ausbildung wie auch für die Praxis zahlreiche Titel zum Insolvenzrecht, aber bis auf wenige Ausnahmen ist die Attraktivität für Studenten und Referendare schon durch den zumeist großen Umfang der Bücher und Kommentare getrübt. Wer allerdings wie der Autor dieses Werks das Insolvenzrecht als vornehmliche Modifizierung von aus dem allgemeinen Zivilrecht bekannten Strukturen begreift, offeriert den in Ausbildung befindlichen Juristen, die sich nicht speziell im Wahlfach mit dem Insolvenzrecht befassen wollen, ein Werk, das dem Ziel nach genau auf die Wünsche der potenziellen Konsumenten zugeschnitten zu sein scheint. Bemerkenswert ist, dass sich der Autor zu einer ausgewogenen Mischung von Text, Graphik und Hervorhebungen entschieden hat. Dadurch wird auch ein trockenes Thema wie das Recht der Insolvenzen zu einer leicht lesbaren Materie und das Buch ermuntert zur Bearbeitung. Dabei finden sich sowohl Beispielsfälle, tabellarische übersichten, Zeitachsen und andere Gestaltungsmittel. Vor allem die zusammenfassenden Tabellen, etwa zur Rechtsprechung des BGH sind für die Leser eine echte Lernhilfe. Auch der Abdruck bzw. die Nachahmung gerichtlicher Maßnahmen, so etwa die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, helfen dem Verständnis dieser zutiefst praktischen Materie weiter. Inhaltlich werden viele und examensrelevante Themen angesprochen, sowohl das Regelinsolvenzverfahren wie die Verbraucherinsolvenz. Man findet thematisch zusammenpassend erläuterte Kapitel zur vorzeitigen und separaten Befriedigung von Gläubigern ebenso wie zur Behandlung der Massegläubiger. Die Stellung des Insolvenzverwalters und seine Kompetenzen werden ebenso erläutert wie die vor allem klausurrelevanten Auswirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens auf das Vermögen des Betroffenen. Lobenswert sind die Schlusskapitel, in welchen der Autor unter anderem das internationale Insolvenzrecht beleuchtet, das durch die EG-Insolvenzverordnung eine in Deutschland direkt anwendbare Rechtsnorm beinhaltet und somit von hoher Anwendungsrelevanz ist. Ebenfalls dort angesprochen werden für Referendare interessante Themen wie die Frage von Unterhaltsverpflichtungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieses Buch ist für Studenten wie für Referendare sowohl für den Pflichtfachbereich wie auch zur Vorbereitung diverser Wahlfachgruppen eine echte Empfehlung, sowohl zur Lektüre wie zum Kauf. Der gewünschte Ausbildungscharakter wird vollends erreicht.

Michalski, Arbeitsrecht Ð 50 Fälle mit Lösungen, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Arbeitsrecht erleidet in nahezu jedem Kalenderjahr das Schicksal der Neuregelungen in Teilbereichen, so dass Lehrbücher innerhalb von kurzer Zeit zumindest in bestimmten Aspekten „unaktuell“ werden können. Rechtzeitig zur Reform des Kündigungsschutzgesetzes kommt die Neuauflage der Fallsammlung zum Arbeitsrecht auf den Markt. Die relevanten Neuregelungen sind auch bereits in den Fällen eingearbeitet, so dass man sich nicht mit der Aufbereitung einer alten Rechtslage herumärgern muss. Die 50 Fälle sind alle sehr kurz und bieten nur Ausschnitte aus dem Arbeitsrecht, in den meisten Fällen zum materiellen Recht, am Ende des Buches auch zum Prozessrecht. Teilweise sind die Fälle nur wenige Zeilen lang und verweisen als Abwandlung auf einen vorigen Fall. Man sollte sich genau überlegen, ob man unter solchen Umständen die offizielle Bezeichnung von 50 Fällen aufrechterhalten kann, da solche kleinen Abwandlungen nicht einmal ansatzweise Fallqualität haben. Die Sachverhalte sind am Anfang zusammengefasst und danach folgen alle Lösungen. Bei keinem der Sachverhalte ist aber eine Seitenzahl angegeben, wo man die Lösung schnell nachschlagen kann, so dass sich die Bearbeitung des Buches als umständliche Blätterei herausstellt. Die Fälle sind numerisch und alphabetisch unterteilt, aber der einheitliche Fließtext ohne jegliche Gliederung zu Beginn oder am Ende wirkt so reichlich unübersichtlich, da die Verweise auf Rechtsprechung und Literatur auch noch in den Text eingearbeitet sind. Wenn einmal aber ein ausführlicher Sachverhalt und eine ausführliche Lösung angeboten werden, ist der Text inhaltlich sehr anschaulich und im Gutachtenstil nachahmenswert geschrieben. Sehr sinnvoll sind die in kleinerer Schrift eingefügten Exkurse und Erklärungen in den Lösungstexten. Inhaltlich abgedeckt werden die für das Examen im Pflichtfachbereich wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen, etwa die Arbeitnehmereigenschaft, der Gleichbehandlungsgrundsatz, Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche übung, Schäden im Betrieb, Personenschäden und Schäden durch den Arbeitnehmer, Mankohaftung, befristete Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Streik und Arbeitskampf, Gewerkschaften und Betriebsrat. Es kostet viel Energie, dieses Buch effektiv zu bearbeiten und ein punktuelles Nachschlagen ist beinahe unmöglich. Deswegen sind Kauf und Lektüre nur für gezielt nach arbeitsrechtlichen Fällen Suchende zu empfehlen, die mit gewissen Grundkenntnissen an die Lösung dieser Fallsammlung gehen und sich vornehmen, sich von den formalen Widrigkeiten nicht abhalten zu lassen.

Eltzschig / Wenzel, Die Anfängerklausur im BGB, 1. Auflage, Verlag Springer 2004
Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Einstiegsliteratur für Jurastudenten im Zivilrecht zwar zahlreich vorhanden ist, aber selten genug wirklich für den Anfänger konzipiert. Viele Autoren gehen von vornherein von einer (im Idealfall auch bestehenden) komplementären Ausbildung in der Universität aus und sparen sich oft neben dem materiellen Recht methodische oder systematische Hinweise und übersichten. Gerade für Anfänger ist es aber wichtig, auch von einem Lehrbuch gewissermaßen an die Hand genommen zu werden. Die Autoren versuchen hier in Form von 24 Fällen den Leser in die Bearbeitung von Klausuren einzuführen, gleichzeitig aber den materiellen Stoff zu vermitteln. Dies wird im Rahmen der Falllösungen dadurch zu erreichen versucht, dass man allgemeine übersichten und weiter führende Anmerkungen dort einstellt, wo man sie themengerecht erläutern kann. So werden etwa vor der gutachterlichen Prüfung der entsprechenden Anwendung eines Paragraphen die allgemeinen Voraussetzungen der Analogie erläutert, im Rahmen der Vertretungsmacht Beispiele für gesetzliche Vollmachten gegeben oder etwa bei der Auswahl der richtigen Anspruchsgrundlage auf die verschiedenen Anspruchsnormentypen im BGB verwiesen. Für den computerorientierten Studenten wirkt dies wie eine Auswahl von Untermenüs, die er bei der Lektüre je nach Bedarf nutzen und so eine mehr oder weniger vertiefte Bearbeitung des Falles erreichen kann. Jedenfalls wird durch dieses System im besten Fall vermieden, dass sich Studenten dem Jurastudium mit Case-Law-Einstellung nähern, also einen Beispielsfall beherrschen, aber nicht die Grundzüge zur Falllösung. Inhaltlich werden die Fälle im Laufe des Buches komplizierter, sind jedoch bei großer Schrift und viel Freiraum selten länger als 10 Seiten. Die Auswahl der Fallthemen ist oftmals an Klassikern der Rechtsprechung orientiert, was aber bei der begrenzten Stoffmenge vertretbar erscheint. Man findet Fälle zum Vertragsschluss, zur Stellvertretung, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Anfechtung, zum Minderjährigenrecht und zu Formvorschriften. Nur als Aufhänger finden sich dabei Materien aus dem AT und BT des Schuldrechts. Gerade diese gehören aber unzweifelhaft zum Stoff der Anfängerübung ebenso wie zur Zwischenprüfung. Insoweit wäre es wohl fairer gewesen, den Titel des Buches auf den BGB AT zu beschränken, als diesen Hinweis im Untertitel zu verankern. Für den Bereich des BGB AT aber, ist das Buch aber wirklich eine gelungene Einführung und die zahlreichen Schemata und übersichten eine gute Stütze für die ersten Semester.

Löwisch, Arbeitsrecht, 7. Auflage, Verlag Luchterhand 2004Abbildung des Buchtitels
Mit knapp 500 Seiten geballtem Wissen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht ist das Werk von Löwisch in mittlerweile siebter Auflage ein etablierter Klassiker. Dies wird aber nicht nur durch inhaltlich überzeugende Arbeit erreicht, sondern auch durch die Attraktivität des Lehrbuches im Ganzen. Zuerst hevorheben kann man ohne weiteres das ausgezeichnete Layout des Buches. Die Fließtexte sind in angenehm lesbare Portionen unterteilt, die überschriften geben eine intelligente Struktur und das Auge findet genug Stellen, um einmal im unbedruckten Bereich auszuruhen und über den Sinn des gerade Gelesenen nachzudenken. Die fehlenden übersichten, Schemata und Graphiken sind ein Malus, werden aber halbwegs aufgewogen durch eine Vielzahl von Kontrollfragen, die in einem eigenen Anhang vollständig beantwortet werden. Die Kapitel werden durch über 110 Fälle gleichzeitig aufgelockert wie inhaltlich vertieft. Materiell geht der Autor auf alle wesentlichen Bereiche für Pflicht- und Wahlfach ein und beachtet in überdurchschnittlicher Weise die Einflüsse des Europarechts und des Völkerrechts. Die einzelnen Kapitel enthalten in kompakter Form die wesentlichen Informationen und darüber hinausgehende weiter führende Informationen und Problemstellungen. Ohne bemerkbare Umstellungen hat der Autor die änderungen im Kündigungsschutz zum 01.01.2004 eingearbeitet und in die Prüfungen aufgenommen. Der Kündigungsschutz ist einer der besonderes lesenswerten Bereiche dieses Lehrbuchs, nicht nur durch die Neuregelungen, sondern vor allem wegen der eingängigen Ausführungen zum seit je her bestehenden außerordentlichen Kündigungsrecht. Ein prüfungstechnisch seltenes, aber in diesem Buch generell interessant aufbereitetes Kapitel ist die Behandlung des Betriebsrats und die daraus entstehenden rechtlichen Probleme. Das einzige Kapitel, das man als unterrepräsentiert bezeichnen muss, ist das zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Während andere Autoren tabellarische übersichten über die Zulässigkeitsvoraussetzungen neben dem Fließtext präsentieren, wird hier in sehr knappen Worten ein gerade für Referendare hoch relevantes Thema etwas stiefmütterlich behandelt. Für die richtige Einarbeitung in den prozessualen Bereich braucht man also auf jeden Fall ein weiteres Lehrmedium. Dieses Lehrbuch ist anspruchsvoll, aber effektiv und teilweise spannend zu lesen. Die Lektüre lohnt sich ab der Vorbereitung auf die übung für Fortgeschrittene, der Leser wird nicht nur in das Arbeitsrecht eingeführt, sondern auch darin geleitet.

Brox / Walker, Allgemeines Schuldrecht, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Neuere Lehrbücher zum allgemeinen Schuldrecht können endlich auf eine breite Meinungsbildung in Rechtsprechung und Schrifttum bezüglich der 2002 erfolgten Schuldrechtsmodernisierung zurückgreifen. Das Autorenduo ist in den bearbeiteten Bereichen des Zivil- und Zivilprozessrechts umtriebig wie eh und je und neben zwei Auflagen des besonderen Schuldrechts und dem Zwangsvollstreckungsrecht ist das allgemeine Schuldrecht bereits der vierte wesentliche Reihentitel im Zeitraum 2003/2004, der auf den Buchmarkt gebracht wurde. Ein Klassiker wie dieser kann nach 30 Auflagen nicht mehr wirklich ernsthaft kritisiert werden. Es bleiben die für die Reihe „Grundrisse des Rechts“ typischen Gestaltungsmängel, also die Armut an Graphiken, übersichten und Prüfungsschemata und die immer noch gängige überfrachtung des Fließtextes mit den Hinweisen, die in separate Fußnoten gehören. Gerade für das allgemeine Schuldrecht ist dies aber wesentlicher Bestandteil für die Examensvorbereitung, da man diese Ansprüche eben wie im Schlaf beherrschen lernen sollte. Dazu muss aber ein Autor den Anspruch auch erst einmal lernbar in verschiedenen Wegen aufbereiten. Auch die Lektürefreundlichkeit sollte bei diesem Standardwissen nicht durch textliche Barrieren behindert werden. Lobenswert ist aber das übersichtlicht Layout, das mit Fettdruck, Freiräumen und verschiedenen Schriftgrößen intelligent gestaltete Kapitel hervorbringt, und so gezeigt wird, das man trotz der traditionellen Stilmittel mehr übersicht erreichen kann. Das allgemeine Schuldrecht erfasst neben den Klassikern Schadensersatzrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht die Bereiche der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern, den Inhalt und das Erlöschen von Schuldverhältnissen, die Beteiligung Dritter an diesen Schuldverhältnissen und den oft auch in Lehrbüchern zum BGB AT behandelten Verbraucherschutz bei bestimmten Vertriebsformen. Gerade hier wird aber das in letzter Zeit gerne in Klausuren genannte Problem des Schutzes von Arbeitnehmern durch §§ 312 ff. BGB nicht einmal erwähnt. Auch die Darstellung des Schuldnerschutzes bei Forderungsabtretungen gerät auf knapp vier Seiten etwas mager. Relativ ausführlich dagegen werden viele Aspekte des Schadensersatzrechts erläutert, so die Verantwortlichkeit des Handelnden und eingesetzter Helfer, die Vorteilsausgleichung und die Probleme rund um § 254 BGB, also das Mitverschulden des Geschädigten. Auch die kompakte Abhandlung des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs ist klausurgeeignet aufbereitet worden. Dieses Werk ist während des gesamten Studiums hilfreich und dürfte schon aufgrund des unschlagbar niedrigen Preises für stetige Nachfrage bei Studenten sorgen. Jedoch wird man ohne Hinzunahme von anderen Lernmitteln, die den Stoff plastischer darstellen, nicht alle examenswichtigen Aspekte der Systematik des allgemeinen Schuldrechts vollständig erfassen können.

Fuchs, Deliktsrecht, 5. Auflage, Verlag Springer 2004 Abbildung des Buchtitels
Das Deliktsrecht ist und bleibt in beiden juristischen Staatsexamina ein Dauerbrenner und man sollte sich davor hüten, die Prüfungen der verschiedenen Haftungstatbestände oberflächlich durchzuführen. Ansonsten gelangt man nämlich zur bei Richtern nicht seltenen Ansicht „823 geht immer“ , obwohl ein einschlägiges Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die Deliktshaftung gerade ausschließt. Das vorliegende Werk ist in sehr kurzer Zeit neu aufgelegt worden und kann so neueste Diskussionen aus Rechtsprechung und Literatur bieten. Dies wird besonders deutlich im kleinen aber ansehnlichen Kapitel zur Staatshaftung nach Gemeinschaftsrecht. Hier wird das bahnbrechende Urteil des EuGH zur Staatshaftung für gemeinschaftsrechtswidrige höchstrichterliche Urteile integriert und den bisherigen Fallgruppen gegenüber gestellt. Dies ist in Lehrbüchern zum Zivilrecht kein alltäglicher Service. Die formelle Gestaltung des Werks lässt leider noch viel Raum nach oben offen. Die Integration von BGH-Urteilszitaten in den Text ist zwar ab und an nützlich. Dafür kommen konkrete Lösungsvorschläge für Klausuren zu kurz. Auch die Lektüre des Textes an sich wird durch die überlangen Zitatpassagen erschwert. Die Prüfungsübersichtskästen zu Beginn der Anspruchsnormen könnten ein anspruchsvolleres Layout vertragen. Ebenso würde das Buch durch einige graphische Darstellungen an Format gewinnen. Den meisten Raum nehmen die Prüfungsvoraussetzungen des § 823 BGB ein und die einzelnen Schutzgüter werden sehr ausführlich abgehandelt. Die Darstellung des Schutzes des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist hervorragend gelungen und sollte ab dem zweiten Semester Pflichtlektüre sein. Ebenso prägnant beschrieben wird die Haftung gemäß § 824 BGB. Behandelt werde auch Normen der Gefährdungshaftung. Unklar ist dabei aber, warum § 7 StVG ausführlich behandelt wird, aber der praktisch relevante § 17 StVG bis auf eine Fußnote ausgespart bleibt, ebenso wie die Norm des § 18 StVG. Ebenso nicht eindeutig hervorgehoben wird der Vorrang des StVG in der Prüfung vor dem allgemeinen Deliktsrecht. Für Referendare wichtig ist die Behandlung der Regressproblematik im Versicherungsvertragsgesetz sowie im Sozialgesetzbuch. Jedoch belässt es der Autor bei § 67 VVG bei sehr knappen Ausführungen und bietet anstelle eines Beispielsfalles mit Lösung eine Zitierung von BGH-Rechtsprechung, die für die Anwendung in der Klausur wenig hilft. Man kann dieses Buch bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Studiums zur Lektüre heranziehen und sich über die Grundzüge des Deliktsrechts klar werden. Auch für die übungen für Fortgeschrittene dürfte so manche Erkenntnis bei der Bearbeitung gewonnen werden. Jedoch sind zur Examensvorbereitung weitere Lehrbücher nötig, um die sichere Anwendung der Materie zu gewährleisten.

Then / Gerhard, Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2004Abbildung des Buchtitels
Das Arbeitsrecht ist im zweiten juristischen Staatsexamen überwiegend Pflicht- wie Wahlfachstoff und bietet nach wie vor eine beschäftigungsreiche Zukunft. Die Kenntnisse im Individualarbeitsrecht können, sofern das Lehrbuch systematisch genug ist, in kurzer Zeit erlernt werden. Das vorliegende Werk ist in gewisser Weise ein Vorbild eines modernen Lehrbuches, wenngleich es manchmal eher einem gehaltenen Vortrag ähnelt als einem üblichen Druckwerk. Die Autoren abstrahieren den Stoff so weit wie möglich und bieten eine echte Mischung aus graphischen und textlichen Elementen. Hinzu kommt die Verflechtung mit Internet-Angeboten, die in der Referendar-Schriftenreihe des Boorberg-Verlages zum Standard geworden ist. Man muss allerdings bei manchem Leser um ein wenig Geduld mit der Gestaltung des Buches werben, da die dichte Abfolge stilistischer Elemente keine Ruhe in den Lektürefluss zu bringen vermag und man sich ständig angespornt fühlt, zwischen den vielen Informationen hin- und herzuspringen. Gut ist deshalb die Idee der Autoren, in einem kartonierten Beiblatt die üblichen Problemschwerpunkte des Arbeitsrechts darzustellen, so dass man im Zweifel die Orientierung schnell wieder finden dürfte. Die verwendeten Graphiken und Schaubilder sind abwechslungsreich und informativ, wirken manchmal zwar durch viele Schattierungen schlicht überdimensioniert, können aber das Bild des Buches auch prägen. Eine große Zahl von Beispielsfällen komplettiert die umfassende Aufarbeitung der einzelnen Themen. Der Fließtext ist stets durch Fettdruck und Aufgliederungen unterbrochen, so dass es ausnahmsweise einmal nicht störend ist, dass die vielen Hinweise auf die Rechtsprechung des BAG nicht in separaten Fußnoten stehen. Materielles Recht bildet den Schwerpunkt des Buches, wenn man das Kündigungsschutzverfahren darunter zählen darf. In logischer Abfolge werden die Probleme vom Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses behandelt und erläutert. Man findet deshalb alle klassischen Prüfungsprobleme zu Entlohnung, Urlaub, Krankheit, Anfechtung und Aufhebung des Arbeitsvertrages, Weiterbeschäftigung, Kündigung und anderen unumgänglichen Gebieten. Insofern wird der Leser mit einer Rundumversorgung belohnt. Ein Schwachpunkt des Buches ist sicherlich das Kapitel zum Europarecht. Hier werden zum Teil falsche Normen zitiert und auch der Informationsgehalt ist mager. Relativ knapp für ein Lehrbuch für Referendare ausgefallen ist auch die Behandlung der prozessualen Probleme. Insbesondere die Abfassung des Urteils wirkt sehr kompakt angesichts der Verweise auf den Zivilprozess und hätte das ein oder andere Tenorierungsbeispiel mehr vertragen können. Dennoch werden die Informationen, die man im Pflichtfachbereich benötigt zur Genüge abgedeckt. Man wird mit der Lektüre und dem Kauf dieses Buches keinen Fehler machen. Der Stoff ist interessant und dynamisch aufbereitet und die Autoren können mit dem Computer umgehen. Einzig der Leser muss sich auf diese Präsentation bisweilen erst einstellen, wird sie aber schnell zu schätzen wissen.

Wollenschläger, Arbeitsrecht, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2004Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Lehrbuch ist trotz seines beachtlichen Umfangs von über 500 Seiten ideal auf studentische Bedürfnisse zugeschnitten. Der Fließtext beinhaltet Aufzählungen und Prüfungsübersichten, dazu viel Freiraum an den Rändern, um nicht vom Text erschlagen zu werden und sich Bemerkungen machen zu können, außerdem nutzt der Autor zahlreiche Kapitel, um Gesamt- oder Teilübersichten zur Veranschaulichung des Stoffes anzubieten. Das einzige Vertiefungselement, das diesem Buch fehlt, sind Beispielsfälle. Dafür ist die Rechtsprechung des BAG zahlreich und übersichtlich in Fußnoten vorhanden, so dass man notfalls dort die passenden Fallbeispiele findet. Im Lehrbuch findet der Leser nicht nur das den Pflichtfachbereich abdeckende Arbeitsrecht sowie die Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Letzteres insbesondere mit sehr schönen übersichten, sondern kann sich auch für den weiter gehenden Wahlfachbereich das nötige Wissen anlesen. Zum Glück ist das Buch zudem noch so „spät“ im Jahr 2003 fertig gestellt worden, dass die Neuregelung des Kündigungsschutzes, wenn auch zum Teil nur in ergänzenden Anmerkungen, Eingang in die einzelnen Kapitel gefunden hat. Hervorzuheben ist vor allem, dass der Autor die europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitsrecht in den diversen Abschnitten des Buches nie außer Acht lässt und die Verträge vor allem korrekt zitiert. Teilweise könnte man sich eine stärkere Behandlung wünschen, so bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber hier verschwimmen die Grenzen zwischen den Wahlfächern zu leicht. In den einzelnen Kapiteln sind stets besondere Schwerpunkte zu finden, deren Klausurrelevanz man in der Vielzahl der Fälle sofort erkennen dürfte. Beispielhaft zu nennen sind hier die Ausführungen zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, zur Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes oder zum arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren. Schwierig ist allerdings die bloße Lektüre des Textes. Dieser ist sehr klein geschrieben und innerhalb des Textes werden Gestaltungselemente wie Fettdruck nicht verwendet. Insofern braucht man nur wegen der Form, nicht wegen des Schreibstils, eine Portion Geduld und Motivation, um das Buch intensiv zu bearbeiten. Man kann dieses Buch für Pflichtfach und Wahlfach zu jeder Zeit des Studiums empfehlen und auch Referendare werden, wenn sie noch die Zeit dazu finden, viel Freude mit diesem Buch haben. Notwendig ist allerdings in jedem Fall die Ergänzung der Lernstrategie durch eine Fallsammlung.

Helml, Arbeitsrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Oftmals verbergen sich hinter Lehrbüchern, die dem Titel oder der Reihe nach, hier „Examenskurse Referendariat“ , vorgeben, speziell für den juristischen Vorbereitungsdienst geschaffen worden zu sein, simple Zusammenfassung von materiellem Recht. Das vorliegende Werk ist aber für die genannte Reihe ein Vorzeigebeispiel, wie man die Bedürfnisse von Referendaren nach kompakten aber auch in der Klausur verwertbaren Informationen sinnvoll befriedigt. Reihentypisch sind das dichte Layout und der viel zu einheitliche Text ohne separat abgesetzte Fußnoten. Man wird von den gebotenen Informationen zu oft schlicht erschlagen und kann mangels jeglicher graphischer Aufbereitung, mangels hervorgehobener Schlüsselbegriffe und wegen der in den Text integrierten Nachweise zur Rechtsprechung des BAG und zur Literatur nur mit hoher Konzentration das präsentierte Wissen aufnehmen. Ein wenig mehr Gestaltung täte dem Werk insofern gut. Gelungen sind aber die zahlreich vorhandenen, wenigstens grau unterlegten Klausurhinweise und Formulierungsvorschläge, die gerade bei anwaltlichen Anträgen und zu erstellenden Urteilsentwürfen für deutliche Klarheit bei den Lesern sorgen. Nicht zu finden sind leider Beispiele zu Urteilen (Ausnahme: ein abgedruckter Mahnbescheid) oder relevanten Erklärungen, zum Beispiel zu einer Kündigung, so dass die Informationen im abstrakten Bereich verbleiben. Der Autor wählt einen für Referendare sinnvollen Aufbau, indem er neben allgemeinen klausurtaktischen Erwägungen den prozessualen Stoff voranstellt und erst im Schlusskapitel die verschiedenen materiell-rechtlichen Schwerpunkte behandelt. So kann man schon zu Beginn klar erkennen, warum das Buch speziell und nicht wie viele andere Bücher nur „auch“ für Referendare erstellt wurde. Wie schon erwähnt, werden durch etliche Formulierungsbeispiele die zu bewältigenden Feinheiten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren auch schnell und nachhaltig klar. Besonders lesenswert erscheinen die Ausführungen zu vermeintlich einfachen Prüfungspunkten der Zulässigkeit, wo aber arbeitsrechtlich unerfahrene Bearbeiter oft straucheln und dem Korrektor gleich zu Beginn ein diffuses Bild vermitteln. Sehr schön dargestellt ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB, wobei gerade die Rechtsprechung des EuGH exemplarisch ins Bild gesetzt wird. Auch die Ansprüche rund um die Urlaubsgewährung sind übersichtlich und detailliert aufbereitet. Das Werk ist für Referendare ein echtes Muss, sofern sie sich mit Arbeitsrecht nur im Pflichtfachbereich beschäftigen wollen. Hier erhalten sie das Wesentliche zu prozessualem und materiell-rechtlichem Wissen, brauchen aber ein gewisses Quantum an Disziplin, um sich den vermittelten Stoff zu visualisieren. Ein empfehlenswertes Buch.

Reinker, Das Job-Lexikon, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Das vorliegende Werk ist kein Lehrbuch, aber auf überraschende Weise für Juristen lesenswert. Von A bis Z werden zahlreiche Sachverhalte und Umstände rund um das Arbeitsleben beleuchtet. Dabei wird man keine BAG-gefestigten Erkenntnisse gewinnen, sondern soll vielmehr praktische Informationen für den Arbeitsalltag erhalten, um sich ein eigenes Handlungskonzept erstellen zu können. Dies betrifft Juristen aber nicht nur als Arbeitnehmer, sei es als studentische Hilfskraft in einer Kanzlei oder als Anwaltsreferendar in den Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes, sondern auch in der möglichen späteren Beratungsarbeit. Es ist nie auszuschließen, dass man im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Mandates oder nur als Nebenfrage zu einem anderen Mandat Probleme erörtern und lösen muss, die sich im halbjuristischen Raum bewegen. Dazu gehören auch Anstandsregeln oder unangemessene Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, etwa das Duzen in Hierarchien, das Flirten am Arbeitsplatz oder die Computernutzung für private Zwecke. Nebenbei dient die Lektüre vieler Stichworte dazu, die eigene Berufsplanung ein wenig zu konkretisieren oder sich für bestimmte Dinge rund um den Arbeitsplatz bereits jetzt Vorsätze zu fassen. Leider muss man sich etwaige juristische Prinzipien und Verknüpfungen aus den eigenen Kenntnissen erschließen, da die Sprache der Autorin eher populärwissenschaftlich gehalten ist und man selbst bei einschlägigen rechtlichen Problemen wie dem Schutz eigener Ideen am Arbeitsplatz mit praktischen aber trivialen Vorschlägen konfrontiert wird. Auch zu hoch relevanten Themen wie der Kündigung werden nur rechtlich vage Vorstellungen erkennbar. Sogar die Führung von Personalakten oder Spesenabrechnungen kommen ganz ohne juristisch relevante Informationen aus. Die Lektüre ist amüsant und für manchen Leser sicherlich persönlich hilfreich, etliche Erkenntnisse auch ganz neu. Für die Ausbildung ist das Werk jedoch leider nutzlos, wobei man ihm zugestehen muss, dass es dafür sicher nicht in erster Linie gedacht war.

Kraßer, Patentrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004Abbildung des Buchtitels
Die meisten Referendare müssen sich mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt anfreunden und zwangsläufig kommen sie dabei in Kontakt mit dem Wirtschaftsrecht im weitesten Sinne. Abseits von den universitären Standardgebieten wie Handels- und Gesellschaftsrecht bieten einige besondere Themen zwar keine Betätigungsnische, weil sich etliche renommierte Anwälte in diesen Gebieten tummeln, aber die Kundschaft braucht stets Spezialisten. Eines dieser Gebiete ist das Patentrecht. Das vorliegende Lehrbuch kann man nicht gerade als klassisches Einstiegswerk bezeichnen, dazu ist der Umfang mit nahezu 1000 Seiten zu gewaltig und der Kaufpreis zu hoch. Allerdings kommt man neben der typischen Kommentarliteratur nicht daran vorbei, sein grundlegendes Wissen zum Patentrecht mit diesem Buch zu erwerben, zu erweitern und zu festigen. Das liegt schlicht daran, dass der Autor sowohl viel Platz zur Verfügung hat, um die zahlreichen Themen im ansprechenden Maß unterzubringen, aber auch einen so guten Darstellungsstil hat, dass die Lektüre Profis Freude bereitet und Anfänger nicht abschreckt. Dazu kommt, dass der Fließtext zwar dicht, aber dennoch übersichtlich angeordnet ist, die Schlüsselbegriffe deutlich aber nicht in Unmengen hervorgehoben werden und die Fußnoten als solche angeordnet sind und die Lektüre nicht stören. Typisch für diese Lehrbuchreihe ist leider das Fehlen jeder graphischen Umsetzung, wobei der Autor aber in den Texten ab und zu sogar ein kleines Prüfungsschema einfließen lässt. Inhaltlich sind einige Kapitel besonders hervorzuheben, weil diese entweder relevante Schnittstellen beinhalten oder schlicht gut geschrieben sind. Zu ersteren gehört zunächst die Darstellung des Verhältnisses der Spezialrechtsnormen des Patent- und Geschmacksmusterrechts, zum gewerblichen Rechtsschutz im übrigen, zum Urheberrecht und zum gemeinen bürgerlichen Recht wie auch das Ineinandergreifen des europäischen Rechts und der nationalen Vorschriften. Aus dem Schwerpunkt der Erfindung als sachlicher Voraussetzung eines Patentschutzes können die Abschnitte zur Patentierbarkeit biologischer Erfindungen und die Durchsetzung des Rechts auf das europäische Patent empfohlen werden. Wichtig für den Beginn der praktischen Arbeit mit dem Patentrecht ist zudem die genaue Lektüre der Beschreibung der Verfahrensvorschriften zur Anmeldung von Patenten. Ebenfalls sehr lesenswert und rein praktisch hoch interessant sind die Erläuterungen zu übertragung und Lizenzierung von Patenten, also ihrer praktischen Benutzung im Rechtsverkehr. Klausurrelevant für die Wahlfächer dürfte zudem das Kapitel zur Klage wegen Patentverletzung sein. Das Buch ist sehr anspruchsvoll aber die Lektüre macht trotzdem Spaß. Die Verschränkung von internationalem mit deutschem Recht wird auf aktuellstem Stand und anschaulich vorgestellt und begleitet. Wer sich frühzeitig spezialisieren kann und will hat mit diesem Werk einen sicheren Rückhalt.

Becker u.a., KR Ð Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 7. Auflage, Verlag Luchterhand 2004Abbildung des Buchtitels
Spätestens im Referendariat und zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, muss man, da das Arbeitsrecht in nahezu allen Bundesländern Pflichtstoff ist, sich auch einmal mit detaillierten Problemen dieser Materie auseinander setzen. Oftmals ist es sogar so, dass die Ausbildung beim Anwalt viele arbeitsrechtliche Fragen beinhaltet, da der Einstieg in das Individualarbeitsrecht auch von Studenten und Referendaren einfach bewältigt werden kann. Zwangsläufig wird man dann über den Rand der bisher konsumierten Skripten und Lehrbücher hinaussehen müssen und die etablierten großen Werke zu Raten ziehen. Dazu gehört auch der vorliegende Kommentar, der sich nicht auf ein Gesetz spezialisiert hat, sondern das Thema Kündigungsrecht umfassend darstellt. Dazu gehören die sofort eingängigen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Kündigungsschutzgesetzes, aber auch die Sozialgesetzbücher III und IX, das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder etwa das Betriebsverfassungsgesetz. Daneben finden sich noch zahlreiche weitere kommentierte deutsche Gesetze, darunter sogar das Einkommensteuergesetz, aber auch Kommentierungen zum internationalen Arbeitsrecht im EGBGB. Die Gestaltung des Kommentars weist Stärken und Schwächen auf. Die Texte sind sehr dicht geschrieben und gedruckt, die fett gedruckten Schlüsselbegriffe bieten ein wenig Orientierung. Obwohl in vollständigen Worten und Sätzen geschrieben wird, ist die fehlende Abtrennung der Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur bedauerlich, da aufgrund der genannten Dichte jedes Hindernis vermieden werden sollte. Sehr positiv ist der praktische Bezug in der Kommentierung nicht nur durch aktuellste Fundstellen, sondern auch durch aufgezeigte Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts, allerdings ohne genaue Tenorierung, die lediglich umschrieben wird. Die prozessualen Besonderheiten werden, allerdings auch ohne konkrete Beispiele zu Klageanträgen vorzuschlagen, ausführlich dargestellt, etwa die Abgrenzung verschiedener Streitgegenstände bei den Kündigungsschutzklagen oder die Frage, bei welchem Gericht sich die fristwahrende Einlegung der Klage erreichen lässt. Ein besonderes Schmankerl bei einem so umfassenden Werk ist die Fundstellentabelle im Anhang, wo die BAG-Rechtsprechung für verschiedene Fundstellen aufbereitet wurde. Die Kommentierungen sind ausführlich und befassen sich sehr genau mit den zum 1.1.2004 eingetretenen Neuerungen des Arbeitsrechts, teilweise allerdings auch ohne die Reflexion abweichender Meinungen. Dies wird sehr deutlich bei der umfassenden Behandlung der von § 13 III KSchG mittlerweile erfassten besonderen Schutznormen im Kündigungsrecht. Hier wird akribisch und detailreich die bestehende Rechtslage inklusive der änderungen der Rechtslage aufgeführt. In Einzelfällen sind aber Gegenmeinungen nicht einmal erwähnt, so etwa der hier nicht geteilte Vorstoß von Löwisch zur Erfassung von § 622 BGB durch diese Präklusionsregelung. Eine wiederum ganz hervorragende übersicht bietet der Kommentar zu den möglichen Sachverhalten für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. Hier wird nicht etwa durch Aufzählung von Entscheidungen Masse geschaffen, sondern thematisch sauber abgegrenzt und erklärt, welche Umstände zur Kündigung geeignet sind. Auch für Studenten lohnt sich der Blick in dieses umfangreiche Werk, selbst wenn es nur um Detailfragen geht, die man in der Universität oder beim Repetitor eben doch nicht auf Anhieb verstanden hat. Denn auch zu zivilrechtlich sehr relevanten Konstruktionen wie der Ausgleichsquittung oder dem Zusammenspiel von Schwangerschaft und Anfechtungsrecht finden sich hier eingängige Erklärungen. Gerade bei letzterem Thema werden auch die europäischen Einflüsse, vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH hervorgerufen, kompakt dargestellt. Der Kauf des Werkes ist vor dem Berufseinstieg utopisch, die Lektüre darf es nicht sein: der Wissensgewinn selbst aus einzelnen Passagen ist enorm, die Aktualität der Information ist bestechend. Während der gesamten juristischen Ausbildung im Arbeitsrecht ist kein Blick in dieses Werk verschwendet.