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Rezensionen Dezember 2004 |
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Dezember 2004: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Auch wenn das Buch die Bezeichnung Grundkurs trägt, wird nicht nur der
Stoff für das Pflichtfachgebiet Arbeitsrecht vermittelt, sondern der Autor
behandelt die Grundzüge des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.
Besondere Bedeutung hat das Werk im Laufe des Jahres für die Examina erlangt,
weil es die Neuregelungen unter anderem des Kündigungsschutzgesetzes bereits
in die Kapitel integriert hat. Auch die Integration aktueller Entscheidungen,
so etwa zum Kopftuch-Verbot geben einen zusätzlichen Leseanreiz. Die Gestaltung
des Buches ist vorbildlich gelungen. Neben dem Fließtext verwendet der Autor
übersichten innerhalb der Kapitel und gibt Vorschläge zum Prüfungsaufbau,
immerhin 40 an der Zahl. An besonders wichtigen Stellen werden klärende
Einschübe präsentiert und das Gelesene wird durch zahlreiche und ausführlich
gelöste Beispielsfälle und Widerholungsfragen sofort vertieft und komplettiert.
Gerade in Bereichen, die in Klausuren schematisch beherrscht werden müssen,
ist die übersichtlichkeit der Darstellung eine große Hilfestellung. Auch
die im Studium noch schwierigen Verfahrensfragen werden anschaulich und
nachvollziehbar erläutert, so dass man im Prüfungsfall das Gelesene strukturiert
und systematisch anbringen kann. Bereits die Darlegung der Grundlagen des
Arbeitsrechts ist lesenswert, weil man aus der Herleitung der Normen verschiedener
Hierarchie- und Geltungsstufen zahlreiche Erkenntnisse auch für andere Rechtsbereiche
gewinnen kann. Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Probleme rund um
das Arbeitsverhältnis, so etwa die Parteien, die Begründung, die Beendigung,
Inhalt und Störungen. Die Beteiligung mehrere Parteien wird erfasst durch
Kapitel zu den Tarifvertragsparteien, zum Arbeitskampf, zur Koalitionsfreiheit
und vor allem zum Betriebsverfassungsrecht. Abschließend würdigt der Autor
das Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten und vertieft auch dies durch
einige übungsfälle. Für die spätere Praxis wichtig sind auch die nicht unbedingt
normierten Bereiche des Arbeitsrechts, die der Autor ebenso anspricht wie
die durch Paragraphen geregelten Themen. So wird etwa das Mobbing als arbeitsrechtliches
Problem erörtert und auch die Einflüsse des Europarechts auf zahlreiche
Detailfragen nicht übersehen. Dieses Buch lohnt sich zur Lektüre während
der gesamten juristischen Ausbildung. Die Strukturiertheit hilft sowohl
dem Anfänger wie dem Fortgeschrittenen und auch Referendare dürften für
ihre Klausuren gerne einen Blick in das vorliegende Werk werfen. Die Arbeit
mit diesem Lehrbuch lohnt sich!
Grundmann, Europäisches Gesellschaftsrecht, 1. Auflage, Verlag C.F.
Müller 2004
Die Optimierung der anwaltlichen Beratung im Gesellschaftsrecht macht schon
lange nicht mehr an den eigenen Grenzen Halt. Seit der Einigung über
eine europäische Aktiengesellschaft und der fortschreitenden Verbesserung
der Marktbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen ist ein Wettbewerb
um den besten Standort innerhalb Europas neu angefacht. Das vorliegende
Werk erlaubt dem Leser einen rein gemeinschaftsrechtlichen Blick auf das
Gesellschaftsrecht, der sowohl die vereinheitlichenden Strukturen ins Auge
fasst wie auch in rechtsvergleichender Weise die noch uneinheitlichen Materien
erläutert. Dennoch wird der Blick des deutschen Rechtsanwenders nicht
vergessen und es finden sich die europarechtlichen Grundlagen und Vorgaben
für das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, so dass man sich in Studium
und Referendariat über das eigene Recht an die wesentlichen Schnittpunkte
mit dem Recht anderer Länder herantasten kann. Dies geschieht typischerweise
über Gebiete wie Steuerrecht, Insolvenzrecht oder das IPR. Sehr lehrreich,
auch für die Bearbeitung rein innerstaatlicher Sachverhalte, sind die
Lektüre des Kapitels zur organschaftlichen Vertretung von Kapitalgesellschaften
und die Verpflichtung derselben durch ihre Organe. Anhand der einschlägigen
EG-Richtlinien werden zudem weitere Themen wie die beschränkte Haftung
der Gesellschaft sowie Publizitätspflichten dargestellt. Ein in letzter
Zeit sehr modisches Thema, die Corporate Governance wird ebenso kompakt
wie klar dargestellt. Anspruchsvoll ist die Lektüre der Abschnitte
zur Rechnungslegung. Für die Tätigkeit in den Abteilungen von
Kanzleien zum Kapitalmarktrecht unverzichtbar ist weiterhin das Wissen um
die Vorschriften zur Emission und anderen Finanzierungsmitteln. Diese werden
gerade hinsichtlich der Publizität wirkungsvoll erläutert. Von
großer Relevanz in der Rechtsprechung war und ist zudem die Frage
des Sitzes der Gesellschaften, was auch hier ausführlich dargestellt
wird. Das Layout des Buches muss man schlicht als gelungen bezeichnen. Der
Autor findet ein wirkungsvolles Wechselspiel zwischen Text, Graphik, Tabelle,
Hervorhebung von Schlüsselbegriffen und Freiräumen zur Inszenierung
der Textteile. Die Fußnoten stören die Lektüre nicht und
die Länge der Kapitel erlaubt einen zügigen Lesefluss. Lobenswert
ist auch die klare Sprache des Autors, der sich gerade im verbal konstruktionsreichen
Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht dazu verleiten lässt, mit modernen
Fach"begriffen den Leser zu verschrecken. Von großem Vorteil
sind zudem die ständigen Querverweise auf Randnummern innerhalb des
Buches, da man innerhalb der europäischen Richtlinien doch bisweilen
die Orientierung verlieren kann. Während in klassischen Lehrbüchern
zum Gesellschaftsrecht die Europäisierung nur gestreift wird, hat man
hier endlich einmal eine ausgiebige Befassung mit dem gemeinschaftsrechtlichen
Gesellschaftsrecht. Allein diese Fokussierung bietet ein kleines Monopol
und sorgt für Information aus erster Hand für Seminararbeiten
und Kanzleitätigkeit. Dieses vielseitig verwendbare Werk ist ein wichtiger
Schritt zur weiteren Etablierung des Gemeinschaftsrechts in den Köpfen
der deutschen Rechtsanwender.
Meyer, Arbeitsrecht für die Praxis, 10. Auflage, Verlag Nomos 2004
Man läuft beinahe Gefahr, von diesem umfassenden Werk geistig erschlagen
zu werden, so komprimiert und massiv fließt das Wissen zum Arbeitsrecht
aus der Feder des Autors. Passend zu den Umwälzungen im Kündigungsschutz
zum Jahresbeginn 2004 hat der Autor die Neuauflage seines Lehrbuches veröffentlichen
können. Der Praxisbezug dieses Werkes wird durch zahlreiche Elemente verdeutlicht
und manifestiert. Die Hinweise der einzelnen Kapitel auf die Rechtsprechung
der Instanzen der Arbeitsgerichte ist umfassend und aktuell. Der Autor hat
einen Anhang beigefügt, in dem Muster zu Standardsituationen sowohl im Betrieb
als auch vor den Arbeitsgerichten verfasst sind, so dass man auch ohne Rechtsanwalt
seine Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wahren kann. Dies umfasst
etwa Formulare zu Arbeitsverträgen, Zeitverträgen, Verträge für freie Mitarbeiter
und zahlreiche Prozessformulare. Auch die erst vor kurzer Zeit verabschiedeten
Gesetze zur Teilzeitarbeit und zur befristeten Arbeit werden vom Autor anschaulich
und unter konkreter Anwendung auf Sachverhalte erläutert. Inhaltlich werden
die wesentlichen Punkte des Individual- und Kollektivarbeitsrechts dargestellt,
die man auch in den Examina braucht. Das Arbeitsvertragsrecht umfasst etwa
den Inhalt, die änderung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dazu
Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis. Weiterhin erläutert werden eine
Vielzahl von arbeitsrechtlichen Gesetzen hinsichtlich Zweck und Anwendung,
so etwa zu Arbeitnehmererfindungen, zum Arbeitsgerichtsprozess oder zum
Mutterschutz. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich unter anderem mit
der Betriebsverfassung und mit dem Arbeitskampf. Bedauerlich für Studenten
und Referendare ist das Fehlen jeglicher Art von Graphik oder übersicht.
Auch gibt es keine Prüfungsschemata, sondern hauptsächlich Fließtext. Man
kann zwar aus den Formularen einiges für das prozessuale Vorgehen vor den
Arbeitsgerichten entnehmen, aber ein eigenes Kapitel mit den Grundlagen
für eine Klage fehlt, da im Kapitel zum Arbeitsgerichtsprozess nur auf weiterführende
Probleme eingegangen wird. Dennoch ist die Lektüre flüssig möglich, da der
Stil des Autors und das gute Layout die Bearbeitung unterstützen. Das Buch
ist für Fortgeschrittene eine ideale Quelle, um eigenes Wissen zu verifizieren
und zu vertiefen. Anfänger könnten mit dem Werk überfordert sein. Der praktische
Nutzen für Leser, die sich tagtäglich mit dem Arbeitsrecht befassen müssen,
ist enorm.
Kegel / Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Auflage, Verlag C.H.
Beck 2004
Das Internationale Privatrecht begegnet den Studenten innerhalb der Ausbildung
eher selten, sofern sie nicht den Wahlfachbereich IPR anstreben. Die Beschäftigung
im Rahmen von abzuleistenden Praktika ist da viel eher wahrscheinlich und
auch Referendare dürften in den Stationen am Zivilgericht und bei der Anwaltschaft
nicht zu selten mit dem EGBGB konfrontiert werden. Meist ist dann der erste
Blick in den Kommentar schnell getan, aber erst die Lektüre genauer und
studentenfreundlicher Erläuterungen führt zu dem gewünschten Wissenszuwachs,
den das vorliegende Werk ermöglichen kann und will. Der Leser findet das
Internationale Privatrecht auf über 1200 Seiten detailliert und übersichtlich
zusammengetragen und erläutert vor. Die Autoren setzen inhaltlich eindrucksvoll
Schwerpunkte und bleiben doch dogmatisch auch den Grundlagen der Materie
treu. So finden sich nahezu selbstverständlich Kapitel zur Geschichte und
zu den Rechtsquellen des IPR, aber auch ausführliche Ausführungen zu Begriffsbestimmungen
und zum Umgang mit dem Schrifttum im IPR umrahmen den Einstieg in das Rechtsgebiet.
Der darauf folgende Bereich im Buch ist mit Allgemeiner Teil überschrieben
und dort warten auf den Leser die klassichen Grundlagen des zwischenstaatlichen
Privatrechts, etwa die Einordnung von Anknüpfungsnormen oder die diversen
Verweisungen und ihre Einordnung. Wie bei nahezu allen Autoren ist der Abschnitt
zum ordre public sehr gut geschrieben und dadurch auch sehr lesenswert,
nimmt man doch dort erstmals Rückgriff auf eigene Kenntnisse auch aus anderen
Rechtsgebieten. Der nachfolgende Besondere Teil beinhaltet dann die Anwendung
auf die diversen Gebiete des Zivilrechts, also die Allgemeinen Lehren des
Privatrechts, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und schließlich
das Erbrecht. Gerade in den Referendarsstationen beim Rechtsanwalt sind
die Kapitel zum Internationalen Verfahrensrecht eine effektive Informationsquelle.
Eher für Spezialisten geeignet ist die Lektüre des ebenfalls angesprochenen
Internationalen öffentlichen Rechts. Das Layout des Buches ist gut gelungen,
der Text ist sinnvoll gestaltet und macht eine zügige Lektüre möglich. Auch
führen die zahlreichen Beispiele und Hinweise auf Rechtsprechung im Text
zum schnellen Verständnis. Es mangelt aber leider an eingängigen Graphiken,
übersichten oder Schemata, was aber dem eindeutig wissenschaftlichen Charakter
des Werkes nachzusehen ist. Die Einordnung in die Reihe Kurz-Lehrbücher dürfte bei mehr als 1000 Seiten Stoff auch bedenkenswert sein. Studenten
der Wahlfachgruppe werden die Einarbeitung in dieses Werk nicht bereuen.
Auch die Arbeit bei einschlägig beratenden Anwälten wird im Referendariat
durch dieses Kompendium tatkräftig unterstützt. Für den Pflichtfachbereich
und das Assessorexamen wird wohl die gelegentliche Lektüre in den juristischen
Seminaren das Höchste der Gefühle bleiben, doch auch hierfür ist das Buch
ein zuverlässiger Wissensbegleiter.
Foerste, Insolvenzrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Es gibt sowohl für die Ausbildung wie auch für die Praxis zahlreiche Titel
zum Insolvenzrecht, aber bis auf wenige Ausnahmen ist die Attraktivität
für Studenten und Referendare schon durch den zumeist großen Umfang der
Bücher und Kommentare getrübt. Wer allerdings wie der Autor dieses Werks
das Insolvenzrecht als vornehmliche Modifizierung von aus dem allgemeinen
Zivilrecht bekannten Strukturen begreift, offeriert den in Ausbildung befindlichen
Juristen, die sich nicht speziell im Wahlfach mit dem Insolvenzrecht befassen
wollen, ein Werk, das dem Ziel nach genau auf die Wünsche der potenziellen
Konsumenten zugeschnitten zu sein scheint. Bemerkenswert ist, dass sich
der Autor zu einer ausgewogenen Mischung von Text, Graphik und Hervorhebungen
entschieden hat. Dadurch wird auch ein trockenes Thema wie das Recht der
Insolvenzen zu einer leicht lesbaren Materie und das Buch ermuntert zur
Bearbeitung. Dabei finden sich sowohl Beispielsfälle, tabellarische übersichten,
Zeitachsen und andere Gestaltungsmittel. Vor allem die zusammenfassenden
Tabellen, etwa zur Rechtsprechung des BGH sind für die Leser eine echte
Lernhilfe. Auch der Abdruck bzw. die Nachahmung gerichtlicher Maßnahmen,
so etwa die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, helfen
dem Verständnis dieser zutiefst praktischen Materie weiter. Inhaltlich werden
viele und examensrelevante Themen angesprochen, sowohl das Regelinsolvenzverfahren
wie die Verbraucherinsolvenz. Man findet thematisch zusammenpassend erläuterte
Kapitel zur vorzeitigen und separaten Befriedigung von Gläubigern ebenso
wie zur Behandlung der Massegläubiger. Die Stellung des Insolvenzverwalters
und seine Kompetenzen werden ebenso erläutert wie die vor allem klausurrelevanten
Auswirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens auf das Vermögen des Betroffenen.
Lobenswert sind die Schlusskapitel, in welchen der Autor unter anderem das
internationale Insolvenzrecht beleuchtet, das durch die EG-Insolvenzverordnung
eine in Deutschland direkt anwendbare Rechtsnorm beinhaltet und somit von
hoher Anwendungsrelevanz ist. Ebenfalls dort angesprochen werden für Referendare
interessante Themen wie die Frage von Unterhaltsverpflichtungen nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens. Dieses Buch ist für Studenten wie für Referendare
sowohl für den Pflichtfachbereich wie auch zur Vorbereitung diverser Wahlfachgruppen
eine echte Empfehlung, sowohl zur Lektüre wie zum Kauf. Der gewünschte Ausbildungscharakter
wird vollends erreicht.
Michalski, Arbeitsrecht Ð 50 Fälle mit Lösungen, 4. Auflage, Verlag
C.F. Müller 2004
Das Arbeitsrecht erleidet in nahezu jedem Kalenderjahr das Schicksal der
Neuregelungen in Teilbereichen, so dass Lehrbücher innerhalb von kurzer
Zeit zumindest in bestimmten Aspekten unaktuell werden können. Rechtzeitig
zur Reform des Kündigungsschutzgesetzes kommt die Neuauflage der Fallsammlung
zum Arbeitsrecht auf den Markt. Die relevanten Neuregelungen sind auch bereits
in den Fällen eingearbeitet, so dass man sich nicht mit der Aufbereitung
einer alten Rechtslage herumärgern muss. Die 50 Fälle sind alle sehr kurz
und bieten nur Ausschnitte aus dem Arbeitsrecht, in den meisten Fällen zum
materiellen Recht, am Ende des Buches auch zum Prozessrecht. Teilweise sind
die Fälle nur wenige Zeilen lang und verweisen als Abwandlung auf einen
vorigen Fall. Man sollte sich genau überlegen, ob man unter solchen Umständen
die offizielle Bezeichnung von 50 Fällen aufrechterhalten kann, da solche
kleinen Abwandlungen nicht einmal ansatzweise Fallqualität haben. Die Sachverhalte
sind am Anfang zusammengefasst und danach folgen alle Lösungen. Bei keinem
der Sachverhalte ist aber eine Seitenzahl angegeben, wo man die Lösung schnell
nachschlagen kann, so dass sich die Bearbeitung des Buches als umständliche
Blätterei herausstellt. Die Fälle sind numerisch und alphabetisch unterteilt,
aber der einheitliche Fließtext ohne jegliche Gliederung zu Beginn oder
am Ende wirkt so reichlich unübersichtlich, da die Verweise auf Rechtsprechung
und Literatur auch noch in den Text eingearbeitet sind. Wenn einmal aber
ein ausführlicher Sachverhalt und eine ausführliche Lösung angeboten werden,
ist der Text inhaltlich sehr anschaulich und im Gutachtenstil nachahmenswert
geschrieben. Sehr sinnvoll sind die in kleinerer Schrift eingefügten Exkurse
und Erklärungen in den Lösungstexten. Inhaltlich abgedeckt werden die für
das Examen im Pflichtfachbereich wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen,
etwa die Arbeitnehmereigenschaft, der Gleichbehandlungsgrundsatz, Urlaubsanspruch
und Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche übung,
Schäden im Betrieb, Personenschäden und Schäden durch den Arbeitnehmer,
Mankohaftung, befristete Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Streik und Arbeitskampf,
Gewerkschaften und Betriebsrat. Es kostet viel Energie, dieses Buch effektiv
zu bearbeiten und ein punktuelles Nachschlagen ist beinahe unmöglich. Deswegen
sind Kauf und Lektüre nur für gezielt nach arbeitsrechtlichen Fällen Suchende
zu empfehlen, die mit gewissen Grundkenntnissen an die Lösung dieser Fallsammlung
gehen und sich vornehmen, sich von den formalen Widrigkeiten nicht abhalten
zu lassen.
Eltzschig / Wenzel, Die Anfängerklausur im BGB, 1. Auflage, Verlag Springer
2004
Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die Einstiegsliteratur
für Jurastudenten im Zivilrecht zwar zahlreich vorhanden ist, aber selten
genug wirklich für den Anfänger konzipiert. Viele Autoren gehen von vornherein
von einer (im Idealfall auch bestehenden) komplementären Ausbildung in der
Universität aus und sparen sich oft neben dem materiellen Recht methodische
oder systematische Hinweise und übersichten. Gerade für Anfänger ist es
aber wichtig, auch von einem Lehrbuch gewissermaßen an die Hand genommen
zu werden. Die Autoren versuchen hier in Form von 24 Fällen den Leser in
die Bearbeitung von Klausuren einzuführen, gleichzeitig aber den materiellen
Stoff zu vermitteln. Dies wird im Rahmen der Falllösungen dadurch zu erreichen
versucht, dass man allgemeine übersichten und weiter führende Anmerkungen
dort einstellt, wo man sie themengerecht erläutern kann. So werden etwa
vor der gutachterlichen Prüfung der entsprechenden Anwendung eines Paragraphen
die allgemeinen Voraussetzungen der Analogie erläutert, im Rahmen der Vertretungsmacht
Beispiele für gesetzliche Vollmachten gegeben oder etwa bei der Auswahl
der richtigen Anspruchsgrundlage auf die verschiedenen Anspruchsnormentypen
im BGB verwiesen. Für den computerorientierten Studenten wirkt dies wie
eine Auswahl von Untermenüs, die er bei der Lektüre je nach Bedarf nutzen
und so eine mehr oder weniger vertiefte Bearbeitung des Falles erreichen
kann. Jedenfalls wird durch dieses System im besten Fall vermieden, dass
sich Studenten dem Jurastudium mit Case-Law-Einstellung nähern, also einen
Beispielsfall beherrschen, aber nicht die Grundzüge zur Falllösung. Inhaltlich
werden die Fälle im Laufe des Buches komplizierter, sind jedoch bei großer
Schrift und viel Freiraum selten länger als 10 Seiten. Die Auswahl der Fallthemen
ist oftmals an Klassikern der Rechtsprechung orientiert, was aber bei der
begrenzten Stoffmenge vertretbar erscheint. Man findet Fälle zum Vertragsschluss,
zur Stellvertretung, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Anfechtung,
zum Minderjährigenrecht und zu Formvorschriften. Nur als Aufhänger finden
sich dabei Materien aus dem AT und BT des Schuldrechts. Gerade diese gehören
aber unzweifelhaft zum Stoff der Anfängerübung ebenso wie zur Zwischenprüfung.
Insoweit wäre es wohl fairer gewesen, den Titel des Buches auf den BGB AT
zu beschränken, als diesen Hinweis im Untertitel zu verankern. Für den Bereich
des BGB AT aber, ist das Buch aber wirklich eine gelungene Einführung und
die zahlreichen Schemata und übersichten eine gute Stütze für die ersten
Semester.
Löwisch, Arbeitsrecht, 7. Auflage, Verlag Luchterhand 2004
Mit knapp 500 Seiten geballtem Wissen zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht
ist das Werk von Löwisch in mittlerweile siebter Auflage ein etablierter
Klassiker. Dies wird aber nicht nur durch inhaltlich überzeugende Arbeit
erreicht, sondern auch durch die Attraktivität des Lehrbuches im Ganzen.
Zuerst hevorheben kann man ohne weiteres das ausgezeichnete Layout des Buches.
Die Fließtexte sind in angenehm lesbare Portionen unterteilt, die überschriften
geben eine intelligente Struktur und das Auge findet genug Stellen, um einmal
im unbedruckten Bereich auszuruhen und über den Sinn des gerade Gelesenen
nachzudenken. Die fehlenden übersichten, Schemata und Graphiken sind ein
Malus, werden aber halbwegs aufgewogen durch eine Vielzahl von Kontrollfragen,
die in einem eigenen Anhang vollständig beantwortet werden. Die Kapitel
werden durch über 110 Fälle gleichzeitig aufgelockert wie inhaltlich vertieft.
Materiell geht der Autor auf alle wesentlichen Bereiche für Pflicht- und
Wahlfach ein und beachtet in überdurchschnittlicher Weise die Einflüsse
des Europarechts und des Völkerrechts. Die einzelnen Kapitel enthalten in
kompakter Form die wesentlichen Informationen und darüber hinausgehende
weiter führende Informationen und Problemstellungen. Ohne bemerkbare Umstellungen
hat der Autor die änderungen im Kündigungsschutz zum 01.01.2004 eingearbeitet
und in die Prüfungen aufgenommen. Der Kündigungsschutz ist einer der besonderes
lesenswerten Bereiche dieses Lehrbuchs, nicht nur durch die Neuregelungen,
sondern vor allem wegen der eingängigen Ausführungen zum seit je her bestehenden
außerordentlichen Kündigungsrecht. Ein prüfungstechnisch seltenes, aber
in diesem Buch generell interessant aufbereitetes Kapitel ist die Behandlung
des Betriebsrats und die daraus entstehenden rechtlichen Probleme. Das einzige
Kapitel, das man als unterrepräsentiert bezeichnen muss, ist das zur Arbeitsgerichtsbarkeit.
Während andere Autoren tabellarische übersichten über die Zulässigkeitsvoraussetzungen
neben dem Fließtext präsentieren, wird hier in sehr knappen Worten ein gerade
für Referendare hoch relevantes Thema etwas stiefmütterlich behandelt. Für
die richtige Einarbeitung in den prozessualen Bereich braucht man also auf
jeden Fall ein weiteres Lehrmedium. Dieses Lehrbuch ist anspruchsvoll, aber
effektiv und teilweise spannend zu lesen. Die Lektüre lohnt sich ab der
Vorbereitung auf die übung für Fortgeschrittene, der Leser wird nicht nur
in das Arbeitsrecht eingeführt, sondern auch darin geleitet.
Brox / Walker, Allgemeines Schuldrecht, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck
2004
Neuere Lehrbücher zum allgemeinen Schuldrecht können endlich auf eine breite
Meinungsbildung in Rechtsprechung und Schrifttum bezüglich der 2002 erfolgten
Schuldrechtsmodernisierung zurückgreifen. Das Autorenduo ist in den bearbeiteten
Bereichen des Zivil- und Zivilprozessrechts umtriebig wie eh und je und
neben zwei Auflagen des besonderen Schuldrechts und dem Zwangsvollstreckungsrecht
ist das allgemeine Schuldrecht bereits der vierte wesentliche Reihentitel
im Zeitraum 2003/2004, der auf den Buchmarkt gebracht wurde. Ein Klassiker
wie dieser kann nach 30 Auflagen nicht mehr wirklich ernsthaft kritisiert
werden. Es bleiben die für die Reihe Grundrisse des Rechts typischen Gestaltungsmängel,
also die Armut an Graphiken, übersichten und Prüfungsschemata und die immer
noch gängige überfrachtung des Fließtextes mit den Hinweisen, die in separate
Fußnoten gehören. Gerade für das allgemeine Schuldrecht ist dies aber wesentlicher
Bestandteil für die Examensvorbereitung, da man diese Ansprüche eben wie
im Schlaf beherrschen lernen sollte. Dazu muss aber ein Autor den Anspruch
auch erst einmal lernbar in verschiedenen Wegen aufbereiten. Auch die Lektürefreundlichkeit
sollte bei diesem Standardwissen nicht durch textliche Barrieren behindert
werden. Lobenswert ist aber das übersichtlicht Layout, das mit Fettdruck,
Freiräumen und verschiedenen Schriftgrößen intelligent gestaltete Kapitel
hervorbringt, und so gezeigt wird, das man trotz der traditionellen Stilmittel
mehr übersicht erreichen kann. Das allgemeine Schuldrecht erfasst neben
den Klassikern Schadensersatzrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht
die Bereiche der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern, den Inhalt und
das Erlöschen von Schuldverhältnissen, die Beteiligung Dritter an diesen
Schuldverhältnissen und den oft auch in Lehrbüchern zum BGB AT behandelten
Verbraucherschutz bei bestimmten Vertriebsformen. Gerade hier wird aber
das in letzter Zeit gerne in Klausuren genannte Problem des Schutzes von
Arbeitnehmern durch §§ 312 ff. BGB nicht einmal erwähnt. Auch die Darstellung
des Schuldnerschutzes bei Forderungsabtretungen gerät auf knapp vier Seiten
etwas mager. Relativ ausführlich dagegen werden viele Aspekte des Schadensersatzrechts
erläutert, so die Verantwortlichkeit des Handelnden und eingesetzter Helfer,
die Vorteilsausgleichung und die Probleme rund um § 254 BGB, also das Mitverschulden
des Geschädigten. Auch die kompakte Abhandlung des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs
ist klausurgeeignet aufbereitet worden. Dieses Werk ist während des gesamten
Studiums hilfreich und dürfte schon aufgrund des unschlagbar niedrigen Preises
für stetige Nachfrage bei Studenten sorgen. Jedoch wird man ohne Hinzunahme
von anderen Lernmitteln, die den Stoff plastischer darstellen, nicht alle
examenswichtigen Aspekte der Systematik des allgemeinen Schuldrechts vollständig
erfassen können.
Fuchs, Deliktsrecht, 5. Auflage, Verlag Springer 2004
Das Deliktsrecht ist und bleibt in beiden juristischen Staatsexamina ein
Dauerbrenner und man sollte sich davor hüten, die Prüfungen der verschiedenen
Haftungstatbestände oberflächlich durchzuführen. Ansonsten gelangt man nämlich
zur bei Richtern nicht seltenen Ansicht 823 geht immer , obwohl ein einschlägiges
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis die Deliktshaftung gerade ausschließt. Das
vorliegende Werk ist in sehr kurzer Zeit neu aufgelegt worden und kann so
neueste Diskussionen aus Rechtsprechung und Literatur bieten. Dies wird
besonders deutlich im kleinen aber ansehnlichen Kapitel zur Staatshaftung
nach Gemeinschaftsrecht. Hier wird das bahnbrechende Urteil des EuGH zur
Staatshaftung für gemeinschaftsrechtswidrige höchstrichterliche Urteile
integriert und den bisherigen Fallgruppen gegenüber gestellt. Dies ist in
Lehrbüchern zum Zivilrecht kein alltäglicher Service. Die formelle Gestaltung
des Werks lässt leider noch viel Raum nach oben offen. Die Integration von
BGH-Urteilszitaten in den Text ist zwar ab und an nützlich. Dafür kommen
konkrete Lösungsvorschläge für Klausuren zu kurz. Auch die Lektüre des Textes
an sich wird durch die überlangen Zitatpassagen erschwert. Die Prüfungsübersichtskästen
zu Beginn der Anspruchsnormen könnten ein anspruchsvolleres Layout vertragen.
Ebenso würde das Buch durch einige graphische Darstellungen an Format gewinnen.
Den meisten Raum nehmen die Prüfungsvoraussetzungen des § 823 BGB ein und
die einzelnen Schutzgüter werden sehr ausführlich abgehandelt. Die Darstellung
des Schutzes des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist hervorragend gelungen
und sollte ab dem zweiten Semester Pflichtlektüre sein. Ebenso prägnant
beschrieben wird die Haftung gemäß § 824 BGB. Behandelt werde auch Normen
der Gefährdungshaftung. Unklar ist dabei aber, warum § 7 StVG ausführlich
behandelt wird, aber der praktisch relevante § 17 StVG bis auf eine Fußnote
ausgespart bleibt, ebenso wie die Norm des § 18 StVG. Ebenso nicht eindeutig
hervorgehoben wird der Vorrang des StVG in der Prüfung vor dem allgemeinen
Deliktsrecht. Für Referendare wichtig ist die Behandlung der Regressproblematik
im Versicherungsvertragsgesetz sowie im Sozialgesetzbuch. Jedoch belässt
es der Autor bei § 67 VVG bei sehr knappen Ausführungen und bietet anstelle
eines Beispielsfalles mit Lösung eine Zitierung von BGH-Rechtsprechung,
die für die Anwendung in der Klausur wenig hilft. Man kann dieses Buch bereits
zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Studiums zur Lektüre heranziehen und
sich über die Grundzüge des Deliktsrechts klar werden. Auch für die übungen
für Fortgeschrittene dürfte so manche Erkenntnis bei der Bearbeitung gewonnen
werden. Jedoch sind zur Examensvorbereitung weitere Lehrbücher nötig, um
die sichere Anwendung der Materie zu gewährleisten.
Then / Gerhard, Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2004
Das Arbeitsrecht ist im zweiten juristischen Staatsexamen überwiegend Pflicht-
wie Wahlfachstoff und bietet nach wie vor eine beschäftigungsreiche Zukunft.
Die Kenntnisse im Individualarbeitsrecht können, sofern das Lehrbuch systematisch
genug ist, in kurzer Zeit erlernt werden. Das vorliegende Werk ist in gewisser
Weise ein Vorbild eines modernen Lehrbuches, wenngleich es manchmal eher
einem gehaltenen Vortrag ähnelt als einem üblichen Druckwerk. Die Autoren
abstrahieren den Stoff so weit wie möglich und bieten eine echte Mischung
aus graphischen und textlichen Elementen. Hinzu kommt die Verflechtung mit
Internet-Angeboten, die in der Referendar-Schriftenreihe des Boorberg-Verlages
zum Standard geworden ist. Man muss allerdings bei manchem Leser um ein
wenig Geduld mit der Gestaltung des Buches werben, da die dichte Abfolge
stilistischer Elemente keine Ruhe in den Lektürefluss zu bringen vermag
und man sich ständig angespornt fühlt, zwischen den vielen Informationen
hin- und herzuspringen. Gut ist deshalb die Idee der Autoren, in einem kartonierten
Beiblatt die üblichen Problemschwerpunkte des Arbeitsrechts darzustellen,
so dass man im Zweifel die Orientierung schnell wieder finden dürfte. Die
verwendeten Graphiken und Schaubilder sind abwechslungsreich und informativ,
wirken manchmal zwar durch viele Schattierungen schlicht überdimensioniert,
können aber das Bild des Buches auch prägen. Eine große Zahl von Beispielsfällen
komplettiert die umfassende Aufarbeitung der einzelnen Themen. Der Fließtext
ist stets durch Fettdruck und Aufgliederungen unterbrochen, so dass es ausnahmsweise
einmal nicht störend ist, dass die vielen Hinweise auf die Rechtsprechung
des BAG nicht in separaten Fußnoten stehen. Materielles Recht bildet den
Schwerpunkt des Buches, wenn man das Kündigungsschutzverfahren darunter
zählen darf. In logischer Abfolge werden die Probleme vom Beginn bis zum
Ende des Arbeitsverhältnisses behandelt und erläutert. Man findet deshalb
alle klassischen Prüfungsprobleme zu Entlohnung, Urlaub, Krankheit, Anfechtung
und Aufhebung des Arbeitsvertrages, Weiterbeschäftigung, Kündigung und anderen
unumgänglichen Gebieten. Insofern wird der Leser mit einer Rundumversorgung
belohnt. Ein Schwachpunkt des Buches ist sicherlich das Kapitel zum Europarecht.
Hier werden zum Teil falsche Normen zitiert und auch der Informationsgehalt
ist mager. Relativ knapp für ein Lehrbuch für Referendare ausgefallen ist
auch die Behandlung der prozessualen Probleme. Insbesondere die Abfassung
des Urteils wirkt sehr kompakt angesichts der Verweise auf den Zivilprozess
und hätte das ein oder andere Tenorierungsbeispiel mehr vertragen können.
Dennoch werden die Informationen, die man im Pflichtfachbereich benötigt
zur Genüge abgedeckt. Man wird mit der Lektüre und dem Kauf dieses Buches
keinen Fehler machen. Der Stoff ist interessant und dynamisch aufbereitet
und die Autoren können mit dem Computer umgehen. Einzig der Leser muss sich
auf diese Präsentation bisweilen erst einstellen, wird sie aber schnell
zu schätzen wissen.
Wollenschläger, Arbeitsrecht, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2004
Das vorliegende Lehrbuch ist trotz seines beachtlichen Umfangs von über
500 Seiten ideal auf studentische Bedürfnisse zugeschnitten. Der Fließtext
beinhaltet Aufzählungen und Prüfungsübersichten, dazu viel Freiraum an den
Rändern, um nicht vom Text erschlagen zu werden und sich Bemerkungen machen
zu können, außerdem nutzt der Autor zahlreiche Kapitel, um Gesamt- oder
Teilübersichten zur Veranschaulichung des Stoffes anzubieten. Das einzige
Vertiefungselement, das diesem Buch fehlt, sind Beispielsfälle. Dafür ist
die Rechtsprechung des BAG zahlreich und übersichtlich in Fußnoten vorhanden,
so dass man notfalls dort die passenden Fallbeispiele findet. Im Lehrbuch
findet der Leser nicht nur das den Pflichtfachbereich abdeckende Arbeitsrecht
sowie die Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Letzteres insbesondere
mit sehr schönen übersichten, sondern kann sich auch für den weiter gehenden
Wahlfachbereich das nötige Wissen anlesen. Zum Glück ist das Buch zudem
noch so spät im Jahr 2003 fertig gestellt worden, dass die Neuregelung
des Kündigungsschutzes, wenn auch zum Teil nur in ergänzenden Anmerkungen,
Eingang in die einzelnen Kapitel gefunden hat. Hervorzuheben ist vor allem,
dass der Autor die europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitsrecht in den
diversen Abschnitten des Buches nie außer Acht lässt und die Verträge vor
allem korrekt zitiert. Teilweise könnte man sich eine stärkere Behandlung
wünschen, so bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber hier verschwimmen die
Grenzen zwischen den Wahlfächern zu leicht. In den einzelnen Kapiteln sind
stets besondere Schwerpunkte zu finden, deren Klausurrelevanz man in der
Vielzahl der Fälle sofort erkennen dürfte. Beispielhaft zu nennen sind hier
die Ausführungen zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, zur Kündigung des
Arbeitsverhältnisses, zur Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes oder zum arbeitsgerichtlichen
Urteilsverfahren. Schwierig ist allerdings die bloße Lektüre des Textes.
Dieser ist sehr klein geschrieben und innerhalb des Textes werden Gestaltungselemente
wie Fettdruck nicht verwendet. Insofern braucht man nur wegen der Form,
nicht wegen des Schreibstils, eine Portion Geduld und Motivation, um das
Buch intensiv zu bearbeiten. Man kann dieses Buch für Pflichtfach und Wahlfach
zu jeder Zeit des Studiums empfehlen und auch Referendare werden, wenn sie
noch die Zeit dazu finden, viel Freude mit diesem Buch haben. Notwendig
ist allerdings in jedem Fall die Ergänzung der Lernstrategie durch eine
Fallsammlung.
Helml, Arbeitsrecht, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Oftmals verbergen sich hinter Lehrbüchern, die dem Titel oder der Reihe
nach, hier Examenskurse Referendariat , vorgeben, speziell für den juristischen
Vorbereitungsdienst geschaffen worden zu sein, simple Zusammenfassung von
materiellem Recht. Das vorliegende Werk ist aber für die genannte Reihe
ein Vorzeigebeispiel, wie man die Bedürfnisse von Referendaren nach kompakten
aber auch in der Klausur verwertbaren Informationen sinnvoll befriedigt.
Reihentypisch sind das dichte Layout und der viel zu einheitliche Text ohne
separat abgesetzte Fußnoten. Man wird von den gebotenen Informationen zu
oft schlicht erschlagen und kann mangels jeglicher graphischer Aufbereitung,
mangels hervorgehobener Schlüsselbegriffe und wegen der in den Text integrierten
Nachweise zur Rechtsprechung des BAG und zur Literatur nur mit hoher Konzentration
das präsentierte Wissen aufnehmen. Ein wenig mehr Gestaltung täte dem Werk
insofern gut. Gelungen sind aber die zahlreich vorhandenen, wenigstens grau
unterlegten Klausurhinweise und Formulierungsvorschläge, die gerade bei
anwaltlichen Anträgen und zu erstellenden Urteilsentwürfen für deutliche
Klarheit bei den Lesern sorgen. Nicht zu finden sind leider Beispiele zu
Urteilen (Ausnahme: ein abgedruckter Mahnbescheid) oder relevanten Erklärungen,
zum Beispiel zu einer Kündigung, so dass die Informationen im abstrakten
Bereich verbleiben. Der Autor wählt einen für Referendare sinnvollen Aufbau,
indem er neben allgemeinen klausurtaktischen Erwägungen den prozessualen
Stoff voranstellt und erst im Schlusskapitel die verschiedenen materiell-rechtlichen
Schwerpunkte behandelt. So kann man schon zu Beginn klar erkennen, warum
das Buch speziell und nicht wie viele andere Bücher nur auch für Referendare
erstellt wurde. Wie schon erwähnt, werden durch etliche Formulierungsbeispiele
die zu bewältigenden Feinheiten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
auch schnell und nachhaltig klar. Besonders lesenswert erscheinen die Ausführungen
zu vermeintlich einfachen Prüfungspunkten der Zulässigkeit, wo aber arbeitsrechtlich
unerfahrene Bearbeiter oft straucheln und dem Korrektor gleich zu Beginn
ein diffuses Bild vermitteln. Sehr schön dargestellt ist der Betriebsübergang
nach § 613a BGB, wobei gerade die Rechtsprechung des EuGH exemplarisch ins
Bild gesetzt wird. Auch die Ansprüche rund um die Urlaubsgewährung sind
übersichtlich und detailliert aufbereitet. Das Werk ist für Referendare
ein echtes Muss, sofern sie sich mit Arbeitsrecht nur im Pflichtfachbereich
beschäftigen wollen. Hier erhalten sie das Wesentliche zu prozessualem und
materiell-rechtlichem Wissen, brauchen aber ein gewisses Quantum an Disziplin,
um sich den vermittelten Stoff zu visualisieren. Ein empfehlenswertes Buch.
Reinker, Das Job-Lexikon, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Das vorliegende Werk ist kein Lehrbuch, aber auf überraschende Weise für
Juristen lesenswert. Von A bis Z werden zahlreiche Sachverhalte und Umstände
rund um das Arbeitsleben beleuchtet. Dabei wird man keine BAG-gefestigten
Erkenntnisse gewinnen, sondern soll vielmehr praktische Informationen für
den Arbeitsalltag erhalten, um sich ein eigenes Handlungskonzept erstellen
zu können. Dies betrifft Juristen aber nicht nur als Arbeitnehmer, sei es
als studentische Hilfskraft in einer Kanzlei oder als Anwaltsreferendar
in den Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes, sondern auch in
der möglichen späteren Beratungsarbeit. Es ist nie auszuschließen, dass
man im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Mandates oder nur als Nebenfrage
zu einem anderen Mandat Probleme erörtern und lösen muss, die sich im halbjuristischen
Raum bewegen. Dazu gehören auch Anstandsregeln oder unangemessene Verhaltensweisen
am Arbeitsplatz, etwa das Duzen in Hierarchien, das Flirten am Arbeitsplatz
oder die Computernutzung für private Zwecke. Nebenbei dient die Lektüre
vieler Stichworte dazu, die eigene Berufsplanung ein wenig zu konkretisieren
oder sich für bestimmte Dinge rund um den Arbeitsplatz bereits jetzt Vorsätze
zu fassen. Leider muss man sich etwaige juristische Prinzipien und Verknüpfungen
aus den eigenen Kenntnissen erschließen, da die Sprache der Autorin eher
populärwissenschaftlich gehalten ist und man selbst bei einschlägigen rechtlichen
Problemen wie dem Schutz eigener Ideen am Arbeitsplatz mit praktischen aber
trivialen Vorschlägen konfrontiert wird. Auch zu hoch relevanten Themen
wie der Kündigung werden nur rechtlich vage Vorstellungen erkennbar. Sogar
die Führung von Personalakten oder Spesenabrechnungen kommen ganz ohne juristisch
relevante Informationen aus. Die Lektüre ist amüsant und für manchen Leser
sicherlich persönlich hilfreich, etliche Erkenntnisse auch ganz neu. Für
die Ausbildung ist das Werk jedoch leider nutzlos, wobei man ihm zugestehen
muss, dass es dafür sicher nicht in erster Linie gedacht war.
Kraßer, Patentrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Die meisten Referendare müssen sich mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt anfreunden
und zwangsläufig kommen sie dabei in Kontakt mit dem Wirtschaftsrecht im
weitesten Sinne. Abseits von den universitären Standardgebieten wie Handels-
und Gesellschaftsrecht bieten einige besondere Themen zwar keine Betätigungsnische,
weil sich etliche renommierte Anwälte in diesen Gebieten tummeln, aber die
Kundschaft braucht stets Spezialisten. Eines dieser Gebiete ist das Patentrecht.
Das vorliegende Lehrbuch kann man nicht gerade als klassisches Einstiegswerk
bezeichnen, dazu ist der Umfang mit nahezu 1000 Seiten zu gewaltig und der
Kaufpreis zu hoch. Allerdings kommt man neben der typischen Kommentarliteratur
nicht daran vorbei, sein grundlegendes Wissen zum Patentrecht mit diesem
Buch zu erwerben, zu erweitern und zu festigen. Das liegt schlicht daran,
dass der Autor sowohl viel Platz zur Verfügung hat, um die zahlreichen Themen
im ansprechenden Maß unterzubringen, aber auch einen so guten Darstellungsstil
hat, dass die Lektüre Profis Freude bereitet und Anfänger nicht abschreckt.
Dazu kommt, dass der Fließtext zwar dicht, aber dennoch übersichtlich angeordnet
ist, die Schlüsselbegriffe deutlich aber nicht in Unmengen hervorgehoben
werden und die Fußnoten als solche angeordnet sind und die Lektüre nicht
stören. Typisch für diese Lehrbuchreihe ist leider das Fehlen jeder graphischen
Umsetzung, wobei der Autor aber in den Texten ab und zu sogar ein kleines
Prüfungsschema einfließen lässt. Inhaltlich sind einige Kapitel besonders
hervorzuheben, weil diese entweder relevante Schnittstellen beinhalten oder
schlicht gut geschrieben sind. Zu ersteren gehört zunächst die Darstellung
des Verhältnisses der Spezialrechtsnormen des Patent- und Geschmacksmusterrechts,
zum gewerblichen Rechtsschutz im übrigen, zum Urheberrecht und zum gemeinen
bürgerlichen Recht wie auch das Ineinandergreifen des europäischen Rechts
und der nationalen Vorschriften. Aus dem Schwerpunkt der Erfindung als sachlicher
Voraussetzung eines Patentschutzes können die Abschnitte zur Patentierbarkeit
biologischer Erfindungen und die Durchsetzung des Rechts auf das europäische
Patent empfohlen werden. Wichtig für den Beginn der praktischen Arbeit mit
dem Patentrecht ist zudem die genaue Lektüre der Beschreibung der Verfahrensvorschriften
zur Anmeldung von Patenten. Ebenfalls sehr lesenswert und rein praktisch
hoch interessant sind die Erläuterungen zu übertragung und Lizenzierung
von Patenten, also ihrer praktischen Benutzung im Rechtsverkehr. Klausurrelevant
für die Wahlfächer dürfte zudem das Kapitel zur Klage wegen Patentverletzung
sein. Das Buch ist sehr anspruchsvoll aber die Lektüre macht trotzdem Spaß.
Die Verschränkung von internationalem mit deutschem Recht wird auf aktuellstem
Stand und anschaulich vorgestellt und begleitet. Wer sich frühzeitig spezialisieren
kann und will hat mit diesem Werk einen sicheren Rückhalt.
Becker u.a., KR Ð Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz
und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 7. Auflage, Verlag
Luchterhand 2004
Spätestens im Referendariat und zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen,
muss man, da das Arbeitsrecht in nahezu allen Bundesländern Pflichtstoff
ist, sich auch einmal mit detaillierten Problemen dieser Materie auseinander
setzen. Oftmals ist es sogar so, dass die Ausbildung beim Anwalt viele arbeitsrechtliche
Fragen beinhaltet, da der Einstieg in das Individualarbeitsrecht auch von
Studenten und Referendaren einfach bewältigt werden kann. Zwangsläufig wird
man dann über den Rand der bisher konsumierten Skripten und Lehrbücher hinaussehen
müssen und die etablierten großen Werke zu Raten ziehen. Dazu gehört auch
der vorliegende Kommentar, der sich nicht auf ein Gesetz spezialisiert hat,
sondern das Thema Kündigungsrecht umfassend darstellt. Dazu gehören die
sofort eingängigen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Kündigungsschutzgesetzes,
aber auch die Sozialgesetzbücher III und IX, das Teilzeit- und Befristungsgesetz
oder etwa das Betriebsverfassungsgesetz. Daneben finden sich noch zahlreiche
weitere kommentierte deutsche Gesetze, darunter sogar das Einkommensteuergesetz,
aber auch Kommentierungen zum internationalen Arbeitsrecht im EGBGB. Die
Gestaltung des Kommentars weist Stärken und Schwächen auf. Die Texte sind
sehr dicht geschrieben und gedruckt, die fett gedruckten Schlüsselbegriffe
bieten ein wenig Orientierung. Obwohl in vollständigen Worten und Sätzen
geschrieben wird, ist die fehlende Abtrennung der Hinweise auf Rechtsprechung
und Literatur bedauerlich, da aufgrund der genannten Dichte jedes Hindernis
vermieden werden sollte. Sehr positiv ist der praktische Bezug in der Kommentierung
nicht nur durch aktuellste Fundstellen, sondern auch durch aufgezeigte Entscheidungsmöglichkeiten
des Gerichts, allerdings ohne genaue Tenorierung, die lediglich umschrieben
wird. Die prozessualen Besonderheiten werden, allerdings auch ohne konkrete
Beispiele zu Klageanträgen vorzuschlagen, ausführlich dargestellt, etwa
die Abgrenzung verschiedener Streitgegenstände bei den Kündigungsschutzklagen
oder die Frage, bei welchem Gericht sich die fristwahrende Einlegung der
Klage erreichen lässt. Ein besonderes Schmankerl bei einem so umfassenden
Werk ist die Fundstellentabelle im Anhang, wo die BAG-Rechtsprechung für
verschiedene Fundstellen aufbereitet wurde. Die Kommentierungen sind ausführlich
und befassen sich sehr genau mit den zum 1.1.2004 eingetretenen Neuerungen
des Arbeitsrechts, teilweise allerdings auch ohne die Reflexion abweichender
Meinungen. Dies wird sehr deutlich bei der umfassenden Behandlung der von
§ 13 III KSchG mittlerweile erfassten besonderen Schutznormen im Kündigungsrecht.
Hier wird akribisch und detailreich die bestehende Rechtslage inklusive
der änderungen der Rechtslage aufgeführt. In Einzelfällen sind aber Gegenmeinungen
nicht einmal erwähnt, so etwa der hier nicht geteilte Vorstoß von Löwisch
zur Erfassung von § 622 BGB durch diese Präklusionsregelung. Eine wiederum
ganz hervorragende übersicht bietet der Kommentar zu den möglichen Sachverhalten
für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB. Hier wird nicht etwa
durch Aufzählung von Entscheidungen Masse geschaffen, sondern thematisch
sauber abgegrenzt und erklärt, welche Umstände zur Kündigung geeignet sind.
Auch für Studenten lohnt sich der Blick in dieses umfangreiche Werk, selbst
wenn es nur um Detailfragen geht, die man in der Universität oder beim Repetitor
eben doch nicht auf Anhieb verstanden hat. Denn auch zu zivilrechtlich sehr
relevanten Konstruktionen wie der Ausgleichsquittung oder dem Zusammenspiel
von Schwangerschaft und Anfechtungsrecht finden sich hier eingängige Erklärungen.
Gerade bei letzterem Thema werden auch die europäischen Einflüsse, vor allem
durch die Rechtsprechung des EuGH hervorgerufen, kompakt dargestellt. Der
Kauf des Werkes ist vor dem Berufseinstieg utopisch, die Lektüre darf es
nicht sein: der Wissensgewinn selbst aus einzelnen Passagen ist enorm, die
Aktualität der Information ist bestechend. Während der gesamten juristischen
Ausbildung im Arbeitsrecht ist kein Blick in dieses Werk verschwendet.