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Rezensionen Dezember 2005 |
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Rezensionen Dezember 2005: Zivilrecht
Von Dr. Benjamin Krenberger
Waldstein / Rainer, Römische
Rechtsgeschichte, 10. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Rechtsgeschichte ist eines der punktebezogen ertragreichsten Wahlfächer, für das man sich zumindest im ersten Staatsexamen entscheiden kann. Etwa in Bayern sind nur Wahlfachgruppen wie Europarecht und Steuerrecht von ähnlich hohen Durchschnittswerten verwöhnt. Auch die Beschäftigung mit der Geschichte des römischen Rechts ist ein Betätigungsfeld, das den meisten jungen Juristen kurz nach dem Abitur wegen der hoffentlich vorhandenen Lateinkenntnisse noch liegen dürfte, ist hierbei doch mehr Textverständnis und gewohntes analytisches Formulieren gefragt als in der (teilweise stupiden) gutachterlichen Ausdrucksweise des gewöhnlichen Fächerkanons der ersten Semester. Auch die Entwicklungen der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften samt der dort zu findenden Versuche, ein europaweit einheitliches Rechtssystem etwa im Schuldrecht zu generieren, ist nur wirklich nachvollziehbar, wenn man über die Ursprünge des Schuldrechts im Römischen Recht Bescheid weiß.
Inhaltlich beschränken sich die Autoren nicht nur auf die rechtlichen Quellen und überlieferungen des römischen Imperiums, sondern geben auch eine Einführung in die gesellschaftliche und soziale Struktur des damals bestehenden Gemeinwesens in den jeweils beschriebenen Epochen. Zur Sprache kommen sowohl die Verfasstheit des römischen Staates als auch die Entwicklung im Privatrecht und im Strafrecht. Nicht vergessen werden jeweils auch die Bereiche der Rechtsdurchsetzung und später verfeinerte Instrumente wie das Steuerwesen und das Verwaltungswesen. Viele Aspekte sind sehr kompakt dargestellt, aber man wird durch die Autoren stets in einem großen Zusammenhang informiert, so dass sich durch die Lektüre schnell ein umfassendes Mosaik des römischen Rechtswesens ergibt. Vereinzelt sind Kapitel auch sehr ausführlich und geben einen präzisen Eindruck der vorherrschenden Verhältnisse. Dies trifft etwa auf die Beschreibung der Rechtsbeziehungen zu den römischen Provinzen zu, ebenso die Entwicklung der wissenschaftlichen Jurisprudenz oder das Familienrecht unter den Patriziern. Auch Kleinigkeiten überzeugen an diesem Lehrbuch. So werden einige Leser die Klappkarte mit den Grenzen des römischen Reiches erfreut zur Kenntnis nehmen. Auch das kleine Kapitel zum Völkerrecht ist eine Bereicherung.
Die Gestaltung des Buches ist vorbildlich und verfügt neben den spannenden Fließtexten über zahlreiche Hervorhebungen, ausführliche separate Literaturangaben und etliche Faksimile von Originaltexten. Auch die Menge an Originalzitaten vermittelt direkt den Zugang zu den erörterten Rechtsentwicklungen und erleichtert das Verständnis in Einzelheiten. Ein besonderer Service ist die ausführliche Zeittafel am Ende des Buches.
Dieses Buch liefert mehr als
Examenswissen: es erweitert den eigenen geschichtlichen und gesellschaftlichen
Horizont und wird gerade Juristen mit humanistischer Vorbildung begeistern.
Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte,
6. Auflage, Verlag Vahlen 2005
Ein Grundriss von knapp über 300 Seiten zur deutschen Rechtsgeschichte ist einerseits ein Wagnis für den Leser, andererseits könnte er es anfangs nicht besser treffen: die schematisch schwer fassbare Disziplin Rechtsgeschichte lebt von der Fähigkeit der Studenten, Zusammenhänge zu erkennen und aus vergleichbaren Vorgängen Rückschlüsse zu ziehen. Gerade hierfür ist es aber zunächst nötig, sich mit einem systematischen Grundriss zu befassen, wie ihn der Autor hier vorlegt.
Der Inhalt des Buches sucht sich keinen bestimmten Zeitpunkt der letzten Jahrhunderte, um in die Sachdarstellung einzusteigen, sondern beginnt bei den indogermanischen Volksstämmen weit vor Beginn der christlichen Zeitrechnung. In dieser Vorgeschichte der alten Völker finden auch die Römer und die Traditionen der Germanen Beachtung. Ein weiterer Schwerpunkt sind die rechtlichen und geschichtlichen Entwicklungen vom Frühmittelalter bis nahe an das Ende der napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Dort werden das Frankenreich, Landrechte, die Goldene Bulle bis zum Heiligen Römischen Reich wichtige Entwicklungen und Institutionen ins rechte Licht gerückt. Der Schwerpunkt des Buches befasst sich schließlich mit den Fortgängen in Deutschland seit dem Deutschen Bund, endet aber glücklicherweise nicht wie viele andere Lehrbücher mit dem Ende des zweiten Weltkrieges, sondern beleuchtet die rechtlichen Entwicklung der beiden deutschen Teilstaaten bis zur Wiedervereinigung und in Teilbereichen auch bis heute.
Der Autor gibt dem Leser zunächst Einblicke in geschichtliche, gesellschaftliche und politische Verhältnisse, bevor er in den in Teilbereiche untergliederten rechtlichen Bereich überleitet. So können schnell Zusammenhänge und Vergleiche hergestellt werden, die der dargestellten Materie förderlich sind. Zudem wird so das Allgemeinwissen der Leser schnell gefördert oder gefestigt. Innerhalb der rechtlichen Ausführungen werden meist die wesentlichen Rechtsgrundlagen erläutert, etwa das römische Zwölftafelgesetz oder das Preußische Allgemeine Landrecht. Hiernach wird, wenn möglich, getrennt zwischen dem Bereich des öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts sowie dem Bereich des Privatrechts, der selbst noch untergliedert wird in Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht oder Erbrecht, je nachdem welche gravierenden Ereignisse der Autor in den Fokus stellt. Dem Leser werden so schnell die Relationen zwischen Verfassung, Verfahren und Umsetzung dieser Prinzipien bewusst und die Wissensdichte steigt mit jedem Kapitel schnell an.
Beeindruckend sind die Kapitel sowohl zur Entstehung des allgemeinen deutschen Rechts seit dem Erlass des Handelsgesetzbuches im 19. Jahrhundert sowie zum römischen Obligationenrecht. Ebenfalls lesenswert sind die Abschnitte zur Entstehung des bundesrepublikanischen Verwaltungsrechts oder zum Gerichtsverfahrensrecht nach dem Sachsenspiegel im 13. Jahrhundert.
Die Gestaltung des Buches schwankt zwischen Lehr- und Sachbuch, ermöglicht dem Leser aber dennoch eine effektive und zügige Lektüre. Der Aufbau der Kapitel ist so systematisch, dass sich eine einheitliche Bearbeitung von selbst ergibt, die ausführlichen Literaturhinweise innerhalb der Kapitel ermöglichen die wissenschaftliche und gezielte Vertiefung. Fett gedruckte Schlüsselbegriffe und zahlreiche Beispiele leiten den Leser sicher durch die diversen Abschnitte.
Dieses Buch ist unabhängig
von jeder juristischen Ausbildung lesenswert. Man kann sich bereits ab
dem ersten Semester in dieses Werk vertiefen, ohne dabei das Gefühl haben
zu müssen, diese Lektüre sei Pflichtprogramm: es ist einfach interessant
und spannend geschrieben. Eine gelungene Neuauflage!
Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, Verlag C.H. Beck 2004
Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht müssen stets die Erwartungsspanne zwischen Pflichtbereich und Wahlfachgruppe überbrücken. Vielfach werden Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht konsumiert, um sich die Grundzüge, also den Pflichtfachbereich zu erarbeiten, um sich also nicht zuviel unnötiges Wissen anzueignen. Dabei sind gerade Kenntnisse im Gesellschaftsrecht unabdingbar, wenn man sich im späteren Berufsleben nicht gerade im speziellsten öffentlichen Recht aufhalten möchte. Vor allem in Klausuren mit mehreren Beteiligten ist die Beherrschung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Muss und kann nicht nur oberflächlich angelesen werden.
Das etablierte Werk von Eisenhardt schafft es, durch geschickte Themensetzung innerhalb der Kapitel beide Gruppen von Interessenten anzusprechen. Einen Großteil des Buches nimmt die Darstellung des Pflichtfachstoffes ein, der etwa die BGB-Gesellschaft, OHG und KG sowie den eingetragenen Verein umfasst. Gerade die Haftungsverfassung der GbR nach neuer Rechtsprechung wird sehr schön dargestellt.
Die Wahlfachinteressenten werden mit ausführlichen Abschnitten zur Aktiengesellschaft, zur GmbH, zur Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen und zu verbundenen Unternehmen beglückt. Auch die Neuregelungen des WpüG sind enthalten und systematisch erklärt. Bemerkenswert sind zudem wissenserweiternde Kapitel zu beratungsrelevanten Themen, etwa steuerlichen Aspekten oder den genannten Unternehmenszusammenschlüssen. Gerade die Kapitel zum Recht der GmbH weisen bisweilen hervorragende Zusammenfassungen hoch prüfungsrelevanter Bereiche auf. Die Lektüre des Buches lohnt sich zum Teil schon nur wegen dieser Kapitel.
Besonderes Augenmerk darf der Leser zudem auf Kapitel legen, die Bereiche von nicht alltäglicher Relevanz aufgreifen, die aber im späteren Berufsleben umso wichtiger sind oder werden können. Dazu gehören die Ausführungen zur Partnerschaftsgesellschaft, die ein beliebtes Instrument zum Zusammenschluss von Rechtsanwälten darstellt.
Die Gestaltung der Kapitel ist weiterhin trocken gehalten. Das Gesellschaftsrecht eignet sich eigentlich wie kein zweites Rechtsgebiet zur Visualisierung des behandelten Stoffes und zur Verdeutlichung der Beziehungen der handelnden Personen. Stattdessen sind neben dem reichlichen Fließtext, der reihentypisch auch die Literatur- und Rechtsprechungshinweise enthält, ab und zu eine Aufzählung und vereinzelte Tabellen zu finden. Die Kapitel sind zwar anschaulich und interessant geschrieben, aber man braucht auf diese Weise doch gewisse zusätzliche Energie, um das Buch direkt auf die Klausurbearbeitung anzuwenden.
Das Werk ist insgesamt betrachtet hervorragend geeignet,
um den Einstieg ins Gesellschaftsrecht zu bewältigen oder vorhandene Kenntnisse
zu vertiefen. Die Lektüre geht sowohl in Teilen als auch insgesamt flüssig
und effektiv voran und man wird von der Begeisterung des Autors für sein
Thema angesteckt.
Steinbeck, Handelsrecht,
1. Auflage, Verlag Nomos 2005
Das Handelsrecht ist in Examina ein beliebter Stolperstein, um schuldrechtliche oder sachenrechtliche Klausuren mit Besonderheiten zu würzen. Zudem ist jede Orientierung in wirtschaftsrechtliche Bereiche ohne fundierte Kenntnisse im Handelsrecht von vornherein sinnlos. Das vorliegende Buch ergänzt die bereits bestehenden zivilrechtlichen Ausbildungswerke der Nomos-Reihe.
Auf knapp 260 Seiten werden die Grundlagen des Handelsrechts aufbereitet und bereits diese kompakte Darstellung macht die Bearbeitung für Leser attraktiv. Ein Lehrbuch zu einem zivilrechtlichen Sonderthema muss man innerhalb von kurzer Zeit durcharbeiten können, um die richtige Schwerpunktsetzung in der Ausbildung weiterhin wahren zu können. Neben den gut untergliederten Fließtexten finden sich zahlreiche Fälle mit Lösungen, die den Stoff für den Leser praktisch verwerten. Dabei wird der Gutachtenstil konsequent durchgehalten und die Autorin, die auch Richterin am OLG ist, konfrontiert das studentische Publikum nicht mit urteilsähnlichem Aufbau. Einzelne Normen werden hinsichtlich ihrer Prüfungsvoraussetzungen anschaulich untergliedert. Leider fehlen im gesamten Buch graphische und andere abstrahierende Elemente. Immerhin werden Hervorhebungen im Text zur Steuerung des Lesers verwendet.
Neben klassischen Kapiteln des Handelsrechts hat die Autorin zahlreiche Aspekte einfließen lassen, die dieses Buch auch wertvoll für Referendare macht. Zu den Standardthemen, die in entsprechender Breite ausgearbeitet wurden, zählen etwa die Registerpublizität, der Erwerb eines Handelsgeschäfts, die Prokura und das Handelsgeschäft samt den Einflüssen auf das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht. Weitere Abschnitte erfassen den Handelsvertreter, das Firmenrecht, die Kaufmannseigenschaft, die Kommission sowie Fracht- und Speditionsgeschäft. Gerade Letzteres ist ein guter Ansatzpunkt, um sich Elemente des allgemeinen Schuldrechts zu vergegenwärtigen. Die schon genannten besonderen Kapitel beinhalten etwa prozessuale Besonderheiten, die das Handelsrecht hervorruft, ebenso wie europarechtliche Einflüsse auf das Handelsrecht. Hierzu gehören auch das Kapitel zum Selbsthilfeverkauf und die Erläuterung des Kontokorrents, das Gegenstand vieler zivilrechtlicher Streitigkeiten ist. Zu empfehlen sind gerade auch Abschnitte, die sich mit nicht auf den ersten Blick prüfungsrelevanten Themen befassen. Dazu gehören unter anderen der gutgläubige Erwerb im Handelsrecht, der Unternehmenskauf und die Figur des Scheinkaufmanns.
Die Erklärung vieler komplexer
Themen gelingt der Autorin stringent und doch anschaulich. Dies macht
das Buch für Studenten ab dem ersten Semester wertvoll, da sie behutsam
an eine spannende Spezialmaterie herangeführt werden. Sowohl der Einstieg
in das Handelsrecht als auch die Wiederholung bestimmter Aspekte gelingen
problemlos.
Krause, Arbeitsrecht, 1.
Auflage, Verlag Nomos 2005
Ein weiteres Buch zum Individualarbeitsrecht buhlt um die Gunst des Lesers. Hier werden auf knapp über 250 Seiten die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgezeigt und durch die Orientierung am Arbeitsverhältnis geschieht dies anhand einer nachvollziehbaren Struktur.
Der Autor wendet sich den Schwerpunkten Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, ergänzt diese Kapitel um eines zum Betriebsübergang und eine umfassende Einführung in das Arbeitsrecht. Vor allem die Einführungskapitel sind für Studenten ein reicher Wissensfundus. Dort wird das Arbeitsverhältnis in das zivilrechtliche und wirtschaftsrechtliche Vertragssystem eingeordnet, werden die Positionen der beteiligten Personen geklärt und auch prüfungsrelevante Sonderfragen aufgegriffen. Besonders intensiv werden zudem die Rechtsebenen und -quellen im Arbeitsrecht behandelt, die gerade im Bereich der betrieblichen übung Probleme bereiten. Erstaunlich ausführlich und ganz hervorragend ist das europäische Recht erfasst. Insgesamt zeichnet sich der Stil des Autors durch kompakte aber klare Informationsgebung aus, der man sich nach dem Einstieg in die Lektüre kaum entziehen mag.
Im Rahmen der genannten Hauptkapitel stechen außerdem einige Unterkapitel heraus, deren Lektüre man sich im Besonderen widmen sollte. Dazu gehören die Abschnitte zu den Informationsrechten des Arbeitgebers und die Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis, die Anspruchserhaltung beim Arbeitsentgelt im Falle von Urlaub oder Annahmeverzug des Arbeitgebers oder die Haftungsbeschränkung des Arbeitgebers im Arbeitsunfallrecht. Die Ausführungen zum Schutz des Arbeitsentgelts sollten sich Referendare besonders gut ansehen: hier schlummert Beratungspotenzial. Persönlich interessant dürfte für viele Leser das Kapitel zu den zeitlichen Aspekten der Arbeitspflicht sein. Lobenswert sind zudem die Erklärungen zum Weiterbeschäftigungsanspruch und zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang.
Zumindest erstaunlich ist, dass der Autor die zum 01.01.2004 neu geregelte Frist des § 4 KSchG im Gegensatz zu BAG und anderer Arbeitsrechtsliteratur weiterhin als materiell-rechtliche Ausschlussfrist ansieht. Hier sollte der Leser vergleichende Lektüre betreiben.
Die Gestaltung des Buches ist gelungen und ergänzt die ohnehin eingängigen Formulierungen mit Prüfungsschemata, Wiederholungsfragen, Vertiefungshinweisen und effektiv eingesetzten Hervorhebungen. Nicht enthalten sind Graphiken sowie Musterformulierungen bei den arbeitsprozessualen Ausführungen.
Die Lektüre dieses Werks ist
für Anfänger wie für Fortgeschrittene gleichermaßen erbaulich. Der Autor
führt den Leser klug durch ein spannendes Rechtsgebiet und sorgt für konkretes
Anwendungswissen. Sogar die wiederholte Bearbeitung ist nicht langweilig.
Boesche, Wettbewerbsrecht,
1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Spätestens nach der Umgestaltung des UWG war auch in der Reihe Schwerpunkte ein Lehrbuch zum Wettbewerbsrecht nötig. Dieser Titel ergänzt die bereits vorgestellte Fallsammlung zum selben Thema
Die Gestaltung des Buches übernimmt einige Elemente der übrigen Titel der Reihe, erscheint aber insgesamt in wesentlich besserem Design und orientiert sich an der guten Gestaltung der Titel von Beulke. Den dichten und mit Hervorhebungen gespickten Fließtext ergänzen Fälle. Allerdings werden die Lösungsansätze nicht irgendwo im Kapitel eingestreut, sondern man bekommt die Falllösung direkt nach dem Sachverhalt. Die Lösung ist streng im Gutachtenstil gehalten und bemüht sich stets um ein umfassendes Lösungsbild, das schon einmal mehrere Seiten umfassen kann. Hinzu kommen zahlreiche Prüfungs- und Aufbauschemata, die den direkten Einstieg in die Materie wesentlich erleichtern. Besonders erfreulich für Referendare ist der Anhang mit Aktenvortragsthemen aus dem Wettbewerbsrecht, wo mit Mustern und Formulierungshilfen viel Nützliches bewirkt wird. Auch die anderen Anhänge bieten dem Leser gute Dienste: diese beinhalten noch einmal alle Prüfungsschemata, eine Synopse zwischen altem und neuem UWG sowie eine knappe übersicht zur korrekten Prüfungsreihenfolge im Wettbewerbsrecht.
Die Autorin führt den Leser zunächst durch diverse einleitende Kapitel, in welchen sie zur Genese des Wettbewerbsrechts Stellung nimmt wie auch zum Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten. Danach werden die Teilnehmer eines wettbewerbsrechtlichen Streits vorgestellt und danach in einem ausführlichen Kapitel die möglichen Ansprüche zwischen diesen. Durch diese Art der Darstellung beweist die Autorin, dass sie ihre immer erkennbare wissenschaftliche Prägnanz zugunsten der Bedürfnisse gerade studentischer Leser zurückstellen kann, denn sicherlich wäre der ein oder andere Punkt unter akademischen Gesichtspunkten anders zu ordnen gewesen, nicht aber unter dem Blickwinkel der Klausuranforderungen. Ein sehr lesenswerter Abschnitt befasst den Leser mit der Verjährung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, bevor die Autorin den Schwerpunkt auf die einzelnen Tatbestände des UWG legt. Umfangreich abgehandelt werden die diversen Formen verbotener Werbung, allgemein unlautere Handlungen und besondere Unlauterkeitstatbestände. Instruktiv ist das Kapitel zu Handlungen von Presseorganen, hier vor allem die Nutzung von Gratiszeitungen zum Markteintritt.
Ebenfalls sehr ausbildungsgerecht ist die Aufspaltung der Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Ansprüche. Differenziert wird hier zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Lösungen und die Autorin legt zurecht den Schwerpunkt auf die Abmahnung und den einstweiligen Rechtsschutz.
Als besonders lesenswert darf zudem das Kapitel zur Konkretisierung der Arten belästigender Werbung genannt werden. Hier werden ausführlich und in gelungener Abgrenzung die verschiedenen Tatbestandsvarianten genannt und auch technische Neuerungen nicht vergessen.
Dieses Buch ist eine gelungene
Neueinführung und bedient die Bedürfnisse der klausurgerechten Aufbereitung
von Rechtsmaterie hervorragend. Wer dieses Rechtsgebiet beherrschen möchte,
darf sich zum Einstieg getrost diesem Werk zuwenden.
Emmerich, Das Recht der
Leistungsstörungen, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das allgemeine Schuldrecht birgt die Grundlagen des Gewährleistungsrechts für nahezu alle besonderen Vertragstypen. Bereits ab dem ersten Semester wird man mit den Leistungsstörungsrechten konfrontiert und muss sich schnellstmöglich einen adäquaten überblick verschaffen. Das vorliegende Werk bietet einen abstrakten Abriss zum Leistungsstörungsrecht, der durch das Fundament des allgemeinen Schuldrechts führen will.
Erfasst sind alle klausurrelevanten Anspruchsmöglichkeiten zwischen den Parteien. Dies umfasst sowohl die anfängliche als auch die nachträgliche Unmöglichkeit, den Verzug, die Haftung gemäß culpa in contrahendo, die positive Vertragsverletzung, die Haftung für Nebenpflichten und die Störung der Geschäftsgrundlage.
Schwerpunkte setzt der Autor in den klassischen Prüfungsfragen, etwa dem Verhältnis zwischen Unvermögen und § 275 II BGB, den Methoden zur Schadensberechnung beim Schadensersatz statt der Leistung oder den Verzugsvoraussetzungen. Auch die Vertragsanpassung im Rahmen von § 313 BGB, die Differenzierung zwischen Zweckerreichung und Zweckfortfall oder die Beweislast bei Fragen der Unmöglichkeit werden ausführlich thematisiert.
Lesenswert sind dabei auch kleinere Kapitel, die man in anderen Werken nicht so ausführlich aufbereitet findet: dazu gehört etwa die von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit, diverse Nebenpflichtverletzungen, die Haftung für versäumte Aufklärungspflichten im Bereich von Kapitalanlagen oder der Gläubigerverzug im Arbeitsrecht.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend, aber nicht herausragend. Texte und Fußnoten sind optisch gut getrennt, die Kapiteluntergliederungen erlauben eine leichte Lektüre. überdimensioniert wirken die Literaturempfehlungen zu Beginn einzelner Abschnitte. Die Hervorhebungstechnik innerhalb des Fließtextes ist nicht effektiv, da man den Kursivdruck in dem kleinen Schriftbild kaum herausfiltern kann. Nicht vorhanden sind Prüfungsübersichten, Graphiken oder Beispielsfälle, so dass man allein die oft abstrakten Ausführungen des Autors vorfindet.
Dieses Lehrbuch wird gerade
am Anfang des Studiums gute Dienste leisten, wenn es darum geht, in Hausarbeiten
und Klausuren Wissen systematisch zu präsentieren. Wer dem Stil des Autors
dabei nahe kommt, kann sich auf gute Ergebnisse freuen. Ergänzt werden
muss das Werk aber um Medien mit Fällen und Klausuren, die die konkrete
Anwendung des abstrakten Wissens ermöglichen.
Olivet, Juristische Arbeitstechnik
in der Zivilstation, 3. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Der Beginn des Referendariats in der Zivilstation kommt für viele Neuanfänger einem Berufseinstieg gleich: man weiß nichts und muss das Problem dennoch lösen. Dies liegt oft daran, dass der zur Ausbildung zugewiesene Richter Kenntnisse als aus dem Einführungslehrgang vorhanden voraussetzt, die der Dozent aber nur dem Namen nach gestreift hat. Dennoch wird man aber von Beginn an mit der nahezu selbständigen Bearbeitung von Akten konfrontiert und hat nur selten den nötigen Durchblick für den wichtigen ersten Schritt in die Akte hinein. Diesem Umstand will das vorliegende Werk abhelfen und bietet dem Leser eine Einführung in die juristische Arbeitstechnik mit Zivilakten.
In geradezu liebenswürdiger Weise nimmt der Autor den Leser an die Hand und bringt diesem sukzessive den Gang des Zivilverfahrens nahe. Dies betrifft zunächst einmal die Grundlagen, also die Klage und ihr Weg zu Gericht und das weitere Verhalten der Protagonisten Gericht, Anwälte und gegnerische Partei. Ein Extrakapitel widmet sich dabei den wichtigen Beweisfragen, die sich dem Richter während des Verfahrens stellen. Sogar die für das Referendariat eigentlich eher nebensächliche Terminierung mit den entsprechenden Fristvorschriften wird umfassend gewürdigt. Nach dem Fortgang über Urteilsfällung, -verkündung und -vollstreckung wird der Anspruch des Autors höher. Es folgen Abschnitte zu tiefer gehenden Problemen wie Kostenberechnung samt unterschiedlichsten Quotelungen, Beweisbeschluss, rechtliches Gehör oder Klagerücknahme und Erledigung. Zwischendurch werden Arbeitstechniken wie Relation, Gutachten und Aktevortrag ebenso erläutert wie das praktisch so wichtige Votum. Abgerundet werden die vermittelten Wissensbestände durch Kapitel zur Art und zum Aufbau der Gerichte, zur Postzustellungsurkunde und durch einen Anhang mit den wichtigsten lateinischen Begriffen in der Juristerei.
Die Gestaltung des Buches ist durchweg gelungen und bietet dem Referendar eine sichere Führung durch die ersten Untiefen der Zivilstation. Neben dem Fließtext finden sich Musterformulierungen für Text und Tenor, Verfügungsvorschläge, Beispiele, Berechnungen und Aufbauvorschläge. Die gar nicht wenigen Verweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zwar in den Text integriert, stören dort aber angesichts der sowieso praktischen Anlage der Darstellung nicht weiter.
Man darf von diesem Buch keine
kompakte Einführung in das Zivilverfahrensrecht erwarten. Vielmehr bietet
dieses Werk für den Referendar etwas Besseres als eine reine Stoffsammlung:
das Buch erklärt anschaulich und sofort umsetzbar die Verwendung des Gelernten
in der Praxis. Deswegen sollte man bereits vor dem Referendariat dieses
Buch mindestens einmal durchgearbeitet haben. Eine klare Lektüre- und
Kaufempfehlung!
Schwab, Grundzüge des Zivilprozessrechts,
1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Eine Einführung in das Zivilrecht auf knapp über 300 Seiten ist für Studenten eine dankbare Dienstleistung, da diese zwar die Grundlagen des Prozessrechts kennen sollen, dies aber allenfalls dazu dient, eine materiell-rechtliche Klausur originell einzukleiden. Umso wichtiger ist es deshalb, wenn man sich von Anfang an einer zu bewältigenden Masse an Stoff gegenüber sieht.
Es ist immer wieder überraschend, welche Reihenfolge in ZPO-Lehrbüchern gewählt wird, um dem Leser die komplexe Materie nahe zu bringen. Es gibt zwar einige Pflichtthemen und logische Abfolgen, aber für den Leser können bestimmte Schwerpunkte des Autors wahre Erkenntniswunder bewirken. Hier beginnt der Autor mit den Parteien des Rechtsstreits, klärt dann das Institut des Streitgegenstands und stellt anschließend den Entscheidungskörper Gericht vor. Angemessen knapp werden die Verfahrensgrundsätze gestreift und der Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens erklärt. Immer wieder finden sich dabei Einschübe, die denknotwendig unter der jeweils behandelten Rubrik zu prüfen sind, die von anderen Autoren aber bisweilen umständlich und abstrakt separiert werden, etwa die Zuständigkeit des Gerichts, die Klagehäufung oder die möglichen Beweismittel.
Ausführlich widmet sich der Autor den Urteilen und dem Begriff der Rechtskraft. Diese Kapitel beinhalten durchaus fachübergreifendes Wissen, werden Gestaltungsrechte und -klagen etwa auch im Verwaltungsrecht angewandt. Sehr gelungen ist wiederum die passende Erläuterung von Prozessstandschaft, Prozesskosten oder Teilklage. Für Referendare ideale Einstiegsliteratur sind die Abschnitte zum Beweisrecht, vor allem zur Beweislast und zum Institut des Anscheinsbeweises. Auch das Verhältnis zwischen Präklusion und Prozessaufrechnung ist für Studenten schon harter Tobak, Referendare werden das Kapitel aber mit Freude konsumieren. In beiden Examina prüfungsrelevant ist das sehr anschaulich gelungene Kapitel zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheids und der möglichen Rechtsbehelfe dagegen. Trotz des beschränkten Platzes findet der Autor auch noch Raum für umfangreiche Erklärungen zum Rechtsmittelrecht, wobei ihm die Problematik des zu behandelnden Tatsachenstoffes in der Berufungsinstanz schon ausweislich seines Einführungstextes sehr am Herzen lag. Lesenswert ist zudem das Schlusskapitel zur Anhörungsrüge.
Die Gestaltung des Buches ist ansprechend und gut gelungen. Aufschlussreich gegliederte Texte werden durch Fälle und Beispiele, übersichten, Aufzählungen und zahlreiche Hervorhebungen aufgelockert und zugleich abstrahiert bzw. konkretisiert. Die optische Leitung des Lesers wird kontinuierlich gewährleistet. Lobenswert ist schließlich die erfolgreiche Gratwanderung zwischen einfach verständlichen Erklärungen und Fachtermini.
Das Buch ist zum Einstieg
in das Zivilprozessrecht optimal geeignet. Sogar Referendare können zum
Einstieg in den Vorbereitungsdienst rasch und effektiv Stoff wiederholen.
Jung, Handelsrecht, 4.
Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Werk von Jung hat innerhalb von kurzer Zeit eine Neuauflage erfahren und eingedenk der Rezension der Vorauflage geschah dies auch zu Recht. Auf weniger als 350 Seiten wird der Leser in die Materie des Handelsrechts eingeführt. Dabei stellt der Autor das Thema Handelsrecht im Bereich des Pflichtfachstoffes umfassend, anschaulich und mit internationalen Bezügen dar, wobei auch Kapitel enthalten sind, die man bereits zum Wahlfachstoff zählen darf, so etwa das Speditionsgeschäft oder der Lagervertrag.
Vorbildlich ist der Reichtum an abstrahierenden und veranschaulichenden Elementen, mittels welchen der Autor den behandelten Stoff dem Leser nahe bringt. Neben Standardelementen der Gestaltung von Lehrbüchern wie Beispielen und grau abgesetzten Merksätzen werden umfangreiche übungsfälle mit ausführlichen Lösungen in die Kapitel integriert. Am Ende jedes Abschnitts warten eigene Wiederholungskapitel mit Kontrollfragen auf den Leser, die auch vollständig am Ende des Buches beantwortet werden und nicht etwa nur mittels Verweisen auf entsprechende Randnummern. Anhand von übersichtlichen Tabellen schafft es der Autor, dogmatische Grundlagen leicht zu erklären und einen Bezug zu anderen Problemen herzustellen. Daneben bieten die Kapitel gut gestaltete graphische übersichten und Darstellungen, besonders der Auszug des Handelsregisters ist sehr gut mit eigenen Elementen des Autors versehen.
Die inhaltlichen Aspekte des Buches erfüllen vollumfänglich
die Bedürfnisse studentischer Examensvorbereitung im Pflichtfachbereich.
Nach der Einführung zu Grundbegriffen des Handelsrechts wird die Person
des Kaufmanns erörtert, danach folgen Ausführungen zum Handelsregister,
zu Firma und Unternehmen. Rechtsprobleme um beliebte Prüfungsfallen, etwa
den Inhaberwechsel gemäß §§ 25 ff. HGB, sind anschaulich erklärt und nach
der Lektüre sofort effektiv in der Klausur anwendbar. Ausführlich behandelt
werden die Besonderheiten des Handelsverkehrs und dem Handelskauf ist
ein eigenes Kapitel gewidmet, was seiner Bedeutung in zivilrechtlichen
Klausuren auch vollauf gerecht wird. Die stets eingefügten knappen Prüfungsübersichten
geben dem Leser die nötige Sicherheit bei der Bearbeitung der Materie.
Besonderes Augenmerk darf der Leser auf die Kapitel zum internationalen
Handelsrecht legen: die hier gebotenen Einsichten können für das Verständnis
der eigenen Rechtssphäre oft ungeahnte Erkenntnisse bringen.
Dieses Lehrbuch ist für das Studium zeitlos: man kann
es zum Einstieg ebenso empfehlen wie zur Examensvorbereitung oder zum
Repetieren im Referendariat. Kein Leser wird den Kauf bereuen.
Musielak, Grundkurs ZPO,
8. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Die Beliebtheit des Werks
von Musielak zeigt sich vor allem in den jährlich neu notwendigen Auflagen.
Dadurch kann der Leser aber auch sicher sein, dass alle Reformen stets
eingearbeitet sind. Im vorliegenden Band wurden etwa das Justizkommunikationsgesetz
und die Anhörungsrüge thematisiert aber auch die 2004 in Kraft getretene
erneute Reform des Zivilverfahrensrechts ist berücksichtigt worden.
Die Gestaltung des Buches
ist nach wie vor anspruchsvoll für den Leser. Fließtext und Fußnoten sind
gut getrennt, die Kapitel werden sinnvoll durch Wiederholungsfragen ergänzt.
Auch übungsklausuren mit Lösungsskizzen am Ende des Buches sorgen für
eine optimale Vertiefung des Stoffes. Ebenfalls vorhanden sind einige
Prüfungsübersichten und Aufbauanleitungen, was gerade den studentischen
Bedürfnissen sehr entgegen kommt. Die Hervorhebungstechnik innerhalb der
Absätze ist bisweilen überbordernd: anstelle von ganzen Absätzen im Fettdruck
wäre eine bessere Verwendung von Abständen auch geeignet, die Aufmerksamkeit
des Lesers zu sichern. Ganz hervorragend ist die ausführliche Beantwortung
der vielen Wiederholungsfragen gelungen, wobei stets die passenden Fundstellen
genannt werden.
Erfasst werden inhaltlich alle Aspekte des Zivilverfahrensrechts vom Mahnverfahren bis zum Ende der Zwangsvollstreckung. Als Grundkurs konzipiert kann das Buch aber sicherlich nicht alle Fragen bis ins Detail klären. Sehr ausführlich befasst sich der Autor aber mit den Essentialia des Prozesses und vor allem mit den beteiligten Akteuren. Instruktiv sind zum Beispiel die Kapitel zum Parteiwechsel, zum Parteibeitritt und zur Streitgenossenschaft. Auch komplexe Materien wie die Prozessaufrechnung und das Verhältnis zur Rechtskraft werden gut erläutert. Für Referendare lesenswert sind zudem die Abschnitte zum Beweisverfahren, sowohl hinsichtlich der selbständigen Variante wie auch im Hauptprozess: ein guter Beweisbeschluss erfreut jeden Ausbilder. Ganz vorzüglich für beide Examina geeignet sind die Abhandlungen zum Versäumnisurteil. Hier werden sowohl die formellen Aspekte wie auch die Einflüsse der materiell-rechtlichen Prüfung ausführlich dargestellt und die Umsetzung in Prüfungswissen fällt nicht schwer.
Im Rechtsmittelrecht erscheinen
allerdings die Ausführungen zur Revision etwas überdimensioniert, wenn
man sich die Häufigkeit in Examensklausuren betrachtet. Im Berufungsrecht
hingegen kommt die Tatsachenpräklusion und die Behandlung durch den BGH
ein wenig zu kurz, um den Leser gleich zu vollem Verständnis zu bringen.
Sehr anschaulich sind wiederum die Ausführungen zum Zwangsvollstreckungsrecht gelungen. Mit dem nötigen Feingefühl werden auch Anfänger durch die Materie geleitet und so entlang der Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf weiter führende Probleme gebracht. Dass dabei sogar Raum für Erklärungen zur Zwangsversteigerung bleibt, spricht wiederum für die Umsichtigkeit des Autors.
Die Lektüre dieses Buches
erfordert einiges an Einsatz, weil der Autor trotz guter Abstrahierung
viel Wissen in Textform vermittelt, das erst einmal erfasst sein will.
Man findet aber zu nahezu jeder Frage Grundlegendes und kann deshalb dieses
Buch als Ausgangspunkt der ZPO-Erkundung benutzen wie auch als Nachschlagewerk
für praktische Probleme.
Knöringer, Freiwillige
Gerichtsbarkeit, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Neben dem Standardwerk von Knöringer zum Zivilprozessrecht für Referendare droht ein weiteres Kleinod aus dessen Feder manchmal unbeachtet zu bleiben. Das vorliegende Werk zur freiwilligen Gerichtsbarkeit beinhaltet für Referendare im Pflicht- und Wahlfachbereich einen Leitfaden durch das nahezu unbekannte Rechtsgebiet.
Erfasst wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Beschwerderegelungen, die einen Großteil der täglichen praktischen Arbeit ausmachen. Ausbildungsgerecht liegen die Schwerpunkte auf den allgemeinen Regelungen und auf dem Erbscheinsverfahren. Weiterhin behandelt werden das Betreuungsrecht und Grundbuchsachen. Leider nur in Nebensätzen erwähnt wird das Recht des Wohnungseigentums, das sich vor Gericht überwiegend im FGG-Bereich abspielt. Hier könnte man gut und gerne ein weiteres großes Kapitel anfügen, da dies zumindest dem praktischen Aufkommen Rechnung tragen würde.
Ungemein wichtig für den Leser sind die instruktiven Erläuterungen zu den Wesenszügen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird umfassend problematisiert und treibt auch in der Praxis so manchem Richter die Arbeitsschweißperlen auf die Stirn: immerhin kann man sich nicht nur auf die Beweislast berufen, sondern muss notfalls selbst tätig werden. Bei den allgemeinen Ausführungen zum Beschwerdeverfahren sind gerade die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Referendaren zu beherrschen. Hier muss man sich der Unterschiede bei den formell und materiell zu Beteiligenden sowie den Besonderheiten der Beschwerdebefugnis umfassend klar werden, um den Korrektor auf den richtigen Weg zu lenken.
Ganz hervorragend ist die Gestaltung des Buches gelungen. Zwar ist es typisch für die Reihe, dass der Text klein und dicht gedrängt gedruckt wird. Jedoch verwendet der Autor zahlreiche Schemata, Aufbau- und Formulierungsmuster, um den unkundigen Leser sicher durch die Untiefen des FGG zu führen. Besonderes Augenmerk darf der Leser dabei auf die kompakten aber ausdifferenzierten Vorschläge zu den Kostenregelungen richten, die ja gerade dem Korrektor das Bild der abgerundeten Klausur suggerieren können. Auch die Anwendung anhand einer Originalklausur rundet das umfassende praktische Bild zur Zufriedenheit ab.
Nicht viele Studenten und
Referendare befassen sich freiwillig mit der ebensolchen Gerichtsbarkeit.
Wer dies jedoch tut, wird mit diesem Werk nur Freude haben. Sollte man
sich kurz nach den Examina zudem mit FGG-Sachen als Anwalt beschäftigen
müssen, wird man auch dann noch einen zuverlässigen Begleiter in diesem
Buch finden. Eine gelungene Neuauflage.
Weinreich / Klein, Familienrecht,
2. Auflage, Verlag Luchterhand 2005
Nach wenigen Jahren ist der Familienrechtskommentar bereits in zweiter Auflage erhältlich und bestätigt damit die Arbeit des Autorenteams. In neuer Aufmachung gibt das Werk einen überblick von über 2200 Seiten über das nationale und internationale materielle und prozessuale Familienrecht. Nicht mehr vorhanden ist die in erster Auflage noch beigegebene CD-Rom. Dafür erhält der Käufer des Buches einen Internetzugang zu Familienrechtsentscheidungen des BGH seit 1978.
Die Themenvielfalt des Kommentars ist enorm und deckt Ausbildungs- und Praxisbedürfnisse ab. Neben den Kommentierungen des überwiegenden Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches, welcher das Familienrecht erfasst, finden sich Ausführungen zur Zivilprozessordnung und zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Gewaltschutzgesetz, zur Hausratsverordnung oder zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Internationale Bezüge werden durch das EGBGB abgedeckt sowie durch Vorschriften des internationalen Rechts, etwa zwei Haager Abkommen. Abgerundet wird die Darstellung durch Erläuterungen zum Einkommensteuergesetz sowie zur Einkommensermittlung schlechthin, zu Streitwert- und Gebührenfragen oder durch eigene Ausführungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ebenfalls der Rechenkunst der Anwender dienen die Darstellungen zu den gebräuchlichen Unterhaltsinstrumenten wie der Düsseldorfer, Berliner oder Bremer Tabelle. Nicht enthalten sind weite Teile des BGB, die formal dem Familienrecht zugeordnet werden, etwa das Vormundschafts- und Betreuungsrecht.
Die Gestaltung des Kommentars ist gut gelungen und vermittelt wie die äußere Aufmachung ein edles Erscheinungsbild. Die Texte sind in angenehmen Leseabständen platziert, die Fußnoten sind vorteilhaft abgesetzt, vorhandene Tabellen und Berechnungsbeispiele sind durch Grauschattierungen hervorgehoben. Zum Teil finden sich auch in den Texten Hervorhebungen durch Fettdruck, die den Leser stichwortartig leiten können. Zudem verwendet werden Aufzählungen innerhalb der Fließtexte sowie zu Beginn der Kommentierungen einzelner Paragraphen ausdifferenzierte Gliederungsübersichten. Nur vereinzelt zu finden sind graphische und abstrahierende Elemente. Auch für den Ausbildungsbereich wünschenswerte Prüfungsanleitungen oder Aufbauschemata würde man sich öfter in der Art wünschen, wie dies für Unterhaltsansprüche erarbeitet wurde. Man kann sich allerdings bisweilen aus den Gliederungen und einzelnen Textabschnitten selbst solche Schablonen erstellen. Ebenfalls für die Ausbildung nutzbar sind die bereits genannten Berechnungsvorschläge, die ausführlich und beispielreich für schnelles Verständnis sorgen.
Hervorzuheben ist die instruktive Erläuterung vieler auch ausführlicher Kommentierungen, die es dem Leser leicht machen, den Ausführungen der Autoren zu folgen. Bisweilen finden sich auch umfangreiche Darstellungen als Einleitung zu bestimmten Themenschwerpunkten, die lehrbuchgleich zur Lektüre herangezogen werden können und sollten. Jedoch werden auch Vorschriften gar nicht kommentiert, bei denen man gerade für den Klausurbetrieb Sicherheit zeigen muss, etwa die Schlüsselgewalt oder Normen im Rahmen der Gütergemeinschaft. Auch in der mündlichen Prüfung des Assessorexamens gern geprüfte Tatbestände wie § 1309 BGB sind nur im Gesetzeswortlaut abgedruckt worden. Gar nicht im Einzelnen kommentiert wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz, was doch einigermaßen verwundern muss.
Für den Ausbildungsbetrieb sind mehrere Kommentierungspassagen zu empfehlen. Dies betrifft nicht nur klassische Abschnitte wie die materiellen Scheidungsvoraussetzungen oder das Güter- und Unterhaltsrecht, sondern auch vermeintlich untergeordnete Materien. Dazu gehört vor allem das Kapitel zur Einkommensermittlung. Viele Referendare verzweifeln an den komplizierten Darstellungen vieler Lehrbücher zum Unterhalts- oder Güterrecht. Hier dagegen wird ausführlich und verständlich ein Leitfaden für die Berechnung der Einkommenskomponente gegeben. Umfassend behandelt sind des Weiteren das Umgangsrecht zwischen Kind und Eltern und der Umfang der elterlichen Sorge. Auch die Eingriffsvoraussetzungen nach dem Gewaltschutzgesetz sind anschaulich vorgestellt. Ebenfalls hier zu nennen sind die Erklärungen zur Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, was schon oft in Klausuren thematisiert wurde. Auch zu erwähnen sind die guten Ausführungen zur Stellung des Jugendamtes im FGG-Verfahren oder die Beschreibung des Scheidungsverbundes gemäß § 623 ZPO. Auch wenn diese Materie in den meisten Bundesländern kein Examensstoff ist, darf der interessierte Referendar gerne einmal die ausführlichen Darstellungen zum Versorgungsausgleich beachten, die kompakt und klar das Wesentliche bei der Fallbehandlung aufzeigen.
Insgesamt ist dieser Kommentar
für Fälle, Klausuren und Verfahren, die einen irgendwie gearteten Bezug
zum Unterhaltsrecht haben, kaum hinwegzudenken. Die Ausführungen hierzu
sind umfangreich und vorbildlich. Auch andere Rechtsbereiche kann man
sich im Referendariat mittels dieses Werks gut und sinnvoll erarbeiten
oder vertiefen.
Hüßtege, Internationales
Privatrecht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Das Internationale Privatrecht hat in den letzten Jahren auf dem Büchermarkt nicht nur einen Aufschwung durch eigene Kommentare erlebt, sondern auch die Neuauflagen etablierter Lehrbücher finden den entsprechenden Absatz. Das hier vorliegende Werk ist speziell für Referendare gedacht, die in einem schlimmstenfalls unbekannten Wahlfach noch einmal ordentlich punkten wollen.
Dabei darf nicht verkannt werden, dass das IPR nicht nur im spezifisch internationalen Bereich und im Zusammenspiel mit dem Europarecht zur Geltung kommt, sondern ganz stark im familien- und erbrechtlichen Bereich angesiedelt ist, beides Themen, die oft einem justiziellen Wahlfach zugewiesen sind. Auch die Beratungsrealität im Familien- und Erbrecht muss sich an den Kenntnissen im IPR messen, so dass Referendare bei entsprechenden Anwaltsstationen gut daran tun, sich entsprechendes Wissen zuzulegen.
Das vorliegende Werk bietet eine kompakte Einleitung und orientiert sich danach an einem allgemeinen Prüfungsschema für Sachverhalte mit internationalem Bezug. Dabei werden sowohl die verfahrensrechtlichen wie auch die materiell-rechtlichen Problembereiche angesprochen und dementsprechend ist das Buch aufgebaut.
Nach Ausführungen zum allgemeinen IPR mit den Grundlagen der Anwendung fremden Rechts und der Darstellung der Schranken der ordre-public-Regel folgt ein großes Kapitel zum internationalen Verfahrensrecht. Dort werden die relevanten EG-Verordnungen intensiv besprochen und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen werden ausführlich aufbereitet. Es folgen Kapitel zu den einzelnen materiell-rechtlichen Bereichen. Die bereits genannten Gebiete Familien- und Erbrecht bilden mit knapp 30 Seiten ein deutliches Schwergewicht unter den übrigen Kapiteln. Weiterhin erfasst sind das Vertragrecht, das Sachenrecht und die außervertraglichen Schuldverhältnisse.
Besonders lesenswert sind dabei gleich mehrere Abschnitte. Zum einen ist die komplexe Frage der Rechtswahl gemäß Art. 15 EGBGB sehr anschaulich erläutert, zum anderen ist bei gerade fehlender Rechtswahl im Vertragsrecht die dann greifende Regelung des EGBGB umfassend dargestellt. Auch die Anknüpfungspunkte des Deliktsrechts werden schnell verständlich erklärt. Im Verfahrensrecht sollte man sich zudem die Auflistung der deutschen Sondertatbestände einprägen, welche die internationale Zuständigkeit einschränken.
Die Gestaltung des Buches ist den Bedürfnissen der Referendare gut angepasst. Die Orientierung an Prüfungsschemata und -situationen erleichtert die Lektüre wesentlich, da nur die direkte praktische Anwendung für die schnelle Rezeption beim Leser sorgt. Die Texte sind anschaulich geschrieben und gut untergliedert. Trotz des dichten Textbildes schafft der Autor Klarheit durch Hervorhebungen, Hinweise und Beispiele.
Das Buch ist für Anfänger und Fortgeschrittene ein klarer Lektüretipp. Man kann sich einerseits Grundlagen schaffen und auch Details schnell rekapitulieren. Die konstante Beachtung von Prüfungserfordernissen macht das Werk besonders wertvoll.
Von RA Stefan Voelger, Stuttgart
Großfeld / Luttermann,
Bilanzrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das Bilanzrecht ist eine für
den wirtschafts- und steuerrechtlich fixierten Lernenden unverzichtbare
Materie. Auch wenn es nicht unmittelbar Prüfungsstoff in den juristischen
Staatsexamina ist, lohnt sich für die beschriebenen Adressaten die eingehende
Lektüre dieses Werkes.
Bilanzrecht hat die Rechnungslegung
von Unternehmen zum Inhalt und ist vom Bilanzsteuerrecht, welches in der
steuerrechtlich orientierten Examensvorbereitung schon eine bedeutendere
Rolle spielt, zu unterscheiden. Die Autoren führen im Vorwort aus,
im Bilanzrecht gehe es um die getreue Rechenschaft über den
Umgang mit dem Geld anderer Leute [Grundsatz der Bilanzwahrheit; true
and fair view/fair presentation], Rechnungslegung ist Rechtspflicht und
nutzt als Nachweis seriöser Geschäftspraxis dem Rechnungsleger...Es
ist weltweit der Kern von Unternehmensfinanzierung, Gesellschafts- und
Kapitalmarktrecht im Sinne angemessener Unternehmensführung (corporate
governance). Es geht also darum, wie ein Unternehmen seine Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage darstellen darf.
Diesen Inhalt verstehen die
Autoren in hervorragender Weise darzustellen. Sie werden ihrem Anspruch,
der dieses Buch als Kompass für die kompetente Beschäftigung mit der Rechnungslegung
versteht, in vollem Umfang gerecht. Zunächst widmet sich das Buch naturgemäß
den Grundlagen der Rechnungslegung, also bilanzrechtlichen Grundbegriffen,
der Buchführung, Inventar und Inventur sowie dem internationalen Rechnungswesen.
Die internationale Rechnungslegung ist zwar relativ knapp auf 33 Seiten
untergebracht, enthält jedoch eine gute Einführung in die Hintergründe
von praktisch wichtigen Themen wie IAS/IFRS, US-GAAP oder den Sarbanes-Oxley
Act, die für die tägliche Arbeit des Bilanzrechtlers bzw. Wirtschaftsprüfers
große Bedeutung besitzen. Hier wird die Auswirkung internationalen Rechts
bis in das deutsche Bilanzrecht eindrucksvoll beschrieben.
Weiter geht es mit dem Jahresabschluss,
dessen Erstellung, den Bilanzierungsgrundsätzen, dem true and
fair view -Prinzip, Theorien zum Jahresabschluss und der Darstellung
des Abschlusses. Der vierte Teil nimmt fast ein Drittel des Buches ein:
Die Darstellung der Bilanz und somit des Kernbereiches des Bilanzrechtes.
Hier werden die wichtigsten Bilanzpositionen, die bilanziellen Grundsätze
und Regeln und das Verhältnis der Handels- zur Steuerbilanz sehr
anschaulich beschrieben; leider fehlen anschauliche, praxisnahe Beispiele
wie die Abbildung der Bilanz eines realen Unternehmens gänzlich.
Anschließend werden im fünften bis neunten Teil Gewinn- und
Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang und
Lagebericht im nun schon gewohnten nüchternen Stil erörtert.
Der zehnte Teil belohnt den hartnäckigen Leser dann mit einem weiteren
Höhepunkt des Buches: Dem Konzernabschluss. Hier werden nochmals
sehr ausführlich auf 150 Seiten die nationalen und internationalen
Konzernrechnungslegungsvorschriften und -techniken dargestellt. Für
diese komplizierte Materie werden dem Leser nun auch Beispiele, Schaubilder
und vereinfachte Bilanzen an die Hand gegeben eine gut dargestellte
Erlösung. Das Buch endet schließlich mit einem kurzen Abschnitt
über Prüfung und Offenlegung sowie einer Schlussbetrachtung,
die mit den Worten schließt: Bilanzwahrheit ist allseits das
Ziel. Dafür brauchen wir Menschen mit Sinn für Angemessenheit.
Dann bleibt die Rechnungslegung ein zukunftsträchtiges Feld.
Damit ist im Grunde alles gesagt.
Das Werk steht in der Tradition
der großen Lehrbücher und verfolgt einen sehr theoretischen
Ansatz. Sehr gut ist die Aufnahme der angelsächsischen Fachterminologie
in den Text. Der Autor verzichtet jedoch weitestgehend auf Fallbeispiele
oder übungsfälle. Zwar sind vereinzelt Darstellungen oder tabellarische
übersichten abgedruckt. Der Schwerpunkt der Verdeutlichung liegt
aber eindeutig auf der dogmatischen Darstellung und der historischen Herleitung.
Prüfschemata, Klausurfälle oder sonstige übersichtliche
Lernhilfen sucht man vergebens. Der Leser muss also viel Zeit und Nacharbeit
in dieses Buch investieren. Wem dies vor dem Examen gelingt, kann sich
glücklich schätzen, seinen Nutzen wird er jedoch erst nach dem
Examen in der praktischen Anwendung in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei
o.ä. ziehen.
Koller / Roth / Morck,
HGB, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Warum sollte ich mir einen
HGB-Kommentar kaufen? Gute Frage. Aber wer schon in dieser Rubrik
liest, sollte sich mit dem Gedanken ernsthaft auseinander setzen.
Die Autoren wenden sich an
alle Personen, die sich in der Ausbildung oder in der täglichen Praxis
mit Fragen des Handelsrechts befassen, vor allem im bilanzrechtlichen
Teil auch an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Es sollen eine klare
und knappe Erläuterung der wesentlichen Anwendungsprobleme geboten, jedoch
auf engem Raum möglichst viele Informationen vermittelt werden. Für den
Examenskandidaten mit Schwerpunktbereich Steuerrecht stellt sich somit
die Frage, ob er mit der Anschaffung dieses Kommentares nicht zwei Fliegen
mit einer Klappe schlagen kann: Handelsrechtliches und Bilanzrechtliches
Lehrbuch durch einen Kommentar ersetzen! Die Antwort vorneweg: Nein. Die
Rechnung geht nicht auf. überhaupt ist die Examensvorbereitung anhand
von Kommentaren problematisch, da die Zusammenhänge nicht so deutlich
herausgearbeitet werden und übungsfälle gänzlich fehlen. So schließt sich
die zweite Frage an: Bereichert der Erwerb des Kommentares meine Examensvorbereitung
und schließt Lücken, die reine Ausbildungsbücher vielleicht offenlassen
oder gar aufreißen?
Für die Beantwortung
dieser Frage sind zwei Beispiele angebracht: Anhand der Kommentierung
zu § 15 HGB lässt sich die Handschrift des Kommentares gut erkennen.
Zunächst wird in einem allgemeinen Teil Zweck und Inhalt der Vorschrift
erläutert. Präzise und verständlich führt der Bearbeiter
in Thematik der vertrauenszerstörenden und der vertrauensschützenden
Wirkung des Handelsregisters für den Rechtsverkehr ein und erläutert
die negative sowie die positive Publizität mittels Vergleichen zu
ähnlichen Rechtsinstituten im BGB. Das ist einfach nachzuvollziehen
und keineswegs überfrachtet, wie man es von einem Kommentar erwarten
könnte. Anschließend wird das Verhältnis zur Rechtsscheinhaftung
dargestellt und der Anwendungsbereich beschrieben. So erhält man
einen kompakten, klar strukturierten überblick über die Norm,
ehe sie auf den folgenden 20 Seiten (56 Randnummern) detailliert und anschaulich
vertieft wird. Das bewährte Konzept vom Basiswissen zur Vertiefung
geht hier voll und ganz auf. Man erhält Verweise auf weitergehende
Literatur oder eine argumentative Auseinandersetzung über vorhandene
Streitfragen, wie z.B. der Anwendung der Rosinentheorie hinsichtlich einzelner
Tatsachen, wenn die verschwiegene, dem Dritten günstige Tatsache
zugleich mit einer dem Dritten ungünstigen zusammenhängt. Dies
ist keine wissenschaftliche Spielwiese, sondern betrifft praktische Probleme
der negativen Publizität und ist somit stets latent examensverdächtig.
Für die Bilanzrechtler wird
es ab § 252 HGB so richtig interessant. Leider werden die Autoren hier
ihrem Anspruch und der vorstehend beschriebenen Methodik nicht gerecht.
Die Kommentierung geht nicht tief genug, das Verhältnis zum Steuerrecht
wird nicht ausreichend veranschaulicht und man bleibt ein wenig ratlos
zurück. Es fehlen erläuternde Einleitungen und die übersichtlichkeit.
Die Kenntnis wichtiger Institute wie dem des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
der Handelsbilanz für die Steuerbilanz wird augenscheinlich vorausgesetzt
und nicht näher erörtert. Das ist schade und trübt den eingangs gewonnenen
guten Eindruck.
Abschließend lässt sich festhalten,
dass dieser Praxiskommentar für den schnellen und kompetenten überblick
zur Ergänzung der klassischen Ausbildungsliteratur durchaus empfohlen
werden kann. Für die spätere Verwendung in der Kanzlei oder der Amtsstube
ist er jedoch nicht ausführlich genug. Die ausschließliche Vorbereitung
des Examens im Bereich Handelsrecht anhand dieses Kommentares wird möglicherweise
nicht genügen.
Thiel / Lüdtke-Handjery,
Bilanzrecht, 5. Auflage, Verlag C.F. Müller 2005
Das vorliegende Buch aus der
bewährten Schwerpunkte-Reihe des C.F. Müller-Verlages
beschäftigt sich ausgesprochen examens- und praxisnah mit dem Bilanzrecht.
Die Autoren beschreiben das Bilanzrecht als Rechnungslegung von
Personen-, Kapitalgesellschaften und Konzernen, welche sie dem Leser
anhand der systemtragenden Prinzipien des Handels- und Steuerbilanzrechts
vermitteln wollen. Es handelt sich um ein klassisches Werk der Ausbildungsliteratur
und ist dem Examenskandidaten von großem Nutzen.
Zunächst werden die Grundlagen
der Gewinnermittlung dargestellt: Was ist eine Bilanz, wie ist sie aufgebaut,
welche Arten gibt es usw. Darauf folgt die Technik der Gewinnermittlung
durch Bilanzen und die Gewinnermittlung durch Gewinn- und Verlustrechnung.
Dies sind auch die essentiellen Themen des Bilanzrechts und des Steuerrechts
und gehören naturgemäß an den Anfang der Aufbau des Buches überzeugt.
Es werden viele Beispiele gebracht und jedes wichtige Thema ist von einem
übungsfall flankiert. So stellt man sich ein Lehrbuch vor.
Anschließend wird die Rechnungslegung
nach Handelsrecht beleuchtet, indem zunächst die Europäisierung des Bilanzrechts
(Stichworte sind hier Bilanzrichtliniengesetz, IFRS und die Rolle des
EuGH bei der Auslegung des Bilanzrechts) und sodann die Rechtsgrundlagen
der Handelsbilanz dargestellt werden. In diesem Teil werden Buchführung
und Inventar, Jahresabschluss und Lagebericht sehr ausführlich und für
den unbeschlagenen Leser verständlich erklärt. Man erfährt, warum bilanziert
werden muss und wie dies von statten zu gehen hat. Gut gelungen ist der
kurze Abschnitt über die Sondervorschriften für bestimmte Gesellschafts-
und Unternehmensformen, der einen guten überblick über die jeweiligen
Spezifika gibt, ohne überfrachtet zu sein.
Daraufhin folgt ein übersichtlicher
Abschnitt über die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften nach Steuerrecht,
ehe ein ganz wichtiger Punkt seziert wird: Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
für die Steuerbilanz. Wer dieses Abhängigkeitsverhältnis nicht verstanden
hat, bekommt sowohl in der Klausur als auch in der Praxis größte Probleme,
weil es eines der fundamentalen Prinzipien der Einkünfteermittlung und
damit des Steuerrechts ist; seine Bedeutung ähnelt der des zivilrechtlichen
Abstraktionsprinzips. Arbeitet man diesen Abschnitt gewissenhaft durch,
muss man sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Es ist hervorragend erläutert.
Es folgen recht ausführliche
Abschnitte über das Betriebsvermögen und die Bewertung, wofür man schon
etwas wirtschaftliches Denken mitbringen muss. Danach kommt wieder pures
Steuerrecht, nämlich die Steuervergünstigungen im Jahresabschluss, die
Gewinnrealisierung durch steuerrechtliche Ersatztatbestände (z.B. Entnahmen,
Betriebsaufgabe, Erbfolge, Wohnsitzverlegung oder einbringungsgeborene
Anteile), Bilanzberichtigungen und die steuerliche Gewinnermittlung sowohl
bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften. So kurz
wie möglich, aber so ausführlich wie nötig. Den Abschluss machen die Hinweise
zur Konzernrechnungslegung. Hier werden die Grundlagen der Konzernrechnungslegung
einschließlich des Exkurses zu den US-GAAP, die Konsolidierung nach IFRS
und die Instrumente der Konzernrechnungslegung in ausreichendem Maße und
verständlich dargestellt.
Die Autoren legen größten
Wert auf klare Strukturen, anschauliche, verständliche und brauchbare
Beispiele sowie große übersichtlichkeit. Das juristische Handwerkszeug
wird nicht vernachlässigt, aber man merkt auch, dass hier Praktiker am
Werk sind, die den Stoff gut vermitteln können. Um es kurz zu machen:
Das Buch kann jedem Examinanten guten Gewissens wärmstens empfohlen werden.
Wöhe, Die Handels- und
Steuerbilanz, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2005
Wenn sich der interessierte
Examenskandidat fragt, warum er von dem Autor noch nie etwas gehört hat,
liegt das aller Wahrscheinlichkeit daran, dass er sich noch nicht mit
der Betriebswirtschaftslehre beschäftigt hat. In dieser Disziplin ist
der Autor einer der profiliertesten Hochschullehrer und Verfasser diverser
betriebswirtschaftlicher Standardwerke (v.a. Der Wöhe, also das Lehrbuch
Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre). Das Werk geht
auf eine Aufsatzreihe der JuS zurück und ist nunmehr in der fünften Auflage
erschienen.
Der betriebswirtschaftlichen
Betrachtungsweise entsprechend liegt der Schwerpunkt der Ausführungen
bei der Gliederung des Jahresabschlusses und der Bewertung der Bilanzpositionen.
Hierfür erläutert der Autor zunächst die begrifflichen und verrechnungstechnischen
Grundlagen, also die Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens,
Aufbau, Arten und Aufgaben der Bilanz, und gibt einen überblick über das
System der doppelten Buchführung. Und schon gleich zeigt sich auf diesen
rund 30 Seiten der Charme dieses Buches und die Antwort auf die Frage,
warum ein Jurist ein eigentlich betriebswirtschaftliches Buch lesen sollte:
Weil es der Autor hervorragend versteht, die grundlegenden Prinzipien
und die Systematik dieser für Juristen ungewohnten und daher komplizierten
Materie auf kürzestem Raum verständlich darzustellen. Wer könnte einem
die Grundlagen des Rechnungswesens besser erklären als ein BWL-Professor,
der sich sein ganzes Berufsleben damit beschäftigt hat? Hierfür legt er
sich auch mächtig ins Zeug, Buchungen werden in T-Konten aufgezeigt, systematische
Abläufe dargestellt, übersichten gefertigt ein überzeugendes Konzept
der Wissensvermittlung.
Es folgt ein dem Juristen
vertrauteres Terrain: Die gesetzlichen Buchführungs- und Jahresabschlussvorschriften
sowie die gesetzlichen Vorschriften zur steuerlichen Gewinnermittlung.
Herauszuheben ist die Darstellung des Maßgeblichkeitsprinzips (der Handelsbilanz
für die Steuerbilanz) und die Umkehrung dieses Prinzips. Hier ist das
Wichtigste auf fünf Seiten fundiert erläutert. Der dritte Teil beschäftigt
sich mit den Grundsätzen für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
der vierte Teil mit der Gliederung des Jahresabschlusses und den Inhalt
der Bilanzpositionen. Hier erhält man geballtes betriebswirtschaftliches
Know-How wie z.B. in § 19: Die Eignung der Jahresabschlussgliederung für
die Analyse des Jahresabschlusses. Ein gelungenes Beispiel für die interdisziplinäre
Konzeption dieses Buches.
Der fünfte Teil beschäftigt
sich mit allgemeinen Bewertungsgrundsätzen, daraufhin folgen im sechsten
und siebten Teil die Bilanzierung und Bewertung ausgewählter Aktiva und
Passiva auf insgesamt 85 Seiten. Dies ist angesichts der Komplexität der
Materie und Schwerpunktbildung des Buches angemessen. Anschließend werden
Anhang und Lagebericht erläutert, sowie der Jahresabschluss des Konzerns
dargestellt. In diesem Teil findet man auch erstmals einen knappen Paragraphen
zum internationalen Recht und erkennt daran eine weitere Zielsetzung dieses
Buches: Grundlagen schaffen und vertiefen, aber nicht abschweifen. Trotzdem
wünscht man sich gerade als Anfänger eine ausführlichere Darstellung der
internationalen Vorschriften, gerade weil diese in der Praxis einen wichtigen
Stellenwert einnehmen. Der zehnte Teil beschäftigt sich kurz und knapp
mit der Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses, ehe das Buch wieder
mit betriebswirtschaftlicher Materie schließt: Den Zielen und Instrumenten
der Bilanzpolitik. Ein interessantes und wichtiges Gebiet, welches dem
Juristen erläutert, warum manche Entscheidung des Finanzvorstandes so
und nicht anders getroffen wird. Ein schöner Abschluss für ein ungewohntes,
aber sehr lehrreiches Buch.
Seinen Nutzen zieht das Buch
aus der Fülle und der tollen Aufbereitung des vermittelten Wissens, was
durch viele Schaubilder, Tabellen, Synopsen und Beispiele sehr übersichtlich
gelungen ist. Wer sich dem Bilanzrecht interdisziplinär nähern möchte
wird mit diesem Buch viel Spaß haben.
Leider fehlt die für juristische
Examenskandidaten existentielle Aufbereitung durch übungsfälle. Die betriebswirtschaftliche
Terminologie, Denk- und Arbeitsweise stehen im Vordergrund, was für den
Studenten mit ausreichend Zeit sehr empfehlenswert ist, dem Examenskandidaten
leider keinen Mehrwert bringt.
Fazit: Das Buch ist für das Verständnis der Materie hervorragend geeignet, für die Examensvorbereitung sollte man sich jedoch an speziellerer juristischer Ausbildungsliteratur orientieren.