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Rezensionen Dezember 2006 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Herdegen, Völkerrecht, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Die jährliche Neuauflage des Lehrbuches von Herdegen ist mittlerweile gute Tradition und die Leser können sich wiederum auf knapp über 400 Seiten spannende Völkerrechtslektüre freuen. Die kontinuierliche Aufnahme neuer Rechtsprechung und das Aufgreifen aktueller Entwicklungen im Völkerrecht und innerhalb der internationalen Organisationen machen das Buch jedes Jahr wieder zu einer dringenden Lektüreempfehlung. Trotz nur weniger Erweiterungen der Textteile, etwa im Bereich der Vereinten Nationen, gibt es kaum eine aktuellere Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht in der hier gezeigten Breite.
Die Gestaltung des Werks ist der Reihe „Grundrisse des Rechts“ entsprechend konservativ. Man findet ein dichtes Textbild vor, das abgesehen von wenigen Ausnahmen ganz auf Graphiken, Schaubilder oder Prüfungsanleitungen verzichtet. Neben den im Text vorhandenen weiter führenden Hinweisen gibt der Autor am Ende der einzelnen Kapitel umfangreiche Literaturtipps. Instruktiv für eigene Recherchen sind die vielen Internetlinks zum Völkerrecht am Anfang des Buches. Einige Beispielsfälle aus der Rechtsprechung werden zusammengefasst und erläutert, die Nutzung von Zitaten aus Urteilen oder Verträgen hält sich aber in Grenzen. Die Kapitel sind in der Regel sehr kompakt, teilweise knapp, so dass der Autor einerseits ein umfassendes Bild des Völkerrechts nachzeichnen kann, der Leser sich aber bisweilen mehr Ausführlichkeit gerade bei ausbildungsrelevantem Völkerrecht wünscht. Allerdings muss man diesbezüglich wiederum beachten, dass etwa das Recht der EMRK im Europarechts-Lehrbuch des Autors vorhanden ist.
Inhaltlich deckt der Autor nahezu alle Rechtsgebiete des Völkerrechts ab. Er bietet Kapitel zu den Völkerrechtssubjekten und Völkerrechtsquellen, zum internationalen Menschenrechtsschutz und zum Kriegsvölkerrecht, zum System der Vereinten Nationen und zum Seerecht. Traditionell starke Kapitel stellen die Ausführungen des Autors zu den internationalen Wirtschaftsbeziehungen dar. Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit ist ebenso thematisiert wie die internationale Diplomatie. Gelungen sind die Details im Kapitel zum Kriegsvölkerrecht bezüglich des Kombattantenstatus und der Auswahl der zu verwendenden Waffen.
Lesenswerte Kapitel für Studenten sind nach wie vor die Abschnitte zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, zum Staatsangehörigkeitsrecht, zur OSZE und zum Geltungsgrund des Völkerrechts. Weiterhin empfehlenswert sind die Erläuterungen zur Stellung der Individuen im Völkerrecht sowie zu den internationalen Organisationen. Leider immer noch nicht nachvollziehbar knapp sind die Kapitel zur internationalen Gerichtsbarkeit, sowohl was den IGH als auch was den IStGH angeht. In beiden Systemen müssen sich Studenten in Prüfungssituationen auskennen und erlangen mittels der Lektüre dieses Werks zuwenig Information.
Dieses Lehrbuch ist ein denkbar günstiger Einstieg in das Rechtsgebiet Völkerrecht. Man bekommt einen raschen Überblick über Systematik, Strukturen und sich gegenseitig bedingende Prinzipien. Die Rezeption anhand von Rechtsprechung und Fällen muss man dann auf gesicherter Basis mit weiteren Lehrbüchern betreiben.
Karpenstein, Praxis des EG-Rechts, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Die Reihe „NJW Praxis“ des Beck-Verlages hat im Bereich Europarecht eine Neuerscheinung und zugleich einen echten Volltreffer zu bieten. Der als Rechtsanwalt tätige Autor legt auf weniger als 200 Seiten eine kompakte Zusammenfassung des Gemeinschaftsrechts vor, mittels der man speziell für die Bedürfnisse der täglichen Rechtsanwendung Fragen zur Anwendung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in Deutschland beantwortet bekommt.
Der dichte Fließtext dominiert die Gestaltung und wird nur vereinzelt durch Aufzählungen und tabellarische Zusammenstellungen unterbrochen. Ebenfalls vorhanden sind zahlreiche Beispiele, um die beschriebenen europäischen Rechtserkenntnisse sofort gedanklich umzusetzen. Die Fußnoten sind umfangreich und werden ergänzt durch Literaturempfehlungen zu Beginn der Kapitel.
Der Schwerpunkt des Buches ist dem Vollzug des Gemeinschaftsrechts im Inland sowie der tatsächlichen Anwendung vor Gericht und durch Behörden gewidmet. Der Autor schafft es, den Leser durch geschickte Themenwahl zu assoziativen Denkprozessen zu führen. So wird das Europarecht nicht einfach Stück für Stück aufbereitet, sondern im Kontext bestimmter Fragen dem Verständnis des Lesers schmackhaft gemacht. Dabei werden selbstverständlich auch Basisinformationen vermittelt und die Grundzüge einer normalen Lehrbuchdarstellung gewahrt. Dennoch muss man mit gewissen Grundkenntnissen der Rechtspraxis an die Lektüre gehen, wenn diese effektiv verlaufen soll. Sehr schön ist dies bei der Erläuterung der Bestandskraft im Zusammenhang mit fehlerhaften Verwaltungsakten zu sehen, ebenso bei der Modifikation verwaltungsprozessualer Klagearten durch das Gemeinschaftsrecht. Hier geht es nicht mehr um reines Klausurwissen, sondern um echte Prozesshürden, die es für den Mandanten zu überwinden gilt. Das Unterkapitel zur „Erzwingung“ der Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens wirkt allerdings etwas übermotiviert, da die vom EuGH benannten Fallgruppen der Verletzung der Vorlagepflicht und die Annahme von Willkür so unwahrscheinlich und anwaltlich schwer nachzuweisen sind, dass eine echte Erzwingungschance eigentlich nicht besteht. Sehr realistisch ist dagegen das Kapitel zum Staatshaftungsrecht für Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht gelungen. Hier wird sehr schön das Spannungsverhältnis zwischen deutscher und europäischer Verjährungsfrist aufgezeigt und auch die Genese des Anspruches klar abgebildet. Bedenklich erscheint die partielle Bejahung der Anwendbarkeit des § 839 Abs. 3 BGB, der selbst im deutschen Recht eine Sonderrolle einnimmt. Hier wäre ein klares Bekenntnis zum Mitverschuldensaspekt als Teil des Gemeinschaftsrechts überzeugender gewesen.
Der erste Teil des Buches befasst den Leser mit den Wirkungen des Gemeinschaftsrechts im Inland. Die Unterteilung der Kapitel in die Pflichten und die entsprechenden Adressaten des Europarechts macht dem Leser schnell klar, dass das Gemeinschaftsrecht primär die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten betrifft und erst als gewollter Effekt den Rechtskreis des Individuums, in der Regel des Unionsbürgers, tangiert. Hier werden die Rechte und Ansprüche aus den Grundfreiheiten und Diskriminierungsverboten sehr kompakt angeschnitten und auch der Aufbau entspricht bei dogmatischen Abstrichen dem Denkgefüge der Rechtspraxis, wo bestimmte theoretische Fragestellungen einfach nicht mehr relevant sind.
Dieses Werk kann man dem praktisch orientierten Leser mit Vorkenntnissen nur empfehlen. Viele Zusammenhänge der tatsächlichen Rechtsanwendung werden aufgezeigt und kompakt verknüpft, die Lektüre ist für den entsprechend Grundkundigen ein Genuss und rege Auffrischung. Anfänger werden aus diesem Buch nur wenig Nutzen ziehen können, da für diese die Informationen zum Gemeinschaftsrecht zu kompakt dargestellt sind, die erfolgreiche Anwendung in Klausuren und Prüfungen mithin nicht garantiert ist.
Schäfer, Studienbuch Europarecht, 3. Auflage, Verlag Boorberg 2006
Viele Studenten erwarten von einem Lehrbuch zum Europarecht vor allem eine kompakte und effektive Wissensvermittlung. Das vorliegende Werk enthält auf mehr als 350 Seiten eine übersichtliche Einführung in das Gemeinschaftsrecht, wobei der Schwerpunkt des Autors auf das Wirtschaftsrecht gelegt wurde.
Die Gestaltung des Buches ist sehr vielseitig. Wer ein streng „wissenschaftliches“ Werk erwartet könnte ob der vielen graphischen Elemente und Spielereien des Autors die Nase rümpfen. Wenn man aber vor allem einen Überblick über die Materie an sich oder über Teilbereiche erlangen will, ist die Darstellungsweise des Autors sehr hilfreich für die Rezeption. Eine Unmenge von Graphiken, Schaubildern und Skizzen verdeutlicht die Theorie. Rechtsprechungszitate werden mit gesonderten Bildern unterstrichen. Hervorhebungen im Text leiten den Leser, Aufzählungen straffen die Darstellung. Viele Ausführungen werden mit praktischen Beispielen untermalt, vor allem Zahlen wirft der Autor gern in den „Ring“, um dem Leser beispielsweise die Absurdität einer Regelung aufzuweisen. Vorbildlich ist die Bemühung des Autors, die Internetrecherche der Leser zu forcieren: er gibt nach den Kapiteln entsprechende Fundstellen an. Ebenfalls lobenswert ist das Entscheidungsverzeichnis am Ende des Buches mit Parallelfundstellen.
Der Autor legt großen Wert auf die direkte Wissensvermittlung. Prägend hierfür ist etwa das Schlusskapitel zur Fallbearbeitung in der Klausur. Hier werden allgemeine Tipps gegeben und zwei Beispielsfälle runden den Ansatz ab. Auch zahlreiche Prüfungs„fragen“ innerhalb der Texte zeigen dem Leser stets auf, dass er sich nicht in Theoriekonstrukten verfangen soll, sondern immer den Rückbezug zur Praxis und zur Wirtschaft suchen soll. Gleichzeitig schärft er so die Fähigkeit der Leser zur schnellen konkreten Antwort im Gespräch.
Beginnend mit der Differenzierung zwischen EG- und EU-Recht schwenkt der Autor rasch auf den Binnenmarkt der EG als Schwerpunkt der europäischen Entwicklung um. Erst danach folgt die allgemeine Darstellung der Geschichte der EG und der EU. Die Institutionen werden danach erläutert, ebenso die Themen Rechtssetzung und Rechtsschutz, beider allerdings in sehr kompakter Weise. Unter dem Titel „Eigenarten“ des EG-Rechts hat der Autor sowohl Rechtswirkung, Auslegung, Rechtsquellen des EG-Rechts als auch Anwendungsvorrang und Staatshaftung zusammengefasst. Unter dogmatischen Gesichtspunkten ist das in jedem Fall angreifbar. Ein großer Abschnitt erfasst daraufhin ausführlich die Grundfreiheiten, aber auch Zollunion, Wettbewerbsrecht, Währungsunion und Agrarpolitik. Das letzte materielle Kapitel behandelt das Privatrecht in Form von Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und als Appendix das Verfahrensrecht.
Dieses Buch muss sich den Vorwurf gefallen lassen, zugunsten von schnellem Faktenwissen die Systematik des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung im Prüfungsfall beim Leser nicht zu verankern. Dennoch kann man gerade durch eine solche Darstellung einen Einstieg in das Gemeinschaftsrecht schaffen und sich mittels dogmatischer Lehrmedien die in der Klausur nötige wissenschaftliche Kohärenz aneignen. Man darf deshalb die vorliegende Form der Darstellung nicht abtun, sondern sollte sie gerade dazu nutzen, um sich eine zeitlich überschaubare Wissensgrundlage anzulesen.
Schmidt, Ausgewählte Assessorklausuren im öffentlichen Recht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Auch wenn man verwaltungsprozessuale Probleme bereits seit dem Studium kennt, ist die Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Assessorklausuren für viele Referendare eine große Herausforderung zumal die Verwaltungsstation in den meisten Bundesländern erst in der Mitte des Vorbereitungsdienstes angeboten wird. Das vorliegende Werk umfasst 16 Klausuren für den Bereich des öffentlichen Rechts und breitet diese mit Sachverhalten und Falllösungen auf über 280 Seiten aus. Der Herausgeber der Sammlung ist ein hoch erfahrener Autor im Bereich der Referendarliteratur und auch die Straffung und Selektierung des Fallangebots für die zweite Auflage zeigt, dass hier nicht nur ein weiterer Titel auf dem Markt eingeführt wurde, sondern die Autoren für den Leser am Ball bleiben, was die Examensanforderungen angeht.
Zunächst nachteilig erscheint die Fixierung auf baden-württembergisches Landesrecht. Allerdings drucken die Autoren die jeweils einschlägigen Landesnormen im Volltext ab, sodass der Leser keinen Nachteil hat, wenn er das Buch in einem anderen Bundesland bearbeitet. Ausnahmen können für den Polizeirechtsbereich bestehen, da dort der Prüfungsaufbau von Maßnahmen zwischen den Bundesländern divergieren kann, worüber man sich bei der Bearbeitung im Klaren sein muss. Die Sachverhalte sind variantenreich und interessant gestaltet und es finden sich neben Bescheiden, Anträgen, Beschlüssen und Verfügungen auch Planskizzen und Schreiben an Mandanten und Behörden. Die Lösungen werden mit umfassenden Fußnotensammlungen untermauert. Die Formulierungen für Tenorierungen und der gewählte Urteils- bzw. Bescheidstil sind treffend gewählt und geben dem Referendar Sicherheit für die eigene Verbesserung seiner Ausdrucksfähigkeit.
Von Vorteil für den Leser ist die Vielfalt der gestellten Aufgaben. Gefordert werden vollständige Urteile und solche in Teilen, Hilfs- und Vollgutachten, Klageanträge, Beschlüsse und Bescheide. Prozessual werden etliche Haupt- und Nebenprobleme der VwGO durchgearbeitet, wobei die Gewichtung der Fälle stets ausgewogen erscheint. Materiell werden zahlreiche Rechtsgebiete abgedeckt. Typisch für Baden-Württemberg ist eine gewisse Schwerpunktsetzung im Ausländerrecht sowie im Baurecht. Hinzu kommen Kommunalrecht, Naturschutzrecht, Polizeirecht, Fachplanungsrecht, Versammlungsrecht und Wasserrecht. Natürlich auch das gesamte Verwaltungsverfahrensrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht. Satzungen, Verordnungen, Einzelmaßnahmen und rechtliche Gestaltung kommen ebenso zur Sprache.
Diese Fallsammlung verhilft Referendaren gerade wegen der Fixierung auf etliche Klausurenklassiker rasch zu mehr Durchblick in öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellungen. Die vollständige Durcharbeitung braucht Zeit und ein bisschen Disziplin, weil die Anforderungen zum Teil nicht niedrig sind. Wer sich aber mit den Fällen intensiv auseinander setzt, wird für Station und Examen zusätzlich gut gerüstet sein.
Holznagel / Enaux / Nienhaus, Telekommunikationsrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Das Telekommunikationsrecht ist einer der spannendsten Bereiche, in denen man bei einer (Groß-)Kanzlei arbeiten kann, auch wenn der Name anfangs dröge klingt. Die weiterhin aufbrechende Regulierung innerhalb der Kommunikationsnetze wird den Beratungsbedarf der nächsten Jahre sicherlich nicht kleiner werden lassen. Auf über 330 Seiten versetzt ein ganzes Autorenteam den Leser in die Lage, das in der Ausbildung kaum behandelte Thema näher zu ergründen.
Die Gestaltung des Buches ist anspruchsvoll und die Autoren nutzen geschickt die Möglichkeiten von Tabellen, Graphiken und Schaubildern, um dem Leser rechtliche und tatsächliche, darunter auch technische Gegebenheiten vor Augen zu führen. Im Text selbst straffen zahlreiche Aufzählungen das Erzähltempo, Hervorhebungen werden sparsam eingesetzt und behalten so ihre Signalwirkung für den Leser. Die Fußnoten sind zahlreich, müssen aber bisweilen eher Zusammenhänge erläutern und Gesetze zitieren, als dass man wie in anderen Lehrbüchern eine Vielzahl von Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen finden könnte. Diese sind eher am Anfang der Kapitel zu finden, wo die Autoren das vorhandene Forschungsmaterial penibel zusammengesucht haben.
Die Autoren zeichnen als Einleitung in die materiell-rechtliche Darstellung zunächst die verschiedenen Reformen nach, aufgrund derer das zuletzt gültige Telekommunikationsgesetz überhaupt existiert. Danach wird dieses Gesetz in allen Einzelheiten thematisiert und die einzelnen Regulierungsinstrumente werden genau erläutert. Hiernach wird die Tätigkeit der Bundesnetzagentur dargestellt und die Möglichkeiten der Marktregulierung werden erörtert. Im zweiten Teil des Buches werden die einzelnen Regulierungsbereiche konkret ausgeführt, wobei besonders das Kapitel zu Entgeltregulierung rechtlich wie tatsächlich spannend zu lesen ist. Gerade die als letzter Unterabschnitt genannten Endkundenentgelte sind ja noch eines der Hindernisse einer vollen Marktöffnung. Korrelierend zu diesen Ausführungen kann man das Kapitel zum Kundenschutz lesen und die Ausführungen zu Abrechnung und Nutzungsbedingungen rezipieren. Einen gänzlich anderen Bereich nehmen dann die Abschnitte zum Rundfunkrecht ein, wobei der Unterabschnitt zur nationalen Frequenzverwaltung hochinteressant dargestellt ist. Praktisch wichtig ist das Kapitel zu Wegerechten im öffentlichen Verkehrsbereich und auf privaten Grundstücken. Hier kann man mit Duldungs- und Entschädigungspflichten endlich einmal bekanntes Ausbildungswissen wiederfinden.
Lesenswert sind zudem die Erklärungen zu Datenschutzgrundsätzen sowie zur technischen Umsetzung der Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Ambitioniert ist zudem der Schlussabschnitt mit Verweisen auf WTO- und Europarecht. Bei genauer Lektüre und bei genügend Ehrgeiz, sich die Richtlinien der EG einmal genau anzusehen, wird man schnell merken, dass man auch in diesem Rechtsbereich ohne Kenntnisse des Gemeinschaftsrechts nicht wirklich sinnvoll beraten kann. Das Buch liefert hierzu einen hervorragenden Schlüssel.
Das Fazit ist einfach: dieses Buch braucht man für die Ausbildung nur bei entsprechend gelagertem wissenschaftlichen Interesse und für den Fall, dass man ein einschlägiges Praktikum oder eine Anwaltsstation ableistet. Sollte man sich aber bewusst mit dem Telekommunikationsrecht befassen wollen, kann dieses Lehrbuch als Einstieg in die Materie so leicht kein anderes Werk übertrumpfen. Die Klarheit der Erläuterungen ist vorbildlich und das Interesse an der Thematik wird rasch geweckt.
Gornig / Jahn, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2006
Spätestens die spontane Verzweiflung, die den Studenten überfällt, wenn er eine unmittelbare Ausführung einer polizeilichen Maßnahme in korrekter Schachtelprüfung bewerkstelligen soll, beweist dem Probanden, dass er sich rechtzeitig mit der Umsetzung der Materie in Fällen befassen muss. Das Angebot ist mittlerweile groß, die Attraktivität scheitert aber oft am Problem der Landesbezogenheit. Das vorliegende Werk bietet auf 350 Seiten 26 Fälle, basierend auf den Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen.
Die Konzentration auf das nordrhein-westfälische Landesrecht verwundert aus mehreren Gründen. Zum einen lehren die beiden Autoren nicht in NRW, sondern in Hessen bzw. in Bayern. Des Weiteren hatten sich die Autoren in Vorauflagen noch die Mühe gemacht, mittels einer Normensynopse die Anwendung für alle Bundesländer zu garantieren. Dies ist nun weggefallen. Den lapidaren Hinweis im Vorwort, dass man die Normen des eigenen Bundeslandes ja schnell auffinden könne, darf der Leser zu Recht als Frechheit abhaken, auch wenn der Gesetzestext NRW immerhin am Ende des Buches abgedruckt ist. Es gibt bereits zahlreiche Autoren, die zu einigen, wenn nicht sogar zu allen Landesgesetzen die Parallelnormen in Fußnoten abdrucken (vgl. etwa Rolf Schmidt, Besonderes Verwaltungsrecht).
Nach Überwindung der genannten Hürde sind die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen des Werkes durchaus ansprechend. Die Sachverhalte sind umfangreich, die Lösungsansätze ebenso, die graphische Trennung ist gelungen. Der Gutachtenstil ist konsequent und nachahmenswert eingehalten. Die Untermauerung der Lösungen durch Fußnoten ist ausgeprägt und vorbildlich. Die Untergliederung der Lösungen ist ebenfalls gelungen, wobei die Autoren leider auf eine kurze schematische Gliederung am Anfang oder Ende der Ausführung verzichtet haben.
Materiell erfassen die Fälle zahlreiche Problemkreise, die weit über die polizeilichen Standardmaßnahmen hinausgehen. Behandelt werden erkennungsdienstliche Maßnahmen, Zuständigkeit der verschiedenen Gerichte, Störereigenschaft, Gefahrbegriffe, Folgenbeseitigungsanspruch, Kostenerstattungsansprüche, Observationsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen und Ersatzvornahme, Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit und Verordnungen. Prozessual zur Sprache kommen verschiedene Klagearten, einstweiliger Rechtsschutz, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis oder Fristenfragen. Zusammengefasst werden die Fälle nach Themenkomplexen, sodass der Leser sich sukzessive in die Varianten einer Problemstellung einarbeiten kann. Besonderes Gewicht legen die Autoren dabei auf die Störerauswahl und polizeiliche Sekundärmaßnahmen. Da erfahrungsgemäß hier besonders viele Fehlerquellen liegen, erfolgte diese Gewichtung zum Vorteil der Leser.
Insgesamt kann man mit dieser Fallsammlung eine Vielzahl der absehbaren Menge von polizeirechtlichen Fällen abdecken und guten Mutes in Prüfungen und Klausuren gehen. Die Symbiose zwischen materiellem Recht und Prozessrecht gelingt durchweg und man merkt, dass die Autoren beim Erstellen der Fälle Freude hatten. Wer sich durch die Beschränktheit der Normenverwendung nicht stören lässt, erhält mit diesem Lehrbuch ein ausgezeichnetes Hilfsmittel für Studium und Examen.
Peine, Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Verlag C.F. Müller 2006
Passend und parallel zum Lehrbuch des Autors ist in diesem Jahr auch die Neuauflage des Klausurenkurses zum Verwaltungsrecht erschienen. Mit diesem Werk soll der Leser die Theorie schnell in praktische Klausuranwendung umsetzen können. Auf über 350 Seiten wird der zu prüfende Stoff in knapper Darstellung und Fällen präsentiert.
In optischer Hinsicht vorbildlich präsentiert der Autor seine Einleitung und die enthaltenen 31 Fälle. Letztere sind schon fast mustergültig aufgebaut, indem zu jedem Fall eine allgemeine Gliederung vorangestellt wird, die in einzelnen Fällen geeignete Prüfungsschemata für die relevanten Stoffgebiete enthält. Allerdings sind die Fälle sehr kurz und können kaum zur Vorbereitung auf Übungen für Fortgeschrittene oder das Examen taugen. Geradezu einzigartig für diese Art der Buchkomposition sind die den Fällen vorangestellten Kapitel, die in Tabellen das verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Wissen knapp und übersichtlich zusammenfassen, etwa vergleichend auf einer Seite die Zulässigkeitsvoraussetzungen aller Klagen in praktischer Gegenüberstellung. Dazu kommen Übersichten zum Baurecht, zum Kommunalrecht, zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht. Den Tabellen zum verwaltungsprozessualen Teil gehen sogar ausführliche Kapitel zu den einzelnen Klagearten, zum Widerspruchsverfahren und zum einstweiligen Rechtsschutz voraus, so dass man mit einem Klausurenbuch fast schon ein komplettes Verwaltungsrechtsrepetitorium erworben haben dürfte.
Die einzelnen Fälle behandeln eine Vielzahl von prozessualen und materiellen Gebieten. Behandelt werden unter anderem Versammlungsrecht, Selbstverwaltungsgarantie, Bodenschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Immissionsschutzrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht oder öffentlich-rechtliche Verträge. Die Vielzahl der Sachverhalte auch aus dem Besonderen Teil des Verwaltungsrechts ist ein echter Vorteil dieses Buches.
Leider muss dem Klausurenbuch aber auch ein deutlicher Malus attestiert werden: der Autor verwendet ausschließlich brandenburgisches Landesrecht und hat sich auch in zweiter Auflage nicht die Mühe gemacht, die parallelen Normen der anderen Bundesländer in Fußnoten beizufügen. Dies betrifft nicht die Fälle, die sich nur um Bundesrecht und das insoweit parallel zum BVwVfG aufgebaute LVwVfG drehen. Bei polizeirechtlichen oder kommunalrechtlichen Fällen hat das Lehrbuch aber nur für denjenigen Studenten einen echten Nutzen, der schon die entsprechenden Querverbindungen ziehen kann und automatisch weiß, welche Normen des eigenen Landesrechts er hier anwenden müsste. Auch sind die geringen europarechtlichen Bezüge bedauerlich, wenn man die Vielzahl von Fällen bedenkt, die problemlos mit einem europarechtlichen Problem angereichert werden können. Der Standardfall zur Beihilfenrückabwicklung ist zudem etwas karg erläutert.
Trotz der aufgezeigten Negativpunkte ist diese Fallsammlung ein hervorragendes Hilfsmittel zum Einsteig in das Verwaltungsrecht, gerade in Verbindung mit dem zugehörigen Lehrbuch. Der Leser muss einfach seine Klausurtechnik noch an anderen, größeren Fällen schulen, um sicher in das Examen gehen zu können. Als Sprungbrett für diese weiterführenden Fälle kann dieses Werk aber nur nützlich sein.
Becker u.a., Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 1. Auflage, Anwaltverlag 2005
Der zunehmenden Hervorhebung anwaltlicher Beratung in Klausuren und Prüfungen Rechnung tragend hat der Verlag des Deutschen Anwaltvereins eine eigene Ausbildungsreihe geschaffen, aus der bereits Werke zum Zivil- und Strafverfahrensrecht vorgestellt wurden. Das jetzige Werk zum Verwaltungsrecht will Referendaren auf 380 Seiten die praktischen Erscheinungsformen in Vorverfahren und Verwaltungsprozess nahe bringen.
Die Gestaltung des Werks ist gut gelungen. Der Fließtext wird sinnvoll untergliedert, Beispiele, Hinweise, Aufzählungen, Graphiken, Tabellen, Prüfungsschemata und Formulierungsmuster unterbrechen die Ausführungen für mehr Transparenz. Die Hervorhebungstechnik ist sparsam eingesetzt, die Untermauerung der Texte mit Fußnoten ist umfangreich. Im Gegensatz zu anderen Bändern der Reihe nicht vorhanden sind Musterklausuren.
Inhaltlich versuchen sich die Autoren in einer Mischung aus normalem Lehrbuch, anwendungsbezogenem Praxistext und anwaltlich geprägtem Wegweiser. Dies überzeugt an etlichen Stellen, führt jedoch vereinzelt aufgrund der zerrissenen Darstellung zu Verständnisschwierigkeiten. So gibt es kein einheitliches Kapitel zur Tenorierung, sondern innerhalb der einzelnen Klagearten werden verschiedene Varianten aufgezeigt und noch einmal im Kapitel zum Urteil an sich. Das Buch setzt aber insgesamt mit der oben genannten gesunden Mischung aus Theorie und Praxis neue Maßstäbe für ein fallbezogenes Denken des Lesers, wenngleich man sich für einige Details doch in die Kommentarlektüre stürzen muss. Dies gilt auch für europarechtliche Bezüge und Einflüsse, die an mancher Stelle immerhin erwähnt werden.
Dem Ursprung der Reihe geschuldet beginnt die Darstellung mit den Mandatsmöglichkeiten im Verwaltungsrecht. Danach folgen zwei große Abschnitte zu Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess. Hierbei kommen allgemeine Aspekte wie Beteiligtenstatus, Befangenheit oder Akteneinsichtsecht keineswegs zu kurz und werden sogar mit praktischen Erwägungen verknüpft. Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag werden relativ knapp abgehandelt und auch das Planfeststellungsverfahren ist mit 10 Seiten ausbaufähig. Ein Höhepunkt ist sicherlich die umfassende Abhandlung zum Widerspruchsverfahren, die mit großen und detaillierten Unterkapiteln zu Zulässigkeit, Begründetheit, Kostenentscheidung und Bescheid kaum Fragen offen lässt. Fast 10 Seiten Tenorierung verschaffen auch dem langsamsten Leser am Ende Verständnis für die Klausur.
Auch das Kapitel zum Verwaltungsprozess wird mit anwaltlichen Überlegungen eingeleitet und die Formulierung der Klageschrift ist für den meist gutachtengeplagten Referendar ein tolles Übungskapitel. Wiederum etwas karg sind die Sachurteilsvoraussetzungen aufgezählt, wobei die einzelnen Klagearten dann noch einmal nach ausgewählten Zulässigkeitsfragen untergliedert sind. Insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage wird instruktiv erörtert.
Das Rechtsmittelrecht ist zu Recht kurz gehalten, auch das Normenkontrollverfahren birgt in der Regel mehr Begründetheitsfragen als Zulässigkeitsprobleme, sodass auch hier die Kompaktheit nicht stört. Ein weiteres herausragendes Kapitel widmet sich dem einstweiligen Rechtsschutz und hier wird so genau wie selten sonst keine Variante der §§ 80 ff. VwGO im Dunkeln gelassen und auch Detailfragen mit Checklisten im Gedächtnis des Lesers verankert. Dass in einem Schlusskapitel die theoretischen Erkenntnisse noch einmal in verschiedenen materiellen Rechtsgebieten verifiziert werden hilft beinahe über die fehlenden Musterklausuren hinweg.
Dieses Buch ist ein echter Gewinn für das Referendariat. Man wird nicht jedes Detailproblem aus der Lektüre erfahren, aber den unschätzbaren Vorteil eines fundierten Gesamtüberblicks des Zusammenspiels zwischen Verfahrensrecht, Anwälten und Gericht erhalten, der in der Prüfung oft mehr zu helfen vermag als die abweichende Meinung eines OVG. Die Lektüre sollte bereits vor Beginn der Verwaltungsstation vorgenommen werden, um sich dann dort der Arbeit am Einzelproblem widmen zu können.
Meyer, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2. Auflage, Verlag Nomos 2006
Bereits die erste Auflage dieses Kommentars hatte Pioniercharakter auf dem deutschen Buchmarkt und auch das Nachfolgewerk hat von seiner Strahlkraft noch nichts eingebüßt. Mittlerweile sind die Normen der Grundrechtecharta, ihre Rechtsnatur und Wirkung für die Rechtsanwendung sowie die Abgrenzung zur EMRK in zahlreichen Werken, etwa auch den Kommentaren des Europäischen Verfassungsvertrages hinreichend ausgebreitet, jedoch hat kaum eine dieser Darstellungen den unschlagbaren Vorteil des Autors des vorliegenden Kommentars: die Genese der Grundrechtecharta selbst erlebt und beeinflusst zu haben und dementsprechend die Intentionen der Mitgliedstaaten direkt in die Auslegung der Normen einfließen lassen zu können. Auf über 600 Seiten findet der Leser somit Grundlagenwissen zu den europäischen Grundrechten.
Die Gestaltung des Kommentars ist auch in der Zweitauflage angenehm, wenngleich im Ergebnis karg. Vorhanden sind die Kommentierungen, eine Einleitung und ein Sachverzeichnis. Die Fußnoten sind zahlreich und optisch abgetrennt, sie werden ergänzt durch zusätzliche Literaturempfehlungen am Ende der jeweiligen Kommentierungen. Die Hervorhebung der Schlüsselbegriffe im Text ist gelungen, ebenso die stetige Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR sowie auf die Wortzitate der Konventsverhandlungen. Graphische Elemente finden sich nicht. Sehr schön ist die stetige Verweisung auf die Europäische Verfassung, was die parallele Benutzung eines Kommentars zum EUVV erleichtert.
Der Kommentar bietet dem Leser ganz klassische Schwerpunkte und sorgt so für einen soliden und vertikalen Wissenszuwachs durch Verknüpfung nur scheinbar nebeneinander stehender Konventionen, Judikatur und Auslegungsverständnis. Die Menschenwürde wird als gewichtiges Moment der Grundrechtecharta, nicht zuletzt dank des Konventsvorsitzenden Herzog, in angemessenem Umfang hervorgehoben und Parallelen zur EMRK aufgezeigt, wo sich der EGMR schon oft mit der Menschenwürde auseinander zu setzen hatte. Auch Klassiker wie das Folterverbot, die Meinungsfreiheit und die Entschädigungsrechte nach Enteignung werden in ihrer europäischen Entwicklung schön nachgezeichnet und dem Leser präsentiert.
Ambitionierte Rechtsentwicklungen in der Grundrechtecharta wie etwa einige Gleichheitsrechte und soziale Rechte werden in den passenden Kontext gerückt und die zahlreich vorhandenen kritischen Stimmen genannt. Hier wird gerade durch die beinahe etymologisch zu nennende Ausrichtung des Kommentars schnell klar, welchen Zweck die über die Rechte der EMRK hinausgehenden Positionen haben sollen, welche Verpflichtungen den Mitgliedstaaten in Zukunft aufzuerlegen sind und welchen status quo der EuGH durch seine richterliche Rechtsfortbildung bereits geschaffen hat.
Sehr schön dargestellt wird im Kapitel zu den Justizgrundrechten die Diskrepanz zwischen europaweit bereits durch den EGMR entwickelten Rechtspositionen und der folgerichtigen Gewährung durch die Grundrechtecharta und andererseits der fehlenden Grundrechtsbeschwerde auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene. Ebenfalls lesenswert sind die umfassenden Ausführungen zum Grundsatz ne bis in idem. Ein echter Höhepunkt der Erläuterungen findet sich schließlich im Abschnitt zu den allgemeinen Bestimmungen und der im Ergebnis gar nicht so schwierigen Abgrenzung zwischen EMRK und Grundrechtecharta. Auch der eigentliche Anwendungsbereich der Charta wird klar abgesteckt, die mögliche Drittwirkung der Rechte angesprochen und die Kompetenzordnung zwischen EU und Mitgliedstaaten konkretisiert. Die Auslegungspraxis der normierten Rechte und Grundsätze wird ebenfalls instruktiv beschrieben und die dabei entstehenden Problemfelder entschärft.
Dieser Kommentar war eine Pionierleistung und die Detailliertheit der Bezugnahme auf den eigentlichen Willen der Mitgliedstaaten und ihrer Vertreter ist eine Dienstleistung der Kommentatoren, die man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Gerade im Bereich der völkerrechtlichen Dokumente ist die Genese einer Norm wichtig, um die spätere Rechtsentwicklung zu verstehen. Angesichts der immer noch fehlenden Verbindlichkeit der Charta ist diese Rechtsentwicklung noch gehemmt, aber die Implementierung eines Grundrechtskatalogs für das Gemeinschaftsrecht scheint unaufhaltsam. Die Arbeit mit diesem Werk ist lehrreich und spannend und mehr kann man von einem Kommentar kaum erwarten.
Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 6. Auflage, Verlag Nomos 2006
Das Datenschutzrecht ist in der Praxis nicht aus der rechtlichen Beratung hinwegzudenken, kommt aber in der juristischen Ausbildung nicht auf den Stellenwert, der ihm eigentlich gebühren würde. Der nun in einer Neuauflage durch den renommierten Datenschutzrechtlers Simitis herausgegebene Kommentar verschafft jedem Nutzer einen souveränen Überblick über die Materie und eine Vielzahl von Detailwissen. Auf beinahe 1550 Seiten sind Gesetzeswortlaut, Kommentierungen der einschlägig erfahrenen Autoren und Anhänge ausgebreitet und harren der Lektüre.
Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch und bietet eine ausgewogene Mischung aus Fließtext und verknappenden Elementen. Die Untergliederung in Abschnitte ist passend und durch eine zum Teil hohe Differenzierung in Unterpunkte wird dem Leser die geistige Unterteilung des Stoffes in prüfungsrelevante Gesichtspunkte ermöglicht. Zum Teil, und dies hängt sicherlich mit den einzelnen Autoren zusammen, ist die Hervorhebungstechnik nicht ausgewogen und man kann sich angesichts des massiv verwendeten Fettdrucks kaum sinnvoll orientieren. Die immer wieder eingestreuten Aufzählungen konkretisieren die Materie sinnvoll. Die Inhaltsübersichten der einzelnen Kommentierungen sind praktisch angelegt und auch die zusätzlichen Literaturangeben helfen treffend weiter. Die Nennung der jeweils einschlägigen Landesnormen ist vorhanden. Die Anhänge des Werks bieten dem Leser einen besonderen Service. Das opulente Literaturverzeichnis dürfte eine eigene studentische Hilfskraft mit der Aktualisierung beschäftigt haben. Das Fundstellenverzeichnis mit zahlreichen Zeitschriftennachweisen ist bemerkenswert. Klein aber fein ist auch das Internet-Fundstellenverzeichnis.
Die Einleitung zu diesem Kommentar ist ein Glanzstück juristischer Literatur und zeigt dem Leser sofort das eigentliche Dilemma mit dem bundesrechtlichen Datenschutzrecht auf: eigentlich sollte das BDSG nur eine Zwischenlösung sein, hat sich aber in seiner ganzen Unbestimmtheit, die durch die zahlreichen Generalklauseln manifestiert ist, in der Rechtsanwendung festgesetzt. Die Auslegung der Klauseln und unbestimmten Rechtsbegriffe und die dabei umfassend zu leistende Protektion des Datenschutzes ist somit auch Aufgabe der zahlreichen Kommentatoren dieses Werkes. Ausgehend vom Volkszählungsurteil des BVerfG als Zäsur zur bis dahin geltenden Herangehensweise an den Umgang mit Daten und Persönlichkeitsrechten zeigt der Herausgeber sehr schön die Entwicklung der Regelungen in Deutschland auf. Gerade Studenten können in den ersten Semestern vom Abbild dieser Genese profitieren, indem sie werdendes Recht nachverfolgen können. Auch die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts werden, nicht nur in der Einleitung, sondern durch den ganzen Kommentar hinweg, instruktiv und umfangreich transparent gemacht. Insbesondere die Etablierung des europäischen Schutzniveaus wird eindrucksvoll herausgestellt. Die enthaltenen rechtsvergleichenden Einschübe inklusive der völkerrechtlichen Dimension machen das Werk zudem für Seminararbeiten und weitere Forschung wertvoll.
Für die Ausbildung sind gleich mehrere der allesamt ausführlich kommentierten Normen zur Lektüre zu empfehlen. Dies beginnt beispielsweise mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Regelung eines Datenschutzgesetzes, wo nicht nur die Rechte und Bedürfnisse des Individuums angesprochen werden, sondern auch klargestellt wird, dass und in welchem Umfang der korrelierende da kontrollierende Zugang zu behördlichen Unterlagen und Aufzeichnungen gewährleistet sein muss. Auch die Beschreibung der Kollisionsregelungen beim Zusammentreffen von nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht ist hervorragende Ausbildungslektüre.
Für Forschung und Seminare relevant sind des Weiteren die reichhaltigen Beschreibungen der Begriffsbestimmungen des Gesetzes. Hier werden in Dutzenden von einzelnen Randziffern die nicht immer vorhandene gerichtliche Kasuistik, der zahlreich vorhandene Literaturmeinungsspiegel und die Auswertung der Gesetzesmaterialien komponiert, um dem Leser ein abgerundetes Bild zur Ausfüllung der oft wenig greifbaren Bezeichnungen zu präsentieren, ohne das er zum Beispiel kaum in der Lage wäre, die Unterscheidung von automatisiertem und nicht automatisiertem Datenumgang korrekt vorzunehmen. Klassisches verwaltungsrechtliches Wissen erhält der studentische Leser bei der Lektüre der allgemeinen und besonderen Erhebungsvoraussetzungen für Daten mit oder ohne Mitwirkung des Betroffenen unter Berücksichtigung von Grundfällen, Ausnahmen und Vorbehalten sowie unter Heranziehung der Zulässigkeitsgrenzen. Lehrreich sind zudem die Erläuterungen der Stellung und der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz.
Hoch aktuell sind die Kommentierungen zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videokameras. Hier werden zum einen Abgrenzungen zu anderen gesetzlichen Regelungen aufgezeigt, zum anderen die zulässigen Zweckerwägungen zur Installation solcher Vorrichtungen vorgestellt. Ebenfalls lesenswert ist die Kommentierung zu den Auskunftsansprüchen des Betroffenen, wobei man hier, Stand des Kommentars ist 2006, durchaus bei dem Abschnitt zur Abgrenzung zu anderen Spezialgesetzen ein paar Worte zum Informationsfreiheitsgesetz hätte erwarten können. Praktisch relevant sind schließlich die oft und zu Recht kritischen Anmerkungen zur Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen samt Umschreibung des Widerspruchsrechts der Betroffenen sowie Benachrichtigungspflichten der Datenerheber.
Dieser Kommentar bietet dem Leser schon in Zeiten der Ausbildung eine fantastische Rücklage für Einarbeitung, Verständnis und vertiefte Erforschung der Materie. Es werden zahlreiche Konfliktfelder mit anderen Rechtsgebieten aufgezeigt, Verknüpfungen ins Zivil- und Strafrecht thematisiert und die internationale Komponente des Datenschutzes wird in umfassender Weise in den Fokus gestellt. Die Genese und weitere Entwicklung des Gesetzes wird ständig in Erinnerung gerufen und man kann die Problematik der Rechtsanwendung plastisch nachvollziehen. Leisten kann sich diesen Kommentar kaum ein Student, aber wer ihn einmal für sich entdeckt hat, um entsprechende Seminar- oder Forschungsarbeiten anzufertigen, wird mit Sicherheit immer wieder darauf zurückgreifen. Die Lektüre lohnt sich in jedem Fall.
Dreier, Grundgesetz – Band 2, 2. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2006
Nachdem vor kurzem bereits der Grundrechte-Teil in Band 1 des Kommentars neu aufgelegt wurde und die Autoren die grundgesetzlichen Probleme, seien sie klassisch oder modern, souverän und beeindruckend für die Leser aufbereitet haben, ist nun der zweite Band des Kommentars an der Reihe, um den Kernbereich des Staatsorganisationsrechts inhaltlich neu gefasst oder ergänzt in die Köpfe der Leser zu bringen. Auch hier haben sich in der jüngsten Vergangenheit massive verfassungsrechtliche Fragen gestellt, welche nun im Rahmen von knapp 2000 Seiten beantwortet werden. Die Kommentierung des zweiten Bandes umfasst die Artikel 20-82 des Grundgesetzes.
Die Gestaltung des Kommentars wurde nicht verändert und man findet zahlreiche positive Aspekte, die die Arbeit mit diesem Werk angenehm machen. Der Fließtext ist gut untergliedert, die Hervorhebungen sind effektiv und gut verteilt. Die Fußnoten sind optisch abgesetzt, die Gliederungen vor den Artikeln sind umfangreich und ermöglichen eine leichte Orientierung. Die zusätzlich gegebenen Literaturempfehlungen untermauern die schon in den Fußnoten erkennbare Akribie der einzelnen Bearbeiter. Ein schönes Extra ist das Verzeichnis zu den Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die Fundstellenkonkordanz.
Die Kommentierung umfasst ganz wesentliche Bereiche des Verfassungsrechts, die größtenteils in den ersten Semestern abgeprüft werden, aber zum Teil auch bis in die Assessorexamina beherrscht werden müssen. Als klassischen Klausurstoff bis zu den Zwischenprüfungen kann man gleich zahlreiche Kapitel herausheben. Diese sind sowohl für schriftliche Arbeiten als auch für Hausarbeiten eine bestens geeignete Wissensgrundlage. Hierzu zählen zunächst die quasi als Einführung zu lesenden Staatsprinzipien. Dreier selbst verantwortet das Demokratieprinzip und kann innerhalb seiner Darstellung nahtlos an die schon im ersten Band verankerten philosophischen Grundlagen von Staat und Recht anknüpfen und führt den Leser historisch und geistig durch die Entwicklung der Demokratie. Ganz hervorragend ist auch der Brückenschlag zum immer wieder gerügten Demokratiedefizit der Europäischen Gemeinschaft, wobei der Leser hier direkt mit der Lektüre der Kommentierung des Artikels 23 GG fortfahren sollte, wo Pernice eines seiner wissenschaftlichen Steckenpferde, die Verwirklichung des vereinten Europa, in gewohnt lesenswerter Weise aufbereitet hat. Umfangreich und mit vielen Bezügen zu aktuellen staatspolitischen Problemen ist das Sozialstaatsprinzip abgehandelt worden, wobei besonders die vielen Querverweise auf die einfache Gesetzgebung überzeugen. Schulze-Fielitz kann den Reigen der Staatsprinzipien eindrucksvoll mit über 100 Seiten an Ausführungen zum Rechtsstaatsprinzip beschließen, wobei die Beschreibung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ein regelrechter Genuss für engagierte Leser ist.
Die Debatte um die Stellung des Tierschutzes im Verfassungsgefüge wurde ebenso routiniert in den entsprechenden Abschnitten präzisiert wie die jüngsten Entwicklungen in der Diskussion um Parteiverbote. Noch für den Wahlfachbereich und für jede wissenschaftliche Beschäftigung in Richtung Menschenrechte relevant sind die detaillierten Erklärungen zur Wirkung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen, auch durch Verträge. Auch die im Bundestag vor dem Jugoslawien- und Irak-Krieg gerne zitierten Worte des Art. 26 GG werden in einen passenden politischen und rechtlichen Kontext gesetzt. Auch weitere völkerrechtliche Themen wie die Abstimmung zwischen Bund und Ländern oder die außenpolitische Richtlinienkompetenz werden in erstaunlichem Umfang besprochen.
Die Entstehung, Ausgestaltung und Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung ist ein weiterer Meilenstein dieses ohnehin grandiosen Kommentars. Auch hier ist der europäische Kontext sicher erfasst und auch die Hinweise auf das ausländische Kommunalrecht sind lehrreich. Zu den bis ins hohe Juristenalter relevanten Kapiteln wird immer der Vorrang des Bundesrechts vor dem Landesrecht zählen und die hier aufgezeigten Lösungen der Kollisionsfälle sind instruktiv. Weitere Höhepunkte der Kommentierung sind diejenigen zu den Untersuchungsausschüssen und zur Auflösung des Bundestages. Die Debatten um die Bundestagswahl 2005 und die live übertragenen Anhörungen im Bundestag zur Visa-Affäre noch im Hinterkopf machen die Ausführungen nun das Geschehene noch einmal im rechtlichen Sinne transparent.
Stark klausurrelevant sind die Erläuterungen zum Staatshaftungsrecht. Hier sind auch die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge enthalten, wobei der Leser ein Augenmerk auf die verschiedenen die Haftung auslösenden Handelnden legen sollte. Zu den ebenfalls relevanten Themenkomplexen zählen die gut strukturierten Abschnitte zu den Prüfungskompetenzen des Präsidenten, der Präsidentenanklage, seiner Rolle bei der Regierungsbildung und wie erwähnt der Parlamentsauflösung sowie der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Schon in der ersten Auflage stark ausgearbeitet war und ist auch diesmal das Kapitel zum Komplex Gesetzgebung. Die verschiedenen Kompetenzen sind sauber separiert, die Sperrwirkung der Landesgesetzgebung ist in den richtigen Kontext gestellt und das Verfahren mit all seinen formalen Anforderungen ist eingängig beschrieben. Mitunter nicht einfach zu verstehen, wenn man nicht bereits vertiefte Verwaltungsrechtskenntnisse erworben hat, sind die Neuerungen zum Verordnungsrecht und den bei der Überprüfung von Verordnungen zu beachtenden Fallstricken. Aber auch hier wird der bereits wissende Leser den pragmatischen und zugleich wissenschaftlich fundierten Darstellungsstil der Autoren schätzen.
Wenn man als junger Jurist das Verfassungsrecht ernsthaft studieren will, kommt man um den „Dreier“ gar nicht herum. Eine Hausarbeit ohne die Zuhilfenahme dieses herausragenden Werks zu schreiben, grenzt schon an grobe Fahrlässigkeit und auch die Vorbereitung auf Klausuren gelingt unter Heranziehung der detaillierten Kommentierung vorzüglich. Der Kommentar ist sicherlich kein Einstiegswerk und die wenigsten Studenten werden sich die Anschaffung leisten können, aber die Lektüre allein verschafft dem Anfänger wie dem Fortgeschrittenen bei entsprechendem wissenschaftlichen Interesse juristische Befriedigung und die ein oder andere schöne Lesestunde.
Von Referendarin Marieke Scholz, LL.M., Brüssel
Mäger, Europäisches Kartellrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2006
Das Kartellrecht hat mittlerweile in allen Bereichen des Geschäftsverkehrs Einzug gehalten und ist damit für jeden wirtschaftsrechtlich interessierten Studenten und Referendar zumindest in Grundzügen ein Muss. Insbesondere diejenigen, die eine Karriere in einer der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien planen, werden auf längere Sicht nicht vermeiden können, sich mit fusionskontrollrechtlichen Fragestellungen auf europäischer Ebene, der den Unternehmen nunmehr im Bereich der Freistellung vom Kartellverbot auferlegten Selbsteinschätzung und den weit reichenden Folgen von Kartellrechtsverstößen intensiv auseinanderzusetzen. Das vorliegende Werk bietet dafür mit seiner umfassenden Darstellung aller in der europäischen Praxis kartellrechtlich relevanten Fragestellungen eine hervorragende Grundlage.
Die Lektüre dieses Buches ist jedoch nicht nur für den europarechtlich ausgerichteten Juristen von Interesse, da eine strikte Abgrenzung der europäischen von den nationalen Vorgaben aufgrund der weitgehenden Verzahnung dieser Bereiche heutzutage so gut wie unmöglich ist. Die am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen 7. Novelle des deutschen Kartellgesetzes hat zu einer weitgehenden Anpassung der nationalen an die europäischen Strukturen geführt, um dem absoluten Vorrang der europäischen Regelungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten Rechnung zu tragen. In allen übrigen Fällen führt die dadurch bewirkte fast vollständige Gleichschaltung zudem zu einer enormen Erleichterung bei der Beurteilung von Kartellrechtssachverhalten. Demnach sind auch rein nationale Sachverhalte mittlerweile nach dem Maßstab des europäischen Kartellrechts zu begutachten, was das vorliegende Werk auch zu einem geeigneten Handbuch für solche Fälle macht.
Das Buch überzeugt vor allem durch seine gelungene Verbindung von Theorie und Praxis, die eine erfrischende Abwechslung von klassischen Lehrbüchern darstellt, welche regelmäßig in ihrem Aufbau allein der abstrakten Gesetzessystematik folgen. Die Gliederung anhand von praktischen Fragestellungen und Sachverhaltskomplexen ermöglicht zudem ein schnelleres Erfassen der jeweiligen Materie, da man sich die Antwort auf eine praxisrelevante Frage nicht mehr kapitelübergreifend zusammensuchen muss. Ein angenehmer Nebeneffekt dieses Aufbaus und der dadurch erhöhten Verständlichkeit dieser sehr komplexen Materie ist dabei, dass sich das materielle Recht und insbesondere die Verfahrensregelungen besser einprägen als dies bei den gewöhnlichen, meist recht trockenen Abhandlungen der Fall wäre.
Hervorzuheben ist auch die gut strukturierte Einführung in die für den Neuling aufgrund der Reformen der letzten Jahre und der starken Verflechtung des europäischen und nationalen Rechts zum Teil extrem schwer verständliche Rechtslage. Die Autoren bringen dem Leser zunächst gekonnt die Hintergründe des im jeweiligen Regelungsbereich entstandenen Reformbedarfs nahe, um danach die Kernpunkte der einzelnen Reformvorhaben zu erläutern, die sich auf diese Weise auch für Anfänger in diesem Gebiet einfacher nachvollziehen lassen.
Schließlich zeichnet sich das Buch ebenso durch seine Aktualität, wie die Erläuterung gegenwärtiger Reformvorhaben der Europäischen Kommission z.B. im Bereich des Missbauchsverbotes des Art. 82 EG, aus. Dies stellt vor allem in einem zur Zeit starken Veränderungen unterworfenen Rechtsgebiet wie dem Kartellrecht ein besonders wichtiges Qualitätsmerkmal dar.
Alles in allem ein gelungenes Studien- und Handbuch von Praktikern für Praktiker und alle, die es werden wollen.