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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Dezember 2007

Rezensionen Dezember 2007: Zivilrecht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Schach, Mietrecht Formularbuch, 1. Auflage, Verlag Nomos 2007

Ein weiteres Exemplar der Formularbuch-Reihe aus dem Hause Nomos schickt sich an, zu einem unverzichtbaren Begleiter für Referendare während der Zivilstage und während der Anwaltsstation zu werden. Das vorliegende Werk fasst auf über 850 Seiten die Rechtsgebiete Miete und Pacht für die Vertragsgestaltung sowie für die Prozessführung zusammen. Das einschlägig tätige Autorenteam beschränkt sich dabei nicht auf kurze Kommentierungen von verschiedenen Mustern, sondern verbindet die Genres Lehrbuch und Formularsammlung zu einer gelungenen Mischung, die man im Idealfall vor einem Kommentar zu Rate zieht.

Die Gestaltung des Buches ermöglicht eine effektive Lektüre und dank zahlreicher ergänzender Elemente eine rasche Rezeption des Stoffes. Zu nennen sind hier vor allem die guten tabellarischen Übersichten zu Details des Mietrechts, vertiefende und klarstellende Hinweise im Text, eine sinnvoll eingesetzte dezente Hervorhebungstechnik und Aufzählungen. Die Muster sind quer durch das Buch verteilt und beinhalten Schreiben an Mietparteien, Klageschriften und Klageerwiderungen in verschiedenen Verfahrensarten oder auch eine Vielzahl von Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. Ebenfalls vorhanden sind Berechnungen für die anwaltlichen Kosten. Beigefügt ist eine CD-Rom, auf der man alle Formulare vorfindet

Die inhaltliche Darstellung ist in fünf Teile untergliedert, von denen das private Mietrecht mit über der Hälfte des Buchvolumens den eindeutigen Schwerpunkt markiert. Weitere Abschnitte thematisieren das gewerbliche Mietrecht, das Pachtverhältnis, Besonderheiten des Mietrechts in Insolvenz und Zwangsvollstreckung sowie abschließend das Mandat im Mietrecht. Besonders gelungen ist angesichts der überschäumenden Kasuistik mietrechtlicher Rechtsprechung die Abbildung der gängigen streitbehafteten Situationen im Mietvertrag auf knapp 250 Seiten. Dort findet der Leser dann Probleme und Lösungsansätze zu Miethöhe, Betriebskosten, Duldungspflichten, Mängel, Kaution, Pfandrecht, Kündigung oder Schönheitsreparaturen. Weitere Unterkapitel zur privaten Miete erläutern die möglichen Arten von Mietverträgen, in einem besonderen Abschnitt den Wohnraummietvertrag sowie ebenfalls sehr ausführlich den Prozess im Wohnraummietrecht. Sehr instruktiv sind die Beschreibungen zu Personenmehrheiten auf einer Vertragsseite sowie zu Sonderfragen wie Tierhaltung, Antennenanbringung oder zur Hausordnung. Im prozessualen Teil überzeugt zum einen die korrelierende Ordnung der Themen zum vorangegangenen Kapitel und zum anderen die Detailliertheit auch auf vermeintlichen Nebenschauplätzen wie etwa der richtigen anwaltlichen Strategie, Kosten- und Streitwertberechnungen oder auch Tücken der Beweislast. Die Zahlungsklage in vielen verschiedenen Facetten ist zu Recht ein Schwerpunkt dieses Unterkapitels und auch hier sollte der Leser mehr als einen Seitenblick auf die beschriebenen taktischen Vorgänge riskieren, etwa bei der Vorstellung möglicher Handlungsalternativen innerhalb des Prozesses.

Das Kapitel zum Gewerberaummietrecht enthält Wesentliches zum Vertragsschluss und –inhalt und besonders zu den veränderten Pflichten der Vertragsparteien. Kündigung und Rückgabe sind angesichts des bei Verzögerungen drohenden Umsatzverlustes zu Recht ausführlich erläutert. Die Ausführungen zum Pachtverhältnis bieten kompakte Informationen zu den Besonderheiten im Vergleich zur Miete und zudem einen Ausblick auf spezielle Pachtsituationen, etwa Landpacht oder Jagdpacht. Anspruchsvolle Erklärungen erwarten den Leser im insolvenzrechtlichen Teil des Buches, wobei man den Autoren lobend zugestehen muss, dass diese bereits in den Vorkapiteln insolvenzrechtliche Ergänzungen thematisch passend anbringen konnten. Hier kann sich der Leser nun mit den Kompetenzen des Insolvenzverwalters im Bezug auf die Fortführung und Kündigung von Mietverträgen auseinandersetzen und sich mit der Miete als Masseverbindlichkeit beschäftigen. Das Schlusskapitel ist wie beschrieben der Mandatsführung vorbehalten und lenkt das Augenmerk des Lesers nicht nur auf die Interessen des Auftraggebers, sondern auch auf die Notwendigkeit rationeller Arbeitstechnik und vor allem die korrekte Abrechnung des Mandats nach RVG. Ebenfalls behandelt wird der Umgang mit der Rechtsschutzversicherung sowie mit unter Betreuung stehenden Mietern. Lesenswert sind zudem die pragmatischen Hinweise zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Mit diesem Formularbuch ist ein hervorragendes Werk für die Spezialmaterie Mietrecht geschaffen worden. Gerade die Anwendung des Rechts im Einzelfall wird durch die Lektüre effektiv befördert und dies nutzt vor allem während der Stationstätigkeit des Referendariats. Selbstredend dient die verdichtete Umsetzung der Theorie in Muster zudem der Sicherheit bei der Bearbeitung von Klausuren. Wer sich mit dem Mietrecht im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beschäftigen will oder muss, wird dieses Formularbuch als sichere Wissensquelle nicht mehr missen wollen.

 

Pantle / Kreissl, Die Praxis des Zivilprozesses, 4. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007

Das vorliegende Lehrbuch zum Zivilverfahrensrecht gehört zur wenigen Zahl der Klassiker der Referendarsliteratur für den Bereich der Zivilstation, da die Autoren nicht bereits auf den Praktiker abzielen, sondern die Bedürfnisse der Referendare stets im Auge behalten. Auf knapp 320 Seiten werden die wesentlichen Vorgänge des Zivilprozesses abgebildet.

Die Gestaltung des Werks in gedrängter Form ist sicherlich keine Augenweide, bietet dem Leser aber neben dem dichten Fließtext etliche Elemente, die der Verinnerlichung des Stoffes förderlich sind. Zum einen sind zahlreiche Tabellen enthalten, in denen man teilweise gegenübergestellt Prozessvorgänge vergleichen kann. Des Weiteren finden sich Beispiele mit vielen Varianten, Aufzählungen, Prüfungshilfen und andere Anleitungen zur Fallbearbeitung. Die Vielfalt gerichtlicher Entscheidungen wird anhand von Mustern, ebenfalls mit variantenreichen Anträgen und Tenorierungen, erfasst, sodass der Leser sein Wissen direkt in die Praxis umsetzen kann. Die Hervorhebungstechnik im Text ist effektiv, aber angesichts des komprimierten Textbildes ist das Nebeneinander von Kursiv- und Fettdruck störend.

Das Buch gliedert sich in zwei Teile, zum einen die Praxis des Zivilprozesses, zum anderen die Technik der Fallbearbeitung. Zunächst wird der Leser über die Wahl der richtigen Verfahrensart vor den Zivilgerichten aufgeklärt, wobei der Exkurs zur Verjährung bereits an dieser Stelle gefällt. Hiernach arbeitet sich der Leser, nachdem er knapp über den Prüfungspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses informiert wurde, durch diverse Klagevarianten und die richtige Parteibestimmung inklusive Streitgenossenschaft und Klagehäufung. Die gesetzliche und anwaltliche Vertretung wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet, bevor das System der Gerichtszuständigkeit und die richtige Klageformulierung den ersten Abschnitt beschließen. Die Reaktion des Gerichts, des Beklagten und wiederum des Klägers auf die eingegangene Klage bzw. die Klageerwiderung prägen die nächsten Abschnitte und konfrontieren den Leser unter anderem mit Prozessaufrechnung, Widerklage, Zustellungsproblemen, dem Wechsel der Aktiv- oder auch der Passivlegitimation sowie der Klageänderung. Später widmen sich die Autoren den gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten, etwa bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens, den Hinweispflichten und den allgemeinen Prozessgrundsätzen. Ein Glanzstück des Buches ist sicherlich das Beweisrecht, wo sehr schön das Problem der zivilrechtlichen Beweislast zwischen den Ausführungen zu Beweisanträgen und Beweismitteln behandelt wird. In einem gesonderten Abschnitt stellen die Autoren sodann das Säumnisverfahren, das Mahnverfahren oder auch den Urkundenprozess vor.

Ein weiterer Höhepunkt des Buches ist das Kapitel zur Urteilsabfassung mit der fast schon luxuriös zu nennenden Vielfalt an Tenorierungsanleitungen. Auch die Kostenentscheidungen werden souverän abgehandelt. Weitere Kapitel stellen sodann andere Erledigungsarten, vor allem den Vergleich eingängig vor. Erläutert werden schließlich noch das Rechtsmittelrecht sowie die Auswirkung von Urteilen, insbesondere die Rechtskraft oder die Interventionswirkung als lesenswerte Fortsetzung der Eingangskapitel.

Im zweiten Teil erfährt der Leser vieles zu verschiedenen Aufgabenstellungen innerhalb der Prüfungen des Vorbereitungsdienstes und kann danach die Details und Anforderungen von Gutachten einerseits und gerichtlicher Entscheidung andererseits effektiv durcharbeiten. Gelungen ist die Betonung des Verkehrsunfallurteils in einem eigenen Unterkapitel, da hier besondere Kenntnisse der Bearbeiter verlangt werden. Beendet wird die Darstellung mit einem Kapitel zu anwaltlichen Schriftsätzen.

Man kann mittlerweile behaupten, dass die Lektüre nur eines Lehrbuchs zur ZPO während des Referendariats riskant ist. Erst der Vergleich im Detail macht den Leser in der Rechtsanwendung sicher. Gerade der in diesem Lehrbuch zu findende hohe Praxisbezug, die starke Anschaulichkeit und die strikte Orientierung an Bedürfnissen der Ausbildung machen das Werk zu einem sicheren Lektüretipp für die Anwendung neben den üblichen „Verdächtigen“ wie Anders/Gehle, Oberheim und Knöringer. Die pragmatische Herangehensweise der Autoren mit sicherem Blick für die Klausurumsetzung sollte man sich als Referendar nicht entgehen lassen.

 

Zugehör / Fischer / Sieg / Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Verlag ZAP 2007

Zur Ausrichtung der juristischen Ausbildung auf die anwaltliche Sicht der Rechtsanwendung gehört selbstverständlich auch die Berücksichtigung der „Schattenseiten“ des Anwaltsdaseins, nämlich die Haftungsrisiken, die in jedem Mandat schlummern. Natürlich kann man sich mehr als pflichtversichern, aber unzufriedene Mandanten können mit Regressfällen für reichlich Unfrieden sorgen. Das vorliegende Werk gehörte schon in der Erstauflage zu den Standardwerken zur Anwaltshaftung und bestätigt diesen Stellenwert in der nun vorliegenden zweiten Auflage. Auf mittlerweile über 1250 Seiten erstrecken sich die Ausführungen der Autoren.

Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und birgt einige angenehme Überraschungen. Der gut untergliederte Fließtext wird von umfangreichen Fußnoten flankiert, gelegentlich durch straffende Aufzählungen unterbrochen und zu Beginn der Kapitel mittels ausführlicher Literaturverzeichnisse, selbst zu Einzelfragen sortiert, ergänzt. Ein besonderer Service für die Leser sind die Lexika zur Rechtsprechung in den jeweiligen Kapiteln und die als eigener Teil 4 des Buches existierende Checkliste zur Prüfung eines Haftungsfalles. Bisweilen werden auch Musterformulierungen angeboten und Prüfungsleitfäden postuliert.

Das Handbuch besteht aus fünf Teilen, wobei der erste Teil mit der Haftung gegenüber dem Auftraggeber naturgemäß den Schwerpunkt der Darstellung ausmacht. Weitere Teile befassen den Leser mit der Dritthaftung, der außervertraglichen Haftung, den schon erwähnten Checklisten und mit dem Thema der Berufshaftpflichtversicherung. Die einzelnen Teile sind wiederum in Abschnitte gegliedert, sodass die Autoren den vielen Facetten der Thematik umfassend gerecht werden können. Im ersten Teil wird zunächst der Anwaltsvertrag genau unter die Lupe genommen und zu anderen Schuldverhältnissen abgegrenzt. Ebenfalls zur Sprache kommen Details zu Vertragsschluss und Vertragsbeendigung, zur Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte, dabei sogar mit Bezugnahme auf die gängigen und neueren Kooperationsformen, oder auch zur vertraglichen Haftungsbeschränkung. In engem Zusammenhang stehen die Abschnitte zum Pflichtenkatalog des Rechtsanwalts und der darauf bezogenen Darstellung möglicher Pflichtwidrigkeit samt Erläuterung wichtiger Elemente wie Sorgfaltsmaßstab und Problemen der Beweislast. Besondere Beachtung sollten Referendare dem Abschnitt zur Kausalität bzw. zur Zurechenbarkeit widmen, denn gerade dies kann und muss der Knackpunkt der Prüfung anwaltlicher Haftungsfälle sein. Die Autoren bereiten hier ganz klassisch die Lehren für Schadensersatzansprüche auf und verdeutlichen diese für die Anwaltshaftung. Weitere Abschnitte des ersten Teils führen den Leser durch die Tücken des Verjährungsrechts, die Schwierigkeiten, die durch die Umstellung des Leistungsstörungsrechts entstanden sind sowie die komplexe Prüfung des Mitverschuldens.

Im zweiten Abschnitt befassen die Autoren den Leser mit der Schutzwirkung des Anwaltsvertrages gegenüber Dritten und sprechen auch das Problem der Drittschadensliquidation deutlich an. Die einzelnen vertraglichen und gesetzlichen Beziehungen zwischen den Handelnden werden rasch transparent gemacht und anhand der sauberen Trennung zwischen den Protagonisten kann der Leser die Gedankengänge effektiv nachvollziehen. Sonderprobleme wie die Haftung aus Auskunfts- und Treuhandvertrag werden in eigenen Abschnitten dargestellt und zeigen dem Leser so die zu beachtenden Tücken anwaltlicher Tätigkeit auf. Einzelfragen wie die Auskunft im Zusammenhang mit Anlageberatung oder die kompakte Beschreibung der Rolle des Treuguts in Zwangsvollstreckung und Insolvenz werden von den Autoren ebenso detailliert beantwortet wie sie dies schon für die Grundlagen bewerkstelligt haben. Sehr aktuell liest sich zudem der Abschnitt zur Prospekthaftung, der gerade bei einem Einstieg ins Wirtschaftsrecht eine passende Einführungslektüre darstellt.

Der dritte Abschnitt thematisiert die außervertragliche Haftung des Anwalts und führt den Leser sukzessive durch das Deliktsrecht. Insbesondere die Ansprüche auf Beseitigung und Widerruf oder auch der selten in der Ausbildung abgeprüfte Anspruch nach unwahrer Tatsachenbehauptung werden sehr instruktiv erörtert. Die genannten Checklisten bieten einen angenehmen Zwischenstopp zur Rekapitulierung des bisher Gelesenen, bevor der Schlussteil das Versicherungswesen für Anwälte aufgreift. Hier kann sich der Leser über die Rechtsgrundlagen der Pflichtversicherung informieren und insbesondere den Deckungsumfang für den Haftungsfall verinnerlichen, ebenso die Abläufe im Versicherungsfall und die den Versicherungsnehmer, also den Anwalt treffenden Obliegenheiten. Dieses Kapitel ist zusätzlich zu den rechtlichen Umständen eine hervorragende Erkenntnisquelle für faktische Vorgänge, die man am besten nicht am eigenen Leib erfahren sollte.

Insgesamt bietet dieses Handbuch eine beinahe unverzichtbare Grundlage für die spätere Betätigung als Rechtsanwalt und sollte, und sei es nur in Auszügen, bereits während des Referendariats herangezogen werden. Die so erworbene Wissensgrundlage kann die Berufswahl maßgeblich beeinflussen, jedenfalls aber Weichen stellen für die spätere Mandatsführung und Fallbearbeitung. Kurzum ist dieses Handbuch nicht nur inhaltlich eine echte Lektüreempfehlung sondern wie nebenbei ein wirksamer Ratgeber für die Einstellung auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Diese Kenntnisse nützen nicht erst beim Berufseinstieg, sondern schon weit vorher bei der Beantwortung anwaltsbezogener Prüfungsfragen, die neben taktischen Überlegungen auch Kosten und Haftung abverlangen.

 

Creifelds, Rechtswörterbuch, 19. Auflage, Verlag C.H.Beck 2007

Ein Rechtswörterbuch ist nicht nur ein nettes Accessoire für den Juristen, sondern es dient mit zunehmender eigener Rechtskenntnis der Verknüpfung von Zusammenhängen und fördert die sprachliche Gewandtheit. Man muss dabei aber vor dem Kauf – eine reine Lektüre lohnt sich oft nur im Rahmen der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Verwendung als Fußnotenquelle – genau ergründen, ob man mit der Komplexität des Buches zufrieden ist und zurecht kommen wird.

Das vorliegende Werk enthält in typischer lexikalischer Aufmachung mehr als 12000 Rechtsbegriffe auf beinahe 1500 Seiten und beschränkt sich dabei nicht auf das nationale Recht. Die Textbestandteile sind mit zahlreichen und guten Hinweisen auf einschlägige Normen versehen und auch Verweise auf Rechtsprechung sind zuhauf vorhanden. Allein schon deswegen kann die Lektüre auch dem Fortgeschrittenen wichtige Impulse vermitteln. Oftmals sind die Begriffe definiert und beschrieben, natürlich nicht alle einzeln, sondern es gibt Verweisungen zu anderen Begriffen, wo in größerem Zusammenhang ein Thema vorgestellt wird. So wird die „Freie Beweiswürdigung“ bei den Begriffen „Beweis“ und „Freibeweis“ einbezogen und näher erläutert. Teilweise erstrecken sich die Beschreibungen über mehrere Seiten und bieten so einen guten Einblick in das Wesen eines Rechtsgebietes, beispielhaft zu sehen im Bereich der Wohnraummiete oder der elterlichen Sorge. Auch neue Rechtsentwicklungen werden knapp erfasst, so etwa die Föderalismusreform und das Antidiskriminierungsrecht. Selbst wirtschaftsrechtlich komplexe Themen aus den Bereichen Kartell- oder Bilanzrecht werden leicht verständlich zusammengefasst. Neu aufgenommen wurden zahlreiche Begriffe der sozialen Sicherung und auch das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Selbst Vorgänge rund um den Emissionshandel oder auch Absudes wie die Sonnenscheinrichtlinie finden sich im akribisch zusammengestellten Werk.

Neben den klassischen Rechtsbegriffen, die auch aus dem Klausur- und Gerichtsalltag bekannt sind, werden aber auch Begriffe rund um das gesellschaftliche Leben mit Bezug zur Juristerei behandelt, etwa „Pluralismus“, „Staatsutopien“, „Betriebsjustiz“ oder „Zechprellerei“. Ebenfalls erläutert werden historische Entwicklungen heutiger Normen, etwa der Versuch der Beteiligung, der frühere Duchesne-Paragraph. Auch berühmte Persönlichkeiten finden den Weg in das Wörterbuch, zum Beispiel Christian Thomasius, Thomas Morus, nicht aber wegbereitende Koryphäen wie Kant oder Hegel.

Das Lexikon bietet viel mehr als ein klassisches Wörterbuch. Die Benutzung ist einfach und dennoch ist der Inhalt anspruchsvoll und aktuell. Bereits im Studium erleichtert das stete Nachschlagen das Verständnis für viele Zusammenhänge und auch das (juristische) Allgemeinwissen wird gefördert. Eine weiterhin lohnenswerte Investition ab dem ersten Semester.

 

Knees, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 5. Auflage, Verlag DeGruyter 2007

Der Umgang mit Immobilien in der Zwangsvollstreckung wird von den meisten Lehrbüchern kurz dargestellt, aber selten wirklich ausführlich behandelt. Das vorliegende Werk befasst sich mit dem Spezialbereich der zwei von drei möglichen Umgangsformen mit Grundeigentum in der Vollstreckung und fasst praktisches Wissen auf etwas mehr als 300 Seiten zusammen.

Die Gestaltung des Buches ist für die Thematik intelligent gewählt und führt den Leser anhand eines kleinen Lexikons, eines Textteils und eines umfangreichen Musterfalles mit Schriftsätzen, Entscheidungen und Checklisten durch ein gesamtes Verfahren von der Anordnung bis zur Erlösverteilung. Zahlreiche graphische Elemente runden den leicht zu lesenden Fließtext ab, Rechenbeispiele und Aufzählungen ergänzen die Theorie effizient.

Nach dem interessanten Einsteig in die Materie mittels des bereits genannten lexikalischen Teils führt der Autor den Leser zunächst in die gesetzlichen Grundlagen der Vollstreckung durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein. Die Vorbereitung des Zwangsversteigerungsverfahrens wird anhand der Vollstreckungsvoraussetzungen und mittels des Grundbuchauszuges erledigt und die Geschehnisse bis zum Versteigerungstermin werden eingängig zusammengefasst, darunter etwa Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, Wirkungen der Beschlagnahme und die Möglichkeiten der Einstellung der Zwangsvollstreckung. Der Termin selbst wird ausführlich aufbereitet, die verschiedenen Gebotsvarianten und Gebotsgrenzen präsentiert und auch die Wirkungen des Zuschlags problematisiert. Die Erlösverteilung nimmt dann das Folgekapitel in Anspruch. Der Zwangsverwaltung wird ein eigener Abschnitt zugesprochen und vor allem die Person des Zwangsverwalters samt Vergütungsanspruch wird gut nachvollziehbar erläutert. Die Verzahnung mit insolvenzrechtlichen Vorschriften gelingt gut. Sonderkapitel ermöglichen dem Leser schließlich, sich mit dem Erbbaurecht, dem Wohnungseigentum und der Position des Mieters in der Vollstreckung zu beschäftigen. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Auflistung steuerlicher Aspekte des Verfahrens.

Dieses Lehrbuch gehört sicherlich nicht zum Standardrepertoire für Referendare, aber man muss dessen Existenz im Hinterkopf haben, wenn man sich mit den Einzelproblemen der Zwangsvollstreckung befassen will oder muss. Die hier behandelte Materie wird vom Autor umsichtig, umfassend und eingängig anhand der praktischen Abläufe und Erfordernisse dargestellt und genau diese Sicht benötigt man für eine pragmatische Lösung einer kaum in der Ausbildung erfassten Thematik, wenn diese in der Station oder in der Klausur abgeprüft wird. Die Lektüre des Werks sollte man sich bei einschlägiger Beschäftigung mit dem Vollstreckungsrecht nicht entgehen lassen.

 

Hoyningen-Huene, Betriebsverfassungsrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Als ein Spezialgebiet des Schwerpunktbereichs Arbeitsrecht ist das Betriebsverfassungsrecht nicht nur theoretisch umfangreich sondern auch eine angesichts der hohen praktischen Bedeutung für eine intensive Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht notwendige Wissensgrundlage. Auf 400 Seiten werden Betriebsverfassung und Mitbestimmung für die juristische Ausbildung auf den Punkt gebracht.

Die Gestaltung des Werks erfordert vom Leser hohe Konzentration und überzeugt durch den stringenten Aufbau. Den Fließtext ergänzen kleiner gedruckte Beispielsfälle, in der Regel bezogen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sowie Literaturhinweise und weiter führende Hinweise auf Übungsfälle in anderen Ausbildungswerken. Innerhalb des Textes werden Hervorhebungen übersichtlich eingesetzt, die in den Text integrierten Verweise auf Literatur und Rechtsprechung stören allerdings öfter als nötig. Nur in geringem Maße vorhanden sind graphische Elemente, gänzlich fehlen Aufbauhilfen für Prüfung und Klausur.

Nach einigen einleitenden Ausführungen über die Systematik der Arbeitnehmervertretung führt der Autor den Leser zunächst durch die Genese der rechtlichen Grundlagen der Betriebsverfassung in Deutschland. Dieser Ausflug ist schnell abgeschlossen und man kann sich intensiv der rechtlichen Arbeit mit dem Gesetz widmen. Dabei kommen der räumliche, sachliche und persönliche Geltungsbereich zur Sprache, ebenso die einzelnen Rechtsverhältnisse innerhalb des Betriebs zwischen den beteiligten Personen und Institutionen. Kompakt werden zudem die Gewerkschaften behandelt. Hiernach wird in einem weiteren großen Abschnitt des Buches die Organisation der Betriebsverfassung dargestellt. Zum einen werden die verschiedenen Arten von Räten und die möglichen Einrichtungen und Gremien porträtiert, dabei wird auch der Europäische Betriebsrat nicht übergangen. Zum anderen werden die Grundlagen der Betriebsratswahlen inklusive Amtszeit, Geschäftsordnung, Ausschusswesen und Kostenfragen erläutert. Abgeschlossen wird dieser Abschnitt mit der Beschreibung der Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrats, wobei studentische Leser den präzise erfassten Besonderheiten des Kündigungsschutzes besondere Beachtung schenken sollten.

Der letzte Abschnitt des Werks stellt gleichzeitig dessen Schwerpunkt dar und thematisiert die Formen und Arten der Mitbestimmung. Gerade hier finden sich ausbildungsrelevante Unterkapitel, so etwa zur Betriebsvereinbarung, zur Mitsprache bei der Kündigung von Arbeitnehmern, zur Mitbestimmung bei sozialen Angelegeheiten des Betriebs oder auch zu einzelnen Rechten der Arbeitnehmer, etwa zu Informations- oder Beschwerderechten. Weitere Kapitel führen den Leser in Einzelheiten zur Mitwirkung an sich, zur Arbeitsplatzplanung, zur Personalplanung oder zu Sozialplänen, gerade auch im Falle der Insolvenz.

Dieses Buch stellt ein bemerkenswertes Kompendium von ausbildungsrelevantem Wissen in einem Spezialgebiet des Arbeitsrechts dar. Über die stetige praktische Anknüpfung des theoretischen Stoffes schafft es der Autor, die Materie sukzessive transparent werden zu lassen. Auch faktisch komplexe Entscheidungsvorgänge werden eingängig erläutert. Etwas zu kurz kommt die Klausurumsetzung, was der Leser durch die Lektüre der angegebenen zusätzlichen Lehrmedien ausgleichen kann und muss.

 

Boecken, BGB Allgemeiner Teil, 1. Auflage, Verlag Kohlhammer 2007

Mit der Studienreihe des Kohlhammer-Verlages kann sich der studentische Leser auf nahezu allen Rechtsgebieten eindecken. Viele Werke erscheinen erst in diesem Jahr zum ersten Mal und zeigen, dass der Ausbildungsmarkt bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Das vorliegende Werk präsentiert den Allgemeinen Teil des BGB auf anspruchsvollen 514 Seiten.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist insgesamt vorbildlich, wenngleich der Text sehr dicht gedruckt ist und die Hervorhebungen manchmal untergehen. Die Fußnoten sind opulent und der Autor untermauert die Theorie mit zahlreichen Beispielen und sogar Formulierungshilfen für den Anspruchsaufbau. Ganz hervorragend sind die Fundstellenverzeichnisse zu Beginn der Kapitel, da diese relevante Urteile mit knappen Inhaltsstichworten enthalten, sodass der Leser endlich einmal direkten Bezug zu den sonst neutralen BGH-Verweisen aufbauen kann. Vorbildlich ist der Schlussabschnitt mit Prüfungsschemata.

Die inhaltliche Darstellung beginnt ganz klassisch mit den Grundbegriffen und Abgrenzungen, etwa den Begriff des Rechts, andere vorhandene Rechtsgebiete und schließlich die Eckpunkten des BGB, also Historie, Anwendungsbereich, Aufbau und Inhalt. Gelungen ist das darauf folgende Kapitel zur Methodik und zur Fallbearbeitung, da der Leser sofort zum wesentlichen Ziel des Werks, die korrekte Anwendung im Prüfungsfall, hingeführt wird. Die Auslegungstechniken werden eingängig erfasst. Hiernach werden in großen Kapiteln die natürlichen und juristischen Personen, subjektive Rechte und Rechtsobjekte vorgestellt, bevor sich der Leser ganz der Rechtsgeschäftslehre widmen darf. Die Willenserklärung wird mit Tatbestandsmerkmalen und Zugangsfragen abgehandelt, um danach den Vertrag erläutern zu können. Hier werden Angebot und Annahme ebenso beschrieben wie AGB-Kontrolle und Mängel des Rechtsgeschäfts, etwa Formfehler, Nichtigkeit und fehlende oder beschränkte Geschäftsfähigkeit. Die Darstellung der Sittenwidrigkeit ist dem Autor ebenso gut gelungen wie der nachfolgende Abschnitt zur Anfechtung. Erstaunlich knapp geraten ist das Kapitel zur Stellvertretung, wenngleich auch hier sehr lesenswerte Passagen herausstechen, etwa zur Rechtsscheinhaftung. Weitere Kapitel thematisieren Bedingung und Befristung sowie sehr pragmatisch die Verjährungsvorschriften. Beschlossen wird die Darstellung mit den Schranken der Rechtsausübung, hier sehr schön zu lesen die zivilrechtliche Selbstverteidigung.

Man kann es kaum anders sagen: dieses Lehrbuch ist eine ganz ausgezeichnete Einführung in das Bürgerliche Recht und die Bedürfnisse des studentischen Lesers werden nahezu voll erfüllt. Benötigt wird zur Sicherung des Stoffes noch eine Fallsammlung, aber die Rechtsanwendung in Klausuren und Prüfungen wird nach der Lektüre dieses Werks leichter fallen als nach der Bearbeitung manch anderer Einführungswerke. Trotz des großen Umfangs des Lehrbuchs lohnt sich die Lektüre als Erstwerk und schon ab Beginn des Studiums.

 

Lettl, Kartellrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Das Kartellrecht als Teil des zivilen Wirtschaftsrechts wurde zuletzt stark durch Praxistitel vorangebracht. Mittlerweile holen die Ausbildungstitel aber auf und die Neuauflage des gut angenommenen Lehrbuchs von Lettl bereichert die Grundrisse-Reihe des Beck-Verlages zu Recht. Auf über 440 Seiten verschafft der Autor im modernen Darstellungsstil den Lesern die erforderlichen Einsichten in die politisch und rechtlich diffizile Materie.

Die Gestaltung des Werks ist vorbildlich. Der Text ist endlich einmal in einem Werk dieser Reihe von den Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung getrennt. Die Hervorhebungen sind effektiv. Der Fließtext wird ergänzt durch Schaubilder, zum Teil ausführliche Beispiele, Prüfungsanleitungen oder Aufzählungen.

Ebenso gelungen wie die Aufmachung des Werks ist die Abbildung der nicht mehr trennbaren Verschränkung zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht. Sowohl die europarechtlichen Zusammenhänge als auch die Details der Regelungen des EG-Vertrages wie auch der einschlägigen Verordnungen werden ausführlich und eingängig abgehandelt. Grundkenntnisse im Gemeinschaftsrecht schaden bei der Lektüre keinesfalls, aber der Autor macht die Materie auch für Einsteiger rasch transparent. Insbesondere das System der wettbewerbsrechtlichen Freistellungen und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung werden anschaulich erläutert und durch Rezeption der Rechtsprechung plausibel gemacht. Das eigentliche Verfahrensrecht wird gerade hinsichtlich der möglichen Sanktionen erfasst. Die Fusionskontrolle wird anhand der Beurteilungskriterien solide dargestellt.

Der zweite Schwerpunkt des Buches ist naturgemäß das GWB mit Grundlagen und Detailproblemen. Die Fixierung der relevanten Märkte wird dem Leser dabei ebenso nahe gebracht wie nationale Regelungen zur Preisbindung oder die im Vergleich zur EG-Regelung zum Teil schärferen Vorgaben zu Verboten von Marktbehinderungen. Auch die nationale Kontrolle von Zusammenschlüssen samt Abgrenzung zur gemeinschaftsrechtlichen Regelungen sowie unter Aufklärung der temporalen und sachlichen Urteilskriterien wird lesenswert erfasst.

Klare Pluspunkte machen dieses Lehrbuch zu einer soliden Lektüreempfehlung für den Schwerpunktbereich des Studiums: der Autor orientiert sich an den Prüfungserfordernissen der Leser, schafft nachvollziehbare Denkstrukturen für materielles und Verfahrensrecht und sorgt für eine homogene Aufnahme der verschiedenen anzuwendenden Rechtssysteme. Die Thematik ist nicht zur Nebenbeilektüre geeignet, sondern nur für einschlägig interessierte Leser, aber diejenigen werden dieses Lehrbuch als Wissensgrundstein immer wieder gern zur Hand nehmen.

 

Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 8. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Leider nicht jedem Referendar bekannt ist das mittlerweile in achter Auflage erschienene Werk von Lackmann zur Zwangsvollstreckung samt Grundlagen des Insolvenzrechts. Auf beinahe 500 Seiten werden hier die Essentialia der Vollstreckung zusammengefasst und mit einem mustergültigen Anhang ergänzt.

Die Gestaltung des Lehrbuchs ist ansprechend. Die Fließtexte sind gut untergliedert, die Fußnoten optisch abgetrennt, die Hervorhebungstechnik effektiv und im Text finden sich immer wieder retardierende Elemente zur Straffung oder Verdeutlichung des Stoffes. Der bereits erwähnte Anhang enthält Aufbauschemata, Übersichten, Schaubilder, Muster und vier Klausurbeispiele.

Inhaltlich befasst der Autor den Leser zunächst mit einführenden Aspekten des Zwangsvollstreckungsrechts und präsentiert unter anderem die Verfahrensbeteiligten und das Rechtsbehelfssystem. Der nächste große Teil des Buches widmet sich dann den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, sowohl den allgemeinen wie auch den besonderen. Dabei kommen die verschiedenen Titel zur Sprache, ebenso Klausel- und Zustellungsprobleme oder auch Fristen, Zug-um-Zug-Leistungen oder andere Spezialitäten. Nie vergisst der Autor, resümierend auf typische Examensprobleme hinzuweisen, und macht so die Lektüre für den Referendar durchgehend wertvoll. In einem weiteren großen Teil des Buches unterteilt der Autor systemgerecht die einzelnen Vollstreckungsvorgänge nach dem Grund und dem Ziel der Vollstreckung und führt die jeweils einschlägigen Rechtsbehelfe gleich ausführlich mit aus. Klassiker der Klausurprüfung wie die Verwertung gepfändeter Sachen oder die Rechtswirkung von Pfändung und Überweisung finden sich ebenso wie Detailfragen zu Pfändungsgrenzen, zum Verteilungsverfahren oder zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Selbst die schwer zu begreifenden Vorgänge der Zwangsversteigerung werden präzise erfasst.

Des Weiteren wird der Leser mit den ungeliebten Klagen mit Bezug zum materiellen Recht konfrontiert, dabei aber nicht nur mit den üblichen Vorgängen belastet, sondern darüber hinaus mit Sonderklagen wie derjenigen nach § 826 BGB oder § 767 ZPO analog. Ganz hervorragend ist auch der Folgeabschnitt, in welchem der einstweilige Rechtsschutz intensiv erläutert wird und auch Verfahren und Vollzug transparent gemacht werden. Erstaunlich umfangreich sind auch die Rechtsbehelfe im Klauselverfahren verfasst. Das Schlusskapitel beschreibt dann in kompakter Weise die Grundzüge des Insolvenzverfahrens und legt zielsicher die Schwerpunkte auf klausurrelevante Aspekte, etwa die Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Beteiligte und Sachen, die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung oder auch die Rechte der Massebeteiligten.

Dieses Lehrbuch sollte man sich allein wegen des Anhangs kaufen. In diesem Werk sind die Vorteile einer engagierten Darstellung mit dem Wissen des ausbildungserfahrenen Autors um die Bedürfnisse seiner Leser kombiniert und die Lektüre bereichert das Wissen jedes Referendars mit Sicherheit. Wer das Zwangsvollstreckungsrecht ernsthaft für das Examen vorbereiten möchte, braucht dieses Lehrbuch.

 

Emmerich / Sonnenschein, Miete Handkommentar, 9. Auflage, Verlag DeGruyter 2007

Das Mietrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, für welches sich ein Sonderkommentar tatsächlich lohnt. Die umfassende Judikatur und die Varianz der vertraglichen Gestaltung sorgen für erhöhten Beratungs- und Lektürebedarf bei den Rechtsanwendern. Der namensgebende Autor Emmerich ist auf dem Buchmarkt eine sichere Bank, was das Schuldrecht angeht und so kann man sich getrost in die Arbeit mit dem nach fast fünf Jahren neu aufgelegten Kommentar stürzen. Auf deutlich über 900 Seiten präsentiert das Autorenteam die Grundlagen des Mietrechts und einiger Nebengesetze.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ aber für die zügige Lektüre förderlich. Der Fließtext ist gut untergliedert, die Hervorhebungstechnik ist effektiv und die umfangreichen abgesetzten Fußnoten wirken unterstützend. Graphische Elemente sind nicht vorhanden, ebenso wenig ausbildungsgeeignete Prüfungsanleitungen. Man findet neben systematischen Übersichten zu Beginn einzelner Normen auch alphabetische Übersichten und kann so zielgerichtet nachschlagen. Als Anhänge enthalten sind beispielsweise die Heizkostenverordnung und das EGBGB in Auszügen.

Klarer Schwerpunkt der Darstellung ist der so genannte Allgemeine Teil des Mietrechts, also die Vorschriften bis zum Abschnitt über die Mietverhältnisse über Wohnraum. Hier überzeugen im Hinblick auf Bedürfnisse von Studenten und Referendaren vor allem die Einleitungen mit klaren Abgrenzungen der mietrechtlichen Vorschriften zu Instituten wie Anfechtung oder Culpa in contrahendo, zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht sowie durch die Einführung in die Probleme von Personenmehrheiten auf der Mieterseite. In den Beschreibungen zum Abschluss des Mietvertrags und seiner inhaltlichen Ausgestaltung überzeugt die Darstellung nicht nur durch Erläuterung der wesentlichen Kriterien wie Haupt- und Nebenleistungspflichten, sondern auch durch praktische Details wie die Frage der Tierhaltung oder Instandhaltungsaufgaben mit passenden Hinweisen zu Anspruchsgrundlagen und Anspruchshindernissen. Gewährleistungsrechte wie Minderung oder Schadensersatz werden eingängig behandelt und auch miettypische Besonderheiten wie Aufwendungsersatz und Wegnahmebefugnis sind einfach nachzuarbeiten. Die Kündigung wird nicht nur im allgemeinen Teil sondern auch im Zusammenhang mit den später folgenden Formvorschriften und materiell-rechtlichen Vorgaben präzise erfasst und die verschiedenen Berechtigungsaspekte zur Kündigung sind mit starkem Rückbezug zur Rechtsprechung variantenreich aufbereitet. Ebenfalls klausurrelevant und hier leserfreundlich erklärt ist die Rückgabepflicht der Mieter bzw. Untermieter, wobei sehr schön auch Probleme der Rechtdurchsetzung und der Verjährung angesprochen werden.

Im Wohnungsmietrecht sind wiederum etliche ausbildungsrelevante Bereiche lesenswert kommentiert und dürfen guten Gewissens herausgehoben werden. Dazu gehören die Erläuterungen zu den Rechten des Mieters und Pflichten des Vermieters bei einem Eigentümerwechsel, das Vermieterpfandrecht mit Unterkapiteln zu Beweislast und der Frage der gesicherten Forderung oder auch die detaillierte Verarbeitung des unbestimmten Kündigungsgrundes „Störung des Hausfriedens“. Ebenfalls ein ganz starkes Kapitel ist die Darstellung des Eigenbedarfs mit Unterabschnitten zu Rechtsmissbrach, Notwendigkeit der Angabe der Gründe und Fristberechung im Kündigungsfalle.

Ein eigenes Kapitel kommentiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und dessen Auswirkungen auf das Mietrecht. Die Subsumtion der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung oder auch der Religionszugehörigkeit als Kriterium für mietvertragliche Beziehungen gelingt gut. Auch der Abschnitt zu den aus einer Ungleichbehandlung resultierenden Ansprüchen ist prüfungsgeeignet und damit zur Lektüre zu empfehlen.

Insgesamt bietet dieser Kommentar bereits in der Vorbereitung auf das Referendarexamen und später auch während des Vorbereitungsdienstes eine sichere Basis für mietrechtliche Erkenntnisse. Man sollte sich dabei die Prüfungsgrundstrukturen durch Lehrbücher oder Skripten vergegenwärtigen, um danach mit Werken wie diesem Detailwissen anzuhäufen und durch strukturelles Denken überzeugen zu können. Gerade die Verknüpfung tatsächlicher Vorkommnisse mit den rechtlichen Konsequenzen für Vermieter und Mieter machen diesen Kommentar wertvoll, zur Verfestigung systematischen Denkens.

 

Schumann / Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 7. Auflage, Verlag Vahlen 2007

Das Rechtsmittelrecht ist in der juristischen Ausbildung, vielleicht einmal abgesehen von revisionsrechtlichen Fragen in Strafsachen, oftmals ein stiefmütterlich behandeltes Thema. Immerhin hat die letzte große ZPO-Reform der Berufung in Zivilsachen einige Schwierigkeiten aufgebürdet, die man gut und gerne in juristischen Klausuren und Examina abprüfen kann. Das vorliegende Werk richtet sich an (Wieder-)Anfänger im Bereich der zivilrechtlichen Berufung und ist damit ein idealer Einstieg in die Thematik für Studenten und Referendare. Der Stoff wird auf weit über 300 Seiten transparent gemacht.

Die Gestaltung des Werks macht dem Leser deutlich, dass der Autor trotz der Widmung des Werks als Einstiegsliteratur hohe Anforderungen an die Konzentration des Lesers stellt. Der dichte Fließtext dominiert das Buch und wird nur unterbrochen von herausstechenden Formulierungen, Tenorierungen, Tabellen oder anderen verdeutlichenden Elementen. Auch die Hervorhebung im Text ist sparsam eingesetzt. Die Fußnoten runden den umfangreichen Eindruck des Werks trefflich ab. Insbesondere die konkrete Orientierung an den Erfordernissen des Verfahrens, also Verfügungen, Tenor, weiteren Urteilsbestandteilen oder Fallbeispielen macht das Buch für den Leser in Ausbildung wertvoll.

Inhaltlich geht der Autor zusammen mit dem Leser den klassischen (Prüfungs-)Weg des Berufungsrichters und führt ihn von der Zuständigkeit über Fragen der Zulässigkeit oder Zulassung bis hin zur Sachentscheidung samt dabei auftretenden Nebenfragen. Die Prüfung der Zulässigkeit beinhaltet dabei ganz klassische Erwägungen wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit, die Statthaftigkeit, ganz wichtig die Beschwer als ungeschriebenes Erfordernis oder die als Fehlerquelle typischen Fristprobleme. Gut erfasst werden auch die Anforderungen an die Berufungsbegründung samt Sonderfällen wie der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil oder auch die Berechnung des Berufungsstreitwerts. Ebenfalls zum Thema der Zulässigkeit gehört das Kapitel zur Anschlussberufung sowie zur Berufungsrücknahme. Ein in der Praxis eminent wichtiges Thema betrifft die Prüfung des Rechtsmittels auf die Erfolgsaussicht nach § 522 ZPO und den dabei vom Richter zu beachtenden Entscheidungsspielraum und den Prüfungsumfang. Hier gelingt es dem Autor sehr gut, das vom Richter zu beachtende Spannungsfeld aus korrekter Entscheidung und Verfahrensbeschleunigung zu verdeutlichen. Ebenfalls spannend zu lesen, wenngleich selten angewendet, ist das Unterkapitel zur Zurückverweisung des Verfahrens in die erste Instanz wegen Verfahrensfehlern. Nicht vergessen wird zudem, die Berufungsverhandlung an sich und die dabei möglichen Gestaltungsmittel zu erwähnen.

Ebenso präsentiert der Autor typische Verfahrenssituationen der Berufungsinstanz wie das Versäumnisurteil, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Einzelfragen der Zwangsvollstreckung aus dem für vorläufig vollstreckbar erklärten erstinstanzlichen Urteil. Die Abfassung des Berufungsurteils samt Kostenentscheidung und Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit stellt den Schlusspunkt des Buches und gleichzeitig einen beachtlichen Schwerpunkt des Buches dar, sodass der Leser sicher sein kann, dass die Anwendung des vorab erfahrenen theoretischen Wissens Ziel der Lektüre sein muss. Der Tenor wird, eminent wichtig für Referendare, ausführlich abgehandelt und gerade die denkbaren Varianten der Entscheidung werden umfassend berücksichtigt. Tatbestand und Entscheidungsgründe beschließen sodann die Darstellung.

Wer sich in der Zivilstation oder in der Anwaltsstage mit zivilrechtlichen Berufungssachen befassen muss, darf auf dieses exzellente Lehrbuch nicht verzichten. Die immer öfter in Lehrbüchern anzutreffende Melange aus Theorie und Umsetzung in anwendbare Formulierungen wird hier nachahmenswert angeboten und befördert die praktische Kompetenz des Lesers in effektiver Weise.

 

Redeker, IT-Recht, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck 2007

Obwohl man unter diesem Buchtitel etwas anderes erwarten könnte, nämlich umfassende öffentlich-rechtliche Ausführungen, ist im Gegenteil der Schwerpunkt des Lehrbuchs im Zivilrecht und im Prozessrecht zu finden. Auf fast 370 Seiten werden zahlreiche Anknüpfungspunkte zwischen Informationstechnologie und Recht angesprochen und Problembereiche aufgezeigt, um dem Leser die notwendigen Wissensgrundlagen zu verschaffen.

Die Gestaltung des Werks ist zurückhaltend und beinhaltet für den Leser keine Überraschungen. Das Schriftbild wird von vereinzelten Hervorhebungen durchzogen, die Fußnoten sind zahlreich und optisch abgetrennt. Es fehlt an graphischen Elementen oder Schaubildern, auch Prüfungshilfen für die zahlreichen Ansprüche sind nicht vorhanden, ebenso wenig Muster oder separate Fallbeispiele.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit dem Softwareschutz, dessen rechtlichen Grundlagen sowie der prozessualen Geltendmachung von Verletzungsvorgängen samt Vollstreckungsproblemen. Hierbei kommen klassische Rechtsfragen der Urheberschaft, der Kopierschutz oder die Nutzung von Shareware zur Sprache, genauso aber schwierige Einzelheiten der Darlegungs- und Beweislast sowie des einstweiligen Rechtsschutzes. Das folgende große Kapitel widmet sich dem Erwerb von Hard- und Software und den damit zusammenhängenden Problemen des besonderen Schuldrechts und anderen Rechtsgebieten. Thematisiert werden Mängel und Gewährleistungsrechte, andere Leistungsstörungen, besondere Vertragsgestaltungen oder auch Kündigungsprobleme. Auch hier wird die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren genau erläutert und das gern gewählte selbständige Beweisverfahren instruktiv vorgestellt. Ein Zwischenkapitel befasst den Leser mit außergewöhnlichen Sachverhalten wie dem Vertriebsgeschäft oder der Produkthaftung, bevor es im Schlusskapitel um Rechtsprobleme bezüglich Internet und Telekommunikation geht. Hier werden zum einen die Übermittlung von Willenserklärungen im Internet angesprochen, gerade auch hinsichtlich des Einbezugs von AGB und der Wahrung der Verbraucherrechte, zum anderen die diversen Dienstleistungsmöglichkeiten von Internetanbietern oder auch Streitigkeiten um Domains.

Für die Lektüre dieses Werks sollte man in seinen allgemeinen zivilrechtlichen und zivilprozessualen Kenntnissen schon fortgeschritten sein, da der Autor zahlreiche Zusammenhänge als bekannt voraussetzen muss. Nur dann ist die Lektüre auch ein Gewinn, da es der Autor versteht, auch rechtlich schwierige Zusammenhänge in komplexem technischem Umfeld transparent darzustellen. Die Verschränkung von materiellem Recht und prozessualer Durchsetzung fördert das anwaltliche Verständnis der Materie und die Zielgerichtetheit der Sachverhaltsbearbeitung. Für Studenten und Referendare mit Neigung zum IT-Recht ist dieses Werk eine tolle Einstiegslektüre und eine sichere Basis für vertiefende Studien.