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Rezensionen Dezember 2008 |
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Von Dr. Benjamin Krenberger
Theimer, Mustertexte zum Zivilprozess Band I, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
„Schauen Sie erst einmal in den Tempel!“. Eine solche Aufforderung des Ausbilders in der Zivilstation ist mit der Neuauflage des vorliegenden Werks Geschichte: das Lehrbuch firmiert nur noch unter dem Namen der neuen Bearbeiter Theimer und Theimer, ein Schicksal, das auch anderen Hochkarätern der juristischen Literatur allzu rasch widerfahren ist (Tröndle, Seidl-Hohenveldern, u.a.) Tatsächlich hat dieses Lehrbuch für viele Richter fast etwas Bibelhaftes. Die mittlerweile siebte Auflage der Formularsammlung für das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren ist erfreulicherweise nicht sehr über 550 Seiten angewachsen und hat wiederum neue Rechtsprechung effektiv integriert.
Der Gang des Zivilverfahrens wird wie bisher auf untypische Weise abgebildet: anhand der zu treffenden Verfügungen, Beschlüsse und Entscheidungen lernt der Leser schnell und effektiv, worauf es in einer bestimmten Prozesssituation ankommt, er erhält also das vom Ausbilder so geschätzte praktische Wissen. Die Autoren stellen die Muster und Vorgaben aber nicht einfach so in den Raum, sondern unterlegen die Texte mit zahlreichen Fußnoten und zusätzlichen Erläuterungen. Hinzu kommen kompakte Einleitungstexte, die man sich gerne als Crashkurs zur Einführung in die ZPO aneignen kann. Bei komplexen Mustern wie den zahlreich vorhandenen Urteilen geben Beispiele die ganze Variantenbreite richterlicher Entscheidungsfreude in gut ausgesuchten Ausschnitten wieder. Sehr wichtig für das Verständnis der Referendare sind zudem die vielen erklärenden Verweise auf Gebührentatbestände und die errechneten Kostenquotelungen.
Die einzelnen Kapitel erfassen die Vorgänge des Prozesses wie folgt: beginnend mit dem allgemeinen Verfahrensablauf setzen die Autoren Schwerpunkte auf Terminsbestimmung, Ladung, Verweisung und Ablehnung von Gerichtspersonen. Ein eigenes Kapitel beleuchtet Auflagen- und Beweisbeschlüsse, wobei auch das selbständige Beweisverfahren nicht übersehen wird. Die Durchführung der Beweisaufnahme nimmt ebenfalls viel Raum ein, wobei die darstellerische Hauptlast des Buches klar und zu Recht auf dem Urteil liegt. Hier werden Zuspruch, Abweisung, Mischentscheidungen und die diversen Urteilstypen souverän abgehandelt. Das Versäumnisverfahren erhält ein eigenes Kapitel, ebenso der Urkundenprozess. Die Schlusskapitel behandeln Mahnverfahren und Erledigung der Hauptsache.
Dieses Buch gehört zur Standardausrüstung im Vorbereitungsdienst und als Referendar muss man es einfach haben. Man kann das Pech haben, die vielen praktischen Anwendungen des Buches nie umsetzen zu können, weil der Ausbildungsrichter seine Fälle nicht aus der Hand gibt. Dann allerdings wird man wenigstens dank dieses Werkes gut gerüstet zu jeder Form von zivilprozessualem Prüfungsgespräch herangezogen werden können.
Sattelmacher / Sirp / Schuschke, Bericht, Gutachten und Urteil, 34. Auflage, Verlag Vahlen 2008
Wie man als angehender Referendar einen Zivilrechtsfall richtig anpacken soll, vermittelt dieses Lehrbuch schon seit mehr als einem Jahrhundert. Dennoch muss dieser Klassiker der Ausbildungsliteratur auch mit den Umwälzungen der Zeit Schritt halten und so hat der verantwortliche Bearbeiter die kaum noch geforderte Relation zugunsten der Gutachtenstechnik und anwaltlicher Denkansätze weiter zurücktreten lassen. Die wesentlichen Vorarbeiten zu einer zivilrechtlichen Entscheidung, sei es auf Seite des Richters oder auf Seiten des Rechtsanwalts, muss man in jedem Stadium des Juristendaseins zumindest formal beherrschen. Um diese Fähigkeit zu trainieren oder im Idealfall nur noch zu perfektionieren, werden in zahlreichen Kapiteln die verschiedenen Anforderungen aufgeschlüsselt, mit denen man im Laufe der Beschäftigung mit einem Sachverhalt des bürgerlichen Rechts konfrontiert wird.
Die Analyse des nicht mehr feststehenden Sachverhalts gehört zu den Hauptaufgaben des just der Universität „entkommenen“ geprüften Juristen. Bei zwei widerstreitenden Parteien jedoch muss man sich dem Problem bewusst sein oder erst bewusst werden, dass es nicht „den“ Sachverhalt gibt, sondern man diesen aus den eventuell alternativen Sachangaben der Parteien erst entwickeln muss. Gezielt die immer stärker in der Klausur zu erwartenden Anwaltsklausuren fokussierend finden sich eigene Kapitel zur Thematik und auch der Bereich der Kostengesichtspunkte muss vom Leser stets berücksichtigt werden. Beeindruckend ist die Detailarbeit an scheinbar einfachen Normen, die der Autor in genauer Aufschlüsselung der Urteilsarbeit zugänglich macht, etwa der Haftung nach Deliktsrecht mit zusätzlichem Anspruch auf Schmerzensgeld. Auch alltägliche prozessuale Probleme, über die man leicht hinweghuschen könnte, werden anschaulich aufbereitet und so die möglichen Fallstricke klar sichtbar, so geschehen bei der Klageänderung. Gelungen ist zudem das Unterkapitel zur Beweisstation samt fragen der Beweislast und einem Beispiel zur Auswertung der Beweisaufnahme. Ebenfalls sehr lesenswert sind die detaillierten Erläuterungen zur Verspätungspräklusion.
Der umfangreiche Aktenauszug gibt dem Leser einen hinreichenden Eindruck von der Komplexität eines zivilrechtlichen Falles und auch das vorangehende Kapitel zum mündlichen Vortrag macht deutlich, dass es in der Ausbildung nicht nur auf das geschriebene Wort ankommt, sondern man auch verbal überzeugend sein muss. Dieses Werk ist zwar nicht immer einfach zu lesen, etwa wegen des teilweise dichten Textflusses, aber es gibt zum Glück immer wieder Auflockerung durch Aufbauvorschläge und Beispiele, ausformuliert oder in Stichpunkten wiedergegeben. Überzeugend ist dies gerade bei den Anleitungen zur Formulierung des Urteilstatbestandes zu sehen.
Insgesamt ist dieses Werk eine Herausforderung für jeden fleißigen Referendar. Die vermittelten Erkenntnisse sind zahlreich und fundiert, die Konkurrenz durch andere Lehrbücher zur ZPO jedoch groß. Wer sich intensiv auf die Anleitung durch den Autor einlässt, wird schnell eine Verbesserung in der Anfertigung von Klausuren und Übungsakten bemerken. Auch für den versichernden Blick kurz vor den Examina lohnt sich die Lektüre.
Krafka, Einführung in das Registerrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Registerrecht ist sowohl in der gerichtlichen als auch in der anwaltlichen Praxis eine Spezialmaterie. Dennoch findet man in Kommentaren, sei es zum HGB oder zum BGB, nur vereinzelt Informationen über die Vorgänge und Rechtsfragen der verschiedenen Register. Das vorliegende Werk führt den Leser auf knapp über 160 Seiten effektiv durch die Grundlagen der Materie und berücksichtigt vorgreiflich die Regelungen des FamFG und des MoMiG.
Die Gestaltung des Buches ist für die Lektüre angenehm, verzichtet aber überraschend auf Abbildungen zum Aussehen der Registerblätter. Die Fußnoten sind zahlreich und vom Fließtext separiert. Im Text wird man durch Hervorhebungen sinnvoll geleitet.
Der Autor betont zu Recht, dass der erste Blick auf das Registerrecht täuscht, muss man sich doch allzu oft mit Fragen, zum Teil komplexen Fragen des materiellen Handels- und Gesellschaftsrechts auseinander setzen. Dennoch wird der Stoff nicht auf diese Bereiche beschränkt, sondern die Kapitelauswahl bringt dem Leser die gesamte Rechtsmaterie nahe. Beginnend mit einer Einführung zum Rechtsgebiet des Registerrechts samt historischem Abriss und europarechtlichen Einschüben wird das Rechtsgebiet vor allem gegenüber dem materiellen Recht und dem sonstigen öffentlichen Recht positioniert. Hiernach erfährt der Leser Details zu den Funktionsmechanismen des Registerrechts, hier sehr schön beschrieben die negative Publizität des Registers und die Heilungswirkungen konstitutiver Eintragungen. Das Folgekapitel thematisiert die Registerführung selbst samt Zuständigkeit und Organen inklusive Angaben zur technischen Umsetzung. Mit beinahe 40 Seiten ist das umfangreichste Kapitel der registerlichen Publizität vorbehalten. Differenziert werden die Arten der Publizität, je nach Bekanntmachung und dem Vorhandensein von Unterlagen, außerdem erläutert der Autor, wann eine Eintragung von Amts wegen erfolgt und für welche eintragungsfähigen Tatsachen eine Anmeldung nicht erzwungen werden kann. Die vorhandenen Streitfragen werden pragmatisch vorgestellt und aufgelöst, besonders instruktiv gelingt dies bei der Frage der Sonderrechtsnachfolge bei Kommanditanteilen. Sodann befasst ein eigenes Kapitel den Leser mit der Berechtigung, Form und Umfang der Anmeldung sowie mit registerlichen Versicherungserklärungen. Das Schlusskapitel erläutert das gerichtliche Eintragungsverfahren und legt einen Schwerpunkt auf die materielle Prüfung durch das Registergericht.
Dieses Lehrbuch erfüllt sein Ziel voll und ganz: der Einstieg in die Materie gelingt problemlos und die Scheu vor einem nur scheinbar drögen Rechtsgebiet schwindet von Seite zu Seite. Die Darstellung macht die einzelnen Vorgänge transparent und überzeugt durch Detailgenauigkeit und hohe Verständlichkeit.
Harz / Kääb / Riecke / Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Auflage, Verlag Luchterhand 2008
Nachdem seit der Erstauflage das WEG geändert worden war und sich der BGH in zahlreichen mietrechtlichen Streitfragen neu geäußert hatte, war es nur eine Frage der Zeit bis die nun vorliegende zweite Auflage des Handbuchs auf den Markt kommen würde. Knapp über 2000 Seiten erwarten den Leser zur Spezialmaterie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Die Gestaltung des Handbuchs ist angemessen, teilweise aber unübersichtlich. Die Unterteilung der Randnummern ist bisweilen sehr eng, die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind zahlreich und im Fließtext befindlich. Immerhin findet man herausgehobene Hinweise, Beispiele und Praxistipps sowie zahlreiche Aufzählungen, dazu kursiv gedruckte Formulierungen. Ein guter Service selbst für den praktisch erfahrenen Leser sind die Beispielsfälle sowie vorhandene Muster für Anträge in bestimmten Prozesssituationen. Teilweise gibt es Muster für einzelne Vorgänge, etwa bei der Immobiliarzwangsvollstreckung. Selbstverständlich enthalten sind Berechnungen in den Kosten- und Gebührenkapiteln, wobei hier die Beispielsmenge vorbildlich ist.
Das Handbuch bietet ein breit gefächertes Themenspektrum von den Essentialia des Miet- und Wohnungseigentumsrechts bis hin zu materiell-rechtlichen Sonderfragen, Ausflügen in korrelierende Rechtsgebiete und prozessualen Schwerpunkten. Durch diese Komposition in Einzelkapiteln mag der Leser bisweilen eine Kohärenz vermissen, wie er sie bei einem Lehrbuch vorfinden würde. Dazu muss man aber berücksichtigen, dass der Nutzer dieses Handbuchs Grundwissen zur Materie bereits aufweisen sollte, da der Fachanwalt gerade die Spezialisierung für eine Thematik bedeutet und dementsprechend nicht erst systematisch Grundlagen erörtert werden sollten.
Nach einer Einleitung zur Zulassung als Fachanwalt starten die Autoren mit dem Abschnitt zum Mietrecht und führen den Leser sofort zu Grundsatzfragen der Miete, insbesondere der Art des Mietverhältnisses und der dabei beteiligten Parteien, lesenswert hier die Ausführungen zu betreuten Personen. Hiernach werden besondere Vertragskonstellationen vorgestellt, etwa bei Eheleuten und Lebenspartnerschaften, bevor der Mietvertrag selbst in einem eigenen Kapitel dargestellt wird. Instruktiv ist die Erläuterung eines typischen Mietvertrages anhand der einzelnen Klausen und die danach erfolgende Diskussion um zulässige und unzulässige AGB. Lesenswert sind auch Details, etwa zur Vermietung an Wohngemeinschaften. Sodann wird die Miete selbst thematisiert, wobei die Unterkapitel zur Fälligkeit und zur Aufrechnung gelungen sind, auch aufgrund ihrer praktischen Bedeutsamkeit. Weitere umfangreiche Kapitel versorgen den Leser mit Informationen zu Nebenkosten, Kaution und Schönheitsreparaturen, allesamt Dauerbrenner in der ersten Instanz. Mit Beigabe einer Prozente-Liste für Einzelfälle glückt das Kapitel zu Mängeln der Mietwohnung durch den praktischen Bezug. Die folgenden Kapitel erläutern noch Nebenpflichten, Vorkaufsrecht oder Untermiete. Am Ende des mietrechtlichen Teils folgt schließlich wieder ein prozessualer Schwerpunkt: das Kapitel zur Beendigung des Mietverhältnisses mit einem zu Recht umfassenden Unterkapitel zur Kündigung.
Der nächste Teil des Handbuchs befasst den Leser mit dem Wohnungseigentumsrecht und erläutert konsequent zunächst die Genese des Wohnungseigentums und danach die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Hiernach werden die Organe, also Verwalter und Verwaltungsbeirat genau dargestellt, um danach die Eigentümerversammlung samt Stimmrecht und Regelungsvorgängen zu beschreiben. Weitere Kapitel behandeln noch die im Prozess stets umstrittenen baulichen Änderungen oder auch das Problem der zweckwidrigen Nutzung. Berücksichtigen muss man, dass das Prozessrecht einem eigenen Kapitel vorbehalten ist.
Die weiteren Teile des Handbuchs versorgen den Leser noch mit Informationen zu zahlreichen Nebengebieten, die aber für eine umfassende Beschäftigung mit der Materie unabdingbar sind. Dazu gehören das Maklerrecht, das Immobilienrecht mit Details zu Grundbuchrecht und Nießbrauch und das sehr gut gelungene Kapitel zum Nachbarrecht. Hier findet der Leser die Darstellung der Abwehr- und Ausgleichsansprüche, Hinweise auf landesrechtliche Besonderheiten und eine transparente Abbildung des Zusammenspiels der verschiedenen sachenrechtlichen Vorschriften und Analogien hierzu. Ein eigener Teil widmet sich dem öffentlichen Recht, wozu Steuerrecht und verwaltungsrechtliche Fragestellungen gehören, etwa zum Energieausweis oder zum Wohngeld. Der Schlussteil ist Verfahrensfragen vorbehalten, sodass der Leser hier das schon genannte Sonderkapitel zum Verfahren in Wohnungseigentumssachen auffindet, ebenso das bereits erwähnte Kapitel zum Kosten- und Gebührenrecht aber auch Hinweise auf das Insolvenzverfahren und die Immobiliarzwangsvollstreckung.
Wie die anderen Exemplare der Handbücher für den Fachanwalt kann auch dieses Werk mit Detailgenauigkeit und Umsicht der Stoffauswahl überzeugen. Bisweilen muss man sich aufgrund der Anordnung der Themen und Kapitel erst an die Nutzung des Werks gewöhnen, findet aber umfassende Informationen, Hinweise und Hilfen für abstrakte und konkrete Rechtsfragen. Für den Einstieg in die Spezialisierung zum Fachanwalt ist dieses Handbuch ein ebenso souveräner Begleiter wie für die alltägliche prozessuale Arbeit des allgemein zivilrechtlich tätigen Anwalts.
Thomas / Putzo, ZPO, 29. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
In gewohnter Regelmäßigkeit und mit mittlerweile fast selbstverständlicher Aktualität ist die 29. Auflage des Standardkommentars für die juristische Ausbildung im Bereich des Zivilverfahrensrechts erschienen. Nachdem während der letzten Jahre der Kommentar sukzessive mit Arbeitshilfen für konkrete Prozesssituationen ergänzt wurde, ist die Nutzung gerade während des Referendariats noch effektiver als sie es zuvor schon war. Bald 1800 Seiten versorgen den Leser mit den Grundlagen der ZPO und einigen Nebengesetzen sowie den Neuerungen aus deutscher und europäischer Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Die Gestaltung des Kommentars ist unverändert geblieben. Zwar werden die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert, doch die relativ großzügige Verwendung von Abstandsflächen und eine geschickte Hervorhebungstechnik ermöglichen eine zügige Lektüre. Sehr positiv ist das Angebot an praktischer Umsetzung des kommentierten Stoffes, insbesondere bezüglich Kostenberechnungen, Antrags- und Tenorierungsvorschlägen. Es werden immer mehr konkrete Formulierungen, etwa im Bereich der Kosten, der Rechtsbehelfe im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder bei Fragen der Erledigung angeboten und im Text deutlich hervorgehoben, auch für den einstweiligen Rechtsschutz sind nun Entscheidungsvorschläge enthalten. Vereinzelt kann man sich direkt aus dem in der Regel instruktiven Aufbau der Kommentierung eine Prüfungsreihenfolge erschließen, besonders gut beispielsweise beim Einspruch gegen ein VU.
Nach wie vor findet der Leser zahlreiche Kommentierungen, die gerade für Ausbildungsbedürfnisse gut geeignet sind. Dazu gehören ohne Zweifel die umfassenden Erklärungen zur Erledigterklärung im Prozess, die Darstellung der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, inklusive der straff erfassten Probleme des Klauselverfahrens, sowie die detaillierte Kommentierung zur materiellen Rechtskraft. Weiterhin lesenswert sind die kompakten Darstellungen zur Prüfung des Anspruchs gegen ein Versäumnisurteil, zum Erlass einstweiliger Anordnungen in Familiensachen sowie die umfangreiche Erörterung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Schließlich, wie das bei jedem guten Kommentar der Fall sein sollte, sind die Vorbemerkungen vor den einzelnen großen Abschnitten Pflichtlektüre für den Referendar, um den erforderlichen ersten Gesamteindruck zu bekommen, bevor es an die Detailarbeit geht.
Aber auch klassische prozessuale Situationen werden zum Teil sehr ausführlich, zum Teil immerhin in ihrer Kompaktheit stimmig dargestellt, sodass man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf die Arbeit mit diesem Werk verlassen kann. Als Beispiele für detaillierte Erläuterungen seien nur genannt die Kommentierungen zur Feststellungsklage, zur Erfolgsaussicht des PKH-Gesuchs oder zu den Vorschriften rund um das selbständige Beweisverfahren mit den entsprechenden Konsequenzen für das sich anschließende Hauptverfahren. Auch die Abschnitte zur Beweiswürdigung oder zur Bestimmtheit des Klageantrags bilden in gelungener Weise die Komplexität der möglichen Sachverhalte ab. Einige allgemeine Vorschriften der Zivilprozessordnung werden, wie gesagt, nur in begrenztem Maße aufbereitet, aber in genügender Tiefe, um sich bei Spezialfällen adäquat entscheiden zu können, etwa bei Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft, bei der Streitverkündung, bei der Zurechnung anwaltlichen Verschuldens oder hinsichtlich der Parteifähigkeit von Gesellschaften und Vereinen.
In zunehmendem Maße ausbildungsrelevant sind des Weiteren die Kommentierungen zur Schiedsgerichtsbarkeit, hier werden in überraschend ausführlicher Weise Anwendung und Probleme des Verfahrens aufgezeigt, und die gemeinschaftsrechtlichen Gegebenheiten und Neuerungen, etwa bei Prozesskostenhilfe, Zustellung und Vollstreckung. Die Details werden unter Zuhilfenahme der einschlägigen Normen präzise abgebildet, sodass der Leser über Zustellungsverordnungen, Zuständigkeitsregelungen oder das europäische Mahnverfahren rasch Bescheid weiß. Ergänzend zur ZPO werden ohnehin einschlägige europäische Verordnungen sowie Teile des GVG kommentiert.
Die Arbeit mit diesem Kommentar macht Spaß, vor allem während des Referendariats. Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos und das solide Angebot an konkreten Hilfen wie Anträgen und Tenorierungen machen schon die frühe Anschaffung lohnenswert.
Schoreit / Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe, 9. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Wer den wahrscheinlichsten Berufsweg eines Juristen geht und nach dem Vorbereitungsdienst in die Anwaltschaft wechselt, wird schnell feststellen, dass eine Vielzahl von Klagen nur unter Einsatz von Prozesskostenhilfe von den Mandanten durchgeführt werden können. Die gängigen ZPO-Kommentare bieten hierfür nützliches Basiswissen, aber wenn der überwiegende Teil der Mandantschaft auf PKH angewiesen ist, sollte man sich mit entsprechend spezialisierter Literatur auseinander setzen. Der vorliegende Kommentar behandelt sowohl die Prozesskosten- als auch die Beratungshilfe und fasst die Materie samt Anhängen auf fast 700 Seiten zusammen.
Die Gestaltung des handlichen Kommentars ist ansprechend, wenngleich die Unsitte der in den Text integrierten Verweise auf Rechtsprechung und Literatur gepflegt wird, dies sogar trotz der zahlreichen Fundstellen. Die Hervorhebungen im gut gegliederten Fließtext sind effektiv, hinzu kommen Beispielsaufzählungen und kursiv gedruckte Einschübe aus anderen Gesetzen. Als Anhänge finden sich unter anderem sozialrechtliche Vorschriften, Verordnungen unter anderem für die vorhandenen Vordrucke und beispielhaft die PKH-Leitlinien des Amtsgerichts Hannover.
Kommentiert werden neben den einschlägigen Normen der ZPO das Beratungshilfegsetz, Teile des RVG, der BRAO und des RPflG. Vor den eigentlichen Sachdarstellungen überzeugen die Autoren mit Einleitungen, die neben grundlegenden und historischen Zusammenhängen auch kritische Töne über das System der Prozessfinanzierung erkennen lassen, etwa bei der Frage der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung. Zur Lektüre zu empfehlen ist zunächst die Kommentierung zur Frage, wer überhaupt Beratungshilfe leisten darf, insbesondere die Tätigkeit der Rechtspfleger an den Amtsgerichten wird treffend beschrieben. Auch die anschließende Entscheidung über die Erteilung des Berechtigungsscheins samt Rechtsbehelf wird gut dargestellt. Im Rahmen des RVG werden auch Details wie die Vergütung des Zeugenbeistands angesprochen, aber auch die Berechnung der Gebühr an sich vorgestellt und die einzelnen Nummern des Vergütungsverzeichnisses mit zahlreichen Beispielen untermauert.
Der ausführlichste Teil des Kommentars betrifft natürlich die Prozesskostenhilfe. Lesenswert sind hierbei zunächst die umfassend erläuterten Prüfungsschritte bei der Frage der Erfolgsaussicht der Klage bzw. der Verteidigung gegen die Klage. Auch Einzelheiten wie zur Stufenklage oder zur Prozessstandschaft finden ausreichende Erwähnung. Die eigentliche Berechnung des einzusetzenden Einkommens wird ausführlich unter Einbeziehung des SGB XII besprochen und oft auftretende Streitpunkte werden aufgezeigt. Recht knapp wird die auch in der Praxis viel zu selten berücksichtigte Ausschlussnorm des § 115 IV ZPO behandelt. Des Weiteren zu empfehlen sind die präzisen Kommentierungen zur Frage des ordnungsgemäßen Antrags sowie der Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts.
Neben den Ausführungen zur hiesigen Rechtslage lassen die Autoren auch internationale Aspekte einfließen, zum einen natürlich aufgrund der Neuregelung in der ZPO zur grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe, zum anderen durch nützliche rechtsvergleichende Hinweise in den gut und kompakt geschriebenen Einleitungen. Auch Abgrenzungen zu den Unterstützungsregelungen anderer Gesetze wie etwa der InsO und das Zusammenspiel mit den Schuldnerberatungsstellen werden an verschiedenen Stellen vorgenommen und dem Leser transparent gemacht.
Natürlich ist ein solcher Kommentar kein Bestandteil der Grundausstattung für die Examina, aber der Einsteig in die Realität des Berufslebens muss zwangsläufig über Spezialwerke wie dieses erfolgen, wenn man seine Abrechnungen selbst machen muss und sich die Klienten nicht aussuchen kann. Wer diesen Kommentar als Anwalt richtig einsetzt, wird nicht nur für den Mandanten, sondern vor allem für die eigene Kalkulation messbare Vorteile ziehen können. Für die Zivilstation und zivilrechtlich orientierte Anwaltsstage ist dieser Kommentar auch für Referendare dringend zu empfehlen, wenn der Ausbilder ihnen eine entsprechende Anzahl von geeigneten Fällen überlässt.
Schwab, AGB-Recht, 1. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Mit Einzelheiten zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürften die meisten jungen Juristen erst konfrontiert werden, wenn Sie im Referendariat Zivil- und Anwaltsstation bestreiten, schlimmstenfalls, was auch der Autor bemängelt, erst beim Berufseinstieg. Das vorliegende Werk bietet neben Ausführungen zu den Grundlagen des AGB-Rechts zahlreiche Kapitel zu Praxisproblemen und spricht damit vor allem Interessenten ab dem Vorbereitungsdienst an, wenngleich die Darstellung auch schon nach der Zwischenprüfung konsumiert werden kann. Auf kompakten etwa 350 Seiten kann sich der Leser zur Thematik informieren.
Die Gestaltung des Werks ist abwechslungsreich und befördert die Lektüre. Neben dem gut gegliederten Fließtext kann sich der Leser an Beispielen, Tipps oder Checklisten sowie Übersichten orientieren. Etliche Muster erleichtern das Anwendungsverständnis. Die Hervorhebungstechnik ist effizient.
Beginnend mit einem Kapitel zur Erläuterung der Vertragsbedingung an sich zeigt der Autor sofort sein Bestreben, den Blick des Lesers für die Praxis zu schärfen und verknüpft Einzelfragen sofort mit Anwendungsbeispielen, etwa für einseitige Erklärungen im Einkaufszentrum, im Schwimmbad oder bei Krankenhausaufnahmen. Ein eigener Abschnitt widmet sich der Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen samt Kontrolle in Verbraucherkontrakten. Hiernach wird das Stellen der Vertragsbedingungen erörtert und diese gut zur Individualabrede abgegrenzt. Teil zwei des Buches befasst den Leser mit der Einbeziehung in den Vertrag samt erforderlichen Hinweisen, notwendiger Verständlichkeit, kollidierenden AGB und den Besonderheiten des unternehmerischen Geschäftsverkehrs. Den überraschenden Klauseln wird ein eigenes Unterkapitel vorbehalten, bevor dann Teil 3 des Buches die Überprüfung der AGB beinhaltet und kundenfreundliche bzw. kundenfeindliche Auslegung erläutert.
Der Schwerpunkt des Werks gehört aber den Spezialkapitel zu den einzelnen Vertragstypen, zu denen jeweils durch AGB regelbare Einzelprobleme vorgestellt werden. Dazu gehören zunächst allgemein der Verzugseintritt, die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Haftungsbeschränkungen. Dazu findet der Leser Sonderfragen der einzelnen Verträge, etwa zu Agenturgeschäften, Verjährungsfragen oder zur Rückholungspflicht beim Kaufvertrag, ein umfangreiches Kapitel zu Schönheitsreparaturen von Wohnungen oder zur Vertragslaufzeit von Fitnessstudios im Mietrecht oder auch zu Schlussrechnung, Abnahme und Gewährleistungseinbehalt beim Werkvertrag. Das Schlusskapitel gehört dem Bürgschaftsvertrag, wobei hier die Details zur Aufrechnung nach § 770 BGB sowie zur Frage des Ausschlusses des akzessorischen Rechtsübergangs besonders gefallen. Zu erwähnen bleibt am Ende, dass die AGB im Arbeitsrecht bewusst ausgespart wurden und von einem eigenen Lehrbuch abgedeckt werden.
Das Fazit zu diesem Lehrbuch ist einfach: die Lektüre macht Spaß, der Autor sorgt für Details und Transparenz in einem komplexen Rechtsgebiet und verschafft dem Leser als Rechtsanwender die notwendige Sicherheit im Umgang mit der Materie.
Stein / Jonas, ZPO – Band 4, 22. Auflage, Verlag Mohr Siebeck 2008
Während der juristischen Ausbildung zu einem Großkommentar zu greifen, ist ein seltenes Moment, einerseits, weil zu Beginn des Studiums das Verständnis nicht tief genug ist, um die detaillierten und komplexen Ausführungen in Großwerken zu begreifen, andererseits weil mit zunehmendem Ausbildungsstand der Zeitdruck steigt und man rasch und effektiv, bisweilen nur häppchenweise Informationen erhalten muss. Dass die (auszugsweise) Lektüre eines mehrbändigen Kommentars aber gerade bei vorhandener Wissensgrundlage nicht nur zur Stabilisierung und Vertiefung der eigenen Kenntnisse führen wird, sondern man in solchen Kommentaren regelrecht schmökern kann, erschließt sich manchen Leser (leider) erst spät, vielleicht sogar nie während der Ausbildung. Wenn also wie jetzt Neuauflagen von Teilbänden eines Großkommentars erscheinen, die ganz wesentliche Ausbildungsaspekte im Zivilverfahren betreffen, dann sollte man die Gelegenheit nutzen, und sich für einige Zeit mit dem Werk auseinander setzen. Der vorliegende Teilband 4 des Stein/Jonas bietet dem Leser auf fast 1400 Seiten Wissenswertes zur Zivilprozessordnung.
Die Gestaltung des Werks ist klassisch und für die zügige Bearbeitung geeignet. Der engmaschig in Randnummern unterteilte Fließtext wird von einem umfassenden Fußnotenangebot begleitet. Im Text werden Hervorhebungen und zum Teil Formulierungen (etwa bei der Tenorierung) genutzt.
Der Kommentar umfasst die Normen §§ 253 – 327 ZPO und ist damit für einen ganz wesentlichen Teil der juristischen Ausbildung nutzbar, vor allem natürlich für den Vorbereitungsdienst. Schon allein anhand der Bearbeiter kann der (kundige) Leser sicher sein, dass die Ausarbeitung der Kommentierung höchsten Ansprüchen genügen wird und die Bedürfnisse der Ausbildung nicht übergangen werden: schon die Professoren Bork, Grunsky oder Leipold haben mit ihren Lehrbüchern Maßstäbe im materiellen Zivilrecht für das Studium gesetzt.
Aus den einzelnen Normen lassen sich gleich mehrere Passagen herausgreifen, die dem Referendar zur Lektüre besonders zu empfehlen sind. Beginnen sollte man durchaus mit den Beschreibungen zur Bestimmtheit des Klageantrags, wo die Teilklage und der Unterlassungsantrag exzellent erläutert werden. Weitere prozessuale Erkenntnisse sammelt der Leser in der exakten Darstellung des Ablaufs einer Stufenklage und Verhältnis der Stufen zueinander, für Referendare zusätzlich lesenswert ist der Annex zu Kosten und Gebühren. Des Weiteren hinzuweisen ist auf die umfassend erarbeiteten Details zum Feststellungsinteresse und den Folgen für die Zulässigkeit der Klage. Ein schöner Blick über den Tellerrand der ZPO wird dem Leser im Kapitel zur Rechtshängigkeit geboten, wo der Autor Roth die internationale Rechtshängigkeit transparent macht. Wiederum für Referendare spannende Lektüre sind die Kommentierungen zum Kostenbeschluss bei Rücknahme oder Erledigung vor Rechtshängigkeit, wobei korrekt auf die Frage der Verursachung von Kosten abgestellt wird, leider ohne zur konkreten, möglicherweise von § 91 ZPO abweichenden Kostenquotenberechnung Hilfen zu geben.
Zum Glück für den Leser werden wichtige Bereiche auch zusammenhängend kommentiert, so etwa die Normen zur Verfahrenseinleitung und gleichzeitig zur Verspätungspräklusion. Auf diese Weise kann man aus einer Hand, nämlich der Feder von Leipold, die Konsequenzen der Anordnung von frühem ersten Termin, schriftlichem Vorverfahren und Fristüberschreitungen studieren und sich Gedanken zur zitierten Rechtsprechung und den gleichsam genannten abweichenden Meinungen machen, gerade wenn es um sich knapp überschneidende Terminierungen mit eingehenden Schriftsätzen geht. Ebenfalls lehrreich sind die Überlegungen zu Inhalt, Sinn und Zweck der Güteverhandlung in Abgrenzung zur mündlichen Verhandlung – Letzteres allerdings mehr in der Theorie denn in der Praxis anzutreffen. Ein Glanzstück dieses Teilbandes erwartet den Leser aber noch in den Kommentierungen zur freien Beweiswürdigung. Hier werden nicht nur die Beweisgrundsätze und die Beweislast umfangreich abgehandelt, sondern auch der praktisch so wichtige Anscheinsbeweis mit Anwendungsbeispielen erklärt. Wiederum für Referendare vorzumerken ist das etwas verborgene Unterkapitel zur Beweislastumkehr mit besonderer Betonung des Arzthaftungsrechts. Ergänzend hierzu treten eher formale Ausführungen, da sie die Prozessführung selbst betreffen, in den Kommentierungen zur Beweisaufnahme, wo unter anderem die Ablehnung von Beweisanträgen sowie die Anwendung von Beweisverwertungsverboten herausstechen.
Neuere Rechtsentwicklungen findet der Leser in der erfreulich detailreichen Kommentierung zur Gehörsrüge. Das sich anschließende Kapitel zur materiellen Rechtskraft leitet den Leser wiederum tief in juristische Grundlagen und befasst ihn unter anderem mit diversen Theorien zur Rechtskraft, zum eigentlichen Gegenstand der Rechtskraft und danach mit der Auswirkung auf spätere Verfahren sowie der Tatsachenpräklusion. Präzise zusammengefasst wird auch die Möglichkeit der Klage nach § 826 BGB zur Umgehung der entgegenstehenden Rechtskraft. Ergänzt werden die Ausführungen ideal mit dem kurz danach folgenden Abschnitt zur subjektiven Rechtskraftwirkung, wo Rechtsnachfolge, Gutgläubigkeitsschutz und sonstige Rechtskrafterstreckung pragmatisch abgebildet werden, lesenswert am Ende das Unterkapitel zur Rechtskrafterstreckung bei akzessorischer Haftung.
Allgemein zu loben sind die detaillierten und grundlegenden Ausführungen in den Einleitungs- und Überleitungskapiteln. Schon im Unterabschnitt zum Streitgegenstand kann der Leser juristische Geschichte vor dem inneren Auge Revue passieren lassen oder sich in den ausgewogenen Erklärungen zum Rechtsschutzbedürfnis schulen. Im Vorwort zu den gerichtlichen Entscheidungen, vornehmlich dem Urteil, werden nicht nur Essentialia thematisiert, sondern auch Fehlerquellen aufgezeigt, etwa die Fehlbezeichnung von Entscheidungen und das seltene Nichturteil.
Wer dieses Werk nicht zur wissenschaftlichen Betätigung heranzieht, wird sich im Laufe der Ausbildung sicherlich nur bei intensivem Interesse an der Zivilprozessordnung eingehend mit ihm befassen. Wenn aber erst einmal ein Grundstock an Wissen in verfahrensrechtlichen Dingen gelegt wurde, kann gerade dieser Band mit den wesentlichen Elementen des Verfahrens und des Urteils mit Genuss gelesen, geradezu in dem Buch geschmökert werden, um sich die möglichen Weiten juristischer Gedankenwelten zu erschließen. Für die Lektüre sollte man sich Zeit nehmen, um sich selbst das Nachdenken zu erlauben, zu welchem man angesichts der profunden Ausführungen der beiden Autoren sicherlich gezwungen sein wird. Wenn man während des Vorbereitungsdienstes die eigenen prozessualen Fertigkeiten und Grundlagen verfeinern will, ist der Stein/Jonas die erste Adresse.
Von Dr. Verena Krenberger, M.A., Saarbrücken
Greger / Unberath, Die Zukunft der Mediation in Deutschland, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Die in diesem Werk versammelten Vorträge der gleichlautenden Konferenz vom Februar 2008 sollten aus möglichst hochgradig interdisziplinärer Sicht das Feld der Mediation beleuchten und sowohl den Tagungsteilnehmern wie auch den jetzigen Lesern das Aufgabengebiet und das Berufsfeld des Mediators in unterschiedlichen Facetten vor Augen führen. Trotz der Unterschiedlichkeit der Herkunftsprofession und Themengebiete der Redner, gab es einen weitläufigen Konsens die Mediation im Allgemeinen und die Wirtschaftsmediation im Besonderen betreffend: Mediation ist wichtig, bietet den zerstrittenen Konfliktparteien unzählige selbstbestimmte Möglichkeiten der Bearbeitung ihres Streits, daneben aber ist Mediation insgesamt in Deutschland zu unbekannt, als dass sie voll akzeptiert sein könnte. An diesem Umstand ist jeder Mediator aufgerufen mitzuarbeiten: Das Marketing der Mediation muss ausgebaut und professionalisiert werden, damit die anfängliche Skepsis bei potentiellen Kunden überwunden werden kann und damit überhaupt die groteske Spanne zwischen der mittlerweile doch recht hohen Anzahl an Mediatoren in Deutschland zu einer irritierend geringen Anzahl an Mediationskunden überwunden werden kann. Das Problem hieran ist natürlich, dass die Rufe innerhalb der eigenen Peer Group verharren. Erste zögerliche Versuche einiger Gerichtsbezirke zur justizintegrierten Mediation machen zwar Mut, doch erreichen sie nicht die große Masse der eigentlich einer Mediation zugänglichen Klientel. Insofern kann man die Tagungsteilnehmer, Mediatoren und Leser des Buches nur ermutigen, diese wunderbare Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung noch massiver publik zu machen.
Der große Vorteil des vorliegenden Buches liegt allerdings darin, dass die Interdisziplinarität der Methode der Mediation in den Beiträgen widergespiegelt wird. Tatsächlich wirksam für eine flächendeckende und selbstverständliche Verbreitung der Mediation in Deutschland wäre einzig eine wie auch immer geartete gesetzliche Implementierung. Daraus würde eine Legitimation und Rechtssicherheit geschaffen werden, die den Kunden und den Mediatoren nur nützlich wäre. Allerdings verbucht dieser Umstand zusammen mit den erwähnten Versuchen der justizintegrierten Mediation die Methode fast automatisch und schleichend genuin in das Feld der Jurisprudenz. Dies ist schon aufgrund der vielfältigen Quellen der Methodik fatal: Der Tagungsband macht deutlich, dass vielfältige psychologische, soziologische, ökonomische und auch philosophische Aspekte in der Methodik stecken, die nicht unterdrückt oder vergessen werden dürfen. Auch der Tagungsband setzt einen Schwerpunkt auf den justiziellen Teil der Methodik, was grundsätzlich aufgrund des Anwendungsgebiets als Alternative zum Gerichtsverfahren auch legitim ist. So finden sich Beiträge zu Mediation und Justiz, Erfahrungen aus der anwaltlichen Mediation, zu Erfahrungen mit gesetzlicher Verankerung der Mediation und zum Verhältnis von Richten und Mediieren. Gleichzeitig aber wird der bereits angesprochene, für die Weiterentwicklung der Mediation in Deutschland ungemein wichtige Umstand des gezielten Marketings als ökonomischer Schwerpunkt in mehreren Beiträgen des Tagungsbandes gesetzt und mit Beiträgen aus der Psychologie, Psychoanalyse und Familientherapie ergänzt.
Der Tagungsband zeigt deutlich die Schwierigkeiten der jungen Disziplin der Streitbeilegung auf und weist somit angehende Mediatoren auf den steinigen Weg der Kundenakquise hin. Der Mediation unkundige Leser finden in dem Band vor allem mit den Praxisbeispielen einen Vorgeschmack auf die Kraft der Methodik. Juristen erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der gesetzlichen Umsetzung, sowie einen disziplinengerecht ausbalancierte Darstellung der vielfältigen Anwendungspraxis der Mediation.
Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München
Ernst / Jakab, Kaufen nach Römischem Recht, 1. Auflage, Verlag Springer 2008
Unter dem Titel „Kaufen im Römischen Recht“ haben Eva Jakab, Inhaberin des Lehrstuhls für Römisches Recht an der Universität Szeged, und Wolfgang Ernst, Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Privatrecht der Universität Zürich, als Ergebnis einer an der deutschsprachigen Andrassy-Universität Budapest veranstalteten Tagung „Römisches Kaufrecht und sein Einfluss auf die Europäische Rechtsentwicklung“ eine Sammlung von elf Aufsätzen herausgegeben. Zehn Aufsätze im Umfang zwischen acht und 53 Seiten, davon einer in italienischer Sprache, beschäftigen sich mit dem Römischen Kaufrecht in Geschichte und Gegenwart, ein elfter Aufsatz behandelt unter dem Titel „Die Vorboten der europäischen Integration“ historische staatstheoretische Konzepte u. a. auch von Bartolus und Baldus.
Besonders hervorzuheben unter den originär kaufrechtlichen Abhandlungen sind zunächst die eigenen Beiträge der Herausgeber. Jakab erwidert Kupischs Kritik an der zentralen Aussage ihrer Habilitationsschrift, nach der es entgegen einer in der Literatur lange vorherrschenden Ansicht im klassischen römischen Kaufrecht keinen Zwang zu einer Garantiestipulation vor den Ädilen gab. In zehn Punkten legt sie überzeugend Schwächen und Widersprüche in Kupischs Argumentation dar und untermauert ihre ursprüngliche These. Ernst beschäftigt sich mit dem zweifachen Verkauf derselben Sache und gibt einen Überblick über die Handhabung dieses wie er zu Recht meint „geradezu zeitlosen“ Problems in der europäischen Rechtsentwicklung. Die sehr systematischen Ausführungen verdeutlichen den engen Zusammenhang zwischen der Möglichkeit des zweifachen Verkaufs derselben Sache und den sich daraus ergebenden Problemen einerseits und den Grundprinzipien des jeweils einschlägigen Kaufrechts andererseits. Nicht nur vom Umfang her sticht daneben vor allem der Aufsatz von Bessenyö „Zum Problem des römischen Gattungskaufs“ heraus, der scharfsinnig und rechtsmethodisch versiert versucht, die Überlegungen der klassischen Juristen zum Gattungskauf zu rekonstruieren und die „negative These“, die die Existenz des Gattungskaufs im klassischen Recht verneint, zu widerlegen. Weitere Beiträge betreffen u. a. die Abgrenzung zwischen Kauf und Tausch in der Dichtung Homers (Blaho), die Eviktions-(Rechtsmängel-)Haftung im Ungarn des 19. Jahrhunderts (Homoki-Nagy) und den Rückgriff auf Römisches Recht in einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts (Pichonnaz).
Für die universitäre Ausbildung in den rechtshistorischen Grundlagenfächern ist die Thematik von „Kaufen im Römischen Recht“ freilich sehr speziell, zumal die meisten Autoren solide Lateinkenntnisse des Lesers voraussetzen. Allenfalls in rechtshistorischen Schwerpunktfächern mit römischrechtlichen Bezügen wird sich mitunter das Bedürfnis nach einer derart intensiven Auseinandersetzung mit diesem Teilbereich des Römischen Rechts stellen. Gleichwohl befasst sich das Werk trotz seines Fokus’ auf das Kaufrecht mit vielfältigen Aspekten des Römischen Privatrechts in der heutigen Zeit. Hier liegt seine Stärke: es enthält gleichsam einen Querschnitt all dessen, was die Befassung mit dem Römischen Privatrecht heutzutage ausmacht und ist insofern für Freunde und Interessierte des Römischen Rechts durchaus empfehlenswert.
Von Stud.iur. Christiane Warmbein, Regensburg
Baum / Fleckner / Hellgardt / Roth, Perspektiven des Wirtschaftsrechts, Beiträge für Klaus J. Hopt aus Anlass seiner Emeritierung, 1. Auflage, Verlag De Gruyter 2008
Klaus J. Hopt war seit 1995 Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. In den Jahren davor führte ihn sein beruflicher Werdegang an zahlreiche in- und ausländische Universitäten. Als Mitglied diverser Ausschüsse sowie Herausgeber oder Autor von Kommentaren und Lehrbüchern hat Klaus J. Hopt maßgeblich an der Fortentwicklung des Handels-, Gesellschafts- und Finanzmarktrechts auf deutscher und europäischer Ebene mitgewirkt. Anlässlich seiner Emeritierung 2008 würdigen seine Mitarbeiter sein großes Engagement in der Forschung durch die vorliegende Festschrift. Der Band enthält Beiträge zum Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.
Im Bereich Handelsrecht setzt sich zunächst Andreas M. Fischer mit dem Schadensausgleich beim Handeln im eigenen Namen für fremde Rechnung auseinander. Anschließend erörtert Christoph Kumpan das Thema „Vorteilsabschöpfung bei Interessenkonflikten“. Der dritte Aufsatz führt Kay Rothenhöfer zu dem Komplex der Interaktion zwischen Aufsichts- und Zivilrecht.
Im Gesellschaftsrecht folgt einer Darstellung Daniel Busses zur Verdeckten Einlegung von Dienstleistungen ein Beitrag von Katrin Deckert über die Publikumsaktiengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des französischen Rechts. Des Weiteren beschäftigen sich Brigitte Haar mit Gesellschaftsrechtsreformen der Innovationsfinanzierung, Thomas von Hippel mit der Frage „Gilt die Business Judgement Rule auch im Stiftungsrecht?“ und Stefan Prigge mit Corporate-Governance-Forschung auf der Länder- und auf der Unternehmensebene. Das Allgemeine Gesellschaftsrecht im Visier des EuGH nimmt wiederum Wolf-Georg Ringe unter die Lupe. Über Arbeitnehmerbeteiligung, Corporate Governance und Theorie der Unternehmung schreibt Markus Roth, während Heiko Schweitzer Due Diligence und den Markt für Unternehmensbeteiligungen erörtert. Den letzten Beitrag im Bereich Gesellschaftsrecht liefert schließlich Felix Steffek über Gläubigerschutz in der Kapitalgesellschaft.
Den Beginn im Kapitalmarktrecht bildet Harald Baum mit einer Darstellung des zögerlichen Wegs Japans zu einem Markt für Unternehmenskontrolle. Es folgen Dirk H. Bliesener mit dem Thema der Änderung von Anleihebedingungen in der Praxis, Jan von Hein über Die Internationale Prospekthaftung im Lichte der Rom II – Verordnung und Alexander Hellgardt, der über Europäisches Kapitalmarktrecht und Corporate Governance schreibt. Anschließend setzen sich Patrick C. Leyens mit der Unabhängigkeit der Informationsintermediäre zwischen Vertrag und Markt und Knut B. Pißler mit „Control Transactions“ in der Volksrepublik China auseinander. Den Schluss des Bandes bilden Katharina Pistor mit einem Aufsatz zum Anlegerschutz im Binnenrecht hybrider Publikumsgesellschaften und Philipp Rühland über die Rechtsprechung des EuGH zu Golden Shares und den Markt für Unternehmenskontrolle.
Angesichts solch thematisch weitgefächerter Beiträge darf dem Emeritierenden zu seinen offensichlich von großem Erfolg gekrönten Bemühungen um den wissenschaftlichen Nachwuchs gratuliert werden. Auch Stud.JUR. wünscht Klaus J. Hopt für die Zeit nach seiner Emeritierung alles Gute!
Martinek / Bergmann, Fälle zum Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, 4. Auflage, Verlag C.F. Müller 2008
Das Autorenduo Martinek / Bergmann bietet ein nun schon in 4. Auflage erschienenes Fallbuch zur Vorbereitung auf Klausuren im Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht. Knapp 250 Seiten enthalten 58 Fälle und dazugehörige Lösungen.
Das Buch ist zweigeteilt: Zuerst alle Sachverhalte, anschließend alle Lösungsvorschläge. Obwohl diese Gliederung in vielen Fallbüchern gängig ist, so erscheint sie doch verbesserungswürdig. Dem Studenten würde beispielsweise umständliches Blättern erspart, wenn der Sachverhalt vor der entsprechenden Lösung noch einmal gedruckt wäre. Auf diese Weise müsste der Leser nicht erneut die Aufgabenstellung suchen, sollte er sich an ein wichtiges Detail nicht mehr erinnern. Sollte sich dies zu ausufernd auf Umfang und Preis des Buches auswirken, wäre es zumindest hilfreich, bei jedem Sachverhalt die genaue Seitenzahl des zugehörigen Lösungsvorschlags zu drucken. Beides ist zwar zugeordnet im Inhaltsverzeichnis zu finden. Leserfreundlicher wäre die Gestaltung jedoch mit einer nochmaligen Nennung, da auch hierdurch die erneute Suche nach der Lösung ausbleiben könnte.
Die Sachverhalte sind knapp und gut verständlich geschrieben und decken die Grundprobleme in den behandelten Rechtsgebieten ausreichend ab. Die Lösungsvorschläge sind weitgehend im Gutachtenstil ausformuliert. Dies ist besonders positiv im Gegensatz zu anderen Fallbüchern zu bewerten, in denen nur stichpunktartig gelöst wird, da nur hierdurch der Student die in der Klausur nötige gute juristische Formulierung erlernen kann. Meinungsstreitigkeiten werden ausführlich und logisch strukturiert an geeigneter Stelle erläutert, so dass der Leser sogleich ihre praktische Anwendung und Konsequenzen erfasst. Einen noch besseren Überblick über den Aufbau der Falllösungen würde er jedoch erhalten, wenn ihnen noch zumindest eine grobe Gliederung beigefügt wäre.
Bis auf die genannten Verbesserungsvorschläge ist das vorliegende Buch jedoch durchwegs positiv zu bewerten. Eine angenehme Lesbarkeit, Fälle mit hoher Klausurrelevanz und nachvollziehbare Lösungen zeichnen es genauso aus wie eine stringente inhaltliche Strukturierung. Einzig der für ein Fallbuch stolze Preis von 21 Euro trübt die Empfehlung dieses Buches.
Von RRef. Michael Doll, Kleinfischlingen
Plate, Das gesamte examensrelevante Zivilrecht, 4. Auflage, Verlag Springer 2008
Seit Ersterscheinen im Jahr 2004 kommt der 1430 Seiten umfassende dicke Wälzer bereits in 4. Auflage auf den Markt. Das Buch ist aus einem mittlerweile fast dreißig Jahre alten Examensvorbereitungskurs der Universität Hamburg hervorgegangen.
In seinem ausführlichen Vorwort gibt Plate Tipps für ein erfolgreiches Studium. Er will den Studierenden gleich vor Augen führen, dass es sich beim Jurastudium um einen “Full-Time-Job“ handelt und man es mit dem nötigen Ernst angehen sollte. Er appelliert an das Durchhaltevermögen für ein zielstrebiges Studium und erinnert daran, dass auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt der Juristen nicht gut ist. Plate setzt sich auch kritisch mit der Institution und Arbeit des Repetitors auseinander und versucht die Leser zu ermutigen, diesen nicht als Notwendigkeit anzusehen. Natürlich kann in diesem Zusammenhang die Darstellung von Sinn und Zweck seines eigenen Buches nicht fehlen. Das Werk soll nicht nur Examenskandidaten dienen, sondern trotz seines hohen Anspruches bereits Anfängern gleich zu Beginn des Studiums aufzeigen, welche Anforderungen im Zivilrecht erwartet werden. Darüber hinaus werden auch Referendare als Zielgruppe genannt. Der Aufbau des Buches ist an den Erfordernissen der Fallbearbeitung orientiert. Die Arbeit mit dem Gesetz soll im Vordergrund stehen, nicht das Auswendiglernen von Meinungsstreitigkeiten, mit dem unbekannte Fälle nicht gelöst werden können. Es befinden sich deshalb auch nur wenige Literaturhinweise in dem Buch, das ganz ohne Fußnoten gestaltet ist. Auch Detailwissen, das oft nur zufällig in Klausuren abgerufen werden kann, steht im Hintergrund. Es soll vielmehr das eigenständige Denken und das Verständnis für zivilrechtliche Zusammenhänge geschult werden. Wie im Titel zum Ausdruck kommt, behandelt das Buch auch die so genannten Nebengebiete des Studiums im Zivilrecht, also das Familienrecht, das Erbrecht, das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und auch Ausflüge in das Insolvenzrecht und die ZPO samt Zwangsvollstreckungsrecht. Der Aufbau gleicht nicht dem gewöhnlicher Lehrbücher zu bestimmten Rechtsgebieten. Die einzelnen Teilgebiete befinden sich nicht immer in eigenen Kapiteln, sondern tauchen dort auf, wo sie auch in der Klausurbearbeitung relevant werden können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Hinweis des Autors zur Arbeit mit diesem Buch zu kennen: man soll dieses Werk in einem Zug lesen und durcharbeiten, auch wenn der Studierende manches nicht auf Anhieb versteht. Ganz bewusst verzichtet der Autor deshalb auch auf ein Stichwortverzeichnis, um ein nur punktuelles Lesen zu verhindern. Wiederholungen sind - auch aufgrund von Zusammenhängen der unterschiedlichen Rechtsgebiete - fester Bestandteil dieses Buches. Sie sollen aber auch Wissen festigen und dem Leser gezielt die Bedeutung der immer wieder vorkommenden Problemkonstellationen verdeutlichen. Der Abschnitt zum Familienrecht umfasst zum Beispiel lediglich ca. 20 Seiten und stellt auch nur die Besonderheiten dar. Klausurrelevante Konstellationen werden aber über das ganze Buch verteilt erörtert, und zwar an den Stellen, an denen es der Autor didaktisch für am sinnvollsten hält. Auf diese Art und Weise wird aber Verständnis für Zusammenhänge vermittelt. Letztlich läuft es ja auch häufig in den Examensfällen darauf hinaus, mehrere Teilgebiete des Zivilrechts in einer Klausur zu bearbeiten, um dadurch zeigen zu können, dass man systematisches Denken im Zivilrecht verinnerlicht hat. Um die Lernenden mit der Fallbearbeitung vertraut zu machen, werden insgesamt rund 1000 kleine Fälle mit Lösungen präsentiert. Dadurch eignet sich das Buch auch sehr gut zum gemeinsamen Lernen in einer privaten Arbeitsgemeinschaft.
Wer sich diesen dicken Wälzer anschafft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass man an die Arbeit damit richtig herangehen muss und die Anregungen des Autors beherzigt, d.h. vor allem, das Buch zunächst einmal in einem Zuge durchzulesen und später gegebenenfalls noch ein weiteres Mal . Plate stellt hohe Anforderungen an Fleiß und Disziplin der Leser. Wer seine Tipps befolgt, wird bestimmt dafür honoriert werden. Das Buch kann so als ständiger Begleiter während des Studiums und sogar noch danach wertvolle Dienste leisten. Aufgrund seines Umfangs ist der Preis in Höhe von 49,95 Euro absolut in Ordnung.
Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Obwohl es diesen Grundkurs erst seit dem Jahr 2006 gibt, erscheint er bereits in der 3. Auflage. Die Neuauflage berücksichtigt bereits das erst kürzlich in Kraft getretene MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen), obwohl dieses zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Buches vom Gesetzgeber noch nicht endgültig verabschiedet wurde. Auch das neue Haftungskonzept in der GmbH (BGH NJW 2007, 2689 – TRIHOTEL) ist eingearbeitet.
Kindler weist in seinem Vorwort ausdrücklich darauf hin, dass sich sein Buch an den Bedürfnissen der Studenten orientiert. Es wird nur das für das Examen unentbehrliche Pflichtfachwissen vermittelt. Durch diese klare Zielsetzung fällt eine Menge Stoff weg, der dagegen in der Praxis eine große Rolle spielen kann. Trotz dieser an manchen Stellen unvermeidbaren Kürzungen, umfasst der Grundkurs immerhin 420 Seiten, davon 187 Seiten zum Handelsrecht und 209 Seiten zum Gesellschaftsrecht (im Anhang befinden sich dann noch ein Paragraphenverzeichnis und ein ausführliches Sachregister). Die beiden Hauptteile des Buches beginnen jeweils mit einer Einführung, in der die Leser einen Überblick über die Materie erhalten sollen und mit wichtigen Grundbegriffen vertraut gemacht werden. Dabei dürfte es Studienbeginnern nicht schwer fallen, den leicht zu erfassenden Ausführungen des Autors zu folgen. Die klare und verständliche Sprache dürfte selbst Studenten, die sich nicht gerne mit diesen Rechtsgebieten auseinandersetzen, zum Weiterlesen motivieren. Den Lernenden wird von Anfang an die für das erfolgreiche Bestehen von Prüfungen erforderliche richtige Einordnung des Handelsrechts in das Gesamtgefüge einer Klausur näher gebracht. Auf den Seiten 10 bis 12 werden die Bezüge zum Bürgerlichen Recht erläutert, die Anspruchsgrundlagen des HGB aufgezählt und Beispiele für das Ineinandergreifen handelsrechtlicher und bürgerlichrechtlicher Normen genannt. Diese Seiten sollte jeder Prüfungskandidat nicht nur einmal lesen. Besonders lesenswert ist auch der knapp 30 Seiten umfassende Abschnitt zum Handelskauf. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen wird der Leser behutsam an diese examensrelevante Materie herangeführt. Insbesondere die Vergleiche mit der bürgerlichrechtlichen Ausgangslage rufen beim Leser Verständnis hervor. Auf diese Art und Weise werden dann Schritt für Schritt die einzelnen Problembereiche abgehandelt. Im gesellschaftsrechtlichen Teil ist das abschließende Kapitel „Vertretung und Geschäftsführung“ über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hervorzuheben. Vertretungskonstellationen sind in jeder Klausur denkbar und sollten daher sicher beherrscht werden. Gerade die haftungsrechtlichen Fragen haben in der Praxis eine enorme Bedeutung, so dass man durch das Erlangen eines soliden Basiswissens in diesem Bereich auch für das spätere Juristenleben vorbauen kann.
Für das feste Einprägen des neu erworbenen Wissens sorgen am Ende der Kapitel Wiederholungsfragen mit Angabe der Randnummern zum Auffinden der einschlägigen Textpassagen. Zudem wird der Text durch die Darstellung in verschiedenen Schriftgrößen und dem richtigen Einsatz von Fettdruck und Hervorhebungen aufgelockert. Dem Leser fällt es dadurch nicht schwer, den Überblick zu behalten. Wie in der „Grundkurs“-Reihe des Verlags üblich, finden sich auch in diesem Buch zahlreiche Übersichten, die das Lernen und Behalten des Stoffes erleichtern. Außerdem dienen kleine Fälle der Veranschaulichung der manchmal durchaus schwierigen Materie. Umfangreiche Verweisungen auf die einschlägige Rechtsprechung und weiterführende Literatur erfolgen in den Fußnoten.
Das Lehrbuch eignet sich sehr gut für eine gezielte Vorbereitung auf Klausuren und Examen. Wer sich intensiver mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigen muss bzw. möchte, kann den Vertiefungshinweisen des Autors folgen oder muss sich ausführlicheren Werken widmen. Insbesondere für den Schwerpunktbereich wird der Inhalt dieses Buches nicht ausreichen. Dies ist aber auch nicht das Anliegen dieses Grundkurses. Trotz des stolzen Preises in Höhe von 24,90 Euro kann die Anschaffung des Buches empfohlen werden.
Neuner, Beck´sches Examinatorium Sachenrecht, 3. Auflage, Verlag C.H.Beck 2008
Vor ca. 5 Jahren hat der C.H. Beck-Verlag die Reihe „Beck´sches Examinatorium“ ins Leben gerufen. Der Band von Neuner war der erste zum Zivilrecht, dem bisher lediglich ein weiterer zum Allgemeinen Teil des BGB folgte (Autoren: Grigoleit / Herresthal). Zum Öffentlichen Recht sind zur Zeit drei Bände erhältlich.
Das Buch geht aus einem Tutorium der Ludwig-Maximilians-Universität München hervor.
Auf 216 Seiten werden nicht nur 19 ausführliche Fälle zum Sachenrecht präsentiert, sondern darüber hinaus auch das Basiswissen und so manche Detailkenntnisse vermittelt. Dabei richtet sich die Schwerpunktsetzung nach der Examensrelevanz der behandelten Fallkonstellationen. In einer Vorbemerkung bereitet Neuner die Lernenden auf die Notwendigkeit einer methodischen Vorgehensweise im Sachenrecht vor. Der Leser wird dabei von Anfang an an der Hand geführt und bekommt zunächst noch Grundkenntnisse und einfachere Fälle zum „Warmwerden“ vorgesetzt. Vom „Normalfall“ ausgehend arbeitet man sich dann zum großen Fall vor, bei dem schon ein Verständnis für sachenrechtliche Zusammenhänge erforderlich ist. Deshalb stellt der Autor zunächst die Prinzipien des Sachenrechts dar, deren Kenntnis unabdingbar ist und mit deren Hilfe in Klausuren sehr oft vertretbar argumentiert werden kann. Das zweite Kapitel behandelt das Besitzrecht. Theoretischen Ausführungen zu den Funktionen und Arten des Besitzes folgt jeweils ein ausführlicher Fall. Auch die wichtigen Vorschriften zum Besitzschutz werden in der für eine Repetition gebotenen Kürze erläutert. Besondere Aufmerksamkeit sollte Kapitel 3 entgegengebracht werden, das sich dem Eigentumsschutz widmet. Vor allem das sichere Beherrschen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist Examenskandidaten anzuraten. Diese komplexe Materie mit seinen schwierigen Abgrenzungen zu anderen Anspruchsgrundlagen ist Gegenstand von drei Fällen und wird auf insgesamt über 40 Seiten erörtert. Ebenfalls von enormer Bedeutung und häufig Gegenstand von Prüfungen ist die negatorische Haftung gemäß § 1004 BGB. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, den Fall zum Nachbarschaftsstreit anhand der Rechtsprechungsübersicht nachzuarbeiten. Gerade aufgrund der zahlreichen aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen ist diesbezüglich von einer hohen Examensrelevanz auszugehen. Das Recht der beweglichen Sachen wird mit fünf Fällen in Kapitel 4 in angemessenem Umfang präsentiert. Hier ist vor allem der vierte Abschnitt, der den Eigentumsvorbehalt behandelt, besonders lesenswert. Seiner großen Bedeutung wird mit drei Fällen, die die wichtigsten Problemkreise des Eigentumsvorbehalts widerspiegeln, ausreichend Rechnung getragen. Im Anschluss daran folgen noch Erörterungen zur Sicherungsübereignung. Im letzten Kapitel wird schließlich das Immobiliarsachenrecht präsentiert. Gerade in diesem Teilgebiet kann das Anwartschaftsrecht am besten erklärt werden und bekommt aufgrund seiner hohen Prüfungstauglichkeit einen entsprechend großen Platz eingeräumt. Ganz wichtig und im Liegenschaftsrecht im Vordergrund stehend, sind die Grundpfandrechte. Nicht nur in der Praxis spielt die Grundschuld eine große Rolle. Die Abgrenzung zur Hypothek, Erst- und Zweiterwerb wie etwa auch die richtige Einordnung von Gegenrechten müssen Examenskandidaten beherrschen. Die sonstigen Sachenrechte werden zumindest kurz abgehandelt, da diese durchaus auch mal in (mündlichen) Prüfungen abgefragt werden können.
Jedes Kapitel endet mit einer Rechtsprechungsübersicht anhand derer der Lernende gezielt die behandelte Thematik vertiefen kann. Aktuelle Urteile werden bekanntlich oft Prüfungsgegenstand. Darüber hinaus helfen auch die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten bei der Recherche nach geeigneter Ausbildungsliteratur weiter. Das Buch schließt mit einem ausführlichen Sachregister. Besonders erfreulich für viele Leser werden die Übersichten und Anspruchsschemata sein, die zudem auch als Checkliste zur kurzen Wiederholung dienen können.
Das Beck´sche Examinatorium kann zwar kein Lehrbuch ersetzen, stellt jedoch eine notwendige Ergänzung dar. Gerade in Klausuren mit sachenrechtlichen Bezügen ist eine ausreichende Klausurpraxis unabdingbar. Die Prüfungsreihenfolge mit oft verschachteltem Aufbau bedarf intensiver Übung. Dazu ist der vorliegende Klausurband sehr gut geeignet. Er stellt zugleich ein Repetitorium dar und ist auch wegen seines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses (19,90 Euro) absolut empfehlenswert. Es wäre zu wünschen, dass in dieser Reihe wie angekündigt bald weitere Bände erscheinen. Bei gewissenhafter Auseinandersetzung mit derartigen Werken kann man sich den Weg zum Repetitor ersparen. Zumindest zwei weitere Bände sollen bald erhältlich sein (Schuldrecht AT / Kaufrecht und Bereicherungsrecht).
Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 6. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 2. Auflage, Verlag Carl Heymanns 2008
Obwohl man meinen könnte, dass Neuerscheinungen - gerade auch im Schuldrecht – auf dem eigentlich gesättigten Lehrbuchmarkt einen schweren Stand haben, haben sich diese Bücher innerhalb kürzester Zeit bereits etabliert. Der Band zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts erschien kurz nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform und wird seitdem jedes Jahr neu aufgelegt. Mittlerweile scheint auch der Band zum Besonderen Teil des Schuldrechts diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.
Bei den Werken von Looschelders handelt es sich um Lehrbücher im klassischen Sinne. Auf 418 bzw. 500 Seiten werden diese für das juristische Studium zentralen Rechtsgebiete im richtigen Umfang vermittelt – komprimiert, aber ausführlich genug, um gut für Prüfungen gerüstet zu sein. Der Autor möchte den Studierenden das System des Schuldrechts prägnant und verständlich vermitteln. Ein solcher systematischer Ansatz biete die beste Grundlage, um sich in der Klausur auch mit komplizierten Einzelfragen und unbekannten Problemen auseinandersetzen zu können.
Dieser Zielsetzung folgend werden dem Leser im Band zum Allgemeinen Teil zunächst die für das Verständnis von Schuldverhältnissen unentbehrlichen Grundlagen vermittelt. Die Ausführungen zur Vertragsfreiheit und deren Grenzen und zum Grundsatz von Treu und Glauben helfen nicht nur dem Anfänger bei der Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, sondern dienen auch als Argumentationsgrundlage für viele Klausuren während der ganzen Ausbildungszeit. Im zweiten Teil folgen dann ausführliche Erörterungen zur Entstehung von Schuldverhältnissen. Hier sollten sich die Lernenden intensiv mit dem Verbraucherschutzrecht befassen, das insbesondere in den Paragraphen 7 bis 9 behandelt wird. Gerade in diesem Bereich gibt es eine große Anzahl wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen, die früher oder später einmal Gegenstand von Prüfungen werden können. Die Verzahnungen mit dem Allgemeinen Teil des BGB und dem Besonderen Teil des Schuldrechts bieten Klausurerstellern unzählige Möglichkeiten, das Verbraucherschutzrecht in unterschiedlichsten Konstellationen abzufragen. Wichtiges Beispiel sind etwa die Vertragsabschlüsse im Internet zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Wer hier auf Lücke lernt, handelt grob fahrlässig. Der gewissenhafte Student sollte deshalb auch den zahlreichen Vertiefungshinweisen des Autors nachgehen. Nachdem der Inhalt des Schuldverhältnisses und das Erlöschen der Leistungspflicht in gebotenem Umfang abgehandelt werden, folgt mit Teil 5 das umfangreichste Kapitel, das sich dem Leistungsstörungsrecht widmet. Aufgrund der Verbindungen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts mit den vertraglichen Schuldverhältnissen des Besonderen Teils, werden die Zusammenhänge in beiden Büchern herausgearbeitet und durch Verweisungen anschaulich gemacht. Es empfiehlt sich also gerade bei dieser Thematik die parallele Lektüre der beiden Bücher. Gold wert für die Vorbereitung auf Klausuren ist der Anhang des Buches zum AT, in dem der Leser die Fallbearbeitung im Leistungsstörungsrecht näher gebracht bekommt. Looschelders verdeutlicht den Lesern, dass der Aufbau von Klausuren auf ein einheitliches Grundschema zurückgeführt werden kann. Das Werk zum AT vermittelt schließlich auch das wichtige allgemeine Schadensrecht und die Beteiligung von Dritten im Schuldverhältnis.
Im „Besonderen Schuldrecht“ werden die vertraglichen und die gesetzlichen Schuldverhältnisse erörtert. Jeder einzelne Teil dieses Buches enthält examensrelevante Thematiken, so dass der Lernende keine Seite zu viel liest. Die Darstellung leistet einen großen Beitrag zum systematischen Verständnis der Materie.
Die Bücher enthalten umfangreiche Verweisungen auf weiterführende Literatur und auf die einschlägige Rechtsprechung nicht nur in den Fußnoten und am Ende der einzelnen Kapitel, sondern zusätzlich noch übersichtliche Entscheidungsregister im Anhang. Die in den Text eingestreuten Fälle sind zu einem großen Teil wichtigen Entscheidungen nachgebildet. Ein weiteres Plus stellen die zahlreichen Übersichten dar, die bei der Veranschaulichung des Stoffes große Hilfe leisten. Zum schnellen Auffinden gesuchter Einzelprobleme dienen ausführliche Paragraphen- und Sachregister.
Die beiden Bücher bieten eine hervorragende Aufbereitung des Examensstoffes. Die verständliche Darstellung eignet sich sowohl zur ersten Erarbeitung des Stoffes für Anfänger wie auch zur Wiederholung für Fortgeschrittene. Looschelders stellt zu den schon lange etablierten Werken etwa von Brox und Medicus eine echte Alternative dar. Die Preise in Höhe von 25,90 Euro (Allgemeiner Teil) und 24,80 Euro (Besonderer Teil) sollten nicht vom Kauf abhalten.
Von Stud.iur. Patrick Leimig, Würzburg
Köhler, BGB Allgemeiner Teil, 32. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Der Klassiker BGB Allgemeiner Teil aus der Reihe „Juristische Kurz-Lehrbücher“ ist nun in der schon 32. Auflage erschienen. Das Buch bietet Studenten einen geeigneten Einstieg in das Zivilrecht.
Zunächst wird dem Leser eine Einführung über das Zivilrecht gegeben, die Erstsemestern wichtige Grundlagen für ihr Jurastudium liefert. Neben der Darstellung der Rechtsquellen und einem kurzen Abriss über die Geschichte des BGB werden dem Leser auch die Arbeitsmethoden und Werkzeuge eines Juristen wie z.B. die Methode der Auslegung ans Herz gelegt.
Nach dieser Einführung wird dann der eigentliche Titel des Buches behandelt, nämlich der Allgemeine Teil des BGB. Von Willenserklärung über Stellvertretung bis zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist alles Wichtige in der Darstellung vorhanden. In den darauf folgenden drei Kapiteln werden subjektive Rechte, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ausreichend aufgerollt. Das Buch schließt mit dem wichtigen Thema der Fallbearbeitungstechnik ab. Dabei werden nützliche Hinweise anhand von 14 Regeln gegeben und am Ende steht dem Leser eine Musterlösung zu Verfügung, die drucktechnisch jedoch übersichtlicher sein könnte.
Der Stoff wird in den sechs Kapiteln gut und kompakt dargestellt. Sehr hilfreich für das Verständnis sind die vielen Beispiele, die der Autor nach jedem kleinen Abschnitt einschiebt. So kann sich der Leser unter den abstrakten Begriffen und Fachausdrücken leicht etwas vorstellen und diese sich dadurch besser merken. Das Druckbild ist zwar nicht gerade neumodisch, dennoch ist die Übersichtlichkeit gewahrt. Hilfreich sind die graphischen Darstellungen und die grau hinterlegten Definitionskästchen. An der einen oder anderen Stelle im Text wünscht man sich jedoch noch mehr Hervorhebungen.
Alles in allem ist das Buch sehr geeignet für Studenten, die sich zum ersten Mal mit dem Allgemeinen Teil beschäftigt. Aber auch für Examenskandidaten bietet es eine gute Wiederholungsmöglichkeit und ist mit dem Preis von 18,90 Euro nicht teuer.
Reichold, Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Das Buch aus der Reihe „Lernbücher Jura“ soll gezielt auf Prüfungen im Arbeitsrecht vorbereiten. Ein Schwerpunkt liegt deshalb auf der Darstellung der klausurrelevanten arbeitsrechtlichen Bereiche (Rechte und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Fragen des Kündigungsschutzes, Arbeitsgerichtsverfahren). Besonderes Gliederungskriterium des Werkes ist die Anordnung des Stoffes nach Anspruchsgrundlagen, womit die Materie klausurgerecht vermittelt wird.
Der erste der vier Abschnitte des Buches bereitet einen guten Einstieg in das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts, indem er dessen wichtigste Grundstrukturen darstellt. Im zweiten Teil des Buches wird die Zulässigkeit einer arbeitsrechtlichen Klage dargestellt, an die die Begründetheit im nächsten Abschnitt sich anschließt. Der letzte Teil des Buches beschäftigt sich mit dem Kollektivarbeitsrecht, also mit Koalitions-, Tarifvertrags-, Arbeitskampfs- und Betriebsverfassungsrecht.
Die Abschnitte untergliedern sich auf insgesamt 14 Unterkapitel, die am Ende eines jeden Kontrollfragen für die Selbstkontrolle des Lesers beinhalten. Natürlich sind die Lösungen zu den Fragen im hinteren Teil des Buches zu finden. Neben diesen Kontrollfragen bietet das Buch dem Lerner noch die Möglichkeit, sein Wissen in Fällen anzuwenden und zu testen. Die Fälle sind angemessen umfangreich und es werden dem Leser auch ausformulierte Musterlösungen geboten.
Der übersichtliche Fließtext wird von recht vielen Hervorhebungen gesäumt, Fußnoten gibt es in diesem Lernbuch nicht, jedoch wird zu Beginn einzelner Abschnitte und Kapitel gesondert auf Vertiefungsliteratur verwiesen.
Auf den 361 Seiten werden auch hilfreiche Übersichten und Schemata angeboten, die dem Leser ein besseres Verständnis ermöglicht und ihm ein gutes Mittel zur Wiederholung bietet. Die 3. Auflage bringt das Buch auf den neuesten Stand vor allem in Sachen Rechtsprechung, die sich im Arbeitsrecht sehr schnell ändern kann.
Summa summarum macht das Buch von Reichold einen sehr ordentlichen Eindruck. Es ist zwar mit einem Preis von 25,- Euro nicht preiswert, dennoch ist es seinen Preis wert.
Umschau Urheberrecht
Von Dr. Tobias Gostomzyk
Lettl, Urheberrecht, 1. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Berger / Wündisch, Urhebervertragsrecht, 1. Auflage, Verlag Nomos 2008
Schmid / Wirth / Seifert, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, Verlag Nomos 2008
Zentek, Designschutz, 2. Auflage, Verlag Lelesken 2008