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Studium & Referendariat - Rezensionen

Rezensionen Dezember 2009

Rezensionen Dezember 2009: Öffentliches Recht

Von Dr. Benjamin Krenberger

Grabenwarter, EMRK, 4. Auflage, C.H. Beck 2009
Das Lehrbuch von Grabenwarter erscheint in beruhigender Regelmäßigkeit und unterstützt Studenten und Referendare damit stets aktuell bei der Auseinandersetzung mit dem Einfluss der EMRK auf das deutsche Recht. Auf bald 500 Seiten werden die Grundlagen und Details der EMRK dargestellt und die immer intensiver werdende wissenschaftliche Beschäftigung mit der Materie abgebildet.
Die Gestaltung des Buches ist übersichtlich, jedoch aufgrund des Schriftbildes und der Textdichte phasenweise für die Lektüre anstrengend. Allerdings würde das Buch bei lesefreundlicherer Aufmachung auf viel mehr Seiten anschwellen, sodass dieser Nachteil hinzunehmen ist. Die Nachweise zur EGMR-Rechtsprechung sind opulent und auch die Rezeption deutscher Literatur ist ausgewogen. Ein wenig mehr graphische Gestaltung würde dem Buch immer noch gut tun.
Der Autor wählt eine geschickte Dreiteilung des Stoffes. Zunächst bereitet er in einer Art von allgemeinem Teil die Stellung der EMRK im Völkerrechtssystem auf und erläutert das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht. Teilweise werden sehr spannenden Bereichen leider nur wenige Absätze gegönnt, obwohl man hier sehr tief in die Graubereiche zwischen Recht und Politik bzw. Ermessensspielraum eindringen könnte. Dies betrifft zum Beispiel die Notstandsklausel der EMRK. Sehr schön verwertet werden nach wie vor die Entwicklungen und Neuerungen der Rechtsprechung des BVerfG und die Rezeption in der Literatur. Ebenfalls gelungen ist in dieser Ausführlichkeit die Vereinbarkeit der EMRK mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Auch die in jüngerer Zeit zu bemerkende Abkehr des EGMR von der bisherigen Rechtsprechung in einigen Fällen wird gezielt aufgegriffen und in den passenden Kontext gestellt.
Später folgen Erläuterungen zum System der EMRK selbst, wobei der Autor das Verfahrensrecht und die Garantien sauber trennt. Im Verfahrensrecht ist vor allem die Individualbeschwerde Pflichtstoff für den Schwerpunktbereich. Hier ist unter anderem der Abschnitt zur Rechtswegerschöpfung hervorragend gelungen. Leider nicht ganz kongruent mit anderen Lehrbüchern gerät die Darstellung der Verantwortlichkeit der Staaten: hier werden die Aspekte der Verantwortung ratione materiae und loci zum Teil vermischt. Wiederum eingängig beschrieben sind die (potenziellen) Auswirkungen der Urteile des EGMR für die deutsche Rechtsanwendung. Stets im Auge hat der Autor auch die Überlastung des Spruchkörpers EGMR und die nur zögerlichen Versuche der Vertragsstaaten, an diesem Zustand etwas zu ändern.
Den Hauptbestandteil des Buches stellen die Ausführungen zu den Garantien der EMRK dar. Dabei hält der Autor keine chronologische Reihenfolge ein, sondern sortiert die Rechtsgrundlagen thematisch. Wichtig für den Ausbildungsbezug sind zum einen die starke Stellung der justiziellen Grundrechte in Art. 6 EMRK, hier spannend zu lesen die Ausführungen zur Unabhängigkeit des Gerichts und natürlich zum fair trial Grundsatz, zum anderen die durch Vergleich mit der deutschen Rechtslage einfach zu rezipierenden Garantien der EMRK im Bereich der Meinungsfreiheit, sehr ausführlich die Abwägung von Meinungen zulasten von öffentlichen Personen und als eigenes Unterkapitel die Gewährung der Pressefreiheit, und beim Schutz vor Eingriffen in die persönliche Freiheit. Zu letzterem zählt z.B. das Unterkapitel zum Recht auf richterliche Haftprüfung. Zum Verständnis unabdingbar ist für den Leser dabei zunächst die Lektüre der Kapitel zur Prüfung von Eingriffen in bestehende Rechte. Auch die Thematisierung der rechtsbezogenen Schrankenregelungen gelingt durchweg. Generell lobenswert ist es, dass der Autor gerade nicht das öffentliche Recht überhebt, sondern bewusst die Anwendungsbereiche der Garantien der EMRK für das Zivilrecht und vor allem das Strafrecht betont, sodass dieses Lehrbuch tatsächlich universell einsetzbar ist. Aber auch der immer wieder aufkommende Vergleich mit der EU-Grundrechtecharta fördert das völkerrechtliche Verständnis der Leser.
Dieses Buch reüssiert beim Leser wie kaum ein anderes auf dem Markt und muss deshalb zur soliden Examensvorbereitung im Schwerpunktbereich zwangsläufig herangezogen werden. Aber auch für den Pflichtfachbereich lohnt sich der ein oder andere Seitenblick, weil der Autor die notwendigen Zusammenhänge, gerade was die Konsequenzen der Rechtsprechung des EGMR angeht, wie beschrieben instruktiv aufbereitet.

Girlich / Obermeier, Gewinnermittlung für Selbstständige, 3. Auflage, DTV 2009
Der ersten Überlegung nach handelt es sich um ein wirtschaftsrechtliches Thema, aber da das EStG formal zum öffentlichen Recht gehört, ist die Besprechung in diesen Monat platziert worden und ist der Beginn einer Reihe von Buchvorstellungen der Wirtschaftsberater-Reihe zum Berufseinstieg bzw. zur Existenzgründung. Das vorliegende Werk fasst bei hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis auf knapp 340 Seiten alles Wissenswerte zur Erstellung der § 4 III – Rechnung für Selbständige zusammen, sei es deren Hauptberuf oder, was gerade bei Juristen oft der Fall ist, eine selbständige Nebentätigkeit.
Checklisten, Beispiele, Muster, graphische Einschübe, Hervorhebungen und Aufzählungen lassen gar keinen Zweifel aufkommen, dass man mit diesem Buch Rechtsanwendung betreiben soll und kein Klausurwissen anhäuft. Tabellarische Übersichten und Praxistipps vervollständigen das gute und engagierte Layout des Werks. Einem recht knappen Sachverzeichnis steht ein ausführliches Kapitel mit Anhängen gegenüber, anhand dessen Mustern man mit dem Finanzamt kommunizieren kann.
In insgesamt fünf Kapiteln wird der Leser sodann in die Einzelheiten der Einnahme-Überschuss-Rechnung eingeführt. Ein allgemeiner Überblick zu Beginn erläutert die Arten der Selbständigkeit, diverse Berufsgruppen mit Unterschieden zwischen Selbständigkeit und Gewerbebetrieb, die Rechtsformen von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten eines Unternehmers, insbesondere die steuerlichen Pflichten. Im ersten großen Kapitel werden sodann steuerliche und andere Rechtsgrundlagen präsentiert, darunter die Steuerarten mit Unterscheidung zwischen Einkommen- und Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Abgabenordnung, sowie das Sozialversicherungsrecht mit Art und Ziel der Beitragsabführung. Der nächste Abschnitt thematisiert die Einnahme-Überschuss-Rechnung selbst samt Verpflichtung zur Buchführung und allgemeinen Grundzügen zur § 4-III-Rechung mit Gewinnermittlungszeitraum, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Den beiden letzten Stichworten sind danach die Schlusskapitel gewidmet, wo sich der Leser sowohl allgemeine Definitionen als auch alphabetisch sortierte Stichworte zu Gemüte führen kann. Auch umstrittene Punkte wie etwa das häusliche Arbeitszimmer oder Ein- und Rücklagen werden umsichtig und mit konkreten Handlungstipps abgearbeitet.
Dank der kompakten Aufmachung und der direkten Darstellungsweise kann man dieses Werk gerade als nebenberuflich Selbständiger hervorragend nutzen. Viele Studenten und Referendare gehen einer solchen Tätigkeit nach, sei es als Journalist, Autor, Repetitor, Dozent, Promoter oder Researcher und dank der instruktiven Hilfestellungen dieses Buches kann man sich getrost selbst an die jährliche Steuererklärung machen. Bei dem günstigen Preis von 16.90 EUR kann man eigentlich nur zum Kauf raten.

Von RRat z.A. Ulrich Pflaum, München

Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e.V., AO Handbuch 2009, C.H. Beck 2009
Das Steuerverfahrensrecht ist von elementarer Bedeutung für die Verwirklichung des staatlichen Steueranspruchs einerseits, die Rechtsdurchsetzung des Steuerpflichtigen andererseits. Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. trägt dem seit langem dadurch Rechnung, dass es in der Reihe seiner Veranlagungshandbücher ein eigenes „AO-Handbuch“ herausgibt, fachkundig beraten von Angehörigen der Steuerverwaltung.
Das nunmehr vorliegende AO-Handbuch 2009 (mit Rechtsstand 01.03.2009) behält die bewährte Gliederung der Vorauflagen bei: Auf den Abdruck der AO im Volltext einschließlich tabellarischer Übersicht der Änderungsgesetze seit der letzten Neubekanntmachung folgt der Hauptteil mit synoptischer Zusammenstellung der einzelnen Vorschriften der AO, der jeweiligen Bestimmungen des Anwendungserlasses sowie anderer maßgeblicher Regelungen, namentlich Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, und der Anhang mit u. a. Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), Finanzgerichtsordnung (FGO), Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG). Einem eigenem Handbuch vorbehalten ist allerdings das Steuerstrafrecht; auf eine Wiedergabe der AStBV(St) und auch die Rechtsprechungsnachweise sind teils nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Ebenfalls aus den Vorauflagen beibehalten ist im Sinne konsequenter Praxisorientierung die Beschränkung auf die Wiedergabe des Gesetzestextes, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften ohne weitere Kommentierungen und die typographische Absetzung der einzelnen Rechtsquellen. Letztere ist für Erstleser zunächst sicherlich gewöhnungsbedürftig, für erfahrenen Nutzer bietet sie einen gewissen Wiedererkennungswert und eine gewisse Orientierungshilfe.
Unter den Neuheiten der aktuellen Auflage sind naturgemäß vorrangig die aktuellen Gesetzesänderungen u. a. durch Steuerbürokratieabbaugesetz, MoMiG und JStG 2009 zu nennen; im Gefolge des letzteren wurde auch die umfangreiche Darstellung des Gemeinnützigkeitsrechts aktualisiert und u. a. um die amtliche Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften ergänzt. Neu in den AEAO aufgenommen wurden z. B. die Bestimmungen über den Kontenabruf in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Form, Änderungen im AEAO betreffen u. a. den eingehend und kontrovers erörterten § 42 AO n. F. Wiedergegeben sind auch die aktuellen BMF-Schreiben betreffend vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzung der Vollziehung, tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zu Grunde liegenden Sachverhalt, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit verbindlichen Auskünften nach § 89 AO. Für die Steuerberatung bedeutsam sind die Erlasse betreffend Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen und andere Informationen gemäß § 10 StBerG und den Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine. Überregionale Ausstrahlungswirkung entfalten dürften auch die im AO-Handbuch neu aufgenommenen Verfügungen des BayLfSt betreffend Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen (u. a. mit Hinweisen zu den anzuwenden Schätzungsmethoden), Pfändung von Forderungen, Rechten und sonstigen Ansprüchen gegen Banken und Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (sog. Zwangsruhe) und die Verfügung der OFD Hannover betreffend das Einspruchsverfahren in Insolvenzfällen. Von den im Handbuch aufgenommenen Rechtsprechungsnachweisen sind besonders hervorzuheben die in BStBl. II veröffentlichten aktuellen Entscheidungen des BFH u. a. zur Betriebsstätte iSv § 12 AO, zur Weiterleitung von Erkenntnissen der Finanzbehörden an die Strafverfolgungsbehörden beim Verdacht von Straftaten nach § 299 Abs. 2 StGB, zur Verlängerung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids, wenn auch andere Haftungstatbestände als § 70 AO in Betracht kommen und zur Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids. Auch die zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehene Rechtsprechung des VII. Senats zur Teilerledigung einer Umsatzsteuervoranmeldung durch Berichtigung wird wiedergegeben, leider ohne Hinweis auf die in einer ebenfalls amtlich veröffentlichten Entscheidung angedeutete gegenläufige Rechtsauffassung des V. Senats.
Die besondere Stärke des AO-Handbuchs des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater liegt in der Wiedergabe nicht nur zahlreicher im amtlichen AO-Handbuch nicht berücksichtigter Verwaltungsvorschriften, sondern auch zahlreicher – insbesondere der in BStBl. II veröffentlichten – Entscheidungen des BFH. Es vermittelt nicht nur den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Rechtssicherheit bezüglich der zu erwartenden Anwendung des Verfahrensrechts durch die Finanzbehörden, sondern auch den zur Anwendung des Verfahrensrechts berufene Angehörigen der Finanzverwaltung selbst einen schnellen umfassenden Überblick über das steuerliche Verfahrensrecht und die in Konkretisierung einzelner Normen ergangenen Verwaltungsvorschriften und Judikate. Für mit dem Steuerverfahrensrecht befasste Praktiker ist das Werk eindeutig zu empfehlen.

Wagner / Leppek, Beamtenrecht, 10. Auflage, C.F. Müller 2009
Von Prof. Dr. Fritjof Wagner, ehemals Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, begründet und in der aktuell vorliegenden 10. Auflage fortgeführt von Dr. Sabine Leppek, Dozentin ebenfalls an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, behandelt das in der Reihe „Start ins Rechtsgebiet“ des C.F.Müller-Verlags erschienene Lehrbuch des Beamtenrechts entsprechend den Ausbildungsinhalten der Fachhochschule des Bundes schwerpunktmäßig das im Bundesbeamtengesetz (BBG) in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) geregelte Status- und allgemeine Dienstrecht der Bundesbeamten. Die grundsätzlich ebenfalls zum Beamtenrecht zählenden Materien des Besoldungs-, Versorgungs-, Laufbahn- und formellen Disziplinarrechts werden demgegenüber lediglich in Grundzügen und am Rande bzw. an den Schnittstellen mit dem Statusrecht erörtert. Auch von Verweisungen auf landesrechtliche Parallelnormen wurde, der bundesrechtlichen Ausrichtung folgend, abgesehen.
In vier Teile mit insgesamt 20 §§ gegliedert, werden Allgemeine Grundlagen des Beamtenrechts (Teil 1), Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (Teil 2), die rechtliche Stellung des Beamten – Pflichten und Rechte (Teil 3) und der Rechtsschutz im Beamtenverhältnis (Teil 4) dargestellt. Im Einzelnen ist hervorzuheben, dass Leppek in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon ausgeht, dass auch nach der Neufassung des Art. 33 Abs. 5 GG nur das (einfachgesetzliche) Recht des öffentlichen Dienstes der Fortentwicklung zugänglich ist, nicht allerdings die zu Grunde liegenden hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Sie nimmt durchaus kritisch Stellung zu aktuellen Entwicklungen beim Selbstbild des öffentlichen Dienstes, zu den verbreiteten Forderungen bzw. Versuchen, im Beamtenrecht „Leistungsanreize“ zu geben und zu der verbreiteten „Beamtenschelte“. Zu Recht weist sie auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit der nunmehr möglichen Ernennung von Beamten in elektronischer Form hin. Weniger überzeugend ist die Argumentation, mit der sie entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Verwaltungsaktcharakter einer Beurteilung begründen will. Auch der Aufbau des Dienstvergehens lediglich mit objektivem Tatbestand und subjektivem Tatbestand („Verschulden“) und ohne Prüfung von Rechtfertigungsgründen oder Schuldhaftigkeit des Handelns begegnet Bedenken. Der Konzeption des Werkes entsprechend, sind die rechtlichen Ausführungen durchweg betont praxisorientiert gehalten und durch Fallbeispiele illustriert. Dem Leser werden nicht nur eingangs Hinweise „zum Arbeiten mit diesem Buch“ gegeben, sondern auch am Ende der einzelnen Abschnitte zusammenfassende Wiederholungsfragen und in einem Anhang weitere Übungsfälle zur eigenverantwortlichen Lernzielkontrolle und Vertiefung des Erlernten angeboten. Ebenfalls im Anhang enthalten ist ein Prüfungsschema zu Zulässigkeit und Begründetheit eines beamtenrechtlichen Widerspruchs, wiederum entsprechend den Anforderungen der Fachhochschule des Bundes.
Trotz der Ausrichtung an den Ausbildungsinhalten der Fachhochschule des Bundes ermöglicht das Werk auch anderen Interessenten einen Einstieg in das Beamtenrecht; die wesentlichen Aussagen sind im Hinblick auf die weitreichenden Parallelen zwischen BBG und BeamtStG auf das Recht der Landes- und Kommunalbeamten übertragbar. Das Lehrbuch von Wagner/Leppek ist daher auch für Studenten der Rechtswissenschaften oder erstmals mit dem Beamtenrecht befasste Praktiker zur Einarbeitung in das Status- und allgemeine Dienstrecht geeignet.

Claussen / Benneke / Schwandt, Disziplinarrecht, 6. Auflage, Luchterhand 2009
Das Handbuch von Claussen/Benneke/Schwandt zum Disziplinarverfahren, in der aktuell vorliegenden 6. Auflage von Schwandt fortgeführt wendet sich an Dienstvorgesetzte aber auch Beamte und Beamtinnen, deren Bevollmächtigte sowie betreuende Mitglieder der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen in Bund und Ländern. Als „Leitfaden“ will es sowohl eine einführende Kurzübersicht als auch vertiefende Erläuterungen zu Einzelfragen vermitteln, ergänzt um eine – sehr übersichtlich gestaltete – Synopse der Disziplinargesetze von Bund und Ländern sowie zahlreiche Formulare für die Durchführung des Disziplinarverfahrens. Der Verfasser orientiert sich dabei grundsätzlich am Disziplinarrecht des Bundes, mit Hinweisen auf abweichende Regelungen einzelner Länder.
Generell ist das Werk als betont praxisorientiertes Handbuch konzipiert, mit teils sehr kleinteiligen Ausführungen und Hinweisen etwa zur Durchführung der Anhörung des Betroffenen im behördlichen Disziplinarverfahren. Auch wenn dadurch möglicherweise dem mit Disziplinarangelegenheiten noch wenig befassten Dienstvorgesetzten ein gewisses Sicherheitsgefühl vermittelt werden kann, erscheint es fraglich, ob die praktischen Erfahrungen, auf die sich der Verfasser dabei stützt, wirklich in derartigem Maße verallgemeinerungsfähig sind und nicht etwa die Gesprächsatmosphäre zwischen Dienstvorgesetzten und Betroffenen ganz erheblich durch die jeweiligen Persönlichkeiten und deren Verhältnis in der Vergangenheit sowie durch das im Raum stehende Dienstvergehen und die möglichen disziplinarischen Konsequenzen geprägt wird. Rechtliche Ausführungen werden mehrfach auf erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen, teils auch auf die auf Kanzleihomepages veröffentlichten Auffassungen einzelner Rechtsanwälte gestützt. Der Wert derartiger Fundstellen ist gering, zumal wenn die Dienstpflichtwidrigkeit bestimmter Verhaltensweisen auf der Hand liegt.
Inhaltlich betont Schwandt bei der Darstellung der Grundlagen des Disziplinarrechts zu Recht dessen verfassungsrechtliche Verankerung in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums; mit dem Beamtenverhältnis als lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis ist das Disziplinarrecht als besonderes Korrektiv untrennbar verbunden. Entgegen wohlfundierter Stimmen in Rechtsprechung und Schrifttum verneint er allerdings eine generalpräventive Zielsetzung des Disziplinarrechts und lehnt auch entsprechende Erwägungen im Rahmen der Maßnahmezumessung ab. Mit dem anerkannten Ziel des Disziplinarrechts, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft zu schützen, ist dies freilich unvereinbar. Dieses Vertrauen beruht nicht zuletzt auf der Annahme, die Ahndung eines Einzelfalles werde auch die anderen Beamten von ähnlichen Verfehlungen abhalten. Gerade die Möglichkeit, Dienstvergehen aus der Zeit vor der Ruhestandsversetzung bei Ruhestandsbeamten trotz deren reduzierten Pflichtenkatalogs weiter zu verfolgen, zeigt, dass das Disziplinarrecht keineswegs nur individual- bzw. spezialpräventive Ziele verfolgt. Etwas befremdlich mutet es auch an, dass im Zusammenhang mit der Maßnahmebemessung die analoge Anwendung des HmbDG auch für den Bereich anderer Dienstherren erwogen wird. Auch wenn Schwandt für die Rechtsanwendung weitgehend zu sachgerechten Ergebnissen kommt, begegnen seine rechtsdogmatischen Ansätze doch Bedenken. Dem begrenzten Umfang des Werkes dürfte es schließlich geschuldet sein, dass viele durchaus interessante und umstrittene Einzelfragen – etwa die grundlegende Neukonzeption des Disziplinargesetzes von Baden-Württemberg, das auch statusrelevante Maßnahmen nicht mehr dem gerichtlichen Verfahren vorbehält – nur angeschnitten werden können.
Insgesamt ist der Leitfaden von Claussen/Benneke/Schwandt für eine erste Orientierung im Disziplinarrecht sehr hilfreich, für die vertiefte Auseinandersetzung mit einzelnen Rechtsfragen allerdings nur beschränkt – soweit Disziplinarsachen nach Bundesrecht betroffen sind – empfehlenswert. Die Variationsbreite der landesrechtlichen Regelungen ist zu groß, um in dem beschränkten Umfang des Werkes in der erforderlichen Tiefe dargestellt zu werden.

Von Stud.iur. Susanne Angerer, Regensburg

Oppermann, Europarecht. 4. Auflage, C.H. Beck 2009
Das juristische Kurzlehrbuch Europarecht, das ursprünglich von Oppermann verfasst und unter Mitwirkung von Classen und Nettesheim weiter ausgearbeitet wurde, behandelt auf 670 Seiten alles Wissenswerte zum Europarecht. Es ist mittlerweile in der vierten Auflage bei Beck erschienen und bietet eine umfassende Darstellung dieses Rechtsgebietes. Das Buch ist insgesamt in drei Teile unterteilt, wobei der erste die geschichtliche Grundlage der Europäischen Union, der zweite die europäische Organisation und der letzte schließlich die Europäische Union selbst behandelt. Die Inhalte werden in schematisch sinnvoller Reihenfolge abgehandelt, wobei ein Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis vorangestellt ist und sich am Ende ein Sachregister befindet.
Bei dem geschichtlichen Rückblick des ersten Teils, der nur 21 Seiten umfasst, wird zunächst auf die europäische Idee bis 1945 eingegangen, dann der Einigungsprozess seit dem zweiten Weltkrieg einschließlich des Lissabon-Vertrages von 2007 beschrieben und zuletzt ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung gegeben.
Der zweite Teil befasst sich ebenso knapp mit dem Europarat, der europäischen Menschenrechtskonvention und der europäischen Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union. Vor allem die europäische Menschenrechtskonvention und ihre Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten werden hier ziemlich ausführlich dargestellt.
Im dritten Teil, dem Hauptteil, geht es vor allem um die durch den Binnenmarktprozess der achtziger Jahre hervorgerufenen wirtschaftsrechtlichen Konsequenzen für die EU und ihre Bürger. Dabei werden nicht nur völkerrechtliche Bezüge hergestellt, sondern es wird auch auf privatrechtliche Bereiche eingegangen. Die Behandlung strafrechtlicher Besonderheiten fehlt jedoch fast gänzlich. Dafür erläutern die Autoren ziemlich ausführlich die Außendimensionen der Europäischen Union, deren Stellung auf internationaler Ebene und Einflussnahme auf die Weltpolitik. Außerdem werden die Grundlagen der Europäischen Union, wie z.B. ihr Wesen, ihr Grundstatus und ihre Institutionen, die aktuelle Rechtssituation einschließlich der Rechtsquellen des Europäischen Unionsrechts, die Beziehung zwischen der Union und ihren Bürgern und die Rechtsangleichung und Koordination dargestellt.
Am Ende eines jeden Kapitels wird ein kurzer Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des jeweiligen Rechtsgebietes gegeben. Da der EU-Reformprozess noch nicht beendet ist, sind weitere rechtliche Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten und ihre Bürger zu erwarten. Der Stoff wird umfassend behandelt und für viele kleine Detailbereiche sind zumindest die Grundinformationen wiedergegeben. Die Darstellung des Textes könnte allerdings übersichtlicher sein. Überschriften werden oft nicht hervorgehoben, sondern gehen in den Fließtext über. Schemata und Unterstreichungen fehlen, ebenso Fußnoten. Hinweise auf Quellen, Urteile und Textstellen sind im Fließtext enthalten, Erläuterungen von Begriffen erfolgen oft in Klammern. Namen sind teils kursiv und teils normal geschrieben, fast zu viele Wörter mittels Fettdruck hervorgehoben. Die Schriftgröße variiert zwar, lässt das ganze Bild aber noch unübersichtlicher erscheinen. Untergliederungen werden nicht immer deutlich. Insofern muss man sich an den Randnummern orientieren. Auch das Sachregister könnte übersichtlicher und ausführlicher gestaltet sein. Hilfreich ist es aber, dass die Seiten der wichtigsten Textstellen durch fette Schrift kenntlich gemacht sind.
Die Sprache ist dagegen gut verständlich. Durch Beispiele und Vergleiche wird der Stoff anschaulich und interessant gestaltet. Zudem versuchen die Autoren oft auch dem Leser dadurch Problematiken zu verdeutlichen und zu einer besseren Meinungsbildung zu verhelfen, indem sie immer wieder der aktuellen Situation frühere Verhältnisse, Ereignisse und Regelungen gegenüberstellen und so die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen bzw. Rechtsfortbildungen aufzeigen. Das Buch arbeitet zudem mit vielen EuGH-Entscheidungen sowie mit dem EGV, anderen Verträgen, Konventionen und Verordnungen. Dies ermöglicht dem Leser fundierte Einblicke in die konkrete Rechtslage und die Rechtsausgestaltung der einzelnen organisatorischen Besonderheiten innerhalb der Europäischen Union und ihre Auswirkungen auf das Landesrecht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Buch für die Vorbereitung auf das Staatsexamen oder zum Lernen auf Klausuren nicht als einziges zu empfehlen ist. Obwohl der Stoff umfassend behandelt wird, ist es einerseits zu ausführlich andererseits zu unübersichtlich. Also muss man ergänzend Lehrbücher heranziehen, um optimal vorbereitet zu sein.

Von RA und FA für Sozialrecht Thomas Stumpf, Pirmasens

Berchtold / Richter, Prozesse in Sozialsachen, 1. Auflage, Nomos 2009
Das Buch erscheint in der Reihe der Nomos Prozesshandbücher in erster Auflage und ist vorrangig – aber nicht nur – für die anwaltliche Praxis gedacht. Mit seinen gut 1.000 Seiten und einem Kampfgewicht von knapp 1,8 kg ist es äußerlich ein Brocken, inhaltlich aber alles andere als sperrig. Ganz im Gegenteil. Bereits das Inhaltsverzeichnis passt auf eine einzige Seite und ermöglicht dem Leser mit einem Blick die leichte Navigation. Diese Übersichtlichkeit und klare Struktur setzt sich fort und durchzieht das gesamte Werk. Gut verständlich, aber äußerst fundiert gelingt es den Autoren, mehr als nur einen Überblick über das hochkomplexe sozialrechtliche Mandat zu geben.
Durchdacht gegliedert beginnt das Buch in seinem ersten Teil bei der Aufnahme des Mandats und führt über die Abhandlung des Widerspruchsverfahrens zur Darstellung der verschiedenen Instanzen und durchleuchtet so die typischen Probleme des gesamten praxisrelevanten Verfahrensrechts. Bereits ab dem ersten Kapitel fühlt man sich gut aufgehoben. Ein Werk von Praktikern für Praktiker – und solche, die es werden wollen. Hierbei gelingt der oft bemühte Spagat zwischen dem Wunsch umfassender Darstellung einerseits und Verdaulichkeit andererseits. Die Lesbarkeit leidet an keiner Stelle, was bei einem Werk dieses Umfangs nicht unbedingt selbstverständlich ist. Obwohl das Buch gespickt ist mit einer Fülle von Detailinformationen und Rechtsprechungshinweisen, ist es ohne Längen stets auf den Punkt formuliert. Der äußerst übersichtliche Aufbau ist bei der Komplexität der Materie sehr gelungen. Das Werk ist so verfasst, dass es sich sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis hervorragend verwenden lässt. Es enthält viele nützliche Hinweise, Tipps und kleinere Formulierhilfen für die praktische Bearbeitung. Die intensive Darstellung des gerichtlichen Verfahrens ersetzt ohne Probleme ein komplettes Lehrbuch – ohne von dessen Dogmatik erschlagen zu werden. Das Augenmerk ist stets auf die praktische Anwendung gerichtet. Gleichzeitig eignet sich das Buch als Nachschlagewerk. Selbst das anwaltliche Vergütungsrecht bleibt nicht außen vor.
Im zweiten Teil folgt eine nach Schwerpunkten gewichtete Darstellung einiger ausgewählter materieller Teilgebiete des Sozialrechts, welche in der Praxis eine bedeutende Rolle einnehmen. Genannt sei an dieser Stelle etwa das Recht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung oder das Arbeitsförderungs- und Schwerbehindertenrecht. Um den Umfang und das Leistungsvermögen des Buchs nicht zu sprengen, musste bei der Auswahl der materiellen Rechtsgebiete natürlich eine quantitative Beschränkung erfolgen. Die Einarbeitung des materiellen Rechts ist aber kein Selbstzweck, schließlich heißt das Buch nicht umsonst „Prozesse in Sozialsachen“. Daher verfolgt das Werk auch in diesem Teil konsequent seinen praktischen Ansatz. Es will kein Lehrbuch des materiellen Sozialrechts sein. Das Buch hält was es verspricht. Es bleibt dynamisch und arbeitet praxistauglich die sich aus dem jeweiligen materiellen Teilgebiet ergebenden verfahrenstechnischen Probleme und Besonderheiten heraus und gibt Hinweise, wie diese etwa im Rahmen der Verfahrensanträge angegangen werden müssen. Das Werk lehrt hier beides – materielles Recht und seine praktische, verfahrenstechnische Umsetzung. Zur Abrundung ist schließlich noch ein Verzeichnis der deutschen Sozialgerichte im Anhang abgedruckt.
Insgesamt fällt das Fazit zu diesem Neuling überaus positiv aus. Das Werk bietet Einsteigern und Gelegenheitsbesuchern im Sozialrecht ebenso eine hervorragende Anleitung, wie es dem fortgeschrittenen Sozialrechtler und auch dem Fachanwalt gute Dienste erweist. Es sollte ohne Mühe seinen Weg in die Regale der Rechtsanwender finden. Den Vergleich mit der Konkurrenz der Fachanwaltshandbücher braucht dieses Werk wahrlich nicht zu scheuen. Weitere Auflagen bleiben zu wünschen.

Francke / Gagel, Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, 1. Auflage, Nomos 2009
Das Werk erscheint in erster Auflage in der Schriftenreihe Nomos Praxis und, um das Fazit gleich vorweg zu nehmen, es ist ein gutes, vor allem aber nützliches Buch. Es leistet eine hervorragende Hilfestellung im Umgang mit medizinischen Gutachten und ist, nebenbei gesagt, einfach gut zu lesen. Der Schreibstil ist kurz, prägnant und informativ.
Gedacht ist das Werk in erster Linie für den im Sozialprozess forensisch tätigen Rechtsanwalt und ist daher auch für Referendare, die auf diesem Gebiet ihren Einsatz haben, sehr zu empfehlen. Gegenstand des Werkes ist der medizinische Sachverständigenbeweis und alles, was mit ihm zusammenhängt. Das Buch kann prinzipiell in zwei Teile aufgegliedert werden. In seinem ersten, juristischen Teil werden die Grundlagen eines vollständigen und sachdienlichen Beweisbeschlusses und die Anforderungen an seine Überprüfung sowohl aus richterlicher als auch aus anwaltlicher Sicht erläutert. Sogar die vom Gutachter zu absolvierenden Zusatzausbildungen, um z.B. unter der Bezeichnung Sozialmediziner oder Arbeitsmediziner auftreten zu dürfen, sind aufgeführt. Die Autoren nehmen sich auch die Zeit, die in der praktischen Anwendung nicht zu unterschätzende menschliche Komponente der jeweiligen Verfahrensbeteiligten aus praktischer Sicht darzustellen. Was erwartet der Richter vom Sachverständigen? Was der Rechtssuchende? In welcher Rolle befindet sich der Gutachter? Dem Anwalt wiederum zeigt das Buch Wege auf, wie richtige Fragestellungen gefunden, Beweisbeschlüsse korrigiert, negative Gutachten sinnvoll angegriffen werden können. Ein Hauptaugenmerk wird hierbei auf das Privatgutachten nach § 109 SGG gelegt und wie dieses Angriffsmittel auch taktisch sinnvoll eingesetzt werden kann. Sehr nützlich sind die Ratschläge, wie man als Anwalt das Verfahren kostendeckend durch Standardisierung und Verwenden von Musterschreiben effektiver und schneller bearbeiten kann. Dankenswerterweise sind die sofort einsetzbaren, durchweg praxistauglichen Muster im Anhang gleich mit abgedruckt. Überhaupt wartet das Werk mit einigen wirklich brauchbaren Tipps auf. Genannt seien an dieser Stelle beispielsweise die „14 Thesen für die rationelle Bearbeitung sozialrechtlicher Mandate“. Zu den weiteren praktischen Vorzügen des Buchs gehören kleinere Checklisten und die Angaben wichtiger Internetseiten zur alltäglichen Arbeitserleichterung.
Nach einer kurzen Darstellung der wichtigsten materiellen Anspruchsgrundlagen folgt sodann ein zweiter, medizinischer Teil. Enthalten ist darin eine Darstellung der in sozialgerichtlichen Gutachten am häufigsten anzutreffenden medizinischen Fachrichtungen, wie Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie. Die wichtigsten und in der Begutachtung der Gerichte geläufigsten Begrifflichkeiten und Untersuchungsmethoden werden definiert. Die in der Praxis der Versicherungsträger genutzten Erhebungsmethoden und Ermittlungssysteme, wie z.B. die Anforderungsprofile IMBA und ERGOS werden vorgestellt. Durch dieses wertvolle Insiderwissen wird der Anwalt auf Augenhöhe mit dem Gegner gebracht. Der Jurist wird mit medizinischen Grundkenntnissen ausgerüstet, die weder die Fachanwaltsausbildung noch die Fortbildung vermitteln. An dieser Stelle entfaltet das Buch seine größte Stärke: es wurde überwiegend von Medizinern verfasst. Nur zwei der acht Autoren sind Juristen. Das übrige Autorenteam setzt sich zusammen aus einem Medizinsoziologen und fünf Ärzten. Es ist den Verfassern gelungen, dem medizinischen Laien Anwalt ein gut verständliches und auf seine Verfahrensarbeit zugeschnittenes Werkzeug an die Hand zu geben. Das alles leistet das kleine Buch auf überschaubaren 230 Seiten. Zugreifen!

Münder, Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende, 3. Auflage, Nomos 2009
Das Nachschlagewerk im handlichen Format erscheint in der Reihe der Nomos Lehr- und Praxiskommentare bereits in dritter Auflage. Es gilt das Motto „never change a winning team“. Und warum auch? Das Werk bleibt sich bei bewährter Konzeption treu. Keine formalen Änderungen, sondern konsequente Fortführung einer erfolgreichen Idee. Der Anwender findet sich schnell zurecht. In übersichtlicher Darbietung findet jeder Rechtsuchende sofort den Einstieg in die mittlerweile sehr komplexe Materie des SGB II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Dabei spielt das Werk seine bekannten Stärken aus: es ist übersichtlich, dennoch fundiert und glänzt mit einer hohen Zugriffsgeschwindigkeit.
Den Einstieg zu jeder Norm bildet wie gehabt ein kurzer, einleitender Überblick über die jeweilige Regelungsabsicht des Gesetzgebers. Zu jeder Norm existiert sodann ein Abschnitt über jeweils vergleichbare Regelungen in anderen Sozialgesetzbüchern. Gerade dieses Feature hat sich im täglichen Umgang immer wieder als äußerst nützlich erwiesen, erspart es doch dem Benutzer, wild blätternd irgendwelche Normen zu suchen. Vielmehr hilft der Lehr- und Praxiskommentar auf diese Art zugleich, die jeweiligen Themengebiete miteinander zu vernetzen und trägt so zum Verständnis des Sozialrechts insgesamt bei. Dies ist insbesondere für Studenten und Referendare sehr wertvoll, ebenso wie die Darstellung der jeweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten. Wer einen kompetenten Einstieg sucht, der liegt hier genau richtig.
Was ist neu? Das Werk folgt dem Taktschlag des Gesetzgebers. Kam die Erstauflage noch mit 600 Seiten aus, waren es im zweiten Durchgang bereits weit über 750 Seiten. Mittlerweile ist die Seitenstärke auf 900 angewachsen. Kaum ein anderes Gebiet des Sozialrechts wird so häufig und so schnell geändert und ergänzt wie das SGB II. Dies schlägt sich in der Kommentierung nieder. Die Neuregelungen der §§ 16a – 16g SGB II (Eingliederungsleistungen) sind ebenso eingearbeitet wie die zusätzlichen Leistungen für die Schule in der Neuregelung des § 24a SGB II. Neu im Anhang zu § 12a SGB II ist auch eine Kommentierung des § 6a BKGG (Kinderzuschlag), wofür eigens ein neuer Autor gewonnen werden konnte. Bedacht wurde auch die Neufassung des § 56 SGB II, wonach nun die ARGE auf den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zurückgreifen kann.
Aber nicht nur der Gesetzgeber hat zum anwachsenden Umfang beigetragen, sondern auch die Rechtsprechung. Umfangreicher geworden ist daher vor allem die Kommentierung des § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft). Dieses Thema hat, jedenfalls was die Verfahrenszahlen anbelangt, die Sozialgerichte bundesweit beschäftigt wie kein anderes Problem aus dem SGB II. Die mit Abstand meisten Entscheidungen des letzten Jahres ergingen zu diesem Themenkomplex. Ebenfalls zahlreich ist die Rechtsprechung zum Sanktionsrecht (Absenkung der Leistung, Sperrzeiten), was folglich die Kommentierung zu § 31 SGB II erweitert hat. Eingearbeitet wurden die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen bei medizinisch erforderlichem kostenintensivem Ernährungsbedarf. Und auch das Thema Abwrackprämie wurde im Rahmen der Einkommensanrechung berücksichtigt.
Alles in allem bietet auch die dritte Auflage eine schnelle und verständliche Kommentierung auf gewohnt hohem Niveau, was sowohl an der Konzeption des Werks als auch an seinen hochkarätigen Autoren liegt. Und das zu einem wirklich guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Egal ob Richter, Anwälte, Behörden – der „LPK“ zum SGB II erfreut sich großer Beliebtheit. Zurecht.

Deinert / Neumann, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, 2. Auflage, Nomos 2009
Mit einigen Änderungen im Autorenteam setzt sich das Werk auch in seiner zweiten Auflage in über 760 Seiten sehr ausführlich mit dem Schwerbehindertenrecht auseinander, natürlich unter Berücksichtigung der seit der Erstauflage eingetretenen Gesetzesänderungen.
Der Schwerpunkt des Werks liegt eindeutig im materiellen Recht, d.h. dem SGB IX und seinen Bezügen zu den anderen Sozialgesetzbüchern. Von besonderer Relevanz ist hier vor allem das Zusammenspiel mit dem Krankenversicherungsrecht für den Bereich der Leistungserbringung zur medizinischen Rehabilitation sowie mit dem SGB III bezüglich der Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei eröffnet das Buch zunächst sehr grundlegend mit einem historischen Abriss, sowie den verfassungs- und europarechtlichen Bezügen und zeigt damit einen klassischen Aufbau. Sodann werden nach und nach die einzelnen Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation vorgestellt. Den mit weit über 200 Seiten umfangreichsten Anteil des Werks nimmt der äußerst praxisrelevante Themenkomplex der arbeitsrechtlichen Bezüge des Schwerbehindertenrechts ein. Als Stichworte seien hier beispielsweise genannt das Benachteiligungsverbot, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Zusatzurlaub und vor allem der Kündigungsschutz, sowie die Rolle des Integrationsamtes. Ein gesondertes Kapitel ist den Werkstätten für behinderte Menschen gewidmet. Das Werk befasst sich so mit allen relevanten Aspekten des Teilhaberechts auf sehr hohem Niveau.
Leider etwas zu kurz kommt das für die alltägliche Praxis von Anwälten und Gerichten immens bedeutsame Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX. Von dieser grundsätzlichen Feststellung hängt der Status als Schwerbehinderter und die damit einhergehenden Rechtsvorteile ab. Es ist die zentrale Frage, welche die Sozialgerichte und Versorgungsämter bundesweit beschäftigt. Auch das Verwaltungsverfahren und der Rechtsschutz werden, im letzten Kapitel, nur in gebotener Kürze vorgestellt. Es ist kein ausgesprochenes Praktikerbuch, das mit taktischen Tipps oder Schriftsatzmustern aufwartet. Abgesehen von dem Kapitel über den Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen, ist das Buch für die forensische Tätigkeit nur indirekt und zeitverzögert, nämlich über den grundlegenden Wissenszuwachs, den es vermittelt, nutzbar zu machen.
Insgesamt ist es ein detailreiches, sehr grundlegendes, zuweilen auch theoretisches Werk. Es erfordert eine zeitintensive Lektüre und sozialrechtliche Vorkenntnisse. Ein Buch, zu dem man nicht mal eben greift, um einen Schnelleinstieg zu finden. Für Studierende oder Referendare ist es daher nur eingeschränkt empfehlenswert. Wer allerdings die Zeit und Muße hat und sich ohnehin langfristig mit dem Schwerbehindertenrecht befassen möchte, etwa als Fachanwalt, der kann hier äußerst fundiert und mit Tiefgang in die Rechtsmaterie einsteigen bzw. seine Kenntnisse vertiefen.

Münder / Meysen / Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 6. Auflage, Nomos 2009
Die Anzahl der Veröffentlichungen zum SGB VIII halten sich, verglichen mit anderen Teilgebieten des Sozialrechts, in einem relativ überschaubaren Rahmen. Der Frankfurter Kommentar zur Kinder- und Jugendhilfe gehört jedoch zur ersten Adresse und kann mittlerweile auf eine dreißigjährige Tradition zurückschauen. Die ersten Auflagen erschienen noch zum JWG (Gesetz zur Jugendwohlfahrt). Zwischenzeitlich wurde die Kinder- und Jugendhilfe ins SGB VIII übergeführt, dessen Kommentierung mit der vorliegenden Auflage fortgesetzt wird. Natürlich ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung inklusive Einführung des FamFG berücksichtigt.
Dabei handelt es sich um einen sehr schwierigen Themenkomplex, den die Autoren hier aufarbeiten müssen. Der Kampf um die Erlangung und praktische Umsetzung des Kindeswohls hat inzwischen hochbrisante gesellschaftliche und politische Ausmaße angenommen. Auf der einen Seite gehen die Schreckensnachrichten von verhungerten und verwahrlosten Kindern in Deutschland durch die Medien, verbunden mit dem Vorwurf eines Totalversagens des „staatlichen Wächteramtes“. Auf der anderen Seite verbieten sich viele Eltern eine überreglementierte Bevormundung und Einmischung des Staates und bestehen auf ihr natürliches, durch Art. 6 GG geschütztes Elternrecht. Das Jugendamt steht mit seinen Mitarbeitern im Kreuzfeuer der Medien, Eltern, Gerichte.
Für den reinen Rechtsanwender bietet die Kinder- und Jugendhilfe das zusätzliche Problem, dass der Ansatz zu einer Lösung der Probleme nur ein interdisziplinärer sein kann. D.h. erforderlich sind nicht nur Kenntnisse des Sozialrechts inklusive seines Verfahrens, sondern auch ein Verständnis für sozialpädagogische und psychologische Lösungsansätze. Unumgänglich sind auch Kenntnisse des Familienrechts und seines Verfahrens, sowie der Motive und Intentionen des Jugendstrafrechts. Das System freier und öffentlicher Jugendhilfe, die Eignung und Zulassung der Einrichtungen und die Jugendhilfeplanung müssen verstanden sein, um sinnvoll auf diesem Gebiet arbeiten zu können.
Der Frankfurter Kommentar bietet hier eine unverzichtbare Hilfe. Er erläutert das durchaus breite Spektrum der Möglichkeiten, welche das SGB VIII den Trägern der Jugendhilfe an die Hand gibt. Dabei ist es zuweilen auch ein kritischer Kommentar, wenn es etwa um die mangelnde Leistungsbereitschaft zur Hilfe für junge Volljährige geht. Das ist begrüßenswert, denn so gelingt es den Autoren, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch praktische Gegebenheiten darzustellen und Problembewusstsein zu schärfen. Gerade für Neueinsteiger in dieses Rechtsgebiet wird hier eine nützliche Orientierung vorgegeben. Das Werk eignet sich hervorragend für die Ausbildung. Der Praktiker findet in der täglichen Anwendung alles was er braucht. Gerade die wirklich gelungene Darstellung der interdisziplinären Wechselbeziehungen macht den Frankfurter Kommentar in der Praxis so stark. Er kann jedem Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe, gleich in welcher Funktion, nur wärmstens empfohlen werden.

Jäger / Braun, Sozialversicherungsrecht, 13. Auflage, Erich Schmidt 2009
In der Langschrift lautet der vollständige Titel dieses Werks „Sozialversicherungsrecht und sonstige Bereiche des Sozialrechts – Leitfaden für Praxis und Ausbildung mit Schaubildern und Beispielen“. Damit ist eigentlich jedes charakteristische Merkmal des Buchs bereits im Titel genannt. Und genau das wird dem Leser auch geboten.
Auf knapp 400 Seiten in einem griffigen Format werden die Grundzüge und Kernbereiche sämtlicher Sozialgesetzbücher auf äußerst anschauliche und effiziente Art erklärt. Das Buch wendet sich nicht nur an Juristen, sondern generell an jeden, der sich für Sozialversicherungsrecht interessiert. Es ist daher leicht lesbar und gut verständlich. Wer ein theorienlastiges, von Rechtsprechungszitaten durchsetztes Lehrwerk für Fortgeschrittene sucht, der liegt hier falsch. Für alle anderen bietet sich hier eine gut überschaubare Einstiegslektüre, das die wesentlichen Grundzüge umreißt.
Dabei machen es die Autoren dem Leser wirklich leicht, an die Materie heranzugehen. Der übersichtliche Aufbau beginnt mit einer kurzen Einführung zum Warum und Seit-Wann des Sozialversicherungssystems und folgt sodann in seinem Hauptteil den verschiedenen SGBs in deren Reihenfolge, also von SGB I bis XII. Es schließt sich ein wesentlich kürzerer Teil zu den bereits erwähnten „sonstigen Bereichen des Sozialrechts“ an, womit BaföG und Wohngeld, sowie das soziale Entschädigungsrecht im Schnelldurchlauf erläutert werden. Am Ende folgt in der dem Werk eigenen gebotenen Kürze der abschließende Teil zum Thema Sozialgerichtsbarkeit.
Das Buch wartet mit vielen Übersichten, Schaubildern, Diagrammen und aktuellen statistischen Daten auf, so dass die Darstellung sehr plastisch und nutzerfreundlich erfolgt. Die Grundlagenvermittlung erfolgt sehr schnell, der Wissensfluss ist leichtgängig. Die praktische Seite des Sozialrechts und auch seine monetären Ausprägungen werden gerade durch die Statistiken transparent gemacht und erleichtern das Verstehen. Beispiele und Rechtsprechungshinweise tun ein Übriges. Selbstverständlich sind Gesetzeslage, Rechtsprechung und soziale Rechengrößen auf dem aktuellen Stand. So finden sich auch die Neuregelungen des Versorgungsausgleichs ebenso berücksichtigt wie der Gesundheitsfonds und die aktuellen Regelsätze.
Gerade für die Ausbildung wird hier Einsteigern ein guter Leitfaden an die Hand gegeben. Auch für die berufsbegleitende Ausbildung innerhalb der Verwaltung geeignet.

Baldus / Grzeszick / Wienhues, Staatshaftungsrecht – Das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen, 3. Auflage, C.F. Müller 2009
Das Staatshaftungsrecht erfreut sich unter Studierenden nicht gerade besonderer Beliebtheit oder gar Bekanntheit. Nicht selten findet der erstmalige – oft auch einmalige – Kontakt zu diesem „exotischen“ Thema beim Repetitor statt, abgesehen von den Glückspilzen, die dieses Thema für einen Schein aufarbeiten mussten. Begriffe wie enteignender und enteignungsgleicher Eingriff oder Aufopferungsanspruch haben zudem einen gewissen Abschreckungseffekt. Das Ziel des Studierenden in diesen Konstellationen ist dann leicht definiert: schnell rein in die Rechtsmaterie und schnell wieder raus, bloß keinen unnötigen Ballast im Kopf rumtragen.
Das nunmehr in dritter Auflage erscheinende kleine Buch aus der Reihe Schwerpunkte Pflichtfach ist diesem Bedürfnis wie auf den Leib geschrieben und kann wärmstens empfohlen werden. Das Buch bietet einen übersichtlichen und – vor allem – schnellen Zugriff auf das Staatshaftungsrecht, welches durch Richter- und Gewohnheitsrecht geprägt, ja teilweise noch nicht einmal kodifiziert ist. „Schnell“ darf hier aber keinesfalls mit „oberflächlich“ verwechselt werden.
Im Aufbau beginnt das Buch mit einer grundlegenden Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Ersatzansprüchen und ordnet dann im Weiteren den Inhalt nach einzelnen Rechtsgutverletzungen und Anspruchsarten, wie Folgenbeseitigung, Schadensersatz und Entschädigung. In logischer und leicht zu folgender Reihenfolge werden jeweils die Ziele, Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche dargestellt. Ein gesondertes Kapitel beschäftigt sich mit dem Entschädigungsrecht der (inzwischen nicht mehr all zu neuen) Bundesländer. Das Buch umfasst auch die Darstellung von Ansprüchen wegen der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts, sowie den völkerrechtlichen Anspruchsgrundlagen und sogar den Ansprüchen gegen internationale Organisationen.
Das schmale Buch ist bei gerade mal guten 170 Seiten sehr leistungsstark und benutzerfreundlich. Dabei zeichnet es sich durch eine übersichtliche Darstellung und einen verständlichen und flüssigen Schreibstil aus. Neben 17 mit Lösungen versehenen Einzelfällen, greifen die Autoren auf viele weitere anschauliche, der Rechtsprechung entnommene Beispiele zurück. Zudem bieten die Verfasser vertiefende Literaturhinweise und liefern Fundstellen für weitere Übungsfälle anderer Autoren zum Eigenstudium. Im Anhang sind die relevanten Ansprüche in Schemata zusammengestellt. Das Buch ist besonders gut für Studenten geeignet und kann ohne Einschränkung empfohlen werden. Kurz, prägnant, klausurrelevant, umfassend. Mehr kann man nicht erwarten.

Von Stud. iur. David Eckner, Düsseldorf

Fleury, Verfassungsprozessrecht, 8. Auflage, Carl Heymanns, 2009
Mit 100 Seiten hat Dr. Roland Fleury, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, ein, insbesondere für Examenskandidaten bewährtes Skript zum Verfassungsprozessrecht nunmehr in 8. Auflage veröffentlicht.
Neben einer kurzen und präzisen Einführung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts und den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen, wirft der Autor sämtliche, prüfungsrelevanten Verfahrensarten (einschließlich dem vorläufigen Rechtsschutz) vor dem BVerfG und dem BayVerfGH auf (im Überblick vgl. S. 6). Dabei erhält jede Verfahrensart ein besonders gekennzeichnetes Prüfungsschema hintangestellt, das die gedankliche Gliederung des Verfahrens wiedergibt, aber nicht als „starre Raster“ dienen sollen (so der Autor, vgl. z.B. S. 16 Fn. 110). Neben dieser Aufarbeitung finden sich im Fließtext durchweg besonders hervorgehobene Standardformulierungen, die als die sog. „Obersätze“ in jeder Klausur erscheinen sollten. Zu den einzelnen Verfahren folgt ebenfalls eine Bewertung des Autors über die Prüfungsrelevanz (zumeist in den Fußnoten).
Das Buch lässt darüber hinaus keine klassischen Streitstände vermissen und bereitet sie in komprimierter Form auf, wie beispielsweise das Verhältnis von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 BVerfGG im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle vor dem BVerfG (S. 22) oder die Grundrechtsberechtigung privatrechtlicher Personenvereinigung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zum BVerfG.
Anzumerken bleibt, dass sich bei der Darstellung der Landesverfassungsrechtsbehelfe vor dem BayVerfGH weder in den Fußnoten noch im Fließtext Hinweise auf Normen anderer Bundesländer finden. Regelmäßig stößt man jedoch auf Anmerkungen, dass die entsprechende Verfahrensart oder die einen oder anderen Prüfungspunkte im Rahmen der Zulässigkeit in Bayern von besonderer Bedeutung sind bzw. von anderen Bundesländern verschieden (so z.B. auf S. 28, Fn. 191). Problemlos übertragbar auf andere Bundesländer bleiben in diesem Buch daher nur die Ausführungen zu den unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte.
Trotz allem ist es wegen seiner hervorragenden Darstellung der Bundesverfassungsrechtsbehelfe uneingeschränkt auch für Studierende und Referendare anderer Bundesländer zu empfehlen. Dies insbesondere deshalb, weil sich wegen der komprimierten Darstellung in kürzester Zeit die wesentlichen Grundaussagen sowie Streitstände im Verfassungsprozessrecht wiederholen lassen. Der angemessene Umfang von Fundstellen trägt dazu bei, die einen oder anderen Probleme weiterführend auszuarbeiten. Für die Einarbeitung der landesspezifischen Verfassungsrechtsbehelfe bleibt jedoch der Griff zu einer anderen Publikation unentbehrlich.

Unruh, Religionsverfassungsrecht, 1. Auflage 2009, Nomos
Die im September 2009 erschienene Publikation vom Göttinger Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie ist sicher keine Studienlektüre, die künftig in aller Rechtsstudenten Buchregal einkehrt. Nichtsdestotrotz ist Unruh eine Zusammenstellung der vormals häufig als „Staatskirchenrecht“ bezeichneten Materie (dazu S. 21) gelungen, die nicht zu missen ist. Dabei ist die Publikation als ein Lehrbuch konzipiert, was sich durch die Wiederholungsfragen am Ende eines jeden Kapitals, aber auch durch die Dichte an besonders hervorgehobenen Fallkonstellationen äußert. Es geht jedoch über den Inhalt eines typischen Lehrbuchs weit hinaus.
Das Buch ist nicht nur für Interessierte ein Lesevergnügen, sondern eignet sich hervorragend für ein vertiefendes Studium der (auch examensrelevanten) Vorschriften des Grundgesetzes und des einfachen Rechts, die auf Religion und Religionsgemeinschaften Bezug nehmen. Gerade auch in dieser Hinsicht ist es z.B. für eine Hausarbeit oder eine Seminararbeit als täglicher Begleiter unverzichtbar. Der Autor stellt umfassend und zentriert Art. 4 GG (vgl. S. 46 ff.) und fortwährend die Implikationen der Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136 ff. WRV) dar, sowie deren Ausstrahlungswirkung auf andere (einfachgesetzliche) Normen. Dabei wird kein relevanter Streit oder Problempunkt vergessen. So werden die allgemeinhin bekannten Probleme aus dem Verwaltungsrecht, wie z.B. Abwehransprüche gegen Glockengeläut, öffentliche Äußerungen eines Sektenbeauftragen und die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei innerkirchlichen Maßnahmen (der Autor berücksichtigt hier bereits die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, vgl. S. 127 ff.) vorgestellt und diskutiert. Zugleich sind sämtliche grundrechtsrelevanten Fragestellungen ausführlich behandelt, wie z.B. Probleme im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen (vgl. Fall 7 auf S. 94) sowie der Kopftuchfall des BVerfG (vgl. Fall 4 auf S.52).
Schließlich fließen neben rechtswissenschaftlichen Aspekten zwingend auch theologische und historische Aspekte in die Darstellung ein (vgl. insb. S.27 ff.). Dadurch erfüllt das Buch den Anspruch auf eine interdisziplinäre und versierte Auseinandersetzung mit Recht und Religion, insbesondere mit Blick auf aktuelle Fragen, wie z.B. der Streit um die sog. „Bremer Klausel“ und deren weit über die rechtlichen Anforderungen des Art. 141 GG hinausgehenden gesellschaftlichen Fragen (vgl. v.a. S. 252) sowie der Themenkreis islamischer Religionsunterricht (vgl. u.a. die umfassende Darstellung „Religionsunterricht“, S. 238 ff). Abgerundet wird die Publikation mit einer ausführlichen Behandlung eines „europäischen Religionsverfassungsrechts“ (S. 312 ff.).

Raiser, Grundlagen der Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2009, Mohr Siebeck
Die fünfte Auflage von Raisers „Grundlagen der Rechtssoziologie“ überzeugt durch seine klare, präzise und systematische Darstellung des Grundlagenfachs Rechtssoziologie.
Die Publikation ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil (S. 1 ff.) führt in die wissenschaftliche Orientierung der Rechtssoziologie ein. Dabei hebt der Autor insbesondere dessen interdisziplinäre Stellung, zwischen den „Stühlen“ der Soziologie und Rechtswissenschaft hervor. Die klare Sprache Raisers sowie die optische Konzeption machen die so oft als „kopflastig“ empfundene Materie dabei erheblich griffiger als in vergleichbaren Lehr- und Lernbüchern.
Besonders hervorzuheben ist der zweite Teil der Publikation (S. 47 ff.). Raiser gelingt eine biographische Darstellung bedeutender Rechtswissenschaftler und Soziologen, die weit über dem Titel des Buches hinaus von Interesse ist. Von Marx und Engels über Max Weber bis zu Luhmann steht zwar die Bedeutung deren rechtssoziologischer Arbeit im Vordergrund. Der Leser erhält jedoch auch einen hervorragenden, komprimierten Einblick in biographische Daten der geschichtlichen Persönlichkeiten, mitsamt einem Überblick von deren rechtstheoretischen Meilensteinen. Zur Vertiefung hat der Autor den jeweiligen Biographien ausführliche Literaturhinweise vorangestellt, sowie deren Hauptwerke in einer Gliederung zusammengestellt.
Der dritte, umfangreichste Teil widmet sich dem Komplex „Recht und Gesellschaft“ (S. 159 ff.), den Raiser mit „allgemeine Rechtssoziologie“ betitelt. Der Titel bleibt jedoch hinter dem Umfang und der Tiefe weit zurück. Kompensation versprechen jedoch die immer wieder implementierten Beispiele aus Recht und Gesellschaft, die das Lesen dieses Werkes nicht nur für Studenten sehr interessant macht.

Rehbinder, Rechtssoziologie, 7. Aufl. 2009, C.H. Beck
Der „Rehbinder“ gehört unzweifelhaft zu den Klassikern im Grundlagenfach Rechtssoziologie. Diesem Ruf steht er sich angesichts der Aktualität, des fundierten und doch komprimierten Inhalts sowie der Systematik der Darstellung in nichts nach.
Nach einer umfangreichen Einführung in den Forschungsbereich (S. 1 ff.), die Aufgaben und Arbeitsinstrumente (S. 7 ff., 26 ff.) der Rechtssoziologie, sowie gesellschaftlichen Faktoren des Rechts (S. 61 ff., insb. S. 92 ff.) erfolgt eine fundierte, systematische Darstellung der Sozialisation des Rechts in Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung. Wegen hoher Aktualität besonders hervorzuheben ist, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sowie die gesellschaftliche als auch rechtspolitische Diskussion um Marktregulierung und –disziplinierung durch „Recht“ in die Publikation Einzug gefunden hat.
Darüber hinaus besonders lesenswert ist das Kapitel „Psychische Voraussetzungen für die Effektivität des Rechts“ (S. 110 ff.), dass u.a. empirische Ergebnisse über die gesellschaftliche Reflektion von gesetzgeberischen Bemühen und Entwicklungen aufzeigt sowie ein (im üblichen Studienverlauf oft aus dem Blick geratenes) tatsächliches Empfinden von Recht erforscht.
Schließlich muss der Abschnitt „Das Gerichtsverfahren“ (S. 141 ff.) Erwähnung finden, in dem die einzelnen Verfahrensschritte nicht in rechtstechnischer Hinsicht untersucht werden, wofür dieses Lehrbuch im Übrigen auch nicht als der richtige Platz erscheint, sondern vielmehr deren gesellschaftliche Wirkung ausführlich besprochen wird (z.B. zur Frage, worin die „Lust am Prozessieren“ gründet).
Die komprimierte Darstellung setzt im Ergebnis vom studentischen Leser erhebliche Vorkenntnisse und eine gewisse Sensibilisierung für den Forschungsbereich der Rechtssoziologie voraus. Vor allem aber ist das Lehrbuch aufgrund der interdisziplinären, wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Begriff und Thema „Recht“ nicht vergleichbar mit dem üblichen Lesestoff des Rechtsstudenten, der mit Fällen, Skizzen und Schaubildern versehen ist. Für eine Beschäftigung im Rahmen eines entsprechenden Schwerpunktbereiches ist es jedoch unverzichtbar, für das Grundlagenfach und die Bearbeitung während des Semesters sicherlich nur dem eifrigen Studenten vorbehalten.

Von Ref. iur. Mirjam Sieber, Saarbrücken

Herrmann, Examens-Repetitorium Europarecht Staatsrecht III, 2. Auflage, C.F. Müller 2009
Pünktlich zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erscheint die Lektüre des Europarechts von Herrmann in der zweiten Auflage aktualisiert, d.h. mit allen wesentlichen Änderungen des neuen Vertrages und auf das Wesentliche konzentriert. Auf ca. 100 Seiten werden die Grundlagen des Europarechts anschaulich dargestellt und vermitteln dem Leser zugleich einen guten Überblick über die neuen Regelungen des Reformvertrages. Mit den Normen des EGV bzw. EUV werden zugleich stets die Paragraphen des neuen AEUV und EUV genannt. Wichtige Änderungen im Rahmen der Reform werden erklärt, wie beispielsweise die künftige Rechtspersönlichkeit der EU gem. § 47 EUV n.F., welche die Rechtsnachfolge der EG antritt (§ 1 III EUV n.F.) oder die Besonderheiten des neuen § 263 IV AEUV (§ 230 IV EGV) hinsichtlich der individuellen Betroffenheit bei Nichtigkeitsklagen. Dabei werden Änderungen durch den Vertrag von Lissabon im Laufe des Buches immer wieder aufgegriffen und erleichtern dem Leser so das Lernen der neuen Regelungen, wie z.B. die Änderung des Begriffes „Entscheidung“ i.S.v. § 249 IV EGV zu „Beschluss“ gem. § 288 IV AEUV.
Behandelt werden die strukturellen Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts auf nationales Recht, sowie materiellrechtliche Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Grundfreiheiten, das Beihilfenrecht und die Unionsbürgerschaft, und nicht zuletzt die verschiedenen Verfahren vor den Europäischen Gerichten (EuGH, EuG, EGMR), sowie dem BVerfG in Verfahren mit europa- und völkerrechtlichen Bezügen. Dabei dürfte jedem klar sein, dass die Darstellung der genannten Themengebiete auf nur 100 Seiten lediglich oberflächlich sein kann und man damit keine vertieften Kenntnisse des Europarechts erlangt. Trotz der komprimierten Darstellung, welche Vorkenntnisse des Lesers voraussetzt, verzichtet der Autor aber nicht auf Fallbeispiele, die in jedem Kapitel anhand von „Europarechts-Klassikern“ das Theoretische veranschaulichen. Ebenso hilfreich zur Wiederholung des Pflichtstoffs erweisen sich die Kontrollfragen am Ende des Buches. So eignet sich die Lektüre für Examenskandidaten mit wenig Zeit zur komprimierten Wiederholung des Pflichtstoffs Europarecht vor dem 1. oder 2. Examen.

Von Ref. iur. Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), Marburg

Erbguth, Öffentliches Baurecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2009
Nach fast fünf Jahren ist nun die 5. Auflage des „Öffentlichen Baurechts“ von Prof. Dr. Wilfried Erbguth erschienen. Sie war notwendig, weil seit der Vorauflage aus dem Jahre 2004 nicht nur Rechtsprechung und Literatur, sondern auch der Gesetzgeber in Form der grundlegenden Gesetzesänderung zum BauGB 2007, der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie weiterer Gesetzesänderungen (etwa das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) aktiv geworden war. Diese Fortführungen der baurechtlichen Gesetze werden nun durch das Werk berücksichtigt.
Das Buch ist dabei mit seinen über 500 Seiten gewohnt umfangreich, logisch strukturiert und äußerst fundiert. Das 17 Seiten fassende Literaturverzeichnis sowie über 4.000 (!) Fußnoten mit zumeist genauen Kommentierungen und Erläuterungen sind ein weiteres Zeugnis für den Umfang und die Exaktheit dieses Werkes. Inhaltlich strukturiert sich die Darstellung in vier Abschnitte: die Grundlagen des öffentlichen Baurechts, das Städtebaurecht, das Bauordnungsrecht und die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Einhaltung des öffentlichen Baurechts.
Der Autor legt im ersten Abschnitt die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG (S. 10 ff.) und die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG (S. 18 ff.). Dem folgt die ausführliche Einordnung und Sortierung des Baurechts im Rechtssystem. Der zweite Abschnitt widmet sich dem Städtebaurecht und damit dem besonders prüfungsrelevanten bundesrechtlich normierten Bauleitplanungsrecht. Dieser Teil ist zugleich der Schwerpunkt des Buches, ergeben sich hier doch die meisten juristischen Probleme. Die Aufstellung und Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung (S. 74 ff.) orientiert sich dabei bereits am klausurtypischen Aufbau. Die Abwägung als zentraler Kern des Bauplanungsrechts wird dementsprechend ausführlich auf fast 50 Seiten behandelt (S. 144 ff.). Die Planerhaltungsvorschriften der §§ 214 ff. BauGB finden sich eingehend jedoch erst im vierten Abschnitt. Auch der zweite wichtige Punkt im zweiten Abschnitt, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (S. 243 ff.) samt kurzer Erläuterung der Baunutzungsverordnung (S. 248 ff.), gelingt. Vertiefte Erläuterungen zu Einzelproblemen im Zusammenhang mit der BauNVO fehlen zwar, die weiterführenden Fundstellen und Literaturangaben sind jedoch sehr hilfreich.
Erfreulich ist, dass im dritten Abschnitt auch das landesrechtlich normierte Bauordnungsrecht besprochen wird (S. 353 ff.). Dieser Teil, der erst mit der Vorauflage in das Werk aufgenommen wurde, behandelt auf knapp 60 Seiten überblicksartig die wesentlichen Grundlagen des formellen und materiellen Bauordnungsrechts. Gesetzesverweise auf die jeweiligen Landesnormen ermöglichen die bessere Nachvollziehbarkeit. Spezielle landesrechtliche Literatur muss zur Vertiefung und/oder Fallbearbeitung jedoch hinzugezogen werden.
Die aufsichtsbehördliche und die gerichtliche Kontrolle schließen das Werk ab. Dabei werden besonders die typischen Konstellationen des Drittschutzes erläutert (etwa S. 442 ff.). Hier liegen viele Rechtsprobleme. Neben allgemeinen Erläuterungen zur Schutznormtheorie werden die gängigen Problemfelder (Abstandsflächen, Gebot der Rücksichtnahme etc.) erläutert und belegt (S. 445 ff.).
Insgesamt erhält man mit dem vorliegenden Werk ein kompaktes, aber dennoch äußerst umfangreiches Werk für die öffentliche Baurechtsmaterie. Die Fundstellen sind außerordentlich umfangreich, ihre Kommentierung, Einordnung und Bewertung sehr sinnvoll. Das Buch bietet sich daher sowohl für den Studenten wie auch den Praktiker an und hinterlässt einen bleibenden positiven Eindruck.

Ipsen, Staatsrecht II, 12. Auflage, Carl Heymanns 2009
Staatsrecht II – Grundrechte von Prof. Dr. Jörn Ipsen kann sicher zur Standardlektüre gezählt und damit als eine der ersten Literaturempfehlungen genannt werden, wenn im ersten Studienjahr die Veranstaltung Grundrechte auf dem Vorlesungsplan steht. Zusammen mit dem 2009 bereits in 21. Auflage erschienenen Werk Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht deckt es seit vielen Jahren den Grundbedarf staatsrechtlicher Pflichtlektüre für den Studenten der Rechtswissenschaften ab.
Die Struktur des Werkes entspricht dem üblichen Aufbau, indem als Ausgangspunkt zunächst der geschichtliche Hintergrund der Menschenrechte dargestellt wird (S. 3 ff.). Gerade dadurch wird dem Leser bewusst, dass die heute geltende Verfassungsordnung das Ergebnis unterschiedlichster geschichtlicher Erfahrungen ist. Das Ende der Verfassungsentwicklung ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern bedarf eines sich immer weiterentwickelndes Grundrechtsgebildes, dass dem fortschreitenden Lebenswandel Rechnung trägt – so zuletzt etwa durch das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, entwickelt aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 120, 274 ff.). Im Anschluss an die geschichtliche Herleitung folgen theoretische Grundlagen der Wirkungsweise der Grundrechte, zum Beispiel zur Grundrechtsträgerschaft, zum Grundrechtsadressat und zu den grundrechtlichen Schutzdimensionen (S. 18 ff.). Zum Abschluss des ersten Teils folgt ein detaillierter Aufbau der Stufen der Grundrechtsprüfung (S. 35 ff.).
Die anschließenden sieben Teile widmen sich den einzelnen grundrechtlichen Bereichen der Art. 1 bis 17 GG, der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG sowie den Justizgrundrechten der Art. 101 und 103 GG. Die Grundrechte werden dabei zusammengefasst erläutert, wenn sich eine thematische Verknüpfung ergibt. Dadurch löst sich die durch das Grundgesetz vorgegebene Struktur der chronologischen Reihenfolge auf und dem Leser wird ein direkter und vor allem strukturierter Zugriff auf die einzelnen Freiheitsbereiche und ihre konkreten verfassungsrechtlichen Schutzbereiche erlaubt. Die Darstellung der einzelnen Grundrechte entspricht sodann regelmäßig dem für dieses Werk typischen dreistufigen Aufbau: Grundrechtsträger, Grundrechtsinhalt, Grundrechtseinschränkung. Durch das ganze Werk hinweg wird auch der Vergleich zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) und der Grundrechte-Charta (GRC) gezogen. Damit wird dem stetig wachsenden europarechtlichen Grundrechtsschutz Rechnung getragen, kommt ihm in Theorie und Praxis doch eine ständig steigende Bedeutung zu. So wird die GRC nach Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon geltendes und damit zugleich den Staat bindendes Recht. Neben europarechtlichen Bezügen steht aber vor allem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Vordergrund, ist sie doch die entwickelnde Kraft, wenn es um die Fortschreibung der Grundrechte geht. Alte Rechtsprechung und neuere Entwicklungen werden daher durchgehend bei den Erläuterungen berücksichtigt, teilweise auch nur knapp (vgl. etwa S. 86 f. zum oben angesprochenen neuen IT-Grundrecht). Jedes Kapitel enthält zudem einen sehr ausführlichen Entscheidungskatalog mit der maßgeblichen Judikatur. Ergänzt werden die Ausführungen schließlich durch zahlreiche Literaturhinweise.
Ausführliche Kontrollfragen zu den Grundrechten (und anderen Rechtsgebieten) werden zudem über die Homepage des Autors bereit gestellt (http://www.joernipsen.de/kontrollfragen.php). Die dort hinterlegten Antworten verweisen auf die einzelnen Randnummern des Werkes.
Insgesamt wird dem Leser ein Werk an die Hand gegeben, mit dem es jederzeit möglich ist, den in der Vorlesung erlernten Stoff zu rekapitulieren. Erfreulicherweise erschlägt das Buch den Leser dabei nicht mit einer Fülle von Seiten, sondern bringt den Stoff präzise auf den Punkt. Für weitergehende Literatur wird auf die einschlägigen Werke verwiesen. Es eignet sich daher nicht nur für den Studienanfänger, sondern auch für den Examenskandidaten, der den Stoff schnell wiederholen möchte.

Burger, TVöD – TV-L, Handkommentar, 1. Auflage, Nomos 2009
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) und für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind die beiden Nachfolgetarifvertragswerke, die anstelle des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) bzw. der Manteltarifverträge für Arbeiter (BMT-G, MTArb, MTL) getreten sind. Der TVöD ist 2005 für den Bund und die Kommunen, der TV-L ist 2006 für die teilnehmenden Länder mit Ausnahme (noch) von Berlin und Hessen in Kraft getreten. Beide regeln nun die Beschäftigungsverhältnisse zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Eine tarifrechtliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitnehmern gibt es nun nicht mehr.
Zahlreiche Vorschriften finden zwar Ähnlichkeiten bzw. ihren Ursprung in den Regelungen etwa des BAT, ein Vergleich oder gar die Übernahme der Rechtsprechung und Literatur vom Vorgängertarifvertragswerk ist aber aufgrund textlicher Neufassungen regelmäßig nicht passend. Ein deutlicher Unterschied ist etwa die neue Strukturierung der Vergütung: Kam es im BAT für die richtige Eingruppierung unter anderem auf das Lebensalter des Beschäftigten an, ist an diese Stelle nun die Berufserfahrung getreten. Diese spezielle Änderung war mit Hinblick auf das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) notwendig geworden. Die wenigen übrig gebliebenen „BAT-Anwender“ haben diesbezüglich den Ausgang eines – möglicherweise finanziell einschneidenden – Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) abzuwarten (Vorinstanz LAG Berlin, NZA-RR 2009, 378 ff.). Besonderes Anliegen der Autoren des vorliegenden Werkes mit seinen über 800 Seiten ist daher die Erläuterung der komplizierten Materie des öffentlichen Tarifrechts, losgelöst von den Vorgängertarifverträgen.
Unter der Herausgeberschaft von Ernst Burger will das insgesamt siebenköpfige Autorenteam aus der Praxis (Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen) dem Leser ein Werk an die Hand geben, das nicht nur die einzelnen tarifvertraglichen Bestimmungen kommentiert, sondern auch die mittlerweile zahlreiche Rechtsprechung der Gerichte erster und zweiter Instanz sowie die ersten Entscheidungen des BAG einordnet und erläutert. Die Rechtsprechung zu den Vorgängertarifverträgen wird, soweit sie einschlägig ist, aber ebenfalls berücksichtigt. Insgesamt richtet sich das Werk sicherlich mehr an den Praktiker, denn an den Theoretiker, stammt die Autorenschaft doch selbst auch aus der Praxis. Personalverantwortliche auf Arbeitgeberseite, Personal- und Betriebsräte auf Arbeitnehmerseite, aber auch Rechtsanwälte und Richter erhalten mit dem vorgelegten Kommentar dabei eine Arbeitserleichterung an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe es besser gelingen sollte, im nun geltenden „Tarifdschungel“ des öffentlichen Dienstes zurechtzukommen. Das Werk enthält aber nicht nur die grundlegenden Bestimmungen des TVöD bzw. TV-L, sondern auch die besonderen Teile für bestimmte Berufszweige, etwa Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser oder Sparkassen (S. 592 ff.). Zu den Sondervorschriften zählen auch die speziellen Überleitungsregelungen des TVöD (S. 662 ff.) und die Sonderregelungen des TV-L (S. 755 ff.).
Inhaltlich überzeugt das Werk ebenfalls: Die einzelnen Kommentierungen sind umfangreich recherchiert, flüssig geschrieben, bedienen sich nicht der üblichen Abkürzungen, was der guten Lesbarkeit dient, und enthalten neben einer vorangestellten Gliederung einen ebenfalls umfangreichen Fußnotenapparat. Mit dem am Ende angefügten – etwas zu knappen – Stichwortverzeichnis ist ein schneller Zugriff möglich. Sinnvolle Hervorhebungen und Randnummern runden den positiven Eindruck ab. Sicher ist allerdings schon jetzt, dass die kommenden Auflagen nicht nur die Masse der zukünftigen Rechtsprechung berücksichtigen, sondern auch den zahlreichen künftigen Tarifvertragsänderungen Rechnung tragen muss. Insofern ist den Autoren mit der vorgelegten ersten Auflage zu einem kompakten und gelungenen Einstiegswerk zu gratulieren.

Bülter, Verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse im Assessorexamen, 1. Auflage, C.F. Müller 2009
Die Anforderungen in den Klausuren im öffentlichen Recht im zweiten juristischen Staatsexamen unterscheiden sich wesentlich von denjenigen der ersten juristischen Pflichtfachprüfung. Diese Erkenntnis gewinnt man schon nach einem kurzen Blick in die einschlägigen Ausbildungsvorschriften und Stoffkataloge. Im zweiten Examen muss nicht nur mühsam der Sachverhalt anhand von vielen Seiten Klausurtext erfasst werden. Neben dem „eigentlichen“ Lösen von juristischen Problemen muss zudem ein Bescheid, Beschluss, Urteil etc. aufgesetzt werden.
Im öffentlichen Recht liegt der Schwerpunkt dabei in der Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Fragestellungen. Verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse sind neben anderen Klausurtypen (etwa verwaltungsbehördliche Entscheidungen oder Anwaltsklausuren) regelmäßig Klausurgegenstand. Das vorliegende Werk, das erstmals erschienen ist, will dem Rechtsreferendar dabei einen Leitfaden zur Anfertigung eben dieser verwaltungsgerichtlichen Urteile und Beschlüsse an die Hand geben. Es stammt aus der Feder von Dr. Gerhard Bülter, Richter am OVG Münster, der selbst bereits seit 20 Jahren Leiter öffentlich-rechtlicher Arbeitsgemeinschaften und Mitglied der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Referendarausbildung in den öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaften beim Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen ist und damit die Belange der Prüfungsordnungen, aber auch die „Prüfungssorgen“ der Rechtskandidaten kennt.
Sein Leitfaden teilt sich in fünf Teile. Zunächst wird das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren dargestellt. Es macht gut die Hälfte des knapp 360 Seiten fassenden Werkes aus. Nach einer kurzen Einführung in die verschiedenen Arten verwaltungsgerichtlicher Urteile und deren Bindungswirkungen werden die wesentlichen Teile des Urteils erläutert: Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung (S. 15 ff.). Dabei gibt der Autor dem Leser viele Formulierungsbeispiele (etwa S. 55 ff.), Aufbauschemata (etwa S. 70 f.) und eine enorme Anzahl von Beispielsfällen an die Hand, die der Struktur und Einordnung von juristischen Fragestellungen dienen. Zugleich erleichtert er durch die zusammenhängende Erläuterung aller wesentlichen Teile des verwaltungsgerichtlichen Urteils die Prüfungssystematik. Textschattierungen, verschiedene Schriftgrößen und die knappe Verwendung von weiterführenden Fundstellen fördern die gute Lesbarkeit. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass in den Fundstellen überwiegend nur zugelassene Kommentare, insbesondere also das Standardwerk zur VwGO von Kopp/Schenke, zitiert werden.
Der zweite Teil befasst sich mit der komplexen Materie der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs (§ 80 VwGO); der dritte Abschnitt behandelt das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO. Beide Teile werden ebenso ausführlich wie der erste Teil behandelt, enthalten eine logische Struktur und überzeugen ebenfalls mit vielen Beispielsfällen. Teil 4 ist den Aufbauschemata gewidmet. Sie überzeugen durch ihre Kompaktheit und ermöglichen damit eine schnelle Einprägung. Schließlich werden in fünften Teil vier Musterklausuren mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen behandelt (S. 310 ff.). Hier werden insbesondere die Erwartungen der Prüfer veranschaulicht, die sich bereits aus den Erläuterungen der ersten Teile ergeben. Dadurch wird nicht nur Klausurtaktik vermittelt, sondern das Erlernte kann auch perfekt am Klausurfall veranschaulicht werden.
Insgesamt erhält man mit dem vorliegenden Leitfaden ein komplettes Werk zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht im Assessorexamen. Durch die Kombination von Erläuterungen, zahlreichen Beispielsfällen, Aufbauschemata und vor allem durch die Musterklausuren zum Schluss erhält der Leser einen kompletten Überblick, wenn er sich im Assessorexamen mit verwaltungsgerichtlichen Urteilen und Beschlüssen befassen muss. Das Buch ist dem Rechtsreferendar daher nachhaltig zu empfehlen.

Pieroth / Schlink, Grundrechte – Staatsrecht II, 25. Auflage, C.F. Müller 2009
Ebenso wie das Grundgesetz feiert auch das Werk „Grundrechte – Staatsrecht II“ des Autorenduos Prof. Dr. Bodo Pieroth und Prof. Dr. Bernhard Schlink dieses Jahr ein Jubiläum. Es ist zwar noch nicht 60 Jahre alt, kann aber auf ein äußerst beachtliches Vierteljahrhundert mit 25 Auflagen und 235.000 (!) verkauften Exemplaren zurückblicken. Kaum ein anderes Lehrbuch hat so regen Zuspruch unter den Studierenden erfahren wie das vorliegende Werk – Grund genug also zum Feiern.
Zum Jubiläum wurde nun eine gestraffte Version vorgelegt, die die aktuellen Entwicklungen in der Grundrechtsdogmatik berücksichtigt und zugleich die altbekannten Probleme am bewährten Grundrechtsaufbau (Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung) erläutert. Ergänzt wird die Ausgabe auch diesmal wieder mit einer mitgelieferten CD-ROM, die knapp 700 ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts enthält und dem Leser das Verständnis für die wegweisende Grundrechtsauslegung durch das oberste deutsche Gericht geben soll. Neu und dem Lesefluss dienlich ist auch der Fußnotenapparat, der die Textzitate ablöst.
Am Aufbau des Werkes hat sich auch in der neu vorgelegten Auflage nichts geändert. Nach dem grundrechtstheoretischen ersten Teil mit der Geschichte der Grundrechte, den Grundrechtsfunktionen, der Grundrechtsberechtigung und -bindung sowie dem System der Grundrechtsgewährleistungen und -beschränkungen werden im zweiten Teil die einzelnen Grundrechte analog der Reihenfolge im Grundgesetz behandelt. Zusammengehörige Grundrechte, etwa die verschiedenen speziellen Gleichheitsgebote und der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3, 6 Abs. 1 und 5, 33 Abs. 1 bis 3 und 38 Abs. 1 Satz 1 GG (S. 108 ff.), werden zusammen erläutert. Neuere Entwicklungen – etwa das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Rdnr. 400) – werden kurz und bezogen auf die Zielgruppe, Studierende in den ersten Semestern und Rechtskandidaten kurz vor der ersten juristischen Pflichtfachprüfung, angemessen berücksichtigt. Neben den Grundrechten (Art. 1 bis 17 GG), der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie den Justizgrundrechten (Art. 101 und 103 GG) werden auch das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG), die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) und das Wahlrecht (Art. 38 GG) ausführlich erläutert. Weitergehende Literaturempfehlungen werden durch gezielte Verweise angegeben. Zitierte bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist schnell über die mitgelieferte CD-ROM recherchierbar.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Verfassungsbeschwerde (S. 305 ff.), dem wichtigsten verfassungsprozessualen Instrument in Theorie und Praxis. Dabei werden sowohl die Zulässigkeit wie auch die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde besprochen. Die Gliederung entspricht dem gängigen Prüfungsschema. Die einzelnen Punkte werden neben allgemeinen Erläuterungen durch Beispiele verständlich gemacht. Ausgewählte Fundstellen zeigen die Lösung von Problemfeldern auf.
Insgesamt bleibt, dass das vorliegende Werk auch weiterhin dem Studierenden der Anfangssemester gleichermaßen wie dem Examenskandidaten im vorgerückten Semester ans Herz zu legen ist. Kaum ein anderes Werk zu den Grundrechten vermittelt im Spagat von Kompaktheit einerseits und Ausführlichkeit andererseits besser den prüfungsrelevanten Stoff.

Tettinger / Erbguth / Mann, Besonderes Verwaltungsrecht – Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, 10. Auflage, C.F. Müller 2009
Mit der nun vorgelegten 10. Auflage des Gemeinschaftswerks von Prof. Dr. Wilfried Erbguth und Prof. Dr. Thomas Mann erhält der interessierte Leser ein Lehrbuch zum besonderen Verwaltungsrecht, dass sich den drei großen Teilrechtsgebieten Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Baurecht widmet. Es ist die zweite Auflage ohne die Mitwirkung des Begründers des Werkes, Prof. Dr. Peter J. Tettinger, der früh verstarb und den Aufbau und die Struktur des Werkes fast zwanzig Jahre lang allein prägte. Erst zur achten Auflage holte er sich den ausgewiesenen Spezialisten für das öffentliche Baurecht, Prof. Dr. Wilfried Erbguth, dazu. Die Bedeutung der drei Teilrechtsgebiete für das Studium und die erste juristische Pflichtfachprüfung muss dabei nicht extra betont werden. In fast jedem zweiten Prüfungstermin ist mit einer Klausur aus dem Polizei- und Ordnungsrecht zu rechnen. Die anderen beiden Fächer sind ebenfalls regelmäßig vertreten. Dies bedeutet für den Rechtskandidaten, dass er zu jedem Teilrechtsgebiet ein einzelnes Werk durcharbeiten muss. Oder er bedient sich aus der Fülle von Werken, die sich der gemeinsamen Darstellung des Pflichtfachstoffes des besonderen Verwaltungsrechts verschrieben haben. Dabei gilt es aber zu unterscheiden zwischen Werken, die den Stoff länderübergreifend darstellen, und denjenigen, die sich auf die Darstellung des besonderen Verwaltungsrechts explizit eines Bundeslandes konzentrieren. Das vorliegende Werk zeigt auf seinen 590 Seiten die unterschiedlichen gesetzlichen Strukturen mehrerer Bundesländer auf.
Inhaltlich beschäftigen sich die Autoren mit allen wesentlichen Aspekten der drei Rechtsteilgebiete. Im Kommunalrecht werden die wichtigsten Rechtsinstitute erläutert: etwa die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung (S. 23 ff.), die innere Gemeindestruktur samt kommunalem Organstreit (S. 58 ff.), das kommunale Satzungsrecht (S. 98 ff.) und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (S. 124 ff.). Das Polizei- und Ordnungsrecht enthält neben der differenzierten Darstellung der unterschiedlichen Gefahrenbegriffe (S. 197 ff.) auch ausführliche Erläuterungen zu den wichtigsten Spezialermächtigungen (S. 236 ff.) sowie zum Versammlungsrecht (S. 298 ff.). Letzteres findet nicht in jedem Werk zum besonderen Verwaltungsrecht Berücksichtigung. Wegen der Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen zugunsten der Länder kommt aber der Abstimmung von landesrechtlichem Polizeirecht und landesrechtlichem Versammlungsrecht eine gesteigerte Bedeutung zu, die deshalb in einem Werk aufgezeigt werden sollte. Das Baurecht behandelt die wichtigsten Regelungen der Bauleitplanung (Aufstellung von Bauleitplänen, S. 361 ff., sowie Zulässigkeit von Vorhaben, S. 437 ff.) und die Grundzüge des landesrechtlich normierten Bauordnungsrechts (S. 491 ff.). Ausführungen zum Rechtsschutz sind ebenfalls enthalten (S. 537 ff.). Das Baurecht macht dadurch insgesamt den größten Teil der Darstellungen aus.
Wie bei jedem Werk zum besonderen Verwaltungsrecht, dass mehrere Rechtsteilgebiete gemeinsam erläutert, kann auch hier die besondere Abgestimmtheit der einzelnen Kapitel betont werden. Der Umfang des Werkes entspricht dabei dem Aufwand, der für das besondere Verwaltungsrecht hinsichtlich der ersten juristischen Pflichtfachprüfung betrieben werden sollte. Landesrechtliche Besonderheiten können zwar nicht vollständig berücksichtigt werden, hier empfehlen sich aber als Ergänzung Fallsammlungen, sofern es welche mit dem entsprechenden Landesrecht gibt. Neu sind die nun eingefügten 25 Schaubilder und Prüfungsschemata. Die Autoren kommen damit den Wünschen der Leserschaft nach, was wieder einmal zeigt, dass der Leser auch unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung von Lehrbüchern haben kann. Zudem hält die Auflage nun am Ende eines jeden größeren Gliederungspunktes Wiederholungs- und Verständnisfragen bereit, damit die schnelle und effektive Wiederholung des gerade erarbeiteten Stoffes möglich wird. Insgesamt überzeugt das vorliegende Lehrbuch daher nicht nur durch seine langjährige Weiterentwicklung und den detaillierten und gründlichen Fundstellenapparat, sondern schafft auch die kompakte und leicht verständliche Stoffdarstellung, so dass es uneingeschränkt insbesondere für den Studenten fortgeschrittenen Semesters empfohlen werden kann.

Birk, Steuerrecht, 12. Auflage, C.F. Müller 2009
Das vorlesungsbegleitende Lehrbuch zum Steuerrecht von Prof. Dr. Dieter Birk von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist dieses Jahr bereits in der 12. Auflage erschienen und gilt als eines der Standardeinführungswerke auf dem Gebiet des Steuerrechts. Es richtet sich vornehmlich an den Studenten, der sich erstmals mit der Materie beschäftigen will oder der im Rahmen des universitären Schwerpunktprogramms das Steuerrecht erlernen muss. Daneben eignet sich das Werk aber auch für den Rechtsreferendar und vereinzelt für den Praktiker, wenn es darum geht, schnell aktuelle Entwicklungen des Steuerrechts zu erfassen. Gerade das Steuerrecht lebt von der stetigen (gesetzgeberischen) Weiterentwicklung, so dass die Lehrbücher zum Steuerrecht ständig aktualisiert werden müssen. Diesen notwendigen aktuellen Überblick liefert dieses Werk vortrefflich, zumal neben dem Erbschaftssteuerreformgesetz und dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auch das Jahressteuergesetz 2009 eingearbeitet wurde.
Inhaltlich ist das Werk in vier Teile aufgebaut: Der erste Teil stellt die wesentlichen Grundlagen des Steuerrechts vor. Neben den wesentlichen steuerrechtlichen Prinzipien wird ein Überblick über die Steuersystematik (S. 21 ff.) gegeben. Die einführenden Darstellungen zu den einzelnen Steuerarten sind leicht verständlich und ermöglichen somit einen guten Einstieg in die rechtlich sicherlich schwer zugängliche und zum Teil wegen der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen verwirrende Thematik des Steuerrechts. Im Anschluss werden die wichtigen grundgesetzlichen und europarechtlichen Grundlagen aufgezeigt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem allgemeinen Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht (S. 73 ff.). Hier werden die Regelungen der Abgabenordnung (AO) systematisch erläutert, also insbesondere der Steueranspruch, die Handlungsformen der Finanzverwaltung und die Durchführung der Besteuerung samt besonderer Verfahren der Sachaufklärung wie die bei Steuerschuldnern ungeliebte betriebliche Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO (S. 151 ff.). Rechtsschutzfragen werden ebenfalls berücksichtigt. Teil drei widmet sich den Steuern vom Einkommen und Ertrag. Zunächst wird also das Einkommensteuerrecht vorgestellt. Neben der wichtigen Skizzierung der einzelnen Einkunftsarten (S. 210 ff.) bildet die Ermittlung der Einkünfte den Kern der Darstellung. Hier dienen zahlreiche Beispiele samt Beispielsrechnungen dem Verständnis. Wegen der schwer verständlichen Materie und der zahlreichen und detaillierten gesetzlichen Grundlagen im EStG sowie in anderen Gesetzen (etwa dem HGB) sollten die Beispiele vom Leser jedoch mehrfach durchgespielt werden. Die Besteuerung von Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Gewerbesteuer) erfolgt im Anschluss. Zwar kann hier auch der Praktiker die eine oder andere Hilfestellung erhalten, die Ausführungen sind vom Umfang her aber deutlich auf die Ausbildung und die geforderten Klausuranforderungen zugeschnitten. Der Leser erhält schließlich noch einen Überblick über das internationale Steuerrecht sowie über das reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Der vierte Teil widmet sich schließlich den Verbrauchssteuern, namentlich der Umsatzsteuer sowie der Grunderwerbssteuer. Die Ausführungen begrenzen sich bei knapp 40 Seiten auf die wesentlichen Aspekte.
Nach zwölf Auflagen kann am Schluss kein anderes Votum als eine absolute Empfehlung dieses Lehrbuches herauskommen. Aktualität und Kompaktheit der Darstellung machen das Werk zur ersten Wahl steuerrechtlicher Einführungsliteratur. Die erwähnten zahlreichen Fälle und Beispielsrechnungen machen es zum unersetzlichen Begleiter insbesondere für den Studenten des universitären Schwerpunktprogramms sowie den Rechtsreferendar, wenn er das Steuerrecht als Wahlfach gewählt hat. Die zügige Durcharbeitung ist für diese Zielgruppe dabei möglich, ohne andere Fächer über Gebühr zu vernachlässigen.

Pewestorf / Söllner / Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht – Berliner Kommentar, 1. Auflage, Carl Heymanns 2009
Mit dem nun erstmals erschienenen und über 1.000 Seiten fassenden Kommentar zum Polizei- und Ordnungsrecht sollen die für die Praxis und Ausbildung relevanten Vorschriften dieses Rechtsgebietes dargestellt werden. Hierzu zählen nicht nur die Regelugen der einzelnen der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegenden allgemeinen Polizei- und Sicherheitsgesetze samt ihrer verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Besonderheiten sowie seit der Förderalismusreform 2006 auch der Versammlungsgesetze, sondern auch die dem Bundesgesetzgeber obliegenden Rechtsmaterien des Gewerberechts (insbesondere der GewO, des GastG und der HandwO) sowie des Ausländer- und Waffenrechts. Der Autorenkreis des Werkes kommt aus der Praxis (Richter, Rechtsanwalt und Kriminaldirektor), was insbesondere für die Berücksichtigung erstinstanzlicher Urteile von Vorteil ist, da diese Entscheidungen besondere praktische Bedeutung haben, in Lehrbüchern aber zumeist nicht die notwendige Berücksichtigung in der Darstellung finden.
Inhaltlich ist das Werk in vier Teile aufgebaut: Der 1. Teil ist die umfangreiche Kommentierung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG). Neben der Kommentierung der einzelnen ASOG-Vorschriften wird ein Vergleich mit den anderen landesrechtlichen Polizei- und Sicherheitsgesetzen gezogen. So konzentriert sich das Werk nicht nur auf für Berlin typische Besonderheiten, sondern ist für eine bundesweite Zielgruppe interessant. Dabei wird auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den vielfältigen zumeist verdeckten Datenerhebungsmethoden, etwa zum automatisierten Kennzeichenabgleich oder zum Zugriff auf informationstechnische Systeme, berücksichtigt. Letzteres, insbesondere in der Medienwelt unter dem Begriff der so genannten Online-Durchsuchung bekannt, ist zwar nicht im ASOG normiert, erfährt aber trotzdem eine erfreulich ausführliche Bearbeitung (S. 347 ff.). Alles in allem ist die Darstellung der einzelnen Rechtsprobleme klar und gut strukturiert. Zahlreiche Hervorhebungen, die Verwendung eines angemessenen Fußnotenapparats und die Darstellung der Rechtslage im Bund und in einzelnen Ländern ermöglicht die schnelle Erfassung der Problemstellung und erleichtert damit den schnellen Zugriff auf die bedeutsamen Rechtsfragen. Der 2. Teil befasst sich ausführlich mit dem Vollstreckungs-, Gewerbe- und Versammlungsrecht. Das Vollstreckungsrecht wird lehrbuchartig dargestellt und enthält eine Übersicht über die Gesetzeslage in den einzelnen Ländern. Zahlreiche Kurzbeispiele dienen dem Verständnis. Die Checkliste (S. 776 f.) eignet sich hervorragend als Prüfungsschema. Das Versammlungsrecht wird als Synopse von Bundesrecht und Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern erläutert. Die Kommentierungen überzeugen mit zahlreichen Nachweisen. Die Skizzierung des Gewerberechts konzentriert sich lehrbuchartig auf die wesentlichen Punkte und behandelt auch Sondervorschriften zum Nichtraucherschutz, zu den Ladenschlussgesetzen und zum Glücksspiel inklusive der Gegenüberstellung der gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Länder (S. 963 ff.). Im 3. Teil folgen die Ausführungen zum Waffen- und Ausländerrecht. Der 4. Teil widmet sich dem Rechtsschutz. Auch hier helfen dem Leser zahlreiche Checklisten (beispielsweise S. 1032 f. und S. 1041 ff.) weiter.
Insgesamt ist mit dem vorliegenden Werk ein nützlicher und sinnvoller Kommentar auf den Markt gebracht worden. Er zeichnet sich nicht nur durch die zu notwendige Aktualität aus, sondern schafft durch die Darstellung aller wichtigen Vorschriften des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts ein gelungenes Gesamtwerk, dass in dieser Form sicher seinen Platz neben den umfangreichen Handbüchern und anderen landesrechtlichen Kommentaren einnehmen wird. Wegen der vielfältigen Änderungen in den einzelnen Bundesländern insbesondere bei den momentan relativ kurzlebigen Datenerhebungs- und Datenverwendungsvorschriften sowie den zu erwartenden weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (etwa zur Vorratsdatenspeicherung) wird sicher in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Auflage erscheinen.

Waltermann, Sozialrecht, 8. Auflage, C.F. Müller 2009
Das Sozialrecht steht bei allen politischen Parteien schon seit Jahren mit an erster Stelle der Agenda. Kaum ein rechtlicher Bereich sorgt in Deutschland für mehr zahlreichen Diskussionsstoff als das Sozialrecht; vielleicht noch das Steuerrecht. Unter dieses Rechtsgebiet fallen aber nicht nur die Krankenversicherung (Stichwort: Gesundheitsreform), die Rentenversicherung (Stichwort: Generationenvertrag) oder die Sozialhilfe (Stichwort: Hartz IV). In den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches sowie den zahlreichen Nebengesetzen werden sämtliche Bereiche geregelt, die der Erfüllung des grundgesetzlich vorgegebenen Auftrags der Sicherung des Sozialstaats dienen. Prof. Dr. Raimund Waltermann von der Universität Bonn gelingt dabei die konzentrierte Darstellung des wesentlichen Prüfungsstoffes für Studierende der Rechtswissenschaften im universitären Schwerpunktbereich wie auch für Rechtsreferendare mit dem Wahlfach Arbeits- und Sozialrecht sowie den Studierenden etwa an den Verwaltungsfachhochschulen, die mit Abschluss ihres Studiums regelmäßig die wichtigen Positionen des Sachbearbeiters in den sozialrechtsrelevanten Behörden einnehmen werden. Aber auch für andere interessierte Personengruppen eignet sich das vorliegende Werk als Einstiegslektüre.
Das Werk umfasst insgesamt sechs Teile. Nach der üblichen Einordnung der Rechtsmaterie in das Gefüge der Rechtsordnung sowie der Erläuterung wesentlicher Begriffe folgt im zweiten Teil der geschichtliche, politische und internationale Hintergrund des Sozialrechts. Im dritten Teil werden die Grundlagen der Sozialversicherung und Arbeitsförderung behandelt (S. 53 ff.). Die Darstellungen der einzelnen Teilbereiche (Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie Arbeitsförderung) erfolgen dabei immer nach dem gleichen logischen Muster: Grundlagen, versicherter Personenkreis und Leistungen sowie Besonderheiten des einzelnen Teilbereichs. Die Ausführungen sind logisch aufgebaut und ermöglichen eine schnelle Orientierung. Weiterführende Fundstellen sind angemessen angegeben. Definitionen, Beispielsfälle samt ausführlicher Lösung und gelegentliche Abbildungen erleichtern das Verständnis enorm. Der vierte Teil ist der sozialen Entschädigung, Hilfe und Förderung gewidmet (S. 214 ff.). Hier wird vor allem die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die unabhängig von einer Vorbeschäftigungszeit gewährt wird, und die Sozialhilfe behandelt. Übersichten vereinfachen auch hier das Verständnis für die verschiedenen Leistungen (etwa S. 228). Schließlich werden im fünften Teil das Verfahren und der Rechtsschutz behandelt. Ein Anhang mit sozialrechtlichen Daten (Beitragssätze, Bemessungsgrenzen etc.) und eine zusammenfassende Übersicht zum Sozialversicherungsrecht komplettieren den positiven Gesamteindruck.
Das vorlesungsbegleitende Lehrbuch zum Sozialrecht kann jedem empfohlen werden, der sich in seiner Ausbildung mit Fragen des Sozialrechts befassen muss. Auf knapp 300 Seiten beschränkt sich der Autor auf die wesentlichen Fragen des Sozialrechts und vermittelt die Grundlagen für ein systematisches Verständnis, das einem die Lösung von prüfungsrelevanten Einzelfragen ermöglicht. Nach Abschluss und Verständnis der Lektüre sollte das sichere und erfolgreiche Bestehen von Übungsklausuren keine Probleme mehr bereiten.

Ehlers / Schoch, Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, 1. Auflage, Verlag de Gruyter 2009
Unter dem Titel „Rechtsschutz im Öffentlichen Recht“ ist erstmals ein Lehrbuch erschienen, dass die wesentlichen Rechtsschutzfragen verschiedener Rechtsteilgebiete des Öffentlichen Rechts – namentlich des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Verfassungsrechts sowie Verwaltungsrechts – in einem Band erläutert. Unter der Federführung der beiden Herausgeber behandeln neun Autoren, allesamt Professoren, auf über 900 Seiten alle wesentlichen Fragen des nationalen und internationalen öffentlichen Rechtsschutzes, ob nun vorläufiger oder abschließender Natur. Besonderes didaktisches Anliegen der Autorenschaft ist dabei die auf einem einheitlichen Gesamtkonzept beruhende Darstellung der einzelnen Rechtsbehelfe: Funktion und Bedeutung des Rechtsbehelfs sowie Anforderungen an seine Zulässigkeit und Begründetheit. Dieses Wissen ist insbesondere für Studierende und Rechtsreferendare elementar.
Insgesamt gliedert sich das umfangreiche Werk in fünf große Teile: Rechtsschutz im allgemeinen Völkerrecht, im europäischen Völkerrecht, im Europäischen Unions- und Gemeinschaftsrecht, im Verfassungsrecht sowie im Verwaltungsrecht. Dabei ist der letztgenannte Teil zwangsläufig der ausführlichste (knapp 400 Seiten), kommt dem Verwaltungsprozessrecht im Studium wie im Referendariat doch die größte Prüfungsrelevanz innerhalb des Rechtsschutzes im Öffentlichen Recht zu. Die einheitliche Struktur des gesamten Werkes ermöglicht dabei direkte Vergleiche der einzelnen Rechtsbehelfe und somit auch die erleichtere Erfassung von Besonderheiten. Die Ausführungen bedienen sich einer gut verständlichen Sprache, halten den Anforderungen eines Lehrbuches entsprechend genügend Fundstellen bereit und schaffen durch die Integration von Fällen samt Lösungsvorschlägen die Verknüpfung von Theorie und Praxis.
Im ersten Teil stehen vor allem der Rechtsschutz vor dem Internationalen Gerichtshof sowie die Streitbeilegung in der WHO im Vordergrund. Der zweite Teil befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten vor dem EGMR. Neben allgemeinen Ausführungen zur EMRK sowie zum EGMR selbst werden in prüfungschronologischer Reihenfolge die einzelnen Punkte der Zulässigkeit und Begründetheit der Individualbeschwerde abgearbeitet (S. 114 ff.). Dabei werden neben den Standardkonstellationen auch besondere Rechtssituationen aufgezeigt (vgl. etwa S. 117), die über die angegebenen Fundstellen vertieft werden können. Insoweit kann das vorliegende Werk auch für den Praktiker wichtige Impulse vermitteln. Der dritte Teil rundet die Ausführungen zum internationalen öffentlichen Rechtsschutz ab, indem die einzelnen Verfahren des Europäischen Unions- und Gemeinschaftsrechts (Vertragsverletzungsklage, Nichtigkeitsklage, Untätigkeitsklage, Schadensersatzklage, Vorabentscheidungsverfahren und der vorläufige Rechtsschutz) erläutert werden. Im vierten Teil bildet die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG den Schwerpunkt der Darstellungen (S. 273 ff.). Hier werden auch die Besonderheiten der Entscheidung des BVerfG erläutert, beispielsweise das Sondervotum (S. 340). Im abschließenden fünften Teil werden neben den verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfen ausführlich das für Ausbildung und Praxis nicht zu unterschätzende Widerspruchsverfahren nach der VwGO behandelt (S. 485 ff.). Nach den Erläuterungen der allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe werden die einzelnen Klagen aufgezeigt. Berücksichtigung finden schließlich auch die verwaltungsgerichtlichen Organstreitigkeiten (S. 745 ff.). Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80, 80a und 123 VwGO) runden den positiven Gesamteindruck des Werkes ab.
Das vorliegende Lehrbuch ist absolut zu empfehlen und kann sich bereits im ersten Studienjahr als ständiger Begleiter erweisen, wenn die Grundlagen des Verfassungsprozessrechts behandelt werden. Der Umfang darf den Leser nicht abschrecken, erhält er doch ein Lehrbuch für drei Pflichtfächer (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht) sowie zum Völkerrecht. Die Ausführungen zum letztgenannten Rechtsteilgebiet sind vor allem interessant, wenn Völkerrecht im universitären Schwerpunktbereich gewählt wurde. Schließlich ist auch der niedrige Preis von 49,95 Euro für den kompletten Rechtsschutz im Öffentlichen Recht moderat.

Von Dr. Peter Gussone, Referent beim Bundeskartellamt, Bonn

Wagener / Eger, Europäische Integration, 2. Auflage, Vahlen 2009
Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik – so der Untertitel der zweiten Auflage des Lehrbuches zur Europäischen Integration von Wagener und Eger. Ein ganz schön weites Feld, denkt sich der unbefangene Autor, und macht sich an die Lektüre der rund 740 Seiten. Angesichts des ambitionierten Vorhabens der Autoren, die Europäische Union sowohl ökonomisch-rechtlich als auch historisch und politologisch zu betrachten, erscheint der Umfang nicht zu groß. Die Europäische Integration ist per se vielschichtig und sinnvollerweise auch nur interdisziplinär zu beleuchten. Trotz des fächerübergreifenden Erklärungsansatzes der Autoren bleibt dem Leser die ökonomische Herkunft der Verfasser, beide sind ausgebildete Volkswirte, nicht verborgen. Im Grundsatz erscheint das Werk als volkswirtschaftliches Lehrbuch.
Der gesamte Komplex Europäische Integration wird in 16 Kapiteln und sechs Hauptabschnitten in Angriff genommen. Im ersten Abschnitt gehen die Verfasser nach einer kurzen geschichtlichen und geographischen Einordnung der Idee der Integration näher auf dem Grund. Neben ökonomischen Erklärungsmodellen werden auch Grundbegriffe der politischen Integrationstheorie dargestellt und erklärt. Der zweite Hauptabschnitt stellt in erfrischender Kürze die Wegmarken der europäischen Integration dar, sozusagen vom Schuman-Plan bis zur Osterweiterung und dem Vertrag von Lissabon. Anschließend wird eine Bestandsaufnahme der erreichten Integration mit Ausblick in die Zukunft unter dem Titel „Europa 2010 – Wer ist drin und wer steht draußen?“ gemacht. Die Autoren stellen dabei u.a. die Diskussion über einen Beitritt der Türkei zur EU ausführlich dar und schließen den Abschnitt mit einer Tabelle, die die Argumente der Befürworter und Gegner übersichtlich gegenüberstellt. Im dritten Teil werden der rechtliche sowie organisatorische Rahmen der EU beleuchtet. Neben den deskriptiven Abschnitten zur Vertragsentwicklung und den einzelnen Organen von EU und EG, sind Abschnitte zu streitigen Punkten wie der Frage nach einer Verfassung für Europa oder der Frage nach der Zuständigkeit der EG und dem Prinzip der Subsidiarität enthalten. Der anschließende vierte Hauptabschnitt erklärt den Kern der Integration und damit die zentralen Aufgabenfelder der EU bzw. EG. Ausführlich und mit Beispielen aus der Fallpraxis von Kommission und den europäischen Gerichten angereichert wird das System des gemeinsamen Marktes und der Grundfreiheiten beschrieben. Sehr detailliert wird auch die europäische Wettbewerbspolitik, also die Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle der Europäischen Kommission, dargestellt. Anhand von wegweisenden Entscheidungen des EuGH werden die wichtigsten Tatbestände erklärt. Es folgen Ausführungen zu den verschiedenen Politikansätzen (Wirtschafts-, Industrie-, Handels- oder auch Umweltpolitik) auf nationaler und europäischer Ebene. Ein weiteres Kapitel widmet sich der spannenden, weil in der Öffentlichkeit immer wieder diskutierten Frage: was kostet die EU? Detailliert werden der Haushalt und der Haushaltsfindungsprozess sowie die Diskussionen um Nettozahler und „Britten-Rabatt“ dargestellt. Ein ähnlich umstrittenes Thema, die gemeinsame Agrarpolitik, ist Gegenstand des nächsten Kapitels. Der vierte Hauptabschnitt endet mit tiefgehenden Erklärungen zur europäischen Sozialpolitik und den verschiedenen ordnungspolitischen Konzepten. Im fünften und letzten Hauptteil wird es noch spezieller; Betrachtungen zur gemeinsamen Währungspolitik und der Wirtschaftspolitik in einer Währungsunion schließen die inhaltlichen Ausführungen ab, bevor das Buch mit einem resümierenden Ausblick endet.
Das Buch ist ein Lehrbuch und als solches geschrieben. Vor allem Studenten und da besonders die aus den ökonomischen Fächern können von der Lektüre profitieren. Es gibt kaum ein vergleichbares Buch, das die wichtigsten Themen der europäischen Integration ähnlich komplex, aber dennoch übersichtlich darstellt. Das Buch ist sehr strukturiert aufgebaut, stringent und leserfreundlich gegliedert. Trotz des sehr hohen Textanteils ist der gewünschte Inhalt leicht zu exzerpieren. Hierbei hilft vor allem, dass wesentliche und wichtige Punkte vom Layout abgesetzt in Boxen kurz dargestellt und erklärt werden. Grundfarbe von Schrift, Abbildungen und Layout ist blau, was eine willkommene und vor allem augenfreundliche Abwechslung zu den sonst üblichen Schwarz- oder Grautönen ist. Mit Blick auf die Europaflagge ist die Farbwahl auch nur konsequent. Jedes Kapitel wird mit einem in wörtlicher Rede wiedergegebenen Gespräch der Verfasser eingeleitet, ein recht ungewöhnliches Stilmittel für ein Lehrbuch. An diesen Stellen im Buch kommentieren die Verfasser Argumente, öffentliche Diskussionen, Vorurteile und ähnliches zu dem jeweils im Kapitel behandelten Themenkomplex. Der Sprachgebrauch ist dabei, wie auch an manchen Stellen im Buch, ein wenig zu locker und flapsig. Ob ein Lehrbuch für Studenten dadurch zugänglicher wird, das es sich der Materie teilweise umgangssprachlich und im lockeren Duktus nähert, ist dann doch eher fraglich.
Das umfassende und umfangreiche Werk von Wagener/Eger ist in jedem Fall eine Bereicherung. Inhaltlich ist es auf dem neuesten Stand, da die Verfasser den Vertrag von Lissabon in optimistischer Vorausschau als Grundlage für ihre Ausführungen genommen haben. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist ausgezeichnet. Alle wesentlichen Themenkreise der europäischen Integration werden gründlich und anregend dargestellt. Das Buch eignet sich dabei vor allem für diejenigen, die einen schnellen und profunden Überblick erhalten wollen – für das Grundstudium bzw. die ersten Semester ein vollkommen ausreichender Ansatz. Der Buchverkauf spricht für sich, die nunmehr zweite Auflage erscheint kaum drei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage.

Von Ref. iur. Claudia Schmidt, Kaiserslautern

Hendler / Hufen / Jutzi, Landesrecht Rheinland-Pfalz, 5. Auflage, Nomos 2009
Das noch in der vierten Ausgabe unter dem Namen „Staats- und Verwaltungsrecht für Rheinland-Pfalz“ erschienene Werk hat nicht nur den Titel geändert. Die neue Zusammensetzung von Herausgebern und Autoren hat sich mit dieser fünften Auflage zum Ziel gesetzt, ein Studienbuch zu gestalten, das sowohl den universitären Pflichtgebieten als auch den Schwerpunktbereichen Rechnung trägt. Zielgruppen sind dabei vor allem Studierende und Referendare. Aber auch Praktiker wollen die Herausgeber ansprechen.
Inhaltlich gliedert sich das Werk in zehn Kapitel. Den Anfang macht das Staatsrecht, welches von Siegfried Jutzi behandelt wird. Der Schwerpunkt wurde hier auf das Verfassungsprozessrecht gelegt, wobei die einzelnen Verfahrensarten vor dem VerfGH behandelt werden. Hilfreich sind hier die Aufbauschemata, die dem Leser die gezielte Klausurvorbereitung erleichtert. Das zweite Kapitel widmet sich der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungshandeln. Auch die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für den Bürger werden erläutert.
Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Bauordnungsrecht werden wegen ihrer Prüfungsrelevanz besonders ausführlich dargestellt. Sowohl Standardprobleme als Themen, die wegen ihrer Aktualität prüfungsrelevant sind, werden dargestellt. Auch hier werden immer wieder Prüfungsschemata zur Verfügung gestellt. In den letzten Kapiteln des Buches werden Teilgebiete des Öffentlichen Rechts besprochen, die eher den Schwerpunktbereichen zuzuordnen sind. Gerade auch für Praktiker, die sich entweder in die Materie einlesen oder bestimmte Fragen nachlesen wollen, sind diese Kapitel zu empfehlen. Zunächst wird das Öffentliche Wirtschaftsrecht thematisiert. Ausführlich wird dabei auf das Ladenöffnungsgesetz, das Glücksspiel und Spielbanken und auf den Nichtraucherschutz in Gaststätten eingegangen. Im Anschluss widmet sich Prof. Dr. Hendler dem Umweltrecht, wobei auf das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht und auf das Wasserrecht der Schwerpunkt gelegt wurde. Daran schließen sich die Kapitel über Landesplanungsrecht, Kulturrecht und Medienrecht an.
Insgesamt fällt positiv auf, dass sehr viele Verweise auf Rechtsprechung und weiterführende Literatur gegeben werden. Auch an Beispielsfällen mangelt es nicht. Die vielen Aufbauschemata helfen dem Leser das theoretisch Gelernte auch in der Klausur praktisch umzusetzen. Vor allem für Referendare, die erstmals mit dem rheinland-pfälzischen Landesrecht in Berührung kommen, bietet dieses Buch die Möglichkeit, einen Überblick über das gesamte Rechtsgebiet zu bekommen. Dabei kann man davon ausgehen, dass die examensrelevantesten Themen behandelt werden, da die Autoren selbst regelmäßig Klausuren für das Staatsexamen einreichen. Als besonders hilfreich erweit sich der Abschnitt „Klausurhinweise“, der am Ende jedes Kapitels steht.
Das komplette für das Staatsexamen relevante Landesrecht wird auf rund 460 Seiten bearbeitet. In einem Rechtsgebiet, in dem kompakte Lehrbücher Mangelware sind, ist das Buch sicherlich ein Gewinn.

Von stud. iur. Christiane Warmbein, Regensburg

Pechstein, Entscheidungen des EuGH, 5. Auflage, Mohr Siebeck 2009
In nun bereits fünfter Auflage bietet Matthias Pechstein eine Sammlung der wichtigsten Entscheidungen des EuGH. Das Werk ist im Laufe seines Bestehens beträchtlich auf knapp 800 Seiten angewachsen, was angesichts der steigenden Urteilsflut von EuGH und EuG nicht verwundert. Umso nützlicher ist es für Studenten im Wahl- und Pflichtfach sowie für Referendare, einmal wirklich alle wichtigen Entscheidungen verständlich aufbereitet und in gebotener Knappheit, die sich jedoch nicht negativ auf die umfassende Verständlichkeit auswirkt, beisammen zu haben.
Pechstein gliedert die Entscheidungen in logisch aufgebauten Kapiteln und in sich stimmig. Er beginnt mit Entscheidungen, die wegweisend für das allgemeine Verhältnis zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten sind. Einem Kapitel zur gemeinschaftlichen Rechtsetzung folgt ein erfreulich ausführlicher Teil zu den Rechtsquellen des Gemeinschafts- und Unionsrechts. Klausurrelevant dürfte besonders der nächste Abschnitt zum Rechtsschutz auf europäischer Ebene sein, im Rahmen dessen die gut gewählten Urteile die einzelnen Rechtsschutzmöglichkeiten verdeutlichen. Eher knapp sind hingegen die Entscheidungen zum Allgemeinen Diskriminierungsverbot gehalten. Den ständig ausgebauten Grundfreiheiten, die ebenso wie der Rechtsschutz häufig geprüft werden, wird hingegen größere Ausführlichkeit zuteil. Dieses Kapitel kann den Lesenden besonders ans Herz gelegt werden, da die höchstrichterliche Kasuistik hier eine weit bedeutendere Rolle spielt als beispielsweise bei den Klagearten. Schließlich widmet Pechstein etwa 100 Seiten dem europäischen Wettbewerbsrecht und besonders wichtigen Politiken der Gemeinschaft, wie der Rechtsangleichung und der Handelspolitik.
Die Entscheidungssammlung wirkt wohl durchdacht und an den Bedürfnissen der Leser orientiert. Besonders wertvoll macht das Buch, dass die Entscheidungen nicht einfach abgedruckt sind. Vielmehr sind die Zitierungen auf die wesentlichen Teile beschränkt, wofür jeder dankbar sein wird, der einmal ein EuGH-Urteil in all seiner Pracht und Ausführlichkeit gelesen hat. Zudem bietet der Autor hervorragende Anmerkungen vor jeder Entscheidung, in der er Bedeutung und Folgen des nachfolgenden Urteils erläutert. Dabei verzichtet er jedoch auf seitenlange theoretische Erläuterungen, die sonst in Lehrbüchern zu finden sind. Dies macht die sonst nur schwer überblickbaren Zusammenhänge der gemeinschaftlichen Judikatur auf einmal erstaunlich klar.
Das Werk von Matthias Pechstein kann einerseits als hervorragende Ergänzung zu einem Lehrbuch, andererseits auch eigenständig als Nachschlagewerk Verwendung finden. Es kann aufgrund seiner außergewöhnlich guten Ausarbeitung, seiner Leserfreundlichkeit und auch seines trotz des Umfangs handlichen Formats uneingeschränkt empfohlen werden.

Von Ass.iur. Christina Armbrüster, München

Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 16. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Der Kommentar, der nunmehr in der 16. Auflage erschienen ist, wurde begründet von dem mittlerweile verstorbenen Professor Dr. Ferdinand Kopp und wird von dem emeritierten Professor Dr. Wolf-Rüdiger Schenke fortgeführt, der an der Universität Mannheim einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne hatte. Das Werk richtet sich sowohl an Anwälte und Richter, als auch an Studenten und Referendare, und hat es sich zur Aufgabe gemacht hat, die notwendigen Informationen über die Grundlagen und Einrichtungen des Verwaltungsprozesses zu vermitteln. Auf 1938 Seiten werden hier in gebotener Kürze alle wesentlichen Erläuterungen geboten, die der Verwender für seine praktische oder wissenschaftliche Arbeit benötigt. Rechtsstand und Literatur befinden sich auf dem Stand vom Mai 2009.
Sprachlich besticht das Werk durch eine klare Satzstruktur und auch die Gestaltung des Buches ist übersichtlich. Besonders hervorzuheben ist, dass zu Beginn von Normen mit umfangreicher Kommentierung – wie etwa bei § 113 VwGO – eine Übersicht vorangestellt wird, die die Suche nach bestimmten Problemkreisen wesentlich erleichtert. Positiv ist ferner das umfangreiche Stichwortverzeichnis, das auch eine nur punktuelle Lektüre des Werkes ermöglicht. Innerhalb der einzelnen Kommentierungen werden zur Verbesserung der Übersichtlichkeit die wichtigsten Fachbegriffe und Schlagwörter fett gedruckt. Um die Vertiefung einzelner Probleme insbesondere auch für Studenten und Referendare zu erleichtern, werden in den Erläuterungen immer wieder Belegstellen aus den wichtigsten Lehrbüchern des Verwaltungsprozessrechts angeführt und auf die Rechtsprechung und Literatur zu anderen Prozessgesetzen verwiesen.
Inhaltlich wird ausschließlich die Verwaltungsgerichtsordnung kommentiert. Innerhalb der Kommentierungen zu einzelnen Normen wird jedoch auch auf andere Gesetze hingewiesen und es erfolgt auch zu diesen eine Erläuterung. So findet sich etwa im Anhang zu § 164 VwGO, welcher die Prozesskostenfestsetzung regelt, eine Kommentierung zu § 52 GKG sowie der Streitwertkatalog in der Fassung vom Juli 2004. Auch § 42 VwGO, welcher Regelungen zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage trifft, enthält einen umfangreichen Anhang mit einer Kommentierung zu § 35 VwVfG und dem darin enthaltenen Begriff des Verwaltungsaktes.
Gegenüber der Vorauflage wurde insbesondere die im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes vom 12.12.2007 erfolgte Novellierung des § 67 VwGO berücksichtigt sowie die Kommentierung zum in-camera-Verfahren nach § 99 VwGO überarbeitet. Auch die neueren Entwicklungen beim Rechtsschutz gegen normatives Unrecht, beim Widerspruchsverfahren und beim Gemeinschaftsrecht wurden eingearbeitet. Bei diesen völlig neu überarbeiteten Kommentierungen ist als besonders gelungen die Kommentierung zu § 67 VwGO hervorzuheben. Hier werden auf knapp 24 Seiten die wesentlichen Änderungen erläutert und es wird auch auf die kontroversen Stellungnahmen zu durch die Novellierung neu entstandenen Problemen eingegangen, so zum Beispiel zu den gesetzlichen Einschränkungen des Vertretungszwangs.
Fazit: Der Klassiker unter den Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung ist auf Grund seines relativ geringen Umfangs insbesondere sehr gut zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen geeignet und auch in den meisten Bundesländern als Hilfsmittel zugelassen. Aber auch für die Praxis gibt er wertvolle Hilfestellungen für die tägliche Arbeit und anhand der zahlreichen Literaturnachweise lassen sich auch schwierige Probleme gut erarbeiten.

Von Ass. iur. Katharina Lattke, Leipzig

Bunjes / Geist, UStG, 9. Auflage, C.H. Beck 2009
Im Vergleich zur Vorauflage hat die nun aktuell erschienene 9. Auflage des Bunjes / Geist nochmals an Umfang zugenommen. Immerhin sind seit Erscheinen der 8. Auflage mehr als drei Jahre vergangen. Entsprechend galt es eine Vielzahl von Gesetzesänderung aufzunehmen.
Maßgeblichste Veränderung für diese Auflage war dabei die Verarbeitung der „Umwandlung“ der 6.EG-Richtlinie in die Mehrwertsteuer-System-Richtlinie. War in den Vorauflagen bisher die 6.EG-Richtlinie im Anhang abgedruckt, ist nunmehr die Mehrwertsteuer-System-Richtlinie abgedruckt. Die Arbeit mit der neuen Mehrwertsteuer-System-Richtlinie wird praktisch vereinfacht durch die ebenfalls im Anhang befindliche Synopse zur alten 6. EG-Richtlinie. Weiter ist bei der Verwendung des Buches positiv aufgefallen, dass im Anschluss nach jeder Kommentierung zu einer Norm ein Hinweis zu den dieser Norm zugrunde liegenden Gemeinschafts-Normen abgedruckt ist. Hier ist vor allem positiv hervorzuheben, dass ein Hinweis auf beide Normen, sowohl auf die der alten Richtlinie, als auch auf die neue Mehrwertsteuer-System-Richtlinie erfolgt.
Der Bunjes / Geist wird auch in seiner Neuauflage seinem Anspruch gerecht, dem Nutzer ein handliches und doch gleichwohl umfassendes Werk zu präsentieren. Für die üblichen Standardprobleme hält das Buch eine breite Kommentierung bereit. Die Antworten sind zwar knapp, aber trotzdem umfassend gehalten. So ist das Werk vor allem für die Arbeit in der Praxis geeignet. Die einzelnen Kommentierungen sind logisch aufgebaut und auch bei einem zielgerichteten Suchen nach bestimmten Problempunkten können diese schnell aufgefunden werden. Zudem sind zu den einzelnen Paragraphen die entsprechenden Normen der UStDVO abgedruckt, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung führt. Stets erfolgen Hinweise auf die dahinter stehenden BGH- bzw. EuGH-Urteile, sowie hierzu ergangene BMF-Schreiben. Dagegen erfolgen leider nur wenige Verweise auf mögliche abweichende kritische Stimme aus der Wissenschaft. Für eine Auseinandersetzung mit Fragen, welche über die Standardproblematik hinausgehen, ist dieser Kommentar daher weniger geeignet. Auch haben die Autoren sich reichlich Mühe gegeben, ihr Ziel so aktuell wie möglich zu sein zu erreichen. Jedoch dürfte ein Hauptproblem dieses Kommentars wohl sein, dass er schon bald wieder als überholt gelten wird, nachdem er gerade erst erschienen ist, wenn man nur allein an die aktuell geplanten Gesetzesänderung des Gesetzgebers zum Umsatzsteuerrecht denkt.

Von RA Michael Doll, Freudenstadt

Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 7. Auflage, Verlag C.H. Beck 2008
Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesem Grundriss das Basiswissen im Verwaltungsprozessrecht zu vermitteln. Das Buch richtet sich sowohl an Anfänger zum Erwerb der Grundkenntnisse, als auch an Fortgeschrittene zur Examensvorbereitung. Dabei soll die Vermittlung des wesentlichen und studienrelevanten Stoffes im Vordergrund stehen. Das Werk erscheint regelmäßig in Neuauflage und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen. Die 7. Auflage berücksichtigt schwerpunktmäßig die Rechtsprechung zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau mit den zahlreichen Rechtsfolgen im Bereich des Normenkontrollverfahrens. Darüber hinaus sind auch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eingearbeitet.
Das Buch behandelt die Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts auf 642 Seiten. Erfreulicherweise konzentriert sich der Autor von Anfang an auf die Erörterung des für das Examen relevanten Wissens. Im Gegensatz zu manchen anderen Lehrbüchern erfolgen etwa zur Geschichte des Verwaltungsprozessrechts so gut wie keine Ausführungen. Neben den Grundlagen des Verwaltungsprozesses werden das Widerspruchsverfahren, die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Probleme der Begründetheit der verwaltungsgerichtlichen Klage, der vorläufige Rechtsschutz sowie der Gang des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten ausführlich dargestellt.
Im Vordergrund der Darstellung stehen prozessuale Fragen, insbesondere die Sachentscheidungsvoraussetzungen verwaltungsgerichtlicher Verfahren und die Rechtsbehelfe. Besonders lesenswert ist der Abschnitt zum vorläufigen Rechtsschutz, der nicht erst im Referendariat, sondern bereits im ersten Staatsexamen immer häufiger in Prüfungen an Bedeutung gewinnt. Die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Formen der Eilanträge sollten daher jedem Examenskandidaten geläufig sein. Das gleiche gilt für die Ausführungen zum Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO, der gerade im oft abgeprüften Baurecht nicht immer leicht zu bewältigen ist. Abschließend erörtert Hufen auch die Rechtsmittel im Verwaltungsprozess. Berufung, Revision, Beschwerde oder auch die Wiederaufnahme des Verfahrens werden zwar noch nicht unbedingt für das schriftliche Examen relevant sein, sollten aber in den Grundzügen für die mündliche Prüfung und das Referendariat bekannt sein.
Das Werk ist lesefreundlich gestaltet. Zahlreiche Beispielsfälle, die zumeist der Rechtsprechung entnommen sind, sowie Aufbauschemata lassen das Verwaltungsprozessrecht anschaulich werden und bieten einen guten Einstieg zur Lösung von Klausuren. Positiv fällt auch auf, dass die in den Fußnoten angegebenen Nachweise auf einschlägige Rechtsprechung und Aufsätze zum Großteil aktuell sind und sich zum Vertiefen der Materie eignen. Diejenigen, die sich für eine Anschaffung dieses Lehrbuches entscheiden sollten, werden nicht enttäuscht werden. Der Autor vermittelt in anschaulicher Art und Weise das examensrelevante Wissen zum Verwaltungsprozessrecht und sorgt damit für das notwendige Verständnis, das für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfungen unabdingbar ist. Das Werk vermittelt sowohl die Zulässigkeit, als auch die Begründetheit verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe und stellt damit die Schwerpunkte verwaltungsrechtlicher Klausuren ausführlich dar. Nicht nur Studenten, auch Referendare können aus diesen Werken großen Nutzen ziehen. Der Preis in Höhe von 24,50 Euro ist angemessen und sollte niemand vom Kauf dieses Buches abhalten.

Martens / Koch, Mustertexte zum Verwaltungsprozess, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck 2009
Vor über 10 Jahren erschien dieses Buch letztmals. In der Zwischenzeit verstarb der Begründer dieses Werks, Dr. Joachim Martens. Die Neuauflage wurde nun fortgeführt von Dr. Andreas Koch, der das Werk auf den aktuellen Stand bringen musste. Das Buch soll den Lernenden, insbesondere jungen Praktikern, als Hilfsmittel zur Abfassung von Entscheidungen dienen. Im Beck-Verlag erscheinen außerdem auch die „Mustertexte zum Strafprozess“ und die regelmäßig aktualisierten und bekanntesten Bände aus dieser Reihe, die „Mustertexte zum Zivilprozess I + II“.
Eine Vielzahl von Mustern findet der Benutzer in diesem Werk für den Gang des Verwaltungsprozesses vom Klageeingang bis zur Urteilsverkündung: insbesondere Verfügungen, Beschlüsse und Urteile zu allen typischen und einer Reihe von außergewöhnlichen Situationen im Verwaltungsprozess. Da sich das Verfahren nach der angestrebten Entscheidung richtet, bietet das Buch zugleich eine Unterstützung bei der Abfassung von Gesuchen. Das wird durch einige Muster für Schriftsätze ergänzt. Die umfassenden und eingehenden Erläuterungen zu jedem Mustertext verschaffen einen detaillierten Einblick in die Strukturen des Verwaltungsprozesses. Dabei gehen die Darstellungen stets auf die Bedürfnisse der Praxis ein.
In einem eigenen Kapitel geht der Autor auch auf die mündliche Verhandlung ein. Da das Gericht mit Ausnahme des Gerichtsbescheides immer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, wird die mündliche Verhandlung als „Kernstück des Verfahrens“ oder als „Höhepunkt des Prozesses“ bezeichnet. Ihre Vorbereitung beherrscht die Arbeit des Richters und bedarf deshalb besonderer Aufmerksamkeit. Auf knapp 20 Seiten werden die Vorbereitung und die Durchführung der mündlichen Verhandlung dargestellt. In diesem Zusammenhang finden sich auch lehrreiche Ausführungen für den Referendar, der bei dem Verwaltungsgericht stationiert und eine mündliche Verhandlung in der Rolle eines Berichterstatters durch einen Aktenvortrag vorbereiten muss. Unabdingbar für die Arbeit in der Praxis sind auch solide Kenntnisse im Kostenrecht, zu dem im abschließenden Kapitel Stellung genommen wird. Kostenfragen durchziehen den gesamten Verwaltungsprozess. Die auf dem Gebiet des Kostenrechts zu treffenden Entscheidungen sind vielfältiger Natur. Aus der Fülle der vielfältigen Kostenentscheidungen werden einige Beispiele für Beschlüsse und Beschlussformeln gebracht, die in der Praxis häufig vorkommen, so im Einzelnen in den Bereichen der Prozesskostenhilfe (Muster 211 bis 215), der Streit- und Gegenstandswertfestsetzung (Muster 216 bis 219) sowie der Kostenfestsetzung (Muster 220 bis 223).
Dieses Buch ist eine praktische Arbeitshilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Verwaltungsstation sowie angehende Richterinnen und Richter. Mehr als 200 Muster helfen bei der Bewältigung nicht nur der gängigen prozessualen Situationen, sondern auch bei atypischen Fallkonstellationen. Das Werk ist damit ein wertvoller Wegweiser für die Einarbeitung in die Praxis. Der Preis in Höhe von 24,90 Euro geht in Ordnung.